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Ein
derartiger Reinigungsflüssigkeitsbehälter ist
aus der
DE 199 18
287 C1 bekannt. Dieser Reinigungsflüssigkeitsbehälter ist
an der Auslassöffnung mit
einem sehr feinmaschigen Filterelement versehen. Durch das Filterelement
werden alle Partikel, wie Haar- und Hautpartikel, die sich nicht
an einer Sedimentationsstrecke im Reinigungsflüssigkeitsbehälter ablagern,
abgefangen, um nicht in ein Pumpsystem zu gelangen. Insbesondere
nach einer gewissen Anzahl von Reinigungszyklen kann sich unter
bestimmten Umständen
das Filterelement jedoch zusetzen. Dies macht es erforderlich, dass
eine relativ hohe Pumpleistung eingesetzt werden muss, wenn der
Flüssigkeitsstrom
nicht durch das verstopfte Filterelement reduziert werden soll.
Eine Schwächung des
Pumpenstrahls bedeutet nämlich,
dass eine Reinigungswanne, in der ein Scherkopf liegt, nicht vollständig und
zu langsam gefüllt
werden kann. Dies führt
zu einer deutlichen Verschlechterung des Reinigungsverhaltens der
Reinigungsvorrichtung. Außerdem
gelangt dann der Flüssigkeitsstrahl
nicht mehr so intensiv in den Bereich hinter dem Obermesser des
Scherkopfes, also in den Scherkopf hinein.
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Um
eine Pumpe mit geringerer Leistung einsetzen zu können, müsste der
als Kartusche ausgebildete Reinigungsflüssigkeitsbehälter häufiger ausgewechselt
werden, was jedoch in bezug auf den Ausnutzungsgrad des Flüssigkeitsvolumens
nicht gewollt ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Reinigungsflüssigkeitsbehälter der gattungsgemäßen Art
derart weiterzubilden, dass der Umlauf der Reinigungsflüssigkeit
und eine optimale Reinigungswirkung der Vorrichtung auch hohem Partikelaufkommen
sichergestellt ist, außerdem
soll eine optimale Ausnutzung des Volumens der Reinigungsflüssigkeit
erreicht werden.
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Diese
Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass besonders kleine Partikel,
insbesondere Schwebeteilchen, die im Wesentlichen aus Hautpartikeln
bestehen, für
das Zusetzen des Filterelementes verantwortlich sind. Diese relativ
kleinen Partikel können
erfindungsgemäß das Filterelement
passieren. Die durchgelassenen kleinen Partikel haben eine Größe, die
es erlaubt, dass auf ein feines Filtergewebe oder dergleichen im
Bereich der Auslassöffnung verzichtet
werden kann. Diese relativ kleinen Partikel können die Pumpe durchlaufen
ohne sie zu beschädigen.
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Das
Umrüsten
einer Reinigungsvorrichtung ist besonders einfach, da das bisherige
Filterelement einfach weggelassen werden kann und durch das Einsetzen
des erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälters erreicht
wird.
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Auch
können – ohne wesentliche
Beeinträchtigung
des Reinigungsverhaltens – Rasierer
mit einem scharfen Untermesser eingesetzt werden. Diese Rasierer
können
zu einem höheren
Anteil an Hautpartikeln im Bartstaub führen.
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Große Partikel,
wie relativ lange Barthaare, bleiben an dem erfindungsgemäßen grobporigen
Filter hängen
und können
somit die Pumpe nicht erreichen. Diese relativ großen Partikel
führen
nicht zu einer Zusetzung des Filterelements, auch wenn von der Reinigungsvorrichtung
besonders häufig
Gebrauch gemacht wird, und zwar ohne den Reinigungsflüssigkeitsbehälter auszuwechseln.
Die Lebensdauer des erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälters ist
daher besonders hoch.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
vorgesehen, dass das Filterelement derart beschaffene Poren besitzt,
dass kleine Partikel, die das Filterelement mit der Reinigungsflüssigkeit
durchströmen,
im Filterelement lediglich abgebremst werden. Diese Maßnahme bewirkt
einerseits, dass durch diese offenporige Gestaltung der Flüssigkeitsstrom nicht
gehemmt bzw. behindert wird und andererseits, dass die Geschwindigkeit
der Partikel im Flüssigkeitsstrom
reduziert wird, wodurch ein hoher Sedimentationsgrad erreichbar
ist. Darüber
hinaus sorgt das Filterelement für
eine gleichmäßige Verteilung dieser
kleinen Partikel, insbesondere der Hautpartikel.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälters ist vorgesehen,
dass das Filterelement als blockförmiges Teil ausgebildet und
im Innenraum des Gehäuses
integriert ist. Dadurch ist eine einfache Montage und Unterbringung
des Filterelementes im Gehäuse möglich. Durch
die block- bzw. quaderförmige
Form werden die Poren des Filterelementes räumlich bzw. dreidimensional
verteilt.
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Durch
den bevorzugten Einsatz von Schaumstoff als Filtermaterial können die
gewünschten
Filtereigenschaften auf sehr kostengünstige Weise erreicht werden.
Das naturgemäß offenporige Schaumstoff-Formteil
besitzt eine optimale Filterfunktion zum Ausfiltern längerer Haa re.
Eine hohe Filter-Lebensdauer bei niedriger Pumpleistung ist daher
möglich.
Außerdem
läßt sich
Schaumstoff leicht bearbeiten bzw. zuschneiden. Es ist elastisch
und kann somit zwischen vorhandenen Wänden, Stegen oder dergleichen
des Gehäuses
eingeklemmt und dadurch kraft – und/oder
formschlüssig
gehalten werden. Konstruktive Veränderungen der Gehäuseform bzw.
Werkzeugänderungen
für die
Herstellung eines neuen Gehäuses
sind daher nicht erforderlich.
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Es
hat sich als besonders günstig
herausgestellt, wenn das Filterelement derart große Poren
besitzt, dass Partikel kleiner 0,1 mm, insbesondere Hautpartikel,
das Filterelement durchdringen können. Hierdurch
wird ein optimales Filterverhalten in Bezug auf Haar- und Hautpartikeln
gewährleistet.
Während große bzw.
lange Haarpartikel nicht die Poren durchdringen können, können sehr
kleine Partikel d.h. kleiner 0,1 mm, insbesondere Hautpartikel,
während
des Reinigungsvorganges durch das Filterelement infolge des ständigen Flüssigkeitsstromes
durchgespült werden.
Sie werden jedoch wegen der Porenanordnung, insbesondere wegen der
dreidimensionalen Porenanordnung, stark abgebremst und können mit einer
Sedimentationsstrecke, spätestens
nach mehreren Reinigungs- oder Pumpzyklen abgefangen werden, so
dass auch sie letztendlich in dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter als
unschädliche
Ablagerung verbleiben. Die Pumpleistung kann jedoch gegenüber der
Verwendung von bekannten Gewebefiltern wegen der grobporigen Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Filterelementes
erheblich reduziert werden. Haarpartikel, z.B. abrasierte Barthaare,
sind in der Regel deutlich größer bzw.
länger
als 0,1 mm und können
das Filterelement daher nicht passieren.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, ist
im Innenraum des Reinigungsflüssigkeitsbehälters zumindest
bereichsweise eine Sedimentationsstrecke zur Ablagerung der Partikel
aus der Reinigungsflüssigkeit
gebildet. Durch diese Sedimentation wird ein großer Teil der Feststoffe bzw.
der Partikel aus der Reinigungsflüssigkeit abgeschieden und wird
im Verlauf der Strecke abgelagert. Ein Teil der Feststoffe gelangt
gar nicht erst zum Filterelement. Ein anderer Teil der Feststoffe,
nämlich kleine
Partikel, können
sogar noch unmittelbar nach Passieren des Filterelementes sedimentieren,
wenn das Filterelement z.B. in der Mitte der Sedimentationsstrecke
angeordnet ist.
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Damit
das Strömungsverhalten
der Reinigungsflüssigkeit
günstig
beeinflusst und eine Sedimentation in eine der Einlassöffnung nahen
Kammer erreicht wird, ist das Filterelement bevorzugt auf der von
der Einlassöffnung
zur Auslassöffnung
führenden
Sedimentationsstrekke festgelegt, insbesondere auf etwa halber Sedimentationsstrecke,
wobei insbesondere das Filterelement im Bereich eines zwei Kammern
bildenden Wandelements festgelegt ist. Durch die Verschiebung der
Sedimentation zugunsten der ersten Kammer wird die Gebrauchsdauer
des Reinigungsflüssigkeitsbehälters bzw.
einer Kartusche deutlich erhöht.
Insbesondere endet das Wandelement in einem vorgegebenen Abstand
zu einer Querwand des Gehäuses,
wobei das Filterelement in einer von dem Wandelement und der Querwand
gebildeten Öffnung
angeordnet ist. Vorzugsweise sind auf der Sedimentationsstrecke
rippen- oder wabenförmige
Strukturen oder beides in einem Seitenbereich und/oder in einem
Bodenbereich des Gehäuses vorhanden.
Bevorzugt sind wabenartige Strukturen nur im Bodenbereich ausgebildet.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
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Anhand
der Figurenbeschreibung wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälters, die
Erfindung sowie weitere Vorteile derselben näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 einen Längsschnitt
durch eine Reinigungsvorrichtung mit einem austauschbaren erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälter, wobei
ein Filterelement nur angedeutet ist,
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2 eine Darstellung einer
oberer Gehäusewand
des erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälters von
oben mit einer Einlass- und einer Auslassöffnung, wobei das im Gehäuse befindliche Filterelement
durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist.
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3 eine Perspektivische Darstellung
des Reinigungsflüssigkeitsbehälters mit
gestrichelt dargestelltem Filterelement,
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4 eine perspektivische Darstellung
des Reinigungsflüssigkeitsbehälters nach 3 mit einem Teilschnitt
durch die obere Gehäusewand,
zwei Längswände, eine
diese verbindende Querwand sowie durch ein Wandelement, wobei das
Filterelement auch hier prinziphaft dargestellt ist, und
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5 eine Darstellung einer
Seite der mit einer wabenförmigen
Struktur, Längsstegen
sowie eine mit dem Filterelement versehene Gehäusebodenwand.
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1 zeigt eine Reinigungsvorrichtung
RV zum Reinigen eines Scherkopfes SK eines Rasierapparates R, insbesondere
eines Trockenrasierapparates. Die Reinigungsvorrichtung ist zweckmäßigerweise
als Station ausgebildet, in der der Rasierapparat R auch ständig aufbewahrt
sowie elektrisch aufgeladen werden kann. Die Reinigungsvorrichtung
RV umfasst ein Stationsgehäuse 1,
eine Haltevorrichtung 2, einen erfindungsgemäßen, eine
hohe Lebensdauer aufweisenden Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3,
eine Fördereinrichtung 6 zum
Pumpen einer im wesentlichen aus einer alkoholischen Lösung bestehenden Reinigungsflüssigkeit 11,
ein Zuleitungsrohr 7, das zu einer Reinigungswanne 8 mit
einem Abfluss 18 oberhalb einer Wand 12 führt, eine
Flüssigkeitsableitung 9 sowie
ein später
ausführlich
beschriebenes erfindungsgemäßes Filterelement
F.
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Die
Fördereinrichtung 6 ist
mit einem Elektromotor 5 versehen. Sie ist in einem Innenraum 10 des erfindungsgemäßen Reinigungsflüssigkeitsbehälters 3 der
Reinigungsvorrichtung RV angeordnet und aus diesen Innenraum 10 herausschiebbar
ausgebildet (vgl. Pfeil L), so dass der Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3 leicht
von einer Seite der Reinigungsvorrichtung RV entfernt bzw. gegen
einen neuen Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3 ausgetauscht
werden kann. Der Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3 ist
vorzugsweise als Einwegkartusche K ausgebildet, wobei das Filterelement 4 in
der Kartusche K integriert ist. Dies hat den Vorteil, dass beim
Austauschen der Kartusche K stets ein neues Filterelement F zur
Verfügung
steht, welches die Pumpleistung der Fördereinrichtung 6 und
Reinigungswirkung der Reinigungsvorrichtung nicht negativ beeinträchtigt.
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Die
Reinigungswanne 8 besitzt eine innere Wölbung, die etwa der Außenkontur
des Scherkopfes SK angepaßt
ist. Die Reinigungswanne 8 nimmt soviel Reinigungsflüssigkeit
auf, wie für
den jeweiligen Reinigungsvorgang erforderlich ist. Der Pegel der
Reinigungsflüssigkeit
muss jedoch stets einen Großteil
des Scherkopfes SK umfassen, damit ein guter Reinigungseffekt gegeben
ist. Daher ist es wichtig, dass der Pumpkreislauf nicht ungünstig beeinflußt wird,
wie dies bei einem durch Partikel, wie Haut- und Haarteilchen, bzw.
durch einen sogenannten Filterkuchen verstopftes Filterelement oder
einer zu schwachen Pumpe bzw. schwachen Fördereinrichtung 6 der
Fall sein könnte.
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Weiterhin
umfaßt
die Reinigungsvorrichtung RV Abstützelemente 16 für den Scherkopf
SK sowie eine Überlaufeinrichtung 17.
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Damit
stets ein guter Reinigungseffekt gegeben ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Filterelement F derart große Poren besitzt, dass ein Teil
der Partikel abhängig
von ihrer Größe das Filterelement
F durchdringen. Die kleinen Partikel könnten nämlich sonst ein Filterelement,
welches als feines Filtergewebe ausgebildet ist, schon nach etwa 15 Reinigungszyklen
so verstopfen, dass der Pegel in der Reinigungswanne 8 sinken
würde.
D.h. dass der Zufluss der Reinigungsflüssigkeit durch das Zuleitungsrohr 7 den
Abfluss in die Flüssigkeitsableitung 9 nicht
kompensieren könnte.
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Durch
die erfindungsgemäße Maßnahme ist die
Reinigungsqualität
der Reinigungsvorrichtung RV unabhängig von Haut- und Haartyp
sowie von Rasiergewohnheiten.
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Die 2 bis 4 zeigen den Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3 in
einer bevorzugten Ausführungsform.
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2 zeigt eine Sicht auf eine
obere Gehäusewand 23 eines
Gehäuses 20 des
Reinigungsflüssigkeitsbehälters 3.
In der Gehäusewand 23 sind eine
Einlassöffnung 14 und
eine Auslassöffnung 15 vorzugsweise
benachbart zueinander vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Einfüllöffnung 25 zum
Befüllen
des Reinigungsflüssigkeitsbehälters 3 mit
der Reinigungsflüssigkeit 11 bei
mit einem Verschluß geschlossener
Einlassöffnung 15 sowie
geschlossener Auslassöffnung 14 bei
der Kartuschenherstellung vorgesehen. Die Einfüllöffnung 25 ist mit
einem Stopfen verschließbar
ausgebildet.
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An
der Auslassöffnung 14 schließt sich
eine umfänglich
geschlossene, zylinderförmige
Wand 40 an. Die Wand 40 erstreckt sich fast bis
zu einem, insbesondere strukturierten, Boden, wie in 4 zu erkennen ist. In Bodennähe schließt sich
an die Wand 40 ein offener, vorzugsweise ein nicht mit
einem Filter versehener Bereich an. Dieser Bereich kann aber auch
mit einer Befestigungsstruktur für
einen Gewebefilter versehen sein (z.B. ein Filtergehäuse). Der Gewebefilter
wird jedoch nicht eingesetzt. So können Herstellungswerkzeuge
von bisherigen Gehäusen
für Reinigungsflüssigkeitsbehälter mit
gewebeartigen Filterelementen weiter verwendet werden. Durch die nachfolgend
beschriebene Filteranordnung wird der Bereich unterhalb der zylinderförmigen Wand 40 bzw.
der Fördereinrichtung 6 frei
von Feststoffablagerungen gehalten.
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An
der gegenüberliegenden
Seite der Öffnungen 14 und 15 (Querwand 26)
befindet sich ein Schaumstoffteil ST, welches das Filterelement
F darstellt. Die Reinigungsflüssigkeit 11 strömt von der Einlassöffnung 15 an
einem Wandelement 30 (4 und 5) vorbei, durch das Schaumstoffteil
ST bzw. das Filterelement F hindurch (vgl. Pfeil SR) und wieder
an dem Wandelement 30 vorbei und zurück zur Auslassöffnung 14.
Diese verlängerte
Strecke begünstigt
die Sedimentation.
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Das
Schaumstoffteil ST besitzt derart beschaffene Poren, dass kleine
Partikel, insbesondere Hautpartikel, die im sogenannten Bartstaub
anzutreffen sind, dass Schaumstoffteil ST mit der Reinigungsflüssigkeit 11 durchströmen. Insbesondere durch
die räumliche
Filterstuktur, in der sich die dreidimensionalen Poren schwammartig
in mehrere Richtungen ausbreiten, werden diese kleinen Teilchen
stark abgebremst, was in Kombination mit einer später beschriebenen
Sedimentationsstrecke sehr vorteilhaft ist.
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Das
Schaumstoffteil ST besitzt derart dimensionierte Poren, dass Partikel
kleiner 0,1 mm, insbesondere die Hautpartikel, es durchdringen können. So
kann es nicht durch diese verstopft werden.
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Wie
in 3 zu sehen ist, ist
das als Filterelement 4 wirkende Schaumstoffteil ST bevorzugt
als blockförmiges,
insbesondere quaderförmiges
Teil ausgebildet und ist im Innenraum 10 des Gehäuses 20 integriert.
In Strömungsrichtung
SR weist das Schaumstoffteil ST eine größere Länge auf als seine den Strömungsquerschnitt
bestimmende Höhe
und Breite. Hierdurch wird der Filterweg vergrößert, was einerseits die Partikelgeschwindigkeit
reduziert und seine Festlegung innerhalb des Gehäuses 20 vereinfacht.
Es kann flach im Bodenbereich fixiert sein. Beispielsweise ist das
Schaumstoffteil ST etwa ein Drittel so lang wie eine benachbarte
Querseite bzw. eine Querwand 26 des Gehäuses 20. Seine Breite
ist beispielsweise etwa halb so groß wie seine Länge und seine
Höhe beispielsweise
halb so groß wie
seine Breite.
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Die
Porengröße beträgt etwa
1 bis 3 mm, insbesondere 1,65 bis 2,15 mm. Die Porenform ist unregelmäßig. Die
Poren sind z.B. so beschaffen, wie diejenigen eines gängigen Haushaltsschwammes.
Das Filterelement besitzt vorzugsweise ein Rohgewicht von ca. 20–30, insbesondere
23–27
kg/m3 und ist alkoholbeständig. Die
Zellenzahl liegt vorteilhafterweise bei ca. 20–35 ppi.
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Das
Schaumstoffteil ST kann leicht aus einem Schaumstoffstreifen einer
Rolle abgelängt
oder aus einer Schaumstoffmatte ausgeschnitten werden und so kostengünstig hergestellt
werden.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass im Innenraum des Reinigungsflüssigkeitsbehälters 3 eine
Sedimentationsstrecke zur Ablagerung der Partikel aus der Reinigungsflüssigkeit 11 gebildet
ist.
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Das
Schaumstoffteil ST liegt vorzugsweise auf bzw. innerhalb dieser
Sedimentationsstrecke und teilt diese in zwei Teile auf. Die Ablagerung
innerhalb der zwei Streckenteile ist unterschiedlich. Insbesondere
lagern sich die meisten Feststoffe in der ersten Strecke ab, während die
Schwebeteilchen weiterströmen.
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Die
Sedimentationsstrecke ist etwa U-förmig ausgebildet und verläuft bevorzugt
um das Wandelement 30, das den Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3 in zwei
Kammern 50, 51 aufteilt. Das Schaumstoffteil ST
ist insbesondere im Übergangsbereich
zwischen der ersten, der Einlassöffnung 15 zugeordneten Kammer 50 und
der zweiten, der Auslassöffnung 14 zugeordneten
Kammer 51 festgelegt. Die erste Kammer 50 dient
als Einströmraum,
während
die zweite Kammer 51 als Ansaugraum dient. In etwa ist
das Schaumstoffteil ST auf halber Sedimentationsstrecke angeordnet.
Durch diese Filteranordnung findet eine Verschiebung der Sedimentation
zugunsten der ersten Kammer 50 statt, was die Lebensdauer
des als Kartusche ausgebildeten Reinigungsflüssigkeitsbehälters 3 erhöht. Wie
oben erwähnt,
findet unterhalb der Fördereinrichtung 6 kaum
Sedimentation statt.
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Vorteilhaft
ist es, wenn das Wandelement 30 in einem vorgegebenen Abstand
zu der filternahen Querwand 26 des Gehäuses endet, wobei das Schaumstoffteil
ST in einer von dem Wandelement 30 und der Querwand 26 gebildeten Öffnung 39 angeordnet
ist, vorzugsweise dort klemmend gehalten wird. Das Wandelement 30 kann
Bestandteil eines Gehäusetopfes 22 des
Gehäuses 20 sein.
Das Schaumstoffteil ST verschließt die Öffnung 39 vorzugsweise
vollständig
nach allen Seiten.
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Damit
die Ablagerung von Feststoffen begünstigt wird, sind zweckmäßigerweise,
wie die 4 und 5 veranschaulichen, an Längswänden 27, 28 des
Gehäuses 20 nach
innen gerichtete Rippen 31 und/oder an einer Gehäusebodenwand 21 des Gehäuses 20 rippen- und/oder wabenartige
Strukturen 32, 33, 36 angeformt.
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Durch
die geschilderten Maßnahmen
erfolgt eine Abscheidung der Partikel nahezu zu 100% durch Sedimentation.
Nur ein sehr kleiner Teil der Feststoffe, insbesondere der größeren Partikel,
setzen sich an dem Schaumstoffteil ST fest.
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Der
Reinigungsflüssigkeitsbehälter 3 kann ferner
mit einer Füllstandsanzeige
ausgestattet sein. Im Gegensatz zu dem bekannten Reinigungsflüssigkeitsbehälter kann
es wegen der verbesserten Reinigungseigenschaft nicht mehr vorkommen,
dass trotz gefüllter
Kartusche (Füllstandsanzeige
= voll) die erforderliche Reinigungswirkung aufgrund eines verstopften
Filterelementes vor der Pumpe nicht gegeben ist. Trotz einer „VOLL" anzeigende Füllstandsanzeige
konnte es bei der bekannten Vorrichtung zu sehr ungenügender Reinigung
des Rasierapparates bei zugesetztem Filter kommen.
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Die
Erfindung ist nicht nur auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern kann auch für
andere Reinigungsflüssigkeitsbehälter eingesetzt
werden. So kann beispielsweise das Wandelement 30 als Überlauf
ausgebildet sein. Auch können
ohne weiteres zusätzliche
Filter vorhanden sein, die eine von dieser Beschreibung abweichenden
Poreneigenschaft aufweisen. Die zusätzlichen Filter können in
Kombination mit dem erfindungsgemäßen Filterelement wirken.
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Ebenso
fällt unter
die Erfindung auch ein Filterelement F, das die Öffnung 39 nicht vollständig in der
Höhe verschließt, so dass
das Filterelement F z.B. einen Überlauf
bildet. Große,
schwere Partikel werden spätestens
an dem Filterelement F hängen bleiben
und leichte, schwebende Partikel können über das Filterelement durch
die teilweise über
das Filterelement F hinweg fließende
Strömung
fortgetragen werden. Diese Variante reduziert weiter den Strömungswiderstand.