DE10338185A1 - Geschoßkopf für eine Übungspatrone - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Geschoßkopf für eine Übungspatrone (2), welche ein sowohl für Übungspatronen als auch Gefechtspatronen gleichen Kalibers verwendbares Antriebsteil (3) mit integriertem Geschoß-Heckteil (4) umfaßt, wobei der Geschoßkopf (1) der Übungs- odr der Gefechtspatrone mit einer zapfenförmigen, in eine Aufnahme (11) des Geschoßkopfes (1) einführbaren Verlängerung (8) des Geschoß-Heckteiles (4) verbindbar ist, und wobei die Verlängerung (8) eine vorderseitig offene Ausnehmung (9) für einen Gefechtskopfzünder (10) enthält. DOLLAR A Um zu erreichen, daß der Geschoßkopf (1) nur dann mit einem Antriebsteil (3) verbindbar ist, wenn sichergestellt ist, daß sich kein Gefechtskopfzünder (10) in der entsprechenden Ausnehmung (9) der zapfenförmigen Verlängerung (8) des Geschoß-Heckteiles (4) befindet, schlägt die Erfindung vor, den Geschoßkopf (1) der Übungspatrone (29 auf seiner dem Antriebsteil (3) zugewandten Seite mit einem sich in das Innere der Aufnahme (11) erstreckenden Anschlag (13) zu versehen, derart, daß bei vorhandenem Gefecktskopfzünder (10) dieser beim Verbinden von Antriebsteil (3) und Geschoßkopf (1) gegen den Anschlag (13) stößt und verhindert, daß die Verlängerung (8) ihre Endlage in der Aufnahme (11) des Geschoßkopfes (1) erreicht.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Geschoßkopf für eine Übungspatrone mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
- Aus der
DE 42 02 780 A1 ist es bereits bekannt, großkalibrige Mehrzweck-Patronen (MZ-Patrone), wie sie beispielsweise aus 120 mm Panzerkanonen verschossen werden, modular aufzubauen. Ein derartiger modularer Aufbau hat unter anderem den Vorteil, daß noch vor Ort (d.h. unmittelbar vor Verwendung der Patrone) entschieden werden kann, ob ein Übungsgeschoß oder ein kalibergleiches Gefechtsgeschoß verschossen werden soll. - Aus diesem Grunde wird für die Übungs- und Gefechtspatrone das gleiche Antriebsteil verwendet, welches außerdem ein mit beiden Geschoßkopfarten verbindbares Geschoß-Heckteil umfaßt. Zur Verbindung des Antriebsteiles und des jeweiligen Geschoßkopfes ragt geschoßkopfseitig aus dem Antriebsteil eine zapfenförmige Verlängerung des Geschoß-Heckteiles heraus, die in eine entsprechende Aufnahme des Geschoßkopfes eingeschraubt wird. Vor dem Zusammenschrauben des Antriebsteiles und des Gefechtskopfes muß in der Regel allerdings noch ein Gefechtskopfzünder in eine geschoßkopfseitige offene Ausnehmung der zapfenförmigen Verlängerung des Geschoß-Heckteiles eingebracht werden.
- Es hat sich nun gezeigt, daß beispielsweise bei einer Umlaborierung einer Gefechtspatrone in eine Übungspatrone vor Ort die Entnahme des Gefechtskopfzünders leicht vergessen werden kann, so daß die dann verschossene Übungspatrone noch den Gefechtskopfzünder enthält, was zu einer unerwünschten Gefährdung der das Übungsgeschoß später nutzenden Personen und ihrer Umgebung führen kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Geschoßkopf für eine Übungspatrone der eingangs erwähnten Art anzugeben, der nur dann mit einem Antriebsteil zur Bildung der Übungspatrone verbindbar ist, wenn sichergestellt ist, daß sich in dem Antriebsteil kein Gefechtskopfzünder befindet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
- Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, den Geschoßkopf der Übungspatrone auf seiner dem Antriebsteil zugewandten Seite mit einem sich in das Innere der Aufnahme erstreckenden Anschlag zu versehen, derart, daß bei vorhandenem Gefechtskopfzünder dieser beim Verbinden von Antriebsteil und Geschoßkopf gegen den Anschlag stößt und verhindert, daß die Verlängerung des Geschoß-Heckteiles ihre Endlage in der Aufnahme des Geschoßkopfes erreicht.
- Besonders einfach ist der Anschlag montierbar, wenn er stiftförmig ausgebildet ist und sich senkrecht zur Längsachse des Geschoßkopfes durch die Aufnahme hindurch erstreckt.
- Sofern zwischen Geschoßkopf und Antriebsteil eine Schraubverbindung vorgesehen ist, hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn bei Vorhandensein eines Gefechtskopfzünders dieser so frühzeitig gegen den Anschlag stößt, daß die Gewindegänge der Bauteile sich nicht berühren können und ein Verschrauben von Antriebsteil und Geschoßkopf daher nicht möglich ist.
- Sofern der Geschoßkopf heckseitig ein Führungsband trägt, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn sich der stiftförmige Anschlag unterhalb des Führungsbandes in oder durch die Aufnahme hindurch erstreckt und von mindestens einer sich bis zu dem Führungsband erstreckenden Bohrung in der Geschoßkopfwand seitlich geführt wird. Eine derartige An ordnung hat den Vorteil, daß bereits bei der Fertigung des Übungsgeschosses sichergestellt wird, daß auch tatsächlich ein Anschlag vorhanden ist. Denn anderenfalls würde beim Spritzgießen des Führungsbandes entsprechender Kunststoff durch die Bohrung der Geschoßkopfwand in die Aufnahme gelangen und sich kein Führungsband ausbilden. Außerdem wird der Anschlag durch das Führungsband festgesetzt.
- Um eine schnelle Montage des stiftförmigen Ansatzes in dem Geschoßkopf sicherzustellen, hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, den Stift mit einem Kopfteil zu versehen, welches innerhalb einer direkt an das Führungsband anschließenden erweiterten Bohrung angeordnet ist, wobei die Länge des Stiftes derart gewählt wird, daß sein dem Kopfteil gegenüberliegendes Ende in eine Sacklochbohrung der Geschoßkopfwand eingreift.
- Durch die Erfindung wird also die Betriebssicherheit der Übungspatrone gegen falsche Handhabung in erheblichem Maße gegenüber bekannten vergleichbaren Übungspatronen erhöht und zugleich eine Vorab-Kontrollfunktion der späteren Betriebssicherheit schon während der Herstellung erreicht.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
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1 Längsschnitte eines erfindungsgemäßen Geschoßkopfes und eines Antriebsteiles mit geschoßkopfseitig angeordnetem Gefechtskopfzünder; -
2 eine1 entsprechende Ansicht beim Versuch, den Geschoßkopf und das Antriebsteil miteinander zu verbinden, und -
3 eine aus Antriebsteil und erfindungsgemäßen Geschoßkopf bestehende Übungspatrone. - In
1 sind mit 1 ein Geschoßkopf für eine Übungspatrone2 (3 ) und mit3 ein Antriebsteil mit einem integrierten, an sich bekannten Geschoß-Heckteil4 des entsprechenden Übungsgeschosses5 bezeichnet. Das aus einem Schaftteil6 mit daran angeordneten Klappflügeln7 bestehende Geschoß-Heckteil4 des Übungsgeschosses5 weist geschoßkopfseitig eine mit einem Außengewinde versehene zapfenförmige Verlängerung8 auf. In der zapfenförmigen Verlängerung8 befindet sich eine vorderseitig offene Ausnehmung9 , in der ein Gefechtskopfzünder10 angeordnet ist. - Der als Hohlkörper ausgebildete Geschoßkopf
1 weist heckseitig eine mit einem Gewinde versehene Aufnahme11 für die zapfenförmige Verlängerung8 des Antriebsteiles3 auf und ist außenseitig mit einem Führungsband12 versehen. - Erfindungsgemäß umfaßt der Geschoßkopf
1 auf seiner dem Antriebsteil3 zugewandten Seite einen sich senkrecht zur Längsachse21 des Geschoßkopfes1 vollständig durch die Aufnahme11 erstreckenden stiftförmigen Anschlag13 . Dieser Anschlag13 weist von der rückseitigen Stirnfläche14 des Geschoßkopfes1 einen Abstand15 auf, welcher derart gewählt ist, daß der Anschlag13 beim Verbinden von Antriebsteil3 und Geschoßkopf1 (2 ) gegen die vordere Stirnfläche16 des Gefechtskopfzünders10 stößt, bevor die Gewindegänge der Bauteile sich berühren können, so daß ein Verschrauben von Antriebsteil3 und Geschoßkopf1 nicht möglich ist. - Wie den
1 -3 entnehmbar ist, befindet sich der stiftförmige Anschlag13 im Bereich unterhalb des Führungsbandes12 des Geschoßkopfes1 und stützt sich auf seiner einen Seite über ein Kopfteil17 in einer unmittelbar unterhalb des Führungsbandes12 angeordneten erweiterten Bohrung18 in der Geschoßkopfwand19 ab. Auf seiner dem Kopfteil17 gegenüberliegenden Seite erstreckt sich der Anschlag13 bis in eine Sacklochbohrung20 der Geschoßkopfwand19 . - Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So muß der Anschlag nicht zwingend stiftförmig ausgebildet sein, sondern kann z.B. auch eine laschenförmige Gestalt aufweisen.
-
- 1
- Geschoßkopf
- 2
- Übungspatrone
- 3
- Antriebsteil
- 4
- Geschoß-Heckteil
- 5
- Übungsgeschoß
- 6
- Schaftteil
- 7
- Klappflügel
- 8
- Verlängerung
- 9
- Ausnehmung
- 10
- Gefechtskopfzünder
- 11
- Aufnahme
- 12
- Führungsband
- 13
- Anschlag
- 14
- Stirnfläche (Geschoßkopf)
- 15
- Abstand
- 16
- Stirnfläche (Gefechtskopfzünder)
- 17
- Kopfteil
- 18
- Bohrung
- 19
- Geschoßkopfwand
- 20
- Sacklochbohrung
- 21
- Längsachse
Claims (6)
- Geschoßkopf für eine Übungspatrone (
2 ), welche ein sowohl für Übungspatronen als auch Gefechtspatronen gleichen Kalibers verwendbares Antriebsteil (3 ) mit integriertem Geschoß-Heckteil (4 ) umfaßt, wobei der Geschoßkopf (1 ) der Übungs- oder der Gefechtspatrone mit einer zapfenförmigen, in eine Aufnahme (11 ) des Geschoßkopfes (1 ) einführbaren Verlängerung (8 ) des Geschoß-Heckteiles (4 ) verbindbar ist, und wobei die Verlängerung (8 ) eine vorderseitig offene Ausnehmung (9 ) für einen Gefechtskopfzünder (10 ) enthält, dadurch gekennzeichnet, daß der Geschoßkopf (1 ) der Übungspatrone (2 ) auf seiner dem Antriebsteil (3 ) zugewandten Seite einen sich in das Innere der Aufnahme (11 ) erstreckenden Anschlag (13 ) umfaßt, derart, daß bei vorhandenem Gefechtskopfzünder (10 ) dieser beim Verbinden von Antriebsteil (3 ) und Geschoßkopf (1 ) gegen den Anschlag (13 ) stößt und verhindert, daß die Verlängerung (8 ) ihre Endlage in der Aufnahme (11 ) des Geschoßkopfes (1 ) erreicht. - Geschoßkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Geschoßkopf (
1 ) mit dem Antriebsteil (3 ) über eine Schraubverbindung verbindbar ist, und daß der Anschlag (13 ) derart in dem Geschoßkopf (1 ) angeordnet ist, daß beim Vorhandensein eines Gefechtskopfzünders (10 ) dieser beim Verbinden von Antriebsteil (3 ) und Geschoßkopf (1 ) so frühzeitig gegen den Anschlag (13 ) stößt, daß die Gewindegänge von Antriebsteil (3 ) und Geschoßkopf (1 ) sich nicht berühren können und ein Verschrauben von Antriebsteil (3 ) und Geschoßkopf (1 ) daher nicht möglich ist. - Geschoßkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (
13 ) stiftförmig ausgebildet ist und sich senkrecht zur Längsachse (21 ) des Geschoßkopfes (1 ) durch die Aufnahme (11 ) hindurch erstreckt. - Geschoßkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der stiftförmige Anschlag (
13 ) bei einem Geschoßkopf (1 ) mit Führungsband (12 ) sich unterhalb des Führungsbandes (12 ) in oder durch die Aufnahme (11 ) hindurch erstreckt und von mindestens einer sich bis zu dem Führungsband (12 ) erstreckenden Bohrung (18 ) seitlich geführt wird. - Geschoßkopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der stiftförmige Anschlag (
13 ) ein Kopfteil (17 ) aufweist, welches innerhalb einer direkt an das Führungsband (12 ) anschließenden erweiterten Bohrung (18 ) angeordnet ist. - Geschoßkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der stiftförmige Anschlag (
13 ) auf seiner dem Kopfteil (17 ) gegenüberliegenden Seite in eine Sacklochbohrung (20 ) der Geschoßkopfwand (19 ) eingreift.
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