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Radiergummi Es sind Radiergummis bekannt, die eine längliche Form
aufweisen und in Form eines Prismas mit schrägen Stirnflächen ausgebildet sind.
Bei dieser Form sind zwei spitzwinklige Radierkanten vorhanden.
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Es hat sich ergeben, daß die Zahl der Radierkanten bzw. die Gesamtlänge
derselben erheblich vergrößert werden kann, wenn der Radiergummi nach der Erfindung
die Form eines schiefwinkligen Parallelepipedes erhält. Damit liegt ein Radierkörper
vor, der eine sich in Längsrichtung erstreckende und ringsum laufende scharfe Radierkante
aufweist. die durch spitzwinklig zueinander stehende Außenflächen entstanden ist.
Es steht demnach eine Radierkante zur Verfügung, die in ihrer Länge etwa gleich
ist der Umfangslänge des Radierkörpers.
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Von weiterem Vorteil ist dabei, daß gleichzeitig auch Breitflächen
zum Radieren zur Verfügung stehen, wodurch sich der Radiergummi nach der Erfindung
vorteilhaft beispielsweise von dem bekannten runden Schreibinaschinenguinini unterscheidet,
bei dein au-,-schließlich eine schmale. kreisförmig umlaufende Radierkante zur Verfügung
steht. Durch Radieren aber mit einer der Breitflächen ergibt sich zwangläufig ein
Anschärfen der angrenzenden Radierkante. so daß durch die Formgebung des Radiergummis
nicht nur in günstiger Weise Radierkanten großer Länge und Radierflächen zur Verfügung
stehen, sondern darüber hinaus ein selbsttätiges Anschärfen möglich ist, weil der
Abrieb an d, -n Radierflächen zwangläufig zu einem Anschärfen der angrenzenden Radierkante
führt.
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Die der Radierkante benachbarten Seitenflächen schließen vorteilhaft
einen Winkel zwischen 30 und 45° ein. Mit diesem Winkel sind besonders günstige
Radierverhältnisse sowohl mit der Radierkante als auch mit den Radierflächen gewährleistet.
Um die Brauchbarkeit des Körpers noch zu erhöhen. ist es ferner zweckmäßig. den
Radiergummi in an sich bekannter Weise aus mehreren in verschiedenen Farben gehaltenen
Zonen zu bilden, die verschiedene Qualitäten aufweisen können, z_. B. für das Radieren
von Tusche, Tinte oder Blei. Durch die Ausbildung des Radiergummis nach der Erfindung
in Form eines schiefwinkligen Parallelepipedes ist zwangläufig erzielt, daß jede
der Zonen auf eine gewisse Länge als Radierkante wirksam wird.
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In der Zeichnung ist ein Beispiel dargestellt. Es zeigt Fig. 1 ein
Schaubild eines Radiergummis gemäß der Erfindung.
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Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1, Fig. 3 einen
Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1, Fig. 4 eine andere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Gummis im Längsschnitt und Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie
V-V der Fig. 4. Die Zeichnung zeigt Radiergummikörper gemäß der Erfindung in Form
eines schiefwinkligen Parallelepipedes. Das in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Ausführungsbeispiel
setzt sich aus zwei sich in Längsrichtung erstreckenden Gummizonen zusammen, die
unterschiedliche Oualitäten aufweisen. Bei dem Radiergummi nach den Fig.4 und 5
sind drei verschiedene Zonen vorhanden.
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Bei den Ausführungsbeispielen weist der Gummikörper die in den Fig.3
und 5 lediglich als Kante sichtbaren Längsseitenflächen 1, 2, 3, 4 auf, wobei die
Seitenflächen 1 und 4 sowie 2 und 3 jeweils einen Winkel von etwa 45° einschließen.
Die Stirnflächen, die in den Fig. 2 und 4 als Schnittkanten ersichtlich sind, sind
jeweils mit 5 und 6 bezeichnet. Die Stirnfläche 5 schließt mit der Längsseitenfläche
1, und die Stirnfläche 6 schließt mit der Längsseitenfläche 2 einen Winkel von etwa
-15° ein. Auf diese Weise ist die Form eines Parallelepipedes gegeben.
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Wie die Fig. 1 erkennen läßt. ist durch die Parallelepipedform erreicht,
daß der Körper eine längs ringsherum laufende Radierkante 7 besitzt, die in der
Schnittlinie jeweils zweier spitzwinklig zueinander stehender Flächen des Radierkörpers
verläuft. Die Kante ist etwas abgerundet. Desgleichen weisen die Übergänge zwischen
den Außenflächen Abrundungen auf. Aus der Fig. 1 wird auch deutlich, daß die verschiedenen
Gummiqualitäten, die in den Fig.2 bis 5 durch unterschiedliche Schraffuren deutlich
gemacht sind, im M'echsel als Radierkante in Erscheinung treten.
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Statt einen Winkel von -15° zwischen den spitzwinklig zueinander stehenden
Außenflächen zu wählen, können auch andere Winkel zwischen 30 und 45° gewählt werden,
ohne daß sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Neben der Radierkante 7 stehen
vor allem auch die Stirnflächen 5 und 6 sowie die Seitenflächen 3 und 4 zum Radieren
zur Verfügung. Mit
einem Radieren mit deren Hilfe ist ein Antrieb
am Gummikörper verbunden, der zwangläufig zu einem Anschärfen der sich an die Abriebfläche
anschließenden Radierkante führt.
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Die Form des Radiergummis ermöglicht außerdem dessen abfalloses Ausschneiden
aus einer Gummiplatte, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um eine Gummiplatte
mit mehr oder nur mit einer Zone handelt. Beim Schneiden wird das Messer z. B. zunächst
entlang den Längsschmalseiten 3 und 4 und anschließend entlang den Stirnflächen
5 und 6 geführt. Die einzelnen Zonen können unterschiedlich eingefärbt sein, um
neben der Kenntlichmachung der Qualität überhaupt auf diese Weise eine Kennzeichnung
des Radiergummis vorzunehmen.