DE10328402A1 - Schaltschrank - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank mit einem Rahmenstangen aufweisenden Gestell, wobei jede Rahmenstange als dreieckartiges Hohlprofil ausgebildet ist, und mit Seiten-, Deck- und Bodenwandungen, die an den Rahmenstangen und mit Seitenauskleidungen fixiert sind. An den senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln (11, 12) ist an deren Außenseite je ein längsverlaufender, OMEGA-förmiger Wulst (19, 20) angeformt, über den eine daran angepasste Rille (34) der Seitenauskleidung (30) anklemmbar ist, wobei die Berührungsfläche von Wulstaußen- und Rilleninnenseite einen Kreisbogen bildet, der mehr als 180 DEG überdeckt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank insbesondere für Niederspannungsschaltanlagen, mit einem rahmenstangenaufweisenden Gestell, wobei jede Rahmenstange als dreieckartiges Hohlprofil ausgebildet ist, und mit Seiten-, Deck- und Bodenwandungen, die an den Rahmenstangen fixiert sind.
- Zur Bildung des Gestelles sind die Hohlprofile mittels Eckverbinder miteinander zusammengefügt und verbunden, wobei der Eckverbinder in der parallel eingereichten Patentanmeldung (unsere Mp.-Nr. 03/567) beschrieben ist.
- In den Schaltschrank sind Steuereinrichtungen, Schaltgeräte und dergleichen eingebaut, die mit einem Kunststoffrahmen mit entsprechenden Ausschnitten versehen sind. Diese Rahmen decken die unter Umständen stromführenden Bauteile im hinteren Bereich ab. Da diese Rahmen in einem bestimmten Abstand zu der Vorderseite des Schaltschrankes eingesetzt sind, ist es erforderlich, auch der Raum im Schaltschrank seitlich bis zu den Kunststoffabdeckungen zu versperren, damit auch hierüber der Zugang zu den stromführenden Bauteilen ausgeschlossen ist. Dies geschieht mit aufschnappbaren Seitenausgleitungen im Schrankinneren.
- Aus der
DE 101 34 706.4 ist ein Hohlprofil bekannt geworden, dessen Querschnitt etwa dreieckförmig ausgebildet ist, wobei die An- und Gegenkathetern senkrecht zueinander verlaufen. Das Profil ist demgemäss eine Art rechtwinkliges Dreieck. Die Hypotenuse ist -angepasst an den Eckverbinder- V-förmig mit zwei Abschnitten, die senkrecht zueinander verlaufen. An einem solchen Gestell sind als Berührschutz Seitenauskleidungen angebracht, die den Schaltschrank seitlich, oben und unten abschließen. Meist werden die Seitenauskleidungen an den Rahmenstangen festgeschraubt, was einen erhöhten Montageaufwand bedeutet. - Eine weitere Ausgestaltung eines dreieckförmigen Hohlprofils für das Rahmengestelle eines Schaltschrankes ist aus der
DE 41 32 803 C3 bekannt geworden; dabei besitzen die einzelnen Wandungsabschnitte des Hohlprofils Aufnahmebohrungen, über die eine Seitenwandung oder weitere Komponenten befestigt werden können. Die Verbindung zwischen den Wandungen erfolgen über Schraubverbindungen, die von der Innenseite des Schaltschrankes her zugänglich sind. - Auch hier werden Seitenauskleidungen mittels Schraubverbindungen an dem Rahmengestell befestigt. Die Durchführung des Anschraubens ist kostenintensiv.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schaltschrank zu schaffen, bei dem der Montageaufwand reduziert ist.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß also befindet sich an den senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln jedes Hohlprofils für das Gestell an dessen nach außen gerichteten Seitenflächen je ein längsverlaufender, Ω-förmiger Wulst, über den eine daran angepasste Rille der Seitenauskleidung festklemmbar ist bzw. festgerastet werden kann, wobei die Berührungsfläche von Wulstaußen- und Innenseite einen Kreisbogen bildet, der mehr als 180° überdeckt.
- Neben dem Wulst, befindet sich eine Vertiefung, in die ein daran angepasster leistenartiger Vorsprung eingreift, wenn die Seitenauskleidung montiert ist.
- Aufgrund der Ausgestaltung der Seitenauskleidung mit der Rille und dem leistenartigen Vorsprung kann jede Seitenauskleidung auf einfache Weise durch Verrastung und durch Aufklipsen auf die Außenfläche des Hohlprofils daran befestigt werden, so das Schraubarbeiten oder Bohrarbeiten nicht mehr erforderlich sind.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
- Anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
- Es zeigt:
- Einzige Fig. eine Schnittansicht durch ein Hohlprofil mit daran fixierter Seitenauskleidung.
- Ein Schaltschrank, bei dem die Erfindung verwirklicht ist, besitzt ein Gestell, das aus Rahmenstangen
10 gebildet ist, die mittels eines Eckverbinders miteinander zu dem Gestell verbunden werden. Der Eckverbinder ist in der parallel eingereichten Patentanmeldung (Mp.-Nr. 03/567) beschrieben. Die Rahmenstange10 ist als etwa dreieckförmiges Hohlprofil ausgebildet, welches eine erste Außenfläche11 und eine senkrecht dazu verlaufende zweite Außenfläche12 aufweist, die miteinander einen rechten Winkel bilden. An den freien Enden der Seitenflächen11 und12 schließt eine etwa V- oder U-förmige Hypothenuse13 an, die zwei senkrecht zueinander verlaufende Bereiche14 und15 aufweist, wobei der Bereich15 parallel zur Außenfläche12 und der Bereich14 parallel zur Außenfläche11 verlaufen. Die beiden Bereiche14 und15 sind mittels eines unter einem Winkel von 45° verlaufenden mittleren Abschnittes16 miteinander verbunden. Das Hohlprofil wird dabei aus einem Blechmaterial hergestellt, wobei an der Spitze17 der Dreiecksform eine Überlappung18 der aufeinander zuweisenden Längskanten der Außenflächen11 und12 vorgesehen ist. - Im Bereich der freien Kanten der Schenkel
11 und12 , also in dem Bereich, in dem die freien Kanten der Flächen11 mit den Bereichen14 bzw.12 mit den Bereichen15 verbunden sind, besitzt das Hohlprofil10 je eine etwa Ω-förmige Ausformung19 und20 , deren Außenumfang21 und22 mehr als 180° überdeckt. Die Ausformungen19 und20 werden auch als Wulst19 und20 bezeichnet. Hin zur Spitze17 des Hohlprofils schließt an den Wulst19 eine Vertiefung23 und an den Wulst20 eine Vertiefung24 an, die einerseits durch den nach außen vorgewölbten Wulst19 bzw.20 und eine am Schenkel11 bzw.12 angeformte Schrägfläche25 und26 gebildet sind, so dass über diese Schrägfläche25 eine Stufung des Schenkels11 bzw.12 erzeugt ist von einem Abschnitt11a zu einem Abschnitt11b bzw.12a und12b , an denen sich je ein Wulst19 und20 befindet. Im Abschnitt11a und12a besitzt der Schenkel11 und12 eine kleine Einsenkung11c und12c . - Mit dem Hohlprofil
10 wird eine Seitenauskleidung30 verbunden. Diese Seitenauskleidung30 besitzt eine Wand31 , auf deren Innenseite kastenartige Vorsprünge32 und33 angeformt sind, die zur Verstärkung der Seitenauskleidung30 dienen. An die Kanten der Wandung30 anschließend ist eine Rille34 angeformt, die zum Hohlprofil10 hin offen ist und deren Kreisbogen mehr als 180° überdeckt; diese Rille passt nun exakt über den Wulst20 bzw. über den Wulst19 , so dass die Berührungsfläche zwischen der Außenseite des Wulstes19 bzw.20 und der Innenfläche der Rille34 ebenfalls je einen Kreisbogen bilden, die mehr als 180° überdecken. - An die Rille
34 schließt ein Rücksprung35 an, der der Schrägfläche25 bzw.26 angepasst ist, so dass durch den Rücksprung und die Rille eine Art Vorsprung36 gebildet ist, der in die Vertiefung23 bzw.24 eingreift. Über den leistenartigen Vorsprung36 und die Rille34 wird die Seitenwandung hier über dem Wulst verrastet. - Die Innenfläche der Seitenauskleidung
30 besitzt eine weitere kastenartige Verstärkung37 , die in insgesamt drei etwa rechteckige Kastenräume38 ,39 und einen etwa dreieckförmigen Kastenraum40 unterteilt ist. Etwa in dem Bereich des mittleren Kastenraumes29 besitzt die Innenfläche des Kastens39 eine Ausformung41 , die so bemessen ist, dass sie in die Vertiefung12a hineinpasst, so dass über den Wulst20 , die Rille22 , die Vertiefung24 , der Vorsprung36 und die Vertiefung12a bzw. Anformung41 eine optimale Fixierung und Ausrichtung der Seitenauskleidung zum Hohlprofil10 erreicht ist. - Die Zuordnung von Seitenauskleidung
30 und Hohlprofil10 ist in der Figur so dargestellt, dass die Rille22 über den Wulst20 geschnappt werden kann; bei anderer Ausführung und für eine andere Seitenauskleidung (nicht gezeichnet), wird dann eine entsprechende Rille22 über den Wulst19 geschnappt. - Wenn der Schaltschrank zusammenmontiert ist, dann ist die Zuordnung so gewählt, dass die auf der dem Hohlprofil
10 entgegengesetzte Seite der Seitenauskleidung der Innenraum50 des Schaltschrankes ist.
Claims (2)
- Schaltschrank mit einem Rahmenstangen aufweisenden Gestell, wobei jede Rahmenstange als dreieckartiges Hohlprofil ausgebildet ist, und mit Seiten-, Deck- und Bodenwandungen, die an den Rahmenstangen fixiert sind, und mit Seitenauskleidungen, dadurch gekennzeichnet, dass an den senkrecht zueinander ausgerichteten Schenkeln (
11 ,12 ) an deren Außenseite je ein längsverlaufender, Ω-förmiger Wulst (19 ,20 ) angeformt ist, über den eine daran angepasste Rille (34 ) der Seitenauskleidung (30 ) anklemmbar ist, wobei die Berührungsfläche von Wulstaußen- und Rilleninnenseite einen Kreisbogen bildet, der mehr als 180° überdeckt. - Schaltschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Wulst eine ebenfalls längs verlaufende Vertiefung anschließt, in die ein entsprechender, daran angepasster leistenartiger Vorsprung an der Seitenauskleidung eingreift.
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