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Die
Erfindung betrifft einen Wäschetrockner mit
einer Rollenlagerung, bei dem die Wäschetrommel im Bereich ihrer
Beschickungsöffnung
mittels Laufrollen zusätzlich
geführt
ist, wobei die Laufrollen die Wäschetrommel
am Wäschetrommelmantel
abstützen
und die Lagerachsen der Laufrollen an einem im Bereich der Beschickungsöffnung angeordneten feststehenden
Tragteil drehbar gelagert sind.
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Ein
derartiger Wäschetrockner
ist aus der
DE 196
15 822 C1 bekannt. Das feststehende Tragteil umschließt die Beschickungsöffnung der
Wäschetrommel
und ist als Kunststoffformteil ausgebildet, welches an den Gehäusewänden des
Wäschetrockners
befestigt angeordnet ist. Das Kunststoffformteil trägt die Lagerung
für die
Wäschetrommel
und ist als Teilabschnitt des Prozessluftkanals ausgebildet. Außerdem ist
dieses Kunststoffformteil zur Aufnahme des in den Prozessluftkanalabschnitt
einzusetzenden Flusenfilters und zum Anlenken der Tür ausgebildet. Bei
dieser Anordnung, die für
den Einsatz in Haushaltwäschetrocknern
geeignet ist, sind die Laufrollen zum Abstützen des Wäschetrommelmantels außerhalb
des Einflussbereichs des mit Flusen belasteten Prozessluftstromes
angeordnet. Die Laufrollen sind, mit Blick auf die Beschickungsöffnung gesehen,
auf der Rückseite
des feststehenden Gehäuseteils
angeordnet.
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Bei
Wäschetrocknern
für die
gewerbliche Wäschepflege
ist das feststehende Tragteil für
die Lagerung der Laufrollen nicht als Prozessluftkanalabschnitt
ausgebildet. Die in der Regel großvolumigen Wäschetrommeln
erfordern eine tragfähigere Abstützung der
Wäschetrommel
im Bereich der Beschickungsöffnung.
Bei dem bekannten Wäschetrockner
Miele T 6251 ist das Tragteil für
die Lagerung der Laufrollen als Trennwand ausgebildet. Die Trennwand
umschließt
die Wäschetrommel
im Bereich der frontseitigen Beschickungsöffnung und bildet zusammen
mit den Gehäusewänden den
Prozessluftführungsabschnitt
der vorderen Luftführung. In
dieser vorderen Luftführung
ist ein Großflächenfilter
unterhalb der Wäschetrommel
angeordnet. Die Laufrollen sind mit Blick auf die Beschickungsöffnung der
Wäschetrommel
gesehen auf der Vorderseite des feststehenden Tragteils bzw. der
Trennwand angeordnet. Die Laufrollen stützen die Wäschetrommel am Wäschetrommelumfang
im vorderen Bereich der Wäschetrommel
ab. Die stirnseitige Wäschetrommelwand,
in der die Beschickungsöffnung
angeordnet ist, weist einen gelochten ringförmigen Bereich auf, über den
der Prozessluftstrom aus der Wäschetrommel
in Richtung Großflächenfilter
geführt
wird. Die Laufrollen sind bei dieser beschriebenen Ausbildung der
Prozessluftführung
im Einflussbereich des Prozessluftstromes angeordnet.
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Ein
Nachteil, dieser Anordnung liegt darin, dass kleine Wäscheteile
wie Schürzenbänder, Fäden etc.
bedingt durch den über
die vordere Wäschetrommellochung
geführten
Prozessluftstrom durch die Löcher
in den Bereich der Laufflächen
der Laufrollen gelangen können.
Die Wäscheteile
können
sich um die Achsen der Laufrollen wickeln, was zu erhöhten Geräuschen sowie
zum vorzeitigen Verschleiß der Laufrollen
führt.
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem, die Laufrollenanordnung
eines Wäschetrockners
vor Beschädigung
durch Wäscheteile
zu schützen.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem durch einen Wäschetrockner
mit einer Rollenlagerung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen (Ansprüche 2–6)
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass im Bereich von mindestens einer Laufrollenanordnung Mittel
vorgesehen sind, die den Spaltbereich zwischen drehender Laufrolle
und feststehender Trennwand annähernd
spaltfrei überdecken
bzw. ausfüllen.
In einer ersten vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist als Mittel
eine Schutzscheibe vorgesehen die konzentrisch zur Lagerachse angeordnet
ist und den Spaltbereich ausfüllt
Anspruch 2. Eine Weiterbildung dieser Ausführung ist die topfförmige Ausbildung
der Schutzscheibe Anspruch 3, wodurch die axial gerichtete Lauffläche der
Laufrolle im Bereich des Zwischenraumes bzw. im Spaltbereich topfförmig umschlossen
wird. Die Schutzscheibe ist gegen Verdrehen mit einer entsprechenden
Sicherung z.B. einem Sicherungsstift gesichert (Anspruch 4) Eine
weitere vorteilhafte Ausführung
der Erfindung sieht vor, die Mittel als an der Trennwand angeordneten
Ansatz auszubilden, der den Spaltbereich überdeckt vgl. Anspruch 5. Der
Ansatz kann die axial gerichtete Lauffläche der Laufrolle im Spaltbereich überdecken.
Der Ansatz kann die Laufrolle ringförmig umschließen. Dabei
ist es möglich,
auch nur einen Teilbereich des Umfanges zu umschließen (vgl.
Anspruch 6).
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt
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1 schematisch den erfindungsgemäßen Wäschetrockner
mit der Anordnung der Laufrollen einer Rollenlagerung in der Vorderansicht,
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2 den Wäschetrockner in der Seitenansicht,
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3 eine dem Wäschetrommelumfang
zugeordnete Laufrolle als Einzelheit A,
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4 die Laufrolle als Einzelheit
in der Seitenansicht mit Schutzscheibe,
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5 die Anordnung der Laufrolle
und die Ausbildung des Ansatzes an der Trennwand.
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In
der 1 ist der Wäschetrockner
mit den erfindungswesentlichen Bauteilen schematisch dargestellt.
Der Wäschetrockner
ist mit einem Gehäuse (1)
ausgebildet. Innerhalb des Gehäuses
(1) ist die Wäschetrommel
(2) in bekannter Weise über
ein nicht dargestelltes rückseitiges
Lager sowie eine frontseitige, im Folgenden näher beschriebene Rollenlagerung,
drehbar gelagert. Die frontseitigen und rückseitigen Lagerungen der Wäschetrommel
(2) werden von einem in 2 schematisch
dargestellten Traggerüst
(3) aufgenommen. Auf der Frontseite weist dieses Traggerüst (3)
eine als Tragteil (3')
ausgebildete Trennwand (4) für die Lagerung der Laufrollen
(5) auf. Die Trennwand (4) umschließt die Wäschetrommel
(2) im Bereich der frontseitigen Beschickungsöffnung (6).
Diese Trennwand (4) bildet zusammen mit den Gehäusewänden (7)
den Prozessluftführungsabschnitt
(8) der vorderen Luftführung.
In dieser vorderen Luftführung
ist ein Großflächenfilter (9)
unterhalb der Wäschetrommel
(2) angeordnet. Die Laufrollen (5) sind mit Blick
auf die Beschickungsöffnung
(6) der Wäschetrommel
(2) gesehen auf der Vorderseite des feststehenden Tragteils
(3') bzw.
der Trennwand (4) angeordnet. Die Laufrollen (5)
stützen
die Wäschetrommel
(2) am Wäschetrommelumfang
(2') im
vorderen Bereich der Wäschetrommel
(2) auf einer Laufringfläche (10) ab. Die stirnseitige
Wäschetrommelwand
(11), in der die Beschickungsöffnung (6) angeordnet
ist, weist einen gelochten ringförmigen
Bereich (12) auf, über
den der Prozessluftstrom aus der Wäschetrommel (2) in Richtung
Großflächenfilter
(9) geführt
wird. Die Laufrollen (5) sind bei dieser beschriebenen
Ausbildung der Prozessluftführung
im Einflussbereich des Prozessluftstromes angeordnet. Kleine Wäscheteile
wie Schürzenbänder, Fäden etc.
können
durch die Löcher
(13) im vorderen ringförmigen
gelochten Bereich (12) der stirnseitigen Wäschetrommelwand
(11) wandern und in den Bereich der Laufringfläche (10) und
der Laufrollen (5) gelangen. Dieser Bereich ist in den 1, 2, 3 und 4 als Spaltbereich bzw. Einzugsbereich
(14) bezeichnet. In 3 ist
der gefährdete Spaltbereich
bzw. Einzugsbereich (14) in vergrößertem Maßstab als Einzelheit A dargestellt.
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4 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der
Erfindung, wobei der Zwischenraum zwischen feststehendem Tragteil
(3') bzw.
Trennwand (4) und drehender Laufrollenseitenfläche (17)
bzw. der Spaltbereich/Einzugsbereich (14) wenigstens annähernd spaltfrei
durch eine Schutzscheibe (16) ausgefüllt ist. Die Schutzscheibe
(16) ist konzentrisch zur Lagerachse (15) angeordnet.
Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel überdeckt
die Schutzscheibe (16) einen Teil der Lauffläche (5') der Laufrolle
(5) im Spaltbereich (14). Die Schutzscheibe (16)
ist derart geformt, dass sie einen Abschnitt der Lauffläche (5') im kritischen
Einzugsbereich (14) topfförmig umschließt. Diese
Ausführung
ist besonders geeignet, wenn der Wäschetrockner keine die Wäschetrommel (2)
umschließende
Trennwand (4) als Tragteil (3'')
für die
Laufrollen (5) sondern eine nicht näher dargestellte Traverse für die Aufnahme
der Laufrollen (5) aufweist. Die Schutzscheibe (16)
ist mittels einer Verdrehsicherung z. B. einem Sicherungsstift (18)
gegen Mitdrehen gesichert.
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5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung wobei der Zwischenraum zwischen feststehendem Tragteil
(3') bzw.
Trennwand (4) und drehender Laufrollenseitenfläche (17)
bzw. der Spaltbereich/Einzugsbereich (14) wenigstens annähernd spaltfrei
durch einen Ansatz (19) überdeckt wird. Der Ansatz (19)
ist am Tragteil (3')
bzw. der Trennwand (4) angeformt oder durch eine Schraubverbindung etc.
befestigt. Der Ansatz ist derart ausgebildet, dass er einen Abschnitt
der Lauffläche
(5') im
kritischen Einzugsbereich (14) ringförmig umschließt.