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Die
Erfindung betrifft eine Anfahreinheit, im Einzelnen mit den Merkmalen
aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Anfahreinheiten,
umfassend eine hydrodynamische Kupplung, insbesondere eine steuer-
bzw. regelbare hydrodynamische Kupplung, sind in einer Vielzahl
von Ausführungen
aus dem Stand der Technik bekannt. Die Anfahreinheit umfasst dabei
einen mit einem Antrieb koppelbaren Eingang und einen mit einem
Abtrieb koppelbaren Ausgang. Zwischen dem Eingang und dem Ausgang
ist die hydrodynamische Kupplung, umfassend ein Primärschaufelrad und
ein Sekundärschaufelrad,
die miteinander einen torusförmigen
Arbeitsraum bilden, angeordnet. Die hydrodynamische Kupplung ist
frei von einem Leitrad. Das Primärschaufelrad
ist mit einer Primärradschale
drehfest verbunden. Diese umschließt das Sekundärschaufelrad
in axialer Richtung und vollständig
in Umfangsrichtung. Die Anfahreinheit umfasst des weiteren eine
als Überbrückungskupplung fungierende
schaltbare Kupplung, welche parallel zur hydrodynamischen Kupplung
angeordnet ist und mit dieser gemeinsam oder für sich allein schaltbar ist. Dies
bedeutet, dass über
beide Kupplungen zwei Leistungszweige realisiert werden können, wobei
der Leistungsfluss entweder allein über jeweils eine der Kupplungen
oder aber gemeinsam über
beide erfolgt. Die schaltbare Kupplung umfasst wenigstens ein Kupplungseingangselement
und ein Kupplungsausgangselement, wobei das Kupplungsausgangselement
wenigstens mittelbar drehfest mit dem Sekundärschaufelrad verbunden ist.
Das Kupplungseingangselement ist wenigstens mittelbar drehfest mit dem
Primärrad
bzw. dem Eingang E der Anfahreinheit verbunden. Die Wirkverbindung
wird entweder direkt zwischen den beiden Kupplungselementen realisiert
oder indirekt über
weitere Zwischenelemente. Vorzugsweise ist die Überbrückungskupplung als Lamellenkupplung
ausgeführt,
wobei Mittel zur Erzeugung eines Reibschlusses zwischen den als
Lamellen ausgebildeten Kupplungselementen vorgesehen sind. Die Stelleinrichtung
umfasst ein mit Druckmittel beaufschlagbares Kolbenelement. Das
Kolbenelement kann dabei separat den einzelnen Kupplungsscheiben
zugeordnet werden oder aber wird bei einer besonders kompakten Ausführungsform vom Sekundärschaufelrad
gebildet bzw. unmittelbar an diesem angeordnet. Der hydrodynamischen
Kupplung ist ferner ein Betriebsmittelversorgungssystem zugeordnet. Über dieses
wird die zentrifugale oder zentripetale Durchströmung der Kupplung realisiert. Bei
zentripetaler Durchströmung
wird das Betriebsmittel über
einen Betriebsmittelzufuhrkanal oder -raum um den Außenumfang
des Sekundärschaufelrades
geführt
und in radialer Richtung im Bereich des Außendurchmessers des torusförmigen Arbeitsraumes
in diesen eingebracht. Dabei wird die durch das Betriebsmittel auf
die Stelleinrichtung oder die einzelnen Kupplungselemente aufgebrachte
Kraft genutzt, um die schaltbare Kupplung im gelösten Zustand zu halten bzw.
zumindest nur mit einem bestimmten Schlupfbetrag zu betreiben. Der
Austritt aus dem torusförmigen
Arbeitsraum erfolgt im Bereich des radial inneren Durchmessers des
Arbeitsraumes in einen darunter angeordneten bzw. mit diesem gekoppelten Raum,
welcher auch als zweiter Betriebsmittelführungskanal und/oder -raum
bezeichnet wird. Beide, der durch den Innenumfang des Gehäuses und
den Außenumfang
des Sekundärschaufelrades
begrenzte erste Betriebsmittelführungskanal
und/oder -raum sowie der zweite Betriebsmittelführungskanal und/oder -raum
können
dabei hinsichtlich ihrer Funktion vertauscht werden. Dies ist insbesondere
bei Umschaltung von der zentripetalen Durchströmung auf zentrifugale Durchströmung erforderlich.
Im letztgenannten Fall erfolgt die Zufuhr des Betriebsmittels zur
hydrodynamischen Kupplung über
den zweiten Betriebsmittelführungskanal
und/oder -raum im Bereich des radial inneren Durchmessers des torusförmigen Arbeitsraumes,
wobei der Austritt im Bereich des radial äußeren Durchmessers des torusförmigen Arbeitsraumes
an einem der Schaufelräder
vorgenommen wird. Die schaltbare Kupplung wird dann betätigt. Bei
derartigen Anfahreinheiten können
somit die Leistungsanteile über
die einzelnen Kupplungen – schaltbare
Kupplung oder hydrodynamische Kupplung – gezielt und vor allem variiert
werden. Dabei ist es insbesondere beim Betrieb der hydrodynamischen
Kupplung wünschenswert,
das im Bereich sehr hohen Schlupfes durch die hydrodynamische Kupplung
aufnehmbare Moment, welches dem vom Primärschaufelrad aufnehmbaren Moment
entspricht, möglichst
gering zu halten, um eine negative Rückwirkung, insbesondere Drückung der
Drehzahl der Antriebsmaschine zu vermeiden. Dies kann durch Einstellung
eines minimalen Füllungsgrades realisiert
werden, wobei es sich jedoch gezeigt hat, dass diese Maßnahme häufig allein
nicht ausreicht, da gerade im Bereich sehr hohen Kupplungsschlupfes,
d. h. zwischen 70 und 100 Prozent trotzdem noch zu hohe Momente
durch die Kupplung aufgenommen werden, wodurch es zu einer unerwünschten
Rückwirkung
auf die Drehzahl der mit der hydrodynamischen Kupplung gekoppelten
Antriebsmaschine kommen kann, so dass die gewünschte Fahrdynamik nicht mehr
gegeben ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine hydrodynamische
Kupplung für
den Einsatz in Anfahreinheiten der eingangs genannten Art derart
weiterzuentwickeln, dass mit geringem konstruktiven und steuerungstechnischen
Aufwand eine Minimierung des Leerlaufmomentes, d. h. insbesondere
des durch die hydrodynamische Kupplung bei maximalem Schlupf aufnehmbaren
Momentes erzielt wird.
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Die
erfindungsgemäße Lösung wird
durch die Merkmale des Anspruches 1 charakterisiert. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
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Erfindungsgemäß werden
bei Anfahreinheiten mit einem, mit einem Antrieb koppelbaren Eingang
und einem mit einem Abtrieb koppelbaren Ausgang mit dazwischen angeordnetem
Anfahrelement in Form eines hydrodynamischen Bauelementes, welchem
eine schaltbare Kupplung zur Überbrückung zugeordnet
ist, Mittel zur Beeinflussung des Übertragungsverhaltens des hydrodynamischen Bauelementes
vorgesehen, die in Form von druckmittelbetätigbaren mechanischen Einbauten
ausgeführt
sind, welche wenigstens mittelbar auf den sich im Arbeitsraum zwischen
Primärschaufelrad
und Sekundärschaufelrad
einstellenden Arbeitskreislauf wirken. Die druckmittelbetätigbaren
mechanischen Einbauten dienen der Realisierung von Störbereichen, die
durch in den Arbeitsraum hineinragende Elemente oder aber verschiebbare
Kreislauf führende
Teile gebildet werden. Die druckmittelbetätigten Einbauten sind dazu
mit einer Stelleinrichtung gekoppelt. Die Stelleinrichtung wird
von einem Differenzdruck aus einem ersten Druck und einem Steuerdruck
beaufschlagt. Dieser erste Druck wird dabei je nach Anordnung der
Stelleinrichtung vom Gehäuseinnendruck, dem
Druck in einem ersten Betriebsmittelführungskanal oder -raum, einem
mit diesen gekoppelten Raum oder dem Druck im Betriebsmittelzufuhrkanal
gebildet oder aber einem Differenzdruck aus einem der letztgenannten
Drücke
und dem Gehäuseinnendruck bei
nichtabgedichteter Stelleinrichtung, insbesondere Zylinder zum Gehäuse im Bereich
der Stelleinrichtung. Der Steuerdruck wird von einem in der Umgebung
der Anfahreinheit ohnehin vorhandenen oder bereitgestellten Druck
gebildet wird, beispielsweise dem Getriebedruck oder dem Fülldruck
der Kupplung etc. Je nach Größe bewirkt
dieser eine Entlastung der Stelleinrichtung beispielsweise ins Getriebe
oder eine echte Beaufschlagung, wie beispielsweise im letzten Beispiel.
Der erste Betriebsmittelführungskanal
oder -raum wird entweder vollständig
oder aber von einem Teilbereich wenigstens eines Nebenraumes gebildet,
der wiederum durch das Umschließen wenigstens
eines Schaufelrades von einem ruhenden oder rotierenden Gehäuse gebildet
wird. Dazu ist die Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplung im
Nebenraum angeordnet. Diese und der Innenumfang des Gehäuses begrenzt
den ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum.
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Die
Durchströmung
der Anfahreinheit, insbesondere der hydrodynamischen Kupplung erfolgt
wenigstens zentripetal, d. h. um die Kupplung in den Zwischenraum
im Bereich der Trennebene zwischen den Schaufelrädern in den radial äußeren Bereich des
Arbeitsraumes. Dabei wird in diesem Zustand die schaltbare Kupplung
durchströmt
oder deren Stelleinrichtung zumindest mittelbar, d. h. direkt oder
indirekt aufgrund der sich an den miteinander in Wirkverbindung
bringbaren Kupplungselementen aufbauenden Druckverhältnisse
je nach Durchströmungsrichtung
beaufschlagt. Erfindungsgemäß werden
diese, insbesondere der Druck in diesem Raum oder einem mit diesem
gekoppelten Kanal oder Raum zur Beaufschlagung der Stelleinrichtung
der mechanischen Einbauten unter dem Einfluss eines weiteren Druckes,
dem Steuerdruck genutzt. Die Einstellung eines Differenzdruckes
erfolgt derart, dass dieser geeignet ist, während des Anlaufvorganges der
hydrodynamischen Kupplung, d.h. sehr hohem Schlupf und bei zunehmender
Drehzahl die mechanischen Einbauten in eine Position gegenüber dem
Arbeitsraum zu verbringen, die eine besonders starke Beeinflussung
der Strömung
im Arbeitsraum bewirkt, während
bei kleiner werdendem Schlupf diese Beeinflussung aufgehoben wird.
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung wird
es möglich,
ohnehin vorhandene Leitungen und Kanäle und sich darin aufbauende
und fortpflanzende Drücke
zur Beaufschlagung der Stelleinrichtungen der mechanischen Einbauten
zu nutzen, wobei vorzugsweise immer nur dann eine Beaufschlagung
der mechanischen Einbauten erfolgt, wenn die hydrodynamische Kupplung
betätigt
ist, d.h. bei zentripetaler Durchströmung im Zustand zumindest teilweise deaktivierter
schaltbarer Kupplung. Im Zustand zentrifugaler Durchströmung findet
dann in der Regel keine Beaufschlagung statt. Insbesondere würde hier bei
Vorliegen eines Steuerdruckes der sich im torusförmigen Arbeitsraum einstellende
Kreislauf nicht gestört
werden, da die druckmittelbetätigten
Einbauten in diesem Zustand in ihrer Neutralstellung, d.h. im Ausgangszustand,
der durch die Nichtbeeinflussung des Arbeitskreislaufes charakterisiert
ist, verharren würden.
Die Beaufschlagung erfolgt mit dem an der Stelleinrichtung wirksam
werdenden Druck aus dem Differenzdruck, der in dem ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum oder einem mit diesen wenigstens mittelbar gekoppelten
Kanal oder Raum oder dem Gehäuseinnenraum
vorliegt und dem Steuerdruck, welcher vorzugsweise von einer ohnehin vorhandenen
Druckquelle in der Umgebung der Anfahreinheit gebildet wird. Als
Steuerdruck kann beispielsweise der Fülldruck oder der Getriebedruck
genutzt werden. In vorteilhafter Weise kann damit eine besonders
feinfühlige
Einstellung der Position der druckmittelbetätigten mechanischen Einbauten
unabhängig
vom tatsächlich
im Betriebsmittelzufuhrkanal und/oder -raum oder einem mit diesen
verbundenem Raum anliegenden und nicht beeinflussbaren Druck erfolgen.
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Die
schaltbare Kupplung ist bei zentripetaler Durchströmung zumindest
teilweise deaktiviert, d. h. entweder vollständig deaktiviert oder wird
mit großem
Schlupf betrieben. Der erste Betriebsmittelführungskanal oder -raum wird
dabei von wenigstens einem Teilbereich des Nebenraumes, insbesondere vom
Raum zwischen Gehäuse
und Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplung gebildet. Dabei kann
der erste Betriebsmittelführungskanal
oder -raum entweder dem Nebenraum vollständig entsprechen oder aber
nur einem Teil. Im ersten Fall fungiert das Sekundärschaufelrad
als Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplung. Im zweiten ist eine
separate Stelleinrichtung vorgesehen. Ferner ist ein zweiter Betriebsmittelführungskanal
oder -raum vorgesehen, der der hydrodynamischen Kupplung im radial
innen liegenden Bereich zugeordnet bzw. mit einem Arbeitsraum im
Bereich des radial inneren Durchmessers gekoppelt ist. Durch Wechsel
der Funktionen dieser beiden Betriebsmittelführungskanäle oder -räume als Zufuhr und Abfuhrkanäle kann
die Durchströmung
von zentripetal in zentrifugal und umgekehrt geändert werden.
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Die
Größe des Steuerdruckes
zur Realisierung der Verschiebung der mechanischen Einbauten wird
je nach Anordnung der Stelleinrichtung und Anbindung an die mechanischen
Einbauten gewählt bzw.
angelegt, so dass immer eine Verschiebung der mechanischen Einbauten
in der gewünschten
Richtung erfolgt. Bei Ausbildung der mechanischen Einbauten als
Ringschieber ist dieser beispielsweise im deaktivierten Zustand
der hydrodynamischen Kupplung voll eingefahren, d.h. der den Störbereich
bildende Teil befindet sich im Arbeitsraum in der Stellung größtmöglicher
theoretischer Beeinflussung. Mit Aktivierung der hydrodynamischen
Kupplung wird dieser jedoch in Richtung geringerer Wirkung, d.h. wenigstens
teilweise aus dem Arbeitsraum heraus bzw. vorzugsweise vollständig aus
diesem heraus gefahren. Der Betrag des Steuerdruckes wird dazu vorzugsweise
kleiner bis gleich dem Druck im ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum bzw. einem mit diesen gekoppelten Kanal oder Raum oder
dem Gehäuseinnenraum
gewählt.
D. h. bei alleiniger Beaufschlagung der Stelleinrichtung mit dem
Steuerdruck würden
die mechanischen Einbauten in ihrer Stellung verharren. Denkbar
ist jedoch ein Steuerdruck beliebiger Größe, auch größer als der Gehäuseinnendruck
oder der Druck im ersten Betriebsmittelführungskanal oder -raum. Diese
Möglichkeit kommt
insbesondere bei Ausführungen
mit Ausbildung der mechanischen Einbauten in Form von kreislaufführenden
Teilbereichen eines Schaufelrades zum Tragen.
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Die
den mechanischen Einbauten zugeordneten Stelleinrichtungen können verschiedenartig ausgeführt sein.
Diese sind im einfachsten Fall als Zylinder-/Kolbeneinheit ausgeführt, umfassend
wenigstens ein in einem Zylinder geführtes Kolbenelement, welches
mit diesem an wenigstens zwei voneinander weg weisenden Stirnseiten
mit Druckmittel beaufschlagbare Arbeitsräume – einen ersten Arbeitsraum
und einen zweiten Arbeitsraum – bildet. Der
erste Arbeitsraum ist dabei mit dem ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum einem mit diesem verbundenen Kanal oder Raum oder dem
Gehäuseinnenraum
verbunden, während
der zweite Arbeitsraum mit einem Steuerdruckversorgungssystem gekoppelt
ist. Der Kolben ist an einer zu der vom Steuerdruck beaufschlagten
Stirnseite abgewandten Stirnseite mit den mechanischen Einbauten
verbunden. Dies bedeutet, dass die Steuerdruckseite frei von einer
Kopplung mit den mechanischen Einbauten ist. Damit wird sichergestellt,
dass keine Entlastung von der Steuerdruckseite in den Gehäuseinnenraum
erfolgt. Je nach Wahl der Steuerdruckbereitstellung erfolgt die
feinstufige Positionierung der mechanischen Einbauten durch gesteuerte
Entlastung in eine Umgebung geringeren Druckes durch getaktete Ventileinrichtungen,
beispielsweise Ankopplung der Steuerdruckseite an die Umgebung oder
direkte Beaufschlagung des Kolbens mit einem Gegendruck.
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Zur
Einstellung des Steuerdruckes bestehen im Hinblick auf die Ausgestaltung
des Steuerdruckversorgungssystems verschiedene Möglichkeiten. Dieses umfasst
wenigstens eine Steuerdruckquelle sowie eine Verbindungsleitung,
die mit der Stelleinrichtung, bei Ausführung als Zylinder-Kolbeneinheit, mit
dem zweiten Arbeitsraum dieser gekoppelt ist. Der Begriff Steuerdruckquelle
ist dabei sehr allgemein zu verstehen. Darunter wird sowohl ein
Aggregat oder System zur Bereitstellung eines aktiv angelegten Gegendruckes
verstanden oder aber auch ein Raum zur Entlastung. Der entsprechende
Steuerdruck kann dabei im erstgenannten über eine konstante oder steuerbare
Druckmittelquelle bereitgestellt werden oder aber über eine
in der Kopplung zwischen der Steuerdruckquelle und der Stelleinrichtung
angeordnete Ventileinrichtung eingesteuert werden. Diese ist vorzugsweise
als 2/1 Wegeventil ausgeführt,
welches zu Steuerungszwecken getaktet ist. Gemäß einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung ist das Steuerdruckversorgungssystem Bestandteil des
Betriebsmittelversorgungssystems. Dies bedeutet, dass als Steuerdruckquelle
die Betriebsmittelquelle bzw. das mit dieser gekoppelte Leitungssystem
genutzt werden kann und somit auch der Fülldruck als Steuerdruck genutzt
wird. Dies gilt in Analogie auch für evtl. vorhandene Ventileinrichtungen.
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Im
einfachsten Fall wird als Steuerdruck jedoch ein Druck genutzt,
der ohnehin in der Umgebung der Anfahreinheit oder dem Einsatzort
dieser vorliegt, insbesondere beim Einsatz in Fahrzeugen in ohnehin
zur Realisierung unterschiedlichster Funktionen vorhandenen Systemen
vorliegende Drücke, wie
z. B. der Druck im Getriebe oder eines anderen hydraulischen oder
pneumatischen Systems.
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Zur
Realisierung einer einfachen Leitungsführung ist die Zylinder-/Kolbeneinheit
der Stelleinrichtung derart ausgestaltet, dass die Anbindung der Kolbeneinheit
an die mechanischen Einbauten jeweils an der entgegen die erforderliche
Verschiebungsrichtung weisende Stirnseite erfolgt. Die Anbindung
an einer in Verschiebungsrichtung weisenden Stirnseite ist ebenfalls
denkbar. Entscheidend sind die angelegten Drücke. Die Zylinder-Kolbeneinheit kann
dazu entsprechend einer der nachfolgend genannten Möglichkeiten
gegenüber
der mit dem Primärrad
gekoppelten Primärradschale
oder dem ruhenden Gehäuse
angeordnet werden:
- a) wenigstens teilweise
außerhalb
der Primärradschale;
- b) innerhalb des Gehäuses
oder der Primärradschale,
wobei die Zylinder-Kolbeneinheit
vorzugsweise bündig
mit der Primärradschale
abschließt, jedoch
frei von einer theoretisch möglichen
nur mit zusätzlichen
Abdichtmaßnahmen
zum Unterbinden der Verbindung zwischen dem zweiten Arbeitsraum
der Stelleinrichtung und erstem Betriebsmittelführungskanal oder -raum ist;
- c) Anordnung an beliebiger Stelle im Gehäuse oder der Primärradschale
mit ortsfester bzw. drehfester Kopplung zu dieser und Anschluss
an die Umgebung bzw. Anschlussmöglichkeit
für den Steuerdruck.
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Die
mechanischen Einbauten selbst können dabei
auf einem beliebigen Durchmesser zwischen dem Innendurchmesser und
dem Außendurchmesser
des Arbeitsraumes wirksam werden. Die Wirksamkeit ergibt sich durch
die Erstreckung in den sich im Arbeitsraum ausbildenden Arbeitskreislauf.
Die durch die mechanischen Einbauten bedingten Störbereiche
bzw. Störstellen
sind dabei in einem Winkel zum sich im Arbeitskreislauf einstellenden
Strömungskreislauf
ausgerichtet.
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Bezüglich der
Ausbildung der einzelnen mechanischen Einbauten bestehen keinerlei
Beschränkungen.
Diese können
beliebig ausgeführt
sein. Entscheidend ist jedoch, dass diese geeignet sind, den Strömungskreislauf
im Arbeitsraum zu beeinflussen. Vorzugsweise werden dabei Bolzen
oder zumindest teilringförmige,
d. h. auch ringförmige
Elemente, verwendet. Deren den Störbereich charakterisierende wirksame
Fläche
erstreckt sich dabei über
wenigstens einen Teilbereich des Arbeitsraumes in Umfangsrichtung.
Es besteht die Möglichkeit,
lediglich ein Element zu verwenden oder aber eine Mehrzahl von in
Umfangsrichtung zueinander beabstandeten Elementen, wie dies beispielsweise
bei Vorsehen von Bolzenelementen möglich wäre. Die konkrete Auswahl der
erforderlichen Maßnahmen
hängt dabei von
der gewünschten Änderungen
der Momentenaufnahme bei einem gewünschten Füllungsgrad ab. Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit,
mechanische Einbauten als separate, in den Arbeitsraum einführbare Elemente
zu gestalten oder aber diese von den einzelnen Schaufelrädern bzw.
Bestandteilen dieser zu bilden. Im letztgenannten Fall wird dabei
ein Teilbereich der die Strömung
am Arbeitsraum führenden Wände in axialer
Richtung verschiebbar ausgeführt. Es
handelt sich dabei um einen ringförmigen Wandbereich. Bei Ausführung mit
Segmenten, beispielsweise in Umfangsrichtung unterteilten Segmenten, wäre auch
eine Verschiebbarkeit in radialer Richtung denkbar. Die mechanischen
Einbauten können
dabei sowohl dem Primärschaufelrad
als auch dem Sekundärschaufelrad
zugeordnet sein. Entscheidend ist lediglich, dass die gewünschte Beeinflussung
des Arbeitskreislaufes in Strömungsrichtung
erfolgt. Die den mechanischen Einbauten zugeordneten Stelleinrichtungen
sind dabei vorzugsweise gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung mit konstruktiv einfacher
Umsetzung immer an dem Schaufelrad gelagert bzw. geführt, dem
die mechanischen Einbauten hinsichtlich ihrer Wirkung zugeordnet
sind. Bei Zuordnung zum Primärschaufelrad
erfolgt die Lagerung dann an der mit dem Primärschaufelrad drehfest gekoppelten
Schale. Dies bedeutet, dass die Stelleinrichtung immer mit der gleichen
Drehzahl zum Primärschaufelrad
rotiert. Grundsätzlich
gilt, dass die mechanischen Einbauten sowohl am Primärschaufelrad
als auch am Sekundärschaufelrad
angeordnet und geführt
werden können,
wobei entsprechend der Wahl der Führung der mechanischen Einbauten
und deren Ausführung
auch die Anordnung der Stelleinrichtung erfolgt. Es ist dabei vorzugsweise
immer anzustreben, dass zwischen den Elementen, an denen die Stelleinrichtung
gelagert. ist und dem entsprechenden Schaufelrad kein Schlupf vorherrscht.
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Wie
bereits ausgeführt,
ist die Stelleinrichtung im einfachsten Fall als Zylinder-Kolbeneinheit mit
mindestens zwei Arbeitskammern ausgebildet. Der Zylinder bzw. die
den Kolben aufnehmenden Arbeitskammern werden dabei von der Wand
des Gehäuses
oder aber der Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplung gebildet.
Die Verbindungsleitung zur Arbeitskammer kann dabei in der Wand
des Gehäuses über Zwischenräume, die
Wandung oder über eine
separate Leitung an der Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplung
geführt
werden. Dies gilt in gleicher Weise für die Steuerdruckleitung.
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Beim
Steuerdrucksystem zur Bereitstellung des Steuerdruckes kann es sich
um ein pneumatisches oder hydraulisches System handeln. Vorzugsweise
werden jedoch hydraulische Lösungen
gewählt.
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Die
Ausführung
der Zylinder-Kolbeneinheit mit einem Kolben und zwei Arbeitsräumen stellt
eine besonders kompakte Ausgestaltung dar. Denkbar ist auch die
Ausbildung einer Mehrzahl von in Reihe geschalteten und miteinander über die
Kolben gekoppelten einzelnen Zylindern, wobei in diesem Fall die dem
Steuerdrucksystem zugeordnete Zylinder-Kolbeneinheit vorzugsweise
in axialer Richtung direkt an der Primärradschale angeordnet sein
kann, während die
dem ersten Betriebsmittelzufuhrkanal oder -raum zugeordnete Zylinder-Kolbeneinheit
in axialer Richtung beabstandet zu der dem Steuerdrucksystem zugeordneten
angeordnet ist.
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Gemäß einer
Weiterentwicklung ist der Steuerdruck frei einstellbar, wodurch
eine besonders feinfühlige
Positionierung der mechanischen Einbauten realisiert werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Lösung wird
nachfolgend anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen
folgendes dargestellt:
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1 verdeutlicht
in schematisch vereinfachter Darstellung das Grundprinzip des Aufbaus
einer erfindungsgemäß gestalteten
Anfahreinheit mit mechanischen Einbauten;
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2a – 2c verdeutlichen
verschiedene Ausführungen
der Anordnung der Stelleinrichtungen mechanischer Einbauten am Primärschaufelrad
bzw. dem Gehäuse.
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Die 1 verdeutlicht
in schematisch vereinfachter Darstellung anhand eines Axialschnittes durch
eine Anfahreinheit 1 das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Beaufschlagung
von Mitteln zur Beeinflussung des Übertragungsverhaltens 2 in Form
von druckgesteuerten mechanischen Einbauten 3. Die Anfahreinheit 1 umfasst
einen mit einem Antrieb koppelbaren Eingang E und einen mit nachgeschalteten Übersetzungsstufen
oder einem anders gearteten Abtrieb koppelbaren Ausgang A. Die Anfahreinheit 1 umfasst
ferner ein Anfahrelement 4. Dies ist im vorliegenden Fall
in Form einer hydrodynamischen Kupplung 5 ausgeführt. Die
hydrodynamische Kupplung umfasst zwei Schaufelräder, ein im Traktionsbetrieb
bei Leistungsübertragung
vom Eingang E zum Ausgang A betrachtet als Pumpenrad fungierendes
Primärrad 6 und
ein als Turbinenrad fungierendes Sekundärrad 7, die miteinander
einen mit Betriebsmittel befüllbaren
Arbeitsraum 8 bilden. Die hydrodynamische Kupplung 5 ist
frei von einem Leitrad und fungiert lediglich als Drehzahlwandler zwischen
dem Eingang E und dem Ausgang A, weshalb das Primärrad 6 mit
dem Eingang und des Sekundärrad 7 mit
dem Ausgang A verbunden ist oder diesen bildet. Die Anfahreinheit 1 umfasst
des weiteren eine parallel zum Anfahrelement 4 in Form
der hydrodynamischen Kupplung 5 angeordnete schaltbaren
Kupplung 9. Hydrodynamische Kupplung 5 und schaltbare
Kupplung 9 sind entweder jeweils separat oder aber gemeinsam
schaltbar. Die hydrodynamische Kupplung 5 und die schaltbare
Kupplung 9 sind in zwei unterschiedlichen Leistungszweigen
angeordnet, einem ersten Leistungszweig 10 und einem zweiten
Leistungszweig 11. Der erste Leistungszweig 10 ermöglicht dabei
die Leistungsübertragung über die
hydrodynamische Kupplung 5 und der zweite Leistungszweig 11 die
Leistungsübertragung über die
schaltbare Kupplung 9. Die schaltbare Kupplung 9 umfasst
mindestens zwei miteinander in Wirkverbindung bringbare Kupplungselemente,
vorzugsweise in Form von Kupplungsscheiben. Diese sind entweder
direkt oder wenigstens indirekt über
weitere Zwischenelemente miteinander reibschlüssig verbindbar. In Kraftflussrichtung
vom Eingang E zum Ausgang A betrachtet, ist ein erstes Kupplungselement,
welches auch als Kupplungseingangselement 12 bezeichnet
werden kann und mit diesem gekoppelt ein zweites Kupplungselement,
das auch als Kupplungsausgangselement 13 bezeichnet wird
mit dem Ausgang A, insbesondere über
das Sekundärrad 7.
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Die
hydrodynamische Kupplung 5 wird in den einzelnen Betriebszuständen der
Anfahreinheit zentripetal oder zentrifugal durchströmt. Diese
Durchströmungsrichtung
bestimmt auch die Leistungsübertragungsrichtung über ersten
und/oder zweiten Leistungszweig.
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Zum
Zwecke der Leistungsaufteilung ist jedem Übertragungselement – hydrodynamischer Kupplung 5 und
schaltbarer Kupplung 9 – eine Stelleinrichtung, zugeordnet,
welche die Schaltbarkeit gewährleistet.
Der Anteil der übertragbaren
Leistung durch die hydrodynamische Kupplung 5 wird dabei durch
die Position und damit Wirkung der mechanischen Einbauten 3 bestimmt.
Dazu ist gemäß 1 eine
Ventileinrichtung 40 vorgesehen. Optional, d. h. zusätzlich kann
dieser Anteil auch über
die Steuerung und/oder Regelung des Füllungsgrades FG der hydrodynamischen
Kupplung 5 beeinflusst werden. Dazu ist die Stelleinrichtung 14 vorgesehen,
die neben der Einstellung der Durchströmungsrichtung auch eine Einstellung
des Füllungsgrades
bewirken kann. Die Schaltbarkeit der schaltbaren Kupplung 9 wird
durch Erzeugung eines entsprechenden Anpressdruckes zwischen den
miteinander in Wirkverbindung bringbaren Kupplungselementen gewährleistet.
Als Stelleinrichtung 15 fungiert ein Kolben, der wiederum
indirekt über
die Stelleinrichtung 14 betätigbar ist. Die Steuerung der übertragbaren
Leistungsanteile über
den ersten und/oder zweiten Leistungszweig 10 bzw. 11 erfolgt
somit durch Steuerung bzw. Variation der Anpresskraft an der schaltbaren Kupplung 9 und
die Position der druckmittelbetätigten
mechanischen Einbauten 3 sowie optional über die
Steuerung/Regelung des Füllungsgrades
der hydrodynamischen Kupplung 5. Mit dieser Ausführung können zumindest
drei Grundfunktionszustände
eingestellt werden. Im ersten Grundfunktionszustand ist nur die
hydrodynamische Kupplung 5 geschaltet. In diesem wird die
am Eingang E anliegende Leistung nur über die hydrodynamische Kupplung 5 übertragen.
Die schaltbare Kupplung 9 ist deaktiviert. Die übertragbare
Leistung wird durch die Position der druckmittelbetätigten Einbauten
zum Arbeitsraum bei einem bestimmten Füllungsgrad bestimmt. Zusätzlich besteht
jedoch die Möglichkeit,
das Übertragungsverhalten
der hydrodynamischen Kupplung 5 über die Veränderung des Füllungsgrades
zu beeinflussen. Dabei bewirkt ein steigender Füllungsgrad bei konstanter Drehzahl
einen höheren
Druck im Arbeitsraum 8 der hydrodynamischen Kupplung 5 und umgekehrt.
Im zweiten Grundfunktionszustand ist die schaltbare Kupplung 9 geschaltet.
In diesem wird die am Eingang E anliegende Leistung nur noch über diese übertragen.
Die hydrodynamische Kupplung 5 ist deaktiviert. Dies wird über die
Veränderung
des Anpressdruckes realisiert, so dass die Kupplung ohne Schlupf
betrieben wird. Im dritten Grundfunktionszustand sind beide Leistungszweige 10 und 11 aktiviert.
D. h., es wird ein erster Leistungsanteil über die hydrodynamische Kupplung 5 übertragen
und ein zweiter Leistungsanteil über
die schaltbare Kupplung 9. Zusätzlich können unter einem weiteren Aspekt
die einzelnen Leistungsanteile auch unabhängig voneinander gesteuert
werden. Dieser dritte Grundfunktionszustand beinhaltet eine kurzzeitige
gemeinsame Aktivierung oder aber eine Aktivierung über einen Hauptteil
des Anfahrbereiches.
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Im
ersten Grundfunktionszustand, dem sogenannten Kupplungs- oder Wandlerbetrieb – je nach Ausführung als
hydrodynamische Kupplung 5 oder Wandler – wird dabei
Betriebsmittel dem Arbeitsraum 8 über ein Betriebsmittelführungs-
bzw. Versorgungssystem 16 zugeführt. Die Durchströmung der
Anfahreinheit 1 erfolgt in diesem Falle zentripetal. Die
Anfahreinheit 1 umfasst dazu ein Gehäuse 17, welches als
ruhendes Gehäuse
oder aber, wie in dieser Figur dargestellt, als rotierendes Gehäuse in Form
einer Primärradschale 18 ausgeführt ist
und drehfest mit dem Primärrad 6 verbunden
ist. Die Primärradschale 18 umschließt dabei
das Sekundärrad 7 in
axialer Richtung und in Umfangsrichtung unter Bildung eines Nebenraumes 47,
der einen ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19 umfasst, welcher von der Stelleinrichtung 15 und
dem Innenumfang 28 des Gehäuses 17 bzw. 18 begrenzt
wird. Des weiteren ist ein weiterer zweiter Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 66 vorgesehen, welcher im Bereich des Innendurchmessers
di8 des Arbeitsraumes 8 oder unterhalb
dessen mündet.
Der erste Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19 wird dabei für die Betriebsweise des hydrodynamischen
Elementes im Kupplungs- oder Wandlerbetrieb je nach Ausgestaltung als
hydrodynamische Kupplung 5 oder – hier nicht dargestellt – als Wandler
als Betriebsmittelzufuhrraum genutzt, der über einen Betriebsmittelzufuhrkanal 20 mit
der Betriebsmittelquelle 41 gekoppelt ist, während der
zweite Betriebsmittelführungskanal 66 oder
-raum in diesem Zustand als Abfuhrkanal 21 fungiert. Im
vom Nebenraum 47 gebildeten ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19 ist dabei die schaltbare Kupplung 9 angeordnet,
wobei diese derart ausgestaltet ist, dass diese geeignet ist, im ersten
Funktionszustand aufgrund des über
den ersten Betriebsmittelführungskanal
oder – raum 19 geführten Betriebsmittels
entlang am Außenumfang 52 der
hydrodynamischen Komponente, insbesondere des Sekundärrades 7,
geöffnet
zu sein. Die schaltbare Kupplung 9 wird dabei in diesem
Funktionszustand aufgrund des Druckes des Betriebsmittels im ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19, der vom Innenumfang 28 der Primärradschale 18 und
der Stelleinrichtung 15 begrenzt wird, im geöffneten
Zustand gehalten. Durch eine wahlweise Änderung der Funktion der einzelnen
Betriebsmittelführungskanäle bzw.
-räume 19, 66 kann
die Durchströmungsrichtung
der hydrodynamischen Komponente, insbesondere der hydrodynamischen
Kupplung 5, auf einfache Art und Weise zwischen zentripetal
und zentrifugal geändert
werden.
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Die
Zufuhr zum ersten Betriebsmittelzufuhrkanal oder -raum 19 erfolgt
dabei beispielsweise über eine
als Hohlwelle 23 ausgeführte
Abtriebswelle 24 der Anfahreinheit 1. Erfindungsgemäß sind dem
Arbeitskreislauf Mittel 2 zur Beeinflussung des Übertragungsverhaltens,
insbesondere zur Beeinflussung des Strömungskreislaufes des sich im
Arbeitsraum 8 einstellenden Arbeitskreislaufes, zugeordnet,
welche als druckgesteuerte mechanische Einbauten 3 ausgeführt sind.
Diese werden erfindungsgemäß über das
aus dem Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19 oder dem direkt mit diesem gekoppelten Betriebsmittelzufuhrkanal 20 abgezweigte
Betriebsmittel beaufschlagt. Die Beaufschlagung erfolgt dabei nicht
direkt, sondern unter Bildung eines Differenzdruckes aus dem Druck
im ersten Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19 oder einem mit diesen gekoppelten Kanal oder
Raum oder dem Druck im Innenraum 47 des Gehäuses im
Bereich der Stelleinrichtung 26 und einem Steuerdruck.
Dazu ist ein Steuerdruckversorgungssystem 67 vorgesehen,
umfassend eine Steuerdruckmittelquelle 68, die mit einer
Stelleinrichtung 26 für
die druckgesteuerten mechanischen Einbauten 3 gekoppelt
ist. Die druckgesteuerten mechanischen Einbauten 3 können dabei
verschiedenartig ausgeführt
sein. Allen gemeinsam ist jedoch, dass diese eine Ablenkung des
Strömungskreislaufes
des sich im Arbeitsraum 8 einstellenden Arbeitskreislaufes
bewirken. Dazu sind diese als in einem Winkel zum Strömungskreislauf
im Arbeitsraum 8 anordenbare Elemente ausgeführt oder
als parallel zum Strömungskreisläuf ausgebildete
Führungselemente, beispielsweise
in Form von Wänden
der Schaufelräder,
die in ihrer Lage in axialer und/oder bei Ausführungen eines Schaufelrades
mit in Umfangsrichtung unterteilten Segmenten in radialer Richtung
verschiebbar sind. Beispiele für
die konkrete Ausgestaltung sind in den nachfolgenden Figuren wiedergegeben.
-
Die
in der 1 dargestellte Ausführung der Stelleinrichtung 26 ist
durch eine Zylinder-Kolbeneinheit 36 charakterisiert, umfassend
einen Zylinder 32, in dem ein mit den mechanischen Einbauten 3 gekoppelter
Kolben 34 geführt
ist. Die Zylinder-Kolbeneinheit 36 umfasst
zwei Arbeitskammern, eine erste Arbeitskammer 25, in welcher
eine Stirnseite 33 des Kolben 34 mit dem Druckmittel
aus einem Zwischenraum 30 zwischen dem Innenumfang 28 der
Primärradschale 18 und
dem Primärrad 6,
der mit dem Raum 19 gekoppelt ist, beaufschlagt wird und
eine weitere Arbeitskammer 35, die den Kolben 34 auf
einer von der ersten Arbeitskammer 25 abgewandten Stirnseite 37 beaufschlagt.
Ferner ist eine Federeinrichtung 38 vorgesehen, die den
Kolben 34 in eine vordefinierte Ausgangsposition bringt
und damit auch die an diesen angekoppelten mechanischen Einbauten 3.
Die zweite Arbeitskammer 35 ist ferner mit dem Steuerdruckmittelversorgungssystem 67 gekoppelt. Dieses
kann beispielsweise von einem Raum in der Umgebung der Anfahreinheit
wie dem Getriebe gebildet werden. Zur Einstellung des Differenzdruckes
ist eine Ventileinrichtung 40 vorgesehen, welche getaktet
werden kann. Die Anbindung der mechanischen Einbauten 3 an
den Arbeitskolben 34 erfolgt im dargestellten Fall in Verschiebungsrichtung
betrachtet. Die Verschiebung erfolgt dabei derart, dass im Anfahrbereich,
d. h. Bereich hohen Schlupfes die Beeinflussung durch die mechanischen
Einbauten gegeben ist und im Bereich geringeren Schlupfes diese Beeinflussung
reduziert bzw. ganz eliminiert wird. Die Stellung der mechanischen
Einbauten wird daher als Funktion der Drücke, insbesondere der sich
an dem einzelnen Einbauteil, eingestellt. Dabei ist im Anfahrbereich
der hydrodynamischen Kupplung der Wandbereich 43 vollständig verschoben
und wird während der
Leistungsübertragung über die
hydrodynamische Kupplung im Bereich geringeren Schlupfes wieder eingefahren,
so dass dieser wieder Führungsfunktion für den Strömungskreislauf übernimmt.
-
Die
Zylinder-Kolbeneinheit 36 ist wenigstens teilweise außerhalb
des Gehäuses 17 angeordnet. Im
dargestellten Fall schließt
diese vorzugsweise bündig
mit diesem ab. Dadurch sind keine zusätzlichen Abdichtmaßnahmen
für den
zweiten Arbeitsraum bzw. die zweite Arbeitskammer 35 gegenüber dem
Innenraum 30 bzw. dem Betriebsmittelführungskanal oder -raum 19 erforderlich.
Entscheidend ist, dass der Steuerdruck entgegen der Verschiebungsrichtung
an der Stelleinrichtung 26 wirksam wird, während der
Druck im Betriebsmittelzufuhrkanal oder -raum 19 bzw. einem
mit diesem gekoppelten Raum, hier 30 als Teilbereich des
durch die Primärradschale 18 gebildeten
Nebenraumes 47, in erforderlicher Verschiebungsrichtung
der mechanischen Einbauten 3 wirksam wird. Diese sind im
dargestellten Fall als den Arbeitskreislauf führende Elemente in Form eines ringförmigen Wandbereichs 43 am
Primärschaufelrad 6 ausgeführt.
-
Die 2a verdeutlicht
eine erste Ausgestaltungsmöglichkeit
einer Anfahreinheit 1.2 mit Mitteln 2.2 zur Beeinflussung
des Übertragungsverhaltens
in Form von sogenannten Ringschiebern 27, welche im Arbeitsraum 8 wirksam
werden. Bei diesen handelt es sich um teilringförmige Elemente, welche sich
in axialer Richtung wenigstens teilweise durch ein Schaufelrad erstrecken,
wobei die den Innenumfang 53 dieser charakterisierenden
Fläche
in einem Winkel zum Strömungskreislauf
im Arbeitsraum 8 ausgerichtet ist, vorzugsweise nahezu
senkrecht. Der Ringschieber 27 ist hier dem Primärschaufelrad 6 zugeordnet.
Dieser ist am Primärschaufelrad 6 geführt und
gegenüber
diesem in axialer Richtung, d. h. parallel zur Rotationsachse R,
verschiebbar. Die Verschiebung erfolgt somit entgegen der Ausführung in 1 im
Bereich sehr hohen Schlupfes den Arbeitsraum 8 hinein und
im nicht beeinflussenden Zustand in den zwischen dem Innenumfang 28 des
Gehäuses 17 oder
der Primärradschale 18 und
dem Außenumfang 29 des
Primärrades 6.2 gebildeten
Zwischenraum 30, wobei dann keine oder nur eine geringe
Beeinflussung des Strömungskreislaufes
im Arbeitsraum 8 gegeben ist. Dem Ringschieber 27 ist
eine Stelleinrichtung 31 zugeordnet. Bei dieser handelt
es sich um die Stelleinrichtung 26 gemäß 1. Diese ist
vorzugsweise am Gehäuse 17,
im dargestellten Fall der Primärradschale 18,
gelagert und mit dem Ringschieber 27 gekoppelt. Die Stelleinrichtung 31 umfasst
eine mit Druckmittel betätigbare
Zylinder-Kolbeneinheit 36,
umfassend einen Zylinder 32, dessen Arbeitskolben 34 mit
dem Ringschieber 27 verbunden ist. Die mit dem Ringschieber 27 gekoppelte
Stirnseite 33 ist dabei mit Druckmittel aus dem Innenraum 30,
der mit Betriebsmittelführungskanal oder
-raum 19 gekoppelt ist, beaufschlagbar. Die andere Stirnseite
des Kolbens 34 ist mit dem Steuerdruck aus der Steuerdruckmittelquelle 67 beaufschlagbar.
Der Zylinder 32 kann dabei vom Gehäuse 17 bzw. der Primärradschale 18 oder
einem mit diesem ortsfest bzw. drehfest verbundenen Element gebildet
werden. In diesem ist dann der Arbeitskolben 34 geführt. Die
Kopplung der ersten Arbeitskammer 25 mit dem Betriebsmittelführungskanal
oder – raum 19 oder
dem Betriebsmittelzufuhrkanal 20 erfolgt über den
mit diesem verbundenen Zwischenraum 30. Die Verbindung
des Betriebsmittelzufuhrkanals oder -raums 19 mit der Betriebsmittelzufuhrleitung 20 erfolgt
beispielsweise über
eine in das Gehäuse
integrierte Leitung und/oder einem Kanal und/oder Raum. Vorzugsweise
erfolgt die Ausbildung der Kanäle
durch Integration in Wandbereichen an der Primärradschale 18, separate
Rohrleitungen sind ebenfalls denkbar. Die Anordnung der Stelleinrichtung
erfolgt vorzugsweise in einem Bereich, der in axialer Richtung in
Verschiebungsrichtung des Ringschiebers 27 liegt. Bei der
in der 2a dargestellten Ausführung erfolgt
die Anordnung dabei außerhalb
der Primärradschale 18.
Erstreckungen in den Zwischenraum 30 sind ebenfalls denkbar
und in der 2b dargestellt. Ferner ist es
denkbar, gemäß 2c diese
Zylinder-Kolbeneinheit 36 vollständig im
Gehäuse 17 zu
integrieren, wobei auch hier auf die Anbindung an den Kolben 34 geachtet
wird, so dass die Kopplung mit den mechanischen Einbauten vorzugsweise immer
an der entgegen die Verschiebungsrichtung zwischen der gewünschten
Position bei hohem Schlupf und geringem Schlupf weisenden Stirnseite liegt
und somit die Beaufschlagung aus dem Betriebsmittelführungskanal
oder -raum 19 immer in Verschiebungsrichtung aus der Neutralstellung,
d. h. einer Position im unbeeinflussenden Zustand in den beeinflussenden
Zustand erfolgt. Denkbar ist auch die Anbindung der mechanischen
Einbauten 3 an den Kolben 34 in Verschiebungsrichtung.
Allerdings sind in diesem Fall die Drücke entsprechend zu wählen.
-
Verdeutlicht
die in der 2a dargestellte Ausführung mechanische
Einbauten 3 in Form eines Ringschiebers 27, zeigen
die 1 und 2b bis 2c eine
alternative Ausgestaltung mit Bildung dieser von Wandbereichen 43 an
einem der Schaufelräder,
vorzugsweise am Primärrad 6.
Dieser Wandbereich 43 ist vorzugsweise ringförmig ausgeführt, teilringförmige Ausführungen
sind bei drehfester Anbindung der Stelleinrichtung 26 bzw. 31 an
ein drehfest mit dem Primärrad 76 gekoppeltes
Element ebenfalls denkbar. Der Wandbereich 43 dient dabei der
Führung
des Betriebsmittels im Arbeitskreislauf im Arbeitraum 8.
-
Bei
den in den 1 und 2c wiedergegebenen
Ausführungen
ist in der zweiten Arbeitkammer 35 zusätzlich eine Federeinheit 38 vorgesehen, die
sich an der Innenwand des Zylinders 32 und einer von der
Anbindung der mechanischen Einbauten 3 an den Kolben 34 abgewandten
Stirnseite 37 des Kolbens 34 abstützt.
-
Diese
ist vorzugsweise derart ausgelegt, dass die durch diese aufgebrachte
Vorspannkraft ausreicht, den Kolben 34 sicher in einer
Ausgangsposition zu halten. Die Ausgangsposition bzw. der Kolben 34 ist
dadurch charakterisiert, dass die mechanischen Einbauten 3 keinen
Einfluss auf die Strömung im
Arbeitskreislauf ausüben
bzw. die Wandbereiche 43 an den Schaufelrädern die
Strömung
führen.
-
Des
weiteren verdeutlichen die 2a und 2b in
vorteilhafter Ausgestaltung eine Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung
von Komponenten durch das Betriebsmittelversorgungssystem 16 und das
Steuerdruckversorgungssystem 67. Beide Systeme sind miteinander
gekoppelt und nutzen eine gemeinsame Betriebs- bzw. Druckmittelquelle. Dabei erfolgt
die Ankoppelung an den bei zentripetaler Durchströmung als
Betriebsmittelzufuhrleitung oder – Kanal 20 fungierenden
Kanal. Die Steuerung des Steuerdruckes erfolgt dann über Ventileinrichtungen, hier
die Ventileinrichtung 39, welche als 3/2-Wegeventil ausgeführt sein
kann und vorzugsweise steuerbar ist. Die Steuerdruckmittelquelle 68 bzw.
die Betriebsmittelquelle 41 des Betriebsmittelführungs-
und Versorgungssystems 16 ist beispielsweise als Tank 42 ausgeführt. Dies
gilt in Analogie auch für
die Ausführungen
gemäß der 1 und 2c mit
getrennten Betriebsmittel- und Steuerdruckmittelquellen 41 bzw. 68.
Dann ist die Steuerdruckmittelquelle beispielsweise als ein einen
Raum bildendes Gehäuse 44 des
Getriebes ausgebildet. Ferner integriert in die einzelnen Betriebsmittelversorgungs-
und Steuerdruckmittelversorgungssysteme 16 bzw. 67 sind
entsprechende Fördereinrichtungen
zur Gewährleistung des
Betriebs- bzw. Steuerdruckmittelflusses bzw. -umlaufes. Für das Betriebsmittelversorgungs-
und Führungssystem 16 sind
diese mit 45 bezeichnet.
-
Je
nach Größe des sich
aus den in den Arbeitskammern 35 und 25 vorliegenden
Drücken,
die dem Steuerdruck und dem Druck im Betriebsmittelführungskanal
bzw. – raum 19 bzw.
in dem mit diesem gekoppelten Zwischenraum 30 vorliegenden Druck
entsprechen, ergebenden Gesamtsteuerdruckes gestaltet sich dabei
der am Kolben 34 wirksam werdende Druck. Dieser wird beispielsweise
in einen Stellweg S für
die axiale Verschiebung des Ringschiebers 27 bzw. der Wandbereiche 43 umgewandelt.
Um im unbeeinflussten Zustand keine Behinderung des Ringschiebers 27 bzw.
der Wandbereiche 43 und bei der Betätigung eine feste Zuordnung
zum jeweiligen Schaufelrad zu haben, sollten der Ringschieber 27 bzw.
die Wandbereiche 43 und die diesem zugehörigen Stelleinrichtungen 26, 31 mit
der gleichen Drehzahl wie das Schaufelrad, an welchem diese wirksam
werden, rotieren. Daher erfolgt die Anlenkung bei Zuordnung zum
Primärschaufelrad 6 vorrangig
zu der drehfest mit diesem gekoppelten Primärradschale 18. Die
Führung
des Druckmittels in Form von aus dem Betriebsmittelzufuhrkanal abgezweigten
Betriebsmittel kann, wie in den 1 und 2 dargestellt, zwischen Primärradschale 18 und
Stelleinrichtung 15 der schaltbaren Kupplung 9 um
das Sekundärschaufelrad 7 erfolgen.
-
Wirkt
gemäß 2a ein
Ringschieber 27 und gemäß der 1 und 2b, 2c ein
Wandbereich 43 auf den Arbeitskreislauf im Arbeitsraum 8, so
sind auch Ausführungen
mit Bolzenelementen denkbar. Ebenfalls denkbar sind hier nicht dargestellte
Ausführungen
mit Wirkung der mechanischen Einbauten 3 am Sekundärrad.
-
- 1,
1.2, 1.2b, 1.2c
- Anfahreinheit
- 2
- Mittel
zur Beeinflussung des Übertragungsverhaltens
- 3
- Druckmittel
gesteuerte mechanische Einbauten
- 4
- Anfahrelement
- 5
- hydrodynamische
Kupplung
- 6
- Primärschaufelrad
- 7
- Sekundärschaufelrad
- 8
- Arbeitsraum
- 9
- Schaltbare
Kupplung
- 10
- erster
Leistungszweig
- 11
- zweiter
Leistungszweig
- 12
- Kupplungseingangselement
- 13
- Kupplungsausgangselement
- 14
- Stelleinrichtung
- 15
- Stelleinrichtung
- 16
- Betriebsmittelführungs- und/oder
Versorgungssystem
- 17
- Gehäuse
- 18
- Primärradschale
- 19
- erster
Betriebsmittelführungskanal
oder -raum
- 20
- Betriebsmittelzufuhrkanal
- 21
- Abfuhrkanal
- 22
- radial äußerer Bereich
- 23
- Hohlwelle
- 24
- Ausgangswelle
- 25
- erste
Arbeitskammer
- 27
- Ringschieber
- 28
- Innenumfang
- 29
- Außenumfang
- 30
- Zwischenraum
- 31
- Stelleinrichtung
- 32
- Zylinder
- 33
- mit
dem Ringschieber gekoppelte Stirnseite des Kolbens
- 34
- Arbeitskolben
- 35
- zweite
Arbeitskammer
- 36
- Zylinder-Kolbeneinheit
- 37
- Stirnseite
- 38
- Federeinrichtung
- 39
- Ventileinrichtung
- 40
- Ventileinrichtung
- 41
- Betriebsmittelquelle
- 42
- Tank
- 43
- Wandbereich
- 44
- Gehäuse
- 45
- Pumpeinrichtung
- 46
- Nebenraum
- 47
- Innenraum
- 52
- Außenumfang
- 53
- Innenumfang
- 66
- zweiter
Betriebsmittelführungskanal
oder -raum
- 67
- Steuermittelversorgungssystem
- 68
- Steuerdruckquelle