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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und eine Filtervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
17.
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In
der Patent- und Fachliteratur werden in der Regel mit den Oberbegriffen „Filtervorrichtungen" oder „Filteraufbauten" Hilfseinrichtungen
bezeichnet, auf oder mit denen in einem Trägermaterial, insbesondere Flüssigkeiten
oder Gase, befindliche Stoffe beliebigen Aggregatzustands (meist
fest, porös,
aber auch flüssig)
oder Schweb- und Trübstoffe
beliebigster Form vom Trägerstoff
bzw. Lösungsmittel
durch Filtration getrennt und entfernt werden.
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Unter
dem Begriff „Filtration" werden Verfahren
zusammengefasst, um eine Mischung aus zwei Stoffen voneinander zu
trennen. Insbesondere wird ein suspendierte Feststoff, z.B. ein
Trübstoff
oder Niederschlag, von der ihn umgebenden Flüssigkeit, oder eine Flüssigkeit
von einer anderen Flüssigkeit, z.B. Öl von Wasser,
getrennt, indem man die Mischung über ein poröses, für Flüssigkeiten bzw. nur für eine der
beiden Flüssigkeiten
durchlässiges
Medium laufen lässt.
Die Filtration ist Bestandteil grundlegender Fertigungsverfahren
in der chemischen Industrie und wird für verschiedenste Zwecke eingesetzt.
Die zu filtrierende Flüssigkeit
wird als „Suspension" bezeichnet, die
den Filter durchlaufende gereinigte Flüssigkeit wird als „Filtrat" bezeichnet. Das
auf dem Filter verbleibende feste Material heißt „Rückstand" und wird auch als „Filterkuchen" bezeichnet.
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Als „Filtermittel" werden geeignete
Hilfsvorrichtungen, Werkstücke,
Beschichtungen, Werkstoffe oder Techniken (z.B. Zentrifugen) bezeichnet,
welche zur Filtration notwendig sind und mit Hilfe derer die Trennung
von Filtrat und abzutrennendem Stoff, z.B. Schwebstoffen, überhaupt
erst ermöglicht
wird.
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Mit
den eingangs beschriebenen Merkmalen werden Filtervorrichtungen
insbesondere in allen Anwendungsfeldern der chemischen und physikalischen
Verfahrenstechnik eingesetzt. Filtermittel nehmen die in den Flüssigkeiten
gelösten
Schweb- oder Trübstoffe
oder zu separierenden Flüssigkeiten
auf und halten sie zurück.
Bei Filtrationsprozessen am häufigsten
zum Einsatz kommen Kornfilter (z.B. Sand oder zerkleinerte Stäube wie
z.B. Aktivkohle), Filterpapier oder Gewebefilter (wie z.B. Stoffe,
Vliese, Textil- oder Drahtnetzgewebe), starre poröse Filter
(z.B. aus Keramikmaterial) und halbdurchlässige bzw. durchlässige Membranen
(u.a. zum Beispiel auch Tierhäute).
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Weiter
bekannt sind sog. „Filterhilfsmittel", die eine Verstärkung des
Filtereffektes und eine verbesserte Effektivität des Filtervorgangs an sich
bewirken, hier beispielhaft genannt seien Katalysatoren (chem. Verstärkung),
pulverartige Füllungen
oder Beschichtungen (z.B. Aktivkohle, Feinstäube, Mikropartikel, verstärkte Adsorption)
oder adhäsiv
verstärkende
Additive (z.B. Kieselgur in der Klärfiltration für Säfte und
Biere).
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Bekannt
sind verschiedenste Realisierungsformen für Filtermittel aus allen nur
erdenkbaren Materialkombinationen. Die häufigsten, zum Einsatz kommenden
Materialien sind Kunststoffe, Keramiken oder Edelmetalle in verschiedenster
Porosität
und Grundstruktur, z.B. als Vliese oder Netze verwoben. Immer mehr
an Bedeutung gewinnen lebensmitteltaugliche Kunststoffe in verschiedensten
Ausführungsformen
(z.B. Platten, Röhren,
Membranen oder Hohlfasern bzw. Hohlfasermembranen). Aber auch Filtermaterialien
oder Beschichtungen anderer Trägergeometrien
mit Materialien oder porösen
Dünnschichten
aus Quarz (Siliziumdioxid), Silizium (Si), Saphir, hochtemperaturstabilen
und sich durch geringen Partikelabrieb auszeichnenden Keramikmaterialien
mit hoher mechanischer Steifigkeit sowie hochreine Kunststoffmaterialien
mit vergleichbaren charakteristischen Materialeigenschaften (z.B.
POM) kommen verstärkt
zum Einsatz.
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Ein
Großteil
bisheriger Realisierungsformen von Filtervorrichtungen enthält in einem
in der Regel zylinderförmig
ausgeführten
Behälter
eine oder eine Vielzahl von Filtermitteln, die sich entweder aus
einem oder mehreren röhren-
bzw. als Hohlfasern ausgeführten
Einzelfiltern zusammensetzen oder eine aus mehreren Filterscheiben
bestehende Filterkolonne – stabförmig ausgeführt – beinhaltet.
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Zur
Erhöhung
der Standzeiten und v.a. zur Erhöhung
der Filterleistung ist bekannt, dass ein Überströmen der Filteroberflächen verbunden
mit einem abrasiven Abtrag des Rückstands
zu einer enormen Produktivitätserhöhung führt – allgemein
unter dem Begriff Cross-Flow-Technologie
(Querströmungstechnologie)
bekannt gemacht. Daher wurde in bisherigen Filtervorrichtungen zur
Erzeugung eines derartigen vorteilhaften Abtrags von Rückständen im
Regelfall ein von außen über Gleitringdichtungen
durch die Behälterwand
geführtes
Rührwerk
mit in die Gesamtvorrichtung integriert, was neben dem vorteilhaften
Abrieb des Filterkuchens zu bedeutsamen Nachteilen dieser Filtervorrichtungen
führt.
So müssen
beispielsweise Filtermittel in aufwändigen drehbaren Vorrichtungen
integriert werden, die neben einer hohen Masse des Rotors und der
Filterkolonnen, einer hohen Trägheit
des Aufbaus an sich, hoher Strömungswiderstände bei
der Bewegung in der zu filtrierenden Flüssigkeit und auf Grund unvermeidlicher
Unwuchten und Schwingungen zu bedeutsamen Limitierungen der Überströmgeschwindigkeit
und enormen Defiziten bisheriger Filteraufbauten führen. Sehr
nachteilig ist der in der Regel sehr hohe Energieverbrauch. Ferner
sind die Hauptschwierigkeit der Konstruktion und die Hauptfehlerquelle
bei Störungen
im Betrieb bedingt durch den komplex und leistungsstark auszuführenden
mechanischen Motorantrieb. Gleichzeitig wird die erzielbare Überströmgeschwindigkeit
auf der Filteroberfläche begrenzt,
die wiederum den Abtrag des sich auf der Filteroberfläche aufbauenden
Filterkuchens und damit die Produktivität der Filtervorrichtung im
industriellen Einsatz beeinträchtigen.
Derartige Anordnungen sind beispielsweise in den Schriften
DE 41 35 359 oder
DE 34 01 607 vorgestellt.
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Weitere
Filtervorrichtungen und Filterhilfsmittel sind bekannt, bei denen
in starren, röhrenartig ausgeführten Aufbauten
oder flexiblen Hohlfasern eine Filtration in Translationsrichtung
erfolgt, beispielsweise durch die Außenwand einer Hohlfasermembran.
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Aus
den
DE 100 38 329 und
DE 43 40 218 sind Filtervorrichtungen
bekannt, bei denen ortsfeste Filtermittel mit Rührwerken kombiniert sind. Die Querströmung über die
Filtermittel wird bei diesen Vorrichtungen durch die Bewegung der
Rührwerke erzielt.
Ein beträchtlicher
Teil des Bauraumes geht dabei für
die Rühreinrichtungen
verloren, wodurch die bereitgestellte Filterfläche vergleichsweise klein ist.
Weiterhin sind auch für
diese Vorrichtungen teure und wartungsintensive Drehdurchführungen
notwendig. Überdies
ist der Energieaufwand für
die Bewegung der Rührwerke
beträchtlich.
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Ferner
ist aus der
US 6,168,724 eine
Filtervorrichtung bekannt, bei der die Filtermittel ortsfest sind.
Die Strömung
der Suspension wird bei dieser Vorrichtung durch das Gehäuse erzeugt,
welches um die Filtermittel rotiert. Zwar kann bei dieser Art Filter die
maximale Filterfläche
ausgenützt
werden, die problematischen Drehdurchführungen und der Energieaufwand
für die
Rotation bleibt jedoch bestehen.
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Schließlich sind
aus den
US 5,500,134 und
EP 0 002 422 Filtervorrichtungen
bekannt, bei denen die Strömung über ortsfeste
Filtermittel mittels des Einstroms der Suspension erzeugt wird.
Bei der
US 5,500,134 geschieht
dies über
ein Zweikammersystem. Der Einstrom der Suspension erfolgt zunächst in die äußere Kammer
und wird dann über
ein durchbrochene Zwischenwand in die innere Kammer eingeleitet.
Bei der
EP 0 002 422 erfolgt
der Einstrom der Suspension über
eine separate Suspensionszuleitung, welche im Inneren des Behälters, vorzugsweise
in dessen Mitte vorgesehen ist. Es wird dabei jedes der scheibenförmigen Filtermittel
separat angeströmt.
Nachteil dieser Filtervorrichtung ist jedoch, dass sowohl die Suspensionszuleitung
als auch die Suspensionsableitung die Filtermittel durchdringen. Dadurch
entstehen nicht nur bei der Herstellung hohe Kosten, infolge der
Anfertigung von Filtermitteln mit entsprechend gestalteten Durchbrüchen, sondern die
Zu- und Ableitungen unterbrechen die Strömung und hinter jedem Rohr,
in Strömungsrichtung
betrachtet, entsteht ein „Schatten", d.h. ein Bereich
auf dem Filtermittel, das nicht überströmt ist und
in dem sich folglich Partikel absetzen können. Standardscheiben sind
bei dieser Filtervorrichtung nicht einsetzbar, statt dessen muss
auf teure Sonderanfertigungen zurückgegriffen werden. Keramikscheiben können in
dieser Vorrichtung nur sehr begrenzt eingesetzt werden. Durch das
mehrfache Durchbrechen der Scheiben für die Zu- und Ableitungen können Spannungen
im Grundmaterial auftreten. Ferner zeigen die Scheiben ein von Standardscheiben
mit einem mittigen Durchbruch abweichendes Schwingungsverhalten,
so dass solche Scheiben vergleichsweise rasch zerstört werden
können.
Schließlich
ist die Montage dieser Filtervorrichtung sehr aufwändig, da
die Filtermittelscheiben exakt positioniert werden müssen. Aufgrund
der mehrfachen Lochung müssen die
Filtermittel genau ausgerichtet werden, und insbesondere weisen
diese eine Vorder- und Rückseite auf.
Dadurch wird die Montage erschwert und der Zeitbedarf dafür erhöht.
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Angesichts
der vorangehend erläuterten Problematik
ergibt sich die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung,
eine verbesserte Filtervorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der ein
lokal verstärkter
Cross Flow auf einer beliebigen Filteroberfläche und Filtergeometrie erzeugt
wird. Der erzielte Cross Flow soll insbesondere über zumindest große Bereiche
des Filtermittels erzeugt werden und eine „Schattenbildung" soll vermieden werden.
Insgesamt soll der Abtrag des sich auf der Filteroberfläche ansammelnden
Filterrückstandes
verbessert werden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Filtervorrichtung nach Anspruch 1 und durch
eine Filtervorrichtung nach Anspruch 17 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist
einen ein- oder mehrteiligen Behälter,
zumindest je eine Suspensionszuleitung und eine Suspensionsableitung,
zumindest eine Filtratableitung und zumindest ein Filtermittel auf.
Die zumindest eine Suspensionszuleitung, ist in der Behälterwand und/oder
im Inneren des Behälters
angeordnet. Vorgesehen ist ferner, dass die Suspensionszuleitung
so angeordnet ist, dass die Suspension dem Behälter tangential zugeführt wird.
Sie wird, anders ausgedrückt,
parallel oder in einem Winkel zur Filtermitteloberfläche unter
einem Winkel abweichend von 90° zur
Behälterwand
zugeführt
ist. Die Suspension verlässt
die Suspensionszuleitung tangential. Vorzugsweise sind diese Öffnungen
tangential angeordnet, so dass die Filtermittel tangential, d.h.
schräg, überströmt werden.
Der Ausstoß der
Suspension erfolgt somit nicht senkrecht, sondern in einem davon
abweichendem Winkel.
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Anders
beschrieben wird unter dem Begriff „tangential" eine Anordnung der Öffnungen
und eine Einstromrichtung der Suspension verstanden, die mit Hilfe
einer Tangente näher
beschrieben wird. Unter einer Tangente wird in der Geometrie eine
Gerade verstanden, die einen Kreis bzw. Kreisbogen an einem einzigen
Punkt berührt,
ihn jedoch nicht schneidet. Nimmt man nun eine Tangente, die den
Kreis an jedem beliebigen Punkt und in jeder beliebigen Orientierung
berühren
kann, und verschiebt diese parallel in Richtung zum Mittelpunkt
des Kreises, so überquert
die Tangente den Kreis. Zu beachten ist, dass die Parallelverschiebung
nicht bis exakt zum Mittelpunkt erfolgen darf, sondern nur jeweils
bis unmittelbar davor. Betrachtet man den Kreis als Behälterwand
bzw. als Wandung des Zentralrohrs, so sind Bohrungen, die an diesen
Schnittpunkten dem Verlauf der Tangente folgend gesetzt werden,
tangential angeordnet. Durch den tangentialen Einstrom führt die
Suspension eine kreisförmige
Bewegung über dem
Filtermittel aus. Die Suspensionszuleitung kann erfindungsgemäß in der
Behälterwand
angeordnet sein; die Suspension strömt dem Behälterinneren dann folglich vom
Umfang des Behälters
her zu. Die Suspensionszuleitung kann jedoch auch im Inneren des
Behälters
angeordnet sein. Dies kann sowohl zentral erfolgen, das heißt ungefähr in der
Mitte des Behälters,
als auch außermittig
an jeder beliebigen und geeigneten Stelle. Die Suspension strömt in diesem
Falle vom Behälterinneren
in Richtung zur Behälterwand.
Ferner kann eine erfindungsgemäße Filtervorrichtung,
sowohl eine oder mehrere Suspensionszuleitungen in der Behälterwand,
als auch eine oder mehrere Suspensionszuleitungen im Inneren des
Behälters
aufweisen. Diese Anordnung ist beispielsweise besonders bei Filteraufbauten
mit sehr großem
Durchmesser vorteilhaft, da durch den Einstrom der Suspension, sowohl
von der Außenseite, als
auch von der Innenseite her, der gesamte Filterquerschnitt und damit
die gesamte Oberfläche
des Filtermittels tangential überströmt wird,
wodurch überall
ein gleichmäßiger Cross-Flow
erzielt wird. Der Partikelabtrag ist damit besonders effizient und eine
Schattenbildung wird möglichst
verhindert. Als Filtermittel sind besonders bevorzugt Keramikhohlfilterscheiben.
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Die
Suspension, das Medium, das gefiltert werden soll, befindet sich
strömenderweise
in den Lagen, Flächen
oder Räumen
zwischen den Filtermitteln, die vorzugsweise scheibenförmig aufgebaut sind.
Die Suspension befindet sich in Bewegung, dabei hat die Bewegung
eine Hauptströmungsrichtung, die
mit Turbulenzen und weiteren überlagerten
Strömungen
versehen sein kann.
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Die
Hauptströmungsrichtung
der Suspension reicht von den Randbereichen der Filtermittel und deutet
in rotierenden Bewegungen, die aber nicht notwendigerweise einen
geschlossenen Kreis bilden müssen,
um den Schwerpunkt der Filtermittel herum auf dessen Zentrum hin.
Somit können
einzelne Kreisabschnitte, die aber auch ein Vielfaches von 360° erreichen
können,
eine umrundende Bewegung um den Mittelpunkt des Filtermittels in
ihrer Hauptströmungsrichtung
aufweisen. Die Hauptströmungsrichtung
hält die
Suspension überwiegend
in einer parallelen oder waagrechten Ebene zum Filtermittel, wobei
Teile der Suspension durch das Filtermittel hindurchtreten, um gefiltert
als Filtrat aus dem Filtermittel ausgeleitet zu werden. Der Raum
zwischen den einzelnen Filtermitteln wird somit mit einem sich bewegenden
Paket einer Suspension gefüllt,
das zwischen den beiden Filtermitteln die Oberflächen der Filtermittel überstreicht,
und hierbei nach und nach in einzelnen Anteilen des gesamten Suspensionspakets
eine zur Haupströmungsrichtung
abgewinkelten Filtermitteldurchtrittsrichtung aufweist, in dessen
Verlauf, die Suspension in das Filtrat umgewandelt wird.
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Die
erfindungsgemäße Filtervorrichtung
ist bevorzugt in Modulbauweise errichtet. Sie besteht aus einzelnen
Filtermodulen, wobei jedes Filtermodul zumindest eine Suspensionszuleitung,
eine Suspensionsableitung, ein Filtermittel und eine Filtratableitung
aufweist. Der Vorteil des Modulaufbaus ist, dass eine beliebige
Anzahl an Filtermodulen zu der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung zusammengesetzt werden
können.
Hierdurch lassen sich Filter unterschiedlichster Leistungsklassen
zusammensetzen.
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Eine
alternative Filtervorrichtung sieht vor, dass diese behälterlos
ist. Dies kann in gewissen Anwendungsgebieten vorteilhaft sein.
Beispielsweise ist eine derartige Filtervorrichtung kostengünstiger
als die oben geschilderte Ausführung.
Eine derartige Filtervorrichtung kann dann in einen die Suspension enthaltenden
Behälter
eingebracht werden, so dass sie sich direkt in der Suspension befindet
und von ihr umgeben ist. Auch bei der behälterlosen Filtervorrichtung
kann der Einstrom der Suspension sowohl von innen nach außen, d.
h. vom Inneren der Filtervorrichtung zum Umfang der Filtermittel
hin, als auch von außen
nach innen erfolgen. Auch sind diese beiden Strömungsrichtungen kumulierbar.
Die behälterlose
Filtervorrichtung, weist zumindest ein, insbesondere mehrere scheibenförmige Filtermittel
auf, die um ein Zentralrohr herum angeordnet sind und in welchem
die Filtratableitung angeordnet ist. Sie weist weiter zumindest
je eine Suspensionszuleitung und eine Suspensionsableitung auf.
Es ist zumindest ein Mittel vorgesehen, mit dem mit Hilfe einer
Strömungspumpe
Suspension über
das zumindest eine Filtermittel führbar ist, so dass die Filtermitteloberfläche von
Rückständen freihaltbar
ist, wobei das Mittel so angeordnet ist, dass die Suspension tangential über die
Filtermitteloberfläche
führbar
ist. Als Mittel für
das Führen
der Suspension über
die Oberfläche eines
Filtermittels sind zum einen Öffnungen
bzw. Düsen
vorgesehen. Diese Öffnungen
können
sich beispielsweise am Zentralrohr befinden. Ein Strömungserzeuger
wird diesen Öffnungen Suspension zuführen, welche
dann über
die Öffnungen
ausgestoßen
wird. Alternativ bzw. kumulativ können auch Öffnungen im Bereich des Umfangs
der Filtermittel vorgesehen sein, wofür z.B. einzelne Rohrleitungen
vorgesehen sein können.
Auch hier wird Suspension diesem Rohrsystem zugeführt und über entsprechende Öffnungen
ausgestoßen
und dann über
die Filtermittel geführt.
Die Öffnungen
sind tangential angeordnet, so dass die Filtermittel tangential,
d.h. schräg, überströmt werden.
Der Ausstoß der
Suspension erfolgt somit nicht senkrecht, sondern in einem davon
abweichendem Winkel. Durch den tangentialen Einstrom führt die
Suspension eine kreisförmige
Bewegung über
dem Filtermittel aus. Dadurch wird vorteilhaft erzielt, dass die
Suspension im Vergleich zur rechtwinkligen Zufuhr der Suspension länger über dem
Filtermittel geführt
wird. Ein weiteres Mittel zum Führen
der Suspension über
die Filtermitteloberfläche
sind sog. Einströmer.
Es handelt sich hierbei um Vorrichtungen bzw. Elemente, mit denen die
Suspension über
die Filtermittel geführt
werden kann. Als solche Elemente sind z.B. kurze Leitungsstücke oder
Fortsätze
mit Öffnungen,
die auf die Filtermitteloberfläche
gerichtet sind geeignet. Diese Leitungen ragen vom Zentralrohr ausgehend
in Richtung zum Umfang des Filtermittels, in der Art von Strahlen.
Sie sind bevorzugt drehbar gelagert, wobei jedoch der Antrieb für die Drehbewegung
nicht aus Energie verbrauchenden Vorrichtungen, wie Motoren etc.
resultiert, sondern diese Einströmer
drehen sich von selbst, bedingt durch den Ausstoß an Suspension. Durch den
Ausstoß der
Suspension kommt eine Drehbewegung der Einströmer zustande, wodurch die gesamte
Filtermitteloberfläche
im Laufe der Zeit überstrichen
wird und somit überall
gleichmäßig von Rückständen freigehalten
wird. Alternativ zu den beschriebenen Leitungen oder Fortsätzen können auch anders
gestaltete Elemente mit Öffnungen
zum Einsatz kommen, wobei die Öffnungen
so angeordnet sind, dass die Suspension über die Filtermittel geführt wird.
Beispielhaft seien propellerartige Anordnungen, sternförmige oder
sägeblattähnliche
genannt. Die Einströmer
können
auch zusätzlich
zu den oben erwähnten Öffnungen, über die
eingeströmt wird,
vorgesehen sein.
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Die
erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist
daneben noch eine Anzahl an Charakteristika auf, die insbesondere
im Produktionseinsatz und in der Lebensmittelbranche erwünscht sind,
und von denen eine Auswahl nachfolgend kurz genannt ist:
- – Minimaler
Energieverbrauch, geringe Pumpleistungen und Vordrücke bei
gleichzeitig hoher Filterleistung (große Filterflächen);
- – Hohe
Flexibilität
und niedrige Rüstzeiten,
unter anderem, da ein Einsatz verschiedenster Filtermittel, Filtermaterialien
und Realisierungsformen möglich
ist;
- – Geringer
Aufwand zur Regeneration oder Reinigung und damit mehrmaligen Verwendung
der Filtermittel, z.B. indem ein rasches, automatisiertes Rückspülen des
Rückstands
von der Filteroberfläche
möglich
ist, die Filtermittel leicht und trotzdem in der erforderlichen
Dichtigkeit montiert bzw, demontiert werden können, Sterilisierungsprozesse in
heißem
Dampf oder Wasser möglich
sind, ein verringerter Einsatz von chemischen Lösungen in beliebigen Säure- und
Lauge-unterstützten
Reinigungsschritten erforderlich sind;
- – Geringe
Stör- und
Wartungsanfälligkeit
und ein wartungsfreundlicher Aufbau zum Erzielen von kurzen Rüstzeiten
und möglichst
langen Wartungsintervallen.
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Durch
die erfindungsgemäße Erzeugung
lokaler, signifikant verstärkter
Abrasionseffekte auf den Filteroberflächen und die daraus resultierende
verbesserte Entfernung des sich auf der stationär ausgeführten Filteroberfläche ansammelnden
Rückstands
ergibt sich eine Reihe von über
den Stand der Technik hinausgehenden bedeutsamen Vorteilen, die durch
das Zusammenwirken der einzelnen Funktionselemente zustande kommt.
So können
im Gegensatz zu bisher bekannten Realisierungsformen von Filtervorrichtungen
vor allem auch stehende Filterkolonnen in Cross Flow Technologie
betrieben werden, wodurch sich die Filterleistung erhöhen und
gleichzeitig die Filtervorrichtungen auf Grund des Wegfalls bisher
erforderlicher Drehantriebe und Rotation der Filterhilfsmittel in
ihrer Komplexität
wesentlich vereinfachen lassen.
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Zur
praktischen Umsetzung der Erfindung sind mehrere Realisierungsformen
denkbar, die allesamt in Cross-Flow-Technologie betrieben werden. Im
Folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die schematischen Zeichnungen der folgenden Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1: eine teilweise geschnittene,
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Filtervorrichtung;
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2: eine teilweise geschnittene,
perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Filtervorrichtung;
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3: eine funktionelle Darstellung
noch eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung; und
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4: einen Schnitt entlang
der Linie A-A in 3.
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Wie
aus 1 ersichtlich, weist
die erfindungsgemäße Filtervorrichtung 1 einen
Behälter 2 auf,
in dessen Behälterwand 7 mehrere
Suspensionszuleitungen 3 und Suspensionsableitungen 4 angeordnet
sind. Aus der Darstellung wird deutlich, dass der Querschnitt der
Suspensionszuleitungen 3 sich zum Behälterinnenraum 10 hin
verjüngt,
wohingegen der Querschnitt der Suspensionsableitungen 4 gleichbleibend
bzw. erweitert ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch
gedacht ist, dass der Querschnitt der Suspensionszuleitungen 3 ebenfalls gleichbleibend
im Durchmesser sein kann. Im Behälterinnenraum 10 ist
eine Anzahl an scheibenförmigen Filtermitteln 6 angeordnet.
Die Anordnung der Filtermittel erfolgt über einer Längsachse des Behälters 2, die
im Ausführungsbeispiel
der 1 mit dem Zentralrohr 50 zusammenfällt. Die
Zuleitung der Suspension ist durch die Pfeile 13, deren
Ableitung durch die Pfeile 14 und die Ableitung des Filtrats
durch den Pfeil 15 dargestellt. Der Behälter weist überdies einen Behälterdeckel 9,
der den Behälter 2 nach
oben hin begrenzt, und einen Behälterboden 8 auf,
der ihn nach unten hin begrenzt. Der Behälterboden 8 ist im Ausführungsbeispiel
der 1 trichterförmig gestaltet
und mit einem Partikelablass 11 versehen. Der Einstrom
der Suspension über
die Suspensionszuleitungen 3 erfolgt tangential. Anders
ausgedrückt
erfolgt der Einstrom nicht senkrecht zur Behälterwand 7, sondern
in einem davon abweichenden Winkel, sozusagen schräg. Die in
der Behälterwand
angeordneten Suspensionszuleitungen 3 sind schräg angeordnet
und ausgerichtet; ihre Längsachse
steht nicht senkrecht auf einer entsprechenden zum betroffenen Oberflächenabschnitt
parallel verlaufenden Fläche. Dieser,
von dem Lot abweichende Winkel, kann in Abhängigkeit von der Anwendung
und von den Behältergrößen beliebig
gewählt
werden. Exemplarisch seien Abweichungen in einer Größenordnung
von 5°–60° genannt.
Durch den tangenial erfolgenden Einstrom wird die Suspension über jedem
Filtermittel 6 beschleunigt und vollzieht auf diesen jeweils
eine kreisförmige
Bewegung, angedeutet durch die Pfeile 16. Es wird deutlich,
dass jedem Filtermittel 6 zumindest eine Suspensionszuleitung 3 zugeordnet
ist. Durch die Strömung
der Suspension über
das Filtermittel 6 wird dessen Oberfläche von Partikeln freigehalten.
Ferner ergibt sich eine Zentrifugalwirkung durch welche insbesondere
größere Partikel
zum Randbereich des Filtermittels 6 hin getragen werden, an
der Behälterwand 7 zum
Behälterboden 8 absinken
und dort über
den Partikelablass 11 entnommen werden können, angedeutet
durch den Pfeil 12. Es erfolgt folglich auf Grund der Rotationsbewegungen der
zu filternden Suspension über
der Filtermitteloberfläche
und damit wirkender Zentrifugalkräfte eine Schwimmtrennung, welche
wiederum zu einem Abtransport losgeschlagener bzw. in Lösung befindlicher
Filterrückstände und
Schwebstoffe führt.
Diese gelangen gezielt in einen Raumbereich, wo sie entweder aufkonzentriert
oder lokal abgesaugt werden können
und nicht unmittelbar zur Verstopfung der Filteroberflächen führen, beispielsweise
wenn diese den Randbereichen oder einem Rückhaltebereich im Behälter, im
Ausführungsbeispiel
dem Behälterboden 8,
zuströmen
können,
was zu einer signifikanten Standzeiterhöhung beiträgt. Der Einsatz aus einer oder
mehreren Düsen
bestehender Einlassvorrichtungen, die Suspensionszuleitungen 3,
führt auf Grund
des erheblich verringerten Querschnitts von typischerweise wenigen
Millimetern zu erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten
und – unter
Einbeziehung spezieller Formgebung (z.B. Drall) – zu einem wesentlich verbesserten
Abtrag von Filterrückständen an
der Filteroberfläche
mittels Abrasion. Die Überströmgeschwindigkeiten
erreichen dadurch ein Vielfaches der ansonsten durch Rührwerke
erzielbaren Werte. Die Suspensionszuleitungen 3 können aus
einer bzw. mehreren Einzeldüsen
bestehen oder können
Konfigurationen annehmen, die aus mehreren Düsen bestehen (z.B. schwenkbare
oder quasistationäre
Kammstrukturen). Sie sind punktförmig
an verschiedenen Positionen im Behälter 2 angeordnet und
sind ggf. mit verschiedenen Drücken,
Durchmessern und Anströmgeschwindigkeiten
beaufschlagbar, um Strömungsform
und Überströmgeschwindigkeiten
an der Filtermitteloberfläche
gezielt zu beeinflussen und zu erhöhen. Auch eine Venturi-Düse erweist sich
als günstig.
Als Venturi-Düse
wird eine Düsenform
bezeichnet, die beim Durchströmen
mit Flüssigkeit,
hier Suspension, Luft ansaugt, die dann gemeinsam mit der Suspension
als Luft-Flüssigkeit-Gemisch ausgestoßen wird.
Die Abreinigung der Filtermitteloberfläche wird durch die enthaltenen
Luftbläschen weiter
verbessert. Die Filterung der Suspension erfolgt über die
Filtermittel 6 hin zur Filtratableitung 5. Die
Filtratableitung 5 fällt
im Ausführungsbeispiel
der 1 mit dem Zentralrohr 50 zusammen.
Es ist jedoch auch vorgesehen, dass die Filtratableitung 5 im Inneren
des Zentralrohrs 50 angeordnet ist. Es sei darauf hingewiesen,
dass die Filtratableitung auch über
den Behälterboden 8 oder
die Behälterwand 7 erfolgen
kann, nicht nur wie dargestellt über
den Behälterdeckel 9.
Im Ausführungsbeispiel
der 1 sind der besseren
Darstellbarkeit halber lediglich einige wenige Filtermittel 6 und
die dazugehörigen Suspensionszuleitungen 3 und
-ableitungen 4 dargestellt. Es können jedoch, lediglich von
der gewünschten
Filterleistung und den räumlichen
Gegebenheiten abhängig,
eine annähernd
beliebige Anzahl an Filtermitteln 6 übereinander angeordnet und
die Suspensionszu- und ableitungen 3, 4 entsprechend
zugeordnet werden. Weiterhin können
auch mehrere Filtermittelstapel in einem Gehäuse angeordnet werden. In der 1 ist lediglich eine Suspensionszuleitung 3 und
eine entsprechende Suspensionsableitung 4 pro Filtermittel 6 dargestellt.
Es ist jedoch vorgesehen, dass mehrere, annähernd gleichmäßig horizontal über die
Behälterwand 7 verteilt,
angeordnet werden. Gerade durch das Vorsehen von mehreren, insbesondere
zwei bis fünfzig
solcher Suspensionszuleitungen 3 pro Filtermittel 6,
wird eine effektive Überströmung der
Filtermittel 6 erzielt. Sind diese über den Umfang des Behälters 2 gleichmäßig verteilt,
so wird dieser Effekt weiter verbessert. Ferner können die einem
Filtermittel 6 zugeordneten Suspensionszuleitungen 3 in
verschiedenen Höhen
angeordnet sein, wodurch der Einstrom der Suspension variiert, was
den Abtrag an Partikeln weiter verbessert. Allgemein ausgedrückt, erfolgt
die Filteranordnung derart, dass zwei Freiheitsgrade als unabhängige, frei
einstellbare Parameter – Druck
und Anströmgeschwindigkeit – zur Verfügung stehen,
um beides, die Filterleistung und den Grad des Rückstandsabtrags (sog. Abrasion)
auf der Filteroberfläche
mittels „Cross Flow" zu beeinflussen.
Einflussparameter werden über
die Anströmgeschwindigkeit
und die Druckverhältnisse
im Behälter 2 sowie
in den Suspensionszu- und ableitungen gesetzt. Das Filtrationsverfahren kann
durch weitere Regenerations- bzw. Reinigungsschritte ergänzt werden.
So kann durch eine Pulsation der Anströmgeschwindigkeit, pulsartige
Luftbeimischung, Ultraschall oder sonstige mechanische Schwingungserregung
an Teilen der Filtervorrichtung 1 bzw. des Gesamtaufbaus
(Beispiel: schwingende Lagerung, Rüttelwerke, Unwuchten, Exzentereinsatz,
etc.) eine Verbesserung der Abrasion erzielt werden.
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In 2 ist ein weiteres, bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Gleiche Teile sind dabei mit den gleichen
Bezugszeichen versehen, wie in 1,
so dass für
diese auf deren Beschreibung verwiesen wird. Die Zuleitung der Suspension
erfolgt nun nicht über
Suspensionszuleitungen in der Behälterwand (vgl. Bezugszeichen 3 in 1), sondern über das
Zentralrohr 50. Dieses weist hierfür eine zentrale Suspensionszuleitung 30 auf.
Die Suspension wird dann über
tangentiale Öffnungen 33 ausgebracht
und über
den Filtermitteln 6 in Strömung versetzt. Diese Öffnungen 33 können als Düsen ausgebildet
sein, insbesondere in der Form einer Punktdüse, Flachdüse oder einer Düse mit beweglichem,
insbesondere rotierendem Düsenstrahl. Auch
diese Öffnungen
bzw. Düsen
sind so angeordnet, dass die Suspension dem Behälterinneren tangential zuführbar ist.
Folglich steht die Längsachse der
Düsen nicht
senkrecht auf der Fläche,
die parallel zum Ansatzpunkt der Düse 33 an der Suspensionszuleitung 30 erfolgt,
sondern in einem davon abweichendem Winkel. Die Öffnungen 33 bzw. Düsen der Suspensionszuleitung 30 sind,
anders ausgedrückt, schräg angeordnet
und ausgerichtet. Das Zentralrohr 50 weist darüber hinaus
auch die Filtratableitung 5 auf. Wie auch im Ausführungsbeispiel
der 1 ist die Filtratableitung 5 mit
den Filtermitteln 6 verbunden, so dass die gefilterte Suspension,
das Filtrat, von den Filtermitteln 6 in die Filtratableitung
gelangt und somit von der Filtervorrichtung 1 bzw. 100 abgeführt werden
kann. Das Zentralrohr ist gekammert gestaltet, weist zwei ineinander
geschobene und mit entsprechenden Verbindungen versehene Öffnungen
auf oder beeinhaltet zwei oder mehr nebeneinander liegende Rohre,
so dass sowohl der Filtrataustrag als auch der Suspensionseintrag über dieses
Zentralrohr erfolgen kann. Für
den Fachmann wird es ein Leichtes sein, das Zentralrohr 50 so
zu gestalten, dass Filtratableitung 5 und Suspensionszuleitung 30 in
ihm enthalten ist.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung soll anhand der 1 und 2 erläutert werden. Es ist vorgesehen,
dass die Zufuhr an Suspension von der Behälterwand 7 aus erfolgt,
wie für
unter 1 beschrieben
(Bezugszeichen 3). Die Ableitung der Suspension erfolgt
nun jedoch nicht über
in der Behälterwand 7 angebrachte
Suspensionsableitungen, wie in den 1 und 2, sondern über das
Zentralrohr 50. Anstelle der zentralen Suspensionszuleitung 30 wird
nun eine zentrale Suspensionsableitung im Zentralrohr vorgesehen.
Entsprechend weist das Zentralrohr dieses Ausführungsbeispiels im Zentralrohr
sowohl die Filtrat- als auch die Suspensionsableitung auf. Es ist
folglich ebenfalls gekammert gestaltet, weist zwei ineinander geschobene
und mit entsprechenden Verbindungen versehene Öffnungen auf oder beeinhaltet
zwei oder mehr nebeneinander liegende Rohre, so dass sowohl der
Filtrat- als auch der Suspensionsaustrag über dieses Zentralrohr erfolgen
kann. Die Öffnungen 33 führen dann entsprechend
die Suspension der in dem Zentralrohr angeordneten zentralen Suspensionsableitung
zu.
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Grundsätzlich ist
es auch angedacht, eine Filtervorrichtung zu gestalten, bei der
im Zentralrohr sämtliche
Zu- und Ableitungen angeordnet sind, d. h. sowohl die Filtratableitung
als auch die Suspensionszu- und ableitungen.
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Anhand
der 1 und 2 soll ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung erläutert
werden. Es ist vorgesehen, dass im Zentralrohr 50 ein Schwingungserzeuger
bzw. -erreger angeordnet wird. Dieser Schwingungserzeuger erzeugt
Schwingungen einer bestimmten Frequenz. Dadurch wird die Filtervorrichtung 1 bzw. 100 in
Schwingung versetzt. Insbesondere werden die Filtermittel 6 in Schwingung
versetzt. Durch das Schwingen der Filtermittel wird das Zusetzen
weiter verhindert. Sobald Partikel sich darauf absetzen wird nicht
nur die tangentiale Strömung
für deren
Abtrag sorgen sondern auch die leichte Schwingung der Filtermittel,
insbesondere der Keramikhohlfilterscheiben. Die von dem Schwingungserzeuger
erzeugte Schwingung kann unterschiedliche Frequenzen haben, wobei
die Frequenz mit der besten Reinigungseigenschaft leicht durch Versuche
herausgefunden werden kann. Sie kann insbesondere auch im Ultraschallbereich
liegen. In Versuchen stellte sich mit den im Handel erhältlichen
Keramikhohlfilterscheiben mit einem Durchmesser von 312 mm eine
Frequenz von ca. 50 Hz als besonders günstig heraus.
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Anhand
der 1 und 2 soll noch ein weiteres
Ausführungsbeispiel
der Erfindung erläutert
werden. Es ist vorgesehen, dass wie bei aus dem Stand der Technik
bekannten Filteraufbauten, das Filtermittelpaket eine langsame Rotationsbewegung
ausführt.
Diese Rotationsbewegung kann zum einen von einem Motor angetrieben
werden. Der Antrieb kann jedoch auch durch die Strömung der
Suspension erzielt werden. Die Suspension wird dem Behälter mit einem
gewissen Druck, beispielsweise ein bar, zugeführt. Es entsteht ein Flüssigkeitsstrom,
der ein Filtermittelpaket oder ein einzelnes Filtermittel in eine Drehbewegung
versetzen kann. Durch die Rotation des Filtermittels wird eine Schattenbildung
weiter vermieden. Jeder Bereich einer Filtermittelscheibe befindet
sich dadurch immer wieder in einer günstigen Anordnung zur Suspensionszuleitung.
Eventuell auf der Oberfläche
des Filtermittels abgelagerte Partikel werden so immer wieder abgetragen.
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Die 3 und 4 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die Filtervorrichtung 200 weist wiederum
ein Zentralrohr 202 auf, über die die Filtratabfuhr erfolgt,
dargestellt durch den Pfeil 50. Die Filtratableitung erfolgt über Filtratableitungen und
die Filtratsammelableitung 215. Die Zuführ der Suspension erfolgt über das
Zentralrohr 202, angedeutet durch den Pfeil 30.
Hierfür
sind in dem Zentralrohr Suspensionszuleitungen 203 mit
entsprechenden Öffnungen 213 vorgesehen.
Die Suspension verlässt
folglich die Suspensionzuleitung 203 über die Öffnungen 213. Um das
Zentralrohr 202 herum sind nun jedoch zwischen die Filtermittel 206 Einströmer 220 angeordnet.
Diese bestehen aus einem ringförmigen
Lager 221, der das Zentralrohr 202 umschließt. Das
ringförmige
Lager 221 ist jedoch mit dem Zentralrohr 202 nicht
fest verbunden, sondern umschließt dieses lediglich lose, d.h.
der Einströmer 220 ist
drehbar. Er weist ferner Fortsätze 222 auf,
in denen die Suspensionszuleitung 230 verläuft. Die Suspensionszuleitung
endet in den Öffnungen 233. Ferner
können
auch am drehbaren Lager 221 Öffnungen 235 vorgesehen
sein. Die, die Öffnungen 213 verlassende
Suspension wird mit Hilfe des Einströmers 220 weiter geführt. Zum
einen tritt die Suspension durch die Öffnungen 235 aus und überströmt so die
Filtermittel 206. Dies ist durch den Pfeil 33 dargestellt.
Weiter tritt Suspension in die Suspensionzuleitung 230 ein
und wird in dieser über
einen Teil des Filtermittels 206 hinweggeführt. Die
Suspensionszuleitung 230 wird von der Suspension über die Öffnungen 233 verlassen,
angedeutet durch die Pfeile 37 und 38. Wie sich
aus der 4 deutlich ergibt,
wird somit die Suspension direkt in bestimmte Bereiche des Filtermittels 206 verbracht.
Durch den Einstrom an Suspension ergibt sich eine Drehbewegung des Einströmers 220,
wodurch das Filtermittel 206 gleichmäßig überstrichen wird. Diese Drehbewegung
des Einströmers 220 ist
durch den Pfeil 20 dargestellt.
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Weiterhin
ist die Filtervorrichtung 200 behälterlos. Die Filtervorrichtung 200 stellt
damit eine Alternative zu den Filtervorrichtungen 1 und 100 dar, welche
jeweils einen Behälter 2 aufweisen.
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In
gewissen Anwendungsgebieten kann eine derartige Ausgestaltung vorteilhaft
sein, beispielsweise in Bereichen, in denen die Filtration nur bei sehr
geringem Druck zu erfolgen braucht. Die Filtervorrichtung 200 kann
dann in einen die Suspension enthaltenden Behälter eingebracht werden, so
dass sie sich direkt in der Suspension befindet und von ihr umgeben
ist. Die Ausbildung ohne Behälter
ist im Vergleich zu der Ausbildung mit Behälter kostengünstiger.
Es entfällt
nicht nur der Behälter,
sondern auch die Suspensionsableitungen, da die Filtervorrichtung
sich direkt in der Suspension befindet. Die behälterlose Variante der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung
ist besonders gut geeignet für
solche Filtervorrichtungen, die Strömungsrichtung vom Inneren zum
Umfang der Filtermittel hin vorsehen, wie beispielsweise die Filtervorrichtung 200 der 3 und 4. Auch eine Filtervorrichtung mit umgekehrter Strömungsrichtung,
wie z. B. in 1 dargestellt, kann
jedoch als behälterlose
Variante ausgebildet werden. Hierfür wird um den Umfang der Filtermittel herum
entweder eine zylindrische, doppelte Wandung vorgesehen, die Öffnungen
aufweist, die zum Inneren der Filtervorrichtung hinweisen, oder
es werden Suspensionszuleitungen in der Form von Rohrleitungen um
die Filtermittel herum angeordnet, die ebenfalls Öffnungen
aufweisen, über
die die Suspension ausgestoßen
wird.
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Schließlich kann
zur längeren
Führung
der tangentialen Strömung
um das Filtermittelpaket ein Leitring 210 vorgesehen sein.
Dieser ist bevorzugt auf der Oberseite und auf der Unterseite offen;
es handelt sich folglich nicht um einen Behälter. Er weist vorzugsweise
die Form einer zylindrischen Wandung auf, wie in 4 dargestellt. Der Leitring kann jedoch auch
eine andere Form haben. So kann mit Hilfe einer speziellen Gestaltung
des Leitrings 210 die Suspension so geführt werden, dass Strudel und
Wirbel erzeugt werden (Zyklon). Weiterhin ist es möglich, verschiedene
Phasen der Suspension abzuziehen. Bei trichterförmiger Gestaltung des Leitringes 210 werden
sich im Bereich des Trichters leichte Stoffe, z. B. Öle sammeln.
Bei taillierter Gestaltung, d. h. oben und unten erweitert und in
der Mitte eingeschnürt, werden
sich oben leichtere Stoffe sammeln und unterhalb Stoffe mit höherer Dichte.
Folglich werden die in der Suspension enthaltenen Fest- und Schwebstoffe,
oder die abzutrennende weitere Flüssigkeit, nicht nur vom Filtrat
abgetrennt, sondern zugleich fraktioniert. Weiter kann der Leitring 210 auch
Ausbuchtungen, Ecken, Kanten oder Ähnliches aufweisen, durch die
die Strömung
und deren Richtung verändert wird. Dadurch kann die Strömung beispielsweise
mehrmals zurückgeführt werden
auf die Filtermittel 206, wodurch eine noch effektivere Überströmung erzielt
wird. Schließlich
kann auch auf der Ober- bzw. Unterseite des Leitringes 210 ein
Deckel bzw. Boden vorgesehen sein. Dadurch verlässt die Suspension die Filtervorrichtung 200 auf
der Unter- bzw. Oberseite der Filtervorrichtung. Durch die Verengung
des Auslasses wird die Suspension u. U. beschleunigt, so dass diese
verwirbelt wird. Durch einen zylindrischen Leitring 210 wird
erreicht, dass die Suspension länger über der
Oberfläche
der Filtermittel 206 gehalten wird, da der Suspensionsstrom
an der Wandung abprallt und zurück
auf die Filtermittel geführt
wird. Bei einer behälterlosen
Filtervorrichtung wird somit innerhalb des vergleichsweise großen Volumens
eines Behälters,
z. B. eines Containers mit Flüssigkeit,
ein kleiner Raum geschaffen, dessen Inhalt durch die Strömung der
Suspension leicht in Bewegung gehalten werden kann. Dadurch wird
die Abreinigungswirkung weiter verbessert. Der Leitring 210 kann
jedoch auch entfallen; auch dann ist die Reinigungsleistung der
erfindungsgemäßen, behälterlosen
Filtervorrichtung 200 ausreichend, um die Oberfläche der
Filtermittel 206 von Rückständen freizuhalten.
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Zur
weiteren Verstärkung
des Filterkuchenabtrags kann eine Gaszuführleitung vorgesehen sein.
Diese kann beispielsweise identisch sein mit einer in dem Behälter 2 vorgesehenen Überlaufleitung (nicht
dargestellt). Durch diese Gaszuführleitung
wird dem Inneren des Behälters 10 Gas,
insbesondere Luft, zugeführt.
Diese Luftzufuhr kann zeitweilig, insbesondere in Intervallen, erfolgen
oder auch kontinuierlich. Durch das Einbringen von Luft, beispielsweise mit
einem geringen Überdruck,
erhöht
sich die Strömungsgeschwindigkeit
bei gleichbleibender Pumpleistung und gleichbleibendem Gesamtdruck.
Ferner bilden sich Verwirbelungen, wodurch sich der Filterkuchen
löst. Die
Dauer des Lufteintrags kann sehr kurz sein; ein Einblasen von Luft
im Sekundenbereich erwies sich in Versuchen bereits als ausreichend.
Die Luftzufuhr kann jedoch auch länger dauern, sogar kontinuierlich
erfolgen, was von der zu filternden Suspension letztlich abhängt. Bereits
der in einer bis wenigen Sekunden eingebrachte minimale Luftanteil
genügt,
um abgelagerte Partikel zu verwirbeln und in Suspension zu bringen.
Durch die zerplatzenden und sich neu bildenden Luftblasen wird die Wassersäule verwirbelt.
Die Gaszuführleitung
kann mit bereits vorhandenen Komponenten, beispielsweise der Überlaufleitung,
wie oben ausgeführt,
identisch sein. Ähnlich
könnte
sie auch beispielsweise mit einer Suspensionszuleitung identisch
sein. Schließlich
kann auch eine separate Gaszuführleitung
angeordnet werden.
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Schließlich ist
auch vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Filtervorrichtung rückspülbar ist. Dabei
wird Filtrat oder Suspension über
die Filtratableitung dem Behälter
wieder zugeführt,
die Flussrichtung sozusagen umgekehrt. Ein solcher Rückspülschritt
kann als gesonderter Spülschritt
in den Filtrationsvorgang eingebaut werden. Keramikfilter erlauben
dabei die Verwendung relativ hoher Drücke für eine erheblich effizientere
und schnellere Frei- oder Rückspülung der
Filteraufbauten.