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Die
Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Es
ist bekannt, dass Textilmaschinen während des Betriebs kontinuierlich
von anfallendem Faserzug und der gleichen gereinigt werden müssen, um
einen störungsfreien
Lauf zu gewährleisten.
Hierzu ist in der Regel eine Reinigungsvorrichtung an einer Textilmaschinenreihe
auf Schienen gelagert die entlang der Textilmaschinenreihe verlaufen.
Die Reinigung der Textilmaschinen verläuft dann über Blasleitungen mit entsprechenden
Blasdüsen
und Saugleitungen mit entsprechenden Saugdüsen, wobei mit einem in der
Reinigungsvorrichtung vorgesehenen Gebläse sowohl der Saugluftstrom
als auch der Blasluftstrom erzeugt wird. Dieses Grundprinzip hat
sich bewährt
und wird in aller Regel eingesetzt.
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Um
den anfallenden Faserflug aus der Saugluft abzuscheiden und damit
gesäuberte
Blasluft zur Verfügung
zu stellen, werden typischerweise Filtervorrichtungen eingesetzt.
Derartige Filtervorrichtungen haben den Nachteil, dass sie sich
im Laufe der Zeit zusetzen, so dass der Luftwiderstand sich vergrößert und
damit sowohl die Blasleistung als auch die Saugleistung schlechter
wird.
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Um
einen störungsfreien
Betrieb zu gewährleisten,
muss daher auch der Filter regelmäßig gereinigt werden.
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Hierzu
sind zahlreiche Lösungen
vorgeschlagen wurden. Beispielsweise ist eine sogenannte Zentralabsaugung
bekannt geworden, bei der die Reinigungsvorrichtung an einer stationären Zentalabsau gung
andockt, die speziell für
die Filterreinigung ausgelegt ist, und dann erneut ihren Reinigungsbetrieb
aufnimmt.
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Auch
ist es seit langem bekannt, einen Ringfilter zu verwenden, der drehbar
gelagert ist und von außen
nach innen mit Saugluft durchströmt
wird.
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Beispielsweise
wird bei der aus der
US-PS 3,320,726 bekannten
Lösung
ein Teil des Druckluftstromes abgezweigt und soll dann den Ringfilter
von innen nach außen
in einem Bereich durchströmen, wodurch
der sich bildende Filterkuchen entfernt werden soll. Diese Lösung weist
jedoch einen sehr unbefriedigenden Wirkungsgrad auf; um die Wirkung
zu verbessern, soll eine spezielle Evolventenkurve der dortigen
Schildelemente den Faserflug abführen.
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Darüber hinaus
muss bei dieser Lösung
der Gebläsemotor
demontiert werden, wenn der Ringfilter ausgewaschen werden soll,
was einen erheblichen Aufwand mit sich bringt.
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Um
zu verhindern, dass das Gebläserad
insofern den Ringfilter abdeckt, ist es ebenfalls bekannt geworden,
das Gebläserad
unterhalb des Ringfilters anzuordnen. Hierzu ist beispielsweise
auf die
DE-A1 43 21
869 zu verweisen. Bei dieser Lösung ist der Gebläsemotor
deutlich unterhalb des Ringfilters angeordnet. Zwar deckt das Gebläserad den
Ringfilter bei dieser Lösung
nicht ab. Allerdings ist es bei einer derartigen Anordnung zweckmäßig, den
Antrieb für den
Ringfilter dann oberhalb des Ringfilters anzubringen, ebenso auch
die Luftzuführung
für die
Ringfilter-Blasdüse.
Die Lagerung ist komplizierter, denn die Oberwand des Ringfiltergehäuses muss
entweder über
die Motorachse oder von außen über die dortige
Lagerung gelagert werden. Ein weiterer Nachteil ist es, dass der
Antriebsmotor für
den Ringfilter zusätzlich
demontiert werden muss. Diese Anordnung bedingt insofern eine erhebliche
Zunahme der Bauhöhe,
die in manchen Fällen
den Einsatz über
Textilmaschinenreihen verhindert, nämlich dann, wenn nur wenig
freier Raum oberhalb der Textilmaschinenreihe zur Verfügung steht.
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Die
genannten Lösungen
sind auch hinsichtlich der Reinigungswirkung des Ringfilters unbefriedigend.
Bei der Lösung
gemäß der
US-PS 3,320,726 sind
zwar zwei sich im Wesentlichen evolventenförmigen/tangential erstreckende
Schilde vorgesehen, die der Abführung
des angesammelten Faserflugs dienen sollen. Hierdurch ist jedoch
nicht ausgeschlossen, dass sich der Faserflug wieder erneut auf den
Ringfilter absetzt.
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Auch
bei der Lösung
gemäß der
DE-A1 43 21 869 ist
eine gezielte Ablösung
nicht vorgesehen; dort soll über
ein Saugschiffchen ein Unterdruck bereitgestellt werden. Diese Lösung ist
jedoch recht aufwändig,
obwohl sie keine besonders gute Reinigungswirkung bietet.
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Demgegenüber liegt
der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Reinigungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 zu schaffen, die eine verbesserte Reinigungswirkung
auch bei langfristigem Betrieb der Reinigungsvorrichtung der Textilmaschinen
mit unterschiedlich stark anfallenden Faserflug ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
erlaubt eine besonders intensive Reinigung des Ringfilters. Hierzu
erstreckt sich die Druckluft-Blasleiste gezielt über einen schmalen Bereich
des Ringfilters. Die Blasleiste kann kleine und schmale Düsenöffnungen
aufweisen, so dass mit hohem Blasluftdruck dennoch die gesamte Höhe des Ringfilters
dieser im Wesentlichen linienförmig
mit Druckluft beaufschlagt wird. Es versteht sich, dass die Strömungsrichtung
der Druckluft umgekehrt zu der Strömungsrichtung der Saugluft
im normalen Reinigungsbetrieb ist.
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Erfindungsgemäß steht
im Wesentlichen der gesamte Umfang des Ringfilters für die Reinigungswirkung
der Reinigungsvorrichtung zur Verfügung. Die Druckluft-Blasleiste
kann in vorteilhafter Ausgestaltung eine Mehrzahl von Schlitzdüsen aufweisen, die
je übereinander
angeordnet sind und vertikal knapp einanderüberlappende Auftreffbereiche
auf dem Ringfilter bieten. Hierdurch ist gewährleistet, dass der zur Verfügung stehende
Blasdruck optimal für
die Reinigungswirkung eingesetzt wird.
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Durch
die erfindungsgemäße Entfernung des
Filterkuchens gezielt während
der Drehung des Ringfilters lässt
sich die Reinigungswirkung auf einen mit intensiver Luftströmung durchströmten Bereich beschränken und
damit intensivieren. Normalerweise verkleben Avivage und Schlichte
den Filter, und der Textilmaschinenbetrieb muss dann eine Sonderreinigung
wie das Auswaschen des Filters vornehmen. Erfindungsgemäß ist es
besonders günstig,
dass diese Maßnahmen
entbehrlich sind, denn durch die gezielte erfindungsgemäße Hochdruckreinigung
mit deutlich über
1,5 bar, beispielsweise 6 bar, jedenfalls aber auch bis zu 15 bar,
lässt sich
der Ringfilter im Bereich der Druckluft-Blasdüsenleiste mit ausgesprochen
hoher Intensität
und damit rückstandsfrei reinigen.
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Die
Entfernung des Filterkuchens lässt
sich gegebenenfalls auf der Außenseite
des Filters durch mechanische Mittel wie einen Kratzer unterstützen, die
den Faserflug vorab mechanisch ablösen.
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Erfindungsgemäß ist es
ferner besonders günstig,
wenn der gesammelte Faserflug in einem Flugsammelkasten aufgenommen
ist. Der Flugsammelkasten kann im normalen Reinigungsbetrieb über einen
Schieber von dem Bereich des Filters und des Gebläsemotors
getrennt sein. Er lässt
sich beim Andocken an die Andockstation bevorzugt ohne Weiteres
entnehmen. Wenn der Flugsammelkasten etwas seitlich/unterhalb des
Filters montiert ist, gleitet der Faserflug dann etwas besser in
ihn hinein, wenn eine leichte Schrägfläche zum Flugsammelkasten hin
vorgesehen ist.
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Erfindungsgemäß ist es
ferner vorgesehen, dass der Gebläsemotor
im wesentlichen vollständig innerhalb
des Ringfilters angeordnet ist. Diese Maßnahme erlaubt eine wesentliche
reduzierte Bauhöhe der
Reinigungsvorrichtung, so dass es gewährleistet ist, dass die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
auch bei Textilmaschinen rein eingesetzt werden kann, bei denen
eine recht knappe Bauhöhe oberhalb
der Textilmaschinenreihe zur Verfügung steht.
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Erfindungsgemäß besonders
günstig
in diesem Zusammenhang ist es, wenn des Gebläserad in axialer Richtung betrachtet
in Richtung auf den Gebläsemotor
hin zurückspringt,
so dass es trotz Lagerung auf der Welle des Gebläsemotors in dem Bereich des
Gebläseflügel das
Motorgehäuse
mindestens teilweise überlappt,
dass die Unterkante der Gebläseräder auf
der Höhe
des Motorgehäuses
zu liegen kommt.
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Trotz
dieser Kompaktausgestaltung ist es günstigerweise möglich, die
Blasleiste bis über
die gesamte Höhe
des Ringfilters reichen zu lassen. Damit endet die Blasleiste praktisch
am Gebläserad,
so dass die Bauhöhe
des Gehäuses
optimal ausgenutzt wird.
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Die
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
kann in beliebiger geeigneter Weise die Reinigung des Ringfilters
unter Ablösung
des angesammelten Filterkuchens bewirken.
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Die
Reinigungswirkung lässt
sich auch noch gezielter einsetzen, in dem die übereinander angeordneten Blasdüsen der
Blasleiste wechselweise abgedeckt werden. Eine wechselweises Abdecken
erlaubt es, den gesamten zur Verfügung stehenden Blasdruck einer
einzigen Düse
zuzuleiten, so dass mit sehr hohem Überdruck ein starkes Ausblasen und
Freiblasen des Filters erfolgt.
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Auch
das Umschalten der einzelnen Blasdüsen lässt sich für eine verbesserte Ablöseleistung des
Filterkuchens einsetzen: Durch den Umschaltvorgang selbst wird eine
betrachtete Blasdüse
rasch und praktisch impulsartig freigegeben, so dass sie einen Luftimpuls
auslöst,
der den Filterkuchen wegschleudert.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn die Umschaltung
abrupt erfolgt und insbesondere die Freigabe einer Blasdüse durch
einen entsprechenden Schieber innerhalb von wenigen Millisekunden
geschieht. Die Blasleiste versorgende Blasleitung dient in diesem
Zusammenhang als Überdruckpuffer,
der stets unter einem hohem Überdruck
gehalten wird.
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Es
versteht sich, dass auch in anderer geeigneter Weise durch die Beaufschlagung
mit Impulsluftströmen
oder besondere Formen der Blasdüsen
die Ablöseleistung
unterstützt
werden kann.
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Weitere
Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
anhand der Zeichnung.
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Es
zeigt:
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1 eine
schematische Ansicht einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
unter Darstellung der wesentlichen Teile;
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2 eine
Stirnansicht der erfindungsgemäßen Druckluft-Blasleiste
in einer etwas modifizierten Ausführungsform; und
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3 eine
Seitenansicht der Druckluft-Blasleiste gemäß 2.
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Die
in 1 dargestellte Reinigungsvorrichtung 10 weist
ein Gebläse 12 mit
einem Gebläsemotor 14 auf,
der ein Gebläserad 16 antreibt.
Es ist in an sich bekannter Weise ein Radialgebläse vorgesehen. Das Gebläse ist in
einem Gebläsegehäuse 18 aufgenommen,
wie es an sich ebenfalls bekannt ist. Durch die in axialer Richtung
weisende Ansaugöffnung 20 des
Gebläses
erfolgt eine motorparallele und axiale Anströmung, die bewirkt, dass der
Gebläsemotor 14 im
Kühlluftstrom
gekühlt
wird.
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Der
Motor ist nahezu über
seine gesamte Höhe,
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel etwa über 80%
seiner Höhe,
von einem erfindungsgemäßen Ringfilter 22 umgeben.
Der Ringfilter 22 weist etwa den dreifachen Durchmesser
des Motordurchmessers auf, so dass innen genug Freiraum für die Ausbildung
des Saugraums besteht. Der Saugraum 26 steht in an sich
bekannter Weise mit den Saugleitungen der Reinigungsvorrichtung
der Textilmaschine in Verbindung, während ein Blasraum 28 in ebenfalls
an sich bekannter Weise mit Blasleitungen der Reinigungsvorrichtung
für die
Textilmaschine in Verbindung steht.
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Erfindungsgemäß ist es
vorgesehen, über die
gesamte Höhe
des Ringfilters 22 eine Druckluft-Blasleiste 30 auszubilden.
Die Blasleiste 30 erstreckt sich im Wesentlichen L-förmig und
weist an ihrem vertikalen Schenkel 32 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel 5 Blasdüsen 34 auf,
die radial nach außen
gewandt sind und den Ringfilter 22 treffen. Hierzu sind
sie in einem ganz geringen Abstand von beispielsweise 5 mm von dem
Ringfilter 22 entfernt gelagert. Sie sind in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
schlitzförmig,
wobei die Haupterstreckungsrichtung jedes Schlitzes ebenfalls vertikal
verläuft.
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Die
Blasleiste 30 wird von einer speziellen Überdurckleitung 36 versorgt,
die einen hohen Luftdruck von beispielsweise 6 bar zur Verfügung stellt. Der
Strömungswiderstand
der Blasdüsen
ist recht hoch, so dass ein geringer Volumenstrom anfällt.
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Der
Filterkuchen wird von der Blasleiste 30 von der Außenseite
des Ringfilters 22 abgestoßen und in einem Flugsammelkasten
aufgefangen.
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Im
normalen Reinigungsbetrieb der Reinigungsvorrichtung ist der Raum
außerhalb
des Ringfilters 22 unter Unterdruck, und Saugluft wird
durch den Ringfilter 22 hindurch gesaugt. Um zu gewährleisten,
dass nicht dann erneut Faserflug aus dem Flugsammelkasten angesaugt
wird, ist ein in den Figuren nicht dargestellter Schieber vorgesehen,
der pneumatisch oder elektrisch betätigt wird, und eine Abtrennung
des Flugsammelkastens vornimmt.
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Erfindungsgemäß ist es
vorgesehen, dass sich der Ringfilter 22 während des
Ringfilterreinigungsbetriebs dreht. Hierzu ist ein Drehantriebsmotor 40 vorgesehen,
der unterhalb des Ringfilters 22 an seinem Außenrand
gelagert ist und eine recht geringe Bauhöhe aufweisen kann. Der Drehantriebsmotor 40 muss
lediglich eine geringe Leistung aufbringen, die die im System vorhandenen
Reibungswiderstände
sicher überwindet,
aber wesentlich kleiner als die Leistung des Gebläsemotors 14 sein kann.
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Der
Antriebsmotor 40, der Gebläsemotor 14 und auch
der Ringfilter 22 mit seiner Lagerung 42 sind
auf einem nicht dargestellten Rahmen abgestützt, der Teil der Reinigungsvorrichtung
ist. Einschließlich
der unten verlaufenden Saugleitung 44 beträgt die Gesamthöhe der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
weniger als 65 cm, obwohl ein recht starken und damit nicht allzu
kleiner Gebläsemotor 14 eingesetzt
werden kann.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn auch das Gebläserad des
Gebläsemotors 14 in
an sich bekannter Weise abgesenkt verläuft. Die Abtriebswelle 50 des
Gebläsemotors
erstreckt sich nach oben und ist von einer schräg nach unten abfallenden und
insofern konischen Nabe 52 umgeben, die den Anschluss an
das Gebläserad 16 bildet.
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Das
Gebläserad 16 weist
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einen Durchmesser auf, der etwas geringer als der Innendurchmessers
des Ringfilters 22 ist. Diese konstruktive Ausgestaltung
erlaubt es, den Ringfilter 22 zu Reinigungszwecken abzunehmen,
ohne dass der Gebläsemotor 14 und/oder
das Gebläserad 16 demontiert
werden müsste.
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Beispielsweise
kann der Ringfilter 22 dann bei einer Generalüberholung
ohne weiteres ausgewaschen werden.
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 ist die
Blasleiste 30 ausgesprochen schlank und weist 6 über ihre
Höhe gleichmäßig verteilte
Blasdüsen 34 auf.
Es versteht sich, dass es anstelle dessen auch möglich ist, schaltbare Blasdüsen vorzusehen.
Auch lässt
sich Anzahl und Form der Blasdüsen
in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassen.
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Wie
es aus 2 und 3 ersichtlich ist, können erfindungsgemäß besondere
Düsen für die Hochdruckanströmung des
Ringfilters 22 vorgesehen sein. Die Düsen 34 sind an dem
vertikalen Schenkel 32 seitlich montiert, wie es aus 3 ersichtlich
ist. Sie weisen je eine konkave Strömungsumlenkungsfläche 36 auf,
die die austretende Hochdruck-Luftströmung nach vorne, also zum Ringfilter 22 hin,
umlenkt. Zugleich wird eine Strahlausweitung vorgenommen, so dass
je ein Auftreffbereich auf den Ringfilter erzeugt wird, der eine
intensive Luftdurchströmung
in einer kleinen Fläche
ermöglicht.
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Erfindungsgemäß ist es
günstig,
wenn der Gebläsemotor 14 rechtzeitig
vor Annäherung
an die Andockstation abgeschaltet wird. Beim Andocken beträgt seine
Restdrehzahl dann beispielsweise noch 10% der Nenndrehzahl, so dass
eine ganz geringe Luftströmung
von außen
nach innen erfolgt. In diesem Zustand wird über Druckluftanschlüsse, die stationär in der
Andockstation vorgesehen sind, Druckluft auf die Druckleitung 38,
an deren vorderem Ende die Blasleiste 30 ausgebildet ist,
gegeben, nachdem eine Anpressvorrichtung eine sichere pneumatische
Verbindung zur Druckluftleitung hergestellt hat. Der Ringfilter
wird, während
die Druckluft über
die evolventenförmige
Fläche 36 ausströmt, gedreht.
Die ausströmende
Luftmenge ist vergleichsweise gering, hat jedoch einen sehr hohen
Druck.
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Anstelle
der hier dargestellten Blasdüsen können auch
sogenannte Spaltdüsen
verwendet werden, die nach dem Injektorprinzip arbeiten.
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Während in
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
die Filterreinigung beispielsweise alle 10 Minuten vorgenommen wird
und eine Minute dauert, versteht es sich, dass auch eine beliebige
andere Steuerung möglich
ist. Beispielsweise kann ein Differenzdruckfühler, der die Druckdifferenz
zwischen Filterinnenseite und Filteraußenseite misst, zur Steuerung
der Filterreinigung herangezogen werden.
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Es
ist auch möglich,
eine sogenannte Segmentreinigung vorzunehmen, also lediglich die
Reinigung eines Teilsegments des kreisförmigen Ringfilters. Auch ist
es möglich,
eine beliebige andere Anordnung von Blasdüsen 34 zu wählen, die
gegebenenfalls auch versetzt sein können oder abwechselnd einschaltbar
sind.