-
Die
Erfindung betrifft einen Stoßfänger für ein Kraftfahrzeug
mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
-
Stoßfänger sind
quer an Front und Heck eines Kraftfahrzeugs zwischen einer die Karosserie abschließenden Kunststoffverschalung
und dem Rahmen des Kraftfahrzeugs angeordnet. Sie tragen dazu bei,
dass die Fahrzeugstruktur bei einem Anprall mit geringer Geschwindigkeit
keine Beschädigung
davonträgt.
Oft sind zwischen die Querträger und
Längsträger noch
Pralldämpfer,
sogenannte Crashboxen geschaltet. Die Crashboxen absorbieren die
aus einem Anprall resultierende Energie, indem diese in Verformungsarbeit
umgewandelt wird.
-
Das
vordere Stoßfängersystem
eines Kraftfahrzeugs erlangt bezüglich
heutiger Gesetzesanforderungen im Bereich des Low-Speed-Tests (bis
16 km/h) eine besondere Bedeutung, da das Deformationsverhalten
des Stoßfängersystems
entscheidend für
das auftretende Schadensbild und die Schadenshöhe ist. Ein Stoßfänger mit
einem Deformationselement ist dafür verantwortlich, dass die
bei einem Low-Speed-Test eingesetzte Barriere oder das Pendel möglichst
wenig in das Kraftfahrzeug eindringt, damit die Fahrzeugstruktur
keine Beschädigungen davonträgt.
-
Optimale
Bedingungen für
die Energieaufnahme eines Stoßfängers liegen
dann vor, wenn der Querträger
als das zuerst getroffene Bauteil eine hohe Biegesteifigkeit aufweist
und dementsprechend viel kinetische Energie aufnimmt. Im Stand der
Technik sind Querträger
von Stoßfängeranordnungen
bekannt, die aus einem geschlossenen Hohlkammerprofil bestehen.
Ein solches Hohlkammerprofil kann z.B. im Strangpressverfahren oder
auch in Schalenbauweise aus miteinander verbundenen Blechschalen
hergestellt sein. Die Tiefe des Querträgers hängt im wesentlichen von dem
im Kraftfahrzeug zur Verfügung
stehenden Bauraum ab und kann zu den Enden des Kraftfahrzeugs hin
geringer werden (
DE
691 00 316 T2 ).
-
Um
eine höhere
Energieaufnahme eines Stoßfängers zu
ermöglichen,
ist es bekannt, in den Querträger
zusätzliche
Blechprofile einzubringen, so dass ein als Hohlkörper ausgebildeter Querträger mehrere
sich in Längsrichtung
des Querträgers
erstreckende Kammern besitzt. Diese Kammern können auch nur in Teilabschnitten
des Querträges
vorgesehen sein, wie es z.B. in der WO 01/44018 A1 offenbart wird.
Dort wird ein Stoßfänger für ein Kraftfahrzeug
mit einem quer zu den Längsträgern des Kraftfahrzeugrahmens
festlegbaren Querträger
beschrieben, der als Hohlkammerprofil ausgebildet ist und sich in
Längsrichtung
des Querträgers
erstreckende Hohlkammern sowie Sicken zwischen den Hohlkammern aufweist.
Die Sicken sind an Endabschnitten des Querträgers ausgebildet, wobei die Tiefe
der Sicken von ihren dem Mittelabschnitt zugewandten Enden ausgehend
in Richtung der Enden des Querträgers
zunimmt. Die Frontseite und die Rückseite des Querträgers sind
im Sickengrund stoffschlüssig
miteinander verbunden.
-
Aus
der WO 02/38418 A1 ist ein Stoßfänger für ein Kraftfahrzeug
mit einem quer zu den Längsträgern des
Kraftfahrzeugrahmens festlegbaren Querträger bekannt. Der Querträger ist
als Hohlkammerprofil ausgebildet, bestehend aus einem im Querschnitt
U-förmigen,
zur Frontseite offenen Schalenkörper
und einem die Frontseite bildenden Schließblech. Innerhalb des Schließblechs
als auch in den Endabschnitten des Schließblechs sind vertikal verlaufende
Sicken ausgebildet.
-
Nachteilig
bei den bekannten Bauarten ist, dass die grundsätzlich symmetrisch aufgebauten Stoßfänger ein
relativ hohes Eigengewicht besitzen, das durch zusätzliche
Bleche noch erhöht
wird.
-
Der
Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde,
einen Stoßfänger mit
einem hinsichtlich der Steifigkeit und hinsichtlich des Festigkeitsverhaltens
verbesserten Querträger zu
schaffen, der bei möglichst
geringem Materialeinsatz eine hohe Energieaufnahme ermöglicht,
so dass das Deformationsverhalten zu einer möglichst geringen Schadenshöhe führt.
-
Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch einen Stoßfänger mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
-
Der
erfindungsgemäße Stoßfänger umfasst einen
Querträger,
der als Hohlkammerprofil ausgebildet ist. Der Querträger besteht
aus einem im Querschnitt U-förmigen
zur Frontseite offenen Schalenkörper
und einem die Frontseite bildenden Schließblech, wobei an Endabschnitten
des Querträgers sich
in Längsrichtung
des Querträgers
erstreckende Sicken ausgebildet sind. Die insoweit bekannte Konstruktion
zeichnet sich dadurch aus, dass die Sicken des einen Endabschnitts
des Schalenkörpers
und des anderen Endabschnitts des Schalenkörpers eine voneinander abweichende
Konfiguration besitzen. Diese voneinander abweichende Konfiguration
der Sicken führt
dazu, dass das Deformationsverhalten des Stoßfängers unterschiedlich ist,
je nachdem, ob ein Anprall auf der Fahrerseite oder auf der Beifahrerseite
erfolgt. Die Fahrerseite wird nachfolgend als Crashseite des Kraftfahrzeugs
bzw. des Stoßfängers bezeichnet,
da ein Crashtest mit teilweiser Überdeckung
in jedem Fall auf der Fahrerseite durchgeführt wird. In diesem Fall sind
die Belastungen auf der Beifahrerseite des Kraftfahrzeugs bzw. des
dort angeordneten Stoßfängers weniger
stark.
-
Grundsätzlich wird
bei der erfindungsgemäßen Bauweise
in der Kombination aus einem Schalenkörper und einem Schließblech der
Großteil
der Verformungsenergie durch den hutförmigen Schalenkörper aufgenommen.
Der Schalenkörper
ist warmgeformt und kann eine größere Wanddicke
als das Schließblech
besitzen. Durch die Warmfertigung besitzt der Schalenkörper eine
höhere
Festigkeit als das Schließblech.
Dadurch sind Sicken in dem Schalenkörper in der Lage, mehr Verformungsenergie
aufzunehmen als entsprechende Sicken innerhalb des Schließblechs.
Die Konfiguration der Sicken hat daher entscheidenden Einfluss auf
das Deformationsverhalten des Querträgers. Die voneinander abweichende
Konfiguration der Sicken kann durch unterschiedlichste geometrische
Ausgestaltungen realisiert sein, die unter anderem Gegenstand der
Unteransprüche
sind.
-
Selbstverständlich beeinflusst
auch die Konfiguration der Sicken in den Endabschnitten des Schließblechs
das Verformungsverhalten des Querträgers, weshalb auch bei diesen
Sicken eine voneinander abweichende Konfiguration vorgesehen sein kann
(Patentanspruch 2). Hieraus ergibt sich ein hinsichtlich der Sicken
unsymmetrischer Aufbau des erfindungsgemäßen Querträgers. Die gedachte Symmetrieebene
wäre die
Mittelhochebene des Kraftfahrzeugs.
-
Konkret
können
die Sicken des Schalenkörpers
einen voneinander abweichenden Tiefenverlauf aufweisen (Patentanspruch
3). Das heißt
die Sicken auf der Crashseite des Stoßfängers können zumindest abschnittsweise
tiefer ausgeführt
sein als auf der Beifahrerseite. Die Querschnittsgestaltung der Sicken
richtet sich nach dem bei einem Kraftfahrzeug zu erwartenden Belastungsfall
und wird anforderungsgerecht ausgelegt. Die Sicken können einen
im wesentlichen U-förmigen
oder auch im wesentlichen V-förmigen
Querschnitt besitzen. Die Breite der Sicken kann über ihre
Längserstreckung
variieren.
-
Nach
Patentanspruch 4 besitzen die Sicken des Schalenkörpers eine
unterschiedliche Länge und/oder
Breite. Die Länge
der Sicken wird hierbei von den Enden des Querträgers bis zu ihrem dem Mittelabschnitt
zugewandten Ende gemessen.
-
Grundsätzlich ist
vorgesehen, dass die Tiefe der Sicken ausgehend von ihren dem Mittelabschnitt des
Stoßfängers zugewandten
Enden zunächst
tendenziell zunimmt und anschließend in Richtung zu den Enden
des Querträgers
langsam abnimmt.
-
Nach
Patentanspruch 5 weisen auch die Sicken des Schließblechs
einen voneinander abweichenden Tiefenverlauf auf. Selbstverständlich kann auch
die Länge
und/oder Breite der Sicken des Schließblechs unterschiedlich sein
(Patentanspruch 6).
-
In
der einfachsten Bauform ist an den Endabschnitten jeweils eine etwa
mittig, d.h. im Bereich der horizontalen Mittellängsebene des Querträgers angeordnete
Sicke vorgesehen, so dass zwei getrennte Längskammern ausgebildet sind.
Bei dieser Bauform wird der zwischen den Endabschnitten liegende
Mittelabschnitt des Querträgers
als Hohlkammerprofil mit nur einer Kammer in ein Zweikammersystem überführt. Selbstverständlich ist
es auch denkbar, dass durch das Einbringen von mehr als zwei Längssicken
auch mehr als zwei Längskammern
an den Endabschnitten ausgebildet sind.
-
Der
Querträger
ist besonders günstig
aus Stahlblech herstellbar. Selbstverständlich ist auch eine Fertigung
aus anderen Materialien, wie z.B. aus Aluminium, geeignetem Kunststoff
oder auch Hybridmaterialien möglich.
-
Zur
Erhöhung
der Biegesteifigkeit sind die jeweiligen Sicken zumindest bereichsweise
miteinander verbunden. Dies kann in der Ausführungsform aus Stahlblech beispielsweise
durch Punktschweißung
erfolgen. Während
bei einem in Hohlprofilbauweise, insbesondere bei einem in Schalenbauweise hergestellten
Querträger,
im allgemeinen eine stoffschlüssige
Verbindung entlang der oberen und unteren Längskanten des Querträgers erfolgt,
so dass sich ein im wesentlichen geschlossenes Hohlprofil ergibt,
wird durch die zusätzliche
Verbindung im Bereich einer Sicke eine wesentlich höhere Biegesteifigkeit
erreicht als dies bei einem als Einkammersystem ausgestalteten Hohlprofil
möglich
ist. Die Verbindung der Sicken kann alternativ oder ergänzend zu den
stoffschlüssigen
Fügeverfahren
grundsätzlich auch
durch Formschluss erfolgen. Da die Sicken in vorteilhafter Weise
am Sickengrund zumindest abschnittsweise miteinander verbunden sind,
sind die Sickentiefen in den jeweiligen Endabschnitten aufeinander
abgestimmt.
-
Die
Tiefe der Sicken nimmt von ihren dem Mittelabschnitt des Stoßfängers zugewandten
Enden ausgehend in Richtung der Enden des Querträgers zu. Die Tiefenzunahme
erfolgt vorzugsweise stufenlos, so dass sich ein fließender Übergang
von dem Tiefsten der Sicken bis zu dem Mittelabschnitt ergibt. Durch
diese Bauweise werden sprunghafte Querschnittsveränderungen über die
Längserstreckung des
Querträgers
und damit bei einer Beanspruchung des Querträgers auftretende Spannungsspitzen
vermieden. Weil bei Sicken mit langsam zunehmender Tiefe nicht eine
sofortige Teilung des Hohlraums in voneinander getrennte Längskammern
erfolgt, findet auch kein sprunghafter Übergang von einem Einkammersystem
auf ein Zweikammersystem statt. Auch hier ist der Übergang
fließend.
-
Nicht
nur die Sicken innerhalb des Schalenkörpers und innerhalb des Schließblechs
können
jeweils für
sich betrachtet voneinander abweichen. Es ist im Rahmen der Erfindung
selbstverständlich
auch möglich,
dass die Sicken des Schalenkörpers
und des Schließblechs
eines gemeinsamen Endabschnitts eine voneinander abweichende Konfiguration
besitzen. Dies bezieht sich grundsätzlich auch auf die Anzahl
der Sicken in den jeweiligen Endabschnitten (Patentanspruch 7).
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Sicke eines
Endbereichs des Schalenkörpers
in einem Anbindungsbereich an den Längsträger mit einer Montageöffnung versehen
(Patentanspruch 8). Die Steifigkeit des Querträgers soll in der die Montageöffnung tragenden
Hälfte
des Querträgers
dabei niedriger sein als in der anderen Hälfte, die keine entsprechende
Montageöffnung
in der Sicke des Schalenkörpers
aufweist. Die Montageöffnung
dient zur Positionierung einer Abschleppbuchse. Es handelt sich
bei diesem Endabschnitt mit der Abschleppbuchse um die Abschleppseite
bzw. Beifahrerseite des Querträgers,
an welcher zur Erfüllung der
Crashtest-Vorgaben gegebenenfalls eine weniger hohe Steifigkeit
ausreichend ist als in der anderen Hälfte, d.h. der Crashseite.
Bei dieser Ausgestaltung ist jedoch zu berücksichtigen, dass das geringere
Maß an
Biegesteifigkeit des Schalenkörpers
durch eine in den Querträger
eingesetzte Abschleppbuchse zumindest teilweise kompensiert werden
kann. Bei der Montage des erfindungsgemäßen Stoßfängers wird die Abschleppbuchse
innenseitig, d.h. auf der dem Schließblech zugewandten Seite des
Schalenkörpers
fixiert. Anschließend
wird das Schließblech mit
dem Schalenkörper
verbunden. In diesem Zusammenhang ist nach Anspruch 9 vorgesehen,
dass die Breite der Sicke des Schalenkörpers im Bereich der Montageöffnung vergrößert ist,
um eine hinreichende Anlage-und Verbindungsfläche für die Abschleppbuchse zu schaffen.
-
Wichtig
ist auch, dass im Schließblech
des Endbereichs der Abschlepp- bzw. Beifahrerseite eine Durchgangsöffnung vorgesehen
ist, die fluchtend mit der Montageöffnung in der Sicke des Schalenkörpers angeordnet
ist und dass dabei das Schalenprofil und das Schließblech im
Umgebungsbereich der Durchgangsöffnung
und der Montageöffnung
im Abstand zueinander verlaufen. Hierdurch wird eine Gehäusestruktur
um die Abschleppbuchse herum geschaffen. Es ist dabei von Vorteil,
wenn der Abstand zwischen der Montageöffnung und der Durchgangsöffnung maximal
ist, um auf diese Weise die bei schräger Beanspruchung der Abschlepphülse in den
Schalenkörper bzw.
das frontseitige Schließblech
eingeleiteten Kräfte
aufzufangen.
-
Damit
die von der Abschlepphülse
in den Querträger
eingeleiteten Kräfte
von dem Schließblech
optimal aufgenommen werden können,
ist nach Anspruch 11 vorgesehen, dass die Sicke im Schließblech von
der Durchgangsöffnung
unterbrochen und beiderseits der Durchgangsöffnung fluchtend fortgeführt ist. "Unterbrochen" bedeutet in diesem
Zusammenhang, dass die Tiefe der Sicke in Richtung zur Durchgangsöffnung abnimmt
oder sogar gegen Null geht. Wesentlich ist weiterhin, dass die die
Durchgangsöffnung
und die Montageöff nung aufnehmenden
Sicken des Schalenkörpers
und des Schließblechs
an den äußeren Enden
des Stoßfängers miteinander
verbunden sind. Bei der Verbindung kann es sich um eine Punktschweißung handeln. Selbstverständlich sind
auch formschlüssige
Verbindungen oder klebetechnische Verbindungen möglich. Entscheidend ist, dass
eine Relativbewegung des Schließblechs
gegenüber
dem Schalenkörper
ausgeschlossen ist und dass der Querträger im Bereich der Durchgangsöffnung eine
hinreichende Verwindungssteifigkeit besitzt.
-
Die
Abschlepphülse
ragt aus der Durchgangsöffnung
heraus bzw. durchsetzt diese (Patentanspruch 14). Die Abschlepphülse kann
direkt mit dem Schließblech
verschweißt
sein. Es ist im Rahmen der Erfindung aber auch möglich, dass über die Abschlepphülse ein
Verstärkungsblech
mit einer die Abschlepphülse
aufnehmenden Bohrung gestülpt wird,
das zum einen mit der Abschlepphülse
und zum anderen mit dem Schließblech
verbunden wird. Die Verbindung erfolgt stoffschlüssig, d.h. bei metallischen
Bauteilen vorzugsweise schweißtechnisch. Bei
dieser Konfiguration wirkt die Abschleppbuchse wie eine aussteifende
Säule innerhalb
des sie umgebenden gehäuseartigen
Hohlraums des Querträgers. Diese
gehäuseartige
Ausgestaltung des Querträgers zusammen
mit der eingesetzten Abschlepphülse
und der reduzierten Beigesteifigkeit durch weniger ausgeprägte Sicken
auf der Abschleppseite bzw. Beifahrerseite ergänzen sich hinsichtlich der
Gesamtbiegesteifigkeit des Querträgers in positiver Weise. Da
die Sicken auf der Crashseite entsprechend tief ausgebildet sind
und dadurch eine hohe Biegesteifigkeit gegeben ist und weil auf
der Abschleppseite diese hohe Biegesteifigkeit nicht allein durch
den Schalenkörper bzw.
durch den Schalenkörper
in Kombination mit dem Schließblech
aufgebracht werden muss, besteht die Möglichkeit, die Materialstärke für den Schalenkörper und/oder
das Schließblech
zu reduzieren, so dass der Stoßfänger insgesamt
leichter und materialsparender ausgebildet sein kann, ohne dass
das Energieaufnahmevermögen
insgesamt reduziert wird. Bei gleichbleibender Materialstärke ist
die Biegesteifigkeit gegenüber
vergleichbaren Bauformen erhöht.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
-
1 einen Querträger für einen
Stoßfänger in
perspektivischer Ansicht in Blickrichtung auf das Schließblech;
-
2 in perspektivischer Ansicht
den Querträger
der 1 in Blickrichtung
auf den Schalenkörper;
-
3 den Querträger der 1 und 2 in der Frontansicht;
-
4 einen Endabschnitt des
Querträgers
in vergrößerter Darstellung
in Frontansicht;
-
5 den Endabschnitt der 4 in rückwärtiger Ansicht;
-
6 einen Schnitt durch den
Querträger der 3 entlang der Linie VI-VI;
-
7 einen Schnitt durch den
Querträger der 3 entlang der Linie VII-VII;
-
8 einen Schnitt durch den
Querträger der 3 entlang der Linie VIII-VIII;
-
9 einen Schnitt durch den
Querträger der 3 entlang der Linie IX-IX;
-
10 die Tiefe T1 der Sicken
im Schließblech
aufgetragen über
die Messpunkte M1 bis M16 und
-
11 die Tiefe T2 der Sicken
im Schalenkörper
aufgetragen über
die Messpunkte M1' bis M13'.
-
Die 1 zeigt einen Querträger 1 eines nicht
näher dargestellten
Stoßfängers für ein Kraftfahrzeug
in perspektivischer Ansicht von vorn, also in Blickrichtung auf
das nicht näher
dargestellte Kraftfahrzeug. Der Querträger 1 ist als Hohlkammerprofil gestaltet
mit einem zur Frontseite 2 hin offenen Schalenkörper 3.
Die Frontseite 2 ist von einem Schließblech 4 gebildet,
das entlang seiner Längskanten 5, 6 stoffschlüssig mit
dem Schalenkörper 3 zu
dem Querträger 1 verbunden
ist. Sowohl der Schalenkörper 3 als
auch das Schließblech 4 bestehen
aus Stahlblech. Sie sind über
Punktschweißungen
miteinander verbunden. Der Querträger 1 erstreckt sich zwischen
schematisch angedeuteten Längsträgern 7, 8 des
Kraftfahrzeugs, wobei der die Rückseite 9 des
Querträgers 1 bildende
Schalenkörper 3 in
nicht näher
dargestellter Weise an den Stirnenden der Längsträger 7, 8 festgelegt
ist.
-
Der
Querträger 1 ist
bezüglich
seiner mittleren Vertikalebene VE unsymmetrisch aufgebaut. Er gliedert
sich in einen Mittelabschnitt 10 und sich hieran anschließende in
Richtung auf die Längsträger 7, 8 erstreckende
Endabschnitte 11, 12 (1 bis 3).
Der Querträger 1 ist
frontseitig im Mittelabschnitt 10 mit zwei im wesentlichen
rechteckig konfigurierten im Abstand zueinander angeordneten Aussparungen 13 versehen,
wobei die Kanten der Aussparungen 13 zum Schalenkörper 3 weisend
eingestülpt
sind. Die Endabschnitte 11, 12 des Querträgers 1 zeichnen
sich durch Sicken 14, 15 aus, die sich mit zunehmender
Tiefe von dem Mittelabschnitt 10 ausgehend in Richtung
der Enden 16, 17 des Querträgers 1 erstrecken.
Die Sicken 14, 15 befinden sich im Bereich der
Mittellängsebene
MLE und befinden sich daher auf gleichem Höhenniveau wie Sicken 18, 19 in
dem Schalenkörper 3 (2).
-
Die
Unsymmetrie des Querträgers 1 bezüglich der
mittleren Vertikalebene VE ergibt sich unter anderem aus der voneinander
abweichenden Konfiguration der Sicken 18, 19 im
Schalenkörper 3.
Ein weiterer konfigurativer Unterschied zwischen den Endabschnitten 11, 12 besteht
darin, dass an dem Endabschnitt 11 eine Abschlepphülse 20 vorgesehen ist,
die ein Verstärkungsblech 21 durchsetzt
und mit diesem verschweißt
ist. Das Verstärkungsblech 21 ist frontseitig
des Schließblechs 4 angeordnet
und mit diesem verschweißt.
Die Abschlepphülse 20 erstreckt
sich durch das Innere des Querträgers 1 bis zum
Schalenkörper 3 und
ist hier im Bereich einer Montageöffnung 20 in der Sicke 18 des
Schalenkörpers 3 mit
diesem verschweißt.
Eine derartige Montageöffnung 20 bzw.
eine korrespondierende Durchgangsöffnung 23 (4) im Schalenkörper 3 ist
an dem anderen Endabschnitt 12 nicht vorgesehen.
-
Aus
den 3 und 4 ist erkennbar, dass die Sicke 14 beiderseits
der Abschlepphülse 20 fluchtend
fortgeführt
wird. Die Tiefe des dem Mittelabschnitt 10 zugewandten
Bereichs der Sicke 14 nimmt jedoch bis zu der Abschlepphülse 20 bzw.
der die Abschlepphülse 20 aufnehmenden
Durchgangsöffnung 23 hin
ab und geht sogar gegen Null. Das heißt, dass das Verstärkungsblech 21 im
unmittelbaren Umgebungsbereich der Durchgangsöffnung 23 quasi mit dem
Sickengrund 43 in Kontakt steht. Im weiteren Verlauf zu
dem Ende 17 hin nimmt die Tiefe der Sicke 14 dann
wieder zu, bis sie endseitig flach ausläuft. Wichtig ist, dass das
Schließblech 4 und
der Schalenkörper 3 über zumindest
einen Schweißpunkt 42 endseitig
der Sicke 14 miteinander verbunden sind. Es wird des Weiteren
deutlich, dass der Sickengrund 43 der Sicke 14 nicht über seine
gesamte Längserstreckung
konstant ist, sondern in Richtung zur Durchgangsöffnung 23 hin jeweils
kontinuierlich breiter wird, wobei sich die Breite etwa verdoppelt.
Die Breite des Sickengrunds 43 des endseitige Längenabschnitts
der Sicke 14 nimmt zum Ende 17 hin ab.
-
Die 2 und 5 zeigen, dass die Breite B2 der Sicke 18 und
des Sickengrunds 44 im Bereich der Montageöffnung 22 ebenfalls
vergrößert ist.
Eine entsprechende Breitenänderung
der Sicke 18 ist bei der Sicke 19 an dem anderen
Endabschnitt 12 nicht gegeben (2). Ebenso wie im Umgebungsbereich der
Durchgangsöffnung 23 nimmt
die Breite B2 des Sickengrunds 44 kontinuierlich in Richtung
auf die Montageöffnung 22 hin
zu und entsprechend zum Ende 17 hin wieder ab. Über ihre
Längserstreckung nimmt
die Breite B2 des Sickengrunds 44 um mehr als das Doppelte
zu.
-
Die
Breite der Sicken 14, 15, 18, 19 kann
im Bereich der Vorderseite 2 bzw. der Rückseite 9 bedingt
durch die unterschiedlichen Tiefen variieren. Fertigungstechnisch
bedingt sind die Flanken der Sicken 14, 15, 18, 19 leicht
V-förmig
angeordnet, so dass mit zunehmender Tiefe der Sicken 14, 15, 18, 19 auch
die Breite in deren Mündungsbereich
zunimmt. Ebenso variieren die Radien im Übergangsbereich von den Sicken 14, 15, 18, 19 zu
der Frontseite 2 bzw. der Rückseite 9. Der differenzierte
Tiefenverlauf der Sicken 14, 15, 18, 19, 33 in
Kombination mit den unterschiedlichen Radien führt zu einer hohen Biegesteifigkeit
des erfindungsgemäßen Querträgers 1.
Die Sicken 14, 15 im Schließblech 4 des Querträgers 1 gliedern
die Endabschnitte 11, 12 in eine obere Längskammer 26 und
eine untere Längskammer 27.
-
Die
Vertikalschnitte durch den Querträger 1, wie sie in
den 6 bis 8 dargestellt sind, zeigen, dass
der Querträger 1 bei
dem in 6 dargestellten Schnitt
durch die mittlere Vertikalebene VE im wesentlichen rechteckig konfiguriert
ist, wobei der Schalenkörper 3 einen
geraden, die Rückseite 9 bildenden Steg 28 besitzt,
an den sich gegenüberliegende Schenkel 29 anschließen, die
sich in Richtung zur Frontseite 2 des Querträgers 1 erstrecken.
An die Schenkel 29 schließen sich voneinander weg weisende,
das heißt
jeweils nach außen
ausgestellte Flanschleisten 30 an, an denen das Schließblech 4 schweißtechnisch
festgelegt ist. Im oberen Schenkel 29 sowie im oberen Bereich
des Schließblechs 4 ist jeweils
eine Bohrung 31 angeordnet.
-
Der
Vertikalschnitt der 7 zeigt
nun, dass das ursprüngliche
Rechteckprofil des Querträgers 1 in
eine obere Längskammer 26 und
eine untere Längskammer 27 übergegangen
ist. Dies resultiert daraus, dass die Sicke 15 im Schließblech 4 und
die Sicke 19 im Schalenkörper 3 so tief in
den Schalenkörper 3 und
in das Schließblech 4 eingezogen
sind, dass sie sich mit ihren einander zugewandten Flächen kontaktieren.
Die Sicken 15, 19 sind über Punktschweißung 32 miteinander
verbunden. Die Sicke 15 im Schließblech 4 ist in diesem
Längenabschnitt
des Querträgers 1 deutlich
tiefer ausgebildet als die korrespondierende Sicke 19 im
Schalenkörper 3.
Die Tiefe T1 der Sicke 15 im Schließblech 4 ist von der
ebenen Frontseite 2 bis zum Tiefsten der Sicke 15 gemessen.
Ebenso wird die Tiefe T1 der Sicke 19 von der ebenen Rückseite 9 des
Schalenkörpers 3 bis
zum Tiefsten der Sicke 19 gemessen. Aus 7 ist ferner erkennbar, dass eine weitere
Sicke 33 im Bereich der unteren Längskante 6 vorgesehen ist.
Die Tiefe dieser Sicke 33 ist in der dargestellten Schnittebene
relativ gering und nimmt im weiteren Verlauf in Richtung zu dem
Ende 16 des Querträgers 1 hin
zu (3). Auch im Bereich
dieser Sicke 33 ist das Schließblech 4 mit der Flanschleiste 30 über Punktschweißung 34 miteinander
verbunden.
-
Der
Schnitt entlang der Linie VIII-VIII, wie er in 8 dargestellt ist, zeigt zum einen, dass
die quer zur Bildebene gemessene Gesamttiefe T des Querträgers 1 im
Anbindungsbereich kleiner ist als im Mittelabschnitt 10 des
Querträgers.
Grundsätzlich nimmt
die Gesamttiefe T zu den Enden 16, 17 des Querträgers hin
ab. Dies wird insbesondere aus den 1 und 2 deutlich. Die Gesamttiefe
T des Querträgers 1 wird
in den Anbindungsbereichen 24, 25 auf die Blechdicke
des Schalenkörpers 3 und
des Schließblechs 4 zurückgeführt. Das
heißt,
die Enden 16, 17 des Querträgers 1 laufen gewissermaßen spitz
zu. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
der Querträger 1 in
seiner Längserstreckung
gekrümmt ausgeführt ist,
während
die Anlageflächen 35, 36 der Anbindungsbereiche 24, 25 an
die Längsträger 7, 8 angepasst
sind. Die Anlageflächen 35, 36 stehen
in den Anbindungsbereichen 24, 25 im spitzen Winkel zu
dem Schließblech 4.
-
Aus 8 ist erkennbar, dass der
Unterschied zwischen der Tiefe T1 der Sicke 15 und der Tiefe
T2 der Sicke 19 bedeutend kleiner geworden ist als im Bereich
des Vertikalschnitts entlang der Linie VII-VII (7). Allerdings hat die Tiefe der Sicke 33 entlang
der unteren Längskante 6 des
Querträgers 1 wesentlich
zugenommen. Die Tiefe T3 der Sicke 33 entspricht in dieser
Querschnittsebene im wesentlichen der Tiefe T1 der Sicke 15.
-
Die
untere Längskammer 27 ist
in dieser Querschnittsebene zur Frontseite 2 als auch zur Rückseite 9 hin
offen. Eine Bohrung 37 im Schalenkörper 3 korrespondiert
mit einer im Durchmesser größeren Bohrung 38 im
Schließblech 4.
-
Aus 3 wird deutlich, dass in
der oberen Längskammer 26 ebenfalls
Bohrungen 37, 38 innerhalb der Anbindungsbereiche 24, 25 vorgesehen sind.
Aus der Frontansicht der 3 ist
erkennbar, dass die in dem Mittelabschnitt 10 in vertikaler
Bildebene gemessene Breite B des Querträgers 1 etwa so lange
konstant ist, bis die Sicken 14, 15 beginnen. Während die
an den Sicken 14, 15 ausgebildeten Radien 39 in
Richtung zu den Enden 16, 17 anfänglich zunehmen,
nimmt in diesem Bereich die Breite B des Querträgers 1 auf die Breite
B1 durch einen fließenden Übergang
ab. Die Breitenabnahme erfolgt hierbei lediglich an der in der Bildebene
oberen Längskante 5 des
Querträgers 1.
Die Breite B1 bleibt im Bereich des Längenabschnitts L des Querträgers 1 konstant.
Der Längenabschnitt
L erstreckt sich etwa bis zum Beginn der Sicken 33 an der
unteren Längskante 6 des
Querträgers 1.
Mit Beginn dieser randseitigen Sicken 33 nimmt die Breite
des Querträgers 1 bis zu
einem Maximalwert B3 über
einen fließenden Übergang
kontinuierlich zu. Die Breite B3 in den Anbindungsbereichen 24, 25 ist
größer als
die Breite B im Mittelabschnitt 10 des Querträgers. Die
Breite B3 ist maximal im Bereich der Abschlepphülse 20 und im Bereich
der Bohrungen 37, 38 in der unteren Längskammer 27,
da sich die Längsachsen
der Bohrungen 37, 38 sowie der Abschlepphülse 20 einschließlich der
Durchgangsöffnung 23 und
der Montageöffnung 22 in
der gleichen Querebene befinden. Die Breite des Querträgers 1 nimmt
im Anschluss an die maximale Breite B3 zu den Enden 16, 17 hin
ab. Einerseits weil die in der Bildebene 3 jeweils unteren
Eckbereiche 40, 41 der Querträgers 1 abgeschrägt konfiguriert
sind, das heißt,
dass von der unteren Längskante 6 eine
etwa 45°-Abschrägung bis
zu den Sicken 14, 15 erfolgt. Auch im Bereich
der oberen Längskante 5 ist
die Breite durch einen abgestuften Übergang reduziert, wobei jedoch
die obere Längskammer 28 gerade
ausläuft
und nicht durch eine 45°-Abschrägung, wie
in den unteren Eckbereichen 40, 41.
-
Aus 2 ist noch erkennbar, dass
die Tiefe der Sicke 18 in dem Schalenkörper 13 ausgehend vom
Mittelabschnitt 10 ebenfalls zunächst zunimmt und mit Beginn
des Anbindungsbereichs 24 zunächst abnimmt und innerhalb
des Anbindungsbereichs im wesentlichen mit konstanter Tiefe fortgeführt wird,
bis auch hier die Sicke 18 flach ausläuft. Im Unterschied hierzu
nimmt die Tiefe der Sicke 19 am anderen Endabschnitt 12 des
Schließblechs 4 ausgehend
vom Mittelabschnitt 10 ebenfalls kontinuierlich zu und nimmt
von einem Maximalwert in einem fließenden Übergang ebenso kontinuierlich
ab, ohne dass bei Beginn des Anbindungsbereichs 25 eine
stufenartige Veränderung
der Tiefe stattfindet.
-
Die 9 zeigt den erfindungsgemäßen Querträger 1 im
Längsschnitt
durch seine Mittellängsebene
MLE. Der die Abschlepphülse
aufnehmende Längenabschnitt
befindet sich in der Bildebene rechts. In dieser Darstellung des
Querträgers 1 wird
die voneinander abweichende Gestaltung der Endabschnitte 11, 12 besonders
deutlich. Die Sicken 14, 15 im Schließblech beginnen
im gleichen Abstand L2 + 100 mm von der mittleren Vertikalebene VE.
Die Sicken 18, 19 im Schalenkörper 3 beginnen ebenfalls
im gleichen Abstand L1 + 100 mm von der mittleren Vertikalebene
VE, wobei L1 größer ist
als L2. Das heißt
die Sicken 18, 19 im Schalenkörper 3 sind kürzer als
die Sicken 14, 15 im Schließblech 4. In 9 sind im gleichmäßigen Abstand
zueinander mehrere in x-Richtung verlaufende Bezugslinien eingezeichnet,
auf denen Messpunkte M1 bis M16 und M1' bis M13' liegen. An den Messpunkten M1 bis M16
bzw. M1' bis M13' wird jeweils die
Tiefe T1 der Sicken 14, 15 im Schließblech 4 bezogen
auf die Frontseite 2 und die Tiefe T2 der Sicken 18, 19 im Schalenkörper 3 bezogen
auf die Rückseite 9 gemessen.
Die jeweiligen Messpunkte sind durch Kreuze auf den Bezugslinien
gekennzeichnet.
-
In
der 10 ist die Tiefe
T1 der Sicken 14, 15 im Schließblech 4 an den Messpunkten
M1 bis M16 in Millimeter dargestellt. Der Messpunkt M1 bezeichnet
das innenliegende Ende der Sicken 14, 15. Der
Messpunkt M16 liegt jeweils am äußeren Ende 16, 17.
Die durchgezogene Linie zeigt die Tiefe T1 der Sicke 14 auf
der Abschleppseite bzw. im Endabschnitt 11. Mit unterbrochener
Linie ist die Tiefe T1 der Sicke 15 des anderen Endabschnitts 12 dargestellt.
Es wird deutlich, dass bei einem zunächst gleichförmigen Tiefenverlauf
der beiden Sicken 14, 15 nach dem Erreichen eines
Maximums Abweichungen auftreten und sich die Kurven zum Ende hin
wieder annähern.
Knickpunkte in den Kurvenverläufen sind
auf die geringe Anzahl von Messpunkten zurückzuführen und treten in der Praxis
nicht auf. Da das mathematische Integral der mit durchgezogener
Linie eingezeichneten Kurve kleiner ist als das der anderen Kurve
lässt sich
grundsätzlich
sagen, dass die in dieser Form ausgedrückte Gesamtiefe der Sicke 15 im
Endabschnitt 12 größer ist
als im Endabschnitt 11. Bei gleicher Länge der Sichen 14, 15 ist
die Gesamttiefe ein Maß für die Biegsteifigkeit
des Querträgers 1.
-
In
der 11 ist die Tiefe
T2 der Sicken 18, 19 im Schalenkörper 3 an
den Messpunkten M1' bis M13' in Millimeter dargestellt.
Der Messpunkt M1 bezeichnet das innenliegende Ende der Sicken 18, 19 und
der Messpunkt M13' liegt
am jeweils äußeren Ende 16, 17.
Die durchgezogene Linie zeigt die Tiefe T2 der Sicke 18 auf
der Abschleppseite bzw. im Endabschnitt 11. Mit unterbrochener
Linie ist die Tiefe T2 der Sicke 19 des anderen Endabschnitts 12 dargestellt.
Auch hier wird deutlich, dass nach einem zunächst gleichförmigen Tiefenverlauf
der beiden Sicken 18, 19 nach dem Erreichen des
Messpunkts M7 Abweichungen auftreten und sich die Kurven zum Ende
hin wieder annähern.
Knickpunkte in den Kurvenverläufen
sind auch hier auf die geringe Anzahl von Messpunkten zurückzuführen und
treten in der Praxis weiderum nicht auf. Auch im Schalenkörper 3 sind
die Biegesteifigkeiten der Endabschnitte 11, 12 unterschiedlich.
-
- 1
- Querträger
- 2
- Frontseite
v. 1
- 3
- Schalenkörper v. 1
- 4
- Schließblech v. 1
- 5
- Längskante
v. 4
- 6
- Längskante
v. 4
- 7
- Längsträger
- 8
- Längsträger
- 9
- Rückseite
v. 1
- 10
- Mittelabschnitt
v. 1
- 11
- Endabschnitt
v. 1
- 12
- Endabschnitt
v. 1
- 13
- Aussparung
- 14
- Sicke
v. 11
- 15
- Sicke
v. 12
- 16
- Ende
v. 1
- 17
- Ende
v. 1
- 18
- Sicken
in 3
- 19
- Sicken
in 3
- 20
- Abschlepphülse
- 21
- Verstärkungsblech
- 22
- Montageöffnung
- 23
- Durchgangsöffnung
- 24
- Anbindungsbereich
- 25
- Anbindungsbereich
- 26
- obere
Längskammer
- 27
- untere
Längskammer
- 28
- Steg
- 29
- Schenkel
- 30
- Flanschleiste
- 31
- Bohrung
- 32
- Punktschweißung
- 33
- Sicke
- 34
- Punktschweißung
- 35
- Anlagefläche
- 36
- Anlagefläche
- 37
- Bohrung
- 38
- Bohrung
- 39
- Radius
v. 14
- 40
- Eckbereich
v. 11
- 41
- Eckbereich
v. 12
- 42
- Schweißpunkt
- 43
- Sickengnand
- 44
- Sickengrund
- B
- Breite
- B1
- Breite
- B2
- Breite
- B3
- Breite
- L
- Längenabschnitt
- L1
- Abstand
- L2
- Abstand
- M1'–M16'
- Messpunkte
- M1'–M13'
- Messpunkte
- MLE
- Mittellängsebene
- T1
- Tiefe
- T2
- Tiefe
- T3
- Tiefe
- VE
- Vertikalebene