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DE10328617A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Kennzeichnung von Flachglasscheiben - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Kennzeichnung von Flachglasscheiben Download PDF

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DE10328617A1
DE10328617A1 DE10328617A DE10328617A DE10328617A1 DE 10328617 A1 DE10328617 A1 DE 10328617A1 DE 10328617 A DE10328617 A DE 10328617A DE 10328617 A DE10328617 A DE 10328617A DE 10328617 A1 DE10328617 A1 DE 10328617A1
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DE
Germany
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cutting
marking
bridge
glass
marking device
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Withdrawn
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DE10328617A
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Inventor
Manfred Vollbracht
Gerhard Rüschoff
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Hegla Fahrzeug und Maschinenbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Hegla Fahrzeug und Maschinenbau GmbH and Co KG
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    • C03B33/02Cutting or splitting sheet glass or ribbons; Apparatus or machines therefor
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Kennzeichnen von Flachglasscheiben an einer vorbestimmten Stelle mit wenigstens einem Kennzeichen unter Verwendung einer Kennzeichnungseinrichtung, wobei das Kennzeichnen maschinell auf einer durch Ritzen und Brechen aufzuteilenden Glasrohtafel erfolgt, die nach dem Kennzeichnen zu Flachglasscheiben gebrochen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kennzeichnungsverfahren und eine Kennzeichnungseinrichtung zum Kennzeichnen von Flachglasscheiben, insbesondere von Verbundsicherheits- oder Einscheibensicherheitsglasscheiben mit wenigstens einem Kennzeichen.
  • Die Erfindung betrifft zudem eine Vorrichtung zum Kennzeichnen von Flachglasscheiben.
  • Üblicherweise wird z.B. eine Glasrohtafel oder Sicherheitsglasrohtafel auf einen Schneidtisch einer Schneidstation einer Schneidanlage gelegt. Ein an einem Schneidkopf angeordnetes Schneidwerkzeug, das an einer Schneidbrücke an einem Schlitten angeordnet ist, wird auf die Oberfläche der Glasrohtafel abgesetzt und programmgesteuert derart angetrieben, dass das Schneidwerkzeug Aufteilungsschnitte auf die Glasrohtafeloberfläche ritzt. Nach Beendigung eines Schnittmusters wird das Schneidwerkzeug angehoben. Die aufgeteilte Glasrohtafel wird anschließend in Brechstationen zu Glasscheiben gebrochen, und die Glasscheiben werden für eine weitere Verarbeitung gekennzeichnet. Alle bisherigen Kennzeichnungen erfolgen auf der gebrochenen Einzelscheibe.
  • Es besteht bereits eine Kennzeichnungspflicht der Funktionsgläser. Unter kennzeichnungspflichtige Funktionsgläser fallen z.B. Verbundsicherheitsglas und Einscheibensicherheitsglas. Die Kennzeichnungspflicht muss nach bestimmten Vorgaben gemäß Zertifizierungskriterien erfolgen. Sie muss unter anderem Prüfnummern, Herstell- und Produktangaben enthalten.
  • Sicherheitsglasscheiben müssen gemäß einer für Teilbereiche bereits bestehenden Vorgabe gekennzeichnet werden. Anhand des Ortes des Kennzeichens auf der Sicherheitsglasscheibe erkennt eine mit dem Produktionsablauf bis hin zum Einbau der Scheibe in ein Gebäude befasste Person oder Detektiereinrichtung z.B., wie die Scheibe bei dem Einbau ausgerichtet sein muss.
  • Die erforderliche Ausrichtung der Sicherheitsglasscheibe bei ihrem Einbau zu ihrer vorgesehenen Verwendung soll anhand der Position des Kennzeichens erkennbar sein, weil Merkmale wie z.B. die innere Beschaffenheit des Sicherheitsglases, die eine Ausrichtung der Sicherheitsglasscheibe erfordern, beim Einbau der Glasscheibe nicht ohne weiteres erkennbar sind. Die Kennzeichnung kann auch insbesondere zur internen Produktionsablaufvorgabe und/oder Maschinenbelegung genutzt werden.
  • Eine bekannte Kennzeichnungseinrichtung weist einen Tisch mit feststehenden Ablesemarkierungen auf, auf den eine aus einer Rohglastafel geschnittene z.B. Sicherheitsglasscheibe von Hand aufgelegt wird. Anhand einer Ablesemarkierung wird durch händische Manipulation der Scheibe ein Ort ermittelt, an dem ein Farbstempel auf die zu kennzeichnende Sicherheitsglasscheibe gesetzt wird. Bei einer anderen Einrichtung dieser Art wird die Sicherheitsglasscheibe an dem ermittelten Ort geätzt oder sandgestrahlt.
  • Bekannt ist auch eine Kennzeichnungseinrichtung, die mit einer Lasereinrichtung arbeitet.
  • Allen bekannten Verfahren haftet der Nachteil an, dass keine derart genaue Positionierung der Kennzeichnung möglich ist, dass sie zur Orientierung bei einer maschinellen Weiterverarbeitung der Glasscheibe zur exakten Ausrichtung der Scheibe verwendbar ist.
  • Die Position der Kennzeichnung auf der Glasscheibenoberfläche wird definiert in der Regel an einer Glasecke, z.B. mit einem Eckabstand von 60 × 60 mm, vorgenommen. Das Abstandsmaß liegt jedoch nicht immer dort und kann je nach Einbauanforderung an anderer Stelle erwünscht sein. Dazu muss die Ablesemarkierung der Kennzeichnungseinrichtung versetzt werden. Die Leseposition der Kennzeichnung gibt insbesondere die spätere Glaseinbauposition vor.
  • Die derzeitige Fehlerquote, wie falsche Position, falscher Abstand, falsche Leserichtung, ist beträchtlich. Eine fehlerhaft aufgebrachte Produktkennzeichnung kann erhebliche Schäden und Zusatzkosten verursachen. Zudem ist die Kennzeichnung derzeit sehr arbeitsaufwändig und zeitraubend.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die derzeitigen Fehlermöglichkeiten bei der Kennzeichnung von Flachglasscheiben zu vermeiden und die Kennzeichnung derart zu verbessern und zu vereinfachen, dass das Kennzeichnen zuverlässig mit geringem Aufwand und in relativ kurzer Zeit erfolgen kann und derart genau ausgeführt werden kann, dass sogar eine Verwendung der Kennzeichnung bei einer maschinellen Weiterverarbeitung der Glasscheibe möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und 19 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den von diesen Ansprüchen abhängigen Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung sieht vor, das Kennzeichnen vorzugsweise in einer Schneidanlage, in der Rohglastafeln durch zumindest Ritzen und Brechen aufgeteilt werden, auszuführen, und zwar auf einer Glasrohtafel, während des Ritzens oder vor oder nach dem Ritzen. Dabei kann zweckmäßigerweise eine separate Kennzeichnungsstation einer Schneidstation einer Schneidanlage für Glasrohtafeln vor- oder nachgeschaltet sein. Zur Kennzeichnung wird aber vorzugsweise eine Kennzeichnungseinrichtung verwendet, die in die vorhandene Schneidstation integriert ist. Die Kennzeichnungseinrichtung selbst ist zweckmäßigerweise an einer über einem Auflagetisch zweckmäßigerweise verfahrbaren Brücke und an der Brücke verfahrbar installiert.
  • Im Falle der Integration der Kennzeichnungseinrichtung in eine Schneidstation wird zweckmäßigerweise die Kennzeichnungseinrichtung an der Schneidbrücke und vorzugsweise am Schneidkopf und mit dem Schneidkopf verfahrbar angeordnet. Von Vorteil ist aber auch, die Kennzeichnungseinrichtung an einer separaten Brücke der Schneidstation oder – sofern eine Entschichtungseinrichtung zum Entfernen von Funktionsschichten entlang von Ritzlinien vorgesehen ist – an der Entschichtungseinrichtung anzuordnen.
  • Des Weiteren ist zweckmäßig, die Kennzeichnungseinrichtung austauschbar gegen das Schneidwerkzeug oder Entschichtungswerkzeug vorzusehen.
  • Nach der Erfindung wird das Kennzeichnen mit einem Kennzeichnungsprogramm automatisch gesteuert durchgeführt, indem die Kennzeichnungseinrichtung mit einer Steuereinrichtung in Verbindung steht und ein Programm abarbeitet, z.B. indem sie ein Ritzfeld anfährt, die Kennzeichnungsstelle einer zu brechenden Einzelscheibe aufsucht und dann das Kennzeichnen ausführt. Danach wird das nächste Ritzfeld angefahren und gekennzeichnet. Dieser Arbeitsgang wiederholt sich, bis alle dafür vorgesehenen Ritzfelder der Glasrohtafel gekennzeichnet sind.
  • Die Schneidstation einer Schneidanlage wird i.d.R. über eine Steuereinrichtung mit einem Schnittmusterplanprogramm gesteuert. Das Schneidwerkzeug fährt gesteuert das Schnittmuster ab und erzeugt dem Schnittmuster entsprechende Ritzlinien, wobei z.B. die rechteckigen geritzten Felder i.d.R. unterschiedliche Größe und unterschiedliche Ausrichtungen haben, so dass deren Kennzeichnungsort kein regelmäßiges Muster bildet. Außerdem muss nicht jedes Ritzfeld einer zu erzeugenden Einzelscheibe gekennzeichnet werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird das Schnittmusterprogramm zur Ausgestaltung eines Steuerungsprogramms für die Kennzeichnung verwendet, so dass die Kennzeichnungseinrichtung sich an dem Schnittmuster orientiert, wobei insbesondere Ritzlinien als Referenz bzw. Orientierungslinien zur Positionierung der Kennzeichnung verwendet werden. Dabei kann z.B, die Kennzeichnung vor oder nach dem Ritzen erfolgen.
  • Von besonderem Vorteil ist, dass nach der Erfindung die Position der Kennzeichnung sowie deren Abstandsmaße von den Kanten der Einzelscheiben nicht mehr, wie bisher, von i.d.R. unregelmäßig gebrochenen Glaskanten bestimmt wird, sondern sehr genau von exakt positioniert gesetzten Ritzlinien oder programmgemäß von imaginären Ritzlinien ausgehend erzeugt werden können. Darüber hinaus ist von Vorteil, dass Markierungsrichtungen oder Schriftzeichenrichtungen frei gewählt werden können, da es einfach ist, die Beweglichkeit, insbesondere die Drehbarkeit, der Kennzeichnungseinrichtung dafür vorzusehen.
  • Vorzugsweise wird eine Kennzeichnungseinrichtung verwendet, die mit einem Laserstrahl die Glasoberfläche punktweise derart verändert, dass die gelaserte Stelle dauerhaft sichtbar bleibt. Zweckmäßigerweise wird eine Laserkennzeichnungseinrichtung verwendet, die es ermöglicht, einen dauerhaft sichtbaren Punkt unterhalb der Glasoberfläche im Glasgefüge zu erzeugen. Vorteilhaft ist, wenn diese Kennzeichnungseinrichtung auch im Bereich der Glasoberfläche punktweise Markierungen erzeugen kann.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, auch andere Kennzeichnungseinrichtungen wie Tintenstrahl-, Druck-, Sandstrahleinrichtun gen oder dergleichen bekannte Einrichtungen erfindungsgemäß zu verwenden.
  • Mit der Erfindung gelingt es, die Handarbeit, insbesondere das fehlerbehaftete Ausrichten einer einzelnen Glasscheibe bezüglich Markierungs- und Schriftrichtung für die Kennzeichnung von Einzelscheiben auszuschalten, die Kennzeichnung programmgemäß mit der Maschinensteuerung fehlerfrei und z.B. durch die Maschinensteuerung vorgegeben ausgerichtet automatisch vorzusehen, wobei die Ausrichtung der Kennzeichen und Schriftzeichen durch entsprechende Programmsteuerung des Kennzeichnungswerkzeugs erfolgt. Das Kennzeichnen erfordert zwar eine geringere Geschwindigkeit im Vergleich zum Ritzen und/oder Entschichten, gleichwohl ist es aber wesentlich schneller und genauer als mit den herkömmlichen Methoden ausführbar.
  • Besondere Vorteile der Erfindung sind demgemäß:
    • – Reduzierung der Fehlerquote durch automatisches Aufbringen bereits im Zuschnitt,
    • – definierte Kennzeichnungsposition (Abstand und Leserichtung) und
    • – Vorgabe möglicher Produktionsablaufkriterien;
    • – ggf. wird zusätzlich ein Barcode (Strichcode) und/oder Data-Matrix-Code (Punktcode) mit aufgebracht;
    • – deutlich geringerer Zeitaufwand;
    • – die Datenaufbereitung bzw. Datenvorgabe zur Kennzeichnungsaufbringung erfolgt durch die Arbeitsvorbereitung. Serien-Kennzeichnungen können gemäß Speicherabruf an der Maschinensteuerung abgerufen werden.
  • Die Erfindung ist insbesondere zum Kennzeichnen von Funktionsglas wie Sicherheitsglas, insbesondere Verbundsicherheitsglas, Einscheibensicherheitsglas o. dgl. einsetzbar. Beispielsweise genügt das Kennzeichen einer Kennzeichnungspflicht gemäß bestimmter Zertifizierungskriterien; das Kennzeichen enthält z.B. Prüfnummern, Hersteller- und/oder Produktangaben. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform zur internen Produktionsablaufvorgabe und/oder Maschinenbelegung nutzbar.
  • Bei einer Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Kennzeichnungseinrichtung als Nachrüstelement ausgebildet. Beispielsweise erlaubt die Nachrüst-Kennzeichnungseinrichtung, eine Schneidvorrichtung, insbesondere eine an sich bekannte Schneidvorrichtung, mit der erfindungsgemäßen Kennzeichnungseinrichtung nachzurüsten.
  • Das bevorzugt verwendete Lasergerät weist eine Optik zum Fokussieren des Laserstrahls und zweckmäßigerweise ein Strahlablenkmittel, z.B. einen Spiegel oder ein Prisma, auf. Das Strahlablenkmittel ist beispielsweise beweglich angeordnet, um den Laserstrahl innerhalb eines Raumwinkels beweglich abzulenken. Das Lasergerät erlaubt eine besonders effektive und/oder genaue Bearbeitung des Flachglases. Das mit dem Laserstrahl erzeugte Kennzeichen kann auf die Oberfläche des Flachglases und/oder in den Glaskörper des Flachglases hineingearbeitet werden. Das Kennzeichen kann Buchstaben, Ziffern und/oder sonstige Zeichen, wie etwa einen Strichcode (auch Barcode genannt) und/oder einen Punktcode (auch Data-Matrix-Code genannt) und/oder ein Logo, aufweisen.
  • Bevorzugt ist diese Laser-Kennzeichnungseinrichtung steuerbar ausgebildet. Beispielsweise sind Spannungsversorgung und/oder Optik und/oder das Strahlablenkmittel o. dgl. Funktionselemente des Lasergeräts steuerbar, so dass beispielsweise die Intensität des Laserstrahls, die Wellenlänge des Laserstrahls bzw. die Polarisation des Laserstrahls einstell- und/oder steuerbar veränderbar sind.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Schneidanlage zum Verfahren der Rohglastafel während des Zuschneidens einge richtet. Bei dieser Ausführungsform ist die zuzuschneidende Rohglastafel in der Schneidanlage beispielsweise unter der Brücke vor und zurück verfahrbar, während die Schneideinrichtung ritzt und die Kennzeichnungseinrichtung kennzeichnet.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Schritt des Zuschneidens mehrere Teilschritte auf, während derer jeweils ein kontinuierlicher Schnitt vorgenommen wird, wobei je zwei Teilschritte voneinander durch eine Unterbrechung getrennt sind, während derer kein Schnitt vorgenommen wird, wobei der Schritt des Kennzeichnens im Wesentlichen während der Unterbrechung zwischen zwei Teilschritten des Zuschneidens erfolgt. Bei dieser Ausführungsform ist der Zeitbedarf zum Schneiden und Kennzeichnen ganz besonders gering. Das Erzeugen des Kennzeichens erfolgt somit beispielsweise jeweils zu einem Zeitpunkt, an dem der Schneidkopf im Eckbereich von Schnittpunkten etwa von Schnittwegen, insbesondere von Schnittlinien, eine systembedingte Stopp-Funktion – Anfahrposition Glasschnittlinienkreuzungspunkt – anfährt.
  • Beispielsweise besteht ein erster Teilschritt des Zuschneidens darin, einen ersten Schnitt in einer Längsrichtung vorzunehmen, und zweiter Teilschritt des Zuschneidens besteht darin, einen zweiten Schnitt quer zu der Längsrichtung vorzunehmen, so dass die Schnittkanten im Endbereich des ersten Schnittes und Anfangsbereich des zweiten Schnittes eine Ecke ausbilden. Systembedingt wird das Schneidwerkzeug nach dem ersten Schnitt gestoppt, von der Rohglastafel angehoben, zum Durchführen des zweiten Schnittes ausgerichtet, auf die Rohglastafel abgesetzt und angefahren. Erfindungsgemäß wird während dieser systembedingten, ohnehin erforderlichen Unterbrechung das Kennzeichen erzeugt, so dass ein zusätzlicher Zeitaufwand für das Kennzeichnen minimiert ist.
  • Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem während der Unterbrechung zwischen zwei Teilschritten des Zuschneidens in einem Endbereich des während des ersten Teilschrittes vorgenommenen Schnittes und/oder in einem Anfangsbereich des während des zweiten Teilschritts vorzunehmenden Schnittes gekennzeichnet wird.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, mit z.B. optischen Mitteln die Kennzeichnungseinrichtung zu steuern, indem optische Sensoren z.B. Ritzlinien detektieren und ein Programm den Kennzeichnungsort errechnet und die Kennzeichnungseinrichtung entsprechend gesteuert veranlasst, das oder die Kennzeichen zu setzen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 schematisch eine perspektivische Draufsicht auf einen Schneidtisch einer Schneidanlage gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 schematisch eine perspektivische Draufsicht auf einen Schneidtisch einer Schneidanlage gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 schematisch eine perspektivische Draufsicht auf einen Schneidtisch einer Schneidanlage gemäß einer Dritten Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 schematisch eine perspektivische Draufsicht auf einen Schneidtisch einer Schneidanlage gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung.
  • Die Schneidstation 1 einer an sich bekannten und nicht weitergehend dargestellten und beschriebenen Schneidanlage zum Aufteilen einer Glasrohtafel 2 in Einzelscheiben 3 durch zumindest Ritzen und Brechen weist i.d.R. einen Schneidtisch 4 mit integrierten, an sich bekannten Transportmitteln (nicht darge stellt) für die Glasrohtafel auf. Über dem Schneidtisch 1 ist eine sich seitlich abstützende Schneidbrücke 5 in Doppelpfeilrichtung 6 programmgesteuert verfahrbar angeordnet. An oder auf oder in der Schneidbrücke 5 ist ein Werkzeugschlitten 7 in Doppelpfeilrichtung 8 programmgesteuert verfahrbar montiert.
  • Der Werkzeugschlitten 7 trägt einen Schneidwerkzeugträgerkopf 9 mit einem Schneidwerkzeug (nicht dargestellt) zur Erzeugung von Ritzlinien 11 auf der Glasrohtafel 2.
  • Insoweit entspricht die Schneidstation 1 dem Stand der Technik.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist am Werkzeugschlitten 7 eine Kennzeichnungseinrichtung 10 zweckmäßigerweise an einem eigenen Werkzeugkopf (nicht dargestellt) angeordnet, der bzw. die zusammen mit dem Schneidwerkzeugkopf 9 programmgesteuert verfährt.
  • Mit der Schneidbrücke 5 und dem Werkzeugschlitten 7 kann die Kennzeichnungseinrichtung 10 programmgesteuert sehr genau an eine bzw. über eine Kennzeichnungsstelle 12 auf der Glasrohtafel 2 gefahren und die Kennzeichnung vorgenommen werden.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, für die Kennzeichnungseinrichtung 10 nicht einen eigenen Werkzeugträger vorzusehen, sondern die Kennzeichnungseinrichtung 10 am Schneidwerkzeugträgerkopf 9 anzuordnen.
  • Zweckmäßigerweise ist die Kennzeichnungseinrichtung 10 senkrecht zur Schneidtischoberfläche auf- und abfahrbar sowie vorzugsweise auch um eine senkrecht zur Schneidtischoberfläche liegende Drehachse drehbar gelagert.
  • 2 zeigt eine Variante einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kennzeichnen von Glasscheiben an vorbestimmten Stellen, wobei im Vergleich zur Vorrichtung nach 1 gleiche Vorrichtungsteile mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind.
  • Über dem Schneidtisch 1 ist eine zweite, ebenfalls in Doppelpfeilrichtung 6 verfahrbare Brücke 13 angeordnet, die einen zweiten, ebenfalls in Doppelpfeilrichtung 8 verfahrbaren Werkzeugschlitten 14 trägt, an dem die Kennzeichnungseinrichtung 10 lagert.
  • In 3 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt, bei der der zweite Werkzeugschlitten 14 an, auf oder in der Schneidbrücke 5 in Doppelpfeilrichtung 8 verfahrbar angeordnet ist, und die Kennzeichnungseinrichtung 10 lagert.
  • 4 zeigt eine Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der eine separate Kennzeichnungsstation 16 in Produktionsrichtung 15 hinter Schneidstation 1 angeordnet ist. Die Kennzeichnungsstation 16 weist einen, dem Schneidtisch 4 nachgeordneten Kennzeichnungstisch 17 mit an sich bekannten integrierten Transportmitteln (nicht dargestellt) zur Lagerung und zum Transport der bereits geritzten Glasrohtafel 2 auf.
  • Über dem Kennzeichnungstisch 17 ist eine in Doppelpfeilrichtung 6 verfahrbare, separate Brücke 13 angeordnet, die einen in Doppelpfeilrichtung 8 verfahrbaren Werkzeugschlitten 14 trägt, an dem die Kennzeichnungseinrichtung 10 lagert.
  • Die Kennzeichnungsstation 16 kann der Schneidstation 1 in Produktionsrichtung 15 aber auch vorgeordnet sein, wobei entweder die geritzte Glasrohtafel 2 wieder zurückgefahren werden kann oder eine ungeritzte Glasrohtafel vor dem Ritzen programmgesteuert gekennzeichnet wird. Ebenso kann mit der Vorrichtung nach 4 zunächst in der Kennzeichnungsstation 16 gekennzeichnet und anschließend zum Ritzen in die Schneidstation 1 zurückgefahren werden.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, die Schneidbrücken 5, 13 stationär und lediglich die Schlitten 7, 14 in Doppelpfeilrichtung 8 verfahrbar anzuordnen, wobei in an sich bekannter Weise die Glasrohtafel 2 in Doppelpfeilrichtung 6 auf den Tischen 4, 17 mit an sich bekannten Transportmitteln verfahren und gehaltert wird.

Claims (27)

  1. Verfahren zum Kennzeichnen von Flachglasscheiben an einer vorbestimmten Stelle mit wenigstens einem Kennzeichen unter Verwendung einer Kennzeichnungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnen maschinell auf einer durch Ritzen und Brechen aufzuteilenden Glasrohtafel erfolgt, die nach dem Kennzeichnen zu Flachglasscheiben gebrochen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasrohtafel nach dem Ritzen gekennzeichnet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasrohtafel vor dem Ritzen gekennzeichnet wird.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasrohtafel während des Ritzens gekennzeichnet wird.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnen auf einer auf einem Auflagetisch aufliegenden Glasrohtafel erfolgt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnen mit einer Kennzeichnungseinrichtung ausgeführt wird, die mit einer über dem Auflagetisch angeordneten Brücke über einen an, in oder auf der Brücke verfahrbaren Schlitten in Verbindung steht.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine am und über dem Auflagetisch verfahrbare Brücke verwendet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnen mit einer Kennzeichnungseinrichtung ausgeführt wird, die mit einem an, in oder auf der Brücke verfahrbar angeordneten Schlitten in Verbindung steht.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Auflagetisch der Schneidtisch einer Schneidanlage verwendet wird, in der Glasrohtafeln aufgeteilt werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kennzeichnungseinrichtung verwendet wird, die mit der Schneidbrücke insbesondere über den Schneidwerkzeugschlitten der Schneidbrücke oder über einen separaten Schlitten in Verbindung steht.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kennzeichnungseinrichtung verwendet wird, die mit einem Werkzeugkopf eines Schneidwerkzeugs, der am Schneidwerkzeugschlitten angeordnet ist, in Verbindung steht.
  12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung automatisch programmgesteuert zum Kennzeichnungsort und am Kennzeichnungsort zur Ausgestaltung des Kennzeichens verfahren wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Steuerungsprogramm verwendet wird, das mit dem Ritzmusterprogramm kombiniert ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ansteuern der jeweiligen Kennzeichnungsstelle ein optischer Sensor verwendet wird, der sich an Ritzlinien orientiert und Messwerte erkannter Ritzlinien an das Steuerungsprogramm für das Kennzeichnen liefert.
  15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Laserkennzeichnungseinrichtung verwendet wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine unter der Glasrohtafeloberfläche arbeitende Laserkennzeichnungseinrichtung verwendet wird und ein Kennzeichen in der Glasstruktur unterhalb der Oberfläche erzeugt wird.
  17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass während einer Unterbrechung von Ritzschritten während des Ritzens gekennzeichnet wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnen zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo der Schneidkopf im Eckbereich von Schnittpunkten eine systembedingte Stopp-Funktion anfährt.
  19. Vorrichtung zum Kennzeichnen von Flachglasscheiben an einer vorbestimmten Stelle mit wenigstens einem Kennzeichen unter Verwendung einer Kennzeichnungseinrichtung, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch einen Auflagetisch (4) für eine Flachglasrohtafel (2), über dem eine automatisch arbeitende, gesteuerte Kennzeichnungseinrichtung (10) vorzugsweise an einem mit einer Brücke in Verbindung stehenden Schlitten angeordnet ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie Teil einer zumindest eine Schneidstation (1) aufweisenden Schneidanlage zum Aufteilen einer Glasrohtafel (2) in Einzelscheiben (3) durch zumindest Ritzen und Brechen ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagetisch der Schneidtisch (4) der Schneidstation (1) ist, über dem eine sich seitlich abstützende Schneidbrücke (5) angeordnet ist, an, in oder auf der ein Werkzeugschlitten (7) verfahrbar montiert ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkzeugschlitten (7) die Kennzeichnungseinrichtung (10) trägt.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinrichtung (10) an einem Schneidwerkzeugkopf (9) angeordnet ist, der mit dem Werkzeugschlitten (7) in Verbindung steht.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass über dem Schneidtisch (4) eine zweite, vorzugsweise verfahrbare Brücke (13) angeordnet ist, an, in oder auf der ein Werkzeugschlitten (14) verfahrbar sitzt, an dem eine Kennzeichnungseinrichtung (10) lagert.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 21, 22 und 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Werkzeugschlitten (14) an, auf oder in der Schneidbrücke (5) verfahrbar angeordnet ist und eine Kennzeichnungseinrichtung (10) lagert.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine separate Kennzeichnungsstation (16) hinter oder vor der Schneidstation (1) angeordnet ist, die einen dem Schneidtisch (4) nachgeordneten oder vorgeordneten Kennzeichnungstisch (17) aufweist, über dem eine Brücke (13) angeordnet ist, die einen an, in oder auf der Brücke (13) verfahrbaren Werkzeugschlitten (14) trägt.
  27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücken (5, 13) verfahrbar angeordnet sind.
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