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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bedienelement, insbesondere
zur Steuerung einer Heiz-, Belüftungs-
und/oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs. Solche Bedienelemente
können
sowohl als Schieberegler als auch als sogenannte Drehknöpfe ausgeführt sein.
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Ein
Bedienelement umfasst insbesondere zwei relativ zueinander bewegliche
Teil, die aus einem Hart-Kunststoff/Hart-Kunststoff oder Metall/Hart-Kunststoff
ausgebildet werden. Problematisch ist hierbei, dass bei Betätigung der
Bedienelemente aufgrund der verwendeten Materialien ein Ablauf bzw.
ein Gleiten erzeugt wird, dass einerseits störende Geräusche entstehen und andererseits
der Bedienkomfort darunter leidet, oder falls dieses reduziert werden
soll Gleit- und/oder Schmiermittel verwendet werden müssen.
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Beispielsweise
beschreibt die
DE
195 17 781 C1 ein Bedienelement für Steuergeräte in Fahrzeugen. Mit den Bedienelementen
werden insbesondere mechanische und/oder elektrische Funktionen
in einem Kraftfahrzeug gesteuert. Beispielsweise sind bei einer
Heiz-, Belüftungs- und/oder Klimaanlage
die Funktionen die Gebläsestufen
eines Gebläses
und die Stellung der verschiedenen Luftklappen im Luftverteilerkasten,
wobei für
die mechanischen und elektrischen Bauteile jeweils ein separater
Drehknopf vorgesehen ist.
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Aus
der
DE 195 17 781
C1 ist ein Bedienelement mit einem Gehäuse, einem Drehknopf und einer
Rastvorrichtung zum Verrasten des Bedienelementes in vorgegebenen
Stellungen bekannt. Die Rastvorrichtung umfasst eine einstückige Rastkulisse,
die an dem Gehäuse
angeformt ist, mit einer Vielzahl von Rastvertiefungen und einem
mit einer Drehachse des Bedienknopfes einstückigen Rastelement, welches
zwei von der Drehachse abstehende federnde Arme aus Kunststoff aufweist.
Nachteilig hierbei ist insbesondere, dass durch das Einrasten des
Bedienelementes unerwünschte
Geräusche,
Rastgeräusche
entstehen und eine derartige Ausgestaltung aufwendig und kompliziert
ist.
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Allgemein
besteht durch fertigungsbedingte Toleranzen bei herkömmlichen
Konstruktionen von Bedienelementen das Problem, eine bestimmte Vorspannung
oder eine bestimmte Toleranz bzw. Spiel zwischen einer Lagerlauffläche und
einem Lagerelement bereitzustellen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bedienelement bereitzustellen,
das für die
Bedienperson bezüglich
Haptik angenehmer bedienbar ist. Zudem soll das Bedienelement störende und
unerwünschte
Geräusche
vermeiden, beziehungsweise dämpfen
können.
Ferner soll das Bedienelement einen Toleranzausgleich bezüglich der
verwendeten Komponenten bereitstellen können.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruches 1 gelöst, wobei
zweckmäßige Ausführungsformen durch
die Merkmale der Unteransprüche
beschrieben sind.
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Insbesondere
wird eine Bedienelement, insbesondere zur Steuerung einer Heiz-,
Belüftungs- und/oder Klimaanlage
eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen, welches zumindest zwei relativ
zueinander bewegliche Teile mit einander gegenüberstehenden Flächen umfaßt, von
denen zumindest eine zumindest teilweise elastisch ausgestaltet
ist.
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Das
Bedienelement ist insbesondere ein Drehknopfanordnung zur Steuerung
von Einrichtungen wie beispielsweise die Gebläsestufen eines Gebläses und
die Stellung der verschiedenen Luftklappen im Luftverteilerkasten.
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Beispielsweise
ist eines der Teile des Bedienelementes ein Drehknopf. Das andere
der Teile des Bedienelementes ist beispielsweise eine Buchse. Durch
die erfindungsgemäße vorteilhafte
elastische Ausgestaltung zumindest eines der beiden relativ zueinander
beweglichen Teile werden einerseits Reibungsgeräusche und dergleichen gedämpft oder
vermieden und andererseits können
Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden, da beiden Teile aufeinander
und ineinander gedrückt
werden können,
ohne dabei die Funktionalität
nachteilig zu beeinflussen.
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Die
beiden beweglichen unmittelbar oder mittelbar in Eingriff stehenden
Teile stellen durch die erfindungsgemäße elastische Ausgestaltung
von zumindest einem der Teile des Be dienelementes und die dadurch
erzielte elastische Verfomung des elastischen Teiles ein vom Bediener
besonders angenehm empfundenes haptisches Bediengefühl und -komfort zur
Verfügung.
Ein erfindungsgemäßes Bedienelement
kann zudem auf einfache und kostengünstige Weise hergestellt werden
und stellt durch die dargestellte Verformbarkeit des elastischen
Teiles einen gewissen Toleranzausgleich bereit. Die Erfindung ist insbesondere
auf Drehknopfanordnungen anwendbar, kann jedoch auch für Schieberegler
oder Druckschalter verwendet werden.
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In
vollständiger
Abkehr zur bisherigen Praxis schlägt die vorliegende Erfindung
somit die Verwendung eines elastisch verformbaren Teils vor, während beim
Stand der Technik regelmäßig, insbesondere
im Hinblick auf Verschleißfestigkeit
ausschließlich
relativ harte Materialien zum Einsatz gekommen sind. In äußerst überraschender
Weise wurde festgestellt, dass die elastische Ausgestaltung von
zumindest einer der an der Bewegung partizipierenden Flächen zu
einer erhöhten
Führungsgenauigkeit
führt,
was die bisher als entgegenstehend angenommen Verschleißerscheinungen
kompensiert. Als wesentlicher Vorteil ergibt sich zudem eine sehr
angenehme Haptik. Besonders bevorzugt sollte die elastisch gestaltete Fläche zusätzlich über einen
relativen niedrigen Reibungskoeffizienten verfügen, wobei jedoch auch grundsätzlich die
aus dem Stand der Technik bekannten Schmiermittel zusätzlich zum
Einsatz kommen können.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die zumindest eine zumindest teilweise elastisch ausgestaltete
Fläche
im wesentlichen parallel zur Relativbewegung ausgerichtet. Eine
parallele Ausrichtung kann z. B. in einer planparallelen Berührung resultieren
oder auch die Zwischenschaltung eines Gleitmittels wie auch eines
Lagerelements favorisieren. In einer beispielhaften Anwendung eines
Drehknopfes kann bei dieser Ausgestaltung z. B. die Haptik beim
Drehen des Knopfes dadurch verbessert werden, dass der Knopf in
jeglicher Weise beim Betätigen
leicht in axialer Richtung beaufschlagt wird, so dass die elastische
Verformung vorteilhaft an einer oder zwischen zwei sich senkrecht
zur Drehachse erstreckenden Flächen
wirkt.
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Alternativ
und/oder ergänzend
kann die zumindest eine zumindest teilweise elastisch ausgestaltete
Fläche
im wesentlichen senkrecht zur Relativbewegung verlaufen. Eine senkrechte
Ausrichtung der in der Bewegung involvierten Flächen ermöglicht wiederum eine einfache Zwischenschaltung
eines Lagerelementes oder eines Gleitmittels. In der bevorzugten
Anwendung eines Drehknopfes stellt die elastische Verformbarkeit
ein radial gedämpftes
Lager bereit, wirkend an zumindest einer sich Zylinderförmig um
die Drehachse erstreckenden Fläche.
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Das
erfindungsgemäße Bedienelement
kann vorzugsweise derart konzipiert sein, dass die zumindest zwei
Teile elastisch vorgespannt sind, insbesondere die zumindest teilweise
elastisch ausgestaltete Fläche
beaufschlagend. Die Kombination einer elastisch ausgestalteten Fläche mit
einer entsprechenden Vorspannung gewährleisten durch die bestehende
Spielfreiheit eine für
den Benutzer extrem präzise Empfindung
beim Betätigen
des Bedienelements ohne dass es zu kratzenden, schabenden oder klappernden
Geräuschen
kommen würde.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
sind Verrastmittel vorgesehen, um z. B. eine wechselseitige Verrastung
in vorbestimmten Positionen der zumindest zwei Teile gewährleisten
zu können.
Es können
verschiedenste Verrastelemente zum Einsatz kommen, wie sie dem Fachmann
durchaus aus diesem Anwendungsgebiet geläufig sind. Besonders bevorzugt
stellen diese Verrastmittel zeitgleich die bevorzugte Vorspannung
bereit oder stellen in einer speziellen Anwendung mit z. B. kugelförmigen Lagerelementen
einen sicheren Verlierschutz bereit.
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Vorzugsweise
ist zumindest ein Lagerelement zwischen den sich gegenüberstehenden
Flächen
vorgesehen. Durch das Bereitstellen eines zwischengelagerten Lagerelementes
kann die Kinematik deutlich verbessert werden. Beispielsweise kann es
sich um eine Art Gleitring handeln, wodurch die flächige Bewegung,
die zwischen den zwei Teilen auftritt, aufgeteilt wird auf jeweils
eine Relativbewegung bezüglich
des einen Teils und dem Lagerelement und andererseits dem Lagerelement
und dem anderen der Teile.
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Besonders
bevorzugt umfasst das Lagerelement einen oder mehrere Rotationskörper, insbesondere
Kugeln. Indem man zwischen den zwei Teilen Rotationskörper vorsieht,
die mit den zumindest teilweise elastisch verformbaren Flächenabschnitten
in Eingriff stehen, kann beispielsweise ein elastisch gedämpftes Kugel-
oder Wälzlager
bereitgestellt werden, wodurch – die
Leichtläufigkeit
des Bedienelements noch weiter erhöht werden kann, und zwar bei Beibehaltung,
der wie weiter oben dargelegten Vorteile.
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Vorteilhafterweise
umfaßt
das Lagerelement gleichmäßig verteilte
Rotationskörper,
insbesondere Kugeln, wie Beispielsweise drei um 120 Grad versetzte
Kugel, die insbesondere bevorzugt in Aufnahmeasusparungen aufgenommen
sind, die deren Positionierung aufrechterhalten können und
einen Verlierschutz bereitstellen können.
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Ferner
ist es bevorzugt, dass die einander gegenüberstehenden Flächen zueinander
oder bezüglich
des Lagerelements eine zumindest teilweise Formenkomplementarität aufweisen.
Durch die entsprechende Formenkomplementarität kann eine zusätzliche
Führung
in beliebiger Richtung, d. h. sowohl axial als auch radial im Falle
eines Drehknopfes bereitgestellt werden. In der spezifischen bevorzugten Anwendung
eines Drehknopfes mit Kugeln als Lagerelement könnten z. B. demgemäß entsprechend ausgebildete
Kugellaufspuren bereitgestellt werden, wobei es insbesondere bevorzugt
ist, das eben eine dieser Laufspuren als elastisch verformbar ausgebildet
ist.
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Des
weiteren ist es bevorzugt, dass die zumindest eine zumindest teilweise
elastisch ausgestaltete Fläche
einen in einem Hohlraum eingespritzen und/oder an einer Fläche angespritzten
relativ weichen Kunststoff, insbesondere elastomeren Kunststoff
umfasst. Durch die sogenannte Mehr-Komponenten-Spritzgusstechnik
ist somit ein kostengünstiger
Aufbau darstellbar und es kann in besonders einfacher Weise die
strukturelle Integrität trotz
der elastischen Ausgestaltung aufrecht erhalten werden. Selbstverständlich sind
auch komplexere Strukturen möglich,
wie z. B. ein mehrschichtiger Aufbau, bei dem der Eingriff der elastisch
ausgebildeten Fläche
mit der gegenüberstehenden
Fläche
und/oder dem zwischengelagerten Lagerelement derart bereitgestellt
wird, dass eine besonders vorteilhafte Oberfläche diesbezüglich bereitgestellt wird,
unterhalb welcher sich ein besonders gut verformbares Material befindet.
Selbstverständlich
ist es auch möglich
ein separates elastisch verformbares Teil, z. B. in der Form einer
ringförmigen
Laufspur vorzusehen, die dann mit der entsprechenden einen Fläche in Eingriff steht
und beispielsweise diesbezüglich
verklebt sein kann.
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Bei
einer Bevorzugten Ausführungsform
ist zumindest eines der teile aus zwei miteinander verbindbaren
Elementen ausgebildet, die das andere Teil einfassen können. Dies
ermöglicht
eine besonders einfache Montage, insbesondere wenn eines der Teile
Bestandteil einer Armaturentafel ist oder diesbezüglich festlegbar
ist, da bei solch einer Anwendung regelmäßig nur sehr wenig Platz zur
Verfügung
steht.
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Zusammenfassend
basiert somit die Erfindung auf der elastischen Ausgestaltung einer
an der Bewegung partizipierenden Fläche. Hierbei kann es sich um
beliebige Flächengeometrien
handeln, vorgesehen zur unmittelbaren Wechselwirkung mit der gegenüberstehenden
Fläche
oder unter Zwischenschaltung von Lagerelementen oder auch von ggf.
einem Gleitmittel. Selbstverständlich
können
auch mehrere Teilabschnitte einer involvierten Fläche elastisch
ausgebildet werden, wie auch Teile der einander gegenüberstehenden
Fläche,
wobei auch Flächen
der jeweiligen Teile mit komplexer Geometrie entsprechend ausgebildet
werden können.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlicher beim Lesen
der folgenden, lediglich beispielhaften und nicht einschränkend angeführten Beschreibung,
welche unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung erfolgt. Darin
zeigt:
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1 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bedienelements
in schematischer Teilschnittansicht.
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2 zeigt
eine zweite bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bedienelements
in einer Ansicht analgog zu jener von 1
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3 zeigt
eine schmatische Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bedienelementes.
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4 zeigt
noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform in schematischer
Teilschnittansicht.
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5 zeigt
noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bedienelementes,
wobei eine Zweifach-Verstellmöglichkeit gegeben
ist.
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6 zeigt
in perspektivischer Teilschnittansicht eine besonders bevorzugte
Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Bedienelementes
an einer Armaturentafel.
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1 zeigt
in schematischer Teilschnittansicht ein Bedienelement als bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Das Bedienelement der hier dargestellten
Ausfüh rungsform
ist als Drehknopf ausgeführt,
wobei jedoch zu erwähnen
ist, dass auch Schiebregler oder Druckschalter entsprechend ausgebildet
sein könnten,
in der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
wird jedoch ausschließlich
zum Zwecke der Darstellung der Erfindung auf Drehknöpfe eingegangen
werden. Das Bedienelement umfasst in klassischer Weise einen von
dem Bediener betätigbaren
Drehknopf, der das Teil 2 ausbildet, welches aus einer
Blende 3 und einer Welle 4 gebildet ist. In ebenfalls
an und für
sich bekannter Weise ist das Teil 2 in einem als Buchse ausgebildeten
Teil 20 geführt.
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In
der dargestellten Ausführungsform
sind zur knapperen Darstellung an drei Abschnitten der sich gegenüberstehenden
Flächen
der Teile 2, 20 elastische Elemente als elastische
Oberflächenausgestaltung
vorgesehen, wobei anzumerken ist, dass diese Darstellung lediglich
zur knapperen Beschreibung gewählt
wurde. Anders ausgedrückt
soll die Offenbarung auch entsprechende Bedienelemente mit lediglich
einem einzelnen vorgesehenen elastisch ausgebildeten Flächenabschnitt
umfassen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel liegen zwischen den
zwei Teilen 2, 20 zwei radial gegenüberstehende Flächen und
eine axial gegenüberstehende
Fläche vor.
Jeder einzelne dieser gegenüberstehenden
Flächen
kann erfindungsgemäß zumindest
teilweise oder Abschnittsweise elastisch ausgebildet sein, um zu
dem gewünschten
Ergebnis zu führen.
Lediglich beispielhaft ist beim Bezugszeichen 12 die innere Mantelfläche der
Blende 3 elastisch ausgestaltet, indem eine Aussparung
ausgebildet ist, in die ein elastomerer Kunststoff mit rechteckigem
Querschnitt eingespritzt ist. Wie zu erkennen, ragt das eingespritzte Kunststoffmaterial
leicht über
die Fläche
vor, um eine elastische Gleitreibung bezüglich der Buchse 20 bereitzustellen.
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Alternativ
oder ergänzend
ist es auch möglich
eine der involvierten radialen Flächen elastisch auszubilden,
wie dies beim Bezugszeichen 13 dargestellt ist. Beim Bezugszeichen 13 ist
die als Anschlag dienende Fläche
der Buchse 20 mit einer Aussparung versehen, in die ein
elastisches Material, z. B. ein Elastomer eingespritzt ist. Auch
hier ist die bei den Bezugszeichen 12 dargestellten Dämpfung eine leichte
Vorkragung vorgesehen, so dass das Teil 2 nach dem Einführen und
nach eventueller Verrastung mittels der Verrastmittel 22, 24 an
dem elastischen Kunststoff 13 anliegt.
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Ebenfalls
ergänzend
oder alternativ kann die elastisch ausgebildete Fläche auch
im Bereich des Wellenabschnittes 4 vorliegen, wie dies
beispielhaft beim Bezugszeichen 14 angedeutet ist. Beim
Bezugszeichen 14 ist die Oberfläche der Welle 4 mit
einer Nut versehen, in der eine O-ringartige elastische Einrichtung
eingebettet ist. Bei dieser Ausgestaltung wird unter Verzicht auf
die Formenkomplementarität eine
geringe Berührungsbreite
bereitgestellt.
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In 2 ist
eine zweite bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bedienelements
in schematischer Teilschnittansicht dargestellt. Das Bedienelement
ist wiederum als Drehknopf ausgeführt und umfasst zu diesem Zweck
ein von dem Benutzer betätigbares,
drehbares Teil 2, welches in einer Buchse 20 aufgenommen
ist. Die sich gegenüber
stehenden Flächen
zwischen den Teilen 2, 20 verfügen über ein vorbestimmtes Spaltmaß und sind derart
ausgebildet, dass entsprechende Laufrinnen ausgebildet sind, um
Rotationskörper,
in der dargestellten Ausführungsform
in der Form von Kugeln 6, 7 aufzunehmen. Im Bereich
der Kugeln 6, 7 ist bei der gezeigten Ausführungsvariante
die Außenfläche der Welle 4,
die Bestandteil des Teils 2 ist, elastisch verformbar ausgebildet,
indem in einem Hohlraum ein elastomerer Kunststoff beim Bezugszeichen 11 eingespritzt
ist. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist es selbstverständlich möglich mit
der Montage eine entsprechende Vorspannung bereitzustellen, in dem
entgegen der graphischen Darstellung die Kugeln 6, 7 unter
Kraftschluss von dem elastischen Material 11 gegen die
gegenüberliegende
rinnenförmig ausgebildete
Fläche
beaufschlagt werden. Die hier dargestellte Ausführungsform stellt somit ein
gedämpftes
Radiallager bereit, wobei anzumerken ist, dass selbstverständlich auch
beide Flächen
im Bereich der Kugeln 6, 7 elastisch verformbar
ausgebildet sein könnten.
Ferner ist anzumerken, dass obwohl hier Kugeln dargestellt sind,
selbstverständlich auch
andere Rotationskörper
wie z. B. Walzen oder dergleichen zum Einsatz kommen könnten. Ebenso ist
es denkbar, statt der Kugeln ein ringförmiges Gleitelement vorzusehen.
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In 3 ist
in schematischer Teilschnittansicht eine weitere bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bedienelements
dargestellt, wobei entsprechende Bezugszeichen für entsprechende Bestandteile
verwendet wurden, wie dies in 2 gezeigt
ist. Zur knapperen Darstellung wird auf die entsprechenden Bestandteile
lediglich kurz Bezug genommen werden. Das Bedienelement der hier
dargestellten Ausführungsform
ist wiederum lediglich als beispielhaft anzusehen. Ein Drehknopf,
der wiederum aus einer als Eingriffsabschnitt für den Benutzer ausgebildeten
Blende 3 gebildet ist, die Bestandteil eines ersten Teils 2 ist,
welches ferner einen Wellenabschnitt 4 umfasst, der wiederum
mit Rastnasen 24 bereitgestellt ist. Das Teil 2 ist,
wie vorangehend, mittels der Welle 4 in eine Buchse 20 eingeführt, wobei die Rastnasen 24 eine
Verrastung bezüglich
Anschlagsflächen 22 bereitstellen.
Die Teile 2, 20 definieren mit Bezug zueinander
jeweils gegenüberstehende
radiale Flächenabschnitte,
von denen zumindest einer durch ein elastisches angespritztes Material
elastisch verformbar ausgebildet ist, wie dies beim Bezugszeichen 11 zu
erkennen ist. Wie sich aus der Darstellung von 3 deutlich
ergibt, kann durch die Verrastung der zwei Teile 2, 20 entsprechend
eine Vorspannung bereitgestellt werden, so dass die Kugeln 6, 7 leicht
in das elastisch verformbare Material 11 eingedrückt sind,
so dass hierdurch ein Toleranzenausgleich bereitgestellt wird, der
zudem eine angenehme Haptik bereitstellt, da beim üblichen
Betätigen
eines Drehknopfes auch eine axiale Schubwirkung auf den Drehknopf
selbst ausgeübt wird.
Auch bei dieser Ausführungsform
ist es zu erwähnen,
dass selbstverständlich
die andere der gegenüberstehenden
Flächen
oder auch beide Flächen entsprechend
elastisch ausgebildet werden könnten.
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Das
Bedienelement dieser Ausführungsform ist
wie auch die bisher beschriebenen Ausführungsformen geeignet in ein
Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs eingebaut zu werden, um insbesondere eine
Heiz-, Belüftungs-
und/oder Klimaanlage steuern zu können. Beispielhaft könnte es
sich um einen Temperatur- oder Luftklappeneinstelldrehknopf handeln.
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Das
in 3 gezeigte Bedienelement 1 ist im wesentlichen
aus vier Komponenten aufgebaut. Das Bedienelement 1 umfasst
eine mit einer Welle 4 versehene Blende 3, eine
Buchse 20, eine Weichkomponente 11 und Kugeln 6, 7.
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An
der Weichkomponente 11, die an einer Seite als halbkreisförmige Schäle ausgebildet
ist, sind die Kugeln 6, 7 geführt. Die Kugeln 6, 7 werden von
der Blende 3 in die Schale der Weichkomponentel 1 gedrückt, wobei
durch die Verrastung der Blende 3 mit der Welle 4,
sowohl ein kontinuierlicher Eingriff, als auch eine gewisse Vorspannung
des Eingriffs bereitgestellt wird, so dass die Kugeln 6, 7 kontinuierlich in
das elastisch verformbare Material der Schale gedrückt werden.
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An
dem benachbart zu den Kugeln 6, 7 nicht elastisch
ausgebildeten Teil können
entsprechend der Anzahl der Kugeln 6, 7 nicht
dargestellte Gegenschalen, die entsprechend der Form der Kugeln 6, 7 als
kugelförmige
Schalen ausgebildet sind, angeformt sein, um eine Möglichkeit
bereitzustellen, die Kugeln 6, 7 in einem gleichmäßigen Abstand
am Umfang der Blende 3 zu verteilen und um bei einer eventuellen
Demontage einen Verlierschutz bereitzustellen.
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Zwischen
der Weichkomponente 11 und der Blende 3 könnte ein
Toleranzring ausgebildet sein, um beispielsweise eine exaktere Positionierungsgenauigkeit
und eine erhöhte
Stabilität
des Bedienelementes zu erhalten.
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Der
Toleranzring könnte
beispielsweise aus einem noch weicheren Material, als die Schale
ausgebildet werden, um entsprechende geringere Toleranzen noch kompensieren
zu können.
Bei einer integralen Ausgestaltung von Toleranzring und Schale bietet
sich zur Herstellung und/oder Anbringung der Weichkomponente 11 ein
sogenanntes Mehr-Komponenten-Spritzgußverfahren
an.
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Die
in 3 gezeigte Ausführungsvariante würde sich
auch in der entsprechenden Ausgestaltung besonders vorteilhaft für einen
Schieberegler eignen, der z. B. senkrecht zur Zeichnungsebene bewegt
werden kann, wobei selbstverständlich
die Laufbahnen für
die Kugeln entsprechend bemessen sein sollten, um die gewünschte Beweglichkeit
zur Schieberichtung gewährleisten
zu können.
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In 4 ist
eine noch weitere bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bedienelements
als Weiterentwicklung dargestellt. Wie bei den vorangehend beschriebenen
Ausführungsformen
umfasst das Bedienelement zwei Teile 2, 20, wobei
das Teil 2, welches den betätigenden Knopf ausbildet aus
zwei miteinander verrastbaren Elementen 30, 40 aufgebaut
ist, die das Teil 20 sandwichartig eingreifen. In der dargestellten
Ausführungsform kann
beispielsweise das Teil 20 fest mit dem Armaturenbrett
des Kraftfahrzeugs verbunden sein, während das zu betätigende
Teil 2 ein ringförmiger
Drehknopf ist. Zur sandwichartigen Einfassung des Teils 20 ist
das Teil 2 aus zwei miteinander verrastbaren Elementen 40, 30 gebildet,
die jeweils mit Bezug auf das Teil 20 gegenüberstehende
Flächenabschnitte definieren,
wobei wiederum wie bei den vorangegangenen Ausführungen jeweils zumindest ein
Flächenabschnitt
elastisch verformbar ausgebildet ist, in dem ein weiches Material
an- oder eingespritzt ist, wie beim Bezugszeichen 11 dargestellt.
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In
der dargestellten Ausführungsform
sind die elastisch verformbaren Flächenabschnitte und die gegenüberstehende
nicht elastisch ausgebildete Fläche
(die jedoch auch elastisch ausgebildet sein könnte) profiliert, um eine Laufspur
für Lagerelemente
zu definieren, so dass, wie dargestellt z. B. Kugeln 6 und 7 entsprechend
angeordnet werden können. Die
hier dargestellte Ausführungsvariante
stellt somit eine doppelte gedämpfte
Kugellagerung bereit, die sowohl bei axialem Zug als auch bei axialem
Schub eine verbesserte Haptik bereitstellt und eine vollständig toleranzfreie
Führung
des Teiles 20 ermöglicht,
so dass jegliche Geräuschentwicklung
vermieden wird. Durch die verrrastbare Ausgestaltung in zwei Teilen 30, 40 des
Drehknopfes 2, kann in besonders einfacher und effektiver
Weise auch eine entsprechende Vorspannung vorgesehen werden, so
dass die Kugeln jeweils vorgespannt in einer zumindest teilweise elastisch
verformbaren Laufspur geführt
werden.
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In 5 ist
noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bedienelements
dargestellt. Die Darstellung entspricht im wesentlichen jener der 4,
wobei wiederum entsprechende Bestandteile mit entsprechenden Bezugszeichen
versehen sind. Im Gegensatz zu der in 4 dargestellten
Ausführungsform
ist bei dieser Ausführungsvariante
die elastische Oberfläche
wie beim Bezugszeichen 11 angedeutet an gegenüberstehenden
Flächen
eines Teils bereitgestellt, wobei gegenüberstehende Flächen diesbezüglich jeweils komplementär bereitgestellt
werden. Wie bei der Ausführungsform
nach 4 wird somit eine gedämpfte Doppelkugellagerung bereitgestellt,
die ein toleranzfreies Drehen des Drehknopfes einfach ermöglicht.
Wie auch bereits bei der Beschreibung unter Bezugnahme auf 3 angedeutet
sollte der Fachmann erkennen, dass eine entsprechende Ausgestaltung
auch für
verschiebliche Schieberegler möglich
ist.
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Bei
der in 5 dargestellten Ausfführungsform ist es von besonderem
Vorteil, dass lediglich ein Bestandteil im sogenannten Zwei-Komponenten-Verfahren
hergestellt werden muss, während
die verbleibenden Elemente einfach spritzgusstechnisch hergestellte
Teile sein können.
Bei der hier dargestellten Ausführungsvariante
besteht die Doppelkugellagerung einerseits zwischen den zwei Teilen
und andererseits bezüglich
eines Armaturenpaneels, welches mit dem Bezugszeichen 7 angedeutet
ist. Wie vorangehend ist das mit dem Bezugszeichen 20 versehene Teil
relativ beweglich zum Teil 2 ausgebildet. Anders ausgedrückt ermöglicht das
in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel eine zweifache
Steuerung, indem z. B. der Drehknopf 2 selbst und das Teil 20 verstellt
werden können
mit Bezug auf die umgebende Armaturentafel 70. Die Montage
des hier dargestellten Bedienelements erfolgt im wesentlichen ähnlich wie
auch für
die vorangegangenen Ausführungsformen,
in dem Lagerelemente, z. B. in Form von Kugeln an den entsprechenden
Laufflächen
angeordnet werden, von denen zu mindest ein Bestandteil elastisch
ausgeführt
ist. Die einzelnen Bestandteile können dann mittels Verrastungselmenten
in Eingriff gebracht werden.
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In 6 ist
in perspektivische Teilschnittdarstellung eine besonders bevorzugte
Ausführungsform
dargestellt. Bestandteile die bereits in den vorangegangenen Ausführungsformen
beschrieben wurden sind mit entsprechenden Bezugszeichen versehen
und werden zur knapperen Darstellung nur noch kurz diskutiert werden.
Bei der Hier Dargestellten Ausführungsform
handelt es sich um einen an eine Armaturentafel 70 befindlichen
Drehregler. Ein Teil 20 ist bezüglich der Armaturentafel festgelegt und
Ringförmig
ausgeführt.
Dieses Teil trägt
als elastisches Verformungselement eine Angespritzte Elastomerkugelspur 11.
Der zu bedienende Teil 2 ist aus zwei miteinander verrastbaren
23,25 Elementen aufgebaut, wobei das Feststehende Teil 20 als
Zwischenteil vorliegt. Zwischen den beiden Teilen werden drei gleichmäßig beabstandete
ugeln an der Elastomerspur geführt.
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Obwohl
nicht dargestellt, sollte der Fachmann erkennen, dass die jeweiligen
Laufspuren auch dergestalt ausgeführt sein könnten, dass die Lagerelemente,
z. B. in Form von Kugeln zu einem Bereich von mehr als 180° umschlossen
werden, um somit einen Verlierschutz für die Kugeln bereitzustellen,
wie dies in der Technik der Kugel oder Wälzlager durchaus üblich und
bekannt ist. Der Fachmann sollte erkennen, dass einzelne Merkmale
einer Ausführungsform
beliebig mit anderen Merkmalen anderer Ausführungsformen kombinierbar sind,
so ist es z. B. möglich
sowohl eine elastische Dämpfung
vorzusehen, bezüglich
einer Richtung senkrecht und/oder parallel zur Bewegung. Im Falle
einer Mehrfachlagerung können
entsprechend Gleit- und/oder Wälzlageranordnungen
kombiniert werden. Erheblich ist letztendlich dass zumindest eine
von zwei einander gegenüberstehenden
Flächen
elastisch ausgebildet ist, um als Toleranzausgleichselement dienen
zu können,
und um die verbesserte Haptik bereitzustellen.
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Zusammenfassend
ist festzustellen, daß das erfindungsgemäße Konzept
darauf beruht, ein Teil eines Bedienelement mit einer elastischen
Oberfläche auszugestalten,
so dass diese durch ein an diesem geführtem Teil verformt werden
kann, um eine angenehme Haptik und einen Toleranzenausgleich bereitzustellen.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung vorangehend unter Bezugnahme auf derzeit
bevorzugte Ausführungsformen
vollständig
beschrieben wurde, sollte der Fachmann erkennen, dass verschiedene
Veränderungsmöglichkeiten
im Rahmen der beiliegenden Ansprüche
möglich
sind, ohne von dem erfindungsgemäßen Konzept
und dem beanspruchten Schutz abzuweichen.
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Insbesondere
sollte der Fachmann erkennen, dass andere Geometrien außer einer
Kugel oder einer halbkreisförmigen
Schale verwendet werden können.
Beispielsweise können
auch Walzen bei entsprechender Ausgestaltung der Schale oder ähnliches
verwendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit zur Anpassung an
den Einbauort, die beschriebene Welle aus verschiedenen zusammensetzbaren Bauteilen
auszugestalten.