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DE10357295A1 - Positioniergerät - Google Patents

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DE10357295A1
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DE
Germany
Prior art keywords
positioning device
position measuring
measuring device
shaft
rolling elements
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10357295A
Other languages
English (en)
Inventor
Volker Dipl.-Phys. Höfer
Johann Dipl.-Ing. Lahr (FH)
Johann Dipl.-Ing. Mitterreiter (Fh)
Gerhard Dipl.-Ing. Scheglmann (FH)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dr Johannes Heidenhain GmbH
Original Assignee
Dr Johannes Heidenhain GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dr Johannes Heidenhain GmbH filed Critical Dr Johannes Heidenhain GmbH
Priority to DE10357295A priority Critical patent/DE10357295A1/de
Priority to US10/969,458 priority patent/US7136249B2/en
Priority to SG200406952A priority patent/SG112934A1/en
Publication of DE10357295A1 publication Critical patent/DE10357295A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/48Disposition or mounting of heads or head supports relative to record carriers ; arrangements of heads, e.g. for scanning the record carrier to increase the relative speed
    • G11B5/4806Disposition or mounting of heads or head supports relative to record carriers ; arrangements of heads, e.g. for scanning the record carrier to increase the relative speed specially adapted for disk drive assemblies, e.g. assembly prior to operation, hard or flexible disk drives
    • G11B5/4813Mounting or aligning of arm assemblies, e.g. actuator arm supported by bearings, multiple arm assemblies, arm stacks or multiple heads on single arm

Landscapes

  • Optical Transform (AREA)
  • Rolling Contact Bearings (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Positioniergerät, das eine schwenkbare Welle (1), an deren einem Ende (1.1) ein zu positionierendes Element anbringbar ist, einen Schwenkantrieb (2), bestehend aus einem Rotor (2.1, 2.5), welcher zu einem Stator (2.3, 2.4) relativ bewegbar ist, eine Positionsmesseinrichtung (3), bestehend aus zwei relativ zueinander bewegbaren Teilen (3.1, 3.2), und ein Wälzlager (4), welches mehrere Wälzkörper (4.1) aufweist, umfasst. Dabei sind der Rotor (2.1, 2.5) des Schwenkantriebes (2) und ein erster Teil (3.1) der Positionsmesseinrichtung (3) mit der Welle (1) drehfest verbunden. Ausgehend von dem einen Ende (1.1) der Welle (1) ist entlang der Welle (1) zunächst das Wälzlager (4), dann der erste Teil (3.1) der Positionsmesseinrichtung (3) oder der Rotor (2.1, 2.5) angeordnet. Erfindungsgemäß bestehen die Wälzkörper (4.1) aus einem keramischen Material.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Positioniergerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, welches insbesondere zur präzisen Bewegung eines Schwenkarmes für einen Servo-Track-Writer geeignet ist.
  • Derartige Positioniergeräte werden, wie oben erwähnt, häufig in Servo-Track-Writern (STW) eingesetzt, wo die Spuren oder Tracks für magnetisierbare Festplatten eingerichtet, beziehungsweise geschrieben werden. Dabei wird im STW durch ein Positioniergerät eine Welle geschwenkt, an der ein Schwenkarm befestigt ist. An dessen Ende ist ein Schreibkopf vorgesehen der letztlich durch die Schwenkbewegung der Welle bewegt und hochpräzise positioniert wird, so dass möglichst viele Spuren pro Flächeneinheit der Festplatte konfiguriert werden können. Die Anzahl der Spuren, die pro Flächen- beziehungsweise Durchmessereinheit (Tracks per Inch) eingerichtet sind, ist ein Maß für die Speicherkapazität von Festplatten. Aus diesem Grund werden permanent Anstrengungen unternommen, eine möglichst enge Spureneinteilung zu erreichen. Damit eine Konfiguration von Festplatten mit enger Spureneinteilung beim Festplattenhersteller wirtschaftlich vorgenommen werden kann, muss eine exakte Positionierung des Schwenkarmes des STW in sehr kurzer Zeit möglich sein (Seek and Settle Time).
  • Aus der Publikation "Servo Track Writing Technology" (Fujitsu Sci. Tech. J., 37,2, p.220-226) vom Dezember 2001 sind Positioniergeräte bekannt, bei denen durch eine separate Abtasteinheit die Position des Schwenkarmes abgetastet wird. Der Aufwand zur relativen Positionierung der Abtasteinheit zur Mechanik des Schwenkarmes ist dabei nicht unerheblich.
  • In der Patentschrift US 5796 542 eine zur Erhöhung der Laufruhe, bzw. zur Reduzierung der Seek and Settle Time in einem Servo-Track-Writer ein Luftlager verwendet. Derartige Luftlager erfordern eine hochpräzise und aufwändige Fertigung und eine permanente Druckluftversorgung.
  • Die bekannten Positioniergeräte haben den Nachteil, dass sie entweder vergleichsweise aufwändig aufgebaut sind und/oder bezüglich der Genauigkeit und der Seek and Settle Time ungünstig sind.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Positioniergerät zu schaffen welches eine überaus genaue Positionierung sowie sehr kurze Seek and Settle Zeiten ermöglicht, bei vergleichsweise geringem Herstellungsaufwand bzw. einfachem Betrieb.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Schaffung eines Positioniergerätes mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Wichtig für das gute Funktionieren, insbesondere zur Reduzierung der Seek and Settle Time des Positioniergerätes ist demnach die Auswahl der Wälzkörper.
  • Das erfindungsgemäße Positioniergerät hat den Vorteil, dass es eine technisch einfache und wirtschaftlich günstige Bauweise und eine überaus genaue und schnelle Positionierung ermöglicht.
  • Es hat sich nunmehr gezeigt, dass Ungenauigkeiten bei der Positionierung eines Schwenkarmes an einer schwenkbaren Welle in nicht zu vernachlässigbarem Maße durch die Elastizität der Wälzkörper der Lagerung herrühren. Diese Elastizität bei herkömmlich verwendeten Lagerungen begründet ein vergleichsweise vibrationsempfindliches bzw. schwingungsanfälliges Verhaltens des kompletten Positioniergerätes. Überraschenderweise stellte sich heraus, dass das Gesamtverhalten des Positioniergerätes bezüglich Positioniergenauigkeit und Seek and Settle Time in außerordentlichem Maße verbessert wird, wenn die in der Lagerung verwendeten Wälzkörper aus einem keramischen Material hergestellt sind. Somit kann etwa auf ein Luftlager verzichtet werden, wenn die Wälzkörper aus einem keramischen Material hergestellt sind.
  • Die Steifigkeit der Lagerung kann weiterhin erhöht werden, wenn viele vergleichsweise kleine, keramische Wälzkörper in den Wälzlagern verwendet werden. Die Massenschwerpunkte der Wälzkörper sind im Wälzlager entlang einer Kreislinie angeordnet. Mit Vorteil ist in diesem Zusammenhang das Verhältnis der Umfangslänge der Kreislinie zur Anzahl der Wälzkörper, welche entlang dieser Kreislinie angeordnet sind, kleiner ist als 5 mm. Vorzugsweise beträgt dieses Verhältnis einen Wert von weniger als 3 mm.
  • Die keramischen Wälzkörper sind vorteilhaft zwischen zwei Lagerringen angeordnet. Auf diese Weise kann eine vergleichsweise kurze Seek and Settle Time erreicht werden und gleichzeitig die Kosten für die Lagerung gering gehalten werden. Die Lagerringe sind in einer kostengünstigen Ausführungsform als Stahlringe ausgebildet.
  • Alternativ dazu können die Wälzkörper aber auch mit Vorteil zwischen zwei keramischen Ringen angeordnet sein. Mit Vorteil kann eine derart gelagerte Welle selbst aus einem keramischem Material bestehen. Dabei können die Laufrillen, entlang welcher die Wälzkörper angeordnet sind, alternativ auch integraler Bestandteil der Welle und/oder eines Gehäuses des Positioniergerätes sein. Das heißt, dass die Laufrillen in die Welle und/oder das Gehäuse eingearbeitet sein können.
  • Die keramischen Wälzkörper haben überdies den Vorteil, dass diese auch bei minimalen Schmiermittelmengen noch hervorragende tribologische Eigenschaften der Lagerung gewährleisten. Gerade beim Betrieb eines Positioniergerätes, dessen schwenkbare Welle durch den Schwenkantrieb in einem Schwenkbereich kleiner als ±180°, insbesondere kleiner als ±90° schwenkbar ist, ist diese Eigenschaft der keramischen Wälzkörper von besonderem Vorteil, zumal eine Schmiermittelverteilung bei nicht über mehrere Umdrehungen betriebenen Lagern im Allgemeinen nicht unproblematisch ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in diesen Geräten eine Minimierung der Schmiermittel geboten ist, um Verunreinigungen beispielsweise der Komponenten der Positionsmesseinrichtung zu vermeiden.
  • Die Lagerung mit den Wälzkörpern aus keramischen Material wird im Positioniergerät vorzugsweise mit einer hochgenauen Positionsmesseinrichtung kombiniert, um die Vorteile des mechanischen Ausbaus in vollem Maße zur Geltung zu bringen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird daher eine fotoelektrische Abtastung nach dem interferentiellen Messprinzip verwendet.
  • Weitere Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand einer Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen die
  • 1 eine Schnittdarstellung durch das erfindungsgemäße Positioniergerät.
  • 2 eine Detailansicht auf ein im Gehäuse eingebautes Wälzlager.
  • In der 1 ist ein Positioniergerät dargestellt, wie es im Zusammenhang mit STWs eingesetzt wird. Eine Welle 1 ist demnach um eine Achse A1 schwenkbar und weist ein Wellenende 1.1 auf, an dem ein, in der 1 nicht dargestellter, Schwenkarm zum Beschreiben einer Festplatte befestigt werden kann. Am Durchtritt der Welle 1, die im gezeigten Ausführungsbeispiel aus Stahl gefertigt ist, durch ein Gehäuse 5 ist eine Dichtung 6 angebracht.
  • Die Schwenkbewegung, im gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Schwenkbereich von ± 25° möglich, wird durch einen sogenannten Voice Coil Motor2, einem elektrischen Direktantrieb, eingeleitet. Das Primärteil 2.1 des Voice Coil Motors 2, welches im gezeigten Beispiel als Rotor innerhalb des Schwenkbereiches arbeitet, besteht aus einer Kupferspule 2.1, die einen ferromagnetischen Kern 2.2 umschließt. Der ferromagnetische Kern 2.2 erstreckt sich, entsprechend dem Schwenkbereich, entlang einer Teilkreislinie. Die Windungen der Kupferspule 2.1 sind dabei so ausgeführt, dass sie parallel zur Zeichenebene in der 1 zu liegen kommen. Im Betrieb des Voice Coil Motors 2 bleibt der ferromagnetische Kern 2.2 ortsfest, während die Kupferspule 2.1 eine Schwenkbewegung entlang der Teilkreislinie ausführt. An der Kupferspule 2.1 ist ein Zwischenstück 2.5 befestigt, das mit der Welle 1 drehfest verbunden ist. Auf diese Weise wird das Drehmoment des Voice Coil Motors 2 für die Schwenkewegung in die Welle 1 eingeleitet. Die Kupferspule 2.1 und das Zwischenstück 2.5 können somit dem Primärteil beziehungsweise dem Rotor des Voice Coil Motors 2 zugeordnet werden.
  • Das Sekundärteil besteht aus Permanentmagneten 2.4, welche auf Magnetträgern 2.3 aus ferromagnetischem Werkstoff entlang der Teilkreislinie befestigt sind. Das Sekundärteil wirkt im Betrieb des Positioniergerätes wie eine Drehmomentstütze und nimmt nicht an der Schwenkbewegung der Welle 1 teil, und kann daher im gezeigten Ausführungsbeispiel auch als Stator bezeichnet werden. Der Voice Coil Motor 2 arbeitet demnach nach dem Prinzip eines synchronen Direktantriebs.
  • Der Schwenkwinkel der Welle 1 wird von einer Positionsmesseinrichtung 3 gemessen, die nach einem ähnlichen Wirkprinzip arbeitet, wie es in der Offenlegungsschrift EP 0 978 708 A1 der Anmelderin beschrieben ist. Die Positionsmesseinrichtung 3 besteht demnach aus einem transparenten Phasengitter 3.1, welches die Form eines Segments einer Ringscheibe hat, so dass der gesamte Schwenkbereich abgetastet werden kann. Das transparente Phasengitter 3.1 ist dabei drehfest mit der Welle 1 verbunden, so dass diese an den Schwenkbewegungen der Welle 1 teilnimmt.
  • Dem gegenüber liegt die nicht-drehbare Abtasteinheit 3.2 der Positionsmesseinrichtung 3. Die Abtasteinheit 3.2 besteht aus einer LED 3.21, einer Kondensorlinse 3.22 und einem Maßstabssegment 3.23, sowie (in der 1 nicht-dargestellten) Fotodetektoren zum Empfangen der modulierten Licht- Lichtstrahlen. Das Maßstabssegment 3.23 ist als Reflexionsphasengitter beziehungsweise als Stufengitter ausgebildet. Das heißt, dass auf einer reflektierenden Oberfläche reflektierende Striche aufgebracht sind, im gezeigten Beispiel, mit einer Höhe von 0,2 μm. Dadurch, dass das Maßstabssegment 3.23 nicht an der Schwenkbewegung teilnimmt und so stets der LED 3.21 gegenüber liegt, kann dieses, verglichen mit dem schwenkbaren Phasengitter 3.1, klein ausgeführt werden.
  • Das von der LED 3.21 erzeugte Licht tritt im Betrieb des Positioniergerätes zunächst durch die Kondensorlinse 3.22 und danach durch das transparente Phasengitter 3.1, welches gebeugte Strahlenanteile erzeugt und eine Phasenänderung der Lichtwellen verursacht. Die derart veränderten Lichtstrahlen gelangen sodann auf das Maßstabssegment 3.23 in Form des Reflexionsphasengitters. Dort werden sie erneut gebeugt und es tritt eine weitere Phasenänderung der Lichtwellen auf. Die reflektierten und gebeugten Lichtstrahlen treten dann wieder durch das transparente Phasengitter 3.1 und werden erneut gebeugt und interferieren. Die derart modulierten Lichtbündel treffen dann auf Fotodetektoren, die sich im Bereich der LED 3.21 befinden, und in der Schnittdarstellung der 1 nicht sichtbar sind. Die Fotodetektoren wandeln die Lichtsignale in elektrische Signale um, welche danach zur Gewinnung der Lageinformationen entsprechend weiterverarbeitet werden. Die Verwendung des vergleichsweise kleinen Maßstabssegments 3.23 als nicht rotierendes Bauteil hat insbesondere den Vorteil, dass die Toleranzen bezüglich des Planschlages des Maßstabssegments 3.23 nicht so eng gewählt werden müssen als dies der Fall wäre, wenn das Maßstabssegment 3.23 im Betrieb rotieren würde.
  • Gerade bei der Verwendung einer derartig hochauflösenden interferentiellen Positionsmessseinrichtung 3 ist eine Optimierung der mechanisch wirkenden Bauteile von besonderem Vorteil, um eine möglichst hohe Steigerung der Genauigkeit und der Schnelligkeit des Positioniergerätes in seiner Gesamtheit zu erreichen.
  • An der Welle 1 befinden sich innerhalb des Gehäuses 5 vier Wälzlager, im gezeigten Ausführungsbeispiel vier identische Kugellager 4, welche jeweils zu zwei Lagereinheiten mit jeweils zwei Kugellagern 4 zusammengefasst sind. Die Kugellager 4 bestehen ihrerseits unter anderem jeweils aus einem Innenring 4.2 und einem Außenring 4.2. Der Innenring 4.2 und der Außenring 4.2 sind aus Lagerstahl gefertigt. Darüber hinaus umfasst jedes Kugellager 4 als Wälzkörper Kugeln 4.1, welche aus keramischen Material, im gezeigten Ausführungsbeispiel aus Si3N4, bestehen. Die Kugeln 4.1 haben einen Durchmesser von lediglich 1,588 mm (1/16 inch).
  • Gemäß der 2 ist jede zweite Kugel 4.1 von einem Ringkörper 4.4 umgeben. Die Ringkörper 4.4 erfüllen im Kugellager 4 die Aufgabe eines Kugelkäfigs und sind zur Minimierung er Reibungsverluste aus PTFE hergestellt. Naturgemäß weisen die Kugeln 4.1 einen Massenschwerpunkt auf, der in deren geometrischem Mittelpunkt zu liegen kommt. Wenn die Massenschwerpunkte der Kugeln 4.1 im Kugellager 4 verbunden werden, entsteht eine Kreislinie L. Infolge des überaus kleinen Durchmessers der Kugeln 4.1 können sehr viele Kugeln 4.1 entlang der Kreislinie L angeordnet bzw. aneinandergereiht werden, was die Steifigkeit der Lagerung erhöht und die Seek and Settle Time des Servo-Track-Writers überraschend stark reduziert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Durchmesser D der Kreislinie L 27,7 mm, so dass der Umfang, bzw. die Umfangslänge der Kreislinie L etwa 87,0 mm misst. Jedes Kugellager 4, wie im Beispiel vorgestellt, weist eine Anzahl n von vierzig Kugeln 4.1 auf. Entsprechend ist das Verhältnis V der Umfangslänge der Kreislinie L zur Anzahl n der Kugeln 4.1 folgendermaßen zu berechnen: V = L/n = 87 mm/40 = 2,175 mm
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die beiden Lagereinheiten, die wie bereits oben beschrieben aus jeweils zwei Kugellagern 4 bestehen, vergleichsweise weit voneinander beabstandet im Gehäuse 5 angeordnet. An der Welle 1 befindet sich die erste (in der Figur die obere) Lagereinheit zwischen der Positionsmessseinrichtung 3 und dem Wellenende 1.1. Mit anderen Worten sind ausgehend von dem Wellenende 1.1 entlang der Welle (1) zunächst die Kugellager 4 der ersten Lagereinheit, dann das Phasengitter 3.1 der Positionsmesseinrichtung 3 angeordnet. Die Kugellager 4 der ersten Lagereinheit befinden sich als zwischen dem Wellenende 1.1 und dem Phasengitter 3.1 der Positionsmesseinrichtung 3.
  • Alternativ dazu umfasst die Erfindung auch Anordnungen, bei denen die Kupferspule 2.1 und das Phasengitter 3.1 bezüglich ihrer Anordnung entlang der Welle 1 vertauscht sind. In diesem Fall liegen dann die entsprechenden Kugellager 4 der ersten Lagereinheit zwischen dem Wellenende 1.1 und der Kupferspule 2.1.
  • Die zweite Lagereinheit (in der Figur die untere) ist an dem Ende der Welle 1 im Gehäuse 5 angebracht, das dem Wellenende 1.1 an dem ein Schwenkarm befestigt werden kann, gegenüber liegt.

Claims (9)

  1. Positioniergerät umfassend – eine schwenkbare Welle (1) an deren einem Ende (1.1) ein zu positionierendes Element anbringbar ist, – einen Schwenkantrieb (2), bestehend aus einem Rotor (2.1, 2.5), welcher zu einem Stator (2.3, 2.4) relativ bewegbar ist, – eine Positionsmesseinrichtung (3), bestehend aus zwei relativ zueinander bewegbaren Teilen (3.1, 3.2), und – ein Wälzlager (4), welches mehrere Wälzkörper (4.1) aufweist, wobei der Rotor (2.1, 2.5) des Schwenkantriebes (2) und ein erster Teil (3.1) der Positionsmesseinrichtung (3) mit der Welle (1) drehfest verbunden sind, und ausgehend von dem einen Ende (1.1) der Welle (1) entlang der Welle (1) zunächst das Wälzlager (4), dann der erste Teil (3.1) der Positionsmesseinrichtung (3) oder der Rotor (2.1, 2.5) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (4.1) zumindest in einer Teilanzahl aus einem keramischem Material bestehen.
  2. Positioniergerät, gemäß dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Massenschwerpunkte der Wälzkörper (4.1) entlang einer Kreislinie (L) angeordnet sind, und dass das Verhältnis (V) der Umfangslänge der Kreislinie (L) zur Anzahl (n) der Wälzkörper (4.1), welche entlang der Kreislinie (L) angeordnet sind kleiner ist als 5 mm, insbesondere kleiner ist als 3 mm.
  3. Positioniergerät, gemäß dem Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkantrieb (2) ein elektrischer, insbesondere ein synchroner, Direktantrieb ist.
  4. Positioniergerät, gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Welle (1), durch den Schwenkantrieb (2) in einem Schwenkbereich kleiner als ±180°, insbesondere kleiner als ± 90° schwenkbar ist.
  5. Positioniergerät, gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (4.1) zwischen zwei Lagerringen (4.2, 4.3) angeordnet sind, wobei die Lagerringe (4.2, 4.3) aus einem metallischen Material bestehen.
  6. Positioniergerät, gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (4.1) aus Si3N4 bestehen.
  7. Positioniergerät, gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsmesseinrichtung (3) mit einer fotoelektrischen Abtastung, insbesondere nach einem interferentiellen Messprinzip, arbeitet.
  8. Positioniergerät, gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Teil (3.1) der Positionsmesseinrichtung (3) als transparentes Phasengitter ausgeführt ist, und das zweite Teil (3.2) der Positionsmesseinrichtung (3) ein Reflexionsphasengitter (3.23) umfasst.
  9. Positioniergerät, gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Teil (3.1) der Positionsmesseinrichtung (3) als Reflexionsphasengitter ausgeführt ist, und das zweite Teil (3.2) der Positionsmesseinrichtung (3) ein transparentes Phasengitter umfasst.
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