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DE10329392A1 - Hauptsicherungs-Schaltautomat - Google Patents

Hauptsicherungs-Schaltautomat Download PDF

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DE10329392A1
DE10329392A1 DE2003129392 DE10329392A DE10329392A1 DE 10329392 A1 DE10329392 A1 DE 10329392A1 DE 2003129392 DE2003129392 DE 2003129392 DE 10329392 A DE10329392 A DE 10329392A DE 10329392 A1 DE10329392 A1 DE 10329392A1
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Jörg Ulrich Peterreins
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EFEN GmbH
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EFEN GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Hauptsicherungs-Automaten, umfassend in einem Gehäuse angeordnet ein Schaltwerk mit drehbeweglichem Doppelkontakt-Schlagstück, wobei dieses über eine thermische, eine magnetische oder eine mechanische Betätigung auslösbar ist. Ein Federwerk ist zum Schließen des Kontakts nach Kurzschlußabschaltung vorgesehen, wobei eine Spule mit einem Tauchanker zur magnetischen sowie eine Bimetallanordnung zur thermischen Betätigung dient. Erfindungsgemäß ist der magnetische Kurzschlußstrom-Auslöser innerhalb seines Spulenkörpers so ausgebildet, daß dort ein erster und ein zweiter Tauchanker befindlich ist. Der erste Tauchanker ist über eine Rückstellfeder und der zweite Tauchanker über einen Dauermagneten vorgespannt. Beide Tauchanker wirken kraftseitig auf einen gemeinsamen Schlagbolzen. Der Schlagbolzen schlägt bei Bewegung des ersten Tauchankers im Falle eines geringen Überstroms an einen Arm des Schaltwerks an, um dieses zu entarretieren und ein Auslösen herbeizuführen. Im Falle eines größeren, impulsartigen Überstroms erfolgt ein schlagartiges Ansprechen beider Tauchanker, so daß der Schlagbolzen einerseits das Schaltwerk entarretiert und andererseits unmittelbar auf das kontaktferne Ende des drehbeweglichen Doppelkontaktstücks einwirkt, um den Stromfluß schnell zu unterbrechen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Hauptsicherungs-Schaltautomat, umfassend in einem Gehäuse angeordnet ein Schaltwerk mit drehbeweglichem Doppelkontakt-Schlagstück, wobei dieses über eine thermische, eine magnetische oder eine mechanische Betätigung auslösbar ist, ein Federwerk zum Schließen des Kontakts nach Kurzschlußabschaltung, eine Spule mit einem Tauchanker zur magnetischen Betätigung sowie eine Bimetallanordnung zur thermischen Betätigung, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der DE 30 23 512 A1 ist ein Niederspannungs-Selbstschalter bzw. Leitungsschutzschalter mit zwei festen und einem, um einen Drehpunkt drehbaren beweglichen Doppelkontaktstück vorbekannt. Dieser Selbstschalter umfaßt einen magnetischen und einen thermischen Überstrom-Auslöser sowie zwei Funkenlöschkammern. Weiterhin ist ein Griff, ein Schaltschloß, ein Hilfsschalter sowie ein Fernauslöserelais nebst Anschlußklemmen vorgesehen.
  • Derartige Selbstschalter sind äußerst kompakt aufgebaut und besitzen geringere Abmessungen als ein Sicherungselement mit üblichen Schraubsicherungen. Die Anforderungen an die Abschaltleistung derartiger Schalter sind durch starke Vermaschung der Netze und einen höheren Energiebedarf pro m2 Gebäudefäche, insbesondere bei der Verwendung in Hochhäusern, die häufig einen eigenen Speisetransformator besitzen, sehr hoch.
  • Daher weisen bekannte Selbstschalter Kurzschlußmoment-Auslöser auf, die eine Tauchspule mit Schlaganker besitzen, um eine schnelle Schalterauslösung zu erreichen. Die Kräfte, die bei einem Überstrom auf die mechani schen Bauelemente einwirken, sind sehr hoch, da aufgrund der in Deutschland gültigen VDE-Vorschriften bereits beim fünffachen Nennstrom eine Schnellabschaltung innerhalb eines Zeitraums von 5 ms erfolgen soll, was bei hohen Kurzschlußströmen, die mehrere tausend Ampere betragen können, zu einer erheblichen Belastung insbesondere des Schaltschlosses führt.
  • Weiterhin gehören Hauptsicherungs-Automaten zum Stand der Technik, die einen sogenannten Quickadapter zur schnellen und einfachen Montage auf Sammelschienen besitzen. Hier sei beispielsweise auf den Sicherungsautomat S 700 der ABB Stotz-Kontakt verwiesen.
  • Derartige Sicherungsautomaten sind auch für den Laien betätigbar und schaffen eine höchste Verfügbarkeit von elektrischer Energie. Beim Auslösen muß ein Bereitschaftsdienst der Energieversorgungsunternehmen nicht bemüht werden.
  • Die Funktionselemente des Haupt-Sicherungsautomaten S 700 bestehen aus bewährten elektromechanischen Bauteilen. Zur Überlast-Auslösung dient ein Thermobimetall. Die Kontaktstücke werden für eine wirkungsvolle Kurzschlußbegrenzung sehr schnell durch einen Kurzschluß-Schlaganker getrennt. Nach Kurzschlußabschaltung durch das nachgeschaltete Schutzorgan schließen sich die Kontaktstücke. Dies erfolgt unabhängig von einer Hilfsspannung durch ein einfaches Federsystem. Wenn der Kurzschluß länger ansteht, sorgt ein Selektivschutzauslöser für die verzögerte Kurzschlußauslösung. Der Selektivschutzauslöser oder der Überlastauslöser entklinken das Schaltwerk und bewirken die bleibende Öffnung der Kontaktstücke. Die Strombegrenzung und Löschung des Lichtbogens erfolgt überlicherweise über eine Löschkammer mit z.B. Deionplatten.
  • Die bei den bekannten Hauptsicherungs-Schaltautomaten vorgesehene Betätigung mittels Schlaganker ist grundsätzlich für den maximalen, auch impulsartigen Überstromfall ausgelegt. Bei kleineren Kurzschlußströmen wird daher in an sich nicht notwendiger Weise mit einer hohen mechanischen Energie und Belastung des Schaltwerks gearbeitet, was es zu vermeiden gilt.
  • Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, einen weitergebildeten Hauptsicherungs-Schaltautomaten, umfassend in einem Gehäuse angeordnet ein Schaltwerk mit drehbeweglichem Doppelkontakt-Schlagstück anzugeben, das eine hohe Abschaltleistung mit sehr kurzer Abschaltzeit aufweist, ohne daß die Beanspruchung der mechanischen Bauelemente zu einer vorzeitigen Abnutzung führt, wobei die Abschaltung bis zu 1,5 kA mit einer vorgebenen Verzögerung, insbesondere von 300 ms, erfolgen soll.
  • Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit der Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
  • Demgemäß besteht der Grundgedanke der Erfindung darin, zwei getrennte Tauchanker vorzusehen, die aber auf einen gemeinsamen Schlagbolzen einwirken. Diese beiden Tauchanker sind innerhalb einer stromdurchflossenen Spule angeordnet.
  • Beim Überschreiten eines bestimmten Stromwerts wird mit vorgebbarer Verzögerung zunächst auf das Auslöseelement und erst im Anschluß eine Kraftwirkung auf das bewegliche Kontaktstück erreicht.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Schalter ist es möglich, durch entsprechende Dimensionierung der Rückstellfeder des ersten Tauchankers und des Dauermagneten beim zweiten Tauchanker zu erreichen, daß der mit dem Dauermagnet versehene Tauchanker erst bei einem größeren, impulsartigen Stromwert aktiviert wird, da der zweite Tauchanker die Fesselungskraft des Dauermagneten eben erst bei solchen höheren Strömen überwindet, dann aber schlagartig auf das Auslöseelement bzw. das Kontaktstück einwirkt.
  • Die gewünschte Verzögerung wird durch den Dauermagnet, dessen Dimensionierung bzw. die Trägheit der Abschaltmechanik selbst erreicht.
  • Bei dauerhaft kleinen Überströmen bewirkt in an sich bekannter Weise das Bimetall das Entarretieren und Auslösen des Schaltwerks bzw. Schaltschlosses.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das bewegliche Kontaktstück drehbar und es wird der Angriffspunkt einer Kontaktfeder für das Kontaktstück gegenüber dem Angriffspunkt des Schlagbolzens gewählt.
  • Durch die spezielle Ausbildung des Doppelkontakt-Schlagstücks als Wiege ergibt sich ein reduziertes Massenträgheitsmoment und damit eine Verkürzung der Ansprechzeit.
  • Nach einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal ist der Drehpunkt des Doppelkontaktstücks quasi im Schwerpunkt desselben angeordnet. Weiterhin sind die Masse der Tauchanker plus Schlagbolzen mit der auf den Angriffspunkt des Tauchankers bezogenen Masse des beweglichen Kontaktstücks in Bezug gesetzt, so daß ein nahezu vollständiger Übergang der im Tauchanker bzw. Schlagbolzen enthaltenen kinetischen Energie prellfrei auf das bewegliche Kontaktschlagstück bzw. den Kontakt selbst erreichbar ist.
  • In einer Ausführungsform ist vorgesehen, daß eine Feder auf das Schaltschloß einwirkt, welche sich an einem Oberteil des Gehäuses abstützt. Durch diese Feder wird das Schaltschloß im Falle einer automatischen Notauslösung, aber auch im regulären Betrieb nach unten gedrückt, wodurch der bewegliche Kontakt vom festen Kontaktstück getrennt und der Abstand von beweglichen und festen Kontaktstücken vergrößert ist. Im manuellen Betrieb wird das Schaltschloß und damit der bewegliche Kontakt mit einem Griff in Bewegung gesetzt und der Automat ein- oder ausgeschaltet.
  • Zum Rückstellen des Auslöseelements bzw. Griffes ist eine entsprechende Drehfeder vorgesehen.
  • In Ausgestaltung der Erfindung laufen die Kontaktteile des drehbeweglichen Kontaktstücks in zwei hornförmig nach hinten abgebogene Leiterstücken aus. Eine der beiden Anschlußklemmen ist über mindestens ein, oberhalb einer Funkenkammer verlaufendes Leiterstück mit dem stromzuführenden festen Kontaktstück verbunden. Dieses und das weitere stromführende Kontaktstück weisen zwei Funkenablaufbahnen auf, die um etwa 45° abgewinkelt zu den festen Kontaktstücken verlaufen und anschließend nochmals abgewinkelt eine Orientierung parallel zu Löschblechen in der Löschkammer besitzen. Die eigentliche Schalt- und die Löschkammer oder mehrere Löschkammern sind voneinander abgeschottet und räumlich getrennt.
  • Es besitzt also der erfindungsgemäß weitergebildete magnetische Kurzschlußstrom-Auslöser innerhalb seines Spulenkörpers einen ersten und einen zweiten Tauchanker, die quasi in Reihe geschaltet sind. Der erste Tauchanker ist über eine Rückstellfeder und der zweite Tauchanker über einen Dauermagnet vorgespannt.
  • Beide Tauchanker wirken kraftseitig auf einen gemeinsamen Schlagbolzen ein. Die Bewegung des ersten Tauchankers kann jedoch unabhängig von derjenigen des zweiten Tauchankers erfolgen.
  • Um eine Kraftübertragung vom zweiten Tauchanker auf den ersten Tauchanker zu erreichen, ist im ersten Tauchanker eine Bohrung vorgesehen, die einen Stift aufnimmt, welcher im zweiten Tauchanker verankert wurde.
  • Wie bereits dargelegt, wirken beide Tauchanker kraftseitig auf einen gemeinsamen Schlagbolzen ein. Der Schlagbolzen schlägt bei Bewegung des ersten Tauchankers im Falle eines geringen Überstroms an einen Arm des Schaltwerks an und entarretiert letzteres, um ein Auslösen herbeizuführen.
  • Im Falle eines größeren, impulsartigen Überstroms erfolgt ein schlagartiges Ansprechen beider Tauchanker unter Überwindung der Dauermagnet-Haltekraft, so daß der Schlagbolzen einerseits in einem ersten Schritt das Schaltwerk entarretiert und andererseits unmittelbar auf das kontaktferne Ende des drehbeweglichen Doppelkontaktstücks einwirkt, um den Stromfluß schnell zu unterbrechen und in sehr kurzer Zeit eine sehr große Trennstrecke zwischen festem und beweglichem Kontaktstück zu bilden.
  • Das Schaltwerk weist ein zweiarmiges Auslöseelement auf, welches um einen Drehpunkt gelagert ist.
  • Ein erster Arm ist von der Bimetall-Auslöseanordnung und ein zweiter Arm vom Schlagbolzen betätigbar. Weiterhin wirkt das Auslöseelement über eine Kulissenführung auf das Schaltschloß ein, um dieses im Auslösefall zu entriegeln, wodurch federkraftunterstützt ein Schaltschloß-Fortsatz mit dem kontaktseitigen Bereich des Doppelkontakt-Schlagstücks in Verbindung tritt, so daß dieses in den geöffneten Zustand übergeht.
  • Um das Schaltschloß über den von außen betätigbaren Griff manuell zu betätigen, ist ein entsprechendes Kurbelgetriebe vorhanden.
  • Ergänzend ist es möglich, im Gehäuse ein Relais zur Fernauslösung und/oder eine Einrichtung zur Fernüberwachung vorzusehen.
  • Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
  • Hierbei zeigen:
  • 1 eine Darstellung des Sicherungsautomaten im eingeschalteten Zustand und
  • 2 eine Darstellung ähnlich wie 1, jedoch im ausgeschalteten Zustand.
  • In den Figuren ist mit dem Bezugszeichen 1 das bewegliche und mit dem Bezugszeichen 2 das feste Kontaktstück bezeichnet.
  • Das bewegliche Kontaktstück 1, d.h. der Doppelkontakt, weist etwa im Schwerpunkt eine Bohrung 1A auf, mit der eine Lagerung in der Kulisse 17 erfolgt.
  • Mit dem Bezugszeichen 4 ist ein Auslöseelement bezeichnet, das einen ersten Arm 4.1 und einen zweiten Arm 4.2 besitzt.
  • Das Auslöseelement 4 besitzt am ersten Armende 4.1 eine Aussparung, mit der eine Verbindung zum Bimetall-Auslöser 5 gewährleistet ist.
  • Das Schaltschloß 3 ist in der U-förmig aufgebauten Kulisse 17 gelagert und über einen Griff 6 durch einen Bügel 6B betätigbar. Der Griff 6 wiederum ist in einer Aufnahme 10E gelagert und schwenkbar. Griff 6 und Bügel 6B stellen ein Kurbelgetriebe dar.
  • Der mit dem Bezugszeichen 9 dargestellte magnetische Kurschluß-Momentauslöser besteht aus einem U-förmigen Gestell 9M, einer Erregerspule 9S, einem ersten Tauchanker 9T1 und einem zweiten Tauchanker 9T2, die mit zwei unabhängigen Bolzen 9B1 und 9B2 miteinander verbunden sind.
  • Weiterhin ist eine Rückstellfeder 9F und ein Dauermagnet DM vorgesehen.
  • Zwischen dem unteren Ende des Bügels 6B und einem Angriffspunkt des Auslöseelements 4 ist eine Klinke 4.3 vorgesehen, die als Sperre wirkt und den Bügel 8B hält.
  • Diese Klinke 4.3 wird mit einem Stift am Auslöseelement gehalten.
  • Zwischen dem zweiten Arm 4.2 des Auslöseelements 4 und dem oberen Ende des Bolzens 9B1 ist ein Abstand von ca. 0,8 mm und zwischen dem Angriffspunkt 1P des beweglichen Kontaktstücks 1 ein Abstand von etwa 1,5 mm im eingeschalteten Zustand vorgesehen, d.h. dann, wenn die kontaktgebenden Teile des Doppelkontaktstücks an den festen Kontaktstücken 2 anliegen.
  • Bei Dauerüberschreitung wirkt der thermische Auslöser bzw. das Bimetall 5 auf den Angriffspunkt des ersten Arms 4.1 des Auslöseelements 4. Bei Dauerüberschreitung eines bestimmten Stromwerts drückt er den Arm 4.1 seitlich weg und vermittelt dadurch eine öffnende Bewegung. Infolge dessen wird die Klinke 4.3 verdreht und der Bügel 6B kommt frei. Das Schaltschloß wird infolge von der Schenkelfeder 3.1 nach unten gedrückt, so daß sich das bewegliche Kontaktstück 1 in einen "offenen" Zustand bewegt.
  • Mit Abkühlung des Bimetalls wird die Klinke 4.3 in ihre Grundposition zurückgeschoben und es wird die Ausgangsposition des Bügels 6B erreicht, so daß ein Wiedereinschalten möglich ist.
  • Für den Einschaltvorgang wird der Griff 6 nach links bewegt. Ein Ausschalten erfolgt durch eine Rechtsbewegung, wobei hier das Schaltschloß von der Feder 3.1 und vom Griff 6 nach unten gedrückt wird und hierbei ein Wegdrehen des beweglichen Kontaktstücks 1 erfolgt.
  • Beim Auftreten eines kleinen Überstroms wird der erste Tauchanker 9T1 nach Überwindung der Fesselungskraft der Druckfeder 9F in die Spule 9S hineingezogen und durch einen Schlag des Bolzens 9B1 auf den Angriffspunkt am zweiten Arm 4.2 die Abschaltmechanik freigegeben.
  • Bei kleineren Überströmen wird der Bolzen 9B1, der durch die Federkräfte gefesselt ist, in die Lage versetzt, diese Kräfte zu überwinden. Als Fesselungsfeder wirkt hier ergänzend die Feder 4F, die mit ihrem einen Ende an einer Nase der Kulisse und mit ihrem anderen Ende am zweiten Arm 4.2 des Auslöseelements 4 anliegt. Der zweite Arm 4.2 dreht die Klinke 4.3 weg und gibt den Bügel 6B frei, welcher das Schaltschloß 3 aktiviert, das wiederum unter Wirkung der Feder 3.1 das bewegliche Kontaktstück 1 nach unten bewegt.
  • Die Feder 3.1 ist einerseits an einer Stelle 3.2 am Gehäuse 10 und andererseits an einem Anschlag 3.3 des Schaltschlosses 3 gelagert.
  • Wie bereits erwähnt, wird bei einem geringen Überstrom über einen längeren Zeitraum der thermische Auslöser, d.h. der Bimetallstreifen 5, der vom Betriebsstrom indirekt durchflossen ist, aktiviert und nach links ausgelenkt unter Mitnahme des ersten Arms 4.1.
  • Bei einem großen Überstrom, d.h. einem Wert etwa ab dem 10-fachen Nennstrom, werden die Tauchanker 9T1 und 9T2 schlagartig angehoben und mit ihren Bolzen 9B1 und 9B2 gemeinsam auf den Angriffspunkt des zweiten Arms 4.2 des Auslöseelements 4 bewegt. Hierdurch wird die Schaltmechanik geöffnet. Im Anschluß erfolgt eine Fortsetzung der Bewegung gegen den Angriffspunkt 1P des beweglichen Kontaktstücks 1, mit der Folge, daß die kontaktgebenden Teile des beweglichen Kontaktstücks 1 sofort mit großer Geschwindigkeit von den festen Kontaktstücken 2 abgehoben werden, so daß in sehr kurzer Zeit ein großer Kontaktabstand gebildet wird.
  • Nach Zurücklegen der kurzen Wegstrecke von etwa 0,8 mm treffen also die Bolzen 9B1 und 9B2 auf das untere Teil des Auslöseelements 4 am unteren Arm auf, wodurch letztere eine Schwenkung um den Drehpunkt 4G entgegen dem Uhrzeigersinn ausführt.
  • Infolge dessen aktiviert der erste Arm 4.1 mittels der Klinke 4.3 den Bügel 6B des Schaltschlosses und führt zu einem Ausklinken. Unter Wirkung der Feder 3.1 dreht sich der bewegliche Kontakt 1 nach unten, wobei gleichzeitig der Griff 6 in die "Aus"-Position zurückkehrt.
  • Bei der Drehung des beweglichen Kontaktstücks 1 nach unten wird der Abstand zwischen festem und beweglichem Kontaktstück weiter vergrößert.
  • Die Eingangs- und Ausgangsklemmen sind mit den Bezugszeichen 12 und 22 bezeichnet. 18 ist ein Anschlußbügel für den Bimetallstreifen 5. Der Anschlußarm für das feste Kontaktstück trägt das Bezugszeichen 15. Ein Relais zur Fernauslösung ist mit 23 und ein Überwachungsschaltkontakt mit 24 bezeichnet. 25 ist die Rückstellfeder des Griffs 6.
  • Eine Verdoppelung des Öffnungswegs der Kontaktstücke ergibt sich dadurch, daß der Betriebsstrom von der stromzuführenden Schiene mit einem Kontaktstück des Doppelkontaktstücks aufgenommen wird und mit dem anderen Kontaktstück an die stromwegführende Schiene eine Weiterleitung erfolgt.
  • Das Magnetgestell 9M des Kurzschlußstrommoment-Auslösers 9 ist von der stromdurchflossenen Spule 9S weitestgehend isoliert.
  • Der thermische Auslöser 5 besteht aus einem Bimetall mit Stromwechsler, welcher zwischen der einen Anschlußklemme und einer Verbindungslitze zum Stromwechsler angeordnet und mit dem unteren Teil über den U-förmigen Leiter 18 in Verbindung mit der weiteren Klemme des Stromwechslers steht, so daß sich der gewünschte indirekte Betriebsstrom-Durchfluß ergibt. Der Uförmige Leiter 18 kann gleichzeitig als Bimetallhalterung wirken und ist vom Magnetgestell 9M elektrisch isoliert. Die Stromversorgung des Bimetalls erfolgt indirekt, und zwar durch Verwendung des Stromwechslers, welcher primärseitig zwischen der Anschlußklemme 22 und einer festen Verbindung zur Spule 9S1 angeordnet ist. Die Sekundärseite des Stromwechslers ist mit dem Bimetall elektrisch fest verbunden.
  • Die Kulisse 17 des Kurzschlußmoment-Auslösers 9 kann U-förmig ausgebildet sein. Diese Kulisse ist bei einer Ausführungsform Bestandteil des Magnetgestells 9M. Die zweiarmige Ausführungsform des Auslöseelements 4 besitzt bei der zeichnerisch dargestellten Variante eine Z-Form und es erfolgt eine Lagerung um den Punkt 4G. Bei thermischer oder magnetischer Auslösung erfolgt, wie vorstehend kurz umrissen, ein Verdrehen der Klinke 4.3, so daß das Schaltschloß 3 frei wird und der bewegliche Kontakt in die "Aus"-Position übergeht.
  • Die Lagerung des beweglichen Kontaktstücks erfolgt derart, daß eine unmittelbare Krafteinwirkung des Schlagbolzens realisierbar ist, um die Öffnungsgeschwindigkeit der Schalteinrichtung unabhängig von der Trägheit der übrigen Mechanik zu halten.

Claims (9)

  1. Hauptsicherungs-Schaltautomat, umfassend in einem Gehäuse angeordnet ein Schaltwerk mit drehbeweglichem Doppelkontakt-Schlagstück, wobei dieses über eine thermische, eine magnetische oder eine mechanische Betätigung auslösbar ist, ein Federwerk zum Schließen des Kontakts nach Kurzschlußabschaltung, eine Spule mit einem Tauchanker zur magnetischen sowie eine Bimetallanordnung zur thermischen Betätigung, dadurch gekennzeichnet, daß der magnetische Kurzschlußstrom-Auslöser innerhalb seines Spulenkörpers einen ersten und einen zweiten Tauchanker aufweist, wobei der erste Tauchanker über eine Rückstellfeder und der zweite Tauchanker über einen Dauermagnet vorgespannt ist sowie beide Tauchanker kraftseitig auf einen gemeinsamen Schlagbolzen wirken, der Schlagbolzen bei Bewegung des ersten Tauchankers im Falle eines geringen Überstroms an einen Arm des Schaltwerks anschlägt und dieses entarretiert, um das Auslösen herbeizuführen, sowie im Falle eines größeren, impulsartigen Überstroms ein schlagartiges Ansprechen beider Tauchanker erfolgt, so daß der Schlagbolzen einerseits das Schaltwerk entarretiert und andererseits unmittelbar auf das kontaktferne Ende des drehbeweglichen Doppelkontaktstücks einwirkt, um den Stromfluß schnell zu unterbrechen.
  2. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltwerk ein zweiarmiges Auslöseelement aufweist, welches um einen Drehpunkt gelagert ist, wobei ein Arm von der Bimetallanordnung und der weitere Arm von dem Schlagbolzen betätigbar ist, weiterhin das Auslöseelement über eine Kulissenführung auf ein Schaltschloß einwirkt, um dieses im Auslösefall zu entriegeln, wodurch federkraftunterstützt ein Schaltschloß-Fortsatz mit dem kontaktseitigen Bereich des Doppelkontaktstücks in Verbindung tritt, so daß dieses in den geöffneten Zustand übergeht.
  3. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltschloß über einen nach außen führenden Griff mittels Kurbelgetriebe manuell betätigbar ist.
  4. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbewegliche Kontaktstück als Kontaktwiege ausgebildet ist und eine Kontaktfeder auf das kontaktferne Ende des Kontaktstücks gegenüber dem Angriffspunkt des Schlagbolzens angreift.
  5. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehpunkt des Kontaktstücks nahezu im Schwerpunkt desselben befindlich ist.
  6. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse der Tauchanker und des Schlagbolzens zum optimalen, prellfreien Übergang der kinetischen Energie beim magnetischen Auslösen auf die Masse des Kontaktstücks abgestimmt ist.
  7. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse ein Relais zur Fernauslösung und/oder eine Einrichtung zur Fernüberwachung vorgesehen ist.
  8. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Kontakt- oder Schaltbereich sich anschließend mindestens eine Funkenlöschkammer vorgesehen ist.
  9. Hauptsicherungs-Schaltautomat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei parallele Funkenlöschkammern vorgesehen sind, die jeweils zu einem der Schlagstücke des Doppelkontaktstücks orientiert sind.
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