DE10332012A1 - Anzeigetafel - Google Patents
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Abstract
Der Erfindung, die eine Anzeigetafel mit einem Leuchtmittel und einem Anzeigemittel, das eine im Wesentlichen senkrechte Anzeigefläche aufweist, auf der eine durch Beeinflussung des Strahlenganges des Leuchtmittels sichtbare Information anzeigbar ist, und mit einem die Anzeigefläche sichtbar freigebenden Gehäuse betrifft, liegt die Aufgabe zugrunde, unter Beachtung eines herstellungsgünstigen Aufbaues die Zugänglichkeit und die Wartungsfreudlichkeit von Anzeigetafeln zu verbessern. Dies wird dadurch gelöst, dass ein Grundrahmen vorgesehen ist, der eine Rahmenöffnung aufweist, die mit einem Anzeigeträger, auf dem Anzeigeelemente angeordnet sind, verschließbar ist, wobei der Anzeigeträger wie auch dahin angeordnete Leuchtmittelträger nach vorn und oben stellbar und in einer Wartungsposition arretierbar sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anzeigetafel mit einem Leuchtmittel und einem Anzeigemittel, das eine im wesentlichen senkrechte Anzeigefläche aufweist, auf der eine durch Beeinflussung des Strahlenganges des Leuchtmittels sichtbare Information anzeigbar ist, und mit einem die Anzeigefläche sichtbar freigebenden Gehäuse.
- Anzeigetafeln werden in öffentlichen Einrichtungen, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Stadien und dergleichen eingesetzt, um aktuelle Informationen einem möglichst großen Personenkreis gut sichtbar anzuzeigen.
- Wie aus der
DE 101 08 411 A1 bekannt ist, bestehen derartige Anzeigetafeln aus LCD-Elementen (LCD = Liquid Crystal Display = Flüssigkristallanzeige), die mit einer Ansteuerelektronik verbunden und großflächig angeordnet sind. Hinter den LCD-Elementen befinden sich Leuchtmittel, insbesondere Leuchtstoffröhren, die die LCD-Elemente, die selbst keine eigene Leuchtkraft aufweisen, durchleuchten. Durch verschiedenartige Lichtabsorption in den LCD-Elementen, die über die Ansteuerelektronik gesteuert wird, wird die Information gut sichtbar zur Anzeige gebracht. - Die aus der genannten Druckschrift bekannte LCD-Anzeigetafel besteht aus mehreren LCD-Anzeigemodulen, die in der Art von Dachschindeln gestaffelt übereinander liegen, wodurch eine beliebig große Anzeigefläche geschaffen werden kann, abhängig von der Anzahl und der Anordnung der LCD-Anzeigemodule. Hinter einem jeden LCD-Anzeigemodul ist eine Leuchtstoffröhre angeordnet.
- Derartig aufgebaute LCD-Anzeigetafeln sind zwar – bedingt durch den modularen Aufbau – herstellungsgünstig konstruiert, zeigen jedoch Nachteile bei Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. In regelmäßigen Abständen müssen nämlich Wartungsarbeiten und bei Ausfällen, insbesondere bei Ausfällen der Leuchtstoffröhren, Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, wofür es erforderlich ist, in das Innere der LCD-Anzeigetafel zu gelangen.
- Dementsprechend ist es Aufgabe der Erfindung, unter Beachtung eines herstellungsgünstigen Aufbaues, die Zugänglichkeit und die Wartungsfreundlichkeit von Anzeigetafeln zu verbessern.
- Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass ein Grundrahmen vorgesehen ist, der eine Rahmenöffnung aufweist, die mit der Anzeigefläche näherungsweise kongruent oder flächenähnlich ist. Dabei sind die Anzeigemittel auf einem flachen Anzeigeträger angeordnet, der schwenkbar so mit dem Grundrahmen verbunden ist, dass in einer Arbeitsstellung die Rahmenöffnung verschlossen ist und dass er in einer Wartungsstellung die Rahmenöffnung öffnend nach vorn und oben stellbar und in der oberen Position arretierbar ist. Die Leuchtmittel sind auf einem flachen Leuchtmittelträger angeordnet, der schwenkbar so mit dem Grundrahmen verbunden ist, dass er in einer Arbeitsstellung hinter dem Anzeigeträger, d.h. auf der der Anzeigefläche abgewandten Seite des Anzeigeträgers steht und in einer Wartungsstellung die Rah menöffnung öffnend klappbar ist.
- Eine solche Anordnung ist zum einen herstellungsgünstig, da sowohl der Anzeigeträger als auch der Leuchtmittelträger separat hergestellt und bestückt werden können. Somit wird es möglich, diese als komplette Baugruppen einzusetzen. Diese Anordnung gestaltet sich aber auch sehr wartungsfreundlich, da Wartungspersonal die einzelnen Baugruppen separat in eine leicht zugängliche Position schwenken kann.
- In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Anzeigeträger in seiner Wartungsstellung arretierbar ist. Im Wartungsfalle kann somit der Anzeigeträger nach oben geschwenkt und arretiert werden, was der Sicherheit des Wartungspersonals dient, da diese Personen unter dem mitunter recht schweren Anzeigeträger arbeiten.
- Zur Erleichterung des Aufklappens des Anzeigeträger ist es vorteilhaft, dass zwischen Grundrahmen und Anzeigeträger eine in Richtung Wartungsstellung drückende Feder angeordnet ist. Die Anzeigeträger sind inbesondere bei großen Anzeigetafeln für die Bedienperson sehr schwer. Zumeist hängen die Anzeigetafeln in erheblicher Höhe, so dass die Wartung und Instandhaltung zumindest unter Zuhilfenahme einer Leiter erfolgen muss. Durch die Feder wird dann die Schwerkraftwirkung des Anzeigeträgers gemindert, so dass das Aufklappen mit geringem Kraftaufwand erfolgen kann. Mit einer entsprechenden Einstellung der Federkraft ist es sogar möglich, ein Drehmomentengleichgewicht im Drehpunkt des Anzeigeträgers einzustellen, so dass ein Aufklappen mühelos vorgenommen werden kann.
- In einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Leuchtmittteltäger nach vorn und unten klappbar. Damit sind die Leuchtmittel im Wartungs- oder Instandhaltungsfalle im nicht geklappten Zustand von vorn zugänglich. Um aber zu dem Raum hinter dem Leuchtmittelträger zu gelangen, kann dieser einfach nach vorn heruntergeklappt werden, wodurch eine freie Zugänglichkeit zu der Rückseite des Leuchtmittelträgers und des Raumes dahinter mit einem Handgriff errzielt werden kann.
- Besonders zweckmäßig ist es hierbei, dass der Leuchtmittelträger in seiner Wartungsstellung in waagerechter Stellung arretierbar ist. Damit kann die Rückseite des Leuchtmittelträgers dem Wartungs- und Instandhaltungspersonal als Arbeitstisch zur Zwischenablage von Werkzeug und Material dienen. Dies ist besonders günstig, da die Anzeigetafeln häufig mit der Leiter erreicht werden müssen und dabei mangels anderer Ablagemöglichkeiten ein solcher Arbeitstisch sehr willkommen ist.
- Eine Gestaltung der erfindungsgemäßen Anzeigetafel besteht darin, dass der Leuchtmittelträger eine der Rahmenöffnung entsprechende Größe aufweist. Dies kommt insbesondere bei solchen Anzeigetafeln zum Tragen, die eine geringere Bauhöhe aufweisen. Damit vereinfacht sich der Aufbau und die Handhabungsweise, da mit dem Leuchtmittelträger einerseits die gesamte Anzeigefläche ausgeleuchtet werden kann und andererseits der Leuchtmittelträger als eine Baugruppe geklappt werden kann.
- Inbesondere bei höheren Anzeigetafeln ist es zweckmäßig, dass ein zweiter Leuchtmittelträger vorgesehen ist, dass ein Teil der Leuchtmittel auf dem einen und ein Teil der Leuchtmittel auf dem zweiten Leuchtmittelträger angeordnet ist, dass der zweite Leuchtmittelträger nach vorn und oben klappbar ist und dass beide Leuchtmittelträger zusammen eine der Rahmenöffnung entsprechende Größe aufweisen. Damit wird die Anzeigefläche über zwei Leuchtmittelträger ausgeleuchtet. Oder anders ausgedrückt, ist der Leuchtmittelträger in zwei Teile geteilt, einen oberen und einen unteren. Das hat zum einen den Vorteil, dass im Falle der Nutzung der Rückseite des Leuchtmittelträgers als Arbeitstisch bei der Baugröße im Falle der ungeteilten Gestaltung eine solche Tiefe einnehmen würde, dass dem Zugang zu dem Gehäuseinneren erschweren würde. Auch würde der Klappvorgang selbst Probleme bereiten, wenn die Wartungs- und Bedienperson auf der Leiter vor der Anzeigetafel steht und nicht zurücktreten kann. Im Falle der Zweiteilung werden bei größeren Anzeigetafeln diese Nachteile vermieden.
- Besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, als Leuchtmittel Leuchtsstoffröhren einzusetzen. Leuchtstoffröhren haben ein gutes Verhältnis zugungsten niedriger Leistungsaufnahme bei hoher Lichtausbeute. Die relativ geringe Leistungsaufnahme vermeidet auch das Entstehen großer Abwärmemengen. Die dabei dennoch entstehende Abwärme kann mit entsprechenden Kühl- oder Wärmetauscheranordnungen abgeführt werden, wie sie beispielsweise im nachstehenden Ausführungsbeispiel näher erläutert sind. Die andere Eigenschaft des schwierigen Kaltstartverhaltens kann erforderlichenfalls durch eine Beheizung des Gehäuses überwunden werden, wie dies ebenfalls im Ausführungsbeispiel erläutert ist, wobei im Dauerbetrieb die Abwärme der Leuchtstoffröhren die notwendige Betriebstemperatur bereitstellt. Da mit Leuchtstoffröhren andererseits eine gute Flächenausleuchtung ermöglicht wird, eignen sich diese in besonderer Weise zum Einsatz als Leuchtmittel. Die notwendigen Vorschaltgeräte können unproblematisch im Gehäuse untergebracht werden.
- Zur guten Flächenausleuchtung ist insbesondere vorgesehen, dass die Leuchtstoffröhren in Arbeitsstellung des Leuchtmittelträgers waagerecht übereinander angeordnet sind.
- Selbstverständlich ist auch der Einsatz anderer Leuchtmittel vorstellbar, insbesondere dann, wenn sie die Anforderungen an geringe Abwärme, gutes Kaltstartverhalten und Flächenausleuchtung mit sich bringen. Jedenfalls ist die Wahl der Art des Leuchtmittels auch immer abhängig von der Wahl der der Art der Anzeigemittel.
- Als Anzeigemittel haben sich LCD-Anzeigeelemente bewährt, die eingesetzt werden, um von hinten in Richtung Anzeigefläche durchleuchtet zu werden. Hier ist ebenfalls der Einsatz anderer Anzeigeelemente möglich, wie beispielsweise mechanische Anzeigeelemente, die gesteuert Lichtstrahlen freigeben oder diese abdecken.
- In einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die LCD-Anzeigelemente plattenförmig ausgeführt sind und selbst an dem Anzeigeträger schwenkbar angelenkt sind. Damit wird es möglich, die einzelnen plattenförmigen LCD-Anzeigeelemente separat von dem Anzeigeträger entfernt werden können, was die Handhabung erheblich erleichtert.
- Hierzu ist es möglich, die LCD-Anzeigeelemente in einer Ebene nebeneinanderliegend anzuordnen, wodurch die Anzeigefläche im Gegensatz zum Stand der Technik kein dachschindelartiges Aufeinanderliegen von LCD-Anzeigeelementen aufweist, sondern tatsächlich als Fläche ausgebildet ist.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass innerhalb des Grundrahmens ein Trägerrahmen befestigt ist, auf dem alle der Versorgung oder Ansteuerung der Anzeigeelemente oder Leuchtmittel dienenden Bauelemente angeordnet sind. Dadurch wird es möglich, die Baueelemente auf diesen Rahmen vorzumontieren und insgesamt einzusetzen, wodurch sich der Fertigungsaufwand verringert. Aber auch eine Instandsetzung wird erleichtert, da der gesamte Trägerrahmen mit Bauelementen herausgenommen und repariert oder ausgetauscht werden kann.
- In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass an dem Grundrahmen ein von dem Anzeigeträger betätigbarer Endlagenschalter angeordnet ist. Wird nun der Anzeigenträger geöffnet, wird der Endlagenschalter entriegelt. Dies kann dazu genutzt werden, die Leuchtmittel auszuschalten. Dies ist aus Sicherheitsgründen von Vorteil, da ansonsten die Wartungs- oder Instandhaltungsperson beim Öffnen des Anzeigeträgers voll in die hell leuchtenden Leuchtmittel sehen und unweigerlich geblendet würde.
- Einerseits kann die Anzeigetafel einseitig ausgeführt werden und zur Montage an der wand vorgesehen sein. Andererseits ist es möglich, die Anzeigetafel als zweiseitige Anzeigetafel auszuführen. Dies geschieht derart, dass der Grundrahmen eine zweite Rahmenöffnung aufweist, an der der Anzeigeträger und der Leuchtmittelträger ein zweites Mal angeordnet sind.
- Zweckmäßiger Weise ist der Grundrahmen Teil des Gehäuses, wobei es selbstverständlich auch möglich ist, ein separates Gehäuse vorzusehen, das allerdings dann in geeigneter Form mit dem Grundrahmen verbunden werden muss.
- Wenn der Grundrahmen Teil des Gehäuses ist, ist es günstig, dass der Grundrahmen an seiner Außenseite mit einer das Gehäuse bildenden Beplankung versehen ist. Damit wird eine separate Gehäuseanordnung vermieden.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt
-
1 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Anzeigetafel, -
2 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Anzeigetafel in der Form einer doppelseitigen Anzeigetafel mit einseitig aufgeklapptem Anzeigenträger, -
3 eine Draufsicht auf die Anzeigetafel, -
4 eine Vorderansicht mit einem Leuchtmittelträger und einem zweiten nach oben geklappten Lechtmittelträger und -
5 eine Unteransicht der Anzeigetafel mit Gehäuse. - Die in den Figuren dargestellte Anzeigetafel
1 weist einen Grundrahmen2 auf, der an seiner Außenseite mit einem Gehäuse3 versehen ist, das zur besseren Erkennbarkeit des inneren Aufbaues nur in4 und5 dargestellt ist. - Der Grundrahmen
2 ist in seiner Vorderansicht rechteckig ausgebildet und weist eine Rahmenöffnung4 auf. - Die Anzeigetafel
1 weist auf der Vorderseite5 eine Anzeigefläche6 auf. Auf der Rückseite7 ist ebenfalls eine Anzeigefläche6 angeordnet, die denselben Aufbau wie die Anzeigefläche6 auf der Vorderseite5 aufweist und aus diesem Grunde mit dem selben Bezugszeichen versehen ist. - Die Anzeigefläche
6 wird durch Anzeigemittel, die als plattenförmige LCD-Anzeigeelemente8 ausgeführt sind, gebildet. Dabei ist eine obere Reihe9 von fünf nebeneinander liegenden LCD-Anzeigeelementen8 und eine untere Reihe10 von fünf nebeneinander liegenden LCD-Anzeigeelementen8 vorgesehen. - Die LCD-Anzeigeelemente
8 sind auf einem flachen Anzeigeträger 11 befestigt. Der Anzeigeträger11 besteht dabei aus einem Rahmen12 , der mit einem Innenrahmen13 versehen ist, wobei in dem Rahmen12 und Innenrahmen13 die LCD-Anzeigeelemente8 eingelegt und arretiert sind. - Der Anzeigeträger
11 ist so mit dem Grundrahmen2 verbunden, dass in einer Arbeitsstellung14 die Rahmenöffnung4 verschlossen ist und dass er in einer Wartungsstellung15 die Rahmenöffnung4 öffnend nach vorn und oben stellbar und in der oberen Position, die die Wartungsstellung15 kennzeichnet, arretierbar ist. - In nicht näher dargestellter Weise ist an dem Grundrahmen
2 ein von dem Anzeigeträger11 betätigbarer Endlagenschalter angeordnet, der entriegelt wird, wenn der Anzeigeträger11 geöffnet wird. Damit werden die Leuchtstoffröhren16 bei Öffnung des Anzeigeträgers11 ausgeschaltet, um ein Blenden der Bedienperson beim Öffnen des Anzeigenträgers11 zu vermeiden. - Als Leuchtmittel sind Leuchtstoffröhren
16 auf einem flachen Leuchtmittelträger17 angeordnet, der schwenkbar so mit dem Grundrahmen2 verbunden ist, dass er in der Arbeitsstellung14 hinter dem Anzeigeträger11 , d.h. auf der der Anzeigefläche6 abgewandeten Seite des Anzeigeträgers11 steht und in der Wartungsstellung15 die Rahmenöffnung4 öffnend klappbar ist. - Dabei ist der Leuchtmittelträger
17 in seiner Wartungsstellung in waagerechter Stellung arretierbar, wodurch die Rückseite des Leuchtmittelträgers17 dem Wartungs- und Instandhaltungspersonal als Arbeitstisch zur Zwischenablage von Werkzeug und Material dienen kann. - Grundsätzlich ist es möglich, dass insbesondere für eine Anzeigetafel
1 mit geringer Bauhöhe, d.h. mit einer einreihigen Anordnung von LCD-Anzeigeelementen8 , die in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, der Leuchtmittelträger17 eine der Rahmenöffnung4 entsprechende Größe aufweist. Damit kann mit dem Leuchtmittelträger17 einerseits die gesamte Anzeigefläche6 ausgeleuchtet und andererseits der Leuchtmittelträger17 als eine Baugruppe geklappt werden. - In der in den Zeichnungen dargestellten zweireihigen Anordnung von LCD-Anzeigeelementen
8 , die der Realisierung einer höheren Anzeigetafel1 dient, ist es zweckmäßig, dass ein zweiter Leuchtmittelträger18 vorgesehen ist, der nach vorn und oben klappbar und ebenfalls in seiner Arbeitsstellung arretierbar ist. Hierzu dienen beidseitig angeordnete Klappscharniere19 . Gleiche nicht näher dargestellte Klappscharniere sind auch an dem unteren Leuchtmittelträger17 vorgesehen. - Beide Leuchtmittelträger
17 und18 weisen zusammen eine der Rahmenöffnung4 entsprechende Größe auf. Damit wird die Anzeigfläche6 über zwei Leuchtmittelträger17 und18 ausgeleuchtet. Anders ausgedrückt, ist der Leuchtmittelträger in zwei Teile17 und18 geteilt, einen oberen und einen unteren. - Insgesamt sind zur Ausleuchtung der gesamten Anzeigefläche
12 Leuchtstoffröhren16 erforderlich. Ein Teil, nämlich sechs der Leuchtstoffröhren16 , ist auf dem Leuchtmittelträger17 und die sechs anderen Leuchtstoffröhren sind auf dem zweiten Leuchtmittelträger18 angeordnet. Die Leuchtstoffröhren16 sind in Arbeitsstellung14 des Leuchtmittelträgers17 ,18 waagerecht übereinander angeordnet. - Zwischen Grundrahmen
2 und Anzeigeträger11 ist eine Gasdruckfeder20 angeordnet, die den Anzeigeträger11 in Richtung Wartungsstellung15 drückt. - Innerhalb des Grundrahmens
2 ist ein Trägerrahmen21 befestigt, auf dem alle der Versorgung oder Ansteuerung der Anzeigeelemente oder der Leuchtstoffröhren16 dienenden Bauelemente, wie die für die Leuchtstoffröhren16 erforderlichen elektronischen Vorschaltgeräte22 oder beispielsweise eine Steuerplatine23 zu rechnergestützten Steuerung der Anzeigetafel1 oder ein LAN-Interface24 (LAN = local area network = Lokales Netz), mit dem die Anzeigetafel1 zentral gesteuert oder eingestellt werden kann, angeordnet sind. Der Trägerrahmen21 kann komplett, d.h. mit allen Bauelementen22 ,23 ,24 oder nicht näher dargestellten weiteren Bauelementen, aus dem Grundrahmen2 heraus genommen werden. - Zur Vermeidung lokaler Erwärmungen an einzelnen Bauelementen sind innerhalb des Grundrahmens
2 Lüfter25 angeordnet, die für eine Lufzirkulation innerhalb der Anzeigtafel1 sorgen, wenn diese in der Arbeitsstellung geschlossen ist. - Die entstehende Abwärme, insbesondere der elektronischen Vorschaltgeräte
22 und der Leuchtsstofflampen16 selbst, führen bei geschlossener Anzeigetafel1 zu einer inneren Erwärmung. Diese Erwärmung kann wünschenswert sein, um die Betriebstemperatur der Anzeigetafel1 zu halten, die für eine ordnungsgemäße Funktion der Leuchtstoffröhren16 verantwortlich ist, um diese beispielsweise auch bei herunter geregelter Leuchtleistung noch am Leuchten zu halten. Zur Herstellung der erforderlichen Betriebstemperaturen beim Einschalten, wenn die Außentemperaturen ein sicheres Zünden der Leuchtstoffröhren16 verhindern würden, sind im Inneren der Anzeigtafel1 nicht näher dargestellte Heizelemente vorgesehen, deren Heizwärme über die Lüfter25 im Inneren der Anzeigetafel1 verteilt und die entsprechende Betriebstemperatur einstellt. Gesteuert wird das Temperaturmangagment über die Steuerplatine23 , die über entsprechende Temperaturfühler mit den benötigten Temperaturmesswerten versorgt wird. - Die entstehende Abwärme kann aber auch dazu führen, dass sich die Anzeigetafel
1 über die erforderliche Betriebstemperatur hinaus so stark erwärmt, dass eine sichere Funktion nicht mehr gewährleistet werden kann. Zur Gewährleistung einer kontrollierten Betriebstemperatur ist ein Wärmetauschersystem vorgesehen. Ein einfaches Abführen der Abwärme nach außen würde nämlich dazu Öffnungen in der Wand des Gehäuses3 erforderlich machen, wenn das Innere der Anzeigetafel1 mit der Umgebungsluft direkt gekühlt werden soll. Insbesondere beim Einsatz der Anzeigtafel1 unter widrigen Umgebungsbedingungen würde dies alsbald dazu führen, dass die Anzeigetafel1 von Innen her verschmutzt und somit ein erheblicher regelmäßiger Wartungsaufwand erforderlich wäre. Aus diesem Grunde soll die Anzeigetafel1 im geschlossenen Zustand nach außen hin dicht sein. Ein Wärmetauschersystem gewährleistet die Dichtheit bei gleichzeiter Wäremeabfuhr. - Das Wärmetauschersystem besteht aus einem Luftfiltergehäuse
26 im unteren Teil des Grundrahmens2 und einem Alumininumflexrohr27 . Das Luftfiltergehäuse26 bildet dabei mit dem Aluminiumflexrohr27 im Inneren des Gehäuses3 ein geschlossenes System. Im Inneren des Luftfiltergehäuses26 ist ein nicht näher dargestellter Lüfter angeordnet. Die Ansaugöffnungen dieses Lüfters korrespondieren mit einer Ansaugöffnung28 in der Unterseite des Gehäuses3 . Dieser Lüfter saugt über die Ansaugöffnung28 kühlende Umgebungsluft an und drückt diese in das Luftfiltergehäuse26 . Dort wird die Luft gefiltert und in das an das Luftfiltergehäuse angeschlossene Aluminiumflexrohr27 gedrückt. Das Luftfiltergehäuse ist auf der anderen Seite über eine Abluftöffnung29 in der Unterseite des Gehäuses3 mit der freien Atmosphäre verbunden. Zwischen der Ansaugöffnung28 und der Abluftöffnung29 besteht eine Verbindung ausschließlich über das Aluminiumflexrohr27 . Infolge dessen strömt die Luft von dem Lüfter angesaugt und gefiltert durch das Aluminiumflexrohr27 . Dabei beugt die Filterung der angesaugten Luft einer Verschmutzung der Aluminiumflexrohre27 vor. In den Aluminiumflexrohren27 strömt also immer kühle vorgefilterte Umgebungsluft. Die große Oberfläche der Aluminiumflexrohre27 wirkt dabei als Wärmetauscherfläche, über die die Wärme aus dem Inneren der Anzeigetafel1 aufgenommen und nach draußen geleitet wird. Hierzu wird eine große Fläche des Aluminiumflexrohres27 im Inneren des Gehäuses3 angestrebt, was durch eine möglichst große Länge des Aluminiumflexrohres entlang des äußeren Gehäuses3 erreicht wird. - Zur gleichmäßigen Ausleuchtung der gesamten Anzeigefläche
6 ist es erforderlich, dass die gesamte Rückseite der Anzeigefläche6 , d.h. alle Rückseiten der LCD-Anzeigenelemente8 gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Diese Aufgabe erfüllen die Leuchtstoffröhren16 weitgehend gut. Allerdings korrespondiert die Breite der Anzeigefläche6 in den seltensten Fällen. mit der Länge der Leuchtstoffröhren16 . Dies könnte entweder dadurch kompensiert werden, dass der Leuchtmittelträger17 breiter gestaltet wird als die Anzeigefläche und dass längere Leuchtstoffröhren16 eingesetzt werden. Dies hätte aber zwangsläufig zur Folge, dass sich auch die Rahmenöffnung4 verbreitern und damit die gesamte Anzeigetafel1 vergrößern müsste, was entweder anwenderseitig ausgeschlossen ist, oder zu einem erhöhten Herstellungsaufwand führen würde. - Eine andere Möglichkeit der gleichmäßigen Ausleuchtung könnte damit erreicht werden, dass Leuchtstoffröhren
16 mit der passenden Länge eingesetzt werden. Dies würde allerdings zu einer Sonderanfertigung führen, die wirtschaftlich nicht vertretbar ist. - Aus diesen Gründen wurde in der hier vorgestellten Lösung eine wechselseitige Anordnung standardmäßiger Leuchtstoffröhren
16 , vorgenommen. Die Leuchtstoffröhren16 weisen damit eine standardmäßige Länge auf, die größtmöglich ausgewählt wird, die aber in aller Regel geringer ist, als die Breite der Anzeigefläche6 . Durch die wechselweise Anordnung tritt die infolge der geringeren Länge der Leuchtstoffröhre entstehende Lücke30 zwischen einem Ende31 der Leuchtstoffröhre und dem äußeren Rand32 des Leuchtmittelträgers17 und18 bei einer Leuchtstoffröhre16 auf der in der Arbeitsstellung betrachteten linken und auf der darunter oder darüber angeordneten Leuchtstoffröhre16 auf der rechten Seite auf. Diese Lücken30 sind mit Reflektoren32 abgedeckt. Diese Reflektoren32 weisen jeweils eine Reflektorfläche33 auf, die zur jeweils benachbarten Leuchtstoffröhre16 schräg gestellt ist, derart, dass von der benachbarten Leuchtstoffröhre16 in Richtung zu der Lücke ausgesandten Licht nach vorn reflektiert wird. Die Reflektoren34 am Rand es Anzeigeträgers11 zeigen im Querschnitt die Form eines Pultdaches mit einer schrägen Reflektorfläche33 als „Dachfläche" und die Reflektoren35 zwischen zwei Leuchtstoffröhren zeigen die Form eines Satteldaches mit zwei schrägen Reflektorflächen33 als „Dachflächen". Damit wird das von der jeweils benachbarten Leuchtstoffröhre16 seitlich ausgestrahlte Licht, dass normaler Weise nur einen geringen Beitrag zur Ausleuchtung leisten würde, zur Ausleuchtung der Lücken30 genutzt und damit eine sichtbar gleichmäßige Ausleuchtung erreicht. -
- 1
- Anzeigetafel
- 2
- Grundrahmen
- 3
- Gehäuse
- 4
- Rahmenöffnung
- 5
- Vorderseite
- 6
- Anzeigefläche
- 7
- Rückseite
- 8
- LCD-Anzeigeelement
- 9
- obere Reihe von LCD-Anzeigeelementen
- 10
- untere Reihe von LCD-Anzeigeelementen
- 11
- Anzeigeträger
- 12
- Rahmen
- 13
- Innenrahmen
- 14
- Arbeitsstellung
- 15
- Wartungsstellung
- 16
- Leuchtstoffröhre
- 17
- Leuchtmittelträger
- 18
- zweiter Leuchtmittelträger
- 19
- Klappscharnier
- 20
- Gasdruckfeder
- 21
- Trägerrahmen
- 22
- elektronisches Vorschaltgerät
- 23
- Steuerplatine
- 24
- LAN-Interface
- 25
- Lüfter
- 26
- Luftfiltergehäuse
- 27
- Aluminiumflexrohr
- 28
- Ansaugöffnung
- 29
- Abluftöffnung
- 30
- Lücke
- 31
- Ende der Leuchtstoffröhre
- 32
- Reflektor
- 33
- Reflektorfläche
- 34
- Reflektor am Rand des Anzeigeträgers
- 35
- Reflektor zwischen zwei Leuchtstoffröhren
Claims (17)
- Anzeigetafel mit einem Leuchtmittel und einem Anzeigemittel, das eine im wesentlichen senkrechte Anzeigefläche aufweist, auf der eine durch Beeinflussung des Strahlenganges des Leuchtmittels sichtbare Information anzeigbar ist, und mit einem die Anzeigefläche sichtbar freigebenden Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, dass ein Grundrahmen (
2 ) vorgesehen ist, der eine Rahmenöffnung (4 ) aufweist, die mit der Anzeigefläche (6 ) näherungsweise kongruent oder flächenähnlich ist, dass die Anzeigemittel (8 ) auf einem flachen Anzeigeträger (11 ) angeordnet sind, der schwenkbar so mit dem Grundrahmen (2 ) verbunden ist, dass in einer Arbeitsstellung (14 ) die Rahmenöffnung (4 ) verschlossen ist und dass er in einer Wartungsstellung (15 ) die Rahmenöffnung (4 ) öffnend nach vorn und oben stellbar und in der oberen Position arretierbar ist, dass die Leuchtmittel (16 ) auf einem flachen Leuchtmittelträger (17 ) angeordnet sind, der schwenkbar so mit dem Grundrahmen (2 ) verbunden ist, dass er in einer Arbeitsstellung hinter dem Anzeigeträger (11 ), d.h. auf der der Anzeigefläche (6 ) abgewandeten Seite des Anzeigeträgers (11 ) steht und in einer Wartungsstellung die Rahmenöffnung (4 ) öffnend klappbar ist. - Anzeigetafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anzeigeträger (
11 ) in seiner Wartungsstellung arretierbar ist. - Anzeigetafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Grundrahmen (
2 ) und Anzeigeträger (11 ) eine in Richtung Wartungsstellung drückende Feder (20 ) angeordnet ist. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtmitteltäger (
17 ) nach vorn und unten klappbar ist. - Anzeigetafel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtmittelträger (
17 ) in seiner Wartungsstellung in waagerechter Stellung arretierbar ist. - Anzeigetafel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtmittelträger (
17 ) eine der Rahmenöffnung (4 ) entsprechende Größe aufweist. - Anzeigetafel nach Anspruch Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Leuchtmittelträger (
18 ) vorgesehen ist, dass ein Teil der Leuchtmittel (16 ) auf dem einen und ein Teil der Leuchtmittel (16 ) auf der zweiten Leuchtmittelträger (18 ) angeordnet ist, dass der zweite Leuchtmittelträger (18 ) nach vorn und oben klappbar ist und dass beide Leuchtmittelträger (17 ;18 ) zusammen eine der Rahmenöffnung (4 ) entsprechende Größe aufweisen. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel Leuchtsstoffröhren (
16 ) eingesetzt werden. - Anzeigetafel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtstoffröhren (
16 ) in Arbeitsstellung des Leuchtmittelträgers (17 ) waagerecht übereinander angeordnet sind. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Anzeigemittel LCD-Anzeigeelemente (
8 ) eingesetzt werden. - Anzeigetafel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die LCD-Anzeigelemente (
8 ) plattenförmig ausgeführt sind und selbst an dem Anzeigeträger (11) schwenkbar angelenkt sind. - Anzeigetafel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die LCD-Anzeigeelemente (
8 ) in einer Ebene nebeneinanderliegend angeordnet sind. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Grundrahmens (
2 ) ein Trägerrahmen (21 ) befestigt ist, auf dem alle der Versorgung oder Ansteuerung der Anzeigeelemente (8 ) oder Leuchtmittel (16 ) dienenden Bauelemente angeordnet sind. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundrahmen (
2 ) ein von dem Anzeigeträger (11 ) betätigbarer Endlagenschalter angeordnet ist. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigetafel (
1 ) als zweiseitige Anzeigetafel ausgeführt ist, derart, dass der Grundrahmen (2 ) eine zweite Rahmenöffnung aufweist, an der der Anzeigeträger (11 ) und der Leuchtmittelträger (17 ) ein zweites Mal angeordnet ist. - Anzeigetafel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (
2 ) Teil des Gehäuses (3 ) ist. - Anzeigetafel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen (
2 ) an seiner Außenseite mit einer das Gehäuse (3 ) bildenden Beplankung versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10332012A DE10332012B4 (de) | 2003-05-23 | 2003-07-14 | Anzeigetafel |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10323804 | 2003-05-23 | ||
| DE10323804.2 | 2003-05-23 | ||
| DE10332012A DE10332012B4 (de) | 2003-05-23 | 2003-07-14 | Anzeigetafel |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10332012A1 true DE10332012A1 (de) | 2004-12-30 |
| DE10332012B4 DE10332012B4 (de) | 2006-08-31 |
Family
ID=33482170
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10332012A Withdrawn - After Issue DE10332012B4 (de) | 2003-05-23 | 2003-07-14 | Anzeigetafel |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10332012B4 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2999512A1 (fr) * | 2012-12-17 | 2014-06-20 | Faiveley Transp Tours | Structure d'affichage d'informations, barriere et station d'arret de vehicules ainsi equipees. |
| EP2887134A1 (de) * | 2013-12-17 | 2015-06-24 | Samsung Electronics Co., Ltd | Wärmestrahlungseinheit und Anzeigevorrichtung damit |
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| DE19607817A1 (de) * | 1996-03-01 | 1997-09-04 | Mediatec Ges Fuer Multimediale | Anzeigeeinrichtung, insbesondere zur Fahrgastinformation an Bahnsteigen |
-
2003
- 2003-07-14 DE DE10332012A patent/DE10332012B4/de not_active Withdrawn - After Issue
Patent Citations (1)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10332012B4 (de) | 2006-08-31 |
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