DE10326025A1 - Verfahren zur Definition einer Gerätevariante - Google Patents
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Abstract
Ein Elektrogerät, beispielsweise eine Waschmaschine (11), kann nach Herstellung über Informationsübertragung (35) sowie einen Speicher einer Steuerung (13) bezüglich seiner Funktionalität, ausgehend von einer Grundversion, definiert werden. Die Übertragung (35) der Signale (33) erfolgt beispielsweise durch die Blende (14) hindurch mittels Übertrager (39) und Empfänger (40) an eine dahinterliegende Steuerung (13). Die Signal-Übertragung (35a) kann beispielsweise über Funk erfolgen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Definition einer Gerätevariante eines elektrischen Geräts gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein elektrisches Gerät selber gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 16.
- Aus der
ist es bekannt, ein elektrisches Haushaltsgerät, beispielsweise eine Waschmaschine, ausgehend von einer Grundversion nach der Fertigung als eine spezielle Funktionsvariante auszubilden bzw. zu definieren. Hierzu wird das elektrische Gerät an ein sogenanntes Einstellgerät angeschlossen, und zwar mittels des Netzkabels. Das Netzkabel wird auch zur Übertragung der notwendigen Informationen, welche die Gerätevariante enthalten, verwendet. In einem Speicher in dem Elektrogerät wird dann die Gerätevariante fest eingespeichert.EP 024 000 53.1 - Aufgabe und Lösung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren und Elektrogerät derart weiterzubilden, dass zum einen Probleme des Standes der Technik vermieden werden können und zum anderen alternative Ausbildungen geschaffen werden können.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein elektrisches Gerät mit den Merkmalen des Anspruchs 16. Bevorzugte sowie vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die gewünschte Variante des Geräts durch entsprechende Signalübertragung von Informationen von einer externen Kommunikationseinrichtung, beispielsweise an einem sogenannten Einstellgerät oder damit verbunden, an eine Kommunikationseinrichtung in dem Gerät erfolgt. Dabei liegt das Gerät am Anfang in einer Grundversion vor und wird bezüglich seiner Funktionalität definiert, wie dies in der vorgenannten
beschrieben ist. Das Gerät weist neben der Kommunikationseinrichtung zum Empfang der Information ein Gerätegehäuse sowie vor allem eine Steuerung mit einem Speicher auf. In dem Speicher, der in der Steuerung oder separat ausgebildet sein kann, ist die Gerätevariante abgelegt, durch welche die Funktionalität des Geräts definiert ist. Die Übertragung der Signale bzw. der Information erfolgt erfindungsgemäß durch das Gehäuse mittels der Kommunikationseinrichtungen an einem Bereich des Gehäuses, der geschlossen ist.EP 0 24 000 53.1 - Somit kann auf Durchbrüche oder dergleichen an dem Gehäuse verzichtet werden. Dies macht zum einen, abhängig von der speziellen Art des Geräts, dessen Herstellung einfacher, die Verwendung vorteilhafter oder das Aussehen ansprechender. Des weiteren liegt ein großer Vorteil darin, dass die in der Regel elektronischen Funktionseinheiten wie Steuerung und Speicher sowie interne Kommunikationseinrichtung räumlich sehr nahe beieinander vorgesehen sein können. So ist es beispielsweise möglich, die Kommunikationseinrichtung der Steuerung zuzuordnen. Befindet sich nun die Steuerung in einem Bereich des Gerätegehäuses, welcher einem Bediener zugewandt ist, unter anderem zur Bedienung, so kann hier die Kommunikationseinrichtung vorgesehen sein und das Gehäuse kann unverändert bleiben. Es ist nicht notwendig, mittels aufwendiger Verkabelung in dem Gerät die Kommunikationseinrichtung an eine andere geeignete Stelle des Gerätegehäuses zu führen.
- Die Kommunikationseinrichtungen, welche eine Art Schnittstelle bilden können, können bidirektional ausgebildet sein. Das bedeutet, dass sie sowohl für Sendebetrieb als auch für Empfangsbetrieb ausgebildet sein können. Der Vorteil einer bidirektionalen Kommunikation liegt darin, dass von dem Gerät nach erfolgreicher Definition der Gerätevariante eine Rückmeldung an ein Einstellgerät gegeben werden kann.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der geschlossene Bereich des Gerätegehäuses, durch welchen hindurch die Schnittstelle gebildet werden kann, elektrisch isolierend sein. Dies bedeutet vor allem, dass er keinerlei elektrische Durchladung aufweist, also beispielsweise aus Kunststoff bestehen kann.
- Bei einer Ausführung der Erfindung ist es möglich, die Übertragung der Signale durch das Gehäuse berührungslos vorzunehmen. Dazu sind die Kommunikationseinrichtungen für eine entsprechende berührungslose Kommunikation ausgebildet. Möglichkeiten hierfür sind Schall-Übertragung, insbesondere Ultraschall-Übertragung, oder elektromagnetische, induktive, kapazitive oder optische Kopplung.
- Das Gehäuse kann eine sogenannte Bedienblende oder Frontblende aufweisen. An dieser Blende können Bedienelemente oder Anzeigeelemente angeordnet sein, wie es beispielsweise von Waschmaschinen oder ähnlichen Geräten bekannt ist. Erfolgt eine Übertragung der Signale durch diese Bedienblende hindurch an einem entsprechend geschlossenen Bereich, so ist es möglich, dahinter Kommunikationseinrichtung und Steuerung des Geräts, welche vorteilhaft mit den Anzeigeelementen oder Bedienelementen verbunden ist, anzuordnen. Dies ermöglicht die vorgenannte vorteilhafte gemeinsame Anordnung.
- Die Information, welche die gewünschte Gerätevariante enthält, kann codiert sein. So können spezielle oder kürzere Signale geschaffen werden, wodurch Dauer, Aufwand und Fehleranfälligkeit der Signalübertragung gesenkt werden können.
- Möglichkeiten zur Codierung werden einerseits darin gesehen, dass die Information mit einer Frequenz codiert wird. Dabei kann eine bestimmte Frequenz einen bestimmten Code bedeuten und somit auch die Art der festgelegten Gerätevariante. Des weiteren ist es möglich, dass die Umsetzung der Information in die Signale durch Modulierung erfolgt. Hierzu können beispielsweise Signalpegel verändert werden.
- Neben einer Rückmeldung des Geräts über einen Abschluss der Definition der Gerätevariante über die Kommunikationseinrichtungen kann bei einem Gerät mit einer Anzeige hier die Darstellung einer Zustandsanzeige erfolgen. Beispielsweise kann an einer entsprechend ausgebildeten Anzeige, beispielsweise einer 7-Segmente-Anzeige oder einer alpha-numerischen Anzeige, die eingestellte Gerätevariante mit einer Typenbezeichnung angezeigt werden.
- Die Definition der Gerätevariante kann zum einen Änderungen der sogenannten innere Funktionalität des Geräts bewirken, also verschiedene überhaupt mögliche Funktionalitäten. Des weiteren kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass das Gerät verschiedene Bedienelemente aufweist, welche in Abhängigkeit von der übertragenen Information bzw. vor allem von der eingestellten Gerätevariante aktiviert, deaktiviert oder mit einer bestimmten zugeordneten Funktionalität versehen werden. Dieser Zustand der Bedienelemente kann an dem Gerät bzw. im Betrieb angezeigt werden, beispielsweise durch Beleuchtung oder sonstige Anzeigen. Hierfür eignen sich vor allem Bedienelemente, die nicht beweglich bzw. nicht mechanisch sind. Dies sind beispielsweise sogenannte Berührungsschalter mit Sensorelementen, insbesondere kapazitiver Art.
- Einerseits kann vorgesehen sein, dass Informationen zur Definition einer Gerätevariante noch nicht in dem Gerät, beispielsweise in einem entsprechenden Speicher, vorhanden sind, sondern erst über die Kommunikationseinrichtungen eingespeist werden. Alternativ ist es auch möglich, in einem Speicher bereits sämtliche möglichen Gerätevarianten abzulegen. Es braucht dann lediglich noch eine davon ausgewählt und festgeschrieben zu werden.
- Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
-
1 eine Waschmaschine nach der Montage, welche mit einer Einstelleinrichtung signalübertragend verbunden ist, -
2 eine Darstellung einer Signalübertragung per Funk bzw. elektromagnetisch, und -
3 eine Abwandlung von2 mit einer kapazitiven Datenübertragung. - Detaillierte Beschreibung des Ausführungsbeispiels
- In
1 ist eine Waschmaschine11 dargestellt. Diese Waschmaschine ist in einem Fertigungsvorgang gerade montiert worden. Sie weist eine Steuerung13 auf, welche hinter einer Blende14 angeordnet ist. Die Steuerung weist zusätzlich auch Speichermittel oder dergleichen auf, beispielsweise ein EEPROM. Des weiteren weist die Waschmaschine11 Bedientasten15 sowie eine Anzeige17 auf, die mit der Steuerung13 verbunden sind und an der Blende14 angeordnet sind. Die Steuerung13 ist mit einem Netzanschluss19 versehen, der über ein Netzkabel20 zu einem Netzstecker21 führt und zur Stromversorgung dient. - An der Seite trägt die Waschmaschine
11 einen Barcode23 , beispielsweise auf einem Aufkleber. Dieser Barcode23 enthält Informationen über die Waschmaschine11 bzw. verschiedene vorgesehene Funktionalitäten. Hierzu wird ausdrücklich auf die verwiesen.EP 024 000 53.1 - Die Information des Barcodes
23 wird von einer Einstelleinrichtung25 gelesen. Die Informationsübertragung31 führt dazu, dass in der Einstell einrichtung25 , welche auch zum anschließenden Testen der Waschmaschine11 verwendet werden kann, entsprechende Signale33 erzeugt werden, wie schematisch angedeutet ist. Die Signale33 werden über die Signal-Übertragung35 an die Waschmaschine11 übertragen. Sie dienen dazu, die Funktionalität der Waschmaschine zu definieren. Die Einstelleinrichtung25 mit der Informationsübertragung31 sowie der Signal-Übertragung35 setzt somit die Information des Barcodes23 um in der Form, wie sie von der Steuerung13 der Waschmaschine11 verarbeitet, abgespeichert und verwendet werden kann. - In der
2 ist eine erste Möglichkeit einer solchen Signal-Übertragung35a dargestellt. Eine Sendeeinrichtung37a weist einen Übertrager39a auf. In diesem Fall ist die Signal-Übertragung35a elektromagnetisch, also entweder über Funk oder induktiv. Auf der anderen Seite der Blende14a ist ein Empfänger40a vorgesehen. Wie in2 zu erkennen ist, können Übertrager39a , der als Sender funktionieren kann, und Empfänger40a einen gewissen Abstand zu der Blende14a aufweisen. Wegen Störeinflüssen oder dergleichen ist es aber in vielen Fällen empfehlenswert, den Abstand nicht zu groß zu gestalten. - Der Empfänger
40a ist mit weiterer Beschaltung versehen. Es sind dies ein Gleichrichter42a und ein Filter44a . Davon abgehend geht eine Datenleitung46a zu der Steuerung13 zur Weiterleitung der übertragenen und empfangenen Signale bzw. der in diesen Signalen enthaltenen Daten. Eine Datenübertragungsrate kann hier mindestens 9600 Baud betragen. - Eine alternative Ausgestaltung einer Signalübertragung
36b ist in3 dargestellt, und zwar eine kapazitive Signal-Übertragung. Die Sendeeinrichtung37b ist mit zwei kapazitiv arbeitenden Übertragern39b verbunden. Diese sollten wegen der speziellen Art der Signal-Übertragung35b direkt an die Blende14b heranreichen. Ebenso reichen von der anderen Seite die Empfänger40b , die ebenfalls für eine kapazitive Signalübertragung ausgebildet sind, möglichst nahe bzw. direkt an die Blende14b heran. Alternativ zu dem unteren Übertrager39b sowie dem unteren Empfänger40b können die Anschlüsse auch mit Masse verbunden werden, wie gestrichelt dargestellt ist. Die Datenleitung46b geht zur Steuerung13 . - Die Definition der Gerätvariante kann beispielsweise Funktionalitäten, wie diejenigen der Bedientasten
15 oder der Anzeige17 , beinhalten. Des weiteren kann die Anzeige17 Informationsausgaben, in Symbolform oder als Buchstaben oder Worte, ausgeben. Dabei kann auch während des Einstellvorgangs mittels der Einstelleinrichtung25 eine Ausgabe an der Anzeige17 erfolgen, beispielsweise zur Kontrolle des Vorgangs. - Auch ein Testdurchlauf der Waschmaschine
11 kann durchgeführt werden, während die Signal-Übertragung35 noch aktiv ist. So kann beispielsweise die Signal-Übertragung auch bidirektional erfolgen, also Rückmeldungen an die Einstelleinrichtung25 zurückgeben. - Alternativ zu der Informationsübertragung
31 mittels eines Barcodes23 kann eine sonstige Informationsübertragung stattfinden. Nach der Übertragung der Informationen werden diese in der Steuerung13 gespeichert. - Der Hauptvorteil der Erfindung, nämlich mit der Signal-Übertragung
35 durch die Blende14 der Waschmaschine11 hindurch, liegt darin, dass keine externen Steckverbindungen oder sonstige Steckverbindungen benötigt werden. Diese stellen nämlich in der Praxis einen großen Aufwand dar. Steckverbindungen müssen in der Regel auch manuell vorgenommen werden oder von Automaten, welche wegen der hohen Anforderung an Präzision aufwendig sind. Ein Heranführen oder Ansetzen der Übertrager39 an die Blende14 muss nicht ganz so exakt vor sich gegen und kann deswegen leichter automatisch realisiert werden. - Ein weiterer Vorteil ist der, dass von außen zugängliche Steckverbindungen oder dergleichen fehleranfällig sind, beispielsweise auch gerade bei Elektrogeräten, welche mit Wasser zu tun haben, wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Zwar können hierfür Klappen oder dergleichen zur Abdeckung vorgesehen sein. Dieses bedeutet jedoch wieder einen größeren Aufwand.
- Des weiteren ist hier ein großer Vorteil dadurch erreichbar, dass der Empfang bzw. Eingang der Informationen oder Signale
33 in die Waschmaschine11 an der Blende14 nahe bei der Steuerung13 liegt. Hier eine Steckverbindung vorzusehen, würde auch den optischen Eindruck stark beeinträchtigen. Lange Kabelwege zu einer Steckverbindung an einen entfernten Punkt der Waschmaschine11 , beispielsweise an der Rückseite, können eingespart werden. Dies senkt den Aufwand sowie die Fehleranfälligkeit.
Claims (18)
- Verfahren zur Definition einer Gerätevariante eines elektrischen Geräts (
11 ), insbesondere eines Elektro-Haushaltsgeräts, wobei bzgl. der gewünschten Variante des Geräts dieses durch Übertragung (35 ) von Information mittels Signalen (33 ) mittels einer separaten externen Kommunikationseinrichtung (37 ) und einer in dem Gerät (11 ) angeordneten Kommunikationseinrichtung (40 ) von einer Grundversion ausgehend bezüglich seiner Funktionalität definiert wird, wobei das Gerät neben der Kommunikationseinrichtung (40 ) ein Gehäuse (12 ), eine Steuerung (13 ) und einen Speicher aufweist, wobei in dem Speicher die Gerätevariante zur Definition der Funktionalität gespeichert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung der Signale (33 ) durch das Gehäuse (12 ) an einem geschlossenen Bereich (14 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtungen (
37 ,40 ) für Sendebetrieb und Empfangsbetrieb ausgebildet sind. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der geschlossene Bereich (
14 ) elektrisch isolierend ist und keine elektrische Durchleitung aufweist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung (
35 ) der Information bzw. Signale durch das Gehäuse (12 ) berührungslos erfolgt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
12 ) einen Abschnitt nach Art einer Bedienblende (14 ), insbesondere eine Frontblende, auf weist, an welchem Bedienelemente (15 ) und/oder Anzeigeelemente (17 ) angeordnet sind, wobei die Übertragung (35 ) der Signale (33 ) durch die Bedienblende (14 ) an dem geschlossenen Bereich erfolgt und wobei hinter der Bedienblende die Kommunikationseinrichtung (40 ) des Geräts (12 ) angeordnet ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Information codiert wird zur Übertragung (
35 ) der Signale (33 ). - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Information mit einer Frequenz codiert wird, wobei eine bestimmte Frequenz einen bestimmten Code bedeutet und somit eine bestimmte Information einer festgelegten Gerätevariante.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Information durch Modulierung der Information in Signale (
33 ) übertragen wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung (
35a ) der Signale (33 ) elektromagnetisch erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung (
35b ) der Signale (33 ) kapazitiv erfolgt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung der Signale optisch erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung der Signale akustisch erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückmeldung ausgegeben wird nach erfolgreicher Übertragung der Information an das Gerät (
11 ) oder erfolgreichem Abschluss der Definition der Gerätevariante, wobei vorzugsweise die Rückmeldung von dem Gerät direkt kommt oder von einer der Kommunikationseinrichtungen (37 ,40 ). - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (
11 ) eine Anzeige (17 ) aufweist und die Anzeige in Abhängigkeit von der übertragenen Information bzw. der gewünschten Gerätevariante eine festgelegte Zustandsanzeige darstellt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (
11 ) Bedienelemente (15 ) aufweist, insbesondere Berührungsschalter mit Sensorelementen, und die Bedienelemente in Abhängigkeit von der übertragenen Information bzw. der gewünschten Gerätevariante aktiviert oder deaktiviert sind, wobei vorzugsweise dieser Zustand an den Bedienelementen oder einer Anzeige (17 ) im Betrieb angezeigt wird. - Elektrisches Gerät (
11 ), insbesondere Elektro-Haushaltsgerät und vorzugsweise ausgebildet zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Gehäuse (12 ), einer Steuerung (13 ) und einer in dem Gehäuse an einem geschlossenen Bereich (14 ) angeordneten Kommunikationseinrichtung (40 ), wobei bzgl. der gewünschten Variante des Geräts dieses durch Übertragung (35 ) von Information mittels Signalen (33 ) mittels einer separaten externen Kommunikationseinrichtung (37 ) und der in dem Gerät (11 ) angeordneten Kommunikationseinrichtung (40 ) von einer Grundversion ausgehend bezüglich seiner Funktionalität definierbar ist, wobei das Gerät einen Speicher aufweist und in dem Speicher die Gerätevariante zur Definition der Funktionalität gespeichert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtungen (37 ,40 ) ausgebildet sind zur Übertragung (35 ) der Signale (33 ) durch das Gehäuse (12 ) an dem geschlossenen Bereich (14 ). - Elektrisches Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der geschlossene Bereich (
14 ) elektrisch isolierend ist und keine elektrische Durchleitung aufweist. - Elektrisches Gerät nach Anspruch 16 oder 17, gekennzeichnet durch eine berührungslos Übertragung (
35 ) der Signale (33 ) durch das Gehäuse (12 ) an dem geschlossenen Bereich (14 ).
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