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DE10331457A1 - Filtervorrichtung - Google Patents

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DE10331457A1
DE10331457A1 DE10331457A DE10331457A DE10331457A1 DE 10331457 A1 DE10331457 A1 DE 10331457A1 DE 10331457 A DE10331457 A DE 10331457A DE 10331457 A DE10331457 A DE 10331457A DE 10331457 A1 DE10331457 A1 DE 10331457A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suspension
filter
filter device
container
feed line
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10331457A
Other languages
English (en)
Inventor
Erhard Rudolf
Markus Dr.-Ing. Glück
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ip Ag Feldmeilen Ch
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to JP2006501494A priority patent/JP4619351B2/ja
Priority to DE502004004724T priority patent/DE502004004724D1/de
Priority to US10/544,590 priority patent/US20060138039A1/en
Priority to AT04709573T priority patent/ATE370778T1/de
Priority to EP04709573A priority patent/EP1592489B1/de
Priority to ES04709573T priority patent/ES2293222T3/es
Priority to PCT/DE2004/000234 priority patent/WO2004069372A2/de
Publication of DE10331457A1 publication Critical patent/DE10331457A1/de
Priority to ZA2005/09881A priority patent/ZA200509881B/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D25/00Filters formed by clamping together several filtering elements or parts of such elements
    • B01D25/22Cell-type filters
    • B01D25/24Cell-type roll filters
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D29/00Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor
    • B01D29/11Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with bag, cage, hose, tube, sleeve or like filtering elements
    • B01D29/31Self-supporting filtering elements
    • B01D29/33Self-supporting filtering elements arranged for inward flow filtration
    • B01D29/336Self-supporting filtering elements arranged for inward flow filtration open-ended, the arrival of the mixture to be filtered and the discharge of the concentrated mixture are situated on both opposite sides of the filtering element
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
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    • B01D29/41Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with hollow discs side by side on, or around, one or more tubes, e.g. of the leaf type mounted transversely on the tube
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Filtration Of Liquid (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung, die einen Behälter aufweist oder die in einer alternativen Ausführung auch behälterlos sein kann. Sie weist zumindest eine Suspensionszuleitung, zumindest eine Filtratableitung und zumindest ein Filtermittel auf. In der Ausführung mit Behälter ist ferner noch zumindest eine Suspensionsableitung vorgesehen. Die Suspensionszuleitung (30) ist erfindungsgemäß in der Behälterwand (7) und/oder im Behälterinnenraum (10) angeordnet, wobei die Suspensionszuleitung so angeordnet ist, dass die Suspension dem Behälter (2) tangential zuführbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Filtervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17.
  • In der Patent- und Fachliteratur werden in der Regel mit den Oberbegriffen „Filtervorrichtungen" oder „Filteraufbauten" Hilfseinrichtungen bezeichnet, auf oder mit denen in einem Trägermaterial, insbesondere Flüssigkeiten oder Gase, befindliche Stoffe beliebigen Aggregatzustands (meist fest, porös, aber auch flüssig) oder Schweb- und Trübstoffe beliebigster Form vom Trägerstoff bzw. Lösungsmittel durch Filtration getrennt und entfernt werden.
  • Unter dem Begriff „Filtration" werden Verfahren zusammengefasst, um eine Mischung aus zwei Stoffen voneinander zu trennen. Insbesondere wird ein suspendierte Feststoff, z.B. ein Trübstoff oder Niederschlag, von der ihn umgebenden Flüssigkeit, oder eine Flüssigkeit von einer anderen Flüssigkeit, z.B. Öl von Wasser, getrennt, indem man die Mischung über ein poröses, für Flüssigkeiten bzw. nur für eine der beiden Flüssigkeiten durchlässiges Medium laufen lässt. Die Filtration ist Bestandteil grundlegender Fertigungsverfahren in der chemischen Industrie und wird für verschiedenste Zwecke eingesetzt. Die zu filtrierende Flüssigkeit wird als „Suspension" bezeichnet, die den Filter durchlaufende gereinigte Flüssigkeit wird als „Filtrat" bezeichnet. Das auf dem Filter verbleibende feste Material heißt „Rückstand" und wird auch als „Filterkuchen" bezeichnet.
  • Als „Filtermittel" werden geeignete Hilfsvorrichtungen, Werkstücke, Beschichtungen, Werkstoffe oder Techniken (z.B. Zentrifugen) bezeichnet, welche zur Filtration notwendig sind und mit Hilfe derer die Trennung von Filtrat und abzutrennendem Stoff, z.B. Schwebstoffen, überhaupt erst ermöglicht wird.
  • Mit den eingangs beschriebenen Merkmalen werden Filtervorrichtungen insbesondere in allen Anwendungsfeldern der chemischen und physikalischen Verfahrenstechnik eingesetzt. Filtermittel nehmen die in den Flüssigkeiten gelösten Schweb- oder Trübstoffe oder zu separierenden Flüssigkeiten auf und halten sie zurück. Bei Filtrationsprozessen am häufigsten zum Einsatz kommen Kornfilter (z.B. Sand oder zerkleinerte Stäube wie z.B. Aktivkohle), Filterpapier oder Gewebefilter (wie z.B. Stoffe, Vliese, Textil- oder Drahtnetzgewebe), starre poröse Filter (z.B. aus Keramikmaterial) und halbdurchlässige bzw. durchlässige Membranen (u.a. zum Beispiel auch Tierhäute).
  • Weiter bekannt sind sog. „Filterhilfsmittel", die eine Verstärkung des Filtereffektes und eine verbesserte Effektivität des Filtervorgangs an sich bewirken, hier beispielhaft genannt seien Katalysatoren (chem. Verstärkung), pulverartige Füllungen oder Beschichtungen (z.B. Aktivkohle, Feinstäube, Mikropartikel, verstärkte Adsorption) oder adhäsiv verstärkende Additive (z.B. Kieselgur in der Klärfiltration für Säfte und Biere).
  • Bekannt sind verschiedenste Realisierungsformen für Filtermittel aus allen nur erdenkbaren Materialkombinationen. Die häufigsten, zum Einsatz kommenden Materialien sind Kunststoffe, Keramiken oder Edelmetalle in verschiedenster Porosität und Grundstruktur, z.B. als Vliese oder Netze verwoben. Immer mehr an Bedeutung gewinnen lebensmitteltaugliche Kunststoffe in verschiedensten Ausführungsformen (z.B. Platten, Röhren, Membranen oder Hohlfasern bzw. Hohlfasermembranen). Aber auch Filtermaterialien oder Beschichtungen anderer Trägergeometrien mit Materialien oder porösen Dünnschichten aus Quarz (Siliziumdioxid), Silizium (Si), Saphir, hochtemperaturstabilen und sich durch geringen Partikelabrieb auszeichnenden Keramikmaterialien mit hoher mechanischer Steifigkeit sowie hochreine Kunststoffmaterialien mit vergleichbaren charakteristischen Materialeigenschaften (z.B. POM) kommen verstärkt zum Einsatz.
  • Ein Großteil bisheriger Realisierungsformen von Filtervorrichtungen enthält in einem in der Regel zylinderförmig ausgeführten Behälter eine oder eine Vielzahl von Filtermitteln, die sich entweder aus einem oder mehreren röhren- bzw. als Hohlfasern ausgeführten Einzelfiltern zusammensetzen oder eine aus mehreren Filterscheiben bestehende Filterkolonne – stabförmig ausgeführt – beinhaltet.
  • Zur Erhöhung der Standzeiten und v.a. zur Erhöhung der Filterleistung ist bekannt, dass ein Überströmen der Filteroberflächen verbunden mit einem abrasiven Abtrag des Rückstands zu einer enormen Produktivitätserhöhung führt – allgemein unter dem Begriff Cross-Flow-Technologie (Querströmungstechnologie) bekannt gemacht. Daher wurde in bisherigen Filtervorrichtungen zur Erzeugung eines derartigen vorteilhaften Abtrags von Rückständen im Regelfall ein von außen über Gleitringdichtungen durch die Behälterwand geführtes Rührwerk mit in die Gesamtvorrichtung integriert, was neben dem vorteilhaften Abrieb des Filterkuchens zu bedeutsamen Nachteilen dieser Filtervorrichtungen führt. So müssen beispielsweise Filtermittel in aufwändigen drehbaren Vorrichtungen integriert werden, die neben einer hohen Masse des Rotors und der Filterkolonnen, einer hohen Trägheit des Aufbaus an sich, hoher Strömungswiderstände bei der Bewegung in der zu filtrierenden Flüssigkeit und auf Grund unvermeidlicher Unwuchten und Schwingungen zu bedeutsamen Limitierungen der Überströmgeschwindigkeit und enormen Defiziten bisheriger Filteraufbauten führen. Sehr nachteilig ist der in der Regel sehr hohe Energieverbrauch. Ferner sind die Hauptschwierigkeit der Konstruktion und die Hauptfehlerquelle bei Störungen im Betrieb bedingt durch den komplex und leistungsstark auszuführenden mechanischen Motorantrieb. Gleichzeitig wird die erzielbare Überströmgeschwindigkeit auf der Filteroberfläche begrenzt, die wiederum den Abtrag des sich auf der Filteroberfläche aufbauenden Filterkuchens und damit die Produktivität der Filtervorrichtung im industriellen Einsatz beeinträchtigen. Derartige Anordnungen sind beispielsweise in den Schriften DE 41 35 359 oder DE 34 01 607 vorgestellt.
  • Weitere Filtervorrichtungen und Filterhilfsmittel sind bekannt, bei denen in starren, röhrenartig ausgeführten Aufbauten oder flexiblen Hohlfasern eine Filtration in Translationsrichtung erfolgt, beispielsweise durch die Außenwand einer Hohlfasermembran.
  • Aus den DE 100 38 329 und DE 43 40 218 sind Filtervorrichtungen bekannt, bei denen ortsfeste Filtermittel mit Rührwerken kombiniert sind. Die Querströmung über die Filtermittel wird bei diesen Vorrichtungen durch die Bewegung der Rührwerke erzielt. Ein beträchtlicher Teil des Bauraumes geht dabei für die Rühreinrichtungen verloren, wodurch die bereitgestellte Filterfläche vergleichsweise klein ist. Weiterhin sind auch für diese Vorrichtungen teure und wartungsintensive Drehdurchführungen notwendig. Überdies ist der Energieaufwand für die Bewegung der Rührwerke beträchtlich.
  • Ferner ist aus der US 6,168,724 eine Filtervorrichtung bekannt, bei der die Filtermittel ortsfest sind. Die Strömung der Suspension wird bei dieser Vorrichtung durch das Gehäuse erzeugt, welches um die Filtermittel rotiert. Zwar kann bei dieser Art Filter die maximale Filterfläche ausgenützt werden, die problematischen Drehdurchführungen und der Energieaufwand für die Rotation bleibt jedoch bestehen.
  • Schließlich sind aus den US 5,500,134 und EP 0 002 422 Filtervorrichtungen bekannt, bei denen die Strömung über ortsfeste Filtermittel mittels des Einstroms der Suspension erzeugt wird. Bei der US 5,500,134 geschieht dies über ein Zweikammersystem. Der Einstrom der Suspension erfolgt zunächst in die äußere Kammer und wird dann über ein durchbrochene Zwischenwand in die innere Kammer eingeleitet. Bei der EP 0 002 422 erfolgt der Einstrom der Suspension über eine separate Suspensionszuleitung, welche im Inneren des Behälters, vorzugsweise in dessen Mitte vorgesehen ist. Es wird dabei jedes der scheibenförmigen Filtermittel separat angeströmt. Nachteil dieser Filtervorrichtung ist jedoch, dass sowohl die Suspensionszuleitung als auch die Suspensionsableitung die Filtermittel durchdringen. Dadurch entstehen nicht nur bei der Herstellung hohe Kosten, infolge der Anfertigung von Filtermitteln mit entsprechend gestalteten Durchbrüchen, sondern die Zu- und Ableitungen unterbrechen die Strömung und hinter jedem Rohr, in Strömungsrichtung betrachtet, entsteht ein „Schatten", d.h. ein Bereich auf dem Filtermittel, das nicht überströmt ist und in dem sich folglich Partikel absetzen können. Standardscheiben sind bei dieser Filtervorrichtung nicht einsetzbar, statt dessen muss auf teure Sonderanfertigungen zurückgegriffen werden. Keramikscheiben können in dieser Vorrichtung nur sehr begrenzt eingesetzt werden. Durch das mehrfache Durchbrechen der Scheiben für die Zu- und Ableitungen können Spannungen im Grundmaterial auftreten. Ferner zeigen die Scheiben ein von Standardscheiben mit einem mittigen Durchbruch abweichendes Schwingungsverhalten, so dass solche Scheiben vergleichsweise rasch zerstört werden können. Schließlich ist die Montage dieser Filtervorrichtung sehr aufwändig, da die Filtermittelscheiben exakt positioniert werden müssen. Aufgrund der mehrfachen Lochung müssen die Filtermittel genau ausgerichtet werden, und insbesondere weisen diese eine Vorder- und Rückseite auf. Dadurch wird die Montage erschwert und der Zeitbedarf dafür erhöht.
  • Angesichts der vorangehend erläuterten Problematik ergibt sich die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung, eine verbesserte Filtervorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der ein lokal verstärkter Cross Flow auf einer beliebigen Filteroberfläche und Filtergeometrie erzeugt wird. Der erzielte Cross Flow soll insbesondere über zumindest große Bereiche des Filtermittels erzeugt werden und eine „Schattenbildung" soll vermieden werden. Insgesamt soll der Abtrag des sich auf der Filteroberfläche ansammelnden Filterrückstandes verbessert werden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Filtervorrichtung nach Anspruch 1 und durch eine Filtervorrichtung nach Anspruch 17 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist einen ein- oder mehrteiligen Behälter, zumindest je eine Suspensionszuleitung und eine Suspensionsableitung, zumindest eine Filtratableitung und zumindest ein Filtermittel auf. Die zumindest eine Suspensionszuleitung, ist in der Behälterwand und/oder im Inneren des Behälters angeordnet. Vorgesehen ist ferner, dass die Suspensionszuleitung so angeordnet ist, dass die Suspension dem Behälter tangential zugeführt wird. Sie wird, anders ausgedrückt, parallel oder in einem Winkel zur Filtermitteloberfläche unter einem Winkel abweichend von 90° zur Behälterwand zugeführt ist. Die Suspension verlässt die Suspensionszuleitung tangential. Vorzugsweise sind diese Öffnungen tangential angeordnet, so dass die Filtermittel tangential, d.h. schräg, überströmt werden. Der Ausstoß der Suspension erfolgt somit nicht senkrecht, sondern in einem davon abweichendem Winkel.
  • Anders beschrieben wird unter dem Begriff „tangential" eine Anordnung der Öffnungen und eine Einstromrichtung der Suspension verstanden, die mit Hilfe einer Tangente näher beschrieben wird. Unter einer Tangente wird in der Geometrie eine Gerade verstanden, die einen Kreis bzw. Kreisbogen an einem einzigen Punkt berührt, ihn jedoch nicht schneidet. Nimmt man nun eine Tangente, die den Kreis an jedem beliebigen Punkt und in jeder beliebigen Orientierung berühren kann, und verschiebt diese parallel in Richtung zum Mittelpunkt des Kreises, so überquert die Tangente den Kreis. Zu beachten ist, dass die Parallelverschiebung nicht bis exakt zum Mittelpunkt erfolgen darf, sondern nur jeweils bis unmittelbar davor. Betrachtet man den Kreis als Behälterwand bzw. als Wandung des Zentralrohrs, so sind Bohrungen, die an diesen Schnittpunkten dem Verlauf der Tangente folgend gesetzt werden, tangential angeordnet. Durch den tangentialen Einstrom führt die Suspension eine kreisförmige Bewegung über dem Filtermittel aus. Die Suspensionszuleitung kann erfindungsgemäß in der Behälterwand angeordnet sein; die Suspension strömt dem Behälterinneren dann folglich vom Umfang des Behälters her zu. Die Suspensionszuleitung kann jedoch auch im Inneren des Behälters angeordnet sein. Dies kann sowohl zentral erfolgen, das heißt ungefähr in der Mitte des Behälters, als auch außermittig an jeder beliebigen und geeigneten Stelle. Die Suspension strömt in diesem Falle vom Behälterinneren in Richtung zur Behälterwand. Ferner kann eine erfindungsgemäße Filtervorrichtung, sowohl eine oder mehrere Suspensionszuleitungen in der Behälterwand, als auch eine oder mehrere Suspensionszuleitungen im Inneren des Behälters aufweisen. Diese Anordnung ist beispielsweise besonders bei Filteraufbauten mit sehr großem Durchmesser vorteilhaft, da durch den Einstrom der Suspension, sowohl von der Außenseite, als auch von der Innenseite her, der gesamte Filterquerschnitt und damit die gesamte Oberfläche des Filtermittels tangential überströmt wird, wodurch überall ein gleichmäßiger Cross-Flow erzielt wird. Der Partikelabtrag ist damit besonders effizient und eine Schattenbildung wird möglichst verhindert. Als Filtermittel sind besonders bevorzugt Keramikhohlfilterscheiben.
  • Die Suspension, das Medium, das gefiltert werden soll, befindet sich strömenderweise in den Lagen, Flächen oder Räumen zwischen den Filtermitteln, die vorzugsweise scheibenförmig aufgebaut sind. Die Suspension befindet sich in Bewegung, dabei hat die Bewegung eine Hauptströmungsrichtung, die mit Turbulenzen und weiteren überlagerten Strömungen versehen sein kann.
  • Die Hauptströmungsrichtung der Suspension reicht von den Randbereichen der Filtermittel und deutet in rotierenden Bewegungen, die aber nicht notwendigerweise einen geschlossenen Kreis bilden müssen, um den Schwerpunkt der Filtermittel herum auf dessen Zentrum hin. Somit können einzelne Kreisabschnitte, die aber auch ein Vielfaches von 360° erreichen können, eine umrundende Bewegung um den Mittelpunkt des Filtermittels in ihrer Hauptströmungsrichtung aufweisen. Die Hauptströmungsrichtung hält die Suspension überwiegend in einer parallelen oder waagrechten Ebene zum Filtermittel, wobei Teile der Suspension durch das Filtermittel hindurchtreten, um gefiltert als Filtrat aus dem Filtermittel ausgeleitet zu werden. Der Raum zwischen den einzelnen Filtermitteln wird somit mit einem sich bewegenden Paket einer Suspension gefüllt, das zwischen den beiden Filtermitteln die Oberflächen der Filtermittel überstreicht, und hierbei nach und nach in einzelnen Anteilen des gesamten Suspensionspakets eine zur Haupströmungsrichtung abgewinkelten Filtermitteldurchtrittsrichtung aufweist, in dessen Verlauf, die Suspension in das Filtrat umgewandelt wird.
  • Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung ist bevorzugt in Modulbauweise errichtet. Sie besteht aus einzelnen Filtermodulen, wobei jedes Filtermodul zumindest eine Suspensionszuleitung, eine Suspensionsableitung, ein Filtermittel und eine Filtratableitung aufweist. Der Vorteil des Modulaufbaus ist, dass eine beliebige Anzahl an Filtermodulen zu der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung zusammengesetzt werden können. Hierdurch lassen sich Filter unterschiedlichster Leistungsklassen zusammensetzen.
  • Eine alternative Filtervorrichtung sieht vor, dass diese behälterlos ist. Dies kann in gewissen Anwendungsgebieten vorteilhaft sein. Beispielsweise ist eine derartige Filtervorrichtung kostengünstiger als die oben geschilderte Ausführung. Eine derartige Filtervorrichtung kann dann in einen die Suspension enthaltenden Behälter eingebracht werden, so dass sie sich direkt in der Suspension befindet und von ihr umgeben ist. Auch bei der behälterlosen Filtervorrichtung kann der Einstrom der Suspension sowohl von innen nach außen, d. h. vom Inneren der Filtervorrichtung zum Umfang der Filtermittel hin, als auch von außen nach innen erfolgen. Auch sind diese beiden Strömungsrichtungen kumulierbar. Die behälterlose Filtervorrichtung, weist zumindest ein, insbesondere mehrere scheibenförmige Filtermittel auf, die um ein Zentralrohr herum angeordnet sind und in welchem die Filtratableitung angeordnet ist. Sie weist weiter zumindest je eine Suspensionszuleitung und eine Suspensionsableitung auf. Es ist zumindest ein Mittel vorgesehen, mit dem mit Hilfe einer Strömungspumpe Suspension über das zumindest eine Filtermittel führbar ist, so dass die Filtermitteloberfläche von Rückständen freihaltbar ist, wobei das Mittel so angeordnet ist, dass die Suspension tangential über die Filtermitteloberfläche führbar ist. Als Mittel für das Führen der Suspension über die Oberfläche eines Filtermittels sind zum einen Öffnungen bzw. Düsen vorgesehen. Diese Öffnungen können sich beispielsweise am Zentralrohr befinden. Ein Strömungserzeuger wird diesen Öffnungen Suspension zuführen, welche dann über die Öffnungen ausgestoßen wird. Alternativ bzw. kumulativ können auch Öffnungen im Bereich des Umfangs der Filtermittel vorgesehen sein, wofür z.B. einzelne Rohrleitungen vorgesehen sein können. Auch hier wird Suspension diesem Rohrsystem zugeführt und über entsprechende Öffnungen ausgestoßen und dann über die Filtermittel geführt. Die Öffnungen sind tangential angeordnet, so dass die Filtermittel tangential, d.h. schräg, überströmt werden. Der Ausstoß der Suspension erfolgt somit nicht senkrecht, sondern in einem davon abweichendem Winkel. Durch den tangentialen Einstrom führt die Suspension eine kreisförmige Bewegung über dem Filtermittel aus. Dadurch wird vorteilhaft erzielt, dass die Suspension im Vergleich zur rechtwinkligen Zufuhr der Suspension länger über dem Filtermittel geführt wird. Ein weiteres Mittel zum Führen der Suspension über die Filtermitteloberfläche sind sog. Einströmer. Es handelt sich hierbei um Vorrichtungen bzw. Elemente, mit denen die Suspension über die Filtermittel geführt werden kann. Als solche Elemente sind z.B. kurze Leitungsstücke oder Fortsätze mit Öffnungen, die auf die Filtermitteloberfläche gerichtet sind geeignet. Diese Leitungen ragen vom Zentralrohr ausgehend in Richtung zum Umfang des Filtermittels, in der Art von Strahlen. Sie sind bevorzugt drehbar gelagert, wobei jedoch der Antrieb für die Drehbewegung nicht aus Energie verbrauchenden Vorrichtungen, wie Motoren etc. resultiert, sondern diese Einströmer drehen sich von selbst, bedingt durch den Ausstoß an Suspension. Durch den Ausstoß der Suspension kommt eine Drehbewegung der Einströmer zustande, wodurch die gesamte Filtermitteloberfläche im Laufe der Zeit überstrichen wird und somit überall gleichmäßig von Rückständen freigehalten wird. Alternativ zu den beschriebenen Leitungen oder Fortsätzen können auch anders gestaltete Elemente mit Öffnungen zum Einsatz kommen, wobei die Öffnungen so angeordnet sind, dass die Suspension über die Filtermittel geführt wird. Beispielhaft seien propellerartige Anordnungen, sternförmige oder sägeblattähnliche genannt. Die Einströmer können auch zusätzlich zu den oben erwähnten Öffnungen, über die eingeströmt wird, vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist daneben noch eine Anzahl an Charakteristika auf, die insbesondere im Produktionseinsatz und in der Lebensmittelbranche erwünscht sind, und von denen eine Auswahl nachfolgend kurz genannt ist:
    • – Minimaler Energieverbrauch, geringe Pumpleistungen und Vordrücke bei gleichzeitig hoher Filterleistung (große Filterflächen);
    • – Hohe Flexibilität und niedrige Rüstzeiten, unter anderem, da ein Einsatz verschiedenster Filtermittel, Filtermaterialien und Realisierungsformen möglich ist;
    • – Geringer Aufwand zur Regeneration oder Reinigung und damit mehrmaligen Verwendung der Filtermittel, z.B. indem ein rasches, automatisiertes Rückspülen des Rückstands von der Filteroberfläche möglich ist, die Filtermittel leicht und trotzdem in der erforderlichen Dichtigkeit montiert bzw, demontiert werden können, Sterilisierungsprozesse in heißem Dampf oder Wasser möglich sind, ein verringerter Einsatz von chemischen Lösungen in beliebigen Säure- und Lauge-unterstützten Reinigungsschritten erforderlich sind;
    • – Geringe Stör- und Wartungsanfälligkeit und ein wartungsfreundlicher Aufbau zum Erzielen von kurzen Rüstzeiten und möglichst langen Wartungsintervallen.
  • Durch die erfindungsgemäße Erzeugung lokaler, signifikant verstärkter Abrasionseffekte auf den Filteroberflächen und die daraus resultierende verbesserte Entfernung des sich auf der stationär ausgeführten Filteroberfläche ansammelnden Rückstands ergibt sich eine Reihe von über den Stand der Technik hinausgehenden bedeutsamen Vorteilen, die durch das Zusammenwirken der einzelnen Funktionselemente zustande kommt. So können im Gegensatz zu bisher bekannten Realisierungsformen von Filtervorrichtungen vor allem auch stehende Filterkolonnen in Cross Flow Technologie betrieben werden, wodurch sich die Filterleistung erhöhen und gleichzeitig die Filtervorrichtungen auf Grund des Wegfalls bisher erforderlicher Drehantriebe und Rotation der Filterhilfsmittel in ihrer Komplexität wesentlich vereinfachen lassen.
  • Zur praktischen Umsetzung der Erfindung sind mehrere Realisierungsformen denkbar, die allesamt in Cross-Flow-Technologie betrieben werden. Im Folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die schematischen Zeichnungen der folgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine teilweise geschnittene, perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Filtervorrichtung;
  • 2: eine teilweise geschnittene, perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Filtervorrichtung;
  • 3: eine funktionelle Darstellung noch eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung; und
  • 4: einen Schnitt entlang der Linie A-A in 3.
  • Wie aus 1 ersichtlich, weist die erfindungsgemäße Filtervorrichtung 1 einen Behälter 2 auf, in dessen Behälterwand 7 mehrere Suspensionszuleitungen 3 und Suspensionsableitungen 4 angeordnet sind. Aus der Darstellung wird deutlich, dass der Querschnitt der Suspensionszuleitungen 3 sich zum Behälterinnenraum 10 hin verjüngt, wohingegen der Querschnitt der Suspensionsableitungen 4 gleichbleibend bzw. erweitert ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch gedacht ist, dass der Querschnitt der Suspensionszuleitungen 3 ebenfalls gleichbleibend im Durchmesser sein kann. Im Behälterinnenraum 10 ist eine Anzahl an scheibenförmigen Filtermitteln 6 angeordnet. Die Anordnung der Filtermittel erfolgt über einer Längsachse des Behälters 2, die im Ausführungsbeispiel der 1 mit dem Zentralrohr 50 zusammenfällt. Die Zuleitung der Suspension ist durch die Pfeile 13, deren Ableitung durch die Pfeile 14 und die Ableitung des Filtrats durch den Pfeil 15 dargestellt. Der Behälter weist überdies einen Behälterdeckel 9, der den Behälter 2 nach oben hin begrenzt, und einen Behälterboden 8 auf, der ihn nach unten hin begrenzt. Der Behälterboden 8 ist im Ausführungsbeispiel der 1 trichterförmig gestaltet und mit einem Partikelablass 11 versehen. Der Einstrom der Suspension über die Suspensionszuleitungen 3 erfolgt tangential. Anders ausgedrückt erfolgt der Einstrom nicht senkrecht zur Behälterwand 7, sondern in einem davon abweichenden Winkel, sozusagen schräg. Die in der Behälterwand angeordneten Suspensionszuleitungen 3 sind schräg angeordnet und ausgerichtet; ihre Längsachse steht nicht senkrecht auf einer entsprechenden zum betroffenen Oberflächenabschnitt parallel verlaufenden Fläche. Dieser, von dem Lot abweichende Winkel, kann in Abhängigkeit von der Anwendung und von den Behältergrößen beliebig gewählt werden. Exemplarisch seien Abweichungen in einer Größenordnung von 5°–60° genannt. Durch den tangenial erfolgenden Einstrom wird die Suspension über jedem Filtermittel 6 beschleunigt und vollzieht auf diesen jeweils eine kreisförmige Bewegung, angedeutet durch die Pfeile 16. Es wird deutlich, dass jedem Filtermittel 6 zumindest eine Suspensionszuleitung 3 zugeordnet ist. Durch die Strömung der Suspension über das Filtermittel 6 wird dessen Oberfläche von Partikeln freigehalten. Ferner ergibt sich eine Zentrifugalwirkung durch welche insbesondere größere Partikel zum Randbereich des Filtermittels 6 hin getragen werden, an der Behälterwand 7 zum Behälterboden 8 absinken und dort über den Partikelablass 11 entnommen werden können, angedeutet durch den Pfeil 12. Es erfolgt folglich auf Grund der Rotationsbewegungen der zu filternden Suspension über der Filtermitteloberfläche und damit wirkender Zentrifugalkräfte eine Schwimmtrennung, welche wiederum zu einem Abtransport losgeschlagener bzw. in Lösung befindlicher Filterrückstände und Schwebstoffe führt. Diese gelangen gezielt in einen Raumbereich, wo sie entweder aufkonzentriert oder lokal abgesaugt werden können und nicht unmittelbar zur Verstopfung der Filteroberflächen führen, beispielsweise wenn diese den Randbereichen oder einem Rückhaltebereich im Behälter, im Ausführungsbeispiel dem Behälterboden 8, zuströmen können, was zu einer signifikanten Standzeiterhöhung beiträgt. Der Einsatz aus einer oder mehreren Düsen bestehender Einlassvorrichtungen, die Suspensionszuleitungen 3, führt auf Grund des erheblich verringerten Querschnitts von typischerweise wenigen Millimetern zu erhöhten Strömungsgeschwindigkeiten und – unter Einbeziehung spezieller Formgebung (z.B. Drall) – zu einem wesentlich verbesserten Abtrag von Filterrückständen an der Filteroberfläche mittels Abrasion. Die Überströmgeschwindigkeiten erreichen dadurch ein Vielfaches der ansonsten durch Rührwerke erzielbaren Werte. Die Suspensionszuleitungen 3 können aus einer bzw. mehreren Einzeldüsen bestehen oder können Konfigurationen annehmen, die aus mehreren Düsen bestehen (z.B. schwenkbare oder quasistationäre Kammstrukturen). Sie sind punktförmig an verschiedenen Positionen im Behälter 2 angeordnet und sind ggf. mit verschiedenen Drücken, Durchmessern und Anströmgeschwindigkeiten beaufschlagbar, um Strömungsform und Überströmgeschwindigkeiten an der Filtermitteloberfläche gezielt zu beeinflussen und zu erhöhen. Auch eine Venturi-Düse erweist sich als günstig. Als Venturi-Düse wird eine Düsenform bezeichnet, die beim Durchströmen mit Flüssigkeit, hier Suspension, Luft ansaugt, die dann gemeinsam mit der Suspension als Luft-Flüssigkeit-Gemisch ausgestoßen wird. Die Abreinigung der Filtermitteloberfläche wird durch die enthaltenen Luftbläschen weiter verbessert. Die Filterung der Suspension erfolgt über die Filtermittel 6 hin zur Filtratableitung 5. Die Filtratableitung 5 fällt im Ausführungsbeispiel der 1 mit dem Zentralrohr 50 zusammen. Es ist jedoch auch vorgesehen, dass die Filtratableitung 5 im Inneren des Zentralrohrs 50 angeordnet ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Filtratableitung auch über den Behälterboden 8 oder die Behälterwand 7 erfolgen kann, nicht nur wie dargestellt über den Behälterdeckel 9. Im Ausführungsbeispiel der 1 sind der besseren Darstellbarkeit halber lediglich einige wenige Filtermittel 6 und die dazugehörigen Suspensionszuleitungen 3 und -ableitungen 4 dargestellt. Es können jedoch, lediglich von der gewünschten Filterleistung und den räumlichen Gegebenheiten abhängig, eine annähernd beliebige Anzahl an Filtermitteln 6 übereinander angeordnet und die Suspensionszu- und ableitungen 3, 4 entsprechend zugeordnet werden. Weiterhin können auch mehrere Filtermittelstapel in einem Gehäuse angeordnet werden. In der 1 ist lediglich eine Suspensionszuleitung 3 und eine entsprechende Suspensionsableitung 4 pro Filtermittel 6 dargestellt. Es ist jedoch vorgesehen, dass mehrere, annähernd gleichmäßig horizontal über die Behälterwand 7 verteilt, angeordnet werden. Gerade durch das Vorsehen von mehreren, insbesondere zwei bis fünfzig solcher Suspensionszuleitungen 3 pro Filtermittel 6, wird eine effektive Überströmung der Filtermittel 6 erzielt. Sind diese über den Umfang des Behälters 2 gleichmäßig verteilt, so wird dieser Effekt weiter verbessert. Ferner können die einem Filtermittel 6 zugeordneten Suspensionszuleitungen 3 in verschiedenen Höhen angeordnet sein, wodurch der Einstrom der Suspension variiert, was den Abtrag an Partikeln weiter verbessert. Allgemein ausgedrückt, erfolgt die Filteranordnung derart, dass zwei Freiheitsgrade als unabhängige, frei einstellbare Parameter – Druck und Anströmgeschwindigkeit – zur Verfügung stehen, um beides, die Filterleistung und den Grad des Rückstandsabtrags (sog. Abrasion) auf der Filteroberfläche mittels „Cross Flow" zu beeinflussen. Einflussparameter werden über die Anströmgeschwindigkeit und die Druckverhältnisse im Behälter 2 sowie in den Suspensionszu- und ableitungen gesetzt. Das Filtrationsverfahren kann durch weitere Regenerations- bzw. Reinigungsschritte ergänzt werden. So kann durch eine Pulsation der Anströmgeschwindigkeit, pulsartige Luftbeimischung, Ultraschall oder sonstige mechanische Schwingungserregung an Teilen der Filtervorrichtung 1 bzw. des Gesamtaufbaus (Beispiel: schwingende Lagerung, Rüttelwerke, Unwuchten, Exzentereinsatz, etc.) eine Verbesserung der Abrasion erzielt werden.
  • In 2 ist ein weiteres, bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Gleiche Teile sind dabei mit den gleichen Bezugszeichen versehen, wie in 1, so dass für diese auf deren Beschreibung verwiesen wird. Die Zuleitung der Suspension erfolgt nun nicht über Suspensionszuleitungen in der Behälterwand (vgl. Bezugszeichen 3 in 1), sondern über das Zentralrohr 50. Dieses weist hierfür eine zentrale Suspensionszuleitung 30 auf. Die Suspension wird dann über tangentiale Öffnungen 33 ausgebracht und über den Filtermitteln 6 in Strömung versetzt. Diese Öffnungen 33 können als Düsen ausgebildet sein, insbesondere in der Form einer Punktdüse, Flachdüse oder einer Düse mit beweglichem, insbesondere rotierendem Düsenstrahl. Auch diese Öffnungen bzw. Düsen sind so angeordnet, dass die Suspension dem Behälterinneren tangential zuführbar ist. Folglich steht die Längsachse der Düsen nicht senkrecht auf der Fläche, die parallel zum Ansatzpunkt der Düse 33 an der Suspensionszuleitung 30 erfolgt, sondern in einem davon abweichendem Winkel. Die Öffnungen 33 bzw. Düsen der Suspensionszuleitung 30 sind, anders ausgedrückt, schräg angeordnet und ausgerichtet. Das Zentralrohr 50 weist darüber hinaus auch die Filtratableitung 5 auf. Wie auch im Ausführungsbeispiel der 1 ist die Filtratableitung 5 mit den Filtermitteln 6 verbunden, so dass die gefilterte Suspension, das Filtrat, von den Filtermitteln 6 in die Filtratableitung gelangt und somit von der Filtervorrichtung 1 bzw. 100 abgeführt werden kann. Das Zentralrohr ist gekammert gestaltet, weist zwei ineinander geschobene und mit entsprechenden Verbindungen versehene Öffnungen auf oder beeinhaltet zwei oder mehr nebeneinander liegende Rohre, so dass sowohl der Filtrataustrag als auch der Suspensionseintrag über dieses Zentralrohr erfolgen kann. Für den Fachmann wird es ein Leichtes sein, das Zentralrohr 50 so zu gestalten, dass Filtratableitung 5 und Suspensionszuleitung 30 in ihm enthalten ist.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung soll anhand der 1 und 2 erläutert werden. Es ist vorgesehen, dass die Zufuhr an Suspension von der Behälterwand 7 aus erfolgt, wie für unter 1 beschrieben (Bezugszeichen 3). Die Ableitung der Suspension erfolgt nun jedoch nicht über in der Behälterwand 7 angebrachte Suspensionsableitungen, wie in den 1 und 2, sondern über das Zentralrohr 50. Anstelle der zentralen Suspensionszuleitung 30 wird nun eine zentrale Suspensionsableitung im Zentralrohr vorgesehen. Entsprechend weist das Zentralrohr dieses Ausführungsbeispiels im Zentralrohr sowohl die Filtrat- als auch die Suspensionsableitung auf. Es ist folglich ebenfalls gekammert gestaltet, weist zwei ineinander geschobene und mit entsprechenden Verbindungen versehene Öffnungen auf oder beeinhaltet zwei oder mehr nebeneinander liegende Rohre, so dass sowohl der Filtrat- als auch der Suspensionsaustrag über dieses Zentralrohr erfolgen kann. Die Öffnungen 33 führen dann entsprechend die Suspension der in dem Zentralrohr angeordneten zentralen Suspensionsableitung zu.
  • Grundsätzlich ist es auch angedacht, eine Filtervorrichtung zu gestalten, bei der im Zentralrohr sämtliche Zu- und Ableitungen angeordnet sind, d. h. sowohl die Filtratableitung als auch die Suspensionszu- und ableitungen.
  • Anhand der 1 und 2 soll ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert werden. Es ist vorgesehen, dass im Zentralrohr 50 ein Schwingungserzeuger bzw. -erreger angeordnet wird. Dieser Schwingungserzeuger erzeugt Schwingungen einer bestimmten Frequenz. Dadurch wird die Filtervorrichtung 1 bzw. 100 in Schwingung versetzt. Insbesondere werden die Filtermittel 6 in Schwingung versetzt. Durch das Schwingen der Filtermittel wird das Zusetzen weiter verhindert. Sobald Partikel sich darauf absetzen wird nicht nur die tangentiale Strömung für deren Abtrag sorgen sondern auch die leichte Schwingung der Filtermittel, insbesondere der Keramikhohlfilterscheiben. Die von dem Schwingungserzeuger erzeugte Schwingung kann unterschiedliche Frequenzen haben, wobei die Frequenz mit der besten Reinigungseigenschaft leicht durch Versuche herausgefunden werden kann. Sie kann insbesondere auch im Ultraschallbereich liegen. In Versuchen stellte sich mit den im Handel erhältlichen Keramikhohlfilterscheiben mit einem Durchmesser von 312 mm eine Frequenz von ca. 50 Hz als besonders günstig heraus.
  • Anhand der 1 und 2 soll noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert werden. Es ist vorgesehen, dass wie bei aus dem Stand der Technik bekannten Filteraufbauten, das Filtermittelpaket eine langsame Rotationsbewegung ausführt. Diese Rotationsbewegung kann zum einen von einem Motor angetrieben werden. Der Antrieb kann jedoch auch durch die Strömung der Suspension erzielt werden. Die Suspension wird dem Behälter mit einem gewissen Druck, beispielsweise ein bar, zugeführt. Es entsteht ein Flüssigkeitsstrom, der ein Filtermittelpaket oder ein einzelnes Filtermittel in eine Drehbewegung versetzen kann. Durch die Rotation des Filtermittels wird eine Schattenbildung weiter vermieden. Jeder Bereich einer Filtermittelscheibe befindet sich dadurch immer wieder in einer günstigen Anordnung zur Suspensionszuleitung. Eventuell auf der Oberfläche des Filtermittels abgelagerte Partikel werden so immer wieder abgetragen.
  • Die 3 und 4 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Filtervorrichtung 200 weist wiederum ein Zentralrohr 202 auf, über die die Filtratabfuhr erfolgt, dargestellt durch den Pfeil 50. Die Filtratableitung erfolgt über Filtratableitungen und die Filtratsammelableitung 215. Die Zuführ der Suspension erfolgt über das Zentralrohr 202, angedeutet durch den Pfeil 30. Hierfür sind in dem Zentralrohr Suspensionszuleitungen 203 mit entsprechenden Öffnungen 213 vorgesehen. Die Suspension verlässt folglich die Suspensionzuleitung 203 über die Öffnungen 213. Um das Zentralrohr 202 herum sind nun jedoch zwischen die Filtermittel 206 Einströmer 220 angeordnet. Diese bestehen aus einem ringförmigen Lager 221, der das Zentralrohr 202 umschließt. Das ringförmige Lager 221 ist jedoch mit dem Zentralrohr 202 nicht fest verbunden, sondern umschließt dieses lediglich lose, d.h. der Einströmer 220 ist drehbar. Er weist ferner Fortsätze 222 auf, in denen die Suspensionszuleitung 230 verläuft. Die Suspensionszuleitung endet in den Öffnungen 233. Ferner können auch am drehbaren Lager 221 Öffnungen 235 vorgesehen sein. Die, die Öffnungen 213 verlassende Suspension wird mit Hilfe des Einströmers 220 weiter geführt. Zum einen tritt die Suspension durch die Öffnungen 235 aus und überströmt so die Filtermittel 206. Dies ist durch den Pfeil 33 dargestellt. Weiter tritt Suspension in die Suspensionzuleitung 230 ein und wird in dieser über einen Teil des Filtermittels 206 hinweggeführt. Die Suspensionszuleitung 230 wird von der Suspension über die Öffnungen 233 verlassen, angedeutet durch die Pfeile 37 und 38. Wie sich aus der 4 deutlich ergibt, wird somit die Suspension direkt in bestimmte Bereiche des Filtermittels 206 verbracht. Durch den Einstrom an Suspension ergibt sich eine Drehbewegung des Einströmers 220, wodurch das Filtermittel 206 gleichmäßig überstrichen wird. Diese Drehbewegung des Einströmers 220 ist durch den Pfeil 20 dargestellt.
  • Weiterhin ist die Filtervorrichtung 200 behälterlos. Die Filtervorrichtung 200 stellt damit eine Alternative zu den Filtervorrichtungen 1 und 100 dar, welche jeweils einen Behälter 2 aufweisen.
  • In gewissen Anwendungsgebieten kann eine derartige Ausgestaltung vorteilhaft sein, beispielsweise in Bereichen, in denen die Filtration nur bei sehr geringem Druck zu erfolgen braucht. Die Filtervorrichtung 200 kann dann in einen die Suspension enthaltenden Behälter eingebracht werden, so dass sie sich direkt in der Suspension befindet und von ihr umgeben ist. Die Ausbildung ohne Behälter ist im Vergleich zu der Ausbildung mit Behälter kostengünstiger. Es entfällt nicht nur der Behälter, sondern auch die Suspensionsableitungen, da die Filtervorrichtung sich direkt in der Suspension befindet. Die behälterlose Variante der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung ist besonders gut geeignet für solche Filtervorrichtungen, die Strömungsrichtung vom Inneren zum Umfang der Filtermittel hin vorsehen, wie beispielsweise die Filtervorrichtung 200 der 3 und 4. Auch eine Filtervorrichtung mit umgekehrter Strömungsrichtung, wie z. B. in 1 dargestellt, kann jedoch als behälterlose Variante ausgebildet werden. Hierfür wird um den Umfang der Filtermittel herum entweder eine zylindrische, doppelte Wandung vorgesehen, die Öffnungen aufweist, die zum Inneren der Filtervorrichtung hinweisen, oder es werden Suspensionszuleitungen in der Form von Rohrleitungen um die Filtermittel herum angeordnet, die ebenfalls Öffnungen aufweisen, über die die Suspension ausgestoßen wird.
  • Schließlich kann zur längeren Führung der tangentialen Strömung um das Filtermittelpaket ein Leitring 210 vorgesehen sein. Dieser ist bevorzugt auf der Oberseite und auf der Unterseite offen; es handelt sich folglich nicht um einen Behälter. Er weist vorzugsweise die Form einer zylindrischen Wandung auf, wie in 4 dargestellt. Der Leitring kann jedoch auch eine andere Form haben. So kann mit Hilfe einer speziellen Gestaltung des Leitrings 210 die Suspension so geführt werden, dass Strudel und Wirbel erzeugt werden (Zyklon). Weiterhin ist es möglich, verschiedene Phasen der Suspension abzuziehen. Bei trichterförmiger Gestaltung des Leitringes 210 werden sich im Bereich des Trichters leichte Stoffe, z. B. Öle sammeln. Bei taillierter Gestaltung, d. h. oben und unten erweitert und in der Mitte eingeschnürt, werden sich oben leichtere Stoffe sammeln und unterhalb Stoffe mit höherer Dichte. Folglich werden die in der Suspension enthaltenen Fest- und Schwebstoffe, oder die abzutrennende weitere Flüssigkeit, nicht nur vom Filtrat abgetrennt, sondern zugleich fraktioniert. Weiter kann der Leitring 210 auch Ausbuchtungen, Ecken, Kanten oder Ähnliches aufweisen, durch die die Strömung und deren Richtung verändert wird. Dadurch kann die Strömung beispielsweise mehrmals zurückgeführt werden auf die Filtermittel 206, wodurch eine noch effektivere Überströmung erzielt wird. Schließlich kann auch auf der Ober- bzw. Unterseite des Leitringes 210 ein Deckel bzw. Boden vorgesehen sein. Dadurch verlässt die Suspension die Filtervorrichtung 200 auf der Unter- bzw. Oberseite der Filtervorrichtung. Durch die Verengung des Auslasses wird die Suspension u. U. beschleunigt, so dass diese verwirbelt wird. Durch einen zylindrischen Leitring 210 wird erreicht, dass die Suspension länger über der Oberfläche der Filtermittel 206 gehalten wird, da der Suspensionsstrom an der Wandung abprallt und zurück auf die Filtermittel geführt wird. Bei einer behälterlosen Filtervorrichtung wird somit innerhalb des vergleichsweise großen Volumens eines Behälters, z. B. eines Containers mit Flüssigkeit, ein kleiner Raum geschaffen, dessen Inhalt durch die Strömung der Suspension leicht in Bewegung gehalten werden kann. Dadurch wird die Abreinigungswirkung weiter verbessert. Der Leitring 210 kann jedoch auch entfallen; auch dann ist die Reinigungsleistung der erfindungsgemäßen, behälterlosen Filtervorrichtung 200 ausreichend, um die Oberfläche der Filtermittel 206 von Rückständen freizuhalten.
  • Zur weiteren Verstärkung des Filterkuchenabtrags kann eine Gaszuführleitung vorgesehen sein. Diese kann beispielsweise identisch sein mit einer in dem Behälter 2 vorgesehenen Überlaufleitung (nicht dargestellt). Durch diese Gaszuführleitung wird dem Inneren des Behälters 10 Gas, insbesondere Luft, zugeführt. Diese Luftzufuhr kann zeitweilig, insbesondere in Intervallen, erfolgen oder auch kontinuierlich. Durch das Einbringen von Luft, beispielsweise mit einem geringen Überdruck, erhöht sich die Strömungsgeschwindigkeit bei gleichbleibender Pumpleistung und gleichbleibendem Gesamtdruck. Ferner bilden sich Verwirbelungen, wodurch sich der Filterkuchen löst. Die Dauer des Lufteintrags kann sehr kurz sein; ein Einblasen von Luft im Sekundenbereich erwies sich in Versuchen bereits als ausreichend. Die Luftzufuhr kann jedoch auch länger dauern, sogar kontinuierlich erfolgen, was von der zu filternden Suspension letztlich abhängt. Bereits der in einer bis wenigen Sekunden eingebrachte minimale Luftanteil genügt, um abgelagerte Partikel zu verwirbeln und in Suspension zu bringen. Durch die zerplatzenden und sich neu bildenden Luftblasen wird die Wassersäule verwirbelt. Die Gaszuführleitung kann mit bereits vorhandenen Komponenten, beispielsweise der Überlaufleitung, wie oben ausgeführt, identisch sein. Ähnlich könnte sie auch beispielsweise mit einer Suspensionszuleitung identisch sein. Schließlich kann auch eine separate Gaszuführleitung angeordnet werden.
  • Schließlich ist auch vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Filtervorrichtung rückspülbar ist. Dabei wird Filtrat oder Suspension über die Filtratableitung dem Behälter wieder zugeführt, die Flussrichtung sozusagen umgekehrt. Ein solcher Rückspülschritt kann als gesonderter Spülschritt in den Filtrationsvorgang eingebaut werden. Keramikfilter erlauben dabei die Verwendung relativ hoher Drücke für eine erheblich effizientere und schnellere Frei- oder Rückspülung der Filteraufbauten.

Claims (22)

  1. Filtervorrichtung aufweisend einen Behälter, zumindest je eine Suspensionszuleitung und eine Suspensionsableitung, zumindest eine Filtratableitung und zumindest ein Filtermittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Suspensionszuleitung (3, 30, 203, 230) in der Behälterwand (7) und/oder im Behälterinnenraum (10) angeordnet ist, wobei die Suspensionszuleitung so angeordnet ist, dass die Suspension dem Behälter (2) tangential zuführbar ist.
  2. Filtervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Behälters mehrere Suspensionszuleitungen angeordnet sind.
  3. Filtervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass annähernd gleichmäßig verteilt jedem Filtermittel (6, 206) mehrere Suspensionszuleitungen und Suspensionsableitungen (4) zugeordnet sind.
  4. Filtervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Suspensionszuleitungen und/oder Suspensionsableitungen auf unterschiedlichen Höhen des Behälters angeordnet sind.
  5. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Suspensionszuleitung (3) in der Behälterwand eine Düse ist, insbesondere eine Punktdüse, Flachdüse oder eine Düse mit rotierendem und/oder schwenkbarem Düsenstrahl oder eine Venturi-Düse ist.
  6. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Suspensionszuleitung (30) im Behälterinnenraum zumindest eine, insbesondere mehrere tangentiale Öffnungen (33) pro Filtermittel aufweist, die bevorzugt als Düse, insbesondere als Punktdüse, Flachdüse oder Düse mit beweglichem, insbesondere rotierendem Düsenstrahl, oder als Venturi-Düse ausgebildet ist.
  7. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Suspensionszuleitung links- und/oder rechtstangential angeordnet ist, insbesondere, dass in einer Filtervorrichtung (1, 100) sowohl links- als auch rechtstangentiale Suspensionszuleitungen vorgesehen sind.
  8. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsen der zentralen Suspensionszuleitung links- und/oder rechtstangential ausgerichtet sind, insbesondere, dass in einer Filtervorrichtung sowohl links- als auch rechtstangential ausgerichtete Düsen vorgesehen sind.
  9. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung aus einzelnen Filtermodulen besteht, wobei jedes Filtermodul zumindest eine Suspensionszuleitung, eine Suspensionsableitung, ein Filtermittel und eine Filtratableitung aufweist.
  10. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Filtermittel zentral und/oder in der Behälterwand gelagert ist.
  11. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangene Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermittel scheibenförmig ist, insbesondere dass das Filtermittel eine Keramikhohlfilterscheibe ist.
  12. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Filtermittel in Form von Filtermittelpaketen konzentrisch um die Hauptachse des Filterbehältnisses angeordnet sind und um diese Achse rotierbar sind.
  13. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Behälter Gas, insbesondere Luft zuführbar ist, insbesondere über eine Gaszuführleitung, wobei die Luft zeitweilig, insbesondere in Intervallen, oder fortwährend zuführbar ist.
  14. Filtervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtervorrichtung ein Zentralrohr (50, 202) aufweist, das eine Filtratableitung (5, 215) ist oder aufweist und/oder das eine Suspensionszuleitung (30, 203) ist oder aufweist und/oder das eine Suspensionsableitung ist oder aufweist.
  15. Filtervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Zentralrohr ein Schwingungserzeuger angeordnet ist.
  16. Filtervorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwingungserzeuger eine Schwingung von 30–80 Hz erzeugt.
  17. Filtervorrichtung, aufweisend zumindest ein, insbesondere mehrere scheibenförmige Filtermittel, die um ein Zentralrohr herum angeordnet sind und in welchem die Filtratableitung angeordnet ist, weiter aufweisend zumindest je eine Suspensionszuleitung und eine Suspensionsableitung, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Mittel (3, 30, 203, 213, 233, 235, 220) vorgesehen ist, mit dem mit Hilfe einer Strömungspumpe Suspension über das zumindest eine Filtermittel (6, 206) führbar ist, so dass die Filtermitteloberfläche von Rückständen freihaltbar ist, wobei das Mittel so angeordnet ist, dass die Suspension tangential über die Filtermitteloberfläche führbar ist.
  18. Filtervorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass im Zentralrohr (50, 202) zumindest eine Suspensionszuleitung (30, 230) angeordnet ist, mit der Suspension über zumindest eine Öffnung (33, 213, 233, 235) über das Filtermittel führbar ist.
  19. Filtervorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Umfangs des Filtermittels zumindest eine Suspensionszuleitung (3, 230) angeordnet ist, mit der zu filterndes Abwasser über zumindest eine Öffnung (33, 213, 233, 235) über das Filtermittel führbar ist.
  20. Filtervorrichtung nach Anspruch 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl im Zentralrohr als auch im Bereich des Umfangs des Filtermittels zumindest je eine Suspensionszuleitung (3, 30, 230) angeordnet ist, mit der Suspension über zumindest eine Öffnung (33, 213, 233, 235) über das Filtermittel führbar ist.
  21. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 17–20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Leitring (210), insbesondere in der Form einer zylinderförmigen Wandung, um den Umfang des Filtermittelpaketes herum angeordnet ist.
  22. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 17–21, dadurch gekennzeichnet, dass um das Zentralrohr (50, 202) zwischen den Filtermitteln (6, 206) zumindest jeweils ein Einströmer (220) angeordnet ist, wobei dieser insbesondere ein ringförmiges Lager (221) und Fortsätze (222) aufweist mit einer Suspensionszuleitung (230) und entsprechenden Öffnungen (233, 235), so dass die Suspension über die Oberfläche der Filtermittel führbar ist.
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