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Die
Erfindung betrifft eine Stapelübergabevorrichtung
zur Übergabe
von Stapeln aus einer Stapeleinrichtung auf eine Ablage- oder Transporteinrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Moderne
Thermoform-Automaten, eingesetzt zur Massenproduktion von Serien-Formlingen, insbesondere
Kunststoffbecher, können
im Gegensatz zu älteren
Automaten mehrreihige Formwerkzeuge aufnehmen. Zur Abgabe der fertigen
Kunststoffartikel wird das Formwerkzeug um ca. 80-90° in Folienlaufrichtung
geschwenkt, und dann übergibt
es die fertigen Artikel einer nachgeschalteten Stapeleinrichtung.
Bei einem einreihigen Formwerkzeug sind die einzelnen Formnester
in einer Reihe quer zur Folienlaufrichtung angeordnet. In der nachgeordneten
bzw. anschließenden
Stapeleinrichtung ergibt sich folglich nur eine Ebene, auf welcher die
Artikelstapel gebildet werden. Beim Einsatz von mehrreihigen Formwerkzeugen
sind die Formnester in mehreren Reihen quer zur Folienlaufrichtung
angeordnet. Entsprechend ergeben sich in der Stapeleinrichtung auch
mehrere Ebenen, auf welchen die Artikelstapel gebildet werden.
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Im
Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen,
z. B. Verkettung mit Folgemaschinen wie Druckmaschinen, Bördelaggregaten,
Etikettiermaschinen oder Einpackern ist es problematisch, die in
mehreren Ebenen zunächst übereinander
liegenden Artikelstapel auf eine Ebene zu verbringen. Es gibt aber
bereits Stapelmaschinen (vgl. z. B.
DE 100 52 759 C2 ,
DE 100 07 333 A1 ); mit
welchen diese Problematik grundsätzlich beherrscht
werden kann. Jedoch sind sie nur für ein eingeschränktes Artikelspektrum
vorgesehen; im Rahmen einer Rationalisierungsmaßnahme hilft oft nur der Maschinenaustausch.
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Um
die zunächst
in mehreren Ebenen übereinander
liegenden Artikelstapel auf eine Ebene zu verbringen, werden in
der gattungsbildenden
DE
100 07 333 A1 Stapelkäfige
vorgeschlagen, die aus Stapelmagazinreihen bestehen, die senkrecht
zur Stapelrichtung verschoben und von den anderen Stapelmagazinreihen
entfernt werden können.
Sie werden zu einer Entnahmestation geführt, entleert und auf der anderen
Seite wieder auf die in der Stapelstation verbliebenen Stapelmagazinreihen
aufgesetzt. Dies erfordert u. a. die Installierung einer eigenen
Verschiebeeinrichtung sowie einer eigenen Überführungseinrichtung für die Stapelmagazinreihen.
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EP 1 122 196 A1 beschreibt
eine Thermoformmaschine mit einer automatischen Stapel- und Zählvorrichtung,
der ein Transportband nachgeschaltet ist. Die Stapel- und Zählvorrichtung
umfasst eine verfahrbare Schieber- bzw. Fang- oder Stapelplatte,
die entsprechend der Anzahl der in einem Unterwerkzeug der Thermoformmaschine
in über-
und nebeneinander liegenden Reihen vorgesehenen Formnester eine
entsprechende Anzahl von Ausformungen bzw. -nehmungen aufweist,
in die Fertigartikel von Ausstoßern
der Thermoformmaschine eingebracht und dort zu Artikelstangen mit
einer vorgegebenen Anzahl von Fertigartikel ineinander gestapelt
werden. Die Stapel- und
Zählvorrichtung
weist weiterhin einen Stapelkorb auf, der die Artikelstangen von
der Fangplatte übernimmt,
und aus dem Artikelstangen auf das Transportband abgegeben werden.
Der Stapelkorb, in welchem mehrere übereinander liegende Ebenen
mit nebeneinander verlaufenden Stapeltragkanälen gemeinsam handhabbar fest
zusammengefasst sind, ist in Richtung auf die Fangplatte bis zu
einer Übergabeposition
verfahrbar und nach der Abnahme der Artikelstangen in eine von der
Fangplatte entfernte Entladestation verfahrbar. Aus dieser Position
kann der Stapelkorb taktweise abgesenkt werden, bis eine untere
Reihe mit Artikelstangen in Flucht mit einer Abschiebeeinheit liegt.
Diese schiebt die in Teilhüben
subzessive abgesenkten Artikelstangen auf das Transportband.
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Eine
gattungsgemäße Vorrichtung
zum Stapeln von Teilen aus thermoplastischem Kunststoff etwa der Eingangs
genannten Art ist aus
DE
100 52 759 C2 bekannt. Diese Vorrichtung ist einer Thermoformmaschine nachgeschaltet
und übernimmt über einen
Wendekopf tiefgezogene und ausgestanzte Formlinge in einen ortsfesten
Pufferkäfig.
In diesen werden Formlingsstapel in mehreren Reihen über- und
untereinander gebildet. Haben diese Stapel eine vorgegebene Länge/Anzahl
erreicht, wird ein Rechen eingefahren und in Stapelrichtung verschoben,
so dass die Stapel in einem fluchtend zum Pufferkäfig angeordneten
Stapelkäfig
zum Liegen kommen. In diesem Stapelkäfig sind wiederum mehrere Ebenen
jeweils mit nebeneinander verlaufenden Stapeltragkanälen gemeinsam
handhabbar fest zusammengefasst. Nach Stapelübergabe wird der Stapelkäfig mit all
seinen über-
und nebeneinander angeordneten Stapeltragkanälen in eine Stapelentnahmestation
verfahren. Dort wird der Stapelkäfig
aus einer vorherigen Schräglage
in eine horizontale Lage geschwenkt und soweit vertikal verschoben,
dass über
einen Ausstoßer
die Stapel reihenweise auf ein Querförderband übergeben werden können. Nach
Absenken des Stapelkäfigs
um einen vertikalen Reihenabstand werden die anderen, darüberliegenden
Stapel mittels des Ausstoßers
auf das Querförderband
geschoben. Nach vollständigem
Entleeren des Stapelkäfigs
wird dieser wieder in Richtung zum ortsfesten Pufferkäfig verfahren.
Der dem verfahrbaren Stapelkäfig
zugeordnete Ausstoßer
ist unabhängig
von dem Rechen zu betätigen,
der dem ortsfesten Pufferkäfig
zugeordnet ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Übergabevorrichtung für eine Stapeleinrichtung den
Konstruktions- und Bauteileaufwand zu vermindern sowie die technische
Zuverlässigkeit
und die Anwendungsvielfalt, insbesondere für unterschiedlich gestaltete
Formlinge bzw. Artikel zu erhöhen.
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Die
Lösung
wird mit der im Patentanspruch 1 angegebene Übergabevorrichtung erzielt.
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Übergabevorrichtung
mit den Eingangs genannten Merkmalen umfasst erfindungsgemäß also folgende
Schritte:
- a) für die Übergabe an die Lager- oder
Transporteinrichtung werden mehrere einzelne Trageinheiten verwendet,
von denen mindestens eine beweglich ist, und welche einen oder mehrere,
je einem ersten Stapelkanal zugeordnete Stapeltragkanäle zur Aufnahme
der Formlingsstapel aufweisen,
- b) in einer Ausgangsstellung sind die einzelnen Trageinheiten
an die Stapeleinrichtung derart angelegt, dass deren Stapeltragkanäle mit den
Stapelkanälen
der Stapeleinrichtung fluchten,
- c) nach Anwachsen oder Bildung des jeweiligen Formlingsstapels
in der Stapeleinrichtung bzw. in den Stapelkanälen werden mittels des Ausschiebeorgans
alle Formlingsstapel in die Stapeltragkanäle verschoben,
- d) die Trageinheiten werden daraufhin relativ zueinander in
eine solche Endstellung gebracht, dass sie kaskadenartig in einer
gemeinsamen Ausschubebene liegen, in der die Stapeltragkanäle der einzelnen
Trageinheiten aneinander anschließen bzw. miteinander fluchten,
- e) mittels des Ausschuborgans werden die hintereinander in den
Stapeltragkanälen
der jeweiligen Trageinheiten liegenden Formlingsstapel in Richtung
zur Ablage- oder Transporteinrichtung geschoben.
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Nach
Durchlaufen der Stapelkanäle
der Stapeleinrichtung wird das Ausschuborgan, beispielsweise ein
an sich bekannter Ausschieberechen, noch weiter durch die daran
am unmittelbar längs
einer gemeinsamen Flucht anschließenden Stapeltragkanäle weitergeschoben,
wobei die Formlingsstapel von einzelnen Zinken des Ausschieberechens
auf eine Ablage oder beispielsweise ein gegebenenfalls stillgehaltenes
Noppen-Querförderband
bewegt werden.
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Mit
dieser gerätetechnisch
einfach realisierbaren Anordnung und Verfahrensweise lassen sich
in mehreren Ebenen beispielsweise vertikal übereinander gebildete Artikelstapel
durch einfache Linearführungen
und -bewegungen wieder auf eine gemeinsame Arbeitsebene bringen,
welche dann die genannte Ausschubebene bilden kann. Mit wenigen
Handgriffen und durch Austausch weniger Bauelemente lassen sich
die Stapeltragkanäle
auf den Trageinheiten leicht an jeweilige Artikelabmessungen bzw.
-geometrien anpassen. Indem mittels der Trageinheiten, wenn sie
in der gemeinsamen Ausschubebene zueinander in Kaskade liegen, gleichsam
eine automatisierte Förder-Brücke zwischen
den Ausgängen
der Stapelkanäle
in der Stapeleinrichtung und der Ablageeinrichtung oder Weitertransporteinrichtung
gebildet ist, ist die Notwendigkeit einer händischen Abnahme der gebildeten
Stapel mit einfachen Bewegungsabläufen und Baueinheiten vermieden.
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Mit
der Erfindung wird also ein Übergabevorrichtung
und ein zugehöriges
Verfahren zur automatischen Ablage von Formlings- bzw. Artikelstapeln
auf eine gemeinsame, dem Ausschub dienende Basisebene geschaffen,
nachdem vorher die Artikelstapel in mehreren Ebenen neben- oder übereinander
hergestellt wurden. Dabei lassen sich die einzelnen Trageinheiten,
die sich beispielsweise mittels einfacher Auflagebleche realisieren
lassen, mit einer mit einfachen, gängigen Baumitteln schaffbaren
Horizontal-Vertikal-Bewegungseinrichtung auf eine gemeinsame (Ausschub-)
Ebene verfahren. Dies eröffnet
die weitere Möglichkeit,
die sich auf den einzelnen Trageinheiten befindlichen Artikelstapel
in deren axialer Richtung zu einem gemeinsamen, längeren Artikelstapel
zu vereinigen, welcher dann mittels des Ausschiebeorgans zur Ablage
oder Weiterförderung
ausgeschoben werden kann.
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Es
kommt darauf an, mit möglichst
einfachen Antriebs- und Führungsmitteln
und Bewegungsabläufen die
einzelne oder einzelnen Trageinheiten von ihrer Anlagestellung an
den einzelnen Stapelkanälen
der Stapeleinrichtung in die Kaskadenstellung in der Ausschubebene
bringen zu können.
Dazu ist vorgesehen, insbesondere im Rahmen des Verfahrensschritts
d) die Trageinheiten zunächst
in den bisher eingenommenen, unterschiedlichen Ebenen in gegeneinander
versetzte Positionen zu fahren. Dabei ist die Positionierung zweckmäßig so,
dass sich die einzelnen Trageinheiten mit ihren Flächen nicht
mehr gegenseitig überlappen.
In dieser Stellung können
dann die einzelnen Trageinheiten in anderer, vorzugsweise senkrechter
Richtung in die gemeinsame Ausschubebene verfahren werden. Indem
die Trageinheiten vorher in den unterschiedlichen Ebenen gegeneinander
vorbestimmt versetzte Positionen eingenommen haben, lässt sich
nun die Kaskaden- bzw. Anschlussstellung weitgehend nahtlos herbeiführen.
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Es
muss in der Kaskaden- oder zusammengesetzten Brückenstellung in der Ausschubebene
eine der Trageinheiten der Stapeleinrichtung stets am nächsten liegen.
Dieser Umstand kann dahingehend genutzt werden, dass eine Trageinheit
bezüglich
der Stapeleinrichtung so ortsfest angeordnet wird, dass die Stapeltragkanäle der ortsfesten
Trageinheit mit einem zugeordneten oder nächstliegenden Teil der Stapelkanäle ständig fluchten.
Für die
Endstellung brauchen dann nicht alle Trageinheiten in eine erste
und dann in eine zweite Richtung zum Erreichen der gemeinsamen Ausschubebene
verfahren zu werden. Die der Stapeleinrichtung in der Ausschubposition
nächstliegende
Trageinheit benötigt
keine Antriebs- und Führungsmittel.
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Ein
Vorteil der Übergabevorrichtung
besteht darin, dass die genannte Übergabevorrichtung als Zusatzaggregat
oder Nachrüst-Baueinheit
in bereits vorhandene Stapelmaschinen einsetzbar und integrierbar ist.
So lässt
sich beispielsweise aus einer ursprünglich als „Handabnahmestapler" konzipierten Maschine
mittels der Übergabevorrichtung
in der Verwendung als Nachrüstsatz
ein voll automatisches Stapel-Übergabesystem
nachträglich
schaffen. Dies rührt
nicht zuletzt daher, dass sich die Übergabevorrichtung mit wenigen
und einfachen Baukomponenten wie Gestell, Horizontal-Vertikal-Antriebs-
und Führungsmittel
und zwei oder mehr Trageinheiten realisieren lässt, von denen eine ortsfest
angeordnet sein kann.
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Zweckmäßig verläuft die
Längsführung parallel
zur Stapel-Förderrichtung
und damit parallel zu den Stapelkanälen und etwaigen Stapeltragkanälen auf
den Trageinheiten. Nach einer Erfindungsausbildung ist der Hin-
und Herbewegungshub der einen oder mehreren Trageinheiten – zweckmäßig über in den
Antriebsmitteln eingerichtete oder programmierte Steuerungen – so bemessen,
dass er etwa der Erstreckung einer Trageinheit oder einem ganzzahligen
Vielfachen davon entspricht, die parallel zur Längsführung bzw. der Stapel-Förderrichtung
ermittelt ist. Entsprechendes kann für die Querbewegungen der Trageinheiten
entlang der Querführungen
gelten, die sich quer, insbesondere senkrecht zur Stapelförder- bzw.
Verschieberichtung erstrecken. Konkret bedeutet dies, dass die Hin-
und Herbewegungshübe
der Trageinheiten parallel zur Querführung etwa den Abständen und/oder
Dicken der Trageinheiten in Querrichtung entsprechen, insbesondere ganzzahlige
Vielfache davon betragen. Mit dieser Bemessung der Hin- und Herbewegungshübe der Trageinheiten
in Längs-
und Querrichtung lässt
sich erreichen, dass die mehreren Trageinheiten eine in unterschiedlichen
Ebenen gegeneinander versetzte Zwischenstellung einnehmen können, von
welcher sie aus einfach in die gemeinsame Ausschubebene zur Herbeiführung der
Kaskadeanordnung verbracht werden können.
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Die
Einfachheit, Effektivität
und Anwendungsvielfalt der oben angesprochenen Nachrüstmontage
wird nach einer besonderen Ausbildung der Erfindung dadurch gefördert, dass
zur Bildung von jeweils an die Formlänge angepaßten Stapeltragkanälen zwei
passende Leitprofile gegenüberliegend
auf den Flächen
der Trageinheiten angeordnet werden. Zweckmäßig werden die Leitprofile
bzw. die resultierenden Stapeltragkanäle so positioniert, dass sie
in der gemeinsamen Ausschubebene miteinander fluchten.
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Als
Antriebsmittel können
den Längsführungen
und/oder den Querführungen
jeweils ein oder mehrere Antriebsmotoren zugeordnet sein, wobei
zweckmäßig elektrische
Synchronmotoren mit frei programmierbaren Steuerungen und/oder internen
Lage- oder Geschwindigkeitsregelungen gewählt werden.
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Bei
der Übergabevorrichtung
ist es vorteilhaft, wenn die Längs-
und Querbewegungshübe
der einzelnen Trageinheiten zwischen der Ausgangsstellung mit mehreren
Ebenen für
je eine Trageinheit und der Kaskade-Endstellung mit einer gemeinsamen
Ausschubebene einfach mit ausreichender Genauigkeit realisiert werden
können.
Dazu ist nach einer optionalen Ausbildung vorgesehen, dass die Antriebs-
und/oder Führungsmittel
baulich integrierte Getriebeeinrichtungen aufweisen, die mit der
oder den Trageinheiten zu deren Bewegung gekoppelt sind. Dabei können die
Getriebe-Übersetzungsverhältnisse der
einzelnen Längs- und/oder
Querführungen
relativ zueinander so dimensioniert werden, dass die resultierenden
Bewegungshübe der
Trageinheiten in Längs- und/oder Querrichtung
den Erstreckungen der Trageinheiten in Längsrichtung und/oder den Abständen und
gegebenenfalls Dicken der Trageinheiten in Querrichtung entsprechen
und/oder ganzzahlige Vielfache voneinander betragen.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale, Merkmalskombinationen sowie vorteilhafte
Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweckmäßiger beispielhafter
Ausführungsformen
der Erfindung und den Zeichnungen. Diese zeigen in meist perspektivischer
Darstellung in
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1 eine
Stapeleinrichtung mit entsprechend einer Warteposition horizontal
ausgerichtetem Ausschieberechen, mit einem nachgeordneten, Stapel-Übergabesystem
und einem nachgeordneten Stollen-Querförderband;
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2 eine 1 entsprechende
Darstellung, wobei mittels des in die Vertikale geschwenkten Ausschieberechens
die Förmlingsstapel
auf Auflagebleche als Trageinheiten geschoben sind;
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3 die
Verstellung der Auflagebleche bzw. Trageinheiten in horizontale,
gegeneinander versetzte Endpositionen unterschiedlicher Ebenen;
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3a die
Stellung gemäß 3 in
Seitenansicht;
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4 eine
den vorherigen 1-3 entsprechende
Ansicht mit in eine gemeinsame vertikale Endposition verstellten
Auflageblechen;
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5 in
entsprechender Darstellung die mittels des Ausschieberechens weiter
auf das Stollen-Querförderband
bewegten Formlingsstapel, und
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6 eine
beispielhafte Übergabevorrichtung,
welche einer Stapelbrille nachgeordnet ist und Horizontal-Vertikal-Bewegungsmittel für die zwei
oberen der drei Trageinheiten aufweist.
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Gemäß 1 ist
eine Stapeleinrichtung 1 in Form einer Stapelbrille angeordnet,
um die aus einem Form- und Stanzautomat Schuss für Schuss ausgestoßenen Kunststoff-Artikel/Formlinge 2,
im gezeichneten Beispiel Kunststoffbecher aufzufangen und übernehmbar
und aneinandergereiht für
den Weitertransport verfügbar
zu halten. An die einzelnen Stapelkanäle 3 der Stapeleinrichtung 1 schließen sich
die Stapeltragkanäle 4 einzelner, übereinander
angeordneter Trageinheiten 51, 52, 53 an.
Gemäß gezeichnetem
Beispiel sind die Trageinheiten 51, 52, 53 mittels
einzelner Auflagebleche 6 mit einzelnen Führungsprofilen 7 realisiert.
Letztere bilden einander gegenüberliegend
die Stapeltragkanäle 4,
welche sich an einen jeweiligen Stapelkanal 3 längs einer
gemeinsamen Flucht anschließen.
In der in 1 dargestellten Warte- und Ausgangsstellung,
bei der ein an sich bekannter Ausschieberechen 8 sich in
einer horizontalen Warteposition befindet, sind die drei Trageinheiten 51, 52, 53 vertikal übereinander
in parallelen, unterschiedlichen Ebenen angeordnet. Die gemäß Zeichnung
unterste Trageinheit 53 wird bezüglich der Stapeleinrichtung 1 ortsfest
gehalten, was insbesondere durch eine feste Verbindung mit der Stapeleinrichtung 1 realisiert
sein kann. Die darüber
befindlichen, beweg- bzw. verstellbaren Trageinheiten 51, 52 werden
von Antriebs- und Führungsmitteln
(in 1-5 nicht dargestellt) gehalten
und horizontal sowie vertikal bewegt. Eine beispielhafte Realisierung
für letztere
ist näher
in 6 veranschaulicht.
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Nachdem
pro Formlingsstapel 9 eine voreingestellte Anzahl an Formlingen/Artikeln
in den Stapelkanälen 3 erreicht
worden war, wurde der Ausschieberechen 8 in die vertikale
Position geschwenkt, wonach mit ihm alle Formlingsstapel 9 gemeinsam
durch die Brillenstruktur der Stapeleinrichtung 1 hindurch
geschoben wurden, bis die einzelnen Formlingsstapel zur Auflage
in den Stapeltragkanälen 4 der
einzelnen Trageinheiten 51, 52, 53 zu
liegen kommen (vgl. 2).
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Gemäß 3 sind
die beiden oberen Trageinheiten 51, 52 mit den
in 6 gezeigten Antriebs- und Führungsmitteln beispielsweise
von ihren jeweiligen Ausgangsebenen aus in horizontal in Endpositionen
verfahren worden. Dieser Zustand ist auch in der Seitenansicht der 3a veranschaulicht,
wonach der vorher eingeschwenkte Ausschieberechen sich in seiner „Stopposition" befindet, und die
einzelnen, beweglichen Trageinheiten 51, 52 in
ihren jeweiligen Ebenen waagrecht ausgefahren worden sind.
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Gemäß 4 sind
daraufhin die beiden oberen Trageinheiten 51, 52 aus
ihren jeweiligen horizontalen Endpositionen in ihre vertikalen Endpositionen
abgesenkt, die sich zusammen mit der ortsfesten Trageinheit 53 in
einer gemeinsamen Ausschubebene befinden. Letztere befindet sich
etwa bündig
bzw. auf gleicher Höhe bzw.
auf gleicher Ebene mit der Förderebene
des den Stapeltragkanälen 4 nachgeordneten
Stollen-Querförderers 10.
Auf dessen Oberfläche
verlaufen quer zu seiner Querförderrichtung 11 (die
quer zur Ausschubrichtung 12 der Formlingsstapel 9 gerichtet
ist) erhabene bzw. vorspringende Stege bzw. Stollen 13,
von denen zwei einander gegenüberliegende
eine Stapel-Quertransportrinne bilden. Mittels einer (zeichnerisch
nicht dargestellten) Steuerung kann der Antrieb des Querförderers 10 so
intermittierend betätigt
werden, dass bei Lage aller drei Trageinheiten 51, 52, 53 in
der gemeinsamen Ausschubebene mit miteinander fluchtenden Stapeltragkanälen 4 die
Stapeltragkanäle
der dem Querförderer 10 nächstliegenden
Trageinheit 51 mit den jeweils nächstliegenden Quertransportrinnen 14 des
Querförderers
einen gemeinsamen Stapeldurchgang bzw. eine gemeinsame Flucht bilden.
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Gemäß 5 hat
der zuvor angehaltene Ausschieberechen 8 ein Kommandosignal
zur „Weiterfahrt" erhalten, wobei
die axial hintereinander liegenden Formlingsstapel 9 unterschiedlicher
Trageinheiten 51, 52, 53 gemeinsam aus
dem Übergabesystem
bzw. den Trageinheiten 51, 52, 53 in
die Quertransportrinnen 14 des Querförderers 10 geschoben
worden sind. Also befinden sich in den jeweiligen Quertransportrinnen 14 zusammengesetzte „Dreier"-Stapel 15,
welche jeweils etwa die dreifache Anzahl an Formlingen 2 im
Vergleich zu den Formlingsstapeln in den Stapelkanälen 3 oder
Stapeltragkanälen 4 umfassen.
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Nach
Beendigung dieses Ausschub-Zyklusses wird der Ausschieberechen 8 wieder
in seine horizontale Position geschwenkt und in die vordere Warteposition
gemäß 1 gefahren.
Gleichzeitig werden die beweglichen Trageinheiten 51, 52, 53 wieder
in ihre Ausgangsstellung gemäß 1 verstellt.
Die zwischenzeitlich in den Stapelkanälen 3 der Stapeleinrichtung 1 angewachsenen
Formlingsstapel 9 sind auch bei Berücksichtigung maximaler Produktionsleistung
eines (nicht gezeichneten) vorgeschalteten Thermoform-Automaten noch
nicht so lang, dass sie den Stapelkanal 3 verlassen würden, wie
nachfolgende Berechnungen zeigen:
Kaskaden – Ausschub
Aufgebaut auf
SZS 73
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Modellrechnung bezüglich Taktzahlen:
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- Maßliche Festlegungen:
| Stapelbrille | =
100 dick |
| Stapellänge | =
225 mm |
| Kaskadenlänge | =
250 mm |
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Stapellänge 225
mm werden gebildet von:
- 1) dm 95, Artikelhöhe 120,
Stapelhöhe
15 = 8 Stck. = 220 mm
= Stangenlänge = 220 mm
= mögliche Taktzahl
25 min–1 (500
cc Milchbecher)
= der Stapel ist fertig in ca. 20 sec. (= 19,2
sec)
- 2) dm 75, Artikelhöhe
100, Stapelhöhe
9 = 14 Stck. = 215 mm
= mögliche
Taktzahl in PS = 30 min–1 (125 cc Joghurtbecher)
=
der Stapel ist fertig in 28 sec.
- 3) dm 70,5, Artikelhöhe
100, Stapelhöhe
5 = 25 Stck. = 220 mm
= mögliche
Taktzahl 40 min–1 (Trinkbecher)
=
der Stapel ist fertig in 37,5 sec.
Addition
der Funktionszeiten: | 1.
Einschwingen des Rechens + Fahrzeit für 220 mm | =
1,5 sec. |
| 2.
Ausklappen der waagrechten Kaskade | =
1,0 sec |
| senkrechten | =
1,0 sec |
| 3.
Rechenfahrt bis Ende | =
3,0 sec. |
| 4.
Rechenrückfahrt | =
3,0 sec. |
| 5.
Einklappen der Kaskaden | =
gleichzeitig während
Rechenrückfahrt |
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ε = 9,5 ≅ in 10 sec.
Produktionszeit steht die Stapelung wieder zur Verfügung
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Kontrollrechnung:
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In
10 sec. wurden vom Artikel 1) 500 cc Milchbecher
4 Stck. Becher
produziert = Länge
innerhalb der Stapelbrille = 4 × 15
= 60 mm
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In
10 sec. wurden vom Artikel 2) 125 cc Joghurtbecher
5 Stck.
Becher produziert = Länge
innerhalb der Stapelbrille = 5 × 9
= 45 mm
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In
10 sec. wurden vom Artikel 3) 0,2 l Trinkbecher
6,6 Stck. =
7 Stck. Becher produziert = Länge
innerhalb der Stapelbrille = 7 × 5
= 35 mm
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Maximale Leistungen:
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- RDM 70K/SZS 73/24-fach Trinkbecherproduktion: 40 Takte/min.
= 24 × 40 × 60 = 57.600
Stck./h
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Lagervorrat im Magazin
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Standfläche:
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- Breite = 850 mm
- Tiefe = 670 mm
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Auf
dieser Standfläche
kann folgende Produktivität
bevorratet werden:
Verhältnis der üblichen
Formflächenbelegung
einer RDM 70K zum Magazin-Inhalt:
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Dem
Bedienpersonal wird also ein durchschnittlich 4-fach größeres Zeitfenster
eingeräumt,
um an der Maschine zu erscheinen und die bevorrateten Artikelstapel
einzupacken.
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Der
beabsichtigte Rationalisierungseffekt hat zweifache Bedeutung:
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- 1. bei einer Einpersonen-Bedienung je Anlage
kann nun auf maximale Taktzahl gesteigert werden;
- 2. rüstet
man zwei Anlagen mit Magazinen aus, ist – je nach räumlichen Gegebenheiten – auch eine
2-Maschinen-Bedienung durch eine Bedienperson möglich.
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Es
kann anstelle des gezeichneten Querförderbandes einen Ablagetisch
und/oder ein Längsförderband
verwendet werden.
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Gemäß 6 ist
die Übergabevorrichtung über ein
Gestell 16 gegen einen Maschinenboden, ein Maschinenfundament
oder eine sonstige Unterlage abgestützt. Im in Ausschubrichtung 12 vorderen
stirnseitigen Bereich des Gestells 16 sind zwei obere und
untere Antriebsmotoren 17o, 17u, beispielsweise
elektrische Synchronmotoren mit interner Lageerfassung und -regelung,
abgestützt.
Der untere Elektromotor 17u treibt über ein teilweise in 6 sichtbares
Zahnradgetriebe 18 gleichzeitig zwei horizontale Außengewindespindeln, nämlich eine
obere Horizontal-Außengewindespindel 19o und
eine untere Horizontal-Außengewindespindel 19u.
Mit deren jeweiligem Außengewinde
kämmen
ein oberer Horizontalführungsschlitten
(in der Zeichnung nicht sichtbar) und ein unterer Horizontalführungsschlitten 20u.
Beide Führungsschlitten
sind mit vertikal verlaufenden, flachen Querführungen 21v, 21r fest
verbunden, so dass letztere über
Schlittenbewegungen horizontal hin- und herbewegt werden können. Die
beiden Horizontal-Spindeln 19o, 19u bilden zur
Stapel-Ausschubrichtung 12 parallele Längsführungen. Ihre Außengewinde
weisen zueinander derart unterschiedliche Schraubenlinien-Steigungen
auf, dass bei gleicher Drehzahl der obere (nicht sichtbare) Horizontalführungsschlitten
etwa den doppelten Längsweg
im Vergleich zum unteren Führungsschlitten 20u zurücklegt.
Dadurch lassen sich die gegeneinander versetzten, horizontalen Endpositionen
für die
beweglichen Trageinheiten 51, 52, 53 gemäß 3 und 3a herbeiführen. Damit
in vertikaler Richtung gesehen keine Überlappungen zwischen übereinanderliegenden
Trageinheiten eintreten, müssen
die Trageinheiten 51, 52, 53 in Ausschubrichtung
bzw. Längsrichtung 12 gesehen
gleiche Erstreckungen (gemäß Zeichnung
Breiten) aufweisen.
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Gemäß 6 wird
mit dem oberen Antriebsmotor 17o eine Mehrkantwelle 22 (z.
B. sechs Außenkanten)
gedreht. Der dem Antriebsmotor 17o entfernte Endbereich
der Mehrkantwelle 22 steht mit einem in Aufschubrichtung 12 vorderen
Winkelgetriebe 23v und einem hinteren Winkelgetriebe 23r in
Eingriff. Diese umfassen jeweils ein Kegelradpaar 24, von
welchen das jeweils axial in Quer- bzw. Vertikalrichtung Ausgerichtete eine
vordere Vertikal-Außengewindespindel 25v und
eine hintere Vertikal-Außengewindespindel 25r antreibt. Mit
den jeweiligen Vertikalspindeln 25v, 25r kämmen die
jeweiligen Innengewinde eines vorderen Vertikal-Führungsschlittens 26v und
eines hinteren Vertikal-Führungsschlittens 26r.
Mit dem vorderen Vertikal-Führungsschlitten 26v ist
die obere, bewegliche Trageinheit 51, und mit dem rückwärtigen Führungsschlitten 26r die mittlere,
bewegliche Trageinheit 52 fest verbunden oder bewegungsübertragend
gekoppelt. Dadurch lassen sich den beweglichen Trageinheiten 51, 52 vertikale
Auf- und Abbewegungen erteilen, insbesondere, um sie aus den in 3, 3a gezeigten,
horizontalen Endpositionen in die gemeinsame Ausschubebene gemäß 4 abzusenken.
Dabei muss die obere, bewegliche Trageinheit 51 einen erheblich
größeren Vertikalhub, beispielsweise
den doppelten, als die mittlere bewegliche Trageinheit 52 zurücklegen.
Die untere Trageinheit 53 ist ortsfest an das Gestell 16 fixiert.
Die für
die beiden oberen, beweglichen Trageinheiten 51, 52 notwendig unterschiedlichen
Vertikalhübe
werden gemäß Ausführungsbeispiel
durch unterschiedliche Schraubengangsteigungen der jeweiligen Außengewinde
der beiden Vertikal-Außengewindespindeln 25v, 25r realisiert. Wenn
die Trageinheiten 51, 52 und 53 in ihren
vertikal übereinander
liegenden Ausgangsstellungen mit gleichen Abständen voneinander angeordnet
sind, muss die obere Trageinheit 51 den doppelt so langen
Vertikalhub als die mittlere Trageinheit 52 zurücklegen,
um in die gemeinsame Ausschubebene gemäß 4 und 5 zu
gelangen. Dies lässt
sich, ähnlich
wie bei den Horizontal-Außengewindespindeln 19o, 19u,
dadurch bewerkstelligen, dass das Außengewinde der vorderen, mit
der oberen Trageinheit 5o verbundenen Vertikalspindel 25v die
doppelte Steigung aufweist wie die rückwärtige Vertikalspindel 25r (ebenso
weist die obere Horizontalspindel 19o die doppelte Außengewindesteigung
wie die untere Horizontalspindel 19u auf).
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Zur
stabilen Führung
der beiden Flach-Quer-/Vertikalführungen 21v, 21r sind
auf deren den Trageinheiten 51, 52, 53 zugewandten
Flachseiten quer- bzw. vertikalverlaufende Führungsschienen 27 angebracht, welche
mit Führungsaufnahmen 28 der
Vertikal-Führungsschlitten 26v, 26r der
jeweiligen beweglichen Trageinheiten 51, 52 in
Eingriff stehen.
-
- 1
- Stapeleinrichtung
- 2
- Formlinge
- 3
- Stapelkanal
- 4
- Stapeltragkanal
- 51,
52, 53
- Trageinheit
- 6
- Auflageblech
- 7
- Führungsprofil
- 8
- Ausschiebeorgan
- 9
- Formlingsstapel
- 10
- Stollen-Querförderer
- 11
- Quer-Förderrichtung
- 12
- Ausschub-Richtung
- 12a
- Querrichtung
- 13
- Steg/Stollen
- 14
- Stapel-Quertransportrinne
- 15
- Dreier-Stapel
- 16
- Gestell
- 17o
- oberer
Antriebsmotor
- 17u
- unterer
Antriebsmotor
- 18
- Zahnradgetriebe
- 19o
- obere
Horizontal-Außengewindespindel
- 19u
- untere
Horizontal-Außengewindespindel
- 20u
- unterer
Horizontalführungsschlitten
- 21v,
r
- vordere,
hintere Flach-Querführungen
- 22
- Mehrkantwelle
- 23v,
r
- vorderes,
rückwärtiges Winkelgetriebe
- 24
- Kegelradpaar
- 25v,
r
- vordere,
rückwärtige Vertikal-Außengewindespindel
- 26v,
26r
- vorderer,
hinterer Vertikal-Führungsschlitten
- 27
- Führungsschiene
- 28
- Führungsaufnahme