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DE10352635B4 - Airbageinrichtung - Google Patents

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DE10352635B4 DE2003152635 DE10352635A DE10352635B4 DE 10352635 B4 DE10352635 B4 DE 10352635B4 DE 2003152635 DE2003152635 DE 2003152635 DE 10352635 A DE10352635 A DE 10352635A DE 10352635 B4 DE10352635 B4 DE 10352635B4
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/26Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags characterised by the inflation fluid source or means to control inflation fluid flow
    • B60R21/276Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags characterised by the inflation fluid source or means to control inflation fluid flow with means to vent the inflation fluid source, e.g. in case of overpressure

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Abstract

Airbageinrichtung (1),
– mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Airbags (7a, 7b) und eines Gasgenerators (3),
– mit einem durch den Airbag (7a, 7b) und eine Gehäusewand (20) des Gehäuses gebildeten geschlossenen Raum, wobei der Gasgenerator (3) im Auslösefall einen Innendruck in dem geschlossenen Raum erzeugt,
– mit in der Gehäusewand (20) im Bereich des geschlossenen Raums vorgesehenen ersten Berstbereichen (2), die so ausgelegt sind, dass sie bei einer ersten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks bersten, wodurch Öffnungen in der Gehäusewand (20) im Bereich des geschlossenen Raums entstehen, wobei die erste vorgegebene Schwelle dem Druck entspricht, bei dem der Airbag (7b) im ordnungsgemäßen Betrieb vollständig aufgeblasen ist,
– mit in der Gehäusewand vorgesehenen zweiten Berstbereichen (2), die bei einer zweiten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks, die größer ist als die erste vorgegebene Schwelle, bersten, wobei die zweite Schwelle einem Innendruck des Airbags entspricht, der herrscht, wenn sich im...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Airbageinrichtung mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Airbags und eines Gasgenerators.
  • Eine Airbageinrichtung ist ein allgemein bekanntes Rückhaltemittel in einem Kraftfahrzeug, welches dem Schutz der Fahrzeuginsassen bei einem Unfall dient. Eine Airbageinrichtung soll im Falle von extremen Beschleunigungs- oder Verzögerungskräften, die auf ein Fahrzeug einwirken, verhindern, dass Insassen auf harte Baugruppen – wie zum Beispiel die Lenksäule oder das Armaturenbrett – aufschlagen. Dazu wird in der Regel in einem einseitig offenen und ansonsten geschlossenen Gehäuse ein Gasgenerator gezündet, der Druckgas erzeugt und einen mit dem Gehäuse dicht verbundenen Luftsack (= Airbag) aufbläst. Der Fahrzeuginsasse wird dann von dem aufgeblasenen Airbag aufgefangen. Der Luftsack besteht aus einem gasdichten Material und verschließt das Gehäuse gasdicht zu der dem Insassen zugewandten Seite.
  • Bei einem Unfall wird die Airbageinrichtung ausgelöst und der Insasse bewegt sich wegen seiner Trägheit entgegen der Verzögerungsrichtung des Fahrzeugs auf den gefüllten Airbag zu. Wenn der Insasse in den druckgasgefüllten Airbag eintaucht, wird auf das in dem Airbag enthaltene Gas zusätzlicher Druck ausgeübt, welcher abgeleitet werden sollte, damit der Insasse sanft aufgefangen wird. Ansonsten könnte der Airbag nicht nachgeben und der Insasse würde möglicherweise in den Sitz zurück katapultiert und sich verletzen. Ein Abbau des Innendruckes ist ebenfalls erwünscht, wenn der Airbag nicht vollständig aufgeblasen werden kann, zum Beispiel weil der aufzufangende Insasse bei Auslösung bereits zu nahe an dem austretenden Luftsack positioniert ist und eine vollständige Entfaltung behindert. In diesem Fall darf der sich aufblasende Airbag nicht den Insassen wegdrücken, sondern sollte nachgeben.
  • Ein Druckablass kann durch geeignete Gasabströmöffnungen geschehen. Abströmöffnungen können in dem Luftsack selbst ausgebildet sein, die mit Berstfolien verschlossen sind. In diesem Fall wird der zunächst geschlossene Luftsack von dem durch einen Gasgenerator erzeugten Gas auf seine Endform aufgeblasen. Durch weiteres Aufblasen steigt der Innendruck auf einen Wert, bei dem die Berstfolien im Luftsack reißen und so Öffnungen zum Gasaustritt freigeben. Die Berstfolien müssen in separaten Fertigungsprozessen hergestellt und später in das Luftsackgewebe durch Kleben oder Nähen eingebracht werden. Oftmals müssen Randverstärkungen um die Austrittslöcher herum angebracht werden. Die Fertigung erfordert zudem das Wenden des Luftsackes, da die Berstfolien von Innen eingebracht werden. Das Herstellungserfahren ist also sehr komplex und daher material- und zeitaufwendig und somit kostenintensiv.
  • In der DE 299 06 477 U1 ist eine Airbageinheit mit einem Luftsack ohne Abströmöffnungen oder Berstfolien beschrieben. Das Abströmen von Gas wird über permanente Öffnungen in dem Airbaggehäuse oder sonstiger tragender Bauteile der Airbageinheit erreicht. Da diese Abströmöffnungen ständig geöffnet sind, wird auch während des Aufblasvorganges Gas abgeleitet, was einen Gasgenerator mit höherer Leistung als bei geschlossenen Systemen erfordert. Außerdem kann durch die Öffnungen Schmutz und Feuchtigkeit in die Airbageinheit eindringen. Dies kann der Korrosion innerhalb des Gehäuses Vorschub leisten und die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Da eine Airbageinrichtung über Jahrzehnte funktionieren muss und der Luftsack sich zuverlässig entfalten muss, sollten diese äußeren, auf das Material wirkenden Einflüsse, vermieden werden. Ständig vorgesehene und festdimensionierte Öffnungen lassen es auch nicht zu, beim Eintauchen des Insassen in den aufgeblasenen oder teilaufgeblasenen Airbag den Druck sanft oder abgestuft abzubauen.
  • In der EP 0 536 677 A1 wird eine Airbageinrichtung mit einem Gehäuse und Gasgenerator beschrieben, bei der die Querschnitte von in dem Gehäuse vorgesehenen Abströmöffnungen proportional vom Innendruck geändert werden. Dies erfordert jedoch eine zusätzliche Einstellvorrichtung, die die Querschnittsfläche der Abströmöffnungen proportional zum Innendruck des gefüllten Airbags verändert. An einen solchen mechanischen Einstellmechanismus müssen hohe Anforderungen gestellt werden und diese erhöhen die Kosten für die Herstellung einer derartigen Airbageinrichtung. Der Einstellmechanismus liefert darüber hinaus lediglich eine gleichbleibende Abströmcharakteristik des Druckgases bei verschiedenen Betriebstemperaturen und lässt keinen gedämpften Druckablass zu.
  • In der GB 2 371 779 A ist ein Airbag-Modul beschrieben, welches Mittel zum verzögerten Druckausgleich aufweist. Das dort beschriebene Airbag-Modul weist ein Gehäuse mit in dem Gehäuse des Airbag-Moduls angeordnetem Airbag und Gasgenerator auf. Für den Druckausgleich ist hier ein Druckausgleichspfad vorgesehen. Der Druckausgleichspfad ist zunächst geschlossen und kann bei einem vorgegebenen Innendruck des Airbags geöffnet werden. Dieser vorgegebene Druck im Inneren des Airbags kann z.B. nach Maßgabe eines Gegendrucks auf den Airbag oder einer zu hohen Umgebungstemperatur gewählt sein. Wird der Druckausgleichspfad geöffnet, kann Gas vom Inneren des Airbags nach außen geleitet werden. Zur Realisierung des Druckausgleichspfades schlägt die GB 2 371 779 A einen in einer viskosen Flüssigkeit bewegbaren Kolben oder einen Feder-Klinken-Mechanismus vor, wodurch der Innenraum geöffnet wird und der dortige Druck in einen benachbarten, jedoch nicht geschlossenen Raum gelangen kann. In diesem benachbarten Raum befinden sich zusätzlich Berstplatten in der Gehäusewand.
  • Die WO 98/15434 , EP 814 000 A2 und DE 195 15 980 A1 beziehen sich auf ein Airbag-Modul bzw. auf ein aufblasbares Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, die jeweils Mittel für einen Druckausgleich beim Aufblasen des Airbags enthalten. In der WO 98/15434 und DE 195 15 980 A1 sind hierzu Öffnungen im Gehäuse des Airbags vorgesehen. In der WO 98/15434 wird zum Öffnen der Öffnungen eine eigens dafür vorgesehene Öffnungsvorrichtung bereitgestellt, die entsprechend angesteuert wird. In der DE 195 15 980 A1 sind diese Öffnungen stets im Gehäuse vorhanden und stehen somit einem schnellen Aufblasen des Airbags durch den Gasgenerator entgegen. In der EP 814 000 A2 ist eine Ventilationsvorrichtung vorgesehen, die bei Überschreiten eines vorgegebenen Druckes innerhalb des Airbags eingeschaltet wird und den Überdruck ausregelt. Für die Realisierung des Druckausgleichs sind in der WO 98/15434 und der EP 814 000 A2 (sehr aufwändige Steuer- und Einstellmechanismen erforderlich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Airbageinrichtung zu schaffen, die auf einfache Art. und Weise einen Gasaustritt aus dem Airbaggehäuse nach dem Aufblasen des Airbags ermöglicht. Dieser durch Gasablass erreichte Druckausgleich sollte möglichst sanft oder abgestuft erfolgen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Airbageinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Demgemäß ist eine Airbageinrichtung mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Airbags und eines Gasgenerators vorgesehen. Im Auslösefall erzeugt der Gasgenerator einen Innendruck in dem aus dem Airbag und der Gehäusewand des Gehäuses gebildeten geschlossen Innenraum. In der Gehäusewand sind Berstbereiche vorgesehenen, die so ausgelegt sind, dass sie bei bestimmten vorgegebenen Schwellen des Innendrucks bersten. Aus den so entstehenden Öffnungen in der Gehäusewand kann nun Gas aus dem Innenraum entweichen und ein Druckausgleich stattfinden. Ein in den Luftsack eintauchender Insasse wird so sanft aufgefangen.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, dass vor dem Auslösefall der Airbageinrichtung eine geschlossene Einheit vorliegt. Bei einem bestimmten Innendruck im Inneren des Airbags entstehen in der Gehäusewand Abströmöffnungen, deren Verhalten von den bruchmechanischen und geometrischen Eigenschaften der Berstbereiche abhängen. Die Vorteile der erfindungsgemäßen Airbageinrichtung liegen insbesondere darin, dass vor dem Auslösen kein Schmutz in die Airbageinheit eindringen kann, der Berstdruck durch Anpassung der Berstbereiche präzise einstellbar ist, kein Gas in den Fahrgastraum abströmt – das so möglicherweise weitere Gesundheitsschädigungen verursacht – und einfache redundante Sicherungsmöglichkeiten durch vielfache Anbringung von Berstbereichen ermöglicht werden. Außerdem ist die erfindungsgemäße Lösung günstig und einfach im Fertigungsprozess umsetzbar.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung werden die Berstbereiche durch Verringerungen der Dicke der Gehäusewand gebildet.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Verringerungen der Dicke durch grabenförmige Bereiche gebildet und umschließen geschlossene Flächen der Gehäusewand. Bei einer bestimmten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks brechen bzw. bersten die so geschwächten Bereiche der Gehäusewand und legen Öffnungen für einen Gasaustritt frei. Dieser Berstdruck bzw. die Schwelle des Innendrucks, bei der die Berstbereiche bersten, kann durch das Ausmaß der Verringerung der Dicke der Gehäusewand eingestellt werden.
  • Ein möglicher Berstdruck ist der Innendruck der herrscht, wenn der Airbag im ordnungsgemäßen Betrieb vollständig aufgeblasen ist. Wenn nun der Fahrzeuginsasse in den Airbag eintaucht, soll der Airbag nachgeben und auf keinen Fall federnd wirken. Der Airbag gibt nach, wenn Gas aus seinem Innenraum austritt. Dies wird durch geeignete Ablassöffnungen erreicht, wie sie erfindungsgemäß mittels der Berstbereiche geschaffen werden. Durch die Dimensionierung der Berstbereiche können auch Berstdrücke eingestellt sein, die auftreten, wenn der Airbag durch ein Hindernis, zum Beispiel einen sich in einer unvorteilhaften Haltung (out-of-position = oop) befindenden Insassen, behindert ist. Der Insasse kann beispielsweise über die Austrittsöffnung des Luftsackes gebeugt sein oder bereits durch seine Trägheit entgegen der Verzögerungsrichtung des Fahrzeugs bewegt sein. In diesem Fall ist es wünschenswert, dass Austrittsöffnungen mit höherem Querschnitt entstehen, um einen schnelleren Gasaustritt zu ermöglichen, damit der sich aufblasende Airbag den bereits eingetauchten Insassen nicht wegdrückt und möglicherweise verletzt. Denkbar ist auch, dass durch eine Fehlfunktion der Airbag nicht aus dem Aufnahmebereich des Gehäuses entweichen kann und rasch ein hoher Druck im Gehäuse entsteht, der abgebaut werden muss.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung können die von Berstbereichen umschlossenen Flächen durch weitere Berstbereiche in Segmente unterteilt sein. Bei ansteigendem Innendruck werden so verschiedene Öffnungsquerschnitte abgestuft und nacheinander freigeben. Dies führt zu einem gedämpften Druckausgleich.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann ein Berstbereich durch eine eine Gehäuseöffnung verschließende Membran gebildet sein. Diese Membran wird durch einen anliegenden Innendruck zunächst gespannt und reißt bzw. berstet bei einem vorbestimmten Druck, der wie oben erwähnt bestimmt sein kann. So wird ein Gasaustritt aus dem Innenraum ermöglicht. Diese Membranen können Aluminium, Elastopolymere, oder auch das Gehäusematerial selbst aufweisen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann ein Berstbereich durch einen in die Gehäusewand eingebrachten Berststopfen mit Berstmembran gebildet sein. Dabei verschließt zunächst ein Berststopfen eine in der Gehäusewand angebrachte Öffnung. Bei bestimmtem Druck berstet eine im Stopfen angebrachte Membran und legt eine Austrittsöffnung frei.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist darüber hinaus eine bestimmte Anordnung der Berstbereiche. Verrippungen in der Gehäusewand, die als Verdickungen in der Gehäusewand ausgebildet sind, verleihen dem Gehäusekörper Stabilität. Die Berstbereiche können passgenau zwischen derartigen Verrippungen angeordnet werden. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass die Berstbereiche gegenüber unbeabsichtigtem Bersten oder Brechen beim Transport des Airbaggehäuses oder der Airbageinrichtung geschützt sind.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung beruht darin, dass die Bereiche der Gehäusewand, in denen die Berstbereiche eingebracht sind, aus einem anderen Material als der Rest des Gehäuses gefertigt ist. Beispielsweise kann ein Bereich des Gehäuses, der aus mechanisch schwächerem Material gefertigt ist, als Berstbereich wirken. Insbesondere kann der die Berstbereiche aufweisende Teil eines Gehäuses selbst ein separates Teilgehäuse sein, dass gasdicht mit dem Hauptgehäuse verbunden ist. Dieses vorgenannte Teilgehäuse bzw. Berstmodul kann gegenüber dem Hauptgehäuse unterschiedliches Material aufweisen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse aus einem gießfähigen Kunststoff, insbesondere Polypropylen, Polyamid, etc., gefertigt. Damit lässt sich das Gehäuse sehr einfach und kostengünstig fertigen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der in den schematischen Figuren der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt dabei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Airbaggehäuses;
  • 2 einen Querschnitt durch das Airbaggehäuse aus 1 im Bereich der Berstbereiche;
  • 3 einen vergrößerten Ausschnitt eines Berstbereiches im Querschnitt (a), (b) und in der Draufsicht (c);
  • 4 eine Ausgestaltung eines Berstbereiches mit einer Berstmembran;
  • 5 eine Ausgestaltung eines Berstbereiches als Berststopfen;
  • 6 eine Ausgestaltung eines Berstbereiches als ein aus einem schwachen Material gebildeten Bereich in der Gehäusewand.
  • In allen Figuren der Zeichnungen sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente – sofern nichts anderes angegeben ist – mit gleichen Bezugszeichen versehen worden.
  • Die 1 zeigt die perspektivische Ansicht einer Airbageinrichtung 1, bei der das Gehäuse erfindungsgemäße Berstbereiche 2 und eine Aufnahme 6 für den Airbag aufweist, die Insassenseitig angeordnet ist. Ein zylinderförmiges Teil der Airbageinrichtung ist bis auf Verbindungsöffnungen zum untenliegenden, quaderförmigen Bereich, der als Aufnahme für den gefalteten Luftsack dient, geschlossen und dient als Diffusionskammer 4. In dieser Diffusionskammer 4 befindet sich ein Gasgenerator zum Aufblasen des Airbags, der mit der Gehäusewandung 20 einen abgeschlossenen Raum bildet. Die Gehäusewand 20 weist Verrippungen 21 auf, die dem Gehäuse Stabilität verleihen. Die Airbageinrichtung 1 weist ferner Ausnehmungen auf, über die die Airbageinrichtung 1 beispielsweise über Schrauben an einem Strukturelement, dem Lenkrad oder sonstigem Gehäuseteil des Fahrzeugs befestigbar ist.
  • Die 2 zeigt einen Querschnitt durch ein Airbaggehäuse 1 mit einer Gehäusewand 20 mit der Dicke d1, Berstbereichen 2, einer Aufnahme für den Gasgenerator 3, einer Diffusionskammer 4, die über Öffnungen 5 in einer Zwischenwand 24 mit der Aufnahmekammer 6 für den Luftsack 7a versehen ist. Der Luftsack 7a und die Gehäusewand 20 bilden einen geschlossenen Raum 4, 6. Bei Auslösen der Airbageinrichtung füllt der Gasgenerator 3 die Diffusionskammer 4 mit Gas, das über die Öffnungen 5 den in der Aufnahme 6 liegenden Airbag 7a entfaltet. Der Airbag 7b wird durch den entstehenden Druck aufgeblasen, wodurch dieser in den Außenraum 8 tritt. In dem Innenraum 4, 6 entsteht so ein bestimmter Druck. Bei einer bestimmten Druckschwelle im Innenraum berstet dann der Berstbereich 2 und erzeugt Austrittsöffnungen durch die ein Druckausgleich stattfinden kann bzw. Gas aus dem Innenraum 4, 6 in den Außenraum 8 austritt.
  • Die 3 zeigt einen Ausschnitt Z des Gehäuses mit dem Berstbereich 2, der als grabenförmig verjüngter Bereich 10 ausgeführt ist. In 3a ist die Dicke d1 Gehäusewand 20 durch einen grabenförmigen Bereich 10 auf eine Dicke d3 verringert, der die Berststelle bzw. den Berstbereich 2 darstellt gezeigt. In dem grabenförmigen Bereich 10 weist die Gehäusewand 20 eine Dicke d3 < d1 auf. Der grabenförmige Bereich 10 umschließt dabei eine Fläche 12, 13, 14, 15 verringerter Dicke d2 < d1 wie es die 3c zeigt. Diese Fläche ist wiederum durch weitere Berstbereiche in die Segmente 12, 13, 14, 15 aufgeteilt. Steigt der Druck an den Berstbereichen 2 bzw. an den Segmenten 12, 13, 14, 15 an, werden die umschlossenen Flächen bzw. Segmente als Abströmöffnungen freigegeben, und zwar je nach Dimensionierung der grabenförmigen Verringerung der Dicke 10 bei verschiedenen Drücken. Falls der Insasse beim Unfall besonders heftig in den aufgeblasenen Airbag eintaucht, entstehen wegen des zusätzlichen dynamischen Druckes besonders hohe Drücke, die ein Bersten der Bestbereiche 2 und ein Herausdrücken der Segmente 12, 13, 14, 15 verursacht.
  • Die 4 zeigt einen Berstbereich 2, der als Membran 16 ausgeführt ist. Die Membran 16 verschließt die in der Gehäusewand 20 vorgesehene Öffnung 17. Im nichtausgelösten Zustand des Airbagsystems ist somit der aus dem Airbag 7 und Gehäusewand 20 gebildete Raum abgeschlossen.
  • In der 5 ist ein Berstbereich 2 gezeigt, der als Berststopfen 18 ausgeführt ist. Der Stopfen 18 verschließt eine Öffnung 17 in der Gehäusewand 20 der Dicke d1 und weist eine Membran 16 auf. Der Stopfen 18 dient als Halterung der Berstmembran 16, die bei einem bestimmten Druck innerhalb des durch Airbag 7 und Gehäusewand 20 gebildeten Raumes reißt.
  • Die 6 zeigt einen Schnitt durch die Gehäusewand 20 mit einem Bereich 22 in der Gehäusewand 20, der ein anderes Material als der Rest des Gehäuses aufweist. Dieser Bereich 22 kann besonders weiches Material aufweisen, das sich bei einem anliegenden Druck leicht verformt und brechen bzw. bersten kann. Auch der Materialübergang 23 kann derart gestaltet sein, das der gesamte Bereich bei einem bestimmten Druck im Gehäuseinneren herausgedrückt wird und so eine Abströmöffnung freigibt. In dem letztgenannten Fall stellt der geschlossene Bereich 22 einen Stopfen dar.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung vorstehend anhand von bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
  • So sei die Erfindung nicht auf den in den vorstehenden Figuren dargestellten speziellen Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr kann die Gehäuseform auf beliebige Art und Weise modifiziert werden.
  • Die von Berstbereichen umschlossenen Flächen können beliebige Formen annehmen, wie zum Beispiel kreisförmig oder durch Konstruktions- oder Stabilitätsbedingte Freiflächen vorgegebene Formen. Insbesondere die Passung zwischen Verrippungen der Gehäusewand kann eine bestimmte Formgebung bedingen.
  • Die als Verringerung der Dicke in der Gehäusewand ausgeführten Berstbereiche müssen nicht grabenförmig sein. Halbkreisförmige Gräben, gefräste Federn in der Wand oder strukturelle Schwächungen der Gehäusewand durch Ecken oder Kanten sind möglich.
  • Auch können unter Zuhilfenahme moderner Lasertechnologie Verschwächungen oder Perforationen vorgenommen werden.
  • Die Airbageinrichtung beschränkt sich nicht auf den Einsatz in einem Kraftfahrzeug, sondern ist vielfältig überall dort anwendbar wo starke Verzögerungen gedämpft werden sollen.
  • 1
    Airbageinrichtung, Airbaggehäuse
    2
    Berstbereiche
    3
    Gasgenerator
    4
    Diffusionskammer
    5
    Öffnung
    6
    Aufnahme für den Airbag
    7a
    Airbag (nicht aufgeblasen)
    7b
    Airbag (aufgeblasen)
    8
    Außenraum
    10
    grabenförmige Verjüngung in der Gehäusewand
    12-15
    Segmente (eines Berstbereichs)
    16
    Berstfolie bzw. Berstmembran
    17
    Öffnung in der Gehäusewand
    18
    Berststopfen
    20
    Gehäusewand
    21
    Verrippung
    22
    Bereich aus zweitem Material
    23
    Materialübergang
    A-A
    Schnittebene
    d1, d2, d3
    Dicke der Gehäusewand/Berstbereiche

Claims (15)

  1. Airbageinrichtung (1), – mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Airbags (7a, 7b) und eines Gasgenerators (3), – mit einem durch den Airbag (7a, 7b) und eine Gehäusewand (20) des Gehäuses gebildeten geschlossenen Raum, wobei der Gasgenerator (3) im Auslösefall einen Innendruck in dem geschlossenen Raum erzeugt, – mit in der Gehäusewand (20) im Bereich des geschlossenen Raums vorgesehenen ersten Berstbereichen (2), die so ausgelegt sind, dass sie bei einer ersten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks bersten, wodurch Öffnungen in der Gehäusewand (20) im Bereich des geschlossenen Raums entstehen, wobei die erste vorgegebene Schwelle dem Druck entspricht, bei dem der Airbag (7b) im ordnungsgemäßen Betrieb vollständig aufgeblasen ist, – mit in der Gehäusewand vorgesehenen zweiten Berstbereichen (2), die bei einer zweiten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks, die größer ist als die erste vorgegebene Schwelle, bersten, wobei die zweite Schwelle einem Innendruck des Airbags entspricht, der herrscht, wenn sich im Auslösefall der Airbag (7a, 7b) wegen einer Behinderung nicht entfalten kann.
  2. Airbageinrichtung (1), – mit einem Gehäuse zur Aufnahme eines Airbags (7a, 7b) und eines Gasgenerators (3), – mit einem durch den Airbag (7a, 7b) und eine Gehäusewand (20) des Gehäuses gebildeten geschlossenen Raum, wobei der Gasgenerator (3) im Auslösefall einen Innendruck in dem geschlossenen Raum erzeugt, – mit in der Gehäusewand (20) im Bereich des geschlossenen Raums vorgesehenen ersten Berstbereichen (2), die so ausgelegt sind, dass sie bei einer ersten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks bersten, wodurch Öffnungen in der Gehäusewand (20) im Bereich des geschlossenen Raums entstehen, wobei die erste vorgegebene Schwelle dem Druck entspricht, bei dem der Airbag (7b) im ordnungsgemäßen Betrieb vollständig aufgeblasen ist, – mit in der Gehäusewand vorgesehenen zweiten Berstbereichen (2), die bei einer zweiten vorgegebenen Schwelle des Innendrucks, die größer ist als die erste vorgegebene Schwelle, bersten, wobei die zweite Schwelle einem Innendruck entspricht, wenn ein Fahrzeuginsasse in den vollständig aufgeblasenen Airbag eintaucht.
  3. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Berstbereich (2) durch eine Verringerung der Dicke (10) der Gehäusewand (20) gebildet ist.
  4. Airbageinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verringerung der Dicke (10) der Gehäusewand (20) durch grabenförmige Bereiche (10) gebildet ist.
  5. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Berstbereich (2) eine geschlossene Fläche (11a, 11b, 11c, 11d), insbesondere einen Kreis, der Gehäusewand (20) umschließt.
  6. Airbageinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der geschlossenen Flächen durch weitere Berstbereiche (2) in Segmente (12, 13, 14, 15) unterteilt ist.
  7. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Berstbereiche (2) und die zweiten Berstbereiche (2) Querschnittsflächen unterschiedlicher Größe umschließen.
  8. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Berstbereich (2) eine Membran (16) aufweist, die eine Gehäuseöffnung (17) in der Gehäusewand (20) verschließt.
  9. Airbageinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (16) ein Aluminium und/oder Elastopolymere enthaltendes Material aufweist.
  10. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Berstbereich (2) einen in die Gehäusewand (20) eingelassenen Berststopfen (18) insbesondere mit Berstmembran (16) aufweist.
  11. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusewand (20) Verrippungen (21) aufweist, die als Verdickungen der Gehäusewand (20) ausgebildet sind wobei zumindest ein Berstbereich (2) passgenau zwischen den Verrippungen (21) angeordnet ist.
  12. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse eine Zwischenwand (24) aufweist, die Öffnungen (5) aufweist, die das Gehäuse in eine Diffusionskammer (4), die den Gasgenerator (3) enthält, und in einen Bereich zur Aufnahme (6) des gefalteten Airbags (7) teilt, wobei zumindest ein Berstbereich (2) in dem Bereich für die Aufnahme (6) angeordnet ist.
  13. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusewand (20) erste Bereiche (20) aus einem ersten Material und zumindest einen zweiten Bereich (22) aus einem zweiten Material aufweist und die Berstbereiche (2) in den zweiten Bereichen (22) vorgesehen sind.
  14. Airbageinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Bereiche (22) die Berstbereiche (20) sind.
  15. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einen gießfähigen Kunststoff, insbesondere Polypropylen oder Polyamid, aufweist.
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