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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Dampfaustritt von einer
Dampferzeugung im Inneren einer Dampfkabine oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Insbesondere kann hierbei eine Dampfzuleitung in
das Gehäuse
münden.
Mittels Dampfaustrittsöffnungen
oder dergleichen kann der Dampf aus dem Gehäuse in die Dampfkabine eintreten
bzw. eingelassen werden.
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Aus
der
DE 102 59 260.8 ist
es bekannt, in einer Dampfkabine ein Gefäß anzuordnen. In dieses Gefäß mündet einerseits
von unten eine Dampfzuleitung hinein. Über der Dampfzuleitung können in
einem Behälter
Aromaträger
angeordnet sein. Eine Dampfableitung wiederum führt nach unten aus dem Gefäß heraus
und transportiert den mit aromagetränkten Dampf in die Dampfkabine.
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Aufgabe und
Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Vorrichtung
zu schaffen, mit der die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden
können
und insbesondere die Funktionalität erweitert werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der weiteren Ansprüche
und werden im Folgenden näher
erläutert.
Der Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Im
wesentlichen kann ein solches Gehäuse dazu vorgesehen sein, die
Aufgabe des Verteilens des Dampfes in die Dampfkabine hinein zu übernehmen.
Erfindungsgemäß mündet zusätzlich zu
der Dampfzuleitung ein Ausgang einer Entleerungsleitung der Dampferzeugung
in das Gehäuse.
Des weiteren ist vorgesehen, dass ein Ablauf zur Entleerung aus
dem Gehäuse
vorgesehen ist, beispielsweise zu einer Abflussleitung hin. Eine
derartige Entleerung einer Dampferzeugung ist bekannt aus der
EP 0 300 577 A1 .
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Der
Vorteil eines Ablaufs zur Entleerung aus dem Gehäuse ist derjenige, dass Kondenswasser oder
sonstige Feuchtigkeit, welche sich in dem Gehäuse sammelt, ablaufen kann
und keinen Keimherd bildet. Des weiteren kann so auch aus der Dampfzuleitung
kommendes Wasser, beispielsweise aufgrund eines defekten Dampfgenerators,
aus dem Gehäuse abgeleitet
werden.
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Als
Ablauf kann eine Leitung vorgesehen sein, welche von der Dampfkabine
weg oder aus ihr herausführt.
Die Leitung kann beispielsweise zu einer Abwasserleitung oder einem
Siphon oder dergleichen von der Dampfkabine führen. Ist die Dampfkabine beispielsweise
als sogenannte Dampfduschkabine ausgebildet, ist hier ohnehin ein
Ablauf des Duschwassers vorgesehen.
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Vorteilhaft
ist der Ablauf unten bzw. am tiefsten Punkt des Gehäuses vorgesehen.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Gehäuse nach unten geschlossen
ist und in den Ablauf mündet.
So kann auch verhindert werden, dass heißes Wasser von der Entleerungsleitung über das
Gehäuse
in das Innere der Dampfkabine gelangt. Dort könnte es zu Verbrennungen oder
dergleichen führen.
Des weiteren ist das Abwasser der Entleerung eines Dampfgenerators
verschmutzt und aggressiv.
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Bevorzugt
ist des weiteren vorgesehen, dass der Ausgang der Entleerungsleitung
in das Gehäuse hinein
oberhalb der Dampfaustrittsöffnungen
aus dem Gehäuse
in die Kabine liegt. Besonders bevorzugt liegt der Ausgang über dem
höchsten
Punkt der Dampfaustrittsöffnungen,
welche zur Seite hin führen können. Dies
hat den Vorteil, dass beispielsweise beim Verstopfen des Ablaufs
zwar das Gehäuse
zumindest teilweise mit Wasser aus der Entleerungsleitung vollläuft. Allerdings
kann dieses zu den Dampfaustrittsöffnungen aus dem Gehäuse austreten
und keinen Rückstau
in die Entleerungsleitung hinein verursachen. Dieses könnte die
Funktion der Entleerung beeinträchtigen.
Nachlaufendes Wasser aus der Entleerungsleitung kann also über den
vollen Querschnitt der Dampfaustrittsöffnungen aus dem Gehäuse laufen.
Diese Austrittsöffnungen
sind so groß gestaltet,
dass bei der Einrichtung das Verhältnis aus Wasserzutrittsquerschnitt
und Ablaufquerschnitt so groß ist,
dass sie als freier Auslauf gemäß der Norm gilt.
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Des
weiteren kann vorgesehen sein, dass die Dampfzuleitung in das Gehäuse über den
Dampfaustrittsöffnungen
liegt, vorzugsweise über
deren höchsten
Punkt. Die sich hieraus ergebenden Vorteile entsprechen denjenigen,
welche vorstehend zu der Entleerungsleitung genannt worden sind.
Bezüglich
der Dampfzuleitung ist es von gleicher Bedeutung, da sowohl Dampfgeneratorspülung als
auch das Ventil zur Steuerung der zu verdampfenden Wassermenge als
auch das Ventil zur Steuerung der zu verdampfenden Wassermenge mit
der Frischwasserzuleitung verbunden sind und nicht mit der Abwasserleitung
selbst verbunden sein dürfen,
es sei denn, ein freier Auslauf ist dazwischengeschaltet. Es kann
ein Ventil beide Funktionen erfüllen,
z.B. durch getaktete Schaltzeiten. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass die Dampfzuleitung unterhalb des Ausgangs
der Entleerungsleitung des Generators liegt. Es kann auch vorgesehen sein,
dass die Unterkanten der Zuläufe
auf jeden Fall bzw. in jedem Betriebszustand einen Sicherheitsabstand über der
höchstmöglichen
theoretisch erreichbaren Stauhöhe
von Wasser in der Vorrichtung haben.
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Des
weiteren wird die Aufgabe gelöst
durch eine eingangs genannte Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
7, welche einen abnehmbaren Bereich aufweist. Dieser Bereich ist
vorteilhaft der obere Bereich bzw. ein Deckel. Eine solche Vorrichtung
kann auch mit einem oder mehreren der vorgenannten Merkmale kombiniert
werden.
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Durch
einen solchen abnehmbaren Bereich oder Deckel kann ein Zugang in
das Innere der Vorrichtung bzw. des Gehäuses geschaffen werden. Ein solcher
Vorgang hat neben Vorteilen bei der Montage weitere Vorzüge, die
nachfolgend näher
erläutert werden.
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Einerseits
ist es möglich,
dass bei abgenommenem Bereich oder Deckel der Ausgang der Entleerungsleitung
in das Gehäuse
hinein sichtbar ist. Dazu sollte dieser Ausgang kurz unterhalb des
abnehmbaren Bereichs liegen. So ist es möglich, ein Entleeren des Dampfgenerators
sowie das dabei hervortretende Wasser zu kontrollieren.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass
der abnehmbare Bereich bzw. Deckel die Dampfaustrittsöffnungen
zumindest teilweise oder bereichsweise abdecken oder verschließen kann.
So kann er eine Abdeckeinrichtung für diese bilden. Die Größe bzw.
ein Austrittsquerschnitt der Dampfaustrittsöffnungen können durch eine unterschiedliche
Lage oder Position der Abdeckeinrichtung oder durch verschiedene
Abdeckeinrichtungen verändert
werden. Dabei ist vorteilhaft vorgesehen, dass das Gehäuse bis
auf die Dampfaustrittsöffnungen
sowie die Eintritte und Austritte der vorgenannten Entleerungsleitungen
oder Dampfzuleitungen geschlossen ist. So kann sichergestellt werden,
dass Dampf nur zu den Dampfaustrittsöffnungen aus dem Gehäuse kommt.
Hierbei kann mittels einer vorgenannten Abdeckeinrichtung die Richtung
sowie die Dampfmenge beeinflusst werden.
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Beispielsweise
können
mindestens zwei Gruppen von Dampfaustrittsöffnungen vorgesehen sein. Sie
können
an gegenüberliegenden
Bereichen des Gehäuses
angeordnet sein, insbesondere an gegenüberliegenden Seiten. Seitliche
Austrittsrichtungen aus dem Gehäuse
haben den Vorteil, dass der Dampf nicht direkt in die Mitte des
Inneren der Dampfkabine strömt,
wo sich in der Regel Personen aufhalten. An einer Wand der Dampfkabine
entlang kann sich der Dampf besser verteilen, wodurch auch eine
Verbrühungsgefahr
gesenkt wird.
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Die
Abdeckeinrichtung kann einstückig
ausgebildet sein und die Dampfaustrittsöffnungen teilweise verdecken.
So kann sie leicht hergestellt und gehandhabt werden. Die Abdeckeinrichtung
kann Abdeckbereiche aufweisen. Mittels dieser Abdeckbereiche können die
Dampfaustrittsöffnungen
abgedeckt oder verschlossen werden.
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Die
Dampfaustrittsöffnungen
sind vorteilhaft gleichartig ausgebildet. Die Abdeckeinrichtung
kann ebenso vorteilhaft so ausgebildet sein, dass sie die Dampfaustrittsöffnungen
unterschiedlich stark abdecken oder ver schließen kann. Dazu kann die Abdeckeinrichtung
in verschiedenen Positionen an dem Gehäuse angeordnet werden. In diesen
verschiedenen Positionen können
Dampfaustrittsöffnungen
unterschiedlich stark abgedeckt sein. So ist eine Regelung der in
die Kabine austretenden Dampfmenge sowie der Dampfrichtung möglich. Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass eine Abdeckeinrichtung in einer ersten
Position eine erste Gruppe von Dampfaustrittsöffnungen verdeckt und eine
zweite Gruppe offenlässt.
In einer zweiten Position kann die Abdeckeinrichtung die erste Gruppe
offen lassen und die zweite Gruppe von Dampfaustrittsöffnungen
verdecken. Sie braucht sozusagen also nur umgedreht werden, um verschiedene
Gruppen von Dampfaustrittsöffnungen freizugeben
oder zu verdecken.
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Vorzugsweise
werden seitliche Austrittsöffnungen
vorgesehen. Es können
aber auch noch zusätzlich Öffnungen
nach vorne vorgesehen werden.
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Eine
Möglichkeit
einer Ausbildung für Dampfaustrittsöffnungen
sowie eine Abdeckung derselben kann längliche oder schlitzförmige Öffnungen vorsehen.
Schlitze sollten parallel zueinander verlaufen. Hier ist es auch
möglich,
die Abdeckeinrichtung in Richtung der Schlitze aufsteckbar oder
aufschiebbar auszubilden. So kann eine Regulierung der Querschnitte
der Dampfaustrittsöffnungen
erfolgen.
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Des
weiteren wird die Aufgabe gelöst
durch eine eingangs genannte Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
17, welche eine Halterung in dem Gehäuse für Aromaträger oder dergleichen aufweist.
Die Halterung weist mindestens eine Aufnahme auf für den Aromaträger. Vorzugsweise
liegt die Aufnahme zwischen der Dampfzuleitung und dem Dampfaustritt.
Die Aufnahme sollte möglichst
nahe bei der Dampfzuleitung in das Gehäuse liegen, so dass eine Herauslösung des
Aromas möglichst
direkt und vollständig
erfolgt.
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Es
können
auch Dampfführungseinrichtungen
vorgesehen sein, die mindestens einen Teil des Dampfes direkt über den
Aromaträger
führen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, die Halterung
beweglich bzw. bewegbar auszugestalten. So kann sie beispielsweise
aus dem Gehäuse
entnommen werden. Ein solches Entnehmen ist besonders vorteilhaft
nach oben durch eine Öffnung
möglich.
Eine solche Öffnung kann
durch einen vorgenannten Deckel bzw. eine vorgenannte Abdeckeinrichtung
verschlossen werden. Dies ist somit eine weitere vorteilhafte Funktion der
vorgenannten Abdeckeinrichtung, nämlich die Möglichkeit der Entnahme der
Halterung oder die Befüllung
mit Aromaträger.
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Die
Halterung kann so ausgebildet sein, dass sie in verschiedenen Stellungen
oder Positionen in das Gehäuse
eingesetzt werden kann. Dazu kann sie beispielsweise spiegelsymmetrisch
ausgebildet sein.
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Des
weiteren kann die Halterung nicht nur eine, sondern mehrere, beispielsweise
zwei, Aufnahmen für
Aromaträger
aufweisen. Diese Aufnahmen sind vorteilhaft unterschiedlich ausgebildet.
Eine Aufnahme kann beispielsweise schalenartig für flüssige Aromaträger ausgebildet
sein. Eine weitere Aufnahme kann gitterartig oder netzartig ausgebildet
sein für feste
Aromaträger.
Näheres
hierzu findet sich auch in der vorbeschriebenen
DE 102 59 260.8 . Im Rahmen der Erfindung
ist die Halterung ein Bauteil bzw. einstückig. Sie kann derart in zwei
Stellungen bzw. entsprechend vielen Stellungen in das Gehäuse eingesetzt
werden, dass jeweils eine Aufnahme an derselben Stelle ist. Insbesondere
ist dies, wie zuvor beschrieben, nahe an der Dampfzuleitung.
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Des
weiteren ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Aufnahme unterhalb
der Dampfaustrittsöffnungen liegt.
So wird erreicht, dass der Dampfdurchfluss nicht allzu sehr behindert
wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
eine Aromazuleitung in das Gehäuse
führt.
Diese kann besonders vorteilhaft für flüssige Aromaträger vorgesehen
sein und über einer
entsprechende Aufnahme in der Halterung enden bzw. in das Gehäuse münden. Die
Aromazuleitung kann auf gleicher Höhe oder unterhalb der Dampfzuleitung
liegen.
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Zur
Verbesserung der Funktionalität
der Vorrichtung kann vorgesehen sein, dass in vertikaler Richtung
gesehen der Ausgang der Entleerungsleitung und die Dampfzuleitung
nebeneinander liegen. So kann verhindert werden, dass schmutziges
Wasser aus der Entleerungsleitung in die Dampfzuleitung tropft.
Zusätzlich
kann noch eine Trennwand dazwischen vorgesehen sein, welche auch
ein seitliches Spritzen vermeidet. Eine ähnliche Trennwand kann zwischen
den Dampfaustrittsöffnungen
und dem Ausgang der Entleerungsleitung vorgesehen sein. So kann
vermieden werden, dass heißes
und schmutziges Wasser aus der Entleerungsleitung durch Spritzen
aus den Dampfaustrittsöffnungen
heraustritt und in die Dampfkabine gelangt. Mit diesen Trennwänden kann
die oben genannte Dampfführung
ausgebildet werden.
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Die
Vorrichtung bzw. das Gehäuse
ist vorteilhaft zur Anbringung an einer Wand ausgebildet. Dies kann
eine Wand einer Dampfkabine sein, vorteilhaft die hintere Wand.
Es kann vorgesehen sein, dass sämtliche
Zuleitungen in das Gehäuse
hinein und Ableitungen aus dem Gehäuse heraus, bis auf die Dampfaustrittsöffnungen,
durch die Wand hindurch verlaufen. So sind sie nicht sichtbar und
stören
nicht. Die Dampfaustrittsöffnungen
sind vorteilhaft zu beiden Seiten hin vorgesehen.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne
Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung der
Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
wird im folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 einen schrägen Schnitt
durch eine Vorrichtung mit einem Gehäuse zum Dampfaustritt,
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2 eine Schrägansicht
des abgenommenen Deckels für
das Gehäuse
aus 1,
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3 eine Frontansicht des
Schnitts aus 1, und
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4 eine Schrägdarstellung
der herausgenommenen Halterung nach 1.
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Detaillierte
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist ein Gehäuse 11 im
schrägen Schnitt
dargestellt. Das Gehäuse 11 weist
ein Gehäuseinneres 12 auf,
welches von einem Deckel 14 nach oben zu abgedeckt ist.
Eine Gehäuserückseite 13 sowie
eine nicht dargestellte vordere Gehäuseseite sind dabei bis an
den umlaufenden Rand des Deckels 14 hochgezogen. Dies ergibt
sich vor allem aus der Schrägdarstellung
des Deckels allein nach 2.
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In
das Gehäuse 11 münden durch
die Gehäuserückseite 13 ein
Dampfzutritt 16 und eine Entleerung 18 mit einer
Entleerungsleitung 19, welche von einem Dampfgenerator
heranführt.
Dampf, der zum Dampfzutritt 16 eingeleitet wird, tritt
zu den Dampfaustrittsöffnungen 22,
welche Schlitzform aufweisen, theoretisch möglicherweise nach links und nach
rechts aus dem Gehäuse 11 aus.
Die Dampfaustrittsöffnungen 22 in
Schlitzform werden durch Stege 23, welche von unten nach
oben verlaufen und leicht verjüngend
ausgebildet sein können,
gebildet.
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Nach
unten zu führt
ein Ablauf 25 aus dem Gehäuse 11 in eine nicht
dargestellte Ablaufleitung, welche beispielsweise zu einem Abfluss
oder einem Siphon führen
kann, welcher für
die Dampfkabine vorgesehen sein kann. Wie zu erkennen ist, insbesondere
auch aus 3, ist der
Ablauf 25 am tiefsten Punkt des Gehäuses 11 angeordnet.
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Von
dem Gehäusedeckel 14 ragen
nach unten weitere Stege 27 ab, welche auf einer Seite
genau entsprechend den schlitzförmigen
Dampfaustrittsöffnungen 22 entsprechend
ausgebildet sind und zwischen die Stege 23 greifen. Die
Stege 27 sind, wie aus den 1 und 2 zu erkennen ist, an einer
Seite des Deckels 14 als lange Stege 27a ausgebildet.
Ihre Länge
entspricht genau derjenigen der schlitzförmigen Dampfaustrittsöffnungen 22,
so dass sie diese beim aufgesteckten Zustand gemäß 1 vollständig auffüllen und verschließen. Zur
besseren Verschließung
der schlitzförmigen
Dampfaustrittsöffnungen 22 ist
hinter den Stegen 27, vorzugsweise einstückig, eine
Platte 28 angeformt. Diese deckt die Dampfaustrittsöffnungen
vollständig
ab.
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An
der anderen Seite des Deckels 14 sind die Stege als kurze
Stege 27b ausgebildet. Sie ragen somit nur ein kleines
Stück in
die Schlitze 22 hinein. Dadurch ist es möglich, wie
aus 1 zu ersehen ist, dass
die Dampfaustrittsöffnungen 22 zu
einer Seite hin, nämlich
zur rechten, im wesentlichen frei bleiben und dort Dampf austreten
kann. Zur anderen Seite, in diesem Fall zur linken, sind die Dampfaustrittsöffnungen
verschlossen. Dampf tritt also aus dem Gehäuse 11 nur zur rechten
Seite hin aus.
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Des
weiteren verlaufen von dem Deckel 14 nach unten mehrere
Trennwände 30a, 30b und 30c. Die
Trennwand 30b dient dazu, wie aus den 1 und 3 zu
erkennen ist, zu verhindern, dass austretendes heißes und
verschmutztes Wasser aus der Entleerung 18 beispielsweise
in den rechten Gehäusebereich
spritzt. Die Trennwände 30a und 30c dienen dazu;
das Herausspritzen von Wasser aus der Entleerung 18 durch
die linken Dampfaustrittsöffnungen 22 für den Fall
zu vermeiden, dass diese nicht durch die Stege 27 des Deckels 14 verdeckt,
sondern offen sind. Dabei ist es auch möglich, die mittlere Trennwand 30b ein
Stück weiter
nach unten zu führen.
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In
das Innere des Gehäuses
ist eine Halterung 35 als separates Teil eingesetzt. Sie
weist an sich Kreuzform auf. Nach rechts zu weist sie eine Aufnahme 37 auf
mit einer Art Aufnahmeschale 38. Die Aufnahmeschale 38 ist
flach ausgebildet. Nach unten zu ist ein Aufnahmegitter 40 vorgesehen.
Wie insbesondere aus 4 zu
entnehmen ist, ist die Halterung 35 von den Außenabmessungen
her symmetrisch zu einer gestrichelt dargestellten schrägen Symmetrieachse 41.
Das bedeutet, die Halterung 35 kann zum einen so eingesetzt
werden wie in 1 und 3 dargestellt, also mit waagerecht
nach rechts weisender Aufnahme 37 und Aufnahmeschale 38. Des
weiteren kann sie bei abgenommenem Deckel 14 nach oben
aus dem Gehäuse 11 entnommen
werden und so verdreht eingesetzt werden, dass das Aufnahmegitter 40 waagerecht
nach rechts weist.
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Im
dargestellten Fall können
flüssige
Aromaträger,
wie sie beispielsweise aus der
DE
102 59 260.8 bekannt sind, eingefüllt werden. Diese kön nen aus
der Aromazuleitung
42 von außen über eine spezielle Vorrichtung
eindosiert werden. Eine Eindosierung von flüssigem Aromaträger über die
Aromazuleitung
42 kann entweder von einem in der Dampfkabine
angeordneten Aromabehälter
erfolgen, und zwar automatisch. Alternativ kann die Aromazuleitung
42 zu
einem weiter oben liegenden Einfüllstutzen
oder dergleichen führen, über welchen
von Hand ein flüssiger
Aromaträger
eindosiert werden kann. Andererseits kann bei einem Aufnahmegitter
40 ein Festkörper als
Aromaträger
eingesetzt werden. Beispielsweise sind dies Blütenblätter oder dergleichen.
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Aus 3 ist insbesondere zu entnehmen, wie
im dargestellten eingebauten Zustand des Gehäuses 11 die Höhenverhältnisse
der Eintritte in das Gehäuse
sowie der Austritte aus dem Gehäuse
verteilt sind. Dazu sind jeweils gestrichelt dargestellte Höhenlinien
eingezeichnet, und zwar für
jeden tiefsten Punkt eines Eintritts oder Austritts, sowie für den höchsten Punkt
der Dampfaustrittsöffnungen 22.
Des weiteren ist strichpunktiert die höchstmögliche Stauhöhe dargestellt,
die sich bei den gegebenen Querschnitten, insbesondere dem Verhältnis Zulaufmengenquerschnitt
zu Ablaufmengenquerschnitt, einstellen kann. Der Dampfzutritt 16 befindet
sich um die Strecke b über
dieser höchstmöglichen
Stauhöhe, die
Entleerung 18 um die Strecke a. So kann ein Rückfluss
von Schmutzwasser zu einer Frischwasserversorgung sicher vermieden
werden.
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Es
wird daraus deutlich, dass der Ablauf 25 an der tiefsten
Stelle des Gehäuses 11 angeordnet ist.
Somit läuft
sämtliches
darin befindliches Wasser eigentlich vollständig ab. Sollte nun aus irgendeinem Grund
der Ablauf 25 verstopft sein, so würde selbstverständlich das
Wasser, insbesondere aus der Entleerung 18, in das Gehäuse 11 eintreten
und im Gehäuseinneren 12 ansteigen.
Sobald es die Unterkante der Dampfaustrittsöffnungen 22 erreicht,
würde es dort
herausfließen.
Insofern ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen sowie allgemein
gültig
für die Erfindung
zu beachten, dass zwar ein Teil der Dampfaustrittsöffnungen 22 verschlossen
sein kann. Ein anderer Teil, insbesondere etwa die Hälfte, ist
immer offen. Dies dient zum einen dazu, dass sich kein Überdruck
durch eintretenden Dampf aufbauen kann. Zum anderen dient es eben
dazu, dass anstauendes Wasser aus dem Gehäuse ablaufen kann.
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Zu
verhindern ist auf alle Fälle,
dass im Falle einer Unterdrucksituation in dem Wasserversorgungsnetz
eine Rücksaugung
von Schmutzwasser sowohl über
die Entleerung 18 als auch den Dampfzutritt 16 sicher
verhindert wird. Insofern ist es von Bedeutung, wie durch die mittels
Strichelung dargestellten Höhenniveaus
verdeutlicht wird, dass der volle Querschnitt der Dampfaustrittsöffnungen
22 zum Ablauf von angestautem Wasser dienen kann, bevor Wasser in
den Dampfzutritt 16 gelangen kann.
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Des
weiteren ist zu erkennen, dass die Entleerung 18 sogar
noch höher
liegt als der Dampfzutritt 16. Wichtig ist, dass die Entfernungen
a und b, wie sie in 3 eingezeichnet
sind, ein gewisses Mindestmass einhalten müssen und vorzugsweise gleich
sein können.