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Die
Erfindung betrifft eine Führungsschiene für einen
Aufzug gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, ein darauf aufbauendes Führungsschienensystem, eine
damit ausgerüstete
Aufzugstürenanordnung
und einen damit ausgerüsteten
Aufzug.
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Aufzüge sind
mit regelmäßig automatisch öffnenden
und schließenden
Aufzugsschachttüren und
ebensolchen Aufzugskabinentüren
ausgerüstet. Diese
bedürfen
der Führung.
Die Türpaneele
dieser Aufzugstüren
werden regelmäßig an ihrer
Oberseite an einer schachtseitig oberhalb des Türsturzes angebrachten Türführung aufgehängt und
geführt.
Bodenseitig werden zusätzlich
meist in den Kabinen- und Stockwerksboden eingelassene Führungsschienen in
Form von Türschwellen
verwendet. Die Aufzugstüren
werden in Führungsrillen
dieser Türschwellen
geführt.
Dabei sind die Türschwellen
mit ihren Führungsabschnitten
bzw. -rillen offen zugänglich
angeordnet und liegen weitgehend in einer Ebene mit der Oberfläche des
Kabinen- oder Stockwerksbodens. Die Führungsschienen und ihre Führungsrillen
verschmutzen daher leicht, so dass es schnell zu Störungen bei
der Betäti gung
der Türen,
d. h. zu einem Klemmen der Türen
kommen kann. Im übrigen
lassen es derartige Türschwellen
nicht zu, den Bodenbelag der Kabine oder des Stockwerks bis unter
die Türen
zu führen,
was nicht nur aus ästhetischen Gründen wünschenswert
ist, sondern etwa auch die Bodenpflege erleichtert.
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Es
ist bekannt, insbesondere die unteren Führungen von Aufzugstüren an geschützter Stelle anzubringen,
so, dass die Führungsabschnitte
im Bereich des Aufzugsschachts angeordnet und damit nicht ohne Weiteres
zugänglich,
also weniger verschmutzungsanfällig
sind. Solche bodenseitigen Führungsschienen
werden gemeinhin als "verdeckte Schwellen" bezeichnet.
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Eine
solche Führung
ist beispielsweise aus der
EP
0 708 052 A2 bekannt. Dieses Dokument beschreibt eine Aufzugskabine,
in deren Boden, unterhalb der Oberfläche des Bodenbelages, eine
Führungsschiene
eingelassen ist. Die Öffnung
von deren Führungsabschnitt
ist der gegenüberliegenden Schachtwand
zugewandt. In dieser Führungsschiene wird
das eine Ende von Führungsschuhen
beweglich geführt,
deren anderes Ende an der Unterseite der Kabinentür befestigt
ist und so die Kabinentür
führt. Zwar
ist der Führungsabschnitt
teilweise abgedeckt, zwangsläufig
bleibt jedoch ein mehr oder minder großer Schlitz frei, der ein Hin-
und Herfahren der Führungsschuhe
beim Öffnen
und Schließen
der Tür
ermöglicht.
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Das
heute durchweg übliche
automatische Öffnen
und Schließen
der Aufzugskabinen- und Aufzugsschachttüren ist ein Vorgang, der einige
Zeit in Anspruch nimmt. Zwar verbietet es sich aus Sicherheitsgründen die
Aufzugskabine bereits anfahren zu lassen, wenn die Aufzugstüren noch
nicht vollständig geschlossen
sind. Um die Beförderungsdauer
zu verkürzen,
ist es vielfach jedoch wünschenswert,
dass mit dem Öffnen
der Kabinen- und der Schachttüre bereits
begonnen werden kann, noch bevor die Aufzugskabine ihre endgültige, in
langsamer Bewegung anzufahrende Halteposition an einer Schachttüre erreicht
hat, d. h. "gelandet" ist. Man spricht
insoweit von vorlaufender Türöffnung.
Eine vorlaufende Türöffnung wirft
unter Sicherheitsgesichtspunkten Probleme auf. Denn im Zuge der
vorlaufenden Türöffnung werden
zeitweilig zumindest Teile der Türführungen
zugänglich,
wodurch eine erhöhte
Unfallgefahr entsteht.
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Bei
der aus der
EP 0 708
052 A2 bekannten Konstruktion für eine verdeckte Schwelle ist
eine vorlaufende Türöffnung aus
Sicherheitsgründen
nicht möglich.
Bei einer solchen Konstruktion kann beispielsweise mit dem Öffnen der
Schachttüre
bei von oben vor einer Schachttür
landender Kabine erst dann begonnen werden, wenn die am Kabinenboden,
zur Schachttürenseite
hin zeigende untere Führung
bereits vollständig
unterhalb des Stockwerksbodens zu liegen gekommen ist, d. h. die
Aufzugskabine muss praktisch die Endposition erreicht haben. Denn
solange dies nicht der Fall ist, kann nicht ausgeschlossen werden,
dass irgendein Gegenstand (etwa die Spitze eines Regenschirms) oder
gar ein Körperteil
(etwa eine Schuh- oder Fußspitze)
in den von den sich öffnenden
Türen bereits
freigegebenen Abschnitt der Führungsschiene
hineingerät,
d. h. über
die Öffnung,
die in der Führungsschiene
für das Eingreifen
der Führungsschiene
frei gelassen ist, in das Innere der Führungsschiene eindringt, und
dann durch die sich weiter absenkende Aufzugskabine zwischen der
Aufzugskabine und der Kante der Stockwerksdecke geklemmt oder gar
abgeschert wird.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine als verdeckte
Türführung für einen
Aufzug geeignete Führungsschiene
zu schaffen, die das bei geöffneter
Aufzugstür
und sich bewegender Aufzugskabine von der Führungsschiene ausgehende Sicherheitsrisiko
minimiert.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Führungsschiene
(betrachtet man sie in einer ihrer Montageposition entsprechenden
Position) im Bereich der Öffnung, über die
die Führungsschuhe
in die Führungsschiene
eingreifen können,
einen Abweiser besitzt. Durch einen solchen Abweiser wird im Betrieb
ein Fremdkörper
aus dem Bereich der Öffnung, über die
die Führungsschuhe
in die Führungsschiene
eingreifen, abgewiesen, wenn sich die Aufzugskabine in bestimmter
Richtung bewegt.
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Bevorzugter
Weise ist die erfindungsgemäße Führungsschiene
so gestaltet, dass sie sowohl als boden- als auch als deckenseitige
Schiene zur Lagerung und/oder Führung
der Türpaneele
eingesetzt werden kann.
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Der
Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zu Grunde, ein Führungsschienensystem
zu schaffen, durch welches mit wenigen, vorzumontierenden Einzelteilen
auf einfache Art und Weise verdeckte Sicherheitstürführungen
für die
verschiedensten Aufzugstüranordnungen
(einseitig oder mehrseitig öffnend
und schließend
usw.) in den verschiedensten Abmessungen realisiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch Führungsschienensystem
aus einer Führungsschiene
mit dem erfindungsgemäßen Profilkörper, sowie
bedarfsweise einzeln oder insgesamt damit zu kombinierenden Komponenten,
nämlich
einer Schürze
und einer Abdeckung gelöst,
wobei vorzugsweise als weitere Systemelemente zusätzlich ein
eine Führungsfläche tragendes
Profil und ein Abschlussprofil hinzukommen.
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Schließlich liegt
der Erfindung weiterhin die Aufgabe zu Grunde, einen Aufzug mit
einer verdeckten Türführung zu
schaffen, der, zumindest an einzelnen Haltestellen, auf einfache
An und Weise eine vorlaufende Türöffnung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass zumindest eine Aufzugstürenanordnung,
deren Führungsschiene
durch das vorlaufende Öffnen
einer anderen Aufzugstürenanordnung
zeitweilig zugänglich wird,
mit der erfindungsgemäßen Führungsschiene ausgerüstet wird.
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Im
folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung an Hand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1: Einen Querschnitt durch
eine Aufzugstürenanordnung,
die die erfindungsgemäße Führungsschiene
verwendet;
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2a: Eine Seitenansicht einer
Aufzugstürenanordnung,
die die erfindungsgemäße Führungsschiene
verwendet;
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2b: Eine Seitenansicht einer
mit 2a vergleichbaren,
jedoch aus zwei gegenläufig
betätigten
Türpaneelen
bestehenden Aufzugstürenanordnung,
die die erfindungsgemäße Führungsschiene verwendet;
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3: Eine Detailansicht einer
ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Führungsschiene;
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4: Eine Detailansicht einer
zweiten, insbesondere für
den Einsatz im Türsturzbereich
gedachten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Führungsschiene;
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5: Eine Detailansicht einer
dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Führungsschiene;
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6: Eine Detailansicht einer
vierten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Führungsschiene.
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Die
schematisch angelegte 2b zeigt eine
Aufzugstürenanordnung
für eine
Schachttür,
die an einer Haltestelle einer Aufzugskabine einen Zugang zum Aufzugsschacht
bzw. der darin befindlichen, nicht gezeigten Aufzugskabine freigibt.
Eine Aufzugstürenanordnung
für eine
Kabinentür
sieht genauso aus, weshalb die folgenden Ausführungen sinngemäß auch für eine Kabinentür gelten.
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Die
Türenanordnung
besteht aus zwei in gegenläufiger
Richtung öffnenden
und schließenden Türpaneelen 1.
Die beiden Türpaneele
sind an ihrer Oberseite in üblicher
Weise in eine Führungsschiene eingehängt und
werden von dieser geführt
und getragen, was hier nicht gezeigt wird. Jedes der Türpaneele 1 trägt mindestens
einen armartig ausgebildeten Führungsschuh 2,
der an seinem freien Ende mit einem nicht näher bezeichneten Gleitelement
ausgerüstet
ist und bodenseitig in einer erfindungsgemäßen Führungsschiene geführt wird.
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Die 2a zeigt eine vergleichbare
Aufzugstürenanordnung,
die sich von der nach 2b nur
dadurch unterscheidet, dass hier nur ein einziges Türpaneel
verwendet wird.
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Die 1 zeigt einen durch die
Mitte der von 2 gezeigten
Türöffnung gelegten
Schnitt bei geschlossener Tür.
Zu erkennen ist Stockwerksdecke 4, welche nach vollständiger Fertigstellung
einen Bodenbelag 5 trägt,
etwa einen Belag aus Steinplatten, Parkett oder Teppichboden.
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Die
Führungsschiene
besteht bei diesem Ausführungsbeispiel
aus einem einstückig
als Biegeteil aus Blech, insbesondere Stahlblech hergestellten Profilkörper 6.
Mehrere dieser Profilkörper 6 können fluchtend
hintereinander angeordnet werden, etwa um eine Führung für besonders breite Türen herzustellen
(hier nicht gezeigt). In diesem Fall bietet es sich an, in den hohlen,
hier annähernd
dreiecksartigen Querschnitt einen entsprechend gestalteten Kern
einzuführen,
um die einzelnen Profilkörper 6 fluchtend
aneinander stecken zu können
und so jegliche Ausrichtungsprobleme zu umgehen. Obwohl der einzelne
Profilkörper 6 bevorzugt
einstückig
auszuführen
ist, kann er selbstverständlich
auch aus mehreren getrennten Komponenten bestehen, etwa (nicht gezeigt)
aus einem Profil das den noch näher zu
erörternden
Führungsabschnitt
trägt und
einem benachbart anzubringenden weiteren Profil, das den ebenfalls
später
noch zu erörternden
Abweiser trägt.
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Der
Profilkörper 6 der
hier als untere Führungsschiene
eingesetzten Führungsschiene
trägt einen
Führungsabschnitt
nach An einer nach oben, zum Türpaneel
hin offenen Rinne. In diese Rinne können von oben die an ihrem
Ende mit einem (nicht näher
bezeichneten) Gleitkörper
ausgerüsteten
Führungsschuhe 2 eingreifen,
die ihrerseits an den Türpaneelen 1 befestigt
sind und diese führen.
Dabei können
die Führungsschuhe
bei diesem Ausführungsbeispiel
unmittelbar von außerhalb
der Führungsschiene
in den Führungsabschnitt
eingreifen, d. h. ohne dass sie einen Wandabschnitt der Führungsschiene
von außen
nach innen umgreifen. Die Führungsschuhe
werden dabei über
ihre Gleitkörper durch
die Seitenwände
der Rinne geführt.
Vorzugsweise werden der vom Profilkörper getragene Führungsabschnitt
bzw. die Passung zwischen ihm und dem Gleitkörper so dimensioniert, dass
die Türpaneele
leichtgängig
geführt
werden und dabei gleichwohl unerwünschten Schwingungen oder gar
Durchbiegungen der Türpaneele
(etwa durch die Belastung sich an das Türpaneel anlehnender Personen)
Einhalt geboten wird.
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Die 3 zeigt den in 1, 2a und 2b verwendeten
Profilkörper 6 in
seinen Einzelheiten. Der Profilkörper 6 besitzt
zwei Abschnitte 6b und 6c, mittels derer der Profilkörper 6 mit telbar
oder unmittelbar an das Gebäude
bzw. die Aufzugskabine angeschraubt werden kann. Auch ein Einmauern
in das Gebäude
ist möglich.
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Der
Profilkörper 6 trägt den bereits
angesprochenen Führungsabschnitt 6a,
dessen eine Führungsfläche von
dem Abschnitt 6h des Profilkörpers gebildet wird, während die
andere Führungsfläche 7a vorzugsweise
entweder von dem Profil 7 oder einem Abschnitt der Schürze 3 (vgl. 1) gebildet wird, die beide
am Flansch 6e des Profilkörpers befestigt werden können. Selbstverständlich kann
statt dessen auch die zweite Führungsfläche am Profilkörper 6 angeformt
sein. Dabei wird die Austauschbarkeit der Führungsschuhe bzw. ihre Reparatur
(etwa die Erneuerung der an ihrem Ende vorgesehenen Gleitkörper) dadurch,
dass der rinnenartige Führungsabschnitt
durch Abnehmen der Türschürze 3 und/oder des
Profils 7 geöffnet
werden kann, vereinfacht. Zusammen mit der Führungsschiene können Führungsschuhe
in weitgehend beliebiger Position, Menge, Krümmung und Winkelung verwendet
werden.
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Der
Profilkörper
ist mit einem Schenkel 6d ausgestattet, der einen Abschluss
für die
Stirnkante des Bodenbelages 5 bildet, welcher sich bis
unter die Türpaneele
erstreckt. Der Abschlussschenkel 6d bietet nicht nur ästhetische
Vorteile, sondern schützt
die Stirnkante des Fußbodenbelages
wirksam vor Beschädigungen.
Der Schenkel 6d wird vorzugsweise an den Profilkörper angeformt,
kann aber, sofern der größere Montageaufwand
nicht gescheut wird, auch ein separater Bestandteil sein. Letzterenfalls
ist es günstig,
den Profilkörper 6 und
den Schenkel 6d so zu gestalten, dass der Schenkel 6d an
dem Profilkörper 6 vormontiert
werden kann.
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Der
Schenkel 6d bietet, ggf. ebenfalls zusammen mit dem Flansch 6e,
die Möglichkeit,
in dem Bereich, der beim Öffnen
und Schließen
der Türen nicht
von den Führungsschuhen 2 der
Türpaneele 1 befahren
wird, ein Abdeckelement 8 anzubringen, etwa mittels versenkter
Blech- oder Gewindeschrauben, die in den Schenkel 6d und/oder 6e eingedreht werden.
Hierdurch ergibt sich insgesamt ein sehr flexibles System aus dem
Profilkörper 6 und
den bedarfsweise an ihm anzubringenden Komponenten, bestehend aus
dem Führungsprofil 7,
der Abdeckung 8 und der Profilschürze 3 sowie ggf. dem
Abschlussschenkel 6d. Die Vielseitigkeit dieses Systems
kann noch dadurch erhöht
werden, dass der Profilkörper so
dimen sioniert wird, dass er wahlweise auch dazu verwendet werden
kann, um Türpaneele,
vorzugsweise mittels entsprechender Rollapparate, daran aufzuhängen und
zu führen,
d. h., dass der Profilkörper
dann auch als obere Türführung verwendet
werden kann.
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Bei
einer vorlaufenden Türöffnung,
d. h. einem Öffnen
der Aufzugsschacht- und Aufzugskabinentüren kurz bevor die Aufzugskabine
ihre endgültige
Halteposition erreicht hat, wird die untere Führungsschiene der Kabinentür für die auf
dem Stockwerk vor der Schachttür
wartenden Personen zugänglich
wenn die Kabine von oben kommend landet, während die untere Führungsschiene
der Schachtür für die Kabineninsassen
zugänglich
wird, wenn die Kabine von unten kommend in die Haltestelle einfährt.
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Im
Zuge der vorlaufenden Türöffnung wird dabei
zunächst
der durch die Abdeckung 8 zwischen den Türen abgedeckte
Bereich freigegeben, vgl. etwa 2b.
Solange nur der durch die Abdeckung 8 abgedeckte Bereich
freigegeben wird, sind durch die Führungsschiene auf Grund vorlaufender
Türöffnung verursachte
Unfälle
praktisch auszuschließen. Mit
fortschreitendem Öffnen
der Türen
wird dann auch der Bereich der Führungsschiene
zugänglich, der
nicht mehr durch die Abdeckung 8 geschützt ist, d. h. bei dem die Öffnung 6f (vgl. 3, Öffnung dort gestrichelt angedeutet), über die
der bzw. die Führungsschuhe
in die Führungsschienen
eingreifen, frei liegt.
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Der
Profilkörper 6 ist,
betrachtet man ihn in ordnungsgemäß montierter Position, oberhalb
seines Führungsabschnitts 6a,
d. h. im Bereich der Öffnung 6f über die
die Führungsschuhe
in die Führungsschiene
eingreifen, mit einem Abweiser 6g ausgerüstet. Dieser
Abweiser ist so gestaltet, dass meist auch ein durch die Öffnung 6f hindurch
in den Führungsabschnitt 6a hineingreifender
Fremdkörper
aus der Führungsschiene
herausgedrückt
wird, wenn sich die Aufzugskabine in bestimmter Richtung bewegt.
Jedenfalls ist mit praktisch hinreichender Sicherheit ausgeschlossen,
dass ein Fremdkörper
durch eine Bewegung in horizontaler Richtung so in die Führungsschiene
gelangen kann, dass er gravierend geklemmt oder abgeschert wird.
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Um
diese Funktion zu erfüllen,
kann der Abweiser 6f auf sehr unterschiedliche Art und
Weise gestaltet sein. Das von den 1 bis 3 gezeigte, hier erörterte erste
Ausführungsbei spiel
bedient sich beispielsweise eines Abweisers, der als gerade Abgleitschräge 6g ausgeführt ist.
Der Abweise kann jedoch, wie dies etwa die 6 zeigt, auch ballig oder in sonstiger
Art und Weise mit einer geschwungenen oder gekrümmten Oberfläche ausgeführt werden,
solange diese so gestaltet ist, dass die erforderliche Funktion
erfüllt
wird.
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Eventuell
in dieser Schräge 6g zu
Montagezwecken vorgesehene Durchbrüche, wie sie die 3 zeigt, werden vorzugsweise
vor Inbetriebnahme durch stabile, unverlierbare Kappen o. ä. verschlossen.
Der Abweiser, hier also die Schräge 6g, erstreckt
sich von der schachtseitigen Außenseite des
Profilkörpers,
die hier durch den Abschlussschenkel 6d für den Bodenbelag
und den Flansch 6e bzw. das daran befestigte Profil 7, 3 oder 8 gebildet wird,
bis annähernd
zur (in horizontaler Richtung gesehen) tiefsten Stelle der Führungsschiene,
die von außen
auf geradem Wege erreicht werden kann. Die abgeschrägte Fläche 6g ist
hier um etwa 25° gegenüber der
Vertikalachse des Schachts, d. h. gegenüber der Fahrtrichtung der Aufzugskabine
geneigt. Sofern die Schräge
gewölbt
ist genügt
eine durchschnittliche Neigung zwischen etwa 25° bis 30°.
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Die
Führungsschiene
ist dabei vorzugsweise so dimensioniert, dass die lichte Weite "X", also die kleinste Weite der Öffnung 6f zu
dem von drei Seiten durch die Führungsschiene
umschlossenen Bereich in der Führungsschiene
nur wenig größer ist
als dies erforderlich ist, um die zur Verwendung mit der Führungsschiene
vorgesehenen Führungsschuhe 2 ungehindert
passieren zu lassen. Denn mit abnehmendem "X" sinkt
die Gefahr eines (zu tiefen) Eindringens von Fremdkörpern, da
die Öffnung über die
ein Zutritt erfolgen kann sehr schmal wird.
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Die 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Führungsschiene.
Dieses ist insbesondere als sturzseitige Führungsschiene zur Führung und
Aufhängung
der Türpaneele
an ihrer Oberseite gedacht.
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Bei
vorlaufender Türöffnung wird
die obere Führungsschiene
der Kabinentür
bei von unten kommender Kabine für
die auf dem Stockwerk wartenden Personen zugänglich, während für die Kabineninsassen bei von
oben landender Kabine die obere Führungsschiene der Schachttür zugänglich wird.
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Die
diesem Ausführungsbeispiel
entsprechende Führungsschiene
bietet in ihrem Inneren die Möglichkeit,
an ihrem Ende mit einer Rolle versehene Führungsschuhe zu führen, wobei
ohne weiteres zugleich auch das Gewicht der Türpaneele getragen werden kann.
Selbstverständlich
sind auch entsprechende Gleitführungen
möglich.
Der Führungsabschnitt 6h, 7a ist
dabei so im Inneren angeordnet, dass er nur mittelbar vom Führungsschuh
erreichbar ist, d. h. indem der Führungsschuh 2 einen Wandabschnitt
des Führungskörpers 6 umgreift.
Der Abweiser 6g ist daher entsprechend kurz ausgeführt, so
dass eine zum allseitig umschlossenen Inneren 6i führende Öffnung frei
bleibt.
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Wichtig
ist dabei, dass dafür
Sorge getragen wird, dass in der Praxis kein einseitig festgehaltener Fremdkörper so
in das allseitig umschlossene Innere 6i der Führungsschiene
eindringen kann, dass eine Gefahr entsteht. Daher wird der Abweiser
so ausgeführt,
dass zwischen ihm und der Abdeckfläche 7b eine Art Labyrinth
entsteht, das verhindert, dass ein langer, starrer Gegenstand so
eindringen kann, dass er der Gefahr ausgesetzt ist, nicht abgewiesen
zu werden. Um eine hinreichende Labyrinthwirkung zu erzielen, wird
die, wie in 4 gezeigt,
in vertikaler Richtung zu messende Überlappung γ = 0, vorzugsweise > 10 mm und optimaler
Weise > 15 mm gewählt. Eine Überlappung < 0 ist nicht zulässig, da dies
bedeuten würde,
dass in der Praxis nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden kann, dass ein länglicher,
starrer Gegenstand über
den dann entstehenden Spalt ohne weiteres an dem Abweiser vorbei
bis zur Rückwand 6c in
die Führungsschiene
eindringen und dann geklemmt oder abgeschert werden kann.
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Ausgesprochen
vorteilhaft ist, dass die von 4 gezeigte
Führungsschiene
ohne Änderungen auch
als bodenseitige Führungsschiene
eingesetzt werden kann, die Führungsschiene
muss lediglich um 180 Grad um ihre Längsachse gedreht eingebaut werden.
Auch die Führungsschuhe
bleiben unverändert
und werden lediglich entsprechend gedreht montiert.
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Die 5 zeigt eine dritte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Führungsschiene.
Diese ist primär
als bodenseitige Führungsschiene
gedacht.
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Eine
weitere ausgesprochen vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen Führungsschiene
ergibt sich, wenn man der Führungsschiene
ein Profil verleiht, das so gestaltet ist, dass die Führungsschiene
sowohl so, wie die Führungsschiene
nach 4 als auch so,
wie die Führungsschiene
nach 5 mit Führungsschuhen
zusammen wirken kann. Auf diese An und Weise können mit ein und derselben
Führungsschiene
für die
verschiedenen Einsatzzwecke (oben oder unten) Führungsvorrichtungen realisiert werden,
die vom jeweils entstehenden Aufwand her optimal an den individuellen
Einsatzzweck angepasst sind.
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Angemerkt
sei an dieser Stelle, dass auch die von den 1 bis 3 und 5, 6 gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Führungsschiene
bei entsprechender Drehung als deckenseitige Führungsschiene eingesetzt werden
können, insbesondere
für solche
Türpaneele
deren Gewicht von der bodenseitigen Führungsschiene abgefangen wird
und die daher an ihrer Oberseite lediglich zu führen sind.
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Die
Fähigkeit,
eingedrungene Gegenstände wie
erörtert
herauszudrücken
bzw. abzuweisen, bevor sie zwischen Kabine und Stockwerksdecke eingeklemmt
oder abgeschert werden, hängt
vom Winkel der Schräge
sowie vom Reibungskoeffizienten zwischen der Schräge und dem
eingedrungenen Körper
ab. Um so kleiner der Winkel der Schräge gegenüber der Achse ist, längs derer
sich die Aufzugskabine bewegt, um so größer ist die Fähigkeit
der Schräge,
Unfälle
zu verhindern. Der Winkel wird daher vorzugsweise kleiner oder gleich
30 Grad ausgeführt.
Gleiches gilt für
den Reibungskoeffizienten, der möglichst
niedrig gehalten werden sollte. Im gegebenen Fall mag es sich sogar
anbieten, die Schräge
mit reibungsvermindernden Mitteln, etwa einer Beschichtung, zu versehen.
Wichtig ist, dass die Schräge
so ausgeführt
ist, dass sich in dem Rücksprung 6f nirgendwo
eine Kante ergibt, an der sich eingedrungene Gegenstände verhaken
könnten,
bevor sie abgewiesen werden.
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Mit
einem solchen Abweiser mag keine 100%ige Sicherheit für jeden
beliebig denkbaren Fall erreicht werden. Entscheidend ist jedoch,
dass ein praktisch hinreichender Grad an Sicherheit erreicht wird,
der sich etwa dadurch manifestiert, dass die Führungsschiene zum Einsatz bei
Aufzügen,
insbesondere bei solchen mit vorlaufender Türöffnung, amtlich zugelassen
wird.
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Die
optionale Türschürze 3 trägt weiter
zur Verbesserung der Sicherheit bei. Sie verhindert, dass unter
ungünstigen
Umständen
vom Flansch 6e (vgl. 1)
Gegenstände
erfasst und geklemmt werden können.