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DE10330644B3 - Federelement für eine Polsterunterlage - Google Patents

Federelement für eine Polsterunterlage Download PDF

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DE10330644B3
DE10330644B3 DE2003130644 DE10330644A DE10330644B3 DE 10330644 B3 DE10330644 B3 DE 10330644B3 DE 2003130644 DE2003130644 DE 2003130644 DE 10330644 A DE10330644 A DE 10330644A DE 10330644 B3 DE10330644 B3 DE 10330644B3
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DE2003130644
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Norbert Joswig
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Fen Schlafsysteme GmbH
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Fen Schlafsysteme GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/002Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases with separate resilient support elements, e.g. elastomeric springs arranged in a two-dimensional matrix pattern

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Federelement für eine Polsterunterlage mit einem mehrere Federzungen umfassenden Federkörper zwischen zwei Auflageringen, wobei die Federzungen in die Auflageringe übergehen, sowie ein Auflageelement mit mindestens einem Federelement, einer Deckplatte und einem Fußelement. Der Übergang einer jeweiligen Federzunge in den jeweiligen Auflagering ist derart gestaltet, dass eine geradlinige Kante ausgebildet ist und diese einen Teil einer Umrisslinie des Auflageringes bildet und die seitlichen Ränder der Federzunge bis zur geradlinigen Kante frei sind. Durch die geradlinigen Kanten werden die Kraftübertragungsbereiche zur Ableitung der Auflagekräfte von dem Auflagering in die Federzungen bzw. den Federkörper klar definiert und ermöglichen, die Verformungen des Federelementes an vordefinierten Stellen und in vorbestimmte Richtungen auftreten zu lassen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Form der Umrisslinie des Auflageringes im Wesentlichen von den geradlinigen Kanten bestimmt. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform schließen die Federzungen an der inneren Umrisslinie des jeweiligen Auflageringes an. Feder- und Auflageelement eignen sich insbesondere für die Verwendung bei Sitz- und Liegeflächen von Polstermöbeln.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Federelement für eine Polsterunterlage mit einem mehrere Federzungen umfassenden Federkörper zwischen zwei Auflageringen, wobei die Federzungen in die Auflageringe übergehen.
  • Federkörper für Polsterunterlagen bestehen bekanntlich aus elastischem Kunststoffmaterial und sind in einem in Richtung der wirkenden Auflagekraft der belasteten Polsterunterlage gerichteten Federweg zusammendrückbar. Die Verformung des Federkörpers ist durch dessen Materialeigenschaften und die Ausgestaltung der Federelemente beeinflussbar. An den oberen bzw. unteren Enden des Federkörpers befinden sich in der Regel plattenförmig ausgebildete Auflageringe zur Befestigung des Federkörpers an einem Fußelement bzw. an einer Deckplatte. Diese Gesamtanordnung bildet dann ein Auflageelement zur Auflage einer Polsterunterlage.
  • Aus EP 0965293 A2 ist ein als Teil einer Auflage für eine Matratze als Tellerfeder ausgebildetes Federelement bekannt. Die Tellerfeder weist mehrere Federteller auf, die im Bereich des Randes miteinander verbindbar sind. Die dort beschriebenen Ausführungsformen zeigen Federtellerelemente, welche im Grundriss kreisförmig und im Querschnitt V-förmig ausgebildet sind. Zur Beeinflussung der Federeigenschaften sind vier radial von einer zentrischen Öffnung ausgehende Schlitze vorgesehen. Die Federtellerelemente sind schalenförmig nach außen hin gewölbt bzw. gekrümmt ausgeformt und gehen zur Bildung eines Auflagers oben und unten jeweils in einen kreisförmigen Auflagering über. Die Ausbildung dieses Überganges von Federteller in Auflagering erfolgt durchgehend über den gesamten Umfang des Federtellers. Somit werden die im mittleren Bereich des Federtellerelementes durch die Schlitze voneinander getrennten Abschnitte des Federtellerelementes im Fuss- bzw. Kopfbereich außerhalb der Schlitze zur Bildung eines stabilen Auflagers zusammengeführt.
  • Bei einem derartig gekrümmt ausgeformten Federelement und der gewählten Ausbildung des Überganges in den Auflagering können insbesondere im Fußbereich des Federelementes hohe Wölbspannungen auftreten, die zu einem Ausbeulen des Federelementes führen können. Bei geringen geometrischen Imperfektionen der Schalenform wird dieser Effekt noch verstärkt. Diese Gefahr besteht auch bei einer unsymmetrischen Krafteinleitung über den zur Polsterunterlage gerichteten Auflagering und einer dadurch hervorgerufenen Überbeanspruchung eines Abschnittes des bogenförmigen Federelementes. Dies kann schließlich auch zu einem biegedrillknickähnlichen Aus- oder Einbeulen des überbeanspruchten Federelementbereiches und somit zu einem Gesamtversagen des Federelementes führen.
  • Außerdem ist aus der EP 0996349 B1 bekannt, den Federkörper in Form von schmalen stegartigen Federarmen auszubilden. Diese gehen von einer Basisplatte aus, welche zur Aufnahme einer Schraube zur Befestigung am Lattenrost dient, und münden in eine obere sternförmig ausgeschnittene und horizontal verformbare Auflageplatte.
  • Weiterhin ist aus beiden vorgenannten Dokumenten eine Auflageelement für eine Polsterunterlage bekannt, welches eine Deckplatte, ein Fußelement und mindestens ein Federelement umfasst.
  • Ausgehend vom eingangs genannten gattungsbildenden Dokument liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Federelement zu schaffen, welches so ausgestaltet ist, dass dessen Verformungsverhalten besser gesteuert werden kann.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Übergang der Federzunge in den Auflagering jeweils derart gestaltet ist, dass eine geradlinige Kante ausgebildet ist und diese einen Teil einer Umrisslinie des Auflageringes bildet und die seitlichen Ränder der Federzunge bis zur geradlinigen Kante frei sind. Mit den so definierten Übergängen der Federzungen in die Auflageringe und den seitlich nicht gehaltenen Ränder der Federzungen im Bereich zwischen den Auflageringen wird eine Federelement geschaffen, welches bei Belastung eine definierte Verformung an vorbestimmten Stellen erleiden kann und nach dessen Entlastung wieder in den ursprünglichen Zustand bringbar ist. Durch die geradlinigen Kanten werden die Kraftübertragungsbereiche zur Ableitung der Auflagekräfte von dem Auflagering in die Federzungen klar definiert. Ferner kann bei einer gleichmäßigen Belastung des Federelementes das Auftreten von Wölbspannungen und damit auch die Gefahr eines plötzlichen Versagens weitgehend vermieden werden. Die erfindungsgemäße Ausformung erlaubt jedoch auch unsymmetrische bzw. ungleichmäßige Belastungen des Federelementes. Die dadurch hervorgerufenen Spannungen können aufgrund des durch die seitliche Freihaltung der Ränder der Federzungen vorhandenen horizontalen Freiheitsgrades aufgenommen werden, wodurch das aufgrund der Exzentrizität zwangsweise unvermeidliche Auftreten von Verformungen in Form einer Verwölbung bzw. Verdrillung gering gehalten werden kann. Des weiteren wird auch die Möglichkeit geschaffen, die Verformungen an vordefinierten Stellen und in vorbestimmte Richtungen auftreten zu lassen.
  • Unter dem im Rahmen dieser Erfindung benutzten Begriff „Auflagering" wird ein in Umfangsrichtung geschlossener oder offener Ring, ringartiger Rahmen, Plattenstreifen oder ähnliche Ausbildungen jeglicher geometrischer Form verstanden. Neben den üblichen kreisförmigen, bogenförmigen, abschnittweise linearen und rechteckigen Formen fallen hierunter grundsätzlich auch Ausformungen mit in Umfangsrichtung beliebig linear, nicht linear, parallel und nicht parallel verlaufenden inneren und äußeren Umrisslinien.
  • Ein wesentlicher Grundgedanke der Erfindung ist auch darin zu sehen, dass die Federzungen im Bereich des Federkörpers nicht miteinander verbunden sind und die Federzungen lediglich über die Auflageringe und insbesondere deren geradlinigen Kanten untereinander in Wirkverbindung stehen.
  • Grundsätzlich umfasst der Federkörper mindestens zwei Federzungen, welche über die geradlinigen Kanten angeordnet sind und vorzugsweise gegenüber liegen. Es muss jedoch nicht zwingend an jeder geradlinigen Kante eine Federzunge angeordnet sein. Zusätzlich angeordnete geradlinige Kanten als Teil der Umrisslinie des Auflageringes ohne daran angeschlossene Federzungen können auch lediglich dazu dienen, die Enden der mit einer Federzunge ausgestatteten geradlinigen Kanten geradlinig miteinander zu verbinden, um beispielsweise eine symmetrische Ausformung der betroffenen Umrisslinie der Auflageringes und damit ein besseres Trag- und Verformungsverhalten zu erreichen.
  • Ein Aspekt der Erfindung sieht jedoch auch vor, dass die Anzahl der geradlinigen Kanten der Anzahl der Federzungen entspricht. Falls zur Ausbildung der Umrisslinie nur geradlinige Kanten verwendet werden (mit Ausnahme kleiner Ausrundungsbereiche zwischen den Enden der Kanten) entstehen mindestens dreiecksförmige bzw. polygonförmige Umrisslinien des Auflageringes, wobei an jeder geradlinigen Kante eine Federzunge anschließt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass die geradlinigen Kanten rotationssymmetrisch angeordnet sind. Die Rotationsachse verläuft parallel zur Ausrichtung des Federweges des Federelementes, vorzugsweise in senkrechter Richtung. In der Regel entspricht die Länge der geradlinigen Kante der Länge des angeschlossenen Endes der Federzunge. Die Kanten können aber durchaus auch länger als die Länge des angeschlossenen Endes der Federzunge sein. Der Auflagering muss nicht zwingend ebenfalls rotationssymmetrisch angeordnet sein und kann auch außermittig oder in einem Winkel zur Richtung des Federweges stehen. Grundsätzlich müssen auch die beiden Auflageringe nicht identisch oder gleichartig hinsichtlich Form, Materialdicke und Materialauswahl ausgebildet sein, jedoch wird in der praktischen Anwendung im Regelfall von einer gleichartigen Ausbildung ausgegangen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass die Federzunge an einer inneren Umrisslinie des Auflageringes an diesem anschließt. In Kombination mit der Ausrichtung der an den geraden Kanten anschließenden Enden der Federzungen kann die im Bereich der Kanten stattfindende Kraftübertragung von Auflagering in die jeweilige Federzunge beeinflusst und auch die Verformungsrichtung des Federelementes gesteuert werden. Durch den Anschluss an der inneren Umrisslinie liegt die durch die angeschlossenen Federzungen gebildete Auflagerlinie des Auflageringes innen und verkürzt somit die lichte Weite zwischen den Auflagerpunkten des Auflageringes.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht auch darin, dass die Form der Umrisslinie des Auflageringes im Wesentlichen von den geradlinigen Kanten bestimmt ist. Je nach Anschlussart kann dies die äußere oder innere Umrisslinie betreffen. Mit der weitgehend geradlinigen Ausbildung der Umrisslinie das Auflageringes wird ein in der Ebene des Auflageringes wirkender horizontaler Ausstreifungsring geschaffen. Ein derartiger Ringanker ermöglicht auch eine Erhöhung der Torsionssteifigkeit um die Rotationsachse. Lediglich im Übergangsbereich der benachbarten Enden der geradlinigen Kanten können nicht lineare Verbindungen, wie beispielsweise Ausrundungen, vorhanden sein. Dadurch werden auch Einrisse und Oberflächenrisse (z.B. Haarrisse) in den Eckbereichen vermieden.
  • Zweckmäßigerweise ist die innere Umrisslinie des Auflageringes mindestens dreiecksförmig ausgebildet. Zur Erhöhung der Rotationsträgheit eignet sich ein gleichseitiges Dreieck. Vorteilhaft ist es dabei, wenn die innere Umrisslinie des Auflageringes vierecksförmig ausgebildet ist. Bei zusätzlich senkrecht aufeinander stehenden Kanten wird eine besonders gute Versteifung der Eckbereiche erzielt.
  • In einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist die äußere Umrisslinie des Auflageringes kreisförmig ausgebildet. Dadurch werden stark außermittig angreifende Belastungen, wie sie in den Eckbereichen von rechteckförmigen Auflageringen auftreten können, vermieden.
  • Bei der Ausbildung des Überganges der Federzunge in den Auflagering ist es vorteilhaft, dass dieser Übergang ziehharmonikaförmig ausgebildet ist. Dieser faltenförmige bzw. zickzackförmige Bereich kann im Endbereich der Federzunge und/oder im Endbereich des Auflageringes liegen. Dadurch kann im Bereich der geradlinigen Kanten eine Verformung an dieser vorbestimmten Stelle erzwungen werden. Zur Beeinflussung der Verformbarkeit können diese Bereiche auch aus einem anderen Material als der Auflagering bzw. die Federzunge geformt sein. Der zickzackförmige Bereich kann einseitig auf der Ober- oder Unterseite bzw. beidseitig ziehharmonikaähnlich ausgebildet werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass die Federzungen im Bereich zwischen den Auflageringen voneinander beanstandet sind. Die Entkopplung der Federzungen ermöglicht, dass keine Kraftübertragung von einer zur anderen Federzunge im Bereich des Federkörpers erfolgt, so dass sich diese unabhängig voneinander verformen können. Die Federzungen stehen somit über den Bereich des Federkörpers nicht miteinander in Wirkverbindung. Dadurch kann insbesondere eine Verwölbung und ein Beulen der Federzunge vermieden werden.
  • Zweckmäßigerweise weisen die Federzungen einen V-förmigen Querschnitt auf, wobei der Winkel des Überganges zwischen dem Ende der Federzunge und dem Auflagering in einem Bereich zwischen 120° und 150° liegt. Grundsätzlich kann dieser Winkel in einem Bereich von 90° bis 180° liegen. Dabei sind die Einknickungen der Federzungen vorzugsweise nach innen aufeinander zugerichtet sein. Es ist ebenso möglich, dass die Federzungen linear, wellenförmig, zickzackförmig, nach innen bzw. nach außen gerichtet verlaufen. Neben der Form und der Ausrichtung können auch unterschiedliche Materialien für die verschiedenen Federzungen bzw. Auflageringe verwendet werden. Des weiteren können die Federzungen bzw. deren Abschnitte unterschiedliche Materialdicken aufweisen.
  • Zur Beeinflussung der Verformung erweist es sich weiterhin als vorteilhaft, dass der Querschnitt der Federzunge mindestens an einer Stelle eine Verjüngung parallel zur geradlinigen Kante der Federzunge aufweist. Dadurch können die Federeigenschaften den auftretenden Beanspruchung zusätzlich angepasst werden und die Zusammendrückbarkeit des Federelementes erhöht werden. Diese Materialverjüngungen sind vorzugsweise im Mittelpunkt oder in den Drittelspunkten der abgewickelten Länge der jeweiligen Federzunge vorgesehen.
  • Das Federelement kann auf einem Tellerboden des Fußelements mindestens teilweise aufliegen und von einer Tellerwand des Fußelements seitlich gehalten sein. Das an einer Tragkonstruktion (z. B. Lattenrost) fixierte Fußelement kann somit sowohl vertikale als auch horizontale Auflagerkräfte aufnehmen. Dadurch können Engstellen des Auflageringes, welche beispielsweise aufgrund einer äußeren kreisförmigen und einer inneren rechtecksförmigen Umrisslinie vorhanden sind, durch die über den Umfang des Auflageringes anliegende Tellerwand entlastet werden.
  • Bei der Zusammenstellung mehrerer eine Auflageeinrichtung bildende Auflageelemente können die verschiedenen Auflageelemente unterschiedliche Anzahlen von übereinander angeordneten Federkörpern aufweisen und wahlweise unterschiedliche Federkonstanten aufweisen. Im weiteren können die Federelemente so übereinander gestapelt werden, dass eine progressive Federkonstantenverteilung entsteht.
  • Zur Befestigung der Federelemente untereinander sowie an der Deckplatte bzw. an dem Fußelement können die üblichen Befestigungsmittel verwendet werden. Hierbei eignet sich insbesondere die Anordnung von Rastmitteln. Beispielsweise weist der eine Auflagering Löcher zur Aufnahme von Rastelementen und der andere Auflagering elastische Vorsprünge als Rastelemente zum Einbringen in die Löcher eines weiteren Auflageringes eines anzuschließenden Federelementes auf. Grundsätzlich kommen aber auch sonstige kraftschlüssige, formschlüssige oder reibschlüssige Verbindungen in Frage. Die Befestigung erfolgt verdrehsicher und wird in der Regel lösbar ausgeführt.
  • Hinsichtlich der schwingungsdämpfenden Eigenschaften können die einzelnen Federelemente und auch die einzelnen Federzungen unterschiedlich stark dämpfend ausgebildet werden. Beispielsweise können die zum oberen Auflagering gerichteten Schenkel der Federzungen schwächer als die zum unteren Auflagering gerichteten Schenkel gedämpft sein. Dadurch wird eine mit zunehmender Belastung steifere Federwirkung erreicht. Als Material wird beispielsweise Kunststoff, insbesondere Elastomer ver wendet. Die Herstellung des ein- oder mehrteilig ausgebildeten Federelementes erfolgt durch die bekannten Verfahren zur Kunststoffverarbeitung.
  • Die Erfindung eignet sich weiterhin auch zur Bildung einer Auflageeinrichtung für eine Polsterunterlage mit mehreren erfindungsgemäßen Auflageelementen, wobei diese beabstandet von einander angeordnet sind. Die Anordnung der Auflageelemente wird unter anderem an die Form der Polsterunterlage bzw. an die Höhe der aufzunehmenden Belastung angepasst. Die Auflageelemente können dabei eine unterschiedliche Anzahl von übereinander angeordneten Federkörpern aufweisen und/oder mit unterschiedlichen Federkonstanten ausgestattet sein. Benachbarte Auflageelemente der Auflageeinrichtung sollten insbesondere derart angeordnet werden, dass sich die Deckplatten benachbarter Auflageelemente nicht hintergreifen.
  • Das erfindungsgemäße Federelement, Auflageelement sowie die Auflageeinrichtung sind insbesondere für Sitz- bzw. Liegeflächen und dafür vorgesehene Möbeleinrichtungen geeignet.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter erläutert. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine teilweise geschnittene perspektivische Ansicht eines Federelementes in einem unverformten Zustand; und
  • 2 einen Querschnitt eines Auflageelementes mit einer Deckplatte, einem Fußelement und drei erfindungsgemäßen Federelementen in einem unverformten Zustand; und
  • 3 eine teilweise geschnittene perspektivische Ansicht des Fußelementes aus 2.
  • 1 zeigt in einer teilweise geschnittenen perspektivischen Ansicht ein Federelement 1 mit einem Federkörper 6 zwischen zwei Auflageringen 7 und 8. Der Federkörper 6 umfasst insgesamt vier V-förmige Federzungen 2 bis 5. Neben der vollständig dargestellten Federzunge 3 sind die dazu benachbarten Federzungen 2 und 4 zur besseren Veranschaulichung des Federelementes 1 geschnitten dargestellt. Die beiden übrigen Teile der Federzungen 2 und 4 sowie die der Federzunge 3 gegenüberliegende Federzunge 5 sind nicht dargestellt. Die Schnittebene verläuft senkrecht bezüglich der horizontal ausgerichteten Auflageringe 7 und 8, wodurch nur eine Hälfte des Federelementes 1 zu erkennen ist. Das Federelement 1 ist rotationssymmetrisch zu einer Rotationsachse 55 ausgebildet, welche mittig zwischen den Federzungen 2 bis 5 und senkrecht zu den horizontal ausgerichteten Auflageringen 7 und 8 verläuft (siehe 2).
  • Erfindungsgemäß ist der Übergang einer jeden Federzunge 2 bis 5 in den oberen Auflagering 7 derart ausgebildet, dass jeweils eine geradlinige Kante 9 bis 12 ausgebildet ist. Die aus 1 nicht erkennbare Kante 12 bzw. Federzunge 5 liegen gegenüber der Kante 10 bzw. der Federzunge 3 symmetrisch zur Schnittebene. Diese Ausgestaltung des Überganges zwischen den Federzungen 2 bis 5 und dem Auflagering 7 ist entsprechend bei den Übergängen der Federzunge 2 bis 5 in den unteren Auflagering 8 übernommen, so dass dort die geradlinigen Kanten 9', 10', 11' und 12' ausgebildet sind. Die Kanten 9 bis 12 sowie 9' bis 12' sind jeweils gleich lang und rotationssymmetrisch angeordnet.
  • Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Bestandteile und deren Wirkungsweisen der in 1 dargestellten Ausführungsform im folgenden exemplarisch in der Regel nur an einer Federzunge, einem Auflagering bzw. einer geradlinigen Kante usw. erläutert. Aufgrund der rotationssymmetrischen Form des Federelementes lassen sich auch die nicht sichtbaren Bestandteile leicht aus der perspektivischen Darstellung erkennen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erläuterungen zu einem von mehreren vorhandenen Bestandteilen auch grundsätzlich für die übrigen Bestandteile gilt.
  • Die oben definierten geradlinigen Kanten 9 bis 12 bestimmen im Wesentlichen die Form einer inneren Umrisslinie 14 des Auflageringes 7. Diese weist eine rechteckige Form und somit gleich lange und senkrecht aufeinander stehende Kanten 9 bis 12 auf. Eine äußere Umrisslinie 13 des Auflageringes 7 ist kreisförmig um die Rotationsachse 55 angeordnet. Alternativ wäre auch möglich, die äußere Umrisslinie 13 rechteckförmig und gleichzeitig die innere Umrisslinie 14 kreisförmig auszubilden und die Federzungen 2 bis 5 an der äußeren Umrisslinie 13 des oberen Auflageringes 7 unter Ausbildung von geradlinigen Kanten anschließen zu lassen. Dementsprechend sind die die geradlinigen Kanten 9' bis 12' umfassende innere Umrisslinie 14' bzw. die äußere Umrisslinie 13' des unteren Auflageringes 8 ausgestaltet.
  • Die seitlichen Ränder 16 und 17 der Federzunge 3 sind im Bereich zwischen den Auflageringen 7 und 8, d.h. im Bereich des Federkörpers 6, bis zu den geradlinigen Kanten 10 bzw. 10' frei. Die Federzunge 3 ist also im Bereich des Federkörpers 6 weder unmittelbar noch mittelbar mit den übrigen Federzungen 2, 4 und 5 in Wirkverbindung noch durch andere Mittel seitlich (d.h. horizontal) gehalten. Eine Wirkverbindung zwischen den Federzungen 2 bis 5 besteht lediglich über die Auflageringe 7 bzw. 8.
  • Zwischen den geradlinigen Kanten 9 und 10 bzw. 10 und 11 sind Ausrundungen 24 und 25 vorgesehen, welche zum einen dazu dienen, um von den Eckbereichen zwischen aufeinander treffenden Kanten 9 und 10 bzw. 10 und 11 Schlitze 22 und 23 ausgehen zu lassen, welche entlang der Abwicklung des Federkörpers 6 durchgehend bis zum jeweils gegenüberliegenden Eckbereich zwischen den geradlinigen Kanten 9' und 10' bzw. 10' und 11' laufen. Zum anderen sind die Ausrundungen 24 und 25 auch geeignet, ein Aufreißen des Auflageringes 7 infolge von etwaigen lokalen Spannungsspitzen oder Ermüdungsrisse im Langzeitverhalten zu vermeiden.
  • Die seitliche Freihaltung der Ränder der Federzungen kann bei der vorliegenden Ausführungsform auch dadurch beschrieben werden, dass der Federkörper 6 vier radial und über dessen gesamte Höhe von dem Auflagering 7 zum Auflagering 8 verlaufende Schlitze 22, 23 und 28, 29 aufweist, wodurch die vier Federzungen 2 bis 5 ausgebildet sind. Wesentlich dabei ist, dass die Schlitze 22, 23, 28, 29 über die gesamte Abwicklung des Federkörperquerschnitts durchgehend verlaufen. Wie dargestellt, gehen diese Schlitze 22, 23, 28, 29 vorzugsweise von den Eckbereichen der inneren Umrisslinie 14 und 14' aus.
  • Die Federzungen 2 bis 5 weisen einen Doppel-V-förmigen Querschnitt auf, d.h. sie sind bezüglich der Schnittebene und der Horizontalebene V-förmig ausgebildet, wobei deren Einknickungen 21 nach innen gerichtet sind und gegenüberliegen. Der innenliegende Winkel zwischen dem in der Horizontalebene liegenden Auflagering und dem oberen Anschlussschenkel der Federzunge 2 beträgt ca. 150°.
  • Ebenso den Übergang der Federzungen in den jeweiligen Auflagering betreffend (beispielsweise Federzunge 2 im Übergang zu Auflagering 7) ist aus 1 weiterhin ersichtlich, dass dieser faltenförmig bzw. ziehharmonikaartig ausgebildet sein kann. Die dabei teilweise vorhandene Materialverdünnung gibt die Stelle vor, an der eine definierte Verformung erfolgen soll bzw. an welcher Stelle die auf den Auflagering 7 wirkende Belastung in die Federzunge 2 eingeleitet werden soll. Diese linear bzw. punktuelle Reduzierung der Streifigkeit wird (an vorbestimmten Stellen) vorgesehen um den Ort und die Richtung der Verformung des Federelementes steuern zu können. Die faltenförmige Ausbildung des Endbereiches der Federzungen 2 bis 5 kann nicht nur wie dargestellt einseitig, sondern auch beidseitig (z.B. ziehharmonikaartig) und an beiden Enden der Federzunge ausgeführt sein.
  • Als weitere Maßnahme zur Beeinflussung der Verformung des Federelementes 1 ist etwa mittig im oberen Schenkel der V-förmigen Federzunge 2 eine Materialverjüngung 19 der Federzunge 2 parallel zur geradlinigen Kante 9 ausgebildet.
  • Zur Befestigung mehrerer Federelemente 1 übereinander sind Rastverbindungen vorgesehen. Dazu enthält der obere Auflagering 7 Löcher 26 und der untere Auflagering 8 elastische Vorsprünge 27 zur Aufnahme und zum Einrasten in entsprechende Löcher 26 eines unterhalb angeordneten weiteren Federelementes 1. Selbstverständlich können die Löcher 26 ebenfalls in dem unteren Auflagering 8 und die Vorsprünge 27 an dem oberen Auflagering vorgesehen sein. Alternativ sind auch andere form-, kraft- bzw. reibschlüssige Verbindungsarten möglich.
  • 2 zeigt einen Querschnitt durch ein Auflageelement 40 mit drei übereinander angeordneten Federelementen 1, einer Deckplatte 41 zur Auflage einer Polsterung und ein Fußelement 42 zur Befestigung des Auflageelements 40 an einer Tragkonstruktion (z. B. Lattenrost) eines Sitz- oder Liegemöbels. Die Befestigung der drei Federelemente 1 untereinander erfolgt mittels der bereits beschriebenen Rastmittel in Form von Löchern 26 und Vorsprüngen 27, welche rastartig ineinander greifen. Zur Befestigung der aus den drei Federelementen 1 gebildeten Federsäule weist das Fußelement 42 ebenfalls einen Ring 53 mit Löchern 47 auf, in welche die Vorsprünge 27 des untersten Federelementes einrasten (siehe auch 3).
  • Der Anschluss des obersten Federelementes 1 an die Deckplatte 41 erfolgt ebenfalls durch einen Schnappmechanismus, wobei der obere Auflagering 7 des obersten Federelementes 1 wiederum Löcher 26 aufweist. Dabei sind in die Löcher 26 eingreifende Vorsprünge 54 an einem als Teil der Deckplatte 41 ausgebildeten Befestigungsring 52 angeordnet. Dieser Befestigungsring 52 verläuft unterhalb der Auflageebene der Polsterunterlage und weist einen U-förmigen Querschnitt auf. Daran schließen parallel zu der Deckplatte 41 verlaufende Aussteifungsrippen 51 an, die bis zu einem äußeren nahezu senkrecht nach unten gebogenen Rand 50 der Deckplatte 41 laufen. Die Ausstreifungsrippen 51 sowie der Rand 50 sind vorgesehen, um eine Versteifung des durch Lüftungslöcher 48 geschwächten Querschnittes der Deckplatte 41 zu erreichen.
  • Das in 3 dargestellte tellerartig ausgebildete Fußelement 42 umfasst einen Tellerboden 43 mit senkrecht daran anschließender Tellerwand 44, welche in einen horizontal ausgerichteten Ring 53 parallel zum Tellerboden 43 übergeht. Dieser Ring 53 weist mehrere Löcher 47 zur Aufnahme der Vorsprünge 25 eines Federelementes 1 auf. Es besteht auch die Möglichkeit, eine aus mehreren Federelementen 1 angeordnete Federsäule mindestens teilweise auf den Tellerboden 43 aufzulegen, um dadurch eine seitliche Halterung der Federsäule durch die Tellerwand 44 zu ermöglichen.
  • Der Tellerboden 43 weist zur Befestigung des Auflageelementes 40 ein zentrales Loch 46 und im äußeren Bereich des Tellerbodens 43 zwei zylinderhohlquerschnittsförmige Zapfen 45 zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Befestigungsmitteln auf. Dadurch kann das Fußelement 42 und damit das Auflageelement 40 an einer Tragkonstruktion der Polsterunterlage fixiert werden.

Claims (14)

  1. Federelement (1) für eine Polsterunterlage mit einem mehrere Federzungen (2 bis 5) umfassenden Federkörper (6) zwischen zwei Auflageringen (7, 8), wobei die Federzungen (2 bis 5) in die Auflageringe (7, 8) übergehen, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang der Federzunge (2 bis 5) in den Auflagering (7, 8) jeweils derart gestaltet ist, dass eine geradlinige Kante (9 bis 12, 9' bis 12') ausgebildet ist und diese einen Teil einer Umrisslinie (13, 14, 13', 14') des Auflageringes (7, 8) bildet und die seitlichen Ränder der Federzunge (2 bis 5) bis zur geradlinigen Kante (9 bis 12, 9' bis 12') frei sind.
  2. Federelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geradlinigen Kanten (9 bis 12, 9' bis 12') rotationssymmetrisch angeordnet sind.
  3. Federelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzunge (2 bis 5) an einer inneren Umrisslinie (14, 14') des Auflageringes (7, 8) an diesem anschließt.
  4. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Umrisslinie (13, 14, 13', 14') des Auflageringes (7, 8) im Wesentlichen von den geradlinigen Kanten (9 bis 12, 9' bis 12') bestimmt ist.
  5. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Umrisslinie (14, 14') des Auflageringes (7, 8) mindestens dreiecksförmig ausgebildet ist.
  6. Federelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Umrisslinie (14, 14') des Auflageringes (7, 8) vierecksförmig ausgebildet ist.
  7. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Umrisslinie (13, 13') des Auflageringes (7, 8) kreisförmig ausgebildet ist.
  8. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang der Federzunge (2 bis 5) in den Auflagering (7, 8) ziehharmonikaförmig ausgebildet ist.
  9. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzungen (2 bis 5) im Bereich zwischen den Auflageringen (7, 8) voneinander beabstandet sind.
  10. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzungen (2 bis 5) einen V-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei der Winkel des Überganges zwischen dem Ende der Federzunge (2 bis 5) und dem Auflagering (7, 8) in einem Bereich zwischen 120° und 150° liegt.
  11. Federelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Federzunge (2 bis 5) mindestens an einer Stelle eine Verjüngung (19) parallel zur geradlinigen Kante (9 bis 12) der Federzunge (2 bis 5) aufweist.
  12. Auflageelement (40) für eine Polsterunterlage mit einer Deckplatte (41), einem Fußelement (42) und mindestens einem Federelement (1) nach Anspruch 1.
  13. Auflageelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Federelemente (1) stapelweise übereinander angeordnet sind, so dass die geradlinigen Kanten (9 bis 12) übereinander liegen.
  14. Auflageelement nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußelement (42) tellerartig ausgebildet ist und das Federelement (1) auf einem Tellerboden (43) des Fußelements (42) mindestens teilweise aufliegt und von einer Tellerwand (44) des Fußelements (42) seitlich gehalten ist.
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