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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Träger für ein Informationsmedium.
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Informationsmedien,
beispielsweise in Form von Druckerzeugnissen wie Prospekte, Flyer
oder Gutscheinkarten, werden häufig
an exponierten und für
den jeweiligen Adressaten nicht übersehbaren Orten
angebracht, um dessen Aufmerksamkeit erregen und wahrgenommen werden
zu können.
Besonders geeigneter Anbringungsort für ein solches Informationsmedium
ist das Kraftfahrzeug, da dessen Nutzung durch den Adressaten zwangsläufig zur Wahrnehmung
des an ihm angeordneten Informationsmediums führt. In der Regel wird dabei
das Informationsmedium, bei dem es sich für den Adressaten im ungünstigsten
Fall um einen Strafzettel handeln kann, an der Windschutzscheibe
unter den Scheibenwischer geklemmt. Nachteilig an dieser Vorgehensweise
ist, dass einerseits durch den Klemmvorgang das Informationsmedium
beschädigt
werden kann, und dass es andererseits ungeschützt vor Witterungseinflüssen ist.
Außerdem
wird es vom Fahrer häufig
vor dem Einsteigen nicht bemerkt, so dass er erneut das Fahrzeug
verlassen muss um es zu entfernen und die vom Informationsmedium
vermittelte Botschaft negativ beeinflusst ist.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, einen Träger für ein Informationsmedium
anzugeben, der eine einfache und ästhetisch ansprechende Anbringung
des Informationsmediums an einer Wandfläche, insbesondere an einer
Scheibe eines Kraftfahrzeuges, ermöglicht.
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Die
genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung
gelöst
mit einem Träger
für ein
Informationsmedium mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Da
das Informationsmedium in einem verschließbaren Beutel zum Auf- und
Entnehmen des Informationsmediums angeordnet ist, ist dieses vor
Witterungseinflüssen
geschützt.
Da außerdem
dieser Beutel mit wenigstens einem Fixierelement reversibel an einer
Wandfläche
angebracht werden kann, ist eine Beschädigung des Informationsmediums
vermieden. Darüber
hinaus ist eine größere Flexibilität bei der
Wahl des Anbringungsortes möglich,
beispielsweise an der Seitenscheibe an der Fahrerseite des Kraftfahrzeuges,
da die Wandfläche
keine Strukturteile, beispielsweise Spalte, Scheibenwischer, Türgriffe
aufweisen muss, die im Stand der Technik zum Fixieren des Informationsmediums
erforderlich sind. Durch die Verwendung eines Beutels ist es auch
auf einfache Weise möglich,
ein mehrteiliges Informationsmedium oder kleinere körperliche
Gegenstände
einfach anzubringen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist als Beutel ein
zumindest auf einer Seite transparenter Flachbeutel aus einer Kunststofffolie vorgesehen.
Dies ermöglicht
eine kostengünstige Herstellung
des Trägers.
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Vorzugsweise
ist der Beutel spritzwasserdicht verschließbar. Auf diese Weise ist das
in ihm eingeschlossene Informationsmedium vor einer Beschädigung durch
Regen geschützt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist als Beutel ein Druckverschlussbeutel vorgesehen, der nahezu
wasserdicht wiederverschließbar und
als Massenprodukt äußerst kostengünstig ist.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
das Fixierelement als Fixierteil zum Anbringen an der Wandfläche einen
Saugnapf auf. Ein solcher Saugnapf ermöglicht eine besonders einfache
und die Oberfläche
der Wandfläche schonende
Anbringung des Trägers
an glatten Wandflächen,
insbesondere an einer Autoscheibe, und kann problemlos und rückstandsfrei
entfernt werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist das Fixierelement einen rückseitigen
Haltedorn mit einer Querschnittsverjüngung auf, der eine in einer
Randleiste des Beutels befindliche Öffnung durchsetzt. In dieser
Ausführungsform
können
Fixierelement und Beutel zwei separate Bauteile bilden, die jeweils
kostengünstig
hergestellt werden können.
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Zur
weiteren Erläuterung
der Erfindung wird auf das Ausführungsbeispiel
der Zeichnung verwiesen. Es zeigen:
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1 einen Träger gemäß der Erfindung
unmittelbar vor dem Anbringen an einer Wandfläche in einer Seitenansicht,
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2 den Träger in einer an der Wandfläche angebrachten
Position in einer Draufsicht auf seine Flachseite.
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Gemäß 1 umfasst der Träger einen
Beutel 2, im Beispiel ein Flachbeutel aus einer transparenten
Folie aus Polyethylen PE, in dem ein Informationsmedium 3,
beispielsweise ein Druckerzeugnis im Postkartenformat, eingesteckt
ist. Der Beutel 2 ist an seinem oberen Rand mit Verschlussleisten 4, 5 versehen,
die im geschlossenen Zustand ineinander greifen und das Innere des
Beutels 2 spritzwasserdicht verschließen. Die Verschluss leisten 4 und 5, wie
sie bei Druckverschlussbeuteln üblich
sind, ermöglichen
ein mehrmaliges problemloses Öffnen
und Verschließen
des Beutels 2.
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Im
Bereich seiner Öffnung 8 ist
der Beutel 2 mit versteiften Randleisten 7 versehen,
die eine Öffnung 8,
beispielsweise in Form eines kreisförmigen Loches oder eines Schlitzes,
aufweisen, durch die ein Fixierelement 9 hindurchgesteckt
ist. Das Fixierelement 9 weist ein Fixierteil 10 zum
Befestigen an einer Wandfläche 11 sowie
einen Haltedorn 12 zum Anbringendes Beutels 2 auf,
der durch die Öffnung 8 gesteckt
ist. Der Haltedorn 12 ist mit einer Querschnittsverengung 13 versehen
und hintergreift mit einem Absatz an der Basis einer konischen Spitze 14 die
Randleiste 7 an ihrer dem Fixierteil 10 abgewandten
Flachseite, so dass der Beutel 2 gegen unbeabsichtigtes
Lösen vom
Fixierelement 9 gesichert ist. Durch die an seinem freien
Ende konische und im Übergang
zur konischen Spitze 14 leicht abgerundete Formgebung des
Haltedorns 12 und auf Grund der Flexibilität der für den Beutel 2 verwendeten
Kunststofffolie kann dieser problemlos in die Öffnung 8 eingeführt und
aus dieser entfernt werden, so dass nach Entfernen des Fixierelementes 9 von
der Wandfläche 11 ein
einfaches Öffnen
des Beutels 2 ermöglicht
ist.
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Als
Fixierteil 10 ist im Ausführungsbeispiel ein Saugnapf
(Haftsauger) vorgesehen, mit dem der Träger 1 einfach und
reversibel an einer glatten Wandfläche 11, beispielsweise
die Seitenscheibe eines Kraftfahrzeuges, angebracht werden kann,
wie dies durch den Pfeil P veranschaulicht ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
sind Fixierelement 9 und Beutel 2 getrennte Bauteile.
Alternativ hierzu ist es auch möglich,
das Fixierelement an einer Flachseite des Beutels 2 unlösbar, beispielsweise
durch eine stoffschlüssige
Verbindung, anzubringen so dass Fixierelement 9 und Beutel 2 eine
bauliche Einheit bilden.
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Anstelle
des im Ausführungsbeispiel
dargestellten einzigen Fixierelements 9 können je
nach Größe des Beutels
und Umfang des Informationsmediums 3 auch mehrere Fixierelemente 9 vorgesehen sein.
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In 2 ist zu erkennen, dass das
Informationsmedium 3 nach Anbringung an der Wandfläche 11 in
einem ästhetisch
einwandfreien Zustand untergebracht ist, wie er insbesondere bei
für Werbezwecke
eingesetzten Informationsmedien wichtig ist.