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DE10349182B3 - Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung - Google Patents

Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung Download PDF

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DE10349182B3
DE10349182B3 DE2003149182 DE10349182A DE10349182B3 DE 10349182 B3 DE10349182 B3 DE 10349182B3 DE 2003149182 DE2003149182 DE 2003149182 DE 10349182 A DE10349182 A DE 10349182A DE 10349182 B3 DE10349182 B3 DE 10349182B3
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Chen Yuan
Yung Jess
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Hiwin Mikrosystem Corp
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Abstract

Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung, der insbesondere für ein- und ausfahrbare Anlagen verwendbar ist, wobei eine Antriebseinrichtung des erfindungsgemäßen Linearantriebs beim Stoppen eines die Antriebseinrichtung antreibenden Motors selbsttätig hemmbar ist, wodurch eine Belastung genau an der Stelle zum Stillstand kommt, wo der Motor gestoppt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung, der insbesondere für ein- und ausfahrbare Anlagen verwendbar ist, wobei eine Antriebseinrichtung des erfindungsgemäßen Linearantriebs beim Stoppen eines die Antriebseinrichtung antreibenden Motors selbsttätig hemmbar ist, wodurch eine Belastung genau an der Stelle zum Stillstand kommt, wo der Motor gestoppt ist.
  • Herkömmliche Linearantriebe bestehen aus einem Hauptkörper, einem Motor, einer Abtriebswelle und einer Antriebswelle. Die Vorgehensweise geschieht in der Weise, dass das vom Motor erzeugte Drehmoment mittels einer Turbinenwelle eine Turbine in Drehbewegung versetzt und weiters auf die Abtriebswelle übertragen wird. Da die Abtriebswelle und die Antriebswelle koaxial angeordnet sind, wird das Drehmoment der Antriebswelle weiterhin auf die Antriebswelle übertragen. Eine Spindel ist mit der Antriebswelle verbunden, wobei eine Schraubenmutter an der Spindel angeschraubt ist. Im Inneren der Schraubenmutter ist ein inneres Belastungsrohr gelagert. Wird die Spindel mit der Antriebswelle gedreht, wird das Drehmoment der Spindel von der Schraubenmutter in lineare Schub- bzw. Zugkraft umgewandelt, wodurch eine Aus- bzw. Einfahrbewegung des inneren Belastungsrohrs erfolgt. Daher wird ein zu bearbeitendes Werkstück in linearer Richtung bewegt.
  • Verfügt der herkömmliche Linearantrieb über keinen selbsthemmenden Mechanismus, erfolgt die Hemmung mittels der Reibungskraft zwischen unterschiedlichen Mechanismen, was eine Reduzierung der Geschwindigkeit des normalen Betriebs des Linearantriebs und eine Erhöhung der Belastung auf dem Motor bewirkt. Bei einem mit einem selbsthemmenden Mechanismus versehenen Linearantrieb übt der selbsthemmende Mechanismus eine Bremskraft auf die Antriebswelle aus, was ein Abrutschen der Belastung verhindert, wobei die Belastung an der Stelle gestoppt wird, wo der Motor zum Stillstand kommt. Zum Stand der Technik wird in diesem Zusammenhang auf die EP 0662573 A1 Bezug genommen. Dort ist ein Linearantrieb beschrieben, der eine Schraubenfeder aufweist, wobei die Schraubenfeder mit einem Ende in einem Antriebsgehäuse befestigt ist. Die Schraubenfeder ist so angeordnet, dass sie während der Vorwärts-/Ausfahrbewegung freie Drehung der Spindel zulässt, aber bei der Rückwärts-/Rückzugbewegung eine Bremskraft auf eine Spindel ausübt, die so ausgewogen ist, dass die Spindel selbstgehemmt zu sein scheint. Derartiger Linearantrieb weist jedoch einen Nachteil auf, dass die Spindel nur einseitig selbstgehemmt werden kann. Wird der Motor gegenläufig gedreht, um die Belastung einzufahren, muss das Drehmoment des Motors größer sein als das selbsthemmende Drehmoment der Schraubenfeder, was eine zusätzliche Belastung auf den Motor bewirkt.
  • US Patent 4246991 hat das Problem der zusätzlichen Kräfte mittels zweier selbsthemmender Federn verringert.
  • Die Erfindung setzt eine selbsthemmende Feder mit zwei Hakenenden ein, um einen bidirektionalen Selbsthemmungseffekt zu erzielen, wobei innerhalb der Feder eine Kraftübertragungseinrichtung eines Linearantriebs angeordnet ist, und wobei, wenn die Kraftübertragungseinrichtung des Linearantriebs rotiert, die Feder schrumpft und entlang der Kraftübertragungseinrichtung rotiert. Dadurch wird keine zusätzliche Belastung auf den Motor erzeugt. Die Selbsthemmung wird durch das Ausdehnen der Feder und die Wechselwirkung mit dem an der Innenwandung mit Ölnuten versehenen Rohrstutzen erzielt.
  • Dadurch kann die Erfindung den bidirektionalen Selbsthemmungseffekt unter Verwendung von nur einer Feder erzielen. Außerdem greifen die zwei Eingriffsarme der Kraftübertragungseinrichtung gemäß der Erfindung in das Verbindungselement von einer Antriebseinrichtung ein, welches zwei längliche Vorsprünge aufweist, wobei eine derartige Struktur (zweiseitige Übertragung) die Drehmoment-Übertragung ermöglichen kann, wobei die Selbsthemmung und die Selbst-Enthemmung sehr stabil und gleichmäßig durchgeführt wird und damit effektiv das Vibrationsproblem der einseitigen Übertragung überwunden wird. Zusätzlich sind die Ölnuten geeignet, die Probleme der Schmierung und der Geräusche zu verringern und die Lebensdauer des Linearantriebs zu verlängern.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung zu schaffen, der beim Stoppen eine selbsthemmende Funktion hat, egal, ob es sich um eine Rechts- oder Linksdrehung des Linearantriebs handelt, wobei dessen Leistungseinrichtung nicht zusätzlich belastet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der erfindungsgemäße Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung zeichnet sich dadurch aus:
    eine Leistungsvorrichtung, die als Antriebsquelle zur Erzeugung des Drehmoments dient;
    eine Kraftübertragungseinrichtung, die zwei Eingriffsarme besitzt und für eine Kraftübertragung des von der Leistungsvorrichtung erzeugten Drehmoments sorgt;
    eine Antriebseinrichtung, die hauptsächlich ein Verbindungselement, eine Spindel und eine Schraubenmutter umfasst, wobei die Eingriffsarme und das Verbindungselement zu einer Baueinheit zusammengefügt sind, um das von der Leistungsvorrichtung erzeugte Drehmoment in Linearkraft umzuwandeln und somit eine Belastung in lineare Bewegung zu versetzen; und
    einen selbsthemmenden Mechanismus, der eine selbsthemmende Feder aufweist, die mit der Kraftübertragungseinrichtung und der Antriebseinrichtung zusammenwirkt, um eine in zwei Richtungen selbsthemmende Wirkung zu erreichen, wobei die selbsthemmende Feder mit einem Vorderhaken und einem Hinterhaken außen an beiden Eingriffsarmen angebracht ist, während ein an der Innenwandung mit Ölnuten versehener Rohrstutzen die selbsthemmende Feder umschließt, so dass der selbsthemmende Mechanismus eine in zwei Richtungen selbsthemmende Funktion hat, während der Leistungsvorrichtung keine zusätzliche Belastung zuführbar ist.
  • Hierbei ist es von Vorteil, wenn der erfindungsgemäße Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung in Überlappungsweise gestaltet ist, was eine Verringerung der Baugröße bewirkt.
  • Des Weiteren ist es möglich, eine in zwei Richtungen erfolgende Selbsthemmung des Linearantriebs zu erreichen, egal, ob der Linearantrieb von Schub- oder Zugkraft belastet ist. Außerdem befindet sich dessen selbsthemmende Feder stets im Zustand der Rückzugsbewegung, wenn sie in Bewegung versetzt wird. Daher ist der Leistungsvorrichtung keine zusätzliche Belastung zuführbar.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass zwei Eingriffsarme vorhanden und jeweils in der Vorder- bzw. Hinternut verlagert sind, was eine stabilere Positionierung der selbsthemmenden Feder außen an Eingriffsarmen bewirkt.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Innenwandung des Rohrstutzens mit Ölnuten versehen sein kann, um die Reibungskraft zu erhöhen sowie eine geeignete Schmierung durchzuführen. Außerdem wird die Standzeit des erfindungsgemäßen Linearantriebs auch erhöht.
  • Diese und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden beim Lesen der folgenden Beschreibung der Ausführungsformen deutlich, welche auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nehmen; es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung in perspektivischer Explosionsansicht;
  • 2 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen selbsthemmenden Mechanismus in Vorderansicht; und
  • 3 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen selbsthemmenden Mechanismus in Hinteransicht.
  • Bezugnehmend auf 1 umfasst der erfindungsgemäße Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung eine Leistungsvorrichtung 10, eine Antriebsvorrichtung, eine Antriebseinrichtung und einen selbsthemmenden Mechanismus. Die Leistungsvorrichtung 10 steht in Verbindung mit einer Turbine 11, an welcher zwei Eingriffsarme 20 angebracht sind. Die beiden Eingriffsarme 20 sind der Antriebseinrichtung zugeordnet, wobei diese Antriebseinrichtung in Abwandlung dieses Ausführungsbeispiels gemäß 1 bis 3 auch aus drei, vier oder noch mehr Eingriffsarmen 20 bestehen kann. Die erfindungsgemäße Antriebseinrichtung umfasst hauptsächlich ein Verbindungselement 50, eine Spindel 60 und eine nicht dargestellte Schraubenmutter. Außerdem sind die Eingriffsarme 20 und das Verbindungselement 50 zu einer Baueinheit zusammengefügt, wobei das Verbindungselement 50 einen oberen und unteren länglichen Vorsprung 51, 52 aufweist, durch die das Verbindungselement 50 und die Eingriffsarme 20 zugleich in Drehbewegung versetzbar sind. Weiterhin wird das Drehmoment auf die am Verbindungselement 50 angeordnete Spindel 60 übertragen, was unter Zusammenwirken mit der nicht-dargestellten Schraubenmutter zur Aktivierung des sämtlichen Linearantriebs führt. Eine selbsthemmende Feder 30 mit einem Vorderhaken 31 und einem Hinterhaken 32 ist außen an beiden Eingriffsarmen 20 angebracht, wobei ein Rohrstutzen 40 die selbsthemmende Feder 30 umschließt. Um eine stabilere Positionierung der selbsthemmenden Feder 30 zu gewährleisten, sind die Eingriffsarme 20 jeweils mit einer Nut 21, 22 versehen, in welche die Vorder- bzw. Hinterhaken 31, 32 greift.
  • Zur Verdeutlichung der erfindungsgemäßen Antriebsweise wird Bezug auf die 2 und 3 genommen. Wird der Linearantrieb nach außen ausgefahren, versetzt die Leistungsquelle die beiden Eingriffsarme 20 in Drehbewegung im Uhrzeigersinn, woraufhin das die länglichen Vorsprünge 51, 52 aufweisende Verbindungselement 50 von den Eingriffsarmen 20 mitgedreht wird, was eine Übertragung des Drehmoments und dann ein Hinausschieben einer Belastung bewirkt. Gleichzeitig wird der innerhalb der vorderen Nut 21 gelagerte Vorderhaken 31 der selbsthemmenden Feder 30 mitgedreht, wodurch ein nach innen bewirktes Zurückziehen der selbsthemmenden Feder 30 stattfindet. Daher kann die selbsthemmende Feder 30 mit nur sehr geringem Kraftaufwand in Drehbewegung versetzt werden. Hört die Leistungsvorrichtung mit der Leistungsabgabe auf, (einschließlich der Situation, dass der Linearantrieb an der Stelle eines Anschlags deaktiviert wird), führt die gegenläufige Schubkraft der Belastung unter keiner Krafteinspeisung in die Eingriffsarme 20 zu einer entgegen dem Uhrzeigersinn gerichteten Drehbewegung des Verbindungselements 50 (siehe 2). Die Drehungskraft entgegen dem Uhrzeigersinn wirkt sich auf den oberen länglichen Vorsprung 51 des Verbindungselements 50 derart aus, dass der Vorderhaken 31 der selbsthemmenden Feder 30 ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt wird, wodurch eine Ausdehnung der selbsthemmenden Feder 30 stattfindet und somit eine Reibungskraft im Zusammenwirken mit der Innenwandung des Rohrstutzens 40 erzeugt wird, was dann eine Selbsthemmung bewirkt. Die selbsthemmende Kraft entspricht genau der Belastung, so dass die Belastung an einer Stelle zum Stillstand kommt, wo die Leistungsvorrichtung mit der Leistungsabgabe aufhört. Wird die Leistungsvorrichtung zum Weiterschieben der Belastung erneut betätigt, (abgesehen davon, dass die Belastung vorhin an der Stelle des Anschlags gestoppt wird), versetzt die Leistungsvorrichtung die beiden Eingriffsarme 20 in Drehung im Uhrzeigersinn (siehe 2), wobei der Vorderhaken 31 der selbsthemmenden Feder 30 von den Eingriffsarmen 20 mitbewegt wird, wodurch die ausgedehnte selbsthemmende Feder 30 zurückgestellt wird, was dann ein Loslassen bewirkt. Daher können die beiden Eingriffsarme 20 wiederum die selbsthemmende Feder 30 und das Verbindungselement 50 gleichzeitig in Drehung im Uhrzeigersinn versetzen, damit der Linearantrieb zum Ausfahren der Belastung weiter aktiviert wird. Wird die Leistungsvorrichtung zum Einfahren der Belastung erneut betätigt, versetzt die Leistungsvorrichtung die beiden Eingriffsarme 20 in Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn (siehe 3), wobei der Hinterhaken 32 der selbsthemmenden Feder 30 von einem der Eingriffsarme 20 ebenfalls gegen den Uhrzeigersinn mitgedreht wird, was ein Zurückstellen des ausgedehnten Außendurchmessers der selbsthemmenden Feder 30 bewirkt. Dieses zurückziehende Drehmoment wird dann auf den Vorderhaken 31 ausgewirkt, wodurch der Außendurchmesser der ganzen selbsthemmenden Feder 30 nach innen zurückzieht, was ein automatisches Loslassen bewirkt. Die losgelassenen Eingriffsarme 20 können dann das Verbindungselement 50 und die selbsthemmende Feder 30 erneut in Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn versetzen, um die Belastung einzufahren.
  • Wird der Linearantrieb nach innen eingefahren, dann ist dessen Vorgehensweise entgegen der oben erwähnten Vorgehensweise vorgenommen. Die Leistungsvorrichtung versetzt die beiden Eingriffsarme 20 in Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn (siehe 3), wodurch die Eingriffsarme 20 den Hinterhaken 32 der selbsthemmenden Feder 30 derart bewegen, dass der Hinterhaken 32 nach innen zurückzieht. Zugleich wird das Verbindungselement 50 mitgedreht, um die Belastung einzufahren. Hört die Leistungsvorrichtung mit der Leistungsabgabe auf, befinden sich dann die beiden Eingriffsarme 20 im Zustand ohne Krafteinspeisung, wodurch das Verbindungselement 50 unter Einwirkung der gegenläufigen Kraft in Drehung im Uhrzeigersinn versetzt wird, was eine Drehung des oberen länglichen Vorsprungs 51 des Verbindungselements 50 im Uhrzeigersinn ermöglicht und dann der Hinterhaken 32 der selbsthemmenden Feder 30 bewegt wird. Damit wird dehnt sich der Außendurchmesser der selbsthemmenden Feder 30 nach außen aus, was eine Selbsthemmung bewirkt. Das Verfahren vom Loslassen erfolgt in derselben weise. Solange die Leistungsvorrichtung wiederum die beiden Eingriffsarme 20 in Drehung im Uhrzeigersinn (bzw. entgegen dem Uhrzeigersinn) versetzt und somit die Eingriffsarme 20 der Vorderhaken 31 (bzw. Hinterhaken 32) der selbsthemmenden Feder 30 nach innen zurückzieht, wird das zurückziehende Drehmoment auf den Hinterhaken 32 (bzw. Vorderhaken 31) übertragen, was ein Zurückziehen der ganzen selbsthemmenden Feder 30 bewirkt, wodurch ein selbsttätiges Loslassen erfolgt. Daher können die Eingriffsarme 20 gleichzeitig die selbsthemmende Feder 30 und das Verbindungselement 50 in Drehung im Uhrzeigersinn (bzw. entgegen dem Uhrzeigersinn) versetzen, um die Belastung auszufahren (bzw. einzufahren). Dadurch wird eine in zwei Richtungen erfolgende Selbsthemmung des erfindungsgemäßen Linearantriebs gewährleistet.
  • Die selbsthemmende Wirkung wird mittels der Reibungskraft zwischen der selbsthemmende Feder 30 und der Innenwandung des Rohrstutzens 40 erreicht. Daher kann die Innenwandung des Rohrstutzens 40 mit Ölnuten 41 versehen sein, um die Reibungskraft zu erhöhen sowie eine geeignete Schmierung durchzuführen. Außerdem wird die Standzeit des erfindungsgemäßen Linearantriebs auch erhöht.
  • 10
    Leistungsvorrichtung
    11
    Turbine
    20
    Eingriffsarm
    21
    vordere Nut
    22
    hintere Nut
    30
    selbsthemmende Feder
    31
    Vorderhaken
    32
    Hinterhaken
    40
    Rohrstutzen
    50
    Verbindungselement
    51
    Vorsprung
    52
    Vorsprung
    60
    Spindel

Claims (6)

  1. Linearantrieb mit bidirektional selbsthemmender Wirkung, der hauptsächlich aufweist: eine Leistungsvorrichtung (10), die als Antriebsquelle zur Erzeugung des Drehmoments dient; eine Kraftübertragungseinrichtung, die zwei Eingriffsarme (20) besitzt und für eine Kraftübertragung des von der Leistungsvorrichtung (10) erzeugten Drehmoments sorgt; eine Antriebseinrichtung, die hauptsächlich ein Verbindungselement (50), eine Spindel (60) und eine Schraubenmutter umfasst, wobei die Eingriffsarme (20) und das Verbindungselement (50) zu einer Baueinheit zusammengefügt sind, um das von der Leistungsvorrichtung (10) erzeugte Drehmoment in Linearkraft umzuwandeln und somit eine Belastung in lineare Bewegung zu versetzen; und einen selbsthemmenden Mechanismus, der eine selbsthemmende Feder (30) aufweist, die mit der Kraftübertragungseinrichtung und der Antriebseinrichtung zusammenwirkt, um eine in zwei Richtungen selbsthemmende Wirkung zu erreichen, wobei die selbsthemmende Feder (30) mit einem Vorderhaken (31) und einem Hinterhaken (32) außen an beiden Eingriffsarmen (20) angebracht ist, während ein an der Innenwandung mit Ölnuten versehener Rohrstutzen (40) die selbsthemmende Feder (30) umschließt, so dass der selbsthemmende Mechanismus eine in zwei Richtungen selbsthemmende Funktion hat, während der Leistungsvorrichtung (10) keine zusätzliche Belastung zuführbar ist.
  2. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, um eine stabilere Positionierung der selbsthemmenden Feder (30) zu gewährleisten, die Eingriffsarme (20) jeweils mit einer Nut (21, 22) versehen sind, in welche die Vorder- bzw. Hinterhaken (31, 32) greift.
  3. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (50) einen oberen und unteren länglichen Vorsprung (51, 52) aufweist, durch die das Verbindungselement (50) und die Eingriffsarme (20) zugleich in Drehbewegung versetzbar sind.
  4. Linearantrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsarme (20) und das Verbindungselement (50) derart zu einer Baueinheit zusammengefügt sind, dass die zwei Vorsprünge (51, 52) des Verbindungselements (50) zwischen den zwei Eingriffsarmen (20) der Kraftübertragungseinrichtung angeordnet sind.
  5. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn die Belastung über die Kraftübertragungsrichtung entscheidet und die Antriebseinrichtung in Drehbewegung versetzt, ein Haken der selbsthemmenden Feder (30) vom Verbindungselement (50) in geringer Drehbewegung versetzt wird, was eine Ausdehnung der selbsthemmenden Feder (30) nach außen bewirkt, wodurch eine selbsthemmende Wirkung unter Einwirkung einer Reibungskraft auf die Innenwandung des Rohrstutzens (40) erreichbar ist.
  6. Linearantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn die Kraftübertragung von der Leistungsvorrichtung (10) auf die Kraftübertragungseinrichtung und weiterhin auf die Antriebseinrichtung erfolgt, ein Haken der selbsthemmenden Feder (30) vom Eingriffsarm (20) in Drehbewegung versetzt wird, was ein Zurückziehen der selbsthemmenden Feder (30) nach innen bewirkt, wodurch ein Loslassen zustande kommt, so dass die Eingriffsarme (20) dann das Verbindungselement (50) und die selbsthemmende Feder (30) gleichzeitig drehen und der Linearantrieb somit die Belastung in linearer Bewegung versetzt.
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8100 Publication of patent without earlier publication of application
8364 No opposition during term of opposition
8328 Change in the person/name/address of the agent

Representative=s name: HAUCK PATENT- UND RECHTSANWAELTE, 80339 MUENCHEN

8328 Change in the person/name/address of the agent

Representative=s name: VIERING, JENTSCHURA & PARTNER, 81675 MUENCHEN

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