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DE10327134A1 - Adhäsionshemmung von Mikroorganismen - Google Patents

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DE10327134A1
DE10327134A1 DE2003127134 DE10327134A DE10327134A1 DE 10327134 A1 DE10327134 A1 DE 10327134A1 DE 2003127134 DE2003127134 DE 2003127134 DE 10327134 A DE10327134 A DE 10327134A DE 10327134 A1 DE10327134 A1 DE 10327134A1
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DE2003127134
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English (en)
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Mirko Dr. Weide
Anja SCHLÖSSER
Dirk Dr. Bockmühl
Andreas Dr. Bolte
Roland Dr. Breves
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Die Erfindung betrifft die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zur Verminderung der Anhaftung von Pilzen an Oberflächen und diese Stoffe enthaltende Filtermedien, Klebstoffe, Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Textilien, Pelze, Papier, Felle oder Leder, aber auch Waschmittel, Reinigungsmittel, Nachspülmittel, Handwaschmittel, Handgeschirrspülmittel, Maschinengeschirrspülmittel, kosmetische und/oder pharmazeutische Mittel und Mittel zur Ausrüstung von Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Textilien, Pelzen, Papier, Fellen oder Leder.

Description

  • Die Erfindung betrifft die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zur Verminderung der Anhaftung von Pilzen an Oberflächen und diese Stoffe enthaltende Filtermedien, Klebstoffe, Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Textilien, Pelze, Papier, Felle oder Leder, aber auch Waschmittel, Reinigungsmittel, Nachspülmittel, Handwaschmittel, Handgeschirrspülmittel, Maschinengeschirrspülmittel, kosmetische und/oder pharmazeutische Mittel und Mittel zur Ausrüstung von Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Textilien, Pelzen, Papier, Fellen oder Leder.
  • Im Haushalt finden sich Schimmelpilze an verschiedensten Stellen, bspw. in der Küche oder in feuchten Räumen, wie z.B. im Badezimmer, Schimmelpilze verursachen erhebliche Probleme dadurch, dass die von ihnen in die Raumluft abgegebenen Sporen häufig allergieerzeugend sind. Eine Bekämpfung solcher Pilze mit bioziden Wirkstoffen geht mit einem erhöhten Risiko der Resistenzbildung einher, so dass nach einiger Zeit neue antimikrobielle Substanzen gefunden werden müssen, die gegen diese resistent gewordenen Mikroorganismen wirken. Biozide sind außerdem ökologisch und toxikologisch nicht immer unbedenklich. Wasch- und/oder Reinigungsmittel, Textilbehandlungsmittel sowie Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflegemittel.
  • Immer häufiger werden empfindliche Textilien, wie z. B. Seide oder Mikrofaser, zu Kleidungsstücken verarbeitet, die nur bei 30 oder 40 °C gewaschen werden können. Dadurch werden Pilze, wie beispielsweise die humanpathogene Candida albicans, nicht abgetötet. Insbesondere nach einer Pilzinfektion kann es durch solche auf Kleidungsstücken haftenden, nicht abgetöteten Pilze zu einer Reinfektion kommen.
  • Weiterhin erkranken Gebissträger häufig an einer oralen Candidose (Soor). An der Oberfläche der Prothese haftende Pilzzellen können bei Kontakt die Schleimhäute besiedeln, die durch Druckstellen oft vorgeschädigt sind.
  • Um die Reinfektion durch an der Kleidung oder an Kunststoffoberflächen haftenden Mikroorganismen zu verhindern, wurden bisher antimikrobielle Substanzen eingesetzt, die entweder das Wachstum der Mikroorganismen hemmen (Biostatika) oder diese abtöten (Biozide). Nachteilig ist daran, dass solche z. B. in Wasch- und Reinigungsmitteln verwendeten Biozide oder Biostatika die Abwässer belasten und somit auch die mikrobiellen Klärstufen in den Kläranlagen in ihrer Funktion beeinträchtigen. Zudem wird der Selektionsdruck auf die Mikroorganismen zur Resistenzbildung stark erhöht, so dass nach einiger Zeit neue antimikrobielle Substanzen gefunden werden müssen, die gegen diese resistent gewordenen Mikroorganismen wirken.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist daher, gezielt Mikroorganismen von Oberflächen zu entfernen, ohne diese Oberflächen oder die Abwässer mit bioziden und/oder biostatischen Wirkstoffen zu belasten.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten zur Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen an Oberflächen.
  • Unter Mikroorganismen sind insbesondere Bakterien, Pilze sowie Viren und Algen zu verstehen. Dies schließt bakterielle Endo- oder Exosporen sowie Sporen, die als Fortpflanzungsstrukturen bei Pilzen dienen, mit ein.
  • Unter Verminderung der Anhaftung ist eine signifikante Reduktion der Zahl der anhaftenden Mikroorganismenzellen zu verstehen. Dabei wird die Anhaftung idealerweise vollständig verhindert. Bevorzugt wird die Anhaftung von Mikroorganismenzellen vermindert oder im wesentlichen ganz verhindert.
  • Es wurde nun gefunden, dass die Mikroorganismenzellen in Gegenwart von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate bzw. Lösungen, die diese Stoffe enthalten, kaum bzw. gar nicht an Oberflächen adhärieren.
  • Patchouliöl wird erfindungsgemäß aus den Pflanzenteilen des Patchoulistrauches (Pogostemon cablin bzw. patchouli sowie P. heyneaus aus der Familie der Laminaceae bzw. Labiatae) gewonnen. Erfindungsgemäß ist es möglich, das Patchouliöl durch Extraktion mit Lösungsmitteln oder deren Gemischen, bevorzugt organischen Lösungsmitteln, insbesondere mit Kohlenwasserstoffen, zu gewinnen (beispielsweise CAS 84238-39-1; CAS 90082-40-9).
  • Besonders bevorzugt ist mittels Wasserdampfdestillation aus den Blättern gewonnene Patchouliöl (insbesondere CAS 8014-09-3). Bevorzugterweise werden zur Extraktion fermentierte Blätter des Patchoulistrauches eingesetzt. Das Patchouliöl zieht besonders gut auf Oberflächen auf, so dass die Ausrüstung, insbesondere von Textilien aber auch von Kunststoff- und Metalloberflächen, besonders effektiv und einfach durchgeführt werden kann.
  • Das durch Wasserdampfdestillation der fermentierten Blätter gewonnene Patchouliöl enthält neben Patchoulialkohol, Patchoulenol, Patchoulenon, Norpatchoulenol, Nortetrapatchoulol, Seychellen, α-Patchoulen, β-Patchoulen, α-Guajen sowie α-Bulnesen.
  • Von Patchoulialkohol können alle Konfigurationsisomere eingesetzt werden, besonders bevorzugt ist jedoch der natürlich vorkommende (-)-Patchoulialkohol.
  • Unter Derivaten von Patchoulialkohol sind insbesondere neben Estern und Ethern von Patchoulialkohol auch Patchoulenol, Norpatchoulenol und Seychellen zu verstehen.
  • Vorteilhafterweise werden die Mikroorganismen bei der erfindungsgemäßen Verwendung weder in ihrem Wachstum gehemmt noch abgetötet, es wird lediglich die Adhäsion an Oberflächen gehemmt bzw. unterdrückt. Der Selektionsdruck für die Bildung von Resistenzen ist daher gering.
  • Darüber hinaus sind Patchouliöl und Patchoulialkohol toxikologisch, soweit nach heutigem Stand bekannt, unbedenklich, so dass auf die Verwendung für Mensch, Tier und Umwelt wesentlich bedenklicherer biozider Substanzen verzichtet oder zumindest der Einsatz reduziert werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist es, dass diese Stoffe im Vergleich mit Bioziden oder Biostatika bereits in geringen Endkonzentrationen wirksam sind und daher kaum Nebenwirkungen zu beobachten sind.
  • Darüber hinaus kann die Verminderung der Anhaftung durch den verringerten Kontakt des menschlichen Körpers mit den Mikroorganismenzellen, beispielsweise der Atemwege mit Schimmelpilzsporen, auch zu einer Verminderung des allergieauslösenden Potentials führen.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform werden Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate in solchen Endkonzentrationen eingesetzt, dass sie nicht biozid oder biostatisch wirken. Ein besonderer Vorteil dieser Ausführungsform ist es, dass das Risiko einer Resistenzbildung gegenüber den verwendeten Stoffen relativ gering ist, da die Mikroorganismen weder abgetötet noch ihr Wachstum gehemmt werden. Die Konzentrationen, bei denen noch keine Hemmung des Wachstums vorliegt, sowie die minimalen Hemmkonzentrationen selbst können in der dem Fachmann bekannter Weise einfach bestimmt werden.
  • Gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform sind Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zu 0,000001 bis 3 Gew.-% enthalten.
  • Ein besonderer Vorteil dieser Ausführungsform ist es, dass nur geringe Konzentrationen dieser Wirkstoffe vorhanden sein müssen, damit die Anhaftung der Mikroorganismen an Oberflächen vermindert bzw. im wesentlichen ganz verhindert wird. Bevorzugt sind die Stoffe zu 0,00001 bis 1 Gew.-% und insbesondere zu 0,0001 bis 0,5 Gew.-% enthalten. Besonders bevorzugt sind Bereiche zwischen 0,0001 und 0,1 Gew.-%. Speziell bei Patchoulialkohol sind Mengen zwischen 0,0001 und 1,0 Gew.-% besonders bevorzugt.
  • Die Konzentrationen, die im Endprodukt zum gewünschten Ergebnis führen, sind bedeutend geringer als die angegebenen, da für viele Produkte Verdünnungen berücksichtigt werden müssen. Für Waschmittel muss beispielsweise mit einem Verdünnungsfaktor (Verhältnis Waschmittelkonzentrat : Wasser) von 1:20 bis zu 1:200 gerechnet werden. Häufig liegt das Verdünnungsverhältnis für Waschmittel zwischen 1:60 und 1:100, beispielsweise 1:80.
  • Für Patchoulialkohol wären beispielsweise Konzentrationen von 0,001 bis 1,5 Gew.-%, insbesondere von 0,01 bis 0,8 Gew.-% geeignet.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind unter Mikroorganismen bevorzugterweise Bakterien und Pilze zu verstehen. Besonders bevorzugt sind dabei von den Pilzen die Hefen, Schimmelpilze und die keratinophilen Pilze.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird durch die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten die Anhaftung von Bakterien vermindert, wie z.B. die folgenden gramnegativen und grampositiven Bakterien, insbesondere die pathogenen Bakterien Propionibacterium acnes, Stapylococcus aureus; Streptokokken Gruppe A (betahämolysierende S.), S. pyogenes, Corynebacterium spp. (insbesondere C. tenuis, C. diphtheriae, C. minutissimum), Micrococcus spp. (insbesondere M. sedentarius), Bacillus anthracis, Neisseria meningitidis, N. gonorrhoeae, Pseudomonas aeruginosa, P. pseudomallei, Borrelia burgdorferi, Treponema pallidum, Mycobacterium fuberculosis, Mycobacterium spp., Escherichia coli sowie Streptococcus spec. (insbesondere S. gordonii, S. mutans), Actinomyces spec. (insbesondere A. naeslundii), Salmonella spec., Actinobacteria (insbesondere Brachybacterium spec.), alpha-Proteobacteria (insbesondere Agrobacterium spec.), beta-Proteobacteria (insbesondere Nitrosomonas spec.), Aquabacterium spec., Hydrogenophaga, gamma-Proteobacteria (insbesondere) Stenotrophomonas spec., Xanthomonas spec (campestris), Neisseria spec., Haemophilus spec. sowie alle Mikroorganismen, die gem. "Paster et al. J. Bac. 183, 12, 2001, 3770–3783" beschrieben wurden.
  • Hefen im erfindungsgemäßen Zusammenhang sind einzellige Pilze, die sich überwiegend durch Sprossung vermehren. Hefepilze stellen keine eigenständige taxonomische Kategorie im System der Pilze dar. Systematisch gehören die meisten der Hefen zu den Endomycetes. Daneben treten aber auch bei verschiedenen anderen Pilzen im Entwicklungszyklus oder unter bestimmten Umweltbedingungen Sprosszellstadien auf, die als Hefestadien bezeichnet werden. Solche einzellig, hefeartig sprossende Wuchsformen treten bei den Ascomyceten, aber auch bei den Zygomyceten, Basidomyceten und Deuteromyceten auf. Erfindungsgemäß sind auch alle diese Wuchsformen unter Hefen zu verstehen.
  • Nach einer weiteren besonderen Ausführungsform wird durch die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten die Anhaftung von humanpathogenen Pilzen vermindert. Dazu sind zum Beispiel die humanpathogenen Spezies der Pilze aus den Klassen Ascomycota, Basidiomycota, Deuteromycota und Zygomycota zu zählen, insbesondere die humanpathogenen Formen von Candida.
  • Die humanpathogenen Candida Spezies besiedeln auch bei gesunden Menschen Haut und Schleimhäute. Bei starker Vermehrung der Pilzzellen, z. B. nach Schädigung der bakteriellen Schleimhautflora durch Antibiotika, verursachen sie aber lokale Entzündungen, die auch als Soor bezeichnet werden. Insbesondere treten diese im Mund- und Genitalbereich auf (sogenannter Mund- bzw. Vaginal-Soor). Bekannt sind auch Haut- und Windelsoor. Die Schleimhaut ist gerötet, es zeigen sich Läsionen, ein weißer Belag und Juckreiz treten auf.
  • Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Anhaftung von Pilzen der Spezies der Candida vermindert (im weiteren mit C. abgekürzt), wie z. B.: C. aaseri, C. actiscondensi, C. acutus, C. agrestis, C. albicans, C. amapae, C. anatomiae, C. ancudensis, C. antarctica, C. antillancae, C. apicola, C. apis, C. aquaetextoris, C. aquatica, C. atlantica, C. atmosphaerica, C. auringiensis, C. azyma, C. beechii, C. benhamii, C. bertae, C. berthetii, C. blankii, C. boidinii, C. boleticola, C. bombi, C. bondarzewiae, C. brumptii, C. buffonii, C. buinensis, C. cacaoi, C. cantarellii, C. capsuligena, C. cariosilignicola, C. caseinolytica, C. castellii, C. catenulata, C. chalmersi, C. chilensis, C. chiropterorum, C. ciferii, C. claussenii, C. coipomensis, C. colliculosa, C. conglobata, C. curiosa, C. cylindracea, C. dendrica, C. dendronema, C. deserticola, C. diddensiae, C. diffluens, C. diversa, C. drymisii, C. dubliniensis, C. edax, C. entomophila, C. eremophila, C. ergatensis, C. ernobii, C. etchellsii, C. etchellsii, C. ethanolica, C. ethanothermophilum, C. evantina, C. fabianii, C. famata, C. fennica, C. flareri, C. fluviotilis, C. fragariorum, C. fragi, C. fragicola, C. freyschussii, C. friedrichii, C. fructus, C. fusiformata, C. geochares, C. glabrata, C. glaebosa, C. graminis, C. gropengiesseri, C. guilliermondii, C. haemulonii, C. hellenica, C. heveanensis, C. holmii, C. homilentoma, C. humicola, C. humilis, C. iberica, C. incommunis, C. inconspicua, C. ingens, C. insectalens, C. insectamans, C. insectorum, C. intermedia, C ishiwadae, C. japonica, C. javanica, C. karawaiewii, C. kefyr, C. kruisii, C. krusei, C. krusoides, C. lactiscondensi, C. lambica, C. laureliae, C. lipolytica, C llanquihuensis, C. lodderae, C. lusitaniae, C. magnoliae, C. malicola, C. maltosa, C. maris, C. maritima, C. melibiosica, C. melinii, C. membranaefaciens, C. mesenterica, C. methanosorbosa, C milleri, C. mogii, C. molischiana, C. monosa, C. montana, C. mucilaginosa, C. multis-gemmis, C. musae, C. muscorum, C. mycoderma, C. naeodendra, C. nakasei, C. nemodendra, C. nitratophila, C. norvegensis, C novakii, C. oleophila, C. oregonensis, C. palmyrana, C. paludigena, C. parapsilosis, C. pararugosa, C. pelliculosa, C. peltata, C. periphelosum, C. petrohuensis, C. pignaliae, C. pintolopesii, C. pinus, C. placentae, C. polymorpha, C. populi, C. pseudofropicalis, C. psychrophila, C. pulcherrima, C. punica, C. quercitrusa, C. quercuum, C. railenensis, C. ralunensis, C. reukaufii, C. rhagii, C. rugopelliculosa, C. rugosa, C. saitoana, C. sake, C. salmanticensis, C. santamariae, C. santjacobensis, C. savonica, C. schatavii, C. sequanensis, C. shehatae, C. silvae, C. silvanorum, C. silvicultrix, C. solani, C. sonorensis, C. sophiae-reginae, C. sorboxylosa, C. spandovensis, C. sphaerica, C. stellata, C. stellatoidea, C. succiphila, C. sydowiorum, C. tanzawaensis, C. tenuis, C. tepae, C. terebra, C. torresii, C. tropicalis, C. tsuchiyae, C. tsukubaensis, C. utilis, C. valdiviana, C. valida, C. vanderwaltii, C. vartiovaarai, C. versatilis, C. vini, C. viswanathii, C. wickerhamii, C. xestobii, C. zeylanoides.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Anhaftung von Pilzen der Spezies Rhodotorula spp., Cryptococcus spp., Exophilia spp., Hormoconis spp. vermindert.
  • Insbesondere wird durch die erfindungsgemäße Verwendung bevorzugt die Anhaftung der medizinisch relevanten Formen von Candida vermindert, beispielsweise von: C. albicans, C. boidinii, C. catenulata, C. ciferii, C. dubliniensis, C. glabrata, C. guilliermondii, C. haemulonii, C. kefyr, C. krusei, C. lipolytica, C. lusitaniae, C. norvegensis, C. parapsilosis, C. pulcherrima, C. rugosa, C. tropicalis, C. utilis, C. viswanathii. Insbesondere bevorzugt sind C. albicans, C. stellatoidea, C. tropicalis, C. glabrata und C. parapsilosis. Die Mycel-Form von Candida wird als humanpathogene Form des Pilzes betrachtet. Eine Verminderung der Anhaftung von Candida beispielsweise an Textilien oder Kunststoffen vermindert das Risiko der Reinfektion, ohne die Bildung von Resistenzen zu erhöhen.
  • Unter Schimmelpilzen sind gemäß der vorliegenden Erfindung solche Pilze zu verstehen, die ihren Lebensraum im Boden, auf Lebens- und/oder Futtermitteln oder in konzentrierten Nährlösungen haben, ein typisches Mycel bilden und ihre Nährstoffe aus organischen Substanzen gewinnen, die sie dadurch zersetzen (saprobiontische bzw. saprophytische Lebensweise). Des weiteren vermehren sie sich überwiegend ungeschlechtlich durch Sporen (insbesondere Sporangiosporen oder Konidien) und bilden, wenn überhaupt, nur sehr kleine sexuelle Fortpflanzungsorgane aus.
  • Dazu sind zum Beispiel Spezies aus den Klassen Ascomycota, Basidiomycota, Deuteromycota und Zygomycota zu zählen, insbesondere adle Spezies der Gattungen Aspergillus, Penicillium, Cladosporium und Mucor sowie Stachybotrys, Phoma, Alternaria, Aureobasidium, Ulocladium, Epicoccum, Stemphyllium, Paecilomyces, Trichoderma, Scopulariopsis, Wallemia, Botrytis, Verticillium und Chaetonium.
  • Zu den Ascomycota gehören hier insbesondere alle Spezies der Gattungen Aspergillus, Penicillium und Cladosporium. Diese Pilze bilden Sporen aus, die bei Kontakt mit der Haut oder den Atemwegen ein stark allergieauslösendes Potential aufweisen. Zu den Basidiomycota ist beispielsweise Cryptococcus neoformans zu zählen. Zu den Deuteromycota sind alle als Schimmelpilze bekannten Gattungen zu zählen, insbesondere solche, die durch das Fehlen eines sexuellen Stadiums nicht den Klassen Ascomycota, Basidiomycota oder Zygomycota zugeordnet werden.
  • Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate sind besonders bevorzugt zur Verminderung der Anhaftung aller Species der Gattung Aspergillus an Oberflächen geeignet, ganz besonders bevorzugt bei Species, die ausgewählt sind unter Aspergillus aculeatus, Aspergillus albus, Aspergillus alliaceus, Aspergillus asperescens, Aspergillus awamori, Aspergillus candidus, Aspergillus carbonarius, Aspergillus carneus, Aspergillus chevalieri, Aspergillus chevalieri var. intermedius, Aspergillus clavatus, Aspergillus ficuum, Aspergillus flavipes, Aspergillus flavus, Aspergillus foetidus, Aspergillus fumigatus, Aspergillus giganteus, Aspergillus humicola, Aspergillus intermedius, Aspergillus japonicus, Aspergillus nidulans, Aspergillus niger, Aspergillus niveus, Aspergillus ochraceus, Aspergillus oryzae, Aspergillus ostianus, Aspergillus parasiticus, Aspergillus parasiticus var. globosus, Aspergillus penicillioides, Aspergillus phoenicis, Aspergillus rugulosus, Aspergillus sclerotiorum, Aspergillus sojae var. gymnosardae, Aspergillus sydowi, Aspergillus tamarii, Aspergillus terreus, Aspergillus terricola, Aspergillus toxicarius, Aspergillus unguis, Aspergillus ustus, Aspergillus versicolor, Aspergillus vitricolae und Aspergillus wentii. Besonders bevorzugt wird die Anhaftung von Aspergillus flavus und Apsergillus nidulans vermindert bzw. im wesentlichen ganz verhindert.
  • Unter keratinophilen Pilzen sind solche Haut- und/oder Haarpilze zu verstehen, die in verhornter Haut und deren Anhangsgebilden (insbesondere Haaren und/oder Nägeln) wachsen. Insbesondere sind darunter Dermatophyten und alle Spezies der Gattung Malassezia zu verstehen. Unter Dermatophyten sind erfindungsgemäß insbesondere alle Spezies der Gattungen Trichophyton, Microsporum und Epidermophyton zu verstehen.
  • Der keratinophile Pilz Malassezia, ein Hefepilz, gilt als Erreger von vermehrter Schuppenbildung der Haut, beispielsweise auf dem Kopf (Haarschuppen). Außerdem wird dieser Organismus als Auslöser der Hautkrankheit Pityriasis versicolor betrachtet. Insbesondere ist es daher von Vorteil, die Adhäsion von Malassezia, insbesondere die Spezies M. furfur (auch bekannt unter dem Namen Pityrosporum ovale), M. pachydermatis, M. sympodialis und/oder M. globosa zu vermindern bzw. im wesentlichen zu verhindern.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die keratinophilen Pilze ausgewählt aus Trichophyton mentagrophytes, T. rubrum, T. asteroides, T. concentrium, T. equinum, T. meginii, T. gallinae, T. tonsurans, T. schoenleinii, T. terrestre, T. verrucosum, T, violaceum, Microsporum canis, Microsporum audounii, M. gypseum, Epidermophyton flossocum, Malassezia furfur, M. sympodialis, M. globosa und M. pachydermatis.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird durch die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten die Anhaftung von Dermatophyten an Oberflächen vermindert. Insbesondere sind die Dermatophyten ausgewählt aus Trichophyton mentagrophytes, T. rubrum, T. asteroides, T. concentrium, T. equinum, T. meginii, T. gallinae, T. tonsurans, T. schoenleinii, T. terrestre, T. verrucosum, T. violaceum, Microsporum canis, Microsporum audounii, M. gypseum und Epidermophyton flossocum.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird durch die Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten die Anhaftung von human-, tier- und/oder pflanzenpathogenen Viren sowie von Bakteriophagen verhindert.
  • Algen sind ein- bis vielzellige, verschieden gefärbte, primär photoautotrophe Pflanzen bzw. photoautotrophe Bakterien von meist thallophytischer Organisation, deren Gameten und Sporen bildende Organe in der Regel einzellig sind und eventuell Hüllen aus sterilen Zellen besitzen. Algen werden nach ihrer Pigmentzusammensetzung in Grün-, Rot-, Blau- und Braunalgen unterschieden, wobei vor allem Grün- und Blaualgen an Fassaden und Baustoffen relevant sind. Die relevanten Vertreter der Blaualgen- (Cyanobacteria) sind aus den Gattungen Anabaena, Anacystis, insb. Anacystis montana, Gloeocapsa, Lyngbia, Nostoc, Oscillatoria, insb. Oscillatoria lutea, Phormidium, Schiszothrix und Scytonema sowie die Grünalgen- (Chlorophyta) Gattungen Chlorella, Choricystis, Chlamydomonas, Chlorococcum, Stichcoccus, insb. Stichcoccus bacillaris, Ulothrix und Trentepholia, insb. Trentepholia odorata. Erfindungsgemäß kann nun die Anhaftung von Algen auf Oberflächen insbesondere in sehr feuchten Räumen sowie Aquarien, aber auch auf solchen Oberflächen, die der Witterung ausgesetzt sind, wie z.B. Baustoffen, darunter insbesondere Dichtstoffe bzw. Versiegelungen, durch die Verwendung von Patchchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten verhindert werden.
  • Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Anhaftung von Mikroorganismen auf den Oberflächen, die häufig in Kontakt mit dem menschlichen Körper kommen, vermindert bzw. im wesentlichen völlig verhindert. Dabei sind insbesondere abiotische, technische (bzw. technisch hergestellte) Oberflächen gemeint. Im Sinne dieser besonderen Ausführungsform ist daher menschliches Gewebe nicht darunter zu verstehen.
  • Bei nicht ausreichender Reinigung dieser Oberflächen kann es durch die Anhaftung von Mikroorganismen zur Reinfektion bereits befallener Körperstellen bzw. zu weiteren Neuinfektionen kommen.
  • Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Anhaftung von Mikroorganismen an solchen Oberflächen wie Textilien, Keramiken, Metallen und/oder Kunststoffen vermindert. Insbesondere handelt es sich dabei um Wäsche, Sanitäreinrichtungen, Bodenbeläge, Schuhe, Leder, aus Gummi hergestellte Gebrauchsgegenstände, Prothesen oder Zahnersatz. Pilzinfektionen von Schleimhäuten, insbesondere im Mund- und Genitalbereich, können einfach und erfolgreich durch Antimykotika sowie bakterielle Infektionen durch Antibiotika therapiert werden. Dabei ist es aber sehr wichtig, dass die mit den Mikroorganismenzellen kontaminierten Oberflächen, beispielsweise bei Pilzzellen Unterwäsche oder Strümpfe, von diesen gereinigt werden. Im Falle empfindlicher Textilien, wie z. B. Seide oder Mikrofaser sowie Synthetikgewebe, kann dies nicht durch eine erhöhte Waschtemperatur erfolgen, ohne dass das Material geschädigt wird. Auch die Verwendung von stark bleichehaltigen Vollwaschmitteln ist aufgrund einer möglichen Materialschädigung nicht zu empfehlen.
  • Die Verminderung der Anhaftung an Textilien oder Kunststoffoberflächen verhindert sehr häufig eine Reinfektion der bereits befallenen Körperbereiche. Die Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen an Keramiken, Kunststoffen oder Metallen, insbesondere an Prothesen oder Zahnersatz, verringert das Infektions- bzw. Reinfektionsrisiko, ohne die Haut, die Schleimhäute oder die Abwässer mit biozid oder biostatisch bzw. virostatisch wirkenden Substanzen zu belasten. Ebenso können Katheter sowie andere aus Kunststoff oder Metallen hergestellte medizinische Geräte und/oder Prothesen durch die Verwendung solcher Stoffe beispielsweise in Spülungen oder Reinigungsmitteln von der Anhaftung befreit werden.
  • Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind Waschmittel, Reinigungsmittel, Nachspülmittel, Handwaschmittel, Handgeschirrspülmitteln, Maschinengeschirrspülmittel, kosmetische und/oder pharmazeutische Mittel und Mittel zur Ausrüstung von Oberflächen und/oder Verpackungen, insbesondere solchen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Filtermedien, Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Textilien, Pelzen, Papier, Fellen oder Leder, enthaltend Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zur Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen an Oberflächen.
  • Nach einer weiteren besonderen Ausführungsform werden Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zu Wasch- und/oder Reinigungsmitteln oder zur Mundpflege- bzw. Gebissreinigungsprodukten zugegeben. Insbesondere die modernen Textilfasern, die nicht mit Vollwaschmittel bzw. bei hohen Temperaturen gewaschen werden können, können durch übliche Feinwaschmittel bzw. Waschtemperaturen bei 30 oder 40 °C nicht vollständig von Mikroorganismenanhaftungen befreit werden. Ein Vorteil des Einsatzes solcher Zusatzstoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln ist es, dass trotz geringer Abwasserbelastung sowie geringem Risiko zur Resistenzenbildung Kleidungsstücke von der Anhaftung von Mikroorganismen befreit werden können.
  • Zahnersatz, insbesondere Gebisse, können durch die Verwendung solcher Stoffe in Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflegeprodukten wirksam, einfach und ohne Belastung der behandelten Oberfläche mit stark biozid wirkenden, möglicherweise bedingt toxischen Substanzen von der Mikroorganismenanhaftung gereinigt werden. Insbesondere eignen sich für die Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflege Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Wasch- und/oder Reinigungsmittel, enthaltend 0,000001 bis 3 Gew.-% an Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate. Besonders bevorzugt sind Konzentrationen von 0,00001 bis 1,0 Gew.-% und insbesondere 0,0001 bis 0,5 Gew.-%. Ganz besonders bevorzugt enthalten die Wasch- und Reinigungsmittel 0,0001 bis 0,05 Gew.-% dieser Stoffe.
  • Solche Wasch- und Reinigungsmittel können ohne Belastung der Abwässer relativ geringe Mengen der Substanzen enthalten. Da sie in konzentrierter Form eingesetzt und auf die entsprechend wirksamen Konzentrationen in der Waschlauge verdünnt werden, müssen die Wirkstoffe in entsprechend höherer Konzentration eingesetzt werden. Üblich sind Verdünnungen der Wasch- und Reinigungsmittel mit Wasser zwischen 1:40 und 1:200.
  • Solche Stoffe können erfindungsgemäß auch zu Reinigungsmitteln, die zum Säubern harter Oberflächen, wie zum Beispiel von Böden, Kacheln, Fliesen, Kunststoffen sowie anderen harten Oberflächen im Haushalt, in öffentlichen sanitären Anlagen, in Schwimmbädern, Saunen, Sportanlagen oder in Arzt- oder Massagepraxen zugegeben werden.
  • Neben den pathogenen Mikroorganismen (insbesondere Pilze und Bakterien) sind auf solchen Oberflächen insbesondere Pseudomonas aeruginosa, Salmonelle spec., Actinobacteria (insbesondere Brachybacterium spec.), alpha-Proteobacteria (insbesondere Agrobacterium spec.), beta-Proteobacteria (insbesondere Ntrosomonas spec., Aquabacterium spec., Hydrogenophaga), gamma-Proteobacteria (insbesondere Stenotrophomonas spec., Xanthomonas spec (campestris)).
  • Unter Wasch- und Reinigungsmitteln werden im erfindungsgemäßen Zusammenhang im weitesten Sinn tensidhaltige Zubereitungen in fester Form (Partikel, Pulver usw.), halbfester Form (Pasten usw.), flüssiger Form (Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Gele usw.) und gasähnlicher Form (Aerosole usw.) verstanden, die im Hinblick auf eine vorteilhafte Wirkung bei der Anwendung ein Tensid oder mehrere Tenside enthalten, üblicherweise neben weiteren Komponenten, die für den jeweiligen Anwendungszweck üblich sind. Beispiele für solche tensidhaltige Zubereitungen sind tensidhaltige Waschmittelzubereitungen, tensidhaltige Reinigungsmittel für harte Oberflächen, oder tensidhaltige Aviviermittelzubereitungen, die jeweils fest oder flüssig sein können, jedoch auch in einer Form vorliegen können, die feste und flüssige Komponenten oder Teilmengen der Komponenten nebeneinander umfasst.
  • Die Wasch- und Reinigungsmittel können üblicherweise enthaltende Inhaltsstoffe enthalten, wie anionische, nichtionische, kationische und amphotere Tenside, anorganische und organische Buildersubstanzen, spezielle Polymere (beispielsweise solche mit Cobuildereigenschaften), Schauminhibitoren, Farbstoffe und ggf. zusätzliche Duftstoffe (Parfums), Bleichmittel (wie beispielsweise Peroxo-Bleichmittel und Chlor-Bleichmittel), Bleichaktivatoren, Bleichstabilisatoren, Bleichkatalysatoren, Enzyme und Vergrauungsinhibitoren, ohne dass die Inhaltsstoffe auf diese Substanzgruppen beschränkt sind. Häufig sind wichtige Inhaltsstoffe dieser Zubereitungen auch Waschhilfsmittel, für die beispielhaft und nicht beschränkend optische Aufheller, UV-Schutzsubstanzen, sog. Soil Repellents, also Polymere, die einer Wiederanschmutzung von Fasern entgegenwirken, verstanden werden. Die einzelnen Substanzgruppen werden im weiteren näher erläutert.
  • Für den Fall, dass die Zubereitungen zumindest zum Teil als Formkörper vorliegen, können auch Binde- und Desintegrationshilfsmittel enthalten sein.
  • Als Tenside können anionische, nichtionische, zwitterionische und kationische Tenside eingesetzt werden.
  • Als anionische Tenside werden beispielsweise solche vom Typ der Sulfonate und Sulfate eingesetzt. Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen dabei vorzugsweise C9–13--Alkylbenzolsulfonate, Olefinsulfonate, d.h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansulfonaten sowie Disulfonaten, in Betracht, wie man sie beispielsweise aus C12–18-Monoolefinen mit end- oder innenständiger Doppelbindung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid und anschließende alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält. Geeignet sind auch Alkansulfonate, die aus C12–18-Alkanen beispielsweise durch Sulfochlorierung oder Sulfoxidation mit anschließender Hydrolyse bzw. Neutralisation gewonnen werden. Ebenso sind auch die Ester von 2-Sulfofettsäuren (Estersulfonate), z.B. die 2-sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren geeignet.
  • Weitere geeignete Aniontenside sind sulfierte Fettsäureglycerinester. Unter Fettsäureglycerinestern sind die Mono-, Di- und Triester sowie deren Gemische zu verstehen, wie sie bei der Herstellung durch Veresterung von einem Monoglycerin mit 1 bis 3 Mol Fettsäure oder bei der Umesterung von Triglyceriden mit 0,3 bis 2 Mol Glycerin erhalten werden. Bevorzugte sulfierte Fettsäureglycerinester sind dabei die Sulfierprodukte von gesättigten Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, beispielsweise der Capronsäure, Caprylsäure, Caprinsäure, Myristinsäure, Laurinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure oder Behensäure.
  • Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze der Schwefelsäurehalbester der C12-C18-Fettalkohole, beispielsweise aus Kokosfettalkohol, Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol oder der C10-C20-Oxoalkohole und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole dieser Kettenlängen bevorzugt. Weiterhin bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten Kettenlänge, welche einen synthetischen, auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen Alkylrest enthalten, die ein analoges Abbauverhalten besitzen wie die adäquaten Verbindungen auf der Basis von fettchemischen Rohstoffen. In Wasch- und Reinigungsmitteln sind die C12-C16-Alkylsulfate und C12-C15-Alkylsulfate sowie C14-C15-Alkylsulfate bevorzugt. Auch 2,3-Alkylsulfate, welche beispielsweise gemäß den US-Patentschriften 3,234,258 oder 5,075,041 hergestellt werden und als Handelsprodukte der Shell Oil Company unter dem Namen DAN® erhalten werden können, sind geeignete Aniontenside.
  • Auch die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten geradkettigen oder verzweigten C7–21-Alkohole, wie 2-Methyl-verzweigte C9–11-Alkohole mit im Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12–18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO, sind geeignet. Sie werden in Wasch- und Reinigungsmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens nur in relativ geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 1 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
  • Weitere geeignete Aniontenside sind auch die Salze der Alkylsulfobernsteinsäure, die auch als Sulfosuccinate oder als Sulfobernsteinsäureester bezeichnet werden, und die Monoester und/oder Diester der Sulfobernsteinsäure mit Alkoholen, vorzugsweise Fettalkoholen und insbesondere ethoxylierten Fettalkoholen darstellen. Bevorzugte Sulfosuccinate enthalten C8–18-Fettalkoholreste oder Mischungen aus diesen. Insbesondere bevorzugte Sulfosuccinate enthalten einen Fettalkoholrest, der sich von ethoxylierten Fettalkoholen ableitet, die für sich betrachtet nichtionische Tenside darstellen (Beschreibung siehe unten). Dabei sind wiederum Sulfosuccinate, deren Fettalkohol-Reste sich von ethoxylierten Fettalkoholen mit eingeengter Homologenverteilung ableiten, besonders bevorzugt. Ebenso ist es auch möglich, Alk(en)ylbernsteinsäure mit vorzugsweise 8 bis 18 Kohlenstoffatomen in der Alk(en)ylkette oder deren Salze einzusetzen.
  • Als weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen in Betracht. Geeignet sind gesättigte Fettsäureseifen, wie die Salze der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, hydrierte Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen Fettsäuren, z.B. Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische.
  • Die anionischen Tenside einschließlich der Seifen können in Form ihrer Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze sowie als lösliche Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder Triethanolamin, vorliegen. Bevorzugt sind die Natrium- oder Kaliumsalze, insbesondere die Natriumsalze. Die Tenside können ebenfalls in Form ihrer Magnesiumsalze eingesetzt werden.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind solche Mittel bevorzugt, die 5 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 7,5 bis 40 Gew.-% und insbesondere 15 bis 25 Gew.-% eines oder mehrerer anionischer Tensid(e), enthalten.
  • Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann bzw. lineare und methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, z.B. aus Kokos-, Palm-, Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12–14-Alkohole mit 3 EO oder 4 EO, C9–11-Alkohol mit 7 EO, C13–15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8 EO, C12–18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, sowie Mischungen aus C12–14-Alkohol mit 3 EO und C12–18-Alkohol mit 5 EO. Die angegebenen Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine eingeengte Homologenverteilung auf (narrow Tange ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO.
  • Eine weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die entweder als alleiniges nichtionisches Tensid oder in Kombination mit anderen nichtionischen Tensiden eingesetzt werden, sind alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und propoxylierte Fettsäurealkylester, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette, insbesondere Fettsäuremethylester.
  • Eine weitere Klasse von nichtionischen Tensiden, die vorteilhaft eingesetzt werden kann, sind die Alkylpolyglycoside (APG). Einsetzbare Alkypolyglycoside genügen der allgemeinen Formel RO(G)z, in der R für einen linearen oder verzweigten, insbesondere in 2-Stellung methylverzweigten, gesättigten oder ungesättigten, aliphatischen Rest mit 8 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 C-Atomen steht und G das Symbol ist, das für eine Glykoseeinheit mit 5 oder 6 C-Atomen, vorzugsweise für Glucose, steht. Der Glycosidierungsgrad z liegt dabei zwischen 1,0 und 4,0, vorzugsweise zwischen 1,0 und 2,0 und insbesondere zwischen 1,1 und 1,4.
  • Bevorzugt eingesetzt werden lineare Alkylpolyglucoside, also Alkylpolyglycoside, in denen der Polyglycosylrest ein Glucoserest und der Alkylrest ein n-Alkylrest ist.
  • Die erfindungsgemäßen tensidhaltigen Zubereitungen können bevorzugt Alkylpolyglycoside enthalten, wobei Gehalte der für Wasch-, Spül- oder Reinigungszwecke vorgesehenen Zubereitungen an APG von über 0,2 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, bevorzugt sind. Besonders bevorzugte tensidhaltige Zubereitungen enthalten APG in Mengen von 0,2 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise in Mengen von 0,2 bis 5 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,5 bis 3 Gew.-%.
  • Auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-dimethylaminoxid und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der Fettsäurealkanolamide können geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside beträgt vorzugsweise nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere nicht mehr als die Hälfte davon.
  • Weitere geeignete Tenside sind Polyhydroxyfettsäureamide der Formel (I),
    Figure 00190001
    in der R4CO für einen aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R5 für Wasserstoff, einen Alkyl- oder Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z1] für einen linearen oder verzweigten Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht. Bei den Polyhydroxyfettsäureamiden handelt es sich um bekannte Stoffe, die üblicherweise durch reduktive Aminierung eines reduzierenden Zuckers mit Ammoniak, einem Alkylamin oder einem Alkanolamin und nachfolgende Acylierung mit einer Fettsäure, einem Fettsäurealkylester oder einem Fettsäurechlorid erhalten werden können.
  • Zur Gruppe der Polyhydroxyfettsäureamide gehören auch Verbindungen der Formel (II),
    Figure 00190002
    in der R6 für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 7 bis 12 Kohlenstoffatomen, R7 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylrest oder einen Arylrest mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und R8 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylrest oder einen Arylrest oder einen Oxy-Alkylrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen steht, wobei C1–4-Alkyl- oder Phenylreste bevorzugt sind und [Z2] für einen linearen Polyhydroxyalkylrest steht, dessen Alkylkette mit mindestens zwei Hydroxylgruppen substituiert ist, oder alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder propxylierte Derivate dieses Restes.
  • [Z2] wird vorzugsweise durch reduktive Aminierung eines reduzierten Zuckers erhalten, beispielsweise Glucose, Fructose, Maltose, Lactose, Galactose, Mannose oder Xylose. Die N-Alkoxy- oder N-Aryloxy-substituierten Verbindungen können dann beispielweise, wie in der WO-A-95/07331 beschrieben, durch Umsetzung mit Fettsäuremethylestern in Gegenwart eines Alkoxids als Katalysator in die gewünschten Polyhydroxyfettsäureamide überführt werden.
  • Weiterhin kann es bevorzugt sein, neben anionischen und nichtionischen Tensiden auch kationische Tenside einzusetzen.
  • Als textilweichmachende Substanzen sind insbesondere kationische Tenside zu nennen. Beispiele kationische Tenside sind insbesondere quartäre Ammoniumverbindungen, kationische Polymere und Emulgatoren.
  • Geeignete Beispiele sind quartäre Ammoniumverbindungen der Formeln (III) und (IV)
    Figure 00200001
    wobei in (IV) Ra und Rb für einen acyclischen Alkylrest mit 12 bis 24 Kohlenstoffatomen, Rc für einen gesättigten C1-C4 Alkyl- oder Hydroxyalkylrest steht, Rd entweder gleich Ra, Rb oder Rc ist oder für einen aromatischen Rest steht. X steht entweder für ein Halogenid-, Metho-sulfat-, Methophosphat- oder Phosphation sowie Mischungen aus diesen. Beispiele für kationische Verbindungen der Formel (III) sind Didecyldimethylammoniumchlorid, Ditalgdimethylammoniumchlorid oder Dihexadecylammoniumchlorid.
  • Verbindungen der Formel (IV) sind sogenannte Esterquats. Esterquats zeichnen sich durch eine hervorragende biologische Abbaubarkeit aus. Hierbei steht Re für einen aliphatischen Acylrest mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen mit 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen; Rf steht für H, OH oder O(CO)Rh, Rg steht unabhängig von Rf für H, OH oder O(CO)Ri, wobei Rh und Ri unabhängig voneinander jeweils für einen aliphatischen Acylrest mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen mit 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen steht. m, n und p können jeweils unabhängig voneinander den Wert 1, 2 oder 3 haben. X kann entweder ein Halogenid-, Methosulfat-, Methophosphat- oder Phosphation sowie Mischungen aus diesen sein. Bevorzugt sind Verbindungen, die für Rf die Gruppe O(CO)Rh und für Rc und Rh Alkylreste mit 16 bis 18 Kohlenstoffatomen enthalten. Besonders bevorzugt sind Verbindungen, bei denen Rg zudem für OH steht. Beispiele für Verbindungen der Formel (IV) sind Methyl-N-(2-hydroxyethyl)-N,N-di(talgacyl-oxyethyl)ammoniummethosulfat, Bis-(palmitoyl)-ethyl-hydroxyethyl-methyl-ammonium-methosulfat oder Methyl-N,N-bis(acyloxyethyl)-N-(2-hydroxyethyl)ammonium-methosulfat. Werden quarternierte Verbindungen der Formel (IV) eingesetzt, die ungesättigte Alkylketten aufweisen, sind die Acylgruppen bevorzugt, deren korrespondierenden Fettsäuren eine Jodzahl zwischen 5 und 80, vorzugsweise zwischen 10 und 60 und insbesondere zwischen 15 und 45 aufweisen und die ein cis/trans-Isomerenverhältnis (in Gew.-%) von größer als 30 : 70, vorzugsweise größer als 50 : 50 und insbesondere größer als 70 : 30 haben. Handelsübliche Beispiele sind die von Stepan unter der Marke Stepantex® vertriebenen Methylhydroxyalkyldialkoyloxyalkylammoniummethosulfate oder die unter Dehyquart® bekannten Produkte von Cognis bzw. die unter Rewoquat® bekannten Produkte von Goldschmidt-Witco. Weitere bevorzugte Verbindungen sind die Diesterquats der Formel (V), die unter dem Namen Rewoquat® W 222 LM bzw. CR 3099 erhältlich sind und neben der Weichheit auch für Stabilität und Farbschutz sorgen.
    Figure 00210001

    Rk und Rl stehen dabei unabhängig voneinander jeweils für einen aliphatischen Acylrest mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen mit 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen.
  • Neben den oben beschriebenen quartären Verbindungen können auch andere bekannte Verbindungen eingesetzt werden, wie beispielsweise quartäre Imidazoliniumverbindungen der Formel (VI),
    Figure 00220001
    wobei Rm für H oder einen gesättigten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Rn und Ro unabhängig voneinander jeweils für einen aliphatischen, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen, Rn alternativ auch für O(CO)Rp stehen kann, wobei Rp einen aliphatischen, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen bedeutet, und Z eine NH-Gruppe oder Sauerstoff bedeutet und X ein Anion ist. q kann ganzzahlige Werte zwischen 1 und 4 annehmen.
  • Weitere geeignete quartäre Verbindungen sind durch Formel (VII) beschrieben,
    Figure 00220002
    wobei Rq, Rr und Rs unabhängig voneinander für eine C1–4-Alkyl-, Alkenyl- oder Hydroxyalkylgruppe steht, Rt und Ru jeweils unabhängig ausgewählt eine C8–28-Alkylgruppe darstellt und r eine Zahl zwischen 0 und 5 ist.
  • Neben den Verbindungen der Formeln III bis VII können auch kurzkettige, wasserlösliche, quartäre Ammoniumverbindungen eingesetzt werden, wie Trihydroxyethylmethylammonium-methosulfat oder die Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid.
  • Auch protonierte Alkylaminverbindungen, die weichmachende Wirkung aufweisen, sowie die nicht quaternierten, protonierten Vorstufen der kationischen Emulgatoren sind geeignet.
  • Weitere erfindungsgemäß verwendbare kationische Verbindungen stellen die quaternisierten Proteinhydrolysate dar.
  • Zu den geeigneten kationischen Polymeren zählen die Polyquaternium-Polymere, wie sie im CTFA Cosmetic Ingredient Dictionary (The Cosmetic, Toiletry und Fragrance, Inc., 1997), insbesondere die auch als Merquats bezeichneten Polyquaternium-6-, Polyquaternium-7-, Polyquaternium-10-Polymere (Ucare Polymer IR 400; Amerchol), Polyquaternium-4-Copolymere, wie Pfropfcopolymere mit einen Cellulosegerüst und quartären Ammoniumgruppen, die über Allyldimethylammoniumchlorid gebunden sind, kationische Cellulosederivate, wie kationisches Guar, wie Guar-hydroxypropyltriammoniumchlorid, und ähnliche quaternierte Guar-Derivate (z. B. Cosmedia Guar, Hersteller: Cognis GmbH), kationische quartäre Zuckerderivate (kationische Alkylpolyglucoside), z. B. das Handelsprodukt Glucquat®100, gemäß CTFA-Nomenklatur ein "Lauryl Methyl Gluceth-10 Hydroxypropyl Dimonium Chloride", Copolymere von PVP und Dimethylaminomethacrylat, Copolymere von Vinylimidazol und Vinylpyrrolidon, Aminosilicon-polymere und Copolymere, Ebenfalls einsetzbar sind polyquaternierte Polymere (z. B. Luviquat Care von BASF) und auch kationische Biopolymere auf Chitinbasis und deren Derivate, beispielsweise das unter der Handelsbezeichnung Chitosan® (Hersteller: Cognis) erhältliche Polymer.
  • Erfindungsgemäß ebenfalls geeignet sind kationische Silikonöle wie beispielsweise die im Handel erhältlichen Produkte Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning 929 Emulsion (enthaltend ein hydroxyl-amino-modifiziertes Silicon, das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller: General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) Abil®-Quat 3270 und 3272 (Hersteller: Goldschmidt-Rewo; diquartäre Polydimethylsiloxane, Quaternium-80), sowie Siliconquat Rewoquat® SQ 1 (Tegopren® 6922, Hersteller: Goldschmidt-Rewo).
  • Ebenfalls einsetzbar sind Verbindungen der Formel (VIII),
    Figure 00240001
    die Alkylamidoamine in ihrer nicht quaternierten oder, wie dargestellt, ihrer quaternierten Form, sein können. Rv kann ein aliphatischer Acylrest mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen mit 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen sein. s kann Werte zwischen 0 und 5 annehmen. Rw und Rx stehen unabhängig voneinander jeweils für H, C1–4-Alkyl oder Hydroxyalkyl. Bevorzugte Verbindungen sind Fettsäureamidoamine wie das unter der Bezeichnung Tego Amid®S 18 erhältliche Stearylamidopropyldimethylamin oder das unter der Bezeichnung Stepantex® X 9124 erhältliche 3-Talgamidopropyl-trimethylammonium-methosulfat, die sich neben einer guten konditionierenden Wirkung auch durch farbübertragungsinhibierende Wirkung sowie speziell durch ihre gute biologische Abbaubarkeit auszeichnen.
  • Werden kationische Tenside eingesetzt, so sind sie in den Zubereitungen bevorzugt in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 0,1 bis 3,0 Gew.-% enthalten.
  • Der Gesamttensidgehalt kann in den erfindungsgemäßen Mitteln zwischen 5 und 50 Gew.-%, bevorzugt zwischen 10 und 35 Gew.-% liegen.
  • Neben den Tensiden sind Gerüststoffe die wichtigsten Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln. In den erfindungsgemäßen tensidhaltigen Zubereitungen können üblicherweise in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzte Gerüststoffe enthalten sein, insbesondere also Zeolithe, Silicate, Carbonate, organische Cobuilder und – wo keine ökologischen Vorurteile gegen ihren Einsatz bestehen – auch die Phosphate.
  • Geeignete kristalline, schichtförmige Natriumsilicate besitzen die allgemeine Formel NaMSixO2x+1·H2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von 1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind. Derartige kristalline Schichtsilicate werden beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 164 514 beschrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilikate der angegebenen Formel sind solche, in denen M für Natrium steht und x die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilicate Na2Si2O5·yH2O bevorzugt, wobei β-Natriumdisilicat beispielsweise nach dem Verfahren erhalten werden kann, das in der internationalen Patentanmeldung WO-A-91/08171 beschrieben ist.
  • Einsetzbar sind auch amorphe Natriumsilicate mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 3,3, vorzugsweise von 1 : 2 bis 1 : 2,8 und insbesondere von 1 : 2 bis 1 : 2,6, welche löseverzögert sind und Sekundärwascheigenschaften aufweisen. Die Löseverzögerung gegenüber herkömmlichen amorphen Natriumsilicaten kann dabei auf verschiedene Weise, beispielsweise durch Oberflächenbehandlung, Compoundierung, Kompaktierung/Verdichtung oder durch Übertrocknung hervorgerufen worden sein. Sogenannte röntgenamorphe Silicate, welche ebenfalls eine Löseverzögerung gegenüber den herkömmlichen Wassergläsern aufweisen, werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE-A-44 00 024 beschrieben. Die Produkte weisen mikrokristalline Bereiche der Größe 10 bis einige Hundert nm auf, wobei Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis max. 20 nm bevorzugt sind. Insbesondere bevorzugt sind verdichtete/kompaktierte amorphe Silicate, compoundierte amorphe Silicate und übertrocknete röntgenamorphe Silicate.
  • Ein gegebenenfalls eingesetzter feinkristalliner, synthetischer und gebundenes Wasser enthaltender Zeolith ist vorzugsweise Zeolith A und/oder P. Als Zeolith des P-Typs wird Zeolith MAP (z. B. Handelsprodukt: Doucil A24 der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Geeignet sind jedoch auch Zeolith X sowie Mischungen aus A, X und/oder P. Kommerziell erhältlich und im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt einsetzbar ist beispielsweise auch ein Co-Kristallisat aus Zeolith X und Zeolith A (ca. 80 Gew.-% Zeolith X), das von der Firma CONDEA Augusta S.p.A. unter dem Markennamen VEGOBOND AX® vertrieben wird und durch die Formel nNa2O·(1–n)K2O·Al2O3·(2–2,5)SiO2·(3,5–5,5)H2O beschrieben werden kann. Geeignete Zeolithe weisen eine mittlere Teilchengröße von weniger als 10 μm (Volumenverteilung; Meßmethode: Coulter Counter) auf und enthalten vorzugsweise 18 bis 22 Gew.-%, insbesondere 20 bis 22 Gew.-% an gebundenem Wasser.
  • Selbstverständlich ist in Waschmitteln auch ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als Buildersubstanzen möglich, sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen vermieden werden sollte. Geeignet sind insbesondere die Natriumsalze der Orthophosphate, der Pyrophosphate und insbesondere der Tripolyphosphate.
  • Brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise die in Form ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei unter Polycarbonsäuren solche Carbonsäuren verstanden werden, die mehr als eine Säurefunktion tragen.
  • Beispielsweise sind dies Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern deren Einsatz aus ökologischen Gründen nicht zu beanstanden ist, sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen. Auch die Säuren an sich können eingesetzt werden. Die Säuren besitzen neben ihrer Builderwirkung typischerweise auch die Eigenschaft einer Säuerungskomponente und dienen somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen pH-Wertes von tensidhaltigen Zubereitungen gemäß der Erfindung. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Citronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Gluconsäure und beliebige Mischungen von diesen zu nennen.
  • Als Builder sind weiter polymere Polycarboxylate geeignet. Dies sind beispielsweise die Alkalimetallsalze der Polyacrylsäure oder der Polymethacrylsäure, beispielsweise solche mit einer relativen Molekülmasse von 500 bis 70.000 g/mol.
  • Bei den für polymere Polycarboxylate angegebenen Molmassen handelt es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung um gewichtsmittlere Molmassen Mw der jeweiligen Säureform, die grundsätzlich mittels Gelpermeationschromatographie (GPC) bestimmt wurden, wobei ein UV-Detektor eingesetzt wurde. Die Messung erfolgte dabei gegen einen externen Polyacrylsäure-Standard, der aufgrund seiner strukturellen Verwandtschaft mit den untersuchten Polymeren realistische Molgewichtswerte liefert. Diese Angaben weichen deutlich von den Molgewichtsangaben ab, bei denen Polystyrolsulfonsäuren als Standard eingesetzt werden. Die gegen Polystyrolsäuren gemessenen Molmassen sind in der Regel deutlich höher als die im Rahmen der vorliegenden Erfindung angegebenen Molmassen.
  • Geeignete Polymere sind insbesondere Polyacrylate, die bevorzugt eine Molmasse von 2.000 bis 20.000 g/mol aufweisen. Aufgrund ihrer überlegenen Löslichkeit können aus dieser Gruppe wiederum die kurzkettigen Polyacrylate bevorzugt sein, die Molmassen von 2.000 bis 10.000 g/mol, besonders bevorzugt von 3.000 bis 5.000 g/mol, aufweisen.
  • Geeignet sind weiterhin copolymere Polycarboxylate, insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure oder der Acrylsäure oder Methacrylsäure mit Maleinsäure. Als besonders geeignet haben sich Copolymere der Acrylsäure mit Maleinsäure erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure und 50 bis 10 Gew.-% Maleinsäure enthalten. Ihre relative Molmasse, bezogen auf freie Säuren, beträgt im allgemeinen 2.000 bis 70.000 g/mol, vorzugsweise 20.000 bis 50.000 g/mol und insbesondere 30.000 bis 40.000 g/mol.
  • Die (co-)polymeren Polycarboxylate können entweder als Pulver oder als wäßrige Lösung eingesetzt werden. Der Gehalt an (co-)polymeren Polycarboxylaten in den erfindungsgemäßen Wasch- und Reinigungsmitteln beträgt vorzugsweise 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 3 bis 10 Gew.-%.
  • Zur Verbesserung der Wasserlöslichkeit können die Polymere auch Allylsulfonsäuren, Allyloxybenzolsulfonsäure und Methallylsulfonsäure als Monomer enthalten.
  • Insbesondere bevorzugt sind auch biologisch abbaubare Polymere aus mehr als zwei verschiedenen Monomereinheiten, beispielsweise solche, die als Monomere Salze der Acrylsäure und der Maleinsäure sowie Vinylalkohol bzw. Vinylalkohol-Derivate oder Salze der Acrylsäure und der 2-Alkylallylsulfonsäure sowie Zucker-Derivate enthalten.
  • Weiter bevorzugte Copolymere sind solche, die als Monomere vorzugsweise Acrolein und Acrylsäure/Acrylsäuresalze bzw. Acrolein und Vinylacetat enthalten.
  • Ebenso sind als weitere bevorzugte Buildersubstanzen polymere Aminodicarbonsäuren, deren Salze oder deren Vorläufersubstanzen zu nennen. Besonders bevorzugt sind Polyasparaginsäuren bzw. deren Salze und Derivate, die zum Teil neben Co-Builder-Eigenschaften auch eine bleichstabilisierende Wirkung aufweisen.
  • Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Polyacetale, die durch Umsetzung von Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren erhalten werden können, die 5 bis 7 Kohlenstoffatome und mindestens 3 Hydroxygruppen aufweisen. Bevorzugte Polyacetale werden aus Dialdehyden wie Glyoxal, Glutaraldehyd, Terephthalaldehyd sowie deren Gemischen und aus Polyolcarbonsäuren wie Gluconsäure und/oder Glucoheptonsäure erhalten.
  • Weitere geeignete organische Buildersubstanzen sind Dextrine, beispielsweise Oligomere bzw. Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle Hydrolyse von Stärken erhalten werden können. Die Hydrolyse kann nach üblichen, beispielsweise säure- oder enzymkatalysierten Verfahren durchgeführt werden. Vorzugsweise handelt es sich um Hydrolyseprodukte mit mittleren Molmassen im Bereich von 400 bis 500.000 g/mol. Dabei ist ein Polysaccharid mit einem Dextrose-Äquivalent (DE) im Bereich von 0,5 bis 40, insbesondere von 2 bis 30, bevorzugt, wobei DE ein gebräuchliches Maß für die reduzierende Wirkung eines Polysaccharids im Vergleich zu Dextrose ist, welche ein DE von 100 besitzt. Brauchbar sind sowohl Maltodextrine mit einem DE zwischen 3 und 20 und Trockenglucosesirupe mit einem DE zwischen 20 und 37 als auch sogenannte Gelbdextrine und Weißdextrine mit höheren Molmassen im Bereich von 2.000 bis 30.000 g/mol. Ein bevorzugtes Dextrin ist in der britischen Patentanmeldung 94 19 091 beschrieben.
  • Bei den oxidierten Derivaten derartiger Dextrine handelt es sich um deren Umsetzungsprodukte mit Oxidationsmitteln, die in der Lage sind, mindestens eine Alkoholfunktion des Saccharidrings zur Carbonsäurefunktion zu oxidieren. Ebenfalls geeignet ist ein oxidiertes Oligosaccharid, wobei ein an C6 des Saccharidrings oxidiertes Produkt besonders vorteilhaft sein kann.
  • Auch Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten, vorzugsweise Ethylendiamindisuccinat sind weitere geeignete Co-Builder. Dabei wird Ethylendiamin-N,N'-disuccinat (EDDS) bevorzugt in Form der Natrium- oder Magnesiumsalze verwendet. Weiterhin bevorzugt sind in diesem Zusammenhang auch Glycerindisuccinate und Glycerintrisuccinate. Geeignete Einsatzmengen liegen in zeolithhaltigen und/oder silicathaltigen Formulierungen bei 3 bis 15 Gew.-%.
  • Weitere brauchbare organische Co-Builder sind beispielsweise acetylierte Hydroxycarbonsäuren bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform vorliegen können und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und wenigstens eine Hydroxygruppe sowie maximal zwei Säuregruppen enthalten.
  • Eine weitere Substanzklasse mit Co-Builder-Eigenschaften stellen die Phosphonate dar. Dabei handelt es sich insbesondere um Hydroxyalkan- bzw. Aminoalkanphosphonate. Unter den Hydroalkanphosphonaten ist das 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP) von besonderer Bedeutung als Co-Builder. Es wird vorzugsweise als Natriumsalz eingesetzt, wobei das Dinatriumsalz neutral und das Tetranatriumsalz alkalisch (pH = 9) reagiert. Als Aminoalkanphosphonate kommen vorzugsweise Ethylendiamintetramethylenphosphonat (EDTMP), Diethylentriaminpentamethylenphosphonat (DTPMP) sowie deren höhere Homologe in Frage. Sie werden vorzugsweise in Form der neutralreagierenden Natriumsalze, z.B. als Hexanatriumsalz der EDTMP bzw. als Hepta- und Octanatriumsalz der DTPMP, eingesetzt. Als Builder wird dabei aus der Klasse der Phosphonate bevorzugt HEDP verwendet. Die Aminoalkanphosphonate besitzen zudem ein ausgeprägtes Schwermetallbindevermögen. Dementsprechend kann es, insbesondere wenn die erfindungsgemäßen tensidhaltigen Zubereitungen auch Bleiche enthalten, bevorzugt sein, Aminoalkanphosphonate, insbesondere DTPMP, einzusetzen oder Mischungen aus den genannten Phosphonaten zu verwenden.
  • Darüber hinaus können alle Verbindungen, die in der Lage sind, Komplexe mit Erdalkalimetallionen zu bilden, als Co-Builder eingesetzt werden.
  • Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2 liefernden Verbindungen haben das Natriumperborat-tetrahydrat und das Natriumperborat-monohydrat besondere Bedeutung. Weitere brauchbare Bleichmittel sind beispielsweise Natriumpercarbonat, Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate sowie H2O2 liefernde persaure Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate, Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure oder Diperdodecandisäure. Werden Reinigungs- oder Bleichmittel-Zubereitungen für das maschinelle Geschirrspülen hergestellt, so können auch Bleichmittel aus der Gruppe der organischen Bleichmittel eingesetzt werden. Typische organische Bleichmittel sind die Diacylperoxide, wie z.B. Dibenzoylperoxid. Weitere typische organische Bleichmittel sind die Peroxysäuren, wobei als Beispiele besonders die Alkylperoxysäuren und die Arylperoxysäuren genannt werden. Bevorzugte Vertreter sind (a) die Peroxybenzoesäure und ihre ringsubstituierten Derivate, wie Alkylperoxybenzoesäuren, aber auch Peroxy-α-Naphtoesäure und Magnesiummonoperphthalat; (b) die aliphatischen oder substituiert aliphatischen Peroxysäuren, wie Peroxylaurinsäure, Peroxystearinsäure, ε-Phthalimidoperoxycapronsäure [Phthaloiminoperoxyhexansäure (PAP)], o-Carboxybenzamido-peroxycapronsäure, N-Nonenylamidoperadipinsäure und N-Nonenylamidopersuccinate; und (c) aliphatische und araliphatische Peroxydicarbonsäuren, wie 1,12-Diperoxycarbonsäure, 1,9-Diperoxyazelainsäure, Diperocysebacinsäure, Diperoxybrassylsäure, die Diperoxyphthalsäuren, 2-Decyldiperoxybutan-1,4-disäure, N,N-Terephthaloyl-di(6-aminopercapronsäue) können eingesetzt werden.
  • Um beim Waschen oder Reinigen bei Temperaturen von 60 °C und darunter eine verbesserte Bleichwirkung zu erreichen, können Bleichaktivatoren in die tensidhaltigen Zubereitungen eingearbeitet werden. Als Bleichaktivatoren können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-Atomen, und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt werden. Geeignet sind Substanzen, die O- und/oder N-Acylgruppen der genannten C-Atomzahl und/oder gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin (TAED), acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5- Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin (DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU), N-Acylimide, insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate, insbesondere n-Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. iso-NOBS), Carbonsäureanhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid, acylierte mehrwertige Alkohole, insbesondere Triacetin, Ethylenglykoldiacetat und 2,5-Diacetoxy-2,5-dihydrofuran.
  • Zusätzlich zu den konventionellen Bleichaktivatoren oder an deren Stelle können auch sogenannte Bleichkatalysatoren in die tensidhaltigen Zubereitungen eingearbeitet werden. Bei diesen Stoffen handelt es sich um bleichverstärkende Übergangsmetallsalze bzw. Übergangsmetallkomplexe wie beispielsweise Mn-, Fe-, Co-, Ru – oder Mo-Salenkomplexe oder -carbonylkomplexe. Auch Mn-, Fe-, Co-, Ru-, Mo-, Ti-, V- und Cu-Komplexe mit N-haltigen Tripod-Liganden sowie Co-Fe-, Cu- und Ru-Amminkomplexe sind als Bleichkatalysatoren verwendbar.
  • Als Enzyme kommen solche aus der Klasse der Proteasen, Lipasen, Amylasen, Cellulasen bzw. deren Gemische in Frage. Besonders gut geeignet sind aus Bakterienstämmen oder Pilzen, wie Bacillus subtilis, Bacillus licheniformis und Streptomyces griseus gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Vorzugsweise werden Proteasen vom Subtilisin-Typ und insbesondere Proteasen, die aus Bacillus lentus gewonnen werden, eingesetzt. Dabei sind Enzymmischungen, beispielsweise aus Protease und Amylase oder Protease und Lipase oder Protease und Cellulase oder aus Cellulase und Lipase oder aus Protease, Amylase und Lipase oder Protease, Lipase und Cellulase, insbesondere jedoch Cellulase-haltige Mischungen von besonderem Interesse. Auch Peroxidasen oder Oxidasen haben sich in einigen Fällen als geeignet erwiesen. Die Enzyme können an Trägerstoffen adsorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie gegen vorzeitige Zersetzung zu schützen. Der Anteil der Enzyme, Enzymmischungen oder Enzymgranulate in den erfindungsgemäßen tensidhaltigen Zubereitungen kann beispielsweise etwa 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis etwa 2 Gew.-%, betragen.
  • Eine bevorzugte Gruppe geeigneter Additive sind optische Aufheller. Verwendet werden können hier die in Waschmitteln üblichen optischen Aufheller. Beispiele für optische Aufheller sind Derivate von Diaminostilbendisulfonsäure bzw. deren Alkalimetallsalze. Geeignet sind z. B. Salze der 4, 4'-Bis(2-anilino-4-morpholino1,3,5-triazinyl-6-amino-)stilben-2,2'-disulfonsäure oder gleichartig aufgebaute Verbindungen, die anstelle der Morpholino-Gruppe eine Diethanolamino-Gruppe, eine Methylamino-Gruppe, eine Anilino-Gruppe oder eine 2-Methoxyethylamino-Gruppe tragen. Weiterhin können Aufheller vom Typ der substituierten Diphenylstyryle in den Teil-Portionen (waschaktiven Zubereitungen) der erfindungsgemäßen tensidhaltigen Zubereitungen enthalten sein, z. B. die Alkalisalze des 4,4'-Bis(2-sulfostyryl-)diphenyls, 4,4'-Bis(4-chlor-3-sulfostyryl-)diphenyls oder 4-(4-Chlorstyryl-)4'-(2-sulfostyryl-)diphenyls. Auch Gemische der vorgenannten Aufheller können verwendet werden.
  • Eine weitere erfindungsgemäß bevorzugte Gruppe von Additiven sind UV-Schutz-Substanzen. UV-Absorber können auf die behandelten Textilien aufziehen und die Lichtbeständigkeit der Fasern und/oder die Lichtbeständigkeit des sonstiger Rezepturbestandteile verbessern. Unter UV-Absorber sind organische Substanzen (Lichtschutzfilter) zu verstehen, die in der Lage sind, ultraviolette Strahlen zu absorbieren und die aufgenommene Energie in Form längenwelliger Strahlung, z.B. Wärme wieder abzugeben. Verbindungen, die diese gewünschten Eigenschaften aufweisen, sind beispielsweise die durch strahlungslose Desaktivierung wirksamen Verbindungen und Derivate des Benzophenons mit Substituenten in 2- und/oder 4-Stellung. Weiterhin sind auch substituierte Benzotriazole, wie beispielsweise das wasserlösliche Benzolsulfonsäure-3-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-hydroxy-5-(methylpropyl)-mononatriumsalz (Cibafast® H), in 3-Stellung Phenylsubstituierte Acrylate (Zimtsäurederivate), gegebenenfalls mit Cyanogruppen in 2-Stellung, Salicylate, organische Ni-Komplexe sowie Naturstoffe wie Umbelliferon und die körpereigene Urocansäure geeignet. Besondere Bedeutung haben Biphenyl- und vor allem Stilbenderivate wie sie beispielsweise in der EP 0728749 A beschrieben werden und kommerziell als Tinosorb® FD oder Tinosorb® FR ex Ciba erhältlich sind. Als UV-B-Absorber sind zu nennen 3-Benzylidencampher bzw. 3-Benzylidennorcampher und dessen Derivate, z.B. 3-(4-Methylbenzyliden)campher, wie in der EP 0693471 B1 beschrieben; 4-Aminobenzoesäurederivate, vorzugsweise 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-ethylhexylester, 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-octylester und 4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester; Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäurepropylester, 4-Methoxyzimtsäureisoamylester, 2-Cyano-3,3-phenylzimtsäure-2-ethylhexylester (Octocrylene); Ester der Salicylsäure, vorzugsweise Salicylsäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-4-isopropylbenzylester, Salicylsäurehomomenthylester; Derivate des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon, 2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon; Ester der Benzalmalonsäure, vorzugsweise 4-Methoxybenzmalonsäuredi-2-ethylhexylester; Triazinderivate, wie z.B. 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)-1,3,5-triazin und Octyl Triazon, wie in der EP 0818450 A1 beschrieben oder Dioctyl Butamido Triazone (Uvasorb® HEB); Propan-1,3-dione, wie z.B. 1-(4-tert.Butylphenyl)-3-(4'methoxyphenyl)propan-1,3-dion; Ketotricyclo(5.2.1.0)decan-Derivate, wie in der EP 0694521 B1 beschrieben. Weiterhin geeignet sind 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Alkali-, Erdalkali-, Ammonium-, Alkylammonium-, Alkanolammonium- und Glucammoniumsalze; Sulfonsäurederivate von Benzophenonen, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und ihre Salze; Sulfonsäurederivate des 3-Benzylidencamphers, wie z.B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzol-sulfonsäure und 2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornyliden)sulfonsäure und deren Salze.
  • Als typische UV-A-Filter kommen insbesondere Derivate des Benzoylmethans in Frage, wie beispielsweise 1-(4'-tert.Butylphenyl)-3-(4'-methoxyphenyl)propan-1,3-dion, 4-tert.-Butyl-4'-methoxydibenzoylmethan (Parsol 1789), 1-Phenyl-3-(4'-isopropylphenyl)-Propan-1,3-dion sowie Enaminverbindungen, wie beschrieben in der DE 19712033 A1 (BASF). Die UV-A und UV-B-Filter können selbstverständlich auch in Mischungen eingesetzt werden. Neben den genannten löslichen Stoffen kommen für diesen Zweck auch unlösliche Lichtschutzpigmente, nämlich feindisperse, vorzugsweise nanoisierte Metalloxide bzw. Salze in Frage. Beispiele für geeignete Metalloxide sind insbesondere Zinkoxid und Titandioxid und daneben Oxide des Eisens, Zirkoniums, Siliciums, Mangans, Aluminiums und Cers sowie deren Gemische. Als Salze können Silicate (Talk), Bariumsulfat oder Zinkstearat eingesetzt werden. Die Oxide und Salze werden in Form der Pigmente bereits für hautpflegende und hautschützende Emulsionen und dekorative Kosmetik verwendet. Die Partikel sollten dabei einen mittleren Durchmesser von weniger als 100 nm, vorzugsweise zwischen 5 und 50 nm und insbesondere zwischen 15 und 30 nm aufweisen. Sie können eine sphärische Form aufweisen, es können jedoch auch solche Partikel zum Einsatz kommen, die eine ellipsoide oder in sonstiger Weise von der sphärischen Gestalt abweichende Form besitzen. Die Pigmente können auch oberflächenbehandelt, d.h. hydrophilisiert oder hydrophobiert vorliegen. Typische Beispiele sind gecoatete Titandioxide, wie z.B. Titandioxid T 805 (Degussa) oder Eusolex® T2000 (Merck). Als hydrophobe Coatingmittel kommen dabei vor allem Silicone und dabei speziell Trialkoxyoctylsilane oder Simethicone in Frage. Vorzugsweise wird mikronisiertes Zinkoxid verwendet. Weitere geeignete UV-Lichtschutzfilter sind der Übersicht von P.Finkel in SÖFW-Journal 122, 543 (1996) zu entnehmen.
  • Die UV-Absorber werden üblicherweise in Mengen von 0,01 Gew.-% bis 5 Gew.-%, vorzugsweise von 0,03 Gew.-% bis 1 Gew.-%, eingesetzt.
  • Eine weitere erfindungsgemäß bevorzugte Gruppe von Additiven sind Farbstoffe, insbesondere wasserlösliche oder wasserdispergierbare Farbstoffe. Bevorzugt sind hier Farbstoffe, wie sie zur Verbesserung der optischen Produktanmutung in den erfindungsgemäßen Wasch-, Spül-, Reinigungs- und Textilbehandlungsmitteln üblicherweise eingesetzt werden. Die Auswahl derartiger Farbstoffe bereitet dem Fachmann keine Schwierigkeiten, insbesondere da derartige übliche Farbstoffe eine hohe Lagerstabilität und Unempfindlichkeit gegenüber den übrigen Inhaltsstoffen der waschaktiven Zubereitungen und gegen Licht sowie keine ausgeprägte Substantivität gegenüber Textilfasern haben, um diese nicht anzufärben. Die Farbstoffe sind erfindungsgemäß in den Wasch- und/oder Reinigungsmitteln gemäß der Erfindung in Mengen von unter 0,01 Gew.-% zugegen.
  • Eine weitere Klasse von Additiven, die erfindungsgemäß den Wasch- und/oder Reinigungsmitteln zugesetzt werden kann, sind Polymere. Unter diesen Polymeren kommen zum einen Polymere in Frage, die beim Waschen oder Reinigen bzw. Spülen Cobuilder-Eigenschaften zeigen, also zum Beispiel Polyacrylsäuren, auch modifizierte Polyacrylsäuren oder entsprechende Copolymere. Eine weitere Gruppe von Polymeren sind Polyvinylpyrrolidon und andere Vergrauungsinhibitoren, wie Copolymere von Polyvinylpyrrolidon, Cellulose-Ether und dergleichen. Weiterhin kommen als Polymere bevorzugt auch sogenannte Soil Repellents in Frage, wie sie nachfolgend im einzelnen beschrieben werden.
  • Als weitere erfindungsgemäße Zusätze können die Wasch- und Reinigungsmittel auch sog. Soil Repellents enthalten, also Polymere, die auf Fasern aufziehen, die Öl- und Fettauswaschbarkeit aus Textilien positiv beeinflussen und damit einer Wiederanschmutzung gezielt entgegenwirken. Dieser Effekt wird besonders deutlich, wenn ein Textil verschmutzt wird, das bereits vorher mehrfach mit einem erfindungsgemäßen Wasch- oder Reinigungsmittel, das diese öl- und fettlösende Komponente enthält, gewaschen wurde. Zu den bevorzugten öl- und fettlösenden Komponenten zählen beispielsweise nichtionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxypropylcellulose mit einem Anteil an Methoxy-Gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an Hydroxypropoxy-Gruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen Celluloseether, sowie die aus dem Stand der, Technik bekannten Polymere der Phthalsäure und/oder der Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere Polymere aus Ethylenterephthalaten und/oder Polyethylenglykolterephthalaten oder anionisch und/oder nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt von diesen sind die sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und der Terephthalsäure-Polymere.
  • Insbesondere wenn es sich um flüssige oder gelförmige Zubereitungen handelt, können diese auch Lösungsmittel enthalten. Beispiele für geeignete Lösungsmittel sind ein- oder mehrwertige Alkohole mit 1 bis 4 C-Atomen. Bevorzugte Alkohole sind Ethanol, 1,2-Propandiol, Glycerin sowie deren beliebigen Gemische. Die Lösungsmittel können in flüssigen Zubereitungen in einer Menge von 2 bis 12 Gew.-%, bezogen auf die fertige Zubereitung, enthalten sein.
  • Die genannten Additive werden den Wasch- und/oder Reinigungsmitteln in Mengen bis höchstens 30 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 20 Gew.-%, zugesetzt.
  • Diese Aufzählung von Wasch- und Reinigungsmittelinhaltsstoffen, die in den erfindungsgemäßen Wasch-, Spül- oder Reinigungsmittel vorkommen können, ist keineswegs abschließend, sondern gibt lediglich die wesentlichen typischen Inhaltsstoffe derartiger Mittel wieder. Insbesondere können, soweit es sich um flüssige oder gelförmige Zubereitungen handelt, in den Mitteln auch organische Lösungsmittel enthalten sein. Vorzugsweise handelt es sich um ein- oder mehrwertige Alkohole mit 1 bis 4 C-Atomen. Bevorzugte Alkohole in solchen Mitteln sind Ethanol, 1,2-Propandiol, Glycerin sowie Gemische aus diesen Alkoholen. In bevorzugten Ausführungsformen enthalten derartige Mittel 2 bis 12 Gew.-% solcher Alkohole.
  • Nach einer besonderen Ausführungsform sind insbesondere flüssige oder feste Waschmittel bevorzugt. Ebenfalls besonders bevorzugt sind Wasch- und Reinigungsmittel, die für die Feinwäsche bzw. schonende Behandlung von empfindlichen Textilien geeignet sind.
  • Insbesondere sind auch Textilpflegemittel, insbesondere Textilnachbehandlungsmittel, bevorzugt Textilkonditioniermittel, Weichspüler oder Trocknertücher geeignet, die Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate enthalten.
  • Je nach gewünschtem Verwendungszweck können weitere Inhaltsstoffe eingesetzt werden. Weichspülerzusammensetzungen für die Spülbadavivage sind im Stand der Technik breit beschrieben. Üblicherweise enthalten diese Zusammensetzungen als Aktivsubstanz eine kationische quartäre Ammoniumverbindung, die in Wasser dispergiert wird. Je nach Gehalt der fertigen Weichmacherzusammensetzung an Aktivsubstanz spricht man von verdünnten, anwendungsfertigen Produkten (Aktivsubstanzgehalte unter 7 Gew.-%) oder sogenannten Konzentraten (Aktivsubstanzgehalt über 7 Gew.-%). Wegen des geringeren Volumens und den damit gleichzeitig verringerten Verpackungs- und Transportkosten besitzen die Textilweichmacherkonzentrate Vorteile aus ökologischer Sicht und haben sich im Markt mehr und mehr durchgesetzt. Aufgrund der Einarbeitung von kationischen Verbindungen, die nur eine geringe Wasserlöslichkeit aufweisen, liegen übliche Weichspülerzusammensetzungen in Form von Dispersionen vor, besitzen ein milchig-trübes Aussehen und sind nicht durchscheinend. Aus Gründen der Produktästhetik kann es aber auch gewünscht sein, dem Verbraucher durchscheinende, klare Weichspüler zur Verfügung zu stellen, die sich optisch von den bekannten Produkten abheben.
  • Als textilweichmachende Aktivsubstanz enthalten erfindungsgemäße Weichspüler vorzugsweise kationische Tenside, die bereits weiter oben ausführlich beschrieben wurden. Besonders bevorzugt enthalten diese erfindungsgemäße Mittel sogenannte Esterquats. Während es eine Vielzahl möglicher Verbindungen aus dieser Substanzklasse gibt, werden erfindungsgemäß mit besonderem Vorzug Esterquats eingesetzt, die sich durch Umsetzung von Trialkanolaminen mit einer Mischung aus Fettsäuren und Dicarbonsäuren, gegebenenfalls nachfolgende Alkoxylierung des Reaktionsproduktes und Quaternierung in an sich bekannter Weise herstellen lassen, wie es in der DE 195 39 846 beschrieben ist.
  • Die auf diese Weise hergestellten Esterquats eignen sich in hervorragender Weise zur Herstellung erfindungsgemäßer Portionen, die als Weichspüler eingesetzt werden können. Da je nach Wahl des Trialkanolamins, der Fettsäuren und der Dicarbonsäuren sowie des Quaternierungsmittels eine Vielzahl geeigneter Produkte hergestellt und in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzt werden kann, ist eine Beschreibung der erfindungsgemäß vorzugsweise einzusetzenden Esterquats über ihren Herstellungsweg präziser als die Angabe einer allgemeinen Formel.
  • Die genannten Komponenten, die miteinander zu den vorzugsweise einzusetzenden Esterquats reagieren, können in variierenden Mengenverhältnissen zueinander eingesetzt werden. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind Weichspüler bevorzugt, in denen ein Umsetzungsprodukt von Trialkanolaminen mit einer Mischung aus Fettsäuren und Dicarbonsäuren im molaren Verhältnis 1:10 bis 10:1, vorzugsweise 1:5 bis 5:1, das gegebenenfalls alkoxyliert und anschließend in an sich bekannter Weise quaterniert wurde, in Mengen von 2 bis 60, vorzugsweise 3 bis 35 und insbesondere 5 bis 30 Gew.-% enthalten ist. Besonders bevorzugt ist dabei die Verwendung von Triethanolamin, so daß weitere bevorzugte Weichspüler der vorliegenden Erfindung ein Umsetzungsprodukt von Triethanolamin mit einer Mischung aus Fettsäuren und Dicarbonsäuren im molaren Verhältnis 1:10 bis 10:1, vorzugsweise 1:5 bis 5:1, das gegebenenfalls alkoxyliert und anschließend in an sich bekannter Weise quaterniert wurde, in Mengen von 2 bis 60, vorzugsweise 3 bis 35 und insbesondere 5 bis 30 Gew.-% enthalten.
  • Als Fettsäuren können im Reaktionsgemisch zur Herstellung der Esterquats sämtliche aus pflanzlichen oder tierischen Ölen und Fetten gewonnenen Säuren verwendet werden. Dabei kann im Rekationsgemisch als Fettsäure durchaus auch eine bei Raumtemperatur nicht-feste, d.h. pastöse bis flüssige, Fettsäure eingesetzt werden.
  • Die Fettsäuren können unabhängig von ihrem Aggregatzustand gesättigt oder ein- bis mehrfach ungesättigt sein. Selbstverständlich können nicht nur "reine" Fettsäuren eingesetzt werden, sondern auch die bei der Spaltung aus Fetten und Ölen gewonnenen technischen Fettsäuregemische, wobei diese Gemische aus ökonomischer Sicht wiederum deutlich bevorzugt sind.
  • So lassen sich in den Reaktionsmischungen zur Herstellung der Esterquats für die erfindungsgemäßen klaren wäßrigen Weichspüler beispielsweise einzelne Spezies oder Gemische folgender Säuren einsetzen: Caprylsäure, Pelargonsäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Octadecan-12-ol-säure, Arachinsäure, Behensäure, Lignocerinsäure, Cerotinsäure, Melissinsäure, 10-Undecensäure, Petroselinsäure, Petroselaidinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Ricinolsäure, Linolaidinsäure, α- und β-Eläosterainsäure, Gadoleinsäure, Erucasäure, Brassidinsäure. Selbstverständlich sind auch die Fettsäuren mit ungerader Anzahl von C-Atomen einsetzbar, beispielsweise Undecansäure, Tridecansäure, Pentadecansäure, Heptadecansäure, Nonadecansäure, Heneicosansäure, Tricosansäure, Pentacosansäure, Heptacosansäure.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von Fettsäuren der Formel XIII im Reaktionsgemisch zur Herstellung der Esterquats bevorzugt, so daß bevorzugte Weichspüler ein Umsetzungsprodukt von Trialkanolaminen mit einer Mischung aus Fettsäuren der Formel IX,
    Figure 00400001
    in der R1-CO- für einen aliphatischen, linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0 und/oder 1, 2 oder 3 Doppelbindungen steht und Dicarbonsäuren im molaren Verhältnis 1:10 bis 10:1, vorzugsweise 1:5 bis 5:1, das gegebenenfalls alkoxyliert und anschließend in an sich bekannter Weise quaterniert wurde, in Mengen von 2 bis 60, vorzugsweise 3 bis 35 und insbesondere 5 bis 30 Gew.-% in den Mitteln enthalten.
  • Als Dicarbonsäuren, die sich zur Herstellung der in den erfindungsgemäßen Mitteln einzusetzenden Esterquats eignen, kommen vor allem gesättigte oder ein- bzw. mehrfach ungesättigte α,ωDicarbonsäuren in Betracht. Beispielhaft seien hier die gesättigten Spezies Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Undecan- und Dodecansäure, Brassylsäure, Tetra- und Pentadecansäure, Thapisäure sowie Hepta-, Octa- und Nonadecansäure, Eicosan- und Heneicosansäure sowie Phellogensäure genannt. Vorzugsweise im Reaktionsgemisch eingesetzt werden dabei Dicarbonsäuren, die der allgemeinen Formel XIII folgen, so daß erfindungsgemäße Mittel bevorzugt sind, die ein Umsetzungsprodukt von Trialkanolaminen mit einer Mischung aus Fettsäuren und Dicarbonsäuren der Formel X,
    Figure 00400002
    in der X für eine gegebenenfalls hydroxysubstituierte Alkylengruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen steht, im molaren Verhältnis 1:10 bis 10:1, vorzugsweise 1:5 bis 5:1, das gegebenenfalls alkoxyliert und anschließend in an sich bekannter Weise quaterniert wurde, in Mengen von 2 bis 60, vorzugsweise 3 bis 35 und insbesondere 5 bis 30 Gew.-% in den Mitteln enthalten.
  • Unter der Vielzahl der herstellbaren und erfindungsgemäß einsetzbaren Esterquats haben sich wiederum solche besonders bewährt, in denen das Alkanolamin Treithanolamin und die Dicarbonsäure Adipinsäure ist. Somit sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Mittel besonders bevorzugt, die ein Umsetzungsprodukt von Triethanolamin mit einer Mischung aus Fettsäuren und Adipinsäure im molaren Verhältnis 1:5 bis 5:1, vorzugsweise 1:3 bis 3:1, das anschließend in an sich bekannter Weise quaterniert wurde, in Mengen von 2 bis 60, vorzugsweise 3 bis 35 und insbesondere 5 bis 30 Gew.-% in den Mitteln enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können – und abhängig davon, ob sie als Textilwaschmittel, Waschhilfsmittel oder Weichspüler formuliert werden – auch mit weiteren Zusatznutzen ausgestattet werden. Hier sind beispielsweise farbübertragungsinhibierende Zusammensetzungen, Mittel mit "Anti-Grau-Formel", Mittel mit Bügelerleichterung, Mittel mit besonderer Duftfreisetzung, Mittel mit
  • verbesserter Schmutzablösung bzw. Verhinderung von Wiederanschmutzung, antibakterielle Mittel, UV-Schutzmittel, farbauffrischende Mittel usw. formulierbar. Einige Beispiele werden nachstehend erläutert:
    Da textile Flächengebilde, insbesondere aus Reyon, Zellwolle, Baumwolle und deren Mischungen, zum Knittern eigen können, weil die Einzelfasern gegen Durchbiegen, Knicken. Pressen und Quetschen quer zur Faserrichtung empfindlich sind, können die erfindungsgemäßen Mittel synthetische Knitterschutzmittel enthalten. Hierzu zählen beispielsweise synthetische Produkte auf der Basis von Fettsäuren, Fettsäureestern. Fettsäureamiden, -alkylolestern, -alkylolamiden oder Fettalkoholen, die meist mit Ethylenoxid umgesetzt sind, oder Produkte auf der Basis von Lecithin oder modifizierter Phosphorsäureester.
  • Ein erhöhter Tragekomfort kann aus der zusätzlichen Verwendung von Antistatika resultieren, die den erfindungsgemäßen Mitteln zusätzlich beigefügt werden. Antistatika vergrößern die Oberflächenleitfähigkeit und ermöglichen damit ein verbessertes Abfließen gebildeter Ladungen. Äußere Antistatika sind in der Regel Substanzen mit wenigstens einem hydrophilen Molekülliganden und geben auf den Oberflächen einen mehr oder minder hygroskopischen Film. Diese zumeist grenzflächenaktiven Antistatika lassen sich in stickstoffhaltige (Amine, Amide, quartäre Ammoniumverbindungen), phosphorhaltige (Phosphorsäureester) und schwefelhaltige (Alkylsulfonate, Alkylsulfate) Antistatika unterteilen. Lauryl- (bzw. Stearyl-) dimethylbenzylammoniumchloride eignen sich als Antistatika für Textilien bzw. als Zusatz zu Waschmitteln, wobei zusätzlich ein Avivageeffekt erzielt wird.
  • Zur Verbesserung des Wasserabsorptionsvermögens, der Wiederbenetzbarkeit der behandelten Textilien und zur Erleichterung des Bügelns der behandelten Textilien können in den erfindungsgemäßen Mitteln beispielsweise Silikonderivate eingesetzt werden. Diese verbessern zusätzlich das Ausspülverhalten der erfindungsgemäßen Mittel durch ihre schauminhibierenden Eigenschaften. Bevorzugte Silikonderivate sind beispielsweise Polydialkyl- oder Alkylarylsiloxane, bei denen die Alkylgruppen ein bis fünf C-Atome aufweisen und ganz oder teilweise fluoriert sind. Bevorzugte Silikone sind Polydimethylsiloxane, die gegebenenfalls derivatisiert sein können und dann aminofunktionell oder quaterniert sind bzw. Si-OH-, Si-H- und/oder Si-Cl-Bindungen aufweisen. Die Viskositäten der bevorzugten Silikone liegen bei 25°C im Bereich zwischen 100 und 100.000 Centistokes, wobei die Silikone in Mengen zwischen 0,2 und 5 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel eingesetzt werden können.
  • Schließlich können die erfindungsgemäßen Mittel auch UV-Absorber enthalten, die auf die behandelten Textilien aufziehen und die Lichtbeständigkeit der Fasern verbessern. Verbindungen, die diese gewünschten Eigenschaften aufweisen, sind beispielsweise die durch strahlungslose Desaktivierung wirksamen Verbindungen und Derivate des Benzophenons mit Substituenten in 2- und/oder 4-Stellung. Weiterhin sind auch substituierte Benzotriazole, in 3-Stellung Phenylsubstituierte Acrylate (Zimtsäurederivate), gegebenenfalls mit Cyanogruppen in 2-Stellung, Salicylate, organische Ni-Komplexe sowie Naturstoffe wie Umbelliferon und die körpereigene Urocansäure geeignet.
  • Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung sind Verpackungen, insbesondere solche für Lebensmittel, Filtermedien, Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Textilien, Pelze, Papier, Felle oder Leder, die Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zur Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen an Oberflächen enthalten und/oder die mit einem erfindungsgemäßen Mittel ausgerüstet wurden.
  • Die Ausrüstung der Verpackungen, Oberflächen, Textilien, Pelze, Felle oder Leder erfolgt in dem Fachmann bekannter Weise, beispielsweise durch Eintauchen oder Besprühen des Papiers oder der Textilien, Pelze, Felle oder Leder in eine geeignet konzentrierte Lösung eines erfindungsgemäßen Mittels. So können beispielsweise auch Kunstwerke auf Papier, Pergament, Holz und/oder Leinwand vor dem Befall durch Mikroorganismen, insbesondere Schimmelbefall, geschützt bzw. von diesem befreit werden. Die Ausrüstung der Filtermedien, Baustoffe oder Bauhilfsstoffe erfolgt beispielsweise durch mechanisches Einarbeiten oder Aufbringen einer geeignet konzentrierten Lösung eines erfindungsgemäßen Mittels in bzw. auf die Filtermedien, Baustoffe oder Bauhilfsstoffe.
  • Vorzugsweise sind die erfindungsgemäß ausgerüsteten Baustoffe oder Bauhilfsstoffe ausgewählt unter Klebe-, Dichtungs-, Spachtel- und Anstrichmassen, Kunststoffen, Lacken, Farben, Putz, Mörtel, Estrich, Beton, Isoliermaterialien sowie Grundierungen. Besonders bevorzugte Baustoffe oder Bauhilfsstoffe sind Fugendichtungsmassen (bspw. silikonhaltige Fugendichtungsmassen), Tapetenkleister, Putz, Teppichfixierer, Silikonkleber, Fliesenkleber.
  • Dichtungsmassen und insbesondere Fugendichtungsmassen enthalten typischerweise organische Polymere sowie in vielen Fällen mineralische oder organische Füllstoffe und sonstige Additive.
  • Geeignete Polymere sind beispielsweise thermoplastische Elastomere, wie in der DE-A-3602526 der Anmelderin beschrieben, vorzugsweise Polyurethane und Acrylate. Geeignete Polymere sind auch in den Offenlegungsschriften DE-A-3726547, DE-A-4029504 und DE-A-4009095 der Anmelderin sowie in DE-A-19704553 und DE-A-4233077 genannt, auf die hiermit in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • Dichtungsmassen und insbesondere Fugendichtungsmassen enthalten typischerweise organische Polymere sowie in vielen Fällen mineralische oder organische Füllstoffe und sonstige Additive.
  • Geeignete Polymere sind beispielsweise thermoplastische Elastomere, wie in der DE-A-3602526 der Anmelderin beschrieben, vorzugsweise Polyurethane und Acrylate. Geeignete Polymere sind auch in den Offenlegungsschriften DE-A-3726547, DE-A-4029504 und DE-A-4009095 der Anmelderin sowie in DE-A-19704553 und DE-A-4233077 genannt, auf die hiermit in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • Die erfindungsgemäßen Dichtungsmassen (Dichtstoffe bzw. Dichtstoffmischungen) enthalten bevorzugt 0,0001 – 1,5 Gew.-% Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate. Besonders bevorzugt sind Bereiche zwischen 0,001 und 1,0 Gew.-%.
  • Erfindungsgemäß kann die Ausrüstung der erfindungsgemäßen Dichtstoffe sowohl im ungehärteten oder bei unter 60 °C gehärteten Zustand erfolgen. Dichtstoffe sind im erfindungsgemäßen Zusammenhang Materialien gemäß DIN EN 26927, insbesondere solche, die plastisch oder elastisch als Dichtstoffe aushärten. Die erfindungsgemäßen Dichtstoffe können alle für die entsprechenden Dichtungsmassen typischen Zusatzstoffe, wie z.B. typische Verdickungsmittel, verstärkende Füllstoffe, Vernetzen, Vernetzungskatalysatoren, Pigmente, Haftmittel oder sonstige Volumenextender enthalten. Dichtstoffe enthaltend Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate können durch Eindispergieren in dem Fachmann bekannter Weise z.B. durch die Verwendung von Dispergiereinrichtungen, Kneter, Planetenmischer usw., unter Ausschluss von Feuchtigkeit und Sauerstoff sowohl in die fertige als auch in Teile dieser Dichtungsmassen bzw. zusammen mit einer oder mehreren Komponenten der Dichtungsmassen eingearbeitet werden.
  • Selbst die Behandlung von bereits ausgehärteten, vernetzten Dichtungsmassenoberflächen kann durch Aufbringen von Lösungen bzw. Suspensionen der erfindungsgemäß verwendeten Substanz durchgeführt werden, indem der Wirkstoff durch Quellung bzw. Diffusion in die Dichtungsmasse transportiert wird.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare Dichtstoffe können sowohl auf Silikon-, Urethan- als auch Acrylbasis hergestellt werden. Dichtstoffe auf Urethanbasis sind bspw. in Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry (8. Auflage 2003, Kapitel 4) sowie US 4,417,042 offenbart.
  • Silikondichtstoffe sind dem Fachmann bekannt, bspw. aus der EP 0 118 030 A , EP 0 316 591 A , EP 0 327 847 A , EP 0 553 143 A , DE 195 49 425 A und US 4,417,042 .
  • Beispiele für Acryldichtstoffe sind u.a. in der WO 01/09249 oder der US 5,077,360 offenbart.
  • Insbesondere sind bei Raumtemperatur vernetzende Systeme, wie bspw. in der EP 0 327 847 oder US 5,077,360 beschrieben, bevorzugt. Dabei kann es sich um ein- oder mehrkomponentige Systeme handeln, wobei in den mehrkomponentigen Systemen Katalysator und Vernetzer getrennt vorliegen können (beispielsweise offenbart in den Patentschriften US 4,891,400 und US 5,502,144 ), oder andere sogenannte Silikon RVT 2K-Systeme, insbesondere platinfreie Systeme.
  • Besonders bevorzugt sind sogenannte Einkomponentensysteme, die alle Inhaltsstoffe zum Aufbau einer Dichtungsmasse enthalten, unter Abschluß von Luftfeuchtigkeit und/oder Luftsauerstoff gelagert werden und am Einsatzort unter Reaktion mit dem Luftsauerstoff aushärten. Besonders bevorzugt sind die sogenannten Silikon-Neutralsysteme, in denen die Umsetzung von Vernetzern mit dem Wasser der Umgebungsluft nicht zu korrosiven, sauren, basischen oder geruchsintensiven Spaltprodukten führt. Beispiele für solche Systeme sind in der DE 195 49 425 , der US 4,417,042 oder der EP 0 327 847 offenbart.
  • Die Dichtungsmassen und insbesondere Fugendichtungsmassen können wäßrige oder organische Lösungsmittel enthalten. Als organische Lösungsmittel kommen Kohlenwasserstoffe wie Cyclohexan, Toluol oder auch Xylol oder Petrolether in Frage. Weitere Lösungsmittel sind Ketone wie Methylbutylketon oder Chlorkohlenwasserstoffe.
  • Weiterhin können die Dichtungsmassen noch weitere kautschukartige Polymere enthalten. Hier kommen relativ niedermolekulare, handelsübliche Typen von Polyisobutylen, Polyisopren oder auch Polybutadienstyrol in Frage. Auch die Mitverwendung von abgebautem Naturkauschuk oder von Neoprenkautschuk ist möglich. Hier können auch bei Raumtemperatur noch fließfähige Typen eingesetzt werden, welche häufig als "Flüssigkautschuk" bezeichnet werden.
  • Die erfindungsgemäßen Dichtungsmassen können verwendet werden, um die verschiedensten Materialien miteinander zu verbinden bzw. abzudichten. Hier ist in erster Linie an die Verwendung auf Beton, auf Glas, auf Putz und/oder Emaille sowie Keramik und Porzellan gedacht. Aber auch das Verbinden bzw. Abdichten von Formteilen bzw. Profilen aus Aluminium, Stahl, Zink oder auch aus Kunststoffen wie PVC oder Polyurethanen oder Acrylharzen ist möglich. Schließlich sei das Abdichten von Holz oder Holzmaterialien mit den verschiedensten anderen Werkstoffen erwähnt.
  • Die Standfestigkeit von Fugendichtungsmassen wird in der Regel durch Zusatz von feinteiligen Feststoffen – auch Füllstoffe genannt – erzielt. Diese lassen sich in solche organischer und solche anorganischer Art unterscheiden. Als anorganische Füllstoffe können beispielsweise Kieselsäure/Siliciumdioxid (gecoatet oder ungecoatet), Kreide – gecoatet oder ungecoatet – und/oder Zeolithe bevorzugt sein. Letztere können zudem auch als Trockenmittel fungieren. Als organischer Füllstoff kommt z. B. PVC- Pulver in Betracht. Die Füllstoffe tragen im allgemeinen wesentlich dazu bei, dass die Dichtungsmasse nach der Anwendung einen notwendigen inneren Halt besitzt, so dass ein Auslaufen oder Ausbuchten der Dichtungsmasse aus senkrechten Fugen verhindert wird. Die genannten Zusatz- bzw. Füllstoffe lassen sich in Pigmente und thixotropierende Füllstoffe, auch verkürzt als Thixotropiermittel bezeichnet, einteilen.
  • Als Thixotropierungsmittel eignen sich die bekannten Thixotropierungsmittel wir Bentone, Kaoline oder auch organische Verbindungen wie hydriertes Rizinusöl bzw. Derivate desselben mit mehrfunktionellen Aminen oder die Umsetzungsprodukte von Stearinsäure oder Rizinolsäure mit Ethylendiamin. Als besonders günstig hat sich die Mitverwendung von Kieselsäure, insbesondere von Kieselsäure aus der Pyrolyse erwiesen. Außerdem kommen als Thixotropiermittel im wesentlichen quellfähige Polymerpulver in Betracht. Beispiele sind hierfür Polyacrylnitril, Polyurethan, Polyvinylchlorid, Polyacrylsäureester, Polyvinylalkohole, Polyvinylacetate sowie die entsprechenden Copolymerisate. Besonders gute Ergebnisse lassen sich mit feinteiligem Polyvinylchloridpulver erhalten. Neben den Thixotropierungsmitteln können auch noch zusätzlich Haftvermittler eingesetzt werden wie etwa Mercaptoalkylsilan. Hier hat es sich als zweckmäßig erwiesen, ein Monomercaptoalkyltrialkoxysilan einzusetzen. Handelsüblich ist beispielsweise das Mercaptopropyltrimethoxysilan.
  • Die Eigenschaften einer Fugendichtungsmasse lassen sich noch weiter verbessern, wenn dem als Thixotropiermittel verwendeten Kunststoffpulver weitere Komponenten zugesetzt werden. Dabei handelt es sich um Stoffe, die unter die Kategorie der für Kunststoffe angewendeten Weichmacher bzw. Quellmittel und Quellhilfsmittel fallen.
  • Es kommen z. B. Weichmacher, insbesondere für die Dichtungsmassen auf Urethan- bzw. Acrylbasis aus der Klasse der Phthalsäureester in Betracht. Beispiele für anwendbare Verbindungen aus dieser Substanzklasse sind Dioctylphthalat, Dibutylphthalat und Benzylbutylphthalat. Weitere geeignete Substanzklassen sind Chlorparaffine, Alkylsulfonsäureester etwa der Phenole oder Kresole sowie Fettsäureester.
  • Für die Silikondichtungsmassen sind als Weichmacher Silikonöle, besonders bevorzugt Polydimethylsiloxane, sowie Kohlenwasserstoffe und/oder deren Gemische, von denen besonders Kohlenwasserstoffe bzw. deren Gemische mit einem Siedepunkt von größer 200°C, insbesondere größer 230 °C, gut geeignet.
  • Als Quellhilfsmittel sind solche niedermolekularen organischen Substanzen einsetzbar, die mit dem Polymerpulver und dem Weichmacher mischbar sind. Derartige Quellhilfsmittel lassen sich den einschlägigen Kunststoff- und Polymer-Handbüchern für den Fachmann entnehmen. Als bevorzugte Quellhilfsmittel für Polyvinylchloridpulver dienen Ester, Ketone, aliphatische Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe sowie aromatische Kohlenwasserstoffe mit Alkylsubstituenten.
  • Als Pigmente und Farbstoffe werden die für diese Verwendungszwecke bekannten Substanzen wie Titandioxid, Eisenoxide und Ruß verwendet Zur Verbesserung der Lagerstabilität werden bekanntermaßen den Dichtungsmassen Stabilisatoren wie Benzoylchlorid, Acetylchlorid, Toluolsulfonsäuremethylester, Carbodiimide und/oder Polycarbodiimide zugesetzt. Als besonders gute Stabilisatoren haben sich Olefine mit 8 bis 20 Kohlenstoffatomen erwiesen. Neben der stabilisierenden Wirkung können diese auch Aufgaben von Weichmachern bzw. Quellmitteln erfüllen. Bevorzugt werden Olefine mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen, insbesondere wenn die Doppelbindung in 1,2-Stellung angeordnet ist. Beste Ergebnisse erhält man, wenn die Molekülstruktur dieser Stabilisatoren linear ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten zur Verminderung der Anhaftung von Mikrooganismen, insbesondere von Schimmelpilzen an Oberflächen, umgeht man das Problem der Resistenzbildung aufgrund biozider Wirkstoffe. Bei der Anwendung in schimmelgefährdeten Bau- und Bauhilfsstoffen, insbesondere in Dichtungsmassen und besonders bevorzugt in Fugendichtungsmassen werden durch die Verminderung der Anhaftung von Schimmelpilzen an Oberflächen mehrere erwünschte Effekte erzielt:
    • a) Verhinderung von Verfärbungen durch pigmentierte Schimmelpilze.
    • b) Verzögerung der Ausbreitung des Schimmelbefalls.
    • c) Verminderung der Allergenbelastung.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind Tapetenkleber, enthaltend 0,000001 bis 3 Gew.-% Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate. Tapetenkleister aus wässrigen Lösungen von Hydrokolloiden wie Methylcellulose, Methylhydroxypropylcellulose oder wasserlöslichen Stärkederivaten. Auch wässrige Dispersionen von filmbildenden Hochmolekularen wie Polyvinylacetat können, insbesondere in Verbindung mit den bereits erwähnten Cellulose- und Stärkederivaten, eingesetzt werden.
  • Als Filtermedien können alle bekannten Arten eingesetzt werden, solange sie für den Einsatz in Wasser- oder Luftfilteranlagen insbesondere für Klimaanlagen oder Raumluftbefeuchter geeignet sind. Insbesondere sind Filtermaterialien aus Cellulose, Glasfasern, PVC-Fasern, Polyesterfasern, Polyamidfasern, insbesondere Nylonfasern, Vliesstoffen, Sintermaterialien und Membranfilter zu nennen.
  • Die Konzentration des zur Verminderung der Anhaftung von Mikrooganismen an Oberflächen einzusetzenden Patchouliöls, Patchoulialkohols und/oder dessen Derivaten in den erfindungsgemäßen Mitteln kann durch den Fachmann in einem breiten Bereich variiert werden, abhängig von den Einsatzbedingungen der Mittel.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel werden nach üblichen und dem Fachmann bekannten Rezepturen hergestellt. Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate werden vorzugsweise den bereits fertig zubereiteten Mitteln zugegeben, sie können aber auch während des Herstellungsprozesses zugesetzt werden, wenn dies gewünscht ist.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine kosmetische Zusammensetzung, enthaltend 0,000001 bis 3 Gew.-% an Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten, insbesondere zur Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen. Bevorzugt enthalten diese Mittel 0,00001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere 0,0001 bis 0,1 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 0,0001 bis 0,05 Gew.-% Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Zusammensetzung um ein Mittel zur Mund-, Zahn- oder Zahnprothesenpflege.
  • Neben Hefen (insbesondere solchen der Gattung Candrola) sind insbesondere Bakterien der Gattung Streptococcus (insbesondere S. grodonii, S. mutans), Actino myces (insbesondere A. naeslundii, Neisseria und Haemophilus sowie alle von Paster et al., J. Bac. 183 (12), 2001, S. 3770–3783 für die Mundhygiene relevant.
  • Bei Teilprothesen bzw. Gebissen eignet sich sowohl die Darreichung als Gebissreinigungstabletten, als auch als Mundspülung bzw. Mundwasser oder als Zahnpasta.
  • Die erfindungsgemäßen Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflegemittel können beispielsweise als Mundwasser, Gel, flüssige Zahnputzlotion, steife Zahnpaste, Gebissreiniger oder Prothesenhaftcreme vorliegen. Hierzu ist es erforderlich, die erfindungsgemäß verwendeten Stoffe in einen geeigneten Träger einzuarbeiten.
  • Als Träger können z.B. auch pulverförmige Zubereitungen oder wässrigalkoholische Lösungen dienen, die als Mundwässer 0 bis 15 Gew.-% Ethanol, 1 bis 1,5 Gew.-% Aromaöle und 0,01 bis 0,5 Gew.-% Süßstoffe oder als Mundwasser-Konzentrate 15 bis 60 Gew.-% Ethanol, 0,05 bis 5 Gew.-% Aromaöle, 0,1 bis 3 Gew.-% Süßstoffe sowie ggf. weitere Hilfsstoffe enthalten können und vor Gebrauch mit Wasser verdünnt werden. Die Konzentration der Komponenten muss dabei so hoch gewählt werden, dass nach Verdünnung die genannten Konzentrationsuntergrenzen bei der Anwendung nicht unterschritten werden.
  • Als Träger können aber auch Gele sowie mehr oder weniger fließfähige Pasten dienen, die aus flexiblen Kunststoffbehältern oder Tuben ausgedrückt und mit Hilfe einer Zahnbürste auf die Zähne aufgetragen werden. Solche Produkte enthalten höhere Mengen an Feuchthaltemitteln und Bindemitteln oder Konsistenzreglern und Polierkomponenten. Darüber hinaus sind auch in diesen Zubereitungen Aromaöle, Süßstoffe und Wasser enthalten.
  • Als Feuchthaltemittel können dabei z.B. Glycerin, Sorbit, Xylit, Propylenglykole, Polyethenylenglycole oder Gemische dieser Polyole, insbesondere solche Polyethenylenglycole mit Molekulargewichten von 200 bis 800 (von 400–2000) verwendet werden enthalten sein. Bevorzugt ist als Feuchthaltemittel Sorbit in einer Menge von 25–40 Gew.-% enthalten.
  • Als Antizahnstein-Wirkstoffe und als Demineralisierungs-Inhibitoren können kondensierten Phosphate in Form ihrer Alkalisalze, bevorzugt in Form ihrer Natrium- oder Kaliumsalze enthalten sein. Die wäßrigen Lösungen dieser Phosphate reagieren aufgrund hydrolytischer Effekte alkalisch. Durch Säurezusatz wird der pH-Wert der erfindungsgemäßen Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflegemittel auf die bevorzugten Werte von 7,5–9 eingestellt.
  • Es können auch Gemische verschiedener kondensierter Phosphate oder auch hydratisierte Salze der kondensierten Phosphate eingesetzt werden. Die spezifizierten Mengen von 2–12 Gew.-% beziehen sich jedoch auf die wasserfreien Salze. Bevorzugt ist als kondensiertes Phosphat ein Natrium- oder Kalium-tripolyphosphat in einer Menge von 5–10 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten.
  • Ein bevorzugt enthaltener Wirkstoff ist eine karieshemmende Fluorverbindung, bevorzugt aus der Gruppe der Fluoride oder Monofluorophosphate in einer Menge von 0,1–0,5 Gew.-% Fluor. Geeignete Fluorverbindungen sind z.B. Natriummonofluorophosphat (Na2PO3F), Kaliummonofluorophosphat, Natrium- oder Kaliumfluorid, Zinnfluorid oder das Fluorid einer organischen Aminoverbindung.
  • Als Bindemittel und Konsistenzregler dienen z.B. natürliche und synthetische wasserlösliche Polymere wie Carragheen, Traganth, Guar, Stärke und deren nichtionogene Derivate wie z.B. Hydroxypropylguar, Hydroxyethylstärke, Celluloseether wie z.B. Hydroxyethylcellulose oder Methylhydroxypropylcellulose. Auch Agar-Agar, Xanthan-Gum, Pektine, wasserlösliche Carboxyvinylpolymere (z.B. Carbopol®-Typen), Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, höhenmolekulare Polyethylenglykole (Molekulargewicht 103 bis 106 D). Weitere Stoffe, die sich zur Viskositätskontrolle eignen, sind Schichtsilikare wie z.B. Montmorillonit-Tone, kolloidale Verdickungskieselsäuren, z.B. Aerogel-Kieselsäure oder pyrogene Kieselsäuren.
  • Als Polierkomponenten können alle hierfür bekannten Poliermittel, bevorzugt aber Fällungs- und Gelkieselsäuren, Aluminiumhydroxid, Aluminiumsilicat, Aluminiumoxid, Aluminiumoxidtrihydrat, unlösliches Natriummetaphosphat, Calciumpyrophosphat, Calciumhydrogenphosphat, Dicalciumphosphat, Kreide, Hydroxylapatit, Hydrotalcite, Talkum, Magnesiumaluminiumsilicat (Veegum®), Calciumsulfat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumoxid, Natriumaluminiumsilikate, z.B. Zeolith A oder organische Polymere, z.B. Polymethacrylat, eingesetzt werden. Die Poliermittel werden vorzugsweise in kleineren Mengen von z.B. 1 – 10 Gew.-verwendet.
  • Die erfindungsgemäßen Zahn- und/oder Mundpflegeprodukte können durch Zugabe von Aromaölen und Süßungsmitteln in ihren organoleptischen Eigenschaften verbessert werden. Als Aromaöle kommen alle für Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflegemittel gebräuchlichen natürlichen und synthetischen Aromen in Frage. Natürliche Aromen können sowohl in Form der aus den Drogen isolierten etherischen Öle als auch der aus diesen isolierten Einzelkomponenten verwendet werden. Bevorzugt sollte wenigstens ein Aromaöl aus der Gruppe Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Anisöl, Kümmelöl, Eukalyptusöl, Fenchelöl, Zimtöl, Geraniumöl, Salbeiöl, Thymianöl, Majoranöl, Basilikumöl, Citrusöl, Gaultheriaöl oder eine oder mehrere daraus isolierte synthetisch erzeugten Komponenten dieser Öle enthalten sein. Die wichtigsten Komponenten der genannten Öle sind z.B. Menthol, Carvon, Anethol, Cineol, Eugenol, Zimtaldehyd, Geraniol, Citronellol, Linalool, Salven, Thymol, Terpinen, Terpinol, Methylchavicol und Methylsalicylat. Weitere geeignete Aromen sind z.B. Menthylacetat, Vanillin, Jonone, Linalylacetat, Rhodinol und Piperiton. Als Süßungsmittel eignen sich entweder natürliche Zucker wie Sucrose, Maltose, Lactose und Fructose oder synthetische Süßstoffe wie z.B. Saccharin-Natriumsalz, Natriumcyclamat oder Aspartam.
  • Als Tenside sind dabei insbesondere Alkyl- und/oder Alkenyl-(oligo)-glycoside einsetzbar. Ihre Herstellung und Verwendung als oberflächenaktive Stoffe sind beispielsweise aus US-A-3 839 318, US-A-3 707 535, US-A-3 547 828 DE-A-19 43 689, DE-A-20 36 472 und DE-A-30 01 064 sowie EP-A-77 167 bekannt. Bezüglich des Glycosidrestes gilt, dass sowohl Monoglycoside (x = 1), bei denen ein Pentose- oder Hexoserest glycosidisch an einen primären Alkohol mit 4 bis 16 C-Atomen gebunden ist, als auch oligomere Glycoside mit einem Oligomerisationsgrad x bis 10 geeignet sind. Der Oligomerisationsgrad ist dabei ein statistischer Mittelwert, dem eine für solche technischen Produkte übliche Homologenverteilung zugrunde liegt.
  • Bevorzugt eignet sich als Alkyl- und/oder Alkenyl-(oligo)-glycosid ein Alkyl- und/oder Alkenyl-(oligo)-glucosid der Formel RO(C6H10O)x-H, in der R eine Alkyl- und/oder Alkenyl-gruppe mit 8 bis 14 C-Atomen ist und x einen Mittelwert von 1 bis 4 hat. Besonders bevorzugt sind Alkyloligoglucoside auf Basis von gehärtetem C12/14-Kokosalkohol mit einem DP von 1 bis 3. Das Alkyl- und/oder Alkenylglycosid-Tensid kann sehr sparsam verwendet werden, wobei bereits Mengen von 0,005 bis 1 Gew.-% ausreichend sind.
  • Außer den genannten Alkylglucosid-Tensiden können auch andere nichtionische, ampholytische und kationische Tenside enthalten sein, als da beispielsweise sind: Fettalkoholpolyglycolethersulfate, Monoglyceridsulfate, Monoglyceridethersulfate, Mono- und/oder Dialkylsulfosuccinate, Fettsäureisethionate, Fettsäuresarcosinate, Fettsäuretauride, Fettsäureglutamate, Ethercarbonsäuren, Fettsäureglucamide, Alkylamido-betaine und/oder Proteinfettsäurekondensate, letztere vorzugsweise auf Basis von Weizenproteinen. Insbesondere zur Solubilisierung der meist wasserunlöslichen Aromaöle kann ein nichtionogener Lösungsvermittler aus der Gruppe der oberflächenaktiven Verbindungen erforderlich sein. Besonders geeignet für diesen Zweck sind z.B. oxethylierte Fettsäureglyceride, oxethylierte Fettsäuresorbitanpartialester oder Fettsäurepartialester von Glycerin- oder Sorbitan-Oxethylaten. Lösungsvermittler aus der Gruppe der oxethylierten Fettsäureglyceride umfassen vor allem Anlagerungsprodukte von 20 bis 60 Mol Ethylenoxid an Mono- und Diglyceride von linearen Fettsäuren mit 12 bis 18 C-Atomen oder an Triglyceride von Hydroxyfettsäuren wie Oxystearinsäure oder Ricinolsäure. Weitere geeignete Lösungsvermittler sind oxethylierte Fettsäuresorbitanpartialester; das sind bevorzugt Anlagerungsprodukte von 20 bis 60 Mol Ethylenoxid an Sorbitanmonoester und Sorbitandiester von Fettsäuren mit 12 bis 18 C-Atomen. Ebenfalls geeignete Lösungsvermittler sind Fettsäurepartialester von Glycerin- oder Sorbitan-Oxethylaten; das sind bevorzugt Mono- und Diester von C12-C18-Fettsäuren und Anlagerungsprodukten von 20 bis 60 Mol Ethylenoxid an 1 Mol Glycerin oder an 1 Mol Sorbit.
  • Die erfindungsgemäßen Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflegemittel enthalten bevorzugt als Lösungsvermittler für gegebenenfalls enthaltene Aromaöle Anlagerungsprodukte von 20 bis 60 Mol Ethylenoxid an gehärtetes oder ungehärtetes Rizinusöl (d.h. an Oxystearinsäure- oder Ricinolsäure-triglycerid), an Glyzerin-mono- und/oder -distearat oder an Sorbitanmono- und/oder -distearat.
  • Weitere übliche Zusätze für die Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflege mittel sind z.B.
    • – Pigmente, z.B. Titandioxid, und/oder Farbstoffe
    • – pH-Stellmittel und Puffersubstanzen wie z.B. Natriumbicarbonat, Natriumcitrat, Natriumbenzoat, Zitronensäure, Phosphorsäure oder saure Salze, z.B. NaH2PO4
    • – wundheilende und entzündungshemmende Stoffe wie z.B. Allantoin, Harnstoff, Panthenol, Azulen bzw. Kamillenextrakt
    • – weitere gegen Zahnstein wirksame Stoffe wie z.B. Organophosphonate, z.B. Hydroxyethandiphosphonate oder Azacycloheptandiphosphonat
    • – Konservierungsstoffe wie z.B. Sorbinsäure-Salze, p-Hydroxybenzoesäure-Ester.
    • – Plaque-Inhibitoren wie z.B. Hexachlorophen, Chlorhexidin, Hexetidin, Triclosan, Bromchlorophen, Phenylsalicylsäureester.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist die Zusammensetzung eine Mundspülung, ein Mundwasser, ein Prothesenreiniger oder ein Prothesenhaftmittel.
  • Diese Zusammensetzungen werden entweder unverdünnt oder als Konzentrat eingesetzt. Die Konzentrate sowie die Prothesenreiniger enthalten daher neben den üblichen Bestandteilen bevorzugt 0,001 bis 1, insbesondere 0,001 bis 0,5, und ganz besonders bevorzugt 0,005 bis 0,1 Gew.-% und die unverdünnt einzusetzenden Mundspülungen und Prothesenhaftmittel bevorzugt 0,0001 bis 0,5, insbesondere 0,0001 bis 0,1, und ganz besonders bevorzugt 0,0001 bis 0,05 Gew.-% an Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate.
  • Für erfindungsgemäß bevorzugten Prothesenreiniger, insbesondere Prothesenreinigungstabletten und -Pulver, eignen sich neben den schon genannten Inhaltsstoffen für die Mund-, Zahn- und/oder Zahnprothesenpflege zusätzlich noch Per-Verbindungen wie beispielsweise Peroxoborat, Peroxomonosulfat oder Percarbonat. Sie haben den Vorteil, dass sie neben der Bleichwirkung gleichzeitig auch desodorierend und/oder desinfizierend wirken. Der Einsatz solcher Per-Verbindungen in Prothesenreinigern beträgt zwischen 0,01 und 10 Gew.-%, insbesondere zwischen 0,5 und 5 Gew.-%.
  • Als weitere Inhaltsstoffe sind auch Enzyme, wie z.B. Proteasen und Carbohydrase, zum Abbau von Proteinen und Kohlenhydraten geeignet. Der pH-Wert kann zwischen pH 4 und pH 12, insbesondere zwischen pH 5 und pH 11 liegen.
  • Für die Prothesenreinigungstabletten sind zusätzlich noch weitere Hilfsstoffe notwendig, wie beispielsweise Mittel, die einen sprudelnden Effekt hervorrufen, wie z.B. CO2 freisetzende Stoffe wie Natriumhydrogencarbonat, Füllstoffe, z.B. Natriumsulfat oder Dextrose, Gleitmittel, z.B. Magnesiumstearat, Fließregulierungsmittel, wie beispielsweise kolloidales Siliziumdioxid und Granuliermittel, wie die bereits erwähnten hochmolekularen Polyethylenglykole oder Polyvinylpyrrolidon.
  • Prothesenhaftmittel können als Pulver, Cremes, Folien oder Flüssigkeiten angeboten werden und unterstützen die Haftung der Prothesen.
  • Als Wirkstoffe sind natürliche und synthetische Quellstoffe geeignet. Als natürliche Quellstoffe sind neben Alginaten auch Pflanzengummen, wie z.B. Gummi arabicum, Traganth und Karaya-Gummi sowie natürlicher Kautschuk aufzufassen. Insbesondere haben sich Alginate und synthetische Quellstoffe, wie z.B. Natriumcarboxymethylcellulose, hochmolekulare Ethylenoxid-Copolymere, Salze der Poly(vinyl-ether-co-maleinsäure) und Polyacrylamide.
  • Als Hilfsstoffe für pastöse und flüssige Produkte eignen sich besonders hydrophobe Grundlagen, insbesondere Kohlenwasserstoffe, wie beispielsweise Weißes Vaselin (DAB) oder Paraffinöl.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Kosmetika, insbesondere Körperpflegemittel, die Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zur Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen, insbesondere von Pilzen, besonders bevorzugt von keratinophilen Pilzen enthalten, wie beispielsweise Haarshampoos, Haarlotionen, Schaumbäder, Duschbäder, Fußbäder, Cremes, Gele, Lotionen, alkoholische und wäßrig/alkoholische Lösungen, Emulsionen, Wachs/Fett-Massen, Stiftpräparate, Puder oder Salben können als Hilfs- und Zusatzstoffe milde Tenside, Ölkörper, Emulgatoren, Überfettungsmittel, Perlglanzwachse, Konsistenzgeber, Verdickungsmittel, Polymere, Siliconverbindungen, Fette, Wachse, Stabilisatoren, Biogene Wirkstoffe, Deodorantien, Antitranspirantien, Antischuppenmittel, Filmbildner, Quellmittel, UV-Licht-schutzfaktoren, Antioxidantien, Hydrotrope, Konservierungsmittel, Insektenrepellentien, Selbstbräuner, Solubilisatoren, Parfümöle, Farbstoffe und dergleichen enthalten.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die kosmetische Zubereitung ausgewählt aus Körperpflegemitteln, insbesondere Cremes, Lotionen, Gelen (insbesondere auch für Hände und/oder Füße), Dusch-, Schaum- und/oder Fußbädern – und Haarbehandlungsmitteln, insbesondere Haarshampoos, Haarwässern und Haarpflegemitteln.
  • Durch den Einsatz von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten in kosmetischen Zubereitungen kann die Anhaftung von Mikroorganismen, bevorzugt von Pilzen, insbesondere von keratinophilen Pilzen auf Haut, insbesondere menschlicher Haut, bevorzugt vermindert werden.
  • Die Entwicklung einer Infektion der Haut bzw. der Hornhaut sowie der Hautanhangsgebilde, kann durch die Verwendung der erfindungsgemäßen kosmetischen Mittel besonders gut vorgebeugt werden. Insbesondere die Anhaftung an und damit auch die Vermehrung insbesondere von keratinophilen Pilzen in der Haut und den Nägeln kann durch erfindungsgemäße Lotionen und Hautcremes, insbesondere auch für Hände und Nägel, verhindert werden, ohne antimikrobielle Substanzen zusätzlich einsetzen zu müssen. Sekundärinfektionen solcher bereits geschädigter Hautbereiche, insbesondere durch Bakterien, kann so ebenfalls verhindert werden.
  • Insbesondere bei Kopfschuppen ist ihr Einsatz in Haarbehandlungsmitteln, bevorzugt Haarshampoos oder Haarwässern sowie Haarpflegeprodukten, wie Haarkuren, bevorzugt gegen Schuppen, besonders geeignet, die Auslöser der Kopfschuppen aus der Kopfhaut und dem Haar abzulösen und leichter zu entfernen.
  • Typische Beispiele für geeignete milde, d.h. besonders hautverträgliche Tenside sind Fettalkoholpolyglycolethersulfate, Monoglyceridsulfate, Mono- und/oder Dialkylsulfosuccinate, Fettsäureisethionate, Fettsäuresarcosinate, Fettsäuretauride, Fettsäureglutamate, α-Olefinsulfonate, Ethercarbonsäuren, Alkyloligoglucoside, Fettsäureglucamide, Alkylamidobetaine und/oder Proteinfettsäurekondensate, letztere vorzugsweise auf Basis von Weizenproteinen.
  • Als Ölkörper kommen beispielsweise Guerbetalkohole auf Basis von Fettalkoholen mit 6 bis 18, vorzugsweise 8 bis 10 Kohlenstoffatomen, Ester von linearen C6-C22-Fettsäuren mit linearen C6-C22-Fettalkoholen, Ester von verzweigten C6-C13-Carbonsäuren mit linearen C6-C22-Fettalkoholen, wie z.B. Myristylmyristat, Myristylpalmitat, Myristylstearat, Myristylisostearat, Myristyloleat, Myristylbehenat, Myristylerucat, Cetylmyristat, Cetylpalmitat, Cetylstearat, Cetylisostearat, Cetyloleat, Cetylbehenat, Cetylerucat, Stearylmyristat, Stearylpalmitat, Stearylstearat, Stearylisostearat, Stearyloleat, Stearylbehenat, Stearylerucat, Isostearylmyristat, Isostearylpalmitat, Isostearylstearat, Isostearylisostearat, Isostearyloleat, Isostearylbehenat, Isostearyloleat, Oleylmyristat, Oleylpalmitat, Oleylstearat, Oleylisostearat, Oleyloleat, Oleylbehenat, Oleylerucat, Behenylmyristat, Behenylpalmitat, Behenylstearat, Behenylisostearat, Behenyloleat, Behenylbehenat, Behenylerucat, Erucylmyritat, Erucylpalmitat, Erucylstearat, Erucylisostearat, Erucyloleat, Erucylbehenat und Erucylerucat. Daneben eignen sich Ester von linearen C6-C22-Fettsäuren mit verzweigten Alkoholen, insbesondere 2-Ethylhexanol, Ester von Hydroxycarbonsäuren mit linearen oder verzweigten C6-C22-Fettalkoholen, insbesondere Dioctyl Malate, Ester von linearen und/oder verzweigten Fettsäuren mit mehrwertigen Alkoholen (wie z.B. Propylenglycol, Dimerdiol oder Trimertriol) und/oder Guerbetalkoholen, Triglyceride auf Basis C6-C10-Fettsäuren, flüssige Mono-/Di-/Triglyceridmischungen auf Basis von C6-C18-Fettsäuren, Ester von C6-C22-Fettalkoholen und/oder Guerbetalkoholen mit aromatischen Carbonsäuren, insbesondere Benzoesäure, Ester von C2-C12-Dicarbonsäuren mit linearen oder verzweigten Alkoholen mit 1 bis 22 Kohlenstoffatomen oder Polyolen mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen und 2 bis 6 Hydroxylgruppen, pflanzliche Öle, verzweigte primäre Alkohole, substituierte Cyclohexane, lineare und verzweigte C6-C22-Fettalkoholcarbonate, Guerbetcarbonate, Ester der Benzoesäure mit linearen und/oder verzweigten C6-C22-Alkoholen (z.B. Finsolv® TN), lineare oder verzweigte, symmetrische oder unsymmetrische Dialkylether mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen pro Alkylgruppe, Ringöffnungsprodukte von epoxidierten Fettsäureestern mit Polyolen, Siliconöle und/oder aliphatische bzw. naphthenische Kohlenwasserstoffe, wie z.B. wie Squalan, Squalen oder Dialkylcyclohexane in Betracht.
  • Als Emulgatoren kommen beispielsweise nichtionogene Tenside aus mindestens einer der folgenden Gruppen in Frage:
    • (1) Anlagerungsprodukte von 2 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen, an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe sowie Alkylamine mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen im Alkylrest;
    • (2) C12/18-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin;
    • (3) Glycerinmono- und -diester und Sorbitanmono- und -diester von gesättigten und ungesättigten Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und deren Ethylenoxidanlagerungsprodukte;
    • (4) Alkyl- und/oder Alkenylmono- und -oligoglycoside mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen im Alk(en)ylrest und deren ethoxylierte Analoga;
    • (5) Anlagerungsprodukte von 15 bis 60 Mol Ethylenoxid an Ricinusöl und/oder gehärtetes Ricinusöl;
    • (6) Polyol- und insbesondere Polyglycerinester;
    • (7) Anlagerungsprodukte von 2 bis 15 Mol Ethylenoxid an Ricinusöl und/oder gehärtetes Ricinusöl;
    • (8) Partialester auf Basis linearer, verzweigter, ungesättigter bzw. gesättigter C6/22-Fettsäuren, Ricinolsäure sowie 12-Hydroxystearinsäure und Glycerin, Polyglycerin, Pentaerythrit, Dipentaerythrit, Zuckeralkohole (z.B. Sorbit), Alkylglucoside (z.B. Methylglucosid, Butylglucosid, Laurylglucosid) sowie Polyglucoside (z.B. Cellulose);
    • (9) Mono-, Di- und Trialkylphosphate sowie Mono-, Di- und/oder Tri-PEG-alkylphosphate und deren Salze;
    • (10) Wollwachsalkohole;
    • (11) Polysiloxan-Polyalkyl-Polyether-Copolymere bzw. entsprechende Derivate;
    • (12) Mischester aus Pentaerythrit, Fettsäuren, Citronensäure und Fettalkohol gemäß DE 1165574 PS und/oder Mischester von Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, Methylglucose und Polyolen, vorzugsweise Glycerin oder Polyglycerin,
    • (13) Polyalkylenglycole sowie
    • (14) Glycerincarbonat.
  • Die Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid und/oder von Propylenoxid an Fettalkohole, Fettsäuren, Alkylphenole, Glycerinmono- und -diester sowie Sorbitanmono- und -diester von Fettsäuren oder an Ricinusöl stellen bekannte, im Handel erhältliche Produkte dar. Es handelt sich dabei um Homologengemische, deren mittlerer Alkoxylierungsgrad dem Verhältnis der Stoffmengen von Ethylenoxid und/ oder Propylenoxid und Substrat, mit denen die Anlagerungsreaktion durchgeführt wird, entspricht. C12/18-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von Ethylenoxid an Glycerin sind aus DE 2024051 PS als Rückfettungsmittel für kosmetische Zubereitungen bekannt.
  • Alkyl- und/oder Alkenylmono- und -oligoglycoside, ihre Herstellung und ihre Verwendung sind aus dem Stand der Technik bekannt. Ihre Herstellung erfolgt insbesondere durch Umsetzung von Glucose oder Oligosacchariden mit primären Alkoholen mit 8 bis 18 C-Atomen. Bezüglich des Glycosidrestes gilt, daß sowohl Monoglycoside, bei denen ein cyclischer Zuckerrest glycosidisch an den Fettalkohol gebunden ist, als auch oligomere Glycoside mit einem Oligomerisationsgrad bis vorzugsweise etwa 8 geeignet sind. Der Oligomerisierungsgrad ist dabei ein statistischer Mittelwert, dem eine für solche technischen Produkte übliche Homologenverteilung zugrunde liegt.
  • Typische Beispiele für geeignete Polyglycerinester sind Polyglyceryl-2 Dipolyhydroxystearate (Dehymuls® PGPH), Polyglycerin-3-Diisostearate (Lameform® TGI), Polyglyceryl-4 Isostearate (Isolan® GI 34), Polyglyceryl-3 Oleate, Diisostearoyl Polyglyceryl-3 Diisostearate (Isolan® PDI), Polyglyceryl-3 Methylglucose Ditearate (Tego Care® 450), Polyglyceryl-3 Beeswax (Cera Bellina®), Polyglyceryl-4 Caprate (Polyglycerl Caprate T2010/90), Polyglyceryl-3 Cetyl Ether (Chimexane® NL), Polyglyceryl-3 Distearate (Cremophor® GS 32) und Polyglyceryl Polyricinoleate (Admul® WOL 1403) Polyglyceryl Dimerate Isostearate sowie deren Gemische.
  • Weiterhin können als Emulgatoren zwitterionische Tenside verwendet werden. Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine Carboxylat- und eine Sulfonatgruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acylaminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyldimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxylmethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Besonders bevorzugt ist das unter der CTFA-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat. Ebenfalls geeignete Emulgatoren sind ampholytische Tenside. Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8/18-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12/18-Acylsarcosin. Neben den ampholytischen kommen auch quartäre Emulgatoren in Betracht, wobei solche vom Typ der Esterquats, vorzugsweise methylquaternierte Difettsäuretriethanolaminester-Salze, besonders bevorzugt sind.
  • Als Überfettungsmittel können Substanzen wie beispielsweise Lanolin und Lecithin sowie polyethoxylierte oder acylierte Lanolin- und Lecithinderivate, Polyolfettsäureester, Monoglyceride und Fettsäurealkanolamide verwendet werden, wobei die letzteren gleichzeitig als Schaumstabilisatoren dienen.
  • Als Perlglanzwachse kommen beispielsweise in Frage: Alkylenglycolester, speziell Ethylenglycoldistearat; Fettsäurealkanolamide, speziell Kokosfettsäurediethanolamid; Partialglyceride, speziell Stearinsäuremonoglycerid; Ester von mehrwertigen, gegebenenfalls hydroxysubstituierte Carbonsäuren mit Fettalkoholen mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, speziell langkettige Ester der Weinsäure; Fettstoffe, wie beispielsweise Fettalkohole, Fettketone, Fettaldehyde, Fettether und Fettcarbonate, die in Summe mindestens 24 Kohlenstoffatome aufweisen, speziell Lauron und Distearylether; Fettsäuren wie Stearinsäure, Hydroxystearinsäure oder Behensäure, Ringöffnungsprodukte von Olefinepoxiden mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen mit Fettalkoholen mit 12 bis 22 Kohlenstoffatomen und/oder Polyolen mit 2 bis 15 Kohlenstoffatomen und 2 bis 10 Hydroxylgruppen sowie deren Mischungen.
  • Als Konsistenzgeber kommen in erster Linie Fettalkohole oder Hydroxyfettalkohole mit 12 bis 22 und vorzugsweise 16 bis 18 Kohlenstoffatomen und daneben Partialglyceride, Fettsäuren oder Hydroxyfettsäuren in Betracht. Bevorzugt ist eine Kombination dieser Stoffe mit Alkyloligoglucosiden und/oder Fettsäure-N-methylglucamiden gleicher Kettenlänge und/oder Polyglycerinpoly-12-hydroxystearaten.
  • Geeignete Verdickungsmittel sind beispielsweise Aerosil-Typen (hydrophile Kieselsäuren), Polysaccharide, insbesondere Xanthan-Gum, Guar-Guar, Agar-Agar, Alginate und Tylosen, Carboxymethylcellulose und Hydroxyethylcellulose, ferner höhermolekulare Polyethylenglycolmono- und -diester von Fettsäuren, Polyacrylate, (z.B. Carbopole® von Goodrich oder Synthalene® von Sigma), Polyacrylamide, Polyvinylalkohol und Polyvinylpyrrolidon, Tenside wie beispielsweise ethoxylierte Fettsäureglyceride, Ester von Fettsäuren mit Polyolen wie beispielsweise Pentaerythrit oder Trimethylolpropan, Fettalkoholethoxylate mit eingeengter Homologenverteilung oder Alkyloligoglucoside sowie Elektrolyte wie Kochsalz und Ammoniumchlorid.
  • Geeignete kationische Polymere sind beispielsweise kationische Cellulosederivate, wie z.B. eine quaternierte Hydroxyethylcellulose, die unter der Bezeichnung Polymer JR 400® von Amerchol erhältlich ist, kationische Stärke, Copolymere von Diallylammoniumsalzen und Acrylamiden, quaternierte Vinylpyrrolidon/Vinylimidazol-Polymere, wie z.B. Luviquat® (BASF), Kondensationsprodukte von Polyglycolen und Aminen, quaternierte Kollagenpolypeptide, wie beispielsweise Lauryldimonium hydroxypropyl hydrolyzed collagen (Lamequat®L/Grünau), quaternierte Weizenpolypeptide, Polyethylenimin, kationische Siliconpolymere, wie z.B. Amidomethicone, Copolymere der Adipinsäure und Dimethylaminohydroxypropyldiethylentriamin (Cartaretine®/Sandoz), Copolymere der Acrylsäure mit Dimethyldiallylammoniumchlorid (Merquat® 550/Chemviron), Polyaminopolyamide, wie z.B. beschrieben in der FR 2252840 A sowie deren vernetzte wasserlöslichen Polymere, kationische Chitinderivate wie beispielsweise quaterniertes Chitosan, gegebenenfalls mikrokristallin verteilt, Kondensationsprodukte aus Dihalogenalkylen, wie z.B. Dibrombutan mit Bisdialkylaminen, wie z.B. Bis-Dimethylamino-1,3-propan, kationischer Guar-Gum, wie z.B. Jaguar® CBS, Jaguar® C-17, Jaguar® C-16 der Firma Celanese, quaternierte Ammoniumsalz-Polymere, wie z.B. Mirapol® A-15, Mirapol® AD-1, Mirapol® AZ-1 der Firma Miranol.
  • Als anionische, zwitterionische, amphotere und nichtionische Polymere kommen beispielsweise Vinylacetat/Crotonsäure-Copolymere, Vinylpyrrolidon/Vinylacrylat-Copolymere, Vinylacetat/Butylmaleat/ Isobornylacrylat-Copolymere, Methylvinylether/Maleinsäureanhydrid-Copolymere und deren Ester, unvernetzte und mit Polyolen vernetzte Polyacrylsäuren, Acrylamidopropyltrimethylammoniumchlorid/Acrylat-Copolymere, Octylacrylamid/Methylmeth acrylat/tert.Butylaminoethylmethacrylat/2-Hydroxyproyl-methacrylat-Copolymere, Polyvinylpyrrolidon, Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere, Vinylpyrrolidon/Dimethylaminoethylmethacrylat/Vinylcaprolactam-Terpolymere sowie gegebenenfalls derivatisierte Celluloseether und Silicone in Frage.
  • Geeignete Siliconverbindungen sind beispielsweise Dimethylpolysiloxane, Methylphenylpolysiloxane, cyclische Silicone sowie amino-, fettsäure-, alkohol-, polyether-, epoxy-, fluor-, glykosid- und/oder alkylmodifizierte Siliconverbindungen, die bei Raumtemperatur sowohl flüssig als auch harzförmig vorliegen können. Weiterhin geeignet sind Simethicone, bei denen es sich um Mischungen aus Dimethiconen mit einer durchschnittlichen Kettenlänge von 200 bis 300 Dimethylsiloxan-Einheiten und hydrierten Silicaten handelt. Eine detaillierte Übersicht über geeignete flüchtige Silicone findet sich zudem von Todd et al. in Cosm.Toil. 91, 27 (1976).
  • Typische Beispiele für Fette sind Glyceride, als Wachse kommen u.a. natürliche Wachse, wie z.B. Candelillawachs, Carnaubawachs, Japanwachs, Espartograswachs, Korkwachs, Guarumawachs, Reis-keimölwachs, Zuckerrohrwachs, Ouricurywachs, Montanwachs, Bienenwachs, Schellackwachs, Walrat, Lanolin (Wollwachs), Bürzelfett, Ceresin, Ozokerit (Erdwachs), Petrolatum, Paraffinwachse, Mikrowachse; chemisch modifizierte Wachse (Hartwachse), wie z.B. Montanesterwachse, Sasolwachse, hydrierte Jojobawachse sowie synthetische Wachse, wie z.B. Polyalkylenwachse und Polyethylenglycolwachse in Frage.
  • Als Stabilisatoren können Metallsalze von Fettsäuren, wie z.B. Magnesium-, Aluminium- und/oder Zinkstearat bzw. -ricinoleat eingesetzt werden.
  • Unter Biogenen Wirkstoffen sind beispielsweise Tocopherol, Tocopherolacetat, Tocopherolpalmitat, Ascorbinsäure, Desoxyribonucleinsäure, Retinol, Bisabolol, Allantoin, Phytantriol, Panthenol, AHA-Säuren, Aminosäuren, Ceramide, Pseudoceramide, essentielle Öle, Pflanzenextrakte und Vitaminkomplexe zu verstehen.
  • Kosmetische Deodorantien (Desodorantien) wirken Körpergerüchen entgegen, überdecken oder beseitigen sie. Körpergerüche entstehen durch die Einwirkung von Hautbakterien auf apokrinen Schweiß, wobei unangenehm riechende Abbauprodukte gebildet werden. Dementsprechend enthalten Deodorantien Wirkstoffe, die als keimhemmende Mittel, Enzyminhibitoren, Geruchsabsorber oder Geruchsüberdecker fungieren.
  • Als keimhemmende Mittel, die gegebenenfalls zusätzlich zu den zur Hemmung der Adhäsion von Mikroorganismen eingesetzten Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate den erfindungsgemäßen Kosmetika zugesetzt werden können, sind grundsätzlich alle gegen grampositive Bakterien wirksamen Stoffe geeignet, wie z. B. 4-Hydroxybenzoesäure und ihre Salze und Ester, N-(4-Chlorphenyl)-N'-(3,4 dichlorphenyl)harnstoff, 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether (Triclosan), 4-Chlor-3,5-dimethylphenol, 2,2'-Methylen-bis(6-brom-4-chlorphenol), 3-Methyl-4-(1-methylethyl)phenol, 2-Benzyl-4-chlorphenol, 3-(4-Chlorphenoxy)-1,2-propandiol, 3-Iod-2-propinylbutylcarbamat, Chlorhexidin, 3,4,4'-Trichlorcarbanilid (TTC), antibakterielle Riechstoffe, Menthol, Minzöl, Phenoxyethanol, Glycerinmonolaurat (GML), Diglycerinmonocaprinat (DMC), Salicylsäure-N-alkylamide wie z. B. Salicylsäure-n-octylamid oder Salicylsäure-n-decylamid.
  • Enzyminhibitoren können den erfindungsgemäßen Kosmetika ebenfalls zugesetzt werden. Beispielsweise sind Esteraseinhibitoren möglicherweise geeignete Enzyminhibitoren. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um Trialkylcitrate wie Trimethylcitrat, Tripropylcitrat, Triisopropylcitrat, Tributylcitrat und insbesondere Triethylcitrat (Hydagen® CAT, Henkel KGaA, Düsseldorf/FRG). Die Stoffe inhibieren die Enzymaktivität und reduzieren dadurch die Geruchsbildung. Weitere Stoffe, die als Esteraseinhibitoren in Betracht kommen, sind Sterolsulfate oder -phosphate, wie beispielsweise Lanosterin-, Cholesterin-, Campesterin-, Stigmasterin- und Sitosterinsulfat bzw -phosphat, Dicarbonsäuren und deren Ester, wie beispielsweise Glutarsäure, Glutarsäuremonoethylester, Glutarsäurediethylester, Adipinsäure, Adipinsäuremonoethylester, Adipinsäu rediethylester, Malonsäure und Malonsäurediethylester, Hydroxycarbnonsäuren und deren Ester wie beispielsweise Citronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure oder Weinsäurediethylester, sowie Zinkglycinat.
  • Als Geruchsabsorber eignen sich Stoffe, die geruchsbildende Verbindungen aufnehmen und weitgehend festhalten können. Sie senken den Partialdruck der einzelnen Komponenten und verringern so auch ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit. Wichtig ist, daß dabei Parfums unbeeinträchtigt bleiben müssen. Geruchsabsorber haben keine Wirksamkeit gegen Bakterien. Sie enthalten beispielsweise als Hauptbestandteil ein komplexes Zinksalz der Ricinolsäure oder spezielle, weitgehend geruchsneutrale Duftstoffe, die dem Fachmann als "Fixateure" bekannt sind, wie z. B. Extrakte von Labdanum bzw. Styrax oder bestimmte Abietinsäurederivate. Als Geruchsüberdecker fungieren Riechstoffe oder Parfümöle, die zusätzlich zu ihrer Funktion als Geruchsüberdecker den Deodorantien ihre jeweilige Duftnote verleihen. Als Parfümöle seien beispielsweise genannt Gemische aus natürlichen und synthetischen Riechstoffen. Natürliche Riechstoffe sind Extrakte von Blüten, Stengeln und Blättern, Früchten, Fruchtschalen, Wurzeln, Hölzern, Kräutern und Gräsern, Nadeln und Zweigen sowie Harzen und Balsamen. Weiterhin kommen tierische Rohstoffe in Frage, wie beispielsweise Zibet und Castoreum. Typische synthetische Riechstoffverbindungen sind Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Alkohole und Kohlenwasserstoffe.
  • Antitranspirantien (Antiperspirantien) reduzieren durch Beeinflussung der Aktivität der ekkrinen Schweißdrüsen die Schweißbildung, und wirken somit Achselnässe und Körpergeruch entgegen. Wässrige oder wasserfreie Formulierungen von Antitranspirantien enthalten typischerweise folgende Inhaltsstoffe:
    • (a) adstringierende Wirkstoffe,
    • (b) Ölkomponenten,
    • (c) nichtionische Emulgatoren,
    • (d) Coemulgatoren,
    • (e) Konsistenzgeber,
    • (f) Hilfsstoffe wie z. B. Verdicker oder Komplexierungsmittel und/oder
    • (g) nichtwässrige Lösungsmittel wie z. B. Ethanol, Propylenglykol und/oder Glycerin.
  • Als adstringierende Antitranspirant-Wirkstoffe eignen sich vor allem Salze des Aluminiums, Zirkoniums oder des Zinks. Solche geeigneten antihydrotisch wirksamen Wirkstoffe sind z.B. Aluminiumchlorid, Aluminiumchlorhydrat, Aluminiumdichlorhydrat, Aluminiumsesquichlorhydrat und deren Komplexverbindungen z. B. mit Propylenglycol-1,2. Aluminiumhydroxyallantoinat, Aluminiumchloridtartrat, Aluminium-Zirkonium-Trichlorohydrat, Aluminium-Zirkonium-tetrachlorohydrat, Aluminium-Zirkonium-pentachlorohydrat und deren Komplexverbindungen z. B. mit Aminosäuren wie Glycin.
  • Daneben können in Antitranspirantien übliche öllösliche und wasserlösliche Hilfsmittel in geringeren Mengen enthalten sein. Solche öllöslichen Hilfsmittel können z.B. sein:
    • • entzündungshemmende, hautschützende oder wohlriechende ätherische Öle,
    • • synthetische hautschützende Wirkstoffe und/oder
    • • öllösliche Parfümöle.
  • Übliche wasserlösliche Zusätze sind z.B. Konservierungsmittel, wasserlösliche Duftstoffe, pH-Wert-Stellmittel, z.B. Puffergemische, wasserlösliche Verdickungsmittel, z.B. wasserlösliche natürliche oder synthetische Polymere wie z.B. Xanthan-Gum, Hydroxyethylcellulose, Polyvinylpyrrolidon oder hochmolekulare Polyethylenoxide.
  • Als Antischuppenmittel können Climbazol, Octopirox und Zinkpyrethion eingesetzt werden. Bevorzugt können zur Bekämpfung von Kopfschuppen die erfindungsgemäßen Zubereitungen mit mindestens einem dieser Antischuppenmittel kombiniert eingesetzt werden.
  • Gebräuchliche Filmbildner sind beispielsweise Chitosan, mikrokristallines Chitosan, quaterniertes Chitosan, Polyvinylpyrrolidon, Vinylpyrrolidon-Vinylacetat- Copolymerisate, Polymere der Acrylsäurereihe, quaternäre Cellulose-Derivate, Kollagen, Hyaluronsäure bzw. deren Salze und ähnliche Verbindungen.
  • Als Quellmittel für wäßrige Phasen können Montmorillonite, Clay Mineralstoffe, Pemulen sowie alkylmodifizierte Carbopoltypen (Goodrich) dienen. Weitere geeignete Polymere bzw. Quellmittel können der Übersicht von R.Lochhead in Cosm.Toil. 108, 95 (1993) entnommen werden.
  • Unter UV-Lichtschutzfaktoren sind beispielsweise bei Raumtemperatur flüssig oder kristallin vorliegende organische Substanzen (Lichtschutzfilter) zu verstehen, die in der Lage sind, ultraviolette Strahlen zu absorbieren und die aufgenommene Energie in Form längenwelliger Strahlung, z.B. Wärme wieder abzugeben. UVB-Filter können öllöslich oder wasserlöslich sein. Als öllösliche Substanzen sind z.B. zu nennen:
    • • 3-Benzylidencampher bzw. 3-Benzylidennorcampher und dessen Derivate, z.B. 3-(4-Methylbenzyliden)campher wie in der EP 0693471 B1 beschrieben;
    • • 4-Aminobenzoesäurederivate, vorzugsweise 4-Dimethylamino)benzoesäure-2-ethylhexylester, 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-octylester und 4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester;
    • • Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäurepropylester, 4-Methoxyzimtsäureisoamylester 2-Cyano-3,3-phenylzimtsäure-2-ethylhexylester (Octocrylene);
    • • Ester der Salicylsäure, vorzugsweise Salicylsäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-4-isopropylbenzylester, Salicylsäurehomomenthylester;
    • • Derivate des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon, 2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon;
    • • Ester der Benzalmalonsäure, vorzugsweise 4-Methoxybenzmalonsäuredi-2-ethylhexylester;
    • • Triazinderivate, wie z.B. 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)-1,3,5-triazin und Octyl Triazon, wie in der EP 0818450 A1 beschrieben oder Dioctyl Butamido Triazone (Uvasorb® HEB);
    • • Propan-1,3-dione, wie z.B. 1-(4-tert.Butylphenyl)-3-4'methoxyphenyl)propan-1,3-dion;
    • • Ketotricyclo(5.2.1.0)decan-Derivate, wie in der EP 0694521 B1 beschrieben. Als wasserlösliche Substanzen kommen in Frage:
    • • 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Alkali-, Erdalkali-, Ammonium-, Alkylammonium-, Alkanolammonium- und Glucammoniumsalze;
    • • Sulfonsäurederivate von Benzophenonen, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und ihre Salze;
    • • Sulfonsäurederivate des 3-Benzylidencamphers, wie z.B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzolsulfonsäure und 2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornyliden)-sulfonsäure und deren Salze.
  • Als typische UV-A-Filter kommen insbesondere Derivate des Benzoylmethans in Frage, wie beispielsweise 1-(4'-tert.Butylphenyl)-3-(4'-methoxyphenyl)propan-1,3-dion, 4-tert.-Butyl-4'-methoxydibenzoylmethan (Parsol 1789), 1-Phenyl-3-(4'-isopropylphenyl)-propan-1,3-dion sowie Enaminverbindungen, wie beschrieben in der DE 19712033 A1 (BASF). Die UV-A und UV-B-Filter können selbstverständlich auch in Mischungen eingesetzt werden. Neben den genannten löslichen Stoffen kommen für diesen Zweck auch unlösliche Lichtschutzpigmente, nämlich feindisperse Metalloxide bzw. Salze in Frage. Beispiele für geeignete Metalloxide sind insbesondere Zinkoxid und Titandioxid und daneben Oxide des Eisens, Zirkoniums, Siliciums, Mangans, Aluminiums und Cers sowie deren Gemische. Als Salze können Silicate (Talk), Bariumsulfat oder Zinkstearat eingesetzt werden. Die Oxide und Salze werden in Form der Pigmente für hautpflegende und hautschützende Emulsionen und dekorative Kosmetik verwendet. Die Partikel sollten dabei einen mittleren Durchmesser von weniger als 100 nm, vorzugsweise zwischen 5 und 50 nm und insbesondere zwischen 15 und 30 nm aufweisen. Sie können eine sphärische Form aufweisen, es können jedoch auch solche Partikel zum Einsatz kommen, die eine ellipsoide oder in sonstiger Weise von der sphärischen Gestalt abweichende Form besitzen. Die Pigmente können auch oberflächenbehandelt, d.h. hydrophilisiert oder hydrophobiert vorliegen. Typische Beispiele sind gecoatete Titandioxide, wie z.B. Titandioxid T 805 (Degussa) oder Eusolex® T2000 (Merck). Als hydrophobe Coatingmittel kommen dabei vor allem Silicone und dabei speziell Trialkoxyoctylsilane oder Simethicone in Frage. In Sonnenschutzmitteln werden bevorzugt sogenannte Mikro- oder Nanopigmente eingesetzt. Vorzugsweise wird mikronisiertes Zinkoxid verwendet. Weitere geeignete UV-Lichtschutzfilter sind der Übersicht von P.Finkel in SÖFW-Journal 122, 543 (1996) zu entnehmen.
  • Neben den beiden vorgenannten Gruppen primärer Lichtschutzstoffe können auch sekundäre Lichtschutzmittel vom Typ der Antioxidantien eingesetzt werden, die die photochemische Reaktionskette unterbrechen, welche ausgelöst wird, wenn UV-Strahlung in die Haut eindringt. Typische Beispiele hierfür sind Aminosäuren (z.B. Glycin, Histidin, Tyrosin, Tryptophan) und deren Derivate, Imidazole (z.B. Urocaninsäure) und deren Derivate, Peptide wie D,L-Carnosin, D-Carnosin, L-Carnosin und deren Derivate (z.B. Anserin), Carotinoide, Carotine (z.B. α-Carotin, β-Carotin, Lycopin) und deren Derivate, Chlorogensäure und deren Derivate, Liponsäure und deren Derivate (z.B. Dihydroliponsäure), Aurothioglucose, Propylthiouracil und andere Thiole (z.B. Thioredoxin, Glutathion, Cystein, Cystin, Cystamin und deren Glycosyl-, N-Acetyl-, Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Amyl-, Butyl- und Lauryl-, Palmitoyl-, Oleyl-, γ-Linoleyl-, Cholesteryl- und Glycerylester) sowie deren Salze, Dilaurylthiodipropionat, Distearylthiodipropionat, Thiodipropionsäure und deren Derivate (Ester, Ether, Peptide, Lipide, Nukleotide, Nukleoside und Salze) sowie Sulfoximinverbindungen (z.B. Buthioninsulfoximine, Homocysteinsulfoximin, Butioninsulfone, Penta-, Hexa-, Heptathioninsulfoximin) in sehr geringen verträglichen Dosierungen (z.B. pmol bis μmol/kg), ferner (Metall)-Chelatoren (z.B. α-Hydroxyfettsäuren, Palmitinsäure, Phytinsäure, Lactoferrin), α-Hydroxysäuren (z.B. Citronensäure, Milchsäure, Äpfelsäure), Huminsäure, Gallensäure, Gallenextrakte, Bilirubin, Biliverdin, EDTA, EGTA und deren Derivate, ungesättigte Fettsäuren und deren Derivate (z.B. γ-Linolensäure, Linolsäure, Ölsäure), Folsäure und deren Derivate, Ubichinon und Ubichinol und deren Derivate, Vitamin C und Derivate (z.B. Ascorbylpalmitat, Mg-Ascorbylphosphat, Ascorbylacetat), Tocopherole und Derivate (z.B. Vitamin-E-acetat), Vitamin A und Derivate (Vitamin-A-palmitat) sowie Koniferylbenzoat des Benzoeharzes, Rutinsäure und deren Derivate, α-Glycosylrutin, Ferulasäure, Furfurylidenglucitol, Carnosin, Butylhydroxytoluol, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajakharzsäure, Nordihydroguajaretsäure, Trihydroxybutyrophenon, Harnsäure und deren Derivate, Mannose und deren Derivate, Superoxid-Dismutase, Zink und dessen Derivate (z.B. ZnO, ZnSO4) Selen und dessen Derivate (z.B. Selen-Methionin), Stilbene und deren Derivate (z.B. Stilbenoxid, trans-Stilbenoxid) und die erfindungsgemäß geeigneten Derivate (Salze, Ester, Ether, Zucker, Nukleotide, Nukleoside, Peptide und Lipide) dieser genannten Wirkstoffe.
  • Zur Verbesserung des Fließverhaltens können ferner Hydrotrope, wie beispielsweise Ethanol, Isopropylalkohol, oder Polyole eingesetzt werden. Polyole, die hier in Betracht kommen, besitzen vorzugsweise 2 bis 15 Kohlenstoffatome und mindestens zwei Hydroxylgruppen. Die Polyole können noch weitere funktionelle Gruppen, insbesondere Aminogruppen, enthalten bzw. mit Stickstoff modifiziert sein. Typische Beispiele sind
    • • Glycerin;
    • • Alkylenglycole, wie beispielsweise Ethylenglycol, Diethylenglycol, Propylenglycol, Butylenglycol, Hexylenglycol sowie Polyethylenglycole mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von 100 bis 1.000 Dalton;
    • • technische Oligoglyceringemische mit einem Eigenkondensationsgrad von 1,5 bis 10 wie etwa technische Diglyceringemische mit einem Diglyceringehalt von 40 bis 50 Gew.-%;
    • • Methyolverbindungen, wie insbesondere Trimethylolethan, Trimethylolpropan, Trimethylolbutan, Pentaerythrit und Dipentaerythrit;
    • • Niedrigalkylglucoside, insbesondere solche mit 1 bis 8 Kohlenstoffen im Alkylrest, wie beispielsweise Methyl- und Butylglucosid;
    • • Zuckeralkohole mit 5 bis 12 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise Sorbit oder Mannit,
    • • Zucker mit 5 bis 12 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise Glucose oder Saccharose;
    • • Aminozucker, wie beispielsweise Glucamin;
    • • Dialkoholamine, wie Diethanolamin oder 2-Amino-1,3-propandiol.
  • Als Konservierungsmittel eignen sich beispielsweise Phenoxyethanol, Formaldehydlösung, Parabene, Pentandiol oder Sorbinsäure sowie die in Anlage 6, Teil A und B der Kosmetikverordnung aufgeführten weiteren Stoffklassen. Als Insekten-Repellentien kommen N,N-Diethyl-m-toluamid, 1,2-Pentandiol oder Ethyl Butylacetylaminopropionate in Frage, als Selbstbräuner eignet sich Dihydroxyaceton.
  • Als Parfümöle seien genannt Gemische aus natürlichen und synthetischen Riechstoffen. Natürliche Riechstoffe sind Extrakte von Blüten (Lilie, Lavendel, Rosen, Jasmin, Neroli, Ylang-Ylang), Stengeln und Blättern (Geranium, Petitgrain), Früchten (Anis, Koriander, Kümmel, Wacholder), Fruchtschalen (Bergamotte, Zitrone, Orangen), Wurzeln (Macis, Angelica, Sellerie, Kardamon, Costus, Iris, Calmus), Hölzern (Pinien-, Sandel-, Guajak-, Zedern-, Rosenholz), Kräutern und Gräsern (Estragon, Lemongras, Salbei, Thymian), Nadeln und Zweigen (Fichte, Tanne, Kiefer, Latschen), Harzen und Balsamen (Galbanum, Elemi, Benzoe, Myrrhe, Olibanum, Opoponax). Weiterhin kommen tierische Rohstoffe in Frage, wie beispielsweise Zibet und Castoreum. Typische synthetische Riechstoffverbindungen sind Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Alkohole und Kohlenwasserstoffe.
  • Als Farbstoffe können die für kosmetische Zwecke geeigneten und zugelassenen Substanzen verwendet werden, wie sie beispielsweise in der Publikation "Kosmetische Färbemittel" der Farbstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie, Weinheim, 1984, S.81–106 zusammengestellt sind. Diese Farbstoffe werden üblicherweise in Konzentrationen von 0,001 bis 0,1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Mischung, eingesetzt.
  • Der Gesamtanteil der Hilfs- und Zusatzstoffe kann 1 bis 50, vorzugsweise 5 bis 40 Gew.-% – bezogen auf die Mittel – betragen. Die Herstellung der Mittel kann durch übliche Kalt – oder Heißprozesse erfolgen; vorzugsweise arbeitet man nach der Phaseninversionstemperatur-Methode.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind pharmazeutische Zubereitungen zur Behandlung und/oder Prophylaxe von Infektionen durch Mikroorganismen, bevorzugt durch Bakterien und/oder Pilze, insbesondere durch Pilze ganz besonders bevorzugt durch keratinophile Pilze, dadurch gekennzeichnet, dass sie Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate enthalten.
  • Insbesondere können diese Zubereitungen topisch auf die Haut und deren Anhangsgebilde, insbesondere die Haare und die Nägel aufgetragen werden.
  • Infektionen durch Pilze, wie z.B. durch Candida sowie insbesondere durch keratinophile Pilze wie bspw. Trichophyton, Microsporum und Epidermophyton (Fuß- und Nagelpilz) oder Malassezia (Pityriasis versicolor), können so durch den Einsatz nicht antimykotisch wirkender Substanzen behandelt werden. Ebenso eignen sich die erfindungsgemäßen Zubereitungen zur Prophylaxe solcher Infektionen, in dem die Pilze, insbesondere die keratinophilen Pilze, daran gehindert werden, sich in der Haut (insbesondere der Hornhaut der Hände und Füße) oder in den Hautanhangsgebilden festzusetzen und dort ungehemmt zu vermehren. Die Bildung von Resistenzen dieser Pilze gegen die üblichen Antimykotika wird so ebenfalls vermieden.
  • Besonders infektionsgefährdete Hautbereiche sind die Kopfhaut, Nägel, Hände und Füße, Körperfalten und insbesondere Zehen- und Fingerzwischenräume. Diese Infektionen werden entsprechend auch als Tinea capitis, Tinea unguium, Tinea manuum, Tinea pedis sowie Tinea inguinalis bezeichnet.
  • Infektionen der Haut und Schleimhaut, insbesondere im Mund und im Genitalbereich, durch Spezies der Gattung Candida, insbesondere Candida albicans, C. glabrata, C. tropicalis, C. dubliniensis können ebenfalls durch die erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zubereitungen behandelt oder vorgebeugt werden.
  • Insbesondere eignen sich die erfindungsgemäßen Zubereitungen zur Behandlung und/oder Prophylaxe von Dermatomykosen, die durch die keratinophilen Pilze, insbesondere die Dermatophyten, und Candidosis, die durch Candida, insbesondere Candida albicans, hervorgerufen werden.
  • Die pharmazeutischen Zubereitungen enthalten bevorzugt einen physiologisch verträglichen Träger. Dieser umfasst ein oder mehrere Adjuvantien, wie sie üblicherweise in solchen Zubereitungen verwendet werden, wie z. B. Verdickungsmittel, anfeuchtende und/oder feuchthaltende Substanzen, Tenside, Emulgatoren, Weichmacher, Schaumbremsen, Fette, Öle, Wachse, Silikone, Sequestrierungsmittel, anionische, kationische, nichtionische oder amphotere Polymere, Alkalinisierungs- oder Acidifizierungsmittel, Alkohole, Polyole, Enthärten, Adsorbentien, Lichtschutzmittel, Elektrolyte, organische Lösungsmittel, Konservierungsmittel, Bakterizide, Antioxidantien, Duftstoffe, Aromen, Farbstoffe und Pigmente.
  • Bei der bevorzugten topischen Verabreichung können die pharmazeutischen Zubereitungen in unterschiedlichen Formen, wie beispielsweise Cremes oder Salben vorliegen, insbesondere in wasserfreier Form wie beispielsweise einem Öl oder einem Balsam oder auch in Form einer Öl-in-Wasser- oder Wasser-in-Öl-Emulsion, die beispielsweise eine Creme oder eine Milch sein kann, in Form von Suspensionen, Lösungen, Pudern oder Pflastern. Wenn die Zubereitungen in wasserfreier Form vorliegen, kann der Träger ein pflanzliches oder tierisches Ö!, ein Mineralöl oder auch ein synthetisches Öl oder Mischungen von solchen Ölen sein. Patchouliöl, Patchoulialkohol sind besonders gut öllöslich und daher auch besonders zur Einarbeitung in wasserfreie Produkte geeignet.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Anhaftung von keratinophilen Pilzen an biotischen Oberflächen, z.B. Haut und/oder deren Anhangsgebilden, vermindert. Insbesondere sind darunter Haut und deren Anhangsgebilde wie Haare und/oder Nägel von Menschen und/oder Tieren zu verstehen.
  • Bevorzugt wird die Anhaftung von Pilzen, insbesondere von keratinophilen Pilzen an humanen, biotischen Oberflächen, insbesondere der menschlichen Haut durch die erfindungsgemäße Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten vermindert.
  • Auch kann durch erfindungsgemäße Verwendung der Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten die Anhaftung von Mikrooganismen, insbesondere Pilzen, an Tieren und das Risiko einer Übertragung dieser Pilze auf den Menschen, die unter Umständen mit heftigen entzündlichen Reaktionen einhergehen kann, von vornherein vermindert werden. Die Infektionsgefahr kann somit deutlich verringert werden.
  • 1. Flüssigwaschmittel mit Patchouliöl
  • Tabelle 1:
    Figure 00760001
  • 2. Vorportioniertes Flüssigwaschmittel in Polyvinylalkohol-Folie mit Patchoulialkohol
  • Tabelle 2
    Figure 00760002
  • Figure 00770001
  • Das vorportionierte Waschmittel wird mit 50 ml dosiert.
  • 3. Pulverförmiges Waschmittel mit Patchoulialkohol
  • Tabelle 3:
    Figure 00770002
  • Figure 00780001
  • Das Waschmittel wird mit 75 g dosiert.
  • Patchoulialkohol kann auch als Bestandteil des Parfüms eingearbeitet. Es ist dann in Konzentrationen von 0,1–80 % im Parfümöl enthalten und wird über das in der Waschmittelrezeptur enthaltende Parfümöl in die Waschflotte eingetragen.
  • 4. Mundwasser:
  • Tabelle 4:
    Figure 00780002
  • 5. Zahncreme
  • Tabelle 5:
    Figure 00790001
  • 5. Prothesenreinigungsmittel, pulverförmig
  • Tabelle 6:
    Figure 00790002
  • 7. Gebißhaftmittel:
  • Tabelle 7:
    Figure 00800001

Claims (35)

  1. Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten zur Verminderung der Anhaftung von Mikroorganismen an Oberflächen.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikroorganismen ausgewählt sind aus der Gruppe der Bakterien und der Pilze.
  3. Verwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bakterien ausgewählt sind aus der Gruppe Propionibacterium acnes, Stapylococcus aureus, Streptokokken Gruppe A (beta-hämolysierende S.), S. pyogenes, Corynebacterium spp. (insbesondere C. tenuis, C. diphtheriae, C. minutissimum), Micrococcus spp., (insbesondere M. sedentarius), Bacillus anthracis, Neisseria meningitidis, N. gonorrhoeae, Pseudomonas aeruginosa, P. pseudomallei, Borrelia burgdorferi, Treponema pallidum, Mycobacterium tuberculosis, Mycobacterium spp., Escherichia coli, Streptococcus spec., (insbesondere S. gordoni), S. mutans), Actinomyces spec., insbesondere A. naeslundii, Salmonella spec., Actinobacteria, insbesondere Brachybacterium spec., alpha-Proteobacteria, insbesondere Agrobacterium spec., beta-Proteobacteria, insbesondere Nitrosomonas spec., Aquabacterium spec., Hydrogenophaga, gamma-Proteobacteria. insbesondere Stenotrophomonas spec., Xanthomonas spec (campestris), Neisseria spec. und Haemophilus spec.
  4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von humanpathogenen Pilzen vermindert wird.
  5. Verwendung nach einem der Ansprüche 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Hefen, Schimmelpilzen und/oder keratinophilen Pilzen vermindert wird.
  6. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Pilzen der Spezies der Candida, insbesondere Candida albicans und Candida glabrata, vermindert wird.
  7. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Pilzen der Gattungen Aspergillus, Penicillium, Cladosporium und/oder Mucor, insbesondere Aspergillus vermindert wird.
  8. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Pilzen der Gattungen Malassezia, Trichophyton, Microsporum und/oder Epidermophyton, insbesondere Malassezia und Trichophyton, vermindert wird.
  9. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von human-, tier- bzw. pflanzen-pathogen Viren sowie Bakteriophagen vermindert wird.
  10. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate in den eingesetzten Endkonzentrationen nicht biozid oder biostatisch bzw. virusinaktivierend wirken.
  11. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate zu 0,000001 bis 3 Gew.-% enthalten sind.
  12. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Mikroorganismen auf Oberflächen, die in Kontakt mit dem menschlichen Körper kommen, vermindert wird.
  13. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Mikroorganismen auf Textilien, Keramiken, Metallen, Filtermedien, Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Pelzen, Papier, Fellen, Leder und/oder Kunststoffen vermindert wird.
  14. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaftung von Mikroorganismen auf Wäsche, Prothesen oder Zahnersatz vermindert wird.
  15. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate in Zubereitungen eingesetzt werden, die ausgewählt sind unter Waschmitteln, Reinigungsmitteln, Nachspülmitteln, Handwaschmitteln Handgeschirrspülmitteln, Maschinengeschirrspülmitteln, kosmetischen und/oder pharmazeutischen Mitteln und Mitteln zur Ausrüstung von Verpackungen, Filtermedien, Klebstoffen, Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Textilien, Pelzen, Papier, Fellen oder Leder.
  16. Waschmittel, Reinigungsmittel, Nachspülmittel, Handwaschmittel, Handgeschirrspülmitteln, Maschinengeschirrspülmittel, Textilbehandlungsmittel, kosmetische und/oder pharmazeutisches Mittel und Mittel zur Ausrüstung von Verpackungen, Filtermedien, Baustoffen, Bauhilfsstoffen, Textilien, Pelzen, Papier, Fellen oder Leder, enthaltend Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate.
  17. Wasch- und/oder Reinigungsmittel gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,000001 bis 3 Gew.-% an Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten enthält.
  18. Wasch- und/oder Reinigungsmittel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um ein Reinigungsmittel für harte Oberflächen oder ein flüssiges oder festes Waschmittel handelt.
  19. Textilbehandlungsmittel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,000001 bis 3 Gew.-% an Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate enthält.
  20. Textilbehandlungsmittel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel ausgewählt sind aus Textilkonditioniermitteln, Weichspülern und Trocknertüchern.
  21. Verpackungen, Filtermedien, Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Textilien, Pelze, Papier, Felle oder Leder, ausgerüstet mit einem Mittel gemäß Anspruch 16.
  22. Klebstoff nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass er 0,000001 bis 3 Gew.-% Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate enthält.
  23. Klebstoff nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um einen Klebstoff auf Wasserbasis handelt.
  24. Klebstoff nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um einen Klebstoff zur Befestigung von Tapeten und ähnlichen Wandbelagsstoffen handelt.
  25. Dichtungsmasse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie 0,000001 bis 3 Gew.-% Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate enthält.
  26. Dichtungsmasse nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine Fugendichtungsmasse handelt.
  27. Kosmetische Zusammensetzung nach Anspruch 16, enthaltend 0,000001 bis 3 Gew.-% an Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten.
  28. Kosmetische Zusammensetzungen nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um Mittel zur Mund-, Zahn- oder Zahnprothesepflegemittel handelt.
  29. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine Mundspülung, ein Mundwasser, einen Prothesenreiniger oder ein Prothesenhaftmittel handelt.
  30. Zusammensetzung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um Körperpflegemittel, insbesondere Cremes, Lotionen, Dusch-, Schaum- und/oder Fußbädern, sowie Haarbehandlungsmitteln, bevorzugt Haarshampoos, Haarwässern und Haarpflegemitteln, handelt.
  31. Pharmazeutische Zubereitung nach Anspruch 16 zur Behandlung und/oder Prophylaxe von Infektionen durch Mikroorganismen, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivate enthält.
  32. Pharmazeutische Zubereitung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Behandlung und/oder Prophylaxe von Pilzinfektionen eingesetzt wird.
  33. Pharmazeutische Zubereitung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Pilzinfektion durch keratinophile Pilze hervorgerufen wird.
  34. Pharmazeutische Zubereitung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass sie topisch auf Haut und/oder deren Anhangsgebilde aufgebracht wird.
  35. Verwendung von Patchouliöl, Patchoulialkohol und/oder dessen Derivaten zur Herstellung einer pharmazeutischen Zubereitung zur Behandlung und/oder Prophylaxe von Pilzinfektionen, insbesondere durch keratinophile Pilze.
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