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DE10354766A1 - Verfahren zur Montage eines Elektromotors - Google Patents

Verfahren zur Montage eines Elektromotors Download PDF

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DE10354766A1
DE10354766A1 DE10354766A DE10354766A DE10354766A1 DE 10354766 A1 DE10354766 A1 DE 10354766A1 DE 10354766 A DE10354766 A DE 10354766A DE 10354766 A DE10354766 A DE 10354766A DE 10354766 A1 DE10354766 A1 DE 10354766A1
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Germany
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centering
centering elements
rotor
stator
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DE10354766A
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Markus Dipl.-Ing. Heinzel
Jürgen Dipl.-Ing. Lang
Michael Leonhardt
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Mercedes Benz Group AG
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DaimlerChrysler AG
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02KDYNAMO-ELECTRIC MACHINES
    • H02K15/00Processes or apparatus specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining or repairing of dynamo-electric machines
    • H02K15/16Centring rotors within the stators

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Manufacture Of Motors, Generators (AREA)
  • Hybrid Electric Vehicles (AREA)
  • Arrangement Or Mounting Of Propulsion Units For Vehicles (AREA)
  • Motor Or Generator Frames (AREA)

Abstract

Es ist bekannt, Öffnungen im Elektromotorgehäuse vorzusehen, durch die zuvor eingesetzte Zentrierhilfen herausgezogen werden können. Derartige Öffnungen im Motorgehäuse erfordern mehr konstruktiven Aufwand und verteuern dadurch das Elektromotorgehäuse merklich. Das Einführen und Herausziehen der Zentrierhilfe sind zusätzliche Montageschritte, wodurch sich die Herstellungskosten des Elektromotors erhöhen. DOLLAR A Die Erfindung schlägt vor, zur zentrischen Positionierung und Fixierung des Rotors (5) im Stator (4) Zentrierelemente (11) in das Statorgehäuse (4) zu integrieren, wobei diese Zentrierelemente (11) nach erfolgter Montage im Elektromotor, d. h. im Statorgehäuse (4), verbleiben. DOLLAR A Die Erfindung eignet sich insbesondere zur Montage eines Elektromotors, der einen Rotor und einen Stator aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Elektromotor nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und einen Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges mit einem Elektromotor nach dem Oberbegriff der Ansprüche 13 und 14.
  • Ein Verfahren zur Montage eines Elektromotors mit Rotor und Stator nach dem Stand der Technik ist beispielsweise aus der Offenlegungsschrift DE 198 45 683 A1 bekannt. Dabei wird zur Verbesserung der Montagegenauigkeit bei einem Elektromotor vorgeschlagen, beim Ineinanderstecken von Rotor und Stator eine Zentrierhilfe in den Luftspalt zwischen Rotor und Stator einzuführen, anschließend den Rotor und den Stator zueinander festzulegen und abschließend die Zentrierhilfe durch Öffnungen im Motorgehäuse herauszuziehen.
  • Nachteilig ist, dass Öffnungen im Motorgehäuse vorhanden sein müssen, durch die die Zentrierhilfe herausgezogen werden kann. Derartige Öffnungen im Motorgehäuse erfordern mehr konstruktiven Aufwand und verteuern dadurch das Motorgehäuse merklich. Das Einführen und Herausziehen der Zentrierhilfe sind zusätzliche Montageschritte, wodurch sich die Herstellungskosten des Elektromotors erhöhen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Montage eines Elektromotors mit Rotor und Stator sowie eines Antriebsstranges mit einem solchen Elektromotor so zu gestalten, dass konstruktiver Mehraufwand und zusätzliche Montageschritte vermieden werden können.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Anordnung mit den in den Ansprüchen 1, 13 oder 14 angegebenen Merkmalen.
  • Bei der Erfindung sind zur Montage eines Elektromotors mit einem Stator und einem Rotor, der insbesondere zwischen einem Verbrennungsmotor mit einer Kurbelwelle und einem Anfahrelement eines Antriebsstranges eines Kraftfahrzeuges eingebaut ist, Zentrierelemente vorhanden, die bei der Montage das Zentrieren des Rotors im Stator bewirken.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass die Zentrierelemente in den Stator bzw. in das Statorgehäuse integriert sind und nach der Montage des Rotors dort verbleiben. Somit entfällt ein umständliches Einsetzen und Herausnehmen von separaten Zentrierhilfen, was die Montage des Elektromotors wesentlich vereinfacht. Des weiteren entfallen konstruktive Maßnahmen am Gehäuse des Elektromotors, wie beispielsweise Öffnungen, welche die Struktur des Gehäuses schwächen und durch die – insbesondere beim Einsatz in einem Kraftfahrzeug – Schmutz und Feuchtigkeit in den Elektromotor gelangen können. Ferner stellen die in das Gehäuse integrierten Zentrierelemente auch das Zentrieren des Rotors im Stator bei einer späteren Montage nach einer vorangegangenen Demontage sicher.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich dadurch, dass die Zentrierelemente in einer Zentrierstellung an dem Rotor anliegen und in einer Betriebsstellung beabstandet zum Rotor angeordnet sind.
  • Durch diese Anordnung führen in der Zentrierstellung Anlagekräfte, die insbesondere radial zur Hauptachse des Elektromotors wirken, zur Zentrierung und/oder zur Transportstellung, wobei der Rotor zentrisch im Stator bzw. Statorgehäuse angeordnet und gesichert ist. In der Betriebsstellung entfallen diese Anlagekräfte, da die Zentrierelemente dabei einen Abstand zum Rotor aufweisen.
  • In diesem Zusammenhang ergibt sich eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung dadurch, dass die Zentrierelemente durch eine Bewegung derselben relativ zum Stator bzw. Statorgehäuse von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung bringbar sind. Die Bewegung der Zentrierelemente von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung verläuft vorteilhaft in axialer Richtung; die Zentrierelemente werden dabei um eine parallel zur Hauptachse des Elektromotors verlaufende Achse verdreht. Als Alternative zur Verdrehbewegung ist eine Verschwenkung der Zentrierelemente in axialer Richtung möglich.
  • Eine besonders kostengünstige Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich, wenn die Bewegung von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung der Zentrierelemente manuell applizierbar ist, dass also die Bewegung der Zentrierelemente durch einen Benutzer von außen herbeigeführt wird; gegebenenfalls ist hierzu eine Bohrung im Statorgehäuse notwendig. Die Applikation kann bei einer axialen Bewegung durch Kraftausübung vorgenommen werden, bei einer Verdrehbewegung durch eine Momentenausübung, beispielsweise durch geeignete Werkzeuge wie einen Schraubenschlüssel oder Imbusschlüssel (Sechskantschlüssel) und bei einer Verschwenkung durch Kraftausübung und/oder Momentenausübung.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung schlägt vor, dass die Bewegung der Zentrierelemente von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung durch die Montage des Elektromotors mit einem benachbarten Bauteil veranlasst ist. Insbesondere ist die Bewegung mit dem Anziehen eines Befestigungsmittels wie beispielsweise einer Schraube gekoppelt. Alternativ kann die Bewegung von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung an den Abstand zu dem benachbarten Bauteil gekoppelt sein, so dass beispielsweise durch die Annäherung von Elektromotor und dem benachbarten Bauteil die Zentrierelemente von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung verbracht werden. Bei dieser sehr eleganten Lösung ist demgemäß zur Bewegung der Zentrierelemente von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung kein spezielles Zutun eines Benutzers erforderlich.
  • Bei weiteren bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung wird vorgeschlagen, dass es sich bei den Zentrierelementen um Zentrierstifte oder -bolzen handelt, und dass sie vorteilhaft elastisch oder mittels Kraftspeicher abgestützt sind. Handelsübliche Zentrierstifte oder -bolzen verteuern, im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten speziellen Zentrierhilfen, die Herstellkosten nicht wesentlich und können somit auch unter Kostengesichtspunkten nach der Montage des Rotors im Elektromotorgehäuse verbleiben. Dadurch, dass sie elastisch oder mittels Kraftspeicher abgestützt sind, funktionieren sie, beispielsweise im Servicefall, auch bei einer Demontage, bei der das Zentrieren des Rotors im Stator unbedingt notwendig ist, und einer darauffolgenden erneuten Montage des Elektromotors wieder problemlos.
  • In einer Weiterentwicklung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Zentrierelemente koaxial zu einer Hauptachse des Rotors angeordnet und in einer Bohrung im Statorgehäuse gelagert sind. Dadurch ist gewährleistet, dass sich die als Zentrierelemente vorgeschlagenen Zentrierstifte oder -bolzen beim Zusammenbau von Stator und Rotor ohne weiteres Zutun und ohne den Einsatz von Hilfsmitteln in der Bohrung im Statorgehäuse bzw. im Gehäuse des Elektromotors versenken. Gleiches gilt bei einer Demontage und einer sich anschließenden erneuten Montage.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und/oder den Figuren angegeben.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Zuhilfenahme der Zeichnung erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Explosionszeichnung eines Antriebsstranges eines Kraftfahrzeuges mit einem Elektromotor,
  • 2a-c eine Detaildarstellung einer ersten Ausgestaltung einer im Statorgehäuse des Elektromotors integrierten Zentrierhilfe, vor, während und nach der Montage des Rotors,
  • 3 eine Detaildarstellung einer zweiten Ausgestaltung einer im Statorgehäuse des Elektromotors integrierten Zentrierhilfe,
  • 4a eine Detaildarstellung einer dritten Ausgestaltung einer im Statorgehäuse des Elektromotors integrierten Zentrierhilfe und
  • 4b eine schnittbildliche Darstellung der dritten Ausgestaltung einer Zentrierhilfe gemäß 4a.
  • Die Erfindung eignet sich insbesondere zur Montage eines Elektromotors mit einem Rotor und einem Stator.
  • 1 zeigt einen Teil eines Antriebsstranges 10 mit einem Elektromotor 1 und einem Getriebe 3, beispielsweise einem Automatikgetriebe. Der Elektromotor 1 weist einen Stator bzw. ein Statorgehäuse 4 und einen Rotor 5 auf, das Getriebe 3 beispielsweise ein Anfahrelement 7 mit einem zugehörigen Gehäuse 8. Als Anfahrelement 7 kommen beispielsweise ein hydrodynamischer Drehmomentwandler, eine trockene oder eine nasse Anfahrkupplung in Frage. Beim Elektromotor 1 handelt es sich beispielsweise um einen permanent erregten Synchronmotor mit Permanentmagneten zur Felderzeugung. Weiterhin zeigt 1 eine Welle 2 mit einem Flansch 9. Bei der Welle 2 handelt es sich beispielsweise um eine Kurbelwelle eines Antriebsmotors, um eine Getriebeeingangswelle, Gelenkwelle, Hinterachsgetriebewelle, Seitenwelle oder um eine sonstige Antriebswelle. Der Flansch 9 ist beispielsweise mittels Schrauben oder Bolzen an das Gehäuse 8 angeschraubt.
  • Der Rotor 5 weist eine An-/Abtriebswelle 6 auf, wobei das freie Ende der An-/Abtriebswelle 6 einen Zentrierzapfen 22 aufweist. Das Anfahrelement 7 weist eine Abtriebswelle 20 auf.
  • Im Anlieferungszustand ist der Elektromotor 1 bereits montiert, d.h. der Rotor 5 ist konzentrisch in den Stator 4 eingepasst und wird in diesem Zustand durch die als Transportsicherungen dienenden Zentrierelemente 11 gehalten. Die Zentrierelemente 11 befinden sich dabei in einer Zentrierstellung.
  • Bei der Montage des dargestellten Teils des Antriebsstranges 10 müssen u.a. der Elektromotor 1 und das Getriebe 3 miteinander verbunden werden. Hierzu sind zum einen das ortsfeste Statorgehäuse 4 und das ortsfeste Gehäuse 8, beispielsweise mittels Verschraubungen, miteinander zu verbinden, und zum anderen die rotierende Welle 6 und die rotierende Welle 20 zusammenzufügen, beispielsweise durch Ineinanderstecken. Nach dem Zusammenfügen der beiden Wellen 6 und 20 sind die Transportsicherungen in Form der Zentrierelemente 11 von ihrer Zentrierstellung in eine Betriebsstellung zu bringen, so dass sich der Rotor 5 im Stator 4 frei drehen kann.
  • Im fertig montierten Zustand sind einerseits der jetzt drehbare Rotor 5 über seine An-/Abtriebswelle 6 mit der Welle 20 des Anfahrelementes 7 und andererseits der Stator bzw. das Statorgehäuse 4 mit dem Gehäuse 8 des Anfahrelementes 7 verbunden.
  • 2c zeigt die Anordnung am Ende des Zusammenführens des Gehäuses 8 und des Stators 4. Jedes Zentrierelement 11 befindet sich jetzt in der Betriebsstellung und ist soweit in die zugehörige Bohrung 12 eingedrückt, dass seine Spitze 14 den Rotor 5 nicht mehr berührt, sondern beabstandet zum Rotor 5 angeordnet ist. In diesem Stadium der Montage ist der Zentrierzapfen 22 soweit in die Zentrierbohrung 21 eingesteckt, dass die Lage des Rotors 5 in radialer Richtung fixiert und ein Zentrieren im Stator 4 mittels der Zentrierelemente 11 nicht mehr notwendig ist. Nach erfolgter Montage verbleiben die Zentrierelemente 11 in der Betriebsstellung in der jeweils zugehörigen Bohrung 12 versenkt.
  • Bei einer Demontage von Gehäuse 8 und Stator 4 schnellen die Zentrierelemente 11 aufgrund ihrer elastischen Lagerung bzw. der Kraftspeicher 16 wieder aus der Bohrung 12 heraus in die Zentrierstellung und übernehmen die Positionierung des Rotors 5 relativ zum Stator 4; somit verhindern sie ein Anlegen des Rotors 5 an den Stator 4 aufgrund der Magnetkräfte beim Herausziehen des Zentrierzapfens 22 aus der positionsgebenden Zentrierbohrung 21. Die Zentrierelemente 11 sind für weitere Demontagen bzw. Montagen beliebig oft verwendbar.
  • 3 zeigt eine zweite Ausgestaltung von im Statorgehäuse 4 des Elektromotors 1 integrierten Zentrierelementen 11'. Die Zentrierelemente 11' verfügen über einen ersten Querschnittsbereich 23 sowie einen gegenüber dem ersten Querschnittsbereich 23 verjüngten zweiten Querschnittsbereich 24. In der (hier nicht dargestellten) Zentrierstellung liegt der Rotor 5 im Bereich des ersten Querschnittsbereiches 23 an den Zentrierelementen 11' an, in der hier gezeigten Betriebsstellung weisen die ersten Querschnittsbereiche 23 einen Abstand zum Rotor 5 auf. In der Betriebsstellung befindet sich der zweite Querschnittsbereich 24 im Bereich des Rotors 5, wobei der zweite Querschnittsbereich 24 aufgrund seines verjüngten Querschnittes nicht am Rotor 5 anliegt.
  • Der Übergang vom ersten Querschnittsbereich 23 zum zweiten Querschnittsbereich 24 kann fließend sein, stufenförmig oder gemäß einer anderen Form verlaufen. Der Wechsel von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung erfolgt ebenso wie im Ausführungsbeispiel der 2a-c durch eine translatorische Bewegung der Zentrierelemente 11', wobei diese Bewegung der Zentrierelemente 11' durch das Zusammenführen des Elektromotors 1 mit dem Gehäuse 8 als benachbartem Bauteil veranlasst ist.
  • Die Zentrierelemente 11' sind beispielsweise durch ähnliche Maßnahmen wie im Ausführungsbeispiel der 2a-c gegen Herausfallen aus der Bohrung 12 gesichert. Form, Kontur und Abmessungen einerseits der Zentrierelemente 11', insbesondere ihrer Querschnittsbereiche 23 und 24, und andererseits der (hier nicht dargestellten) Zentrierbohrung 21 (1, 2a-c) und des Zentrierzapfens 22 (1, 2a-c) müssen wiederum aufeinander abgestimmt sein.
  • Die 4a, b zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel von Zentrierelementen 11''. Dabei verfügen die Zentrierelemente 11'' über unterschiedliche Querschnittsbereiche, und zwar über einen ersten Querschnittsbereich mit einer ersten Außenkontur 25 und einen zweiten Querschnittsbereich mit einer zweiten Außenkontur 26, wobei bei der zweiten Außenkontur 26 deren Abstand von der Zentralachse 27 der Zentrierelemente 11'' geringer ist als der Abstand der ersten Außenkontur 25. Der Übergang von der ersten Außenkontur 25 zur zweiten Außenkontur 26 kann fließend sein, stufenförmig oder gemäß einer anderen Form verlaufen.
  • In der Zentrierstellung liegt der Rotor 5 im Bereich der ersten Außenkontur 25 an den Zentrierelementen 11'' an; in der Betriebsstellung ist der Rotor 5 im Bereich der zweiten Außenkontur 26 von den Zentrierelementen 11'' beabstandet angeordnet. Ein Wechsel von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung erfolgt durch eine rotatorische Bewegung der Zentrierelemente 11'' um die Zentralachse 27.
  • Dabei kann die Bewegung der Zentrierelemente 11'' manuell appliziert werden, indem beispielsweise ein geeignetes Werkzeuge wie ein Schraubenschlüssel oder Imbusschlüssel (Sechskantschlüssel) durch eine durch das Statorgehäuse 4 gehende Bohrung 28 eingeführt, in eine zum Werkzeug passende Aufnahme 29 gesteckt und manuell oder maschinell um die Zentralachse 27 gedreht bzw. verschwenkt wird.
  • Die Zentrierelemente 11'' sind beispielsweise durch ähnliche Maßnahmen wie im Ausführungsbeispiel der 2a-c gegen Herausfallen aus der Bohrung 12 gesichert. Form, Kontur und Abmessungen einerseits der Zentrierelemente 11'', insbesondere ihrer Konturen 25 und 26, und andererseits der (hier nicht dargestellten) Zentrierbohrung 21 (1, 2a-c) und des Zentrierzapfens 22 (1, 2a-c) müssen wiederum aufeinander abgestimmt sein.

Claims (14)

  1. Elektromotor mit einem Stator bzw. einem Statorgehäuse (4) und einem Rotor (5), wobei der Elektromotor (1) insbesondere in einem Antriebsstrang (10) eines Kraftfahrzeuges eingebaut ist und in einem demontierten Zustand Zentrierelemente (11; 11'; 11'') zum Zentrieren des Rotors (5) im Stator bzw. im Statorgehäuse (4) vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') in den Stator bzw. in das Statorgehäuse (4) integriert sind und nach erfolgter Montage im Statorgehäuse (4) verbleiben.
  2. Elektromotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') in einer Zentrierstellung an dem Rotor (5) anliegen und in einer Betriebsstellung beabstandet zum Rotor (5) angeordnet sind.
  3. Elektromotor nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') durch eine Bewegung derselben relativ zum Stator bzw. Statorgehäuse (4) von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung bringbar sind.
  4. Elektromotor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Zentrierelemente (11; 11'; 11'') manuell applizierbar ist.
  5. Elektromotor nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Zentrierelemente (11; 11') durch die Montage des Elektromotors (1) mit einem benachbarten Bauteil (8) veranlasst ist.
  6. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zentrierelemente (11') über einen ersten Querschnittsbereich (23) sowie einen gegenüber dem ersten Querschnittsbereich (23) verjüngten zweiten Querschnittsbereich (24) verfügen, – in der Zentrierstellung der Rotor (5) im Bereich der ersten Querschnittsbereiche (23) an den Zentrierelementen (11') anliegt, – für einen Wechsel von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung eine translatorische Bewegung der Zentrierelemente (11') erfolgt, – in einer Betriebsstellung der Rotor (5) im Bereich der zweiten Querschnittsbereiche (24) beabstandet von den Zentrierelementen (11') angeordnet ist.
  7. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Zentrierelemente (11'') über einen Querschnitt verfügen mit einer ersten Außenkontur (25) und einer zweiten Außenkontur (26), deren Abstand von einer Zentralachse (27) der Zentrierelemente (11'') geringer ist als der Abstand der ersten Außenkontur (25), – in der Zentrierstellung der Rotor (5) im Bereich der ersten Außenkontur (25) an den Zentrierelementen (11'') anliegt, – für einen Wechsel von der Zentrierstellung in die Betriebsstellung eine rotatorische Bewegung der Zentrierelemente (11'') erfolgt, – in einer Betriebsstellung der Rotor (5) im Bereich der zweiten Außenkontur (26) beabstandet von den Zentrierelementen (11'') angeordnet ist.
  8. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') in einer Bohrung (12) im Stator bzw. im Statorgehäuse (4) gelagert sind.
  9. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') in der Bohrung (12) in Längsrichtung elastisch abgestützt sind.
  10. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') in der Bohrung (12) in Längsrichtung mittels Kraftspeicher (16) abgestützt sind.
  11. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') koaxial zu einer Hauptachse (19) des Elektromotors (1) angeordnet sind.
  12. Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (11; 11'; 11'') in der Zentrierstellung über ein Sicherungselement (Sicherungsstift 17) sicherbar sind.
  13. Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges mit einem Elektromotor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (1) als Starter-Generator in den Antriebsstrang zwischengeschaltet ist.
  14. Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges mit einem Elektromotor nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor (1) Teil eines Hybrid-Antriebes ist.
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