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Die
Erfindung betrifft ein Kurzfarbwerk für ein Flachdruckwerk, insbesondere
für ein
Offsetdruckwerk, mit einer mit einem Formzylinder zusammenwirkenden
Auftragwalzenanordnung, der eine Rasterwalzenanordnung zugeordnet
ist, wobei jede Rasterwalze der Rasterwalzenanordnung mit Farbe
beaufschlagt wird und mit wenigstens einem Rakelmesser zusammenwirkt.
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Bei
den bekannten Kurzfarbwerken dieser Art besitzen die Auftragwalzen
einen dem Durchmesser des Formzylinders entsprechenden Durchmesser.
Aufgrund dieser Durchmessergleichheit lassen sich zwar sogenannte
Geisterbilder auf dem Bedruckstoff vermeiden. Andererseits benötigen die formzylindergroßen Auftragwalzen
jedoch sehr viel Platz, der in Druckmaschinen in der Regel sehr knapp
ist. Aus diesem Grund enthalten die bekannten Kurzfarbwerke in der
Regel auch nur eine Auftragwalze. Die Verwendung mehrerer Auftragwalzen ist
hier aus Platzgründen
nicht möglich.
Aufgrund des großen
Durchmessers der Auftragwalze befindet sich bei den bekannten Anordnungen
auch eine große Farbmenge
im Farbwerk. Die Folge davon ist, dass es eine vergleichsweise lange
Zeit dauert, bis eine konstante Farb- /Feuchtmittelemulsion erreicht wird. Dadurch
dass nur eine Auftragwalze vorgesehen ist, ergibt sich auch eine
sehr geringe Anzahl an Nipstellen, was die Bildung einer konstanten
Farb-/Feuchtmittelemulsion erschwert. Ein weiterer Nachteil der bekannten
Anordnungen ist darin zu sehen, dass aufgrund der Bindung des Durchmessers
der Auftragwalzen an den Durchmesser des Formzylinders ein Formatwechsel
erschwert wird. Außerdem
benötigen die
formzylindergroßen
Auftragwalzen sehr harte Walzenbezüge, was sich ungünstig auf
den Gestehungsaufwand auswirkt.
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Hiervon
ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Kurzfarbwerk eingangs erwähnter
Art mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln so zu verbessern, dass trotz einer kompakten Bauweise eine
hohe Druckqualität
erreicht wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Auftragwalzenanordnung mehrere mit dem Formzylinder zusammenwirkende, in
dessen Drehrichtung gegeneinander versetzte Auftragwalzen und die
Rasterwalzenanordnung mehrere, in Drehrichtung des Formzylinders
gegeneinander versetzte Rasterwalzen aufweist, die zusammen mit
den Auftragwalzen einen Walzenzug mit paarweise aufeinander abrollenden
und jeweils einen Walzenspalt begrenzenden Walzen bilden, wobei
alle Walzen des Walzenzugs einen gegenüber dem Durchmesser des Formzylinders
vergleichsweise kleinen Durchmesser aufweisen, wobei an jedem Walzenspalt
des Walzenzugs jeweils eine Rasterwalze und eine Auftragwalze zusammenwirken
und wobei wenigstens ein Ende des Walzenzugs durch eine Rasterwalze
gebildet wird, die nur mit einer Auftragwalze zusammenwirkt.
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Diese
Maßnahmen
ergeben in vorteilhafter Weise eine sehr kompakte, vom Durchmesser
des Formzylinders unabhängige
Bauweise des Farbwerks, was einen universellen Einsatz unabhängig vom
Format gestattet. Aufgrund der größeren Anzahl von Auftragwalzen
werden nicht nur Geisterbilder verhindert, sondern in vorteilhafter
Weise auch eine hohe Gleichmäßigkeit
des Farbfilms auf dem Bedruckstoff erreicht, was eine hohe Druckqualität gewährleistet.
Die große
Anzahl von Auftragwalzen und Rasterwalzen führt in vorteilhafter Weise
auch zu einer großen
Zahl von Nipstellen, was die Bildung einer stabilen Farb-/Feuchtmittelemulsion
begünstigt.
Da der Durchmesser der Auftragwalzen und der Rasterwalzen gegenüber dem
Formzylinderdurchmesser vergleichsweise klein sein kann, wird andererseits
erreicht, dass die im Farbwerk gespeicherte Farbmenge vergleichsweise
gering ist, so dass sehr schnell die erwünschten konstanten Verhältnisse
erreicht werden können.
Außerdem
kann sich dies vorteilhaft auf den Farbverbrauch auswirken. Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen ist darin zu sehen,
dass die einen vergleichsweise kleinen Durchmesser aufweisenden
Auftragwalzen mit einem Standardbezug versehen sein können, wie
er auch bei langen Farbwerken Verwendung findet, was sich günstig auf
die Gestehungskosten auswirkt. Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen
wird daher die oben genannte Aufgabe auf höchst einfache und kostengünstige Weise
gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten
Maßnahmen sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
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Zweckmäßig kann
der Walzenzug gleichviel Rasterwalzen wie Auftragwalzen aufweisen,
wobei ein Ende des Walzenzugs durch eine Rasterwalze und das andere
Ende durch eine Auftragwalze gebildet werden. Hierbei ergibt sich
eine besonders kompakte und kostengünstige Ausführung.
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Vorzugsweise
können
dabei die Rasterwalzen so gegenüber
den Auftragwalzen versetzt sein, dass das in Drehrichtung des Formzylinders
vordere des Walzenzugs durch eine Rasterwalze gebildet wird. Hierdurch
lässt sich
die erwünschte
hohe Druckqualität
mit besonders einfachen und kompakten Mitteln erreichen.
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Vorteilhaft
kann der in Drehrichtung des Formzylinders vordersten, letzten Auftragwalze
der Auftragwalzenanordnung zumindest eine mit ihrem vom Formzylinder
ablaufenden Umfangsbereich zusammenwirkende, vorzugsweise changierend
antreibbare Reiterwalze zugeordnet sein. Hiermit lässt sich
ein sogenanntes Schablonieren besonders zuverlässig vermeiden.
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Eine
weitere vorteilhafte Maßnahme
zur Unterdrückung
eines Schablonierens kann darin bestehen, dass das Schöpfvolumen
der Rasterwalzen unterschiedlich ist. Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung
besteht in diesem Zusammenhang darin, dass die in Drehrichtung des
Formzylinders hinterste Rasterwalze das größte Schöpfvolumen aufweist und dass
das Schöpfvolumen
jeder einer anderen Rasterwalze nachgeordneter Rasterwalze kleiner
als das Schöpfvolumen
der jeweils vorgeordneten Rasterwalze ist.
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Dabei
kann die Feinheit der Rasterung der Rasterwalzen mit abnehmendem
Schöpfvolumen
zunehmen, wodurch sich in vorteilhafter Weise Moirébildungen
verhindern lassen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen
besteht darin, dass der Durchmesser der Rasterwalzen vom Durchmesser der
Auftragwalzen verschieden ist, wobei die vorhandenen Rasterwalzen
untereinander und die vorhandenen Auftragwalzen untereinander jeweils
durchmessergleich sein können.
Dies ergibt eine besonders einfache und kostengünstige Bauweise mit vielen
Standardbauteilen. In jedem Fall sind die Farbwerkswalzen jedoch
im Durchmesser wesentlich kleiner als der Formzylinder.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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Dabei
zeigen:
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1 und 2 Ausführungsbeispiele
mit einem mit einer Auftragwalze beginnenden Walzenzug mit jeweils
zwei bzw. drei Auftragwalzen und gleichvielen Rasterwalzen,
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3 eine
Variante zu 1 mit einer zusätzlichen
Rasterwalze am hinteren Ende des Walzenzugs und
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4 eine
weitere Variante zu 1 mit mit einer Rasterwalze
beginnendem und einer Auftragwalze endendem Walzenzug.
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Hauptanwendungsgebiet
der Erfindung sind Flachdruckwerke für indirekten oder direkten
Flachdruck inform von Offsetdruckwerken für indirekten oder direkten
Offsetdruck. Der grundsätzliche
Aufbau und die Wirkungsweise derartiger Druckwerke sind an sich
bekannt und bedürfen
daher im vorliegenden Zusammenhang keiner näheren Erläuterung mehr.
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Das
in den 1 – 4 angedeutete
Offsetdruckwerk enthält
einen Formzylinder 1, einen Übertragungszylinder 2 und
einen Druckzylinder 3. Die Bedruckstoffbahn 12 wird
zwischen dem Übertragungszylinder 2 und
dem Druckzylinder 3 durchgeführt. Der Formzylinder 1 wird
mit Farbe und bei Nassoffset mit Feuchtmittel beaufschlagt. Zur
Farbzufuhr ist ein Farbwerk 4 vorgesehen. Zur Zufuhr des Feuchtmittels
kann ein nicht näher
dargestelltes Feuchtwerk vorgesehen sein. Bei wasserlosem Offset
entfällt
das Feuchtwerk.
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Das
Farbwerk 4 ist als Kurzfarbwerk ausgebildet. Dieses enthält mehrere
mit dem Formzylinder 1 zusammenwirkende, in dessen Drehrichtung
gegeneinander versetzte Auftragwalzen 5, 6 und
mehrere, diesen zugeordnete, in Drehrichtung des Formzylinders 1 gegeneinander
versetzte Rasterwalzen, die zusammen mit den Auftragwalzen jeweils
einen Walzenzug mit paarweise aufeinander abrollenden und einen
Walzenspalt begrenzenden Walzen bilden. Um jedem Walzenspalt des
Walzenzugs wirken jeweils eine Rasterwalze und eine Auftragwalze
zusammen. Die Walzenanordnung ist dabei in jedem Fall so, dass wenigstens
ein Ende des Walzenzugs durch eine Rasterwalze gebildet wird. Sowohl
die Auftragwalzen als auch die Rasterwalzen besitzen einen gegenüber dem
Durchmesser des Formzylinders 1 vergleichsweise sehr kleinen
Durchmesser. Im dargestellten Beispiel sind zwei Auftragwalzen 5, 6 und
zwei Rasterwalzen 7, 8 vorgesehen. Das der 2 zugrundeliegende
Beispiel enthält
drei Auftragwalzen 5, 6, 15 und drei
Rasterwalzen 7, 8, 13. Die Auftragwalzen
besitzen in jedem Fall einen gegenüber dem Durchmesser des Formzylinders 1 wesentlich
kleineren und damit hiervon verschiedenen Durchmesser. Der Durchmesser
der Auftragwalzen beträgt
hier höchstens
ein Drittel des Durchmessers des Formzylinders 1. Die mehreren
Auftragwalzen können
untereinander durchmessergleich oder verschieden sein. Im Beispiel
gemäß 1 besitzen
die Auftragwalzen 5, 6 jeweils gleichen Durchmesser, der
1/3 des Durchmessers des Formzylinders ist. Im Beispiel gemäß 2 ist
der Durchmesser der Auftragwalze 15 kleiner als der Durchmesser
der Auftragwalzen 5, 6 der hier dem ersten Beispiel
entspricht.
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Die
Rasterwalzen können
untereinander ebenfalls durchmessergleich oder durchmesserverschieden
sein. In den dargestellten Beispielen besitzen die Rasterwalzen 7, 8 bzw. 7, 8, 13 jeweils
gleichen Durchmesser, der zweckmäßig noch
kleiner als der Durchmesser der Auftragwalzen 5, 6 ist.
In den dargestellten Beispielen beträgt der Durchmesser der Rasterwalzen 7, 8,
bzw. 7, 8, 13 zwei Drittel des
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Durchmessers
der Auftragwalzen 5, 6 was auch dem Durchmesset
der kleineren Auftragwalze 15 in 2 entspricht.
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Die
Auftragwalzen 5, 6 bzw. 5, 6, 15 sind
umfangsseitig mit einem Gummibezug versehen, wobei dieselbe, vergleichsweise
weiche Qualität
vorgesehen sein kann, wie bei Langfarbwerken, was kostengünstig ist.
Die Rasterwalzen 7,8 bzw. 7, 8, 13 besitzen
eine umfangsseitige Rasterung z.B. ein Näpfchenraster oder dergleichen.
Dieses kann durch Beaufschlagung eines aus keramischem Material
bestehenden Walzenkörpers
mit einem Laserstrahl hergestellt werden. Die Rasterwalzen 7, 8 bzw. 7, 8, 13 werden
mittels einer nicht näher
dargestellten Antriebseinrichtung mit der Formzylinder-Umfangsgeschwindigkeit
angetrieben. Die Auftragwalzen 5, 6 bzw. 5, 6, 15 können antriebslos
sein und werden vom Formzylinder 1 und den hiermit jeweils
zusammenwirkenden Rasterwalzen durch Friktion mitgenommen.
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Jede
Rasterwalze 7, 8 bzw. 7, 8, 13 wird
aus einem Farbvorrat mit Farbe versorgt und mittels wenigstens eines
Rakelmessers abgerakelt. In den hier beschriebenen Beispielen gemäß 1, 2 ist den
Rasterwalzen 7, 8 bzw. 7, 8, 13 hierzu
jeweils eine Kammerrakel 9, 10 bzw. 9, 10, 14 zugeordnet, deren
von zwei Rakelmessern begrenzter Innenraum mit Farbe beaufschlagt
wird. Selbstverständlich könnte den
Rasterwalzen auch eine gemeinsame Kammerrakel oder ein Farbkasten
und ein Rakelmesser etc. zugeordnet sein.
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Die
Rasterwalzen sind hier gegenüber
den in Drehrichtung des Formzylinders 1 gegeneinander versetzten,
voneinander beabstandeten Auftragwalzen so auf Lücke gesetzt, dass das in Drehrichtung des
Formzylinders 1 hintere Ende des oben erwähnten Walzenzugs
durch eine Auftragwalze und das vordere Ende durch eine Rasterwalze
gebildet werden. Dabei wirkt die in Drehrichtung des Formzylinders 1 hinterste,
erste Auftragwalze 5 der Auftragwalzenanordnung mit nur
einer Rasterwalze, hier mit der in Drehrichtung des Formzylinders 1 hinteren Rasterwalze 7 zusammen.
Jede der ersten Auftragswalze 5 nachgeordnete Auftragwalze,
in 1 die Auftragwalze 6, in 2 die
Auftragwalzen 6, 15, wirkt gleichzeitig mit der
auch mit der jeweils vorgeordneten Auftragwalze zusammenwirkenden
Rasterwalze und einer dieser nachgeordneten, weiteren Rasterwalze,
zusammen.
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Dementsprechend
ist hier die in Drehrichtung des Formzylinders 1 hinterste,
erste Rasterwalze 7 der Rasterwalzenanordnung in Kontakt
mit der in Drehrichtung des Formzylinders 1 hintersten,
ersten Auftragwalze 5 der Auftragwalzenanordnung und der
dieser benachbarten, zweiten Auftragwalze 6. Die zweite
Rasterwalze 8 steht in Kontakt zur zweiten und dritten
Auftragwalze usw. Die letzte Rasterwalze der Rasterwalzenanordnung
steht nur in Kontakt mit der letzten Auftragwalze. Bei dem in 1 dargestellten
Beispiel ist diese Anordnung auf zwei Auftragwalzen 5, 6 und
zwei Rasterwalzen 7, 8 begrenzt, wobei die hintere,
erste Rasterwalze 7 zwischen den beiden Auftragwalzen 5, 6 angeordnet
und in Kontakt mit beiden Auftragwalzen 5, 6 ist
und wobei die zweite, vordere Rasterwalze 8 nur in Kontakt
mit der zweiten, vorderen Auftragwalze 6 steht. Bei der
Ausführung
gemäß 2 ist
die Rasterwalze 13 die vorderste Rasterwalze, die nur eine
Auftragwalze, hier die Auftragwalze 15 kontaktiert, während die
beiden vorgeordneten Rasterwalzen 7, 8 jeweils
zwei Auftragwalzen kontaktieren.
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Der
in Drehrichtung des Formzylinders 1 vorderen, letzten Auftragwalze
der Auftragwalzenanordnung ist wenigsten eine Reiterwalze zugeordnet.
Bei der Ausführung
gemäß 1 ist
nur eine Reiterwalze 11 vorgesehen. Bei der Ausführung gemäß 2 sind
mehrere Reiterwalzen, hier zwei Reiterwalzen 1, 16 vorgesehen.
Jede Reiterwalze wirkt mit dem vom Formzylinder 1 ablaufenden,
einen Teil der Farbe zurückführenden
Umfangsbereich der vordersten Auftragwalze 6 bzw. 15 zusammen.
Wenigstens eine Reiterwalze, z.B. die Reiterwalze 11 ist
zweckmäßig mittels
eines nicht näher
dargestellten Antriebs changierend, das heißt in axialer Richtung hin-
und hergehend, antreibbar.
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Das
Schöpfvolumen
der in Drehrichtung des Formzylinders 1 gegeneinander versetzten
Rasterwalzen 7, 8 bzw. 7, 8, 13 kann
gleich sein. Zweckmäßig ist
das Schöpfvolumen
unterschiedlich und zwar derart, dass es zur in Drehrichtung des
Formzylinders 1 vordersten Rasterwalze 8 bzw. 13 hin
abnimmt. Die Rasterwalze mit dem geringsten Schöpfvolumen ist dementsprechend
die jeweils vorderste Rasterwalze. Die Rasterwalze mit dem größten Schöpfvolumen
ist jeweils die hinterste Rasterwalze 7 der Rasterwalzenanordnung.
Das Schöpfvolumen eventuell
vorhandener, dazwischenliegender Rasterwalzen liegt dazwischen.
Die Feinheit der Rasterung der Rasterwalzen 7, 8 bzw. 7, 8, 13 kann
umgekehrt zum Schöpfvolumen
zunehmen. Dementsprechend besitzt die vorderste, das geringste Schöpfvolumen aufweisende
Rasterwalze 8 bzw. 13 die feinste Rasterung und
die das größte Schöpfvolumen
aufweisende, hintere Rasterwalze 7 die gröbste Rasterung. Aufgrund
der unterschiedlichen Schöpfvolumina
und der unterschiedlichen Rasterfeinheiten lassen sich sogenannte
Moirébildungen
unterdrücken.
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Der
grundsätzliche
Aufbau der den 3 und 4 zugrundeliegenden
Beispiele entspricht der Anordnung gemäß 1. Nachstehend
wird daher zur Vermeidung von Wiederholungen nur auf die Unterschiede
eingegangen, wobei für
einander entsprechende Teile gleiche Bezugsziffern Verwendung finden.
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Das
der 3 zugrundeliegende Beispiel unterscheidet sich
von der Anordnung gemäß 1 lediglich
dadurch, dass der in Drehrichtung des Formzylinders 1 hinteren
Auftragwalze 5 eine weitere Rasterwalze 7 zugeordnet
ist, die hier das in Drehrichtung des Formzylinders 1 hintere
Ende des Walzenzugs bildet. Der Rasterwalze 17 ist eine
Kammerrakel 18 zugeordnet. Bei diesem Beispiel ist die
Anzahl der Rasterwalzen um eins größer als die Anzahl der Auftragwalzen,
so dass an beiden Enden des aus Rasterwalzen und Auftragwalzen gebildeten
Walzenzugs eine Rasterwalze vorgesehen ist. Die gegenüber 1 zusätzlich Rasterwalze 17 erfordert zwar einen
gewissen zusätzlichen
Aufwand bietet über
die Vorteile der Anordnung gemäß 1 hinaus
aber auch noch den Vorteil, dass beim Anfahren des Fahrwerks sehr
schnell die erwünschte
Farbversorgung des Formzylinders 1 erreicht wird. Die zusätzliche Rasterwalze
bietet zudem die Gewähr,
dass auch in schwierigen Fällen
ein Schablonieren zuverlässig vermieden
werden kann. Die Ausführung
gemäß 3 kommt
daher insbesondere bei hinsichtlich des Schablonierens besonders
anfälligen
Anwendungen in Frage.
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Das
der 4 zugrundeliegende Beispiel ist gegenüber der
Anordnung gemäß 3 dadurch vereinfacht,
dass die vordere Rasterwalze fehlt, so dass wie bei der Anordnung
gemäß 1 gleichviel Rasterwalzen
wie Auftragwalzen vorhanden sind. Im Unterschied zur Ausführung gemäß 1 werden bei
der Anordnung gemäß 4 das
vordere Ende des Walzenzugs durch eine Auftragwalze, nämlich die
Auftragwalze 6, und das hintere Ende des Walzenzugs durch
eine Rasterwalze, nämlich
die Rasterwalze 17, gebildet. Die Ausführung gemäß 4 ist bezüglich des
erforderlichen Aufwands mit der Ausführung gemäß 1 gleichwertig.
In manchen Fällen
ist es jedoch erwünscht,
die erste, d.h. die in Drehrichtung des Formzylinders hintere Auftragwalze 5 mit
viel Farbe zu versorgen und das vom Formzylinder 1 auf
diese Auftragwalze übertragene
Farbbild mittels mehrerer Walzenspalte zu vergleichmäßigen. Für derartige
Fälle kommt
insbesondere die Ausführung
gemäß 4 in
Frage.