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DE10333086A1 - Abweisende Türpaneelführung - Google Patents

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Publication number
DE10333086A1
DE10333086A1 DE2003133086 DE10333086A DE10333086A1 DE 10333086 A1 DE10333086 A1 DE 10333086A1 DE 2003133086 DE2003133086 DE 2003133086 DE 10333086 A DE10333086 A DE 10333086A DE 10333086 A1 DE10333086 A1 DE 10333086A1
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DE
Germany
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guide rail
guide
door
opening
elevator
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Withdrawn
Application number
DE2003133086
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English (en)
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Wittur AG
Original Assignee
Wittur AG
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Publication date
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Priority to ES04763109T priority patent/ES2290746T3/es
Priority to RU2005141215/11A priority patent/RU2309110C2/ru
Priority to EP04763109A priority patent/EP1646576B1/de
Priority to PCT/EP2004/007384 priority patent/WO2005019086A1/de
Priority to DE502004005032T priority patent/DE502004005032D1/de
Priority to CN200480021031XA priority patent/CN1826282B/zh
Publication of DE10333086A1 publication Critical patent/DE10333086A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B13/00Doors, gates, or other apparatus controlling access to, or exit from, cages or lift well landings
    • B66B13/30Constructional features of doors or gates
    • B66B13/308Details of seals and joints
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B13/00Doors, gates, or other apparatus controlling access to, or exit from, cages or lift well landings
    • B66B13/30Constructional features of doors or gates

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Abstract

Führungsschiene zur Öffnung von seitlich oder zentral öffnenden Aufzugskabinen- oder Aufzugsschachttüren, bestehend aus einem Profilkörper 6, der so gestaltet ist, dass der Profilkörper 6 derart an einer Aufzugskabine oder im Bereich einer Stockwerkstüröffnung anbringbar ist, dass an dem Profilkörper (6) mindestens ein von der Aufzugschachtseite her zugänglicher Führungsabschnitt 6a vorhanden ist, in den Führungselemente 2 der Aufzugstür über eine Öffnung 6f in den Profilkörper 6 so eingreifen können, dass sie geführt werden, wobei im Bereich der besagten Öffnung 6f des Profilkörpers 6 ein Abweiser 6g vorhanden ist (Figur 1).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Führungsschiene für einen Aufzug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ein darauf aufbauendes Führungsschienensystem, eine damit ausgerüstete Aufzugstürenanordnung und einen damit ausgerüsteten Aufzug.
  • Aufzüge sind mit regelmäßig automatisch öffnenden und schließenden Aufzugsschachttüren und ebensolchen Aufzugskabinentüren ausgerüstet. Diese bedürfen der Führung. Die Türpaneele dieser Aufzugstüren werden regelmäßig an ihrer Oberseite an einer schachtseitig oberhalb des Türsturzes angebrachten Türführung aufgehängt und geführt. Bodenseitig werden zusätzlich meist in den Kabinen- und Stockwerksboden eingelassene Führungsschienen in Form von Türschwellen verwendet. Die Aufzugstüren werden in Führungsrillen dieser Türschwellen geführt. Dabei sind die Türschwellen mit ihren Führungsabschnitten bzw. -rillen offen zugänglich angeordnet und liegen weitgehend in einer Ebene mit der Oberfläche des Kabinen- oder Stockwerksbodens. Die Führungsschienen und ihre Führungsrillen verschmutzen daher leicht, so dass es schnell zu Störungen bei der Betäti gung der Türen, d. h. zu einem Klemmen der Türen kommen kann. Im übrigen lassen es derartige Türschwellen nicht zu, den Bodenbelag der Kabine oder des Stockwerks bis unter die Türen zu führen, was nicht nur aus ästhetischen Gründen wünschenswert ist, sondern etwa auch die Bodenpflege erleichtert.
  • Es ist bekannt, insbesondere die unteren Führungen von Aufzugstüren an geschützter Stelle anzubringen, so, dass die Führungsabschnitte im Bereich des Aufzugsschachts angeordnet und damit nicht ohne Weiteres zugänglich, also weniger verschmutzungsanfällig sind. Solche bodenseitigen Führungsschienen werden gemeinhin als "verdeckte Schwellen" bezeichnet.
  • Eine solche Führung ist beispielsweise aus der EP 0 708 052 A2 bekannt. Dieses Dokument beschreibt eine Aufzugskabine, in deren Boden, unterhalb der Oberfläche des Bodenbelages, eine Führungsschiene eingelassen ist. Die Öffnung von deren Führungsabschnitt ist der gegenüberliegenden Schachtwand zugewandt. In dieser Führungsschiene wird das eine Ende von Führungsschuhen beweglich geführt, deren anderes Ende an der Unterseite der Kabinentür befestigt ist und so die Kabinentür führt. Zwar ist der Führungsabschnitt teilweise abgedeckt, zwangsläufig bleibt jedoch ein mehr oder minder großer Schlitz frei, der ein Hin- und Herfahren der Führungsschuhe beim Öffnen und Schließen der Tür ermöglicht.
  • Das heute durchweg übliche automatische Öffnen und Schließen der Aufzugskabinen- und Aufzugsschachttüren ist ein Vorgang, der einige Zeit in Anspruch nimmt. Zwar verbietet es sich aus Sicherheitsgründen die Aufzugskabine bereits anfahren zu lassen, wenn die Aufzugstüren noch nicht vollständig geschlossen sind. Um die Beförderungsdauer zu verkürzen, ist es vielfach jedoch wünschenswert, dass mit dem Öffnen der Kabinen- und der Schachttüre bereits begonnen werden kann, noch bevor die Aufzugskabine ihre endgültige, in langsamer Bewegung anzufahrende Halteposition an einer Schachttüre erreicht hat, d. h. "gelandet" ist. Man spricht insoweit von vorlaufender Türöffnung. Eine vorlaufende Türöffnung wirft unter Sicherheitsgesichtspunkten Probleme auf. Denn im Zuge der vorlaufenden Türöffnung werden zeitweilig zumindest Teile der Türführungen zugänglich, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht.
  • Bei der aus der EP 0 708 052 A2 bekannten Konstruktion für eine verdeckte Schwelle ist eine vorlaufende Türöffnung aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Bei einer solchen Konstruktion kann beispielsweise mit dem Öffnen der Schachttüre bei von oben vor einer Schachttür landender Kabine erst dann begonnen werden, wenn die am Kabinenboden, zur Schachttürenseite hin zeigende untere Führung bereits vollständig unterhalb des Stockwerksbodens zu liegen gekommen ist, d. h. die Aufzugskabine muss praktisch die Endposition erreicht haben. Denn solange dies nicht der Fall ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass irgendein Gegenstand (etwa die Spitze eines Regenschirms) oder gar ein Körperteil (etwa eine Schuh- oder Fußspitze) in den von den sich öffnenden Türen bereits freigegebenen Abschnitt der Führungsschiene hineingerät, d. h. über die Öffnung, die in der Führungsschiene für das Eingreifen der Führungsschiene frei gelassen ist, in das Innere der Führungsschiene eindringt, und dann durch die sich weiter absenkende Aufzugskabine zwischen der Aufzugskabine und der Kante der Stockwerksdecke geklemmt oder gar abgeschert wird.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine als verdeckte Türführung für einen Aufzug geeignete Führungsschiene zu schaffen, die das bei geöffneter Aufzugstür und sich bewegender Aufzugskabine von der Führungsschiene ausgehende Sicherheitsrisiko minimiert.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Führungsschiene (betrachtet man sie in einer ihrer Montageposition entsprechenden Position) im Bereich der Öffnung, über die die Führungsschuhe in die Führungsschiene eingreifen können, einen Abweiser besitzt. Durch einen solchen Abweiser wird im Betrieb ein Fremdkörper aus dem Bereich der Öffnung, über die die Führungsschuhe in die Führungsschiene eingreifen, abgewiesen, wenn sich die Aufzugskabine in bestimmter Richtung bewegt.
  • Bevorzugter Weise ist die erfindungsgemäße Führungsschiene so gestaltet, dass sie sowohl als boden- als auch als deckenseitige Schiene zur Lagerung und/oder Führung der Türpaneele eingesetzt werden kann.
  • Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zu Grunde, ein Führungsschienensystem zu schaffen, durch welches mit wenigen, vorzumontierenden Einzelteilen auf einfache Art und Weise verdeckte Sicherheitstürführungen für die verschiedensten Aufzugstüranordnungen (einseitig oder mehrseitig öffnend und schließend usw.) in den verschiedensten Abmessungen realisiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch Führungsschienensystem aus einer Führungsschiene mit dem erfindungsgemäßen Profilkörper, sowie bedarfsweise einzeln oder insgesamt damit zu kombinierenden Komponenten, nämlich einer Schürze und einer Abdeckung gelöst, wobei vorzugsweise als weitere Systemelemente zusätzlich ein eine Führungsfläche tragendes Profil und ein Abschlussprofil hinzukommen.
  • Schließlich liegt der Erfindung weiterhin die Aufgabe zu Grunde, einen Aufzug mit einer verdeckten Türführung zu schaffen, der, zumindest an einzelnen Haltestellen, auf einfache An und Weise eine vorlaufende Türöffnung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass zumindest eine Aufzugstürenanordnung, deren Führungsschiene durch das vorlaufende Öffnen einer anderen Aufzugstürenanordnung zeitweilig zugänglich wird, mit der erfindungsgemäßen Führungsschiene ausgerüstet wird.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: Einen Querschnitt durch eine Aufzugstürenanordnung, die die erfindungsgemäße Führungsschiene verwendet;
  • 2a: Eine Seitenansicht einer Aufzugstürenanordnung, die die erfindungsgemäße Führungsschiene verwendet;
  • 2b: Eine Seitenansicht einer mit 2a vergleichbaren, jedoch aus zwei gegenläufig betätigten Türpaneelen bestehenden Aufzugstürenanordnung, die die erfindungsgemäße Führungsschiene verwendet;
  • 3: Eine Detailansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Führungsschiene;
  • 4: Eine Detailansicht einer zweiten, insbesondere für den Einsatz im Türsturzbereich gedachten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Führungsschiene;
  • 5: Eine Detailansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Führungsschiene;
  • 6: Eine Detailansicht einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Führungsschiene.
  • Die schematisch angelegte 2b zeigt eine Aufzugstürenanordnung für eine Schachttür, die an einer Haltestelle einer Aufzugskabine einen Zugang zum Aufzugsschacht bzw. der darin befindlichen, nicht gezeigten Aufzugskabine freigibt. Eine Aufzugstürenanordnung für eine Kabinentür sieht genauso aus, weshalb die folgenden Ausführungen sinngemäß auch für eine Kabinentür gelten.
  • Die Türenanordnung besteht aus zwei in gegenläufiger Richtung öffnenden und schließenden Türpaneelen 1. Die beiden Türpaneele sind an ihrer Oberseite in üblicher Weise in eine Führungsschiene eingehängt und werden von dieser geführt und getragen, was hier nicht gezeigt wird. Jedes der Türpaneele 1 trägt mindestens einen armartig ausgebildeten Führungsschuh 2, der an seinem freien Ende mit einem nicht näher bezeichneten Gleitelement ausgerüstet ist und bodenseitig in einer erfindungsgemäßen Führungsschiene geführt wird.
  • Die 2a zeigt eine vergleichbare Aufzugstürenanordnung, die sich von der nach 2b nur dadurch unterscheidet, dass hier nur ein einziges Türpaneel verwendet wird.
  • Die 1 zeigt einen durch die Mitte der von 2 gezeigten Türöffnung gelegten Schnitt bei geschlossener Tür. Zu erkennen ist Stockwerksdecke 4, welche nach vollständiger Fertigstellung einen Bodenbelag 5 trägt, etwa einen Belag aus Steinplatten, Parkett oder Teppichboden.
  • Die Führungsschiene besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem einstückig als Biegeteil aus Blech, insbesondere Stahlblech hergestellten Profilkörper 6. Mehrere dieser Profilkörper 6 können fluchtend hintereinander angeordnet werden, etwa um eine Führung für besonders breite Türen herzustellen (hier nicht gezeigt). In diesem Fall bietet es sich an, in den hohlen, hier annähernd dreiecksartigen Querschnitt einen entsprechend gestalteten Kern einzuführen, um die einzelnen Profilkörper 6 fluchtend aneinander stecken zu können und so jegliche Ausrichtungsprobleme zu umgehen. Obwohl der einzelne Profilkörper 6 bevorzugt einstückig auszuführen ist, kann er selbstverständlich auch aus mehreren getrennten Komponenten bestehen, etwa (nicht gezeigt) aus einem Profil das den noch näher zu erörternden Führungsabschnitt trägt und einem benachbart anzubringenden weiteren Profil, das den ebenfalls später noch zu erörternden Abweiser trägt.
  • Der Profilkörper 6 der hier als untere Führungsschiene eingesetzten Führungsschiene trägt einen Führungsabschnitt nach An einer nach oben, zum Türpaneel hin offenen Rinne. In diese Rinne können von oben die an ihrem Ende mit einem (nicht näher bezeichneten) Gleitkörper ausgerüsteten Führungsschuhe 2 eingreifen, die ihrerseits an den Türpaneelen 1 befestigt sind und diese führen. Dabei können die Führungsschuhe bei diesem Ausführungsbeispiel unmittelbar von außerhalb der Führungsschiene in den Führungsabschnitt eingreifen, d. h. ohne dass sie einen Wandabschnitt der Führungsschiene von außen nach innen umgreifen. Die Führungsschuhe werden dabei über ihre Gleitkörper durch die Seitenwände der Rinne geführt. Vorzugsweise werden der vom Profilkörper getragene Führungsabschnitt bzw. die Passung zwischen ihm und dem Gleitkörper so dimensioniert, dass die Türpaneele leichtgängig geführt werden und dabei gleichwohl unerwünschten Schwingungen oder gar Durchbiegungen der Türpaneele (etwa durch die Belastung sich an das Türpaneel anlehnender Personen) Einhalt geboten wird.
  • Die 3 zeigt den in 1, 2a und 2b verwendeten Profilkörper 6 in seinen Einzelheiten. Der Profilkörper 6 besitzt zwei Abschnitte 6b und 6c, mittels derer der Profilkörper 6 mit telbar oder unmittelbar an das Gebäude bzw. die Aufzugskabine angeschraubt werden kann. Auch ein Einmauern in das Gebäude ist möglich.
  • Der Profilkörper 6 trägt den bereits angesprochenen Führungsabschnitt 6a, dessen eine Führungsfläche von dem Abschnitt 6h des Profilkörpers gebildet wird, während die andere Führungsfläche 7a vorzugsweise entweder von dem Profil 7 oder einem Abschnitt der Schürze 3 (vgl. 1) gebildet wird, die beide am Flansch 6e des Profilkörpers befestigt werden können. Selbstverständlich kann statt dessen auch die zweite Führungsfläche am Profilkörper 6 angeformt sein. Dabei wird die Austauschbarkeit der Führungsschuhe bzw. ihre Reparatur (etwa die Erneuerung der an ihrem Ende vorgesehenen Gleitkörper) dadurch, dass der rinnenartige Führungsabschnitt durch Abnehmen der Türschürze 3 und/oder des Profils 7 geöffnet werden kann, vereinfacht. Zusammen mit der Führungsschiene können Führungsschuhe in weitgehend beliebiger Position, Menge, Krümmung und Winkelung verwendet werden.
  • Der Profilkörper ist mit einem Schenkel 6d ausgestattet, der einen Abschluss für die Stirnkante des Bodenbelages 5 bildet, welcher sich bis unter die Türpaneele erstreckt. Der Abschlussschenkel 6d bietet nicht nur ästhetische Vorteile, sondern schützt die Stirnkante des Fußbodenbelages wirksam vor Beschädigungen. Der Schenkel 6d wird vorzugsweise an den Profilkörper angeformt, kann aber, sofern der größere Montageaufwand nicht gescheut wird, auch ein separater Bestandteil sein. Letzterenfalls ist es günstig, den Profilkörper 6 und den Schenkel 6d so zu gestalten, dass der Schenkel 6d an dem Profilkörper 6 vormontiert werden kann.
  • Der Schenkel 6d bietet, ggf. ebenfalls zusammen mit dem Flansch 6e, die Möglichkeit, in dem Bereich, der beim Öffnen und Schließen der Türen nicht von den Führungsschuhen 2 der Türpaneele 1 befahren wird, ein Abdeckelement 8 anzubringen, etwa mittels versenkter Blech- oder Gewindeschrauben, die in den Schenkel 6d und/oder 6e eingedreht werden. Hierdurch ergibt sich insgesamt ein sehr flexibles System aus dem Profilkörper 6 und den bedarfsweise an ihm anzubringenden Komponenten, bestehend aus dem Führungsprofil 7, der Abdeckung 8 und der Profilschürze 3 sowie ggf. dem Abschlussschenkel 6d. Die Vielseitigkeit dieses Systems kann noch dadurch erhöht werden, dass der Profilkörper so dimen sioniert wird, dass er wahlweise auch dazu verwendet werden kann, um Türpaneele, vorzugsweise mittels entsprechender Rollapparate, daran aufzuhängen und zu führen, d. h., dass der Profilkörper dann auch als obere Türführung verwendet werden kann.
  • Bei einer vorlaufenden Türöffnung, d. h. einem Öffnen der Aufzugsschacht- und Aufzugskabinentüren kurz bevor die Aufzugskabine ihre endgültige Halteposition erreicht hat, wird die untere Führungsschiene der Kabinentür für die auf dem Stockwerk vor der Schachttür wartenden Personen zugänglich wenn die Kabine von oben kommend landet, während die untere Führungsschiene der Schachtür für die Kabineninsassen zugänglich wird, wenn die Kabine von unten kommend in die Haltestelle einfährt.
  • Im Zuge der vorlaufenden Türöffnung wird dabei zunächst der durch die Abdeckung 8 zwischen den Türen abgedeckte Bereich freigegeben, vgl. etwa 2b. Solange nur der durch die Abdeckung 8 abgedeckte Bereich freigegeben wird, sind durch die Führungsschiene auf Grund vorlaufender Türöffnung verursachte Unfälle praktisch auszuschließen. Mit fortschreitendem Öffnen der Türen wird dann auch der Bereich der Führungsschiene zugänglich, der nicht mehr durch die Abdeckung 8 geschützt ist, d. h. bei dem die Öffnung 6f (vgl. 3, Öffnung dort gestrichelt angedeutet), über die der bzw. die Führungsschuhe in die Führungsschienen eingreifen, frei liegt.
  • Der Profilkörper 6 ist, betrachtet man ihn in ordnungsgemäß montierter Position, oberhalb seines Führungsabschnitts 6a, d. h. im Bereich der Öffnung 6f über die die Führungsschuhe in die Führungsschiene eingreifen, mit einem Abweiser 6g ausgerüstet. Dieser Abweiser ist so gestaltet, dass meist auch ein durch die Öffnung 6f hindurch in den Führungsabschnitt 6a hineingreifender Fremdkörper aus der Führungsschiene herausgedrückt wird, wenn sich die Aufzugskabine in bestimmter Richtung bewegt. Jedenfalls ist mit praktisch hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, dass ein Fremdkörper durch eine Bewegung in horizontaler Richtung so in die Führungsschiene gelangen kann, dass er gravierend geklemmt oder abgeschert wird.
  • Um diese Funktion zu erfüllen, kann der Abweiser 6f auf sehr unterschiedliche Art und Weise gestaltet sein. Das von den 1 bis 3 gezeigte, hier erörterte erste Ausführungsbei spiel bedient sich beispielsweise eines Abweisers, der als gerade Abgleitschräge 6g ausgeführt ist. Der Abweise kann jedoch, wie dies etwa die 6 zeigt, auch ballig oder in sonstiger Art und Weise mit einer geschwungenen oder gekrümmten Oberfläche ausgeführt werden, solange diese so gestaltet ist, dass die erforderliche Funktion erfüllt wird.
  • Eventuell in dieser Schräge 6g zu Montagezwecken vorgesehene Durchbrüche, wie sie die 3 zeigt, werden vorzugsweise vor Inbetriebnahme durch stabile, unverlierbare Kappen o. ä. verschlossen. Der Abweiser, hier also die Schräge 6g, erstreckt sich von der schachtseitigen Außenseite des Profilkörpers, die hier durch den Abschlussschenkel 6d für den Bodenbelag und den Flansch 6e bzw. das daran befestigte Profil 7, 3 oder 8 gebildet wird, bis annähernd zur (in horizontaler Richtung gesehen) tiefsten Stelle der Führungsschiene, die von außen auf geradem Wege erreicht werden kann. Die abgeschrägte Fläche 6g ist hier um etwa 25° gegenüber der Vertikalachse des Schachts, d. h. gegenüber der Fahrtrichtung der Aufzugskabine geneigt. Sofern die Schräge gewölbt ist genügt eine durchschnittliche Neigung zwischen etwa 25° bis 30°.
  • Die Führungsschiene ist dabei vorzugsweise so dimensioniert, dass die lichte Weite "X", also die kleinste Weite der Öffnung 6f zu dem von drei Seiten durch die Führungsschiene umschlossenen Bereich in der Führungsschiene nur wenig größer ist als dies erforderlich ist, um die zur Verwendung mit der Führungsschiene vorgesehenen Führungsschuhe 2 ungehindert passieren zu lassen. Denn mit abnehmendem "X" sinkt die Gefahr eines (zu tiefen) Eindringens von Fremdkörpern, da die Öffnung über die ein Zutritt erfolgen kann sehr schmal wird.
  • Die 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Führungsschiene. Dieses ist insbesondere als sturzseitige Führungsschiene zur Führung und Aufhängung der Türpaneele an ihrer Oberseite gedacht.
  • Bei vorlaufender Türöffnung wird die obere Führungsschiene der Kabinentür bei von unten kommender Kabine für die auf dem Stockwerk wartenden Personen zugänglich, während für die Kabineninsassen bei von oben landender Kabine die obere Führungsschiene der Schachttür zugänglich wird.
  • Die diesem Ausführungsbeispiel entsprechende Führungsschiene bietet in ihrem Inneren die Möglichkeit, an ihrem Ende mit einer Rolle versehene Führungsschuhe zu führen, wobei ohne weiteres zugleich auch das Gewicht der Türpaneele getragen werden kann. Selbstverständlich sind auch entsprechende Gleitführungen möglich. Der Führungsabschnitt 6h, 7a ist dabei so im Inneren angeordnet, dass er nur mittelbar vom Führungsschuh erreichbar ist, d. h. indem der Führungsschuh 2 einen Wandabschnitt des Führungskörpers 6 umgreift. Der Abweiser 6g ist daher entsprechend kurz ausgeführt, so dass eine zum allseitig umschlossenen Inneren 6i führende Öffnung frei bleibt.
  • Wichtig ist dabei, dass dafür Sorge getragen wird, dass in der Praxis kein einseitig festgehaltener Fremdkörper so in das allseitig umschlossene Innere 6i der Führungsschiene eindringen kann, dass eine Gefahr entsteht. Daher wird der Abweiser so ausgeführt, dass zwischen ihm und der Abdeckfläche 7b eine Art Labyrinth entsteht, das verhindert, dass ein langer, starrer Gegenstand so eindringen kann, dass er der Gefahr ausgesetzt ist, nicht abgewiesen zu werden. Um eine hinreichende Labyrinthwirkung zu erzielen, wird die, wie in 4 gezeigt, in vertikaler Richtung zu messende Überlappung γ = 0, vorzugsweise > 10 mm und optimaler Weise > 15 mm gewählt. Eine Überlappung < 0 ist nicht zulässig, da dies bedeuten würde, dass in der Praxis nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass ein länglicher, starrer Gegenstand über den dann entstehenden Spalt ohne weiteres an dem Abweiser vorbei bis zur Rückwand 6c in die Führungsschiene eindringen und dann geklemmt oder abgeschert werden kann.
  • Ausgesprochen vorteilhaft ist, dass die von 4 gezeigte Führungsschiene ohne Änderungen auch als bodenseitige Führungsschiene eingesetzt werden kann, die Führungsschiene muss lediglich um 180 Grad um ihre Längsachse gedreht eingebaut werden. Auch die Führungsschuhe bleiben unverändert und werden lediglich entsprechend gedreht montiert.
  • Die 5 zeigt eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Führungsschiene. Diese ist primär als bodenseitige Führungsschiene gedacht.
  • Eine weitere ausgesprochen vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen Führungsschiene ergibt sich, wenn man der Führungsschiene ein Profil verleiht, das so gestaltet ist, dass die Führungsschiene sowohl so, wie die Führungsschiene nach 4 als auch so, wie die Führungsschiene nach 5 mit Führungsschuhen zusammen wirken kann. Auf diese An und Weise können mit ein und derselben Führungsschiene für die verschiedenen Einsatzzwecke (oben oder unten) Führungsvorrichtungen realisiert werden, die vom jeweils entstehenden Aufwand her optimal an den individuellen Einsatzzweck angepasst sind.
  • Angemerkt sei an dieser Stelle, dass auch die von den 1 bis 3 und 5, 6 gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Führungsschiene bei entsprechender Drehung als deckenseitige Führungsschiene eingesetzt werden können, insbesondere für solche Türpaneele deren Gewicht von der bodenseitigen Führungsschiene abgefangen wird und die daher an ihrer Oberseite lediglich zu führen sind.
  • Die Fähigkeit, eingedrungene Gegenstände wie erörtert herauszudrücken bzw. abzuweisen, bevor sie zwischen Kabine und Stockwerksdecke eingeklemmt oder abgeschert werden, hängt vom Winkel der Schräge sowie vom Reibungskoeffizienten zwischen der Schräge und dem eingedrungenen Körper ab. Um so kleiner der Winkel der Schräge gegenüber der Achse ist, längs derer sich die Aufzugskabine bewegt, um so größer ist die Fähigkeit der Schräge, Unfälle zu verhindern. Der Winkel wird daher vorzugsweise kleiner oder gleich 30 Grad ausgeführt. Gleiches gilt für den Reibungskoeffizienten, der möglichst niedrig gehalten werden sollte. Im gegebenen Fall mag es sich sogar anbieten, die Schräge mit reibungsvermindernden Mitteln, etwa einer Beschichtung, zu versehen. Wichtig ist, dass die Schräge so ausgeführt ist, dass sich in dem Rücksprung 6f nirgendwo eine Kante ergibt, an der sich eingedrungene Gegenstände verhaken könnten, bevor sie abgewiesen werden.
  • Mit einem solchen Abweiser mag keine 100%ige Sicherheit für jeden beliebig denkbaren Fall erreicht werden. Entscheidend ist jedoch, dass ein praktisch hinreichender Grad an Sicherheit erreicht wird, der sich etwa dadurch manifestiert, dass die Führungsschiene zum Einsatz bei Aufzügen, insbesondere bei solchen mit vorlaufender Türöffnung, amtlich zugelassen wird.
  • Die optionale Türschürze 3 trägt weiter zur Verbesserung der Sicherheit bei. Sie verhindert, dass unter ungünstigen Umständen vom Flansch 6e (vgl. 1) Gegenstände erfasst und geklemmt werden können.

Claims (26)

  1. Führungsschiene zur Führung von seitlich oder zentral öffnenden Aufzugskabinen- oder Aufzugsschachttüren, bestehend aus einem Profilkörper (6), der so gestaltet ist, dass der Profilkörper (6) derart an einer Aufzugskabine oder im Bereich einer Stockwerkstüröffnung anbringbar ist, dass an dem Profilkörper (6) mindestens ein von der Aufzugsschachtseite her zugänglicher Führungsabschnitt (6a) vorhanden ist, in den Führungselemente (2) der Aufzugstür über eine Öffnung (6f) in den Profilkörper (6) so eingreifen können, dass sie geführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der besagten Öffnung (6f) des Profilkörpers (6) ein Abweiser (6g) vorhanden ist.
  2. Führungsschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abweiser (6g) so gestaltet ist, dass er, wenn eine Relativbewegung der Führungsschiene, bezogen auf ihre Montageposition, senkrecht zu ihrer Längsachse in einer etwa vertikalen Richtung stattfindet, einen als Metallstab mit einer freien Länge von 30 cm und einer geringeren Dicke, als die mit der Führungsschiene zu verwendenden Führungsschuhe, gestalteten Fremdkörper abweisen kann, der mit seinem einen Ende durch eine Bewegung in annähernd horizontaler Richtung soweit wie möglich durch die besagte Öffnung (6f) hindurch in die Führungsschiene eingedrungen ist und an seinem anderen Ende mit der Hand festgehalten wird.
  3. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite "X" der den Führungsabschnitt (6f) zugänglich machenden Öffnung in einer Richtung senkrecht zur Längsachse der Führungsschiene kleiner oder gleich 25 mm vorzugsweise kleiner oder gleich 16 mm und idealer Weise kleiner oder gleich 13 mm ist.
  4. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in vertikaler Richtung zu messende Überlappung "Y" zwischen dem Abweiser und der ihm gegenüberliegenden, schachtseitigen Aussenkante > 0, vorzugsweise > 10 mm und idealer Weise > 15mm ist, wenn der Abweiser (6g) die Tiefe, in der ein Körper maximal in horizontaler Richtung in das Innere der Führungsschiene eindringen kann, nicht begrenzt.
  5. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abweiser (6g) reibungsvermindernde Mittel, vorzugsweise eine Beschichtung trägt.
  6. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abweiser (6g) durch eine abgeschrägte Fläche gebildet wird.
  7. Führungsschiene nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die abgeschrägte Fläche so gestaltet ist, vorzugsweise als weitgehend ebene Fläche, dass sie mit der Längsachse des Aufzugsschachts im Mittel einen Winkel von ≤ 30 Grad einschließt, vorzugsweise einen Winkel ≤ 30 Grad und ≥ 3 Grad und optimaler Weise einen Winkel ≤ 30 Grad und ≥ 20 Grad.
  8. Führungsschiene nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die abgeschrägte Fläche des Abweisers gewölbt, vorzugsweise ballig ist.
  9. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsabschnitt (6a) nach Art einer unmittelbar von außerhalb der Führungsschiene durch einen Führungsschuh erreichbaren Rinne ausgebildet ist, die ein mit einem Gleit- oder einem Wälzkörper ausgerüstetes Ende eines Führungsschuhs (2) eines Aufzugstürelements (1) zwischen mindestens zwei Führungsflächen (7a, 6h) führend aufnehmen kann.
  10. Führungsschiene nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsabschnitt so gestaltet ist, dass die mit ihm zusammenwirkenden Führungsschuhe (2) nur wesentlich weniger als 90°, gleich in welcher Richtung, abgebogen oder gekrümmt sein müssen.
  11. Führungsschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsabschnitt (6a) als mittelbar (d. h. über eine Umlenkung des Führungsschuhs ≥ 90 Grad) von außerhalb der Führungsschiene erreichbare Führungseinrichtung ausgebildet ist, die ein mit einem Gleit- oder einem Wälzkörper ausgerüstetes Ende eines Führungsschuhs (2) eines Aufzugstürelements (1) zwischen mindestens zwei Führungsflächen (7a, 6h) führend aufnehmen kann.
  12. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsabschnitt (6a) zwei- oder mehrere separate Führungsspuren nebeneinander besitzt.
  13. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (6) so gestaltet und dimensioniert ist, dass die Führungsschiene alternativ auch als deckenseitige Schiene zur Aufhängung und/oder Führung von Kabinen- oder Schachttüren einsetzbar ist.
  14. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper einen Flansch (6e) besitzt, an dem zumindest eine Führungsfläche (7a) bzw. eine Abdeckfläche (7b), die eine tiefer in das Innere der Führungsschiene führende Öffnung zwischen dem Abweiser und einer Wand der Führungsschiene vor unmittelbarem Zugang schützt, nachträglich befestigbar ist.
  15. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper wenigstens einen Flansch (6d oder 6e) besitzt, an dem ein Element (8) zur vollständigen Abdeckung (Abdeckelement) eines von den Führungsschuhen (2) nicht durchfahrenen Bereichs der Öffnung (6f) befestigbar ist.
  16. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (6) einen Flansch (6e) besitzt, an dem eine Türschürze (3j befestigbar ist.
  17. Führungsschiene nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Türschürze so befestigt werden kann, dass sie auch als Führungsfläche (7a) für die Führungsschuhe (2) bzw. deren Gleit- oder Wälzkörper oder auch als Abdeckfläche (7b) wirkt, die eine tiefer in das Innere der Führungsschiene führende Öffnung zwischen dem Abweiser und einer Wand der Führungsschiene vor unmittelbarem Zugang schützt.
  18. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (6) einen Schenkel (6d) besitzt, der als schachtseitiger Abschluss der sich in den Bereich der Tür erstreckenden Stockwerks- oder Kabinenverkleidung (5) verwendbar ist, wobei es sich jeweils um eine Boden- oder Deckenverkleidung handeln kann.
  19. Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der den Abweiser (6g) und zumindest einen Teil (6h) der Führung (6a) tragende Profilkörper (6) einstückig ausgebildet ist und vorzugsweise aus einem Biegeteil aus Blech oder aus einem Strangpressprofil besteht.
  20. Führungsschienensystem, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsschienensystem aus einer Führungsschiene mit einem Profilkörper (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, sowie bedarfsweise einzeln oder insgesamt damit zu kombinierenden Komponenten, nämlich einer Schürze (3), einer Abdeckung (8) sowie vorzugsweise zusätzlich einem eine Führungsfläche (7a) oder eine Abdeckfläche (7b) tragenden Profil (7), besteht.
  21. Führungsschienensystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das System um einen bedarfsweise am Profilkörper (6) zu befestigenden Abschlussschenkel (6d) erweitert ist.
  22. Aufzugstürenanordnung für seitlich oder zentral öffnende Aufzugskabinen- oder Aufzugsschachttüren bestehend aus mindestens einem verschiebbar geführten Türpaneel (1) und vorzugsweise einem Türantrieb nebst zugehöriger automatischer Türsteuerung, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Türpaneel (1) von einer Führungsschiene nach einem der vorhergehenden Ansprüche geführt wird.
  23. Aufzugstürenanordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschuh im Bereich der Führungsschiene insgesamt lediglich um einen wesentlich geringeren Winkel als 90 Grad gebogen oder gekrümmt ist.
  24. Aufzugstürenanordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschuh im Bereich der Führungsschiene insgesamt um einen größeren Winkel als 180 Grad gebogen oder gekrümmt ist.
  25. Aufzugstürenanordnung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschuh (2) so profiliert ist, dass er beim Öffnen und Schließen des Türpaneels möglichst dicht entlang der Kontur der Führungsschiene geführt wird.
  26. Aufzugsanlage mit einer Aufzugskabine, einem Aufzugsantrieb, einer Aufzugssteuerung und Aufzugstürenanordnungen für zumindest eine Kabinen- und eine Schachttür, wobei die Aufzugssteuerung vorzugsweise zumindest eine Aufzugstürenanordnung vorlaufend öffnet, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Aufzugstürenanordnung, deren Führungsschiene durch das vorlaufende Öffnen einer anderen Aufzugstürenanordnung zeitweilig zugänglich wird, als eine Aufzugstürenanordnung gemäß einem der Ansprüche 22 bis 25 ausgebildet ist.
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