DE10340224A1 - Mobilfunkgerät mit Mehrfachnutzungsmöglichkeiten - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Mobilfunkgerät mit mehrfacher Nutzungsmöglichkeit. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mobilfunkgerät zur Verfügung zu stellen, welches vom Benutzer unter Verwendung mehrerer unterschiedlicher Rufnummern genutzt werden kann. DOLLAR A Bei dem vorgeschlagenen Mobilfunkgerät wird die Berechtigung für den Zugang zu einem Mobilfunknetz, in an sich bekannter Weise, durch ein am oder im Mobilfunkgerät anzuordnendes Identifikationsmittel (SIM-Karte oder dergleichen) geregelt. Gemäß der Erfindung ist das Mobilfunkgerät jedoch zur Aufnahme von mindestens zwei voneinander unabhängigen Identifikationsmitteln ausgebildet. Durch eine Steuereinheit werden die Signalwege im Mobilfunkgerät derart gesteuert, dass bei der Annahme ankommender Rufe sowie beim Aufbau von Verbindungen für abgehende Rufe jeweils immer nur eines der Identifikationsmittel in die jeweilige Verbindung einbezogen wird. Für ankommende Rufe wird durch die angewählte Rufnummer und für abgehende Rufe durch den Benutzer mithilfe eines Bedienmittels bestimmt, welches der Identifikationsmittel in die Verbindung einbezogen wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Mobilfunkgerät (im Weiteren auch Handy) mit mehrfacher Nutzungsmöglichkeit. Sie betrifft ein Mobilfunkgerät, welches von einem Nutzer beispielsweise für einerseits dienstliche Zwecke und andererseits private Zwecke und hierzu mit unterschiedlichen Rufnummern, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Funknetzen verwendet werden kann.
- Derzeit verwendete Mobilfunkgeräte, beispielsweise nach dem GSM-Standard arbeitende Geräte, werden mit einer sogenannten SIM-Karte betrieben. Über die SIM-Karte erfolgt die Identifizierung des Nutzers des Handys, genauer gesagt desjenigen, der auf der Grundlage eines mit einem Mobilfunkbetreiber bestehenden Vertrages zur Zahlung der bei der Nutzung des Gerätes verursachten Kosten verpflichtet ist, gegenüber dem jeweiligen Mobilfunknetz. Hierzu ist die SIM-Karte entweder an einen Mobilfunkvertrag mit Grundgebühr oder an eine sogenannte Prepaid-Karte gekoppelt.
- Mobiltelefone bzw. Handys haben in der jüngeren Zeit eine enorm steigende Verbreitung gefunden. Sie sind inzwischen für viele Menschen im Alltag zu einem unentbehrlichen Kommunikationsmittel geworden. Dabei besitzen sie insbesondere auch im Geschäftsleben eine enorme Bedeutung. Abgesehen davon, dass viele Menschen sowohl in ihrem Berufsleben als auch im Privatleben ein Handy verwenden, zeigt sich aufgrund des starken Preisverfalls sogar teilweise auch im ausschließlichen Privatgebrauch ein Trend zum „Zweithandy". Es kann für Handynutzer aus verschiedenen Gründen notwendig sein, ganztägig auf beiden oder gar mehreren von ihnen benutzten Handys erreichbar zu sein. So wollen beispielsweise berufstätige im Außendienst auch während der Arbeit für die Familie erreichbar sein oder aber der Geschäftstätige muss auch nach seinem offiziellen Dienst während der Freizeit noch für seinen Arbeitgeber oder einen wichtigen Kunden telefonisch erreichbar sein. In diesen Fällen sind die Nutzer entsprechender Mobilfunkgeräte nach dem Stand der Technik dazu gezwungen, jeweils wenigstens zwei Geräte mit sich zu führen.
- Eine häufig praktizierte Lösung für dieses Problem ist in der Nutzung einer Rufumleitung zu sehen. Jedoch hat dies häufig den Nachteil, dass der Handybesitzer beim Eingang eines Anrufs, beispielsweise wenn die Information über die Rufnummer des Anrufenden nicht mit übertragen wird, nicht erkennen kann ob der eingehende Anruf privater oder dienstlicher Natur ist. Auf der anderen Seite ist es sicherlich jedoch wünschenswert einen dienstlich anrufenden Kunden bei der Annahme des Gesprächs in angemessener Weise zu begrüßen oder aber einen privaten Anrufer persönlich und nicht mit einer geschäftlichen Begrüßung anzusprechen. Auch es bei Nutzung der Rufumleitung nicht möglich, für abgehende Anrufe hinsichtlich der Kosten eine Differenzierung beispielsweise in dienstlich oder privat veranlasste Kosten vorzunehmen.
- Was die Flexibilität der Verwendbarkeit von Mobiltelefonen anbelangt, sind bereits Mobilfunkgeräte für einen segenannten Dualbandbetrieb bekannt geworden. Diese ermöglichen eine Benutzung in Mobilfunknetzen mit unterschiedlicher Trägerfrequenz, beispielsweise im so genannten GSM-900-Netz oder wahlweise im GSM-1800-Netz. Ein entsprechendes Zweibandmobiltelefon wird beispielsweise durch die
DE 699 01 208 T2 beschrieben. Mit der Dualbandfähigkeit solcher Handys wird jedoch ein anderer, das vorstehend dargestellte Problem nicht berührender Zweck verfolgt. So ist es beispielsweise für den Hersteller nicht erforderlich, zur Verwendung in unterschiedlichen Mobilfunknetzen verschiedene Geräte bereitzustellen. Für den Nutzer bietet sich der Vorteil den Mobilfunkprovider wechseln zu können, ohne gleichzeitig ein neues Handy kaufen zu müssen, selbst, wenn er dabei zu einem mit einer anderen Trägertrequenz arbeitenden Mobilfunknetz wechselt. Hierzu ist lediglich ein Wechsel der zur Identifikation gegenüber dem jeweiligen Netz dienenden SIM-Karte erforderlich. Jedoch ist das eingangs angesprochene Problem mit Handys dieser Art nicht lösbar. - Aus der
DE 196 45 731 A1 ist ein mobiles Telefon für einen sogenannten Dual-Mode-Betrieb bekannt. Das in der Druckschrift beschriebene Gerät kann als Mobiltelefon in einem Funknetz (beispielsweise GSM-Netz) oder als schnurloses, beispielsweise nach dem DECT-Standard arbeitendes Telefon mit einer in ein Festnetz einbezogenen Basisstation genutzt werden. Bezogen auf den reinen Mobilfunkbetrieb ergibt sich jedoch auch hier keine größere Flexibilität im Hinblick auf eine Mehrfachnutzung des Gerätes unter Verwendung unterschiedlicher Mobilfunkrufnummern. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Mobilfunkgerät mit einer Mehrfachnutzungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, welches vom Benutzer unter Verwendung mehrerer unterschiedlicher Rufnummern genutzt werden kann.
- Die Aufgabe wird durch ein Mobilfunkgerät mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Aus- bzw. Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gegeben.
- Bei dem erfindungsgemäßen Mobilfunkgerät wird die Berechtigung für den Zugang zu einem Mobilfunknetz, wie von bisher gebräuchlichen Mobilfunkgeräten bereits bekannt, durch ein am oder im Mobilfunkgerät anzuordnendes Identifikationsmittel geregelt. Unter einem Identifikationsmittel soll vorliegend beispielsweise eine vom GSM-Standard her bekannte SIM-Karte oder ein anderes, das Handy bzw. dessen Nutzer gegenüber einem Mobilfunknetz eindeutig identifizierendes Element bzw. Modul verstanden werden. Dabei erfolgt die Identifikation für abgehende und ankommende Rufe unter Zuordnung einer an das Identifikationsmittel gekoppelten Rufnummer zum Mobilfunkgerät. Über die Identität des jeweiligen Identifikationsmittels respektive die daran gekoppelte Rufnummer werden in Anspruch genommene kostenpflichtige Leistungen durch den Betreiber des Mobilfunknetzes gegenüber dem Eigentümer des Mobilfunkgerätes berechnet, was selbstverständlich auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Tarife, je nach bestehendem Vertrag, umfasst. In erfindungswesentlicher Weise ist das hier vorgeschlagene Mobilfunkgerät, abweichend vom Stand der Technik, zur Aufnahme von mindestens zwei der bereits erwähnten Identifikationsmittel bzw. Identifikationsmodule ausgebildet. Die zwei oder mehr Identifikationsmittel sind voneinander unabhängig, das heißt sie korrespondieren mit unterschiedlichen Rufnummern in wenigstens einem Mobilfunknetz. Durch eine ebenfalls vorhandene Steuereinheit werden zudem die Signalwege im Mobilfunkgerät derart gesteuert, dass bei der Annahme eines ankommenden Rufes sowie beim Aufbau einer Verbindung für einen abgehenden Ruf jeweils immer nur eines der Identifikationsmittel in die jeweilige Verbindung einbezogen wird. Dabei wird im Falle eines ankommenden Rufes durch die angewählte Rufnummer und im Falle eines abgehenden Rufes durch den Benutzer des Mobilfunkgerätes, mit Hilfe wenigstens eines Bedienmittels, bestimmt, welches der Identifikationsmittel in die ankommende oder abgehende Verbindung einbezogen wird. Die Steuerung der Signalwege erfolgt durch die Steuereinheit vermittels geeigneter von ihr angesteuerter Schaltungsteile bzw. -elemente des Mobilfunkgerätes. Hierbei kann es sich um simple Halbleiterschalter – gegebenenfalls auch als Teil eines Chips zur Gewährleistung weiterer Funktionen – oder aber auch um Einheiten der Identifikationsmittel selbst handeln. Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass ein Benutzer des erfindungsgemäßen Mobilfunkgerätes quasi über zwei oder mehr Handys verfügt, tatsächlich jedoch nur ein Mobilfunkgerät mit sich führt. Für dieses eine Mobilfunkgerät ist ihm neben der Unterscheidung eingehender und abgehender Anrufe, beispielsweise nach privat oder dienstlich, auch die voneinander unabhängige Nutzung aller Dienste möglich, die einem mit einem der Identitätsmittel (z.B. SIM-Karte) versehenen gewöhnlichem Handy in dem jeweiligen Mobilfunknetz zur Verfügung stehen. So kann er unter anderem beispielsweise mehrere voneinander unabhängige Mailboxen nutzen. Selbstverständlich ergibt sich hieraus auch der Vorteil, gebührenpflichtige Leistungen unter Nutzung unterschiedlichen Kartenkonten in Anspruch zu nehmen und so die Kosten zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu differenzieren oder sie unterschiedlichen Kostenstellen zuzuordnen.
- Gemäß einer praxisgerechten Ausbildung der Erfindung handelt es sich bei den Identifikationsmitteln, wie bereits angedeutet, um SIM-Karten bekannter Ausbildung. Das Mobilfunkgerät weist dann entsprechend zwei oder mehr Aufnahmeplätze für SIM-Karten auf. Entsprechend einer bevorzugten Ausbildungsform ist das Mobilfunkgerät mit zwei SIM-Karten ausgestattet und bildet folglich ein Dual-Card-Handy aus.
- Die das Einbeziehen des jeweils zutreffenden Identifikationsmittels in eine abgehende oder ankommende Verbindung steuernde Steuereinheit ist gemäß einer besonders bevorzugten Ausbildungsform als integraler Bestandteil einer die sonstigen Einheiten und Funktionen des Geräts, wie Sende- und Empfangseinheit für Rufaufbau oder Rufannahme und Speicher zur Verwaltung von Konfigurationsdaten sowie nutzerspezifischen Daten, steuernden Zentraleinheit ausgebildet.
- Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist das Mobilfunkgerät als ein integraler Bestandteil einer mobilen Computereinheit, wie eines PDA's oder eines Laptops ausgebildet ist. Ohnehin wird für den Fachmann erkennbar, dass die grundsätzliche erfinderische Lösung weder auf Mobilfunkgeräte gegenwärtiger Mobilfunkstandards noch auf Geräte beschränkt ist, welche ausschließlich zum Telefonieren dienen.
- Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist an dem Mobilfunkgerät ein Bedienmittel vorgesehen ist, mittels welchem durch den Benutzer mindestens eines der Identifikationsmittel zeitweilig gegen die Einbeziehung in eine ankommende Verbindung gesperrt werden kann. Dies ist von Vorteil, wenn der Benutzer des Gerätes zeitweilig nur unter einer oder einer Auswahl der möglichen Rufnummern erreichbar sein will, beispielsweise, weil er während einer Besprechung zwar dienstlich, nicht aber privat erreichbar sein will.
- Wie bereits dargestellt, wird für abgehende Verbindungen durch den Benutzer mit Hilfe dafür geeigneter Bedienmittel festgelegt, welches Identifikationsmittel, also beispielsweise welche SIM-Karte bei der Tätigung eines Anruf in die abgehende Verbindung einzubeziehen ist. Der Nutzer kann somit über verschiedene Kartenkonten telefonieren und so hinsichtlich der dabei entstehenden Kosten beispielsweise nach dem Zweck des Telefonats (zum Beispiel privat oder dienstlich) unterscheiden oder zwischen einem Telefonat auf Rechnung (Nutzung eines Kartenvertrags) oder mit Buchung zu Lasten einer Prepaid-Karte wählen. Gemäß einer praxisgerechten Ausführungsform der Erfindung nutzt er hierzu und/oder für die bereits angesprochene zeitweilige Sperrung eines Identitätsmittels gegen die Einbeziehung in eine ankommende Verbindung ein bzw. mehrere manuell zu betätigende Bedienelemente, wobei für derartige Bedienelemente wiederum unterschiedliche, dem Fachmann an die Hand gegebene Realisierungsmöglichkeiten bestehen. So ist es denkbar, im Falle einer Ausbildung des Handys zur Aufnahme von zwei SIM-Karten die Auswahl mittels zweier entsprechender am Handy angeordneter Tasten zu ermöglichen. Gleiches gilt für die zeitweilige Sperrung eines Identitätsmittels. Dabei kann es sich um ohnehin am Handy vorgesehene und mit einer Mehrfachfunktion belegte Tasten oder um gesonderte, ausschließlich zu diesem Zweck angeordnete Tasten handeln. Andere Möglichkeiten sind durch die Anordnung einer oder mehrerer entsprechender Tastwippen oder von Schaltern mit mindestens zwei Schaltzuständen zu sehen.
- Neben der Möglichkeit der Auswahl des Identifikationsmittels bzw. der SIM-Karte mittels eines manuellen Bedienelementes ist aber auch eine sprachgesteuerte Auswahl als eine sehr vorteilhafte Möglichkeit anzusehen. Dies ist sicherlich im Hinblick auf eine Verwendung des Mobilfunkgerätes mit einer Freisprecheinrichtung eine besonders praxisrelevante Möglichkeit.
- Entsprechend einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass seinem Nutzer im Falle eingehender Anrufe, veranlasst durch die Steuereinheit, signalisiert wird, an welche Rufnummer diese jeweils gerichtet sind und welches Identifikationsmittel folglich in die Verbindung einbezogen wird. So ist es dem Nutzer des Gerätes in vorteilhafter Weise möglich, den Anrufer in der jeweils zutreffenden Form anzusprechen, also beispielsweise geschäftliche Anrufer in einer offiziellen Form oder private Anrufer in einer freundschaftlich persönlichen Form anzusprechen. Die entsprechende Signalisierung der Art eines eingehenden Anrufes kann beispielsweise visuell auf einem Display des Mobilfunkgerätes oder akustisch, vorzugsweise durch die Art des Klingeltons, erfolgen. Entsprechend einer Ausgestaltung dieser Weiterbildung des Erfindungsgegentandes ist es dabei vorgesehen, dass der Benutzer des Gerätes mittels eines entsprechenden Bedienmenüs beispielsweise einen die Unterscheidung eingehender Anrufe ermöglichenden Text vorgeben kann. Dieser Text kann dann je nach Komfort des Gerätes in schriftlicher Form auf dessen Display oder akustisch, in Form einer Ansage, ausgegeben werden. Bei einer akustischen Signalisierung ist aber auch, wie von heutigen Handys bereits bekannt, eine Differenzierung durch unterschiedliche vom Nutzer des Gerätes festlegbare Klingeltöne möglich.
- Grundsätzlich ist durch die Ausbildung eines Mobilfunkgerätes bzw. Handys nach der Erfindung auch die Möglichkeit gegeben, dass dieses mit bzw. für unterschiedliche Rufnummern in unterschiedlichen Mobilfunknetzen nutzbar ist, also dessen mindestens zwei Identifikationsmittel eine Identifikation gegenüber Mobilfunknetzen unterschiedlicher Betreiber ermöglichen. Selbstverständlich müssen in diesem Zusammenhang wohl noch weitere technische oder auf die Übertragungsprotokolle bezogene Probleme gelöst werden, deren Lösung jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Dennoch wird ausdrücklich der Anspruch erhoben, dass auch die Nutzung in mehreren Netzen gestattende Ausbildungsformen des vorgeschlagenen Mobilfunkgerätes von der Erfindung mit umfasst sein sollen. So ist beispielsweise zu bewerkstelligen, dass das Handy für eine ständige Empfangsbereitschaft in Bezug auf alle von ihm genutzten, unterschiedlichen Netzen angehörenden Rufnummern gieichzeitig in zwei oder mehr Mobilfunknetzen eingebucht sein kann. Gegebenenfalls, insbesondere dann, wenn die Nutzung in verschiedenen Netzen mit verschiedener Trägerfrequenz möglich sein soll, sind dazu im Gerät mehrere mit jeweils einem der Identifikationsmittel in einer Wirkverbindung stehende Empfangseinheiten vorzusehen.
- Gegenwärtig gebräuchliche Mobilfunkgeräte verfügen zumeist über die Möglichkeit ein Telefonbuch in einem Speicher des Gerätes oder auf der SIM-Karte zu verwalten. Selbstverständlich soll diese Möglichkeit auch bei dem erfindungsgemäßen Handy gegeben sein. Dabei bietet es sich im Falle einer Telefonbuchverwaltung auf der SIM-Karte (Identifikationsmittel) an, mittels der Steuereinheit die Verwaltung voneinander unabhängiger Telefonbücher auf den SIM-Karten zu ermöglichen. Dies ist Gegenstand einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels nochmals näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung,
1 , sind in der Art eines sehr groben Blockschaltbildes die wesentlichen Komponenten des erfindungsgemäßen Mobilfunkgerätes in einer symbolischen Darstellung veranschaulicht. Wie betont, handelt es sich bei der Darstellung um eine symbolische Darstellung. Sie erhebt daher nicht Anspruch auf die elektronisch bzw. elektrotechnisch korrekte Darstellung der Komponenten und ihrer Verbindungen, sondern dient lediglich der Darstellung des elektronisch bzw. elektrotechnisch in unterschiedlicher Weise realisierbaren erfinderischen Prinzips. - Das Mobilfunkgerät umfasst im Wesentlichen eine Zentraleinheit
1' , deren integraler Bestandteil die erfindungsgemäße Steuereinheit1 ist, Speichereinheiten8 ,9 , Bedienelemente – im Beispiel ein Tastenfeld4 mit einem Schalter3 – sowie ein Display5 ; eine Sende- und Empfangseinheit6 ,7 , einen Lautsprecher11 und ein Mikrofon12 , eine Antenne10 , eine die übrigen Einheiten des Gerätes versorgende Spannungsquelle14 und, in erfindungswesentlicher Weise, mehrere Identifikationsmittel2 ,2' . Bei den im Beispiel zwei Identifikationsmitteln2 ,2' , handelt es sich bei der symbolisch dargestellten Ausführungsform um voneinander unabhängige SiM-Karten. - Alle Einheiten des Mobilfunkgerätes werden zur Erfüllung der üblichen Handyfunktionen durch die Zentraleinheit
1' gesteuert. Mittels eines Teils dieser Zentraleinheit1' , der Steuereinheit1 , wird im Falle eines abgehenden Rufes, in Abhängigkeit von der Betätigung eines entsprechenden Bedienelementes3 durch den Nutzer sowie im Falle eines eingehenden Rufes in Abhängigkeit der angesprochenen Rufnummer wahlweise die erste SIM-Karte2 oder eine zweite SIM-Karte2' in die Verbindung einbezogen. - Bei einem eingehenden Anruf wird durch die Steuereinheit
1 die angesprochene Rufnummer detektiert. In Abhängigkeit der Rufnummer wird die erste SIM-Karte2 oder die zweite SIM-Karte2' in den Signalzweig für den Empfang geschaltet (hier symbolisch verdeutlicht, durch Umschaltmittel13 ,13' in Form von Schaltern). Bei entsprechender Ausbildung des Handys erhält der Nutzer zudem auf dem Display5 des Gerätes eine Information darüber, welche Rufnummer, also beispielsweise seine dienstliche oder private Rufnummer, gerade angerufen wird. Eine Unterscheidung anhand des Klingeltons ist gegebenenfalls ebenfalls möglich. - Will der Nutzer des Mobilfunkgerätes eine Verbindung zu einem anderen Fernsprechteilnehmer aufbauen, gibt er durch eine Betätigung des Schalters
3 vor, über welches Identifikationsmodul2 ,2' , das heißt unter Nutzung welchen Kartenkontos, er sich hierbei in das Mobilfunknetz einwählen möchte. In Abhängigkeit dessen wird dann dem Rufempfänger auf dem Display seines Mobilfunkgerätes die dienstliche oder die private Rufnummer des Nutzers angezeigt. Für den Fachmann ist unmittelbar erkennbar, dass das dargestellte Prinzip unabhängig von der Art des jeweils verwendeten Mobilfunknetzes einsetzbar ist und ohne weiteres von GSM-Handys (wie im Beispiel) oder nach dem UMTS-Standard arbeitenden Handys auf Mobilfunkgeräte künftiger Mobilfunkgenerationen übertragbar ist. Auch ist das erfinderische Prinzip selbstverständlich nicht auf Geräte beschränkt, die ausschließlich zur Telefonie eingesetzt werden. -
- 1
- Steuereinheit
- 1'
- Zentraleinheit
- 2, 2'
- Identifikationsmittel (ggf. SIM-Karte)
- 3
- Bedienmittel, Betätigungselement (ggf. Schalter)
- 4
- Tastenfeld
- 5
- Display
- 6
- Sendeeinheit
- 7
- Empfangseinheit
- 8, 9
- Speicher
- 10
- Antenne
- 11
- Lautsprecher
- 12
- Mikrofon
- 13, 13'
- Umschaltmittel
Claims (19)
- Mobilfunkgerät, bei welchem die Berechtigung für den Zugang zu einem Mobilfunknetz durch ein am oder im Mobilfunkgerät anzuordnendes Identifikationsmittel (
2 ,2' ) geregelt wird, welches den Teilnehmer bzw. das Mobilfunkgerät unter Zuordnung einer Rufnummer für abgehende und ankommende Rufe gegenüber dem betreffenden Mobilfunknetz eindeutig identifiziert und über dessen Identität der Betreiber des Mobilfunknetzes in Anspruch genommene kostenpflichtige Leistungen in Verbindung mit der Rufnummer gegenüber dem Eigentümer des Mobilfunkgerätes berechnet, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät zur Aufnahme von mindestens zwei, voneinander unabhängigen, verschiedenen Rufnummern wenigstens eines Mobilfunknetzes zugeordneten Identifikationsmitteln (2 ,2' ) ausgebildet ist und über eine Steuereinheit (i) verfügt, welche die Signalwege derart steuert, dass bei der Annahme eines ankommenden Rufes sowie beim Aufbau einer Verbindung für einen abgehenden Ruf jeweils nur eines der Identifikationsmittel (2 ,2' ) in die jeweilige Verbindung einbezogen wird, wobei für einen ankommenden Ruf die angewählte Rufnummer und für einen abgehenden Ruf der Benutzer des Mobilfunkgerätes mit Hilfe wenigstens eines Bedienmittels (3 ) festlegt, welches der Identifikationsmittel in die ankommende oder abgehende Verbindung einbezogen wird. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät Aufnahmeplätze für mehrere, jeweils ein Identifikationsmittel (
2 ,2' ) ausbildende SIM-Karten aufweist. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät als ein Qual-Card-Handy ausgebildet ist.
- Mobilfunkgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die das Einbeziehen des jeweils zutreffenden Identifikationsmittels in eine abgehende oder ankommende Verbindung steuernde Steuereinheit (
1 ) als integraler Bestandteil einer die sonstigen Einheiten und Funktionen des Geräts, wie Sende- und Empfangseinheit (6 ,7 ) für Rufaufbau oder Rufannahme und Speicher (8 ,9 ) zur Verwaltung von Konfigurationsdaten sowie nutzerspezifischen Daten, steuernden Zentraleinheit (1' ) ausgebildet ist. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieses als ein integraler Bestandteil einer mobilen Computereinheit, wie eines PDA's oder eines Laptops ausgebildet ist.
- Mobilfunkgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an diesem ein Bedienmittel (
3 ) vorgesehen ist, mittels weichem durch den Benutzer mindestens eines der Identifikationsmittel zeitweilig gegen die Einbeziehung in eine ankommende Verbindung gesperrt werden kann. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 1, 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem oder den Bedienmitteln (
3 ) zur Auswahl des in eine abgehende Verbindung einzubeziehenden Identifikationsmittels (2 ,2' ) oder zur zeitweiligen Sperrung eines Identifikationsmittels (2 ,2' ) gegen die Einbeziehung in eine ankommende Verbindung um mindestens ein manuell zu betätigendes Bedienelement handelt. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei einem oder mehreren der Bedienelemente um Tasten handelt.
- Mobilfunkgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei einem oder mehreren der Bedienelemente um eine Tastwippe handelt.
- Mobilfunkgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei einem oder mehreren der Bedienelemente um einen mindestens zwei Schaltzustände aufweisenden Schalter handelt.
- Mobilfunkgerät nach Anspruch 1, 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem oder den Bedienmitteln (
3 ) zur Auswahl des in eine abgehende Verbindung einzubeziehenden Identifikationsmittels (2 ,2' ) oder zur zeitweiligen Sperrung eines Identifikationsmittels (2 ,2' ) gegen die Einbeziehung in eine ankommende Verbindung um Mittel für eine sprachgesteuerte Bedienung handelt. - Mobilfunkgerät nach einem der Ansprüche 1, 7 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem ankommenden Anruf durch die Steuereinheit (
1 ) signalisiert wird, welches der Identifikationsmittel (2 ,2' ) in die ankommende Verbindung einbezogen und an welche Rufnummer der Anruf somit gerichtet ist. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalisierung des in eine ankommende Verbindung jeweils einbezogenen Identifikationsmittels (
2 ,2' ) visuell auf einem Display (5 ) des Mobilfunkgerätes erfolgt. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalisierung des in eine ankommende Verbindung jeweils einbezogenen Identifikationsmittels (
2 ,2' ) akustisch, vorzugsweise durch die Art des Klingeltons erfolgt. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass durch dessen Nutzer mit Hilfe eines Menüs Texte zur unterschiedlichen Signalisierung der für die unterschiedlichen Rufnummern eingehenden Anrufe festlegbar sind.
- Mobilfunkgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass durch dessen Nutzer mit Hilfe eines Menüs verschiedene Klingeltöne zur unterschiedlichen Signalisierung der für die unterschiedlichen Rufnummern eingehenden Anrufe festlegbar sind.
- Mobilfunkgerät nach einem der Ansprüche 1, 7, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass dessen voneinander unabhängige Identifikationsmittel (
2 ,2' ) eine Identifikation gegenüber Mobilfunknetzen unterschiedlicher Betreiber ermöglichen. - Mobilfunkgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass dieses über mehrere mit jeweils einem Identifikationsmittel (
2 ,2' ) in einer Wirkverbindung stehende Empfangseinheiten (7 ) verfügt. - Mobilfunkgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Identifikationsmittel (
2 ,2' ) Speichermittel zur Verwaltung eines Telefonbuchs aufweisen, wobei vermittels der Steuereinheit voneinander unabhängige Telefonbücher verwaltbar sind.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE10340224A DE10340224A1 (de) | 2003-08-28 | 2003-08-28 | Mobilfunkgerät mit Mehrfachnutzungsmöglichkeiten |
Publications (1)
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| DE10340224A1 true DE10340224A1 (de) | 2005-03-24 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE10340224A Withdrawn DE10340224A1 (de) | 2003-08-28 | 2003-08-28 | Mobilfunkgerät mit Mehrfachnutzungsmöglichkeiten |
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