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Vorrichtung an Schreibmaschinen zum wechselweisen Beschriften von
Papierbahnen, insbesondere Etikettenbahnen Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung
an Schreibmaschinen zum wechselweisen Beschriften von Papierbahnen, insbesondere
Bahnen von Etiketten, wie sie z. B. in Apotheken verwendet werden. Derartige Etiketten
werden meistens von Hand beschriftet. Bei der Benutzung von Schreibmaschinen zum
Beschriften der Etiketten ergibt sich, daß das Einführen und Halten einzelner Etiketten
umständlich ist. Man hat daher versucht, die Etiketten in Form zusammenhängender
Streifen oder Rollen in die Maschine einzuführen und durch die übliche Papierhaltevorrichtung
unterhalb der Schreibwalze zu halten. Dies hatte jedoch den Nachteil, daß zum Beschriften
einer anderen Etlkettenart, z. B. von anderer Größe oder Farbe. die ganze Papierrolle
gegen eine andere ausgewechselt werden mußte. Bei häufigem Wechsel der Etikettenart
ist dies sehr zeitraubend.
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Diese Schwierigkeiten werden gemäß der Erfindung dadurch überwunden,
daß zum wechselweisen Beschriften von mehreren nebeneinander auf dein Wagen der
Maschine angeordneten Bahnen von Etiketten, die je nach Bedarf verschiedene Farbe
oder Größe haben könnest. die mit Andrückrollen versehene untere Papierandrückvorrichtung
in besonderer Weise ausgestaltet ist.
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Zum gleichmäßigen Andrücken eines Schreibblattes an die Schreibwalze
ist es bekannt, mehrere nebeneinander in Längsrichtung der Schreibwalze angeordnete
Andrückrollen in getrennten Rollenhaltern zu lagern und gegen Federwirkung mittels
auf einer Welle angebrachter 'Nocken gemeinsam von der Schreibwalze abzuheben und
nach Rückgang des Papierlösers unter Wirkung der Federn in Wirklage zu bringen.
Ferner ist es bei einer Buchhaltungsschreibmaschine bekannt, zum Halten eines gegenüber
den einzelnen Schreibblättern breiteren Grundblattes zum Sammeln der Buchungen zusätzliche
Andrückrollen vorzusehen, die unabhängig voneinander durch besondere Handhebel in
und außer Wirklage stehbar sind. Ein Schutz für die wahlweise Einstellung verschiedener,
nebeneinander und unabhängig zueinander angeordneter Andrückwalzen wird daher nicht
beansprucht.
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Bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung «wird ebenfalls eine mit Andrückrollen
versehene untere Papierandrückvorrichtung aus mehreren nebeneinanderliegenden Abschnitten
benutzt, die unter Federwirkung mittels auf Wellen angebrachter Mitnehmer in bzw.
außer Wirklage steilbar sind. Gegenüber diesen bekannten Vorrichtungen ist die Erfindung
dadurch gekennzeichnet, daß zum Zweck des wahlweisen Vorschubs von nebeneinander
eingespannten Etikettenbahnen die einzelnen Abschnitte durch versetzt a111 Umfang
der Welle angebrachte Nocken wahlweise in oder außer Wirklage einstellbar sind.
Hierdurch ist es möglich, verschiedene Rollen oder Streifen von zusammenhängenden
und z. B. durch Perforierung abgegrenzten Etiketten nebeneinander in die Maschine
einzuführen und unabhängig voneinander zum Beschreiben einer oder mehrerer Zeilen
und zum Abtrennen einer beschrifteten Etikette vorzuschieben. wobei die anderen
Etikettenrollen oder -streifen unverändert in ihrer Lage bleiben.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung in einer Ausführungsform beispielsweise
veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt schaubildlich den Wagen einer Schreibinaschine mit einer
Vorrichtung gemäß der Erfindung, wobei die Schreibwalze herausgenommen ist, um die
Papierandrückvorrichtung deutlicher zu zeigen; Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch
den Wagen gemäß Fig. 1.
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Der Wagen 1 der Schreibmaschine, der mit hochgeklappter Papierhalteschiene
dargestellt ist, ist an seinen Seitenwänden 2. 3 mit Löchern 4, 5 für die t.ager
der Schreibwalze 6 versehen, die in Fig. 2 finit strichpunktierten Linien angedeutet
ist. Die hintere Wand 7 des Wagens ist nach vorn zur Papierauflage verlängert, an
die sich unterhalb der Walze 6 die Papierandrückvorrichtung anschließt. Die Papierandrückvorrichtung
ist gemäß der Erfindung in mehrere nebeneinanderliegende Teile aufgeteilt, deren
Breite beliebig gewählt werden kann, entsprechend verschiedenen Breiten der Papierrollen,
auf denen Etiketten od. dgl. vorgedruckt sein können. Die Teile
der
Papierandrückvorrichtung können auch dieselbe Breite haben.
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In der dargestellten Ausführungsform ist die Papierandrückvorrichtung
in vier Teile aufgeteilt. Diese bestehen aus vier Papierführungsblechen 8 mit je
zwei Papierandrückrollen 12 und 13. Die Papierführungsbleche 8 werden jedes für
sich durch je eine Feder 9 gehalten, deren hintere Enden durch Schrauben 10 und
Muttern 11 am hinteren Teil des Wagens einstellbar befestigt sind. Hierdurch können
die Spannungen der Federn 9 verändert werden, so daß die Papierführungsbleche 8
mit den Papierandrückrollen 12, 13 mit der nötigen Kraft gegen die Walze 6 drücken.
Die Papierandriickrollen 12, 13 sind in Zungen an den unteren Seiten der Papierführungsbleche
8 gelagert und liegen in rechteckigen Ausschnitten dieser Bleche. Die Achsen der
Papierandrückrollen 12, 13 werden durch Drähte 14 in ihrer Lage gehalten.
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Im Wagen 1 ist eine Achse 15 so angeordnet, daß sie sich über sämtliche
Federn 9 in der Nähe von deren Anschlagstellen am Wagen erstreckt. Die Achse 15
ist mit je einem Anschlag 16 für jede Feder 9 versehen. Die Achse 15 kann durch
einen Handhebel 15' gedreht werden, so daß alle Federn 9 durch die Anschläge 16
von der Walze 6 wegbewegt werden können. Hierdurch werden auch sämtliche Papierführungsbleche
8 mit den Papierandrückrollen 12, 13 von der Walze 6 wegbewegt. In dieser Stellung
findet also bei keiner Papierrolle ein Papiertransport statt, wenn die Walze 6 gedreht
wird.
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Um den Papiervorschub für irgendeine Papierrolle zu ermöglichen, ist
eine Welle 17 im Wagen 1, 2, 3 angeordnet, die sich unterhalb sämtlicher Teile 8,
12, 13 der Papierhaltevorrichtung erstreckt. Die Welle 17 ist für jedes Papierführungsblech
8 mit je einem Nocken 18 versehen. Die Nocken 18 sind so angeordnet, daß beim Drehen
der Achse 17 um verschiedene Winkel jeweils ein Nocken 18 gegen einen Stift 19 an
der unteren Seite eines Papierführungsbleches 8 drückt. Hierdurch wird dieses Papierführungsblech
8 mit den Papierandrückrollen 12, 13 gegen die Walze 6 gedrückt. Beim Drehen der
Walze 6 wird daher der angedrückte Papierstreifen mitgenommen, während die anderen
Papierstreifen in Ruhe bleiben. Die Welle 17 ist in den Seitenwänden 2 und 3 des
Wagens gelagert und an ihrem herausragenden Ende mit einem Handrad 20 versehen,
um die Welle 17 zu drehen und auf bestimmte Winkel einzustellen. Das Handrad 20
ist hierzu mit Markierungen für die verschiedenen Papierstreifen versehen.
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Bei der dargestellten Ausführungsform kann die Schreibmaschine auch
für das Schreiben auf gewöhnliehen Schreibblättern benutzt werden. Die Welle 17
kann hierzu durch das Handrad 20 so eingestellt werden, daß alle Nocken 18 außer
Eingriff mit den Stiften 19 sind. In dieser Stellung können alle Teile der Papierandrückvorrichtung
gemeinsam durch den Handhebel 15' in eine das Papier haltende oder das Papier freigebende
Stellung eingestellt werden. Der Handhebel 15' wirkt hierbei in derselben
Weise wie der gewöhnliche Papierfreigabehebel.
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Die Ausführungsform kann in verschiedener Weise geändert werden. So
können z. B. alle Teile 8, 12. 13 der Papierandrückvorrichtung in ihrer Grundstellung
von der Walze 6 abgehoben sein und einzeln angedrückt werden durch irgendein Stellglied,
z. B. auch Tasten od. dgl. Es ist auch möglich, daß alle Teile 8, 12, 13 der Papierandrückvorrichtung
in ihrer Grundstellung gegen die Walze 6 gedrückt werden und ein Stellglied so angeordnet
ist, daß die Teile 8, 12. 13 der Papierhaltevorrichtung einzeln von der Walze 6
abgehoben werden können.