DE10333894A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung eines KFZ-Verstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung eines KFZ-Verstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung (1) zum Ansteuern eines Kraftfahrzeugverstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, mit einer Steuereinheit (11), die permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4) abfragt. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Vorrichtungen dieser Art zu verbessern. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Steuereinheit (11) zur Energieversorgung mit einer von der Fahrzeugbatterie (2) des Kraftfahrzeugs getrennten, zweiten Energiequelle (12) verbindbar oder verbunden ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bei Kraftfahrzeugen sind diverse Verstellsysteme bekannt. Beispielsweise gibt es Fahrzeugzugangssysteme, bei denen das Entriegeln verschlossener Kfz-Türen ohne Schlüssel möglich ist. Anstelle eines Schlüssels wird ein Identifikationsgeber eingesetzt, der im Rahmen einer Fernabfrage, üblicherweise auf elektromagnetischen Wege, von einer Steuereinheit abgefragt wird. Stimmt der im Identifikationsgeber abgespeicherte Identifikationscode mit einem abgespeicherten Identifikationscode überein, wird die Kfz-Tür von der Steuereinheit entriegelt. Stimmt der Identifikationscode hingegen nicht mit dem abgespeicherten Identifikationscode überein, bleiben die Kfz-Türen verriegelt. Das gleiche gilt, wenn sich im Abfragebereich der Steuereinheit – also in Fahrzeugnähe – kein Identifikationsgeber erkennen bzw. identifizieren lässt. Als Identifikationsgeber werden beispielsweise „Transponder" eingesetzt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Vorrichtungen der vorbekannten Art zur Steuerung eines Kfz-Verstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in Unteransprüchen angegeben.
- Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Vorrichtung zur Steuerung des Kfz-Verstellsystems eine Steuereinheit aufweist, die zur Energieversorgung mit einer von der Fahrzeugbatterie des Kraftfahrzeugs getrennten, zweiten Energiequelle verbindbar bzw. verbunden ist.
- Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass auf Grund der separaten zweiten Energiequelle sichergestellt ist, dass die Fahrzeugbatterie von der Steuereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht ungewollt vollständig entladen werden kann. Von der Steuereinheit wird – wie eingangs erläutert – permanent oder zyklisch abgefragt, ob sich ein Identifikationsgeber mit dem „richtigen" Identifikationscode in Fahrzeugnähe aufhält, damit gegebenenfalls ein Entriegeln der Kraftfahrzeugtüren erfolgen kann. Wird das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht benutzt, beispielsweise während eines längeren Urlaubs, so kann es dazu kommen, dass der der Steuereinheit zugeordnete Energiespeicher vollständig geleert bzw. entladen wird. Falls die Steuereinheit – wie dies bei den eingangs erwähnten vorbekannten Fahrzeugzugangssystemen der Fall ist – auf die Fahrzeugbatterie als Energiequelle zugreift, kommt es zu einem ungewollten, vollständigen Entladen der Fahrzeugbatterie, so dass das Fahrzeug anschließend nicht mehr in Betrieb genommen werden kann. An dieser Stelle setzt die Erfindung an, indem erfindungsgemäß vorgesehen wird, eine von der Fahrzeugbatterie getrennte, zweite Energiequelle für die Steuereinheit vorzusehen. Ein ungewolltes „Außerbetriebsetzen" des Kraftfahrzeugs kann durch die Steuereinheit somit nicht hervorgerufen werden.
- Bevorzugt handelt es sich bei der zweiten Energiequelle um eine wiederaufladbare Energiequelle. Zum Wiederaufladen der zweiten Energiequelle kann beispielsweise eine Solarzelle vorhanden sein. Alternativ oder auch zusätzlich kann die zweite Energiequelle während des Fahrbetriebs, insbesondere von der Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs, aufgeladen werden.
- Darüber hinaus ist die Steuereinheit bevorzugt derart ausgestaltet, dass sie von ihrem Normalbetriebsmodus in einen Energiesparmodus umschaltet, wenn die zweite Energiequelle erschöpft ist. In dem Energiesparmodus stellt die Steuereinheit die permanente oder zyklische Abfrage der Anwesenheit eines Identifikationsgebers ein.
- Vorteilhaft steht die Steuereinheit mit einem Türgriff einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs – mittelbar über Sensoren (z. B. Schaltkontakte oder dergleichen) oder unmittelbar – derart in Verbindung, dass ein Betätigen des Türgriffs bzw. ein Ziehen am Türgriff von der Steuereinheit festgestellt wird. Vorzugsweise ist die Steuereinheit derart ausgestaltet, dass sie bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. beim einem Ziehen am Türgriff zumindest eine Abfrage durchführt, ob sich ein Identifikationsgeber in der Nähe befindet. Üblicherweise werden die Türgriffe nämlich von den tatsächlich "berechtigten" Fahrzeugnutzern betätigt, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sich ein "passender" Identifikationsgeber in Fahrzeugnähe befindet und sich somit der "Energieverbrauch" für die Identifikationsgeber-Abfrage "lohnt".
- Die Steuereinheit kann dabei beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass sie bei der betätigungsinitiierten Abfrage auf die Energie der Fahrzeugsbatterie zurückgreift. Wie bereits erläutert, kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "berechtigter" Fahrer das Kraftfahrzeug in Kürze in Betrieb nehmen wird. Ein Zurückgreifen auf die Fahrzeugbatterie ist somit unproblematisch, da beim nachfolgenden Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Wiederaufladen sowohl der Fahrzeugbatterie als auch der zweiten Energiequelle erfolgen wird.
- Darüber hinaus wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Steuereinheit derart ausgestaltet ist, dass sie den Ladezustand der Fahrzeugbatterie überwacht, damit sichergestellt ist, dass die Steuereinheit bzw. die Vorrichtung zur Steuerung des Kraftfahrzeugverstellsystems die Fahrzeugbatterie nicht vollständig entlädt. Ein Entladen der Fahrzeugbatterie lässt sich beispielsweise dadurch verhindern, dass die Steuereinheit auf die Energie der Fahrzeugbatterie ausschließlich dann zurückgreift, wenn die Fahrzeugbatterie eine vorgegebene Mindestladung aufweist oder überschreitet. Falls eine solche "Überwachung" vorhanden ist, kann auf eine separate "zweite" Energiequelle verzichtet werden. Eine Vorrichtung mit Batterieüberwachung – ohne zweite Energiequelle – ist jedoch im Hinblick auf ein ungewolltes Entladen der Fahrzeugbatterie als weniger "sicher" anzusehen als die oben erläuterte Vorrichtung mit der zusätzlichen zweiten Energiequelle, bei der nur ausnahmsweise auf die Fahrzeugbatterie zurückgegriffen wird.
- Die Erfindung bezieht sich darüber hinaus auf ein Verfahren zum Steuern eines Kraftfahrzeugverstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, bei dem in einem Normalbetriebsmodus permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers abgefragt wird.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren der angegebenen Art im Hinblick auf die Energieversorgung zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zur Energieversorgung auf eine von der Fahrzeugbatterie des Kraftfahrzeugs getrennte, zweite Energiequelle zurückgegriffen wird.
- Bezüglich der Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens wird auf die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläuterten Vorteile verwiesen.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
- Zur Erläuterung der Erfindung zeigen
-
1 : ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Steuerung eines Fahrzeugszugangssystems und -
2 : ein Ausführungsbeispiel für ein Verfahren zum Betrieb der Vorrichtung gemäß1 . - In der
1 erkennt man ein Kraftfahrzeugverstellsystem, bei dem es sich beispielhaft um ein Fahrzeugzugangssteuerungssystem mit "Keyless Entry"-Funktion – nachfolgend kurz Fahrzeugzugangssystem1 genannt – handelt. - Das Fahrzeugzugangssystem
1 weist eine Steuereinrichtung11 auf, die mit einer Fahrzeugbatterie2 und einem elektrisch ver- und entriegelbaren Schloss3 in Verbindung steht. - Die Fahrzeugbatterie
2 ist an einen Batterieeingang B11a der Steuereinheit11 angeschlossen. Mit einem zweiten Batterieeingang B11b ist eine zweite Energiequelle12 verbunden. Bei der zweiten Energiequelle12 kann es sich beispielsweise um einen aufladbaren Akkumulator handeln, der mit einer in der1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellten Solarzelle und mit einer ebenfalls nicht dargestellten Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs in Verbindung steht. Durch die Lichtmaschine und durch die Solarzelle wird die zweite Energiequelle12 aufgeladen. - Die Steuereinheit
11 steht über einen Sensoreingang M11 mit einem oder mit mehreren Türgriffsensoren13 in Verbindung, mit denen die Steuereinheit11 feststellen kann, ob ein Türgriff einer der Fahrzeugtüren betätigt wird. - An einem Steuereingang S11 der Steuereinheit
11 ist das elektrisch verriegelbare und entriegelbare Schloss3 an die Steuereinheit11 angeschlossen. - Die Funktionsweise des Fahrzeugszugangssystems
1 gemäß der1 wird nachfolgend anhand der2 erläutert:
Zunächst prüft die Steuereinheit11 , ob die an ihrem zweiten Batterieeingang B11b angeschlossene zweite Energiequelle12 noch ausreichend aufgeladen ist und Energie für den Betrieb der Steuereinheit11 bereitstellen kann (vgl. Schritt100 ). - Falls dies der Fall ist, wird die Steuereinheit
11 in einem „Normalbetriebsmodus"110 betrieben. In diesem Normalbetriebsmodus110 fragt die Steuereinheit11 permanent oder zyklisch ab, ob sich in der Nähe des Kraftfahrzeugs ein Identifikationsgeber4 befindet, der ein Entriegeln des Schlosses3 autorisieren würde (Schritt120 ). Ggf. wird über den Steueranschluss S11 der Steuereinheit11 das Schloss3 entriegelt (Schritt130 ). - Falls sich in der Nähe des Fahrzeugs kein Identifikationsgeber
4 befindet, der ein Entriegeln des Schlosses3 autorisiert, wird im Rahmen eines Rücksprungs mit dem Schritt100 fortgefahren. - Falls im Rahmen der Abfrage des Ladezustands der zweiten Energiequelle
12 festgestellt wird (Schritt100 ), dass die zweite Energiequelle12 nicht ausreichend Energie zur Verfügung stellen kann, so wird die Steuereinheit11 in einen Energiesparmodus200 geschaltet. In diesem Energiesparmodus erfolgt keine zyklische oder permanente Abfrage mehr, ob ein Identifikationsgebers4 anwesend ist. Die Steuereinheit11 „schläft" also ("Sleep-Modus"). - Während des Energiesparmodus
200 prüft die Steuereinheit11 im Rahmen eines Schritts210 jedoch regelmäßig, ob der Türgriffsensor13 ein Betätigen einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs festgestellt hat. Diese Prüfung kann beispielsweise "stromlos" erfolgen; handelt es sich bei den Türgriffsensoren beispielsweise um Schaltkontakte, so kommt es zu einem Stromfluss erst dann, wenn die Türgriffe betätigt werden und tatsächlich ein "aktives" Handeln der Steuereinheit11 erforderlich ist. - Falls ein Türgriff betätigt wird, wird zu dem Verfahrensschritt
220 übergegangen, bei dem die Fahrzeugbatterie200 auf ihren Ladezustand hin überprüft wird. Ist die Batterie2 ausreichend aufgeladen, so greift die Steuereinheit11 auf die Batterie2 zur Energieversorgung zurück und fragt im Rahmen eines Verfahrensschritt230 ab, ob sich in Fahrzeugnähe ein Identifikationsgeber4 befindet, der ein Entriegeln des Schlosses3 autorisiert. Falls dies der Fall ist, wird das Schloss3 entriegelt, so dass der berechtigte Fahrzeugnutzer in das Fahrzeug einsteigen kann (Verfahrensschritt240 ). Falls hingegen kein Identifikationsgeber4 in Fahrzeugnähe vorhanden ist, der ein Entriegeln des Schlosses3 autorisiert, so wird zum Schritt210 zurückgesprungen. - Zusammengefasst lässt sich damit feststellen, dass die Steuereinheit
11 gemäß der1 zwei Betriebsarten aufweist, nämlich die Normalbetriebsart110 und den Energiesparmodus200 . Solange die zweite Energiequelle12 ausreichend Energie zur Verfügung stellt, kann die Steuereinheit11 im Normalbetriebsmodus betrieben werden, in dem regelmäßig bzw. permanent abgefragt wird, ob sich ein ein Entriegeln des Schlosses3 autorisierender Identifikationsgeber4 in Fahrzeugnähe befindet. Falls hingegen die zweite Energiequelle12 nicht ausreichend Energie zur Verfügung stellt, so wird die Steuereinheit11 in ihrem Energiesparmodus betrieben, bei dem eine Identifikationsgeber-Abfrage lediglich dann erfolgt, wenn ein Türgriff einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs betätigt wird und gleichzeitig die Fahrzeugbatterie2 noch einen ausreichenden Ladezustand aufweist. -
- 1
- Steuervorrichtung
- 2
- Fahrzeugbatterie
- 3
- Schloss
- 4
- Identifikationsgeber
- 11
- Steuereinheit
- 12
- Zweite Energiequelle
- 13
- Türgriffsensor
- B11a
- Batterieeingang
- B11b
- zweiter Batterieeingang
- M11
- Sensoreingang
- S11
- Steueranschluss
Claims (18)
- Vorrichtung (
1 ) zum Ansteuern eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, mit einer Steuereinheit (11 ), die permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4 ) abfragt, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11 ) zur Energieversorgung mit einer von der Fahrzeugbatterie (2 ) des Kraftfahrzeug getrennten, zweiten Energiequelle (12 ) verbindbar oder verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiequelle (
12 ) wiederaufladbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiequelle (
12 ) eine Solarzelle aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiequelle (
12 ) während des Fahrbetriebs, insbesondere von einer Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs, aufgeladen wird. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
11 ) derart ausgestaltet ist, dass sie von ihrem Normalbetriebsmodus (110 ) in einen Energiesparmodus (200 ) umschaltbar ist, insbesondere wenn die zweite Energiequelle (12 ) erschöpft ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
11 ) in ihrem Energiesparmodus (200 ) die permanente oder zyklische Abfrage der Anwesenheit des Identifikationsgebers (4 ) einstellt. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
11 ) mit einem Türgriff einer Fahrzeugtür – unmittelbar oder mittelbar über Sensoren – derart in Verbindung steht, dass ein Betätigen des Türgriffs bzw. ein Ziehen am Türgriff von der Steuereinheit (11 ) festgestellt wird. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
11 ) derart ausgestaltet ist, dass sie bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4 ) abfragt. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Steuereinheit (
11 ) derart ausgestaltet ist, dass sie bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff der Fahrzeugtür auf die Energie der Fahrzeugbatterie zurückgreift, falls die zweite Energiequelle (12 ) erschöpft ist. - Vorrichtung nach einen der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
11 ) derart ausgestaltet ist, dass sie den Ladezustand der Fahrzeugbatterie (2 ) überwacht. - Vorrichtung nach 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
11 ) auf die Energie der Fahrzeugbatterie (2 ) ausschließlich dann zurückgreift, wenn die Fahrzeugbatterie (2 ) eine vorgegebene Mindestladung aufweist oder überschreitet. - Verfahren zum Steuern eines Kraftfahrzeugverstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangsystems mit Keyless-Entry-Funktion, bei dem permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (
4 ) abgefragt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abfrage der Anwesenheit des Identifikationsgebers (4 ) auf die Energie einer von der Fahrzeugbatterie des Kraftfahrzeugs getrennten, zweiten Energiequelle zurückgegriffen wird. - Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die permanente oder zyklische Abfrage der Anwesenheit des Identifikationsgebers (
4 ) eingestellt wird, wenn die zweite Energiequelle erschöpft ist. - Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Türgriff zumindest einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs derart überwacht wird, dass ein Betätigen des Türgriffs bzw. ein Ziehen am Türgriff festgestellt wird.
- Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Betätigung des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff eine Abfrage erfolgt, ob sich in Fahrzeugnähe ein Identifikationsgeber (
4 ) befindet. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüchen 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff auf die Energie der Fahrzeugbatterie (
2 ) zurückgegriffen wird, wenn die zweite Energiequelle (12 ) erschöpft ist. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladezustand der Fahrzeugbatterie (
2 ) überwacht wird. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Energie der Fahrzeugbatterie (
2 ) ausschließlich dann zurückgegriffen wird, wenn die Fahrzeugbatterie (2 ) eine vorgegebene Mindestladung aufweist oder überschreitet.
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