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DE10337977B3 - Vorrichtung zum Erstellen einer Ausschachtung und zum Verlegen eines Kabelkanals entlang von Gleisen - Google Patents

Vorrichtung zum Erstellen einer Ausschachtung und zum Verlegen eines Kabelkanals entlang von Gleisen Download PDF

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DE10337977B3
DE10337977B3 DE10337977A DE10337977A DE10337977B3 DE 10337977 B3 DE10337977 B3 DE 10337977B3 DE 10337977 A DE10337977 A DE 10337977A DE 10337977 A DE10337977 A DE 10337977A DE 10337977 B3 DE10337977 B3 DE 10337977B3
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DE
Germany
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working direction
excavation
edge
shovel
blade
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE10337977A
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English (en)
Inventor
Ralf Rughase
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ems Gleisbau & Co GmbH KG
Ems Gleisbau & Co KG GmbH
Original Assignee
Ems Gleisbau & Co GmbH KG
Ems Gleisbau & Co KG GmbH
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Application granted granted Critical
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G9/00Installations of electric cables or lines in or on the ground or water
    • H02G9/04Installations of electric cables or lines in or on the ground or water in surface ducts; Ducts or covers therefor
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B29/00Laying, rebuilding, or taking-up tracks; Tools or machines therefor
    • E01B29/32Installing or removing track components, not covered by the preceding groups, e.g. sole-plates, rail anchors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erstellen einer Ausschachtung im Erdreich entlang von Gleisen, insbesondere für die Verlegung eines Kabelkanals, mit einem Rahmen, der in Arbeitsrichtung entlang den Gleisen bewegbar ist und auf wenigstens einer Seite einen Ausleger aufweist, an dem eine in das Erdreich hineinragende Schaufel angeordnet ist, die einen sich in Arbeitsrichtung vorne nach unten geneigten Verlauf aufweist und an die sich in Arbeitsrichtung hinten ein Leitblech anschließt, das im wesentlichen hochkant und schräg zur Arbeitsrichtung verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erstellen einer Ausschachtung im Erdreich entlang von Gleisen, insbesondere für die Verlegung eines Kabelkanals.
  • Es ist häufig üblich und notwendig, entlang von Gleisen eine Vielzahl von Kabeln zu verlegen. Dazu sind Kabelkanäle aus Kunststoff oder Beton vorgesehen, die in einer entsprechenden Ausschachtung im Erdreich neben den Gleisen verlaufen. Ein Kabelkanal besteht dabei aus mehreren Kanalelementen, die im Querschnitt im Wesentlichen U-förmig sind und nach oben durch einen lösbaren Deckel verschlossen werden. An den Stirnkanten können die Kanalelemente miteinander, beispielsweise über Nut und Feder, verbunden werden. Die Kanalelemente als solche sind bekannt und bedürfen keiner näheren Erläuterung.
  • Im Zuge eines Bauvorhabens wird darauf geachtet, dass ein derartiger Kabelkanal im wesentlichen parallel zu den Gleisen verläuft. Die erforderlichen Arbeiten, nämlich Ausschachten, Einlegen der Kanalelemente und Zuschütten der durch die Ausschachtung verbleibenden Hohlräume sowie Abziehen des überschüssigen Erdreichs sind mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der eine Ausschachtung für einen derartigen Kanal leicht und schnell und insbesondere mit einem vorbestimmbaren seitlichem Abstand und Höhenabstand entlang den Gleisen erstellt werden kann. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung soll es möglich sein, die Kanalelemente schnell und sicher in die so gebildete Ausschachtung einzuführen.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass die Vorrichtung einen Rahmen aufweist, der in Arbeitsrichtung entlang den Gleisen bewegbar ist und auf wenigstens einer Seite einen Ausleger aufweist, an dem eine in das Erdreich hineinragende Schaufel angeordnet ist, die einen sich in Arbeitsrichtung vorne nach unten geneigten Verlauf aufweist. Vorzugsweise schließt sich in Arbeitsrichtung hinten ein Leitblech an, das im Wesentlichen hochkant und schräg zur Arbeitsrichtung verläuft. Mit dieser Vorrichtung ist es möglich, im Zuge der Bewegung der Schaufel entlang der Gleise gleichzeitig die gewünschte Ausschachtung mit der gewünschten Tiefe und der gewünschten Breite zu erzeugen. Aufgrund der Tatsache, dass die Ausschachtung nur eine relativ geringe Tiefe aufzuweisen braucht, die im Wesentlichen der Höhe eines Kanalelements entspricht oder niedriger ist, kann der Graben mit einer derartig geneigten Schaufel ohne weiteres erstellt werden. Durch das Leitblech wird das ausgehobene Erdreich gezielt zur Seite geführt.
  • Die Vorrichtung und insbesondere der Rahmen einschließlich des Auslegers bestehen vorzugsweise aus stabilen Eisenträgern, beispielsweise I-Profilen. Insgesamt erhält die Vorrichtung somit ein relativ hohes Gewicht, das die Schaufel auf ihrer Position hält, auch wenn diese auf festeres Erdreich treffen sollte. Ein Abheben der Vorrichtung ist nicht zu befürchten.
  • Es ist günstig, wenn die Schaufel eine im Wesentlichen horizontal quer zur Arbeitsrichtung verlaufende Vorderkante aufweist. Dies hat den Vorteil, dass sich die Schaufel in das Erdreich hineinschneidet und der Grabvorgang erleichtert wird. Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn die Vorderkante der Schaufel im wesentlichen horizontal und schräg zur Arbeitsrichtung verläuft derart, dass deren von den Gleisen abgekehrte Seite in Arbeitsrichtung weiter hinten liegt als deren den Gleisen zugekehrte Seite. Der Winkel zwischen Vorderkante und Arbeitsrichtung kann beispielsweise 45° bis 90° betragen. Dadurch erhält das ausgegrabene Erdreich eine Vorzugsrichtung, in der es über das Leitblech abgeleitet wird. Dabei ist der weiter außen liegende Bereich bevorzugt, da überschüssiges Material dort leichter abgeführt werden kann.
  • Es ist dabei weiterhin günstig, wenn das Leitblech einen sich quer in Richtung von den Gleisen weg weiter über die Schaufel hinaus erstreckenden Abschnitt aufweist. Dieser Abschnitt kann beispielsweise verschwenkbar am Leitblech angelenkt sein. Dadurch wird ein besonders gutes Abführen des ausgegrabenen Erdreichs auf die gewünschte Seite der Ausschachtung erreicht. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, dass sowohl Schaufel als auch Leitblech genau umgekehrt schräg zur Arbeitsrichtung verlaufen, falls das ausgegrabene Erdreich zwischen Ausschachtung und Gleis benötigt wird.
  • Gemäß der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, dass sich an die Schaufel in der Höhe zwischen Leitblech und Vorderkante ein- und vorzugsweise beidseitig seitliche Abziehabschnitte anschließen, deren Unterkanten im Wesentlichen horizontal verlaufen und auf dem Niveau der gewünschten Oberkante des Erdreichs neben der Ausschachtung liegen. Diese Abziehabschnitte stellen demnach eine stufenförmige Erweiterung der flächigen Schaufel dar und enden schließlich am Leitblech. Das mit den Abziehabschnitten abgezogene Erdreich wird dann ebenfalls über das Leitblech neben die Ausschachtung geführt. Gleichwohl wird durch diese seitlichen Abziehabschnitte ein sauberer oberer Rand unmittelbar neben der Ausschachtung hergestellt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass unter der Schaufel in Arbeitsrichtung hinter der Vorderkante der Schaufel ein Abziehhobel vorhanden ist, dessen untere im Wesentlichen horizontal verlaufende Abziehkante auf einem Niveau unterhalb der Vorderkante liegt. Dadurch wird erreicht, dass der Boden der Ausschachtung eben abgezogen wird. Die Kanalelemente können dann sauber aufgelegt werden.
  • Der Abziehhobel erstreckt sich dabei im Wesentlichen über die gesamte Breite der Ausschachtung. Es kann vorgesehen werden, dass die Gesamtbreite des Abziehhobels etwas geringer ist als die Breite der Vorderkante der Schaufel, damit das durch den Hobel verdrängte Material seitlich abgeführt werden kann. Die Breiten des Abziehhobels und der Vorderkante der Schaufel sind so bemessen, dass der Kabelkanal beziehungsweise die einzelnen Kabelkanalelemente in die Ausschachtung passen.
  • Auch hierbei ist es zweckmäßig, wenn die Abziehkante des Abziehhobels in einem Winkel von 45° bis 90° zur Arbeitsrichtung erläuft. Dabei kann vorgesehen werden, dass die Abziehkante wenigstens zwei Teilabschnitte aufweist, die winklig zueinander verlaufen derart, dass deren seitlichen Enden in Arbeitsrichtung weiter hinten liegen als der vordere mittlere Bereich. Besonders günstig ist es, wenn die Abziehkante eine in Arbeitsrichtung umgekehrt V-förmigen Verlauf aufweist. Durch diese Maßnahmen wird erreicht, dass sich zum einen der Abziehhobel gut in das Erdreich einarbeitet und das Erdreich seitlich gut abgeführt werden kann.
  • Gemäß einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in Arbeitsrichtung hinter der Schaufel ein Einlegeschacht für Kanalelemente vorhanden ist, der seitliche Führungsbleche aufweist, die seitlich in die Ausschachtung hineinragen. Dabei ist es zweckmäßig, wenn sich die Führungsbleche bis zur Vorderkante der Schaufel erstrecken. Je nach Tiefe der Führungsbleche können sich diese in ihrem unteren Bereich auch bis zu der Abziehkante des unter der Schaufel angeordneten Abziehhobels erstrecken. Dadurch wird ein sich hinter der Schaufel erstreckender Kanal gebildet, der seitlich von Führungsblechen begrenzt wird. Ein seitliches Nachrutschen von Erdreich wird somit verhindert. Das Kanalelement kann dann gut in die Ausschachtung hineingelegt werden. Hinter dem Einlegeschacht können die seitlichen Führungsbleche enden, wobei der Einlegeschacht eine Länge aufweist, die größer oder zumindest gleich ist wie die Länge eines Kanalelements. Die Länge ist vorzugsweise so bemessen, dass ein Einführen der Nut- und Federabschnitte oder die Verbindung mittels anderer Verbindungselemente an den Stirnkanten ohne weiteres möglich ist.
  • Nach dem Einlegen des Kanalelements in die Ausschachtung liegt dieses lose auf dem Boden der Ausschachtung auf. Für eine exakte Ausrichtung der Kanalelemente ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass sich in Arbeitsrichtung hinter dem Einlegeschacht wenigstens ein Anpresselement anschließt, dessen dem eingelegten Kanalelement zugekehrte Vorderkante höher liegt als dessen Oberkante und einen sich in Arbeitsrichtung nach hinten unten erstreckenden Verlauf aufweist, wobei die Hinterkante des Anpresselements auf dem Niveau der Oberkante des Kanalelements in der zukünftigen Solllage liegt. Dadurch wird erreicht, dass im Zuge der Fortbewegung der Vorrichtung das lose eingelegte Kanalelement fest in die Ausschachtung gepresst wird. Alles in allem wird somit eine exakte Ausrichtung und Nivellierung der Kanalelemente und letztlich des vollständigen Kabelkanals erreicht.
  • Das Anpresselement kann sich entlang der Ausschachtung nach hinten unten geneigt verlaufende seitliche Winkeleisen umfassen, die mit den jeweiligen Oberkanten der Kanalelemente zusammenwirken. Eine derartige Gestaltung von Anpressschienen am Ausleger ist ohne weiteres möglich.
  • Gemäß einer noch weiterführenden Ausführungsform der Erfindung ist am Ausleger wenigstens ein Einführschacht für Erdreich oder Sand vorhanden, der einseitig und vorzugsweise beidseitig einen Auslauf aufweist, der in Arbeitsrichtung hinter der Vorderkante der Schaufel in die Ausschachtung mündet. Zweckmäßig ist es, wenn der Auslauf in Arbeitsrichtung vor dem Abziehhobel in die Ausschachtung mündet. Dann kann nach dem Ausheben des Erdreichs ein Kiessandpolster angefüllt und durch den Abziehhobel auf Höhe gebracht und glatt abgezogen werden. Ein Kabelkanalelement kann dann auf dieses Polster aufgelegt und im Zuge der Bewegung durch die Anpresseinrichtung auf die gewünschte Sollhöhe in das Kiessandpolster eingedrückt werden.
  • Der Auslauf kann aber auch einseitig oder beidseitig zwischen die Führungsbleche und die Seitenwandung der Ausschachtung in diese mündet. Dadurch wird erreicht, dass der sich zwangsläufig zwischen den Seitenwandungen der Ausschachtung und der Führungsbleche einerseits und später der seitlichen Außenwandung der Kanalelemente andererseits zwangsläufig ergebende Hohlraum in einem Zuge mit Material befüllbar ist. Die Kanalelemente sind somit hinter der Vorrichtung bereits allseits, bis auf die Oberseite von Erdreich oder Sand umgeben, wobei die Verwendung von Kiessand zwangsläufig ein den technischen Richtlinien zur Kabelkanalverlegung gefordertes Kiespolster herstellt. Die Tiefe der Ausschachtung kann aber auch so bemessen werden, dass der obere Rand des Kabelkanals geringfügig übersteht.
  • Weiterhin können in Arbeitsrichtung hinten am Ausleger einseitig oder beidseitig vom eingesetzten Kanalelement Abziehbleche vorhanden sein, deren jeweilige Unterkanten quer zur Arbeitsrichtung auf dem Niveau der Oberkante des Erdreichs neben dem eingesetzten und/oder eingepressten Kanalelement verlaufen. Die Abziehbleche können dabei ebenfalls schräg in einem Winkel von 45° bis 90° zur Arbeitsrichtung angeordnet sein. Auch ist eine verschwenkbare Anlenkung am Ausleger möglich. Dadurch wird erreicht, dass überschüssiges Erdreich, das beispielsweise durch den Einführschacht zugeführt worden ist, sauber abgezogen werden kann. Hinter der Vorrichtung ist demnach ein vollständig eingearbeiteter Kabelkanal vorhanden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, dass die Schaufel einschließlich des damit zusammenwirkenden Leitblechs und des Abziehhobels und/oder der Einlegeschacht und/oder das Anpresselement und/oder der Auslauf des Einführschachts und/oder die Abziehbleche vertikal und/oder horizontal verstellbar am Rahmen befestigt sind. Vorzugsweise sind die Schaufel, der Einlegeschacht, das Anpresselement, der Auslauf des Einführschachts oder die Abziehbleche unabhängig voneinander vertikal einstellbar. Damit kann die Vorrichtung an individuelle Kabelkanalelemente oder gewünschte Oberkanten und dergleichen angepasst werden.
  • Zweckmäßig ist es, wenn der Rahmen auf Rollen auf den Gleisen geführt ist. Damit kann die Reibung bei der Bewegung in Arbeitsrichtung reduziert werden. Grundsätzlich kann der Rahmen mit seiner in der Regel metallischen Unterseite auch unmittelbar auf den Schienen aufliegen.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn der Rahmen Führungselemente aufweist, die innen und/oder außen an den Schienen anliegen. Damit wird die gewünschte Führung der Vorrichtung und somit des Auslegers quer zu den Gleisen erreicht.
  • Es kann vorgesehen werden, dass der Rahmen über die Gleise mittels eines Fahrzeugs verschiebbar ist. Ein derartiges Fahrzeug kann beispielsweise ein Zweiwegebagger sein, der ohnehin zum Beliefern der Vorrichtung mit den gewünschten Kanalelementen eingesetzt wird. Grundsätzlich ist es dabei auch möglich, dass die Vorrichtung einen eigenen Antrieb aufweist. Damit kann die Vorrichtung auch dann bewegt werden, wenn der Zweiwegebagger beispielsweise unterwegs ist, um weitere Kanalelemente zu holen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß der Erfindung von vorne und
  • 2 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 1 von hinten.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung zum Erstellen einer Ausschachtung und zum Verlegen eines Kabelkanals entlang von Gleisen weist einen Rahmen 11 auf, der in Arbeitsrichtung 12 verschiebbar auf den Schienen 13, 14 geführt ist. An dem Rahmen 11 ist ein Ausleger 15 befestigt, der sich quer zu den Gleisen seitlich neben der Schiene 13 erstreckt. Im Einzelnen ist die Anordnung so getroffen, dass der Rahmen 11 zwei parallel zueinander verlaufende Querträger 16 aufweist, die sich quer zur Arbeitsrichtung 12 weit nach außen erstrecken und an denen der Ausleger 15 über zwei Halteträger 17 befestigt, beispielsweise angeschraubt ist.
  • Der Ausleger 15 trägt an seinem in Arbeitsrichtung 12 vorne liegenden Bereich eine Schaufel 18, deren Schaufelfläche sich nach hinten und oben schräg erstreckt. Die Schaufel 18 umfasst eine Vorderkante 19, die schräg zur Arbeitsrichtung 12 und im Wesentlichen horizontal verläuft. Im weiteren Verlauf der Schaufel sind seitliche Abschnitte 20 vorhanden, die als stufenartige Erweiterung mit horizontalen Unterkanten 21 der Schaufelfläche ausgebildet sind. Im noch weiteren Verlauf der Schaufel 18 schließt sich ein Leitblech an, dessen Flachseite hochkant in einem Winkel von 0° bis 15° zur Vertikalen verläuft und parallel zur Vorderkante 19 der Schaufel ausgerichtet ist. Das Leitblech 22 umfasst auf seiner der Schiene 13 abgekehrten Seite einen außenliegenden Abschnitt 23, der bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel verschwenkbar am Leitblech 22 angeordnet ist. Die Unterkante des Abschnitts 23 verläuft oberhalb der Unterkante 21 und demnach auch oberhalb der Vorderkante 19 der Schaufel 18.
  • Die Schaufel 18 und insbesondere die Vorderkante 19 ist sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung verstellbar zu den Schienen 13, 14 am Rahmen 11 über den Ausleger 15 befestigt. Damit wird erreicht, dass die Schaufel in das Erdreich eintauchen kann, so dass im Zuge der Bewegung der Vorrichtung in Arbeitsrichtung 12 ein Kanal mit der entsprechenden Breite der Schaufel sowie mit einer Tiefe entsprechend der Eintauchtiefe erstellt wird. Die Unterkanten 21 der Abschnitte 20 verlaufen im Betrieb der Vorrichtung seitlich neben der Ausschachtung auf der Oberfläche und führen dort liegendes Erdreich ab. Das ausgegrabene Material gelangt über die Schaufelfläche zum Leitblech 22 und wird seitlich abgeführt. Hier ist die Anordnung so getroffen, dass der schräge Verlauf zur Arbeitsrichtung 12 sowohl der Vorderkante 19, der Schaufel 18 und des Leitblechs 22 einschließlich des Abschnitts 23 so gewählt ist, dass die äußeren Kanten in Arbeitsrichtung 12 weiter hinten liegen. Damit wird das ausgegrabene Material seitlich nach außen abgeführt. Grundsätzlich wäre auch eine andere Ausrichtung möglich, dann würde das ausgegrabene Material zwischen das Gleis 13 und die Ausschachtung abgeleitet werden.
  • Weiterhin weist die Vorrichtung unterhalb der Schaufel 18 einen Abziehhobel 24 auf, dessen untere Abziehkante 25 unterhalb des Niveaus der Vorderkante 19 liegt. Im Einzelnen weist der Abziehhobel einen in Arbeitsrichtung 12 umgekehrt V-förmigen Verlauf auf, wie es in 1 gestrichelt dargestellt ist. Damit wird erreicht, dass der Boden der Ausschachtung sauber abgezogen werden kann.
  • In Arbeitsrichtung 12 weiter hinten weist die Vorrichtung einen Einlegeschacht 26 für Kanalelemente auf. Der Einlegeschacht 26 umfasst auf seiner Unterseite seitliche Führungsbleche 27, die seitlich in die gerade gebildete Ausschachtung hineinragen. Die Führungsbleche 27 erstrecken sich dabei bis zur Vorderkante 19 der Schaufel 18. Bei tieferen Führungsblechen erstrecken sich die weiter unten liegenden Bereich bis zu den seitlichen Enden der Abziehkante 25. Es wird somit ein nach vorne geschlossener und seitlich durch die Führungsbleche 27 begrenzter Kanal gebildet, und ein Nachrutschen von Erdreich in die frisch ausgehobene Ausschachtung wird vermeiden. Die Kanalelemente können dann ohne weiteres hineingelegt werden. Die Länge des Einlegeschachts 26 ist dabei größer als die Länge eines Kanalelements.
  • Die Kanalelemente 26 weisen in der Regel eine an den Stirnseiten beidseitig offene wannenförmige Gestalt auf, die an den Stirnseiten zum Beispiel über Nut und Feder miteinander verbunden werden können. Nach dem lockeren Einlegen in die Ausschachtung befinden sich diese jedoch noch nicht auf der gewünschten einheitlichen Höhe. Im weiteren Verlauf der Vorrichtung in Arbeitsrichtung 12 weiter hinten ist daher ein Anpresselement 28 vorhanden, das die eingelegten Kanalelemente weiter in das Erdreich im Boden der Ausschachtung drückt. Das Anpresselement 28 umfasst dabei seitliche Führungsschienen 29, deren dem eingelegten Kanalelement zugekehrte Vorderkante 30 höher liegt als die Oberkante des Kanalelements. Die Führungsschienen 29 erstrecken sich in Arbeitsrichtung 12 weiter nach hinten geneigt nach unten. Die Hinterkante 31 der Führungsschiene 29 liegt dabei auf einem Niveau, das der Höhe der Oberkante eines Kanalelements in der eingebauten Lage entspricht. Damit werden die Kanalelemente im Zuge der Bewegung der Vorrichtung in Arbeitsrichtung 12 fest in die Ausschachtung eingepresst.
  • Es ist zweckmäßig und in der Regel auch erforderlich, dass die Breite der Ausschachtung größer ist als die des eingelegten Kanalelements. Es befindet sich demnach zwangsläufig ein Freiraum zwischen den Seitenwandungen der Ausschachtung und in Arbeitsrichtung vorne den seitlichen Führungsblechen und, in Arbeitsrichtung weiter hinten, den Seitenwandungen des Kanalelements. Zum Einfüllen von Material, insbesondere von Sand oder Erdreich in diesen Freiraum weist die Vorrichtung weiterhin einen Einführschacht 32 auf, der beidseitig jeweils einen nach unten gerichteten Auslauf 33 aufweist, der in den Freiraum zwischen der Seitenwandung der Ausschachtung und den Führungsblechen 27 mündet. Der Auslauf ist dabei so ausgebildet, dass in den Einführschacht eingefülltes Material vor den Abziehhobel in die Ausschachtung fällt. Das Material wird glatt abgezogen und auf Höhe gebracht. Die Ausschachtung ist somit gut zur Aufnahme der Kabelkanalelemente vorbereitet. Sofern Kiessand eingefüllt wird, kann gleichzeitig das eventuell erforderliche Verlegepolster aus wasserdurchlassendem Material eingebracht werden.
  • Weiter hinten umfasst die Vorrichtung beidseitig Abziehbleche 34, die überschüssig zugeführtes Material glatt abziehen. Insgesamt wird dadurch erreicht, dass in einem Arbeitsgang die Ausschachtung, das Einlegen der Kanalelemente und das Auffüllen der Zwischenräume bewirkt wird. Das Verlegen des Kabelkanals ist somit schnell möglich.
  • Der Rahmen 11 besteht aus im Wesentlichen horizontal verlaufenden Querträgern 16. Es sind Führungselements 35 vorgesehen, die seitlich innen an den Schienen 13, 14 anliegen. Damit wird eine exakte Führung des Rahmens 11 auf den Schienen bewirkt. Die Oberseite des Rahmens 11 kann mit Platten 36 abgedeckt sein. Dort können beispielsweise die zu verarbeitenden Kanalelemente abgelegt werden. Schließlich ist es zweckmäßig, wenn auf dem Rahmen 11 auf der der Ausschachtung und somit dem Ausleger abgekehrten Seite ein Gegengewicht 37 vorhanden ist.
  • Die verschiedenen Einrichtungen zur Erstellung der Ausschachtung, zum Einlegen der Kanalelemente und zum anschließenden Abziehen des Erdreichs auf das gewünschte Niveau neben den Kanalelementen sind über den Ausleger 15 horizontal und vertikal verstellbar am Rahmen gehalten. Dazu weisen die Träger 16 oder die Träger 17 eine Vielzahl von Bohrungen auf, damit durch Wahl der entsprechenden Bohrungen und Einstecken von Schraubenbolzen der gewünschte Abstand in horizontaler Richtung zum Gleis 13 eingestellt werden kann. Zur Verstellung der Schaufel 19 in vertikaler Richtung ist ein hinterer Träger 38 ebenfalls mit einer Vielzahl von Löchern an den Trägern 17 befestigt. Im vorderen Bereich kann ebenfalls ein derartiger Träger vorgesehen sein. Zweckmäßig kann es aber auch sein, wenn die Vorrichtung dort über den Einführschacht 32 höhenverstellbar am Träger 17 befestigt ist.
  • Die Vorrichtung 11 wird vorzugsweise über Rollen 39 auf den Schienen 13, 14 geführt. Die Vorrichtung kann einen nicht gezeigten eigenen Antrieb haben, der beispielsweise eine Seilwinde umfasst, deren Zugseil in Arbeitsrichtung 12 weiter vorne an den Gleisen befestigt ist. Alternativ kann die Vorrichtung auch beispielsweise mit einem Zweiwegebagger über die Gleise geschoben werden.

Claims (27)

  1. Vorrichtung zum Erstellen einer Ausschachtung im Erdreich entlang von Gleisen (13, 14), insbesondere für die Verlegung eines Kabelkanals, mit einem Rahmen (11), der in Arbeitsrichtung (12) entlang den Gleisen bewegbar ist und auf wenigstens einer Seite einen Ausleger (15) aufweist, an dem eine in das Erdreich hineinragende Schaufel (18) angeordnet ist, die einen sich in Arbeitsrichtung vorne nach unten geneigten Verlauf aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaufel (18) eine im wesentlichen horizontal quer zur Arbeitsrichtung verlaufende Vorderkante (19) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderkante (19) der Schaufel schräg zur Arbeitsrichtung verläuft derart, dass deren von den Gleisen (13) abgekehrte Seite in Arbeitsrichtung weiter hinten liegt als deren den Gleisen zugekehrte Seite.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen Vorderkante (19) und Arbeitsrichtung 45° bis 90° beträgt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Schaufel (18) in einer Höhe oberhalb der Vorderkante (19) ein- und vorzugsweise beidseitig seitliche Abziehabschnitte (20) anschließen, deren Unterkanten (21) im wesentlichen horizontal verlaufen und auf dem Niveau der gewünschten Oberkante des Erdreichs neben der Ausschachtung liegen.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Schaufel (18) in Arbeitsrichtung hinten ein Leitblech (22) anschließt, das im wesentlichen hochkant und schräg zur Arbeitsrichtung verläuft.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitblech (22) parallel zur Vorderkante (19) der Schaufel verläuft.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitblech (22) einen sich quer in Richtung von den Gleisen weg weiter über die Schaufel hinaus erstreckenden Abschnitt (23) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der sich über die Schaufel (18) hinaus erstreckende Abschnitt (23) verschwenkbar am Leitblech (22) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass unter der Schaufel (18) in Arbeitsrichtung hinter der Vorderkante der Schaufel ein Abziehhobel (24) vorhanden ist, dessen untere im wesentlichen horizontal verlaufende Abziehkante (25) auf einem Niveau unterhalb der Vorderkante (19) der Schaufel liegt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Abziehhobel im wesentlichen über die gesamte Breite der Ausschachtung erstreckt.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abziehkante in einem Winkel von 45° bis 90° zur Arbeitsrichtung verläuft.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abziehkante wenigstens zwei Teilabschnitte aufweist, die winklig zueinander verlaufen derart, dass deren seitlichen Enden in Arbeitsrichtung weiter hinten liegen als der vordere mittlere Bereich.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abziehkante (25) einen in Arbeitsrichtung umgekehrt V-förmigen Verlauf aufweist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in Arbeitsrichtung hinter der Schaufel ein Einlegeschacht (26) für Kanalelemente vorhanden ist, der seitliche Führungsbleche (27) aufweist, die seitlich in die Ausschachtung hineinragen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungsbleche (27) zumindest teilweise bis zur Schaufel (18) und/oder zumindest teilweise bis zu den seitlichen Enden des Abziehhobels (24) unter der Schaufel erstrecken.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlegeschacht (26) eine Länge aufweist, die größer ist als die Länge eines Kanalelements.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Ausleger (15) wenigstens ein Einführschacht (32) für Erdreich oder Sand vorhanden ist, der einen Auslauf (33) aufweist, der in Arbeitsrichtung hinter der Vorderkante (19) der Schaufel in die Ausschachtung mündet.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Einführschacht einseitig und vorzugsweise beidseitig einen Auslauf (33) aufweist, der in Arbeitsrichtung hinter der Vorderkante (19) der Schaufel zwischen die Führungsbleche (27) und die Seitenwandung der Ausschachtung in diese mündet.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslauf in Arbeitsrichtung (12) vor dem Abziehhobel (24) in die Ausschachtung mündet.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sich in Arbeitsrichtung hinter dem Einlegeschacht (26) wenigstens ein Anpresselement (28) anschließt, dessen dem eingelegten Kanalelement zugekehrte Vorderkante (30) höher liegt als dessen Oberkante und einen sich in Arbeitsrichtung (12) nach hinten unten erstreckenden Verlauf aufweist, wobei die Hinterkante (31) des Anpresselements auf dem Niveau der Oberkante des Kanalelements in der eingebauten Lage liegt.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Anpresselement sich entlang der Ausschachtung nach hinten unten geneigt verlaufende seitliche Winkeleisen (29) umfasst, die mit den jeweiligen Oberkanten der Kanalelemente zusammenwirken.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass in Arbeitsrichtung hinten am Ausleger (15) einseitig oder beidseitig des eingesetzten Kanalelements Abziehbleche (34) vorhanden sind, deren jeweilige Unterkanten quer zur Arbeitsrichtung auf dem Niveau der Oberkante des Erdreiches neben dem eingesetzten und/oder eingepressten Kanalelement verlaufen.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaufel einschließlich des damit zusammenwirkenden Leitblechs und des Abziehhobels und/oder der Einlegeschacht und/oder das Anpresselement und/oder der Auslauf des Einführschachts und/oder die Abziehbleche vertikal und/oder horizontal verstellbar am Rahmen befestigt sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen auf Rollen (39) auf den Gleisen geführt ist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen Führungselemente (35) aufweist, die innen und/oder außen an den Schienen anliegen.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen über die Gleise mittels eines Fahrzeugs verschiebbar ist oder einen eigenen Antrieb aufweist.
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