DE10357453A1 - Bildschirminstallationsvorrichtung und Verfahren zur Installation eines Bildschirmes - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bildschirminstallationsvorrichtung und ein Verfahren zur Installation eines Bildschirmes, wobei insbesondere definierte oder verminderte Lichtreflexionen von der Oberfläche des zu installierenden Bildschirms ausgehen sollen. DOLLAR A Erfindungsgemäße Bildschirminstallationsvorrichtungen umfassen einen Ständer zur Aufhängung oder Aufstellung mindestens eines Bildschirms, ein oberhalb der oberen Bildschirmkante des mindestens einen Bildschirms befestigtes, vor der Bildfläche des/der Bildschirme hervorragendes Dach, wobei erfindungsgemäß an besagtem Ständer Mittel zur Befestigung des bzw. der Bildschirme vorgesehen sind, auf Grund derer der Bildschirm bzw. die Bildschirme in der Vertikalen um wenige Grad nach oben geneigt sind, so daß bei vorhandenen Reflexionseigenschaften der Bildfläche des oder der Bildschirme in dessen bzw. deren Betrachtungsbereich weitestgehend die Unterseite besagten Daches reflektiert wird. DOLLAR A Die Erfindung bietet den Vorteil, daß selbst bei vorhandenen Restreflexionseigenschaften von Bildschirmen eine weitestgehende Beherrschung der dadurch bedingten Reflexionen ermöglicht wird. Hierzu sind keinerlei Eingriffe am Bildschirm selbst erforderlich; die Erfindung ist mit einfachen Mitteln realisierbar.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Bildschirminstallationsvorrichtung und ein Verfahren zur Installation eines Bildschirmes, wobei insbesondere definierte oder verminderte Lichtreflexionen von der Oberfläche des zu installierenden Bildschirms ausgehen sollen.
- Im Stand der Technik sind verschiedene Methoden zur Herabsetzung von Reflexionen auf Bildschirmoberflächen bekannt. Hierzu zählen unter anderem interferenzoptische Entspiegelungen. Diese haben den Vorteil, das auf die entspiegelte Fläche eintreffende oder durch sie hindurchtretende Licht im wesentlichen nicht zu streuen. Nachteilig ist hier oftmals die Unvollkommenheit des Entspiegelungsgrades.
- Demgegenüber werden häufig, insbesondere bei LC-Displays, Oberflächenmattierungen eingesetzt. Beim Einsatz solcher Mattierungen muß jedoch die bildgebende Oberfläche des jeweiligen Displays zwingend sehr nahe an der Mattierung angeordnet sein, damit das darzustellende Bild nicht unscharf wirkt.
- Ferner wirken einige der Entspiegelungsvarianten auch merklich lichttransmissionsmindernd.
- Soll beispielsweise ein mit einer interferenzoptisch entspiegelten Scheibe versehenes Plasma-Display in einem hell ausgeleuchteten Supermarkt eingesetzt werden, so würden im Stand der Technik in der Regel die hell erleuchteten Fußböden und hell verpackte Produkte in unangenehmer Weise von der Oberfläche des Plasma-Displays reflektiert werden.
- Der vorgetragene Stand der Technik gilt im übrigen gleichermaßen für Bildschirme zur zwei- und zur hilfsmittelfrei dreidimensional wahrnehmbaren Darstellung.
- Zusammenfassend ist festzuhalten, daß mindestens bei einigen Displaytechnologien, z.B. Plasma-Displays, die Reflexionen auf den Bildschirmoberflächen mit vertretbaren Mitteln nicht vollständig verhindert werden können.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Installationsvorrichtung für Bildschirme zu schaffen, die eine weitestgehende Beherrschung der Bildschirmreflexionen erlaubt. Diese sollen insbesondere minimiert werden. Optional soll jedoch auch die Ausnutzung der Reflexionen zur Wiedergabe bestimmter Bilder, etwa von Firmenlogos, ermöglicht werden. Ferner soll ein entsprechendes Installationsverfahren angegeben werden.
- Die Erfindung soll ferner ohne jeglichen direkten Eingriff an dem oder den Bildschirmen selbst auskommen und mit einfachen Mitteln realisierbar sein.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst von einer Bildschirminstallationsvorrichtung, umfassend
- – einen Ständer zur Aufhängung oder Aufstellung mindestens eines Bildschirms,
- – ein oberhalb der oberen Bildschirmkante des mindestens einen Bildschirmes befestigtes, vor der Bildfläche des bzw. der Bildschirme hervorragendes Dach, wobei erfindungsgemäß
- – an besagtem Ständer Mittel zur Befestigung des bzw. der Bildschirme vorgesehen sind, auf Grund derer der Bildschirm bzw. die Bildschirme in der Vertikalen um wenige Grad (DEG) nach oben geneigt sind, so daß
- – bei vorhandenen Reflexionseigenschaften der Bildfläche des oder der Bildschirme in dessen bzw. deren Betrachtungsbereich weitestgehend die Unterseite besagten Daches reflektiert wird.
- Bei dem Ständer kann es sich beispielsweise um eine Stange mit einem Standfuß handeln. Im übrigen kann der Ständer auch durch eine Wand- oder Dachhängeeinheit oder ähnliches ersetzt werden, was dem erfinderischen Gedanken keinen Abbruch tut.
- Das Dach ist zum Beispiel aus Stoff gefertigt, der ringsum auf Holzlatten oder Metallstäbe gespannt ist. Die Mittel zur Befestigung bestehen im einfachsten Falle aus einem kleinen Gestell mit einem Scharnier.
- Mit wenigen Grad sind insbesondere 1..15 DEG (dezimalgeteilte Grad) gemeint, wobei dieser Wertebereich im Spezialfall auch verlassen werden kann.
- Mittels einer solchen Bildschirminstallationsvorrichtung können zum einen die auf der Oberfläche des Bildschirms wahrnehmbaren Lichtreflexionen minimiert werden. Hierzu ist besagtes Dach weitestgehend lichtundurchlässig und zumindest an seiner Unterseite weitestgehend reflexionsarm, bevorzugt schwarz-mattiert, ausgebildet. Dann nämlich besteht die für einen im Betrachtungsbereich des Bildschirms befindlichen Betrachter sichtbare Reflexion aus dem Spiegelbild der schwarz-mattierten Unterseite des Daches, die kaum wahrnehmbar ist.
- Für besondere Einsatzmöglichkeiten jedoch, etwa wenn ein bestimmtes Bild permanent quasi wie ein Wasserzeichen auf die eigentlich auf dem Display gezeigte Bilddarstellung moduliert werden soll, bietet es sich bei der erfindungsgemäßen Bildschirminstallationsvorrichtung an, daß besagtes Dach an seiner Unterseite ein Bild oder Farbmuster darstellt. Dieses Bild oder Farbmuster wird nämlich auf Grund der Reflexionseigenschaften der Bildfläche des oder der Bildschirme beständig sichtbar reflektiert und zumindest partiell von dem oder den Betrachtern wahrgenommen. Das an der Unterseite des Daches darzustellende Bild kann sogar von einem Display (z.B. einem LCD) wiedergegeben werden und damit prinzipiell auch ein Bewegtbild sein.
- Um keine zu starke visuelle Interferenz mit den eigentlich auf dem Bildschirm dargestellten Inhalten zu verursachen, sollte das jeweils auf der Unterseite des Daches dargestellte Bild oder Farbmuster etwas abgedunkelt sein. Besagtes Bild sollte im übrigen spiegelverkehrt wiedergegeben werden.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß der Neigungswinkel des bzw. der Bildschirme verstellbar ist. Dies ist einfach gewährleistbar, indem besagte Mittel zur Befestigung des bzw. der Bildschirme eine Verstellung besagten Neigungswinkels zulassen, etwa vermöge verschiedener Einraststellungen oder ähnlichem.
- Weiterhin kann es vorteilhaft sein, auch das Dach in seiner Neigung verstellbar und/oder in seinen Abmaßen variabel auszubilden. Diese Ausgestaltung erlaubt die flexible Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an äußere Gegebenheiten und auch an die Größe der reflektierenden Bildschirmfläche.
- Ferner ist es günstig, wenn die erfindungsgemäße Bildschirminstallationsvorrichtung modular aufgebaut ist. Dies erlaubt die Zerlegung in Einzelteile, etwa um einen Transport der Vorrichtung einfacher zu gestalten.
- Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zur Installation eines Bildschirmes, dessen Bildfläche einen Restreflexionsgrad größer Null aufweist, umfassend die folgenden Schritte:
- – Anbringen des Bildschirms an eine Haltevorrichtung,
- – Neigung des Bildschirms in der Vertikalen um wenige Grad (DEG) nach oben, so daß in Betrachtungsrichtung räumlich vor und über dem Bildschirm befindliche Objekte von seiner Bildfläche mindestens teilweise reflektiert werden.
- Mit räumlich „räumlich vor und über dem Bildschirm" sind prinzipiell die räumlichen Positionen gemeint, welche in Betrachtungsrichtung sowohl vor als auch gleichzeitig über dem Display befindlich sind. Dies würde quasi -vom Display aus gesehen- den schräg nach oben gelegen Örtlichkeiten entsprechen.
- Das vorgenannte erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt noch um folgenden Verfahrensschritt erweitert:
- – Anbringen mindestens eines in Betrachtungsrichtung räumlich vor und über dem Bildschirm befindlichen Objektes.
- Bei besagtem Objekt kann es sich je nach Anwendungsfall beispielsweise um eine weitestgehend reflexionsarme, bevorzugt schwarz-mattierte Fläche oder ein Display oder ein (statisches) Bild handeln. Andere Ausgestaltungen sind selbstverständlich denkbar.
- Insofern eine weitestgehend reflexionsarme, bevorzugt schwarz-mattierte Fläche in Betrachtungsrichtung räumlich vor und über dem Bildschirm angebracht wird, werden wiederum die sichtbaren Reflexionen auf der Bildschirmoberfläche minimiert.
- Bei Verwendung eines statischen Bildes kann es sich beispielsweise um ein etwas abgedunkeltes Firmenlogo handeln, welches somit quasi permanent mit auf dem installierten Bildschirm wahrnehmbar ist.
- Bezüglich aller möglichen Ausgestaltungen für das besagte Objekt kommen sowohl zwei- als auch dreidimensionale Darstellungsformen in Frage. Zum Beispiel unter Verwendung eines 3D-Lentikularbildes als Objekt wäre eine Art räumliches Wasserzeichen im Sinne der oben beschriebenen Erfindung möglich.
- Selbstverständlich können alle Aspekte der Erfindung sowohl mit zu installierenden 2D- als auch mit 3D-Bildschirmen umgesetzt werden. Bevorzugt kommen als 3D-Bildschirme solche in Frage, die mehreren Betrachtern gleichzeitig hilfsmittelfrei einen räumlichen Eindruck verschaffen, wie etwa ein X3D-50 Display.
- Die Erfindung ist gleichsam für verschiedene zu Grunde liegende Bildschirmtechnologien geeignet. So kann der in die Bildschirminstallationsvorrichtung einzubauende bzw. beim erfindungsemäßen Verfahren an eine Haltevorrichtung anzubringende Bildschirm beispielsweise auf Plasma-Displays, farbigen oder Graustufen-LC-Displays oder OLE-Displays (OLEDs) basieren. Im Falle von Plasma-Displays oder OLEDs hat die erfindungsgemäß vorgesehene (leichte) Bildschirmneigung nach oben quasi keinen oder lediglich vernachlässigbaren Einfluß auf die Bildqualität. Bei LC-Displays kann es sich hingegen mitunter erforderlich machen, den Bildschirm auf den Kopf zu stellen, da die Bildeigenschaften bei der Betrachtung eines Flüssigkristallbildschirms von unten blickend oftmals nicht zufriedenstellend sind. Dieser Fall ist natürlich auch bei den darzustellenden Bildinhalten zu berücksichtigen, indem das Bild ebenfalls auf den Kopf gestellt wird.
- Bei der Verwendung von mindestens einem 3D-Bildschirm wird die Erfindung vorzugsweise derart ausgestaltet, daß das zu reflektierende Bild an der Unterseite des Daches bzw. des in Betrachtungsrichtung vor und über dem Bildschirm angebrachten Objektes von möglichst einem Großteil aller für den 3D-Bildschirm vorgesehenen 3D-Betrachtungspositionen aus sichtbar ist.
- Die Erfindung wird im folgenden an Hand einer Zeichnung näher erläutert.
1 zeigt eine seitliche Prinzipskizze zur erfindungsgemäßen Bildschirminstallationsvorrichtung. Diese umfaßt - – einen
Ständer
1 zur Aufhängung (hier exakt) eines Bildschirms5 , - – ein
oberhalb der oberen Bildschirmkante des einen Bildschirmes
5 befestigtes, vor der Bildfläche des Bildschirms5 hervorragendes Dach2 , wobei erfindungsgemäß - – an
besagtem Ständer
1 Mittel3 zur Befestigung des Bildschirms5 vorgesehen sind, auf Grund derer der Bildschirm5 in der Vertikalen um wenige Grad (DEG) nach oben geneigt ist, so daß - – bei
vorhandenen Reflexionseigenschaften der Bildfläche des Bildschirms
5 in dessen Betrachtungsbereich weitestgehend die Unterseite4 besagten Daches2 reflektiert wird. - Bei dem Ständer
1 kann es sich beispielsweise um eine Metallstange mit einem Standfuß handeln. Der Standfuß ist in der Zeichnung nicht mit dargestellt. Das Dach4 ist zum Beispiel aus Stoff gefertigt, der ringsum auf Metallstäbe gespannt ist. Die Großfläche des Daches4 hat bevorzugt einen vieleckigen, besonders bevorzugt einen rechteckigen Grundriß. - Mit wenigen Grad Neigung sind insbesondere 1..15 DEG gemeint, wobei dieser Wertebereich im Spezialfall auch verlassen werden kann. In
1 besteht ein beispielhafter Neigungswinkel von α = 8 DEG nach oben. - Mittels einer solchen erfindungsgemäßen Bildschirminstallationsvorrichtung können zum einen die auf der Bildoberfläche des Bildschirms
5 wahrnehmbaren Lichtreflexionen minimiert werden. Hierzu ist besagtes Dach2 weitestgehend lichtundurchlässig und zumindest an seiner Unterseite4 weitestgehend reflexionsarm, bevorzugt schwarz-mattiert, ausgebildet. Dadurch besteht die für einen im Betrachtungsbereich des Bildschirms5 befindlichen Betrachter6 (hier schemenhaft skizziert) sichtbare Reflexion aus dem Spiegelbild der schwarz-mattierten Unterseite4 des Daches2 , die kaum wahrnehmbar ist. - Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß der Neigungswinkel α des Bildschirms
5 verstellbar ist. Dies ist einfach gewährleistbar, indem besagte Mittel3 zur Befestigung des Bildschirms5 eine Verstellung besagten Neigungswinkel α zulassen, etwa vermöge verschiedener Einraststellungen oder ähnlichem. Die Mittel3 zur Befestigung können auch aus einem kleinen Gestell mit einem Scharnier zur variablen Verkippung des dort angebrachten Bildschirms5 bestehen. - Die Erfindung bietet den Vorteil gegenüber dem Stand der Technik, daß selbst bei vorhandenen Restreflexionseigenschaften von Bildschirmen eine weitestgehende Beherrschung der dadurch bedingten Reflexionen ermöglicht wird. Hierzu sind keinerlei Eingriffe am Bildschirm selbst erforderlich; die Erfindung ist überdies mit einfachen Mitteln realisierbar. Besondere Ausgestaltungen erlauben die Ausnutzung der Reflexionen zur Wiedergabe bestimmter Bilder, beispielsweise von Firmenlogos, etwa in der Art eines Wasserzeichens.
Claims (9)
- Bildschirminstallationsvorrichtung, umfassend – einen Ständer zur Aufhängung oder Aufstellung mindestens eines Bildschirms, – ein oberhalb der oberen Bildschirmkante des mindestens einen Bildschirmes befestigtes, vor der Bildfläche des bzw. der Bildschirme hervorragendes Dach, dadurch gekennzeichnet, daß – an besagtem Ständer Mittel zur Befestigung des bzw. der Bildschirme vorgesehen sind, auf Grund derer der Bildschirm bzw. die Bildschirme in der Vertikalen um wenige Grad (DEG) nach oben geneigt sind, so daß – bei vorhandenen Reflexionseigenschaften der Bildfläche des oder der Bildschirme in dessen bzw. deren Betrachtungsbereich weitestgehend die Unterseite besagten Daches reflektiert wird.
- Bildschirminstallationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Dach an seiner Unterseite ein Bild oder Farbmuster darstellt.
- Bildschirminstallationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Dach weitestgehend lichtundurchlässig und zumindest an seiner Unterseite weitestgehend reflexionsarm, bevorzugt schwarz-mattiert, ausgebildet ist.
- Bildschirminstallationsvorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel des bzw. der Bildschirme verstellbar ist.
- Bildschirminstallationsvorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dach in seiner Neigung verstellbar und/oder in seinen Abmaßen variabel ausgebildet ist.
- Bildschirminstallationsvorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie modular aufgebaut ist.
- Verfahren zur Installation eines Bildschirmes, dessen Bildfläche einen Restreflexionsgrad größer Null aufweist, umfassend die Schritte: – Anbringen des Bildschirms an eine Haltevorrichtung, – Neigung des Bildschirms in der Vertikalen um wenige Grad (DEG) nach oben, so daß in Betrachtungsrichtung räumlich vor und über dem Bildschirm befindliche Objekte von seiner Bildfläche mindestens teilweise reflektiert werden.
- Verfahren nach Anspruch 7, erweitert um folgenden Verfahrensschritt: – Anbringen mindestens eines in Betrachtungsrichtung räumlich vor und über dem Bildschirm befindlichen Objektes.
- Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Objekt eine weitestgehend reflexionsarme, bevorzugt schwarz-mattierte Fläche oder ein Display oder ein Bild ist.
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