-
Hintergrund der Erfindung
Technisches Gebiet der Erfindung
-
Die Erfindung bezieht sich auf ein
Kondensatoraggregat für
eine Fahrzeugklimaanlage und insbesondere auf ein Kondensatoraggregat,
das so ausgelegt ist, dass die Volumetrie des Kondensatoraggregats
leicht geändert
werden kann, so dass die in Verbindung mit einer Änderungskonstruktion
des Kondensatoraggregats bei Volumetrievariation entstehenden Bearbeitungskosten
vermieden oder wesentlich reduziert werden.
-
Beschreibung der einschlägigen Technik
-
Kondensatoraggregate für Fahrzeugklimaanlagen
enthalten typischerweise ein Paar Sammelleitungen und einen horizontal
zwischen den beiden Sammelleitungen angeordneten Kern mit einer
Vielzahl von Rohren, durch die das Kältemittel fließt. Ein Einlass
befindet sich nahe am oberen Teil der einen Sammelleitung und ein
Auslass ist am unteren Teil entweder derselben oder der anderen
Sammelleitung angeordnet. In den Sammelleitungen können Teile
zum Aufteilen des Innenraums der Sammelleitungen in mehr als einen
strömungstechnisch
abgetrennten Raum bereitgestellt werden. Dadurch wird bewirkt, dass
das Kältemittel
in Schlangenlinien auf mehr als einem Weg durch die Rohre zwischen
den Sammelleitungen fließt.
-
Typischerweise ist an einer der Sammelleitungen
und in Fluidverbindung mit ihr ein Speicher befestigt. Das im Kern
kondensierte Kältemittel strömt in den
Speicher, in dem es in einen gasförmigen und einen flüssigen Anteil
getrennt wird. Da das Vorhandensein von Wasser im Kältemittel
die Leistungsfähigkeit
und strukturelle Integrität
der Klimaanlage verschlechtert, ist mit dem Speicher häufig ein Trockner
verbunden oder in ihm untergebracht. Der Trockner befindet sich
im Speicher, so dass der Trockner im Kontakt mit dem flüssigen Anteil
des Kältemittels
steht, was den Entzug des Wassers aus dem Kältemittel erleichtert. Der
Trockner selbst kann aus einem Beutel oder einer Patrone bestehen,
in dem/der sich ein Trocknergranulat, wie z. B. ein Trocknungsmittel,
befindet.
-
In den neuesten Modellen der Kondensatoraggregate
ist ein Speicher/Trockner in einer der oben erwähnten Sammelleitungen integriert.
Eine Version, um das zu erreichen, ist die Anordnung einer Platte in
der Sammelleitung in der Weise, dass die Sammelleitung in einen
Sammlerteil und einen als Speicher/Trockner dienenden Teil aufgeteilt
wird. Ein Nachteil dieser Konstruktion besteht darin, dass diese
Ausführung
für die
strukturelle Integrität
des Systems eine mittige Leitungsausrichtung des Kerns und der den
Speicher/Trockner enthaltenen Sammelleitung erfordert. Ein anderer
Nachteil dieser Konstruktion ist der, dass die Verbindung zwischen
dem Sammlerteil und dem Speicher-/Trocknerteil nach dem Hartlöten von
der Außenseite
der Sammelleitung aus nicht geprüft
werden kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass es nach der
Projektierung und Errichtung einer Bearbeitungseinrichtung für ein solches
Kondensatoraggregat kostenaufwendig wird, diese so zu modifizieren,
dass die benötigten
Teile mit anderen Abschnittsanordnungen, anderen Positionen der
Kältemittelöffnungen
und anderen Volumina der einzelnen Komponenten des Kondensatoraggregats,
einschließlich
einer Anzahl von Rohren im Kern, sowie anderen Längenabmessungen der Sammelleitungen,
des Sammlerteils und des Speicher-/Trocknerteils gefertigt werden
können.
-
In anderen Modellen, in denen die
Sammelleitung zur Bildung eines Sammlerteils und eines Speicher-/Trocknerteils
innen nicht unterteilt ist, besteht weiterhin das Problem der fehlenden
Flexibilität der
Bearbeitungseinrichtungen, so dass Modelländerungen in Bezug auf die
Volumetrie des Kondensatoraggregats kostenaufwendig und die Anpassung
zeitaufwendig ist.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Aus dem zuvor Erwähnten geht hervor, dass die
Notwendigkeit besteht, ein Kondensatoraggregat bereitzustellen,
dessen Ausführung
eine leicht zu bewerkstelligende Änderung der Volumetrie im Aggregat
ermöglicht,
ohne dass ein mit einer Umstrukturierung der Bearbeitungseinrichtung
verbundener erheblicher Kosten- und Zeitaufwand entsteht.
-
Um dieses Ziel zu erreichen, stellt
die Erfindung ein Kondensatoraggregat zum Einsatz in einer Klimaanlage
eines Kraftfahrzeugs bereit. Das Kondensatoraggregat enthält einen
Kern mit einer Vielzahl allgemein horizontal und parallel zueinander
angeordneter Rohre. Dadurch wird zwischen den benachbarten Rohren
ein Zwischenraum gebildet. In jedem dieser Zwischenräume befindet
sich eine gewellte Rippe. Die Rippe berührt beide angrenzende Rohre
und kann mit Lamellen zur Unterstützung des Wärmeaustauschs vom Kältemittel
durch die Rohre auf die Rippen und schließlich auf die den Kern passierende
Luft ausgestattet sein. An den gegenüberliegenden Seiten befindet
sich ein Paar Sammelleitungen. Jede dieser Sammelleitungen steht
in Fluidverbindung mit den Rohren des Kerns.
-
Die erste Sammelleitung ist so konfiguriert, dass
das Kältemittel
durch diese Sammelleitung in das Kondensatoraggregat hinein- und
wieder herausströmt.
Für den
Ein- und Auslass des Kältemittels können andere
Positionen verwendet werden. Die Sammelleitung besteht prinzipiell
aus einem zylindrischen Grundkörper
mit einem konstanten Querschnittsprofil auf seiner Länge. Die
offenen Enden des zylindrischen Grundkörpers sind durch Kappen geschlossen,
so dass sich innerhalb der Sammelleitung ein Hohlraum bildet. Der
Hohlraum selbst ist durch eine Trennwand in ein Oberteil und ein
Unterteil unterteilt.
-
Die Sammelleitung am gegenüberliegenden Ende
des Kerns enthält
die zwei Teile: Sammlerteil und Speicher-/Trocknerteil. Der Speicher-/Trocknerteil
besteht aus einem zylindrischen Grundkörper mit einem konstanten Querschnittsprofil
auf seiner Länge.
Die offenen Enden des zylindrischen Grundkörpers sind ebenfalls durch
Kappen geschlossen, so dass sich innerhalb des Speicher-/Trocknerteils
ein Hohlraum bildet. Der Sammlerteil ist aus einem anderen Teil
mit einem auf seiner Länge
konstanten Querschnittsprofil geformt. Dieses Teil überdeckt
die Außenfläche des
Speicher-/Trocknerteils und bildet mit ihm zusammen eine Verteilerkammer.
Das oberste und unterste Ende der Verteilerkammer sind durch Trennwände abgeschlossen,
die sich zwischen dem Verteilerteil und dem zylindrischen Grundkörper des Speicher-/Trocknerteils
erstrecken. In der Verteilerkammer befindet sich eine weitere Trennwand
zur Aufteilung der Verteilerkammer in ein Oberteil und ein Unterteil.
Das Unterteil steht im Allgemeinen in Verbindung mit dem Unterteil
der anderen Sammelleitung. Der Speicher-/Trocknerteil steht außerdem in Fluidverbindung
mit dem Verteilerteil durch die Anordnung von Öffnungen in einem allgemein
unteren Ende des zylindrischen Grundkörpers, das den Speicher-/Trocknerteil
bildet. Vorzugsweise stehen für diese
Verbindung zwei Öffnungen
zur Verfügung,
wobei sich eine über
der Trennwand, die die Verteilerkammer in zwei Teile trennt, und
die andere unterhalb dieser Trennwand befindet.
-
In der Speicher-/Trocknerkammer befindet sich
ein Trockner. Der Trockner enthält
Trocknergranulat, das sich in einem Behältnis, wie z. B. einem durchlässigen Beutel,
befindet. Bei Kontakt mit dem im Speicher-/Trocknerteil vom gasförmigen Anteil
getrennten flüssigen
Anteil des Kältemittels
entzieht das Granulat diesem das Wasser, das sich eventuell mit
der Kältemittelflüssigkeit
vermischt hat.
-
Vor dem Verlassen des Speicher-/Trocknerteils
passiert das Kältemittel
ein Sieb, das als Filter wirkt und Verunreinigungen aus dem Kältemittel
entfernt. Dieses Filter ist Bestandteil eines Abstandhalters, der
außerdem
den Trockner in einem Abstand über
dem Auslass des Speicher-/Trocknerteils hält.
-
In Vorzugsausgestaltungen der Erfindung
ist das Querschnittsprofil des zylindrischen Teils des Speicher-/Trocknerteils
ebenso wie das Querschnittsprofil des zylindrischen Teils der Einlass-/Auslasssammelleitung
rund. Die Querschnittsform des Verteilerteils ist vorzugsweise halbkreisförmig. Diese Halbkreisform
kann entlang eines Mittelteils des Querschnitts der Verteilung bestehen,
aus der sich halbkreisförmige
Flansche erstrecken, so dass die Befestigung des Verteilerteils
am zylindrischen Grundkörper
ermöglicht
wird.
-
Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung
werden Personen, die mit dem Fachgebiet vertraut sind, auf das sich
die Erfindung bezieht, durch Prüfung
der detaillierten Beschreibung und der Zeichnungen in Verbindung
mit den angehängten
Patentansprüchen offensichtlich.
-
Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
-
1 stellt
einen Vertikalschnitt durch ein Kondensatoraggregat entsprechend
den Prinzipien der Erfindung dar.
-
2 ist
eine vergrößerte Ansicht
des durch Kreis 2-2 in 1 eingegrenzten
Bereichs.
-
Die 3A und 3B sind alternative, im Allgemeinen entlang
der Linie 3-3 in 2 verlaufende Schnittdarstellungen.
-
3C ist
eine Schnittdarstellung durch die Speicher-/Trocknersammelleitung,
die eine dort verwendete Trennwand zeigt.
-
4 ist
eine perspektivische Ansicht des im Speicher-/Trocknerteil der Erfindung
eingesetzten Abstandhalters.
-
5 ist
eine perspektivische Ansicht eines optionalen Filters, das im Auslass
eines Kondensatoraggregats entsprechend den Prinzipien der Erfindung
eingesetzt werden kann.
-
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
-
Bezug nehmend auf die Zeichnungen
ist in 1 ein die Prinzipien
der Erfindung verkörperndes Kondensatoraggregat
teilweise dargestellt und mit der Bezugsnummer 10 gekennzeichnet.
Das Kondensatoraggregat 10 umfasst als seine prinzipiellen Komponenten
einen Kern 12 und ein Paar Sammelleitungen 14 und 16.
Die Sammelleitungen 14 und 16 sind an den sich
gegenüberliegenden
Enden des Kerns 12 angeordnet, wie nachfolgend weiter beschrieben
wird.
-
Der Kern 12 ist allgemein
als Rohrstapel anzusehen, der eine Reihe von paral- lelen und vertikal gestapelten
Rohren 18 enthält.
Benachbarte Rohre 18 sind in einem Abstand zueinander so
angeordnet, dass sich dazwischen ein Zwischenraum 20 befindet. Die
Rohre 18 können
von jeder Art sein, die heute in der Industrie bekannt sind oder
zukünftig entwickelt werden.
In einer Vorzugsausgestaltung sind die Rohre im Allgemeinen flach
und enthalten Teile, die einen oder mehrere längs durch das Rohr verlaufende
Strömungskanäle bilden.
-
Im Zwischenraum 20 zwischen
jedem benachbarten Rohr 18 befindet sich eine Rippe 22.
Die eine allgemein wellenförmige
Gestalt aufweisenden Rippen 22 umfassen eine Reihe von
Windungen, wie in der Industrie bekannt. Die Rippen 22 erstrecken sich
gewöhnlich über den
gesamten Zwischenraum 20, wobei sie sowohl das darüber befindliche
als auch das darunter befindliche Rohr berühren. In den Figuren ist die
Gestalt der Rippen 22 nicht im Detail dargestellt, da die
mit dieser Technik vertrauten Personen eine solche Konstruktion
leicht erkennen. Außerdem
sind die Rippen 22 vorzugsweise mit einer Reihe von Lamellen
auf jeder Windung ausgestattet, um die Wirkung des Wärmeaustauschs
von den Rohren auf die Rippen und auf die durchströmende Luft zu
unterstützen.
Die Rippen 22 sind auf solche Weise angebracht, dass die
Gesamtlänge
der Rohre 18 größer als
die Gesamtlänge
der Rippen 22 ist und die Enden 24 und 26 der
Rohre 18 über
die Enden der Rippen 22 hinausragen. Diese Enden 24, 26 der Rohre
sind entsprechend in den Sammelleitungen 14 und 16 aufgenommen
und stehen, wie nachfolgend weiter dargelegt wird, in Fluidverbindung
mit den Sammelleitungen 14, 16.
-
Die Sammelleitung 14 (nachfolgend
als "Einlass/Auslasssammelleitung" oder „I/O-Sammelleitung" bezeichnet) ist
allgemein auf der linken Seite in 1 zu
sehen. Die I/O-Sammelleitung 14 besteht aus einem zylindrischen
Grundkörper 28,
der über die
Gesamtlänge
ein konstantes Querschnittsprofil aufweist, das in der Vorzugsausgestaltung
rund ist. Das obere und untere Ende 30, 32 des
zylindrischen Grundkörpers 28 sind
in Eingriff gebracht und durch eine Deckel- bzw. Bodenkappe 34, 36 verschlossen. Die
Kappen 34, 36 und der zylindrische Grundkörper 28 bilden
zusammen eine Kammer oder einen Hohlraum 38 in der I/O-Sammelleitung 14.
Eine oder mehrere Trennwände 40 können im
zylindrischen Grundkörper 28 so
angeordnet sein, dass der Hohlraum 38 in einen Oberteil 42 und
einen Unterteil 44 untergeteilt ist, wobei der letztgenannte
manchmal als Superkühlregion
bezeichnet wird. Eine oder mehrere zusätzliche Trennwände 46 können den
Oberteil 42 in weitere Sektionen oder Teile unterteilen,
die nicht direkt in Fluidverbindung miteinander stehen.
-
Eine im Oberteil 42 der
I/O-Sammelleitung 14 definierte Einlassöffnung 48 steht in
Verbindung mit einer in einem Einlassblock 52 definierten
Einlassbohrung 54. Analog steht eine im Unterteil 44 der I/O-Sammelleitung 14 definierte
Auslassöffnung 54 in Verbindung
mit einer in einem am zylindrischen Grundkörper 28 der I/O-Sammelleitung 14 montierten
Auslassblock 58 definierten Auslassbohrung 56. Aus
der voranstehenden Beschrei bung ist offensichtlich, dass das Kältemittel über den
Einlassblock 52 in das Kondensatoraggregat 10 hineinströmt und durch den
Auslassblock 58 aus dem Kondensatoraggregat 10 herausströmt.
-
In der Auslassbohrung 56 des
Auslassblocks 58 ist ein zusätzliches Filterelement 136 angeordnet. Dieses
Filter 136 ist in 5 zu
sehen. Im Allgemeinen hat das Filter eine konische oder keilförmige Form
und ist in den Auslassblock 58 eingesteckt, so dass der
schmalere Teil des Keils stromaufwärts gerichtet ist. Das Filter 136 enthält einen
Basisring 138, aus dem eine allgemein U-förmige Stütze 140 herausragt.
Die gegenüberliegenden
Seiten der Stütze 140 sind
mit Filter- oder Siebmaterial 142 ausgestattet. Das Filter 136 kann
im Auslassblock 58 durch mechanische Wechselwirkung zwischen
den Teilen des Auslassblocks 58 und dem Basisring 138 des
Filters 136 auswechselbar geklemmt sein.
-
Zur Gewährleistung der Fluidverbindung vom
Hohlraum 38 der I/O-Sammelleitung 14 zu
den Rohren 18 werden die Enden 24 jedes Rohrs 18 durch
eine auf einer Seite des zylindrischen Grundkörpers 28 definierte
Rohröffnung 60 durchgesteckt.
-
Die verbleibende Sammelleitung 16 des Kondensatoraggregats 10 ist
allgemein auf der rechten Seite in 1 zu
sehen. Die Sammelleitung 16 wird nachfolgend als die "Speicher-/Trocknersammelleitung" oder "R/D-Sammelleitung" bezeichnet. In gewisser
Hinsicht ist die R/D-Sammlleitung 16 der I/O-Sammelleitung 14 ähnlich.
Die R/D-Sammelleitung 16 selbst ist jedoch eine integrierte
Struktur, die aus den zwei Teilen Verteilerteil 61 und
Speicher-/Trocknerteil 62 besteht. Diese Teile 61, 62 werden
nachfolgend beschrieben. [0028] Die R/D-Sammelleitung 16 besteht
aus einem zylindrischen Grundkörper 63,
der an seinem oberen und unteren Ende durch eine Deckel- bzw. Bodenkappe 68, 70 verschlossen
ist. Als solches bilden die Deckel- und Bodenkappe 68, 70 zusammen
mit dem zylindrischen Grundkörper 63 einen
Hohlraum 72 in der R/D-Sammelleitung 16. Über seine
Länge weist
der zylindrische Grundkörper 63 ein
konstantes Querschnittprofil auf (siehe 3A und 3B), das in der Vorzugsausgestaltung rund
ist.
-
Der Verteilerteil 61 der
R/D-Sammelleitung 16 wird zum Teil durch die Außenfläche des
zuvor erwähnten
zylindrischen Grundkörpers 63 und
zum Teil durch ein mit dem zylindrischen Grundkörper 63 gekoppeltes
Verteilerstück 74 gebildet.
Das Verteilerstück 74 hat
ein Querschnittsprofil, das über
seine Länge
konstant ist und ebenfalls in den 3A und 3B zu sehen ist. Dieses Profil enthält in der
Vorzugsausgestaltung einen halbkreisförmigen mittigen Teil 76,
aus dessen Enden Flansche 78 herausragen. Die Flansche 78 haben
zur Unterstützung
der Befestigung des Verteilerstücks 74 am
zylindrischen Grundkörper 63 nach
dem Hartlöten
des zusammengefügten
Kondensatoraggregats 10 einen Radius oder eine Krümmung entsprechend
der Außenfläche des zylindrischen
Grundkörpers 63.
Vor dem Hartlöten kann
das Verteilerstück 74 am
zylindrischen Grundkörper 63 durch
Heftschweißen
oder mechanisch wirkende Strukturen, wie z. B. über die Flansche 78 hinausragende
und in die auf dem zylindrischen Grundkörper 63 geformten
Sicken eingreifende Laschen, geklemmt werden. Derart ausgeführt bildet das
Verteilerstück 74 zusammen
mit dem zylindrischen Grundkörper 63 eine
sich dazwischen befindliche Verteilerkammer 80. Die einander
gegenüberliegenden
Enden der Verteilerkammer 80 werden durch die beiden sich
zwischen dem Verteilerstück 74 und dem
zylindrischen Grundkörper 63 erstreckenden Ober-
und Unterwände 82, 84 verschlossen.
-
In der Kammer 80 befindet
sich eine Zwischenwand 86, so dass die Kammer 80 in
einen Oberteil 88 und einen Unterteil 90 unterteilt
ist. Der Unterteil 90 entspricht dem Unterteil 44 der
I/O-Sammelleitung 14.
-
Bezug nehmend auf 3C ist
ein Schnitt durch die R/D-Sammelleitung 16 unmittelbar
unterhalb der Zwischenwand 86 nach oben gesehen dargestellt.
In dieser Sicht ist die Form der Zwischenwand 86 zu erkennen.
Wie ersichtlich, ist die Zwischenwand 86 mit verschiedenen
Merkmalen ausgestattet, die ein Zusammenwirken mit dem Verteilerteil 72 und
eine Erleichterung der Bildung einer fluidfesten Abdichtung zwischen
der Zwischenwand 86, dem Verteilerstück 74 und dem zylindrischen
Grundkörper 63 ermöglicht,
wenn das Kondensatoraggregat 10 gelötet wird. Im Allgemeinen enthält die Zwischenwand 86 einen
Mittelteil 87 mit einer gekrümmten Außenfläche 89 und einer gekrümmten Innenfläche 91. Der
Krümmungsradius
der Außenfläche 89 entspricht
dem durch die Innenfläche
des Mittelteils 76 des Verteilerstücks 74 gebildeten
Krümmungsradius. Die
Innenfläche 91 weist
einen Krümmungsradius auf,
der dem durch die Außenfläche des
zylindrischen Grundkörpers 63 gebildeten
Krümmungsradius
entspricht. Wie zuvor erwähnt,
ist die Zwischenwand 86 mit verschiedenen Laschen ausgestattet. Zwei
dieser Laschen werden hier als Querlaschen 93 bezeichnet.
Die Querlaschen 93 befinden sich im Allgemeinen an den
gegenüberliegenden
Enden der Zwischenwand 86, wo sich ohne die vorhandenen Querlaschen 93 die
Innenfläche 91 und
die Außenfläche 89 sonst überschneiden
würden.
Die Laschen selbst bilden auf ihren Innenseiten eine Erweiterung der
Innenfläche 91 und
sind an ihren Außenseiten
mit Schultern 95 ausgestattet. Die Schultern 95 bilden eine
Aussparung 97. Ein Schlitz 99 zum Aufnehmen der
hindurchragenden Querlaschen 93 befindet sich im Verteilerstück 74.
Als solche werden die den Schlitz 99 bildenden Teile in
der durch die Schultern 95 der Querlaschen 93 gebildeten
Aussparung 97 aufgenommen. Die Endlasche 101 der
Zwischenwand 86 erstreckt sich von der Außenfläche 89 der Zwischenwand 86 nach
außen
und ragt in einen im Verteilerstück 74 ge bildeten
Schlitz 103 hinein. Sie befindet sich im Allgemeinen auf
der Außenfläche 89 zentriert
zwischen den Querlaschen 93. Ausgestattet mit diesen Merkmalen,
wird die Zwischenwand 86 einfach im Verteilerstück 74 und
im zylindrischen Grundkörper 63 untergebracht.
Beim darauffolgenden Hartlöten
wird eine fluidfeste Dichtung zwischen diesen drei Komponenten gebildet.
-
Durch die detaillierte Beschreibung
der Zwischenwand 86 ist es leicht erkennbar, dass aus dem zuvor
dargelegten Sachverhalt alternative Konfigurationen für verschiedene
Laschen sowie Laschenpositionen abgeleitet werden können. Außerdem ist
anzumerken, dass die Ober- und Unterwände 82 und 84 sowie
die zusätzliche
Wand 94 vorzugsweise in derselben Bauart wie die Zwischenwand 86 ausgeführt sind.
-
Im Gegensatz zu der I/O-Sammelleitung 14 strömt das Kältemittel über die
Rohre 18 in die R/D-Sammelleitung 16 hinein und aus ihr
heraus. Die Rohre 18 selbst ragen durch die an einer Seite
des Verteilerstücks 74 befindlichen
Rohröffnungen 92 in die
Kammer 80 hinein. Der Oberteil 88 der Kammer 80 lässt das
Kältemittel
ein und kann außerdem durch
eine zusätzliche
Wand 94 in zwei nicht direkt in Fluidverbindung miteinander
stehende Teile aufgeteilt werden. Aufgrund der verschiedenen Trennwände 40, 46, 86, 94 muss
das Kältemittel
während
des Betriebs mehrfach in Schlangenlinien die Rohre passieren, bis
es das Kondensatoraggregat 10 überlässt.
-
Wie in den 1 und 2 zu
sehen ist, stehen der Hohlraum 72 und die Kammer 80 der
R/D-Sammelleitung 16 in Fluidverbindung zueinander. Zur
Realisierung dieser Verbindung ist der zylindrische Grundkörper 63 an
den Stellen oberhalb bzw. unterhalb der Position der Zwischenwand 86 mit
einer oberen Öffnung 96 bzw.
unteren Öffnung 98 ausgestattet.
Die obere Öffnung 96 dient
als Einlass in den Hohlraum 72. Die untere Öffnung 98 wirkt
demzufolge als Auslass aus dem Hohlraum 72.
-
Wie die voranstehende Darlegung zeigt, wirkt
der Hohlraum 72 der R/D-Sammelleitung 16 als Speicher-/Trocknerkammer
des Kondensatoraggregats 10. Aus diesem Grund ist im Hohlraum 72 ein Trockner 100 so
angeordnet, dass er in Verbindung mit mindestens dem flüssigen Anteil
des im Hohlraum 72 enthaltenen Kältemittels steht. Der Trockner 100 kann
eine Vielzahl bekannter Bauweisen aufweisen, wobei Trocknermaterial 102 in
Partikel- oder Granulatform, wie z. B. Trocknungsmittel, in Kontakt mit
dem flüssigen
Kältemittel
kommt. In der in 2 dargestellten
Ausgestaltung sind die Teilchen 102 in einem aus durchlässigem Material,
wie z. B. Gewebe, gefertigten Beutel enthalten. Das obere und untere
Ende 106, 108 des Beutels 104 sind verschlossen, um
die Teilchen 102 darin festzuhalten.
-
Der Beutel 104 ist im Hohlraum 72 außerdem so
angeordnet, dass er sich im vertikalen Abstand oberhalb der unteren Öffnung 98 am
untersten Ende des R/D-Teils 62 befindet. Das wird durch
einen sich ebenfalls im Hohlraum 72 befindlichen Abstandhalter 110 erreicht.
-
Wie in 4 zu
sehen, ist der Trockner 100 allgemein zylindrisch und enthält einen
oberen Rand 112 und einen unteren Rand 114. Eine
Querstrebe 116 erstreckt sich diametral im oberen Rand 112.
Die Querstrebe 116 stützt
in Verbindung mit dem oberen Rand 112 den Trockner 100 im
R/D-Teil 62 ab. Zwischen dem oberen Rand 112 und
dem unteren Rand 114 befindet sich ein Sieb 118.
Aufgrund der Anordnung des Abstandhalters 110 in der Kammer 117 strömt das in
Richtung untere Öffnung 98 strömende Kältemittel
zuerst um die Querstrebe 116 herum und danach in den Mittelteil
des Abstandhalters 110. Anschließend strömt das Kältemittel aus dem Abstandhalter 110 durch
das Sieb 118 hinaus. Das Sieb 118 wirkt deshalb
als Filter für
unzulässige
Materialien im Kältemittel.
Zusätzlich
zum Sieb 118 erstrecken sich zwischen dem oberen und dem
unteren Rand 112, 114 eine Reihe von Stützen 120,
die der Gewährleistung
einer zusätzlichen
strukturellen Integrität
dienen.
-
Im Hohlraum 72 wird der
Abstandhalter 110 zwischen einem Halteflansch 122 an
der Innenwand des zylindrischen Grundkörpers 63 unmittelbar
oberhalb der unteren Öffnung 98 und
der Bodenkappe 70 gehalten.
-
Obwohl eine einteilige Bauweise verwendet werden
kann, ist die Bodenkappe 70 vorzugsweise zweiteilig und
enthält
eine mit dem unteren Ende 66 des zylindrischen Grundkörpers 63 verbundene
Manschette 124 und einen Stopfen 126. Die Verbindung zwischen
dem Stopfen 126 und der Manschette 124 ist als
Schraubverbindung 128 ausgelegt. Dementsprechend befindet
sich das Innengewinde an der Manschette 124 und das dazu
passende Außengewinde
am Stopfen 126. Zur Gewährleistung
einer flüssigkeitsfesten
Abdichtung zwischen Manschette 124 und Stopfen 126 kann
sich ein O-Ring 130 in einer im Stopfen 126 eingebrachten
Nut 132 befinden. Ist der Trockner 100 während der
Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu ersetzen oder das Sieb 118 im
Abstandhalter 110 zu reinigen, kann auf diese Weise der
Stopfen 126 aus der Manschette 124 herausgeschraubt,
der Abstandhalter 110 dem Hohlraum 72 entnommen
und der Trockner 100 herausgezogen und ersetzt werden.
-
Wie zuvor im Kapitel über den
Hintergrund der Erfindung erwähnt,
besteht ein Problem der Bauweisen eines dem Stand der Technik entsprechenden
Kondensatoraggregats darin, dass die dem Stand der Technik entsprechenden
Bauweisen teuer sind und eine umfangreiche Umstrukturierung der Bearbeitungseinrichtung
beim Kondensatorhersteller erforderten, wenn es sich als nötig erweist,
die Volumetrieanforderungen und deshalb die Größe des Kondensatoraggregats
zu ändern.
Mit der Erfindung wird der zur Änderung
der Bearbeitungseinrichtung notwendige Aufwand an Kosten und Zeit
minimiert. Das wird dadurch erreicht, dass die Hauptkomponenten
des Kondensatoraggregats 10 so zu fertigen sind, dass die
prinzipielle, an den Komponenten vorzunehmende Änderung (zum Erreichen der
Volumetrieänderungen
im Kondensatoraggregat 10) die Änderung der Länge der
Komponenten ist. Diese Komponenten umfassen den zylindrischen Grundkörper 28 der I/O-Sammelleitung 14,
den zylindrischen Grundkörper 63 und
das Verteilerstück 74 der
R/D-Sammelleitung 16. Die verschiedenen Trennwände, Endkappen und
anderen Komponenten bleiben gleich, so dass für diese Komponenten keine Veränderungen
der Bearbeitungseinrichtungen erforderlich sind. Die Bauweise ist
außerdem
derart, dass die Lage der verschiedenen Trennwände und Öffnungen zur Herstellung der
Fluidverbindung zwischen den Hohlräumen und den durch die Hauptkomponenten
gebildeten Kammern ohne wesentliche Kosten einfach verändert werden
kann.
-
Ein weiterer Vorteil der Bauweise
der Erfindung besteht darin, dass, obwohl die Rohre 18 an
der durch den zylindrischen Grundkörper 63 des R/D-Teils 62 verlaufende
Mittelachse 134 ausgerichtet werden können, die Erfindung eine wie
in 3B gezeigte schräge oder
mit Versatz versehene Bauweise zulässt. Die schräge Bauweise
von 3B kann sich in bestimmten Situationen
als vorteilhaft erweisen, in denen die Packungsdichte zu minimieren ist.
-
Den mit dem Fachgebiet vertrauten
Personen sollte klar sein, dass die beschriebenen Ausgestaltungen
lediglich zur Darstellung einiger weniger von vielen möglichen
Ausgestaltungen der Erfindung gedacht sind. Es können zahlreiche und weitere
Konfigurationen von den mit dem Fachgebiet vertrauten Personen erdacht
werden, ohne dass vom in den beigefügten Patentansprüchen festgelegten
Sinn und Geltungsbereich der Erfindung abgewichen wird.