DE10337680A1 - Hohlprofil zum Befestigen von Gegenständen - Google Patents
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Abstract
Ein
gefaltetes längliches
Hohlprofil (1) eines Montagesystems weist zwei in Längsrichtung des
Hohlprofils (1) verlaufende erste Seitenwände (2) sowie zwei senkrecht
zu den ersten Seitenwänden
(2) ausgerichtete und in Längsrichtung
des Hohlprofils (1; 11) verlaufende zweite Seitenwände (3)
auf, wobei die ersten Seitenwände
(2) und die zweiten Seitenwände
(3) einen rechteckförmigen
Querschnitt ausbilden. Das Hohlprofil (1) weist zwei Sicken (4)
zur Führung
eines Anschlusselements auf, die aus den zweiten Seitenwänden (3)
gebildet sind, die einen U-förmigen
Querschnitt mit zwei Abwinklungsbereichen (8) aufweisen. Die beiden
Schenkel des U-förmigen Querschnitts
der zweiten Seitenwand (3) bilden die die Sickenwände ausbildenden
Längsstege
(5), und der die beiden Schenkel verbindende Abschnitt des U-förmigen Querschnitts
bildet den Sickenboden (6) der Sicken (4). Jeder Abwinklungsbereich
(8) zwischen dem Sickenboden (6) und den die Sickenwände ausbildenden
Längsstegen
(5) liegt jeweils flächig
an einem Aufnahmebereich (7) der ersten Seitenwände (2) an.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft ein aus zumindest einem flächigen Material mit einer Materialstärke (w) geformtes längliches Hohlprofil zum Befestigen von Gegenständen, insbesondere ein Hohlprofil eines Montagesystems, mit zwei zueinander beabstandeten und in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufenden ersten Seitenwänden sowie zwei zueinander beabstandeten, im Wesentlichen senkrecht zu den Ebenen, die durch die ersten Seitenwände aufgespannt werden, ausgerichteten und in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufenden zweiten Seitenwänden. Die ersten Seitenwände und die zweiten Seitenwände bilden im Wesentlichen einen rechteckförmigen Querschnitt aus. Das Hohlprofil weist zumindest eine Sicke zur Führung eines Anschlusselements auf, wobei die zumindest eine Sicke aus zwei im Wesentlichen parallel in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufenden Sickenwände und einem Sickenboden gebildet ist.
- An länglichen Hohlprofilen der oben genannten Art werden beispielsweise mittels Gewindestangen Gegenstände oder weitere Profile am Hohlprofil festgelegt. Insbesondere bei einem länglichen Hohlprofil eines Montagesystems weist dieses Vertiefungen oder Sicken auf, in denen ein Anschlusselement geführt an dem Hohlprofil befestigt werden kann. Zur wirtschaftlichen Herstellung des Hohlprofils ist dieses beispielsweise aus einem oder mehreren flächigen Blechteilen gefertigt. Diese Hohlprofile zeichnen sich durch hohe Tragfähigkeit bei einem geringen Eigengewicht aus.
- Aus der
US 3,224,154 ist z. B. ein längliches aus mehreren Blechteilen gefertigtes Hohlprofil bekannt, das entsprechend des Anwendungsbereichs aus mehreren gefalteten Abschnitten zu einem Hohlprofil zusammengesetzt ist. Zwei der gegenüberliegenden Seitenwände sind jeweils mit einer Sicke versehen, deren Sickenwände in einem Winkel von ca. 45° zum Sickenboden nach aussen geneigt sind. - Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass solche Hohlprofile eine geringe Torsionssteifigkeit aufweisen und somit in der Anwendung eingeschränkt sind. Zudem weist die Sicke im Querschnitt bei den bekannten Hohlprofilen entweder eine trapezförmige Ausgestaltung auf, die in und quer zur Längsrichtung des Hohlprofils nur eine geringe Führung eines Anschlusselementes gewährleistet, oder die Sicke weist eine rechteckige Ausgestaltung auf, die zwar die Führung eines Anschlusselementes gewährleistet, aber die Torsionssteifigkeit des Hohlprofils zusätzlich vermindert.
- Darstellung der Erfindung
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein aus zumindest einem flächigen Material gefaltetes Hohlprofil zu schaffen, das eine hohe Torsionssteifigkeit und ein geringes Eigengewicht aufweist sowie die Führung eines Anschlusselementes in und quer zur Längsrichtung des Hohlprofils gewährleistet.
- Die Aufgabe ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen dargelegt.
- Gemäss der Erfindung ist die zumindest eine Sicke am Hohlprofil aus zumindest einer der zweiten Seitenwände gebildet, die einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Abwinklungsbereichen aufweist. Die beiden Schenkel des U-förmigen Querschnitts bilden die Sickenwände der zumindest einen Sicke in Form von Längsstegen. Der, die beiden Schenkel verbindende Abschnitt des U-förmigen Querschnitts bildet den Sickenboden der zumindest einen Sicke. Jeder Abwinklungsbereich zwischen dem Sickenboden und den, die Sickenwände bildenden Längsstegen liegt jeweils flächig an einem Aufnahmebereich der ersten Seitenwände an.
- Mit der im Wesentlichen U-förmigen zweiten Seitenwand wird eine U-förmig ausgestaltete Sicke geschaffen, in welcher ein Anbindeelement, z. B. für den Anschluss eines oder mehrerer weiterer Hohlprofile oder anderer Teile, wie beispielsweise Konsolen, an dem Hohlprofil, in und quer zur Längsrichtung des Hohlprofils geführt ist. Da die zumindest eine zweite Seitenwand an den Aufnahmebereichen der ersten Seitenwände aufliegt, ist die rechteckige Ausgestaltung des Querschnitts des Hohlprofils durch die Sicke nicht beeinflusst, womit das erfindungsgemässe Hohlprofil gegenüber den bekannten Ausgestaltungen solcher Hohlprofile einen hohen Torsionswiderstand aufweist.
- Die Abwinklungsbereiche zwischen dem Sickenboden und den Sickenwänden der zweiten Seitenwand liegen vollständig an den Aufnahmebereichen der ersten Seitenwände und im Wesentlichen ohne einen Abstand zueinander an diesen an. Unter dem Abwinklungsbereich wird die Länge der zweiten Seitenwand verstanden, welche zwischen der tangential an den Abbiegeradius angrenzenden als Sickenwände ausgebildeten Längsstegen und dem Sickenboden liegt. Die flächige Auflage ermöglicht eine verbesserte Krafteinleitung als es bei einer linienförmigen, bzw. punktförmigen Auflage gegeben ist. Das erfindungsgemässe Hohlprofil kann des Weiteren bezogen auf die X-Achse des Querschnitts vertikal oder horizontal ausgerichtet angeordnet werden, wobei dessen statischen Eigenschaften gegenüber den bekannten Lösungen vorteilhafter ist. Der Abwinklungsbereich liegt zwiebelschalenförmig an dem Aufnahmebereich an. Ein Ausgleiten der abgestützten Fläche aus der stützenden Fläche ist durch die Ausgestaltung des Aufnahmebereichs der ersten Seitenwand und infolge des flächigen Kontakts zwischen dem Abwinklungsbereich und dem Aufnahmebereich verhindert.
- Das erfindungsgemässe Hohlprofil ist vorzugsweise aus einem Stahlblech gefaltet und an dessen freien Rändern, beispielsweise mit einer Längsnaht, zur Schaffung des geschlossenen Hohlprofils verschweisst oder verlötet. Eine weitere Verbindungsmöglichkeit der freien Ränder stellen Klebeverbindungen dar. Soll das Hohlprofil beispielsweise unterschiedliche Materialeigenschaften der ersten und der zweiten Seitenwände aufweisen, kann für die ersten Seitenwände ein anderes Ausgangsmaterial als für die zweiten Seitenwände zur Fertigung des Hohlprofils verwendet werden, wobei die freien Ränder aneinander gereihter Abschnitte, beziehungsweise Seitenwände miteinander verbunden werden.
- Vorzugsweise weist das Hohlprofil zwei Sicken auf, wobei die Sicken aus den beiden zweiten Seitenwänden gebildet werden. Beide zweiten Seitenwände weisen einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Abwinklungsbereichen auf. Jede der ersten Seitenwände weist zwei, in einem Abstand zueinander beabstandete Aufnahmebereiche zur flächigen Anlage der Abwinklungsbereiche der zweiten Seitenwände auf. Damit wird ein achssymmetrisches Hohlprofil geschaffen, das insbesondere in einem Montagesystem eine Vielzahl von Ausrichtungen des Hohlprofils und somit dessen Anwendungsmöglichkeiten ermöglicht.
- Bevorzugt schliessen sich an die Abwinklungsbereiche zwischen dem Sickenboden und den, die Sickenwände ausbildenden Längsstegen zumindest einseitig Auflagebereiche an, die flächig an den Anlagebereichen der ersten Seitenwände anliegen. Mittels der damit geschaffenen Vergrösserung des Kontaktbereichs zwischen der ersten und zweiten Seitenwand lassen sich höhere Kräfte zwischen den ersten und zweiten Seitenwänden übertragen. Vorzugsweise schliessen sich an beiden Enden jedes Abwinklungsbereichs jeweils ein Auflagebereich an. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der, die Sickenwand ausbildende Längssteg der zweiten Seitenwand durch die Faltung aufgedoppelt ist. Dieser Schenkel der U-förmig ausgestalteten zweiten Seitenwand bildet dabei einen in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufenden Längssteg auf, der eine Dicke etwa der zweifachen Materialstärke des flächigen Materials aufweist. Der Abwinklungsbereich und die benachbarten Auflagebereiche liegen zwiebelschalenförmig an dem Aufnahmebereich an. Bei dieser Ausführungsform ist ein Ausgleiten der abgestützten Fläche aus der stützenden Fläche auch bei höheren Belastungen weitgehend verhindert.
- Vorteilhafterweise sind an den freien Enden der, die Sickenwände ausbildenden Längsstege jeweils nach aussen gerichtete Querstege ausgebildet, die im Wesentlichen parallel zu den Ebenen verlaufen, die durch den Sickenboden aufgespannt werden. Diese Querstege dienen insbesondere der Auflage des erfindungsgemässen Hohlprofils auf sich kreuzenden Hohlprofile oder sonstigen Trägern, beziehungsweise zur Auflage des erfindungsgemässen Hohlprofils auf einem Untergrund. Die Querstege schaffen, gegenüber einer Linienauflage der Längsstege eine vergrösserte Auflagefläche, was beispielsweise die Linien- oder Punktlast an den Kontaktpunkten der Lagerung des Hohlprofils reduziert. Besonders bei Ausgestaltungen des Hohlprofils mit tiefen Sicken und entsprechend hohen Sickenwänden, beziehungsweise Schenkeln der U-förmigen zweiten Seitenwand können bei hohen Belastungen auf des Hohlprofil die Schenkel der U-förmigen zweiten Seitenwand unter der Last ausknicken.
- Vorzugsweise entspricht die Dicke der Querstege der zwei- bis sechsfachen Materialstärke. Die vom erfindungsgemässen Hohlprofil aufzunehmenden Torsionskräfte werden im Wesentlichen von dem rechteckförmigen Querschnitt des Hohlprofils und den Kontaktbereichen zwischen den ersten und zweiten Seitenwänden übernommen, so dass die Dicke der Querstege neben der bevorzugten zweifachen Materialstärke auch einen grösseren Wert als das Mass der zweifachen Materialstärke aufweisen kann. Mit dieser Ausführungsform können unter Beibehaltung eines Standardtyps des Hohlprofils unterschiedliche, beispielsweise länderspezifische Aussenabmessungen des Hohlprofils auf Basis eines Grundtyps von Hohlträger realisiert werden.
- Bevorzugt weist zumindest eine der zweiten Seitenwände des Hohlprofils mehrere Ausnehmungen zur Durchführung eines Befestigungsmittels auf. Diese Ausnehmungen sind vorzugsweise gleich ausgestaltet, in einem regelmässigen Abstand und an beiden, einander gegenüberliegenden zweiten Seitenwänden angeordnet. Da die zweiten Seitenwände bereichsweise an den ersten Seitenwänden anliegen, stützen sich die zweiten Seitenwände derart an den ersten Seitenwände ab, so dass bei einer Verspannung des, durch diese Ausnehmungen hindurchgeführten Befestigungsmittels die zweiten Seitenwände sich nur geringfügig verformen.
- Bevorzugt weist zumindest eine der ersten Seitenwände des Hohlprofils mehrere Ausnehmungen zur Durchführung eines Befestigungsmittels aufweist. Diese Ausnehmungen sind vorzugsweise gleich ausgestaltet, in einem regelmässigen Abstand und an beiden, einander gegenüberliegenden ersten Seitenwänden angeordnet. Da die ersten Seitenwände zumindest bereichsweise an den zweiten Seitenwänden anliegen, stützen sich die ersten Seitenwände derart an den zweiten Seitenwände ab, dass bei einer Verspannung des, durch diese Ausnehmungen hindurchgeführten Befestigungsmittels die ersten Seitenwände sich nur geringfügig verformen.
- Vorzugsweise entspricht der Abstand von dem freien Ende des ersten Querstegs zu dem freien Ende des zweiten Querstegs etwa dem Abstand zwischen den Aufnahmebereichen einer der ersten Seitenwände. Damit kann ein zweites erfindungsgemässes Hohlprofil um 90° gedreht zu einem ersten erfindungsgemässen Hohlprofil an diesem festgelegt werden, wobei die Querstege an dem flächigen Abschnitt einer der ersten Seitenwände anliegen.
- Bevorzugt weist zumindest eine der ersten Seitenwände zumindest eine weitere, sich in Längsrichtung des Hohlprofils erstreckende Sicke auf. Die Breite dieser Sicke entspricht vorzugsweise der Breite der Sicke, die durch die zweite Seitenwand gebildet wird. Damit kann eine Ausgestaltung eines Anschlusselements an allen vier Aussenseiten des erfindungsgemässen Hohlprofils angeordnet werden.
- Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Die Erfindung wird nachstehend anhand der Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
-
1 Einen Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Hohlprofils; -
2 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Hohlprofils in Perspektivdarstellung; -
3 einen Querschnitt entlang der Linie III-III des in2 dargestellten Hohlprofils; und -
4 einen Detailschnitt D einer Variante des in3 dargestellten Querstegs. - Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- Wege zur Ausführung der Erfindung
-
1 zeigt einen Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Hohlprofils. Das Hohlprofil1 ist aus einem flächigen Blechmaterial mit einer konstanten Materialstärke w gefertigt, wobei die freien Ränder des flächigen Blechmaterials z. B. mit einer Schweissnaht10 miteinander verbunden werden. Das Hohlprofil1 weist zwei zueinander beabstandete und in Längsrichtung L des Hohlprofils1 verlaufende erste Seitenwände2 sowie zwei zueinander beabstandete, senkrecht zur Ebene, die durch die ersten Seitenwände2 aufgespannt wird, zweite Seitenwände3 auf. Die ersten Seitenwände2 und die zweiten Seitenwände3 bilden einen rechteckförmigen Querschnitt mit der Breite b und der Höhe h aus. Die statischen Eigenschaften des Hohlprofils1 ergeben sich im Wesentlichen durch diese Abmessungen des Hohlprofils1 . - Mittels des U-förmigen Querschnitts der zweiten Seitenwände
3 werden zwei Sicken4 an dem Hohlprofil1 ausgebildet. Die Schenkel des U-förmigen Querschnitts bilden in Längsrichtung L des Hohlprofils1 verlaufende Längsstege5 aus, die als Sickenwände dienen. Der, die beiden Schenkel des U-förmigen Querschnitts verbindende Abschnitt der zweiten Seitenwände3 bildet den Sickenboden6 aus. Die Längsstege5 weisen jeweils eine Dicke d auf die der zweifachen Materialstärke w entspricht. Die Sicken4 sind identisch ausgebildet und weisen eine grössere Breite bs als die Breite b des Hohlprofils1 auf. Die Breite bs ist durch die maximale Breite B bestimmt, die das Hohlprofil1 aufweisen soll. Die Tiefe ts der Sicken4 ist entsprechend der maximalen Höhe H, die das Hohlprofil1 aufweisen soll, und die erforderliche Führungseigenschaften für ein, am Hohlprofil1 anzubindendes Anbindeelement bestimmt. - An den ersten Seitenwänden
2 sind jeweils zwei Aufnahmebereiche7 ausgeformt in denen die zweiten Seitenwände3 mit deren Abwinklungsbereichen8 zwischen den Sickenwänden, beziehungsweise Längsstegen5 und dem Sickenboden6 vollständig flächig anliegen. Bei einer Belastung auf das Hohlprofil1 in Richtung der X-Achse können sich die zweiten Seitenwände3 infolge der Auflage der Abwinklungsbereiche8 in den Aufnahmebereichen7 nur unwesentlich verformen. Auch bei einer Belastung des Hohlprofils1 in Richtung der Y-Achse reduziert der vollständige flächige Kontakt zwischen den Aufnahmebereichen7 und den Abwinklungsbereichen8 eine wesentliche Verformung der ersten Seitenwände2 . - An den ersten Seitenwänden
2 ist jeweils eine zusätzliche Sicke9 ausgebildet deren Breite bt vorzugsweise der Breite bs der Sicken4 entspricht. Somit können in allen Sicken4 und9 die gleichen Anbindeelemente angeordnet werden. Die Sicken9 weisen eine Tiefe t auf, die etwa der Materialstärke w entspricht. - Ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Hohlprofils ist in der
2 in Perspektivdarstellung und in der3 im Querschnitt entlang der Linie III-III in2 dargestellt. Das Hohlprofil11 weist wie das Hohlprofil1 des ersten Ausführungsbeispiels zwei erste Seitenwände12 und zwei zweite Seitenwände13 auf, wobei die zweiten Seitenwände13 zur Ausgestaltung zweier Sicken14 jeweils einen U-förmigen Querschnitt aufweisen. Die Sicken14 weisen jeweils in Längsrichtung L verlaufende, als Sickenwände dienende Längsstege15 und einen Sickenboden16 auf. An dem, von dem Sickenboden16 abgewandten Ende der Längsstege15 sind nach aussen gerichtete Querstege20 ausgebildet, die parallel zu den Ebenen verlaufen, welche durch den Sickenboden16 aufgespannt werden. Die Dicke p der Querstege20 entspricht etwa der zweifachen Materialstärke w. - An den ersten Seitenwänden
12 ist jeweils eine zusätzliche Sicke19 ausgebildet, in deren Sickenboden mehrere Ausnehmungen21 zur Durchführung eines Befestigungsmittels, wie beispielsweise zur Durchführung einer Gewindestange, vorgesehen sind. Auch die zweiten Seitenwände13 weisen im, den Sickenboden16 bildenden Abschnitt mehrere Ausnehmungen22 zur Durchführung eines Befestigungsmittels auf. Die Ausnehmungen21 und22 sind vorzugsweise gleich ausgebildet und in einem vorbestimmten Raster in Längsrichtung L des Hohlprofils11 angeordnet. - Die Breite Bo, der Abstand vom freien Ende des einen Querstegs
20 zum freien Ende des anderen Querstegs20 , entspricht dem Abstand A zwischen den Aussenkanten23 der Aufnahmebereiche17 der ersten Seitenwände12 . Ein gegenüber der Darstellung des Hohlprofils11 um 90° gedrehtes und analog zum Hohlprofil11 ausgebildetes zweites Hohlprofil kann in das Hohlprofil11 zur Schaffung eines Auflagers und Verbindung zwischen diesen Hohlprofilen eingeführt werden. -
4 zeigt einen Detailschnitt D einer Variante des in3 dargestellten Querstegs. Der Quersteg31 weist eine Dicke p auf, die der vierfachen Materialstärke w entspricht. Die Ausgestaltung des Querstegs31 ist von den Gesamtabmessungen des Hohlprofils abhängig und kann dementsprechend variiert werden. - Anhand der
4 wird nachfolgend das Zusammenwirken des Aufnahmebereichs37 an der ersten Seitenwand32 mit dem Abwinklungsbereich38 an der zweiten Seitenwand33 beschrieben. Zur Verdeutlichung der einzelnen Elemente ist der Abwinklungsbereich38 beabstandet zum Aufnahmebereich37 dargestellt. - Der Aufnahmebereich
37 ist im Wesentlichen Z-förmig ausgebildet und umfasst einen Abbiegebereich41 und daran anschliessend einen ersten Anlagebereich42 , der parallel zum, die Sickenwand ausbildenden Längssteg35 verläuft sowie daran anschliessend einen zweiten Anlagebereich43 , der parallel zum Sickenboden36 verläuft. An den Abwinklungsbereich38 der zweiten Seitenwand33 bilden der Längssteg35 und der Sickenboden36 die Anlageabschnitte44 und45 aus, die an dem ersten Anlagebereich42 und zweiten Anlagebereich43 vollständig flächig anliegen.
Claims (9)
- Aus zumindest einem flächigen Material mit einer Materialstärke (w) gefaltetes längliches Hohlprofil (
1 ;11 ) zum Befestigen von Gegenständen, insbesondere ein Hohlprofil eines Montagesystems, mit zwei zueinander beabstandeten und in Längsrichtung des Hohlprofils (1 ;11 ) verlaufenden ersten Seitenwänden (2 ;12 ;32 ) sowie zwei zueinander beabstandeten, im Wesentlichen senkrecht zu den Ebenen, die durch die ersten Seitenwände (2 ;12 ;32 ) aufgespannt werden, ausgerichteten und in Längsrichtung des Hohlprofils (1 ;11 ) verlaufenden zweiten Seitenwänden (3 ;13 ;33 ), wobei die ersten Seitenwände (2 ;12 ;32 ) und die zweiten Seitenwände (3 ;13 ;33 ) im Wesentlichen einen rechteckförmigen Querschnitt ausbilden und wobei das Hohlprofil (1 ;11 ) zumindest eine Sicke (4 ,9 ;14 ,19 ) zur Führung eines Anschlusselements aufweist, wobei die zumindest eine Sicke (4 ,9 ;14 ,19 ) aus zwei im Wesentlichen parallel in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufenden Sickenwände und einem Sickenboden gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sicke (4 ;14 ) aus zumindest einer der zweiten Seitenwände (3 ;13 ;33 ) gebildet ist, die einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Abwinklungsbereichen (8 ;18 ;38 ) aufweist, wobei jeder Abwinklungsbereich zwischen dem Sickenboden (6 ;16 ;36 ) und den, die Sickenwände ausbildenden Längsstegen (5 ;15 ;35 ) jeweils flächig an einem Aufnahmebereich (7 ;17 ;37 ) der ersten Seitenwänden (2 ;12 ;32 ) anliegt. - Hohlprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlprofil (
1 ;11 ) zwei Sicken (4 ;14 ) aufweist, wobei die Sicken (4 ;14 ) aus den beiden zweiten Seitenwänden (3 ;13 ;33 ) gebildet werden, wobei beide zweite Seitenwände (3 ;13 ;33 ) einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Abwinklungsbereichen (8 ;18 ;38 ) aufweisen und wobei jede der ersten Seitenwände (2 ;12 ;32 ) zwei, in einem Abstand zueinander beabstandete Aufnahmebereiche (7 ;17 ;37 ) zur flächigen Anlage jeweils einer der Abwinklungsbereiche (8 ;18 ;38 ) der zweiten Seitenwände (3 ;13 ;33 ) aufweist. - Hohlprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Abwinklungsbereiche (
38 ) zwischen dem Sickenboden (36 ) und den, die Sickenwände ausbildenden Längsstegen (35 ) zumindest einseitig Auflagebereiche (44 ,45 ) anschliessen, die flächig an den Anlagebereichen (42 ,43 ) der ersten Seitenwände (32 ) anliegen. - Hohlprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den freien Enden der, die Sickenwände ausbildenden Längsstege (
15 ;35 ) jeweils nach aussen gerichtete Querstege (20 ;31 ) ausgebildet sind, die im Wesentlichen parallel zu den Ebenen verlaufen, die durch den Sickenboden (16 ;36 ) aufgespannt werden. - Hohlprofil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke (p; q) der Querstege (
20 ;31 ) der zwei- bis sechsfachen Materialstärke (w) entspricht. - Hohlprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der zweiten Seitenwände (
13 ) des Hohlprofils (11 ) mehrere Ausnehmungen (22 ) zur Durchführung eines Befestigungsmittels aufweist. - Hohlprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der ersten Seitenwände (
12 ) des Hohlprofils (11 ) mehrere Ausnehmungen (21 ) zur Durchführung eines Befestigungsmittels aufweist. - Hohlprofil nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (Bo) von dem freien Ende des ersten Quersteg (
20 ) zu dem freien Ende des zweiten Querstegs (20 ) etwa dem Abstand (A) zwischen den Aufnahmebereichen (17 ) einer der ersten Seitenwände (12 ) entspricht. - Hohlprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der ersten Seitenwände (
2 ;12 ) zumindest eine weitere, sich in Längsrichtung (L) des Hohlprofils (1 ;11 ) erstreckende Sicke (9 ;19 ) aufweist.
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