DE10351702A1 - Zusatzgerät für eine Einrichtung zur Nutzung eines funkgestützten Dienstes - Google Patents
Zusatzgerät für eine Einrichtung zur Nutzung eines funkgestützten Dienstes Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Zusatzgerät für eine Einrichtung zur Nutzung eines funkgeschützten Telekommunikations- und/oder Informationsdienstes, dessen Nutzung an Identifikationsmittel gebunden ist. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät bereitzustellen, welches entsprechenden Einrichtungen die Nutzung des Dienstes auch dann ermöglicht, wenn dieser eine Authentifikation mit Hilfe eines Identifikationsmittels erfordert, die betreffende Einheit aber selbst nicht über ein entsprechendes Identifikationsmittel verfügt. DOLLAR A Das zur Lösung vorgeschlagene Zusatzgerät ist als eine mobile Einheit mit einer Sende- und Empfangseinheit für einen drahtlosen Datenaustausch mit der betreffenden, zur Nutzung eines Dienstes verwendeten Einrichtung ausgebildet. Sie verfügt erfindungsgemäß über eine Aufnahme für ein Identifikationsmodul zur Nutzung des Dienstes und eine eigene Energieversorgung. Das Identifikationsmodul kann zur Nutzung des Dienstes von den Einheiten einer mit dem Zusatzgerät betriebenen Einrichtung angesprochen werden. Das Zusatzgerät stellt dabei im Hinblick auf die eigentliche Nutzung des Dienstes eine passive Einheit dar, die insbesondere nicht über eine eigene Mobilfunksende- und -empfangseinheit verfügt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Zusatzgerät für eine Einrichtung zur Nutzung eines funkgestützten Telekommunikations- und/oder Informationsdienstes, dessen Nutzung an ein an oder in einem Endgerät angeordnetes Identifikationsmittel gebunden ist. Entsprechend einer Ausgestaltung betrifft die Erfindung insbesondere ein Zusatzgerät für Freisprecheinrichtungen zur Telekommunikation in einem Mobilfunknetz. Soweit sich die nachfolgende Beschreibung der Erfindung daher zumeist auf mit einer Freisprecheinrichtung zu benutzende Ausgestaltungen des Zusatzgerätes bezieht, ist darin jedoch keine Beschränkung ihres Gegenstandes zu sehen. Vielmehr ist das beschriebene Zusatzgerät entsprechend seiner grundsätzlichen Ausgestaltung auch mit vergleichbaren Einheiten, beispielsweise Telematiksystemen zu verwenden, sofern diese Einheiten mit einem funkgestützten Dienst genutzt werden, welcher eine Authentifikation mit Hilfe eines an bzw. in einem der Geräte des Systems angeordneten Identifikationsmittels erfordert.
- Freisprecheinrichtungen zur Benutzung von Mobilfunkgeräten in Kraftfahrzeugen haben aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen eine zunehmende Verbreitung gefunden. Mit Ihnen können, je nach Ausbildung, Mobiltelefone (Handys) unterschiedlicher Art drahtgebunden oder drahtlos genutzt werden. Am stärksten verbreitet ist bislang noch die drahtgebundene Nutzung, wobei das Handy in einen unmittelbaren galvanischen Kontakt mit einer zur Freisprecheinrichtung gehörenden Halteeinrichtung gebracht wird. Mobilfunkgeräte neuerer Generationen kommunizieren hingegen häufig über eine Funkschnittstelle mit der Freisprecheinrichtung, wobei eine unmittelbare Kopplung mit der Freisprecheinrichtung entbehrlich ist. Vielmehr genügt es, dass die Freisprecheinrichtung und das Mobilfunkgerät innerhalb der Reichweite der zur drahtlosen Datenübertragung genutzten Sende- und Empfangseinheiten zueinander angeordnet sind. Gegenwärtig werden dabei, für die funkgestützte Kommunikation zwischen Geräten, zunehmend Geräteeinheiten eingesetzt, die nach dem Bluetooth-Standard arbeiten.
- Häufiger finden sich in den Fahrzeugen auch Festeinbauten zur Nutzung in Mobilfunknetzen. Beispielsweise ist es insbesondere in Fahrzeugen der gehobenen Klasse üblich geworden ein fest eingebautes Funktelefon vorzusehen, für dessen Nutzung, wie dies bei heutigen Mobilfunknetzen üblich ist, eine SIM-Karte zur Identifikation gegenüber dem entsprechenden Mobilfunknetz erforderlich ist. Daher bieten Mobilfunkbetreiber ihren Kunden zwischenzeitlich auch so genannte Twincards an, mit denen es möglich ist, neben dem Mobiltelefon ein weiteres an eine SIM-Karte gebundenes Gerät, wie das im Fahrzeug fest eingebaute Telefon mit dem gleichen Mobilfunkaccount zu nutzen.
- Neben Mobiltelefonen im eigentlichen Sinne, die im wesentlichen ausschließlich der Telefonie dienen, werden aber auch zunehmend andere Geräte mit komplexerer Funktionalität, wie Telematiksysteme oder PDA's, unter Nutzung von Funk- bzw. Mobilfunknetzen betrieben. Zum Teil sind derartige Geräte ebenfalls als Festeinbauten im Kraftfahrzeug anzutreffen. Auch für sie wird zur Nutzung eines Funknetzes ein Identifikationsmittel, respektive eine SIM-Karte benötigt. Sofern nun der Benutzer solche Geräte unabhängig von seinem Mobiltelefon betreiben möchte, steht er häufig vor dem Problem, dass er für diese Geräte zumeist nicht über eine eigene SIM-Karte verfügt. Zudem wäre es auch hier zweckmäßig für den Fahrzeugführer, wenn er die Geräte im Funknetz unter Nutzung seines, in der Regel für ein Handy ohnehin bereits existierenden Accounts nutzen könnte. Sehr häufig ist er aber unter den heutigen Gegebenheiten genötigt, beispielsweise die SIM-Karte aus seinem Mobiltelefon zu entfernen und diese vorübergehend in ein anderes Gerät einzuführen. Durch einen häufigen Wechsel der SIM-Karte kann diese jedoch beschädigt und dadurch unbrauchbar werden.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Zusatzgerät bereitzustellen, welches Einrichtungen zur Nutzung eines funkgestützten Telekommunikations- und/oder Informationsdienstes die Nutzung des Dienstes auch dann ermöglicht, wenn dieser eine Authentifikation mit Hilfe eines Identifikationsmittels erfordert, die betreffende Einheit aber selbst nicht über ein entsprechendes Identifikationsmittel verfügt.
- Die Aufgabe wird durch ein Zusatzgerät mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Aus- bzw. Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gegeben.
- Das vorgeschlagene Zusatzgerät für Einrichtungen zur Nutzung eines funkgestützten Telekommunikations- und/oder Informationsdienstes ist mit Einrichtungen betreibbar, die eine Steuereinheit mit einer Steuerelektronik, eine Funksende- und Empfangseinheit mit Verbindung zu einer Antenne sowie eine Sende- und Empfangseinheit zum drahtlosen Datenaustausch mit peripheren Geräten umfassen oder mit entsprechenden Einheiten verbunden sind, ohne jedoch über ein zur Nutzung des Dienstes erforderliches Identifikationsmittel zu verfügen.
- In erfindungswesentlicher Weise handelt es sich bei dem Zusatzgerät um eine mobile Einheit mit einer Sende- und Empfangseinheit für einen drahtlosen Datenaustausch mit der betreffenden, zur Nutzung eines Dienstes verwendeten Einrichtung und mit einer eigenen Energieversorgung, welche über eine Aufnahme für ein Identifikationsmodul zur Nutzung des Dienstes verfügt. Dieses Identifikationsmodul kann zur Nutzung des Dienstes von den Einheiten einer mit dem Zusatzgerät betriebenen Einrichtung, über die zwischen dem Zusatzgerät und der betreffenden Einrichtung bestehende Funkverbindung zum drahtlosen Datenaustausch angesprochen werden. Das Zusatzgerät stellt dabei im Hinblick auf die eigentliche Nutzung des Dienstes eine passive Einheit dar, die insbesondere nicht über eine eigene Mobilfunksende- und -empfangseinheit verfügt.
- Entsprechend einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Zusatzgerät, wie bereits angegeben, zur Benutzung mit einer Freisprecheinrichtung für die Telekommunikation in einem Mobilfunknetz vorgesehen. Eine entsprechende Freisprecheinrichtung verfügt ebenfalls über eine Steuereinheit, eine Funksende- und Empfangseinheit, respektive eine Sende- und Empfangseinheit für den Mobilfunk mit Verbindung zu einer (externen Fahrzeug-) Antenne sowie über eine Sende- und Empfangseinheit zum drahtlosen Datenaustausch mit peripheren Geräten. Die vorgenannten Einheiten müssen dabei nicht eine integrale Einheit bilden, sondern können im Rahmen einer modularen Konzeption mit der Freisprecheinrichtung bzw. ihrer zentralen Einheit, der Steuereinheit, verbunden sein. Unabhängig von der Frage eines integralen oder eines modularen Aufbaus wird aber jedenfalls davon ausgegangen, dass die Freisprecheinrichtung bzw. ihre Module nicht über ein Identifikationsmodul zur Nutzung des Mobilfunknetzes vertilgen. Die Freisprecheinrichtung verfügt aber, über die bereits genannten Einheiten hinaus, mindestens über ein Mikrofon und einen Lautsprecher oder ist mit entsprechenden Einheiten zur elektroakustischen Wandlung verbunden. Eine solche Konstellation ist beispielsweise im Stand der Technik bei Freisprecheinrichtungen für Bluetooth-Handys anzutreffen, wobei die Nutzung des Mobilfunknetzes durch Identifikation bzw. Authentifikation mittels der SIM-Karte des Handys erfolgt. Ohne das Handy selbst sind jedoch andere Einheiten, abgesehen von einer vielleicht für eines der Geräte zur Verfügung stehenden SIM-Karte nicht mit der Freisprecheinrichtung nutzbar. Anderseits verfügt das Zusatzgerät selbst nicht über eine Sende- und Empfangseinheit für den Mobilfunk. Es handelt sich also insoweit bei dem Zusatzgerät nicht um ein Mobilfunkgerät im eigentlichen Sinne.
- Im Hinblick auf die heute, insbesondere in den Mobilfunknetzen gebräuchliche Art der Identifizierung weist das erfindungsgemäße Zusatzgerät entsprechend einer praxisrelevanten Ausbildung eine Aufnahme für eine als SIM-Karte auf und unterstützt für den Zugriff auf diese Karte das SIM-Access-Profile (SAP).
- Bei der Sende- und Empfangseinheit für den drahtlosen Austausch handelt es sich vorzugsweise um eine Bluetooth-Schnittstelle, welche den Datenaustausch mit einer entsprechend ausgebildeten, bluetooth-fähigen Einrichtung, beispielsweise einer Freisprecheinrichtung ermöglicht.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung sind an dem Zusatzgerät zudem Bedienelemente angeordnet. Dabei kann es sich, im Falle einer Auslegung zur Benutzung mit einer Freisprecheinrichtung zum Beispiel um Bedienelemente handeln, mittels derer das Zusatzgerät bei der Freisprecheinrichtung für die Nutzung des Mobilfunknetzes an- und abmeldbar ist. Denkbar sind aber auch Bedienelemente zur Steuerung von Funktionen der Freisprecheinrichtung, beispielsweise eine so genannte Push-To-Talk-Taste zum Aufbau einer abgehenden Mobilfunkverbindung durch den Nutzer.
- Entsprechend einer vorteilhaften äußerlichen Gestaltungsform ist das Zusatzgerät als ein Schlüsselanhänger ausgebildet.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels nochmals näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
-
1 : Das erfindungsgemäße Zusatzgerät mit einer Freisprecheinrichtung, welche über eine Bluetooth-Schnittstelle verfügt. -
2 : Das Zusatzgerät mit einer Freisprecheinrichtung, welche mit einem Adapter zur Bereitstellung einer Bluetooth-Schnittstelle verbunden ist. - Die schematische Darstellung der
1 dient der Verdeutlichung des grundsätzlichen Aufbaus des Zusatzgerätes1 und der Art seiner Benutzung mit einer Freisprecheinrichtung. Als wesentliche Einheiten umfasst das erfindungsgemäße Zusatzgerät1 eine Aufnahme für ein Identifikationsmodul2 , vorzugsweise eine SIM-Karte, sowie eine Sende- und Empfangseinheit3 zum drahtlosen Austausch von Daten. Die hier symbolisch angedeutete Antenne soll dabei als Bestandteil der vorgenannten Sende- und Empfangseinheit3 aufgefasst werden. Die Freisprecheinrichtung besteht aus einer Steuereinheit4 mit Steuerelektronik5 , einer Mobilfunksende- und -empfangseinheit7 mit Verbindung zu einer externen Fahrzeugantenne8 sowie einer nicht mit der vorgenannten Einheit zu verwechselnden Sende- und Empfangseinheit6 (Bluetooth-Schnittstelle) für den drahtlosen Datenaustausch und ist zur Realisierung der für eine Freisprecheinrichtung typischen Funktionalität mit einem hier nicht dargestellten Mikrofon und einem ebenfalls nicht gezeigten Lautsprecher, der beispielsweise Teil einer im Fahrzeug installierten Stereoanlage ist, verbunden. Abweichend von den üblicherweise mit der Freisprecheinrichtung zu betreibenden Mobilfunktelefonen10 ,10' verfügt das erfindungsgemäße Zusatzgerät1 , wie aus der Figur ersichtlich, nicht über eine eigene Mobilfunksende- und -empfangseinheit. Es dient vielmehr lediglich dazu, insbesondere zum Aufbau einer Verbindung in das Mobilfunknetz, einen Zugriff auf das Identifikationsmodul2 und die darauf gespeicherten, zur Benutzung des Mobilfunknetzes erforderlichen Identifikationsdaten zu ermöglichen. Soweit es sich bei dem Identifikationsmodul2 , wie im Beispiel, um eine SIM-Karte handelt, unterstützt das Zusatzgerät1 das SIM-Access-Profile (SAP):
Der Nutzer des Zusatzgerätes1 meldet sich ganz normal, wie mit einem Handy10 ,10' an der im Fahrzeug installierten Freisprecheinrichtung an und kann nun mit sämtlichen mit der Freisprecheinrichtung gekoppelten bzw. zu ihrer Benutzung geeigneten Geräten auf das Mobilfunknetz zugreifen. Nach dem Anmelden des Zusatzgerätes1 bei der Freisprecheinrichtung wird dieses lediglich noch insoweit benötigt, als dessen Anwesenheit in der Nähe der Freisprecheinrichtung, nämlich im Bereich der Reichweite der in der Freisprecheinrichtung und in dem Zusatzgerät vorgesehenen Sende- und Empfangseinheiten3 ,6 für den drahtlosen Datenaustausch erforderlich ist, um ein Telefonat durchzuführen oder das Mobilfunknetz in sonstiger Weise zu benutzen. Die eigentliche Telekommunikation bei einem Telefonat erfolgt dabei ausschließlich unter Nutzung der Freisprecheinrichtung und der sonstigen mit ihr verbundenen Einheiten. - Die
2 zeigt das erfindungsgemäße Zusatzgerät1 mit einer Freisprecheinrichtung, die einen etwas anderen Aufbau als die in der1 gezeigte aufweist. Es handelt sich hierbei um eine Freisprecheinrichtung, wie sie üblicherweise für die Verwendung mit drahtgebunden an die Einrichtung anzukoppelnden Handys10' ausgebildet ist. Die Freisprecheinrichtung ist modular aufgebaut. Sie besteht aus einer Elektronikbox4 mit der Steuerelektronik5 und einer über ein mehradriges Kabel13 mit der Elektronikbox4 verbundenen Grundplatte11 . Die Grundplatte11 , welche mit der externen Antenne8 verbunden ist, dient der Aufnahme unterschiedlicher Haltersysteme bzw. Adapter9 ,9' zur Ankopplung bzw. zum Betreiben von Mobiltelefonen10 ,10' unterschiedlichen Typs. Anders, als bei der in der1 gezeigten Freisprecheinrichtung, ist in die Freisprecheinrichtung nach2 keine Mobilfunksende- und -empfangseinheit integriert. Im Falle einer drahtgebundenen Ankopplung eines Handys10' mittels eines entsprechenden in die Grundplatte11 einzurastenden Adapters9' wird für das Senden und Empfangen der Telekommunikationssignale die hier nicht dargestellte Mobilfunksende- und -empfangseinheit des jeweiligen Handys10' benutzt. Da das Zusatzgerät ebenfalls nicht über eine eigene Mobilfunk Sende- und Empfangseinheit verfügt, wird zu seinem Betreiben ein in der Abbildung dargestellter Adapter9 benötigt, wie er auch zum Betreiben der Freisprecheinrichtung mit einem Bluetooth-Handy10 verwendbar ist. Über den Adapter9 wird das Zusatzgerät1 unter Nutzung entsprechender Sende- und Empfangseinheiten3 ,6 und eines drahtlosen Datenaustausches an der Freisprecheinrichtung betrieben. Die Steuerung der Freisprechfunktionen erfolgt durch die Elektronikbox4 . Diese ist ebenso, wie die in der1 gezeigte, mit hier wiederum nicht dargestellten Mitteln für die Sprachein- und -ausgabe (Mikrofon, Lautsprecher) verbunden. Das Senden und Empfangen von Telekommunikationssignalen erfolgt dabei über die Antenne8 und mittels der Mobilfunksende- und -empfangseinheit7 des gezeigten Adapters9 . Die Elektronikbox4 ist ebenso wie die Steuereinheit4 gemäß der Ausbildung nach1 vorzugsweise an ein Bussystem des Kraftfahrzeugs angekoppelt. -
- 1
- Zusatzgerät
- 2
- Identifikationsmodul (SIM-Karte)
- 3
- (Bluetooth-)Sende- und Empfangseinheit
- 4
- Steuereinheit, Elektronikbox
- 5
- Steuerelektronik
- 6
- (Bluetooth-)Sende- und Empfangseinheit
- 7
- Mobilfunksende- und -empfangseinheit
- 8
- Antenne
- 9, 9'
- Adapter
- 10, 10'
- Mobilfunkgerät
- 11
- Befestigungseinrichtung, Grundplatte
- 12
- Fahrzeugbus
- 13
- (mehradriges) Verbindungskabel
Claims (8)
- Zusatzgerät (
1 ) für Einrichtungen zur Nutzung eines funkgestützten Telekommunikations- und/oder Informationsdienstes, dessen Nutzung an ein an oder in einem Endgerät angeordnetes Identifikationsmodul gebunden ist, wobei eine mit dem Zusatzgerät zur Nutzung eines Dienstes betreibbare Einrichtung mindestens eine Steuereinheit (4 ) mit einer Steuerelektronik (5 ), eine Funksende- und Empfangseinheit (7 ) mit Verbindung zu einer Antenne (8 ) sowie eine Sende- und Empfangseinheit (6 ) zum drahtlosen Datenaustausch mit peripheren Geräten umfasst oder mit entsprechenden Einheiten verbunden ist, ohne jedoch über ein Identifikationsmodul zur Nutzung des Dienstes zu verfügen, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät (1 ) als eine mobile Einheit mit einer Sende- und Empfangseinheit (3 ) für einen drahtlosen Datenaustausch und einer eigenen Energieversorgung ausgebildet ist, welche über eine Aufnahme für ein Identifikationsmodul (2 ) verfügt, das zur Nutzung des Dienstes von den Einheiten der dabei mit dem Zusatzgerät (1 ) betriebenen Einrichtung über die Sende- und Empfangseinheiten (3 ,6 ) ansprechbar ist, wobei das Zusatzgerät (1 ) darüber hinaus im Hinblick auf die Nutzung des Dienstes nur eine passive Einheit darstellt, die insbesondere nicht über eine eigene Funksende- und Empfangseinheit verfügt. - Zusatzgerät (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei diesem um ein Zusatzgerät zum Betreiben einer Freisprecheinrichtung für die Telekommunikation in einem Mobilfunknetz handelt, wobei die Freisprecheinrichtung neben der Steuereinheit (4 ) mit der Steuerelektronik (5 ), der Funksende- und Empfangseinheit (7 ) für den Mobilfunk sowie der Sende- und Empfangseinheit (6 ) zum drahtlosen Datenaustausch mindestens über ein Mikrofon und einen Lautsprecher verfügt oder mit entsprechenden Einheiten zur elektroakustischen Wandlung verbunden ist. - Zusatzgerät (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät (1 ) eine Aufnahme für ein als SIM-Karte ausgebildetes Identifikationsmodul (2 ) aufweist und das SIM-Access-Profile (SAP) unterstützt. - Zusatzgerät (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Sende- und Empfangseinheit (3 ) als eine Bluetooth-Schnittstelle zum drahtlosen Datenaustausch mit einer entsprechend ausgebildeten Einrichtung zur Dienstnutzung ausgebildet ist. - Zusatzgerät (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Zusatzgerät (1 ) Bedienelemente angeordnet sind. - Zusatzgerät (
1 ) für eine Freisprecheinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät (1 ) mittels der an ihm angeordneten Bedienelemente bei der Freisprecheinrichtung für die Nutzung des Mobilfunknetzes an- und abmeldbar ist. - Zusatzgerät (
1 ) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät (1 ) über Bedienelemente zur Steuerung von Funktionen der Einrichtung zur Dienstnutzung, vorzugsweise über eine so genannte Push-To-Talk-Taste zur Benutzung mit einer Freisprecheinrichtung, verfügt. - Zusatzgerät (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieses als ein Schlüsselanhänger ausgebildet ist.
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