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DE10339810A1 - Gurtschlosshalter für ein Fahrzeug, vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Gurtschlosshalter für ein Fahrzeug, vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10339810A1
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Torsten Dr. Strutz
Lutz Linnemann
Joachim Kuhn
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Volkswagen AG
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Gurtschlosshalter (1) für ein Fahrzeug, vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug, der aus wenigstens einem Band (2) ist und der mit wenigstens einem Einlegeteil (3) wenigstens bereichsweise ausgesteift ist. Erfindungsgemäß ist das Einlegeteil durch wenigstens einen Federkörper (3), vorzugsweise durch einen Drahtfederkörper (3), gebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gurtschlosshalter für ein Fahrzeug, vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug, insbesondere zur Verwendung an Sitzen im Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gattungsgemäße Gurtschlosshalter sind beispielsweise bekannt aus den Dokumenten DE 35 39 538 und DE 195 30 445 . Ähnlich wirkend ist auch ein Halter in der DE 196 54 277 .
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Gurtschlosshalter so weiterzubilden, dass dieser im Fahrzeug auch unter räumlich beengten Verhältnissen ohne Komforteinbußen nutzbar ist und in der Nichtgebrauchsstellung keine Störeinflüsse auf andere Funktionsteile des Fahrzeugs ausübt.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß Anspruch 1 ist das Einlegeteil, mit dem ein Band als Bestandteil des Gurtschlosshalters wenigstens bereichsweise ausgesteift ist, durch wenigstens einen Federkörper gebildet. In einer bevorzugten Weiterbildung kann der Federkörper durch einen Drahtfederkörper gebildet sein.
  • Vorteilhaft bei diesem Gurtschlosshalter ist, dass die fehlende Eigensteifigkeit des Bandes, mittels dem die Verbindung zwischen einem Gurtschloss und einer Fahrzeugkarosserie hergestellt werden kann, durch den Drahtfederkörper als das Band aussteifendes Einlegeteil gebildet ist. Somit wird dem Band eine Ausrichtung entsprechend dem Drahtfederkörper aufgezwungen. Dabei können konventionelle Ausgangsmaterialien, wie ein Sicherheitsgurtband (bevorzugt Textil) für das Band und Federdraht für den Drahtfederkörper verwendet werden, so dass insgesamt ein kostengünstiger Gurtschlosshalter hergestellt werden kann. Durch die entsprechend durch den Drahtfederkörper vorgegebene Position und Ausrichtung, insbesondere in der Nichtgebrauchsstellung des Gurtschlosshalters, ist eine genau definierte Ablageposition des Gurtschlosshalters möglich. Somit ist eine optisch unauffällige Anordnung des Gurtschlosshalters in der Nichtgebrauchsstellung bei nicht angelegten Gurt möglich. Insgesamt ist dabei eine gute Anbindbarkeit an marktübliche Gurtschlösser einerseits und andererseits eine einfache Befestigung des Gurtschlosshalters an Sitzgestellen oder Fahrzeugaufbauteilen möglich.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann der Drahtfederkörper wenigstens bereichsweise nach Art einer Wickelfeder für eine Wäscheklammer gebildet sein. Durch den Einsatz einer Wickelfeder in der Art einer Schraubendrehfeder ist ein insgesamt kompakter Aufbau des Drahtfederkörpers und somit des Gurtschlosshalters möglich.
  • In einer konkreten Ausführungsform kann von der Wickelfeder ausgehend ein erster Federdrahtabschnitt und ein zweiter Federdrahtabschnitt ausgebildet sein. Dabei kann in einer Grundstellung des Drahtfederkörpers der erste Federdrahtabschnitt und der zweite Federdrahtabschnitt einen vorgebbaren Grundwinkel einschließen. Bei Belastung kann der erste Federdrahtabschnitt und/oder der zweite Federdrahtabschnitt gegen die Rückstellkraft der Wickelfeder um eine an der Wickelfeder ausbildbare Feder-Schwenkachse relativ zueinander verschwenkbar sein. Des weiteren kann der Drahtfederkörper bei Aufhebung der Belastung des ersten Federdrahtabschnittes und/oder des zweiten Federdrahtabschnittes aufgrund der Rückstellkraft der Wickelfeder in die Grundstellung des Drahtfederkörpers rückführbar sein. In der Nichtgebrauchsstellung bei nicht angelegten Gurt befindet sich der Gurtschlosshalter bzw. der Drahtfederkörper des Gurtschlosshalters in der Grundstellung, so dass der Gurtschlosshalter in einer genau definierten Ablageposition beispielsweise an der Sitzfläche des zugeordneten Fahrzeugsitzes aufliegt. Zum Anlegen des entsprechend zugeordneten Sicherheitsgurtes wird der Gurtschlosshalter gegen die Rückstellkraft der Wickelfeder derart verschwenkt, dass die Gurtzunge in das am Gurtschlosshalter angebrachte Gurtschloss eingesteckt und verrastet werden kann. Wird die Gurtzunge aus dem Gurtschloss wieder gelöst, wird der Gurtschlosshalter aufgrund der Rückstellkraft der Wickelfeder wieder in die Grundstellung und somit in die genau definierte Ablageposition zurückgeführt, so dass bei Nichtgebrauch des Sicherheitsgurtes der Gurtschlosshalter nicht störend in seiner Ablageposition gehalten ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann der erste Federdrahtabschnitt unmittelbar oder mittelbar mit einem Gurtschloss koppelbar sein. Dabei kann beispielsweise das Gurtschloss direkt mit dem ersten Federdrahtabschnitt z. B. durch eine Rast- oder Steckverbindung verbunden sein. Unabhängig von der Art der Ausführung der Koppelung zwischen dem ersten Federdrahtabschnitt und dem Gurtschloss muss diese derart funktionssicher ausgeführt sein, dass bei einer Verschwenkung des Drahtfederkörpers um die Feder-Schwenkachse das Gurtschloss entsprechend mit verschwenkt wird.
  • In einer nächsten Ausgestaltung kann der zweite Federdrahtabschnitt unmittelbar oder mittelbar mit einer Fahrzeugkarosserie koppelbar sein und zugleich an dieser unmittelbar oder mittelbar abstützbar sein. Durch die Kopplung und Abstützung des zweiten Federdrahtabschnittes an der Fahrzeugkarosserie ist eine funktionssichere Verschwenkung des ersten Federdrahtabschnitts um die Feder-Schwenkachse gewährleistet, so dass der Gurtschlosshalter entsprechend zwischen der Nichtgebrauchsstellung bei nicht angelegten Gurt und der Gebrauchsstellung zum Anlegen des Gurtes verschwenkt werden kann.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann das Band wenigstens bereichsweise wenigstens zweilagig ausgebildet sein. Zwischen den beiden Bandlagen kann wenigstens bereichsweise der Drahtfederkörper angeordnet sein. Somit ist der Drahtfederkörper aufgrund der Anordnung zwischen den beiden Bandlagen einerseits funktionssicher gehalten und andererseits ist ein optisch ansprechendes Bauteil geschaffen, da der Drahtfederkörper durch das Band verdeckt ist. Die Möglichkeit einer potentiellen Verletzung am Drahtfederkörper ist hierbei gänzlich ausgeschlossen.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das Band eine Nahtstruktur aufweisen, mittels der der Drahtfederkörper zwischen den beiden Bandlagen ortsfest haltbar ist. Durch die Nahtstruktur wird der Drahtfederkörper zwischen den beiden Bandlagen funktionssicher gehalten, so dass auch im Belastungsfall des Sicherheitsgurtes, beispielsweise bei einer Kollision des Fahrzeuges, die Rückhaltefunktion des Sicherheitsgurtes nicht beeinträchtigt ist.
  • In einer Weiterbildung kann die Nahtstruktur wenigstens durch wenigstens eine Naht in Querrichtung und/oder Längsrichtung bezogen auf die Erstreckungsrichtung des Bandes für eine funktionssichere Festlegung des Drahtfederkörpers gebildet sein. Für eine Erhöhung der Funktionssicherheit der Festlegung des Drahtfederkörpers am Band kann beispielsweise eine Mehrzahl von Nähten, die vorzugsweise parallel verlaufend ausgerichtet sind, am Band angeordnet werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann ein Gehäuseträger vorgesehen sein, der einerseits mit dem Band verbunden ist und an dem andererseits ein Gurtschloss angeordnet ist. Somit können am Gehäuseträger marktübliche Gurtschlösser angeordnet werden, so dass insgesamt ein einfacher und kostengünstiger Aufbau des Gurtschlosshalters gewährleistet ist. Der Gehäuseträger kann zudem so gestaltet sein, dass entsprechend optisch ansprechende Sichtflächen, insbesondere in der Nichtgebrauchsstellung des Gurtschlosshalters, gegeben sind.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann am Gehäuseträger eine Halterung vorgesehen sein, durch die das Band unter Ausbildung einer Gurtbandschlaufe für eine Anbindung desselben an den Gehäuseträger durchführbar ist. Somit kann der Gehäuseträger einfach und funktionssicher an das Band angebunden werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann durch eine Nahtstruktur die Gurtbandschlaufe festgelegt sein. Bevorzugt wird dabei die Nahtstruktur so angeordnet, dass einerseits die durch die Halterung am Gehäuseträger ausgebildete Gurtbandschlaufe und andererseits der Drahtfederkörper festgelegt werden.
  • Gemäß einer nächsten Ausgestaltung kann ein Endbeschlag vorgesehen sein, der einerseits mit dem Band und andererseits mit einer Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Mittels dem Endbeschlag ist eine funktionssichere Anbindung des Gurtschlosshalters an der Fahrzeugkarosserie möglich, so dass die Funktionssicherheit des entsprechenden Sicherheitsgurtes gewährleistet ist. Grundsätzlich kann der Endbeschlag beispielsweise auch am Sitzgestell oder an anderen Fahrzeugaufbauteilen befestigt sein, wobei darauf zu achten ist, dass die Funktionssicherheit des Sicherheitsgurtes nicht gefährdet ist.
  • In einer Weiterbildung kann am Endbeschlag eine Ausnehmung vorgesehen sein, durch die das Band unter Ausbildung einer Gurtbandschlaufe für eine Anbindung desselben am Endbeschlag durchführbar ist. Damit ist eine einfache und funktionssichere Verbindung zwischen dem Endbeschlag und dem Band gebildet. In einer bevorzugten Weiterbildung kann die Gurtbandschlaufe durch eine Nahtstruktur festgelegt sein. Auch hier kann die Nahtstruktur, die die Gurtbandschlaufe am Endbeschlag festlegt zugleich die Festlegung des Drahtfederkörpers bewirken. Bei einer entsprechenden Ausführung des Bandes kann beispielsweise mit nur einer Nahtstruktur sowohl die Gurtbandschlaufe durch die Halterung des Gehäuseträgers, die Gurtbandschlaufe am Endbeschlag als auch die Festlegung des Drahtfederkörpers festgelegt sein.
  • In einer konkreten Ausführungsform kann der Gurtschlosshalter an einer einer vorzugsweise umklappbaren Fahrzeugsitzbank zugeordneten Sitzposition angeordnet sein. Durch die genau definierte Ablageposition des Gurtschlosshalters in der Nichtgebrauchsstellung bei nicht angelegten Gurt, die durch den Drahtfederkörper vorgegeben ist, können beispielsweise Teile der Fahrzeugsitzbank bzw. die komplette Fahrzeugsitzbank behinderungsfrei umgeklappt werden. Trotz der fehlenden Eigensteifigkeit des Bandes, das zwischen der Fahrzeugkarosserie und dem Gurtschloss angeordnet ist, ist durch den entsprechend angeordneten Drahtfederkörper sichergestellt, dass vom Gurtschlosshalter im wesentlichen keine Behinderung insbesondere beim Umklappen der Fahrzeugsitzbank ausgeht. Grundsätzlich kann der erfindungsgemäße Gurtschlosshalter jedem Fahrzeugsitz bzw. jeder möglichen Sitzposition im Fahrzeug zugeordnet sein.
  • Anhand einer Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittdarstellung durch einen an einem Fahrzeugsitz montierten Gurtschlosshalter,
  • 2 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Drahtfederkörpers zur Aussteifung des aus einem Band hergestellten Gurtschlosshalters,
  • 3 eine schematische, perspektivische Darstellung des Drahtfederkörpers, der an einem Gehäuseträger eingehängt ist,
  • 4a, 4b schematische Darstellungen alternativer Ausführungen einer Nahtstruktur, und
  • 5 eine schematische Darstellung eines Endbeschlages mit dem Band.
  • In 1 ist schematisch eine Schnittdarstellung durch einen Gurtschlosshalter 1 dargestellt. Dieser ist aus einem Band 2 und einem Drahtfederkörper 3 gebildet. Der Drahtfederkörper 3 ist einstückig durch zwei Wickelfedern 12 gebildet, von denen jeweils ein erster Drahtfederabschnitt 4 und 5 als freie Enden ausgehen. Ein zweiter Drahtfederabschnitt 8 als Bügelende des Drahtfederkörpers 3 geht ebenfalls jeweils von den Wickelfedern 12 aus, wobei durch den zweiten Drahtfederabschnitt 8 die beiden Wickelfedern 12 so ausgerichtet sind, dass eine fluchtende Feder-Schwenkachse 14 gebildet ist. In 2 ist der Drahtfederkörper 3 schematisch und perspektivisch dargestellt.
  • Wie 1 weiter zu entnehmen ist, sind die ersten Drahtfederabschnitte 4 und 5 in eine Öffnung 6 eines Gehäuseträgers 7 eingehängt. Im Gehäuseträger 7 ist ein hier nicht mit dargestelltes Gurtschloss angeordnet. Der zweite Drahtfederabschnitt 8 ist mittels einer Nahtstruktur 9 in das zweilagig ausgeführte Band 2 eingebettet. Das Band 2 ist zudem durch eine Halterung 10 des Gehäuseträgers 7 durchgeführt und bildet dort eine Gurtbandschlaufe 11 aus. Die Nahtstruktur 9 sichert somit einerseits die Position des Drahtfederkörpers 3 gegenüber dem Band 2 und andererseits die Gurtbandschlaufe 11 für eine funktionssichere Verbindung zwischen dem Band 2 und dem Gehäuseträger 7. Zudem ist ein Endbeschlag 15, an dem eine Ausnehmung 16 ausgebildet ist, vorgesehen, der an einer hier nicht mit dargestellten Fahrzeugkarosserie beispielsweise mit einer Verschraubung 17 funktionssicher angebunden werden kann. Das Band 2 ist durch die Ausnehmung 16 des Endbeschlags 15 hindurchgeführt, so dass dadurch eine Gurtbandschlaufe 18 ausgebildet ist, mittels der eine funktionssichere Anbindung des Bandes 2 am Endbeschlag 15 ausgeführt ist. Die Nahtstruktur 9 sichert zudem die Gurtbandschlaufe 18.
  • Mit durchgezogenen Linien ist der Gurtschlosshalter 1 in 1 in der Gebrauchsstellung, in der eine nicht mit dargestellte Steckzunge im nicht mit dargestellten Gurtschloss eingesteckt ist, eingezeichnet. Mit einer strichpunktierten Linie ist eine Sitzfläche 13 eines zugeordneten Fahrzeugsitzes schematisch dargestellt, wobei mit Pfeil A die Richtung angezeigt ist, mit der der Gurtschlosshalter 1 zum Einstecken der hier nicht mit dargestellten Steckzunge vom Bediener gegen die Rückstellkraft der Wickelfedern 12 des Drahtfederkörpers 3 drücken muss, wobei aufgrund der Hebelwirkung ein relativ geringer Kraftaufwand ausreichend ist. Mit Pfeil B ist bei Freigabe des Gurtschlosshalters 1 bei Lösen der Steckzunge aus dem Gurtschloss die Rückführung des Gurtschlosshalters 1 in Richtung Sitzfläche 13 gekennzeichnet. Mit strichlierten Linien ist der Gurtschlosshalter 1 in der Grundstellung, die der Nichtgebrauchsstellung bei nicht angelegten Gurt entspricht, eingezeichnet. Durch diese Verschwenkung insbesondere des Gehäuseträgers 7 um die Feder-Schwenkachse 14 des Drahtfederkörpers 3 ist gewährleistet, dass das Gurtschloss bzw. der Gurtschlosshalter 1 nicht orientierungslos umherbaumelt und somit den Fahrzeugsitz benachbarten Funktionsteilen, wie beispielsweise einem herausnehmbaren Nachbarsitz oder einer Seitentür oder einer umgeklappten Rückenlehne nicht kollidiert oder deren Beweglichkeit bzw. Handhabung weder erschwert noch behindert.
  • In 3 ist schematisch und perspektivisch der Gehäuseträger 7 mit eingehängten Drahtfederkörper 3 dargestellt. Dabei sind die beiden ersten Drahtfederabschnitte 4 und 5 in die Öffnungen 6 des Gehäuseträgers 7 eingehängt, so dass damit eine funktionssichere Anbindung des Gehäuseträgers 7 am Drahtfederkörper 3 hergestellt ist. Am Gehäuseträger 7 kann ein hier nicht mit dargestelltes Gurtschloss angebracht werden.
  • In den 4a und 4b sind schematisch zwei alternative Ausführungen für Nahtstrukturen 9 und 9' dargestellt. Bei der Ausführung der Nahtstruktur 9 und 9' ist darauf zu achten, dass der Drahtfederkörper 3 bzw. der zweite Drahtfederabschnitt 8 so angeordnet ist, dass bei der Vernähung des Bandes 2 eine Behinderung durch den Drahtfederkörper 3 ausgeschlossen ist. Die beiden Nahtstrukturen 9 und 9' sind so ausgelegt, dass die Naht in einem Zug ausgeführt werden kann, so dass die Anbringung der Nahtstruktur 9 und 9' am Band 2 beispielsweise auch mittels einer robotergesteuerten Nähmaschine einfach durchgeführt werden kann.
  • In 5 ist schematisch der Endbeschlag 15 mit daran angeordneten Band 2 dargestellt. Dabei ist das Band 2 durch die Ausnehmung 16 des Endbeschlages 15 unter Ausbildung der Gurtbandschlaufe 18 hindurchgeführt und durch die Nahtstruktur 9 entsprechend gesichert. Mit strichlierten Linien ist schematisch der zweite Drahtfederabschnitt 8, der zwischen den beiden Bandlagen des Bandes 2 angeordnet ist, eingezeichnet.
  • 1
    Gurtschlosshalter
    2
    Band
    3
    Drahtfederkörper
    4
    erster Drahtfederabschnitt
    5
    erster Drahtfederabschnitt
    6
    Öffnung
    7
    Gehäuseträger
    8
    zweiter Drahtfederabschnitt
    9/9'
    Nahtstruktur
    10
    Halterung
    11
    Gurtbandschlaufe
    12
    Wickelfeder
    13
    Sitzfläche
    14
    Feder-Schwenkachse
    15
    Endbeschlag
    16
    Ausnehmung
    17
    Verschraubung
    18
    Gurtbandschlaufe

Claims (14)

  1. Gurtschlosshalter für ein Fahrzeug, vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug, der aus wenigstens einem Band gebildet ist und der mit wenigstens einem Einlegeteil wenigstens bereichsweise ausgesteift ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil durch wenigstens einen Federkörper (3), vorzugsweise durch einen Drahtfederkörper (3) gebildet ist.
  2. Gurtschlosshalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Drahtfederkörper (3) wenigstens bereichsweise nach Art einer Wickelfeder (12) für eine Wäscheklammer gebildet ist.
  3. Gurtschlosshalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass von der Wickelfeder (12) ausgehend ein erster Federdrahtabschnitt (4, 5) und ein zweiter Federdrahtabschnitt (8) ausgebildet sind dergestalt, dass in einer Grundstellung des Drahtfederkörpers (3) der erste Federdrahtabschnitt (4, 5) und der zweite Federdrahtabschnitt (8) einen vorgebbaren Grundwinkel einschließen und dass der erste Federdrahtabschnitt (4, 5) und/oder der zweite Federdrahtabschnitt (8) bei Belastung gegen die Rückstellkraft der Wickelfeder (12) um eine an der Wickelfeder (12) ausbildbare Feder-Schwenkachse (14) relativ zueinander verschwenkbar sind, sowie dass der Drahtfederkörper (3) bei Aufhebung der Belastung des ersten Federdrahtabschnittes (4, 5) und/oder des zweiten Federdrahtabschnittes (8) aufgrund der Rückstellkraft der Wickelfeder (12) in die Grundstellung des Drahtfederkörpers (3) rückführbar ist.
  4. Gurtschlosshalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Federdrahtabschnitt (4, 5) unmittelbar oder mittelbar mit einem Gurtschloss koppelbar ist.
  5. Gurtschlosshalter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Federdrahtabschnitt (8) unmittelbar oder mittelbar mit einer Fahrzeugkarosserie koppelbar ist und zugleich an dieser unmittelbar oder mittelbar abstützbar ist.
  6. Gurtschlosshalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (2) wenigstens bereichsweise wenigstens zweilagig ausgebildet ist, und dass zwischen den beiden Bandlagen wenigstens bereichsweise der Drahtfederkörper (3) angeordnet ist.
  7. Gurtschlosshalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (2) eine Nahtstruktur (9; 9') aufweist, mittels der der Drahtfederkörper (3) zwischen den beiden Bandlagen ortsfest haltbar ist.
  8. Gurtschlosshalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtstruktur (9; 9') wenigstens durch wenigstens eine Naht in Querrichtung und/oder Längsrichtung bezogen auf die Erstreckungsrichtung des Bandes (2) gebildet ist für eine funktionssichere Festlegung des Drahtfederkörpers (3).
  9. Gurtschlosshalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuseträger (7) vorgesehen ist, der einerseits mit dem Band (2) verbunden ist und an dem andererseits ein Gurtschloss anordenbar ist.
  10. Gurtschlosshalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuseträger (7) eine Halterung (10) vorgesehen ist, durch die das Band (2) unter Ausbildung einer Gurtbandschlaufe (11) für eine Anbindung desselben an den Gehäuseträger (7) durchführbar ist.
  11. Gurtschlosshalter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Nahtstruktur (9; 9') die Gurtbandschlaufe (11) festgelegt ist.
  12. Gurtschlosshalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Endbeschlag (15) vorgesehen ist, der einerseits mit dem Band (2) und andererseits mit einer Fahrzeugkarosserie verbunden ist.
  13. Gurtschlosshalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Endbeschlag (15) eine Ausnehmung (16) vorgesehen ist, durch die das Band (2) unter Ausbildung einer vorzugsweise durch eine Nahtstruktur (9; 9') festgelegten Gurtbandschlaufe (18) für eine Anbindung desselben am Endbeschlag (15) durchführbar ist.
  14. Gurtschlosshalter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtschlosshalter (1) an einer einer vorzugsweise umklappbaren Fahrzeugsitzbank (13) zugeordneten Sitzposition angeordnet ist.
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