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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Mobilteils
in einem Mobilfunknetz. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Sicherheitsmodul
für ein
Mobilteil, ein Mobilteil und ein System bestehend aus einem Mobilfunknetz
und wenigstens einem Mobilteil.
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Bei
Mobilfunknetzen stellt neben der Abwicklung von Telefongesprächen und
gegebenenfalls verfügbarer
weiterer Dienste die Gebührenberechnung einen
umfangreichen und wichtigen Aspekt dar. Dabei sollen die zum Teil
sehr komplexen Berechnungen zur Ermittlung der Gebühren, die
den einzelnen Teilnehmern für
die von ihnen geführten
Telefongespräche
oder für
die Inanspruchnahme sonstiger gebührenpflichtiger Dienste jeweils
aufzuerlegen sind, möglichst
zuverlässig
und mit einem möglichst
geringen Aufwand bewältigt
werden. In der Regel werden die Gebühren vom Netzbetreiber mittels
dafür vorgesehener
Rechenanlagen ermittelt und auf Basis von eindeutig zuordenbaren
Teilnehmeridentifikationen den einzelnen Teilnehmern des Mobilfunknetzes
zugeordnet. Ebenso ist es auch möglich,
die Gebührenberechnung
jeweils im Mobilteil des Teilnehmers durchzuführen, dem die Gebühren zuzuordnen
sind.
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In
diesem Zusammenhang ist es aus der
EP 0 808 547 B1 bekannt, im Mobilteil einen
Algorithmus zur Gebührenabrechnung
und eine Tariftabelle vorzusehen. Der Algorithmus stuft jeden Telefonanruf
in eine Kategorie ein und wählt
dementsprechend einen Gebührentarif
aus. Abhängig
vom ausgewählten
Gebührentarif
wird eine Gebühr
für den
Telefonanruf berechnet und von einem Guthabenkonto abgezogen. Das
Guthabenkonto kann bei Bedarf über
eine Verbindung mit einem Primärrechner
aufgeladen werden.
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Weiterhin
ist aus der
EP 1 038
387 B1 ein Verfahren zur Verrechnung eines Anrufs eines
mit einer Identifizierungskarte identifizierten Teilnehmers in einem
Telekommunikationsnetz bekannt. Bei diesem Verfahren wird die Dauer
des Anrufs durch eine in der Identifizierungskarte integrierte Zeitmessvorrichtung
gemessen. Ein Zeitkontroller überprüft die in der
Identifizierungskarte ermittelte Zeit und übermittelt einen Zeitbeleg
an die Identifizierungskarte, falls die Zeit nicht korrekt ist.
In Abhängigkeit
von der ermittelten Anrufdauer und von mindestens einer in der Identifizierungskarte
gespeicherten Tariftabelle wird der zu verrechnende Betrag ausgewertet,
wobei auch die von der Zeitmessvorrichtung ermittelte Tageszeit
berücksichtigt
wird. Der ermittelte Betrag kann dann entweder direkt auf einem
vorausbezahlten Konto auf der Identifizierungskarte abgebucht werden
und/oder in einem Rechnungsbeleg verpackt und an einen Belastungsserver
im Telekommunikationsnetz übermittelt
werden.
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Bei
den vorstehend beschriebenen Vorgehensweisen werden die jeweils
ermittelten Gebühren entweder
von einem Guthabenkonto abgebucht oder die Teilnehmer des Mobilfunknetzes
erhalten in vorgegebenen Zeitintervallen, beispielsweise in Monatsabständen, eine
Gebührenrechnung.
Insbesondere bei der letztgenannten Variante ist es für die Teilnehmer
des Mobilfunknetzes mitunter schwierig, den Überblick über die aufgelaufenen Gebühren zu
bewahren. Außerdem
ist eine Überprüfung der
Rechnungen für
die Teilnehmer des Mobilfunknetzes sehr schwierig und eine Beweisführung bei
Unstimmigkeiten kaum möglich.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Gebührenabrechnung bei einem Mobilfunksystem
möglichst
transparent und zeitnah zu gestalten.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit der Merkmalskombination des
Anspruchs 1 gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bezieht sich auf den Betrieb eines Mobilteils in einem Mobilfunknetz,
wobei das Mobilteil ein Sicherheitsmodul aufweist, mit dessen Hilfe
ein Zugang zum Mobilfunknetz erlangt werden kann. Die Besonderheit
des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass bei einer Inanspruchnahme eines gebührenpflichtigen Dienstes
Informationen, die für
die Abrechnung der Inanspruchnahme relevant sind, gegen Manipulationen
geschützt
im Sicherheitsmodul gespeichert werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
hat den Vorteil, dass die Gebührenabrechnung
in einem Mobilfunksystem transparent gestaltet wird. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass für
die Prüfung
der Gebührenabrechnung
benötigte
Daten mit geringem Aufwand zugänglich
sind. Damit die gespeicherten abrechnungsrelevanten Informationen
bei Unstimmigkeiten als Beweismittel herangezogen werden können, werden
sie gegen Manipulationen geschützt.
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Eine
Möglichkeit
des Manipulationsschutzes besteht darin, den Zugriff auf die gespeicherten
abrechnungsrelevanten Informationen vom Sicherheitsmodul zu steuern.
Ebenso ist es auch möglich,
die abrechnungsrelevanten Informationen durch kryptographische Maßnahmen
vor Manipulationen zu schützen.
Im Hinblick auf eine möglichst
hohe Beweiskraft wenigstens der besonders wichtigen abrechnungsrelevanten
Informationen wird der Schutz vor Manipulationen vorzugsweise so
ausgebildet, dass die Unversehrtheit wenigstens einer Untermenge
der abrechnungsrelevanten Informationen vom Mobilfunknetz geprüft werden
kann. Dies kann dadurch realisiert werden, dass wenigstens eine
Untermenge der abrechnungsrelevanten Informationen durch eine vom
Mobilfunknetz bereitgestellte digitale Signatur vor Manipulationen
geschützt
wird.
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Um
den Benutzer des Mobilteils einen Zugang zu den gespeicherten abrechnungsrelevanten Informationen
zu ermöglichen,
kann ein lesender Zugriff auf diese Informationen gewährt werden.
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, den Zugang auf den
berechtigten Benutzer des Mobilteils zu beschränken, indem der lesende Zugriff
nur nach erfolgreicher Eingabe einer Geheiminformation gewährt wird.
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Die
abrechnungsrelevanten Informationen werden vorzugsweise in eine
Protokolldatei eingetragen, wobei ab einer vorgegebenen Anzahl von
Einträgen
in der Protokolldatei mit jedem neuen Eintrag der jeweils älteste Eintrag überschrieben
wird. Dadurch kann der Speicherbedarf für die Protokolldatei in einem
vertretbaren Rahmen gehalten werden und dennoch die abrechnungsrelevanten
Informationen über
einen möglichst
langen Zeitraum erhalten werden. Besonders wichtig sind bei den
abrechnungsrelevanten Informationen Angaben über einen bei der Abrechnung
des gebührenpflichtigen
Dienstes angewendeten Gebührensatz.
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Die
gespeicherten abrechnungsrelevanten Informationen können im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
auch dazu verwendet werden, dass eine Überschreitung eines vorgegeben
Limits für
die kumulierten Gebühren,
die für
die in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen
Dienste abgerechnet werden, vom Mobilteil angezeigt wird. Dadurch
kann verhindert werden, dass unbemerkt sehr hohe Gebührensummen
zustande kommen.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird vom Mobilteil vor oder zu Beginn der Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen
Dienstes angezeigt, zu welchem Gebührensatz der gebührenpflichtige
Dienst abgerechnet wird. Die Anzeige des Gebührensatzes wird insbesondere
vom Sicherheitsmodul gesteuert. Dadurch ist ein Nachrüsten der
Anzeigefunktion bei einem herkömmlichen
Mobilteil über
das Sicherheitsmodul möglich.
Von einer Anzeige des Gebührensatzes kann
bei einer entsprechenden Benutzervorgabe abgesehen werden, so dass
der Benutzer des Mobilteils entscheiden kann, unter welchen Bedingungen
er über
den Gebührensatz
informiert werden möchte.
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Im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
Informationen zur Charakterisierung des gebührenpflichtigen Dienstes vom
Sicherheitsmodul an das Mobilfunknetz übermittelt werden. Dadurch
wird das Mobilfunknetz in Kenntnis gesetzt, für welchen gebührenpflichtigen
Dienst Informationen zum Gebührensatz
benötigt
werden. Daraufhin können
diese Informationen vom Mobilfunknetz an das Sicherheitsmodul übermittelt
werden. Dies hat den Vorteil, dass dem Sicherheitsmodul nur die
Informationen übermittelt
werden, die es jeweils benötigt
und dass diese Informationen sehr aktuell sind. Die Informationen über den
Gebührensatz
können
mit einer kryptographischen Prüfsumme
gesichert und/oder verschlüsselt übermittelt
werden. Auf diese Weise können
Manipulationen bzw. Übermittlungsfehler
sicher erkannt werden. Insbesondere kann zusammen mit den Informationen über den
Gebührensatz
ein Zeitstempel übermittelt
werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der gebührenpflichtige
Dienst erst nach einer Freigabe durch den Benutzer des Mobilteils
gestartet oder ein bereits laufender gebührenpflichtiger Dienst bei
einer Verweigerung der Freigabe abgebrochen wird. Auf diese Weise
lässt sich
eine aktive Kostenkontrolle realisieren, wobei der Benutzer des
Mobilteils jeweils in Kenntnis der Kosten entscheiden kann, ob er
den gebührenpflichtigen
Dienst in Anspruch nehmen möchte.
Missverständnisse
und Unsicherheiten bzgl. der Kosten, die mit der Inanspruchnahme
des gebührenpflichtigen
Dienstes verbunden sind, werden vermieden.
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Weiterhin
besteht im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens die Möglichkeit,
dass dem Sicherheitsmodul vom Mobilfunknetz der Startzeitpunkt und
der Endzeitpunkt des gebührenpflichtigen
Dienstes mitgeteilt werden. Vom Sicherheitsmodul kann mit Hilfe
des mitgeteilten Startzeitpunkts und Endzeitpunkts eine Zeitdauer
ermittelt werden, für
die der gebührenpflichtige
Dienst in Anspruch genommen wurde. Zudem kann vom Sicherheitsmodul eine
für die
Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen
Dienstes fällige
Gebühr
ermittelt werden.
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Das
erfindungsgemäße Sicherheitsmodul
für ein
Mobilteil, das in einem Mobilfunknetz betrieben wird, weist einen
Speicher auf und zeichnet sich dadurch aus, dass im Speicher eine
Protokolldatei abgelegt ist, in der abrechnungsrelevante Informationen über die
Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Dienste
gegen Manipulationen geschützt
gespeichert sind.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Mobilteil, das ein derart ausgebildetes
Sicherheitsmodul aufweist.
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Schließlich bezieht
sich die Erfindung auf ein System bestehend aus einem Mobilfunknetz
und wenigstens einem Mobilteil, das ein Sicherheitsmodul mit einem
Speicher aufweist, wobei mit Hilfe des Sicherheitsmoduls ein Zugang
zum Mobilfunknetz erlangt werden kann. Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Systems
besteht darin, dass im Speicher des Sicherheitsmoduls eine Protokolldatei
abgelegt ist, in der Informationen, die für die Abrechnung der Inanspruchnahme
gebührenpflichtiger
Dienste relevant sind, gegen Manipulationen geschützt gespeichert
sind. Das Mobilfunknetz weist Mittel zur Erzeugung wenigstens einer
Untermenge der abrechnungsrelevanten Informationen sowie zur Übermittlung
der erzeugten Informationen an das Sicherheitsmodul auf.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels erläutert.
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Es
zeigen:
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1 einige
Komponenten eines Mobilfunksystems in stark schematisierter Darstellung
zur Erläuterung
des Funktionsprinzips der Erfindung,
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2 ein
Flussdiagramm zur Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3 ein
Flussdiagramm zur Darstellung eines bevorzugten Verfahrensablaufs
vor dem Start des gebührenpflichtigen
Dienstes und
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4 eine
vereinfachte Darstellung einer Protokolldatei.
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1 zeigt
einige Komponenten eines Mobilfunksystems in stark schematisierter
Darstellung zur Erläuterung
des Funktionsprinzips der Erfindung. Im Einzelnen sind ein Mobilteil 1 mit
einem Sicherheitsmodul 2 und ein Mobilfunknetz 3 dargestellt.
Das Mobilfunknetz 3 ist lediglich symbolisch dargestellt und
umfasst eine Vielzahl von Einzelkomponenten, die für die Herstellung
und Aufrechterhaltung einer Datenverbindung mit dem Mobilteil 1 sowie
für die Verwaltung
inklusive Gebührenerfassung
von Telefongesprächen
und anderen vom Mobilfunknetz 3 unterstützten Diensten erforderlich
sind. Bei diesen Komponenten handelt es sich insbesondere um Sende-/Empfangsstationen
inklusive für
deren Betrieb erforderlicher Infrastruktur und um zum Teil sehr
leistungsfähige
Rechenanlagen. Das Sicherheitsmodul 2 weist einen Speicher 4 auf
und kann als eine in das Mobilteil 1 einsteckbare Chipkarte
ausgebildet sein. Eine derartige Chipkarte wird üblicherweise als Subscriber
Identity Module, kurz SIM, oder bei einer UMTS (= Universal Mobile
Telecommunication System) Anwendung entsprechend als USIM (= Universal
Subscriber Identity Module) bezeichnet. Alternativ dazu besteht
auch die Möglichkeit,
das Sicherheitsmodul 2 als einen integrierten Schaltkreis
auszubilden, der fest in das Mobilteil 1 eingebaut ist.
Ebenso kann auch ein Teilbereich eines für den Betrieb des Mobilteils 1 vorgesehenen
integrierten Schaltkreises als Sicherheitsmodul 2 verwendet
werden. Schließlich
kann das Sicherheitsmodul 2 auch als eine logische Einheit
im Mobilteil 1 implementiert sein. Das Mobilteil 1 verfügt weiterhin über eine
Antenne 5 zur Kommunikation mit dem Mobilfunknetz 3 sowie über eine
Anzeigeeinrichtung 6 und ein Tastenfeld 7.
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Eine
der Aufgaben des Sicherheitsmoduls 2 besteht darin, den
Inhaber des Sicherheitsmoduls 2 dem Mobilfunknetz 3 gegenüber als
berechtigten Teilnehmer auszuweisen und mittels einer entsprechenden
Kennung innerhalb des Mobilfunknetzes 3 eindeutig zu identifizieren.
Die eindeutige Identifizierung ist insbesondere im Hinblick auf
die Gebührenerhebung
seitens des Mobilfunknetzes 3 wichtig. Die Ermittlung der
Gebühren,
die für
die Inanspruchnahme eines gebührenpflichtigen
Dienstes, wie beispielsweise der Führung eines Telefongesprächs, erhoben
werden, wird vom Mobilfunknetz 3 mit Hilfe der dafür vorgesehenen
Rechenanlagen durchgeführt. Im
Falle eines Telefongesprächs
gehen in die Gebührenermittlung
die Zeitdauer des Gesprächs
und ein von einer Reihe von Parametern abhängiger Gebührensatz ein. Die ermittelten
Gebühren
werden jeweils für
die einzelnen Kennungen gespeichert um in vorgegebenen Zeitabständen, beispielsweise
monatlich, den Inhabern der Sicherheitsmodule 2 jeweils
eine Rechnung ausstellen zu können.
Alternativ dazu können
die ermittelten Gebühren
jeweils von entsprechenden Guthabenkonten abgebucht werden, die
für die
einzelnen Kennungen geführt
werden.
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Wie
im Folgenden noch näher
erläutert
wird, ist es im Rahmen der Erfindung vorgesehen, jede Inanspruchnahme
eines gebührenpflichtigen
Dienstes im Speicher 4 des Sicherheitsmoduls 2 zu
protokollieren. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist das Sicherheitsmodul zudem mit einer Funktionalität ausgestattet,
die beim Mobilteil 1 eine Anzeige des Gebührensatzes
für die
Inanspruchnahme eines gewünschten
gebührenpflichtigen
Dienstes veranlasst.
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2 zeigt
ein Flussdiagramm zur Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
In einem Schritt S1 wird der gebührenpflichtige
Dienst gestartet. Bei dem gebührenpflichtigen
Dienst kann es sich beispielsweise um ein abgehendes Telefongespräch, ein
eingehendes Telefongespräch,
eine zu versendende Kurznachricht usw. handeln. Der tatsächliche Beginn
des gebührenpflichtigen
Dienstes wird dem Sicherheitsmodul 2 vom Mobilfunknetz 3 mitgeteilt. Wenn
die Ausführung
des gebührenpflichtigen Dienstes
beendet ist schließt
sich an Schritt S1 ein Schritt S2 an, in dem das Mobilfunknetz 3 dem
Sicherheitsmodul 2 die Beendigung des gebührenpflichtigen
Dienstes mitteilt. Auf Schritt S2 folgt ein Schritt S3, in dem das
Sicherheitsmodul 2 ermittelt, welche Gebühren für die Inanspruchnahme
des gebührenpflichtigen
Dienstes abzurechnen sind. In diese Ermittlung geht unter anderem
der Gebührensatz ein,
der für
den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen
Dienst anzusetzen ist. Informationen über den jeweils anzusetzenden
Gebührensatz
und weitere Daten werden dem Sicherheitsmodul 2 vom Mobilfunknetz übermittelt.
Wie anhand von 3 im Einzelnen erläutert wird,
erfolgt diese Übermittlung
beim bevorzugten Ausführungsbeispiel
bereits vor dem Start des gebührenpflichtigen
Dienstes. Im Falle eines Telefonge sprächs wird die abzurechnende
Gebühr
auf Basis des Gebührensatzes
und einer vom Sicherheitsmodul 2 ermittelten Zeitdauer
des Telefongesprächs
errechnet. An Schritt S3 schließt
sich ein für
die Erfindung besonders wichtiger Schritt S4 an, in dem das Sicherheitsmodul 2 Informationen,
die für
die Abrechnung der Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen Dienstes relevant
sind, in einer Protokolldatei im Speicher 4 abspeichert.
Näheres zur
Abspeicherung der abrechnungsrelevanten Informationen wird anhand
von 4 für
das Beispiel eines Telefongesprächs
erläutert.
Zusätzlich
zur Abspeicherung der abrechnungsrelevanten Informationen kann auch
veranlasst werden, dass die ermittelte Gebühr an die Anzeigeeinrichtung 6 des
Mobilteils 1 ausgegeben wird. Mit Schritt S4 ist der Durchlauf
des Flussdiagramms beendet.
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3 zeigt
ein Flussdiagramm zur Darstellung eines bevorzugten Verfahrensablaufs
vor dem Start des gebührenpflichtigen
Dienstes. Der Durchlauf des Flussdiagramms beginnt mit einem Schritt S5,
in dem geprüft
wird, ob ein gebührenpflichtiger Dienst
ausgewählt
wurde. Wird in Schritt S5 festgestellt, dass kein gebührenpflichtiger
Dienst ausgewählt
wurde, so ist der Durchlauf des Flussdiagramms beendet. Falls dagegen
ein gebührenpflichtiger
Dienst ausgewählt
wurde, schließt
sich an Schritt S5 ein Schritt S6 an, in dem das Sicherheitsmodul 2 über das
Mobilteil 1 vom Mobilfunknetz 3 für den ausgewählten gebührenpflichtigen
Dienst Informationen über
den Gebührensatz
anfordert. Außerdem
veranlasst das Sicherheitsmodul 2, dass der gebührenpflichtige
Dienst vorläufig
noch nicht gestartet wird. Die Anforderung kann beispielsweise in
Form einer Kurznachricht oder über
einen anderen geeigneten Übertragungskanal
erfolgen. Im Rahmen der Anforderung werden Angaben zum ausgewählten gebührenpflichtigen
Dienst an das Mobilfunknetz 3 übermittelt. Handelt es sich
bei dem ausgewählten gebührenpflichtigen
Dienst beispielsweise um ein abgehendes Telefongespräch, so werden
mit der Anforderung Angaben zu der anzurufenden Telefonnummer und
dem aktuellen Standort des Anrufers übermittelt.
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In
einem auf Schritt S6 folgenden Schritt S7 ermittelt das Mobilfunknetz 3 den
für die
Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen
Dienstes anzusetzenden Gebührensatz
und überträgt entsprechende Informationen
wiederum als Kurznachricht oder über einen
anderen geeigneten Kanal an das Mobilteil 1 und damit auch
an das Sicherheitsmodul 2. Im Falle des abgehenden Telefongesprächs wird
der Gebührensatz
anhand der anzurufenden Telefonnummer, dem Heimatnetz des Anrufers,
dem Tarifmodel des Anrufers, dem aktuellen Standort des Anrufers
und ggf. dem aktuellen Standort des Angerufenen ermittelt. Die an
das Sicherheitsmodul 2 übertragenen
Informationen beziehen sich auf den Preis und die Länge einer
Gebühreneinheit
sowie auf die zugrunde liegende Währung und können zum Nachweis der Urheberschaft
vom Mobilfunknetz 3 mit einer digitalen Signatur versehen
werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit,
einen Zeitstempel vom Mobilfunknetz 3 an das Sicherheitsmodul 2 zu übermitteln,
um eine zuverlässige
Nachprüfbarkeit
zu einem späteren Zeitpunkt
zu gewährleisten.
Zum Schutz vor Manipulationen können
die Daten zudem zusammen mit einer kryptographischen Prüfsumme in
verschlüsselter Form
vom Mobilfunknetz 3 an das Sicherheitsmodul 2 übermittelt
werden. Dabei wird mittels eines vom Mobilfunknetz 3 und
dem Sicherheitsmodul 2 geteilten Geheimnisses die kryptographische
Prüfsumme aus
dem Preis einer Gebühreneinheit,
der Länge
einer Gebühreneinheit
und der zugrunde liegenden Währung
gebildet. Weiterhin werden der Preis einer Gebühreneinheit, die Länge einer
Gebühreneinheit, die
zugrunde liegende Währung
sowie die kryptographische Prüfsumme
mit Hilfe des Geheimnisses verschlüsselt. Die verschlüsselte Information
wird dann an das Sicherheitsmodul 2 übertragen und dort entschlüsselt und
auf Unversehrtheit hin geprüft.
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Um
die Ausführungsgeschwindigkeit
zu erhöhen
und die Netzbelastung zu reduzieren besteht auch die Möglichkeit,
Informationen über
die Gebührensätze im Sicherheitsmodul 2 zu
speichern und nur dann derartige Informationen vom Mobilfunknetz 3 anzufordern,
wenn für
den ausgewählten
gebührenpflichtigen
Dienst keine Informationen im Sicherheitsmodul 2 gespeichert
sind oder die vorhandenen Informationen bereits veraltet sind. Dabei
sollte für
den Benutzer des Mobilteils 1 oder für das Mobilfunknetz 3 eine
Möglichkeit
vorgesehen sein, die gespeicherten Informationen zu löschen, um
eine Aktualisierung zu erzwingen. Im Fall von Telefongesprächen können für einige
wenige besonders häufig
verwendete Rufnummern Informationen über den zugehörigen Gebührensatz
im Sicherheitsmodul 2 gespeichert werden. Dabei könnten jeweils
neben der Rufnummer die pro Zeiteinheit berechnete Gebühr und eine
Angabe zur Gültigkeitsdauer
des Speichereintrags gespeichert werden.
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Auf
Schritt S7 folgt ein Schritt S8, in dem das Sicherheitsmodul 2 aus
den gespeicherten oder übermittelten
Informationen den Gebührensatz
ermittelt, gemäß dem der
ausgewählte
gebührenpflichtige Dienst
abgerechnet wird. Der Gebührensatz
gibt an, welche Gebühr
pro Zeiteinheit der Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen Dienstes berechnet
wird. Je nachdem, in welcher Form die Informationen über den
Gebührensatz
vorliegen, kann sich die Ermittlung des Gebührensatzes sehr einfach gestalten, beispielsweise
indem die einzelnen Informationen über den Gebührensatz zusammengeführt werden.
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In
einem sich an Schritt S8 anschließenden Schritt S9 wird der
Gebührensatz
vom Sicherheitsmodul 2 an das Mobilteil 1 ausgegeben
und von der Anzeigeeinrichtung 6 des Mobilteils 1 dargestellt. Weiterhin
wird über
die Anzei geeinrichtung 6 des Mobilteils 1 beim Benutzer
nachgefragt, ob er den gebührenpflichtigen
Dienst in Anspruch nehmen möchte.
An Schritt S9 schließt
sich ein Schritt S10 an, in dem die Eingabe des Benutzers des Mobilteils 1,
die durch eine entsprechende Betätigung
des Tastenfelds 7 erfolgt, ausgewertet wird. Ergibt die
Auswertung, dass der Benutzer des Mobilteils 1 den gebührenpflichtigen
Dienst in Anspruch nehmen möchte, so
schließt
sich an Schritt S10 ein Schritt S11 an, in dem der gebührenpflichtige
Dienst gemäß dem in 2 dargestellte
Ablauf in Anspruch genommen wird und die damit verbundenen Aktionen
ausgeführt werden.
Andernfalls ist der Durchlauf des Flussdiagramms beendet.
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Die
Anzeige von Gebührensätzen ist
nicht nur für
den vorstehend beschriebenen Fall möglich, bei dem der gebührenpflichtige
Dienst jeweils vom Benutzer des Mobilteils 1 selbst gestartet
wird. Es können
darüber
hinaus auch gebührenpflichtige Dienste
einbezogen werden, die von Dritten initiiert werden, wie dies beispielsweise
bei gebührenpflichtigen
eingehenden Telefongesprächen
der Fall ist. Der Benutzer des Mobilteils 1 kann dann beispielsweise entscheiden,
ob er das Telefongespräch
entgegennehmen möchte.
Gebührenpflichtige
eingehende Telefongespräche
können
beispielsweise dann vorliegen, wenn sich der Angerufene im Ausland
befindet. In der Regel zahlt in diesem Fall der Anrufer die Gebühren bis
zur Landesgrenze und der Angerufene übernimmt die restlichen Gebühren.
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Die
Anzeige des Gebührensatzes
muss nicht zwangsweise vor jeder Inanspruchnahme eines gebührenpflichtigen
Dienstes durchgeführt
werden. Es besteht alternativ dazu auch die Möglichkeit, lediglich selektiv
bei bestimmten gebührenpflichtigen
Diensten bzw. bei Vorliegen bestimmter Parameter eines gebührenpflichtigen
Dienstes den Gebührensatz
anzuzeigen. Die diesbezügliche
Vorgehensweise kann vom Benutzer des Mobilteils 1 konfiguriert werden. Ebenso
besteht auch die Möglichkeit,
den Benutzer des Mobilteils 1 in jedem Einzelfall entscheiden
zu lassen, ob der Gebührensatz
angezeigt werden soll. Diese Einflussmöglichkeiten seitens des Benutzers des
Mobilteils 1 sind insbesondere dann von Interesse, wenn
die Anzeige des Gebührensatzes
nicht kostenfrei erfolgt.
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Weiterhin
besteht die Möglichkeit,
die Anzeige des Gebührensatzes
zeitlich etwas zu verschieben und somit nicht bereits vor dem Start
des gebührenpflichtigen
Dienstes, sondern in der Anfangsphase des bereits gestarteten gebührenpflichtigen Dienstes
durchzuführen.
In diesem Fall wird der gebührenpflichtige
Dienst abgebrochen, falls der Benutzer des Mobilteils 1 dessen
Fortführung
nicht freigibt.
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4 zeigt
eine vereinfachte Darstellung einer Protokolldatei mit einigen typischen
Datensätzen 8,
die vom Sicherheitsmodul 2 jeweils nach der Durchführung eines
Telefongesprächs
angelegt wurden. Die Protokolldatei ist zyklisch aufgebaut, so dass
die jeweils ältesten
Einträge überschrieben
werden, sobald alle Datensätze 8 belegt
sind. Idealerweise ist die Protokolldatei so groß, dass sie Informationen zu
allen in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen
Diensten enthält,
für die
eine dem Inhaber des Sicherheitsmoduls 2 zugebilligte Einspruchsfrist noch
nicht abgelaufen ist. Der Zugriff auf die Protokolldatei wird vom
Sicherheitsmodul 2 gesteuert, wobei ein Schreibzugriff
nur durch die dazu berechtigte Anwendung zugelassen wird. Zudem
kann der Inhalt der Protokolldatei durch kryptographische Maßnahmen
geschützt
werden. Auf diese Weise kann eine Manipulation der Protokolldatei
verhindert werden, so dass die Protokolldatei im Streitfall zwischen
dem Inhaber des Sicherheitsmoduls 2 und dem Betreiber des
Mobilfunknetzes 3 als Beweismittel herangezogen werden
kann. Ein Lesezugriff ist in diesem Zusammenhang unkritisch und
kann generell gestattet werden.
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Ebenso
ist es auch möglich,
den Lesezugriff von einer korrekten Eingabe einer persönlichen
Geheimzahl abhängig
zu machen. Über
den Lesezugriff besteht beispielsweise die Möglichkeit, die bislang insgesamt
aufgelaufenen Gebühren
mit der Anzeigeeinrichtung 6 des Mobilteils 1 darzustellen.
Weiterhin können
auf der Basis der in der Protokolldatei abgelegten Daten Listen
erstellt und mit der Anzeigeeinrichtung 6 des Mobilteils 1 dargestellt
werden oder auch einem externen Gerät übermittelt werden. Außerdem kann
die Protokolldatei auch für
die Überwachung
eines Gebührenlimits
herangezogen werden, dessen Überschreitung
vom Mobilteil 1 angezeigt wird.
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Jeder
Datensatz 8 der Protokolldatei kann eine Reihe von Angaben
enthalten, die in 4 jeweils von links nach rechts
aufeinander folgend dargestellt sind. Aus einer ersten Angabe, die
in 4 jeweils durch einen Pfeil repräsentiert
wird, geht hervor, ob es sich um einen eingehenden oder einen abgehenden
Anruf handelt. Danach folgt eine Angabe zum Datum des Telefongesprächs. Weiterhin
sind die Gebühr
pro Telefoneinheit sowie die zugrunde liegende Abrechnungswährung und
die Dauer einer Telefoneinheit vermerkt. Es folgen dann noch der
Startzeitpunkt und der Endzeitpunkt des Telefongesprächs sowie
die für
das Telefongespräch
insgesamt berechnete Gebühr.
Um eine Unversehrtheit der Datensätze 8 sicherzustellen,
kann jeder Datensatz 8 zudem eine in 4 nicht
dargestellte Prüfsumme
enthalten. Alternativ dazu können
die Datensätze 8 jeweils
auch aus der Rufnummer, dem Gebührensatz
sowie Datum und Uhrzeit der Einwahl bestehen. Optional könnte noch
eine digitale Signatur des Gebührensatzes
mit Datum und Uhrzeit vorgesehen sein. Ebenso sind auch Mischformen
der vorstehend genannten Datensatzformate sowie weitere Varianten
von Datensatzformaten möglich.