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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons
mit einem das Mobiltelefon zumindest teilweise umgreifenden Halteelement.
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Aus
der
DE 296 14 820
U1 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons
mit einem Halteelement bekannt, das als eine quaderförmige Tasche
mit großflächigen Enden
ausgebildet ist. Da die Tasche aus einem Textil- oder Ledermaterial
besteht, ist die Stoßschutzwirkung,
insbesondere bei einem versehentlichen Herunterfallen des Mobiltelefons,
sehr begrenzt. Eine passgenaue Anordnung des Mobiltelefons in dem
Halteelement ist nicht vorgesehen.
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Aus
der
DE 202 14 465
U1 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons
mit einem Halteelement aus einem Kunststoff- oder Ledermaterial
bekannt, das eine Öffnung
aufweist zum Einsetzen des Mobiltelefons in dasselbe. Das Halteelement ist
einstückig
aus mehreren senkrecht zueinander verlaufenden Haltebändern gebildet.
Durch Vorsehen einer Aufnahmeöffnung
kann das Mobiltelefon relativ schnell aus der so durch das Halteelement
gebildeten Tasche entnommen und benutzt werden. Einer Stoßschutzwirkung
kann das bekannte Halteelement aufgrund seiner Materialbeschaffenheit
nur begrenzt nachkommen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Aufnahme
eines Mobiltelefons derart weiterzubilden, dass ein verbesserter mechanischer
Schutz des Mobiltelefons einerseits und eine hohe Handhabungsfreundlichkeit
des Mobiltelefons andererseits gegeben ist. Zur Lösung dieser
Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement
aus mindestens zwei lösbar
miteinander verbundenen Segmentteilen gebildet ist und das die Segmentteile
aus einem Metallwerkstoff hergestellt sind.
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Der
besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch die passgenaue
Ausbildung des aus einem Metallwerkstoff hergestellten Halteelementes
das Mobiltelefon wirksam vor mechanischen Beanspruchungen, wie beispielsweise
Stoßbeanspruchungen,
geschützt
ist. Grundgedanke der Erfindung ist es, ein Halteelement aus einem
Metallwerkstoff derart an exponierten Stellen des Mobiltelefongehäuses anzuordnen,
dass das Mobiltelefon lagesicher in dem Halteelement positioniert
ist, ohne dass die Bedienung des Mobiltelefons dadurch beeinträchtigt wird.
Als exponierte Stellen des Mobiltelefongehäuses sind insbesondere die
Kanten oder mindestens ein Teilbereich einer Gehäuseseite anzusehen, so dass
beispielsweise beim unerwünschten Nie derfallen
des Mobiltelefons nicht das Gehäuse des
Mobiltelefons selbst, sondern das Halteelement auf dem Boden auftrifft.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das Halteelement als Rahmenelement ausgebildet, das
das Mobiltelefon vollständig unter
Anlage an bevorzugten Kanten oder Bereichen einer Gehäuseseite
umschließt,
ohne dass die Funktionsfähigkeit
des Mobiltelefons selbst beeinträchtigt wird.
Die Funktionsfähigkeit
des Mobiltelefons wird bestimmt durch das Bedienen der Tasten bzw.
das Bedienen einer die Tasten abdeckenden Platte oder einer verschiebbaren
Gehäuseabdeckung.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung weist das Rahmenelement eine Mehrzahl
von Stabilisierungsstreben auf, die unmittelbar an einer an der Kante
bzw. an einer Gehäuseseite
des Mobiltelefons anliegen. Das Mobiltelefon ist spielfrei in dem
Rahmenelement gehalten. Dabei wird in Kauf genommen, dass zu jedem
Modell eines Mobiltelefonherstellers ein gesondertes Rahmenelement
vorgesehen sein muss.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung besteht das Haltelement aus mindestens
zwei Segmentteilen, die mittels eines Verbindungsmittels lösbar miteinander
verbunden sind. Alternativ kann das Verbindungsmittel auch Teil
des Halteelementes sein und beispielsweise eine Seite des Halteelementes bilden.
In jedem Fall dient das Verbindungsmittel dazu, das Mobiltelefon
innerhalb des Halteelementes in eine spielfreie bzw. klemmende Montageposition
zu bringen bzw. diese aufrecht zu erhalten.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung kann als Verbindungsmittel ein
Steckstift vorgesehen, der durch zueinander fluchtende Steckaufnahmen
eines ersten Segmentteiles und eines zweiten Segmentteiles des Halteelementes
greift. Die Steckaufnahmen des ersten und zweiten Segmentteiles
sind jeweils einstückig
mit demselben verbunden. Die Steckaufnahmen können als Ösen ausgebildet sein, wobei
die Ösen
des ersten und zweiten Segmentteils in der Montageposition abwechselnd
stirnseitig aneinander liegen. Auf diese Weise ist eine einfache
Verbindung nach Art Scharniers zwischen dem ersten und zweiten Segmentteil
des Halteelementes gegeben.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung weist der Steckstift an einem
Ende ein Griffelement auf, so dass es leichter gehandhabt werden
kann.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist ein Segmentteil des Halteelementes
mit einem Befestigungselement, vorzugsweise mit einem Klemmbügel, verbunden,
so dass das Halteelement bzw. das Mobiltelefon auf einfache Weise
beispielsweise an einem Kleidungsstück oder an eine Tasche geklemmt
werden kann.
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Zur
Lösung
der Aufgabe weist das erfindungsgemäße Verfahren die Merkmale des
Patentanspruchs 11 auf.
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Vorteilhaft
ermöglicht
das erfindungsgemäße Verfahren
zum Anbringen eines Halteelementes an einem Mobiltelefon lediglich
drei Montageschritt auf. Im ersten und zweiten Montageschritt werden
die Segmentteile des Halteelementes zusammengesetzt. Die Handhabung
ist relativ einfach, da die Form der Segmentteile an die Form des
Mobiltelefonge häuses
angepasst ist und der Bedienperson sofort ersichtlich ist, wie dieselben
an dem Mobiltelefon anzuordnen sind. Lediglich in einem dritten
Montageschritt kann mittels eines Verbindungselementes eine endgültige Verbindung
der Segmentteile bewirkt werden, so dass ein langzeitstabiler mechanischer Schutz
des Mobiltelefons bei gleichzeitiger uneingeschränkter Bedienung desselben gegeben
ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Mobiltelefons nach einer ersten
Ausführungsform
mit einem Halteelement in einer Montageposition,
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2:
eine perspektivische Darstellung von einem das Halteelement bildenden
ersten Segmentteil und einem zweiten Segmentteil sowie einem Verbindungsmittel
gemäß der Ausführungsform
nach 1 und
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3:
eine perspektivische Darstellung der Einzelteile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nach
einer zweiten Ausführungsform.
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Eine
Vorrichtung zur Aufnahme eines nicht dargestellten Mobiltelefons
der Marke "Samsung" nach einer ersten
Ausführungsform
gemäß 1 und 2 besteht
im Wesentlichen aus einem Halteelement 1, das durch lösbares Verbinden
eines ersten Segmentteils 2 und eines zweiten Segmentteils 3 gebildet
ist. Die Segmentteile 2 und 3 sind aus einem Me tallwerkstoff
gefertigt, insbesondere aus Kupfer bzw. einer Kupferlegierung oder
einer Nickellegierung.
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Die
Segmentteile 2 und 3 sind jeweils als Rahmenelemente
ausgebildet, die mehr als eine Gehäuseseite des Mobiltelefons
umgreifen. Das erste Segmentteil 2 dient zur Aufnahme eines
unteren Bereiches des Mobiltelefons und das zweite Segmentteil 3 dient
zur Aufnahme eines oberen Bereiches des Mobiltelefons.
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Die
Segmentteile 2, 3 weisen jeweils Stabilisierungsstreben
auf, die die Gehäuseseiten
bzw. Kanten des Mobiltelefons unter Anlage derselben umgreifen.
Das untere Segmentteil 2 weist seitlich angeordnete Längsstreben 4 auf,
die unmittelbar an Kanten des Mobiltelefons anliegen. Weiterhin
weist das untere Segmentteil 2 mittlere Längsstreben 5 auf,
die sich beabstandet zueinander auf einer Gehäuserückseite des Mobiltelefons erstrecken.
Die Längsstreben 4 und 5 sind
durch Querstreben 6 miteinander verbunden, wobei die Querstreben 6 an
Gehäuseseiten
des Mobiltelefons, insbesondere an einer Rückseite und an einer Schmalseite
des Mobiltelefons anliegen.
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In 2 ist
das untere Segmentteil 2 von einer Rückseite dargestellt. Auf einer
gegenüberliegenden
Vorderseite verläuft
eine Randstrebe 7 unter Anlage an einer vorderen Gehäusekante
des Mobiltelefons. Ein Herausfallen des Mobiltelefons nach vorne
wird hierdurch sicher vermieden.
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Das
obere Segmentteil 3 weist als Stabilisierungsstreben zwei
gegenüberliegende
Randstreben 8 auf, die in einem oberen Ende einen bogenförmigen Fortsatz 9 zum
Umgreifen einer oberen Gehäusestirnseite
des Mobiltelefons aufwei sen. An die Fortsätze 9 schließt sich
eine dieselben verbindende Querstrebe 10 an, die auf einer
Vorderseite des Mobiltelefons zur Anlage kommt. Die Randstreben 8 sind
durch weitere Querstreben 11 miteinander verbunden, die
unmittelbar an einer Rückseite
des oberen Bereiches des Mobiltelefons anliegen. Die Randstreben 8 des
oberen Segmentteils 3 liegen an hinteren Kanten des Mobiltelefongehäuses an.
Ein Herausfallen des Mobiltelefons kann hierdurch sicher vermieden
werden. Darüber
hinaus wird das Mobiltelefon im montierten Zustand der Segmentteile 2, 3 spielfrei
umschlossen, wobei die exponierten Stellen des Mobiltelefons, insbesondere
die Gehäusekanten,
vollständig
abgedeckt sind.
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Im
montierten Zustand sind das untere Segmentteil 2 und das
obere Segmentteil 3 in einem Verbindungsbereich 12 lösbar miteinander
verbunden. Zu diesem Zweck weist das untere Segmentteil 2 als Steckaufnahme
eine mittlere Öse 13 und
das obere Segmentteil 3 als Steckaufnahme äußere Ösen 14 auf.
Im Montagezustand der Segmentteile 2, 3 – siehe 1 – sind die Ösen 13, 14 fluchtend
zueinander angeordnet, so dass ein Steckstift 15 durchgehend durch
die Ösen 13, 14 eingesetzt
werden kann. Die Länge
des Steckstiftes 15 korrespondiert zu der Breite der Segmentteile 2, 3 bzw.
zur Gesamtlänge
der Ösen 13, 14.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel schließen sich
die Ösen 13, 14 in
der Montagestellung unmittelbar an.
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Die Ösen 13, 14 und
der Steckstift 15 bilden Verbindungsmittel zum lösbaren Verbinden
des unteren Segmentteils 2 und des oberen Segmentteils 3.
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Dadurch,
dass der Abstand der äußeren Ösen 14 zueinander
minimal größer ist
als die Länge der äußeren Öse 14,
kann das Zusammensetzen der Segmentteile 2 und 3 in
die Montageposition erleichtert werden. Die Bedienperson kann sofort
erfassen, in welche Orientierung die Segmentteile 2, 3 zusammengesetzt
werden müssen.
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Zur
Vereinfachung der Handhabung weist der Steckstift 15 an
einem Ende ein Griffelement 16 auf, mittels dessen der
Steckstift 15 leichter erfasst und bedient werden kann.
Der Durchmesser des zylinderförmigen
Steckstiftes 15 ist an den Bohrungsdurchmesser der Ösen 13, 14 angepasst,
so dass er spielfrei in die Ösen 13, 14 eingesetzt
und durch Klemmung in der Montageposition gehalten ist.
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Nach
einer alternativen Ausführungsform können die
Verbindungsmittel auch als Rastelemente oder Schraubelemente ausgebildet
sein. Beispielsweise könnten
die Ösen
ein Innengewinde aufweisen, die mit einem Gewindestift in Eingriff
bringbar sind.
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Zum
lösbaren
Befestigen des Halteelementes 1 an einem Gegenstand, beispielsweise
an einer Tasche eines Kleidungsstückes, ist das obere Segmentteil 3 mit
einem als Klemmbügel 17 ausgebildeten
Befestigungselement verbunden, siehe 1. Der Klemmbügel 17 ist
durch Nieten mit dem oberen Segmentteil 3 verbunden, das
zu diesem Zweck eine Haltefläche 18 mit
einer Bohrung 19 aufweist. Der Klemmbügel 17 wird mit einem
Steg 20 in die Bohrung 19 eingesetzt und durch
Nieten unlösbar
mit dem oberen Segmentteil 3 verbunden. In 2 ist der
Klemmbügel
der Einfachheit halber nicht dargestellt.
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Nach
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 3 ist
ein Halteelement 25 für
ein Mobiltelefon der Marke "Sony
Ericsson" vorgesehen. Im
Unterschied zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel weist ein oberes
Segmentteil 26 winkelförmige
Randstreben 27 auf, die sich an einer schmalseitigen Gehäusekante
erstrecken und mit einem Haken 28 eine obere Stirnseite
des Mobiltelefons umgreifen. Ein unteres Segmentteil 29 ist
wesentlich kürzer
ausgebildet und weist längsseitige Randstreben 30 sowie
mittlere Längsstreben 31 auf, die
in einem zu der unteren Stirnseite des Mobiltelefons korrespondierenden
Bereich bogenförmig
verlaufen. Eine endseitige Querstrebe 32 liegt in der Montagestellung
auf der Vorderseite des Mobiltelefongehäuses an. Das obere Segmentteil 26 weist – wie im
ersten Ausführungsbeispiel – Längsstreben 33 und
Querstreben 34 auf.
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Die
Verbindung der Segmentteile 26 und 29 erfolgt
in der gleichen Weise mittels des Steckstiftes 15 sowie
der Ösen 13, 14 wie
nach dem ersten Ausführungsbeispiel.
Die Formgebung der Längs-
und Querstreben des Halteelementes 1, 25 sind
an die Gehäuseform
der jeweiligen Mobiltelefone angepasst. Dabei wird sichergestellt,
dass die Bedientasten des Mobiltelefons jederzeit zugänglich sind.
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Zur
Montage des nicht dargestellten Mobiltelefons in das Halteelement 1, 25 wird
ein unterer Bereich des Mobiltelefons in das untere Segmentteil 2, 29 eingesetzt.
Nachfolgend wird in einem zweiten Montageschritt das obere Segmentteil 3, 26 auf
einen oberen Gehäusebereich
des Mobiltelefons unter fluchtender Anordnung der Ösen 13, 14 gesetzt.
Vorzugsweise wird das obere Segmentteil 3, 26 dabei
in der Ebene des unteren Segmentteils 2, 29 auf
den oberen Gehäusebereich
des Mobiltelefons aufgesetzt. Die Ösen 13, 14 erlangen
dabei quasi selbsttätig
ihre fluchtende Anordnung. In einem nachfolgenden dritten Montageschritt
kann nun der Steckstift 15 in die Ösen 13, 14 eingeführt werden,
wobei er in der Endstellung mit denselben arretiert ist. Das Halteelement 1, 25 kann
nun, sofern es einen Klemmbügel 17 aufweist,
an Kleidungsstücken,
beispielsweise an einem Gürtel
einer Hose, befestigt werden.
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Alternativ
kann es auch vorgesehen sein, dass das obere Segmentteil 3, 26 über ein
Scharnier mit dem unteren Segmentteil 2, 29 verbunden
ist. Bei dieser Ausführungsform
ist das Halteelement einstückig
ausgebildet, wobei durch Verschwenken des oberen Segmentteils 3, 26 das
Halteelement in eine Öffnungsposition
zum Entnehmen oder Einsetzen des Mobiltelefons verbracht werden
kann. In der Schließstellung
des Halteelementes ist das Mobiltelefongehäuse vollständig eingefasst. Um ein unerwünschtes
Verkratzen des Mobiltelefongehäuses
zu vermeiden, erfordert diese Ausführungsform neben dem Scharnier
zum Verschwenken der Segmentteile eine Steckverbindung – wie oben
dargestellt.