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DE10341750A1 - Anordnung zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linearbewegten Stellgliedes - Google Patents

Anordnung zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linearbewegten Stellgliedes Download PDF

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DE10341750A1
DE10341750A1 DE10341750A DE10341750A DE10341750A1 DE 10341750 A1 DE10341750 A1 DE 10341750A1 DE 10341750 A DE10341750 A DE 10341750A DE 10341750 A DE10341750 A DE 10341750A DE 10341750 A1 DE10341750 A1 DE 10341750A1
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actuator
leg
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linear movement
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DE10341750A
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Ralf Dipl.-Ing. Böbel
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Leopold Kostal GmbH and Co KG
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Leopold Kostal GmbH and Co KG
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Abstract

Eine Anordnung 4 zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linear bewegten Stellgliedes 3 umfasst einen dem Stellglied 3 zugeordneten, gemeinsam mit dem Stellglied 3 linear bewegten Kulissenkörper 5, dessen Außenseite eine in dieser Bewegungsrichtung des Stellgliedes 3 konturierte Schaltkulisse aufweist, sowie eine ortsfest gegenüber einer Linearbewegung des Kulissenkörpers 5 angeordnete Rastfeder 6 mit zumindest einem unter Vorspannung an der Schaltkulisse des Kulissenkörpers 5 anliegenden und durch die Schaltkulisse radial zur Linearbewegung des Kulissenkörpers 5 bewegbaren Schenkel 7, 7'.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linear bewegten Stellgliedes.
  • Haptische Drehsteller sind elektrische Schalteinrichtungen mit einer drehbaren Handhabe, an deren Drehbewegung eine Drehbewegungserfassungseinrichtung angeschlossen ist, um die Drehwinkelstellung der Handhabe zu erfassen. Bestimmte vordefinierte Drehwinkelstellungen stellen unterschiedliche Schaltstellungen dar. Ferner umfasst ein solcher Drehsteller einen Aktuator, beispielsweise ein Gleichstrommotor, mit dem eine Haptik auf die Handhabe beim Drehen derselben ausgeübt wird. Je nach Ansteuerung des Aktuators können unterschiedliche Haptiken realisiert werden, beispielsweise rastende.
  • Ein solcher haptischer Drehsteller ist aus DE 200 14 425 U1 bekannt. Bei diesem vorbekannten Drehsteller ist die Handhabe gemäß einem in diesem Dokument beschriebenen Ausführungsbeispiel fest auf dem freien Ende der Motorwelle eines als Aktuator dienenden Gleichstrommotors angeordnet, wobei die Motorwelle selbst in axialer Richtung bewegbar ist. Die Motorwelle durchgreift den Elektromotor, damit der der Handhabe gegenüberliegende Motorwellenabschnitt genutzt werden kann, um einen Schalter betätigen zu können, wenn über die Handhabe die Motorwelle linear bewegt wird. Somit lässt sich mit diesem vorbekannten Drehsteller ebenfalls eine Push-Funktion ausüben. Eine solche Push-Betätigung der Handhabe kann als Eingabebestätigung und daher auch zum Navigieren in unterschiedlichen Menüebenen eingesetzt werden. Während eine auf die Handhabe wirkende Haptik bei diesem Drehsteller bei einer Drehbewegung der Handhabe durch den Aktuator bereitgestellt wird, ist eine definierte Haptik bei einer linearen Axialbewegung der Handhabe grundsätzlich nicht vorgesehen. Für den Fall, dass durch die Handhabe – wie oben beschrieben – ein Tastschalter, etwa ein solcher einer Schaltmatte betätigt wird, überträgt sich die einem solchen Schalter eigene Haptik ebenfalls auf die Handhabe. Die Linearhaptik eines solchen Drehstellers ist somit abhängig von der Betätigungshaptik des jeweils eingesetzten Schalters. Werden jedoch Schalter eingesetzt, die nur einen sehr geringen Schalthub aufweisen, erfährt die Handhabe in einem ersten Bewegungsabschnitt keine Haptik; diese setzt erst dann ein, wenn beispielsweise die durch die Handhabe bewegte Motorwelle auf die Oberfläche des Schalters auftrifft und anschließend weiter in dieser Richtung bewegt wird. Dieses deutet, dass die Linearhaptik in einem solchen Fall erst in einem letzten Bewegungsabschnitt einsetzt. In vielen Fällen wird man jedoch anstelle eines herkömmlichen Tastschalters berührungslose Schalteinrichtungen zum Erfassen der Axialbewegung der Handhabe eines solchen Drehstellers einsetzen. In diesem Fall kann durch eine solche berührungslose Schalteinrichtung naturgemäß keine Axialhaptik bereitgestellt werden.
  • Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linear bewegten Stellgliedes, etwa der Motorwelle eines haptischen Drehstellers bereitzustellen, mit der auf dieses Stellglied unabhängig von möglichen, durch dieses Stellglied bewegten weiteren Elementen, wie beispielsweise elektrischen Schaltern, eine definierte Haptik erzeugt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine eingangs genannte Anordnung gelöst, die einen dem Stellglied zugeordneten, gemeinsam mit dem Stellglied linear bewegten Kulissenkörper, dessen Außenseite eine in dieser Bewegungsrichtung des Stellgliedes konturierte Schaltkulisse aufweist, sowie eine ortsfest gegenüber einer Linearbewegung des Kulissenkörpers angeordnete Rastfeder mit zumindest einem unter Vorspannung an der Schaltku lisse des Kulissenkörpers anliegenden und durch die Schaltkulisse radial zur Linearbewegung des Kulissenkörpers bewegbaren Schenkel umfasst.
  • Bei dieser Linearhaptikerzeugungsanordnung ist dem Stellglied ein schub- und zugfest mit dem Stellglied verbundener Kulissenkörper zugeordnet. Die Außenseite des Kulissenkörpers ist zur Ausbildung der gewünschten Schaltkulisse konturiert. An der Schaltkulisse des Kulissenkörpers liegt unter Vorspannung ein Schenkel einer Rastfeder an, der bei einer linearen Bewegung des Stellgliedes in radialer Richtung zur Bewegungsachse des Stellgliedes gegen die Federkraft der Rastfeder radial bewegbar ist, wenn die Schaltkulisse einen sich in Bewegungsrichtung des Stellgliedes radial vergrößernden Abschnitt aufweist. Zweckmäßigerweise ist die Rastfeder U-förmig ausgebildet, so dass an dem Kulissenkörper zwei den Kulissenkörper einfassende Schenkel anliegen. Daher sind die Außenbereiche des Kulissenkörpers, an denen beide Schenkel der Rastfeder anliegen, vorzugsweise gleichermaßen als Schaltkulisse konturiert. Eine solche Ausgestaltung ist vorteilhaft, jedoch nicht zwingend notwendig, da sich eine Haptik auch einstellt, wenn lediglich einer der beiden Schenkel an einer konturierten Schaltkulisse anliegt. Grundsätzlich können bei Vorsehen einer solchen Rastfeder auch feinrastige Haptiken dadurch realisiert werden, dass an beiden Schaltkulissen des Kulissenkörpers wechselweise Rastvertiefungen angeordnet sind.
  • Vorteilhafterweise ist der Kulissenkörper axial zur Bewegungsachse des Stellgliedes angeordnet. Bei einer solchen Ausgestaltung besteht überdies die Möglichkeit, den Kulissenkörper rotationssymmetrisch auszubilden, so dass dann das Stellglied unabhängig von der jeweiligen Stellung der Rastfeder bezüglich des Kulissenkörpers gedreht werden kann, wie dieses beispielsweise bei einem haptischen Drehsteller gewünscht ist.
  • Zum Erzielen einer definierten linearen Haptik sind der oder die an dem Kulissenkörper anliegenden Schenkel in axialer Richtung des Stellgliedes in derjenigen Richtung, in der die Schenkel durch den Kulissenkörper radial nach außen gegen die Kraft der Rastfeder bewegt werden, an einem Widerlager abgestützt.
  • Auch wenn grundsätzlich der Einsatz einer Rastfeder aus einem Draht zur Realisierung der Erfindung eingesetzt werden kann, wird man den Einsatz einer Rastfeder, die aus einem Blechstreifen, insbesondere einem Federblechstreifen hergestellt ist, bevorzugen, da diese aufgrund ihrer Querschnittsgeometrie in Bewegungsrichtung des Stellgliedes eine deutlich höhere Steifigkeit aufweist. Bei Einsatz einer solchen, aus einem Blechstreifen hergestellten Rastfeder ist es zweckmäßig, die Kontaktfläche zwischen der Rastfeder und dem Kulissenkörper durch zumindest eine jedem Schenkel angeformte Stelllasche zu realisieren. Eine solche Stelllasche ist eine aus der Ebene des Schenkels abgekantete Lasche, deren Außenseite an der Schaltkulisse des Kulissenkörpers anliegt. Bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der lediglich ein Teil der Außenseite der Stelllasche an der Oberfläche der Schaltkulisse des Kulissenkörpers anliegt, beispielsweise der durch die Abkantung gebildete Außenradius. Bei einer solchen Ausgestaltung ist der Kontaktbereich zwischen dem Schenkel, bzw. der Stelllasche und dem Kulissenkörper klein gehalten, so dass die Reibung zwischen diesen beiden Elementen die gewünschte Haptik nicht oder nur unmerklich beeinträchtigt. Besonders bei drehbar gelagerten Stellgliedern wie etwa bei Drehstellern ist eine solche Ausgestaltung zweckmäßig. Zur Abstützung des oder der am Kulissenkörper anliegenden Schenkel einer aus einem Blechstreifen hergestellten Rastfeder ist es zweckmäßig, Stützlaschen zu verwenden, die ihrerseits Abkantungen aus der Ebene eines solchen Schenkels sind. Diese stützen sich an einem gegenüber der Axialbewegung ortsfesten Widerlager ab und sind aufgrund der radialen Bewegbarkeit des oder der Schenkel gegenüber dem Widerlager in dieser Richtung beweglich.
  • Die radiale Bewegung eines solchen, an dem Kulissenkörper anliegenden Schenkels kann genutzt werden, um über diese Bewegung die lineare Stellung des Stellgliedes zu erfassen. Dieses ist möglich, wenn sich die einzelnen linearen Schaltstellungen des Stellgliedes durch einen unterschiedlichen radialen Abstand der Außenseite der Schaltkulisse von der Bewegungsachse des Stellgliedes unterscheiden. Bei Einsatz eines rotationssymmetrischen Kulissenkörpers kann dieses durch einen Stellkegel realisiert sein, wobei der im Durchmesser kleinere Abschnitt die eine Schaltstellung und ein im Durchmesser größerer Abschnitt eine zweite Schaltstellung definieren, wobei in beiden Schaltstellungen der zumindest eine an der Schaltkulisse anliegende Schenkel in radialer Richtung unterschiedliche Stellungen einnimmt. Zum Betätigen eines Schalters verfügt ein solcher Schenkel zweckmäßigerweise über einen radial abragenden Stellabschnitt, der auf einen elektrischen Schalter in der einen oder anderen Stellung einwirkt. Ferner kann ein solcher zweckmäßigerweise aus der Ebene des Schenkels des Schenkels abgekanteter Stellabschnitt als Blende im Zusammenhang mit einem berührungslos arbeitenden optoelektronischen Schalter in eine ortsfest gegenüber der Radialbewegung des Schenkels angeordnete Gabellichtschranke oder Gabellichtschrankenanordnung einzugreifen.
  • Die aus der Rastfeder auf die Schaltkulisse des Kulissenkörpers wirkende Vorspannung kann überdies genutzt werden, um eine Rückstellung des Stellgliedes von seiner Ein-Stellung in seine Aus-Stellung zu bewirken.
  • Der Vorteil der beschriebenen Linearhaptikerzeugungsanordnung liegt auch in der Möglichkeit, diese haptische Anordnung sehr kompakt konzipieren zu können. Bei einem haptischen Drehsteller mit einem als Aktuator dienendem Gleichstrommotor mit einer den Gleichstrommotor durchgreifenden Motorwelle, auf deren einem Abschnitt eine Handhabe angeordnet ist, kann der andere aus dem Gleichstrommotor herausragende Abschnitt genutzt werden, um auf diesem ggf. zusammen mit anderen Elementen einen rotationssymmetrischen Kulissenkörper anzuordnen, ohne dass dieses zu einer nennenswerten Vergrößerung der benötigten Bauraumtiefe führt. Insbesondere wenn der Aktuator, beispielsweise der Gleichstrommotor in einem Käfig einer Gelenkschwinge aufgenommen ist, um mit der Handhabe Joystick-ähnliche Bewegungen durchführen zu können, kann diese haptische Anordnung ohne weiteres implementiert werden. Die Rastfeder selbst ist beispielsweise im Gehäuse des Aktuators oder von einem den Aktuator tragenden Käfig gehalten.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine schematisierte Ansicht eines Teils eines haptischen Drehstellers mit einem axial bewegbaren Stellglied und einer Linearhaptikerzeugungsanordnung in einer ersten Schaltstellung des Stellgliedes,
  • 2: eine zum Teil geschnittene Detailansicht der Linearhaptikerzeugungsanordnung der 1,
  • 3: eine Darstellung entsprechend 2 mit der Linearhaptikerzeugungsanordnung in der zweiten Schaltstellung des Stellgliedes und
  • 4: die Linearhaptikerzeugungsanordnung der 1 in der zweiten Schaltstellung des Stellgliedes.
  • Ein in den Figuren vereinfacht dargestellter haptischer Drehsteller 1 umfasst als Aktuator einen Gleichstrommotor 2 mit einer den Rotor durchgreifenden, als Stellglied dienenden Motorwelle 3. Auf dem in 1 erkennbaren unteren Abschnitt der Motorwelle 3 ist eine nicht näher dargestellte Handhabe angeordnet, auf die zum Bereitstellen einer Drehhaptik bei entsprechender Ansteuerung des Gleichstrommotors 2 beim Drehen der Handhabe eine Drehhaptik wirkt. Die Motorwelle 3 des Drehstellers 1 ist in axialer Richtung, wie durch den Pfeil in 1 gekennzeichnet, bewegbar. Somit kann die Handhabe dieses Drehstellers 1 auch einer Push-Betätigung dienen, beispielsweise als Eingabesignal. Eine solche Push-Betätigung der Handhabe bzw. der Motorwelle 3 stellt eine lineare Bewegung der Motorwelle 3 entlang ihrer Drehachse dar.
  • Zum Erzeugen einer Haptik bei Ausüben der Push-Funktion der Handhabe umfasst der Drehsteller 1 eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 4 gekennzeichnete Linearhaptikerzeugungsanordnung. Die Linearhaptikerzeugungsanordnung 4 umfasst einen drehmomentschlüssig mit dem der Handhabe gegenüberliegenden anderen Abschnitt der Motorwelle 3 verbundenen Kulissenkörper 5. Der Kulissenkörper 5 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel rotationssymmetrisch konzipiert, um eine durch den Gleichstrommotor 2 bereitgestellte Drehhaptik nicht zu beeinflussen. Ferner umfasst die Linearhaptikerzeugungsanordnung 4 eine ortsfest gegenüber einer Bewegung der Motorwelle 3 und des Kulissenkörpers 5 gehaltene Rastfeder 6. Die Rastfeder 6 ist aus einem Federblechstreifen hergestellt. Die Rastfeder 6 ist U-förmig konzipiert; die beiden Schenkel 7, 7' liegen unter Vorspannung stehend an der Außenseite des Kulissenkörpers mit jeweils einer Stelllasche 8, 8' an. Die Anlageanordnung der Schenkel 7, 7' bzw. der Stelllaschen 8, 8' ist in 2 in einer vergrößerten Ansicht dargestellt. Der Kulissenkörper 5 ist ein auf das Ende der Motorwelle 3 aufgesetztes Kunststoffteil. Er weist einen ersten kegel stumpfförmigen Abschnitt 9 auf, der zum Aufschieben der Rastfeder 6 und zum Aufweiten derselben durch radiales Wegdrücken der Schenkel 7, 7' dient. An den Kegelstumpfabschnitt 9 grenzt ein zylindrischer Abschnitt 10, an den ein zweiter kegelstumpfförmiger Abschnitt 11 grenzt, der an seinem anderen Ende durch einen Anschlagflansch 12 begrenzt ist. Die eigentliche Schaltkulisse des Kulissenkörpers 5 ist durch die Abschnitte 10, 11 und die Flanschseite 13 des Anschlagflansches 12 gebildet. In der Null-Stellung der Handhabe bzw. der Motorwelle 3 liegen die Schenkel 7, 7' der Rastfeder 6 an dem zylindrischen Abschnitt 10 des Kulissenkörpers 5 mit ihren Innenseiten an. Der kegelstumpfförmige Abschnitt 11 weist eine gekrümmte Mantelfläche auf, durch die die Linearschalthaptik während des Schaltvorganges bereitgestellt wird. Der gekrümmte Verlauf dieses Abschnittes 11 ist in diesem Ausführungsbeispiel dergestalt konzipiert, dass in Abhängigkeit von der Kennlinie der Rastfeder 6 ein über die lineare Bewegungsstrecke der als Stellglied dienenden Motorwelle 3 eine konstante Kraft aufgebracht werden muss, bis die Stelllaschen 8, 8' der Schenkel 7, 7' an der Flanschseite 13 des Anschlagflansches 12 eine Bewegung der Motorwelle 3 in dieser Richtung begrenzen. Selbstverständlich kann durch unterschiedliche Konzeption dieses Abschnittes 11 auch eine andere Haptik realisiert werden, beispielsweise eine solche, gemäß der bei Ausüben einer Push-Betätigung der Handhabe 2 zunächst ein etwas größerer Kraftaufwand bis zu einem bestimmten Bewegungspunkt notwendig ist und dass der letzte Bewegungsbetrag bis zum Erreichen der Endposition mit einem geringeren Kraftaufwand möglich ist. Beim Bewegen der als Stellglied dienenden Motorwelle 3 durch eine Push-Betätigung der Handhabe wird der Kulissenkörper 5 in die durch die Schenkel 7, 7' der Rastfeder 6 gebildete Aufnahme eingedrückt, so dass die Schenkel 7, 7' radial nach außen gegen die aus der Materialelastizität bereitgestellte Rückstellkraft der Rastfeder 6 nach außen wegbewegt werden. Bei dieser Bewegung liegen die Schenkel 7, 7' durch den durch die Abkantung der Stelllaschen 8, 8' gebildeten Außenradius 14, 14' an dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 11 an und werden mit sukzessivem Eindrücken der Motorwelle 3 an diesem entlang bewegt. Begrenzt wird die lineare Bewegung der Motorwelle durch den durch die Außenseiten der Stelllaschen 8, 8' mit der Flanschseite 13 des Anschlagflansches 12 gebildete Anschlaganordnung.
  • Die Rastfeder 6 verfügt – wie in 1 erkennbar – über mehrere Stütz laschen 15. Die Stützlaschen 15 sind ebenso wie die Stelllaschen 8, 8' Abkantungen gegenüber der Ebene der Schenkel 7, 7'. Die Stützlaschen 15 stützen sich in nicht näher dargestellter Art und Weise in Bewegungsrichtung der Motorwelle 3 beim Ausüben eine Push-Betätigung der Handhabe an einem ortsfesten Widerlager ab und gleiten an diesem Widerlager entsprechend der radialen Bewegung der Schenkel 7, 7', wenn die Push-Funktion des Drehstellers 1 ausgeübt wird.
  • 3 zeigt die Linearhaptikerzeugungsanordnung 4 in der Pushbetätigten Stellung der Handhabe, in der die Stelllaschen 8, 8' an ihren Außenseiten an der Flanschseite 13 des Anschlagflansches 12 anliegen. Die Linearhaptikerzeugungsanordnung 4 in einer perspektivischen Darstellung als Teil des Drehstellers der 1 ist in dieser Schaltstellung perspektivisch zudem in 4 wiedergegeben.
  • Der Schenkel 7 der Rastfeder 6 verfügt über einen radial nach außen abragenden Stellabschnitt 16, dem bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Funktion einer Blende zukommt. Der Stellabschnitt 16 greift ein in eine ortsfest bezüglich der radialen Bewegung des Schenkels 7 angeordneten Gabellichtschranke 17, über die eine Positionserfassung des Stellabschnittes 16 möglich ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dient die aus dem Stellabschnitt 16 und der Gabellichtschranke 17 gebildete berührungslose Schalteinrichtung zum Erfassen einer Push-Betätigung der Handhabe, wenn sich die Motorwelle 3 in ihrer in den 3 und 4 gezeigten Stellung befindet. Somit dient die Rastfeder 6 gleichzeitig als Stellglied einer elektrischen Schalteinrichtung zum Erfassen der linearen Stellung der Motorwelle 3 und somit der Handhabe, ohne dass diesbezüglich durch weitere Schalter oder dergleichen ein größerer Einbauraum benötigt werden würde.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Push-Bewegung der Handhabe bzw. der Motorwelle 3 als Tastschalter ausgelegt, so dass die in den 3 und 4 gezeigte Ein-Stellung des Stellgliedes (Motorwelle 3) nicht durch eine Rastung fixiert ist. In diesem Fall dient die über die Federschenkel 7, 7' auf den Kulissenkörper 5 ausgeübte Federkraft der Rastfeder 6 gleichzeitig zum Zurückführen der Motorwelle 3 bzw. der Handhabe in ihre in den 1 und 2 gezeigte Null-Stellung, wenn die Handhabe nach erfolgter Push-Betätigung von einem Benutzer losgelas sen wird. Somit kommt der Rastfeder 6 des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels neben der Funktion zur Erzeugung einer Haptik und der Funktion eines Stellgliedes eines elektrischen Schalters auch die Funktion eines Rückstelluelementes zu.
  • Neben dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel kann der Kulissenkörper auch konzipiert sein, um zwei oder auch mehrere hintereinander liegende Schaltstellungen realisieren zu können. Eine Erfassung der Stellung der als Stellglied dienenden Motorwelle 3 kann über eine entsprechend konzipierte Gabellichtschranke erfolgen. Zusätzlich können durch umlaufende Nuten die einzelnen Schaltstellungen der Motorwelle in axialer Richtung haptisch innerhalb des kegelstumpfförmigen Abschnittes 11 des Kulissenkörpers 5 kenntlich gemacht sein. Unterschiedliche Stellungen der Motorwelle 3 in axialer Richtung können etwa durch Einrasten des Außenradius 14, 14' der Stelllaschen 8, 8' in solche Nuten realisiert sein; in den meisten Fällen wird man jedoch nur solche Nuten vorsehen, die einem Benutzer haptisch eine Schaltstellung signalisieren, aus denen sich die als Stellglied eingesetzte Motorwelle 3 jedoch in ihre Null-Stellung zurückbewegt, sobald ein Benutzer die Handhabe loslässt.
  • 1
    Drehsteller
    2
    Gleichstrommotor
    3
    Motorwelle
    4
    Linearhaptikerzeugungsanordnung
    5
    Kulissenkörper
    6
    Rastfeder
    7, 7'
    Schenkel
    8, 8'
    Stelllasche
    9
    Kegelstumpfabschnitt
    10
    zylindrischer Abschnitt
    11
    kegelstumpfförmiger Abschnitt
    12
    Anschlagflansch
    13
    Flanschseite
    14, 14'
    Außenradius
    15
    Stützlasche
    16
    Stellabschnitt
    17
    Gabellichtschranke

Claims (10)

  1. Anordnung zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linear bewegten Stellgliedes (3) umfassend einen dem Stellglied (3) zugeordneten, gemeinsam mit dem Stellglied (3) linear bewegten Kulissenkörper (5), dessen Außenseite eine in dieser Bewegungsrichtung des Stellgliedes (3) konturierte Schaltkulisse aufweist, sowie umfassend eine ortsfest gegenüber einer Linearbewegung des Kulissenkörpers (5) angeordnete Rastfeder (6) mit zumindest einem unter Vorspannung an der Schaltkulisse des Kulissenkörpers (5) anliegenden und durch die Schaltkulisse radial zur Linearbewegung des Kulissenkörpers (5) bewegbaren Schenkel (7, 7').
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastfeder (6) U-förmig ausgebildet ist und zwei an jeweils gegenüberliegenden Seiten des Kulissenkörpers unter Vorspannung anliegende Schenkel (7, 7') aufweist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastfeder (6) aus einem Blechstreifen, insbesondere einem Federblechstreifen hergestellt ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schenkel (7, 7') eine aus der Ebene des Schenkels abgekantete Stelllasche (8, 8') aufweist, der mit einem Teil seiner Außenseite an der Schaltkulisse des Kulissenkörpers (5) anliegt.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelllasche (8, 8') im Bereich des durch die Abkantung gebildeten Außenradius (14, 14') an der Schaltkulisse des Kulissenkörpers (5) anliegt.
  6. Anordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schenkel (7, 7') ein oder mehrere, aus der Ebene des Schenkels (7, 7') abgekantete Stützlaschen (15) aufweist, durch die ein Schenkel in (7, 7') zumindest einer Richtung der Linearbewegung des Kulissenkörpers (5), an einem ortsfesten Widerlager an liegend, abgestützt ist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schenkel (7) einen radial zur Linearbewegung des Kulissenkörpers (5) nach außen abragenden Stellabschnitt (16) zum Betätigen eines elektrischen Schalters aufweist.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellabschnitt (16) der Rastfeder (6) in eine ortsfest bezüglich einer Bewegung des Stellabschnittes (16) angeordnete Gabellichtschranke (17) eingreifend vorgesehen ist.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Federkraft des zumindest einen unter Vorspannung an der Schaltkulisse anliegenden Schenkels nach Ausüben einer linearen Bewegung des Stellgliedes gegen die Federkraft des zumindest einen Schenkels eine Rückstellung des Stellgliedes nach ausgeübter Linearbewegung erfolgt.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltkulisse des Kulissenkörpers (5) rotationssymmetrisch und das Stellglied (3) die axial bewegbare Motorwelle eines haptischen Drehstellers (1) ist.
DE10341750A 2003-09-08 2003-09-08 Anordnung zum Erzeugen einer Haptik eines manuell linearbewegten Stellgliedes Withdrawn DE10341750A1 (de)

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