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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine mikroporöse Membran auf Cellulosebasis
und ein umweltfreundliches Verfahren zu deren Herstellung. Die erfindungsgemäße Membran
zeichnet sich aufgrund des spezifischen Aufbaus insbesondere durch
eine hohe Filtrationsleistung und eine hohe Filtrationsstandzeit
aus.
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Im
Stand der Technik sind symmetrische Membranen auf Cellulosebasis
(vgl.
DE 44 38 381
A1 ) und asymmetrische Membranen auf Basis synthetischer
Polymere, wie Polysulfonpolymere, bekannt (vgl.
EP 1 118 377 A2 ).
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Membranen
mit asymmetrischer Struktur sind durch einen Porengrössengradienten über die
Membrandicke gekennzeichnet. Üblicherweise
besitzen asymmetrische Membranen die Poren mit den kleinsten Durchmessern
auf der für
die Herstellung verwendeten Unterlage abgewandten Seite ("Luft- oder Gasseite") und die Poren mit
den größten Durchmessern
auf der der Unterlage zugewandten Seite der Membran. Bei asymmetrischen
Membranen verläuft
die Porengrössenzunahme über die
Membrandicke im allgemeinen graduell. Symmetrische Membranen weisen
einen im wesentlichen konstanten Porendurchmesser über die
gesamte Dicke der Membran auf. Eine Region mit Poren konstanter
Grösse
wird als isotrope Region bezeichnet.
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US
2003/0038081 A1 beschreibt Cellulose-Membranen mit asymmetrischer
Struktur mit einer ersten porösen
Schicht und einer zweiten porösen
Schicht und einer porösen
Trägerstruktur
zwischen der ersten und zweiten porösen Schicht. Ferner ist in
US 2003/0038081 A1 eine Membran beschrieben, die eine sogenannte „funnel-with-a-neck"-Struktur mit sowohl
einer asymmetrischen als auch einer isotropen Region aufweist, wobei
die Poren in dieser isotropen Region eine konstante Porengrösse aufweisen.
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EP 0 723 993 B1 beschreibt
eine Celluloseacetatlösung,
die einen Ester mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen als Lösungsmittel
umfaßt,
und ein Verfahren zur Herstellung eines Celluloseacetatfilms unter
Verwendung dieser Celluloseacetatlösung.
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DE 199 25 929 C2 beschreibt
eine Mikrofiltrationsmembran auf Basis von Celluloseacetat, die
hydrophile synthetische Kieselsäure
enthält,
und ein herkömmliches
Verfahren zur Herstellung dieser Kieselsäure-enthaltenden Membran.
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Der
vorliegenden Erfindung liegen die Aufgaben zugrunde, eine Membran
auf Cellulosebasis, die eine ausgezeichnete Filtrationsleistung
und Standzeit aufweisen soll, und ein besonders umweltfreundliches
Verfahren zur Herstellung einer derartigen Membran bereitzustellen.
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Diese
Aufgaben werden durch die in den Ansprüchen gekennzeichneten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung gelöst.
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Insbesondere
stellt die vorliegende Erfindung eine mikroporöse Membran auf Cellulosebasis
mit einer (integralen) porösen
Schutzschicht als erster Membranoberfläche und einer (integralen)
porösen
Schutzschicht als zweiter Membranoberfläche und einer porösen schwammartigen
Struktur zwischen diesen beiden Schutzschichten bereit, wobei die
schwammartige Struktur aus zwei isotropen Regionen besteht, und
die Poren der ersten isotropen Region, die der ersten Membranoberfläche benachbart
ist, kleiner als die Poren in der Schutzschicht, die die erste Membranoberfläche darstellt,
aber größer als
die Poren der zweiten isotropen Region sind, und die Poren der zweiten
isotropen Region kleiner als die Poren in der Schutzschicht sind,
die die zweite Membranoberfläche
darstellt.
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Unter „(integralen)
porösen
Schutzschichten" versteht
man im Rahmen der vorliegenden Erfindung, daß die porösen Schutzschichten ein integraler
Bestandteil der Membranstruktur sind. Dies bedeutet, daß sich die
(integralen) porösen
Schutzschichten im Laufe des erfindungsgemäßen Verfahrens an der Oberseite
der mikroporösen
Membran bzw. an der der Unterlage zugewandten Seite ausbilden, ohne
gesondert aufgebracht werden zu müssen. In gleicher Weise bilden
sich die spezifischen isotropen Regionen im Laufe des erfindungsgemäßen Verfahrens
aus.
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Die
relativen Ausdrücke „kleinere
Poren" und „größere Poren" sind im Rahmen der
vorliegenden Erfindung so zu verstehen, daß die Poren einen kleineren
bzw. größeren mittleren
Porendurchmesser aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße mikroporöse Membran
weist zwischen der Oberseite der Membran (benachbart zur ersten
isotropen Region) und der Unterseite der Membran (benachbart zur
zweiten isotropen Region) eine derartige Struktur auf, daß die Poren
der ersten Membranoberfläche
im allgemeinen größer sind
als die Poren der zweiten Membranoberfläche. Die erfindungsgemäße mikroporöse Membran
ist beispielsweise zur Filtration von Fluiden im Mikrofiltrationsbereich
besonders gut geeignet.
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Die
Porendichte, d.h. die Anzahl von Poren pro Flächeneinheit (die Porendichtebestimmung
erfolgt visuell an rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen), in
den porösen
Schutzschichten liegt vorzugsweise in einem Bereich von 1·104 bis 1·106 Poren/mm2. Die
Porendichte in der porösen
Schutzschicht, die die erste Membranoberfläche darstellt (Gasseite), liegt
vorzugsweise in einem Bereich von 1·104 bis
5·105 Poren/mm2. Die
Porendichte in der porösen
Schutzschicht, die die zweite Membranoberfläche darstellt (Seite der Unterlage),
liegt vorzugsweise in einem Bereich von 3·105 bis
1·106 Poren/mm2. Besonders
bevorzugt liegt die Porendichte in der porösen Schutzschicht, die die
erste Membranoberfläche
darstellt, in einem Bereich von 3·104 bis 3·105 Poren/mm2 und die
Porendichte in der porösen
Schutzschicht, die die zweite Membranoberfläche darstellt, in einem Bereich
von 4·105 bis 7,5·105 Poren/mm2.
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Die
Poren in der porösen
Schutzschicht, die die erste Membranoberfläche darstellt, weisen vorzugsweise
einen mittleren Durchmesser in einem Bereich von 0,4 μm bis 15 μm, besonders
bevorzugt von 0,8 μm bis
5,0 μm auf.
Die Poren in der porösen Schutzschicht,
die die zweite Membranoberfläche
darstellt, weisen vorzugsweise einen mittleren Durchmesser in einem
Bereich von 0,1 μm
bis 3,0 μm,
besonders bevorzugt von 0,5 μm
bis 2,0 μm
auf.
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Die
schwammartige Struktur der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
besteht aus zwei diskreten aber integral angeordneten isotropen
Regionen mit jeweils im wesentlichen einheitlicher Porengrösse, die sich
an der Grenze bzw. dem Übergang
zwischen der ersten isotropen Region und der zweiten isotropen Region
sprunghaft ändert.
Der hier verwendete Ausdruck „isotrope
Region" steht allgemein
für eine
Region im Inneren der mikroporösen
Membran, die im wesentlichen eine konstante bzw. einheitliche (mittlere)
Porengröße aufweist.
Die Poren in den (beiden) isotropen Regionen unterscheiden sich,
bezogen auf den mittleren Porendurchmesser, vorzugsweise um einen
Faktor von 1,4 bis 16, besonders bevorzugt um einen Faktor von 2 bis
12 und am meisten bevorzugt um einen Faktor von 2,5 bis 6. Der mittlere
Porendurchmesser in der ersten isotropen Region liegt in einem Bereich
von etwa 0,05 μm
bis etwa 0,30 μm
(Gasseite). Der mittlere Porendurchmesser in der zweiten isotropen
Region liegt in einem Bereich von etwa 0,20 μm bis 0,80 μm (Unterlagenseite).
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In
der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
macht eine der isotropen Regionen vorzugsweise 20% bis 80%, besonders
bevorzugt 40% bis 60%, und am meisten bevorzugt etwa 50% der Dicke
der porösen schwammartigen
Struktur aus.
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Die
erfindungsgemäße mikroporöse Membran
kann in einer Gesamtdicke (nach Trocknen) in einem Bereich von etwa
5 μm bis
etwa 1000 μm
hergestellt werden, wobei eine Gesamtdicke von 20 μm bis 500 μm bevorzugt
ist und eine Gesamtdicke von 60 μm
bis 180 μm
besonders bevorzugt ist. Die porösen
Schutzschichten der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
weisen als Monolayer eine Dicke von < 1 μm
auf.
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Die
erste bzw. die zweite isotrope Region der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
weist eine Dicke in einem Bereich von 15 μm bis 200 μm auf, wobei eine Dicke von
20 μm bis
160 μm bevorzugt
ist und eine Dicke in einem Bereich von 30 μm bis 90 μm besonders bevorzugt ist. Die
erste und die zweite isotrope Region zusammen weisen eine Dicke
in einem Bereich von 80 μm
bis 250 μm
auf, wobei eine Dicke von 90 μm
bis 190 μm
bevorzugt ist.
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Die
erfindungsgemäße mikroporöse Membran
auf Cellulosebasis ist eine mikroporöse Membran, die im wesentlichen
aus einem Material auf Cellulosebasis aufgebaut ist. Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße mikroporöse Membran
auf Cellulosebasis ausschließlich
aus einem Material auf Cellulosebasis und gegebenenfalls üblichen
Additiven aufgebaut. Bevorzugte Materialien auf Cellulosebasis sind
Celluloseester, wie Celluloseacetat, Cellulosepropionat, Cellulosebutyrat,
Celluloseacetobutyrat, Celluloseacetopropionat, Cellulosenitrat,
etc., oder Gemische davon. Regenerierte Cellulose, die aus einer
nachträglichen
Verseifung von Celluloseacetaten hergestellt wird, ist auch ein
bevorzugtes Material für
die erfindungsgemäße mikroporöse Membran.
Bevorzugte Celluloseester sind Celluloseacetate, wobei Cellulosetriacetat,
Cellulosediacetat und Gemische aus Cellulosetriacetat und Cellulosediacetat
besonders bevorzugt sind.
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Das
Gewichtsmittel des Molekulargewichts (Mw)
des Materials auf Cellulosebasis, wie ein Celluloseacetat aus Cellulosediacetat
und Cellulosetriacetat, liegt üblicherweise
in einem Bereich von 1·105 bis 5·105 g/mol.
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Vorzugsweise
ist das Material auf Cellulosebasis ein Gemisch aus Cellulosetriacetat
mit einem Acetylierungsgrad bzw. Essigsäuregehalt in einem Bereich
von ungefähr
58% bis 62,5% und Cellulosediacetat mit einem Acetylierungsgrad
in einem Bereich von 51% bis ungefähr 57%, wobei ein Gewichtsverhältnis von
Cellulosetriacetat : Cellulosediacetat von 1,5 : 1 bis 0,8 : 1 besonders
bevorzugt ist.
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Zur
Stabilisierung der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran,
beispielsweise zur Steigerung der mechanischen Festigkeit, kann
ein Verstärkungsmaterial,
wie ein Vliesmaterial, in die Membran integriert sein. Das Verstärkungsmaterial
kann beispielsweise eine Netzstruktur, eine Gitterstruktur oder
eine Gewebestruktur aus üblichen
Materialien aufweisen. Geeignete Verstärkungsmaterialien sind alle
Materialien, die in Verbindung mit dem Membranpolymeren keine Diffusionskanäle bilden.
Vorzugsweise wird als Verstärkungsmaterial für die Membran
ein Faservlies aus Polymeren verwendet.
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Ferner
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der
vorstehend beschriebenen mikroporösen Membran bereit, umfassend
die Schritte:
- (a) Herstellen einer homogenen
Gießlösung, die
ein Material auf Cellulosebasis umfaßt, die mindestens ein leichtflüchtiges
Lösungsmittel
für das
Material auf Cellulosebasis und mindestens ein flüchtiges
Nicht-Lösungsmittel
für das
Material auf Cellulosebasis enthält,
- (b) Gießen
der Gießlösung auf
eine Unterlage zu einem dünnen
Film unter einem inerten Gas bei einer vorbestimmten Temperatur,
gegebenenfalls Auftragen eines Verstärkungsmaterials, wie eines
Netzes oder Gewebes,
- (c) Abdampfen des leichtflüchtigen
Lösungsmittels
und des flüchtigen
Nicht-Lösungsmittels
unter einer kontrolliert zusammengesetzten Atmosphäre, die
mindestens das leichtflüchtige
Lösungsmittel,
das flüchtige Nicht-Lösungsmittel und das inerte
Gas umfaßt,
bis zur Ausbildung einer weißen
Oberfläche
auf der Oberseite der sich aus dem Gießlösungsfilm bildenden mikroporösen Membran
und
- (d) Trocknen der gebildeten mikroporösen Membran durch Überströmen der
Membranoberfläche
mit dem inerten Gas.
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Unter
einem inerten Gas wird ein Gas oder ein Gasgemisch verstanden, das
keine Stoffe enthält,
die mit den Komponenten der Gießlösung reagieren
oder zur Ausfällung
eines Polymers aus der Gießlösung führen. Derartige
Stoffe wären
beispielsweise Wasser oder Alkohole.
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Nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird im Gegensatz zu üblichen,
beispielsweise in US 2003/0038081 A1 beschriebenen asymmetrischen
Membranen, eine mikroporöse
Membran erhalten, deren Poren mit größten Durchmessern sich auf
der der Unterlage gegenüberliegenden
Seite und deren Poren mit den kleinsten Durchmessern sich auf der
der Unterlage zugewandten Seite befinden.
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Hinsichtlich
der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren mikroporösen
Membran wird auf die vorstehenden Definitionen verwiesen.
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Die
in Schritt (a) beschriebene homogene Gießlösung kann zusätzlich zu
dem Material auf Cellulosebasis, dem mindestens einen leichtflüchtigen
Lösungsmittel
für das
Material auf Cellulosebasis und dem mindestens einen flüchtigen
Nicht-Lösungsmittel
für das
Material auf Cellulosebasis noch übliche Additive für Membrangießlösungen,
beispielsweise Glycerin und/oder Polyethylen-glycol, oder Plastifizierungsmittel,
wie Dimethylphthalat, Diethylphthalat, Dibutylphthalat oder Dioctylphthalat,
etc., enthalten. Die homogene Gießlösung kann durch ein übliches
Verfahren, beispielsweise durch Dispergieren eines Gemischs aus
einem Material auf Cellulosebasis und mindestens einem leichtflüchtigen
Lösungsmittel
für eine
zur Bildung einer gelpartikelfreien, trüben Lösung ausreichenden Zeit, im
allgemeinen 30 Minuten bis 5 Stunden, durch nachfolgende Tieftemperatursolvatation,
wie auch in
EP 0 723
993 B1 unter [0054] bis [0059] beschrieben, und anschließendes Abmischen
mit mindestens einem flüchtigen
Nicht-Lösungsmittel
hergestellt werden. Bei Verwendung von beispielsweise zwei verschiedenen
Materialien auf Cellulosebasis, wie Cellulosetriacetat und Cellulosediacetat,
ist es bevorzugt, die Materialien auf Cellulosebasis getrennt voneinander
in einem geeigneten leichtflüchtigen
Lösungsmittel
zu dispergieren, die beiden derart gebildeten Lösungen anschließend zu
vereinen und mit mindestens einem flüchtigen Nicht-Lösungsmittel auf eine gewünschte Endkonzentration
an Material auf Cellulosebasis, bezogen auf die gesamte Gießlösung, einzustellen.
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Eine
geeignete Konzentration an Material auf Cellulosebasis in der Gießlösung liegt
in einem Bereich von etwa 3 bis etwa 20 Gew.-%, bezogen auf die
gesamte Gießlösung, wobei
eine Konzentration von 4 bis 18 Gew.-% bevorzugt ist. Am meisten
bevorzugt liegt die Konzentration an Material auf Cellulosebasis
in der Gießlösung in
einem Bereich von 5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Gießlösung.
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Das
leichtflüchtige
Lösungsmittel
ist ein Lösungsmittel,
das geeignet ist, ein Material auf Cellulosebasis, insbesondere
ein Cellulosetriacetat, ein Cellulosediacetat oder ein Gemisch aus
einem Cellulosetriacetat und einem Cellulosediacetat, zu lösen, und
weist einen Siedepunkt in einem Bereich von etwa 20°C bis etwa 65°C, vorzugsweise
25°C bis
60°C, und
am meisten bevorzugt 27°C
bis 35°C
auf. Vorzugsweise ist das leichtflüchtige Lösungsmittel halogenfrei. Bei
Verwendung eines halogenfreien leichtflüchtigen Lösungsmittels für das Material
auf Cellulosebasis kann ein besonders umweltfreundliches Verfahren
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Membran bereitgestellt
werden.
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Geeignete
leichtflüchtige
Lösungsmittel
(vorzugsweise halogenfreie leichtflüchtige Lösungsmittel) mit einem Siedepunkt
in einem Bereich von etwa 20°C
bis etwa 65°C,
vorzugsweise etwa 25°C
bis etwa 60°C, sind
Ester aliphatischer Carbonsäuren
mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, wie Methylacetat (Siedepunkt: 57°C) und Methylformiat
(Siedepunkt: 32°C),
wobei Methylformiat besonders bevorzugt ist. Das leichtflüchtige Lösungsmittel
wird üblicherweise
in 30 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise in 40 bis 75 Gew.-% und am meisten
bevorzugt in 50 bis 70 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Gießlösung, verwendet.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ausschließlich Methylformiat
(im Rahmen der vorstehenden Definition) als leichtflüchtiges
Lösungsmittel
für das
Material auf Cellulosebasis verwendet.
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Das
flüchtige
Nicht-Lösungsmittel
ist eine Flüssigkeit,
die nicht geeignet ist, ein Material auf Cellulosebasis, wie Cellulosetriacetat,
Cellulosediacetat oder ein Gemisch davon, vollständig zu lösen, und weist einen Siedepunkt
von nicht weniger als 60°C,
vorzugsweise etwa 60°C
bis etwa 150°C,
besonders bevorzugt etwa 70°C
bis etwa 110°C,
auf. Das flüchtige
Nicht-Lösungsmittel
ist vorzugsweise halogenfrei.
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Geeignete
flüchtige
Nicht-Lösungsmittel
sind beispielsweise Wasser, Alkohole, wie Methanol, Ethanol und
Propanole, wie Isopropanol, Butanole, Amylalkohol, Hexanole, Heptanole
und Octanole, substituierte bzw. unsubstituierte Alkane, wie Hexan,
Heptan, Octan und Nitropropan, Ketone, Carbonsäuren, Ether und Ester, wobei
Wasser (Siedepunkt: 100°C),
2-Propanol (Siedepunkt: 82°C)
und ein Gemisch aus Wasser und 2-Propanol besonders bevorzugt sind.
Das flüchtige
Nicht-Lösungsmittel
wird üblicherweise
in einem Bereich von 5 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise in einem Bereich
von 10 bis 45 Gew.-% und am meisten bevorzugt in einem Bereich von
15 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Gießlösung, verwendet.
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Die
Verwendung der spezifischen Kombination aus dem leichtflüchtigen
Lösungsmittel
und dem flüchtigen
Nicht-Lösungsmittel
ist einer der wesentlichen Faktoren für die Ausbildung der spezifischen
erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
mit zwei isotropen Regionen, die überraschenderweise die vorstehend
beschriebene Struktur mit der spezifischen Porengrößenverteilung
aufweisen.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
die Gießlösung ein
Cellulosematerial-Gemisch aus Cellulosetriacetat und Cellulosediacetat,
Methylformiat als leichtflüchtiges
Lösungsmittel
und ein Gemisch aus 2-Propanol und Wasser als flüchtiges Nichtlösungsmittel,
wobei gegebenenfalls Glycerin als Additiv zugegeben werden kann.
Eine derartige Gießlösung, die
eine mikroporöse Membran
mit ausgezeichneten Eigenschaften ergibt, enthält 3,3 Gew.-% Cellulosetriacetat, 3,3 Gew.-% Cellulosediacetat,
63,271 Gew.-% Methylformiat, 16,45 Gew.-% 2-Propanol und 13,678
Gew.-% Wasser, und gegebenenfalls bis zu 0,5 Gew.-% Glycerin, bezogen
auf die Summe aller anderen Komponenten der Gießlösung.
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Das
Gießen
bzw. Auftragen der Gießlösung in
Schritt (b) findet in üblicher
Weise, vorzugsweise auf einer ebenen Unterlage, wie einer Glasplatte,
statt. Die Gießlösung kann
beispielsweise mittels eines Ziehschlittens mit definierter Geschwindigkeit
ausgezogen werden, wobei die gewünschte
Dicke des Gießfilms
je nach Anforderung eingestellt werden kann. Der in Schritt (b)
beschriebene dünne aufgebrachte
Film ist ein Film bzw. Naßfilm
mit einer Dicke in einem Bereich von etwa 500 μm bis etwa 2500 μm, vorzugsweise
etwa 800 μm bis
etwa 1500 μm
und am meisten bevorzugt etwa 1000 μm.
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Die
vorbestimmte Temperatur der Gießlösung und/oder
der Unterlage liegt üblicherwiese
in einem Bereich von 10°C
bis 40°C,
vorzugsweise 15°C
bis 30°C.
Die vorbestimmte Temperatur der Gießlösung und/oder der Unterlage
liegt besonders bevorzugt in einem Bereich von 12 bis 20°C. Die Temperatur
der Gießlösung und/oder
der Unterlage, auf der die Gießlösung aufgebracht
wird, ist dabei derart einzustellen, daß eine kontrollierte Verdampfung
des leichtflüchtigen
Lösungsmittels
und des flüchtigen
Nicht-Lösungsmittels
erzielt werden kann, so daß sich
die vorstehend beschriebene spezifische Struktur der erfindungsgemäßen Membran ausbilden
kann.
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Zum
Erreichen der spezifischen Struktur der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
ist die kontrolliert zusammengesetzte Atmosphäre in Schritt (c) des Verfahrens
zur Herstellung einer mikroporösen
Membran gezielt auszuwählen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurde festgestellt, daß eine kontrolliert
zusammengesetzte Atmosphäre,
die mindestens das leichtflüchtige
Lösungsmittel,
das flüchtige
Nicht-Lösungsmittel
und das inerte Gas umfaßt,
wesentlich für
die Ausbildung der spezifischen Struktur der erfindungsgemäßen Membran
ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
weist die kontrolliert zusammengesetzte Atmosphäre Methylformiat, Methylacetat,
2-Propanol, Ethanol und Wasser auf, wobei die kontrolliert zusammengesetzte Atmosphäre besonders
bevorzugt Methylformiat, Wasser und 2-Propanol enthält. Die
Temperatur der kontrolliert zusammengesetzten Atmosphäre wird üblicherweise
in einem Bereich von 10°C
bis 40°C
gehalten, wobei ein Bereich von 18°C bis 25°C bevorzugt ist, um die Bildung
der spezifischen Porengrössenverteilung
in der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
zu unterstützen.
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Die
Anwendung des spezifischen Abdampfschritts (c) in dem erfindungsgemäßen Verfahren
unter der vorstehend beschriebenen kontrolliert zusammengesetzten Atmosphäre ist wesentlich
für die
Ausbildung der spezifischen erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
mit zwei diskreten (isotropen) Regionen, die überraschenderweise eine unterschiedliche
mittlere Porengröße aufweisen.
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In
Schritt (c) des Verfahrens zur Herstellung einer mikroporösen Membran
steht der Ausdruck „bis
zur Ausbildung einer weißen
Oberfläche
auf der Oberseite der sich aus dem Gießlösungsfilm bildenden mikroporösen Membran" für einen
benötigten
Zeitraum, zu dem sich die Oberfläche
der entstehenden mikroporösen Membran
weiß verfärbt. Dieser
Zeitraum kann in Abhängigkeit
der Zusammensetzung der Gießlösung und
der Temperatur der Gießlösung und
der Temperatur der Unterlage variieren. Im allgemeinen beträgt dieser
Zeitraum unter üblichen
Produktionsbedingungen von 10 min bis 35 min.
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Das
in Schritt (d) beschriebene Trocknen der mikroporösen Membran
erfolgt vorzugsweise derart, daß ein
inertes Gas direkt über
die Oberfläche
der gebildeten Membran geleitet wird. Das verwendete inerte Gas kann
jedes übliche
Inertgas, beispielsweise ein Edelgas, wie Argon, oder Stickstoff,
sein. Stickstoff ist in dem erfindungsgemäßen Verfahren als Inertgas
bevorzugt. Die Temperatur des verwendeten Inertgasstroms, vorzugsweise
ein Stickstoffstrom, liegt in einem Bereich von etwa 20°C bis etwa
60°C, wobei
ein Bereich von 25°C bis
50°C bevorzugt
ist, um eine effiziente Entfernung des leichtflüchtigen Lösungsmittel und des flüchtigen Nicht-Lösungsmittels
zu erreichen.
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Die
porösen
Schutzschichten der erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
entstehen als Folge der begrenzten Löslichkeit des Materials auf
Cellulosebasis, beispielsweise Cellulosediacetat, in dem Nichtlösungsmittel.
Beim Abdampfen des an der Oberfläche
angereicherten Nichtlösungsmittels
bildet der gelöste
Anteil die Schutzschichten aus. Demnach entsteht die Schutzschicht
der Oberseite (Gasseite) am Ende der Membranbildung kurz vor der
Ausbildung der weissen Oberfläche,
indem der Anteil des in der Nichtlösungsphase gelösten Materials
die Oberfläche
partiell bedeckt. Die Bildung der der Unterlagenseite benachbarten
Schutzschicht, die weniger stark ausgeprägt ist, wird dadurch erklärt, daß das Nichtlösungsmittel
die Unterlagenseite nicht bedeckt, sondern nur in den Porenkanälen vorhanden
ist, bevor sie an der Oberfläche
austritt. Nur ein sehr kleiner Teil des gelösten Materials fällt aus
und verbreitert dadurch die Porenwände.
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Die
erfindungsgemäße mikroporöse Membran
läßt sich
durch das erfindungsgemäße Verfahren
auf sehr umweltfreundliche Weise auch ohne Verwendung eines halogenhaltigen
Lösungsmittel
für das
Material auf Cellulosebasis herstellen und ist insbesondere zur
Filtration von Fluiden im Mikrofiltrationsbereich, insbesondere
zur Vor- und Endfiltration von flüssigen Medien in der Industrie,
in Laboratorien und im Umweltbereich, ausgezeichnet geeignet. Je
nach Anwendungsbereich kann die erfindungsgemäße Membran sowohl unverstärkt als
auch verstärkt,
beispielsweise vliesverstärkt,
hergestellt werden.
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1 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme
der der kontrollierten Atmosphäre
ausgesetzten Oberseite (Gasseite) einer erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
(vgl. nachfolgendes Beispiel 2) in 2000-facher Vergrösserung.
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2 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme
der Unterlagenseite einer erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
(vgl. nachfolgendes Beispiel 2) in 2000-facher Vergrösserung.
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3 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme
des Membranquerschnitts einer erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
(vgl. nachfolgendes Beispiel 2) in 499-facher Vergrösserung,
wobei die Oberseite in der Abbildung der Gasseite und die Unterseite
in der Abbildung der Unterlagenseite entspricht.
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4 zeigt die Porengrössenverteilung
der ersten isotropen Region und der zweiten isotropen Region einer
erfindungsgemäßen mikroporösen Membran
(vgl. nachfolgendes Beispiel 2).
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Die
Erfindung wird durch die nachfolgenden nicht-beschränkenden
Beispiele weiter erläutert.
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Beispiele
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Beispiel 1 (Herstellung
einer Gießlösung)
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In
einem ersten Dispergierbehälter
wird Methylformiat vorgelegt und Cellulosetriacetat (Acetylierungsgrad:
58 bis 62,5%) bis zu einem Feststoffgehalt von 10 Gew.-% zugegeben.
Nach einer Dispergierzeit von 3 Stunden bei 20°C erhält man eine trübe Lösung, die
keine sichtbaren Gelpartikel enthält. Die trübe Lösung wird anschließend in
einem auf –55°C temperierten
Kühlbad
in einem Kryostaten über
einen Zeitraum von etwa 90 Minuten abgekühlt und bei geringer Drehzahl
gerührt,
so daß die
gesamte Lösung
eine Temperatur von < –40°C erreicht.
Die Lösungstemperatur
wird über
ein PT-100 (Thermoelement) gemessen. Anschließend wird die Lösung aus
dem Kühlbad
genommen. Man läßt die Lösung unter
Rühren
auf Raumtemperatur erwärmen und überprüft mit einer
Transmissionssonde, standardisiert auf 100% Transmission für reines
Methylformiat, die Quälität der Lösung. Die
Transmission soll vorzugsweise > 90%
betragen.
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In
einem zweiten Dispergierbehälter
wird nach Vorlage von Methylformiat Cellulosediacetat (Acetylierungsgrad:
51 bis 57%) bis zu einem Feststoffgehalt von 10 Gew.-% zugegeben.
Nach einer Rührzeit
von 3 Stunden bei 20°C
erhält
man eine homogene Lösung.
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Die
Cellulosetriacetatlösung
und die Cellulosediacetatlösung
werden anteilig vermischt, so daß ein Gesamtfeststoffgehalt
von 10 Gew.-% und ein Feststoffverhältnis von Cellulosetiacetat
zu Cellulosediacetat von 1 : 1 erreicht wird. Anschließend wird
ein Gemisch aus Methylformiat, 2-Propanol und Wasser zugegeben, so
daß eine
Gießlösung folgender
Zusammensetzung erhalten wurde: 3,3 Gew.-% Cellulosetiacetat, 3,3 Gew.-%
Cellulosediacetat, 63,271 Gew.-% Methylformiat, 16,45 Gew.-% 2-Propanol
und 13,678 Gew.-% Wasser. Der Gießlösung wurden ferner 0,5 Gew.-%
Glycerin, bezogen auf die Masse der Gießlösung, zugegeben.
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Beispiel 2 (Herstellung
einer Membran)
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Die
in Beispiel 1 hergestellte Gießlösung wird
in einem angetriebenen Ziehschlitten mit definierter Geschwindigkeit
in einer von Stickstoff durchströmten
Kammer auf einer auf 18°C
temperierten, gekapselten Glasplatte ausgezogen. Die mit einem Ziehschwert
eingestellte Dicke des Gießlösungsfilms
beträgt
1000 μm. Durch
Abdampfen des Lösungsmittels
sowie des Nicht-Lösungsmittels
aus dem hergestellten Naßfilm
kommt es zur Ausbildung einer Membranstruktur. Während der Membranbildung wird
die Atmosphäre
oberhalb der sich ausbildenden Membranstruktur durch definierte
Strömungsführung, vorzugsweise
in Zugrichtung in einem Abstand von etwa 20 cm oberhalb des Films,
kontrolliert. Nach Abschluß der
Membranbildung, erkennbar an der nun weißen Oberfläche der Membran, wird in der
Trocknungsphase der Stickstoffstrom über einen Zeitraum von 90 Minuten
direkt über
die Membranoberfläche
geführt,
um Restmengen an Lösungsmittel
und Nicht-Lösungsmittel
zu entfernen. Die derart erhaltene Membran zeigt die folgenden physikalischen
Meßdaten,
jeweils als Mittelwert aus 5 Messungen (siehe Tabelle 1).
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Tabelle
1: Physikalische Meßdaten
der in Beispiel 2 hergestellten Membran
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Der
Durchfluß wird
nach DIN 58355 (Teil 1) gemessen. Die Messung des Blasendruckes
erfolgt nach DIN 58355 (Teil 2). Die Dicke der unbenetzten Membran
wird mit Hilfe des Dickenmeßgeräts Nr. 33105,
Hahn und Kolb Werkzeuge GmbH, Stuttgart, gemessen.
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1 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme
der der kontrollierten Atmosphäre
ausgesetzten Oberseite der in Beispiel 2 hergestellten mikroporösen Membran
in 2000-facher Vergrösserung.
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2 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme
der Glasplattenseite der in Beispiel 2 hergestellten mikroporösen Membran
in 2000-facher Vergrösserung.
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3 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme
des Membranquerschnitts der in Beispiel 2 hergestellten mikroporösen Membran
in 499-facher Vergrösserung.
Aus
3, die den Membranquerschnitt
der in Beispiel 2 hergestellten mikroporösen Membran zeigt, ist eine
deutliche Asymmetrie der Porengrössen
zwischen der der kontrolliert zusammengesetzten Atmosphäre ausgesetzten
Oberseite und der Glasplattenseite der Membran zu erkennen. Bei
einer visuellen Auswertung der maximalen Porengrössen der Oberseite und der
Glasplattenseite ergeben sich die folgenden Parameter:
| Porendurchmesser
der Oberseite (PO): etwa 6,0 μm | Porendurchmesser
der Glasplattenseite (PG): etwa 1,60 μm |
| Verhältnis PO/PG = 3,75 | |
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Die
spezifische Struktur, umfassend zwei isotrope Regionen, der in Beispiel
2 hergestellten mikroporösen
Membran kann ferner durch die Bestimmung des absoluten Massendurchsatzes
einer definierten Zuckertestlösung
(10 Gew.-% Rohzucker (aus Zuckerrohr) in Wasser, 20°C) charakterisiert
werden. Für
eine Anströmung
der Oberseite bzw. der Glasplattenseite der mikroporösen Membran
aus Beispiel 2 wird ein Verhältnis
von 3,4 : 1 für
die bis zur Membranverblockung maximal filtrierbare Masse der Zuckertestlösung bestimmt.
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Porometriemessungen
(nach US Standard ASTM 1294-89, durchgeführt mit einem Kapillarstromporometer
APP-1200 AEXI der Firma Porous Materials Inc. (PMI), New York) liefern
die folgenden Parameter (gemessen unter Annahme zylindrischer Poren
mit einem PMI-Porometer):
| Größte Membranpore: | 0,426 μm |
| Kleinste
Membranpore: | 0,152 μm |
| Verhältnis größte Membranpore/kleinste
Membranpore: | 2,80 |
| Häufigste
Membranpore: | 0,395 μm |
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Die
benetzte Membran wird mit steigendem Druck (Luft oder Stickstoff)
beaufschlagt und der Gasvolumenstrom wird durch die Membran als
Funktion des Druckes gemessen. Diese Volumenströme (Naßkurve) werden in Relation
zu den Volumenströmen
gesetzt, die druckabhängig
durch die unbenetzte Membran gemessen werden (Trockenkurve). So
können
Porengröße und -anzahl
gemessen werden.
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Der
Mittelwert für
das Porengrössenverhältnis PO/PG für die in
Beispiel 2 hergestellte mikroporöse Membran
wurde als 3,3 : 1 bestimmt.
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4 zeigt die auf die häufigste
Membranpore normierte Porengrössenverteilung
der isotropen Regionen der in Beispiel 2 hergestellten mikroporösen Membran.
Aus 4 geht hervor, daß die Porengrössenverteilung
in den beiden isotropen Regionen sehr eng ist. In der ersten isotropen
Region weist die Mehrzahl der Poren einen Porendurchmesser von etwa
0,4 μm auf
und in der zweiten isotropen Region weist die Mehrzahl der Poren
einen Porendurchmesser von etwa 0,1 μm auf. Die isotropen Regionen
der mikroporösen
Membran sind durch eine im wesentlichen einheitliche Porengrösse charakterisiert.
Die Anzahl der Poren im Übergang
zwischen beiden isotropen Regionen ist verhältnismäßig gering, was an den geringen
normierten Häufigkeiten
für Porengrössen im
Bereich von 0,225 μm
bis 0,275 μm
zu erkennen ist.