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DE10339462A1 - Verfahren zum Befestigen eines Anschlussbügels /-beins an einem Halbleiterchip - Google Patents

Verfahren zum Befestigen eines Anschlussbügels /-beins an einem Halbleiterchip Download PDF

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DE10339462A1
DE10339462A1 DE10339462A DE10339462A DE10339462A1 DE 10339462 A1 DE10339462 A1 DE 10339462A1 DE 10339462 A DE10339462 A DE 10339462A DE 10339462 A DE10339462 A DE 10339462A DE 10339462 A1 DE10339462 A1 DE 10339462A1
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semiconductor chip
leg
diffusion
solder
connection
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DE10339462A
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Robert Bergmann
Xaver Schlögel
Ralf Otremba
Jürgen SCHREDL
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Infineon Technologies AG
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Infineon Technologies AG
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    • B23K1/00Soldering, e.g. brazing, or unsoldering
    • B23K1/0008Soldering, e.g. brazing, or unsoldering specially adapted for particular articles or work
    • B23K1/0016Brazing of electronic components
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    • H10W70/481
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    • H10W90/766

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wire Bonding (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kontaktieren einer Anschlussfläche eines Halbleiterchips mittels eines starren Anschlussbügels oder Anschlussbeins, wobei der Anschlussbügel oder das Anschlussbein unter Verwendung eines Diffusionslötverfahrens an der Anschlussfläche befestigt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Befestigen eines Anschlussbügels oder Anschlussbeins an einem Halbleiterchip.
  • Halbleiterchips, in denen Halbleiterbauelemente integriert sind, werden zum Schutz vor äußeren mechanischen Einflüssen in Gehäusen integriert, aus denen Anschlussbeine für eine Verschaltung des Bauelements herausragen. Anschlussflächen auf den Halbleiterchips können dabei durch Bonddrähte mit diesen Anschlussbeinen verbunden sein.
  • Zur Reduzierung des durch solche Anschlüsse bewirkten elektrischen Widerstands, sowie zur Erhöhung der Zuverlässigkeit der Anschlussverbindungen ist es bekannt, solche Anschlussflächen von Halbleiterbauelementen anstelle durch Bondrähte durch starre Anschlussbügel zu kontaktieren, wobei die Anschlussbügel entweder eine elektrische Verbindung zu einem aus dem Gehäuse heraus ragenden Anschlussbein herstellen oder die Anschlussbügel selbst ein solches Anschlussbein bilden und aus dem Gehäuse heraus ragen.
  • Die JP 2000082721-A und die EP 962975 A2 beschreiben jeweils solche Halbleiterbauelemente mit einem in einem Gehäuse integrierten Halbleiterchip und aus dem Gehäuse heraus ragenden Anschlussbeinen, die unmittelbar Anschlussflächen des Halbleiterchips kontaktieren.
  • Die US 6,040,626 , die US 6,319,755 B1 und die US 2001044167 A1 beschreiben jeweils ein Halbleiterbauelement mit einem in einem Gehäuse integrierten Halbleiterchip und aus dem Gehäuse heraus ragenden Anschlussbeinen, wobei diese Anschlussbeine über Kontaktbügel mit Anschlussflächen des Halbleiterchips verbunden sind.
  • Derartige, die Anschlussflächen eines Halbleiterchips kontaktierende starre Anschlussbügel oder Anschlussbeine, die üblicherweise aus Kupfer bestehen werden unter Verwendung von Weichloten oder elektrisch leitfähigen Klebern an den Anschlussflächen des Halbleiterchips befestigt. Dieses Vorgehen besitzt den Nachteil, dass die in Weichloten unvermeidlich vorhandenen Flussmittel und die in Klebern unvermeidlich vorhandenen Lösungsmittel zu Delaminationen zwischen einer Chipoberfläche und einer die Oberfläche bedeckenden Gehäuseschicht und zu Korrosionen an der Chipoberfläche führen können. Außerdem können Weichlotverbindungen und Klebeverbindungen bei starken Temperaturwechseln im Dauerbetrieb beschädigt werden.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Befestigen eines starren Anschlussbeins oder Anschlussbügels an einer Anschlussfläche eines Halbleiterchips unter Verwendung eines Anschlussbeines oder eines Anschlussbügels zur Verfügung zu stellen, das zu einer temperaturbeständigen und einen niedrigen elektrischen Widerstand aufweisenden Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Bein/Bügel führt und das darüber hinaus nicht zu Delaminationen und Korrosionen führt.
  • Dieses Ziel wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Befestigen eines eine Kontaktfläche aufweisenden starren Anschlussbeins oder Anschlussbügels an einer Anschlussfläche eines Halbleiterchips, ist vorgesehen, den Anschlussbügel oder das Anschlussbein unter Verwendung eines Diffusionslötverfahrens an der Anschlussfläche des Chips zu befestigen. Hierzu wird ein Diffu sionslotes auf die Kontaktfläche des Anschlussbeins oder Anschlussbügels aufgebracht und die Kontaktfläche mit dem Diffusionslot wird auf die Anschlussfläche des Halbleiterchips, vorzugsweise unter Ausübung von Druck, aufgesetzt. Anschließend wird wenigstens die Kontaktfläche und die Anschlussfläche erwärmt, um das Diffusionslot aufzuschmelzen, woran sich ein Abkühlen anschließt. Zum Erwärmen wir die Anordnung vorzugsweise in einen Ofen eingebracht.
  • Die Anwendung eines Diffusionslötverfahrens, das beispielsweise in Reichl: „Technologien der Mikrosysteme II", Technische Universität Berlin, April 2003, Seite Seiten 2–23 bis 2–24 grundsätzlich beschrieben ist, bietet gegenüber Weichlötverfahren oder Klebeverfahren eine höhere Zuverlässigkeit der entstehenden Verbindung. Darüber hinaus besitzen die aus einem Diffusionslötverfahren resultierenden Verbindungsschichten gegenüber den aus den herkömmlichen Verfahren resultierenden Verbindungsschichten einen niedrigen Wärmewiderstand und einen niedrigeren elektrischen Widerstand, da die Schichten im Vergleich zu herkömmlichen Schichten dünner ausgeführt werden können.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist nach dem Abkühlen eine feste Verbindungsschicht zwischen dem Anschlussbein/-bügel und dem Halbleiterchip vorhanden. Diese entstehende Verbindungsschicht besitzt einen Schmelzpunkt, der über der Temperatur liegt, die zum Aufschmelzen des aufgebrachten Lotes benötigt wird. Abhängig vom verwendeten Lot beträgt diese Temperatur zwischen 270°C und 300°C, während der Schmelzpunkt der resultierenden Verbindung bei Temperaturen von über 450°C liegt. Hierdurch besteht die Möglichkeit mehrere Anschlussbeine/-bügel nacheinander auf Anschlussflächen des Chips aufzulöten, ohne dass die Gefahr besteht, dass sich zuvor hergestellte Verbindungen wieder lösen. Das Aufbringen des Lots auf die jeweiligen Anschlussbeine/-bügel bietet hierbei den Vorteil, dass die Anschlussbeine/-bügel für die Montage vorbereitet und nacheinander unter Verwendung der Tem perschritte an dem Chip befestigt werden können. Würde das Lot für mehrere Anschlussbeine/-bügel auf den Chip aufgebracht, so würde das Lot bereits nach dem ersten Temperschritt seinen Schmelzpunkt erhöhen und dadurch ein Auflöten der weiteren Beine/Bügel erschweren oder unmöglich machen.
  • Das zuvor erläuterte Phänomen des erhöhten Schmelzpunktes der entstehenden Verbindung beruht darauf, dass das Diffusionslot mit dem Material der Anschlussfläche des Chips und der Kontaktfläche des Anschlussbeins/-bügels eine intermetallische Verbindung eingeht, die einen höheren Schmelzpunkt als das Lot besitzt.
  • Als Diffusionslot eignet sich beispielsweise eine Gold-Zinn-Legierung, wie beispielsweise eine Legierung mit einem Anteil von etwa 80% Gold und 20% Zinn. Weiterhin sind Silber-Zinn-, Gold-Silizium-, Gold-Germanium-, Silber-Indium-, Silber-Zinn- oder Zinn-Kupfer-Verbindungen oder reines Zinn als Diffusionslote geeignet.
  • Geeignete Materialien für die Anschlussfläche des Halbleiterchips und die Kontaktfläche des Bügels/Beins, die eine intermetallische Verbindung mit dem ... eingehen, sind Silber, Kupfer, Nickel oder Gold, wobei es genügt, wenn eine der zu verlötenden Flächen, also die Anschlussfläche des Halbleiterchips oder die Kontaktfläche des Bügels/Beins dieses Material aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand von Figuren näher erläutert.
  • 1 veranschaulicht anhand einzelner Verfahrensschritte das erfindungsgemäße Verfahren zum Kontaktieren einer Anschlussfläche eines Halbleiterchips mittels eines Anschlussbeins.
  • 2 zeigt im Querschnitt einen Halbleiterchip mit einer Anschlussfläche, die mittels eines starren Anschlussbügels an ein Anschlussbein angeschlossen ist.
  • In den Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung.
  • Anschlussbeine und Anschlussbügel können sich grundsätzlich in ihrer Struktur und hinsichtlich des verwendeten Materials gleichen. Im folgenden wird ein Kontaktelement, das einer einerends an einem Halbleiterchip befestigt wird und an einem anderen Ende aus einem den Halbleiterchip umgebenden Gehäuse herausragt, um einen externen Anschluss des Halbleiterbauelements zu bilden, als Anschlussbein bezeichnet. Kontaktelemente, die einerends ebenfalls an dem Halbleiterchip befestigt sind, die jedoch nicht unmittelbar als Anschlussbein dienen, sondern beispielsweise solche Anschlussbeine oder weitere Halbleiterchips kontaktieren, werden im folgenden als Anschlussbügel bezeichnet.
  • 1 veranschaulicht anhand einzelner Verfahrensschritte ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Befestigen eines Anschlussbeins 200 an einer Anschlussfläche 110 eines Halbleiterchips 100. Die Anschlussfläche 110 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel an der Vorderseite 101 des Halbleiterchips angeordnet und kontaktiert ein Halbleiterbauelement, das in nicht näher dargestellter Weise in dem Halbleiterchip 100 integriert ist. Das Halbleiterbauelement ist beispielsweise ein vertikales Bauelement, dessen einer Lastanschluss an der Vorderseite 101 und dessen anderer Lastanschluss in nicht näher dargestellter Weise an der Rückseite 102 des Halbleiterbauelements gebildet ist. Derartige vertikale Bauelemente sind beispielsweise Leistungs-MOSFET, Leistungs-IGBT, Leistungsthyristoren oder Leistungsdioden.
  • Zum Befestigen des Anschlussbeins 200 auf dieser Anschlussfläche 110 wird auf eine Kontaktfläche 201 des Anschlussbeins ein Diffusionslot 30 aufgebracht wie im Ergebnis in 1a dargestellt ist. Dieses Diffusionslot besteht beispielsweise aus einer Gold-Zinn-, Silber-Zinn-, Gold-Silizium-, Gold-Germanium-, Silber-Indium-, Silber-Zinn- oder Zinn-Kupfer-Verbindung oder aus reinem Zinn.
  • In einem nächsten Verfahrensschritt, der in 1b veranschaulicht ist, wird das Anschlussbein 200 mit der Kontaktfläche 210 auf die Anschlussfläche 110 des Halbleiterchips 100 aufgebracht, so dass sich das Diffusionslot 30 zwischen der Kontaktfläche 210 und der Anschlussfläche 110 befindet. Anschließend wird die Anordnung mit dem Halbleiterchip 100 und dem Anschlussbein 200 wenigstens im Bereich des Diffusionslotes 30 erwärmt, um das Diffusionslot aufzuschmelzen.
  • Nach dem anschließenden Abkühlen entsteht eine Verbindungsschicht 32 zwischen dem Anschlussbein 200 und der Anschlussfläche 110 des Halbleiterchips 100, die einen höheren Schmelzpunkt als das Diffusionslot 30 besitzt. Typische Temperaturen zum Aufschmelzen des Diffusionslotes liegen zwischen 270°C und 300°C, während die Schmelztemperaturen der resultierenden Verbindungsschicht 32 üblicherweise bei über 450°C liegen. Während des Lötvorganges, also während des Aufschmelzens des Diffusionslotes 30 werden der Halbleiterchip 100 und das Anschlussbein 200 vorzugsweise mit einem Druck von etwa 3 bar gegeneinander gepresst.
  • Der Grund für die höhere Schmelztemperatur der Verbindungsschicht 32 im Vergleich zur Schmelztemperatur des Diffusionslotes 30 liegt darin, dass das Diffusionslot 30 nach dem Aufschmelzen eine intermetallische Verbindung mit dem Material der Anschlussfläche 110 des Halbleiterchips 100 und/oder der Kontaktfläche 210 des Anschlussbeins 200 eingeht. Geeignete Materialien, die solche intermetallische Verbindungen mit dem Diffusionslot bilden, sind Silber, Kupfer, Nickel oder Gold.
  • In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass die gesamte Anschlussfläche 110 aus einem dieser Materialien und das gesamte Anschlussbein 200 aus einem dieser Materialien besteht, oder dass lediglich die mit dem Diffusionslot 30 in Verbindung gebrachten Flächen mit einem solchen Material beschichtet sind.
  • Vorzugsweise ist zumindest die Anschlussfläche 110 des Halbleiterchips 100 als Mehrschichtstruktur aufgebaut, wie in 1c veranschaulicht ist. Diese Anschlussfläche 110 weist im Anschluss an den Halbleiterchip 100, der beispielsweise aus Silizium besteht, eine Dehnungspufferschicht 111, beispielsweise aus Aluminium auf, die dazu dient, unterschiedliche temperaturbedingte Ausdehnungen des Halbleiterchips 100 und der übrigen Schichten der Anschlussfläche 110 auszugleichen. Die Anschlussfläche 110 umfasst wenigstens eine weitere Schicht 113, die während des Diffusionslötvorganges in Kontakt mit dem Diffusionslot 30 gebracht wird, bzw. auf welche das Diffusionslot 30 aufgebracht wird. Diese Schicht 113 besteht aus einem der vorgenannten Materialen Silber, Kupfer, Nickel oder Gold, die als Reaktionspartner für das Diffusionslot 30 nach dem Aufschmelzen des Diffusionslotes 30 dienen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist zwischen dieser Reaktionsschicht 113 und der Dehnungspufferschicht 111 eine weitere Schicht 112 angeordnet, die als Diffusionsbarriere dient. Ein geeignetes Material für diese Schicht 112 ist Nickel, wobei Nickel gleichzeitig als weiterer Reaktionspartner für das Diffusionslot 30 dient.
  • Es ist ausreichend, wenn eine Reaktionsmittelschicht entweder auf der Anschlussfläche 110 des Halbleiterchips 100 oder an der Kontaktfläche des Anschlussbeins 200 zur Verfügung steht. Vorteilhafterweise weist jedoch auch die Kontaktfläche 210 eine solche Reaktionsmittelschicht 211 auf, die aus einem der vorgenannten Materialien, Silber, Kupfer, Nickel oder Gold, besteht, wie in 1c dargestellt ist.
  • Anhand des zuvor erläuterten Verfahrens wurde die Kontaktierung nur einer Anschlussfläche 110 eines Halbleiterchips 100 mittels eines Anschlussbeins 200 erläutert. Es sei darauf hingewiesen, dass das erfindungsgemäße Verfahren die Kontaktierung mehrerer auf einem Halbleiterchip vorhandener Anschlussflächen zeitlich aufeinanderfolgend durch Anschlussbeine/Anschlussbügel ermöglicht, da aus dem Diffusionslötverfahren eine Verbindungsschicht resultiert, deren Schmelztemperatur höher liegt, als die Temperatur, die zum Aufschmelzen des Diffusionslotes benötigt wird. Eine bereits hergestellte Verbindung, kann während nachfolgender Diffusionslötverfahren daher nicht mehr gelöst werden.
  • In dem Beispiel gemäß 1 dient das Anschlussbein 200 als externer Anschluss für das Halbleiterbauelement und ragt hierfür aus einem in 1b gestrichelt dargestellten Gehäuse 300 heraus, wobei das Gehäuse nach Abschluss des Diffusionslötverfahrens üblicherweise durch Umspritzen oder Umpressen des Halbleiterchips 100 und von Teilen des Anschlussbeins 200 mit einem Gehäusematerial hergestellt wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist selbstverständlich auch auf die Kontaktierung einer Anschlussfläche 110 eines Halbleiterchips 100 mittels eines Anschlussbügels 201 anwendbar, was im Ergebnis in 2 dargestellt ist. 2 zeigt in Seitenansicht im Querschnitt eine Halbleiterbauelementanordnung mit einem Halbleiterchip 100, der eine Anschlussfläche 110 aufweist, an der mittels eines Diffusionslötverfahrens ein starrer Anschlussbügel 201, beispielsweise aus Kupfer befestigt ist. Dieser Anschlussbügel 201 kontaktiert an anderer Stelle ein Anschlussbein 400, das aus dem in 2 ebenfalls gestrichelt dargestellten Gehäuse 300 herausragt.
  • Der Anschlussbügel oder Kontaktbügel 201 ist dabei vorzugsweise ebenfalls mittels eines Diffusionslötverfahrens an dem Anschlussbein 400 befestigt, wobei zwischen dem Kontaktbügel 201 und dem Anschlussbein 400 eine bei hohen Temperaturen schmelzende Verbindungsschicht 34 gebildet ist. Im Bereich der Kontaktstellen weist das Anschlussbein 400 eine Reaktionsmittelschicht 410 beispielsweise aus Silber, Kupfer, Nickel oder Gold auf, wobei selbstverständlich auch die Möglichkeit besteht, dass das Anschlussbein 400 vollständig aus einem dieser Materialien besteht, wobei dann auf diese Reaktionsmittelschicht 410 verzichtet werden kann.
  • Die Befestigung des beispielsweise aus Kupfer bestehenden Bügels 201 an der Anschlussfläche des Halbleiterchips 100 und an dem Anschlussbein 400 erfolgt vorzugsweise in einer einzigen Abfolge von Verfahrensschritten mit einem Temperschritt. Zunächst wird hierbei ein Diffusionslot auf eine erste Kontaktfläche 211, die an dem Chip 100 befestigt werden soll, und auf eine zweite Kontaktfläche 221, die an dem Anschlussbein befestigt werden soll, aufgebracht. Anschließend wird der Bügel mit seinen das Lot tragenden Kontaktflächen 211, 221 auf die Anschlussfläche 110 des Chips 100 und eine Anschlussfläche des Beins 400 gepresst, und die Anordnung wird erwärmt, um das Lot aufzuschmelzen. Nach dem Abkühlen resultieren aus dem aufgeschmolzenen und mit Reaktionspartnern reagierenden Lot die hochschmelzenden Verbindungsschichten 32, 34 zwischen dem Bügel 201 und dem Chip 100 und dem Bein 400. Das Bein 400 kann dabei aus demselben Material wie der Bügel bestehen, beispielsweise aus Kupfer.
  • Der in 2 dargestellte Halbleiterchip ist außerdem mit seiner Rückseite 102 an einem Leadframe 500 befestigt, wobei der Chip 100 vorzugsweise ebenfalls mittels eines Diffusionslötverfahrens auf diesen Leadframe 500 aufgebracht ist. Der Leadframe 500 besteht vorzugsweise aus Kupfer, so dass auf eine zusätzliche Reaktionsmittelschicht zwischen dem Leadframe 500 und dem Diffusionslot, wobei aus letzterem die in 2 dargestellte Verbindungsschicht 36 resultiert, verzichtet werden kann. Vorteilhafterweise ist auf die Rückseite 102 des Halbleiterchips 100 in der in 2 dargestellten Weise eine Reaktionsmittelschicht aufgebracht.
  • Bei dem in Figur dargestellten Bauelement, bei dem sowohl der Chip 100 mittels eines Diffusionslötverfahrens an dem Leadframe 500 und der Bügel 201 mittels eines Diffusionslötverfahrens auf dem Chip 100 befestigt wird, wird das Diffusionslot vorzugsweise auf den Kontaktbügel 201 aufgebracht, da bei einem Aufbringen des Lots auf den Chip 100 bei dem zuerst durchgeführten Verfahrensschritt des Auflötens des Chips 100 auf den Leadframe 500 dieser zum Befestigen des Bügels dienende Lot aufgeschmolzen würde und nach dem Erstarren einen erhöhten Schmelzpunkt besäße.
  • Der Leadframe 500 dient bei einem vertikalen Halbleiterbauelement, bei dem die Rückseite 102 einen Anschluss des Bauelements bildet, als einer der Lastanschlüsse des Bauelements. Bei einem vertikalen Leistungs-MOSFET, bei dem die Rückseite des Halbleiterchips üblicherweise die Drain-Zone bildet, dient der Leadframe als Drain-Anschluss. Die in 2 dargestellte Anschlussfläche 110 bildet bei einem solchen Bauelement beispielsweise die Anschlussfläche für den Source-Anschluss oder den Gate-Anschluss, wobei eine weitere, von dieser Anschlussfläche 110 elektrisch isolierte Anschlussfläche, die den jeweils anderen Anschluss bildet, in 2 nicht näher dargestellt ist.
  • Bei dem Bauelement gemäß 2 kann der Kontaktbügel 201 in der erläuterten Weise in einer einzigen Verfahrensabfolge an der Anschlussfläche 110 des Halbleiterchips 100 und an der Kontaktfläche 410 des Anschlussbeins 400 befestigt werden Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, den Kontaktbügel 201 zunächst durch das erläuterte Diffusionslötverfahren an dem Halbleiterchip 100 und danach an dem Anschlussbein 400 zu befestigen, ohne dass die Gefahr besteht, dass die zuerst hergestellte Lötverbindung während des nachfolgenden Lötvorgangs aufschmilzt. Die Anwendung des Diffusionslötverfahrens bietet somit eine hohe Flexibilität bei der Befestigung von Kontakt- und Anschlusselementen an einem Halbleiterchip.
  • 30
    Diffusionslot
    32
    Verbindungsschicht
    34
    Verbindungsschicht
    36
    Verbindungsschicht
    100
    Halbleiterchip
    101
    Vorderseite
    102
    Rückseite
    110
    Anschlussfläche
    111
    Dehnungspufferschicht
    113
    Reaktionsmittelschicht
    120
    Reaktionsmittelschicht
    200
    Anschlussbein
    201
    Kontaktbügel
    210
    Kontaktfläche
    211
    Reaktionsmittelschicht
    300
    Gehäuse
    400
    Anschlussbein
    410
    Kontaktfläche
    500
    Leadframe

Claims (6)

  1. Verfahren zum Befestigen eines starren, eine Kontaktfläche (210; 211) aufweisenden Anschlussbügels (201) oder Anschlussbeins (200) an einer Anschlussfläche (100) eines Halbleiterchips (100), wobei der Anschlussbügel (201) oder das Anschlussbein (200) unter Verwendung eines Diffusionslötverfahrens mit folgenden Verfahrensschritten an der Anschlussfläche (110) befestigt wird: – Aufbringen eines Diffusionslotes (30) auf die Kontaktfläche (210; 211) des Anschlussbeins (200) oder -bügels (201), – Aufbringen der Kontaktfläche (210; 211) mit dem Diffusionslot auf die Anschlussfläche (110) des Halbleiterchips, – Erwärmen wenigstens der Kontaktfläche (210; 211) und der Anschlussfläche (110), um das Diffusionslot (30) aufzuschmelzen und anschließendes Abkühlen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Anschlussbügel (201) eine weitere Kontaktfläche (221) aufweist, auf die ein Diffusionslot aufgebracht wird und die während der Verfahrensschritte, während der der Kontaktbügel (201) an dem Halbleiterchip (100) befestigt wird, an einem Anschlussbein (400) befestigt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Diffusionslot (30) eine Gold-Zinn-, Silber-Zinn-, Gold-Silizium-, Gold-Germanium-, Silber-Indium-, Silber-Zinn- oder Zinn-Kupfer-Verbindung ist oder aus reinem Zinn besteht.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, bei dem die Anschlussfläche (110) des Halbleiterchips an der dem Diffusionslot zugewandten Fläche wenigstens eines der folgenden Materialien aufweist: Silber, Kupfer, Nickel, Gold.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, bei dem das Anschlussbein (200) oder der Anschlussbügel (201) wenigstens an der dem Diffusionslot zugewandten Fläche wenigstens eines der folgenden Materialien aufweist: Silber, Kupfer, Nickel, Gold.
  6. Verwendung eines Diffusionslotverfahren zum Befestigen eines starren Anschlussbügels oder Anschlussbeins an einer Anschlussfläche eines Halbleiterchips.
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