DE10356382A1 - Kraftfahrzeug mit einem Dachkanal - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Dachkanal an jeder Längsseite seines Daches, bei dem in den beiden Dachkanälen jeweils Halteböcke zur Befestigung eines Dachlastträgers angeordnet sind und bei dem die beiden Dachkanäle durch jeweils eine von oben her in sie eingesetzte Dachleiste abgeschlossen sind.
- Ein Kraftfahrzeug der vorstehenden Art ist beispielsweise in der
DE 100 09 789 A1 beschrieben. Die dort erläuterten Halteböcke ermöglichen eine zuverlässigere Befestigung eines Dachlastträgers als die früher verbreitete Befestigung an einem Schweißflansch im jeweiligen Dachkanal, so dass auch bei einem Unfall nicht die Gefahr eines Freikommens des Dachlastträgers vom Fahrzeugdach besteht. Unbefriedigend ist jedoch noch die Befestigung der Dachleiste im Dachkanal. Diese erfolgt üblicherweise durch federnde Mittel, welche sich an den Seitenwänden des Dachkanals verkrallen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass bei ungünstigen Fertigungstoleranzen die Haltekraft der federnden Mittel so gering sein kann, dass die Dachleiste in einer Autowaschanlage vom Dachkanal freikommen kann. Das gilt insbesondere für den mittleren Bereich der Dachleiste, etwa dem Bereich der B-Säule. - Wie die
DE 101 17 213 A1 zeigt, ist es auch schon bekannt, am Boden des Dachkanals Klammern, beispielsweise durch jeweils einen Niet, zu befestigen und die Dachleiste mit Ver rastungsmitteln zu versehen, welche im montierten Zustand der Dachleiste mit diesen Klammern verrasten. Eine solche Befestigung der Dachleiste, insbesondere in Kombination mit den übrigen, federnden Haltemitteln, vermag diese zwar ausreichend sicher zu halten, jedoch ist die Anbringung der Klammern im Dachkanal aufwändig und scheidet deshalb vielfach aus Kostengründen aus. - Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass seine beiden Dachleisten mit möglichst geringem baulichen Aufwand sicher im jeweiligen Dachkanal gehalten sind.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass jeder Haltebock und die Dachleiste im Bereich der Halteböcke mit Haltemitteln zum Fixieren der Dachleiste an den Halteböcken versehen ist.
- Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung werden die Halteböcke zu einem doppelten Zweck benutzt. Sie dienen wie bisher der Befestigung des Dachlastträgers, haben zusätzlich jedoch die Aufgabe, die jeweilige Dachleiste zu sichern. Dank der Erfindung benötigt man zur Erhöhung der Haltekräfte der Dachleisten keine zusätzlichen Bauteile, welche im Grund der Dachkanäle beispielsweise durch Schrauben befestigt werden müssen, vielmehr greift man auf ohnehin dort befestigte Bauteile zurück.
- Die Montage der Dachleisten ist besonders einfach und erfordert kein Werkzeug, wenn die Haltemittel jeweils durch eine am Haltebock befestigte Haltefeder und einen von der Haltefeder fixierbaren Klemmvorsprung an der Dachleiste gebildet ist. Man braucht dann lediglich die jeweilige Dachleiste im Dachkanal nach unten in die als Haltefeder ausgebildeten Haltemittel zu drücken.
- Besonders einfach ist die Haltefeder gestaltet, wenn gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung die Haltefeder eine an einer Längsseite des Haltebockes nach oben zur Dachleiste hin offene Klammer hat und der Klemmvorsprung durch einen im montierten Zustand der Dachleiste in die Klammer eingreifenden Steg der Dachleiste gebildet ist.
- Die Haltefeder wird bei ihrer Montage auf dem Haltebock zwangsläufig gegen Verdrehen gesichert und hält dort ohne zusätzliche Befestigungsmittel, wenn sie sattelförmig ausgebildet ist und zusätzlich zu der Klammer eine auf dem Haltebock aufsitzende Basis sowie zwei seitlich über den Haltebock greifende Schenkel hat.
- Ein Vormontieren der Haltefeder auf dem Haltebock ist möglich, ohne dass die Gefahr besteht, dass bei der Handhabung der Halteböcke die Haltefeder von diesen abfällt, wenn zumindest einer der Schenkel der Haltefeder eine widerhakenartige, mit Vorspannung gegen die Längsseite des Haltebockes anliegende Kralle aufweist.
- Die Halteböcke können auf übliche Weise im Dachkanal befestigt werden, wenn die Haltefeder in ihrer Basis ein Loch zum Durchführen eines Befestigungsbolzens des Haltebockes aufweist.
- Die Haltefeder vermag zugleich eine zwischen ihr und dem Grund des Dichtkanals angeordnete, flache Dichtung gegen den Grund zu pressen, wenn die Haltefeder zum Anlegen mit ihrer Basis gegen die Unterseite des Haltebockes ausgebildet ist.
- Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die Haltefeder zum Anlegen mit ihrer Basis gegen die Oberseite des Haltebockes ausgebildet ist. In einem solchen Fall kann der Befestigungsbolzen allerdings nicht mit dem Haltebock vormontiert sein, sondern kann erst nach der Montage des Haltebocks und der Haltefeder von oben durch beide hindurchgesteckt wer den. Zweckmäßigerweise sollte dann das Loch in der Dichtung einen kleineren Durchmesser als der Befestigungsbolzen aufweisen, damit die aufgesteckte Dichtung verhindert, dass der Zusammenbau beim Transport oder dem Einbau ins Fahrzeug auseinanderfallen kann. Zu beachten ist natürlich, dass der Befestigungsbolzen so ausgeführt werden muss, dass dieser bei der Montage des Zusammenbaus gehalten werden kann und sich beim Anziehen der Mutter nicht mitdreht.
- Statt als Haltemittel eine Haltefeder am Haltebock anzubringen, kann man in kinematischer Umkehr auch vorsehen, dass die Haltemittel jeweils durch eine an der Dachleiste befestigte Haltefeder gebildet sind, welche im montierten Zustand der Dachleiste mit Vorspannung über den Haltebock greift. Die Vorteile einer solchen Ausführungsform gegenüber dem Stand der Technik sind die gleichen wie die der erstgenannten Ausführungsform. Gegenüber der am Haltebock befestigten Haltefeder ergeben sich jedoch bei der Herstellung Kostenvorteile.
- Besonders hohe Haltekräfte ergeben sich, wenn die Haltefeder zumindest eine Verrastungszunge und der Haltebock entsprechend eine im montierten Zustand einen Bereich der Verrastungszunge aufnehmende Rastvertiefung aufweist.
- Der weiteren Kostenreduzierung dient es, wenn gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung der Haltebock im Querschnitt rund ist und die Rastvertiefung durch eine umlaufende Nut in seiner Außenmantelfläche gebildet ist und wenn die Haltefeder einander gegenüberliegend zwei Verrastungszungen aufweist.
- Die erfindungsgemäßen Haltemittel erlauben einen zweiachsigen Toleranzausgleich, wenn die Haltefeder sattelförmig ausgebildet ist, mit einer Basis auf einen Rahmen der Dachleiste aufliegt und mit jeweils einem Schenkel seitlich über den Rahmen greift und in Längsrichtung der Dachleiste verschieblich ist, wenn die Basis eine rechtwinklige Durchbre chung hat und die beiden Verrastungszungen an den Seiten der Durchbrechung vorgesehen sind, welche rechtwinklig zu den beiden Schenkeln verlaufen. Dieser zweiachsige Toleranzausgleich ist durch die Verschieblichkeit der Haltefeder auf dem Rahmen in Längsrichtung und dadurch möglich, dass die Verrastungszungen sich quer dazu erstrecken, so dass sie in Querrichtung nicht in einer festgelegten Position in die durch die umlaufende Nut gebildete Rastvertiefung einrasten müssen.
- Die Erfindung lässt verschiedene Ausführungsformen zu. Drei davon sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. In ihr zeigen die
-
1 einen Querschnitt durch ein Dach eines Kraftfahrzeugs im Bereich seines Dachkanals, -
2 eine perspektivische Ansicht eines im Dachkanal befestigten Haltebocks, -
3 eine perspektivische Ansicht einer über den Haltebock zu schiebenden Haltefeder, -
4 eine perspektivische Ansicht einer Flachdichtung, -
5 eine perspektivische Ansicht des Haltebockes mit aufgeschobener Haltefeder, -
6 einen Querschnitt durch ein Dach eines Kraftfahrzeugs im Bereich seines Dachkanals mit einer zweiten Ausführungsform der Haltefeder, -
7 eine perspektivische Draufsicht auf einen Teilbereich einer Dachleiste, -
8 eine perspektivische Darstellung eines von unten her an der Dachleiste zu befestigenden Trägerrahmens mit einer Klappe, -
9 ein Halteelement des Trägerrahmens in perspektivischer Darstellung, -
10 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform einer Haltefeder, -
11 einen Querschnitt durch ein Dach eines Kraftfahrzeugs im Bereich seines Dachkanals mit der Haltefeder nach10 , -
12 einen Längsschnitt durch den in11 gezeigten Bereich. - Die
1 zeigt im Querschnitt einen Dachkanal1 , in welchem ein Dach2 und eine äußere Seitenwand3 zusammentreffen und auf übliche Weise durch Schweißen miteinander verbunden sind. Schematisch dargestellt ist oberhalb des Dachkanals1 eine Dachleiste4 , die den Dachkanal1 nach oben hin abdeckt. Der Dachkanal1 hat einen Boden6 , auf welchem ein Haltebock7 auf übliche Weise befestigt ist, beispielsweise mittels eines durch den Boden6 hindurchführenden Befestigungsbolzens8 und der originär der Befestigung eines Dachlastträgers dient. Der Haltebock7 ruht auf einer Haltefeder9 , die einen an der Dachleiste4 vorgesehenen, nach unten ragenden, als Steg ausgebildeten Klemmvorsprung10 fixiert. Hierzu hat die Haltefeder9 seitlich neben dem Haltebock7 eine nach oben hin offene Klammer11 , in die der Klemmvorsprung10 eingreift. - Die
2 zeigt den Haltebock7 als Einzelteil. Er entspricht beispielsweise dem Haltebock nach3 der eingangs genanntenDE 100 09 789 A1 und hat einen Schacht12 , welcher der Aufnahme eines nicht gezeigten Stützfußes eines Dachlastträgers dient. - Die perspektivische Darstellung der Haltefeder
9 gemäß3 lässt erkennen, dass diese eine Basis13 und an dieser an gegenüberliegenden Seiten jeweils einen Schenkel14 ,15 hat. Der Schenkel14 bildet zugleich einen Teilbereich der Klammer11 . Der Schenkel15 hat eine schräg nach innen zur Basis13 hin gerichtete Kralle16 . Schiebt man die Haltefeder9 von unten her auf den Haltebock7 auf, dann legen sich seine beiden Schenkel14 ,15 mit Vorspannung gegen die Längsseiten des Haltebockes7 . Die Kralle16 verhindert, dass die Haltefeder9 nach unten hin vom Haltebock7 abfallen kann, bevor er, wie in1 gezeigt, montiert ist. Die3 lässt weiterhin ein Loch17 in der Basis13 der Haltefeder9 erkennen, welches die Durchführung des Befestigungsbolzens8 ermöglicht. - Die
4 zeigt eine Flachdichtung18 , welche bei Montage des Haltebockes7 unter die Basis13 gelegt wird. - Die
5 verdeutlicht, wie die Haltefeder9 mit ihren Schenkeln14 ,15 von unten her den Haltebock7 umschließt und zeigt, dass die Klammer11 an einer Längsseite des Haltebockes7 parallel zur Haupterstreckungsrichtung des Haltebockes7 und damit auch der Dachleiste4 verläuft. - Die Anordnung nach
6 unterscheidet sich von der nach1 dadurch, dass eine Haltefeder19 vorgesehen ist, die von der Haltefeder9 gemäß den1 ,3 und5 abweicht. Die Haltefeder19 liegt statt von unten her von oben her auf den Haltebock7 auf und hat deshalb nach unten gerichtete Schenkel20 ,21 . - In
7 ist ein Teilbereich der Dachleiste4 zu sehen, welche eine Klappe22 hat. Diese Klappe22 ist zu öffnen, wenn ein Dachlastträger auf dem Fahrzeugdach befestigt werden soll. - Die
8 zeigt einen Trägerrahmen23 , welcher im montierten Zustand von unten her an der Dachleiste4 befestigt wird und der die Klappe22 schwenkbar haltert. Der Trägerrahmen23 hat im mittleren Bereich einen rechteckigen Rahmen24 , der über einen Haltebock25 für den Fuß eines Dachlastträgers greift. - Die
9 lässt erkennen, wie die Haltefeder19 von oben her über diesen rechteckigen Rahmen24 greift. Sie wird vor dem Einsetzen der Dachleiste4 auf diesen Rahmen24 vormontiert und ist entlang des Rahmens24 in Längsrichtung verschieblich. Wie vor allem10 zeigt, ist diese Haltefeder19 genau wie die Haltefeder9 gemäß3 sattelförmig ausgebildet und hat an zwei gegenüberliegenden Seiten einer Basis27 zwei Schenkel28 ,29 , die im montierten Zustand der Haltefeder19 von außen her über den Rahmen24 greifen. Die Basis27 hat eine Durchbrechung26 , so dass sie einen Rahmen bildet. Um 90° versetzt zu den Schenkeln28 ,29 hat die Basis27 zwei in ihre Durchbrechung26 hinein nach unten ragende Verrastungszungen30 ,31 . - In der
11 ist der Haltebock25 im Dachkanal1 montiert dargestellt. Dieser ist im Querschnitt kreisförmig ausgebildet und hat im oberen Bereich eine als umlaufende Nut ausgebildete Rastvertiefung32 . Zu erkennen ist in11 , wie sich die Schenkel28 ,29 der zuvor in10 als Ganzes gezeigten Haltefeder19 an Rahmenteilen33 ,34 des Rahmens25 festhalten. - Der Längsschnitt gemäß
12 zeigt, wie die Verrastungszungen30 ,31 in die Rastvertiefung32 eingreifen und dadurch die Dachleiste4 am Haltebock25 fixieren. -
- 1
- Dachkanal
- 2
- Dach
- 3
- Seitenwand
- 4
- Dachleiste
- 5
- Haltebock
- 6
- Boden
- 7
- Haltebock
- 8
- Befestigungsbolzen
- 9
- Haltefeder
- 10
- Klemmvorsprung
- 11
- Klammer
- 12
- Schacht
- 13
- Basis
- 14
- Schenkel
- 15
- Schenkel
- 16
- Kralle
- 17
- Loch
- 18
- Flachdichtung
- 19
- Haltefeder
- 20
- Schenkel
- 21
- Schenkel
- 22
- Klappe
- 23
- Trägerrahmen
- 24
- Rahmen
- 25
- Haltebock
- 26
- Durchbrechung
- 27
- Basis
- 28
- Schenkel
- 29
- Schenkel
- 30
- Verrastungszunge
- 31
- Verrastungszunge
- 32
- Rastvertiefung
- 33
- Rahmenteil
- 34
- Rahmenteil
Claims (12)
- Kraftfahrzeug mit einem Dachkanal (
1 ) an jeder Längsseite seines Daches (2 ), bei dem in den beiden Dachkanälen (1 ) jeweils Halteböcke (7 ) zur Befestigung eines Dachlastträgers angeordnet sind und bei dem die beiden Dachkanäle (1 ) durch jeweils eine von oben her in sie eingesetzte Dachleiste (4 ) abgeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haltebock (7 ) und die Dachleiste (4 ) im Bereich der Halteböcke (7 ) mit Haltemitteln (Haltefedern9 ,19 ) zum Fixieren der Dachleiste (4 ) an den Halteböcken (7 ,25 ) versehen ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel jeweils durch eine am Haltebock (
7 ) befestigte Haltefeder (9 ) und einem von der Haltefeder (9 ) fixierbaren Klemmvorsprung (10 ) an der Dachleiste (4 ) gebildet sind. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
9 ) eine an einer Längsseite des Haltebockes (7 ) nach oben zur Dachleiste (4 ) hin offene Klammer (11 ) hat und der Klemmvorsprung (10 ) durch einen im montierten Zustand der Dachleiste (4 ) in die Klammer (11 ) eingreifenden Steg der Dachleiste (4 ) gebildet ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
9 ) sattelförmig ausgebildet ist und zusätzlich zu der Klammer (11 ) eine auf dem Haltebock (7 ) aufsitzende Basis (13 ) sowie zwei seitlich über den Haltebock (7 ) greifende Schenkel (14 ,15 ) hat. - Kraftfahrzeug nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Schenkel (
15 ) der Haltefeder (9 ) eine widerhakenartige, mit Vorspannung gegen die Längsseite des Haltebockes (7 ) anliegende Kralle (16 ) aufweist. - Kraftfahrzeug nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
9 ) in ihrer Basis (13 ) ein Loch (17 ) zum Durchführen eines Befestigungsbolzens (8 ) des Haltebockes (7 ) aufweist. - Kraftfahrzeug nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
9 ) zum Anlegen mit ihrer Basis (13 ) gegen die Unterseite des Haltebockes (7 ) ausgebildet ist. - Kraftfahrzeug nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
19 ) zum Anlegen mit ihrer Basis (27 ) gegen die Oberseite des Haltebockes (25 ) ausgebildet ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel jeweils durch eine an der Dachleiste (
4 ) befestigte Haltefeder (19 ) gebildet sind, welche im montierten Zustand der Dachleiste (4 ) mit Vorspannung über den Haltebock (25 ) greift und im vormontierten Zustand auf dem Rahmen (19 ) der Dachleiste (4 ) in Längsrichtung der Dachleiste (4 ) verschieblich ist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
19 ) zumindest eine Verrastungszunge (30 ,31 ) und der Haltebock (25 ) entsprechend eine im montierten Zustand einen Bereich der Verrastungszunge (30 ,31 ) aufnehmende Rastvertiefung (32 ) aufweist. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebock (
25 ) im Querschnitt rund ist und die Rastvertiefung (32 ) durch eine umlaufende Nut in seiner Außenmantelfläche gebildet ist und dass die Haltefeder (26 ) einander gegenüberliegend zwei Verrastungszungen (30 ,31 ) aufweist. - Kraftfahrzeug nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefeder (
19 ) sattelförmig ausgebildet ist, mit einer Basis (27 ) auf einen Rahmen (24 ) der Dachleiste (4 ) aufliegt und mit jeweils einem Schenkel (28 ,29 ) seitlich über den Rahmen (24 ) greift und in Längsrichtung der Dachleiste verschieblich ist, dass die Basis eine rechtwinklige Durchbrechung (35 ) hat und die beiden Verrastungszungen (30 ,31 ) an den Seiten der Durchbrechung (35 ) vorgesehen sind, welche rechtwinklig zu den beiden Schenkeln (28 ,29 ) verlaufen.
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- 2003-12-03 DE DE10356382A patent/DE10356382B4/de not_active Expired - Fee Related
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