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Die Erfindung betrifft einen Gurtschlosshalter für ein Fahrzeug,
vorzugsweise für
ein Kraftfahrzeug, insbesondere zur Verwendung an Sitzen im Kraftfahrzeug
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen
gattungsgemäßen Gurtschlosshalter
so weiterzubilden, dass dieser im Fahrzeug auch unter räumlich beengten Verhältnissen
ohne Komforteinbußen
nutzbar ist und in der Nichtgebrauchsstellung keine Störeinflüsse auf andere
Funktionsteile des Fahrzeugs ausübt.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäß Anspruch 1 ist das Einlegeteil,
mit dem ein Band als Bestandteil des Gurtschlosshalters wenigstens
bereichsweise ausgesteift ist, durch wenigstens einen Federkörper gebildet.
In einer bevorzugten Weiterbildung kann der Federkörper durch
einen Drahtfederkörper
gebildet sein.
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Vorteilhaft bei diesem Gurtschlosshalter
ist, dass die fehlende Eigensteifigkeit des Bandes, mittels dem
die Verbindung zwischen einem Gurtschloss und einer Fahrzeugkarosserie
hergestellt werden kann, durch den Drahtfederkörper als das Band aussteifendes
Einlegeteil gebildet ist. Somit wird dem Band eine Ausrichtung entsprechend
dem Drahtfederkörper
aufgezwungen. Dabei können
konventionelle Ausgangsmaterialien, wie ein Sicherheitsgurtband
(bevorzugt Textil) für
das Band und Federdraht für
den Drahtfederkörper
verwendet werden, so dass insgesamt ein kostengünstiger Gurtschlosshalter hergestellt
werden kann. Durch die entsprechend durch den Drahtfederkörper vorgegebene Position
und Ausrichtung, insbesondere in der Nichtgebrauchsstellung des
Gurtschlosshalters, ist eine genau definierte Ablageposition des
Gurtschlosshalters möglich.
Somit ist eine optisch unauffällige
Anordnung des Gurtschlosshalters in der Nichtgebrauchsstellung bei
nicht angelegten Gurt möglich. Insgesamt
ist dabei eine gute Anbindbarkeit an marktübliche Gurtschlösser einerseits und
andererseits eine einfache Befestigung des Gurtschlosshalters an
Sitzgestellen oder Fahrzeugaufbauteilen möglich.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann der Drahtfederkörper
wenigstens bereichsweise nach Art einer Wickelfeder für eine Wäscheklammer
gebildet sein. Durch den Einsatz einer Wickelfeder in der Art einer
Schraubendrehfeder ist ein insgesamt kompakter Aufbau des Drahtfederkörpers und
somit des Gurtschlosshalters möglich.
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In einer konkreten Ausführungsform
kann von der Wickelfeder ausgehend ein erster Federdrahtabschnitt
und ein zweiter Federdrahtabschnitt ausgebildet sein. Dabei kann
in einer Grundstellung des Drahtfederkörpers der erste Federdrahtabschnitt und
der zweite Federdrahtabschnitt einen vorgebbaren Grundwinkel einschließen. Bei
Belastung kann der erste Federdrahtabschnitt und/oder der zweite Federdrahtabschnitt
gegen die Rückstellkraft
der Wickelfeder um eine an der Wickelfeder ausbildbare Feder-Schwenkachse relativ
zueinander verschwenkbar sein. Des weiteren kann der Drahtfederkörper bei Aufhebung
der Belastung des ersten Federdrahtabschnittes und/oder des zweiten
Federdrahtabschnittes aufgrund der Rückstellkraft der Wickelfeder
in die Grundstellung des Drahtfederkörpers rückführbar sein. In der Nichtgebrauchsstellung
bei nicht angelegten Gurt befindet sich der Gurtschlosshalter bzw. der
Drahtfederkörper
des Gurtschlosshalters in der Grundstellung, so dass der Gurtschlosshalter
in einer genau definierten Ablageposition beispielsweise an der
Sitzfläche
des zugeordneten Fahrzeugsitzes aufliegt. Zum Anlegen des entsprechend
zugeordneten Sicherheitsgurtes wird der Gurtschlosshalter gegen die
Rückstellkraft
der Wickelfeder derart verschwenkt, dass die Gurtzunge in das am
Gurtschlosshalter angebrachte Gurtschloss eingesteckt und verrastet
werden kann. Wird die Gurtzunge aus dem Gurtschloss wieder gelöst, wird
der Gurtschlosshalter aufgrund der Rückstellkraft der Wickelfeder wieder
in die Grundstellung und somit in die genau definierte Ablageposition
zurückgeführt, so
dass bei Nichtgebrauch des Sicherheitsgurtes der Gurtschlosshalter
nicht störend
in seiner Ablageposition gehalten ist.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann
der erste Federdrahtabschnitt unmittelbar oder mittelbar mit einem
Gurtschloss koppelbar sein. Dabei kann beispielsweise das Gurtschloss
direkt mit dem ersten Federdrahtabschnitt z. B. durch eine Rast-
oder Steckverbindung verbunden sein. Unabhängig von der Art der Ausführung der
Koppelung zwischen dem ersten Federdrahtabschnitt und dem Gurtschloss
muss diese derart funktionssicher ausgeführt sein, dass bei einer Verschwenkung
des Drahtfederkörpers
um die Feder-Schwenkachse das Gurtschloss entsprechend mit verschwenkt
wird.
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In einer nächsten Ausgestaltung kann der zweite
Federdrahtabschnitt unmittelbar oder mittelbar mit einer Fahrzeugkarosserie
koppelbar sein und zugleich an dieser unmittelbar oder mittelbar
abstützbar
sein. Durch die Kopplung und Abstützung des zweiten Federdrahtabschnittes
an der Fahrzeugkarosserie ist eine funktionssichere Verschwenkung des
ersten Federdrahtabschnitts um die Feder-Schwenkachse gewährleistet,
so dass der Gurtschlosshalter entsprechend zwischen der Nichtgebrauchsstellung
bei nicht angelegten Gurt und der Gebrauchsstellung zum Anlegen
des Gurtes verschwenkt werden kann.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann das Band wenigstens bereichsweise wenigstens zweilagig ausgebildet
sein. Zwischen den beiden Bandlagen kann wenigstens bereichsweise
der Drahtfederkörper
angeordnet sein. Somit ist der Drahtfederkörper aufgrund der Anordnung
zwischen den beiden Bandlagen einerseits funktionssicher gehalten
und andererseits ist ein optisch ansprechendes Bauteil geschaffen,
da der Drahtfederkörper
durch das Band verdeckt ist. Die Möglichkeit einer potentiellen
Verletzung am Drahtfederkörper
ist hierbei gänzlich
ausgeschlossen.
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In einer weiteren Ausführungsform
kann das Band eine Nahtstruktur aufweisen, mittels der der Drahtfederkörper zwischen
den beiden Bandlagen ortsfest haltbar ist. Durch die Nahtstruktur
wird der Drahtfederkörper
zwischen den beiden Bandlagen funktionssicher gehalten, so dass
auch im Belastungsfall des Sicherheitsgurtes, beispielsweise bei einer
Kollision des Fahrzeuges, die Rückhaltefunktion
des Sicherheitsgurtes nicht beeinträchtigt ist.
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In einer Weiterbildung kann die Nahtstruktur wenigstens
durch wenigstens eine Naht in Querrichtung und/oder Längsrichtung
bezogen auf die Erstreckungsrichtung des Bandes für eine funktionssichere Festlegung
des Drahtfederkörpers
gebildet sein. Für eine
Erhöhung
der Funktionssicherheit der Festlegung des Drahtfederkörpers am
Band kann beispielsweise eine Mehrzahl von Nähten, die vorzugsweise parallel
verlaufend ausgerichtet sind, am Band angeordnet werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
kann ein Gehäuseträger vorgesehen
sein, der einerseits mit dem Band verbunden ist und an dem andererseits
ein Gurtschloss angeordnet ist. Somit können am Gehäuseträger marktübliche Gurtschlösser angeordnet werden,
so dass insgesamt ein einfacher und kostengünstiger Aufbau des Gurtschlosshalters
gewährleistet
ist. Der Gehäuseträger kann
zudem so gestaltet sein, dass entsprechend optisch ansprechende Sichtflächen, insbesondere
in der Nichtgebrauchsstellung des Gurtschlosshalters, gegeben sind.
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Gemäß einer Weiterbildung kann
am Gehäuseträger eine
Halterung vorgesehen sein, durch die das Band unter Ausbildung einer
Gurtbandschlaufe für
eine Anbindung desselben an den Gehäuseträger durchführbar ist. Somit kann der Gehäuseträger einfach
und funktionssicher an das Band angebunden werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
kann durch eine Nahtstruktur die Gurtbandschlaufe festgelegt sein.
Bevorzugt wird dabei die Nahtstruktur so angeordnet, dass einerseits
die durch die Halterung am Gehäuseträger ausgebildete
Gurtbandschlaufe und andererseits der Drahtfederkörper festgelegt werden.
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Gemäß einer nächsten Ausgestaltung kann ein
Endbeschlag vorgesehen sein, der einerseits mit dem Band und andererseits
mit einer Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Mittels dem Endbeschlag
ist eine funktionssichere Anbindung des Gurtschlosshalters an der
Fahrzeugkarosserie möglich,
so dass die Funktionssicherheit des entsprechenden Sicherheitsgurtes
gewährleistet
ist. Grundsätzlich
kann der Endbeschlag beispielsweise auch am Sitzgestell oder an
anderen Fahrzeugaufbauteilen befestigt sein, wobei darauf zu achten
ist, dass die Funktionssicherheit des Sicherheitsgurtes nicht gefährdet ist.
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In einer Weiterbildung kann am Endbeschlag eine
Ausnehmung vorgesehen sein, durch die das Band unter Ausbildung
einer Gurtbandschlaufe für eine
Anbindung desselben am Endbeschlag durchführbar ist. Damit ist eine einfache
und funktionssichere Verbindung zwischen dem Endbeschlag und dem
Band gebildet. In einer bevorzugten Weiterbildung kann die Gurtbandschlaufe
durch eine Nahtstruktur festgelegt sein. Auch hier kann die Nahtstruktur,
die die Gurtbandschlaufe am Endbeschlag festlegt zugleich die Festlegung
des Drahtfederkörpers
bewirken. Bei einer entsprechenden Ausführung des Bandes kann beispielsweise
mit nur einer Nahtstruktur sowohl die Gurtbandschlaufe durch die
Halterung des Gehäuseträgers, die
Gurtbandschlaufe am Endbeschlag als auch die Festlegung des Drahtfederkörpers festgelegt
sein.
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In einer konkreten Ausführungsform
kann der Gurtschlosshalter an einer einer vorzugsweise umklappbaren
Fahrzeugsitzbank zugeordneten Sitzposition angeordnet sein. Durch
die genau definierte Ablageposition des Gurtschlosshalters in der Nichtgebrauchsstellung
bei nicht angelegten Gurt, die durch den Drahtfederkörper vorgegeben
ist, können beispielsweise
Teile der Fahrzeugsitzbank bzw. die komplette Fahrzeugsitzbank behinderungsfrei
umgeklappt werden. Trotz der fehlenden Eigensteifigkeit des Bandes,
das zwischen der Fahrzeugkarosserie und dem Gurtschloss angeordnet
ist, ist durch den entsprechend angeordneten Drahtfederkörper sichergestellt,
dass vom Gurtschlosshalter im wesentlichen keine Behinderung insbesondere
beim Umklappen der Fahrzeugsitzbank ausgeht. Grundsätzlich kann
der erfindungsgemäße Gurtschlosshalter jedem
Fahrzeugsitz bzw. jeder möglichen
Sitzposition im Fahrzeug zugeordnet sein.
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Anhand einer Zeichnung werden Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher
erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung durch einen an einem Fahrzeugsitz
montierten Gurtschlosshalter,
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2 eine
schematische, perspektivische Darstellung eines Drahtfederkörpers zur
Aussteifung des aus einem Band hergestellten Gurtschlosshalters,
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3 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Drahtfederkörpers, der
an einem Gehäuseträger eingehängt ist,
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4a, 4b schematische Darstellungen
alternativer Ausführungen
einer Nahtstruktur, und
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5 eine
schematische Darstellung eines Endbeschlages mit dem Band.
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In 1 ist
schematisch eine Schnittdarstellung durch einen Gurtschlosshalter 1 dargestellt.
Dieser ist aus einem Band 2 und einem Drahtfederkörper 3 gebildet.
Der Drahtfederkörper 3 ist
einstückig durch
zwei Wickelfedern 12 gebildet, von denen jeweils ein erster
Drahtfederabschnitt 4 und 5 als freie Enden ausgehen.
Ein zweiter Drahtfederabschnitt 8 als Bügelende des Drahtfederkörpers 3 geht
ebenfalls jeweils von den Wickelfedern 12 aus, wobei durch
den zweiten Drahtfederabschnitt 8 die beiden Wickelfedern 12 so
ausgerichtet sind, dass eine fluchtende Feder-Schwenkachse 14 gebildet
ist. In 2 ist der Drahtfederkörper 3 schematisch
und perspektivisch dargestellt.
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Wie 1 weiter
zu entnehmen ist, sind die ersten Drahtfederabschnitte 4 und 5 in
eine Öffnung 6 eines
Gehäuseträgers 7 eingehängt. Im
Gehäuseträger 7 ist
ein hier nicht mit dargestelltes Gurtschloss angeordnet. Der zweite
Drahtfederabschnitt 8 ist mittels einer Nahtstruktur 9 in
das zweilagig ausgeführte Band 2 eingebettet.
Das Band 2 ist zudem durch eine Halterung 10 des
Gehäuseträgers 7 durchgeführt und
bildet dort eine Gurtbandschlaufe 11 aus. Die Nahtstruktur 9 sichert
somit einerseits die Position des Drahtfederkörpers 3 gegenüber dem
Band 2 und andererseits die Gurtbandschlaufe 11 für eine funktionssichere
Verbindung zwischen dem Band 2 und dem Gehäuseträger 7.
Zudem ist ein Endbeschlag 15, an dem eine Ausnehmung 16 ausgebildet
ist, vorgesehen, der an einer hier nicht mit dargestellten Fahrzeugkarosserie
beispielsweise mit einer Verschraubung 17 funktionssicher
angebunden werden kann. Das Band 2 ist durch die Ausnehmung 16 des Endbeschlags 15 hindurchgeführt, so
dass dadurch eine Gurtbandschlaufe 18 ausgebildet ist,
mittels der eine funktionssichere Anbindung des Bandes 2 am Endbeschlag 15 ausgeführt ist.
Die Nahtstruktur 9 sichert zudem die Gurtbandschlaufe 18.
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Mit durchgezogenen Linien ist der
Gurtschlosshalter 1 in 1 in
der Gebrauchsstellung, in der eine nicht mit dargestellte Steckzunge
im nicht mit dargestellten Gurtschloss eingesteckt ist, eingezeichnet.
Mit einer strichpunktierten Linie ist eine Sitzfläche 13 eines
zugeordneten Fahrzeugsitzes schematisch dargestellt, wobei mit Pfeil
A die Richtung angezeigt ist, mit der der Gurtschlosshalter 1 zum
Einstecken der hier nicht mit dargestellten Steckzunge vom Bediener
gegen die Rückstellkraft der
Wickelfedern 12 des Drahtfederkörpers 3 drücken muss,
wobei aufgrund der Hebelwirkung ein relativ geringer Kraftaufwand
ausreichend ist. Mit Pfeil B ist bei Freigabe des Gurtschlosshalters 1 bei
Lösen der
Steckzunge aus dem Gurtschloss die Rückführung des Gurtschlosshalters 1 in
Richtung Sitzfläche 13 gekennzeichnet.
Mit strichlierten Linien ist der Gurtschlosshalter 1 in
der Grundstellung, die der Nichtgebrauchsstellung bei nicht angelegten
Gurt entspricht, eingezeichnet. Durch diese Verschwenkung insbesondere
des Gehäuseträgers 7 um
die Feder-Schwenkachse 14 des Drahtfederkörpers 3 ist gewährleistet,
dass das Gurtschloss bzw. der Gurtschlosshalter 1 nicht
orientierungslos umherbaumelt und somit den Fahrzeugsitz benachbarten
Funktionsteilen, wie beispielsweise einem herausnehmbaren Nachbarsitz
oder einer Seitentür
oder einer umgeklappten Rückenlehne
nicht kollidiert oder deren Beweglichkeit bzw. Handhabung weder
erschwert noch behindert.
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In 3 ist
schematisch und perspektivisch der Gehäuseträger 7 mit eingehängten Drahtfederkörper 3 dargestellt.
Dabei sind die beiden ersten Drahtfederabschnitte 4 und 5 in
die Öffnungen 6 des Gehäuseträgers 7 eingehängt, so
dass damit eine funktionssichere Anbindung des Gehäuseträgers 7 am
Drahtfederkörper 3 hergestellt
ist. Am Gehäuseträger 7 kann
ein hier nicht mit dargestelltes Gurtschloss angebracht werden.
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In den 4a und 4b sind schematisch zwei alternative
Ausführungen
für Nahtstrukturen 9 und 9' dargestellt.
Bei der Ausführung
der Nahtstruktur 9 und 9' ist darauf zu achten, dass der
Drahtfederkörper 3 bzw.
der zweite Drahtfederabschnitt 8 so angeordnet ist, dass
bei der Vernähung
des Bandes 2 eine Behinderung durch den Drahtfederkörper 3 ausgeschlossen
ist. Die beiden Nahtstrukturen 9 und 9' sind so ausgelegt,
dass die Naht in einem Zug ausgeführt werden kann, so dass die
Anbringung der Nahtstruktur 9 und 9' am Band 2 beispielsweise
auch mittels einer robotergesteuerten Nähmaschine einfach durchgeführt werden
kann.
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In 5 ist
schematisch der Endbeschlag 15 mit daran angeordneten Band 2 dargestellt.
Dabei ist das Band 2 durch die Ausnehmung 16 des
Endbeschlages 15 unter Ausbildung der Gurtbandschlaufe 18 hindurchgeführt und
durch die Nahtstruktur 9 entsprechend gesichert. Mit strichlierten
Linien ist schematisch der zweite Drahtfederabschnitt 8,
der zwischen den beiden Bandlagen des Bandes 2 angeordnet
ist, eingezeichnet.
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- 1
- Gurtschlosshalter
- 2
- Band
- 3
- Drahtfederkörper
- 4
- erster
Drahtfederabschnitt
- 5
- erster
Drahtfederabschnitt
- 6
- Öffnung
- 7
- Gehäuseträger
- 8
- zweiter
Drahtfederabschnitt
- 9/9'
- Nahtstruktur
- 10
- Halterung
- 11
- Gurtbandschlaufe
- 12
- Wickelfeder
- 13
- Sitzfläche
- 14
- Feder-Schwenkachse
- 15
- Endbeschlag
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Verschraubung
- 18
- Gurtbandschlaufe