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DE10330394A1 - Verfahren zur Herstellung oberflächenbeschichteter nanoskaliger Teilchen durch Polymerbeschichtung in der Gasphase - Google Patents

Verfahren zur Herstellung oberflächenbeschichteter nanoskaliger Teilchen durch Polymerbeschichtung in der Gasphase Download PDF

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DE10330394A1
DE10330394A1 DE2003130394 DE10330394A DE10330394A1 DE 10330394 A1 DE10330394 A1 DE 10330394A1 DE 2003130394 DE2003130394 DE 2003130394 DE 10330394 A DE10330394 A DE 10330394A DE 10330394 A1 DE10330394 A1 DE 10330394A1
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DE
Germany
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plasma
nanoscale particles
particles
coating
organic compound
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2003130394
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English (en)
Inventor
Michael Schallehn
Horst Hahn
Hermann Sieger
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SusTech GmbH and Co KG
Original Assignee
SusTech GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by SusTech GmbH and Co KG filed Critical SusTech GmbH and Co KG
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Publication of DE10330394A1 publication Critical patent/DE10330394A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01JCHEMICAL OR PHYSICAL PROCESSES, e.g. CATALYSIS OR COLLOID CHEMISTRY; THEIR RELEVANT APPARATUS
    • B01J2/00Processes or devices for granulating materials, e.g. fertilisers in general; Rendering particulate materials free flowing in general, e.g. making them hydrophobic
    • B01J2/006Coating of the granules without description of the process or the device by which the granules are obtained

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Other Resins Obtained By Reactions Not Involving Carbon-To-Carbon Unsaturated Bonds (AREA)
  • Chemical Vapour Deposition (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung nanoskaliger Teilchen, die auf zumindest einem Teil ihrer Oberfläche eine Beschichtung aufweisen, bei dem man nanoskalige Teilchen und wenigstens eine unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung in einer Reaktionszone in Kontakt bringt und mit Hilfe eines Plasmas eine Polymerbeschichtung der Teilchenoberfläche bewirkt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung nanoskaliger Teilchen, die auf zumindest einem Teil ihrer Oberfläche eine Beschichtung aufweisen, bei dem man nanoskalige Teilchen und wenigstens eine unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung in einer Reaktionszone in Kontakt bringt und mit Hilfe eines Plasmas eine Polymerbeschichtung der Teilchenoberfläche bewirkt.
  • Zubereitungen von Teilchen mit Teilchengrößen im Nanometerbereich (nanoskalige Teilchen) haben in vielen Bereichen der Technik Anwendung gefunden. Sie dienen beispielsweise im Bereich der Elektrotechnik als Dielektrika für miniaturisierte Vielschichtkondensatoren, als Katalysatoren, als Zusätze für Farben und Kosmetika, als Zusätze zu Kunststoffen, um diese beispielsweise gegen thermische oder photochemische Zersetzung zu stabilisieren oder deren dielektrische und/oder magnetische Eigenschaften zu verändern, und als Poliermittel. Spezielle Anwendungen existieren für Suspensionen, die Teilchen mit magnetischen, ferroelektrischen oder piezoelektrischen Eigenschaften enthalten, und die sich beispielsweise für magnetooptische Anwendungen, als Sensorwerkstoffe oder als Magnetofluide eignen. Derartige Dispersionen nanoskaliger Teilchen, die befähigt sind, sich unter Einwirkung magnetischer, elektrischer oder elektromagnetischer Wechselfelder erwärmen zu lassen, dienen beispielsweise der Herstellung von Klebe- und Dichtmitteln, die in Folge der durch das Anlegen magnetischer, elektrischer oder elektromagnetischer Wechselfelder induzierten Erwärmung aushärten oder wobei ein bestehender Klebeverbund getrennt wird.
  • Um in nanoskaligen Suspensionen eine Agglomeration oder Zusammenwachsen der Teilchen im Wesentlichen zu verhindern und/oder um eine gute Dispergierbarkeit der teilchenförmigen Phase in der kohärenten Phase der Zubereitungen zu gewährleisten, sind die eingesetzten Teilchen in der Regel oberflächenmodifiziert bzw. oberflächenbeschichtet. Dazu weisen die Teilchen auf zumindest einem Teil ihrer Oberfläche eine ein- oder mehrlagige Beschichtung auf, die wenigstens eine Verbindung mit ionogenen, ionischen und/oder nichtionischen oberflächenaktiven Gruppen enthält.
  • Es ist bekannt, die Synthese und Beschichtung nanoskaliger Teilchen in der Flüssigphase vorzunehmen. Solche Verfahren basieren beispielsweise auf einer Ausfällung der Teilchen aus wässrigen Lösungen von Metallsalzen durch Änderung des pH-Werts und anschließendes Inkontaktbringen mit einem Oberflächenbehandlungsmittel, um oberflächenmodifizierte bzw. oberflächenbeschichtete Teilchen zu erhalten. Nachteilig an diesen Verfahren in flüssiger Phase ist, dass Synthese- und Oberflächenmodifizierung häufig in verschiedenen Lösungsmitteln durchgeführt werden müssen. Soweit kristalline Teilchen erwünscht sind, müssen diese häufig noch in einem zusätzlichen Verfahrensschritt durch ein Hydrothermalverfahren kristallisiert werden.
  • Das deutsche Gebrauchsmuster DE 94 03 581.4 U1 beschreibt eine Vorrichtung für Mikrowellenstrahlung und damit erzeugte beschichtete Nanopulver.
  • Die DE-C-196 38 601 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung polymerbeschichteter nanoskaliger Teilchen, bei dem eine verdampfbare Metallverbindung und ein Reaktionsgas in ein Mikrowellenplasma eingebracht werden, wobei sich die Kerne der Partikel bilden und darauf anschließend eine Polymerbeschichtung durch Inkontaktbringen mit einer polymerisierbaren organischen Verbindung und Polymerisation mit dem UV-Licht des Mikrowellenplasmas erzeugt wird.
  • Die WO 99/52624 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung beschichteter Partikel aus einem Kern, der aus einer Verbindung eines Metalls oder Halbmetalls mit einem Nichtmetall besteht und einer Hülle aus Ruß. Dazu werden die Partikel in eine Aerosol-Form überführt, mit einem Gas in Kontakt gebracht, das mindestens eine aromatische Verbindung enthält und zusammen mit dem Gas durch die Plasmazone eines Mikrowellenplasmas geleitet.
  • In Mat. Res. Soc. Symp. Proc. Vol. 740, I11.12.1–I11.12.6 (2003) wird die in situ-Herstellung von polymerbeschichteten Zirkondioxidpartikeln durch Zersetzung von Zirkon-tert.-butoxid beschrieben. Dazu wird in einer zweistufigen Synthese in der Gasphase (CVS) zunächst der nanokristalline keramische Kern durch thermische Zersetzung in einer ersten Reaktionszone erzeugt und anschließend die Polymerbeschichtung durch Plasmapolymerisation in einer zweiten Reaktionszone in Gegenwart eines kontinuierlichen oder gepulsten Plasmas erzeugt. Die Polymerbeschichtung resultiert dabei aus den bei der Pyrolyse der Zirkondioxid-Vorstufe resultierenden organischen Nebenprodukten. Es wurde gefunden, dass die Struktur und Dicke der Polymerbeschichtung durch Variation verschiedener Parameter bei der Plasmaerzeugung beeinflusst werden kann. Der Einsatz von zusätzlichen polymerisierbaren Verbindungen zur Erzeugung der Oberflächenbeschichtung wird in diesem Dokument nicht beschrieben.
  • In Chem. Vap. Deposition 2003, 9, Nr. 1, S. 40–44, wird die in-situ-Herstellung von polymerbeschichteten Aluminiumoxid-Nanopulvern durch ein CVS-Verfahren beschrieben. Die dazu eingesetzte Vorrichtung entspricht der der zuvor genannten Publikation. Zur Erzeugung einer Polyethylenbeschichtung wurden die Nanopartikel in Gegenwart von Ethen mit einem kontinuierlichen Plasma behandelt. Der Einsatz eines gepulsten Plasmas ist nicht offenbart.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zur Herstellung oberflächenbeschichteter nanoskaliger Teilchen zur Verfügung zu stellen, bei dem die zuvor beschriebenen Nachteile der Herstellung in flüssiger Phase vermieden werden. Die Beschichtungen sollen zur Erzielung möglichst vielfältiger Materialeigenschaften für die diversen Einsatzbereiche nanoskaliger Teilchen funktionelle Gruppen aufweisen. Der Gehalt an funktionellen Gruppen soll sich in einfacher Weise durch die Reaktionsparameter steuern lassen.
  • Überraschenderweise wurde nun gefunden, dass diese Aufgabe durch ein Verfahren gelöst wird, bei dem man ein gepulstes Plasma auf nanoskalige Teilchen und funktionalisierte oder zur Funktionalisierung befähigte plasmapolymerisierbare organische Verbindungen einwirken lässt.
  • Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung nanoskaliger Teilchen, die auf zumindest einem Teil ihrer Oberfläche eine Beschichtung aufweisen, bei dem man
    • a) nanoskalige Teilchen und wenigstens eine unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung bereitstellt,
    • b) die nanoskaligen Teilchen und die organische Verbindung in wenigstens einer Reaktionszone miteinander in Kontakt bringt und durch ein gepulstes Plasma eine Abscheidung und Polymerisation der organischen Verbindung auf der Teilchenoberfläche bewirkt, und
    • c) die beschichteten Teilchen isoliert.
  • „Nanoskalige Teilchen" im Sinne der vorliegenden Anmeldung sind Teilchen mit einem volumengemittelten Teilchendurchmesser von höchstens 100 nm. Ein bevorzugter Teilchengrößenbereich beträgt 2 bis 50 nm, insbesondere 3 bis 30 nm und besonders bevorzugt 4 bis 15 nm. Derartige Teilchen zeichnen sich durch eine hohe Uniformiertheit bezüglich ihrer Größe, Größenverteilung und Morphologie aus. Die Teilchengröße wird dabei bevorzugt nach der UPA-Methode (Ultrafine Particle Analyzer) bestimmt, z.B. nach dem Laser-Streulicht-Verfahren (laserlight back scattering). Die erfindungsgemäß eingesetzten nanoskaligen Teilchen weisen in einer bevorzugten Ausführungsform ferromagnetische, ferrimagnetische oder piezoelektrische Eigenschaften auf. Sie sind insbesondere superparamagnetisch.
  • Bevorzugt weisen die Nanopartikel mindestens ein Element auf, das ausgewählt ist unter Fe, Co, Ni, Cr, Mo, W, V, Nb, Ta, Ti, Zr, Hf, Be, Mg, Ca, Sr, Ba, Al, Ga, In, Si, Ge, Sn, Pb, As, Sb, Bi, Ce, Pr, Nd, Pm, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb, Lu, Mischungen, Legierungen aus zwei oder mehr der genannten Elemente, Oxiden und Mischoxiden aus zwei oder mehr der genannten Elemente. Erfindungsgemäß geeignete nanoskalige Oxide sind z.B. Fe2O3, TiO2, HfO2, Al2O3, ZrO2, ZnO, SiO2, SnO2 und Mischungen davon.
  • Weiterhin können die Nanopartikel Magnetit, Macchiemit, Goethit oder ein Ferrit der allgemeinen Formel MeOFe2O3 aufweisen, wobei Me für ein Element ausgewählt unter Mn, Co, Ni, Cu, Zn, Mg oder Cd steht, oder Me ein Gemisch aus zwei oder mehreren dieser Elemente bedeutet. Dazu zählen beispielsweise Cobaltferrit und NiZn-ferrit.
  • Geeignet sind auch Perowskite der allgemeinen Formel MIIMIVO3, wie BaTiO3 und SrTiO3.
  • Eine Aufzählung geeigneter Nanopartikel findet sich beispielsweise in der DE-A-199 54 960, worauf hier in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • Als nanoskalige Teilchen eignen sich auch Metallmischoxide der allgemeinen Formel MIIMIIIO4, worin MII für eine erste Metallkomponente steht, die wenigstens zwei voneinander verschiedene zweiwertige Metalle umfasst und MIII für eine weitere Metallkomponente steht, die wenigstens ein dreiwertiges Metall umfasst. Dabei handelt es sich vorzugsweise um Doppeloxide vom Spinell-Typ, wie z.B. Ferrite der Formel MIIFe2O4. Bevorzugt ist eines der zweiwertigen Metalle ausgewählt unter Mn, Fe, Co und Ni. Vorzugsweise ist wenigstens ein weiteres ausgewählt unter Zn und Cd.
  • Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung ist vorzugsweise ausgewählt unter Alkenen, Alkinen, Cycloalkanen, Cycloalkenen, Heterocycloalkanen, Heterocycloalkenen, Aromaten, Heteroaromaten, siliciumorganischen Verbindungen und Mischungen davon.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung umfasst der Ausdruck „Alkene" ungesättigte lineare oder verzweigte aliphatische Kohlenwasserstoffe, die wenigstens eine Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung aufweisen. Umfasst sind auch Verbindungen, die mehr als eine Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung im Molekül enthalten, wie Diene, Triene und Polyene. Vorzugsweise handelt es sich um geradkettige oder verzweigte C3-C30-Alkene, besonders bevorzugt C3-C20-Alkene und insbesondere C4-C10-Alkene. Dazu zählen beispielsweise Propen, 1-Buten, 2-Buten, Isobuten, 1-Penten, 2-Methyl-1-buten, 2-Penten, 1-Hexen, 2-Hexen, 3-Hexen, 1,3-Butadien, 1,4-Pentadien, 1,3,5-Octatrien, etc.
  • Der Ausdruck „Alkene" umfasst auch substituierte Alkene, welche im Allgemeinen 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr Substituenten aufweisen können, die vorzugsweise ausgewählt sind unter den im Folgenden genannten Substituenten. Umfasst sind auch Verbindungen, die durch ein oder mehr als ein nicht benachbartes Heteroatom oder heteroatomhaltige Gruppe, wie O, S und NRa, worin Ra für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl oder Aryl steht, unterbrochen sind. Besonders geeignet zur Herstellung nanoskaliger Teilchen mit fluorierten Oberflächen sind z.B. Tetrafluorethen, Hexafluorpropen und Hexafluorpropylenoxid.
  • Der Ausdruck „Alkine" im Sinne der vorliegenden Erfindung steht für geradkettige oder verzweigte aliphatische Kohlenwasserstoffe, die eine oder mehr als eine Kohlenstoff-Kohlenstoff-Dreifachbindung im Molekül enthalten. Der Ausdruck „Alkine" umfasst auch substituierte Alkine, welche im Allgemeinen 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr als 5 der im Folgenden genannten Substituenten tragen können. Ein bevorzugtes Alkin ist Acetylen.
  • Der Ausdruck „Cycloalkane" umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung unsubstituierte und substituierte Cycloalkane, vorzugsweise C5-C8-Cycloalkane, wie Cyclopentyl, Cyclohexyl oder Cycloheptyl, die im Falle einer Substitution im Allgemeinen 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr als 5 der im Folgenden genannten Substituenten tragen können.
  • Der Ausdruck „Cycloalken" umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht aromatische ungesättigte cyclische Kohlenwasserstoffe, die eine oder mehr als eine Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung im Ring aufweisen. Dazu zählen C3-C8-Cycloalkene, wie Cyclopropen, Cyclopentadien, Cyclohexen, Cycloheptatrien und Cyclooctatetraen. Umfasst sind auch substituierte Cycloalkene, die in Abhängigkeit von ihrer Ringgröße 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr als 5 Substituenten tragen können, die vorzugsweise ausgewählt sind unter den im Folgenden genannten.
  • Der Ausdruck „Heterocycloalkane" im Sinne der vorliegenden Erfindung umfasst gesättigte, cycloaliphatische Verbindungen mit im Allgemeinen 3 bis 8 Ringatomen, in denen 1, 2, 3 oder mehr der Ringkohlenstoffatome durch Heteroatome, vorzugsweise ausgewählt aus dem Elementen Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel, ersetzt sind und die gegebenenfalls substituiert sein können. Im Falle einer Substitution weisen die Heterocycloaliphaten in Abhängigkeit von ihrer Ringgröße 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr als 5 Substituenten auf, die vorzugsweise ausgewählt sind unter den im Folgenden genannten. Geeignete Heterocycloalkane sind z.B. Pyrrolidin, Piperidin, Imidazol, Pyrazol, Morpholin, Thiazol, Piperazin, Tetrahydrothiophen, Tetrahydrofuran, Dioxan, etc. Bevorzugt sind Epoxide (Oxirane), wie Ethylenoxid, Propylenoxid und Butylenoxid.
  • Der Ausdruck „Heterocycloalkene" umfasst nicht aromatische einfach oder mehrfach ungesättigte cyclische Kohlenwasserstoffe, die 1, 2, 3 oder mehr als 3 Heteroatome, die vorzugsweise ausgewählt sind aus den Elementen Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel, aufweisen können und die gegebenenfalls substituiert sein können.
  • Der Ausdruck „Aromat" umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung sowohl unsubstituierte als auch substituierte Aromaten und steht vorzugsweise für Benzol, Toluol, Xy-lol, Naphthalin, Anthracen, Phenanthren, etc. Umfasst sind auch substituierte Aromaten, die in Abhängigkeit von ihrer Ringgröße im Allgemeinen 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr als 5 Substituenten aufweisen, die vorzugsweise ausgewählt sind unter den im Folgenden genannten.
  • Der Ausdruck „Heteroaromat" umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung unsubstituierte oder substituierte heterocycloaromatische Verbindungen, die beispielsweise ausgewählt sind unter Pyrrol, Imidazol, Pyrazol, Pyridin, Pyridazin, etc. Umfasst sind auch substituierte Heteroaromaten, die in Abhängigkeit von ihrer Ringgröße 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr als 5 Substituenten tragen können, die vorzugsweise ausgewählt sind unter den im Folgenden genannten.
  • Als Beschichtungsmittel geeignete siliciumorganische Verbindungen sind z.B. Silane. Geeignete Silane sind beispielsweise in der DE-A-19955816, der US 5,718,907 , WO 98/22536, WO 01/27945, WO 01/31662 und WO 97/38058 beschrieben, worauf hier in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • Bevorzugt umfasst das Beschichtungsmittel wenigstens ein Silan der allgemeinen Formel I SiR1 xR2 4–x (I)worin
    die Reste R1 unabhängig voneinander für hydrolytisch nicht abspaltbare Gruppen stehen, wobei zwei Reste R1, die an zwei verschiedene Silane der Formel (I) gebunden sind, auch gemeinsam für eine diese Silane verbrückende Gruppe stehen können,
    die Reste R2 unabhängig voneinander für Hydroxylgruppen oder hydrolytisch abspaltbare Gruppen stehen, und
    x für eine ganze Zahl von 0 bis 3 steht.
  • Die hydrolytisch nicht abspaltbaren Reste R1 sind vorzugsweise ausgewählt unter Alkyl, insbesondere C1-C20-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Decyl, Undecyl, Dodecyl, Octadecyl etc., Alkenyl, insbesondere C1-C20-Alkenyl, wie Vinyl, 1-Propenyl, 2-Propenyl etc., Alkinyl, insbesondere C1-C20-Alkinyl, wie Acetylenyl und Propargyl, Cycloalkyl, vorzugsweise C5- bis C8-Cycloalkyl, wie Cyclopentyl und Cyclohexyl, Aryl, vorzugsweise C6- bis C10-Aryl, wie z.B. Phenyl und Naphthyl, und den entsprechenden Alkaryl- und Arylalkylgruppen. Geeignete längerkettige Alkyl- und Alkenylreste sind auch die von natürlichen Fettsäuren abgeleiteten Reste, wobei die Alkenylreste auch zwei- oder mehrfach ungesättigt sein können. Die zuvor genannten Reste können wenigstens einen Substituenten aufweisen, der vorzugsweise ausgewählt ist unter Amino, Acyl, Carboxyl, Epoxy, Mercapto, Cyano, Halogen. Die zuvor genannten Alkyl-, Alkenyl-, Alkinyl- und Cycloalkylgruppen können durch ein oder mehrere nicht benachbarte Heteroatome und/oder heteroatomhaltige Gruppen, die vorzugsweise ausgewählt sind unter O und NR3, worin R3 für Wasserstoff oder Alkyl steht, unterbrochen sein.
  • Beispiele für hydrolytisch abspaltbare Gruppen R2 sind Wasserstoff, Halogen, wie F, Cl, Br und I, insbesondere Cl und Br, Alkoxy, bevorzugt C1-C4-Alkoxy, wie z.B. Methoxy, Ethoxy, n-Propoxy, Isopropoxy und Butoxy, Aryloxy, bevorzugt C6-C10-Aryloxy, wie Phenoxy, Alkaryloxy, wie Benzyloxy, Acyloxy, bevorzugt C1-C4-Acyloxy, wie Acetoxy und Propionyloxy und Acyl, wie Acetyl und Propionyl. Weitere geeignete Gruppen R2 sind Aminogruppen, wobei die Aminstickstoffe zusätzlich einen oder zwei Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylreste aufweisen können, Amidgruppen, wie Benzamido und Aldoxim- oder Ketoximgruppen. Zwei Reste R2, die an verschiedene Silane der Formel I gebunden sind, können auch für eine diese Silane verbrückende Gruppe stehen. Solche Gruppen leiten sich z.B. formal von Diolen, wie 1,2-Ethandiol, 1,3-Propandiol oder von Diaminen, wie 1,2-Diaminoethan, durch Abspaltung je eines Wasserstoffatoms der endständigen Hydroxy- bzw. Aminogruppen ab. Besonders bevorzugte Reste R2 sind C1- bis C4-Alkoxygruppen, insbesondere Methoxy und Ethoxy.
  • Besonders bevorzugt sind Silane der Formel I, die einen, zwei oder drei Reste R2 aufweisen, die für Alkoxy stehen.
  • Konkrete Beispiele für als Oberflächenmodifizierungsmittel geeignete Silane sind z.B. Vinyltrimethylsilan, Methyltriethoxysilan, 3-Aminopropyltriethoxysilan, N-(2-Aminoethyl)-3-aminopropyltrimethoxysilan, Trimethoxysilylpropyldiethylentriamin, N-(6-Aminohexyl)-3-aminopropyltrimethoxysilan, Benzoyloxypropyltrimethoxysilan, Bis(N-methylbenzamido)ethoxymethylsilan, etc.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich in vorteilhafter Weise zur Oberflächenbeschichtung nanoskaliger Teilchen, wobei die resultierende Beschichtung funktionelle Gruppen aufweist.
  • In einer ersten geeigneten Ausführungsform erfolgt die Oberflächenbeschichtung und die Einführung funktioneller Gruppen durch die polymerisierbare organische Verbindung. Insbesondere weisen die unter Plasmabedingungen polymerisierbaren organischen Verbindungen dann wenigstens einen Substituenten auf, der ausgewählt ist unter Hydroxy, Thiol, NE1E2, Alkoxy, Cycloalkoxy, Heterocycloalkoxy, Aryloxy, Hetaryloxy, Polyalkylenoxid, Polyalkylenimin, Halogen, SO3H, Sulfonat, COOH, Carboxylat, Carbonsäureanhydrid, Acyl, Nitro und Cyano, worin E1 und E2 jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl und Aryl bedeuten.
  • Insbesondere ist die unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung ausgewählt unter α,β-ethylenisch ungesättigten Mono- und Dicarbonsäuren sowie den Halbestern und Anhydriden der Dicarbonsäuren, Estern α,β-ethylenisch ungesättigter Mono- und Dicarbonsäuren mit Alkanolen, Alkandiolen und Aminoalkoholen, primären Amiden α,β-ethylenisch ungesättigter Monocarbonsäuren und deren N-Alkyl- und N,N-Dialkylderivaten, Amiden α,β-ethylenisch ungesättigter Mono- und Dicarbonsäuren mit Diaminen und Aminoalkoholen, die eine primäre oder sekundäre Aminogruppe aufweisen, N-Vinylamiden gesättigter Monocarbonsäuren, Estern von Vinylalkohol mit Monocarbonsäuren, gegebenenfalls substituiertem Benzol und Naphthalin, Vinylaromaten, Vinylhalogeniden, C3-C20-Mono- und Polyolefinen und Mischungen davon.
  • Im Folgenden werden Verbindungen, die sich von Acrylsäure und Methacrylsäure ableiten können teilweise verkürzt durch Einfügen der Silbe "(meth)" in die von der Acrylsäure abgeleitete Verbindung bezeichnet.
  • Bevorzugte polymerisierbare Verbindungen sind monoethylenisch ungesättigte Mono- und Dicarbonsäuren mit 3 bis 25 vorzugsweise 3 bis 6 C-Atomen, die auch in Form ihrer Salze oder Anhydride eingesetzt werden können. Beispiele hierfür sind Acrylsäure, Methacrylsäure, Ethacrylsäure, α-Chloracrylsäure, Crotonsäure, Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid, Itaconsäure, Citraconsäure, Mesaconsäure, Glutaconsäure, Aconitsäure und Fumarsäure. Besonders bevorzugt wird Maleinsäureanhydrid eingesetzt.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind auch Methyl(meth)acrylat, Methylethacrylat, Ethyl(meth)acrylat, Ethylethacrylat, n-Propyl(meth)acrylat, Isopropyl(meth)acrylat, n-Butyl(meth)acrylat, tert.-Butyl(meth)acrylat, tert.-Butylethacrylat, etc.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind weiterhin die Ester von α,β-ethylenisch ungesättigten Mono- und Dicarbonsäuren mit Aminoalkoholen, vorzugsweise C2-C12-Aminoalkoholen. Diese können am Aminstickstoff C1-C8-monoalkyliert oder -dialkyliert sein. Als Säurekomponente dieser Ester eignen sich z.B. Acrylsäure, Methacrylsäure, Fumarsäure, Maleinsäure, Itaconsäure, Crotonsäure und Maleinsäureanhydrid. Bevorzugt werden Acrylsäure, Methacrylsäure und deren Gemische eingesetzt. Bevorzugt sind Aminomethyl(meth)acrylat, N-Methylaminomethyl(meth)acrylat, N,N-Dimethylaminomethyl(meth)acrylat, Aminoethyl(meth)acrylat, Aminopropyl(meth)acrylat, etc.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind weiterhin Acrylsäureamid, Methacrylsäureamid, N-Methyl(meth)acrylamid, N-Ethyl(meth)acrylamid, N-Propyl(meth)acrylamid, N-(n-Butyl)(meth)acrylamid, tert.-Butyl(meth)acrylamid, etc.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind weiterhin 2-Hydroxyethylacrylat, 2-Hydroxyethylmethacrylat, 2-Hydroxyethylethacrylat, 2-Hydroxypropylacrylat, 2-Hydroxypropylmethacrylat, 3-Hydroxypropylacrylat, 3-Hydroxypropylmethacrylat, 3-Hydroxybutylacrylat, 3-Hydroxybutylmethacrylat, 4-Hydroxybutylacrylat, 4-Hydroxybutylmethacrylat, etc.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind weiterhin N-Vinylformamid, N-Vinylacetamid, N-Vinylpropionamid und Mischungen davon.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind weiterhin Styrol, α-Methylstyrol, Acrylnitril, Methacrylnitril, Vinylchlorid, Vinylfluorid und Mischungen davon.
  • Geeignete polymerisierbare Verbindungen sind weiterhin Aromaten, wie Benzol, Toluol, Xylol, Naphthalin, Trichlormethylbenzol, 1,2-, 1,3- und 1,4-Bis(trichlormethyl)benzol, Trifluormethylbenzol, 1,2-, 1,3- und 1,4-Bis(trifluormethyl)benzol, etc.
  • Die zuvor genannten polymerisierbaren Verbindungen können einzeln oder in Form von beliebigen Mischungen eingesetzt werden.
  • In einer weiteren geeigneten Ausführungsform erfolgt die Oberflächenmodifizierung und die Einführung funktioneller Gruppen, indem man in die Reaktionszone(n) in Schritt b) wenigstens eine weitere gasförmige Verbindung zur Modifizierung der Beschichtung einspeist. Geeignete gasförmige Verbindungen sind z.B. Ammoniak und Amine, wie Methylamin, Dimethylamin, Trimethylamin, H2S, Stickstoff/Wasserstoff-Gemische etc. Nach dieser Variante kann die unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung ausgewählt werden unter den zuvor genannten Verbindungen, die keine funktionelle Gruppe aufweisen. Dazu zählen Alkene, wie Ethen, Propen, etc., Alkine, wie Acetylen, unsubstituierte Cycloalkane, Cycloalkene und Aromaten. Die unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung kann natürlich auch ausgewählt werden unter den zuvor genannten Verbindungen mit funktionellen Gruppen, wobei dann polymeranaloge Umsetzungen oder eine parallele Funktionalisierung mit verschiedenen Gruppen erzielt werden kann.
  • Beim Einsatz wenigstens einer weiteren gasförmigen Verbindung in Schritt b) zur Modifizierung der Beschichtung kann eine einzige Plasmabeschichtungszone eingesetzt werden. Dann kann die gasförmige Verbindung räumlich getrennt oder zeitlich versetzt von der polymerisierbaren organischen Verbindung in die Reaktionszone eingespeist werden. Weiterhin ist es möglich, zwei oder mehr als zwei Plasmabeschichtungszonen einzusetzen, die nacheinander von den Reaktanden durchströmt werden. So kann z.B. in einer ersten Zone die Oberflächenbeschichtung und in einer oder mehreren weiteren Zonen eine Modifizierung der Oberfläche erfolgen. Verschiedene Plasmabeschichtungszonen können mit unterschiedlichen, an die jeweilige Aufgabe angepassten Betriebsbedingungen betrieben werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht auch die Herstellung nanoskaliger Teilchen, bei denen die erzielten Oberflächen einen Gradienten hinsichtlich ihres Aufbaus aufweisen. Dieser Gradient kann die Art und Menge bestimmter Verbindungen und/oder bestimmter funktioneller Gruppen umfassen. So kann z.B. beim Einsatz von Hexamethyldisiloxan zur Herstellung der Oberflächenbeschichtung durch Zugabe einer zunehmend größeren Sauerstoffmenge in die Plasmabeschichtungszone ein Gradient von einer polymerartigen Schicht zu einer keramischen SiO2-Schicht erzielt werden.
  • Vorzugsweise erfolgt die Bereitstellung der nanoskaligen Teilchen, indem man eine zur Bildung der Teilchen durch thermische Zersetzung befähigte verdampfbare Verbindung bereitstellt, diese verdampft, in einer Reaktionszone thermisch zersetzt und die gebildeten nanoskaligen Teilchen aus der Reaktionszone austrägt. Im Allgemeinen können die so erhaltenen nanoskaligen Teilchen ohne Zwischenisolierung zur Oberflächenbeschichtung eingesetzt werden. Die Bereitstellung der nanoskaligen Teilchen und die Beschichtung ihrer Oberfläche in-situ ist eine bevorzugte Ausführung des erfindungsgemässen Verfahren.
  • Vorzugsweise ist die verdampfbare Verbindung ausgewählt unter Metallsalzen, z.B. Metallhalogeniden, insbesondere den Chloriden, und metallorganischen Verbindungen.
  • Geeignete Liganden der metallorganischen Verbindungen sind ausgewählt unter Carbonyl, Nitrosyl, Trifluorphosphin, Alkenen, Cyclopentadienyl, Cycloheptatrienyl, Wasserstoff, Alkoxiden, etc. In einer bevorzugten Ausführungsform werden als verdampfbare Verbindung Metallalkoxide, z.B. Methoxide, Ethoxide, n-Propoxide, Isopropoxide, n-Butoxide, sec.-Butoxide und tert.-Butoxide, eingesetzt.
  • Je nach gewünschter Verbindungsklasse der nanoskaligen Teilchen kann in die Reaktionszone zusätzlich zu der verdampfbaren Verbindung (dem Precursor) ein Reaktionsgas eingespeist werden. Geeignete Reaktionsgase und daraus resultierende Verbindungsklassen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
    Figure 00100001
  • Sofern die erhaltenen nanoskaligen Teilchen in einer in situ-Synthese ohne Zwischenisolierung in die Plasmabeschichtungszone eingespeist werden, ist das Reaktionsgas bezüglich seiner Art bzw. Einsatzmenge auch nach Maßgabe der Verträglichkeit mit den zur Oberflächenbeschichtung eingesetzten polymerisierbaren organischen Verbindungen auszuwählen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Sauerstoff, der mit einer Vielzahl der zuvor genannten polymerisierbaren Verbindungen unter Plasmabedingungen reagiert, so dass u. U. im Einzelfall die Herstellung einer Beschichtung in Anwesenheit von Sauerstoff bzw. einer zu großen Menge Sauerstoff nicht möglich ist. Gegebenenfalls kann in die Reaktionszone, in der die nanoskaligen Teilchen synthetisiert werden (Pyrolysezone) zusätzlich ein unter den Pyrolysebedingungen und unter Plasmabedingungen inertes Trägergas eingespeist werden. Der Einsatz eines Trägergases kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn als Reaktionsgas Sauerstoff eingesetzt wird. Zum einen kann somit eine Explosionsgefahr in der Pyrolysezone und/oder der Plasmazone verhindert werden. Zum anderen kann durch einen geeigneten Trägergaszusatz auch die Oxidation der polymerisierbaren Verbindungen zumindest teilweise verhindert werden. Geeignete Trägergase sind Edelgase, wie Helium, Neon und Argon.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform gelingt die Herstellung oxidischer nanoskaliger Teilchen ohne den Zusatz von Sauerstoff durch Einsatz einer verdampfbaren Verbin dung, die einen sauerstoffhaltigen Liganden, insbesondere ein Alkoxid, wie tert.-Butoxid, aufweist.
  • Im Folgenden wird die verfahrenstechnische Ausgestaltung des erfindungsgemässen Verfahrens näher beschrieben.
  • Eine geeignete Vorrichtung zur Bereitstellung der nanoskaligen Teilchen und zur Beschichtung ihrer Oberfläche in-situ umfasst die folgenden Komponenten:
    • – Edukt-Zufuhr zur Verdampfung des Precursors,
    • – Pyrolysezone (Heißwandreaktor), in der die Nanopartikel synthetisiert werden,
    • – Plasmamodul, in dem die Polymerschichten auf den Nanopartikeln abgeschieden werden,
    • – Vorrichtung zur Abscheidung der Partikel aus dem Gasstrom (z.B. einen thermophoretischen Pulversammler) und
    • – Pumpenanlage zur Erzeugung eines Vakuums.
  • Die Edukt-Zufuhr dient zum Verdampfen des jeweiligen Precursors und der Einspeisung in die Pyrolysezone. Dazu kann der Precursor z.B. gemeinsam mit einem unter den Pyrolysebedingungen und Plasmabedingungen inerten Trägergas in die Pyrolysezone eingespeist werden. Die Anreicherung eines Trägergases mit dem Precursor erfolgt mit üblichen, dem Fachmann bekannten Vorrichtungen, z.B mit einer Gaswaschflasche (Bubbler). Der Bubbler, der z.B. den flüssigen Precursor (wie z.B. ein Metallalkoxid) oder eine Lösung des Precursors in einem schwer flüchtigen Lösungsmittel enthält wird mit einem gleichmässigen Fluss eines Edelgases durchströmt. Gewünschtenfalls kann der Dampfdruck des Precursors durch Erhitzen oder Abkühlen auf den gewünschten Wert eingestellt werden. Zur Erzielung eines konstanten Gasflusses eines Edelgas-Precursor-Gemisches kann z.B. der Edelgasstrom durch die Waschflasche mit einem Massenflußregler gesteuert werden. Um eine Kondensation des Precursors zu vermeiden kann die Zuleitung in die Pyrolysezone erhitzt werden.
  • Zur Steuerung des Massenflusses durch die Pyrolysezone kann zusätzlich separat weiteres Trägergas eingespeist werden. Dadurch wird die Geschwindigkeit des Gasstroms und damit die Verweilzeit in der Pyrolysezone auf dem gewünschten Niveau gehalten. Desweiteren kann in die Pyrolysezone zur Synthese bestimmter Teilchenklassen eine zusätzliche gasförmige Verbindung, wie zuvor beschrieben, eingespeist werden.
  • Bevorzugt liegt der Druck in der erfindungsgemäss eingesetzten Vorrichtung in einem Bereich von 0,1 bis 1000 hPa, besonders bevorzugt von 1 bis 250 hPa, wie z.B. 5 bis 20 hPa.
  • Um den Reaktor von Verunreinigungen und Rückständen zu befreien kann auch statt der Reaktanden Sauerstoff zugeleitet werden, so dass im Reaktor mit Argon ein sogenanntes Ätzplasma zu Reinigungszwecken gezündet werden kann.
  • In der Pyrolysezone wird der Precursor durch die hohe Temperatur zersetzt. Die Temperatur in der Pyrolysezone liegt vorzugsweise in einem Bereich von 500 bis 1600°C, besonders bevorzugt von 1000 bis 1400°C. Die gewünschten nanoskaligen Teilchen entstehen durch homogene Keimbildung in der Gasphase. Eine geeignete Ausführung der Pyrolysezone ist z.B. ein Rohr aus Aluminiumoxid (wie Degussit AL 23 von Friatec) das durch einen Hochtemperaturwiderstandsofen (z.B. von Thermal Technologies) beheizt wird. Die Heizzonenlänge beträgt z.B 100 bis 1000 mm. Über eine geeignete Ankopplung (z.B. Flansche mit hochtemperatur-beständigen Kunststoffdichtungen) kann die Pyrolysezone mit der Edukt-Zufuhr und dem Plasmamodul verbunden werden.
  • Die in Schritt b) des erfindungsgemässen Verfahrens eingesetzte Reaktionszone oder die Reaktionszonen (Plasmamodul(e)) können ihrerseits die folgenden Komponenten umfassen:
    • – Zuleitung der Plasmagase und der polymerisierbaren organischen Verbindung,
    • – Plasmazone mit Generator zur Erzeugung eines hochfrequenten Wechselfelds und Vorrichtung zur kapazitiven Einkopplung
  • Trägergas und gegebenenfalls Gase zur Modifizierung der Beschichtung können z.B. aus Druckgasflaschen zugeführt und ihre Massenflüsse mit Hilfe von Massenflussreglern gesteuert werden. Üblicherweise dient Argon als Trägergas und sorgt für ein gleichmäßiges Brennen des Plasmas.
  • Die Art der Zuführung der polymerisierbaren Verbindungen hängt von deren Aggregatzustand und dem Dampfdruck ab. Bei Normalbedingungen gasförmige Verbindungen können z.B. aus Druckgasflaschen in Verbindung mit einem Massenflussregler zugeführt werden. Bei flüssigen und festen Verbindungen hängt die Zuführung entscheidend vom Dampfdruck bei Raumtemperatur ab. Ist der Dampfdruck bei Raumtemperatur größer als 100 hPa, dann kann in der Regel ein Massenflussregler eingesetzt werden. Der Unterdruck in der Vorrichtung saugt die gasförmige Verbindung in den Reaktionsraum. Liegt der Dampfdruck bei Raumtemperatur in einem Bereich von etwa 10 bis 100 hPa so kann der Vorratsbehälter in der Regel direkt an die Apparatur angeschlossen werden.
  • In der Plasmazone wird das Plasma gezündet. Sie besteht z.B. aus einem Rohr aus Duranglas.
  • Um in die Plasmazone ein hochfrequentes, z.B. radiofrequentes, Wechselfeld einzubringen, wird eine kapazitive Einkopplung verwendet. Bevorzugt ist eine spezielle ka pazitive Einkopplung, bei der sich im Unterschied zur herkömmlichen kapazitiven Einkopplung die beiden Elektroden nicht im Reaktionsraum befinden. Die stromführende Feldelektrode, z.B. ein circa 2 mm dicker verkupferter Stahldraht, befindet sich zwar im Inneren der Plasmazone und ist über eine vakuumdichte Stromdurchführung mit einer sogenannten Matchbox verbunden, aber sie ist so ausgeführt, dass sie nicht mit dem Plasma in Berührung kommt. Ein hochfrequentes Wechselfeld (z.B. 13,56 MHz) wird z.B. durch einen pulsbaren Radiofrequenzgenerator (z.B. Hüttinger PFG 1600) in die Feldelektrode eingespeist. Der Generator stellt eine regelbare Leistung zur Verfügung. Zu der RF-Anlage gehört auch eine sogenannte Matchbox (z.B. Hüttinger PFM 3000A). Die Matchbox minimiert über ein induktives und zwei automatisch geregelte, kapazitive Elemente die durch das Plasma reflektierte Leistung. So wird im optimalen Fall keine Leistung reflektiert, das heißt, die gesamte Leistung, mit der die Feldelektrode gespeist wird, wird eingekoppelt.
  • Erfindungsgemäss wird in Schritt b) ein gepulstes Plasma eingesetzt. Damit gelingt es in vorteilhafter Weise, den Gehalt an funktionellen Gruppen in der erzielten Oberflächenbeschichtung zu steuern. Vorzugsweise liegt die Leistung des Plasmas in Schritt b), bezogen auf kontinuierlichen Betrieb, in einem Bereich von 0,1 bis 1000 W, bevorzugt in einem Bereich von 10 bis 200 W. Vorzugsweise liegt die Pulsfrequenz des Plasmas in Schritt b) in einem Bereich von 1 bis 1000 Hz, vorzugsweise 15 bis 250 Hz. Die Wirkung des gepulsten Plasmas kann z.B. darauf beruhen, das während der Einzeit Radikale auf der Oberfläche der nanoskaligen Teilchen erzeugt werden und während der Auszeit im Wesentlichen eine radikalische Polymerisation der zur Oberflächenbeschichtung eingesetzten Verbindungen erfolgt. Somit kann speziell über den sogenannten "duty-cycle" d.h. das Verhältnis von Einzeit zur Periodendauer eines Pulses eine Steuerung der Polymerisation erfolgen. Vorzugsweise liegt das Verhältnis von Einzeit zur Periodendauer eines Pulses (duty-cycle) in einem Bereich von 0,1 bis 99,9%, insbesondere von 1 bis 99%. Geeignete Werte liegen z.B. in einem Bereich von 2 bis 40%. Allgemein kann man sagen, dass, je kleiner der duty-cycle ist, ums mehr funktionelle Gruppen erhalten werden.
  • Zur Isolierung der beschichteten Teilchen kann eine übliche Sammlereinheit eingesetzt werden. Ein typischer thermophoretischer Sammler besteht z.B. aus einem Edelstahlrohr, das mit einem Kühlmantel umgeben ist, der z.B. mit Wasser gekühlt wird. Im Innern des Rohres befindet sich eine Heizvorrichtung, z.B. ein IR-Strahler. Dadurch wird ein Temperaturgradient zwischen Strahler und Wand des Sammlers erzeugt, der auf die durch die Sammlereinheit fliegenden Nanopartikel eine thermophoretische Kraft ausübt. Die Nanoteilchen schlagen sich auf den gekühlten Wänden des Rohres nieder.
  • Die Vakuumanlage dient zur Erzeugung des Unterdrucks und des Gasstromes in der Vorrichtung. Geeignet sind beispielsweise Drehschieberpumpen (z.B. Leybold Sogevac SV 65). Die Steuerung des Drucks kann z.B. über ein regelbares Ventil erfolgen. Druckmesser und Ventil können über eine Mikroprozessoreinheit elektronisch gekop pelt werden, so dass ein gewünschter Druck unabhängig von dem eingestellten Gasfluss oder der Pumpenleistung eingestellt wird.
  • Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältlichen oberflächenbeschichteten nanoskaligen Teilchen und die Suspensionen davon eignen sich für eine Vielzahl der eingangs erwähnten Verwendungsmöglichkeiten. Dies gilt speziell für Suspensionen, die Teilchen mit magnetischen, ferroelektrischen oder piezoelektrischen Eigenschaften enthalten und die sich unter Einwirkung magnetischer, elektrischer oder elektromagnetischer Wechselfelder erwärmen lassen. Diese eignen sich in vorteilhafter Weise zur Herstellung von Klebe- und Dichtmitteln, die infolge der durch das Anlegen magnetischer, elektrischer oder elektromagnetischer Wechselfelder induzierten Erwärmung aushärten oder wobei ein bestehender Klebeverbund getrennt wird. Besonders vorteilhaft eignen sich für diese Verwendungsmöglichkeiten superparamagnetische nanoskalige Teilchensuspensionen. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltene superparamagnetische, nanoskalige Teilchen ermöglichen aufgrund ihrer Einheitlichkeit bezüglich Teilchengrößenverteilung und Morphologie, dass in den Zubereitungen eine scharte Resonanzfrequenz erreicht wird, so dass derartige Zubereitungen eine deutlich verbesserte Energieausnutzung gegenüber solchen aufweisen, die nach Verfahren aus dem Stand der Technik erhalten werden.
  • Die Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele näher erläutert.
  • Beispiel 1:
  • Beschichtung von ZrO2 Nanopartikeln mit polymerisiertem Maleinsäureanhydrid
  • Edukte:
    • Zirkonium-tert.-butoxid: ABCR Lot: 7673-1H03-M
    • Argon: technisch
    • Maleinsäureanhydrid: Merck, Schuchardt Lot: S34369 129
    • Temperatur Wasserbad Bubbler [°C] 75
    • Temperatur Ofen [°C] 1100
    • Argon-Gasfluss Bubbler in Standard-cm3 [sccm] 50
    • Argon-Gasfluss Bypass [sccm] 1000
    • Temperatur Monomer-Bubbler [°C] 77–90
    • Druck [hPa] 10
    • Plasmaleistung [W]: 50
    • Duty-Cycle [%]: 20
    • Frequenz [Hz]: 20
  • Nach einer Stunde sind im Sammler etwa 1 g mit polymerisiertem Maleinsäureanhydrid beschichtete ZrO2-Nanopartikel abgeschieden, die sich in Aceton auf unter 80 nm dispergieren lassen und in Polymethylmethacrylat eingearbeitet werden können.
  • Beispiel 2:
  • Beschichtung von ZrO2 mit Acetylen
  • Durch den Zusatz des Monomers Acetylen sollen in die Polymerschicht Mehrfachbindungen eingebracht werden, die nach der Synthese der beschichteten Nanopartikel für weitere Reaktionen zur Verfügung stehen. In eine Vorrichtung, wie zuvor beschrieben, wird Acetylen mit einem Massenfluss von 10 sccm eingeleitet. Die Temperatur im Heißwandreaktor beträgt 1100°C. Die Plasmaparameter sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
  • Tabelle: Plasmaparameter der Beschichtungsexperimente mit Acetylen
    Figure 00150001
  • Die Ausbeuten an ZrO2-Partikeln aus dem Sammler liegen bei etwa 480 mg pro Stunde bei den Versuchen mit dem Puls 10/40. Bei den niedrigen Duty-Cycles der beiden anderen Versuche werden 200–300 mg Pulver im Sammler abgeschieden.
  • Die Röntgendiffraktometrie bestätigt die Bildung von Kernen aus tetragonalem Zirkondioxid mit einer Korngröße von etwa 5 nm. Auch die Teilchengrößen, die mit Stickstoffadsorption bestimmt worden sind, liegen bei 5–6 nm.
  • Die Dispergierversuche zeigen die deutlichen Unterschiede, die durch den Zusatz von Acetylen bei der Plasmapolymerbeschichtung hervorgerufen werden. Die mit einer im TEM nachweisbaren Polymerschicht umhüllten ZrO2-Nanopartikel sind vollständig in den polaren, organischen Lösemitteln Ethanol und Aceton dispergierbar. Vollständig bedeutet in diesem Fall, dass die gesamte zugeführte Pulvermenge in der Flüssigkeit verteilt ist und nicht große Agglomerate abfiltriert oder abzentrifugiert werden müssen.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Herstellung nanoskaliger Teilchen, die auf zumindest einem Teil ihrer Oberfläche eine Beschichtung aufweisen, bei dem man a) nanoskalige Teilchen und wenigstens eine unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung bereitstellt, b) die nanoskaligen Teilchen und die organische Verbindung in wenigstens einer Reaktionszone miteinander in Kontakt bringt und durch ein gepulstes Plasma eine Abscheidung und Polymerisation der organischen Verbindung auf der Teilchenoberfläche bewirkt, und c) die beschichteten Teilchen isoliert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem man zur Bereitstellung der nanoskaligen Teilchen eine zur Bildung der Teilchen durch thermische Zersetzung befähigte, verdampfbare Verbindung bereitstellt, diese verdampft, in einer Pyrolysezone thermisch zersetzt und die gebildeten nanoskaligen Teilchen aus der Pyrolysezone austrägt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die verdampfbare Verbindung ausgewählt ist unter Metallsalzen und metallorganischen Verbindungen, insbesondere Metallalkoxiden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, bei dem man in die Pyrolysezone zusätzlich wenigstens eine gasförmige Verbindung einspeist, die ausgewählt ist unter Sauerstoff, Wasser, Stickstoff, Ammoniak, Kohlenwasserstoffen, H2S, H2Se, H2Te, PH3, As3H3 und Mischungen davon.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Bereitstellung der nanoskaligen Teilchen und die Beschichtung ihrer Oberfläche in-situ erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung ausgewählt ist unter Alkenen, Alkinen, Cycloalkanen, Cycloalkenen, Heterocycloalkanen, Heterocycloalkenen, Aromaten, Heteroaromaten, siliciumorganischen Verbindungen und Mischungen davon.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung wenigstens einen Substituenten aufweist, der ausgewählt ist unter Hydroxy, Thiol, NE1E2, Alkoxy, Cycloalkoxy, Heterocycloalkoxy, Aryloxy, Hetaryloxy, Polyalkylenoxid, Polyalkylenimin, Halogen, SO3H, Sulfonat, COOH, Carboxylat, Carbonsäureanhydrid, Acyl, Nitro und Cyano, worin E1 und E2 jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl und Aryl bedeuten.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, wobei die unter Plasmabedingungen polymerisierbare organische Verbindung ausgewählt ist unter α,β-ethylenisch ungesättigten Mono- und Dicarbonsäuren sowie den Halbestern und Anhydriden der Dicarbonsäuren, Estern α,β-ethylenisch ungesättigter Mono- und Dicarbonsäuren mit Alkanolen, Alkandiolen und Aminoalkoholen, primären Amiden α,β-ethylenisch ungesättigter Monocarbonsäuren und deren N-Alkyl- und N,N-Dialkylderivaten, Amiden α,β-ethylenisch ungesättigter Mono- und Dicarbonsäuren mit Diaminen und Aminoalkoholen, die eine primäre oder sekundäre Aminogruppe aufweisen, N-Vinylamiden gesättigter Monocarbonsäuren, Estern von Vinylalkohol mit Monocarbonsäuren, gegebenenfalls substituiertem Benzol und Naphthalin, Vinylaromaten, Vinylhalogeniden, C3-C20-Mono- und Polyolefinen und Mischungen davon.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem man in Schritt b) in die Reaktionszone(n) zusätzlich wenigstens eine weitere gasförmige Verbindung zur Modifizierung der Beschichtung einspeist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei dem Plasma in Schritt b) um ein Radiofrequenzplasma handelt.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Pulsfrequenz des Plasmas in Schritt b) in einem Bereich von 1 bis 1000 Hz, vorzugsweise 15 bis 250 Hz, liegt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verhältnis von Einzeit zur Periodendauer eines Pulses (duty-cycle) in einem Bereich von 0,1 bis 99,9% liegt.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Leistung des Plasmas in Schritt b), bezogen auf kontinuierlichen Betrieb, in einem Bereich von 0,1 bis 1000 W, bevorzugt in einem Bereich von 10 bis 200 W, liegt.
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