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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Schienenwechselzug zum Ausbauen
von auf Schwellen verlegten Altschienen und Ersetzen derselben durch
Neuschienen.
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Eisenbahnschienen
müssen
je nach Beanspruchung in Abständen
von mehreren Jahren ausgewechselt werden, d.h. die abgenutzten Altschienen
müssen
durch Neuschienen ersetzt werden. Im älteren Stand der Technik erfolgte
dies regelmäßig derart,
dass zunächst
ein mit Neuschienen beladener Transportwagen, beispielsweise eine
so genannte Langeschieneneinheit, die die Schienenstrecke entlang
fuhr, und die hierauf aufgeladenen Neuschienen neben den zunächst weiter
benutzten Altschienen abgeladen wurden. In einem späteren Arbeitsgang wurde
dann der Schienenwechsel im Wesentlichen von Hand mittels Umsetzböcken oder
Zweiwegebaggern durchgeführt.
Die ausgebauten Altschienen wurden in einem weiteren Arbeitsgang
beispielsweise mittels eines Krans auf einen eigens hierfür bereitgestellten
Altschienen-Transportwagen verladen und abtransportiert, ggf. nach
Zerkleinerung auf der Baustelle. Schließlich wurden in einem weiteren
Arbeitsschritt alle erforderlichen Schweißarbeiten, d.h. die Verbindung
der neu auf den Schwellen verlegten Neuschienen untereinander sowie
mit der weiter zu benutzenden und daher liegengebliebenen Altschiene,
durchgeführt.
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Diese
zahlreichen Einzelschritte erforderten jeweils separate Sperrungen
der Baustelle sowie mehrfache Planungs-, Logistik- und Lokomotivleistungen
sowie jeweils gesonderte Baustellenüberwachung, Baustellenabsicherung,
Abnahme, Abrechnung, etc.
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Um
wenigstens einige dieser ursprünglich separaten
Arbeitsschritte zusammenfassen zu können, wurde bereits im Stand
der Technik ein Schienenwechselzug zum Ausbauen von auf Schwellen verlegten
Altschienen und Ersetzen derselben auf Neuschienen vorgeschlagen,
umfassend:
- – einen in Betriebsfahrtrichtung
des Zugs hinter einem Neuschienen-Transportwagen anzuordnenden Übernahmewagen
mit Übernahmemitteln zum
Ergreifen und Abziehen von auf dem Neuschienen-Transportwagen geladenen
Neuschienen, und
- – einen
in Betriebsfahrtrichtung des Zugs hinter dem Übernahmewagen angeordneten
Schienenwechselwagen mit Ausbaumitteln zum Ausbauen der Altschienen
hinter einem vorderen Drehgestell des Schienenwechselwagens sowie
Führungsmitteln
zum Führen
und Absetzen der Neuschienen auf Schienenauflager auf den Schwellen vor
einem hinteren Drehgestell des Schienenwechselwagens.
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Ein
derartiger Schienenwechselzug ist beispielsweise beschrieben im
DB-Fachbuch "Arbeitsverfahren
für die
Instandhaltung des Oberbaus",
5. Aufl., Eisenbahn-Fachverlag Heidelberg/Mainz, 2000 (ISBN 3-9801093-7-2).
Der Zug wird hinter einen mit Neuschienen beladenen Transportwagen
gekoppelt, welcher wiederum von einer Lokomotive über die noch
auf den Schienenauflagern auf den Schwellen befestigten Altschienen
gezogen wird. Sobald nun der Beginn desjenigen Streckenabschnitts
erreicht wird, in dem die Altschienen durch die Neuschienen ersetzt
werden sollen, läuft
ein Trupp von Arbeitern mit Demontagegeräten vor der Lokomotive und
beginnt mit der Demontage der Befestigungsmittel, im Wesentlichen
Schrauben und Spannklemmen. Diese Demontagearbeiten können beispielsweise
mit bekannten Schraubmaschinen durchgeführt werden, wie sie ebenfalls
in dem genannten DB-Fachbuch vorgestellt werden. Außerdem werden
die auszubauenden Altschienen am so genannten Baubeginn, d.h. derjenigen
Stelle, ab der die Altschienen ersetzt werden sollen, von den weiter
zu benutzenden und daher liegenbleibenden Altschienen getrennt,
etwa durch Sägen.
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Nach
dem Demontieren der Altschienen-Befestigungsmittel bleiben die Altschienen
jedoch zunächst
noch auf den Schienenauflagern auf den Schwellen liegen. Die Lokomotive
und der in Betriebsfahrtrichtung des Zugs auf die Lokomotive folgende
Neuschienentransportwagen ebenso wie der anschließende Übernahmewagen
und der abschließende
Schienenwechselwagen fahren jeweils über diese nicht mehr befestigten
Altschienen. Die Lokomotive zieht den Schienenwechselzug dann so
weit vor, dass der Baubeginn zwischen dem vorderen und dem hinteren
Drehgestell des Schienenwechselwagens liegt, der den Abschluss des
bekannten Schienenwechselzugs bildet. Anders ausgedrückt steht dann
nur noch das hintere Drehgestell des Schienenwechselwagens auf demjenigen
Altschienenabschnitt, der erhalten bleibt.
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Dann
wird mit Hilfe der Übernahmemittel
auf dem Übernahmewagen
ein erstens Neuschienenpaar vom Neuschienen-Transportwagen abgezogen, in
einer geeigneten Biegelinie durch den Übernahmewagen zum Schienenwechselwagen
gezogen und dabei durch jeweilige Führungsmittel geführt und schließlich unter
dem Schienenwechselwagen an das Ende der liegenbleibenden Altschiene
angeschlossen, beispielsweise mit Hilfe einer so genannten Schienenexzenterlasche.
Hierzu sind die "störenden" auszubauenden Altschienen
vom Baubeginn bis zum vorderen Drehgestell des Schienenwechselwagens
durch die Ausbaumittel ausgebaut, insbesondere zur Seite gespreizt
bzw. gedrückt
worden.
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Sobald
dieses erste Ende der Neuschienen mit dem freien Ende der liegenbleibenden
Altschienen verbunden worden ist, zieht sich die gesamte Neuschiene
aufgrund der reinen Fortbewegung des Schienenwechselzugs in Betriebsfahrtrichtung selbsttätig vom
Neuschienen-Transportwagen ab und wird auf den Schienenauflagern
auf den Schwellen abgesetzt, und zwar jeweils kurz vor dem hinteren Drehgestell
des Schienenwechselwagens. Dieses hintere Drehgestell des Schienenwechselwagens
ist somit das einzige Drehgestell des gesamten Schienenwechselzugs,
das bereits über
die "frisch verlegten", aber noch nicht
auf den Schwellen befestigten Neuschienen fährt; alle anderen Drehgestelle,
d.h. das vordere Drehgestell des Schienenwechselwagens, alle Drehgestelle
des Übernahmewagens
und des Neuschienen-Transportwagens sowie die gesamte Lokomotive
fahren noch auf den unmittelbar danach auszubauenden und bereits
gelösten
Altschienen.
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Dieser
gattungsgemäße Schienenwechselzug
erlaubt also die Zusammenfassung mehrerer im älteren Stand der Technik getrennter
Arbeitsvorgänge
zu einem einzigen gemeinsamen Arbeitsschritt, nämlich das Antransportieren
und Abladen der Neuschienen im Gleis, das Ausbauen der auszuwechselnden
Altschienen sowie das Absetzen der Neuschienen auf die durch diesen
Ausbau freigewordenen Schienenauflager auf den Schwellen.
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Allerdings
weist der Einsatz des gattungsgemäßen Schienenwechselzugs auch
beachtliche Nachteile auf: Insbesondere ist ein beträchtliches
Risiko darin zu sehen, dass die Lokomotive, der Neuschienen-Transportwagen sowie
der gesamte daran angehängte
Schienenwechselzug mit Übernahmewagen
und Schienenwechselwagen über
weitestgehend unbefestigte Altschienen fahren müssen. Wie oben erläutert, werden
die Altschienen-Befestigungsmittel
bei diesem System ja durch einen vor der Lokomotive agierenden Trupp
von Arbeitern mit geeigneten Demontagegeräten demontiert. Bei ebenen und
geraden Strecken ist das Risiko, die Lokomotive und die genannten
Wagen über
unbefestigte Altschienen fahren zu lassen, vertretbar, gerade bei
kurvigen Strecken im Gefälle
oder mit einer Steigung besteht jedoch ein beträchtliches Risiko, dass eine
unbefestigte Altschiene unter der von der Lokomotive oder einem
Wagen ausgeübten
Last umkippt, was zur Entgleisung des gesamten Zugs führen kann. Aus
diesem Grund wird der gattungsgemäße Schienenwechselzug bei derartigen
Strecken kaum zum Ausbauen von Altschienen und Ersetzen derselben durch
Neuschienen eingesetzt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen gattungsgemäßen Schienenwechselzug derart
weiterzuentwickeln, dass er auch bei schwierigeren Streckenverläufen eingesetzt
werden kann, und zwar durch Minimierung der Länge unbefestigter Schienen, über die
der Zug fahren muss.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe bei einem gattungsgemäßen Schienenwechselzug
dadurch gelöst,
dass er eine in Betriebsfahrtrichtung hinter dem Übernahmewagen
und vor den Ausbaumitteln des Schienenwechselwagens angeordnete Demontageeinheit
zum Demontieren von Altschienen-Befestigungsmitteln
aufweist.
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Diese
erfindungsgemäße Demontageeinheit erlaubt
es nämlich,
die Altschienen-Befestigungsmittel erst unmittelbar vor dem tatsächlichen
Ausbauen der Altschienen mit Hilfe der Ausbaumittel des Schienenwechselwagens
zu demontieren. Hierzu reicht es völlig aus, dass die erfindungsgemäße Demontageeinheit
mehr oder weniger unmittelbar vor den Ausbaumitteln des Schienenwechselwagens
angeordnet ist. Die erfindungsgemäß vorgesehene Anordnung der
Demontageeinheit hinter dem Übernahmewagen erlaubt
es somit im Gegensatz zum aus dem Stand der Technik bekannten Schienenwechselzug,
insbesondere die besonders schweren Fahrzeuge des Gesamtsystems über noch
befestigte Altschienen fahren zu lassen, nämlich die Lokomotive und den schwer
beladenen Neuschienen-Transportwagen. Auch der in der Regel weniger
schwere Übernahmewagen
fährt noch
auf befestigten Altschienen, und wenn die Demontageeinheit am Schienenwechselwagen
selbst vorgesehen ist, kann sogar noch das vordere Drehgestell des
Schienenwechselwagens auf weiterhin befestigten Altschienen fahren.
Beim erfindungsgemäßen Schienenwechselzug
ist es somit im Gegensatz zum Stand der Technik nicht erforderlich,
schwere Fahrzeuge wie die Lokomotive oder den vollbeladenen Neuschienen-Transportwagen über unbefestigte
Altschienen fahren zu lassen. Daher kann der erfindungsgemäße Schienenwechselzug
auch bei kurvigen, steilen oder aus anderen Gründen komplizierten Schienenverläufen zuverlässig eingesetzt
werden, ohne dass eine Entgleisung des Zugs zu befürchten ist.
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In
einer einfachen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Demontageeinheit eine unmittelbar über den
Schwellen befindliche Arbeitsplattform umfasst. Auf ihr können sich
die die Befestigungsmittel demontierenden Arbeiter aufhalten, bzw.
auf ihr sitzen und auf die Schwellen hinabgreifen.
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Zum
Lösen der
Altschienen-Befestigungsmittel ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass
die Demontageeinheit auf die Schienenauflager der Schwellen absenkbare
Demontagegeräte
umfasst. Hierbei handelt es sich insbesondere um bekannte Schraubmaschinen,
beispielsweise auch Mehrspindel-Schraubmaschinen,
wie sie in dem oben erwähnten
DB-Fachbuch erläutert
sind und das gleichzeitige Losschrauben mehrerer Schwellenschrauben
ermöglichen.
Gegebenenfalls kann ein derartiges Demontagegerät auch mittels einer Art Schienenführung in
Längsrichtung
verfahrbar in der Demontageeinheit vorgesehen sein, damit der Schienenwechselzug
auch während
des Demontierens von Altschienen-Befestigungsmitteln seine langsame
kontinuierliche Fahrt fortsetzen kann.
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Wie
oben bereits kurz angesprochen, kann die Demontageeinheit grundsätzlich am
Schienenwechselwagen selbst angeordnet sein, insbesondere unmittelbar
vor den Ausbaumitteln zum Ausbauen der Altschienen (hier und in
der gesamten Beschreibung sind die Begriffe "vor" und "hinter" grundsätzlich bezogen
auf die Betriebsfahrtrichtung des Zugs zu verstehen). Dann kann
nämlich
auch das vordere Drehgestell des Schienenwechselwagens noch über befestigte
Altschienen fahren. Allerdings ist dieses Drehgestell in der Regel
nicht derart stark belastet, dass es nicht auch über unbefestigte Schienen fahren
könnte.
Zudem wird der Platz zwischen den Drehgestellen des Schienenwechselwagens
für den eigentlichen
Schienenwechsel, also das Ausbauen der Altschienen und das Aufsetzen
der Neuschienen auf die Schienenauflager benötigt, so dass eine zusätzliche
Demontageeinheit in dieser Position stören könnte. In einer zweckmäßigen Weiterbildung
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
ist daher die Demontageeinheit an einem in Betriebsfahrtrichtung
vor dem Schienenwechselwagen angeordneten Demontagewagen vorgesehen.
Dieser Demontagewagen kann dann speziell für die optimale Betätigung der
Demontagegeräte
konzipiert werden, und der Platz unter dem Schienenwechselwagen
steht uneingeschränkt
für den
eigentlichen Schienenwechsel zur Verfügung.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung kann hierbei vorgesehen
sein, dass der Demontagewagen einen zwischen seinen Drehgestellen hochgezogenen
Rahmen und ggf. eine am Rahmen befestigte Arbeitskabine umfasst.
Unter dem hochgezogenen Rahmen entsteht ein Arbeitsraum für das die
Demontagegeräte
bedienende Personal. Die Arbeitskabine kann zum Transport dieses
Personals bzw. zur Unterbringung von Demontageeinheit-Zubehör dienen.
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Wie
bereits in Zusammenhang mit dem gattungsgemäßen Schienenwechselzug eingangs
erläutert,
werden die Neuschienen durch die Vorwärtsfahrt des Zugs selbsttätig vom
Neuschienen-Transportwagen abgezogen, sobald das vorderste Neuschienenende
in der so genannten "Einfädelphase" mit dem Ende des
liegenbleibenden Altschienenstrangs verbunden worden ist. Hierbei
wird, wie ebenfalls erwähnt,
die abgezogene Neuschiene durch verschiedene Führungsmittel, insbesondere am
Schienenwechselwagen, aber auch am erfindungsgemäßen Demontagewagen, derart
geführt, dass
sie eine verhältnismäßig "sanfte" Biegelinie aufweist,
um übermäßige Materialbeanspruchungen
zu vermeiden. Da der erfindungsgemäße Schienenwechselzug vor allem
zum Auswechseln von Langschienen mit einer Länge von beispielsweise ab 120 m
eingesetzt werden soll, kann zum Erreichen einer optimalen Biegelinie
der vom Neuschienen-Transportwagen abgezogenen Neuschienen vorgesehen sein,
dass der Schienenwechselzug ferner einen zwischen dem Übernahmewagen
und dem Demontagewagen angeordneten vorderen Distanzwagen mit Führungsmitteln
zum Absenken der vom Übernahmewagen
zugeführten
Neuschienen umfasst. Dieser Distanzwagen dient also im Wesentlichen
dazu, einen zusätzlichen
Abstand zwischen dem vorderen Übernahmewagen
und dem hinteren Demontagewagen zu schaffen, und die vom Übernahmewagen
zugeführten
Neuschienen durch geeignete Führungsmittel
vom vorderen Ende des Distanzwagens zu dessen hinterem Ende sanft
abzusenken. Es sei an dieser Stelle ganz allgemein erwähnt, dass
als Führungsmittel
insbesondere horizontal und vertikal gelagerte Rollen zum Einsatz
kommen.
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Was
nun den Verlauf der Neuschienen von ihrem hinter der Lokomotive
angeordneten Transportwagen bis zu ihrem Absetzen auf den Schienenauflagern
betrifft, so sind verschiedene Verläufe möglich, die sich insbesondere
hinsichtlich der Frage unterscheiden, welcher Platzbedarf an der
Demontageeinheit, beispielsweise am eigens vorgesehenen Demontagewagen,
erwartet wird:
So ist in einer möglichen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
vorgesehen, dass die Übernahmemittel
des Übernahmewagens sowie
die Führungsmittel
des vorderen Distanzwagens, des Demontagewagens und des Schienenwechselwagens
derart ausgerichtet sind, dass die Neuschienen bei Fahrt des Schienenwechselzugs am Übernahmewagen
seitlich auseinander gespreizt, am vorderen Distanzwagen weiter
gespreizt und unter sein hinteres Drehgestell abgesenkt und um den
Demontagewagen herumgeführt
werden. Bei dieser Ausführungsform
ist im Demontagewagen besonders viel Platz für die Demontagearbeiten vorhanden,
was z.B. dann von großem
Vorteil sein kann, wenn mit gewissen Demontageschwierigkeiten gerechnet
wird, so dass etwa die zu erwartenden Zeiten für das Lösen der Altschienen-Befestigungsschrauben
größer als üblich sind.
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Sind
keine derartigen Demontageschwierigkeiten zu erwarten, so bietet
sich eine andere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
an, bei der die Übernahmemittel
des Übernahmewagens
sowie die Führungsmittel
des vorderen Distanzwagens, des Demontagewagens und des Schienenwechselwagens
derart ausgerichtet sind, dass die Neuschienen bei Fahrt des Schienenwechselzugs
am Übernahmewagen,
vorderen Distanzwagen und Demontagewagen jeweils im Bereich der
Gleismitte geführt
werden. Somit steht zwar im Demontagebereich weniger Platz zur Verfügung, dieser
wird jedoch auch nicht unbedingt benötigt. Daher profitiert man
lieber von dem Vorteil einer einfacheren Biegelinie der abzuladenden
Neuschienen, die kontinuierlich im Bereich der Gleismitte durch
die verschiedenen Übernahmemittel
bzw. Führungsmittel
geführt
werden.
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Insbesondere
im erstgenannten Fall einer Führung
der Neuschienen um den Demontagewagen herum und somit einer erforderlichen
Spreizung der Neuschienen am vorderen Distanzwagen, aber auch bei
der zweiten Ausführungsform
mit einer Führung der
Neuschienen im Bereich der Gleismitte bietet es sich an, dass der
Rahmen des vorderen Distanzwagens zwischen dessen vorderem und hinterem
Drehgestell eine geringere Breite quer zur Betriebsfahrtrichtung
als im Bereich der Drehgestelle aufweist, wobei insbesondere bei
der zweiten Ausführungsform
dann im Boden des vorderen Distanzwagens Öffnungen zum Hindurchführen der
Neuschienen vorgesehen sein können.
Ein solcher Distanzwagen mit einem in Fahrtrichtung schmalen Rahmen
erleichtert bei der erstgenannten Ausführungsform das Spreizen und
gleichzeitige Absenken der Neuschienen an den Rändern des vorderen Distanzwagens, und
gleichzeitig kann dieser vordere Distanzwagen auch in einem Schienenwechselzug
gemäß der zweiten
Ausführungsform
eingesetzt werden, wobei dann die Neuschienen durch die Öffnungen
im Boden hindurchgefädelt
werden.
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Wie
sich aus dem vorstehend Gesagten ergibt, ist der vordere Distanzwagen – wie sein
Name bereits ausdrückt – im Wesentlichen
dazu bestimmt, einen gewissen Abstand zwischen dem Übernahmewagen
und dem Demontagewagen zu schaffen, damit Neuschienen über einen
größeren horizontalen Abstand
hinweg abgesenkt werden können
und somit die optimale Biegelinie durchlaufen können. In der Regel wird jedoch
keine besondere Last auf dem vorderen Distanzwagen ruhen. Es ist
daher zwar jederzeit möglich,
aber nicht unbedingt erforderlich, den Distanzwagen als einen eigenständigen Wagen mit
einem nur ihm zugeordneten vorderen und hinteren Drehgestell vorzusehen.
Vielmehr kann das hintere Drehgestell des vorderen Distanzwagens
als vorderes Drehgestell des Demontagewagens ausgelegt sein. In
diesem Fall liegt quasi das hintere Ende des vorderen Distanzwagens über eine
Gelenkverbindung auf dem vorderen Drehgestell des Demontagewagens
auf. Gegebenenfalls kann zudem am vorderen Ende des Distanzwagens
an Stelle eines üblichen
Drehgestells eine Einzelachse vorgesehen sein, da auch dort keine
besonders großen
Lasten auf dem Distanzwagen aufliegen.
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Wie
bereits mehrfach betont, zieht sich die am Ende der liegenbleibenden
Altschiene angelaschte Neuschiene durch die reine Vorwärtsbewegung
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs selbsttätig entlang
einer durch die verschiedenen Führungsmittel
vorgegebenen Biegelinie vom Neuschienen-Transportwagen ab. Um nun
eine kontinuierliche Fortsetzung der Neuschienenverlegung zu ermöglichen,
ist in einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
vorgesehen, dass auf dem Übernahmewagen
eine Koppelvorrichtung zum Aneinanderkoppeln der vom Neuschienen-Transportwagen
abgezogenen Neuschienen vorgesehen ist. Eine derartige Koppelvorrichtung
erlaubt es beispielsweise, das langsam vom Neuschienen-Transportwagen abgezogene
Ende einer momentan zu verlegenden Neuschiene mit einem freien Anfangsbereich
einer weiteren, auf dem Transportwagen geladenen Neuschiene zu verbinden,
so dass dann bei Weiterfahrt des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs auch die
nächste
Neuschiene selbsttätig
abgezogen wird.
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Grundsätzlich wäre es denkbar,
als eine derartige Koppelvorrichtung Kabel- und/oder Laschenverbindungen
vorzusehen. Besonders vorteilhaft kann diese Ausführungsform
jedoch dann eingesetzt werden, wenn die Koppelvorrichtung eine Schweißanlage,
vorzugsweise Abbrennstumpfschweiß-Anlage umfasst. Dies erlaubt es nämlich, auf
dem Übernahmewagen
das Ende einer momentan abgezogenen Neuschiene mit dem Anfang einer
als nächstes abzuziehenden
Neuschiene zu verschweißen,
insbesondere in der für
Schienen üblichen
Abbrennstumpfschweiß-Technik.
Der Einsatz dieses besonderen Widerstandspressschweißverfahrens
und entsprechende, üblicherweise
stationär
eingesetzte Schweißanlagen
sind dem Fachmann bekannt und ebenfalls in dem oben genannten DB-Fachbuch
beschrieben.
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Diese
Schweißungen
werden im Stand der Technik "im
Gleis" durchgeführt, d.h.
die Neuschienen sind bereits auf den Schwellen verlegt, die Schweißanlage
wird dann herangeführt
und die Schweißung
vorgenommen. Nachteilig hierbei ist, dass sich eine Langschiene
bei der Schweißung
verkürzt,
so dass die verlegten Neuschienen für die vorgesehene Strecke "nicht ausreichen". Dieser Nachteil
wird durch die erfindungsgemäße Schweißung auf
dem Übernahmewagen,
d.h. vor dem eigentlichen Verlegen, beseitigt.
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Allerdings
ist zu bedenken, dass das Verschweißen zweier Schienen in der
Schweißanlage einige
Zeit benötigt,
während
der der Zug grundsätzlich
angehalten werden müsste.
Um dies zu vermeiden, und um somit eine kontinuierliche langsame Fahrt
des Zugs während
des Einsatzes zu ermöglichen,
kann die Koppelvorrichtung, insbesondere Schweißanlage, aber auch sonstige
mechanische Koppelvorrichtung, auf einem in Längsrichtung des Übernahmewagens
verschiebbaren Schlitten angeordnet sein. Während des Koppelvorgangs, also etwa
während
der Abbrennstumpfschweißung,
kann dann der Zug langsam kontinuierlich weiterfahren, während gleichzeitig
die Koppelvorrichtung auf dem Schlitten vom vorderen zum hinteren
Ende des Übernahmewagens
fährt und
somit die Vorwärtsbewegung
des Zugs weitgehend ausgleicht. Hierzu bietet sich beispielsweise
eine einfache Lösung
eines Schlittens an, der auf zwei an den beiden Längsrändern des Übernahmewagens
angeordneten Hilfsschienen läuft.
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Um
allgemein das Abziehen der Neuschienen von ihrem Transportwagen über den Übernahmewagen
und ggf. durch eine Schweißanlage
auf dem Übernahmewagen
hindurch auch schon für
die erste zu verlegende Neuschiene während des Einfädelprozesses
zu ermöglichen,
d.h. bevor sie an das Ende des liegenbleibenden Altschienenstrangs
angebunden ist, ist zweckmäßigerweise
am vorderen Distanzwagen eine Seilwindenanlage montiert.
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Wie
oben erläutert,
dient die Demontageeinheit mit in ihr vorgesehenem Werkzeug dazu,
Altschienen-Befestigungsmittel und auch andere Kleinteile zu demontieren,
die insbesondere aus Metall gefertigt sind. Um nun das in der Demontageeinheit
arbeitende Personal nicht auch noch dieses Kleineisen von Hand aufsammeln
zu lassen, kann in einer Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
in Betriebsfahrtrichtung hinter der Demontageeinheit eine magnetische
Kleineisensammelvorrichtung vorgesehen sein. In der Regel handelt
es sich hierbei um eine elektromagnetische Trommel, die in ihrem
unteren Bereich Metallgegenstände
anzieht und in ihrem oberen Bereich auf ein Förderband fallen lässt, von
wo die Metallgegenstände
dann in einen Behälter
gefördert
werden. Derartige Systeme sind allgemein bekannt und werden hier nicht
weiter ausgeführt
werden.
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Zudem
kann vorteilhafterweise am Schienenwechselwagen im Bereich der Ausbaumittel
eine Schwellenhalteeinrichtung, insbesondere eine zwischen den Altschienen
mitlaufende Raupenkette oder eine Kufe, die über die Schwellenoberflächen gezogen
wird, zum Niederdrücken
der Schwellen vorgesehen sein. Hierdurch wird vermieden, dass die durch
die Ausbaumittel ausgebauten Altschienen, die von den Schienenauflagern
abgehoben oder zur Seite gedrückt
werden, aufgrund von Haftkräften
die Schwellen mitnehmen oder verschieben.
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Für das endlos
verschweißte
Gleis müssen Schienen
bekanntlich auf eine bestimmte Solltemperatur gebracht werden, die
bei ca. 21 bis 23°C
liegt. Dazu werden die Schienen, üblicherweise nachts, mit sogenannten
Wärmeröhren einer
Temperaturlängung
unterzogen. Dieser Arbeitsschritt, der üblicherweise bei fertig auf
den Schwellen verlegten, aber noch nicht befestigten bzw. wieder
gelösten
Neuschienen durchgeführt
wird, kann nun auf elegante Weise in das beschriebene Verfahren
integriert werden, wenn der Schienenwechselwagen mit Wärmeröhren zur
Temperaturlängung
der Neuschienen versehen ist. Die Neuschienen gleiten somit während ihres
Absenkens im Bereich des Schienenwechselwagens durch die Wärmeröhren hindurch,
die Temperaturlängung
erfolgt also bereits vor der Verlegung der Neuschienen auf den Schwellen,
was im Sinne der eingangs genannten allgemeinen Ziele bei derartigen Schienenverlegearbeiten
eine rasche, effiziente, vollständige
und kostengünstige
Schienenverlegung ermöglicht.
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Was
nun die Befestigung der im Bereich des Schienenwechselwagens auf
die Schienenauflager abgesetzten Neuschienen angeht, so kann grundsätzlich daran
gedacht werden, einen Arbeitstrupp hinter dem erfindungsgemäßen Schienenwechselzug
herlaufen zu lassen und mit üblichen
Befestigungsmitteln, insbesondere Schraubmaschinen, die Neuschienen
auf den Schwellen zu befestigen. Um jedoch auch diesen Arbeitsschritt
besser in das Gesamtsystem integrieren zu können, ist in einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der Schienenwechselzug
ferner eine in Betriebsfahrtrichtung hinter den Führungsmitteln
des Schienenwechselwagens angeordnete Montageeinheit zum Montieren
der Neuschienen auf den Schwellen umfasst. Diese Montageeinheit
ist grundsätzlich
der oben bereits beschriebenen Demontageeinheit ähnlich, d.h. sie kann wiederum
eine unmittelbar über
den Schwellen befindliche Arbeitsplattform umfassen, und sollte
insbesondere auf die Schienenauflager der Schwellen absenkbare Montagegeräte umfassen.
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Die
Montageeinheit kann grundsätzlich
am hinteren Ende des Schienenwechselwagens angebracht sein, etwa
in Form einer Arbeitsplattform mit daran befestigten absenkbaren
Montagegeräten. Zweckmäßigerweise
wird jedoch die Montageeinheit an einem in Betriebsfahrtrichtung
hinter dem Schienenwechselwagen angeordneten Montagewagen vorgesehen
sein. Dieser Montagewagen entspricht hinsichtlich seines Aufbaus
im Wesentlichen dem oben beschriebenen Demontagewagen. So kann auch
hier wieder vorgesehen sein, dass der Montagewagen einen zwischen
seinen Drehgestellen hochgezogenen Rahmen und eine am Rahmen befestigte
Arbeitskabine umfasst.
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Der
bislang beschriebene erfindungsgemäße Schienenwechselzug umfasst
also zweckmäßigerweise
an seinem vorderen Ende einen Übernahmewagen,
der direkt an eine von einer Lokomotive gezogene Neuschienen-Transporteinheit
angekoppelt wird, dahinter einen vorderen Distanzwagen, einen Demontagewagen,
den Schienenwechselwagen, sowie abschließend, d.h. in Fahrtrichtung
hinten, den beschriebenen Montagewagen. Wie ausführlich geschildert wurde, können mit
diesem erfindungsgemäßen Schienenwechselzug
die Neuschienen abgeladen, in optimaler Biegelinie durch Führungsmittel
bis zum Schienenwechselwagen geführt und
dort direkt auf die Schienenauflager der Schwellen abgesetzt werden,
wobei die Schienen bereits durch eine Schweißanlage auf dem Übernahmewagen
zu einem mehr oder weniger "endlosen" Band verschweißt wurden
und beim Durchlaufen durch die Wärmeröhren am
Schienenwechselwagen einer erforderlichen Temperaturlängung unterzogen
wurden. Im abschließenden
Montagewagen erfolgt dann die Endmontage der soeben verlegten Neuschienen
auf den Schwellen.
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Was
nun die ausgebauten Altschienen angeht, so werden diese beim bislang
beschriebenen Schienenwechselzug wie auch beim gattungsgemäßen Zug
durch die Ausbaumittel am Schienenwechselwagen aus den Schienenauflagern
ausgebaut und insbesondere neben den Schwellen abgelegt, damit sie
das Verlegen der Neuschienen nicht behindern. Grundsätzlich müssten diese
Altschienen aber dann in einem separaten Arbeitsprozess eingesammelt werden.
Um nun auch dieses Einsammeln der Altschienen in den beschriebenen
Arbeitsprozess zu integrieren, kann in einer besonders vorteilhaften
Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs vorgesehen
sein, dass er ferner einen in Betriebsfahrtrichtung hinter dem Montagewagen und
vor einem Altschienen-Transportwagen angeordneten Übergabewagen
mit Übergabemitteln
umfasst, die dazu ausgelegt sind, die ausgebauten Altschienen heranzuziehen
und auf den Altschienen-Transportwagen zu schieben. Derartige Übergabewagen
mit geeigneten Übergabemitteln
sind im Stand der Technik beispielsweise als Schienenladeeinheiten "Bauart Robel" bekannt und ebenfalls
in dem oben genannten DB-Fachbuch beschrieben. Wichtig ist hier
insbesondere, zu betonen, dass ähnlich
dem selbsttätigen
Abziehen der Neuschienen vom Neuschienen-Transportwagen bei Vorwärtsbewegung
des Zugs auch ein selbsttätiges "Aufschieben" der Altschienen
auf den hinteren Altschienen-Transportwagen
erfolgt. Wichtig ist hierbei, dass zu Beginn der Arbeiten das vordere
Ende des auszubauenden Altschienenstrangs aus dem Schienenauflager
gehoben, weggespreizt und mit Hilfe der Übergabemittel des Übergabewagens
so weit herangezogen werden, dass die Altschienen dann bei langsamer
Fahrt des Zugs selbsttätig
auf den Altschienen-Transportwagen geschoben werden.
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Wenn
eine Wiederverwendung bzw. Aufarbeitung der ausgebauten Altschienen
beabsichtigt wird, sollte auch bei ihrer Verladung auf den Altschienen-Transportwagen eine
optimale Biegelinie eingehalten werden, d.h. insbesondere kein zu
abruptes Anheben der Altschienen vom Ausbaubereich unter dem Schienenwechselwagen
bis zum Übergabewagen
erfolgen. Dies kann beim erfindungsgemäßen Schienenwechselzug dadurch
erreicht werden, dass er ferner einen zwischen dem Montagewagen
und dem Übergabewagen
angeordneten hinteren Distanzwagen mit Führungsmitteln zum Anheben der über Führungsmittel
vom Schienenwechselwagen zugeführten
Altschienen umfasst. Die Funktion und der Aufbau dieses hinteren
Distanzwagens entsprechen jenem des oben erläuterten vorderen Distanzwagens.
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Wie
auch im vorderen Bereich des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs im
Hinblick auf die Neuschienen, so sind auch im hinteren Bereich im
Hinblick auf die Altschienen wiederum verschiedene Führungsmöglichkeiten
realisierbar: So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Führungsmittel
des Schienenwechselwagens, des Montagewagens und des hinteren Distanzwagens
sowie die Übergabemittel
des Übergabewagens
derart ausgerichtet sind, dass die Altschienen bei Fahrt des Schienenwechselzugs
am Schienenwechselwagen seitlich auseinander gespreizt, um den Montagewagen
herumgeführt
und am hinteren Distanzwagen über
sein hinteres Drehgestell angehoben werden. Dies bietet wiederum
den Vorteil, dass keine Altschienen durch den Montagewagen hindurchlaufen,
so dass das dort tätige
Personal ungestört
die wichtige Montage der Neuschienen vornehmen kann.
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Alternativ
ist jedoch auch denkbar, dass die Führungsmittel des Schienenwechselwagens,
des Montagewagens und des hinteren Distanzwagens sowie die Übergabemittel
des Übergabewagens
derart ausgerichtet sind, dass die Altschienen bei Fahrt des Schienenwechselzugs
am Montagewagen, hinteren Distanzwagen und Übergabewagen jeweils über der
Gleismitte geführt
werden. Diese Variante wird wiederum dann in Betracht kommen, wenn
man eine übermäßige Spreizung
der Altschienen im Hinblick auf ihre Wiederverwendung vermeiden
möchte und
gleichzeitig ausreichend Montageraum im Montagewagen zur Verfügung steht.
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In
beiden Fällen
kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Rahmen des hinteren
Distanzwagens zwischen dessen vorderem und hinterem Drehgestell
eine geringere Breite quer zur Betriebsfahrtrichtung als im Bereich
der Drehgestelle aufweist, und dass im Boden des hinteren Distanzwagens Öffnungen
zum Hindurchführen
der Altschienen vorgesehen sind.
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Wie
bereits in Zusammenhang mit dem vorderen Distanzwagen geschildert,
ist auch beim hinteren Distanzwagen festzustellen, dass in der Regel eine
verhältnismäßig geringe
Last auf ihm ruht. Aus den oben bereits geschilderten Gründen kann
daher das vordere Drehgestell des hinteren Distanzwagens als hinteres
Drehgestell des Montagewagens ausgelegt sein, und ebenso kann das
hintere Drehgestell des hinteren Distanzwagens auch durch eine Einzelachse
ersetzt werden.
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Die
von den Schwellen ausgebauten Altschienen stellen ebenso wie die
im Übernahmewagen miteinander
verschweißten
Neuschienen ein mehr oder weniger "endloses" Band dar, das durch die Vorwärtsbewegung
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
durch geeignete Führungsmittel,
insbesondere Rollen, geführt
auf den Altschienen-Transportwagen geschoben wird. Letztlich müssen aber die
Altschienen ebenso wie die Neuschienen in einzelnen Abschnitten
nebeneinander auf den entsprechenden Transportwagen geladen werden.
Hierzu ist zweckmäßigerweise
auf dem Übergabewagen
eine Trennvorrichtung zum Trennen der Altschienen, insbesondere
Säge- und/oder
Schneidbrenner, vorgesehen. Hiermit wird das Endlosband von Altschienen auf
dem Übergabewagen
in einzelne Segmente mit einer Länge
aufgetrennt, die im Wesentlichen der Ladelänge auf dem Altschienen-Transportwagen
entspricht.
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Um
auch hier wieder eine kontinuierliche langsame Fahrt des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
zu ermöglichen
und zu vermeiden, dass zum Trennen des Altschienenbands in einzelne Abschnitte
der gesamte Zug anhalten muss, kann ähnlich wie bei der im vorderen
Zugbereich vorgesehenen Koppelvorrichtung zum Aneinanderkoppeln der
Neuschienen auch hier vorgesehen sein, dass die Trennvorrichtung
auf einem in Längsrichtung
des Übergabewagens
verschiebbaren Schlitten angeordnet ist. So sollte beispielsweise
eine auf einem Schlitten angeordnete Säge zunächst im vorderen Bereich des Übergabewagens
angeordnet sein, und das Altschienenband läuft durch die Säge hindurch.
Sobald die maximale Ladelänge
auf dem Altschienen-Transportwagen erreicht ist, also etwa eine
Länge von
ca. 120 m, wird die Säge
eingeschaltet und durchsägt dann
das Altschienenband, was einige Sekunden dauert. In dieser Zeit
gleitet der Säge-Schlitten auf dem Übergabewagen
nach hinten, so dass der Schienenwechselzug seine Vorwärtsfahrt
ungestört fortsetzen
kann. Sobald das Altschienenband durchsägt ist, wird die Säge wieder "geöffnet", d.h. das Altschienenband
kann wieder ungestört
hindurchlaufen, und gleichzeitig wird der Säge-Schlitten wieder zum vorderen
Ende des Übergabewagens
geschoben.
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Zwischen
einer Schiene und der zugehörigen
Schwelle, genauer gesagt zwischen der so genannten Schienenfußunterseite
und dem Schienenauflager, wird üblicherweise
eine so genannte Zwischenlage eingelegt. Hierbei handelte es sich
früher um
ein Pappelholz, heute verwendet man eine dünne Kunststoffplatte. Beim
Ausbau der Altschienen kann es nun vorkommen, dass die verwendeten
Zwischenlagen an den ausgebauten Altschienen haften bleiben. Gelegentlich
können
die Zwischenlagen jedoch wiederverwendet werden, bzw. sie müssen ohnehin von
den Altschienen im Hinblick auf deren Wiederverwendung getrennt
werden. Dies kann in einer vorteilhaften Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
dadurch erfolgen, dass die den Altschienen zugeordneten Führungsmittel des
Schienenwechselwagens ferner mechanische Abstreifer zum Abstreifen
von an den Altschienen haftenden Zwischenlagen aufweisen. Bei diesen
mechanischen Abstreifern kann es sich beispielsweise um Metallrippen
bzw. -stege handeln, die vor einem ein Führungsmittel bildenden Rollenpaar
angebracht sind und über
die die ausgebaute Altschiene gleitet, wobei dann ein an der Unterseite
der Altschiene haftender Gegenstand "hängen
bleibt" und damit
entfernt wird.
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Wie
eingangs erläutert
wurde, vermeidet der erfindungsgemäße Schienenwechselzug das im Stand
der Technik auftretende Problem, dass schwere Fahrzeuge, wie insbesondere
die Lokomotive und der voll beladene Neuschienen-Transportwagen, über unbefestigte Gleise fahren
müssen.
Auch ein ggf. hinter dem erfindungsgemäßen Schienenwechselzug angehängter Altschienen-Transportwagen, der
das gleiche Gesamtgewicht erzielen kann, fährt beim vorgeschlagenen System über befestigte Schienen,
nämlich
die im Bereich des Montagewagens befestigten Neuschienen. Allerdings
sind auch beim bislang diskutierten System einige Drehgestelle zwangsläufig über unbefestigte
Schienen zu führen, nämlich das
hintere Drehgestell des Demontagewagens, die Drehgestelle des Schienenwechselwagens und
das vordere Drehgestell des Montagewagens, entsprechend allen Drehgestellen
zwischen dem Demontagebereich und dem Montagebereich. Um nun auch
für den
sehr unwahrscheinlichen Fall eines Umkippens der Schiene unter einem
derartigen, wenig belasteten Drehgestell eine Sicherheitsmaßnahme zu
treffen, wird vorgeschlagen, dass das in Betriebsfahrtrichtung hintere
Drehgestell des Demontagewagens, die Drehgestelle des Schienenwechselwagens und/oder
das vordere Drehgestell des Montagewagens mit einer Notaufgleisungsvorrichtung
versehen ist/sind, die dazu ausgelegt ist, den jeweiligen Wagen im
Bereich dieses jeweiligen Drehgestells erforderlichenfalls vom Boden
abzudrücken
und seitlich zu versetzen. Diese Notaufgleisungsvorrichtung kann insbesondere
teleskopisch ausfahrbare und/oder schwenkbare Stützen umfassen, die vorzugsweise mechanisch
und/oder hydraulisch betätigbar
sind. Sollte somit beispielsweise unter dem hinteren Drehgestell
des Demontagewagens die nicht mehr befestigte Altschiene umkippen,
so dass dieses Drehgestell auf den Schwellen aufsitzt, so können die
Stützen
der Notaufgleisungsvorrichtung geschwenkt und ausgefahren werden,
bis sie auf dem Boden aufliegen und bei weiterem Ausfahren den Demontagewagen
im hinteren Bereich anheben. Die umgekippte Altschiene kann dann
manuell wieder aufgerichtet werden, und der Demontagewagen mit diesem
Drehgestell durch Einfahren der Notaufgleisungsvorrichtung wieder
auf die aufgerichtete Altschiene gesetzt werden.
-
Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert werden.
Es zeigen:
-
1 eine schematische Ansicht
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs
zwischen zwei Transportwagen, wobei
-
1a eine Seitenansicht und
-
1b eine Draufsicht darstellt;
-
2 eine schematische Darstellung
eines möglichen
Neuschienen- und Altschienenverlaufs beim Einsatz des Schienenwechselzugs
aus 1, wobei
-
2a eine Seitenansicht und
-
2b eine Draufsicht zeigt;
-
3 eine stark vereinfachte
Rückansicht des
Neuschienen-Transportwagens bei Betrachtung in Betriebsfahrtrichtung;
-
4 eine schematische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Übernahmewagens,
wobei
-
4a eine Seitenansicht und
-
4b eine Draufsicht darstellt;
-
5 eine schematische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Demontagewagens,
wobei
-
5a eine Seitenansicht und
-
5b eine Draufsicht darstellt;
-
6 eine teilweise geschnittene
Rückansicht
auf den Demontagewagen in Betriebsfahrtrichtung, bei Schnitt entlang
der Linie VI-VI in 5a im Bereich
seines vorderen Drehgestells;
-
7 eine teilweise geschnittene
Rückansicht
des erfindungsgemäßen Demontagewagens
in Betriebsfahrtrichtung bei Schnitt entlang der Linie VII-VII in 5a im Bereich seines hochgezogenen Rahmens;
-
8 eine schematische Ansicht
des erfindungsgemäßen Schienenwechselwagens,
wobei
-
8a eine Seitenansicht und
-
8b eine Draufsicht darstellt;
-
9 eine schematische geschnittene
Vorderansicht des erfindungsgemäßen Schienenwechselwagens
bei Schnitt entlang der Linie IX-IX in 8b; und
-
10 eine schematische Darstellung
zweier alternativer Neuschienen- und Altschienen-Spreizmöglichkeiten,
wobei
-
10a das Wegführen der
ausgebauten Altschienen im Bereich der Gleismitte, und
-
10b das Heranführen der
einzubauenden Neuschienen im Bereich der Gleismitte erläutert.
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1 zeigt eine stark vereinfachte
schematische Ansicht des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10,
wobei 1a eine Seitenansicht und 1b eine Draufsicht ist.
Der Aufbau dieses Schienenwechselzugs 10 wird im Folgenden
in 1 von rechts nach
links entgegen der durch den Pfeil P angedeuteten Betriebsfahrtrichtung
erläutert. Diese
Betriebsfahrtrichtung von links nach rechts gilt auch für alle anderen
Seitenansichten und Draufsichten.
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Der
erfindungsgemäße Schienenwechselzug 10 wird
durch eine in den Figuren nicht dargestellte Lokomotive gezogen,
die beispielsweise in den 1a und 1b jeweils am rechten Ende
der dargestellten Wagenfolge angekoppelt wäre. Der erste in den 1a und 1b rechts dargestellte Wagen ist eine übliche Langschieneneinheit,
die hier als Neuschienen-Transportwagen 12 eingesetzt wird.
Auf diesem Neuschienen-Transportwagen 12 sind, wie insbesondere
in der Rückansicht
der 3 dargestellt ist,
zu verlegende Neuschienen 14 gelagert, ggf. in mehreren
Lagen übereinander.
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An
den Neuschienen-Transportwagen 12 ist nun ein Übernahmewagen 16 angekoppelt,
der den in Betriebsfahrtrichtung ersten Wagen des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 darstellt. Auf
dem Übernahmewagen 16 ist
auf einem Schlitten 17 eine in 1 nicht eingezeichnete Schweißanlage 18 zum
Verschweißen
der Neuschienen 14 zu einem "Endlosband" verschiebbar gelagert, die weiter unten
in Verbindung mit 4 ausführlicher
diskutiert werden wird.
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Hinter
dem Übernahmewagen 16 folgt
als nächster
Teil des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 ein
vorderer Distanzwagen 20. Wie man in der Seitenansicht
von 1a erkennt, weist der
hier dargestellte vordere Distanzwagen 20 an seinem vorderen
Ende, auf dem in der Regel wenig Last ruht, nur eine Einfachachse 22 auf.
Das hintere Ende des vorderen Distanzwagens 20 hingegen
liegt drehbar auf einem vorderen Drehgestell 24 eines nachfolgenden
erfindungsgemäßen Demontagewagens 26 auf.
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Wie
man in der Draufsicht gemäß 1b gut erkennt, verfügt der vordere
Distanzwagen 20 über
einen sogenannten "schmalen
Rahmen" 20a,
d.h. sein Rahmen weist zwischen seiner vorderen Einfachachse 22 und
dem hinteren Drehgestell 24 eine geringere Breite quer
zur Betriebsfahrtrichtung (Pfeil P) als an seinen Enden auf. Somit
erkennt man in der Draufsicht von 1b,
dass der Rahmen 20a des erfindungsgemäßen vorderen Distanzwagens 20 zumindest
in seinem mittleren Bereich schmaler als alle anderen Fahrzeugrahmen
ist. Es sei jedoch bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass auch andere Wagen, insbesondere der in Betriebsfahrtrichtung
auf den Demontagewagen 26 folgende Schienenwechselwagen 28,
einen schmalen Rahmen aufweisen können.
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Man
erkennt in den 1a und 1b sofort, dass der auf den
Schienenwechselwagen 28 folgende hintere Teil des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 im
Wesentlichen symmetrisch zu seinem vorderen Teil gestaltet ist.
So folgt auf den Schienenwechselwagen 28 zunächst ein
Montagewagen 30 zum Montieren der verlegten Neuschienen 14 und
ein hinterer Distanzwagen 32, dessen vorderes Ende wiederum
auf dem hinteren Drehgestell 24 des Montagewagens 30 aufliegt,
das somit quasi ein gemeinsames Drehgestell 24 für diese
beiden Fahrzeuge bildet, wobei sich das in Betriebsfahrtrichtung hintere
Ende des hinteren Distanzwagens 32 wiederum mittels einer
Einfachachse 22 auf den Schienen abstützt. Es versteht sich jedoch,
dass auch der hintere Distanzwagen 32 ebenso wie der vordere
Distanzwagen 20 als ein völlig eigenständiger Wagen mit
zwei eigenen Drehgestellen 24 bzw. Einzelachsen ausgebildet
sein kann. Ebenso kann einer der beiden Distanzwagen 20, 32 als
eigenständiger
Wagen mit zwei Drehgestellen 24 ausgelegt sein, der jeweils
andere Wagen dann in der hier in 1 zeichnerisch
dargestellten Weise mit einer Einfachachse 22.
-
Man
erkennt in der Draufsicht von 1b wiederum
den schmalen Rahmen 32a des hinteren Distanzwagens 32.
Es versteht sich, dass die Rahmen 20a, 32a der
beiden Distanzwagen 20, 32 unterschiedlich ausgelegt
sein können,
beispielsweise ein "normaler" sowie ein schmaler
Rahmen.
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Auf
den hinteren Distanzwagen 32 folgt als letztes Fahrzeug
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 ein Übergabewagen 34 zur Übergabe
der ausgebauten Altschienen 36 und Beförderung derselben auf den hinter
dem Schienenwechselzug 10 angeordneten Altschienen-Transportwagen 38. Auf
dem Übergabewagen 34 ist
schematisch eine Trennvorrichtung 40 angedeutet, bei der
es sich insbesondere um eine Säge
oder einen Schneidbrenner oder auch eine Kombination dieser Geräte handeln kann,
und die dazu dient, die als Endlosband ausgebauten Altschienen 36 wieder
in einzelne Schienenstücke
entsprechend der nutzbaren Ladelänge
des Altschienen-Transportwagens 38 zu trennen. Verwendet
man als Altschienen-Transportwagen 38 eine übliche Langschieneneinheit,
wie sie auch als Neuschienen-Transportwagen 12 eingesetzt
wird, so versteht es sich, dass man das Altschienen-Endlosband 36 mit
Hilfe der Trennvorrichtung 40 auf dem Übergabewagen 34 in
Stücke
schneiden wird, die ungefähr genauso
lang sind wie die auf dem Neuschienen-Transportwagen 12 aufgeladenen
zu verlegenden Neuschienen 14. Je nachdem, was mit den
ausgebauten Altschienen 36 geschehen soll, ist es jedoch
selbstverständlich
beispielsweise auch möglich,
sie mit Hilfe der Trennvorrichtung 40 in deutlich kürzere Stücke zu zerteilen.
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Nach
dieser rein konstruktiven Erläuterung des
Aufbaus des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 wird
nachfolgend anhand von 2 ein
Beispiel der Neuschienen- und Altschienen-Führung beim Schienenwechsel
mit Hilfe des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 erläutert werden.
Aus Gründen
der zeichnerischen Klarheit sind hierzu einige Fahrzeugaufbauten
in 2b weggelassen worden.
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2 zeigt ein Beispiel des
Neuschienen- und des Altschienenverlaufs während des kontinuierlichen
Betriebs des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10,
d.h. nach dem Abschluss der zunächst
zu erläuternden
Einfädelphase.
Bei dieser Einfädelung
wird wie folgt vorgegangen: Zunächst wird
entschieden, ab welcher Gleisposition die Altschienen 36 ausgebaut
und durch Neuschienen 14 ersetzt werden sollen, was im
Wesentlichen vom Verschleiß der
Altschienen 36 abhängt.
An dieser Position werden die auf Schwellen 42 montierten
Altschienen durchtrennt. Der erfindungsgemäße Schienenwechselzug fährt dann
so weit in die Baustelle ein, dass der Schienenwechselwagen 28 über dieser Trennstelle
zwischen dem Ende der liegenbleibenden und dem Anfang der auszubauenden
Altschienen 36 steht. Im Gegensatz zum Stand der Technik können hierbei
sowohl die Lokomotive als auch der schwer beladene Neuschienen-Transportwagen 12 noch
auf befestigten Altschienen 36 fahren. Gleiches gilt für den Übernahmewagen 16,
den vorderen Distanzwagen 20 und das in Fahrtrichtung erste
Drehgestell 24 des Demontagewagens 26. Erst im
Bereich dieses Demontagewagens 26 erfolgt die Demontage der
Altschienen-Befestigungsmittel in Form von Schrauben und Spannklemmen.
Dies wird nachfolgend insbesondere anhand von 7 näher
erläutert
werden. Zunächst
müssen
also nur das hintere Drehgestell 24 des Demontagewagens 26 sowie
das vordere Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28 über unbefestigte
Altschienen 36 fahren, was in der Regel unkritisch ist,
da diese Wagen in der Regel nicht schwer beladen sind.
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In
der Einfädelphase
wird der erfindungsgemäße Schienenwechselzug
dann zunächst
angehalten, sobald der Schienenwechselwagen 28 über der Trennstelle
zwischen dem liegenbleibenden und den auszubauenden Altschienen 36 steht.
Mit Hilfe üblicher
und in den Figuren nicht dargestellter Ausbaumittel, insbesondere
kleine Kranarme, hydraulische Pressen etc., werden dann die an diese
Trennstelle angrenzenden Enden der auszubauenden Altschienen 36 bis
zur hinteren Achse des vorderen Drehgestells 24 weggespreizt,
um auf den Schienenauflagern auf den Schwellen 42 Platz
für die
nunmehr einzufädelnden
Neuschienen 14 zu schaffen. Es versteht sich, dass aus
diesem Grund die Altschienen 36 über eine möglichst große Strecke weggespreizt werden,
d.h. nach Möglichkeit
der gesamte Altschienenabschnitt von der Trennstelle bis zum vorderen
Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28, welches ja
noch auf den anschließend
auszubauenden Altschienen 36 steht.
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Nachdem
somit unter dem Schienenwechselwagen 28 die Schienenauflager
auf den Schwellen 42 über
mehrere Meter freigelegt worden sind, werden die ersten Neuschienen 14 eingefädelt. Es wird
in der weiteren Beschreibung davon ausgegangen, dass es sich hierbei
um Langschienen 14 mit einer Länge von 120 m und mehr handelt,
die auf dem Neuschienen-Transportwagen 12 aufgeladen
sind, wie in 3 gezeigt
ist.
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Zum
Einfädeln
wird ein erstes Paar von Neuschienen 14 insbesondere mit
Hilfe einer auf dem vorderen Distanzwagen 20 vorgesehenen
Seilwindenanlage 21 vom Neuschienen-Transportwagen 12 über den Übernahmewagen 16 abgezogen
und ggf. mit manueller Unterstützung
bis zum nunmehr freiliegenden Ende der liegenbleibenden Altschienen
unter dem Schienenwechselwagen 28 weitergezogen und dort
angekoppelt. Der gesamte Verlauf der abgezogenen Neuschienen 14 vom
Neuschienen-Transportwagen 12 bis zu den Schienenauflagern
unter dem Schienenwechselwagen 28 wird durch Führungsmittel 44 definiert
und sollte zu einer sogenannten "optimalen
Biegelinie" der
Neuschienen 14 führen.
Bei diesen Führungsmitteln 44 handelt
es sich im Wesentlichen um einfache Rollen oder Walzen, über die die
Neuschienen 14 laufen, oder auch Rollen- bzw. Walzenpaare,
zwischen denen die Neuschienen 14 hindurchlaufen.
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Sobald
der Anfang der zu verlegenden Neuschiene 14 am freien Ende
der liegenbleibenden Altschiene angekoppelt ist, führt eine
langsame Vorwärtsbewegung
des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 in
der durch den Pfeil P in 2 angedeuteten
Betriebsfahrtrichtung zu einem selbsttätigen Abziehen der Neuschiene 14 von
ihrem Transportwagen 12. Betrachtet man das in 2 dargestellte "erdfeste" Bezugssystem, so
erkennt man, dass die Neuschiene 14 hierbei nahezu keine
Horizontalbewegung, sondern ausschließlich eine Absenkbewegung vom
Neuschienen-Transportwagen 12 abwärts bis auf die Schienenauflager
vollführt,
wobei diese Abwärtsbewegung
durch die Vorwärtsbewegung
des Schienenwechselzugs 10 und seine Führungsmittel 44 erzwungen
wird.
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Auf
den ersten Metern dieser Vorwärtsbewegung
fädelt
man nun auch die zunächst
weggespreizten Enden der auszubauenden Altschienen 36 in Führungsmittel 44 des
hinteren Zugbereichs ein. Da diese weggespreizten Enden den hinteren
Bereich eines weiter vorne noch fest auf den Schwellen 42 montierten
Altschienenabschnitts darstellen, wird dieser hintere ausgebaute
Bereich der Altschienen 36 bei langsamer Vorwärtsfahrt
des Schienenwechselzugs 10 in der in 2a gezeigten Weise angehoben und bis
zum hinteren Altschienen-Transportwagen 38 geschoben.
Es versteht sich, dass im erdfesten Betrachtungssystem der 2a auch die ausgebauten
Altschienen 36 nahezu keine Horizontalbewegung vollführen, sondern
bei Vorwärtsbewegung des
Schienenwechselzugs 10 aufgrund der Zwangsführung durch
die Führungsmittel 44 aus
den Schienenauflagern bis auf den Altschienen-Transportwagen 38 angehoben
werden. Anders ausgedrückt "schält" der langsam vorwärtsfahrende
Schienenwechselzug 10 nach erfolgreichem Einfädeln den Strang
von Altschienen 36 langsam aus den Schienenauflagern und schiebt
sie auf den hinteren Altschienen-Transportwagen 38.
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Die 2a und 2b stellen, wie bereits erläutert, nun
den kontinuierlichen Betriebszustand des Schienenwechselzugs 10 nach
erfolgreichem Abschluss der Einfädelphase
dar: Der gesamte Zug 10 fährt langsam in 2 nach rechts (Pfeil P). Hierbei werden
Neuschienen 14 von ihrem Transportwagen 12 abgezogen,
durch die Führungsmittel 44 derart zwangsgeführt, dass
sie unter dem Schienenwechselwagen 28 auf die Schienenauflager
aufgesetzt werden, wonach sie im Bereich des Montagewagens 30 durch
in ihm tätiges
Personal montiert werden. Somit ist also das hintere Drehgestell 24 des
Schienenwechselwagens 28 das erste Drehgestell, das über die "frisch verlegten" Neuschienen 14 fährt. Alle weiter
vorne befindlichen Drehgestelle 24 fahren noch über die
unmittelbar danach im Bereich des Schienenwechselwagens 28 ausgebauten
Altschienen 36. Die eigentliche Demontage der Altschienen-Befestigungsmittel
erfolgt erst im Bereich des Demontagewagens 26 durch dort
tätiges
Personal, so dass die weiter vorne befindlichen Teile des Schienenwechselzugs 10 sowie
der Neuschienen-Transportwagen 12 und
die in den Figuren nicht dargestellte Lokomotive noch über befestigte
Altschienen 36 fahren können,
was erfindungsgemäß das Unfallrisiko
beträchtlich
minimiert.
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In
der Draufsicht der 2b erkennt
man eine Möglichkeit
der Neuschienen- und Altschienenführung während des Schienenwechsels:
Die
Führungsmittel 44 des
gesamten Schienenwechselzugs 10, insbesondere über den
gesamten Zug 10 verteilte Rollen und Rollenpaare, spreizen
die vom Neuschienen-Transportwagen 12 abgezogenen Neuschienen 14 bereits
im Bereich des Übernahmewagens 16 und
spreizen sie weiter im Bereich des vorderen Distanzwagens 20.
Man erkennt in der Draufsicht der 2b nun
auch den Vorteil des für den
vorderen Übernahmewagen 20 vorgeschlagenen
schmalen Rahmens 20a, der es nämlich ermöglicht, die Neuschienen 14 im
Bereich des vorderen Distanzwagens 20 abzusenken: Wie sich
insbesondere aus dem Vergleich der Seitenansicht in 2a mit der Draufsicht in 2b deutlich ergibt, befinden sich die
Neuschienen 14 am vorderen Ende des vorderen Distanzwagens 20 noch
oberhalb des normalen Rahmen-Niveaus aller Fahrzeuge, d.h. der Rahmenhöhe der Fahrzeuge
im Bereich ihrer Drehgestelle 24. Zwischen dem vorderen
und dem hinteren Ende des vorderen Distanzwagens 20 erfolgt
die Absenkung der Neuschienen 14 unter diese normale Rahmenhöhe. Würde man
anstelle eines schmalen Rahmens beim vorderen Distanzwagen 20 einen Rahmen
mit üblicher
Breite einsetzen, so müssten die
Neuschienen 14 durch Öffnungen
im Boden des vorderen Distanzwagens 20 abgesenkt werden.
Der hier gezeigte Schienenverlauf erlaubt es – schließlich, die Schienen 14 vollständig um
den Demontagewagen 26 herumzuführen, wie dies in 2b erkennbar ist. Dieser
Schienenverlauf bietet den Vorteil, dass das im Demontagewagen 26 tätige Personal
die Altschienen-Befestigungsmittel an den Schwellen 42 ungestört demontieren
kann, ohne hierbei auf die in diesem Bereich abgesenkten Neuschienen 14 achten
zu müssen.
Das Risiko eventueller Verletzungen wird hierdurch reduziert.
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Im
Bereich des Schienenwechselwagens 28 sind die Führungsmittel 44 dann
wiederum so angeordnet, dass die Neuschienen 14 kurz vor
dem hinteren Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28 die
Schienenauflager auf den Schwellen 42 erreichen und dort
abgesetzt werden können.
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In 2b erkennt man ferner den
zum Neuschienen-Verlauf weitgehend symmetrischen Altschienen-Verlauf:
Die ausgebauten Altschienen 36 werden im Bereich des vorderen
Drehgestells 24 des Schienenwechselwagens 28 aus
den Schienenauflagern abgehoben, durch die Führungsmittel 44 um den
Montagewagen 30 herumgeführt und schließlich im
Bereich des hinteren Distanzwagens 32 und des Übergabewagens 34 wieder
so weit zusammengeführt,
dass sie auf den abschließenden
Altschienen-Transportwagen 38 geschoben werden können. Man
erkennt auch hier wieder den Vorteil eines schmalen Rahmens 32a beim
hinteren Distanzwagen 32, zwischen dessen vorderem Drehgestell 24 und
dessen hinterer Einfachachse 22 die Altschienen 36 das
normale Rahmenniveau "durchstoßen". Der gezeigte Altschienen-Verlauf
bietet den Vorteil, dass das im Montagewagen 30 tätige Personal
sich voll auf die Montage der neu verlegten Neuschienen 14, d.h.
die Befestigung der Neuschienen 14 mittels Schrauben und
Spannklemmen auf den Schwellen 42, konzentrieren kann,
und das Risiko einer Verletzung durch vorbeilaufende Altschienen 36 ausgeschlossen
ist.
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Es
wird nochmals betont, dass die Altschienen 36 bzw. auch
die Neuschienen 14 nur im Bezugssystem des Schienenwechselzugs 10 selbst
fast horizontal vorbeilaufen, im erdfesten Bezugssystem hingegen
vollführen
die Schienen ausschließlich
eine Auf- und Abbewegung, und der Zug fährt in den Figuren von links
nach rechts.
-
Nach
diesen Übersichtsdarstellungen
der 1 und 2 werden nun nachfolgend
anhand der 3 bis 9 Details des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 erläutert werden:
Zunächst zeigt 3 eine stark vereinfachte
Rückansicht,
d.h. eine Ansicht vom vorderen Ende des Übernahmewagens 16 in
Fahrtrichtung nach vorne, auf den Neuschienen-Transportwagen 12,
der vor den erfindungsgemäßen Zug 10 gekoppelt
ist. Der Neuschienen-Transportwagen 12 umfasst im Wesentlichen
einen horizontalen Rahmen 12a, der über eine an seiner Unterseite
montierte Aufhängungsvorrichtung
mit einem Drehgestell 24 oder – wie in 3 aus Gründen der Einfachheit gezeigt – einer
Einfachachse 22 in üblicher
Weise verbunden ist. Die Räder 46 laufen
auf noch verlegten und befestigten Altschienen 36, die
im Bereich der Schienenauflager auf den Schwellen 42 befestigt
sind. Auf dem Rahmen 12a sind Neuschienen 14 aufgeladen,
im Beispiel der 3 in
zwei Schichten übereinander.
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Im
unteren Bereich der 3 ist
durch eine gestrichelte Linie das Fahrzeugsbegrenzungsprofil F eingezeichnet,
d.h. derjenige Bereich um das Gleis herum, über den kein Teil eines vorbeifahrenden Zugs
in Transportstellung herausragen darf. Die Bedeutung dieses Fahrzeugbegrenzungsprofils
F wird weiter unten in Zusammenhang mit der möglichen Verwendung eines schmalen
Rahmens für
den Schienenwechselwagen 28 erläutert werden.
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Die
auf dem Neuschienen-Transportwagen 12 aufgeladenen Neuschienen 14 werden,
wie oben erläutert,
durch eine Seilwindenanlage 21 im vorderen Bereich des
vorderen Distanzwagens 20 vom Neuschienen- Transportwagen 12 und über den Übernahmewagen 16 abgezogen.
Bei einer üblichen Länge eines
Wagens (von Puffer zu Puffer) von 21,5 m bedeutet dies, dass das
in Betriebsfahrtrichtung gesehen hintere Ende einer Neuschiene 14 von
etwa 120 m Länge
bereits unter dem Schienenwechselwagen 28 auf die dortigen
Schienenauflager abgesetzt und an das liegenbleibende Altschienenende
angekoppelt sein kann, während
das in Fahrtrichtung gesehen vordere Ende dieser Neuschiene 14 noch
auf dem Neuschienen-Transportwagen 12 aufliegt. Der durch
die Führungsmittel 44 des
Schienenwechselzugs 10 erzwungene Kurvenzug der Neuschiene 14 sollte
dann der sogenannten "optimalen
Biegelinie" entsprechen,
d.h. dem Verlauf mit den geringst möglichen Schienenspannungen.
Bei langsamer Vorwärtsfahrt
des Schienenwechselzugs 10 zieht sich diese Neuschiene 14 selbsttätig vom
Neuschienen-Transportwagen 12 ab, so dass die in 4 angedeutete Seilwindenanlage 21 bereits
dazu verwendet werden kann, ein weiteres Schienenpaar auf dem Neuschienen-Transportwagen 12 zu
ergreifen und über
den Übernahmewagen 16 in
Richtung des vorderen Distanzwagens 20 zu ziehen. Dies
erfolgt derart, dass das in Fahrtrichtung gesehen hintere, also demnächst abzusenkende
Ende dieses nächsten Schienenpaars
bis in die in 4 gezeigte
Schweißanlage 18 auf
dem Übernahmewagen 16 gezogen wird.
Genauer gesagt wird jede Schiene 14 des nächsten Neuschienenpaars
so weit herangezogen, dass ihr in Fahrtrichtung hinteres Ende im
Bereich eines Schweißkopfs 19 der
Schweißanlage 18 liegt. Sobald
die in Fahrtrichtung vorderen Enden der beiden momentan durch die
Schweißanlage 18 hindurch
abgezogenen Neuschienen 14 im Bereich dieser Schweißköpfe 19 sind,
wird das momentan abgezogene Neuschienenpaar 14 mit dem
als nächstes abzuziehenden
Neuschienenpaar 14 mit Hilfe der Schweißköpfe 19 verschweißt, vorzugsweise
in Form einer auf diesem Gebiet bekannten Abbrennstumpfschweißung. Um
während
dieser einige Minuten dauernden Schweißung den Zug 10 nicht
oder nur möglichst
kurz anhalten zu müssen,
sind zumindest die Schweißköpfe 19 auf
einem Schlitten 17 in Längsrichtung
des Übernahmewagens 16 verfahrbar.
Dieser Schlitten 17 sollte auf dem Übernahmewagen 16 einige
Meter verfahrbar sein, so dass er während der Schweißung in 4 von rechts nach links
auf dem Übernahmewagen 16 verschoben
werden kann, und zwar derart, dass die langsame Vorwärtsfahrt
des Zugs 10 (in 4 wiederum
nach rechts) ausgeglichen wird. Sobald das momentan abgezogene Neuschienenpaar 14 und
das als nächstes
abzuziehende Neuschienenpaar 14 in den Schweißköpfen 19 miteinander
verschweißt
worden sind, kann ein weiteres demnächst abzuziehendes Neuschienenpaar
an die Seilwinde angehängt
werden.
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Man
erkennt in der Seitenansicht der 4a und
der Draufsicht der 4b ferner
im vorderen Bereich des vorderen Distanzwagens 20, unmittelbar hinter
der Seilwindenanlage 21, zwei Rollen als Führungsmittel 44 für den abgezogenen
Neuschienenstrang.
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Der
weitere Verlauf des abgezogenen Neuschienenstrangs ist in den 5a und 5b als Seitenansicht bzw. Draufsicht
dargestellt:
Zwischen der vorderen Einfachachse 22 und
dem hinteren Drehgestell 24 des vorderen Distanzwagens 20 werden
die Neuschienen 14 durch das normale Rahmenniveau hindurch
abgesenkt, was dadurch erleichtert wird, dass der Rahmen 20a als
schmaler Rahmen gestaltet ist. Somit verlaufen die Neuschienen 14 unter
einer Arbeitskabine 48 hindurch, die auf dem Drehgestell 24 montiert
ist, das sich der vordere Distanzwagen 20 und der Demontagewagen 26 teilen.
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Im
Bereich des Demontagewagens 26 werden die Neuschienen 14,
wie man insbesondere in der Draufsicht der 5b deutlich erkennt, weit außerhalb
des Bereichs der noch auf den Schwellen 42 befestigten
Altschienen 36 vorbeigeführt, auf denen der Demontagewagen 26 fährt und
die aus Gründen der
zeichnerischen Klarheit in 5b nur
bis unter der Arbeitskabine 48 eingezeichnet sind, aber
selbstverständlich
von dort weiter nach rechts verlaufen. Die Führung der Neuschienen 14 im
Bereich des Demontagewagens 26 erfolgt wiederum über Führungsmittel 44 in
Form von Rollen, die an Längsprofilen 50 aufgehängt sind,
welche wiederum am hochgezogenen Rahmen 26a des Demontagewagens 26 ungefähr in Höhe des normalen
Rahmenniveaus montiert sind. Hierauf wird nachfolgend in Verbindung
mit den 6 und 7 näher eingegangen werden.
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6 zeigt eine teilweise geschnittene Rückansicht
des erfindungsgemäßen Demontagewagens 26,
wobei der Schnitt ungefähr
im hinteren Bereich des vorderen Drehgestells 24 erfolgt
ist (Schnitt entlang der Linie VI-VI in 5a). Man erkennt den Rahmen 26a des
Demontagewagens 26, der über einen Drehzapfen 52 auf
dem vorderen Drehgestell 24 abgestützt ist. Der Rahmen 26a befindet
sich in diesem Bereich auf Höhe
des normalen Rahmenniveaus, d.h. beispielsweise in ungefähr gleicher
Höhe wie
der Rahmen 16a des Übernahmewagens 16,
der Rahmen 12a des Neuschienen-Transportwagens 12 etc.
(vgl. 1a).
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Im
vorderen Bereich des Demontagewagens 26 ist auf dem Rahmen 26a eine
Arbeitskabine 48 für das
im Demontagewagen 26 tätige
Personal angeordnet. Man erkennt in 6 in
der Mitte eine in die Arbeitskabine 48 führende Tür und seitliche
Fenster. Man erkennt zudem in 6 links
und rechts außen am
Rahmen 26a aufgehängte
Führungsmittelhalterungen 45,
die in ihrem in 6 unteren
Bereich jeweils eine Rolle 44 als Führungsmittel für das Paar von
Neuschienen halten.
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Wie
oben erwähnt,
stellt 6 eine Ansicht in
Fahrtrichtung des Schienenwechselzugs 10 dar. Die in 6 links und rechts auf den
jeweiligen Rollen 44 laufenden Neuschienen 14 laufen
also im Bezugssystem des Zugs 10 auf den Betrachter zu
und werden hierbei kontinuierlich abgesenkt, um dann hinter dem
Betrachter, nämlich
im Bereich des Schienenwechselwagens 28, wieder eingespreizt
auf den Schienenauflagern abgesetzt zu werden.
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7 zeigt eine stark vereinfachte
schematische Querschnittsansicht ähnlich der 6, wobei jedoch der Schnitt durch den
Demontagewagen etwas weiter hinten erfolgt ist, so dass hier durch
den hochgezogenen Bereich des Rahmens 26a geschnitten wurde,
nämlich
entlang der Schnittlinie VII-VII in 5a.
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Man
erkennt in 7 zwei in
Längsrichtung des
Demontagewagens 26 verlaufende und unten an seinem hochgezogenen
Rahmen 26a befestigte Längsträger 54.
Rein beispielhaft ist nur am linken dargestellten Längsträger 54 eine
Laufrollenhalterung 56 mit einer Federaufhängung 58 dargestellt,
an deren unterem Ende ein Elektroschrauber 60 aufgehängt ist,
der in dem in 7 dargestellten
Augenblick gerade von einem Arbeiter 62 zum Losschrauben
einer Schwellenschraube verwendet wir. Die Laufrollenhalterung 56 erlaubt
die Verschiebung des Elektroschraubers 60 entlang des Längsträgers 54 in Längsrichtung
des Demontagewagens 26. Somit kann der gesamte Schienenwechselzug 10 und
also auch der Demontagewagen 26 kontinuierlich in Betriebsfahrtrichtung
vorwärts
fahren, d.h. in der Darstellung der 7 vom
Betrachter weg, und dennoch kann der Arbeiter 62 den Elektroschrauber 60 so
lange wie nötig,
in der Regel einige Sekunden, auf eine bestimmte Schwellenschraube
aufsetzen, um diese zu lösen.
In dieser Zeit, während
der der gesamte Zug vorwärts
fährt,
rollt die Laufrollenhalterung 56 auf dem Längsträger 54 nach
hinten, gleichsam in 7 auf
den Betrachter zu.
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Es
versteht sich, dass auch auf dem in 7 rechts
dargestellten Längsträger 54 eine
entsprechende Anordnung aus einer Laufrollenhalterung 56, einer
Federaufhängung 58 und
einem Elektroschrauber 60 vorgesehen sein kann, der von
einem weiteren Arbeiter 62 bedient wird, um gleichzeitig
die Befestigungsmittel der rechten Altschiene zu demontieren. Diese
Elemente sind jedoch zur besseren Übersichtlichkeit in 7 weggelassen worden, um
unter anderem durch das rechts dargestellt Rad 46 die Lage
der anderen Systemkomponenten relativ zu den Drehgestellen 24 zu
verdeutlichen.
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Man
erkennt zudem auch in 7 links
und rechts unterhalb des hochgezogenen Rahmens 26a wiederum
die Längsprofile 50,
an denen wiederum jeweils eine Führungsmittelhalterung 45 befestigt
ist, die eine Rolle 44 als Führungsmittel für die linke
bzw. rechte Neuschiene 14 hält. Vergleicht man die Lage und
Höhe der
in der Schnittansicht von 7 dargestellten
Neuschiene 14 mit jener gemäß 6, also einer weiter vorne in Fahrtrichtung
vorgenommenen Schnittansicht, so stellt man entsprechend den obigen
Erläuterungen
fest, dass die linke und die rechte Neuschiene 14 zwischen
der Schnittebene der 6 und
der in Fahrtrichtung dahinter liegenden Schnittebene der 7 nach unten abgesenkt und
gleichzeitig nach außen
gespreizt wurde, entsprechend dem in 5b in
Draufsicht gezeigten Verlauf der beiden Neuschienen 14 im
Bereich des Demontagewagens 26.
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Es
versteht sich, dass zahlreiche Details in den sehr schematischen
Ansichten der 6 und 7 weggelassen wurden. So
handelt es sich beim Demontagewagen 26 allgemein, und insbesondere
bei seiner Arbeitskabine 48, um vollständig ausgestattete Arbeitsplätze mit
geeigneter Beleuchtung, Fenstern, Zugangstreppen, ggf. Überwachungskameras und
-monitoren etc.
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Der
weitere Verlauf der Neuschienen 14 in Richtung Schienenauflager
ist nun in den 8a und 8b dargestellt. Man erkennt
zunächst
in der Seitenansicht der 8a rechts
das hintere Ende des Demontagewagens 26, auf dem eine Kleineisensammelvorrichtung 64 montiert
ist, die im Wesentlichen einen Kleineisensammelbehälter 66 umfasst,
in den Kleineisen, wie z.B. demontierte Schwellenschrauben und Spannklemmen über ein
Förderband 68 gefördert werden,
auf das diese Kleineisenteile von einer knapp über die Schwellen 42 fahrenden
magnetischen Trommel 70 geworfen werden.
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In 8 zentral dargestellt ist
der Schienenwechselwagen 28 mit einem erhöhten Rahmen 28a, in
dessen Mitte zwei Arbeitssitze 72 aufgehängt sind. Der
Zweck dieser Arbeitssitze 72 wird im Folgenden insbesondere
anhand der Draufsicht in 8b erläutert werden:
Wie
weiter oben bereits erwähnt,
liegen Schienen in der Regel nicht direkt, sondern auf sogenannten
Zwischenlagen auf den Schwellen 42 auf. Diese Zwischenlagen
werden in der Regel beim Schienenwechsel mitgewechselt. Bei der
in 8 gezeigten Neuschienen-
und Altschienenführungsvariante,
die der in 2 erläuterten
Variante entspricht, ist ungefähr
die Mitte des Schienenwechselwagens 28 derjenige Bereich,
an dem ein auf einem Sitz 72 sitzender Arbeiter 62 am
ungestörtesten
auf die Schwellen 42 hinabgreifen, eine alte Zwischenlage
abnehmen und eine neue Zwischenlage auflegen kann. Wie man nämlich in 8b unmittelbar sieht, ist
an jeder anderen Längsposition
des Schienenwechselwagens 28 entweder das von vorne kommende
Paar von Neuschienen 14 oder das nach hinten abgezogene Paar
von ausgebauten Altschienen 36 näher an der Gleisachse gelegen,
welche in 8b in der
Mitte des Schienenwechselwagens 28 durch eine strichpunktierte
Linie angedeutet ist.
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In
Betriebsfahrtrichtung hinter den Arbeitssitzen 72 erkennt
man in 8 ein Paar von
Wärmeröhren 74,
die mittels einer Halterung am Schienenwechselwagenrahmen 28a abgehängt sind.
Man erkennt deutlich, dass die Neuschienen 14 unmittelbar vor
dem Aufsetzen auf die Schienenauflager auf den Schwellen 42,
d.h. in 8a und 8b unmittelbar vor, also
rechts vom hinteren Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28,
durch diese Wärmeröhren 74 hindurchlaufen.
In diesen Wärmeröhren 74 erfolgt
die vorgeschriebene Temperaturlängung
der zu verlegenden Neuschienen 14, indem man sie auf eine
genau definierte Soll-Temperatur bringt. In Mitteleuropa erfolgt
dies üblicherweise
nachts bei kühleren
Temperaturen, so dass die Wärmeröhren – wie der
Name andeutet – als
Heizelemente eingesetzt werden. Grundsätzlich wäre es aber auch denkbar, die
Wärmeröhren durch
Kühlelemente
zu ersetzen, um dann beispielsweise im Sommer tagsüber definierte
Soll-Temperaturen der Neuschienen 14 zu erreichen.
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In
der Seitenansicht der 8a erkennt
man auf dem Schienenwechselwagen 28 eine Überdachung 28b.
Somit können
beispielsweise Gasflaschen, insbesondere Propangasflaschen 76 zur
Energieversorgung der Wärmeröhren 74 sicher
gelagert werden. Ferner erkennt man in 8a im Bereich der Arbeitssitze 72 Behälter 78,
insbesondere für
eingesammelte alte Zwischenlagen und zu verlegende neue Zwischenlagen
sowie für
Kleineisen und Verspannungselemente.
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Man
erkennt in 8 hinter
dem Schienenwechselwagen 28 den vorderen Teil des Montagewagens 30,
der wiederum – ebenso
wie der Demontagewagen 26 – in diesem keineswegs beschränkenden Beispiel
einen hochgezogenen Rahmen 30a aufweist. Im vorderen Bereich
des Montagewagens 30, noch vor seinem Drehgestell 24,
ist eine Notaufgleisungsvorrichtung 80 schematisch angedeutet,
die zwei vorzugsweise hydraulisch ausfahrbare und einfahrbare Stützen 82 umfasst.
Sollte nun tatsächlich der
unwahrscheinliche Fall eintreten, dass eine der nicht befestigten
Schienen im Bereich der 8 umkippt,
also entweder die noch nicht ausgebaute Altschiene 36,
auf der beispielsweise das vordere Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28 steht, oder
die zwar schon eingebaute, aber noch nicht befestigte Neuschiene 14,
auf der beispielsweise das hintere Drehgestell des Schienenwechselwagens 28 steht,
so kann mit Hilfe dieser Stützen 82 der
Montagewagen 30 "aufgebockt" werden und eine
unter ihm umgekippte Neuschiene 14 wieder aufgerichtet
werden. Es versteht sich, dass im Bereich aller Drehgestelle 24 des
Schienenwechselzugs 10, die grundsätzlich über unbefestigte Schienen fahren
müssen, derartige
Notaufgleisungsvorrichtungen 80 vorgesehen sein können, die
in den beiliegenden Zeichnungen nur aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle gezeigt
sind. Dies betrifft, wie oben bereits erläutert, die in 8 dargestellten vier Drehgestelle vom
hinteren Drehgestell des Demontagewagens 26 bis zum vorderen
Drehgestell des Montagewagens 30.
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9 zeigt eine Schnittansicht
des Schienenwechselwagens 28 entgegen der Fahrtrichtung des
Zugs, wobei der Schnitt entlang der in 8b strichpunktiert eingezeichneten Schnittlinie
IX-IX durchgeführt
wurde. Diese Ansicht entspricht also einem Blick vom vorderen Bereich
des Schienenwechselwagens 28 nach hinten, anders ausgedrückt fährt der
in 9 gezeigte Schienenwechselwagen 28 bei Fahrt
des Schienenwechselzugs 10 auf den Betrachter zu. Man erkennt
zunächst
ungefähr
in der Mitte des Schienenwechselwagens horizontal den Rahmen 28a,
an dem die zwei bereits in Zusammenhang mit 8 erörterten
Arbeitssitze 72 aufgehängt
sind. Auf dem in 9 linken
Arbeitssitz 72 sitzt ein Arbeiter 62, der aus
dieser Position problemlos auf die Schienenauflager auf den Schwellen 42 hinabgreifen und
die Zwischenlagen austauschen kann. Um diesen Zwischenlagenwechsel
schnell durchführen
zu können,
bietet sich die in 9 gezeigte
Konstruktion an, bei der auf dem Rahmen 28a ein weiterer
Arbeitsplatz für
einen weiteren Arbeiter 62 eingerichtet ist, wobei auf
dem Rahmen 28a ferner Behälter 78 für neue zu
verlegende und alte ausgetauschte Zwischenlagen vorgesehen sind.
Der in 9 obere Arbeiter 62 kann
neue Zwischenlagen seinem unter ihm arbeitenden Kollegen über eine
Rutsche 84 zukommen lassen. An dieser Rutsche kann gleichzeitig
ein umlaufendes Förderband
aufgehängt
sein, auf das der untere Arbeiter 62 die ausgetauschten
Zwischenlagen legt, so dass sie dann dem oben arbeitenden Kollegen
zugeführt
und von ihm in einen der Behälter 78 gelegt
werden können.
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Zur
Erläuterung
der Positionen der verschiedenen Schienen in diesem Bereich sind
in 9 die folgenden Alt-
bzw. Neuschienen schematisch eingezeichnet:
Unmittelbar im
Bereich der rechten (in der Vorderansicht der 9 somit links zu sehenden) Hand des unteren
Arbeiters 62 sind zwei Schienenquerschnitte übereinander
eingezeichnet, wobei es sich bei der oberen Schiene um eine bereits
ausgebaute und geringfügig
angehobene Altschiene 36 handelt und bei der unmittelbar
darunter im Schnitt eingezeichneten Schiene um die von vorne kommende
Neuschiene 14, die das Schienenauflager noch nicht ganz
erreicht hat. Das gleiche gilt für
die beiden im Querschnitt übereinander
an der spiegelsymmetrischen Position rechts in 9 angedeuteten Schienen.
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Man
erkennt ferner in 9 links
schematisch angedeutet eine Führungsmittelhalterung 45 mit einer
Führungsrolle 44,
die sich strenggenommen nicht in der in 9 dargestellten Schnittebene, sondern
in Fahrtrichtung des Zugs 10 dahinter befindet (etwa im
Bereich des hinteren Drehgestells 24 des Schienenwechselwagens 28).
Die eingezeichnete, auf der Rolle 44 laufende Schiene ist
somit die soeben bereits besprochene Altschiene 36, die
in dieser weiter hinten liegenden Ebene einerseits nach oben angehoben
und andererseits nach links außen
weggespreizt wurde, wie es in den beiden Ansichten der 8 deutlich dargestellt und
in 9 durch den Pfeil
AS symbolisiert ist.
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In ähnlicher
Weise erkennt man in 9 rechts
schematisch angedeutet eine weitere Führungsmittelhalterung 45 mit
einer Führungsrolle 44. Auch
diese Anordnung befindet sich genaugenommen nicht in der Schnittebene
gemäß 9, sondern in Fahrtrichtung
des Zugs 10 davor, d.h. näher beim Betrachter der 9 (im Wesentlichen im Bereich des
vorderen Drehgestells 24 des Schienenwechselwagens 28).
Die auf dieser Rolle 44 laufende Schiene ist nämlich eine
vom vorderen Zugbereich herangeführte
Neuschiene 14, die zwischen dieser weiter vorne liegenden
Ebene und der in 9 eigentlich dargestellten
Schnittebene abgesenkt und weiter nach innen geführt wird, wie es sich ebenfalls
aus den beiden Ansichten der 8 deutlich
ergibt und in 9 durch
den Pfeil NS symbolisiert ist.
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Man
erkennt aus diesen Schienendarstellungen deutlich, dass die Schnittebene
IX-IX etwa durch die Mitte des Schienenwechselwagens 28 diejenige Ebene
ist, die den optimalen Zugriff des unteren Arbeiters 62 zu
den Zwischenlagen erlaubt. Würde
man die Arbeitssitze 72 in Fahrtrichtung weiter vorne montieren,
so lägen
die Altschienen 36 näher
an der Gleisachse und würden
den Zwischenlagenwechsel behindern. Wenn man hingegen die Arbeitssitze 72 in Fahrtrichtung
weiter hinten montiert, so liegen die Neuschienen 14 zu
nahe an der jeweiligen Gleisachse und behindern ebenfalls den Zwischenlagenwechsel.
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Wie
sich aus den vorstehenden Erläuterungen
zum Zwischenlagenwechsel ergibt, ist dieser dann optimal durchführbar, wenn
die Neuschienen 14 und die Altschienen 36 in der
in 2 und 8 erläuterten Weise "gekreuzt" werden, d.h. jeweils
um den Demontagewagen 26 bzw. den Montagewagen 30 herumgespreizt
werden. Alternative Schienenführungsmöglichkeiten
sind abschließend
in 10 in Draufsicht
gezeigt:
10a zeigt
zunächst
eine Variante, in der das Paar von Neuschienen 14 wie bei
der bislang erörterten
Ausführungsform
um den Demontagewagen 26 herumgespreizt wird, um dort maximalen
Platz zur Verfügung
zu stellen, wobei die Neuschienen 14 dann im Bereich des
Schienenwechselwagens 28 nach innen geführt werden, um schließlich kurz
vor dem hinteren Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28 in
der Gleisachse auf den Schienenauflagern abgesetzt zu werden. Insofern
entspricht die Neuschienenführung
dem bisher besprochenen Verlauf.
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Die
Altschienen 36 hingegen werden in dieser Ausführungsform
der 10a nicht nach außen um den
Montagewagen 30 herumgespreizt, sondern verlaufen dort
im Bereich der Gleismitte. Das im Montagewagen 30, der
ansonsten im Aufbau dem Demontagewagen 26 entspricht, tätige Personal
muss daher auf die durch den Montagewagen 30 hindurchlaufenden
Altschienen 36 achten.
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Bei
der weiteren Alternative gemäß 10b entspricht der Verlauf
des Paars von Altschienen 36 der eingangs ausführlich diskutierten "Überkreuzungsvariante", nun jedoch werden
die Neuschienen 14 nicht um den Demontagewagen 26 herumgespreizt,
sondern werden vielmehr im Bereich der Gleismitte vom Neuschienen-Transportwagen 12 bis zum
Schienenwechselwagen 28 geleitet. Der Vorteil dieser Neuschienenführung besteht
darin, dass die Biegelinie der Neuschienen 14 ebenfalls
kreuzungsfrei und noch sanfter verlaufen kann, da außer der Vertikal-Absenkung
der Neuschienen 14 keine Horizontal-Spreizung erforderlich ist. Dies kann
dann von Interesse sein, wenn an die Schienen besondere Anforderungen
im späteren
Betrieb gestellt werden, etwa bei Hochgeschwindigkeitsstrecken.
Der Nachteil dieser Variante besteht wiederum darin, dass das im
Bereich des Demontagewagens 26 tätige Personal (vgl. 7) durch die durch den Demontagewagen 26 hindurchlaufenden
Neuschienen 14 gestört wird.
Dieses Problem lässt
sich aber selbstverständlich
etwa dadurch lösen,
dass man die Neuschienen 14 im Bereich des Demontagewagens 26 durch
ein am Rahmen 26a fest montiertes Führungsrohr hindurchlaufen lässt, um
zumindest eine eventuelle Verletzungsgefahr zu reduzieren.
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Abschließend sei
noch kurz auf den "Ausfädelprozess" am Ende der Schienenwechselarbeiten eingegangen.
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Wie
oben bereits erläutert,
werden während des
kontinuierlichen Einsatzes des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 die
auf den Übergabewagen 34 geschobenen
Altschienenpaare dort durch die Trennvorrichtung 40 in
geeignete Teile "portioniert", die dann auf dem
dahinter befindlichen Altschienen-Transportwagen 38 Platz
haben. Wenn nun der Schienenwechselzug das Ende desjenigen Streckenabschnitts
erreicht, in dem die Altschienen 36 durch neue Schienen 14 ersetzt
werden sollen, so fährt
der Zug 10 so weit, bis das vordere Drehgestell 24 des
Schienenwechselwagens 28 auf einem Altschienenabschnitt
steht, der liegenbleiben soll. Die Altschienen 36 werden
dann unmittelbar hinter dem vorderen Drehgestell 24 des
Schienenwechselwagens 28 getrennt, beispielsweise durchgesägt, ebenso
wird das vom vorderen Zugbereich ankommende Neuschienenpaar an geeigneter
Stelle durchtrennt und zieht sich bei erneutem Anfahren des Schienenwechselzugs 10 selbsttätig auf
die letzten verbliebenen Meter der Schienenauflager auf den Schwellen 42.
Im Gegensatz hierzu jedoch fehlt nun für die letzten Meter der auszubauenden
Altschienen 36 der nötige
Gegendruck, der sie während
des kontinuierlichen Betriebs auf den Altschienen-Transportwagen 38 schiebt,
da die Altschienen 36 ja, wie soeben erläutert, bereits
im Gleis durchtrennt wurden. Aus diesem Grund sind auf dem Übergabewagen 34 in
der Regel Übergabemittel
vorgesehen, die dazu ausgelegt sind, die ausgebauten Altschienen 36 heranzuziehen
und auf den Altschienen-Transportwagen 38 zu
schieben. Hierbei kann es sich insbesondere um Kranarme oder Portalkräne handeln,
wie sie aus dem Stand der Technik allgemein auf dem Gebiet des Einsammelns
von Altschienen bekannt und in 1 als Arm
an der Trennvorrichtung 40 schematisch angedeutet sind.
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Der
erfindungsgemäße Schienenwechselzug
wurde in den Figuren anhand seiner bevorzugten, jedoch keinesfalls
beschränkend
zu verstehenden Ausführungsvariante,
erläutert,
bei der hinter dem Schienenwechselwagen 28 weitere Wagen
zur Montage der frisch verlegten Neuschienen 14 und der
ausgebauten Altschienen 36 angekoppelt sind. Es ist jedoch
nochmals daran zu erinnern, dass der erfindungsgemäße Schienenwechselzug 10 grundsätzlich auch
ohne diese Komponenten auskommt, da das Montieren der im Bereich
des Schienenwechselwagens 28 verlegten Neuschienen 14 grundsätzlich auch
durch einen hinter dem Zug 10 herlaufenden Arbeitstrupp
erfolgen kann. Ebenso kann das Einsammeln der Altschienen 36 auch
durch übliche Schienenladeeinheiten,
etwa der "Bauart
Robel" erfolgen.
Erfindungswesentlich ist nämlich
ausgehend vom gattungsgemäßen Schienenwechselzug
nur die Verwendung der beschriebenen Demontageeinheit, etwa in Form
des ausführlich
geschilderten Demontagewagens 26, die hinter dem Übernahmewagen 16 und
vor den Ausbaumitteln des Schienenwechselwagens 28 angeordnet
ist und somit die Zahl der Drehgestelle 24, die über unbefestigte
Schienen fahren müssen,
beträchtlich
verringert.
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Ebenso
versteht es sich, dass zahlreiche Änderungen und Modifikationen
an dem beschriebenen erfindungsgemäßen Schienenwechselzug 10 vorgenommen
werden können.
Insbesondere ist hier an Maßnahmen
zur Erhöhung
der sogenannten Einspreizlänge,
d.h. des Abstands zwischen dem hintersten Drehgestell des Zugs 10,
das noch auf Altschienen 36 fährt, und dem vordersten Drehgestell 24 des
Zugs 10 zu denken, der bereits auf Neuschienen 14 fährt: Bei
den bislang beschriebenen Ausführungsformen
waren dies das vordere und das hintere Drehgestell 24 des
Schienenwechselwagens 28. Die auszubauenden Altschienen 36 müssen hinter
dem vorderen Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28 zumindest
bei der bevorzugten Schienenführungsvariante
gemäß 2b bzw. 8b verhältnismäßig schnell nach außen weggespreizt
werden. Ebenso müssen
die von vorne ankommenden Neuschienen 14, die sich noch
im Bereich des vorderen Drehgestells 24 des Schienenwechselwagens 28 außerhalb
seines Rahmens 28a befinden, verhältnismäßig stark nach innen geführt werden,
damit sie "rechtzeitig" vor dem hinteren
Drehgestell 24 des Schienenwechselwagens 28 die
Gleisachse erreicht haben, ggf. sogar noch durch die Wärmeröhren 74 hindurchgelaufen
sind. Diese Spreizerfordernisse lassen sich nun dadurch abmildern,
dass man die oben definierte Einspreizlänge erhöht, indem man den gesamten
Schienenwechselwagen 28 im kontinuierlichen Fahrbetrieb
des Zugs 10 anhebt, wozu man sein vorderes Ende mit einer
Deichsel verlängert,
die auf dem hinteren Ende des Demontagewagens 26 aufliegt
und sich dort nach oben abdrücken kann,
und wobei man das hintere Ende des Schienenwechselwagens 28 mittels
einer Deichsel verlängert,
die auf dem vorderen Ende des Montagewagens 30 aufliegt
und sich dort ebenfalls nach oben abdrücken kann. Dann "schwebt" der gesamte Schienenwechselwagen 28 während des
kontinuierlichen Fahrbetriebs, wobei er sich auf seine Nachbarwagen 26, 30 stützt. Die
Einspreizlänge
ist dann nicht mehr durch die beiden Drehgestelle 24 des
Schienenwechselwagens 28 gegeben, sondern vielmehr durch
den Abstand zwischen dem hinteren Drehgestell 24 des Demontagewagens 26 und
dem vorderen Drehgestell 24 des Montagewagens 30.
Man gewinnt hierdurch einige Meter an Einspreizlänge und damit sanftere Biegelinien.
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Gerade
in diesem Fall bietet es sich an, wie weiter oben besprochen, auch
den Schienenwechselwagen 28 mit einem schmalen Rahmen 28a zu versehen,
damit der Bauchgang des Systems aus Schienenwechselwagen 28 und
an ihm geführten Schienen
in engen Kurven gering bleibt, insbesondere das zulässige Fahrzeugbegrenzungsprofil
F (vgl. 3) eingehalten
wird.
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Hinsichtlich
der erläuterten
Einspreizlänge ist
auch noch auf eine weitere Variationsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Schienenwechselzugs 10 hinzuweisen:
Je kürzer
die oben definierte Einspreizlänge
ist, desto "steifer" verhalten sich die
in dieser Einspreizlänge
auf die Schienenauflager abzusetzenden Neuschienen 14.
Man kann daher im Bereich des Schienenwechselwagens 28 eine
Einfädelhydraulikvorrichtung
vorsehen, die im Wesentlichen zwei hydraulische Pressen umfasst.
Die hintere hydraulische Presse, die am Rahmen 28a des
Schienenwechselwagens 28 derart angebracht ist, dass sie unmittelbar über den
Schwellen 42 liegt, drückt
die nur noch wenige cm über
den Schienenauflagern befindlichen Abschnitte der von vorne ankommenden Neuschienen 14 nach
außen,
so dass sie parallel zur Gleisachse verlaufen. Eine etwas weiter
vorne befindliche Hydraulikpresse erzeugt einen Gegendruck auf die
Neuschienen 14 nach innen. Wenn eine Ausführungsform
des Schienenwechselwagens 28 eingesetzt wird, die mit Wärmeröhren 74 versehen
ist, so sollte die vordere Hydraulikvorrichtung in Betriebsfahrtrichtung
vor den Wärmeröhren 74 und
die hintere Hydraulikvorrichtung hinter den Wärmeröhren 74 jeweils derart
am Rahmen 28a befestigt sein, dass sie durch gesteuertes
Ausfahren von Kolben auf die vorbeilaufenden Neuschienen 14 drücken können.