DE10347794A1 - Messfühler - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Messfühler zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases, insbesondere der Konzentration einer Gaskomponente oder der Temperatur eines Messgases, insbesondere des Abgases von Brennkraftmaschinen, angegeben, der ein Gehäuse (11) und ein im Gehäuse (11) aufgenommenes Sensorelement (12) mit einem aus dem Gehäuse (11) vorstehenden, messgasseitigen Endabschnitt und einem mindestens eine Kontaktfläche (13) tragenden anschlussseitigen Endabschnitt (121) sowie mindestens ein die mindestens eine Kontaktfläche (13) kontaktierendes Leiterelement (18) aufweist. Zur Erzielung geringer Übergangswiderstände an der elektrischen Kontaktierung und einer Entkopplung gegenüber mechanischer Beanspruchung sind Kontaktfläche (13) und Leiterelement (18) durch Schweißen miteinander verbunden und zumindest im Bereich der Schweißverbindung in einer keramische Masse (19) eingebettet (Fig. 1).
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung geht aus von einem Messfühler zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases, insbesondere der Konzentration einer Gaskomponente oder der Temperatur eines Messgases, insbesondere des Abgases von Brennkraftmaschinen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bei einem bekannten Gasmessfühler (
DE 101 32 828 A1 ) wird die Kontaktierung zwischen der mindestens einen Kontaktfläche und dem mindestens einen Leiterelement durch einen Kontakthalter hergestellt, der mittels eines Federelements das mindestens eine Leiterelement auf die Kontaktfläche aufpresst. Das mindestens eine Leiterelement ist über eine Crimpverbindung an einer Anschlussleitung angeschlossen, mit der das Sensorelement an ein elektronisches Steuergerät anschließbar ist, wie dies in derDE 195 42 650 A1 beschrieben ist. - Der erfindungsgemäße Messfühler mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass die Schweißverbindung einen optimalen elektrischen Übergangswiderstand gewährleistet und eine kostengünstige Fertigung ermöglicht. Durch die Einbettung in eine isolierende, keramische Masse wird die Schweißverbindung mechanisch entkoppelt und dadurch unanfällig gegenüber Schwingungsbeanspruchungen, wie sie bei Verwendung des Messfühlers als Abgassensor in Brennkraftmaschinen in Fahrzeugen auftreten. Infolge der damit erzielten größeren mechanischen Festigkeit des Messfühlers wird dessen Standzeit wesentlich verlängert. Die Einbettung kann durch Einpressen oder Vergießen einer isolierenden Masse oder mittels einer Pulverfüllung erreicht werden.
- Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Messfühlers möglich.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die keramische Masse beim Verbau des Messfühlers als verdichtete Pulverfüllung in das Gehäuse eingebracht und füllt den zwischen dem Sensorelement und der Gehäuseinnenwand vorhandenen Raum aus. Als Pulvermaterial wird vorzugsweise Magnesiumoxid (MgO) verwendet. Zum Einpressen oder Vergießen wird Keramikkleber, Steatit oder Aluminiumoxid (Al2O3) bevorzugt.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Schweißverbindung durch Widerstandsschweißen hergestellt. Das Verschweißen des vorzugsweise aus Nickel (Ni) hergestellten Leiterelements mit der vorzugsweise aus Platin oder einem Platincermet bestehenden Kontaktfläche, kann aber auch mit einem Schweißlaser vorgenommen werden.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist in dem Gehäuse eine den Gehäusequerschnitt überspannende Gegenscheibe festgelegt, durch die der mindestens eine Leiter hindurchgeführt ist. In das Gehäuse ist ein den Gehäusequerschnitt ausfüllendes Verschlussstück mit einer das Sensorelement im Bereich der Schweißverbindung umschließenden Durchführung eingepresst und der Zwischenraum zwischen Gegenscheibe und Verschlussstück sowie Sensorelement und Wand der Durchführung vollständig mit einem Keramikkleber ausgefüllt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass auch noch bei einer Miniaturisierung des Messfühlers der Klebereintrag zu einer optimalen isolierenden Einbindung der Schweißverbindung und einem optimalen gasdichten Verschließen des Sensorelements führt. Dabei ist die Einbringung des Keramikklebers sehr einfach, da keine hohe Genauigkeitsanforderungen an die Position des Einfüllstutzens gestellt werden. Die Klebermenge kann mit hoher Mengentoleranz eingefüllt werden, da überschüssiger Kleber beim Einschieben des Verschlussstücks über die Durchführung im Verschlussstück aus dem Zwischenraum zwischen Verschlussstück und Gegenscheibe verdrängt wird und an der freiliegenden Stirnseite des Verschlussstückes wieder entfernt werden kann. Anhand der aus der Durchführung austretenden Klebermenge ist auch eine Aussage über die Kleberdichtung möglich. Da der Keramikkleber sowohl die Schweißverbindung zum Verschlussstück hin als auch den Zwischenraum zwischen Verschlussstück und Gegenscheibe zum Gehäuse hin abdichtet, kann auf die herkömmliche Dichtungspackung aus zwei Steatitscheiben mit dazwischenliegender Bohrnitridscheibe verzichtet werden, so dass eine in Achsrichtung kurze Bauweise des Messfühlers erzielt wird.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die im Verschlussstück vorgesehene Durchführung für das Sensorelement im Bereich der Schweißverbindung eine an die Querschnittsform des Sensorelements angepasste lichten Querschnitt auf, wobei der lichte Querschnitt ausgehend von der der Gegenscheibe zugekehrten Stirnseite hin zu der von der Gegenscheibe abgekehrten Stirnseite des Verschlussstückes stetig abnimmt. Durch diese Verjüngung der Durchführung wird bei der durch die Einpressung des Verschlussstücks erfolgenden Verteilung des Klebers eine Drosselwirkung bewirkt, wobei der Kleber zunächst radial gleichmäßig verteilt wird, um dann mit zunehmender Einpresstiefe des Verschlussstückes zunehmend durch die Durchführung herausgepresst zu werden.
- Die Vormontage des Messfühlers zur Herstellung der gasdichten Herausführung des mindestens einen mit dem Sensorelement verbundenen Leiters aus dem Gehäuse erfolgt in folgenden Verfahrensschritten:
Die Gegenscheibe, durch die das mindestens eine Leiterelement hindurchgeführt ist, wird im Gehäuse fixiert, das Verschlussstück auf das Sensorelement aufgesetzt, das Sensorelement mit seinem Ende in das Sackloch der Gegenscheibe eingesteckt und das aus der Gegenscheibe herausragende mindestens eine Leiterelement mit einer Kontaktfläche am Sensorelement verschweißt. Nunmehr wird eine bestimmte Menge an Keramikkleber auf die Gegenscheibe gegeben und das Verschlussstück auf dem Sensorelement soweit zu der Gegenscheibe hin verschoben, bis zwischen Stirnseite des Verschlussstückes und der Gegenscheibe nur noch ein kleiner Zwischenraum verbleibt, dessen minimale axiale Tiefe durch das vorgesehene Distanzstück am Verschlussstück festgelegt ist. In diesem Zwischenraum zwischen Verschlussstück und Gegenscheibe, dichtet der Keramikkleber Verschlussstück und Gegenscheibe gegenüber dem Gehäuse ab. - Zeichnung
- Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 ausschnittweise einen Längsschnitt eines Messfühlers in schematisierter Darstellung, -
2 ausschnittweise einen Längsschnitt des Messfühlers gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel, -
3 eine perspektivische Draufsicht eines Verschlussstücks des Messfühlers in2 . - Der in
1 nur ausschnittweise im Längsschnitt dargestellte Messfühler dient zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases. Eine solche Eigenschaft ist die Konzentration einer Gaskomponente oder die Temperatur des Messgases. Vorzugsweise wird dieser Messfühler bei Verbrennungsmotoren oder Brennkraftmaschinen in Fahrzeugen als Abgassensor eingesetzt, der entweder die Sauerstoffkonzentration im Abgas der Brennkraftmaschine (Lambdasonde) oder die Temperatur des Abgases (Temperatursensor) misst. - Der Messfühler weist ein Gehäuse
11 auf, in dem ein Sensorelement12 aufgenommen ist, das mit einem messgasseitigen Endabschnitt aus dem Gehäuse11 vorsteht und dem Messgas ausgesetzt ist. Auf einem anschlussseitigen Endabschnitt121 trägt das Sensorelement12 auf voneinander abgekehrten Oberflächen mehrere Kontaktflächen13 aus Platin oder einem Platincermet, die mit zu dem messgasseitigen Endabschnitt führenden elektrischen Leiterbahnen (hier nicht dargestellt) verbunden sind. Im Ausführungsbeispiel sind zwei der Kontaktflächen13 dargestellt. Das Sensorelement12 ist durch eine zwischen den beiden Endabschnitten liegende Dichtungsanordnung17 hindurchgeführt, die das Sensorelement12 am Gehäuse11 abstützt und mechanisch in seiner Schwingung dämpft sowie den anschlussseitigen Endabschnitt121 gegen das Messgas abdichtet. In bekannter Weise besteht die Dichtungsanordnung17 aus zwei Keramikformteilen14 und15 , z.B. aus Steatit, die zwischen sich ein Dichtungselement16 , z.B. aus Bornitrid, einspannen. - Zum Anschließen des Sensorelements
12 an ein elektronisches Steuergerät ist jede Kontaktfläche13 von einem Leiterelement18 kontaktiert, das zu einem mit der Anschlussleitung zum elektronischen Steuergerät verbundenen Anschlussstecker geführt ist, wie dies beispielsweise in derDE 195 23 911 C2 beschrieben ist. Das Leiterelement18 besteht bevorzugst aus Nickel (Ni). Zur Herstellung einer elektrischen Kontaktierung mit minimalen Übergangswiderständen sind die Leiterelemente18 mit ihren zugeordneten Kontaktflächen13 verschweißt, wobei als Schweißverfahren das Widerstandsschweißen bevorzugt wird, aber auch Laserschweißen herangezogen werden kann. - Beim Einbau des Sensorelements
12 in das Gehäuse11 wird das Sensorelement 12 im Bereich der Schweißverbindungen in eine keramische Masse19 eingebettet, die den anschlussseitigen Endabschnitt121 des Sensorelements12 umschließt und sich an der Innenwand des Gehäuses11 abstützt. Im Ausführungsbeispiel ist die Einbettung in eine verdichtete, hochtemperaturfeste Pulverfüllung vorgenommen, die den Raum zwischen dem anschlussseitigen Endabschnitt121 des Sensorelements12 und der Innenwand des Gehäuses11 bis hin zur Dichtungsanordnung17 vollständig ausfüllt. Als Pulver wird vorzugsweise Magnesiumoxid (MgO) verwendet. Die Einbettung in die keramische Masse19 kann aber auch durch Vergießen oder Einpressen erfolgen. In diesem Fall wird als Material ein Keramikkleber oder Steatit oder Aluminiumoxid (Al2O3) eingesetzt. - Die keramische Masse
19 ist zum Gehäuseende hin durch eine sich ringsum an der Innenwand des Gehäuses11 abstützende Isolationsscheibe20 abgedeckt, durch die die Leiterelemente18 hindurchgeführt sind. Die Isolationsscheibe20 besteht vorzugsweise aus Aluminiumoxid. Das Gehäuse11 ist endseitig auf die Isolationsscheibe20 aufgebördelt, so dass die Isolationsscheibe20 axial festgelegt ist. Auf der dem messgasseitigen Endabschnitt zugekehrten Seite der Dichtungsanordnung17 ist eine weitere Isolationsscheibe21 angeordnet, die das Sensorelement12 umschließt und ringsum an der Innenwand des Gehäuses11 anliegt. - Da die isolierende, keramische Masse
19 auch Dichtungsfunktion hat und den anschlussseitigen Endabschnitt121 des Sensorelements12 gegenüber dem Abgas abdichtet, kann im Fall, dass als keramische Masse19 nicht die beschriebene Pulverfüllung, sondern wie beschrieben eine Verpress- oder Vergießmasse eingesetzt ist, die Dichtungsanordnung17 vereinfacht ausgeführt werden, indem beispielsweise die Komponenten15 und16 der Dichtungsanordnung17 entfallen. - Der in
2 ausschnittweise im Längsschnitt dargestellte Messfühler gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel weist ein Gehäuse11 auf, in das endseitig ein rohrförmiges, vorzugsweise biegbares Anschlussstück23 eingeschoben ist, in dem die Leiterelemente18 zu einem das Anschlussstück23 abschließenden Anschlussstecker geführt sind. In das Anschlusstück23 ist mit axialem Abstand von dessen in das Gehäuse11 eintauchenden Rohrende eine Gegenscheibe24 eingesetzt, durch die die Leiterelemente18 hindurchgeführt sind. Die Leiterelemente18 sind, wie bei dem Ausführungsbeispiel der1 , durch eine Schweißverbindung elektrisch und mechanisch auf den auf voneinander abgekehrten Großflächen des anschlussseitigen Endabschnitts121 des Sensorelements12 vorhandenen Kontaktflächen13 festgelegt. Die Gegenscheibe24 weist ein zum Gehäuseinnern hin offenes, zentrales Sackloch25 auf, dessen lichter Querschnitt dem Querschnitt des Sensorelements12 entspricht, so dass das Ende des Sensorelements12 mit nur geringem Spaltabstand formschlüssig in das Sackloch25 einzutauchen vermag. Gehäuse11 und Anschlussstück23 sind durch eine Schweißnaht27 oder eine Rundumverstemmung miteinander verbunden. - In das Gehäuse
11 ist ein den lichten Querschnitt des Gehäuses11 ausfüllendes Verschlussstück26 eingesetzt, das mit einer zentralen Durchführung27 ausgestattet ist. Das zylinderförmige Verschlussstück26 weist zwei Zylinderabschnitte261 ,262 mit unterschiedlichem Durchmessern auf. Das Verschlussstück26 ist mit seinem den kleineren Durchmesser aufweisenden Zylinderabschnitt262 in den in das Gehäuse11 eintauchenden Rohrabschnitt des Anschlussstücks23 spaltlos eingeschoben und presst sich mit seinem durchmessergrößeren Zylinderabschnitt261 an die Innenwand des Gehäuses11 an. An der der Gegenscheibe24 zugekehrten Stirnseite trägt das Verschlussstück26 zwei Distanzelemente28 , die sich an der Gegenscheibe24 abstützen, so dass in dem in2 gezeigten Einsetzzustand des Verschlussstücks26 zwischen der Gegenscheibe24 und dem durch messerkleineren Zylinderabschnitt262 der Verbleib eines minimalen Zwischenraums29 sichergestellt ist. In diesem Einsetzzustand des Verschlussstücks26 umschließt die Durchführung27 das Sensorelement 12 im Bereich der Kontaktflächen13 und der mit den Kontaktflächen13 verschweißten Leiterelemente18 . Wie3 zeigt, ist der lichte Querschnitt der Durchführung27 an die Form des Sensorelements12 angepasst und ist im Ausführungsbeispiel rechteckig. Die Durchführung18 verjüngt sich dabei ausgehend von der der Gegenscheibe24 zugekehrten Stirnseite des Verschlussstückes26 zu der davon abgekehrten Stirnseite des Verschlussstückes26 hin. - Die Montage des Messfühlers zur Herstellung der gasdichten Ausführung der Leiterelemente
18 aus dem Gehäuse11 wird mit folgenden Verfahrensschritten vorgenommen:
Das Anschlussstück23 mit eingesetzter Gegenscheibe24 und durch diese hindurchgeführte Leiterelemente18 wird komplett vormontiert. Das Sensorelement12 wird in das Sackloch25 der Gegenscheibe24 eingesteckt und die aus der Gegenscheibe24 vorstehenden Leiterelemente18 werden mit den Kontaktflächen13 am Sensorelement12 verschweißt. Sensorelement12 und Anschlussstück23 werden in das Gehäuse11 eingesetzt, und Gehäuse11 und Anschlussstück23 werden miteinander verschweißt. Nunmehr wird eine bestimmte Menge an Keramikkleber31 in das Schutzrohr23 auf die Gegenscheibe24 gegeben. Dann wird das auf das Sensorelement12 aufgeschobene Verschlussstück26 mit seinem durchmesserkleineren Zylinderabschnitt262 in das Rohrende des Anschlussstücks23 eingeschoben. Der Einschiebedruck führt zunächst zu einer gleichmäßigen radialen Verteilung des Keramikklebers 31 im Zwischenraum29 zwischen Verschlussstück26 und Gegenscheibe24 . Ist der Zwischenraum29 maximal gefüllt so tritt zunehmend Keramikkleber31 in die Durchführung27 hinein und wird infolge der Drosselwirkung der sich verjüngenden Durchführung27 mit zunehmenden Einpressdruck letztlich auf der von der Gegenscheibe24 abgekehrten Stirnseite des Verschlussstücks26 aus der Durchführung27 herausgepresst. Das Einschieben des Verschlussstücks26 in das Anschlussstück23 ist beendet, sobald die zwischen den Zylinderabschnitten261 ,262 sich ausbildende Ringschulter263 an dem ringförmigen Stirnende des Anschlussstücks23 anstößt, spätestens aber dann, wenn die Distanzelemente28 sich an die Gegenscheibe24 anlegen. Um das Eindringen des Keramikklebers31 in den zwischen dem Sackloch25 in der Gegenscheibe24 und dem Sensorelement12 verbleibende Spalt zu verhindern, ist auf die dem Verschlussstück26 zugekehrten Stirnfläche der Gegenscheibe24 ein das Sensorelement12 dicht umschlie ßendes Dichtelement32 aufgelegt. Das Dichtelement32 kann beispielsweise eine kleine, runde Glasfasermatte sein, die im Durchstoßbereich des Sensorelements12 geschlitzt ist. Falls aufgrund der Konsistenz des Keramikklebers31 ein Austrocknen des Klebers zu befürchten ist, wird das Verschlussstück26 im feuchten Zustand montiert.
Claims (17)
- Messfühler zur Bestimmung einer physikalischen Eigenschaft eines Messgases, insbesondere der Konzentration einer Gaskomponente oder der Temperatur eines Messgases, insbesondere des Abgases von Brennkraftmaschinen, mit einem Gehäuse (
11 ), einem im Gehäuse (11 ) aufgenommenen Sensorelement (12 ), das mit einem aus dem Gehäuse (11 ) vorstehenden, messgasseitigen Endabschnitt dem Messgas aussetzbar ist und auf einem anschlussseitigen Endabschnitt (121 ) mindestens eine Kontaktfläche (13 ) trägt, und mit mindestens einem die mindestens eine Kontaktfläche (13 ) kontaktierenden Leiterelement (18 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche (13 ) und das Leiterelement (18 ) durch Schweißen miteinander verbunden und zumindest im Bereich der Schweißverbindung in eine isolierende, keramische Masse (19 ) eingebettet sind. - Messfühler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweißverbindung zwischen Kontaktfläche (
13 ) und Leiterelement (18 ) durch Widerstandsschweißen oder Laserschweißen hergestellt ist. - Messfühler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kontaktfläche (
13 ) aus Platin oder einem Platincermet besteht. - Messfühler nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Leiterelement (
18 ) aus Nickel besteht. - Messfühler nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die isolierende, keramische Masse (
19 ) eine den Raum zwischen Innenwand des Gehäuses (11 ) und anschlussseitigem Endabschnitt (121 ) des Sensorelements (12 ) ausfüllende, verdichtete Pulverfüllung ist und vorzugsweise dass als Pulver Magnesiumoxid (MgO) verwendet ist. - Messfühler nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbettung mittels Einpressen der keramischen Masse hergestellt ist und vorzugsweise dass als isolierende, keramische Masse (
19 ) ein Keramikkleber, Steatit oder Aluminiumoxid (Al2O3) verwendet ist. - Messfühler nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass die keramische Masse (
19 ) an ihrer äußeren Stirnseite von einer an der Innenwand des Gehäuses (11 ) sich ringsum abstützenden Abschlussscheibe (20 ) abgedeckt ist, durch die das mindestens eine Leiterelement (18 ) hindurchgeführt ist. - Messfühler nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
11 ) auf die Abschlussscheibe (20 ) aufgebördelt, ist. - Messfühler nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass die isolierende, keramische Masse (
19 ) an ihrer inneren Stirnseite von einer das Sensorelement (12 ) umschließenden Dichtungsanordnung (17 ) begrenzt ist, die sich an der Innenwand des Gehäuses (11 ) gasdicht abstützt. - Messfühler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf der von der Masse (
19 ) abgekehrte Seite der Dichtungsanordnung (17 ) eine weitere Isolierscheibe (21 ) angeordnet ist, die das Sensorelement (12 ) umschließt und sich am Gehäuse (11 ) abstützt. - Messfühler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (
11 ) eine Gegenscheibe (24 ) festgelegt ist, durch die der mindestens eine Leiter (18 ) hindurchgeführt ist, dass in das Gehäuse (11 ) ein zumindest abschnittweise den lichten Gehäusequerschnitt ausfüllendes Verschlussstück (26 ) mit einer das Sensorelement (12 ) im Bereich der Schweißverbindung von Kontaktflächen (13 ) und Leiter (18 ) umschließenden Durchführung (27 ) eingepresst ist und dass der Zwischenraum (29 ,30 ) zwischen Gegenscheibe (24 ) und Verschlussstück (26 ) sowie Sensorelement (12 ) und Wand der Durchführung (27 ) mit einem Keramikkleber (31 ) ausgefüllt ist. - Messfühler nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführung (
27 ) für das Sensorelement (12 ) einen an die Querschnittsform des Sensorelements (12 ) angepassten Querschnitt aufweist und sich zu dem von der Gegenscheibe (24 ) abgekehrten Ende des Verschlussstücks (26 ) hin verjüngt. - Messfühler nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenscheibe (
24 ) ein das Ende des Sensorelements (12 ) formschlüssig aufnehmendes Sackloch (25 ) aufweist. - Messfühler nach einem der Ansprüche 11–13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussstück (
26 ) auf seiner der Gegenscheibe (24 ) zugekehrten Stirnseite mindestens ein axial vorstehende Distanzelement (28 ) zum Abstützen des Verschlussstücks (26 ) auf der Gegenscheibe (24 ) trägt. - Messfühler nach einem der Ansprüche 11–14, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gehäuse (
11 ) stirnseitig ein Rohrabschnitt eines mit dem Gehäuse (11 ) fest verbundenen, rohrförmigen Anschlussstücks (23 ) eintaucht und dass die Gegenscheibe (24 ) in den Rohrabschnitt des Anschlussstücks (23 ) mit Abstand vom Rohrende eingesetzt und das Verschlussstück (26 ) zumindest abschnittweise in das Rohrende eingepresst ist. - Messfühler nach einem der Ansprüche 11–15, dadurch gekennzeichnet, dass auf die dem Verschlussstück (
26 ) zugekehrte Stirnfläche der Gegenscheibe (24 ) ein das Sensorelement (12 ) dicht umschließendes Dichtelement (32 ), vorzugsweise eine Glasfasermatte, aufgelegt ist. - Verfahren zur Vormontage des Messfühlers nach einem der Ansprüche 11–15, dadurch gekennzeichnet, dass auf die im Gehäuse (
11 ) fixierte Gegenscheibe (24 ), in deren Sackloch (25 ) das an die Leiterelemente (18 ) angeschweißte Sensorelement (12 ) eingesteckt ist, eine ausreichend bestimmte Menge an Keramikkleber (31 ) gegeben wird und dass das Verschlussstück (26 ) auf dem Sensorelement (12 ) soweit im Gehäuse (11 ) zu der Gegenscheibe (24 ) hin verschoben wird, dass zwischen Gegenscheibe (24 ) und Verschlussstück (26 ) ein klebergefüllter Zwischenraum (29 ) verbleibt, dessen minimale axiale Tiefe durch das mindestens eine Distanzelement (28 ) bestimmt ist.
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