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Die
Erfindung betrifft eine Flachdichtung und insbesondere eine metallische
Flachdichtung, in welcher eine abzudichtende Durchgangsöffnung von
einer erhabenen Dichtfläche
vollständig
umgeben ist, die aus einem unter den Belastungen des Einsatzfalls
druck- und kriechfesten, nicht höhenverformbaren
Material besteht und ein Höhenprofil
aufweist, welches, gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer in
der Dichtung vorhandener Dichtungslagen, der Topographie des zwischen
den abzudichtenden Gegenflächen
gebildeten Dichtspalts entsprechend ausgebildet ist. Derartige Dichtungen
sind von der Anmelderin bereits in der
EP 0485693 A1 und der
DE 4421219 A1 beschrieben
worden. Der Unterschied dieser Dichtungen zu solchen Dichtungen,
in denen die Abdichtung der Durchgangsöffnung mit einem elastischen
Dichtelement wie zum Beispiel einer Sicke erfolgt, besteht darin,
dass die Dichtungen zumindest in allen im Einsatzfall tragenden
Bereichen standfest und nicht elastisch verformbar ausgebildet sind
und bereits von Anfang an den im Betrieb auftretenden Durchbiegungen
der abzudichtenden Gegenflächen
topographisch angepasst sind. Auf diese Weise können bei vergleichsweise geringen
Schraubenkräften
gleichmäßige Flächenpressungen
erreicht werden. Zur Verbesserung der Mikroabdichtung der beschriebenen
Dichtungen können
auf den topographisch ausgebildeten Dichtflächen zusätzlich kleine erhabene Dichtstege
vorhanden sein, wie dies in der WO 97/01722 A1 beschrieben ist.
Außerdem können die
Dichtungen ganz oder teilweise beschichtet sein.
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Bei
der Herstellung der topographischen Dichtungen können die erhabenen Dichtflächen durch
spanende Bearbeitung aus einer Dichtungsplatte herausgearbeitet
werden. Eine andere Herstellungsvariante bedient sich eines Prägeverfahrens. Dabei
können
einerseits zunächst
die topographisch ausgebildeten Dichtflächen eingeprägt und anschließend die
nicht geprägten,
höheren
Bereiche spanabhebend abgetragen werden. Andererseits können zunächst in
den Bereichen, in denen die erhabenen Dichtflächen entstehen sollen, durch
Materialanhäufung
größere Materialdicken
erzielt werden, und anschließend
wird durch einen Prägeschritt
die gewünschte
topographische Ausgestaltung hergestellt. Alle diese beschriebenen
Herstellungsverfahren sind vergleichsweise aufwändig, zeitintensiv und teuer.
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Während die
beschriebenen topographischen Dichtungen in den meisten Einsatzfällen hervorragende
Dichtungsergebnisse liefern, gibt es dennoch einige spezielle Einsatzmöglichkeiten,
in denen eine flexiblere und vielseitigere Anpassung der Dichtungen
an die vorgefundenen Begebenheiten wünschenswert wäre. Beispielsweise
gibt es Einsatzfälle, in
denen mit ein und derselben Dichtung verschiedene einander benachbarte
Teile abgedichtet werden, in denen die Dichtungsvoraussetzungen
unterschiedlich sind.
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Ein
solches Beispiel ist die Abdichtung eines Motorblocks mit angrenzendem
Kettenkasten durch eine Zylinderkopfdichtung. Die zwischen beiden
Teilen auftretenden Sprünge
mit ihren Fertigungs- und Montagetoleranzen können mit den bekannten standfest
ausgebildeten topographischen Dichtungen nicht abgedichtet werden.
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Ein
weiteres Beispiel, bei dem die bekannten standfesten topographischen
Dichtungen keine vollständig
zufriedenstellenden Ergebnisse liefern, ist die Abdichtung von Dichtflächen, die
aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt sind. Auch hier
lässt sich
ein Beispiel aus dem Motorenbereich anführen. So sind neuerdings Motoren
bekannt, die – üblicherweise
zur Gewichtsreduktion – aus
Aluminium und Magnesium bestehen. Der Aluminiumkern umfasst zum
Beispiel die Brennraumöffnungen, während im
Magnesiummantel Ölöffnungen
und Wasseröffnung
vorgesehen sind.
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Im
Hinblick auf die Abdichtung eines solchen Motors mit einer Zylinderkopfdichtung
problematisch ist hier einerseits, dass der Magnesium-Außenteil
relativ weich ist und allenfalls sehr geringe Schraubenkräfte aufnehmen
kann. Aus diesem Grund kann eine Zylinderkopfdichtung in diesem
Bereich nur schwer befestigt werden und die erzielbaren Flächenpressungen
sind niedrig. Zur Abdichtung dieses Bereichs sind standfeste topographische
Dichtungen nur schlecht geeignet, da sie dort nur unzureichend abgestützt werden,
sich unter Umständen
in die weichen Auflageflächen
eingraben und so Undichtigkeiten auftreten können.
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Andererseits
bereiten die unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten
der Materialien Aluminium und Magnesium bei der Abdichtung große Probleme.
So neigt das Magnesium dazu, bei großer thermischer Belastung aus
der Dichtfläche
herauszuwachsen. Das heißt,
der abzudichtende Dichtspalt ändert
sich in Abhängigkeit
von der Temperatur. Auch diese Dichtungsanforderungen sind mit den
herkömmlichen
Dichtungen nur schwer zu bewältigen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es entsprechend, eine Dichtung der eingangs beschriebenen
Art anzugeben, die einfach und kostengünstig herstellbar ist, an die
unterschiedlichsten Dichtungsbedingungen in einfacher Art und Weise
angepasst werden kann und dabei eine zuverlässige Abdichtung erreicht.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe gelingt mit der Flachdichtung gemäß Anspruch 1. Bevorzugte Ausgestaltungen
dieser Dichtung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Demnach
betrifft die Erfindung eine Flachdichtung und insbesondere eine
metallische Flachdichtung mit wenigstens einer Dichtungslage, welche wenigstens
eine Durchgangöffnung
aufweist, die zumindest einseitig von einer in sich geschlossenen
erhabenen Dichtfläche
vollständig
umgeben ist. Die Dichtfläche
besteht aus einem unter den Belastungen des Einsatzfalls druck-
und kriechfesten, nicht höhenverformbaren
Material. Sie weist ein Höhenprofil
auf, welches, gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer vorhandener
Dichtungslagen, der Topographie des zwischen den abzudichtenden
Gegenflächen
gebildeten Dichtspalts entsprechend ausgebildet ist. Die Topographie
der Dichtfläche
ist dadurch erhältlich,
dass die Dichtfläche
in eine Dichtungsplatte so eingeprägt wird, dass die Dicke der Dichtungsplatte
im Bereich der Dichtfläche
zumindest teilweise gegenüber
der Ausgangsdicke der Dichtungsplatte reduziert ist. Weiter weist
die Flachdichtung wenigstens eines der folgenden Merkmale auf:
- a) Im Bereich der Dichtfläche ist eine Auflage mit einer
Dicke vorhanden, die gemeinsam mit der Höhe der Dichtfläche eine
Gesamtdicke ergibt, welche größer ist
als die Ausgangsdicke der Dichtungsplatte, aus der die Dichtfläche herausgebildet
wurde;
- b) Bereiche der Dichtungsplatte, welche sich außerhalb
der Dichtfläche
befinden und eine Dicke von zumindest der Ausgangsdicke der Dichtungsplatte
aufweisen, sind vollständig
entfernt worden; und
- c) Bereiche der Dichtungsplatte, welche sich außerhalb
der Dichtfläche
befinden und eine Dicke von zumindest der Ausgangsdicke der Dichtungsplatte
aufweisen, sind aus der Ebene der Dichtungsplatte herausgebogen.
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Die
Bestimmung der Topographie des abzudichtenden Dichtspalts und die Übertragung
dieser Topographie auf die erhabene Dichtfläche können wie im Stand der Technik üblich erfolgen.
Möglichkeiten
sind beispielsweise in der
EP
0485693 A1 beschrieben. Sind zusätzlich zu der Dichtungslage,
in welcher die topographisch ausgebildete Dichtfläche vorhanden
ist, weitere Dichtungslagen in der Dichtung vorgesehen, werden diese,
wenn sie sich im Bereich einer erhabenen Dichtfläche befinden, bei der Ausbildung
der Topographie mit berücksichtigt.
Dabei ist es möglich,
das sich in Umfangsrichtung ändernde
Höhenprofil
ausschließlich
in der die erhabene Dichtfläche
aufweisende Dichtungslage auszubilden, während die weiteren Dichtungslagen
im Bereich der Dichtfläche
eine konstante Dicke aufweisen. Es ist jedoch ebenso gut möglich, eine
zusätzliche
Dichtungslage in dem zur erhabenen Dichtfläche der Dichtflächen-Dichtungslage
benachbarten Bereich mit einem Höhenprofil
zu versehen. In diesem Fall entspricht das Gesamt-Höhenprofil
aller Dichtungslagen im Bereich der erhabenen Dichtfläche der Topographie
des abzudichtenden Dichtspalts.
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Die
Dichtfläche
kann zusätzlich
zu dem Höhenprofil
auch ein Breitenprofil aufweisen. Damit ändert sich also nicht nur die
Höhe der
Dichtfläche
in Umfangsrichtung, sondern auch deren Breite.
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Die
erfindungsgemäße Flachdichtung
ist bevorzugt dadurch erhältlich,
dass die erhabene Dichtfläche
in eine Dichtungsplatte eingeprägt
wird. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass die erfindungsgemäße Flachdichtung auch durch
ein anderes Herstellungsverfahren, beispielsweise ein materialabtragendes
Verfahren oder eine Kombination von spanabhebenden Verfahren und
Prägeverfahren
erhalten wurde. Die Herstellung der erfindungsgemäßen Flachdichtung
mit Hilfe eines Prägeschrittes,
bei dem die höhenprofilierte
Dichtfläche
unter Verringerung der Dicke der Dichtungsplatte eingeprägt wird,
ist jedoch besonders einfach, schnell und kostengünstig. Der Prägevorgang
erfolgt auf an sich bekannte Weise unter Verwendung herkömmlicher
Werkzeuge. Falls erforderlich, kann sich an den Prägeschritt
ein Kalibrierungsschritt zur Feineinstellung des Höhen- und/oder Breitenprofils
anschließen.
Außerdem
können
im Prägeschritt,
wenn dies gewünscht
wird, kleine erhabene Dichtstege auf der Dichtfläche mit eingeprägt werden,
wie sie in der WO 97/01722 A1 zur Verbesserung der Mikroabdichtung
beschrieben sind.
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Das
Prägen
der Dichtfläche
kann so erfolgen, dass nur ein Teil der Dichtfläche gegenüber der Ausgangsdicke der Dichtungsplatte
in der Dicke verringert wird, während
ein oder mehrere andere Abschnitte die ursprüngliche Dicke behalten und
damit die höchsten
Abschnitte der Dichtfläche
darstellen. Bevorzugt ist es aber, die Dicke der Dichtungsplatte in
allen Bereichen der Dichtfläche
zu reduzieren. Das Prägen
führt dabei
zu einer Kaltverfestigung des Dichtungsmaterials und damit zu einer
höheren
Stabilität
im geprägten
Bereich.
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Nach
dem Prägen
weist die Dichtungsplatte im Bereich der erhabenen Dichtfläche also
zumindest teilweise eine geringere Dicke auf als die Anfangsdichte
der Dichtungsplatte. In dieser Form ist die Dichtungsplatte als
Flachdichtung nicht brauchbar, da die nicht geprägten Bereiche verhindern, dass die
Dichtfläche
ihre Stützfunktion
ausüben
kann. Die Erfindung löst
dieses Problem auf die in Punkten a) bis c) beschriebene Weise.
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In
Variante a) wird auf die geprägte,
höhenprofilierte
Dichtfläche
eine Auflage aufgelegt, deren Dicke ausreichend ist, um gemeinsam
mit der Höhe der
Dichtfläche
eine Gesamtdicke zu ergeben, welche größer ist als die Ausgangsdicke
der Dichtungsplatte. Die Auflage kann aus einer Beschichtung oder einem
separaten Teil bestehen. Um die Standfestigkeit der Flachdichtung
im Bereich der Dichtfläche
zu erhalten, ist das Material zweckmäßig ebenfalls druck- und kriechfest
sowie nicht höhenverformbar. Wie
schon im Fall mehrlagiger Dichtungen beschrieben, kann sich das
Höhenprofil
auf die Dichtfläche der
geprägten
Dichtungslage beschränken,
oder ein Höhenprofil
kann sowohl in der erhabenen Dichtfläche als auch in der Auflage
vorhanden sein, so dass sich insgesamt ein der Topographie des abzudichtenden
Dichtspalts entsprechendes Höhenprofil
ergibt. Die Höhenprofile
können
separat hergestellt sein oder gemeinsam, nämlich beispielsweise derart, dass
die Auflage bereits vor dem Prägeschritt
im Bereich der späteren
Dichtfläche
auf die Dichtungsplatte aufgelegt und gemeinsam mit der Dichtungsplatte geprägt wird.
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In
Variante b) werden die Bereiche, welche sich außerhalb der Dichtfläche befinden
und eine Dicke von zumindest der Ausgangsdicke der Dichtungsplatte
aufweisen, vollständig
entfernt. Das heißt,
es werden alle diejenigen Bereiche der Dichtungsplatte entfernt,
welche verhindern, dass die zuvor eingeprägte Dichtfläche ihre Dicht- und Stützfunktion
in der fertigen Flachdichtung ausüben kann. Das Entfernen dieser
Bereiche erfolgt vorzugsweise durch Stanzen. Dabei werden zweckmäßig gleichzeitig
auch die Durchgangsöffnungen
der erfindungsgemäßen Flachdichtung
eingestanzt.
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In
Variante c) schließlich
werden Bereiche der Dichtungsplatte, welche sich außerhalb
der Dichtfläche
befinden und eine Dicke von zumindest der Ausgangsdicke der Dichtungsplatte
aufweisen, aus der Ebene der Dichtungsplatte herausgebogen. Diese
Variante eignet sich für
Flachdichtungen, welche zum Abdichten von Gegenflächen verwendet werden,
welche Aussparungen oder Ausnehmungen aufweisen. Die dicken Bereiche
der Dichtungsplatte, welche die Dichtfunktion der geprägten Dichtfläche verhindern,
werden in diese Aussparungen oder Ausnehmungen hineingebogen und
stehen der Dichtfunktion der erhabenen Dichtfläche somit nicht mehr entgegen.
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Die
Varianten a) bis c) können
auch in Kombination miteinander in einer Flachdichtung verwendet
werden. Beispielsweise ist es möglich,
im Bereich verschiedener Durchgangsöffnungen verschiedene Dichtungsvarianten
einzusetzen. Außerdem
ist eine Kombination der Varianten a) und b) denkbar, bei denen
die Dichtflächen
mit Auflagen versehen sind und zudem nicht geprägte Bereiche der Dichtungsplatte entfernt
wurden.
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Die
beschriebenen Dichtungen sind auf einfache Weise erhältlich und
können
insbesondere ohne aufwändige
materialabtragende Verfahren hergestellt werden. Die Materialwahl
für die
erfindungsgemäße Flachdichtung
und insbesondere für
die Lage, welche die höhenprofilierte
Dichtfläche
aufweist, richten sich in erster Linie nach der Art der beabsichtigten
Verwendung. Geeignet sind beispielsweise druck- und kriechfeste,
nicht höhenverformbare Kunststoffe,
Keramik und insbesondere metallische Materialien. Grundsätzlich sind
alle auch bisher für die
entsprechenden Flachdichtungen verwendeten Materialien einsetzbar.
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Wie
bereits erwähnt,
kann die erfindungsgemäße Flachdichtung
mehr als eine Durchgangsöffnung
aufweisen, welche von einer erhabenen, topographisch ausgebildeten
Dichtfläche
umgeben ist. Insbesondere im Fall der Variante b), in welcher Teile der
Dichtungsplatte entfernt wurden, ist es sinnvoll, benachbarte Flächen untereinander
zu verbinden. Hierzu dienen bevorzugt Verbindungsstege, deren Höhe geringer
ist als die Ausgangsdicke der Dichtungsplatte mit den erhabenen
Dichtflächen.
Zweckmäßig werden
diese Verbindungsstege gemeinsam mit den Dichtflächen geprägt, um so eine geeignete Höhe für diese
einzustellen. Bei eng nebeneinander liegenden Durchgangsöffnungen
können
benachbarte Öffnungen
umgebende Dichtflächen
einen gemeinsamen Abschnitt teilen. Nach dem Wegstanzen der nicht
benötigten
Bereiche der Dichtungsplatte wird dann eine skelettartige Dichtungslage
erhalten.
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Auch
die bereits beschriebenen metallischen Auflagen im Fall a) können untereinander über Verbindungsstege
oder gemeinsame Abschnitte verbunden sein. Zweckmäßig ist
es dabei, dass die Verbindungsstege, welche die Auflagen miteinander
verbinden, auf den Verbindungsstegen für die Dichtflächen zu
liegen kommen.
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Die
erfindungsgemäßen Flachdichtungen können in
der vorstehend beschriebenen Form eingesetzt werden. Besonders flexibel
verwendbar sind die Dichtungen jedoch, wenn sie wenigstens eine weitere
Dichtungslage aufweisen, welche benachbart zu der die erhabene Dichtfläche aufweisenden Dichtungslage
angeordnet ist. Bevorzugt handelt es sich bei der weiteren Dichtungslage
um eine metallische Dichtungslage. Was die äußeren Abmessungen der weiteren
Dichtungslage anbetrifft, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die weitere
Dichtungslage zumindest dem äußeren Umfang
der Dichtflächen-Dichtungslage
entspricht. Besonders zweckmäßig kann
es sein, wenn die weitere Dichtungslage zumindest abschnittweise über die
Dichtflächen-Dichtungslage übersteht.
Diese Variante eignet sich besonders, wenn verschiedene, zueinander
benachbarte Teile mit ein und derselben Flachdichtung abgedichtet
werden sollen. Zur Abdichtung eines weiteren Teils kann dann beispielsweise
ausschließlich
die überstehende
weitere Dichtungslage eingesetzt werden.
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In
einer ersten Möglichkeit
erstreckt sich die weitere Dichtungslage bis über die benachbarte erhabene
Dichtfläche,
beispielsweise bis an den Rand der von der Dichtfläche umschlossenen
Durchgangsöffnung.
In einem solchen Fall besitzt die weitere Dichtungslage beispielsweise
eine im Wesentlichen der Grundfläche
der Dichtflächen-Dichtungslage
entsprechende Grundfläche,
oder sie erstreckt sich am Rand noch über diese hinaus. Wie bereits
erwähnt, berücksichtigt
in diesem Fall der Überlagerung
mehrerer Dichtungslagen im Bereich der topographisch ausgebildeten
Dichtfläche
das Höhenprofil
der Dichtfläche
diese zusätzliche
Dichtungslage.
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Bei
der zweiten Möglichkeit
weist die zweite Dichtungslage zumindest in ihrem der erhabenen Dichtfläche gegenüberliegenden
Bereich eine Ausnehmung auf. In diesem Fall muss die weitere Dichtungslage
also bei der Bemessung des Höhenprofils der
erhabenen Dichtfläche
nicht berücksichtigt
werden.
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Zweckmäßig sind
Dichtflächen-Dichtungslage
und weitere Dichtungslage aneinander befestigt. Hierzu eignet sich
jedes übliche
Befestigungsverfahren, zum Beispiel Verklammern, Verkleben, Verlöten oder
Verschweißen.
Bevorzugt erfolgt die Befestigung der weiteren Dichtungslage in
einem außerhalb der
Dichtfläche
liegenden Bereich der Dichtflächen-Dichtungsplatte,
der gegenüber
der Ausgangsdicke verdünnt
ist. Die Verdünnung
erfolgt zweckmäßig im Prägeschritt
gemeinsam mit dem Prägen
der Dichtfläche.
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Die
weitere Dichtungslage kann lediglich zur Einstellung einer bestimmten
Dicke der erfindungsgemäßen Flachdichtung
verwendet werden und besitzt in diesem Falle zweckmäßig eine
im Wesentlichen gleichmäßige Dicke.
Bevorzugt ist es jedoch, wenn die weitere Dichtungslage zusätzliche
Funktionselemente aufweist und hier insbesondere wenigstens ein
elastisches Dichtelement. Damit ergibt sich die Möglichkeit,
Durchgangsöffnungen,
welche nicht von einer erhabenen, topographisch ausgebildeten Dichtfläche abgedichtet
werden sollen, auf andere Weise abzudichten. Die Verteilung dieser
unterschiedlichen Dichtelemente auf verschiedene Dichtungslagen
macht die erfindungsgemäße Flachdichtung
besonders flexibel und zudem leicht herstellbar. Dieses elastische
Dichtelement kann zur Abdichtung von Bereichen verwendet werden,
die sich mit standfesten Dichtungen nur schlecht abdichten lassen. Hier
sei auf die eingangs beschriebenen Zylinderkopfdichtungen zur Abdichtung
eines Kettenkastens oder eines Motors aus unterschiedlichen Materialien verwiesen.
Standfeste, topographisch ausgebildete Bereiche der Dichtung können beispielsweise
zur Abdichtung solcher Gegenflächen(abschnitte)
eingesetzt werden, die relativ hart und mit relativ hohen Schraubenkräften beaufschlagbar
sind, während weichere
Gegenflächen(abschnitte)
oder Formänderungen
während
des Betriebs bzw. größeren Fertigungstoleranzen
unterliegende Abschnitte durch die elastischen Bereiche der erfindungsgemäßen Dichtung
abgedichtet werden.
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Zur
Schaffung eines elastischen Dichtelements kann die weitere Dichtungslage
beispielsweise gesickt werden, wobei die Sicke jede bislang übliche Form
aufweisen kann. Zusätzlich
oder alternativ kann in der weiteren Dichtungslage eine elastische Auftragung
vorhanden sein. Als elastische Auftragung eignen sich elastomere
Materialien wie insbesondere elastomere Kunststoffe.
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Zusätzlich zu
der beschriebenen weiteren Dichtungslage können noch weitere Dichtungslagen in
der erfindungsgemäßen Flachdichtung
vorhanden sein. Beispielsweise kann die Dichtflächen-Dichtungslage beidseitig
von weiteren Dichtungslagen eingeschlossen sein. Auch noch weitere
Dichtungslagen, die sich ganz oder nur teilweise über die
Dichtflächen-Dichtungslage
erstrecken, sind möglich. Denkbar
sind außerdem
weitere Dichtungslagen, die sich seitlich der Dichtflächen-Dichtungslage
erstrecken und beispielsweise mit einer seitlich über die Dichtflächen-Dichtungslage
vorstehenden weiteren Dichtungslage verbunden sind.
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Der
Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Flachdichtung
ist nicht besonders beschränkt.
Eine bevorzugte Anwendung liegt in solchen Bereichen, in denen die
abzudichtenden Gegenflächen
zumindest partiell stark gegeneinander durchgebogen sind oder bei
denen im Einsatzfall starke Druckschwankungen auftreten. Eine bevorzugte
Einsatzmöglichkeit
liegt im Bereich von Motorendichtungen wie zum Beispiel Krümmerdichtungen
und insbesondere Zylinderkopfdichtungen.
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Ist
die erfindungsgemäße Flachdichtung eine
Zylinderkopfdichtung, ist die wenigstens eine von einer erhabenen
Dichtfläche
umgebene Durchgangsöffnung
von Vorteil eine Brennraumöffnung, während die
von einem elastischen Dichtelement umgebene Durchgangsöffnung ausgewählt ist
aus einer Öl-,
Wasser- oder Kettenkastenöffnung.
Zum Beispiel werden alle Brennraumöffnungen jeweils von einer
erhabenen Dichtfläche
umgeben, während Öl- und Wasseröffnungen
von elastischen Dichtelementen umgeben werden, welche in einer oder
mehreren zusätzlichen
Dichtungslagen ausgebildet sind.
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Besonders
geeignet ist die erfindungsgemäße Flachdichtung
zum gleichzeitigen Abdichten eines Kettenkastens. Bei herkömmlichen
Zylinderkopfdichtungen treten häufig
im Grenzbereich zwischen Kettenkasten und Motorblock Probleme mit
der Dichtigkeit auf. Sollen Kettenkasten und Zylinderblocköffnungen
gleichzeitig optimal abgedichtet werden, sind bislang oft recht
komplizierte Dichtungen erforderlich. Bei der erfindungsgemäßen Flachdichtung
können diese
Probleme vermieden werden, da die Dichtung im Bereich um die Brenn raumöffnungen,
wo große Druckschwankungen
auftreten, standfest ist und Vibrationen praktisch nicht in die
Dichtung übertragen werden.
Gleichzeitig ist durch die separate weitere Dichtungslage mit elastischen
Dichtelementen eine flexible Abdichtung des Kettenkastens möglich und Fertigungstoleranzen
können
unproblematisch ausgeglichen werden.
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Ebenfalls
ausgezeichnet geeignet ist die erfindungsgemäße Dichtung als Zylinderkopfdichtung für die beschriebenen
Al-Mg-Motorblöcke.
Während der
Kernbereich der Dichtung standfest ausgebildet ist und die im harten
Aluminiumkern befindlichen Brennraumöffnungen abdichtet, befindet
sich im Randbereich der Dichtung oberhalb des Mg-Mantels zweckmäßig nur
wenigstens eine weitere Dichtungslage mit elastischen Dichtelementen.
Diese elastischen Bereiche können
den thermisch bedingten Dichtspaltänderungen im Mg-Bereich ohne
weiteres folgen und sorgen hier für eine gute Dichtigkeit. Die weitere
Dichtungslage ist vorzugsweise so an der topographischen Dichtungslage
befestigt, dass eine Abstützung
nur über
den Al-Kern erfolgt und keine Befestigung im Mg-Bereich des Motorblocks
erforderlich ist.
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Besonders
geeignet ist die erfindungsgemäße Flachdichtung
auch als Zylinderkopfdichtung zum Abdichten von so genannten Open-Deck-Motoren. Bei
diesen Motoren sind im Zylinderblock zwischen äußerer Wand und Zylinderrohr
keine Zwischenstege vorhanden. Die erfindungsgemäße Dichtung ist nun so ausgebildet,
dass in der Variante c) die aus der Ebene der Dichtflächen-Dichtungsplatte
herausgebogenen Bereiche in den offenen Bereichen des Motorblocks
zu liegen kommen. Damit beeinträchtigen die
herausgebogenen dickeren Bereiche die auf dem Motorblock aufliegenden
geprägten
Bereiche der Dichtungsplatte nicht mehr in ihrer Dichtfunktion.
Auf diese Weise kann eine sehr einfach herstellbare Zylinderkopfdichtung
erhalten werden. In einer Weiterbildung dieser Dichtungen ist es
möglich,
innerhalb der herausgebogenen Bereiche als Ausgleichssicke wenigstens
eine zur Motorblockseite weisende Auswölbung vorzusehen.
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Die
einzelnen Dichtungslagen einer erfindungsgemäßen Flachdichtung können zumindest einseitig
und zumindest bereichsweise mit einer Beschichtung versehen sein.
Unter einer Beschichtung – im
Unterschied zu einer Dichtungslage – soll hier in üblicher
Weise eine Auftragung verstanden werden, welche in ihrem gesamten
Bereich an der zu beschichtenden Dichtungslage anliegt und an dieser anhaftet.
Zudem wird eine Beschichtung üblicherweise
eine deutlich geringere Dicke als die beschichtete Dichtungslage
aufweisen. Zweck einer Beschichtung kann der Schutz der darunterliegenden
Dichtungslage, eine Verbesserung der physikalischen Eigenschaften
wie zum Beispiel der Gleitreibung sowie eine Verbesserung der Mikroabdichtung
sein. Es können
alle auch bisher für
die jeweilige Flachdichtung geeigneten Beschichtungen verwendet
werden. Besonders bevorzugt sind die aus der
DE 19941410 A1 bekannten
Beschichtungen.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert werden.
Darin zeigen schematisch:
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1 eine teilweise Draufsicht
auf ein erstes Beispiel einer erfindungsgemäßen Flachdichtung;
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2 eine Draufsicht auf ein
weiteres Beispiel einer erfindungsgemäßen Flachdichtung;
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3 einen schematischen teilweisen
Querschnitt durch eine Vorform einer erfindungsgemäßen Flachdichtung
im Bereich A-A der 1;
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4 eine aus der Vorform gemäß 3 fertiggestellte Dichtung
im Querschnitt entlang der Linie A-A;
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5 ein weiteres Beispiel
einer aus der Vorform gemäß 3 fertiggestellten Dichtung, ebenfalls
im Querschnitt entlang der Linie A-A;
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6 ein weiteres Beispiel
einer erfindungsgemäßen Flachdichtung
im Querschnitt entlang der Linie A-A der 1;
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7 ein weiteres Beispiel
einer erfindungsgemäßen Flachdichtung
im Querschnitt entlang der Linie B-B der 2;
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8 die Dichtung gemäß 7 im Querschnitt entlang
der Linie C-C;
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9 ein anderes Beispiel einer
erfindungsgemäßen Flachdichtung
im Bereich der Linie D-D der 2 im
Querschnitt;
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10 noch ein weiteres Beispiel
einer erfindungsgemäßen Flachdichtung
im Querschnitt entlang der Linie D-D der 2;
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11 eine andere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Flachdichtung
in einer der 10 entsprechenden
Darstellung;
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12 noch ein weiteres Beispiel
einer erfindungsgemäßen Dichtung
im Querschnitt in dem den 9 bis 11 entsprechenden Bereich;
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13 eine Querschnittsdarstellung
entlang der Linie B-B einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Flachdichtung,
die zwischen Motorblock und Zylinderkopf eingespannt ist; und
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14 eine alternative Ausführungsform
der Dichtung gemäß 13 im selben Bereich, ebenfalls im
Querschnitt.
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1 und 2 zeigen schematisch Teildraufsichten
auf erfindungsgemäße Dichtungen
am Beispiel von Zylinderkopfdichtungen 1. Die Dichtungen 1 weisen
neben im Inneren der Dichtungen gelegenen Brennraumöffnungen 3 Ölöffnungen 5,
Wasseröffnungen 6 und
Schraubenöffnungen 7 auf.
Zusätzlich ist
in der Dichtung gemäß 2 eine Öffnung 10 für einen
Kettenkasten vorhanden. Größe und Verteilung
der Öffnungen
auf der Dichtungsfläche
sind hier nur sehr schematisch wiedergegeben und lediglich dazu,
das Funktionsprinzip der erfindungsgemäßen Dichtungen zu zeigen.
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1 zeigt die Draufsicht auf
eine Dichtungsplatte 2, während in der Dichtung gemäß 2 zusätzlich zu der Dichtungsplatte 2 eine
weitere Dichtungsplatte 11 vorhanden ist. In der im Inneren
der Dichtung befindlichen Dichtungsplatte 2 sind die Brennraumöffnungen 3 sowie
die diese umgebenden Schraubenöffnungen 7 angeordnet.
Die Dichtungsplatte 11 umfasst die am äußeren Rand der Dichtung angeordneten Ölöffnungen 5,
Wasseröffnungen 6 sowie
Schraubenöffnungen 7 und
die Kettenkastenöffnung 10.
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Die
Dichtungsplatten 2 bestehen jeweils aus einem druck- und
kriechfesten, unter den Betriebsbedingungen der Zylinderkopfdichtungen
nicht höhenverformbaren
Material. Bevorzugt handelt es sich dabei um Metall.
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In
der Dichtungslage
2 sind erhabene Dichtflächen
4 herausgebildet,
welche die Brennraumöffnungen
3 jeweils
vollständig
umgeben. Die Höhe
der Dichtflächen ändert sich
in Umfangsrichtung um die Brennraumöffnungen
3. Das Höhenprofil
ist dabei der Topographie des Dichtspalts im Bereich der jeweiligen
Brennraumöffnung
entsprechend ausgebildet. Zusätzlich
zu dem Höhenprofil
kann die jeweilige Dichtfläche
4 auch
eine Änderung
ihrer Breite in Umfangsrichtung aufweisen. Die Ermittelung der Dichtspalt-Topographie
erfolgt dabei wie aus dem Stand der Technik bekannt und beispielsweise
in der
EP 0485693 A1 beschrieben.
Wie schon dort erwähnt,
wachsen die erhabenen Dichtflächen
4 vorzugsweise
sprungfrei aus der Dichtungsplatte
2 heraus. Die mit
4 bezeichneten
Ringe verdeutlichen daher nur die ungefähre Lage der Scheitelflächen der Dichtflächen
4.
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Neben
den Brennraumöffnungen
sind auch die weiteren Flüssigkeitsöffnungen,
das heißt Ölöffnungen 5 und
Wasseröffnungen 6,
von Abdichteinrichtungen umgeben. Diese sind der Übersichtlichkeit
halber in 1 und 2 genauso wenig dargestellt wie
Abdichteinrichtungen um die Kettenkastenöffnung und Stützflächen um
die Schraubenöffnungen, welche
gegebenenfalls vorhanden sein können.
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In
den Dichtungen gemäß
1 kann die gesamte Dichtungsplatte
2 topographisch
ausgebildet sein, so dass auch die Öl- und Wasseröffnungen von
höhen-
und /oder breitenprofilierten Dichtflächen umgeben sind, die in ihrer
Topographie dem abzudichtenden Dichtspalt entsprechen. Alternativ
können
die Flüssigkeitsöffnungen
5 und
6 von
elastischen Abdichteinrichtungen umgeben werden. Bei der elastischen
Abdichteinrichtung kann es sich beispielsweise um einen Siebdruckauftrag
aus einem elastomeren Material handelt, der auf die Dichtungsplatte
2 aufgebracht
wurde. Dies ist ebenfalls bereits in der
EP 0485693 A1 beschrieben.
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In
den Dichtungen gemäß 2 sind die benachbart zum
Dichtungsrand 8 angeordneten Flüssigkeitsöffnungen 5 und 6 und
die Kettenkastenöffnung 10 in
der Dichtungsplatte 11 ebenfalls von elastischen Abdichtelementen
umgeben. Im Unterschied zur Dichtungsplatte 2 mit den topographisch
ausgebildeten Dichtflächen 4 ist
die Dichtungsplatte 11 in ihrer Dickenverteilung nicht
topographisch ausgebildet und weist im Wesentli chen über ihre
gesamte Fläche
eine einheitliche Dicke auf. Bei den elastischen Abdichtelementen
in dieser Platte handelt es sich zweckmäßig um in die Dichtungsplatte 11 eingeformte
Sicken oder um auf die Dichtungsplatte 11 aufgebrachte
elastomere Elemente. Konkrete Beispiele werden nachstehend noch
beschrieben werden.
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Die
Topographie in der Dichtungsplatte
2 wird bevorzugt in
einem Prägeverfahren
hergestellt. Hierzu wird das gewünschte
Höhenprofil
mit Hilfe eines geeigneten Prägewerkzeugs,
beispielsweise wie in der
EP
0485693 A1 beschrieben, in eine Dichtungsplatte mit einer
Ausgangsdicke D eingeprägt. Zweckmäßig wird
das gesamte Höhenprofil
der Dichtungsplatte
2 in einem einzigen Prägeschritt
eingeprägt.
Dabei wird das Material der Dichtungsplatte
2 gezielt in
den Bereichen der späteren
Dichtflächen
4 und
gegebenenfalls in weiteren tragenden und die Flächenpressungen aufnehmenden
Bereichen der Dichtung heruntergeprägt und in seiner Dicke verringert.
Heruntergepresstes Material wird seitlich der geprägten Flächen herausgedrängt, so
dass in diesen Bereichen die Dicke der geprägten Dichtungsplatte
2 eine
größere Dicke
als die Ausgangsdicke D der Dichtungsplatte aufweisen kann.
3 zeigt eine Dichtungs-Vorform
nach dem Prägeschritt
im Querschnitt entlang der Linie A-A in
1.
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3 verdeutlicht, dass der
Prägeschritt durchgeführt wird,
bevor die Durchgangsöffnungen
in die Dichtungsplatte 2 eingebracht werden. Dargestellt
ist der Bereich zwischen zwei benachbarten Brennraumöffnungen
(3 in 1), die
durch einen Stegbereich 9 miteinander in Verbindung stehen. Jede
der Brennraumöffnungen 3 ist
für sich
von einer kreisförmig
geschlossenen Dichtfläche 4 umgegeben.
Bei sehr eng beieinander liegenden Brennraumöffnungen 3 ist es
aber möglich,
dass die Dichtflächen 4 im
Bereich zwischen den Brennraumöffnungen 3 zu
einer einzigen Dichtfläche 4 zusammenlaufen,
so dass dann der Stegbereich 9 entfallen würde.
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Wie 3 zu entnehmen ist, sind
die Dichtflächen 4 in
ihrer Dicke, die hier mit d bezeichnet ist, gegenüber der
Ausgangsdicke D reduziert. Die in 3 gezeigte
Dichtungs-Vorform ist nach dem Prägeschritt so noch nicht als
Dichtung zu gebrauchen. Die nicht geprägten Bereiche mit zumindest
der Ausgangsdicke D verhindern, dass die Dichtflächen 4 ihre Stützfunktion
ausüben
und den Dichtspalt, welcher zwischen Motorblock und Zylinderkopf
gebildet wird, ausfüllen
können.
Nachfolgend werden nun die verschiedenen erfindungsgemäßen Varianten
beschrieben, mit denen dieses Problem umgangen werden kann.
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In
der Dichtung gemäß 4 sind auf die Dichtflächen 4 jeweils
beidseitig Auflagen 12 aufgelegt. Die Dicke der Auflagen 12 ist
dabei so bemessen, dass die Gesamtdicke d1 im Bereich der Dichtflächen 4 größer ist
als in den nicht heruntergeprägten
Bereichen der Dichtungsplatte 2, so dass die Dichtflächen 4 mit
den Auflagen 12 ihre Stützfunktion ausüben und
den abzudichtenden Dichtspalt zuverlässig abdichten können.
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Die
Auflagen 12 bestehen aus einem Material, welches genauso
wie das Material der Dichtungsplatte 2 unter den Einsatzbedingungen
der Zylinderkopfdichtung 1 druck- und kriechfest und nicht
höhenverformbar
ist. Bevorzugt handelt es sich um metallische Auflagen, es kann
aber auch Keramik oder ein anderes geeignetes Material verwendet
werden. In einer Variante werden die Auflagen 12 als ringförmige Auflagen,
beispielsweise als gestanzte Metallringe, auf geeignete Weise auf
den Dichtflächen 4 befestigt,
zum Beispiel angeklebt, angelötet
oder verschweißt.
Die Auflagen 12 können
jedoch auch angesintert werden.
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Die
im Bereich der Brennraumöffnungen 3 vorhandenen
nicht geprägten
Bereiche der Dichtungsplatte 2 sind in der Dichtung gemäß 4 entfernt. Dies geschieht
bevorzugt durch einen Stanzschritt, der vor oder nach dem Anbringen
der Auflagen 12 durchgeführt werden kann. Zweckmäßig werden
mit dem Öffnen
der Brennraumöffnungen
auch alle anderen Öffnungen
in die Dichtfläche
eingestanzt, so dass nur ein Stanzschritt erforderlich ist.
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5 zeigt eine Abwandlung
der Dichtung gemäß 4. In letzterer ist der
Verbindungsbereich zwischen den Brennraumöffnungen 3 nicht im
Prägeschritt
mit heruntergeprägt
und daher im Wesentlichen in seiner ursprünglichen Höhe erhalten geblieben. Die
auf die Dichtflächen 4 aufgelegten
Auflagen 12 sind jeweils als einzelne Ringe ausgebildet.
In der Dichtung gemäß 5 hingegen ist der Verbindungsbereich
zwischen benachbarten Brennraumöffnungen 3 zumindest
bereichsweise in seiner Dicke mit heruntergeprägt, sodass zwischen benachbarten Brennraumöffnungen
ein geprägter
Verbindungssteg 9 entstanden ist, der im Querschnitt gemäß 3 und in der Draufsicht
der 1 durch gestrichelte
Linien angedeutet ist. Ober- und unterhalb dieses Verbindungsstegs 9 in
der Dichtungslage 2 sind benachbarte ringförmige Auflagen 12 jeweils
mit einem schmalen Verbindungssteg 12' miteinander verbunden. Anstelle
einzelner ringförmiger
Auflagen 12 kann daher eine brillenartige Auflage für mehrere
benachbarte Dichtflächen 4 verwendet
werden. Die reduzierte Teilezahl erleichtert die Handhabung.
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Die
in 4 und 5 beschriebenen Dichtungen entsprechen
der Variante a) der Erfindung, in der die Herstellung des Höhenprofils
der tragenden und die Flächenpressung
aufnehmenden Bereiche der topographischen Dichtungsplatte durch
einen einfachen dickenreduzierenden Herunterprägeschritt ermöglicht wird,
indem auf die geprägten
Dichtflächen eine
dickenerhöhende
Auflage aufgebracht wird. In den gezeigten Beispielen wurden die
Auflagen 12 erst nach Ausführung des Prägeverfahrens
aufgelegt. Es ist alternativ jedoch ebenfalls möglich, die Auflagen 12 schon
vor dem Prägeschritt
auf die nicht geprägte
Dichtungslage aufzubringen und die Auflagen 12 gemeinsam
mit den späteren
Dichtflächen 4 zu
prägen.
Es hängt
dann von der Art der Dichtungsplatte 2 und der Auflagen 12 ab,
in welcher Verteilung zwischen beiden Schichten das Höhenprofil
ausgebildet wird. Üblicherweise
wird sich sowohl in den Auflagen 12 als auch in den Dichtflächen 4 der
Dichtungsplatte 2 eine Dickenänderung des Materials in Umfangsrichtung
einstellen. Dagegen wird zweckmäßig bei
nachträglich
auf die Dichtungslage 2 aufgelegten Auflagen 12 die
Dickenänderung
in Umfangsrichtung in der Dichtungsplatte 2 ausgebildet sein,
während
die Auflagen 12 eine konstante Dicke aufweisen. Grundsätzlich ist
es jedoch ebenfalls denkbar, sowohl die Dichtflächen 4 als auch die
Auflagen 12 jeweils gesondert mit einem in Umfangsrichtung
sich ändernden
Höhenprofil
auszubilden, obwohl dies natürlich
in der Herstellung aufwändiger wird.
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6 bis 12 beschreiben Dichtungen, welche der
Variante b) der Erfindung entsprechen. Vorstufe dieser Dichtungen
ist erneut eine geprägte Dichtungsvorform,
wie sie beispielhaft in 3 ausschnittweise
dargestellt ist. Hier werden jedoch nicht die geprägten Bereiche
der Dichtungsplatte 2 in ihrer Dicke aufgebaut, sondern
es werden diejenigen Bereiche der Dichtungsplatte entfernt, welche
in ihrer Höhe über die
geprägten
tragenden Dichtflächen
vorstehen und diese in ihrer Stützfunktion
behindern. Bevorzugt erfolgt das Entfernen dieser Dichtungsbereiche
gleichzeitig mit dem Einbringen der Durchgangsöffnungen in die Dichtungsplatte 2.
Besonders einfach ist es, wenn sämtliche
Durchgangsöffnungen gemeinsam
mit den störenden,
nicht geprägten
Bereichen der Dichtungsplatte 2 ausgestanzt werden. Bevorzugt
ist es dabei, wenn die tragenden Dichtflächen durch geprägte Verbindungsstege
miteinander verbunden sind, so dass nach dem Wegstanzen der nicht
benötigten
Bereiche der Dichtungsplatte 2 eine skelettartige Dichtungsstruktur
aus tragenden Dichtflächen
und Verbindungsstegen zurückbleibt.
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6 zeigt einen Ausschnitt
aus einer solchen skelettartigen Struktur der Dichtungsplatte 2 im Querschnitt
entlang der Verbindungslinie A-A in 1.
Aus einer Vorform, wie sie in 3 dargestellt ist,
wobei im Verbindungsbereich zwischen den Dichtflächen 4 ein verdünnter Verbindungssteg 9 eingeprägt wurde,
wie er durch die gestrichelten Linien angedeutet ist, werden in
einem Stanzschritt die Durchgangsöffnungen eingestanzt und ebenso
alle nicht heruntergeprägten
Bereiche der Dichtung, welche keine erhabenen Dichtflächen sind
und keine Verbindungsstege, weggestanzt. Nach dem Stanzschritt wird
daher eine skelettartige Struktur erhalten, welche von profilierten
Dichtflächen
umgebene Durchgangsöffnungen
umfasst und Verbindungsstege, welche diese topographisch ausgebildeten
Dichtflächen
miteinander verbinden. Außerdem
können zusätzliche
stützende
Dichtkufen vorhanden sein, die mit einer der Topographie des Dichtspalts
zwischen Motorblock und Zylinderkopf entsprechenden Höhenprofilierung
ausgestattet sind und beim Zusammenspannen von Motorblock und Zylinderkopf
Flächenpressung
aufnehmen. Eine solche Dichtkufe kann beispielsweise entlang des
Dichtungsrandes verlaufen und ist zweckmäßig ebenfalls über Verbindungsstege
mit den restlichen Elementen der Dichtungsplatte 2 verbunden.
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Es
ist jedoch ebenfalls möglich,
auf Verbindungsstege zwischen den höhenprofilierten Dichtflächen 4 der
Dichtungslage 2 zu verzichten. Diese Variante eignet sich
besonders bei mehrlagigen Dichtungen. Zweckmäßig sind in diesem Fall die
geprägten
erhabenen Dichtflächen
an einer zusätzlichen Dichtungsplatte
befestigt. 7 zeigt ein
mögliches Beispiel.
Gezeigt ist erneut ein Querschnitt durch die Dichtung im Bereich
zwischen benachbarten Brennraumöffnungen 3.
Es kann sich dabei um einen Querschnitt entlang der Linie B-B gemäß 2 handeln, bei welcher sich
benachbart zur Dichtungslage 2 eine weitere Dichtungslage 11 befindet,
die allseitig über die
Dichtungslage 2 vorsteht. Genauso gut kann es sich jedoch
um einen Querschnitt entlang der Linse A-A der 1 handeln, wobei sich unterhalb der Dichtungsplatte
eine weitere Dichtungslage 11 befindet, die in ihren äußeren Abmessungen
im Wesentlichen der Dichtungsplatte 2 entspricht. Im Unterschied
zur Dichtung gemäß 6 ist in der Dichtung gemäß 7 zwischen den benachbarten
Dichtflächen 4 kein
Verbindungssteg 9 vorhanden. Das heißt, in der Dichtungs-Vorform
gemäß 3 wurde kein Verbindungssteg 9 eingeprägt, sondern
der Zwischenbereich weist im Wesentlichen die ursprüngliche
Dicke D der Dichtungsplatte 2 auf, wie dies mit der durchgezogenen
Linie in diesem Zwischenbereich dargestellt ist.
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Die
Dichtungsplatte 11 in der Dichtung gemäß 7 weist zweckmäßig über ihre gesamte Fläche eine
konstante Dicke auf. Da sie sich über die profilierten Dichtflächen 4 bis
zu den Brennraumöffnungen 3 erstreckt,
muss ihre Dicke bei der Bemessung des Höhenprofils der Dichtflächen 4 berücksichtigt
werden, damit das Gesamt-Höhenprofil
von Dichtflächen 4 plus
Dichtungsplatte 11 der Topographie des Dichtspalts in diesem
Bereich entspricht. Im gezeigten Fall befindet sich dabei die Dichtungsplatte 11 auf
der Motorblockseite und entsprechend die Dichtungslage 2 mit
den geprägten
Dichtflächen 4 auf
der Zylinderkopfseite. Gleiches gilt für die in den nachfolgenden 8 bis 12 dargestellten Dichtungen.
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8 zeigt die Dichtung gemäß
7 im Bereich zum Dichtungsrand
8 hin
im Querschnitt entlang der Linie C-C der
2. Dieses Beispiel verdeutlicht die Kombination
eines standfesten, nicht dickenverformbaren Abdichtungsbereiches,
wie er beispielsweise aus der
EP 0485693 A1 bekannt ist, mit einer herkömmlichen
elastischen Abdichtung einer Durchgangsöffnung. Im gezeigten Fall sind
die Brennraumöffnungen
3 nichtelastisch
mit topographisch ausgebildeten Dichtflächen
4 abgedichtet,
wie dies bereits im Zusammenhang mit
7 beschrieben
wurde. Der Randbereich der Dichtung
1 wird jedoch ausschließlich von
elastischen Dichtelementen abgedichtet, welche in der Dichtungsplatte
11 ausgebildet
sind. Als elastische Dichtelementen dienen hier Sicken
13,
welche die Ölöffnungen
5,
die Wasseröffnungen
6 sowie
die Kettenkastenöffnung
10 vollständig umlaufen.
8 zeigt die elastische Abdichtung anhand
einer Sicke
13, welche eine Wasseröffnung
6 vollständig umgibt.
Die Sicke
13 ist hier rund, es kann sich jedoch genauso
gut um eine eckige Sicke oder Halbsicke handeln. Zusätzlich ist
am Dichtungsrand
8 ein weiteres elastisches Dichtelement
vorhanden, nämlich
eine Halbsicke
14, welche entlang des äußeren Dichtungsrandes umläuft. Bevorzugtes
Material der Dichtungslage
11 ist Federstahl.
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Die
gezeigte Dichtung eignet sich besonders gut für Motoren, die einen harten
inneren Kern und einen weicheren äußeren Mantel aufweisen. Beispielsweise
kann der die Brennraumöffnungen 3 enthaltene
Motorkern aus Aluminium bestehen, während der äußere Mantel mit den Ölöffnungen 5 und
Wasseröffnungen 6 aus
Magnesium besteht. Die sehr unterschiedliche Härte dieser beiden Metalle und
deren unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten erschweren
eine zuverlässige
Abdichtung sämtlicher Durchgangsöffnungen
mit herkömmlichen,
rein elastischen Dichtungen einerseits und rein standfest ausgebildeten
topographischen Dich tungen andererseits außerordentlich. In ersterem
Fall führt
bestenfalls eine sehr komplizierte Dichtungsstruktur zu zufriedenstellenden
Ergebnissen mit nicht immer optimaler Abdichtung vor allem der Brennraumöffnungen,
während
in letzterem Fall nicht-elastische topographische Dichtungen zu
einer ungenügenden
Abdichtung der Flüssigkeitsöffnungen
am Dichtungsrand führen. Der
Grund liegt vor allem darin, dass einerseits aufgrund der geringen
mechanischen Festigkeit des Magnesiums im Randbereich keine hinreichenden
Flächenpressungen
erzielt werden können
und andererseits die unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten
der metallischen Materialien zu Änderungen des
Dichtspalts in Abhängigkeit
von der Temperatur führen,
die mit einer nicht-elastischen Dichtung kaum ausgeglichen werden
können.
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Die
erfindungsgemäßen mehrlagigen
Dichtungen mit standfesten und elastischen Bereichen lösen dieses
Problem in nahezu idealer Weise. Die standfesten, nicht dickenverformbaren
Dichtflächenbereiche
ermöglichen
eine zuverlässige
Abdichtung der stark temperatur- und druckbelasteten Brennraumöffnungen 3,
sorgen hier für
eine gleichmäßige Flächenpressungsverteilung
bei relativ geringen Schraubenkräften
und verhindern zudem, dass Vibrationen in den Randbereich der Dichtung
weitergeleitet werden. In den Randbereichen der Dichtung dagegen
nehmen die elastischen Elemente der Dichtungsplatte 11 die
durch die starke Wärmeausdehnung
des Magnesiums verursachten Dichtspaltänderungen ohne Weiteres auf.
Die Dichtungsplatte 11 ist zudem bevorzugt in den standfesten
Bereich der Dichtung oberhalb des härteren Aluminium-Kerns des
Motorblocks hineingeführt.
Im gezeigten Fall verläuft
die Dichtungsplatte 11 bis an den Rand der Brennraumöffnungen 3 heran.
Dadurch stützt
sich die elastische Dichtungsplatte 11 auf dem harten Aluminium-Kern
des Motorsblocks ab, was eine mechanische Belastung des weicheren
Magnesium-Randes reduziert. Dadurch kann weitgehend verhindert werden,
dass sich die erfindungsgemäße Zylinderkopfdichtung 1 in
den Magnesiummantel des Motorblocks eingräbt. Außerdem kann die Anzahl der
Befestigungsschrauben im Randbereich stark reduziert werden, und
der Zusammenspanndruck muss nur gering sein.
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Auch
die Abdichtung einer Kettenkastenöffnung gelingt mit der erfindungsgemäßen Dichtung auf
zuverlässige
Weise. Problematisch bei der Abdichtung von Kettenkästen ist
unter anderem, dass abhängig
von Fertigungstoleranzen und Abweichungen bei der Anbringung der
Kettenkästen
von Motor zu Motor verschiedene Versätze und Sprünge in der Dichtungsfläche auftreten.
Diese variablen Sprünge in
der abzudichtenden Gegenfläche
lassen sich mit rein standfesten Dichtungen praktisch nicht überbrücken. Dies
gelingt jedoch bei den erfindungsgemäßen Dichtungen, welche standfeste
Bereiche mit nicht standfesten, elastischen Bereichen kombiniert. Verschiedene
Möglichkeiten
der Anbindung und Abdichtung von Kettenkästenöffnungen sind in den 9 bis 12 beschrieben. Diese zeigen Querschnitte entlang
der Linie D-D in 2.
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9 zeigt eine einfache Variante,
in welcher die Kettenkastenöffnung 10 von
einer Halbsicke 14 umlaufen wird, welche in der elastischen
Dichtungsplatte 11 ausgebildet ist. Die Brennraumöffnungen 3 sind
erneut von standfesten, topographisch ausgebildeten Dichtflächen 4 umgeben.
Im Unterschied zu der in 7 beschriebenen
Dichtung verläuft
die Dichtungsplatte 11 jedoch nicht unterhalb der Dichtungsplatte 2,
so dass letztere bei Bemessung des Höhenprofils der Dichtfläche 4 entsprechend
der Topographie des abzudichtenden Dichtspalts nicht berücksichtigt
werden muss. Vielmehr ist hier in der Dichtungsplatte 2 im
Bereich des äußeren Randes
der erhabenen Dichtfläche 4 zur Motorblockseite
hin eine Ausnehmung 15 vorhanden, deren Höhe im Wesentlichen
der Dicke der Dichtungsplatte 11 entspricht. In dieser
Ausnehmung 15 ist der innere Randbereich der Dichtungsplatte 11 an
der Dichtungsplatte 2 befestigt.
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10 zeigt eine Weiterbildung
des in 9 beschriebenen
Bereiches der Dichtung. Hier endet die Dichtungsplatte 2 nicht
mit der erhabenen Dichtfläche 4,
sondern zusätzlich
ist zum Randbereich 8 der Dichtung hin eine weitere erhabene
Dichtkufe 16 vorhanden. Diese ist zweckmäßig wie
die Dichtfläche 4 in
ihrer Höhe
und gegebenenfalls auch in ihrer Breite profiliert und der Topographie
des abzudichtenden Dichtspalts in diesem Bereich angepasst. Die
Dichtkufe 16 nimmt also beim Befestigen des Zylinderkopfes
auf dem Motorblock ebenso einen Teil des Zusammenspanndrucks auf
und hat tragende und stützende
Funktion. Zweckmäßig wird
die Dichtkufe 16 gemeinsam mit den Dichtflächen 4 in
ein und demselben Prägeschritt
hergestellt. Außerdem
kann die Dichtkufe 16 über
einen Verbindungssteg 9, der hier nicht dargestellt ist,
an einer benachbarten Dichtfläche 4 oder
einem sonstigen Bereich der Dichtungsplatte 2 befestigt
sein. Die Dichtkufe 16 führt einerseits zu einer stabileren
Befestigung der elastischen Dichtungsplatte 11 am standfesten
Bereich der Dichtung 1 und wirkt andererseits als Stopper
für die Halbsicke 14.
Die Dichtkufe 16 verhindert also, dass die Halbsicke 14 bei
Betrieb der Dichtung vollständig abgeflacht
wird. Dies erhöht
die Lebensdauer der Halbsicke 14.
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11 zeigt einen Ausschnitt
einer erfindungsgemäßen Zylinderkopfdichtung,
welcher hinsichtlich der Ausbildung der erhabenen Dichtfläche 4, der
Dichtkufe 16 und der Anbringung der weiteren Dichtungslage 11 im
Wesentlichen der Dichtung gemäß 10 entspricht. Zusätzlich zu
dieser ist hier nun aber ein Verbindungssteg 9 vorhanden,
welcher Dichtkufe 16 und Dichtfläche 4 miteinander
verbindet. Das elastische Dichtelement zur Abdichtung der Kettenkastenöffnung 10 besteht
hier nicht aus einer Sicke, sondern aus einer Auftragung 17 aus
einem elastomeren Kunststoff. Geeignet sind hier alle Elastomere,
die bereits auch bisher zur elastischen Abdichtung von Durchgangsöffnungen
in Dichtungen verwendet wurden. Bevorzugt wird das Elastomer 17 in
einem Siebdruckverfahren auf die Dichtungsplatte 11 aufgebracht.
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12 zeigt eine weitere Variante
der Kettenkastenabdichtung. Im Unterschied zu den in 9 bis 11 gezeigten Varianten ist hier die Dichtungsplatte 11 erneut
bis an den Rand der Brennraumöffnung 3 herangeführt, so
dass die Dicke der Dichtungsplatte 11 bei der Bemessung
des Höhenprofils
in der Dichtungslage 2 zu berücksichtigen ist. Die Abdichtung
der Kettenkastenöffnung 10 erfolgt erneut
mit einer Halbsicke 14, die jedoch im Unterschied zu den
Dichtungen gemäß 9 und 10 andersherum orientiert ist, nämlich von
oben nach unten in Richtung auf die Kettenkastenöffnung 10 hin geführt. Zum
Höhenausgleich
ist daher benachbart zur Dichtfläche 4 in
der Dichtungsplatte 11 eine Kröpfung 18 vorhanden.
Die Halbsicke 14 wird er neut von einer Dichtkufe 16 stabilisiert,
die nun auf der Motorblockseite der Dichtungslage 11 angeordnet
ist. Wie schon in den vorangegangenen Beispielen befindet sich die
Dichtkufe 16 zweckmäßig noch
oberhalb des härteren
Aluminiumkern-Bereich des Motorblocks.
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13 und 14 schließlich zeigen erfindungsgemäße Dichtungen
am Beispiel von Zylinderkopfdichtungen gemäß Variante c) der Erfindung. 13 zeigt die erfindungsgemäße Dichtung 1 im
Querschnitt eingespannt zwischen einem Motorblock 19 und
einem Zylinderkopf 22. Bei dem Moorblock 19 handelt
es sich um einen so genannten Open-Deck-Motor, der zwischen äußerer Wand 20 und
den Zylinderwänden 21 zum
Zylinderkopf 22 hin offene Bereiche 23 aufweist.
Die Zylinderkopfdichtung 1 kann erneut aus einer Dichtungs-Vorform
hergestellt werden, wie sie beispielhaft in 3 wiedergegeben ist. Die in dieser Vorform
seitlich der geprägten
Dichtflächen 4 befindlichen
nicht geprägten Dichtungsbereiche
im Bereich der Brennraumöffnungen 3 sowie
die übrigen
Durchgangsöffnungen
der Dichtung wurden durch einen Stanzschritt entfernt Damit verbleiben
außerhalb
der eingestanzten Durchgangsöffnungen
immer noch nicht geprägte Bereiche
mit wenigstens der Ausgangsdicke D der Dichtungsplatte 2,
welche über
die Oberflächen
der geprägten
Dichtungsflächen 4 hervorstehen
und diese in ihrer Stützfunktion
beeinträchtigen.
Gemäß Variante
c) der Erfindung sind diese höheren
Bereiche aus der Ebene der Dichtungsplatte 2 herausgebogen.
Das Herausbiegen erfolgt dabei so, dass die nicht geprägten, dicken
Bereiche in den Öffnungen 23 zu
liegen kommen, wie dies 13 zu
entnehmen ist.
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Das
Herausbiegen wird dadurch erleichtert, dass die Verbindungsbereiche 24 zwischen
geprägten
Dichtflächen 4 und
nicht geprägten
Bereichen zumindest der Dicke D auf eine Dicke d2 reduziert sind, welche
geringer ist als die Dicke d der geprägten Dichtflächen 4.
Diese Dickenreduzierung erfolgt zweckmäßig gemeinsam mit dem Prägen des
Höhenprofils
der Dichtflächen 4.
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14 zeigt einer Weiterbildung
der Dichtung gemäß 13. Hier ist bereits im
Prägeverfahren
für die
Dichtflächen 4 in
den Bereich, der später aus
der Ebene der Dichtungsplatte 2 herausgebogen werden soll,
eine Ausgleichssicke 25 eingeprägt.
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Alle
vorstehend beschriebenen Dichtungen können beschichtet sein. Die
Beschichtung ist zweckmäßig zumindest
dort vorhanden, wo die Dichtungen mit den abzudichtenden Gegenflächen von Motorblock
und Zylinderkopf in Kontakt treten. Die Beschichtungen, die hier
der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt sind, bestehen bevorzugt aus einer Beschichtung,
wie sie von der Anmelderin in der
DE 19941410 A1 beschrieben wurde.