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DE10331246A1 - Vorrichtung und Verfahren für medizinische Vorgänge - Google Patents

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Abstract

Zur Durchführung eines medizinischen Vorgangs an einer Vielzahl von Patienten in Patientenbetten (2) wird vorgeschlagen, eine Komponente einer medizinischen Vorrichtung, insbesondere einen Röntgenstrahler (9), an einer Deckenschiene (4) verfahrbar anzubringen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung eines medizinischen Vorgangs an einer Vielzahl von sich an verschiedenen Ruheplätzen befindenden Patienten mit einer Transportvorrichtung, mit deren Hilfe eine zur Durchführung des medizinischen Vorgangs erforderliche Komponente der Vorrichtung zu den verschiedenen Ruheplätzen der Patienten transportierbar ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Durchführung eines medizinischen Vorgangs an einer Vielzahl von sich an verschiedenen Ruheplätzen befindenden Patienten.
  • Eine derartige Vorrichtung und ein derartiges Verfahren sind im Bereich der Intensivmedizin allgemein bekannt. Ein Beispiel hierfür ist die so genannte Thorax-Übersichtsaufnahme, die zu den häufigsten bildgebenden Untersuchungen im Bereich der Medizintechnik zählt. Die Thorax-Übersichtsaufnahme wird in der Regel täglich bei jedem Patienten in der Intensivstation durchgeführt, um beispielsweise festzustellen, ob sich Wasser in der Lunge des Patienten ansammelt oder ob sich eine Lungenentzündung entwickelt. Zur Durchführung der Röntgenaufnahme wird unter den Patienten eine als Röntgendetektor dienende Filmkassette gelegt. Anschließend wird vom medizinischen Personal ein Röntgengerät mit einem Röntgenstrahler zu dem Bett des zu untersuchenden Patienten gefahren.
  • Ein Nachteil der bekannten Vorrichtung und des bekannten Verfahrens ist, dass das mehrere 100 kg schwere Röntgengerät vom medizinischen Personal per Hand zum Bett des jeweils zu untersuchenden Patienten gefahren werden muss. Trotzt des hohen Gewichts ist die Generatorleistung der fahrbaren Röntgengeräte begrenzt. Die beschränkende Generatorleistung führt zu einer eingeschränkten Strahlungsleistung, weshalb die Quali tät der mit dem fahrbaren Röntgengerät aufgenommenen Röntgenaufnahmen in der Regel schlechter als die Qualität der mit einem stationären Röntgengerät aufgenommenen Röntgenaufnahmen ist. Außerdem ist die Strahlenbelastung bei der Anwendung fahrbarer Röntgengeräte hoch, da aufgrund der geringen Strahlungsleistung zur Durchführung der Röntgenaufnahmen lange Belichtungszeiten gewählt werden müssen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung und ein verbessertes Verfahren zur Durchführung eines medizinischen Vorgangs an einer Vielzahl von sich an verschiedenen Ruheplätzen befindenden Patienten zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung und ein Verfahren mit den in den unabhängigen Ansprüchen angegebenen Merkmalen gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen angegeben.
  • Bei der Vorrichtung und dem Verfahren ist die Komponente der medizinischen Vorrichtung entlang einer sich zu einer Vielzahl von Ruheplätzen erstreckenden vormontierten Transportbahnen zu dem Ruheplatz desjenigen Patienten bewegbar, an dem der medizinische Vorgang durchgeführt werden soll Die Verwendung einer vormontierten Transportbahn zur Bewegung der Komponente ermöglicht, die Komponente ohne Rücksichtnahme auf das Gewicht so zu gestalten, dass der medizinische Vorgang in kurzer Zeit mit guter Qualität durchgeführt werden kann. Auch das Positionieren der Komponente ist unproblematisch, da diese durch die vormontierte Transportbahn geführt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Transportbahn oberhalb der Ruheplätze. Dies ist von Vorteil, da oberhalb der Ruheplätze im Allgemeinen viel Platz zur Verfügung steht, so dass auch voluminöse Komponenten verfahren werden können, ohne dass Geräte, die sich in der Nähe des Ruheplatzes befinden, aus der Bahn der Komponente entfernt werden müssen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Vorrichtung mit einer Positioniereinrichtung ausgestattet, die es erlaubt, die Komponente genau auf den Ruheplatz des jeweils zu untersuchenden oder zu behandelnden Patienten auszurichten. Dies führt insbesondere bei der Durchführung von bildgebenden Verfahren zu einer größeren Genauigkeit bei der Durchführung als die Ausrichtung per Augenmaß, bei der es regelmäßig zu unbrauchbaren Aufnahmen kommt.
  • Vorzugsweise wird die Komponente mit Hilfe eines Motors entlang der Transportbahn bewegt. Dies vermindert die körperliche Belastung des medizinischen Personals erheblich.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Komponente ein Röntgenstrahler, der oberhalb der Ruheplätze verfahren werden kann. Die Röntgenaufnahmen werden dabei mit Hilfe von mobilen Röntgendetektoren durchgeführt, die zum Ruheplatz des jeweils zu untersuchenden Patienten gebracht werden. Durch den Transport des Röntgenstrahlers entlang eines vormontierten Transportweges, ist es möglich den Röntgenstrahler ohne Rücksichtnahme auf das Gewicht so zu gestalten, dass die Röntgenaufnahme in kurzer Zeit mit guter Qualität und mit geringer Strahlenbelastung für den Patienten durchgeführt werden kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind in die Ruheplätze für die Patienten an Datenleitungen anschließbare Röntgendetektoren integriert. Durch die Datenleitungen können die Röntgendetektoren ausgelesen werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, vor der Röntgenaufnahme den Patienten anzuheben, um beispielsweise eine Filmkassette unter den Patienten zu legen. Auch ist es nicht mehr nötig, nach der Röntgenaufnahme die Filmkassette auf die gleiche Weise zu entfernen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung im Einzelnen anhand der beigefügten Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Röntgenanlage, mit der sich Röntgenaufnahmen an einer Vielzahl von bettlägerigen Patienten durchführen lassen;
  • 2 eine abgewandelte Ausführungsform der Röntgenanlage aus 1;
  • 3 eine Aufsicht auf die Röntgenanlage aus 1;
  • 4 eine Aufsicht auf eine Röntgenanlage mit einer abgewandelten Gestaltung der Deckenschiene; und
  • 5 eine Aufsicht auf eine weitere abgewandelte Röntgenanlage, die eine Hauptschiene aufweist, von der eine Reihe von Nebenschienen abzweigen.
  • In 1 ist eine Röntgenanlage 1 dargestellt, mit der sich Röntgenbilder von sich in Patientenbetten 2 aufhaltenden Patienten aufnehmen lassen. In 1 befinden sich n Patientenbetten 2 in dem Raum einer Intensivstation. An einer Decke 3 dieses Raums ist eine Deckenschiene 4 befestigt, entlang der ein Strahlerstativ 5 mit Hilfe eines Motors 6 verfahrbar ist. Das Strahlerstativ 5 kann dabei mit Hilfe des Motors 6 sowohl in eine Vorwärtsrichtung 7 als auch in eine Rückwärtsrichtung 8 bewegt werden. An dem Strahlerstativ 5 ist ein Röntgenstrahler 9 mit einer Tiefenblende 10 befestigt. Die Fahrbewegung des Strahlerstativs 5 entlang der Deckenschiene 4 und die Auf- und Abbewegung des Strahlerstativs 5 können mit Hilfe einer Fernbedienung 11 gesteuert werden. Ferner ist es auch möglich, mit Hilfe der Fernbedienung 11 die Tiefenblenden 10 einzustellen und die Bestrahlung durch den Röntgenstrahler 9 auszulösen.
  • Die Röntgenbilder werden von einem mobilen Röntgendetektor 12 aufgenommen, der jeweils in das Patientenbett 2 des zu untersuchenden Patienten eingebracht werden kann und bei dem es sich beispielsweise um einen Festköperdetektor auf der Basis von amorphem Silizium handelt. Der mobile Röntgendetektor 12 kann mit einem nicht dargestellten Akkumulator-Netzteil, sowie mit ebenso nicht dargestellten Komponenten ausgestattet sein, die der Vorverarbeitung und Zwischenspeicherung der Bilder und der Aufnahme von Patienteninformationsdaten dienen. Insbesondere Daten zur Identifikation der zu untersuchenden Patienten können in dem mobilen Röntgendetektor 12 gespeichert sein.
  • Nach der Aufnahme des Röntgenbilds wird der mobilen Röntgendetektor 12 zu einer Ladestation 13 gebracht, in der mit Hilfe einer mechanischen Kontaktiervorrichtung ein elektrischer Kontakt zwischen dem mobilen Röntgendetektor 12 und der Ladestation hergestellt wird. Danach kann der mobile Röntgendetektor 12 aufgeladen werden. Ferner können eventuell im mobilen Röntgendetektor 12 gespeicherte Daten heruntergeladen werden. Zu diesem Zweck ist die Parkstation 13 über eine Datenleitung 14 mit einer Bildverarbeitungseinheit 15 verbunden.
  • Daneben ist es möglich, wie in 1 dargestellt, den mobilen Röntgendetektor 12 und die Bildverarbeitungseinheit 15 mit Kommunikationseinheiten 16 zu versehen, die der drahtlosen Kommunikation zwischen dem mobilen Röntgendetektor 12 und der Bildverarbeitungseinheit 15 dienen. Die Kommunikationseinheiten 16 können auf der Grundlage der so genannten Bluetooth-Technik arbeiten oder mit Hilfe eines WLANs kommunizieren. Beide Standards sind dem Fachmann bekannt und als solche nicht Gegenstand der Anmeldung.
  • Die Bildverarbeitungseinheit 15 ist mit einer Anzeige 17 verbunden, auf der das erzeugte Röntgenbild dargestellt werden kann. Ferner ist die Bildverarbeitungseinheit 15 über System busleitungen 18 an eine Steuereinheit 19 angeschlossen. Mit den Systembusleitungen 18 ist auch ein Generator 20 verbunden, der über Versorgungskabel 21 den Röntgenstrahler 9 mit der erforderlichen Hochspannung versorgt.
  • An den Systembusleitungen 18 hängt auch eine Datenleitung 22, an der im Bereich der Deckenschiene 4 angeordnete Positionssensoren 23 angeschlossen sind.
  • Die Röntgenanlage 1 kann wie folgt betrieben werden:
    Mit Hilfe des Motors 6 kann das Strahlerstativ 5 aus einer Parkposition 24 an jedes der Patientenbetten 2 herangefahren werden. Der Motor 6 hält automatisch an, wenn die gewünschte Position über dem Patientenbett 2 mit dem zu untersuchenden Patienten erreicht ist. Anschließend wird das Strahlerstativ 5 mit Hilfe der Fernbedienung 11 höhenverstellt und verschwenkt, bis es die zur Aufnahme des Röntgenbilds erforderliche Lage erreicht hat.
  • Anschließend wird der in der Parkstation 13 untergebrachte mobile Röntgendetektor 12, dessen Akkumulatoren in der Parkstation 13 aufgeladen worden sind, zum Patientenbett 2 des zu untersuchenden Patienten gebracht und dort unter den Patienten gelegt.
  • Durch die Positionssensoren 23 über den Patientenbetten 2 ist jeder Patient eindeutig gekennzeichnet. Informationen zum Patienten und Voreinstellungen zur Aufnahme von Röntgenbildern können von der Steuereinheit 19 aus einem Speicher abgerufen werden. Das Strahlerstativ 5, der Röntgenstrahler 9, und insbesondere die Tiefenblenden 10 werden entsprechend diesen Informationen eingestellt. Das medizinische Personal braucht diese Information nur noch zu prüfen und kann die Röntgenaufnahme auslösen, wenn der mobile Röntgendetektor mit Hilfe seiner Kommunikationseinheit 16 und dem Positionssensor 23 erkennt, dass er am richtigen Patientenbett 2 ist, und die Röntgenaufnahme freigibt.
  • Nach dem Durchführen der Röntgenaufnahme wird das digitale Röntgenbild über die Kommunikationseinheit 16 zu der Bildverarbeitungseinheit 15 gesendet und dort mit Hilfe eines Bildverarbeitungsprogramms überarbeitet. Das überarbeitete Bild wird auf der Anzeige 17 dargestellt und kann vom medizinischen Personal sofort überprüft werden, was für Patienten auf der Intensivstation ein wesentlicher Vorteil ist.
  • Anschließend wird der Röntgenstrahler 9 zum nächsten Patientenbett 2 gefahren und der mobile Röntgendetektor 12 wird unter dem nächsten Patienten platziert.
  • Nachdem alle Patienten untersucht worden sind, wird der mobile Röntgendetektor 12 wieder zur Parkstation 13 zurückgebracht, um die Akkumulatoren im mobilen Röntgendetektor 12 aufzuladen. Außerdem wird der mobile Röntgendetektor 12 mit der Bildverarbeitungseinheit 15 synchronisiert und für die nächsten Röntgenaufnahmen vorbereitet.
  • Bei einer abgewandelten Ausführungsform werden im mobilen Röntgendetektor 12 die Bilder aller Patienten der Intensivstation zwischengespeichert. Bei dieser Ausführungsform werden die Röntgenbilder erst dann zur Bildverarbeitungseinheit 15 gesendet, wenn die Röntgenaufnahmen an allen Patienten durchgeführt worden sind.
  • Die hier beschriebene Röntgenanlage bietet eine Reihe von Vorteilen:
    Indem von der Röntgenanlage 1 die Zuordnung der aufgenommenen Röntgenbilder zu einem bestimmten Patientenbett 2 überwacht wird, kann die Röntgenaufnahme eindeutig einem Patienten zugeordnet werden. Eine Verwechslung von Röntgenaufnahmen, wie beim Stand der Technik, ist daher nahezu ausgeschlossen.
  • Da der Röntgenstrahler 9 über das Strahlerstativ 5 an der Deckenschiene 4 befestigt ist, kann der Röntgenstrahler 9 so konstruiert werden, dass ausreichend Strahlungsleistung für Röntgenbilder hoher Qualität zur Verfügung steht. Der an der Decke aufgehängte Röntgenstrahler 9 kann ferner über die Patientenbetten 2 hinweg in die jeweilige Arbeitsposition verfahren werden, ohne dass sonstiges medizinisches Gerät, wie Infusionsständer, Beatmungsgeräte oder Patientenmonitore die Bewegung behindern.
  • In 2 ist eine weitere abgewandelte Röntgenanlage 1 dargestellt, bei dem das Patientenbett 2 mit einem stationären Röntgendetektor 25 ausgestattet ist. Die stationären Röntgendetektoren 25 sind über Datenleitungen 26 mit der Bildverarbeitungseinheit 15 verbunden.
  • Bei dieser Ausführungsform der Röntgenanlage 1 braucht der Röntgenstrahler 12 lediglich in die jeweilige Arbeitsposition verfahren zu werden. Ein Transport des mobilen Röntgendetektors 12 entfällt. Die Patienten brauchen daher auch nicht angehoben zu werden, um den Röntgendetektor im Patientenbett 2 zu platzieren. Die Anstrengung durch das Anheben der Patienten entfällt.
  • Bei einer weiteren abgewandelten Ausführungsform wird zwar ein mobiler Röntgendetektor verwendet. Bei dieser Ausführungsform wird aber die Datenkommunikation zwischen mobilem Detektor und Bildverarbeitungssystem 15 mit Hilfe von Kabeln bewerkstelligt. Dazu ist neben jedem Patientenbett 2 eine Anschlusssteckdose vorgesehen, die über fest verlegte Kabel mit der Bildverarbeitungseinheit 15 verbunden ist.
  • Ein Vorteil dieser Lösung ist, dass über die Kabelverbindung auch die vom mobilen Detektor benötigte Energie geliefert werden kann und ein Akkumulator mit geringer Speicherkapazität für den mobilen Detektor ausreicht.
  • Daneben sind auch verschiedene Ausgestaltungen der Deckenschiene 4 möglich. 3 zeigt eine Aufsicht auf die Röntgenanlage 4 von oben. In die Figur ist die eine Vielzahl von Patientenbetten 2 kreuzende, sich in gerade Richtung erstreckende Deckenschiene 4 deutlich erkennbar.
  • Die ebenfalls eine Vielzahl von Patientenbetten kreuzende Deckenschiene 4 aus 4 dagegen verläuft entlang einer Kreisbahn.
  • Die Deckenscheine in 5 umfasst schließlich eine Hauptschiene 27, die beispielsweise in einem Flur angeordnet ist. Von der Hauptschiene 27 zweigen Nebenschienen 28 ab, die jeweils zu den in separaten Räumen angeordneten Patientenbetten 2 führen und die über Weichen 29 mit der Hauptschiene 27 verbunden sind.
  • Es sei angemerkt, dass das hier beschriebene Konzept nicht auf Röntgengeräte beschränkt ist. Vielmehr können durchaus andere medizinische Geräte an einer Deckenschiene aufgehängt und über die Patientenbetten 2 hinweg zu den jeweils zu untersuchenden oder zu behandelnden Patienten verfahren werden. Neben Röntgengeräten kommen weitere Strahlungsquellen oder Detektoren für bildgebende Verfahren in Frage. Ferner können auch Therapiegeräte auf diese Weise zu den jeweils zu behandelnden Patienten verfahren werden.
  • Ferner sei darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch eine Führung der Geräte durch eine auf dem Fußboden verlegte Bahn in Frage kommt.

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Durchführung eines medizinischen Vorgangs an einer Vielzahl von sich an verschiedenen Ruheplätzen (2) befindenden Patienten mit einer Transportvorrichtung, mit deren Hilfe eine zur Durchführung des medizinischen Vorgangs erforderliche Komponente (9) der Vorrichtung zu den verschiedenen Ruheplätzen (2) der Patienten transportierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (9) entlang einer sich zu einer Vielzahl von Ruheplätzen (2) erstreckenden vormontierten Transportbahn (4) zu den verschiedenen Ruheplätzen (2) der Patienten bewegbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn (4) die Ruheplätze (2) überquert.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn (4) an einer Decke (3) eines Raumes montiert ist, in dem sich die Ruheplätze (2) befinden.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (9) mit Hilfe einer Positioniervorrichtung (23) jeweils auf den Ruheplatz (2) des zu untersuchenden Patienten ausrichtbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung entlang der Transportbahn (4) angeordnete Positionssensoren (23) umfasst.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente ein Röntgenstrahler (9) ist, der zum Ru heplatz (2) des jeweils zu untersuchenden Patienten bewegbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein mobiler Röntgendetektor (12) in einen Ruheplatz (2) in eine Lage unter dem Patienten einbringbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Parkstation (13) für den mobilen Röntgendetektor (12) umfasst.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Röntgendetektor (12) über eine Kommunikationseinheit (16) zum Herunterladen von Röntgenbilddaten verfügt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Ruheplatz (2) über einen unter dem Patienten angeordneten stationären Röntgendetektor (25) verfügt.
  11. Verfahren zur Durchführung eines medizinischen Vorgangs, an einer Vielzahl von sich an verschiedenen Ruheplätzen (2) befindenden Patienten, bei dem eine Komponente (9) einer medizinischen Vorrichtung mit Hilfe einer Transportvorrichtung zu den verschiedenen Patienten transportiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (9) entlang einer sich zu einer Vielzahl von Ruheplätzen (2) erstreckenden vormontierten Transportbahn (4) zu den Ruheplätzen (2) der Patienten bewegt wird
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtung des Röntgenstrahlers (9) auf den Ruhe platz (2) des jeweils zu untersuchenden Patienten mit Hilfe einer Positioniereinrichtung (23) überprüft wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Röntgenstrahler (9) als Komponente der Vorrichtung verwendet wird.
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