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Einrichtung zum Aus- und Einsetzen von Rettungsbooten in das Wasser
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung, insbesondere für Schiffe, zum Aus- und
Einsetzen von Rettungsbooten usw. in das Wasser.
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Es sind die verschiedensten Einrichtungen bekannt, um die Rettungsboote
eines Schiffes auch bei schwerem Wetter sicher zu Wasser bringen zu können, ohne
daß diese Boote beim Ablassen gegen die Schiffswand geschleudert oder durch die
Wellen beschädigt werden.
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Bei einer bekannten Einrichtung sind an der Schiffswand in Richtung
zur Wasseroberfläche angeordnete Führungsschienen vorgesehen, in denen Blöcke gleiten,
die für die die Boote haltenden Davits als Drehpunkte dienen. Die Blöcke werden
nach einer bestimmten Abwärtsbewegung festgehalten, so daß die Davits um ihren Drehpunkt
nach außen schwingen und das von ihnen getragene Boot auf das Wasser aufgesetzt
oder vom Wasser aufgenommen werden kann, wobei die Schwenkbewegungen der Davits
durch Haltetaue gesichert werden. Zum Ablassen der die Davits tragenden und in den
Führungsschienen gleitenden Blöcke sind Seiltrommeln vorgesehen. An ihren die Boote
aufnehmenden Enden weisen die Davits einen wiegenförmigen, am Davitsende drehbaren
Schlitten auf, durch den das Boot beim Aussetzen waagerecht gehalten wird. Bei dieser
Einrichtung ist zwar das Zuwasserbringen des Bootes in einem bestimmten Abstand
zur Schiffswand möglich, und es kann das im Wasser befindliche Boot noch in seiner
Lage gehalten werden, um es dann in einem günstigen Augenblick von den Davits ganz
zu befreien und um damit ein Anschlagen des Bootes gegen die Schiffswand zu verhindern.
Der Abstand des Bootes von der Schiffswand ist durch die unveränderliche Länge der
Davits vorgegeben und nur durch die Größe des Ausschwenkwinkels bis höchstens 90°
zur Schiffswand zu beeinflussen. In allen übrigen Lagen ist dieser Abstand kleiner,
und bei einer erhebliehen Krängung ist das Zuwasserlassen des Bootes schwierig.
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In einer weiteren bekannten Einrichtung zum Aussetzen von Rettungsbooten
ist die Ausführung so getroffen, daß am Schiffsheck ein kranartiger, an der Deckskante
schwenkbarer Ausleger vorgesehen ist. Diesem Ausleger werden über sich in Schiffslängsrichtung
auf dem Oberdeck erstreckende Schienen die quer zur Schiffslängsrichtung liegenden
Boote über Führungsrollen zugeführt und dann durch Schwenken des Auslegers nach
unten auf die Wasseroberfläche ausgesetzt, wobei das Schwenken des Auslegers mittels
über den Ausleger geführter Taue erfolgt. Auch bei dieser Aussetzeinrichtung ist
die Länge des schwenkbaren Armes unveränderlich.
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Um diese Nachteile bei einer Einrichtung, insbesondere für Schiffe,
zum Aus- und Einsetzen von Rettungsbooten usw. in das Wasser mit einem quer zur
Bordwand oder Kaikante beweglichen Wagen, an dem die das Boot aufnehmende Einrichtung
beweglich angeordnet ist, zu vermeiden, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß
an dem Wagen ein Oberträger schwenkbar angeordnet ist, an dem mindestens ein sich
nach oben erstreckender Obergliedzylinder befestigt ist, in dem ein Obergliedkolben
bewegbar ist, daß ein Mittelträger unterhalb des Oberträgers vorgesehen ist, der
mit dem Obergliedkolben verbunden ist, daß am Mittelträger mindestens ein sich nach
oben erstreckender Mittelträgerzylinder vorgesehen ist, in dem ein Mittelträgerkolben
bewegbar ist, und daß ein Unterträger unterhalb des Mittelträgers vorgesehen ist,
der mit dem Mittelträgerkolben verbunden ist und einen Aufnehmer für das Boot trägt.
Durch die in den Zylindern ausfahrbaren Kolben -also in ihrer Länge veränderlichen
Aussetzarme -,die an ihren Enden den Unterträger mit dem Aufnehmer für das Boot
tragen, ist es möglich, die Abstandslage des auszusetzenden Bootes unter Berücksichtigung
der jeweiligen Schiffslage so einzustellen; daß ein genügend weiter Sicherheitsabstand
des auszusetzenden Bootes von der Schiffswand erreicht wird, Zweckmäßig kann es
dabei sein; wenn der Mittelträgerzylinder im Oberträger gleitbar angeordnet ist,
da hierdurch eine sichere Führung für den Zylinder und damit die in ihm gleitenden
Mittelträgerkolbenstangen erreicht werden, die über den an ihnen befestigten Unterträger
den Ausleger tragen.
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Entsprechend der in Frage kommenden Lagen für das Aussetzen des Bootes
ist es günstig, wenn der Aufnehmer schwenkbar am Unterträger angeordnet ist und
Mittel zu seinem Schwenken vorgesehen sind.
Auf diese Weise kann
der Aufnehmer jede gewünschte Lage zum Aus- oder Einsetzen eines Bootes bzw. auch
zum Erfassen im Wasser befindlicher Gegenstände einnehmen. Dabei kann es zweckmäßig
sein, wenn an dem Aufnehmer mindestens ein Zugseil angeordnet ist, das über eine
am Mittelträger angebrachte Rolle läuft. Hierdurch sind bei allen Stellungen der
Träger die verschiedensten Stellungen des Aufnehmers einstellbar.
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Um beim Abwärtsgleiten des Unterträgers mit dem Aufnehmer an der Schiffswand
eine abstandssichere Führung zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn an dem Aufnehmer
vorzugsweise mit einem federnden Material belegte Rollen vorgesehen sind, die beispielsweise
auf der Schiffsseitenwand abrollen.
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Vorteilhaft kann es beim Betätigen der Einrichtung sein, wenn jeweils
an einem Träger zwei Zylinder vorgesehen sind.
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Um die Beweglichkeit des am Wagen angelenkten Oberträgers zu vergrößern,
können Mittel zum Schwenken des Oberträgers vorgesehen sein. Diese können beispielsweise
in einem am Wagen angelenkten Zylinder und einem in diesem gleitenden Kolben bestehen,
der seinerseits am Oberträger angelenkt ist.
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Die Einrichtung ist keineswegs auf das Aus- und Einsetzen von Booten
beschränkt. Sie kann entsprechend als Hebezeug zum Aufnehmen von Gegenständen oder
Personen dienen. Dabei kann die Einrichtung an Stelle einer Leiter, wie beispielsweise
eines Fallreeps, verwendet werden.
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In einer weiteren Anwendungsmöglichkeit kann vorgesehen sein, die
Einrichtung auch zum Be- und Entladen nicht nur außenbords, sondern auch im Schiffsinnern
zu verwenden, da der die Einrichtung tragende Wagen nach Bedarf verschoben werden
kann. Dabei kann es günstig sein, wenn der Wagen um eine senkrechte Achse drehbar
ist. Hierdurch kann der Aufnehmer mit auf ihm befindlichen Gegenständen nach dem
Hochhieven diese Gegenstände an Deck absetzen bzw. in eine Ladeluke absenken. In
entsprechender Abänderung kann die Einrichtung auch auf Kaianlagen mit Vorteil verwendet
werden.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer Einrichtung gemäß der Erfindung zur Anwendung
auf einem Schiff, wobei die ausgezogenen Linien die ausgefahrene Stellung und die
gestrichelten Linien die zurückgezogene Stellung darstellen, Fig. 2 eine Vorderansicht
der Einrichtung gemäß Fig. 1, wobei einzelne Teile im Schnitt gezeichnet sind, Fig.
3 eine Draufsicht auf die in ausgezogenen Linien dargestellte Einrichtung nach Fig.
1, Fig. 4 ist eine Ansicht gemäß den ausgezogenen Linien der Fig. 1, wobei die Teile
in der Stellung bei dem Aus- oder Einsetzen eines Bootes dargestellt sind, Fig.
5 ist ein Teilschnitt nach Linie 5-5 der Fig. 1, Fig. 6 eine schematische Draufsicht
auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
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In der folgenden Beschreibung wird die Einrichtung in Verbindung mit
ihrer Verwendung an Deck eines Schiffes beschrieben, doch sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß sie auch in anderer Weise, beispielsweise auf einem Dock, auf einem
Floß oder auch stationär angewendet werden kann.
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Mit 1 ist ein im Wasser befindliches Schiff bezeichnet, das bis zu
einem Wasserspiegel 3 ins Wasser eintaucht. Bei 5 ist das Deck des Schiffes erkennbar,
auf dem quer liegende Führungsschienen 7 zur Führung von Rollen 9 eines Wagens 11
vorgesehen sind: Ferner sind Mittel vorhanden, um den Wagen 11 auf den Führungsschienen
7 zu bewegen und ihn in irgendeiner Stellung festzusetzen. Da diese Mittel an sich
bekannt sind und keinen Teil der Erfindung bilden, sind sie weder dargestellt noch
beschrieben. Beispielsweise kann der Wagen 11 aus einer Innenbordstellung, wie sie
in Fig. 1 gestrichelt dargestellt ist; in eine ausgezogen gezeichnete Außenbordstellung
bewegt werden. Auf dem Wagen 11 ist ein Oberträger 13 angeordnet, der bei 15 an
den Wagen angelenkt ist und mit Hilfe von zwei parallelen, hyraulisch betätigten
und bei 25 an den Träger angelenkten Kolbenstangen 23 mit Kolben 21 geschwenkt werden
kann, die in je einem am Wagen 11 bei 19 angelenkten Zylinder 17 unter der Wirkung
eines Druckmediums beweglich angeordnet sind. Im Oberträger 13 ist ferner ein Paar
von hydraulischen Zylindern 27 befestigt, die sich nach oben erstrecken und in denen
Kolbenstangen 31 tragende Kolben 29 beweglich vorgesehen sind. An ihren unteren
Enden sind die Kolbenstangen 31 mit einem Mittelträger 33 fest verbunden, der ein
Paar von Zylindern 35 trägt, die in Löchern 37 des Oberträgers 13 gleiten können.
Die Zylinder 35 weisen Kolben 39 auf, an denen Kolbenstangen 41 befestigt sind,
die sich bis unterhalb des Mittelträgers 33 erstrecken.
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An ihren unteren Enden sind die Kolbenstangen 41
mit einem Unterträger
43 verbunden, an den bei 47 ein Aufnehmer 45 angelenkt ist, der federnde an der
Seite des Schiffes abrollende Rollen 49 trägt. Der Aufnehmer kann relativ zum Unterträger
43 mit Hilfe einer hydraulischen Einrichtung verschwenkt werden, die aus einem Zylinder
51 besteht, der am Unterträger bei 53 angelenkt ist und einen Kolben 55 aufweist.
Mit dem Kolben 55 ist eine Kolbenstange 57 verbunden, die ihrerseits bei 59 an den
Aufnehmer angelenkt ist. Zentrierfedern 61 (s. Fig. 5) sind im Zylinder 51' zu beiden
Seiten des Kolbens 55 vorgesehen.
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Zugseile 63 sind mit dem Aufnehmer 45 bei 65 verbunden und sind um
Rollen 67 gelegt, wobei durch geeignete Mittel die Seile unter Spannung gehalten
werden. Gegebenenfalls kann die über die Rolle 67 zur Spannung der Zugseile 63 ausgeübte
Kraft konstant sein, oder es kann sich die Spannung bei Anheben des Aufnehmers 45
erhöhen. Abstützseile 69. die bei 71 am Aufnehmer 45 befestigt sind, führen zum
Schiffsdeck und stehen unter einer geeigneten konstanten Spannung. Ferner sind eine
Druckmediumquelle und Steuermittel vorgesehen, um ein Druckmedium den Zylindern
17, 27, 35 und 51 zuzuführen. Die Mittel zur Erzeugung der erforderlichen Seilspannung
und des Druckmediums und ferner die Steuermittel sind weder dargestellt noch beschrieben,
da diese an sich bekannt sind und keinen Teil der Erfindung bilden.
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Aus vorstehendem ergibt sich, daß der Mittelträger 33 in Bezug auf
den Oberträger 13 unter der Wirkung der im Zylinder 27 beweglichen Kolben
29
abgesenkt oder angehoben werden kann. Bei einem solchen Absenken oder Anheben
des Mittelträgers 33 werden die Zylinder 35 mitbewegt, die in jeder Winkelstellung
im Oberträger 13 auf und ab gleiten und in ihm geführt sind. In Fig. 4 ist beispielsweise
der Mittelträger 33 in Bezug auf den Oberträger 13 so angeordnet, daß Gegenstände
aus dem Wasser in einem Abstand vom Schiff aufgenommen werden können. Ferner kann
unter der Wirkung der in den Zylindern 35 bewegliche Kolben 39 der Unterträger
43
in Bezug auf den Mittelträger 33 angehoben und abgesenkt werden, und zwar
ist dies in jeder angehobenen
oder abgesenkten Stellung der Zylinder
35 möglich. Beispielsweise kann gemäß Fig. 1 der Mittelträger 33 in angehobener
Stellung sein, und der Unterträger 43 erstreckt sich gerade nach unten, so daß sich
der Aufnehmer 45 neben dem Schiff 1 senkrecht auf und nieder bewegen kann. Eine
solche Bewegung könnte auch dadurch erreicht werden, daß der Unterträger 43 eine
Stellung direkt unterhalb des Mittelträgers 33 einnimmt und daß letzterer durch
die Kolben 39 bewegt würde. Damit können Vorräte, Personen, kleine Fahrzeuge od.
dgl. senkrecht angehoben oder abgelassen werden, oder es kann der Aufnehmer 45 anstatt
einer Fallreepstreppe oder als Stütze und Plattform für eine solche Fallreepstreppe
vorgesehen werden.
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Falls ein Rettungswerk durchgeführt oder ein kleines Fahrzeug, wie
beispielsweise das bei 73 angedeutete, gemäß Fig. 4 aufgenommen werden soll, so
wird der Oberträger 13 geschwenkt und der Mittelträger 33 nach unten bewegt, wobei
die Zylinder 35 im Oberträger 13 gleiten. Gegebenenfalls kann der Unterträger 43
sich so weit nach unten bewegen, daß der Aufnehmer 45 unter den Wasserspiegel 3
in einem erheblichen Abstand vom Schiff abgesenkt wird. Nunmehr wird der Aufnehmer
in eine geeignete Stellung gebracht und angehoben, so daß das Fahrzeug 73 auf ihm
ruht. Anschließend wird es nach innen zu bis zur Seite des Schiffes bewegt und dann
wie in Fig. 1 angegeben angehoben.
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Wenn der Aufnehmer in die gehobene Stellung nach Fig. 1 angehoben
ist, kann der Wagen 11 nach rechts auf dem Schiffsdeck in eine Stellung bewegt werden,
die auf der rechten Seite des Schiffes 1 strichpunktiert angedeutet ist. Wenn Vorräte,
Personen oder sonstiges auf dem Aufnehmer angeordnet sind, können diese nunmehr
entladen werden bzw. aussteigen. Im Falle eines Bootes, wie dies bei 73 angedeutet
ist, kann es erwünscht sein, Längsschienen 75 (s. Fig. 3) zu verwenden, auf denen
ein Transportwagen 77 zum Transport parallel der Schiffslängsachse vorgesehen ist.
Der Aufnehmer 45 kann aus Sicherheitsgründen und um Beschädigungen an einem Gegenstand,
wie beispielsweise einem Boot 73, zu vermeiden, mit einer rauhen Oberfläche, beispielsweise
aus Gummi oder Streckmetall versehen sein.
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Ferner sind vorteilhaft Öffnungen 79 im Aufnehmer 45 vorgesehen, um
beim Anheben des Aufnehmers einen raschen Wasserabfluß zu gestatten. Gegebenenfalls
können geeignete lösbare Saugnäpfe, wie sie bei 81 angedeutet sind, vorgesehen sein,
um ein Fahrzeug 73 auf dem Aufnehmer 45 festzuhalten.
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Wie aus der Zeichnung hervorgeht, kann der Aufnehmer 45 beträchtlich
unterhalb des Wasserspiegels 3 und gegebenenfalls bis zum Kiel des Schiffes abgelassen
werden. Die Steuerung des Aufnehmers 45 ist auf offener See dadurch erleichtert,
daß die Bedienungsperson der hydraulischen Steuermittel die Schwankungen des Schiffes
ausgleichen kann, so daß der Aufnehmer 45 trotz der Schiffsschwankungen mehr oder
weniger stationär ist.
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Zwar sind in dem Ausführungsbeispiel nur ein Paar Zylinder 27 und
35 dargestellt, doch kann ihre Zahl beliebig vergrößert werden.
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In Fig. 6 ist schematisch dargestellt, wie irgendeine Ladung od. dgl.
von dem Aufnehmer 45 aufgenommen und in den Laderaum eines Schiffes über die Luke
87 eingeführt wird. Dies wird dadurch erreicht, daß der Wagen 11 auf einer geeigneten,
ausbalancierten Drehscheibe 83 angeordnet ist, die von den Rollen 9 getragen und
mit ihrer Hilfe entlang der Schienen 7 bewegbar ist. Mit A ist eine Stellung einer
solchen Drehscheibe an der Schiffsseite angedeutet, die zusammen mit der beschriebenen
Einrichtung verwendet werden kann.
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B deutet eine Stellung in der Nähe der Luke an, wobei die Drehscheibe
83 so gedreht ist, daß der Aufnehmer 45 durch die Luke abgelassen oder angehoben
werden kann. Hieraus folgt, daß die erfindungsgemäße Einrichtung nicht nur zum Laden
und Entladen auf See, sondern auch im Zusammenhang mit Laderäumen verwendet werden
kann. Fig. 6 zeigt, wie mehrere Einrichtungen zu beiden Seiten des Schiffes auf
den gleichen Schienen bewegt werden können.