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Zugangskontrollsysteme für Kraftfahrzeuge bieten
in zunehmenden Maße
neben der reinen Zugangssteuerung auch Komfortmerkmale. Dabei besteht
ein Zugangskontrollsystem typischerweise aus einem Schließsystem,
mechanischen oder elektronischen Schlüsseln sowie Steuerelektronik.
Das Schließsystem
ermöglicht
Türen,
Hauben und Klappen am Fahrzeug zu entriegeln, zu verriegeln, zu öffnen und
geschlossen zu halten. Entriegeln und Verriegeln erfolgen in der
Regel über
den Schlüssel
und das Öffnen über eine
Handhabe wie den Türgriff.
Unter dem Begriff Türgriff
ist im folgenden der Außenöffnungsgriff
einer Fahrzeugtür
zu verstehen. Sofern die ebenfalls häufig vorhandene Handhabe zum Öffnen vom
Fahrzeuginneren aus gemeint ist, wird diese im folgenden als Innenöffnungsgriff
bzw. Türinnengriff bezeichnet.
Geschlossen werden Türen,
Hauben und Klappen meist durch einfaches Zudrücken. Die Zustände herkömmlicher
Schließsysteme
sind in der Regel nicht unabhängig
voneinander: beispielsweise kann eine geschlossene Tür verriegelt
oder entriegelt sein, während
eine geöffnete
Tür entriegelt
sein muß.
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Herkömmliche Schließsysteme
müssen
zunächst
entriegelt sein, bevor die Tür
durch Betätigung des
Türgriffs
geöffnet
werden kann. Dabei wird im Falle einer entriegelten Tür die Arbeit,
welche durch die Betätigung
des Türgriffs
verrichtet wird, derart auf den Öffnungsmechanismus übertragen,
daß die
Türe in
ihre Offenlage gebracht wird. Ein solches Schließsystem wird beispielsweise
in
DE 40 09 277 A1 beschrieben.
Dort wird eine Tür
durch einen federbelasteten Sperrhaken (auch Drehfalle genannt)
geschlossen gehalten. Die Drehung der Drehfalle wird durch eine
Sperrklinke blockiert. Auf die Sperrklinke wirkt ein Öffnungshebel,
welcher üblicherweise
mit dem Türgriff
verbunden ist. Über
einen weiteren Sperrhebel kann bei diesem Schließsystem bestimmt werden, ob
eine Bewegung des Öffnungshebels
auf die Sperrklinke kraftschlüssig übertragen
wird (entspricht dem entriegelten Systemzustand) oder ob die Bewegung
des Öffnungshebels
von der Sperrklinke entkoppelt wird (entspricht dem verriegelten
Systemzustand). Wenn das Schließsystem
verriegelt ist und der Türgriff
und damit auch der Öffnungshebel
betätigt
werden, bleibt die Tür
aufgrund der Entkopplung zwischen Öffnungshebel und Sperrklinke
geschlossen.
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Um die Tür zu öffnen, ist es bei betätigtem Türgriff nicht
ausreichend, das Schließsystem
zu entriegeln. Vielmehr muß der
Türgriff
zunächst
zurückgeführt und
nach dem Entriegeln erneut betätigt
werden, um die Tür
zu öffnen.
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Es ist ebenfalls bekannt, das Öffnen und
Entriegeln einer Fahrzeugtür
dergestalt miteinander zu verbinden, daß bei Betätigung des Innenöffnungsgriffs
eine verriegelte Tür
zeitgleich geöffnet
und entriegelt wird (z.B.
DE
198 45 125 A1 ). Dies ist jedoch nur für den Innenöffnungsgriff sinnvoll, weil
diese Funktion auf den Türaußengriff übertragen
den Diebstahlschutz des Fahrzeugs und damit die Zugangskontrollfunktion
des Schließsystems
aufheben würde.
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Moderne Zugangskontrollsysteme bieten Komfortmerkmale
wie Fernbedienbarkeit und passiven Zugang. Fernbedienbarkeit bedeutet,
daß der Benutzer
durch Betätigung
eines tragbaren Codegebers die Funktionen wie beispielsweise "Fahrzeug entriegeln" und "Fahrzeug verriegeln" auslösen kann, ohne
unmittelbar neben dem Fahrzeug zu stehen oder den Schlüssel in
einen Schließzylinder
einzuführen.
Ein passives Zugangskontrollsystem erlaubt dem Träger eines
Codegebers das Fahrzeug zu entriegeln und zu öffnen, ohne den Codegeber aktiv
zu betätigen.
Das bloße
Mitführen
des Codegebers ist ausreichend. Beim passiven Zugangskontrollsystem löst der Benutzer
durch eine bewußte
Handlung – das
sogenannte Triggersignal – eine
Abfrage vom Fahrzeug zum mitgeführten
Codegeber aus. Antwortet der Codegeber mit dem korrekten Antwortsignal, so
wird das Fahrzeug beispielsweise entriegelt, so daß es durch
nachfolgende Betätigung
des Türgriffs geöffnet werden
kann.
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Die Art des Triggersignals hat entscheidenden
Einfluß auf
die Realisierung des passiven Zugangskontrollsystems und damit auch
auf das zu verwendende Schließsystem.
Als Triggersignale für
den Zugang zu Fahrzeugtüren
kommen beispielsweise folgende Ansätze in Frage:
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- 1. Das Triggersignal wird durch Annäherung der Hand
an den Türgriff
ausgelöst.
- 2. Das Triggersignal wird durch Betätigung eines Tasters in der
Nähe des
Türgriffs
ausgelöst.
- 3. Das Triggersignal wird durch Ziehen am Türgriff, zu Beginn der Bewegung
des Türgriffs
aus seiner Ruhelage, ausgelöst.
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Der erste Ansatz hat den Nachteil,
daß die benötigte Näherungssensorik
und Auswertung in der Regel zu sehr hohen Kosten führt. Der
zweite Ansatz führt
zu relativ kostengünstigen
Systemen, hat jedoch den Nachteil eines eingeschränkten Komforts, weil
stets zwei unabhängige
Handlungen zum Öffnen einer
verriegelten Fahrzeugtür
notwendig sind: zunächst
muß der
Taster zum Entriegeln der Tür
betätigt
werden und anschließend
muß der
Türgriff
zum Öffnen
der Tür
betätigt
werden.
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Der dritte Ansatz wird von vielen
Benutzern als besonders komfortabel angesehen, wenn zum Öffnen einer
verriegelten Tür
nur noch der Türgriff
betätigt
werden muß.
In herkömmlichen
passiven Zugangskontrollsystemen führt dieser Ansatz jedoch zu aufwendigen
Schließsystemen
und damit hohen Kosten.
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Wenn bei einem passiven Zugangskontrollsystem
der Beginn der Bewegung des Türgriffs
als Triggersignal verwendet wird, ergibt sich das Problem, daß der Türgriff in
der Regel bereits eine beträchtliche
Wegstrecke zurückgelegt
hat, bis der Codegeber als berechtigt erkannt und die Tür daraufhin entriegelt
worden ist. Je nachdem, wie schnell der Benutzer am Türgriff zieht,
befindet sich der Türgriff sogar
in seiner Endlage, bevor der Kommunikationsvorgang zwischen Fahrzeug
und Codegeber abgeschlossen ist. In diesem Fall muß der Benutzer
bei Verwendung eines herkömmlichen
Schließsystems den
Türgriff
in seine Ruhelage zurückbringen
und ein zweites Mal ziehen, um die Tür zu öffnen, was als sehr störend empfunden
wird.
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Aus diesem Grund verwenden heutige
passive Zugangskontrollsysteme mit dieser Art des Triggersignals
aufwendige Schließsysteme
mit sogenannten E-Schlössern
mit elektrischer Öffnungsfunktion.
Dazu besitzen E-Schlösser
Eingänge,
die mit einer elektronischen Steuerung verbunden sind. Bei Ansteuerung
der elektrischen Öffnungsfunktion
wird beispielsweise ein Elektromotor oder Hubmagnet angesteuert,
der Energie zum Öffnen
der Tür
direkt oder indirekt auf den Öffnungsmechanismus
gibt. Beispielsweise beschreibt
DE 199 61 247 A1 ein Türschloß, bei dem ein Elektromotor
das elektrische Öffnen
der Tür
ermöglicht:
Wenn der Elektromotor in einer Richtung betrieben wird, lädt er einen
Energiespeicher, der als mechanische Feder ausgebildet ist. Wird
der Elektromotor in der anderen Richtung betrieben, so gibt er die
in der Feder gespeicherte Kraft frei. Die Kraft bewirkt die Drehung
einer Sperrklinke, wodurch letztere außer Eingriff mit einer Drehfalle
gebracht wird. Die dadurch ermöglichte
Drehung der Drehfalle gibt die Tür
zur Öffnung
frei.
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Zugangskontrollsysteme mit E-Schlössern haben
den Nachteil, daß zusätzliche
Elektromotoren oder andere elektromechanische Stellglieder in den Schlössern benötigt werden,
daß zusätzliche
Steuerelektronik notwendig wird, daß zusätzlicher Verkabelungsaufwand
zwischen der Steuerelektronik und jedem E-Schloss anfällt und
daß neue
Sicherheitsrisiken dadurch entstehen können, daß Fahrzeugtüren durch einen elektrischen
Defekt versehentlich geöffnet
werden könnten.
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Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß im Stand
der Technik auch Hilfsbetätigungen
für Fahrzeugschlösser bekannt
sind, welche ein Entriegeln und Öffnen
der Tür
auch anders ermöglichen, ohne
Betätigung
der normalen Handhaben wie Türinnen-
oder Türaußengriff.
In der
DE 198 47 079
A1 wird ein Schloß beschrieben,
welches einen Energiespeicher besitzt, dessen Energie mittelbar
oder unmittelbar auf den Entriegelungsmechanismus des Schlosses
einwirkt. Dabei ist der Energiespeicher zum Beispiel als chemischer
Zündsatz
oder vorgespannte Feder ausgebildet. In speziellen Situationen wie
beispielsweise einem Crash oder beim Versinken in Wasser wird die
Energie auf den Entriegelungsmechanismus übertragen, um ein Öffnen der
Tür zur
Ermöglichen.
Für das
wiederholte Entriegeln und Öffnen
von Türen,
wie es im täglichen
Gebrauch geschieht, ist das genannte Schloß nicht verwendbar, weil Mechanismen
zum Wiederaufladen des Energiespeichers fehlen.
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Um die oben genannten Nachteile zu
umgehen, wird in der
DE
101 27 523 A1 ein Schließsystem beschrieben, bei dem
die Arbeit, welche durch die Betätigung
des Türaußengriffs
verrichtet wird, in einem Energiespeicher gespeichert wird. Die
gespeicherte Energie wird nach dem Entriegeln auf den Öffnungsmechanismus
des Schließsystems übertragen. Dadurch
wird eine Öffnung
auch dann ermöglicht, wenn
der Türgriff
bereits vor dem Entriegeln betätigt wurde.
Das in der
DE 101
27 523 A1 gezeigte Ausführungsbeispiel
führt jedoch
zu einem anderen Nachteil: Das Verriegeln einer zuvor geöffneten
Türe erfordert
einen aufwendigen Verriegelungsmechanismus, damit der im Ausführungsbeispiel
gezeigte Verriegelungshebel die Rückkehr der Sperrklinke in ihre sperrende
Lage nicht behindert. Das Verriegeln einer zuvor geöffneten
Türe kann
aber wünschenswert sein.
So ist es speziell im nordamerikanischen Raum üblich, nach dem Aussteigen
aus dem Fahrzeug die geöffnete
Fahrertür
zunächst
zu verriegeln und anschließend
zuzuschlagen (sogenanntes „Slam Lock").
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Schließsystem
gemäß des Oberbegriffes
des Anspruches 1 zu realisieren, welches kostengünstig ist und keine der oben
genannten Nachteile besitzt und beispielsweise für den Einsatz in passiven Zugangskontrollsystemen
mit Triggerung durch einmaliges Ziehen am Türgriff geeignet ist. Dies wird
erfindungsgemäß durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 erreicht.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden durch Zeichnungen genauer erläutert:
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1 zeigt
eine prinzipielle Realisierung des in den Ansprüchen 1 bis 18 beschriebenen
Systems.
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Die 2 bis 6 zeigen Ausführungsbeispiele einer
erfindungsgemäßen Realisierung
der Ansprüche
19 bis 21.
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Ein Schließsystem für ein Kraftfahrzeug umfaßt gemäß 1 einen Öffnungsmechanismus, bestehend
aus einer Drehfalle 7b sowie einer Rückstellfeder 7c, der
einen Sperrbolzen 8 aufnehmen kann. In der gezeigte Geschlossenlage
wird der Sperrbolzen 8 in der Drehfalle 7b gehalten.
Dies ist gleichbedeutend mit einer geschlossenen Tür, Haube
oder Klappe. Durch Rotation der Drehfalle 7c kann der Öffnungsmechanismus
in seine Offenlage gebracht werden, in welcher der Sperrbolzen 8 freigegeben wird,
wodurch die Tür;
Haube oder Klappe geöffnet werden
kann. Die Rückstellfeder 7c ist
bestrebt, die Drehfalle 7c in ihre Offenlage zu überführen. Dies wird
in der gezeigten Position jedoch durch ein erstes Sperrelement 10 sowie
ein zweites Sperrelement 11 verhindert. Beide Sperrelemente 10 und 11 befinden sich
jeweils in ihrer sperrenden Lage und verhindern eine Rotation der
Drehfalle 7b. In ihrer sperrenden Lage greifen die Sperrelemente 10 und 11 jeweils
in eine Rastnocke der Drehfalle 7b ein und verhindern somit
eine Rotation in Richtung Offenlage. Die Sperrelemente sind in dem
gezeigten Beispiel schwenkbar, wodurch sie neben ihrer sperrenden Lage
auch eine freigebende Lage einnehmen können. Das erste Sperrelement 10 kann
durch Betätigung
der Handhabe 1, welche beispielsweise als Türaußengriff
ausgebildet ist, über
den Übertrager 2 in
seine freigebende Lage gebracht werden. Das erste Sperrelement 10 kann
auch durch Betätigung
der weiteren Handhabe 12, welche beispielsweise als Türinnengriff
ausgebildet ist, über
den Übertrager 6 in seine
freigebende Lage gebracht werden. Eine Betätigung der weiteren Handhabe 12 bringt über den Übertrager 6 das
zweite Sperrelement 11 ebenfalls in seine freigebende Lage.
Das zweite Sperrelement 11 kann auch durch Drehen eines
mechanischen Schlüssels
in einem typischerweise außen
angebrachten Schließzylinder 9 über den Übertrager 4 in seine
freigebende bzw. sperrende Lage gebracht werden. Darüber hinaus
kann das zweite Sperrelement 11 auch durch einen Elektromotor 5b über den Übertrager 3 in
seine freigebende bzw. sperrende Lage gebracht werden. Aus der Abbildung
ist ersichtlich, daß die
Drehfalle 7b nur dann in ihre Offenlage rotieren kann,
wenn sich sowohl das erste Sperrelement 10 als auch das
zweite Sperrelement 11 jeweils in ihrer freigebenden Lage
befinden. Dabei ist es unerheblich, in welcher zeitlichen Abfolge
die Sperrelemente 10 und 11 von ihrer sperrenden
Lage in die freigebende Lage gebracht werden.
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wenn sich das zweite Sperrelement 11 in
seiner sperrenden Lage befindet, so entspricht dies dem Systemzustand „verriegelt". Eine Betätigung der Handhabe 1 führt in diesem
Systemzustand nicht dazu, daß eine
zuvor geschlossene Tür
geöffnet
wird.
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Wenn sich das zweite Sperrelement 11 in seiner
freigebenden Lage befindet, so entspricht dies dem Systemzustand „entriegelt". Eine Betätigung der Handhabe 1 führt in diesem
Systemzustand dazu, daß eine
zuvor geschlossene Tür
geöffnet
wird.
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Ein beispielhafter Ablauf für das Öffnen einer geschlossenen
und verriegelten Fahrzeugtür
im Falle eines passiven Zugangskontrollsystems sieht wie folgt aus:
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- – Das
Schließsystem
befindet sich im Zustand „verriegelt". Das zweite Sperrelement 11 befindet sich
in seiner sperrenden Lage.
- – Der
Benutzer trägt
einen elektronischen Codegeber bei sich, der über Funksignale mit dem elektronischen
Zugangskontrollsystem des Kraftfahrzeugs kommunizieren kann. Der
Benutzer zieht am Türaußengriff
(Handhabe 1). Durch die Bewegung des Türgriffes wird ein elektrischer Schalter
betätigt,
welcher das Triggersignal für das
elektronische Zugangskontrollsystem des Kraftfahrzeuges erzeugt.
- – Das
elektronische Zugangskontrollsystem führt eine Funkabfrage des elektronischen
Codegebers durch. In der Zwischenzeit hat der Benutzer den Türaußengriff
bis zum Anschlag gezogen und hält
den Griff in dieser Position. Das erste Sperrelement 10 befindet
sich nun in seiner freigebenden Lage. Die Tür beleibt jedoch noch geschlossen,
weil die Drehfalle 7b durch das zweite Sperrelement 11 in
seiner Geschlossenlage gehalten wird.
- – Das
elektronische Zugangskontrollsystem stellt fest, daß der Codegeber
des Benutzers gültig
ist und steuert daraufhin den Elektromotor 5b an, welcher
das zweite Sperrelement 11 in seine freigebende Lage überführt.
- – Die
Feder 7c drückt
nun die Drehfalle 7b in ihre Offenlage. In ihrer Offenlage
gibt die Drehfalle 7b den Sperrbolzen 8 frei,
wodurch der Benutzer die Tür
aufziehen kann.
- – Das
Schließsystem
befindet sich nun im Zustand „entriegelt" und die Tür ist geöffnet.
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Durch das Zudrücken der Tür wird der Sperrbolzen 8 in
die Drehfalle 7b gebracht. Die Drehfalle 7b beginnt
nun eine Rotation in Richtung Geschlossenlage. Dabei wird die Rückstellfeder 7c gespannt. Das
erste Sperrelement 10 ist typischerweise ebenfalls federbelastet
und zwar so, daß das
Sperrelement 10 bei nicht betätigter Handhabe 1 und
nicht betätigter
weiteren Handhabe 12 bestrebt ist, seine sperrende Lage
einzunehmen. Eine solche Feder ist in den 2 bis 6 dargestellt.
während
die Drehfalle 7b in Richtung Geschlossenlage rotiert, gleitet
das Sperrelement 10 über
die Rastnocke der Drehfalle 7b und sperrt die Rotation
in Richtung Offenlage, sobald die Rastnocke der Drehfalle 7b die
Rastnase des Sperrelements 10 passiert hat. Damit wird
u.a. erreicht, daß die
Türe nicht
unmittelbar wieder aufspringt, nachdem sie zugedrückt wurde.
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Alle Elemente der 1 sind als beispielhaft anzusehen. Die
Art der Übertrager
bzw. Getriebe 2, 3, 4 und 6 wird
nicht genauer beschrieben, weil sie für den Gedanken der Erfindung
unerheblich sind. Als Beispiel sei jedoch genannt, daß die Übertrager 2 und 6 typischerweise
als Bowdenzug ausgebildet sein können.
Die Handhabe 1 dient dem Benutzer des Fahrzeugs zur Öffnung der
Tür von
außen.
Dabei kann die Handhabe beispielsweise als Türgriff zum Ziehen, Drehen oder
Drücken
ausgebildet sein. Die weitere Handhabe 12 dient dem Benutzer
des Fahrzeugs zur Öffnung
der Tür
von innen. Über
den typischerweise außen
angebrachten Schließzylinder kann
die Tür
mit Hilfe eines mechanischen Schlüssels entriegelt bzw. verriegelt
werden. Über
den Elektromotor 5b kann das Schließsystem ebenfalls entriegelt
bzw. verriegelt werden. Statt eines Elektromotors kann beispielsweise
auch ein Hubmagnet oder ein pneumatischer Antrieb eingesetzt werden.
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Die Rückstellfeder 7c kann
beispielsweise als Kunstoff- oder Stahlfeder oder auch pneumatische
Feder ausgebildet sein. Die im Stand der Technik bekannten und üblicherweise
zusätzlich
vorhandenen Elemente eines Drehfallenschlosses, wie beispielsweise
die Vorraste, sind nicht gezeigt.
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2 zeigt
eine vorteilhafte Ausgestaltung nach den Ansprüchen 19 bis 21, bei der die
beiden Sperrelemente als Sperrklinken mit gleicher Drehachse ausgebildet
sind. Im weiteren ist ein Ausführungsbeispiel
für das
Getriebe dargestellt, welches den Schließzylinder 9 sowie
den Motor 5b der elektrischen Zentralverriegelungsanlage
mit der zweiten Sperrklinke 11 verbindet. Das Getriebe
ermöglicht es, über den
Schließzylinder 9 oder
den Motor 5b die zweite Sperrklinke 11 von ihrer
sperrenden in ihre freigebende Lage beziehungsweise von ihrer freigebenden
in ihre sperrende Lage zu bringen.
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Die 2 bis 6 zeigen das Ausführungsbeispiel
in verschiedenen Systemzuständen:
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In 2 ist
das System geschlossen und verriegelt. Die Handhabe 1 ist
nicht betätigt.
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In 3 wird
die Handhabe betätigt.
Die Sperrklinke 10 befindet sich in ihrer freigebenden
Lage. Das System ist verriegelt und die Sperrklinke 11 sperrt
die Drehfalle 7b in ihrer Geschlossenlage. Das System ist
geschlossen.
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In 4 wird
die Handhabe betätigt.
Die Sperrklinke 10 befindet sich in ihrer freigebenden
Lage. Das System ist durch Drehung eines Schlüssels im Schließzylinder 9 entriegelt
worden. Die Sperrklinke 11 befindet sich in ihrer freigebenden
Lage. Die Drehfalle 7b wird durch die Energie in der Feder 7c in
ihre Offenlage gebracht. Das System ist geöffnet. Dabei spielt es keine
Rolle, ob zuerst die Handhabe 1 oder der Schließzylinder 9 betätigt wurden.
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In 5 ist
die Handhabe 1 nicht betätigt. Die Sperrklinke 10 befindet
sich in ihrer sperrenden Lage und sperrt die Drehfalle 7b in
ihrer Geschlossenlage. Das System ist durch den Motor 5b entriegelt
worden. Die Sperrklinke 11 befindet sich in ihrer freigebenden
Lage. Das System ist geschlossen.
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In 6 wird
die Handhabe betätigt.
Die Sperrklinke 10 befindet sich in ihrer freigebenden
Lage. Das System ist durch den Motor 5b entriegelt worden.
Die Sperrklinke 11 befindet sich in ihrer freigebenden
Lage. Die Drehfalle 7b wird durch die Energie in der Feder 7c in
ihre Offenlage gebracht. Das System ist geöffnet. Dabei spielt es keine
Rolle, ob zuerst die Handhabe 1 oder der Motor 5b betätigt wurden.
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Vorteile der Erfindung:
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- 1. Unabhängig
davon, wie schnell der Benutzer den Türgriff betätigt und unabhängig davon,
wie lange die Überprüfung eines
berechtigten Codegebers dauert, reicht immer eine einzige Betätigung des
Türgriffs
aus, um das System zu entriegeln und zu öffnen.
- 2. Eine Öffnung
kann nur stattfinden, wenn der Türgriff
tatsächlich
betätigt
wird. Eine elektrische Fehlfunktion kann nicht zu einer versehentlichen Öffnung führen.
- 3. Es wird im Vergleich zu einem herkömmlichen Schloß mit elektrischer
oder pneumatischer Verriegelungsfunktion kein zusätzlicher
elektrischer oder pneumatischer Aktuator benötigt, um eine zunächst verriegelte
Tür bei
bereits betätigter Handhabe
zu öffnen.
Daher ist keine spezielle Steuerelektronik und auch kein zusätzlicher
Verkabelungsaufwand notwendig.
- 4. Eine zuvor geöffnete
Tür kann
zunächst
verriegelt werden, bevor sie zugeschlagen wird.
- 5. Durch die einfache mechanische Realisierung ist das Schließsystem
wenig fehleranfällig
und sehr kostengünstig
realisierbar.
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- 1
- Handhabe
(Aussenöffnungsgriff)
- 2
- Übertrager
oder Getriebe
- 3
- Übertrager
oder Getriebe
- 4
- Übertrager
oder Getriebe
- 5b
- Motor,
gegebenenfalls mit Getriebe
- 6
- Übertrager
oder Getriebe
- 7b
- Drehfalle
- 7c
- Rückstellfeder
für Drehfalle
(Energiespeicher)
- 8
- Schließbolzen
- 9
- Schließzylinder
- 10
- Erstes
Sperrelement (Sperrklinke)
- 11
- Zweites
Sperrelement (Sperrklinke
- 12
- Weitere
Handhabe (Innenöffnungsgriff)