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DE10339195A1 - Navigationsgerät - Google Patents

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DE10339195A1
DE10339195A1 DE10339195A DE10339195A DE10339195A1 DE 10339195 A1 DE10339195 A1 DE 10339195A1 DE 10339195 A DE10339195 A DE 10339195A DE 10339195 A DE10339195 A DE 10339195A DE 10339195 A1 DE10339195 A1 DE 10339195A1
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DE
Germany
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navigation device
display unit
maps
display
positioning system
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Withdrawn
Application number
DE10339195A
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English (en)
Inventor
Achim Fischer
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to DE10339195A priority Critical patent/DE10339195A1/de
Publication of DE10339195A1 publication Critical patent/DE10339195A1/de
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    • G01C21/34Route searching; Route guidance
    • G01C21/36Input/output arrangements for on-board computers
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Navigationsgerät, gekennzeichnet durch eine Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier, einen Empfänger für ein Positionierungssystem, eine Eingabeeinheit, eine zentrale Recheneinheit sowie mindestens eine Speichereinheit.

Description

  • Das amerikanische Global Positioning System (GPS) ermöglicht dem Benutzer seine Lokalisation an jedem beliebigen Punkt der Erde mit relativ hoher Genauigkeit. Grundlage des Systems sind 24 Satelliten, welche Signale Richtung Erdoberfläche aussenden. Aus den Laufzeitunterschieden zwischen von verschiedenen Satelliten ausgesandten Signalen läßt sich die Position des Benutzers ermitteln. Abhängig davon, ob das selective availability-System von der verantwortlichen US-amerikanischen Behörde aktiviert oder inaktiviert wurde, ist eine Genauigkeit der Ortsbestimmung im Bereich weniger Meter oder lediglich von ca. +/– 100 m möglich; dabei ist die Genauigkeit außerdem noch von der Zahl der vom Benutzer aus "sichtbaren" Satelliten, welche mindestens 4 betragen muß, abhängig und steigt mit der Zahl der zur Messung beitragenden Satelliten.
  • Aus dem Stand der Technik sind neben für den Einbau in Fahrzeuge aller Art auch tragbare, auf dem Global Positioning System basierende Navigationsgeräte bekannt und werden beispielsweise durch die Firmen Garmin, Thales Navigation, oder Trimble Navigation vertrieben. Diese Geräte weisen oftmals ein mehrzeiliges LCD-Display auf, welches die mittels des eingebauten GPS-Lmpfängers ermittelten Koordinaten des Benutzers in geographischer Länge und Breite anzeigen Die so erhaltenen Daten müssen dann vom Benutzer zunächst auf eine topographische Karte übertagen werden, um seinen aktuellen Standort erfassen zu können. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine relativ genaue Positionierung, ist aber zeitaufwendig und im Gelände oft nur schwer vorzunehmen, da hier, oft unter windigen und/oder regnerischen Bedingungen, mit einer auf Papier gedruckten Karte gearbeitet werden muß. Mittlerweile sind auch Geräte verfügbar, deren LCD-Display die Darstellung stark vereinfachter Karten ermöglicht fliehe etwa US-A 2002/0063654A1 , 10). Derartige Karten enthalten, in der Regel in Form einfacher Linien, Informationen über den Verlauf von Straßen, Eisenbahnlinien sowie von Gewässern einschließlich Küstenlinien. Für genauere Navigation, insbesondere im Gelände, unbedingt erforderliche detailliertere geographische Angaben, wie sie von topographischen Karten bekannt sind, sind jedoch nicht darstellbar, was sich als großer Nachteil von Geräten des Stands der Technik erweist.
  • US-A 6,016,606 beschreibt ein Navigationsgerät, bei welchem das Diapositiv einer Landkarte über einem LCD-Display angebracht wird. Mittels eines eingebauten GPS-Lmpfängers kann auf dem Display eine Positionsmarke erzeugt werden, welche in Blickrichtung des Benutzers exakt unter demjenigen Ort auf der Karte liegt, welcher der eigenen aktuellen Position entspricht. Auf diese Weise erkennt der Benutzer seine aktuelle Position als einen Ort auf der im Gerät befindlichen Karte. Dieses Navigationsgerät ist zwar in der Lage, im Rahmen der für das verwendete Diapositiv möglichen Auflösung relativ detaillierte Karteninformation zu liefern, weist aber den Nachteil auf, daß eine laufende Zentrierung der Darstellung derart, daß der aktuelle Standort sich jeweils im Mittelpunkt der Karte befindet oder auch derart, daß zu jedem Zeitpunkt der gesamte bereits zurückgelegte Weg angezeigt wird, nicht möglich ist. Weiterhin ist es nicht möglich, zwischen verschiedenen Kartenmaßstäben zu wechseln, ohne das Diapositiv auszutauschen. Das Austauschen des eingelegten Diapositivs ist umständlich, und die Empfindlichkeit von Diapositiven erweist sich insbesondere beim Einsatz unter freiem Himmel als sehr nachteilhaft. Schließlich ist es aufgrund der besonderen Konstruktionsweise, die einen Parallaxenfehler bei der Betrachtung (welcher zu einer falschen Positionsbestimmung führen würde) verhindern muß, nicht möglich, daß zeitgleich mehrere Personen die Karte betrachten, so daß gemeinsame Routenplanung bzw. Navigation sehr erschwert ist.
  • Ein weiterer Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Geräte ist die Empfindlichkeit gegen mechanische Einflüsse (insbesondere Druck und Schlag), die sich aus der Verwendung von Flüssigkristall-Anzeigen (LCD-Displays) ergibt. Auch thermische Einflüsse, insbesondere die Erwärmung von LCD-Displays durch Sonneneinstrahlung, können sich ungünstig auswirken, da der Vorgang der Flüssigkristall-Bildung nur in einem engen Temperaturbereich zufriedenstellend abläuft. Weiterhin ist der Stromverbrauch relativ großflächiger (z.B. ca. 10 cm2) LCD-Displays ungünstig und limitiert die Betriebsdauer batteriebetriebener Geräte, die mit einem Batteriesatz erzielbar ist. Schließlich liegt der nutzbare Betrachtungswinkel von Flüssigkristall-Anzeigen deutlich unter 180°, d.h. die Abweichung der Betrachtungsrichtung vom Lot zur Anzeigenoberfläche darf nicht zu groß sein, um gute Lesbarkeit sicherzustellen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war daher, die Nachteile des Stands der Technik zu überwinden, insbesondere ein Navigationsgerät bereitzustellen, welches Landkarten, Grafiken, Photographien etc. in hoher Qualität und Auflösung darstellen kann, niedrigen Stromverbrauch aufweist und sich durch deutlich erhöhte Unempfindlichkeit gegenüber mechanischen und thermischen Einflüssen sowie durch gute Lesbarkeit und einen großen nutzbaren Betrachtungswinkel der Anzeigeeinheit auszeichnet.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch ein Navigationsgerät, gekennzeichnet durch
    • a) eine Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier,
    • b) einen Empfänger für ein Positionierungssystem,
    • c) eine Eingabeeinheit,
    • d) eine zentrale Recheneinheit,
    • e) mindestens eine Speichereinheit.
  • Die Anzeigeeinheit dient, wie weiter unten ausgeführt, zur Anzeige von Landkarten, Positionsdaten und gewünschtenfalls zusätzlicher Daten. Die Anzeige erfolgt auf elektronischem Papier der untenstehenden Definition. Neben elektronischem Papier kann die Anzeigeeinheit noch weitere Bestandteile aufweisen, beispielsweise die Steuerungselektronik des elektronischen Papiers (welche aber auch alternativ hierzu in einem die Komponenten (b) bis (e) enthaltenden Gehäuse untergebracht werden kann), eine eigene Spannungsversorgung, gegebenenfalls einen Empfänger für eine drahtlose Verbindung mit den übrigen Baugruppen des Navigationsgeräts, eine Beleuchtungseinrichtung und dergleichen.
  • Unter elektronischem Papier, auch als "elektronische Tinte" bekannt, werden Anzeigen verstanden, welche sich durch ihre flache und leichte Bauweise (typischerweise wenige Millimeter bis unter einem Millimeter stark, in bestimmten Ausführungsformen weniger als 100 Mikrometer stark), ihren geringen Stromverbrauch und ihre hohe Auflösung (z.B. 50–300 dpi) bei hinreichend hohem Kontrast von meist mindestens 1 : 5 oder mindestens 1 : 10 auszeichnen, insbesondere Anzeigen, deren Funktion auf der Orientierung von Pigmenten oder von pigmentierten Partikeln in lokalen elektrischen Feldern beruht oder welche auf eine andere Weise, in der Regel durch Anlegen elektrischer Spannungen, meist im Bereich weniger Sekunden oder sogar weniger als einer Sekunde, eine lokale Änderung des Reflektions- oder Transmissionsverhaltens gegenüber sichtbarem Licht erlauben. Beispielsweise kann elektronisches Papier eine meist einlagige Schicht kleiner Kapseln enthalten, deren Reflektionsgrad in Richtung der dem Betrachter zugewandten Seite durch Anlegen lokaler elektrischer Spannungen verändert werden kann. In einer Ausführungsform werden transparente Mikrokapseln (Durchmesser ca. 10–100 μM) erzeugt, welche eine Suspension gleichsinnig geladener (sog. "elektrophoretischer") Partikel, bevorzugterweise mit hohem Reflektionsgrad, in einer gefärbten Flüssigkeit, bevorzugterweise mit niedrigem Reflektionsgrad, aufweisen (Nature 394, S. 253 [1998]). Wie die US-A 6,172,798 sowie die WO 00/77570 lehren, kann ein besonders hoher Kontrastumfang elektronischen Papiers durch spezielle, beispielsweise konische Formgebung der Mikrokapseln erreicht werden. Für elektronisches Papier eingesetzte Mikrokapseln können einschließlich der zur Ansteuerung erforderlichen Elektroden und Transistoren in dünnen (Stärke ca. 1 mm oder darunter) Kunststofflagen eingeschlossen werden (Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A. 98, 4835 [2001]), welche sich durch hohe Flexibilität auszeichnen (siehe 10 dieser Referenz). Wird elektronisches Papier wie in der WO 01/02899 beschrieben mit stabilisierenden Stegen versehen, zeichnet es sich weiterhin durch eine hohe mechanische Stabilität aus, welches dieses Material gut für den rauhen Einsatz unter freiem Himmel geeignet sein läßt. In einer anderen Ausführungsform elektronischen Papiers werden annähernd kugelförmige Partikel mit einem permanenten Dipolmoment derart in flüssigkeitsgefüllte Kapseln überführt, daß die Ausrichtung der Partikel mittels angelegter elektrischer Felder verändert werden kann ( US-A 6,120,588 ). Weisen die sich in ihrer Ladung unterscheidenden Hemisphären der Partikel verschiedene Reflektionsgrade auf (beispielsweise eine "weiße" und eine "schwarze" Hemisphäre), so kann der Reflektionsgrad des diese Partikel enthaltenden Materials verändert werden, indem im wesentlichen alle Partikel einer Region gleichsinnig ausgerichtet werden und wahlweise ihre "weiße" Hemisphäre hohen Reflektionsgrads oder ihre "schwarze" Hemisphäre niedrigen Reflektionsgrads der Vorzugsrichtung des Lichteinfalls bzw. dem Betrachter zugewandt wird. Auch weitere Ausführungsformen sind bekannt oder denkbar, so beschreibt die US-A 6,323,989 beispielsweise auf der Aggregation von Nanopartikeln basierendes elektronisches Papier. Weiterhin ist elektronisches Papier nicht auf schwarzweiß-Darstellungen bzw. lediglich zweifarbige Darstellungen eingeschränkt; vielmehr sind auch Ausführungsformen bekannt, welche mehrfarbige Darstellungen ermöglichen (siehe beispielsweise US-A 6,323,989 ). Aus dem Gesagten wird deutlich, daß ein erfindungsgemäßer Einsatz elektronischen Papiers nicht auf eine bestimmte technische Realisation limitiert ist, sondern alle Materialien bzw. Anzeigen einschließt, die den oben genannten Kriterien der flachen und leichten Bauweise, des geringen Stromverbrauchs, einer hohen Auflösung, eines hohen Kontrasts und ihrer Fähigkeit, innerhalb kurzer Zeit zwischen verschiedenen angezeigten bzw. anzuzeigenden Inhalten zu wechseln, dem erfindungsgemäßen Zweck in hinreichendem Maße genügen; so könnten beispielsweise neben den oben beschriebenen Ausführungsformen elektronischen Papiers auch sogenannte organische Leuchtdioden (organic light-emitting diodes, OLEDs) zum Einsatz kommen, welche den weiteren Vorteil aufweisen, auch im Dunkeln ohne separate Beleuchtung auszukommen. Dementsprechend ist weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Navigationsgerät, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier, selbstleuchtend ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist mit der Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier, eine Anzeigeeinheit gemeint, welche sich durch (a) flache Bauweise, Dicke typischerweise weniger als ein Zentimeter, insbesondere Dicke höchstens zwei Millimeter oder höchstens ein Millimeter, sowie (b) durch ihre Flexibilität auszeichnet. Unter Flexibilität ist hier zu verstehen, daß die Anzeigeeinheit reversibel beliebig häufig gebogen bzw. gewölbt werden kann, ohne hierbei beschädigt oder zerstört zu werden. Typischerweise beträgt der maximal zulässige Biegungsradius weniger als 100 cm, bevorzugt weniger als 20 cm, besonders bevorzugt weniger als 5 cm oder weniger als 2 cm.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist die Anzeigeeinheit mit einer Beleuchtung ausgestattet, so daß das erfindungsgemäße Navigationsgerät auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder sogar in völliger Dunkelheit ohne Nutzung einer externen Lichtquelle einsetzbar ist. Geeignet hierfür erscheint beispielsweise die Kombination aus Weißlicht-LEDs, welche sich durch eine sehr hohe Lichtausbeute auszeichnen und daher bei großer Helligkeit eine geringe Leistungsaufnahme aufweisen, in Verbindung mit geeigneten, insbesondere polymerischen Lichtleitern. Bevorzugterweise sind diese mit der Anzeigeneinheit derart verbunden bzw. in diese eingearbeitet, daß eine über die gesamte Fläche der Anzeige hinweg im wesentlichen gleichmäßig helle Beleuchtung erzielt wird. Hierbei soll die gegebenenfalls vorhandene Flexibilität der Anzeigeeinheit nicht aufgehoben werden Weiterhin besonders bevorzugt ist der Einsatz sogenannter bistabiler oder multistabiler Anzeigen, also von Anzeigen, welche sich durch einen Schaltvorgang in einen bestimmten Anzeigezustand, etwa die Anzeige einer gewünschten Landkarte oder eines aufgerufenen Texts, versetzen lassen und zur Aufrecherhaltung dieses Anzeigezustands über mindestens mehrere Sekunden, bevorzugt mehrere Minuten oder mehrere Stunden, keine weitere Energiezufuhr benötigen. Beispielsweise beschreibt die US-A 6,323,989 bistabiles bzw. multistabiles elektronisches Papier. Bistabile oder multistabile Anzeigen sind für den Einsatz in erfindungsgemäßen tragbaren Navigationsgeräten besonders vorteilhaft, da sie sich durch einen besonders geringen Stromverbrauch auszeichnen und daher die Lebensdauer eines Batteriesatzes deutlich erhöhen können.
  • Die Größe der Anzeigeeinheit beträgt in einer bevorzugten Ausführungsform mindestens 5 × 5 cm, mindestens 10 × 10 cm oder mindestens 20 × 20 cm, wobei Breite und Länge der Anzeigeeinheit nicht identisch sein müssen und wobei sich die angegebenen Maße auf die für eine Anzeige nutzbare Fläche der Anzeigeneinheit beziehen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform beträgt die Größe der Anzeigeneinheit zwischen etwa 8 × 10 cm und etwa 15 × 20 cm.
  • Bei den anzuzeigenden Landkarten kann es sich um beliebige zur Orientierung einsetzbare Karten handeln, insbesondere topographische Karten, Wanderkarten, Stadtpläne, Straßenkarten, Lagepläne und dergleichen, selbstverständlich können aber auch See- oder Luftwege enthaltende Karten zum Einsatz kommen. Weiterhin ist es denkbar, Pläne von künstlich angelegtem Gelände, Innenräumen von Bauwerken etc. zur Anzeige zu verwenden.
  • Diese Landkarten liegen in Form von Dateien vor, welche vom Navigationsgerät gelesen bzw. verarbeitet und von der Anzeigeeinheit angezeigt werden können. Besonders bevorzugterweise liegen die Dateien in einem Format vor, welches den Austausch mit externen Geräten zur elektronischen Datenverarbeitung wie beispielsweise Personal Computern, Palmtop-Computern oder sogenannten Personal Digital Assistent (PDA)-Computern erlaubt; Beispiele für solche Formate wären .bmp-, .jpg-, .tif- oder .gif-Dateien. Es wäre aber auch denkbar, spezielle Dateiformate einzusetzen. Um einen solchen Datenaustausch zu ermöglichen, weist das erfindungsgemäße Navigationsgerät in einer bevorzugten Ausführungsform eine geeignete Schnittstelle auf. In jedem Fall ist es gewünscht, daß mindestens optional bestehende gedruckte Karten mittels hierfür geeigneter Geräte eingescannt und die erhaltenen Daten in ein Format gebracht werden können, welches nach Transfer in die Speichereinheit des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts von diesem verarbeitbar ist und unter Berücksichtigung der geographischen Koordinaten der eingescannten Karte in eine Anzeige der Karte oder eines Ausschnitts hiervon umgewandelt werden kann. Hierbei wird in der Regel der Maßstab der angezeigten Karte ebenfalls angezeigt. Ferner ist bevorzugt, daß die Anzeige einer gegebenen Karte in verschiedenen Maßstäben erfolgen kann, also beispielsweise ein "Zoomen" auf eine interessierende Region möglich ist. Dies kann wahlweise durch eine vergrößerte Anzeige ein und derselben Datei oder durch Zugriff auf eine andere Datei, welche dieselbe Ausgangskarte oder eine andere Karte (in anderem Maßstab) derselben Region enthält, geschehen Auch in diesem Fall soll der jeweilige Kartenmaßstab dem Benutzer angezeigt werden. Alternativ zum Scannen in gedruckter Form vorliegender Karten können selbstverständlich in elektronischer Form vorliegende Karten, beispielsweise mittels hierfür geeigneter Software erzeugte Karten, direkt, also ohne einen Druck als Zwischenstufe, in ein geeignetes Dateiformat umgewandelt werden. Die Anzeige von Karten kann zweifarbig, beispielsweise schwarzweiß, erfolgen, bevorzugt ist jedoch eine mehrfarbige Anzeige. Es ist weiterhin denkbar, zusätzlich zu Landkarten auch die Anzeige von Luftaufnahmen und/oder Satellitenaufnahmen zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist hinreichende Speicherkapazität und/oder ausreichende Kompression der diese Aufnahmen in codierter Form enthaltenden Dateien. Somit umfaßt im folgenden der Begriff der "Landkarte" oder "Karte" auch Luftaufnahmen bzw. Satellitenaufnahmen Bei den Positionsdaten handelt es sich um Daten, die die aktuelle Position des Navigationsgeräts beschreiben. In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um Angaben geographischer Breite und Länge (Angaben in der Regel bezogen auf das Gradnetz, das UTM-Gitter oder das Gauß-Krüger-Gitter), optional zusätzlich der WGS84-Höhe oder der Höhe über Normalnull. Nähere Einzelheiten zur Angabe von Positionsdaten können Linke, Orientierung mit Karte, Kompaß, GPS 10. Auflage, Herford 2000, entnommen werden. Es kann sich neben terrestrischen Angaben aber auch um Angaben innerhalb eines geeigneten anderen Koordinatensystems handeln, beispielsweise um die Position innerhalb eines über ein Bauwerk oder eine künstlich geschaffene Anlage gelegten Koordinatensystems. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Angabe der Positionsdaten mittels einer alphanumerischen Anzeige. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Angabe der Positionsdaten durch eine entsprechend gekennzeichnete Marke in der aktuell angezeigten Karte, wobei auch eine Kombination beider Ausführungsformen denkbar ist.
  • Bei den zusätzlichen Daten kann es sich um beliebige den Benutzer des Navigationsgeräts interessierende oder potentiell interessierende Daten handeln. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfassen die zusätzlichen Daten den innerhalb einer vorzugebenden Zeit, insbesondere seit dem Zeitpunkt des letzten Anschaltens des Navigationsgeräts oder seit einem anderen vom Benutzer gewählten Zeitpunkt, zurückgelegten Weg, welcher auf geeignete Weise, insbesondere durch eine meist farbige, dem Wegverlauf folgende Linie gekennzeichnet, innerhalb der aktuell angezeigten Karte angezeigt wird. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfassen die zusätzlichen Daten eine oder mehrere mögliche Wegstrecken innerhalb des von der Karte erfaßten Bereichs, beispielsweise empfohlene Routen oder vom gegenwärtigen oder einem früheren Nutzer des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts oder eines mit diesem kompatiblen, d.h. zum Austausch von Positionsdaten befähigten Navigationsgeräts bereits zurückgelegte Routen, wobei auch diese bevorzugterweise innerhalb der aktuell angezeigten Karte angezeigt werden können. Weiterhin kann es sich bei den zusätzlichen Daten um die Himmelsrichtung, in die die vom Navigationsgerät angezeigte Karte weist, handeln. In diesem Fall ist das Navigationsgerät mit einem digitalen Kompaß oder einer vergleichbaren Einrichtung ausgestattet, welche den Verlauf der Erdmagnetfeldlinien detektieren kann. In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei den zusätzlichen Daten um Punkte von Interesse, deren Lage durch geeignete, beispielsweise farblich hervorgehobene oder durch Symbole ("Icons") gekennzeichnete, Markierungen auf der angezeigten Karte gekennzeichnet wird. Beispiele für Punkte von Interesse sind Sehenswürdigkeiten, Bauwerke, Orte historischer Bedeutung, Orte naturhistorischer Bedeutung, Aussichtspunkte, landschaftlich herausragende Orte, Landmarken, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Geschäfte einer ausgewählten Branche, gastronomische Betriebe, Krankenhäuser, Arztpraxen, Tankstellen und dergleichen. Beim Einsatz erfindungsgemäßer Navigationsgeräte in Innenräumen, beispielsweise in Museen oder sonstigen Sammlungen, kann die Position besonders hervorhebenswerter zur Sammlung gehöriger Stücke angezeigt werden; eingeschlossen sind hier selbstverständlich auch unter freiem Himmel untergebrachte Sammlungen. In einer besonderen Ausführungsform kann der Benutzer alle einer bestimmten Gruppe angehörigen Punkte von Interesse, beispielsweise alle Aussichtspunkte oder alle Orte historischer Bedeutung innerhalb des angezeigten Kartenausschnitts, auf der Karte anzeigen lassen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfassen die zusätzlichen Daten weitere Informationen zu Punkten von Interesse, welche in Form von zu lesendem oder gegebenenfalls auch als Klangdatei abrufbarem Text, Grafiken, tabellarischen Darstellungen, photographischen Darstellungen und dergleichen vorliegen können. Um den Abruf von Klangdateien zu ermöglichen, welche sowohl inhaltsgleich mit von der Anzeigeeinheit optisch anzeigbaren zusätzlichen Daten als auch von diesen verschieden sein können, weist das erfindungsgemäße Navigationsgerät in einer besonderen Ausführungsform eine Anschlußmöglichkeit für Kopfhörer oder Ohrhörer auf. Hierbei ist neben einer Kabelverbindung auch eine drahtlose Verbindung, beispielsweise eine Infrarot-Verbindung oder eine Funkverbindung, denkbar. Gut geeignet für eine drahtlose Verbindung wäre zum Beispiel die Bluetooth-Technik. Auch wäre denkbar, mittels drahtloser Anbindung an ein Computer oder Computernetzwerk abrufbare Daten anzuzeigen. Hierzu würde das Navigationsgerät eine Vorrichtung zur drahtlosen Verbindung mit dem Internet oder einem anderen, beispielsweise lokalen, Computernetzwerk aufweisen. Beispiele solcher drahtloser Verbindungen wären wireless LAN sowie Bluetooth.
  • Weiterhin können die zusätzlichen Daten Navigationshilfen umfassen, beispielsweise die aus Navigationsgeräten des Stands der Technik bekannte "Highway-Darstellung" oder die Anzeige der Peilung zu einem gewählten Zielort.
  • Weiterhin kann es sich bei den zusätzlichen Daten um Informationen über Verkehrsverbindungen innerhalb der angezeigten Karte oder innerhalb einer anzeigbaren Karte oder verbindend Punkte innerhalb der angezeigten oder anzeigbaren Karte und Punkte außerhalb hiervon handeln. Die Gruppe möglicher zusätzlicher anzeigbarer Daten umfaßt ferner aktuelle Geschwindigkeit und/oder Durchschnittsgeschwindigkeit des Benutzers, kalendarische Daten sowie die aktuelle Uhrzeit in analoger oder digitaler Darstellung, wobei bevorzugterweise eine Auswahl zwischen verschiedenen Zeitzonen getroffen werden kann und besonders bevorzugt ist, daß die auf die aktuelle Position zutreffende Zeitzone vom Navigationsgerät selbsttätig ermittelt und auf die Zeitanzeige angewendet wird. Hierbei kann die Zeitzone selbst ebenfalls angezeigt werden, beispielsweise in der Form "17.35 MEZ" oder "10:04 pm (MST)". Auch astronomische Daten können angezeigt werden, beispielsweise die Zeitpunkte für Sonnenauf- und Untergang sowie Mondauf- und Untergang oder für das aktuelle Datum und die aktuelle Position bestimmte Himmelskarten mit eingetragenen besonders auffälligen Himmelskörpern und/oder Sternbildern Darüber hinaus kann es sich bei den zusätzlichen Daten um für die Durchführung einer Sportart relevante Ortsinformationen, insbesondere bezüglich des benutzten Parcours oder Spielfelds handeln, beispielsweise um nähere Angaben zu bestimmten Arealen eines Golfplatzes. Ein weiteres Beispiel für zusätzliche Daten sind, insbesondere für den Einsatz des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts unter freiem Himmel, Überlebensinformationen wie beispielsweise Verhalten bei Gewitter, Gewinnung von Trinkwasser, Entfachen von Feuer und dergleichen Schließlich kann es sich bei den zusätzlichen Daten auch um vom Navigationsgerät aus Eingaben des Benutzers zu errechnende Größen handeln; beispielsweise wäre es bei der Ausführung der Anzeigeeinheit als touchscreen möglich, daß das Gerät die Luftlinien-Distanz zwischen zwei vom Benutzer ausgewählten Punkten auf der Karte errechnet und anzeigt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Navigationsgerät als Wanderführer eingesetzt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Navigationsgerät als Reiseführer eingesetzt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Navigationsgerät als Städteführer eingesetzt. In noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Navigationsgerät als Museumsführer eingesetzt. Abhängig von dem Einsatzgebiet können unterschiedliche Datensätze im Speicher des Geräts abgelegt und abrufbar sein. Im Falle eines Wanderführers wird das Gewicht häufig auf detaillierten topographischen Karten und Angaben über Besonderheiten des Geländes, astronomischen Daten etc. liegen Im Fall eines Reiseführers könnten Straßenkarten, besondere Sehenswürdigkeiten sowie weitere Informationen hierzu den Schwerpunkt der abrufbaren Informationen ausmachen. Bei der Ausführungsform als Städteführer könnten vorgeschlagene Besichtigungsrouten, Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrsverbindungen sowie die Lage von Restaurants im Mittelpunkt stehen. Beim Einsatz als Museumsführer könnten "Themen-Routen" vorgeschlagen werden, welche den Benutzer unter einem von ihm auszuwählenden thematischen Schwerpunkt zu ausgewählten Exponaten des Museums oder einer anderen Art von Sammlung führen und ihn an den einzelnen Stationen mit exponatbezogenen Informationen, etwa in Form von Texten und Grafiken, versorgen.
  • Bei dem Empfänger für ein Positionierungssystem handelt es sich um eine Einrichtung, welche zum Empfang und zur Verarbeitung von Signalen eines Positionierungssystems geeignet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem Positionierungssystem um ein Satelliten-gestütztes System wie etwa das "Global Positioning System" GPS und sein europäisches Gegenstück GALILEO bzw. das "Global Orbiting Satellite System" GLONASS. Auch beliebige andere Positionierungssysteme sind einsetzbar, sofern sie Signale bereitstellen, die zur Positionsbestimmung am Ort des Empfängers geeignet sind. Häufig weist der Empfänger drei funktionelle Einheiten auf eine Antenne (beispielsweise eine ACE II GPSTM-Antenne von Trimble Navigation, Ltd.), den eigentlichen Empfänger (beispielsweise enthaltend einen SIERRA GPSTM-Chipsatz von Trimble Navigation) sowie einen Prozessor (beispielsweise einen von Trimble Navigation vertriebenen GPS-Prozessor).
  • Die Eingabeeinheit umfaßt mit durch Farben, Symbole und/oder Zahlen bzw. Buchstaben gekennzeichnete Tasten oder Eingabefelder und/oder Bedienungselemente, ausgewählt aus der Gruppe (1) joystick, (2) touchpad, (3) trackball oder dergleichen In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Anzeigeeinheit als touchscreen ausgestaltet, so daß Eingaben über Berührung gekennzeichneter Felder (der Eingabefelder) der Anzeigeeinheit vorgenommen werden können. Die Kennzeichnung der Eingabefelder erfolgt in der Regel über Beschriftung mit Buchstaben, Wörtern, Zahlen, Pictogrammen, Symbolen ("Icons") und dergleichen und kann ein- oder mehrfarbig erfolgen In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform können die Eingaben mittels Berührung der jeweiligen Felder mit einem Finger vorgenommen werden. Es ist also im Gegensatz zu PDAs nach dem Stand der Technik nicht erforderlich, einen Eingabestift zu verwenden, was eine wesentlich angenehmere Handhabung erlaubt. Ermöglicht wird dies durch die im Vergleich zu PDAs größere Fläche der Anzeigeeinheit, die auch größere, für die Bedienung mittels Fingerkuppe geeignete Felder zuläßt. Die Größe der Eingabefelder beträgt bevorzugterweise mindestens 8 × 8 mm, mindestens 15 × 15 mm oder mindestens 20 × 20 mm, wobei Breite und Höhe nicht identisch sein müssen. Auch müssen die Eingabefelder selbstverständlich nicht rechteckig sein, sondern können beliebig gestaltet sein. Allgemein beträgt ihre Fläche bevorzugterweise mindestens 60 mm2, mindestens 100 mm2, mindestens 200 mm2 oder mindestens 400 mm2. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist mindestens ein Teil der Eingabefelder im wesentlichen entlang einer Kante der Anzeigeeinheit angeordnet (vgl. 2).
  • Weiterhin wäre es denkbar, die Eingabeeinheit derart auszuführen, daß Spracheingaben des Benutzers verarbeitet werden können
  • Die zentrale Recheneinheit (CPU) integriert die Funktionen der einzelnen Komponenten des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts. Sie ist verbunden mit dem Empfänger für ein Positionierungssystem, der Eingabeeinheit, der oder den Speichereinheiten, der Anzeigeeinheit sowie gegebenenfalls weiteren Ausgabeeinheiten. Eine der Aufgaben der zentralen Recheneinheit ist das Auslesen von Karteninformation aus der Speichereinheit oder einer der Speichereinheiten, gefolgt von der Darstellung der Karteninformation mittels der Anzeigeeinheit. Die entsprechenden Anweisungen hierfür werden der zentralen Recheneinheit vom Benutzer über die Eingabeeinheit erteilt. Ferner werden die vom Empfänger für das Positionierungssystem bereitgestellten Daten von der zentralen Recheneinheit aufbereitet und ebenfalls auf geeignete Weise mittels der Anzeigeeinheit dargestellt.
  • Die Speichereinheit stellt die nach Auswahl durch den Benutzer auszugebenden Daten bereit. Weiterhin kann die Speichereinheit ein zum Betrieb des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts eingesetztes Betriebsprogramm bereitstellen. Es kann sich beispielsweise um RAM-Speicher und/oder um eine beliebige andere Art von Speicher handeln, bevorzugterweise handelt es sich jedoch um nicht-flüchtige Speicherkomponenten. Neben der fest eingebauten Speichereinheit kann das erfindungsgemäße Navigationsgerät auch austauschbare Speichereinheiten enthalten oder aufnehmen, beispielsweise in Form von Speicherkarten (beispielsweise CompactFlash-Karten) oder miniaturisierten Festplattenlaufwerken (beispielsweise MicroDrive-Laufwerke), welche über geeignete Steckplätze mit dem Gerät verbunden werden können.
  • Für weitere Einzelheiten bezüglich der Komponenten (b) bis (e) wird verwiesen auf die US-A 6,349,263 .
  • In einer bevorzugten Ausführungsform befinden sich die Komponenten (b) bis (e) in einem gemeinsamen Gehäuse. Dieses kann mit der Anzeigeeinheit starr verbunden, mittels einer gegebenenfalls trennbaren Drahtverbindung verbunden oder mittels einer drahtlosen Verbindung verbunden sein. Beispiele für drahtlose Übertragungssysteme sind wireless LAN sowie Bluetooth-Systeme. In einer Ausführungsform ist die Anzeigeeinheit rolloartig aufgewickelt und abwickelbar in einem ergonomisch geformten Gehäuse aufbewahrt, in welchem sich außerdem die Komponenten (b) bis (e) befinden (vgl. 3). Zum Gebrauch läßt sich die Anzeigeeinheit soweit aus dem Gehäuse herausziehen, bis sie vollständig abgewickelt ist, und nach Gebrauch unter Aufrollen dort wieder unterbringen Die elektrische Verbindung zwischen den im Gehäuse befindlichen Komponenten und der Spannungsversorgung einerseits und der Anzeigeeinheit andererseits kann beispielsweise über Schleifkontakte am Wickelkern und/oder eine induktive Verbindung erfolgen. In einer anderen Ausführungsform sind die Komponenten (b) bis (e) mittels flexibler Leiterbahnen ausgeführt und sowohl miteinander als auch direkt mit der Anzeigeeinheit verbunden. In einer weiteren Ausführungsform sind das die Komponenten (b) bis (e) enthaltende Gehäuse und die Anzeigeeinheit über eine drahtlose Verbindung miteinander verbunden. Die drahtlose Verbindung hat bei dieser Ausführungsform eine Reichweite von mindestens 1 m, bevorzugterweise von mindestens 5 m oder von mindestens 10 m. In dieser Ausführungsform ist die Empfangseinheit der drahtlosen Verbindung mit der Anzeigeeinheit verbunden. Weiterhin zeichnet sich diese Ausführungsform durch eine weitere Spannungsversorgung für Empfangs- und Anzeigeeinheit aus. Bei der drahtlosen Verbindung kann es sich etwa um eine Funkverbindung (wireless LAN, Bluetooth) oder bei hinreichend kleiner zu übertragender Datenmenge um eine Infrarotverbindung handeln. In einer anderen Ausführungsform sind das die Komponenten (b) bis (e) enthaltende Gehäuse und die Anzeigeeinheit mittels einer gegebenenfalls trennbaren Drahtverbindung verbunden, die beispielsweise als flexibles Spiralkabel ausgeführt sein kann. Dieses Kabel übernimmt in der Regel auch die Spannungszufuhr zur Anzeigeeinheit. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform befinden sich die Komponenten (b), (d) und (e) in einem gemeinsamen, meist ergonomisch ausgeführten, Gehäuse, welches mit der Anzeigeeinheit verbunden ist. Die Anzeigeeinheit ist in dieser Ausführungsform als touchscreen ausgebildet und bildet somit mit der Eingabeeinheit eine Einheit. Es ist bevorzugt, daß die Anzeigeeinheit entlang einer ihrer Kanten mit dem Gehäuse verbunden ist und die touchscreen-Eingabefelder im wesentlichen entlang der gegenüberliegenden Kante der Anzeigeeinheit angeordnet sind (vgl. 2). In einer besonderen Ausführungsform ist das Navigationsgerät für Linkshänder wendbar ausgebildet: Im "Rechtshänder-Betrieb" liegt das Gehäuse in der linken Hand, und die touchscreen-Bedienung erfolgt mit der rechten Hand (in der Regel mit dem Daumen, während die Eingabeeinheit mit den übrigen Fingern von der Unterseite unterstützt wird). Im "Linkshänder-Betrieb" wird das Gerät um 180° gedreht, so daß das Gehäuse nun in der rechten Hand liegt und die Bedienung mit der linken Hand erfolgt. Weiterhin enthält das genannte Gehäuse in den oben beschriebenen Ausführungsformen selbstverständlich die Spannungsversorgung des Navigationsgeräts, in der Regel in Form von Batterien oder Akkus. Als weitere Spannungsversorgung denkbar wäre eine externe Spannungsquelle, die über eine geeignete Anschlußmöglichkeit mit dem Navigationsgerät verbunden werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Navigationsgerät tragbar und als handgehaltenes Gerät ausgeführt. Mittels geeigneter Halterungen kann das Gerät weiterhin an oder in Fahrzeugen montiert werden, wobei ggf. eine Anschlußmöglichkeit für eine externe Antenne vorzusehen ist. Weiterhin ist es möglich, daß die Anzeigeeinheit fest in eine Innenverkleidung, etwa eine Konsole, oder ein Armaturenbrett eines Fahrzeugs integriert wird. Aufgrund der erzielbaren Flexibilität elektronischen Papiers ist es ohne weiteres möglich, die Anzeigeeinheit auch in gewölbte Bereiche einer Verkleidung zu integrieren. Bei einem solchen Einsatz in Fahrzeugen erfolgt die Bedienung des Geräts bevorzugt über touchscreen oder Spracheingabe. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das Navigationsgerät tragbar und in einem Transportbehältnis wie beispielsweise einer Umhängetasche, einer Tragetasche, einer Packtasche, einem Koffer, einem Rucksack oder einem anderen tragbaren Behälter angebracht oder anbringbar. Hierbei ist besonders bevorzugt, daß die Anzeigeeinheit und gegebenenfalls die Eingabeeinheit derart in das Material des Transportbehältnisses eingearbeitet oder auf andere Weise am Transportbehältnis angebracht ist, daß die Anzeigeeinheit von außerhalb des Transportbehältnisses einsehbar und gegebenenfalls das Navigationsgerät bedienbar ist. Beispielsweise könnte es sich bei dem Transportbehältnis um eine Fahrradlenkertasche oder einen Motorrad-Tankrucksack handeln. Die Anzeigeeinheit wäre dann derart in den jeweiligen Deckel der Lenkertasche oder des Tankrucksacks eingearbeitet, daß der Fahrer ohne die Tasche zu öffnen oder von seinem Fahrzeug abzusteigen die angezeigte Karte sowie weitere gewünschte Informationen einsehen kann. Im Inneren der Lenkertasche oder des Tankrucksacks könnte sich dann ein Fach befinden, welches der Aufnahme des die Komponenten (b), (d) und (e) enthaltenden Gehäuses dient. Bei dieser Ausführungsform ist die Ausführung der Anzeigeinheit als touchscreen besonders bevorzugt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Navigationsgerät tragbar und an einem Sportgerät angebracht oder anbringbar; beispielsweise wäre es denkbar, die Anzeigeeinheit des Navigationsgeräts in das Segel eines Surfbretts einzuarbeiten. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Navigationsgerät tragbar, und die Anzeigeeinheit ist an einem Kleidungsstück, insbesondere einer Jacke, besonders bevorzugt am unteren Abschnitt eines der Jackenärmel, angebracht. Das die Komponenten (b), (d) und (e) enthaltende Gehäuse ist dann häufig in einer hierfür vorgesehenen Tasche des Kleidungsstücks untergebracht und steht mit der Anzeigeeinheit in elektrischer Verbindung.
  • Im übrigen wäre es selbstverständlich möglich, erfindungsgemäße Navigationsgeräte mit weiteren Funktionen auszustatten. Bedingt durch die fortschreitende Miniaturisierung elektronischer Baugruppen wäre es beispielsweise denkbar, die Funktion als Mobiltelefon und/oder die Funktion als Digitalkamera in erfindungsgemäße Navigationsgeräte zu integrieren. Bei hinreichender Datenübertragungsrate wäre es somit auch von fast beliebigen Orten aus möglich, aktuell benötigte Daten wie beispielsweise Karten oder andere Informationen zu empfangen und mittels der Anzeigeeinheit anzuzeigen.
  • Abbildungen
  • Es zeigen
  • 1a–d Blockdiagramme verschiedener Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts,
  • 2 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts, wobei im einzelnen
    • 1. das den Empfänger für ein Positionierungssystem, die zentrale Recheneinheit, mindestens eine Speichereinheit sowie die Spannungsversorgung enthaltende Gehäuse,
    • 2. einen Steckplatz für einen austauschbaren Speicherbaustein,
    • 3. eine Anschlußmöglichkeit zum Datenaustausch mit externen Computern, beispielsweise ein USB-Anschluß,
    • 4. eine Anschlußmöglichkeit für einen Kopfhörer oder einen Ohrhörer,
    • 5. die Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier, welche hier den Ausschnitt aus einem Stadtplan zeigt,
    • 6. touchscreen-Eingabefelder einschließlich Pfeiltasten zum Bewegen des Auswahlzeigers (Nr. 10),
    • 7. Anzeige der aktuellen Position sowie des zurückgelegten Weges,
    • 8. Anzeige einer Sehenswürdigkeit oder eines markanten Bauwerks durch ein Symbol,
    • 9. Kennzeichnung der Sehenswürdigkeit durch eine fortlaufende Nummer,
    • 10. Auswahlzeiger, mittels dessen zusätzliche Informationen zu ausgewählten Objekten abgerufen werden können,
    • 11. Fenster zur Anzeige zusätzlicher Informationen wie etwa Texte, Graphiken oder Photographien
    darstellt.
  • 3 eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Navigationsgeräts, wobei im einzelnen
    • 1. das den Empfänger für ein Positionierungssystem, die Eingabeeinheit, die zentrale Recheneinheit, mindestens eine Speichereinheit sowie die Spannungsversorgung enthaltende Gehäuse,
    • 2. die Tasten der Eingabeeinheit,
    • 3. einen Steckplatz für einen austauschbaren Speicherbaustein,
    • 4. eine Anschlußmöglichkeit zum Datenaustausch mit externen Computern, beispielsweise ein USB-Anschluß,
    • 5. eine Anschlußmöglichkeit für einen Kopfhörer oder einen Ohrhörer,
    • 6. die Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier, welche nach Gebrauch im Gehäuse aufgerollt werden kann und welche hier im abgewickelten Zustand den Ausschnitt aus einem Stadtplan zeigt,
    • 7. Anzeige der aktuellen Position sowie des zurückgelegten Weges,
    • 8. Anzeige einer Sehenswürdigkeit durch ein Symbol,
    • 9. Kennzeichnung der Sehenswürdigkeit durch eine fortlaufende Nummer,
    • 10. Auswahlzeiger, mittels dessen zusätzliche Informationen zu ausgewählten Objekten abgerufen werden können,
    • 11. Fenster zur Anzeige zusätzlicher Informationen wie etwa Texte, Graphiken oder Photographien
    darstellt.

Claims (40)

  1. Navigationsgerät, gekennzeichnet durch a) eine Anzeigeeinheit, gefertigt aus elektronischem Papier, b) einen Empfänger für ein Positionierungssystem, c) eine Eingabeeinheit, d) eine zentrale Recheneinheit, e) mindestens eine Speichereinheit.
  2. Navigationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheiten (a) bis (e) fest miteinander verbunden sind.
  3. Navigationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Einheiten (b) bis (e) in einem gemeinsamen Gehäuse befinden.
  4. Navigationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Einheiten (b), (d) und (e) in einem gemeinsamen Gehäuse befinden, welches mit der Anzeigeeinheit verbunden ist, wobei die Anzeigeeinheit als touchscreen ausgebildet ist und somit Anzeigeeinheit und Eingabeeinheit eine gemeinsame Einheit bilden.
  5. Navigationsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (a) und die im gemeinsamen Gehäuse befindlichen Einheiten (b) bis (e) mittels einer drahtlosen Verbindung miteinander verbunden sind.
  6. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, daß die Anzeigeeinheit eine Beleuchtung aufweist.
  7. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, daß die Anzeigeeinheit selbstleuchtend ist.
  8. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine bistabile Anzeige.
  9. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß die Größe der Anzeigeeinheit mindestens 5 × 5 cm beträgt
  10. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß die Größe der Anzeigeeinheit mindestens 10 × 10 cm beträgt.
  11. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß die Größe der Anzeigeeinheit mindestens 20 × 20 cm beträgt.
  12. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet dadurch, daß es zur Anzeige von Landkarten und/oder photographischen Aufnahmen dient und es sich bei den anzuzeigenden Landkarten um Karten handelt, ausgewählt aus der Gruppe (i) topographische Karten, (ü) Wanderkarten, (iii) Stadtpläne, (iv) Straßenkarten, (v) Lagepläne, (vi) Pläne von künstlich angelegtem Gelände, (vii) Pläne von Innenräumen von Bauwerken, oder daß es sich um Aufnahmen handelt, ausgewählt aus der Gruppe (viii) Luftaufnahmen, (ix) Satellitenaufnahmen.
  13. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch eine Schnittstelle, geeignet zum Austausch von Daten mit externen Computern, ausgewählt aus der Gruppe (i) Personal Computer, (ii) Palmtop-Computer, (iii) PDA-Computer.
  14. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet dadurch, daß die aktuelle Position durch eine Marke in der aktuell angezeigten Karte angegeben wird.
  15. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der seit einem gewählten Zeitpunkt vom Benutzer zurückgelegte Weg durch eine dem Wegverlauf folgende Linie innerhalb der aktuell angezeigten Karte angezeigt wird.
  16. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch einen digitalen Kompaß.
  17. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch, daß Punkte von Interesse durch Markierungen auf der angezeigten Karte angezeigt werden können.
  18. Navigationsgerät nach Anspruch 17, gekennzeichnet dadurch, daß es sich bei den Punkten von Interesse um Orte handelt, ausgewählt aus der Gruppe (i) Sehenswürdigkeiten, (ii) Bauwerke, (iii) Orte historischer Bedeutung, (iv) Orte naturhistorischer Bedeutung, (v) Aussichtspunkte, (vi) landschaftlich herausragende Orte, (vii) Landmarken, (viii) Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, (ix) Geschäfte einer ausgewählten Branche, (x) gastronomische Betriebe, (xi) Krankenhäuser, (xii) Arztpraxen, (xiii) Tankstellen.
  19. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß zu ausgewählten Punkten von Interesse weitere Informationen in Form von Text, Grafiken, tabellarischen Darstellungen und/oder photographischen Darstellungen abgerufen werden können.
  20. Navigationsgerät nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch eine Anschlußmöglichkeit für Kopfhörer oder Ohrhörer.
  21. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–20, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zur drahtlosen Verbindung mit dem Internet oder einem anderen Computernetzwerk.
  22. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–21, gekennzeichnet dadurch, daß Informationen abgerufen werden können, ausgewählt aus der Gruppe (i) Durchschnittsgeschwindigkeit, (ii) aktuelle Geschwindigkeit, (iii) Verkehrsverbindungen, (iv) Datum, (v) Uhrzeit, (vi) astronomische Daten, (vii) Himmelskarten, (viii) für die Durchführung einer Sportart relevante Ortsinformationen, (ix) Überlebensinformationen.
  23. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Komponenten (b) bis (e) in einem gemeinsamen Gehäuse befinden.
  24. Navigationsgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit mit dem Gehäuse starr verbunden ist.
  25. Navigationsgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit mit dem Gehäuse mittels einer Drahtverbindung verbunden ist.
  26. Navigationsgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit mit dem Gehäuse mittels einer drahtlosen Verbindung verbunden ist.
  27. Navigationsgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit zur Aufbewahrung im Inneren des Gehäuses aufgerollt werden kann.
  28. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät tragbar ist und als handgehaltenes Gerät ausgeführt ist.
  29. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät tragbar ist und die Anzeigeinheit an einem Transportbehältnis angebracht ist.
  30. Navigationsgerät nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Transportbehältnis um eine Umhängetasche, einen Koffer, einen Rucksack, eine Packtasche, eine Fahrradlenkertasche oder einen Tankrucksack handelt.
  31. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät tragbar ist und die Anzeigeinheit an einem Sportgerät angebracht ist.
  32. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät tragbar ist und die Anzeigeinheit an einem Kleidungsstück angebracht ist.
  33. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–32, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit als touch screen ausgeführt ist.
  34. Navigationsgerät nach einem der Ansprüche 1–33, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Positionierungssystem um ein absolutes Positionierungssystem handelt.
  35. Navigationsgerät nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Positionierungssystem um da Global Positioning System (GPS) handelt.
  36. Navigationsgerät nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Positionierungssystem um ein lokales Positionierungssystem handelt.
  37. Verwendung des Navigationsgeräts nach einem der Ansprüche 1–36 als Wanderführer.
  38. Verwendung des Navigationsgeräts nach einem der Ansprüche 1–36 als Reiseführer.
  39. Verwendung des Navigationsgeräts nach einem der Ansprüche 1–36 als Städteführer.
  40. Verwendung des Navigationsgeräts nach einem der Ansprüche 1–36 als Museumsführer.
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