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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Dachöffnung,
die mittels eines flexiblen Dachteils verschließbar ist, und mit Mitteln zur
Aussteifung des Dachteils.
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Aus
der
DE 199 27 238
C1 geht ein Fachzeugdach mit einer Dachöffnung hervor, die mittels eines
zwischen einer Öffnungs-
und einer Schließstellung
verschiebbaren Faltdachs verschließbar ist. In Öffnungsstellung
ist das Faltdach in einer Dachkassette angeordnet, die mittels Führungsschienen zwangsgeführt ist
und zwischen einer angehobenen Position und einer abgesenkten Nichtgebrauchsposition
verlagerbar ist. Das Fahrzeugdach weist einen aufwendigen und somit
kostenintensiven Aufbau auf.
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Aus
der
DE 196 16 971
A1 geht ein Fachzeugdach hervor, das sich von dem aus der
DE 199 27 238 C1 hervorgehenden
Fahrzeugdach insbesondere dadurch unterscheidet, dass an Stelle
eine Faltdachs ein flexibles, in der Dachkassette aufrollbares Dachteil
vorgesehen ist und dass die Dachkassette einen Dachquerträger bildet,
der lösbar
an Dachlängsholmen
befestigbar ist. Die Dachkassette ist manuell von der Dachöffnung entfernbar
und kann daher an einem beliebigen Ort gelagert werden.
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Um
bei den vorstehend beschriebenen Fahrzeugdächern mit flexiblem Dachteil
ein sogenanntes "Dachhautflattern" zu vermeiden, ist
aus der
DE 39 18 253
C1 bekannt, Mittel zur Aussteifung des Dachteils vorzusehen,
die von in das flexible Dachteil eingenähten Verstärkungsbändern gebildet sind, von denen
gemäß einer
Ausführungsvariante
jeweils zwei Verstärkungsbänder diagonal
in einem zugeordneten Flächenabschnitt
des flexiblen Dachteils angeordnet sind und die einander in dessen
Flächenmitte kreuzen.
Die in das flexible Dachteil integrierten Verstärkungsbänder sind aus Textil- oder
Filzmaterial oder aus Gummi hergestellt. Eine hohe Flexibilität der Verstärkungsbänder ist
erforderlich, damit sich das flexible Dachteil bei dessen Verlagerung
in Öffnungsstellung
zusammenfalten beziehungsweise -schieben lässt.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Alternative zu dem Kraftfahrzeug
der eingangs genannten Art zu schaffen.
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Zur
Lösung
der Aufgabe wird ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs
1 vorgeschlagen, das sich dadurch auszeichnet, dass die Mittel zur
Aussteifung des flexiblen Dachteils von einem Scherengittergeflecht
gebildet sind. Im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Erfindung
wird unter dem Begriff "Scherengittergeflecht" eine zusammenschiebbare
Gitterkonstruktion verstanden, umfassend eine Anzahl von Versteifungselementen, die
bei in Schließstellung
verlagertem Dachteil in diagonaler Richtung zu Flächenabschnittsbereichen
des Dachteils überkreuzen,
wobei jeweils einander überkreuzende
Verstärkungselemente
an ihrem Verkreuzungspunkt schwenkbeweglich miteinander verbunden
sind. Dadurch, dass das Scherengittergeflecht nicht in das flexible
Dachteil, das einen Teil der Dachaußenhaut bildet, integriert
ist, können
sehr steife Verstärkungselemente
eingesetzt werden, wodurch die Ausstei fung des flexiblen Dachteils
verbessert ist, so dass Vibrationen des flexiblen Dachteils im Fahrbetrieb
des Kraftfahrzeugs vorzugsweise vermieden, zumindest aber auf ein
unschädliches
Maß verringert werden.
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Das
Scherengittergeflecht ist auf der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten
Seite des flexiblen Dachteils angeordnet und bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
so ausgebildet, dass es bei in Schließstellung angeordnetem flexiblen
Dachteil dieses spannt, dass heißt die Verstärkungselemente sind
bei dem in Schließstellung
angeordneten Dachteil an dieses angelegt beziehungsweise gedrückt.
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Die
Verstärkungselemente
sind vorzugsweise bandförmig
ausgebildet, so dass sie insgesamt nur wenig Bauraum beanspruchen.
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Damit
das Scherengittergeflecht vom Fahrzeuginnenraum her nicht sichtbar
ist, kann es mittels eines flexiblen Dachinnenteils, das gemeinsam
mit dem Scherengittergeflecht und dem flexiblen Dach(-außen)teil
verlagerbar ist, abgedeckt sein.
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In
bevorzugter Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Scherengittergeflecht und das flexible Dachteil
so miteinander gekoppelt sind, dass sie gemeinsam in eine die Dachöffnung freigebende Öffnungsstellung
verlagerbar sind. Auf Grund dieser Zwangskoppelung wird sichergestellt,
dass das Scherengittergeflecht und das Dachteil ein zusammenschiebbares
Dachöffnungsverschließelement bilden,
was den Öffnungs-
und Schließvorgang
der Dachöffnung
vereinfacht. Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Scherengittergeflecht
und das flexible Dachteil unabhängig
voneinander jeweils zwischen einer die Dachöffnung freigebenden Öffnungsstellung
und einer Schließstellung
verlagerbar sind. Dabei kann ein entsprechend engmaschig ausgebildetes
Scherengittergeflecht in Schließstellung bei gleichzeitig
in Öffnungsstellung
angeordnetem flexiblen Dachteil einen Schutz gegen ein Eingreifen
von außen
in den Fahrzeuginnenraum bieten.
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Besonders
bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel
des Kraftfahrzeugs, bei dem das Scherengittergeflecht und das Dachteil
an ihren quer zur Fahrzeugachse verlaufendem Randkantenbereichen
an ersten und zweiten Rahmenteilen befestigt sind und dass die Rahmenteile
zusammen mit dem Scherengittergeflecht und dem Dachteil aus der
Dachöffnung herausnehmbar
sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht
eine Unterbringung dieser modularen Baueinheit, umfassend die Rahmenteile,
das Scherengittergeflecht sowie das flexible Dachteil, an einem
beliebigen Ort. Dadurch, dass sich das Scherengittergeflecht trotz
seiner stabilen/steifen Verstärkungselemente
sehr eng und kompakt zusammenschieben lässt, beansprucht diese modulare
Einheit nur einen geringen Raum für deren Unterbringung.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsbeispiele des
Kraftfahrzeugs ergeben sich aus Kombinationen der in den Unteransprüchen und
in der Beschreibung genannten Merkmale.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der einzigen Figur näher erläutert. Diese
zeigt in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf eine Dachöffnung 1 eines
nicht näher
dargestellten Kraftfahrzeugs, die mittels eines ebenfalls nicht
dargestellten flexiblen Dachteils, das beispielsweise von einem
flächigen
Textilelement gebildet ist, das gegebenenfalls aus mehreren miteinander
verbundenen Flächenabschnitten
gebildet ist, verschließbar
ist. Die Dachöffnung 1 und
die nachfolgend beschriebenen Mittel zum Verschließen der
Dachöffnung 1 sind
spiegelsymmetrisch zu einer Achse 3 ausgebildet. Zum Zwecke
der Vereinfachung sind daher lediglich nur eine Hälfte der
Dachöffnung 1 und
der Verschließmittel
dargestellt.
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Zur
Aussteifung des flexiblen Dachteils ist ein unterhalb des Dachteils,
also auf der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite ein Scherengittergeflecht 5 vorgesehen,
das eine Anzahl von Verstärkungsstreben 7 umfasst,
die an ihren Überkreuzungspunkten 9 und
an ihren jeweils endseitigen Anbindungspunkten 11 schwenkbar
miteinander verbunden sind. Von den Verstärkungsstreben 7 sind
in der Darstellung gemäß der Figur
lediglich die Verstärkungsstreben 7A bis 7F erkennbar.
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Das
Scherengittergeflecht 5 und das nicht dargestellte flexible
Dachteil sind an ihrem quer zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden Randbereichen an
einem ersten Rahmenteil 13 und einem zweiten Rahmenteil 15 befestigt.
Dadurch ist eine modulare Einheit gebildet, die als Ganzes aus der
Dachöffnung 1 herausnehmbar
ist, worauf im Folgenden noch näher
eingegangen wird.
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In
der Darstellung gemäß der Figur
befindet sich das Scherengittergeflecht 5 in Schließstellung, in
der das flexible Dachteil die Dachöffnung 1 verschließt. Es ist
ersichtlich, dass dabei das Scherengittergeflecht 5 auseinandergezogen
ist, um das flexible Dachteil von unten her abzustützen und
in Längserstreckung
der Dachöffnung 1 zu
spannen, so dass ein Dachaußenhautflattern
zumindest weitgehend vermieden wird.
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Bei
in Schließstellung
angeordnetem Dachteil greift mindestens ein am ersten Rahmteil 13 vorgesehener
Justierdorn 17 in eine entsprechende Öffnung im Fahrzeugdach ein
(nicht dargestellt), wodurch eine gewünschte Ausrichtung des ersten
Rahmenteils 13 gegenüber
der Dachöffnung 1 zum
Zwecke der Verriegelung des ersten Rahmenteils in dieser Position
gewähr leistet
wird. Das erste Rahmenteil 13 ist mit geeigneten, nicht
dargestellten Mitteln in der in der Figur dargestellten Position
lagefest gegenüber
der Dachöffnung 1 befestigbar.
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Das
zweite, im hinteren Randkantenbereich der Dachöffnung 1 angeordnete
Rahmenteil 15 ist ortsfest in der Dachöffnung 1 fixierbar
und weist bei diesem Ausführungsbeispiel
mehrere Einhängelaschen 19 auf,
die in entsprechende Ausnehmungen in der Dachöffnung 1 eingreifen.
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Zum
Zwecke des Öffnens
der Dachöffnung 1 wird
das erste Rahmenteil 3 entriegelt, dass heißt die Verbindung
zwischen dem ersten Rahmenteil 13 und dem Fahrzeugdach
wird gelöst,
so dass das erste Rahmenteil 13 in Richtung auf das ortsfest
angeordnete zweite Rahmenteil 15 in Richtung des Heckbereichs
des Kraftfahrzeugs verschiebbar ist. Dabei werden das flexible Dachteil
und das Scherengittergeflecht 5 eng zusammengeschoben.
Vorzugsweise ist die Verriegelung des ersten Rahmenteils 13 so ausgebildet,
dass das erste Rahmenteil 13 an jeder beliebigen Position
entlang der Längskante 21 der Dachöffnung 1 fixierbar
ist, so dass die Dachöffnung 1 auch
nur teilweise geöffnet
werden kann.
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Zum
vollständigen
Herausnehmen des Dachmoduls, bestehend aus den ersten und zweiten Rahmenteilen 13 und 15,
dem Scherengittergeflecht 5 sowie dem flexiblen Dachteil,
aus der Dachöffnung 1,
werden bei zusammengeschobenem Scherengittergeflecht 5 und
Dachteil die Rahmenteile 13 und 15 vom Fahrzeugdach
gelöst
und aus der Dachöffnung 1 zusammen
mit dem Scherengittergeflecht 5 und dem flexiblen Dachteil
aus der Dachöffnung 1 herausgehoben.
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Um
ein Verkanten des ersten Rahmenteils 13 beim Verschieben
relativ gegenüber
dem zweiten Rahmenteil 15 zu verhindern, ist das erste
Rahmenteil 13 an seinen Seitenrandbereichen 23 mit
geeigneten Mitteln an der Längskante 21 der
Dachöffnung 1 geführt.
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Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass das Scherengittergeflecht 5 und
das flexible Dachteil sehr eng zusammenschiebbar sind, so dass sie
nur einen geringen Raum zur Unterbringungen beanspruchen. Vorteilhaft
ist ferner, dass das Scherengittergeflecht das flexible Dachteil
optimal aussteift, so dass ein Flattern des Dachteils vermieden
wird. Dabei können
die Verstärkungsstreben 7 insgesamt starr
ausgebildet sein, da sie beim Zusammenschieben des Scherengittergeflechts
nicht in sich verformbar sein müssen,
sondern relativ zueinander verschwenkt werden.