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DE10324136A1 - Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern, insbesondere enthaltend Küpenfarbstoffe, hierbei eingesetzte Filtrationsmembran sowie Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Verwendung dieser Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern, insbesondere enthaltend Küpenfarbstoffe, hierbei eingesetzte Filtrationsmembran sowie Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Verwendung dieser Vorrichtung Download PDF

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DE10324136A1
DE10324136A1 DE2003124136 DE10324136A DE10324136A1 DE 10324136 A1 DE10324136 A1 DE 10324136A1 DE 2003124136 DE2003124136 DE 2003124136 DE 10324136 A DE10324136 A DE 10324136A DE 10324136 A1 DE10324136 A1 DE 10324136A1
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waste water
filtration
filtrate
dyes
reaction
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DE2003124136
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Joachim M. Prof. Dr. Marzinkowski
Hermann Rickhoff
Torsten Moll
Manuela Medrow
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Marzinkowski Joachim M Prof Dr 40221 Due De
Original Assignee
Bergische Universitaet Wuppertal
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Abstract

Offenbart wird eine Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern mit wenigstens einem Reaktionsraum 1, der wenigstens einen Zulauf 2, 3, wenigstens einen Ablass 4, 5 und wenigstens ein Oxidationsmittel 6 für Abwasser aufweist, wobei der Reaktionsraum 7 aus wenigstens einer Zelle besteht, die einen Zulauf 8, 9 für das Abwasser, ein Dispergiermittel 10 und einen Auslass 11, 12 für das behandelte Abwasser aufweist, wobei der erste und/oder zweite Reaktionsraum 1, 7 mit einer Filtrationsanlage 13 verbunden ist/sind 16, 17, wobei die Filtrationsanlage Auslässe 18, 19 für das rückzuführende Filtrat 5, 9 und für den Filterrückstand 20 aufweist.

Description

  • Die vorliegenden Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern, insbesondere enthaltend Küpenfarbstoffe, hierbei eingesetzte Filtrationsmembran sowie Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Verwendung dieser Vorrichtung.
  • Aus der DE 27 40 885 A1 ist bereits bekannt, im Rahmen einer Abwasseraufbereitung bei Küpenfärbeprozessen den Küpenfarbstoff durch Filtration abzutrennen nachdem Filterhilfsmittel hinzugefügt worden sind. Das dort beschriebene Verfahren ist allerdings insofern nachteilig, dass die Filtration diskontinuierlich erfolgen muss, wodurch unwillkürlich Standzeiten erforderlich sind.
  • Aus der JP 54 031 969 A1 sind Verfahren zur Rückgewinnung von Farbstoffen aus Farbstoffabwässern bekannt, bei denen das Farbstoff enthaltende Abwasser durch Luft oxidiert wird, um die Küpenfarbstoffe auszufällen, wobei das oxidierte Farbabwasser dann durch eine Superfiltrationsmembran bei einem Druck von 1 bis 5 kg/cm2 Überdruck geführt wird, um den unlöslichen Küpenfarbstoff von dem Filtrat zu trennen, wobei die konzentrierte Flüssigkeit mit Ätzalkalihydrosulfit behandelt wird, um den vorhandenen Farbstoff in die Leukoform umzuwandeln und dann in das Farbbad rückzuführen und auch das Filtrat in das Farbbad rückzuführen.
  • Ein derartiges Verfahren, mit dem ein einzelner Küpenfarbstoff wiedergewonnen werden kann, beispielsweise das Indigo, wird nur dann vorteilhaft eingesetzt werden, wenn es sich, wie heute üblich, nicht um eine Pigmentfarbmischung handelt, die aus mindestens 3 Pigmentfarbstoffen bestehen muss. In diesem Falle ist eine Wiederverwertung aus färberischer Sicht sehr viel schwieriger, da zunächst festgestellt werden muss, ob die Recycling-Pigmentmischung identisch ist mit der ursprünglich eingesetzten Farbmischung. Die vorliegende Erfindung ist allerdings gerade nicht auf diesen Aspekt gerichtet, da erfindungsgemäß gerade die unverbrauchten Küpenpigmente nicht rückgewonnen werden sollen. Darüber hinaus wird durch diese Druckschrift auch weder beschrieben noch nahegelegt, eine entsprechende Filtration kontinuierlich durchzuführen, um möglichst geringe Standzeiten zu erhalten.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur oxidativen und Tensidbehandlung von Abwässern bereitzustellen, die technisch möglichst einfach aufgebaut ist und die eine verbesserte Waschleistung und eine sparsame Verwendung von Prozesschemikalien hat.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst.
  • Die vorliegenden Erfindung betriff somit eine Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern mit wenigstens einem ersten Reaktionsraum 1, der wenigstens einen Zulauf 2, 3, wenigstens einen Ablass 4, 5 und wenigstens ein Oxidationsmittel 6 für das eingangsseitig im wesentlichen Salze, Farbstoffe und Reduktionsmittel enthaltende Abwasser aufweist, wobei der zweite Reaktionsraum 7 aus wenigstens einer Zelle besteht, die wenigstens einen Zulauf 8, 9 für das im wesentlichen Salze, Farbstoffe und Oxidationsmittel enthaltende Abwasser, wenigstens ein Dispergiermittel 10 und wenigstens einen Auslass 11, 12 für das behandelte Abwasser aufweist, wobei der erste und/oder zweite Reaktionsraum 1, 7 mit wenigstens einer Filtrationsanlage 13 ggf. über Sammelbehälter 14, 15 verbunden ist/sind 16, 17, wobei die Filtrationsanlage Auslässe 18, 19 für das rückzuführende Filtrat 5, 9 und für den Filterrückstand 20 aufweist.
  • Als Abwasser im Sinne der vorliegenden Erfindung versteht man insbesondere Abwässer der Färbereiindustrie und dort insbesondere die für die Küpenfärberei verwendeten Farbstoffe, deren typische Vertreter beispielsweise indigoide Farbstoffe wie Indigo, Indanthren- und anthrachinoide Farbstoffe, Phthalocyanin- und Naphthalin-Farbstoffe ebenso sind wie Schwefel-Farbstoffe vom Typ Hydron®-Blau R, 3R, G und Immedial®- und Immedial-Licht-Farbstoffe sowie Leukoküpen-Farbstoffester. Wir verweisen hierzu weiterhin auf Ullmann's Encyklopädie der technischen Chemie, 4. Auflage, Band 7, Seite 631–637 betreffend Anthrachinonfarbstoffe.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionsräume 1, 7 und die Filtrationsanlage 13 kontinuierlich und/oder alternierend verbunden sind.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass die Filtrationsanlage 13 wenigstens eine Filtrationsmembran mit einer Porenweite von < 0,05 μm aufweist.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Behandlung von Abwässern, die die vorgenannte Vorrichtung einsetzen.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher weiter ein Verfahren zur Behandlung von Abwässern durch Kontaktieren des Abwassers unter gleichzeitiger Oxidation in einem ersten Reaktionsraum, Kontaktieren des mit Oxidationsmittel behandelten Abwassers mit wenigstens einem Dispergierungsmittel in einem zweiten Reaktionsraum wobei das Abwasser aus wenigstens einem der Reaktionsräume einer Filtration an einer Membran mit einer Porenweite von < 0,05 μm unterzogen wird.
  • Die Art des eingesetzten chemischen oder physikalischen Oxidationsmittels ist dem Fachmann bekannt, dass als chemische Oxidationsmittel bevorzugt anorganische Oxidationsmittel, wie beispielsweise Permanganate, Mangandioxid, Bleidioxid, Chromate, Chromsäure, Wasserstoffperoxid oder Peroxyverbindungen, Chlor, Schwefel und entsprechende organische Peroxide oder sonstige Peroxidverbindungen eingesetzt werden, wobei allerdings bevorzugt Ozon freisetzende oder Sauerstoff freisetzende Verbindungen, wie beispielsweise Ozon-, Wasserstoffperoxid und Peroxidischwefelsäure gegebenenfalls in Verbindung mit einer Säure verwendet werden. Darüber hinaus oder zusätzlich können auch noch physikalische Oxidationsmittel eingesetzt werden, wie beispielsweise durch eine Photooxidation oder durch UV Bestrahlung entstehen.
  • Als Dispergierungsmittel, die dazu dienen, Salz und Farbpigmente von der Faseroberfläche zu entfernen, werden insbesondere anionische Tenside verwendet.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Abwasser des Reaktionsraums, jeweils einzeln, kontinuierlich oder alternierend einer Filtration unterzogen und das Filtrat in den Reaktionsraum zurückgeführt wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Abwasser einer Filtration nach dem Dead-End-Verfahren oder Cross-Flow-Verfahren unterzogen wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass der Filterrückstand der Filtration gesammelt und ggf. zur Wiederverarbeitung aufbereitet wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Abwässer Farbstoffe in Mengen von weniger als 1 g/L bis 250 g/L enthalten.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Filtration unter Überdruck, vorzugsweise bei mehr als 0,1 MPa, insbesondere bei bis zu 10 MPa, speziell bei bis zu 5 MPa durchgeführt wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Filtration bei Temperaturen von 5°C bis zum Siedepunkt des Abwassers, vorzugsweise bei 15°C bis 98°C durchgeführt wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Filtration bei einem Durchfluss von 20 bis 1500 L/m2h Filtrat, vorzugsweise bei 100 bis 1000 L/m2h Filtrat durchgeführt wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich eine Filtrationsmembran soweit sie in der vorgenannten Filtrationsvorrichtung sowie im vorgenannten Verfahren eingesetzt wird.
  • Insofern betrifft die vorliegende Erfindung eine Filtrationsmembran, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie ein keramisches und/oder polymeres Material in Form von Kapillaren und/oder Röhrchen enthält.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Filtrationsmembran eine Dicke von 1 μm bis 20 mm, insbesondere 5 μm bis 10 mm und/oder einen Porendurchmesser von weniger als 0,05 μm, vorzugsweise von weniger als 0,001 μm auf.
  • Die vorliegende Erfindung wird nunmehr anhand eines Ausführungsbeispiels in Form einer Figur näher erläutert.
  • Es zeigt die Figur beispielhaft eine im typischen Küpenpigmentfärbeverfahren eingesetzte Reinigungsvorrichtung eines Oxidations- und Seifbades.
  • Hierbei wird in einem ersten Reaktionsraum 1, (Oxidationsbad) ein Abwasser, insbesondere ein Küpenpigmente enthaltendes Abwasser, über den Zulauf 2 zugeführt und im Reaktionsraum mit einem Oxidationsmittel 6 und gegebenenfalls Säure behandelt. Das so behandelte Abwasser wird über den Ablass 5 gegebenenfalls durch eine Zwischenlagerung in einem Sammel- und Arbeitsbehälter 14 einer Filtrationsanlage über den Einlass 16 zugeführt und das gefilterte Filtrat über den Auslass 18 in das Oxidationsbad 1 über den Einlass 3 rückgeführt. Da so im Oxidationsbad behandelte und filtrierte Abwasser wird über den Auslass 4 aus dem Oxidationsbad über dein Einlass 8 in den zweiten Reaktionsraum (Seifbad) 7 überführt, dort mit einem Dispergierungsmittel oder Tensid 10 behandelt, wobei das so behandelte Abwasser des Seifbades über den Auslass 12 gegebenenfalls über eine Zwischenlagerung im Sammelbehälter 15 ebenfalls über den Einlass 17 in die Filtrationsanlage 13 überführt wird und nach der Filtration entweder im Kreislauf 19, 17 mehrfach filtriert und/oder dann über den Auslass 18 in das Seifbad 7 über den Einlass 9 rücküberführt wird. Das so gereinigte und filtrierte Abwasser des Seifbades verlässt das Seifbad 7 durch den Auslass 11.
  • Die vorliegende Erfindung wird nunmehr durch Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Als Maß für die Güte der Filtration dient die Messung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) in Milligramm Sauerstoff pro Liter angegeben, die nach genormten Verfahren, beispielsweise der DIN 38409, TI 41 (12/1980), TI 43 (12/1981) 1981, TI 44 (05/1992) ermittelte Kenngröße zur summarischen Erfassung der oxidierbaren Inhaltsstoffe eines Abwassers. Wir verweisen zu Einzelheiten hierzu auf Römpp Lexikon Chemie 10. Auflage, Band 2, Referat zu CSB auf Seite 823f.
  • Die in den Beispielen 1–5 behandelten Abwässer enthalten beispielsweise bei einer kontinuierlichen Warenführung mit 20 kg/min gefärbter Webware im Zulauf zur Membranfiltration:
    das Oxidationsbad bei einem Frischwasserzulauf von 0,2 L/kg Baumwollware, einem Bad-pH von 6,5 bis 7 (Ameisensäure) und einer Badkonzentration von 6 mL/L Wasserstoffperoxid-Lösung (33%ig) eine Mischung von etwa 1,5 g/L Küpenfarbstoffe auf Basis des Indigos und Thioindigos in den Farben Gelb, Rot und Blau, entsprechend einer CSB-Konzentration von 3.300 mg O2/L und einer blauen Färbung, gemessen als spektraler Absorptionskoeefizient SAK für die Farbbereiche gelb, rot und blau als SAK 436 = 100/m, SAK 525 = 100/m und SAK 620 = 100/m sowie eine Salzkonzentration, gemessen als Leitfähigkeit von 5.700 mS/cm bei einer Badtemperatur von 50°C;
    die Seifbäder bei einem Frischwasserzulauf von 0,5 L/kg Baumwollware eine Mischung der von den Farbpigmenten mitgebrachten Dispergierungsmittel auf Basis von aromatischen Sulfonsäuren und eines zusätzlich in einer Konzentration von 2 mL/L zum Seifbad zugegebenen 40%igen wässrigen Lösung eines Polyaniontensides auf Basis einer Polyacrylsäure im schwach basischen pH-Milieu, entsprechend einer Gesamt-CSB-Konzentration von 2.900 mg O2/L und einer blauen Färbung, gemessen als spektraler Absorptionskoeffizient SAK für die Farbbereiche gelb, rot und blau als SAK 436 = 110/m, SAK 525 = 130/m und SAK 620 = 150/m sowie eine Salzkonzentration, gemessen als Leitfähigkeit von 3.000 mS/cm bei einer Badtemperatur von 90°C.
  • Bei der Küpenpigmentfärbung schließt sich an das Auftragen der wasserunlöslichen Farbpigmente und das Imprägnieren mit alkalisch eingestelltem Reduktionsmittel (Dithionit) zur Überführung der Pigmente in die wasserlösliche Leukoform die dann unter Dampfatmosphäre erfolgende Farbstoffdiffusion in das Innere cellulosischer Faserstoffe an. Es folgen eine Reihe von Spül- und Waschprozessen, die dazu dienen, die lösliche Leukoform durch Oxidation in die unlösliche Pigmentform zu überführen und damit dauerhaft in der Faser zu fixieren, die nicht verbrauchten Reduktionsmittel zu „neutralisieren" und Salze und Farbpigmente von der Faseroberfläche zu entfernen. Hierzu werden neben Wasser, das in großen Mengen eingesetzt wird, Oxidationsmittel (Wasserstoffperoxid) und Dispergiermittel (Poly-Anion-Tenside) verwendet. In einem Kontinueprozess ist die Badfolge im Anschluss an den Dampfprozess etwa folgende:
    • 1 bis 3 Spülbäder mit Wasser der Temperatur 20 bis 40°C, 5 bis 15 L Wasser/kg Textil
    • 1 bis 2 Oxidationsbäder mit 2 bis 10 mL Peroxid 33%ig/kg Textil, 0,1 bis 1 L Wasser/kg Textil, das auf pH 7 bis 8 (Essigsäure oder Zitronensäure, Ameisensäure oder Phosphorsäure) eingestellt ist, 50 bis 70°C
    • 1 bis 2 Seifbäder mit 1 bis 5 mL Dispergiermittel/kg Textil (Poly-Anion-Tensid), 0,2 bis 2 L Wasser/kg Textil, 90 bis 98°C
    • 2 bis 4 Spülbäder mit Wasser der Temperatur 70 bis 90°C, 2 bis 8 L Wasser/kg Textil
  • Um die Oxidationsmittel- und Dispergiermittelmengen auf das notwendige Maß zu beschränken, wird der Frischwasserzulauf in die Prozessbäder von II und III möglichst niedrig gehalten. Durch Carry-Over-Effekte und aufgrund der Prozessbedingungen kommt es jedoch zur Aufkonzentration an Farbpigmenten und anderen Stoffen. Die Bäder müssen daher beim Kontinueprozess von Zeit zu Zeit entleert und frisch befüllt werden. Diese Prozessunterbrechungen sind mit einem Zeitverlust verbunden, der die Wirtschaftlichkeit des Färbeverfahrens beeinträchtigt. Wenn es gelingt, durch eine mehr oder weniger kontinuierliche Reinigung der Bäder diese auf einem niedrigen Schadstoffgehalt zu halten, so könnte der Badwechsel unterbleiben und durch den verminderten Carry-Over in die nachfolgenden Spülbäder auch der Wasserverbrauch zum Nachwaschen reduziert werden. So steigt der CSB-Wert als Leitparameter für den Verschmutzungsgrad des Seifbades nach einem Badwechsel innerhalb von 120 Minuten von ca. 50 bis 100 mg O2/L auf ca. 2.000 g O2/L an. Zeitverzögert nimmt der CSB im nachfolgenden Spülbad von < 50 mg O2/L langsam auf 400 bis 500 mg O2/L zu. Entsprechend verändert sich die Farbigkeit.
  • Bei einem Badwechsel durch Membranfiltration des Seifbades von 4- bis 8-mal/Stunde lässt sich die Schadstoffkonzentration im Seifbad (III) < 500 mg O2/L begrenzen, was sich im nachfolgenden Spülbad (IV) durch niedrig bleibende Verschmutzungsgrade (CSB < 100 mg O2/L) bemerkbar macht. Die Wassermenge zum Spülen kann auf weniger als die Hälfte reduziert werden. Gleiche Verhältnisse sind für das Oxidationsbad (III) respektive das nachfolgende Seifbad (IV) gegeben. Für die Membranfiltration eignen sich die Mikrofiltration und vorzugsweise die Ultrafiltration. Die durch die Oxidation zurückgebildeten Farbpigmente liegen zu einem großen Teil in sehr feindisperser Form vor, sodass durch die Mikrofiltration (Porengröße bis 0,01 μm) nur eine begrenzte Reinigung möglich ist. Andererseits kann das wasserlösliche Dispergiermittel (Poly-Anion-Tensid) fast vollständig mit dem Filtrat zurückgewonnen werden. Die Ultrafiltration (Porengröße bis 0,001 μm) hält auch feinste Partikel vollständig zurück. Gleichzeitig wird ein großer Teil des polymeren Dispergiermittels im Konzentrat zurückgehalten, das somit für den Seifprozess „verloren" geht.
  • Zum Einsatz können Polymermembranen wie auch Keramikmembranen kommen; als Kapillar- oder Röhrchenmembranen, mit Filtrat rückspülbar oder auch nicht.
  • Beispiel 1:
    • Oxidationsbad, 6 mL/L Wasserstoffperoxid, Ameisensäure pH 7, 50°C
    • Keramikmembran (Aluminiumoxid), 0,01 μm Porengröße
    • 250 L/m2h Filtrat (Druck: 4,5 bar), farblos, enthält Tenside, Salze und Oxidationsmittel.
  • Beispiel 2:
    • Seifbad, 2 mL/L Dispergiermittel, pH 8, 80°C
    • Keramikmembran (Aluminiumoxid), 0,01 μm Porengröße
    • 200 L/m2h Filtrat (Druck: 4,5 bar), schwach gelblich, enthält Tenside, Salze.
  • Beispiel 3:
    • Seifbad, 2 mL/L Dispergiermittel, pH 8, 30°C
    • Polymermembran (Kapillaren, PES), 0,03 μm Porengröße
    • 120 L/m2h Filtrat (Druck: 1,2 bar), schwach gelblich, enthält Tenside, Salze.
  • Beispiel 4:
    • Oxidationsbad, 6 mL/L Wasserstoffperoxid, Ameisensäure pH 7, 50°C
    • Keramikmembran (Aluminiumoxid), 0,005 μm Porengröße
    • 750 L/m2h Filtrat (Druck: 4,5 bar), schwach gelblich, enthält Tenside, Salze.
  • Beispiel 5:
    • Seifbad, 2 mL/L Dispergiermittel, pH 8, 80°C
    • Keramikmembran (Aluminiumoxid), 0,005 μm Porengröße
    • 750 L/m2h Filtrat (Druck: 4,5 bar), schwach gelblich, enthält Tenside, Salze.
  • Seifbad und Oxidationsbad werden im regelmäßigen Wechsel filtriert. Beispielsweise wird alle 10 Minuten die Vorlage für den Arbeitsbehälter gewechselt. Entsprechend stoßweise erfolgt der Badaustausch des Oxidations- bzw. des Seifbades.

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern mit wenigstens einem ersten Reaktionsraum (1), der wenigstens einen Zulauf (2, 3), wenigstens einen Ablass (4, 5) und wenigstens ein Oxidationsmittel (6) für das eingangsseitig im wesentlichen Salze, Farbstoffe und Reduktionsmittel enthaltende Abwasser aufweist, wobei der zweite Reaktionsraum (7) aus wenigstens einer Zelle besteht, die wenigstens einen Zulauf (8, 9) für das im wesentlichen Salze, Farbstoffe und Oxidationsmittel enthaltende Abwasser, wenigstens ein Dispergiermittel (10) und wenigstens einen Auslass (11, 12) für das behandelte Abwasser aufweist, wobei der erste und/oder zweite Reaktionsraum (1, 7) mit wenigstens einer Filtrationsanlage (13) ggf. über Sammelbehälter (14, 15) verbunden ist/sind (16, 17), wobei die Filtrationsanlage Auslässe (18, 19) für das rückzuführende Filtrat (5, 9) und für den Filterrückstand (20) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionsräume (1, 7) und die Filtrationsanlage (13) kontinuierlich und/oder alternierend verbunden sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtrationsanlage (13) wenigstens eine Filtrationsmembran mit einer Porenweite von < 0,05 μm aufweist.
  4. Verfahren zur Behandlung von Abwässern, insbesondere unter Verwendung der Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 3, durch Kontaktieren des Abwassers unter gleichzeitiger Oxidation in einem ersten Reaktionsraum, Kontaktieren des mit Oxidationsmittel behandelten Abwassers mit wenigstens einem Dispergierungsmittel in einem zweiten Reaktionsraum wobei das Abwasser aus wenigstens einem der Reaktionsräume einer Filtration an einer Membran mit einer Porenweite von < 0,05 μm unterzogen wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abwasser des Reaktionsraums, jeweils einzeln, kontinuierlich oder alternierend einer Filtration unterzogen und das Filtrat in den Reaktionsraum zurückgeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abwasser einer Filtration nach dem Dead-End-Verfahren oder Cross-Flow-Verfahren unterzogen wird.
  7. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 6 , dadurch gekennzeichnet, dass der Filterrückstand der Filtration gesammelt und ggf. zur Wiederverarbeitung aufbereitet wird.
  8. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwässer Farbstoffe in Mengen von weniger als 1 g/L bis 250 g/L enthalten.
  9. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 8 , dadurch gekennzeichnet, dass die Filtration unter Überdruck, vorzugsweise bei mehr als 0,1 MPa, insbesondere bei bis zu 10 MPa, speziell bei bis zu 5 MPa durchgeführt wird.
  10. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtration bei Temperaturen von 5°C bis zum Siedepunkt des Abwassers, vorzugsweise bei 15°C bis 98°C durchgeführt wird.
  11. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtration bei einem Durchfluss von 20 bis 1500 L/m2h Filtrat, vorzugsweise bei 100 bis 1000 L/m2h Filtrat durchgeführt wird.
  12. Filtrationsmembran, insbesondere in der Verwendung nach Ansprüchen 1 bis 3 oder zum Einsatz nach dem Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein keramisches und/oder polymeres Material in Form von Kapillaren und /oder Röhrchen enthält.
  13. Filtrationsmembran nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Dicke von 1 μm bis 20 mm, insbesondere 5 μm bis 10 mm und/oder einen Porendurchmesser von weniger als 0,05 μm, vorzugsweise von weniger als 0,001 μm aufweist.
DE2003124136 2003-05-26 2003-05-26 Vorrichtung zur Behandlung von Abwässern, insbesondere enthaltend Küpenfarbstoffe, hierbei eingesetzte Filtrationsmembran sowie Verfahren zur Behandlung von Abwässern unter Verwendung dieser Vorrichtung Withdrawn DE10324136A1 (de)

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