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DE10333894A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung eines KFZ-Verstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung eines KFZ-Verstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems Download PDF

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DE10333894A1
DE10333894A1 DE2003133894 DE10333894A DE10333894A1 DE 10333894 A1 DE10333894 A1 DE 10333894A1 DE 2003133894 DE2003133894 DE 2003133894 DE 10333894 A DE10333894 A DE 10333894A DE 10333894 A1 DE10333894 A1 DE 10333894A1
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Germany
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Bertram Bopp
Jörg ÜBELEIN
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung (1) zum Ansteuern eines Kraftfahrzeugverstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, mit einer Steuereinheit (11), die permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4) abfragt. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Vorrichtungen dieser Art zu verbessern. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Steuereinheit (11) zur Energieversorgung mit einer von der Fahrzeugbatterie (2) des Kraftfahrzeugs getrennten, zweiten Energiequelle (12) verbindbar oder verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Kraftfahrzeugen sind diverse Verstellsysteme bekannt. Beispielsweise gibt es Fahrzeugzugangssysteme, bei denen das Entriegeln verschlossener Kfz-Türen ohne Schlüssel möglich ist. Anstelle eines Schlüssels wird ein Identifikationsgeber eingesetzt, der im Rahmen einer Fernabfrage, üblicherweise auf elektromagnetischen Wege, von einer Steuereinheit abgefragt wird. Stimmt der im Identifikationsgeber abgespeicherte Identifikationscode mit einem abgespeicherten Identifikationscode überein, wird die Kfz-Tür von der Steuereinheit entriegelt. Stimmt der Identifikationscode hingegen nicht mit dem abgespeicherten Identifikationscode überein, bleiben die Kfz-Türen verriegelt. Das gleiche gilt, wenn sich im Abfragebereich der Steuereinheit – also in Fahrzeugnähe – kein Identifikationsgeber erkennen bzw. identifizieren lässt. Als Identifikationsgeber werden beispielsweise „Transponder" eingesetzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Vorrichtungen der vorbekannten Art zur Steuerung eines Kfz-Verstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Vorrichtung zur Steuerung des Kfz-Verstellsystems eine Steuereinheit aufweist, die zur Energieversorgung mit einer von der Fahrzeugbatterie des Kraftfahrzeugs getrennten, zweiten Energiequelle verbindbar bzw. verbunden ist.
  • Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass auf Grund der separaten zweiten Energiequelle sichergestellt ist, dass die Fahrzeugbatterie von der Steuereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht ungewollt vollständig entladen werden kann. Von der Steuereinheit wird – wie eingangs erläutert – permanent oder zyklisch abgefragt, ob sich ein Identifikationsgeber mit dem „richtigen" Identifikationscode in Fahrzeugnähe aufhält, damit gegebenenfalls ein Entriegeln der Kraftfahrzeugtüren erfolgen kann. Wird das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht benutzt, beispielsweise während eines längeren Urlaubs, so kann es dazu kommen, dass der der Steuereinheit zugeordnete Energiespeicher vollständig geleert bzw. entladen wird. Falls die Steuereinheit – wie dies bei den eingangs erwähnten vorbekannten Fahrzeugzugangssystemen der Fall ist – auf die Fahrzeugbatterie als Energiequelle zugreift, kommt es zu einem ungewollten, vollständigen Entladen der Fahrzeugbatterie, so dass das Fahrzeug anschließend nicht mehr in Betrieb genommen werden kann. An dieser Stelle setzt die Erfindung an, indem erfindungsgemäß vorgesehen wird, eine von der Fahrzeugbatterie getrennte, zweite Energiequelle für die Steuereinheit vorzusehen. Ein ungewolltes „Außerbetriebsetzen" des Kraftfahrzeugs kann durch die Steuereinheit somit nicht hervorgerufen werden.
  • Bevorzugt handelt es sich bei der zweiten Energiequelle um eine wiederaufladbare Energiequelle. Zum Wiederaufladen der zweiten Energiequelle kann beispielsweise eine Solarzelle vorhanden sein. Alternativ oder auch zusätzlich kann die zweite Energiequelle während des Fahrbetriebs, insbesondere von der Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs, aufgeladen werden.
  • Darüber hinaus ist die Steuereinheit bevorzugt derart ausgestaltet, dass sie von ihrem Normalbetriebsmodus in einen Energiesparmodus umschaltet, wenn die zweite Energiequelle erschöpft ist. In dem Energiesparmodus stellt die Steuereinheit die permanente oder zyklische Abfrage der Anwesenheit eines Identifikationsgebers ein.
  • Vorteilhaft steht die Steuereinheit mit einem Türgriff einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs – mittelbar über Sensoren (z. B. Schaltkontakte oder dergleichen) oder unmittelbar – derart in Verbindung, dass ein Betätigen des Türgriffs bzw. ein Ziehen am Türgriff von der Steuereinheit festgestellt wird. Vorzugsweise ist die Steuereinheit derart ausgestaltet, dass sie bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. beim einem Ziehen am Türgriff zumindest eine Abfrage durchführt, ob sich ein Identifikationsgeber in der Nähe befindet. Üblicherweise werden die Türgriffe nämlich von den tatsächlich "berechtigten" Fahrzeugnutzern betätigt, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sich ein "passender" Identifikationsgeber in Fahrzeugnähe befindet und sich somit der "Energieverbrauch" für die Identifikationsgeber-Abfrage "lohnt".
  • Die Steuereinheit kann dabei beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass sie bei der betätigungsinitiierten Abfrage auf die Energie der Fahrzeugsbatterie zurückgreift. Wie bereits erläutert, kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "berechtigter" Fahrer das Kraftfahrzeug in Kürze in Betrieb nehmen wird. Ein Zurückgreifen auf die Fahrzeugbatterie ist somit unproblematisch, da beim nachfolgenden Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Wiederaufladen sowohl der Fahrzeugbatterie als auch der zweiten Energiequelle erfolgen wird.
  • Darüber hinaus wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Steuereinheit derart ausgestaltet ist, dass sie den Ladezustand der Fahrzeugbatterie überwacht, damit sichergestellt ist, dass die Steuereinheit bzw. die Vorrichtung zur Steuerung des Kraftfahrzeugverstellsystems die Fahrzeugbatterie nicht vollständig entlädt. Ein Entladen der Fahrzeugbatterie lässt sich beispielsweise dadurch verhindern, dass die Steuereinheit auf die Energie der Fahrzeugbatterie ausschließlich dann zurückgreift, wenn die Fahrzeugbatterie eine vorgegebene Mindestladung aufweist oder überschreitet. Falls eine solche "Überwachung" vorhanden ist, kann auf eine separate "zweite" Energiequelle verzichtet werden. Eine Vorrichtung mit Batterieüberwachung – ohne zweite Energiequelle – ist jedoch im Hinblick auf ein ungewolltes Entladen der Fahrzeugbatterie als weniger "sicher" anzusehen als die oben erläuterte Vorrichtung mit der zusätzlichen zweiten Energiequelle, bei der nur ausnahmsweise auf die Fahrzeugbatterie zurückgegriffen wird.
  • Die Erfindung bezieht sich darüber hinaus auf ein Verfahren zum Steuern eines Kraftfahrzeugverstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, bei dem in einem Normalbetriebsmodus permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers abgefragt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren der angegebenen Art im Hinblick auf die Energieversorgung zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zur Energieversorgung auf eine von der Fahrzeugbatterie des Kraftfahrzeugs getrennte, zweite Energiequelle zurückgegriffen wird.
  • Bezüglich der Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens wird auf die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläuterten Vorteile verwiesen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Zur Erläuterung der Erfindung zeigen
  • 1: ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Steuerung eines Fahrzeugszugangssystems und
  • 2: ein Ausführungsbeispiel für ein Verfahren zum Betrieb der Vorrichtung gemäß 1.
  • In der 1 erkennt man ein Kraftfahrzeugverstellsystem, bei dem es sich beispielhaft um ein Fahrzeugzugangssteuerungssystem mit "Keyless Entry"-Funktion – nachfolgend kurz Fahrzeugzugangssystem 1 genannt – handelt.
  • Das Fahrzeugzugangssystem 1 weist eine Steuereinrichtung 11 auf, die mit einer Fahrzeugbatterie 2 und einem elektrisch ver- und entriegelbaren Schloss 3 in Verbindung steht.
  • Die Fahrzeugbatterie 2 ist an einen Batterieeingang B11a der Steuereinheit 11 angeschlossen. Mit einem zweiten Batterieeingang B11b ist eine zweite Energiequelle 12 verbunden. Bei der zweiten Energiequelle 12 kann es sich beispielsweise um einen aufladbaren Akkumulator handeln, der mit einer in der 1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellten Solarzelle und mit einer ebenfalls nicht dargestellten Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs in Verbindung steht. Durch die Lichtmaschine und durch die Solarzelle wird die zweite Energiequelle 12 aufgeladen.
  • Die Steuereinheit 11 steht über einen Sensoreingang M11 mit einem oder mit mehreren Türgriffsensoren 13 in Verbindung, mit denen die Steuereinheit 11 feststellen kann, ob ein Türgriff einer der Fahrzeugtüren betätigt wird.
  • An einem Steuereingang S11 der Steuereinheit 11 ist das elektrisch verriegelbare und entriegelbare Schloss 3 an die Steuereinheit 11 angeschlossen.
  • Die Funktionsweise des Fahrzeugszugangssystems 1 gemäß der 1 wird nachfolgend anhand der 2 erläutert:
    Zunächst prüft die Steuereinheit 11, ob die an ihrem zweiten Batterieeingang B11b angeschlossene zweite Energiequelle 12 noch ausreichend aufgeladen ist und Energie für den Betrieb der Steuereinheit 11 bereitstellen kann (vgl. Schritt 100).
  • Falls dies der Fall ist, wird die Steuereinheit 11 in einem „Normalbetriebsmodus" 110 betrieben. In diesem Normalbetriebsmodus 110 fragt die Steuereinheit 11 permanent oder zyklisch ab, ob sich in der Nähe des Kraftfahrzeugs ein Identifikationsgeber 4 befindet, der ein Entriegeln des Schlosses 3 autorisieren würde (Schritt 120). Ggf. wird über den Steueranschluss S11 der Steuereinheit 11 das Schloss 3 entriegelt (Schritt 130).
  • Falls sich in der Nähe des Fahrzeugs kein Identifikationsgeber 4 befindet, der ein Entriegeln des Schlosses 3 autorisiert, wird im Rahmen eines Rücksprungs mit dem Schritt 100 fortgefahren.
  • Falls im Rahmen der Abfrage des Ladezustands der zweiten Energiequelle 12 festgestellt wird (Schritt 100), dass die zweite Energiequelle 12 nicht ausreichend Energie zur Verfügung stellen kann, so wird die Steuereinheit 11 in einen Energiesparmodus 200 geschaltet. In diesem Energiesparmodus erfolgt keine zyklische oder permanente Abfrage mehr, ob ein Identifikationsgebers 4 anwesend ist. Die Steuereinheit 11 „schläft" also ("Sleep-Modus").
  • Während des Energiesparmodus 200 prüft die Steuereinheit 11 im Rahmen eines Schritts 210 jedoch regelmäßig, ob der Türgriffsensor 13 ein Betätigen einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs festgestellt hat. Diese Prüfung kann beispielsweise "stromlos" erfolgen; handelt es sich bei den Türgriffsensoren beispielsweise um Schaltkontakte, so kommt es zu einem Stromfluss erst dann, wenn die Türgriffe betätigt werden und tatsächlich ein "aktives" Handeln der Steuereinheit 11 erforderlich ist.
  • Falls ein Türgriff betätigt wird, wird zu dem Verfahrensschritt 220 übergegangen, bei dem die Fahrzeugbatterie 200 auf ihren Ladezustand hin überprüft wird. Ist die Batterie 2 ausreichend aufgeladen, so greift die Steuereinheit 11 auf die Batterie 2 zur Energieversorgung zurück und fragt im Rahmen eines Verfahrensschritt 230 ab, ob sich in Fahrzeugnähe ein Identifikationsgeber 4 befindet, der ein Entriegeln des Schlosses 3 autorisiert. Falls dies der Fall ist, wird das Schloss 3 entriegelt, so dass der berechtigte Fahrzeugnutzer in das Fahrzeug einsteigen kann (Verfahrensschritt 240). Falls hingegen kein Identifikationsgeber 4 in Fahrzeugnähe vorhanden ist, der ein Entriegeln des Schlosses 3 autorisiert, so wird zum Schritt 210 zurückgesprungen.
  • Zusammengefasst lässt sich damit feststellen, dass die Steuereinheit 11 gemäß der 1 zwei Betriebsarten aufweist, nämlich die Normalbetriebsart 110 und den Energiesparmodus 200. Solange die zweite Energiequelle 12 ausreichend Energie zur Verfügung stellt, kann die Steuereinheit 11 im Normalbetriebsmodus betrieben werden, in dem regelmäßig bzw. permanent abgefragt wird, ob sich ein ein Entriegeln des Schlosses 3 autorisierender Identifikationsgeber 4 in Fahrzeugnähe befindet. Falls hingegen die zweite Energiequelle 12 nicht ausreichend Energie zur Verfügung stellt, so wird die Steuereinheit 11 in ihrem Energiesparmodus betrieben, bei dem eine Identifikationsgeber-Abfrage lediglich dann erfolgt, wenn ein Türgriff einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs betätigt wird und gleichzeitig die Fahrzeugbatterie 2 noch einen ausreichenden Ladezustand aufweist.
  • 1
    Steuervorrichtung
    2
    Fahrzeugbatterie
    3
    Schloss
    4
    Identifikationsgeber
    11
    Steuereinheit
    12
    Zweite Energiequelle
    13
    Türgriffsensor
    B11a
    Batterieeingang
    B11b
    zweiter Batterieeingang
    M11
    Sensoreingang
    S11
    Steueranschluss

Claims (18)

  1. Vorrichtung (1) zum Ansteuern eines Fahrzeugzugangssystems mit Keyless-Entry-Funktion, mit einer Steuereinheit (11), die permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4) abfragt, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) zur Energieversorgung mit einer von der Fahrzeugbatterie (2) des Kraftfahrzeug getrennten, zweiten Energiequelle (12) verbindbar oder verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiequelle (12) wiederaufladbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiequelle (12) eine Solarzelle aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiequelle (12) während des Fahrbetriebs, insbesondere von einer Lichtmaschine des Kraftfahrzeugs, aufgeladen wird.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) derart ausgestaltet ist, dass sie von ihrem Normalbetriebsmodus (110) in einen Energiesparmodus (200) umschaltbar ist, insbesondere wenn die zweite Energiequelle (12) erschöpft ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) in ihrem Energiesparmodus (200) die permanente oder zyklische Abfrage der Anwesenheit des Identifikationsgebers (4) einstellt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) mit einem Türgriff einer Fahrzeugtür – unmittelbar oder mittelbar über Sensoren – derart in Verbindung steht, dass ein Betätigen des Türgriffs bzw. ein Ziehen am Türgriff von der Steuereinheit (11) festgestellt wird.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) derart ausgestaltet ist, dass sie bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4) abfragt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Steuereinheit (11) derart ausgestaltet ist, dass sie bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff der Fahrzeugtür auf die Energie der Fahrzeugbatterie zurückgreift, falls die zweite Energiequelle (12) erschöpft ist.
  10. Vorrichtung nach einen der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) derart ausgestaltet ist, dass sie den Ladezustand der Fahrzeugbatterie (2) überwacht.
  11. Vorrichtung nach 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (11) auf die Energie der Fahrzeugbatterie (2) ausschließlich dann zurückgreift, wenn die Fahrzeugbatterie (2) eine vorgegebene Mindestladung aufweist oder überschreitet.
  12. Verfahren zum Steuern eines Kraftfahrzeugverstellsystems, insbesondere eines Fahrzeugzugangsystems mit Keyless-Entry-Funktion, bei dem permanent oder zyklisch die Anwesenheit eines Identifikationsgebers (4) abgefragt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abfrage der Anwesenheit des Identifikationsgebers (4) auf die Energie einer von der Fahrzeugbatterie des Kraftfahrzeugs getrennten, zweiten Energiequelle zurückgegriffen wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die permanente oder zyklische Abfrage der Anwesenheit des Identifikationsgebers (4) eingestellt wird, wenn die zweite Energiequelle erschöpft ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Türgriff zumindest einer Fahrzeugtür des Kraftfahrzeugs derart überwacht wird, dass ein Betätigen des Türgriffs bzw. ein Ziehen am Türgriff festgestellt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Betätigung des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff eine Abfrage erfolgt, ob sich in Fahrzeugnähe ein Identifikationsgeber (4) befindet.
  16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüchen 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Betätigen des Türgriffs bzw. bei einem Ziehen am Türgriff auf die Energie der Fahrzeugbatterie (2) zurückgegriffen wird, wenn die zweite Energiequelle (12) erschöpft ist.
  17. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladezustand der Fahrzeugbatterie (2) überwacht wird.
  18. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Energie der Fahrzeugbatterie (2) ausschließlich dann zurückgegriffen wird, wenn die Fahrzeugbatterie (2) eine vorgegebene Mindestladung aufweist oder überschreitet.
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